Drucksache Nr. 2920/2001:
Niedersachsenstadion

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 21.11.2001: STBR Mitte, 2. WP: vertagt auf den 10.12.2001
  • 21.11.2001: Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: vertagt-Sondersitzung am 12.12.2001
  • 21.11.2001: Sportausschuss: vertagt - Sondersitzung am 12.12.2001
  • 21.11.2001: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: vertagt - bis Sondersitztung am 12.12.2001
  • 22.11.2001: Verwaltungsausschuss: abgesetzt
  • 10.12.2001: STBR Mitte, 2. WP: Mit Ergänzung zur Drucksache 2920/2001 Punkt 1: einstimmig Punkt 2: einstimmig Punkt 3: 14 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen Punkt 4: 14 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen Punkt 5: 14 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen Punkt 6: 15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme Punkt 7: 7 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen Punkt 8: 15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme Punkt 9: 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung
  • 12.12.2001: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • 12.12.2001: Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Einstimmig (alle Ausschüsse: FinanzA- BauA- SportA- AWL)
  • 13.12.2001: Ratsversammlung: Einschl. Erg. gegen 1 St. beschlossen
  • 13.12.2001: Verwaltungsausschuss: einschließlich Ergänzung einstimmig

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2920/2001
9
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Niedersachsenstadion

Antrag, der Rat möge beschließen,

1. Die Landeshauptstadt Hannover bewirbt sich als Spielort für die Fussballweltmeister- schaft 2006 und bestätigt den Beschluss des Rates vom 03.12.1998, siehe Druck-
sache 3183/98.

2. Das Niedersachsenstadion wird hierzu entsprechend dem Entwurf der Architekten


Prof. Schulitz + Partner, Braunschweig, umgebaut.

3. Die LHH erteilt den Zuschlag für die Vergabe einer Baukonzession zum Umbau des Niedersachsenstadions gemäß §§ 32, 32a VOB/a an die Bietergemeinschaft Wayss & Freytag Ingenieurbau AG und Wayss & Freytag Schlüsselfertigbau AG, Düsseldorf. Die Bietergemeinschaft gründet mit Hannover 96 und weiteren Gesellschaftern eine Projektgesellschaft, die Konzessionärin wird.


4. Die Vergabe steht unter den Vorbehalten, dass


a) nach einer unverzüglichen einzuleitenden EG-rechtlichen Überprüfung durch die EU-Kommision die Vereinbarkeit des Konzeptes mit EU-Recht festgestellt wird,


b) die notwendigen Genehmigungen der Kommunalaufsicht für die von der Landeshauptstadt Hannover zu erbringenden finanziellen Leistungen bzw. Absicherungen erteilt werden,

c) in einem eventuellen Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Vergabe festgestellt wird und
d) alle erforderlichen Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden konnten.

5. Ein Baukonzessionsvertrag auf der Basis der nachstehenden Eckpunkte wird abgeschlossen, sobald die Vorbehalte gem. Ziff. 4 entfallen sind.

6. Falls ein Vorbehalt gem. Ziff. 4 bis zum 31.05.02 nicht entfallen ist, wird das Verfahren zur Erteilung einer Baukonzession eingestellt.


7. In diesem Fall baut die Stadt das Niedersachsenstadion in eigener Regie um und übernimmt die Bauherrenfunktion.


8. Die Mehrkampfanlage wird zu einer wettkampfgerechten Leichtathletikanlage umgebaut.


9. Der Verwaltungsausschuß wird ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung dieser Beschlüsse erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

Begründung

1. Bedeutung des Stadionumbaus und der Fußballweltmeisterschaft

Die Landeshauptstadt Hannover hat sich – wie 15 andere bundesdeutsche Städte – als Austragungsort für die Endrunde der Fußballweltmeisterschaft 2006 beworben. Wesentliche Voraussetzung für den Zuschlag als Spielort – nur 10 oder 12 werden von der FIFA ausgewählt – ist, dass ein in allen Punkten den Anforderungen der FIFA entsprechendes Stadion zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses Ziel verfolgt die Stadt mit dem derzeit laufenden Vergabeverfahren einer Baukonzession.

Die Verwaltung versteht die Modernisierung des Stadions, die Teilnahme an der Fußballweltmeisterschaft und die nachhaltige Sicherung des Betriebes einer modernen Fußballarena als wesentlichen Teil des Konzeptes zur Stadtentwicklung und damit als Kernaufgabe der Stadt. In dem in diesem Frühjahr vorgelegten Handlungsprogramm zur Stadtentwicklung “Zukunft Hannover” wurde das Grundprinzip “Stärken stärken” ausführlich dargestellt. Mit der EXPO 2000 wurden bereits viele Bereiche deutlich vorangetrieben. Wirtschaftsnahe Infrastruktur, Messestandort, Bahnhof und Innenstadt sind nur einige Punkte, die deutlich an Profil gewonnen haben. Die Stärkung und der Ausbau dieser Bereiche steht seit dem Hannoverprogramm 2001 und dem Handlungsprogramm 2001 – 2005 in engem Zusammenhang zu anderen gezielten Investitionen, die langfristig wirken und letztlich auch zur Entlastung des städtischen Haushalts beitragen sollen.

So wird die Attraktivität der Stadt verbessert, um privates Engagement lohnender zu machen und die Leistungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern.

Die Ausstrahlung Hannovers als Einkaufs- und Erlebnis-, als Messe-, Kongress- und Veranstaltungsstadt ist nicht nur für die Stadt selbst, sondern auch für die Wahrnehmung des Landes Niedersachsen durch Menschen aus anderen Regionen und deshalb auch im Wettbewerb der Regionen im europäischen Raum von erheblicher Bedeutung.


Verschiedene Studien unterstreichen die regionalwirtschaftlichen Effekte von derartigen Stadionneu- oder Umbauten (s. die für Bremen erstellte Studie von Wilms und Fischer -BAW, Institut für Wirtschaftsforschung - sowie die im Auftrag der IHK München erstellte Untersuchung der Friedrich - Universität der Bundeswehr, Nürnberg, Fachbereich Finanzwissenschaft-).

Hannover hat die einmalige Chance, durch die Teilnahme an der Fußballweltmeisterschaft an dem weltweit größten Marketing-Event der nächsten Jahre teilzunehmen, seine Qualitäten einem internationalen Publikum vorzustellen, den Standort besser zu vermarkten und mit einem modernen Fußballstadion dauerhaft in der ersten Liga der Sport- und Veranstaltungsorte mitzuwirken.


2. Verfahren

Der Deutsche Fußball Bund DFB erwartet bis zum 15. Dezember dieses Jahres eine definitive Bewerbung, in der dargestellt wird, was die Bewerberstädte vorhaben und wie sie ihre Projekte umsetzen wollen. Diese Unterlagen bilden für das Organisationskomitee für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 (OK WM 2006) die Grundlage für einen Vorschlag an den Fußballweltverband (FIFA) für die Auswahl der Spielorte.

Im Mai dieses Jahres hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, für das Niedersachsenstadion eine Baukonzession auszuschreiben. Ziel war die Vergabe von Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb und Vermarktung aus einer Hand. Bedingung war die rechtzeitige Fertigstellung eines FIFA-gerechten Stadions zur WM 2006. In Aussicht gestellt wurden öffentliche Zuschüsse in Höhe von 21,47 Mio ■, die vom Land Niedersachsen, dem Kommunalverband Großraum Hannover (jetzt Region Hannover) und der Stadt finanziert werden.

Nach europaweiter Ausschreibung wurden sechs Bietergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Am 14. August wurden insgesamt vier Angebote fristgemäß abgegeben. Mit allen vier Konsortien wurden mehrere Verhandlungen geführt, der Bieterkreis wurde nach einer Entscheidung der in der Drucksache 927/2001 genannten Auswahlkommission auf zwei reduziert, da die beiden anderen am Verfahren beteiligten Bieter die Voraussetzungen an die Vergabe einer Baukonzession nur in geringerem Umfang erfüllten.

Die Verhandlungen mit den beiden Bietern wurden fortgeführt. Das Verhandlungsergebnis wurde der Auswahlkommission am 5.11.2001 vorgestellt. Die Kommission empfahl, dem Rat das von der Firma Wayss & Freytag angebotene Konzessionsmodell zur Zustimmung vorzulegen.

3. Das “Neue Niedersachsenstadion”

Das Stadion wird entsprechend dem Entwurf der Architekten Schulitz + Partner umgebaut. Geplant ist der Umbau des Stadions in eine Fußballarena mit 45.000 überdachten Sitzplätzen. Die Leichtathletiklaufbahn wird entfallen. Die Eignung für Open-Air-Konzerte bleibt erhalten.

Die Westtribüne bleibt weitgehend erhalten, die Osttribüne mit Logen und Business-Seats, Restaurantflächen, Mannschaftsräumen und Büros wird vollständig neu errichtet.

Prägend für das “Neue Niedersachsenstadion” wird das Dach, das aus dem im Jahr 2000 durchgeführten Dachwettbewerb als Preisträger hervorgegangen ist.

Eine Baubeschreibung und Planverkleinerungen sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Das Vorhaben bietet die baulichen Voraussetzungen für die Integration einer Photovoltaikanlage, deren wirtschaftliche Grundlage aber noch zu klären ist.

4. Eckpunkte des Konzessionsmodells

Das Konzessionsmodell (Anlage 3) sieht in seinen wesentlichen Grundzügen folgendes vor:

- Die Stadt erteilt den Zuschlag an die Bietergemeinschaft Wayss & Freytag.

- Wayss & Freytag gründet gemeinsam mit Hannover 96 und weiteren Gesellschaftern eine Gesellschaft zum Betrieb des Stadions mit einem Gesellschaftskapital von
mind. 5 Mio ■. Diese Projektgesellschaft wird Konzessionärin.

- Die Stadt übergibt der Konzessionärin im Rahmen eines Nutzungsvertrages das Niedersachsenstadion für den Zeitraum von 25 Jahren.

- Die Konzessionärin verpflichtet sich , das Stadion den Anforderungen der FIFA und des Organisationskomitees Fußballweltmeisterschaft 2006 entsprechend fristgerecht umzubauen.

- Die Konzessionärin schließt einen Bauvertrag mit Wayss & Freytag. Das Unternehmen garantiert die Bausumme.

- Die Konzessionärin nimmt zur Finanzierung des Umbaus Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) in Höhe von rd. 21,5 Mio ■, der Nord LB in Höhe von rd.
10,8 Mio ■ und der Stadt- und Kreissparkasse Hannover von jeweils rd. 5,4 Mio ■ in Anspruch. Zusätzlich erhält sie die von Land, Region und Stadt gewährten öffentlichen Mittel von 21,47 Mio ■.

- Die Konzessionärin verpflichtet sich unter Status–quo–Bedingungen auf der Einnahmeseite (s.u.) zu einer jährlichen Zahlung von 2,35 Mio ■ an Hannover 96 .

- Die Stadt übernimmt für den KFW – Kredit eine modifizierte Ausfallbürgschaft in voller Höhe des gewährten Kredites.

- Die Stadt gewährt einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 0,85 Mio ■, der abhängig von den erzielten Erträgen der Betriebsgesellschaft und deren Verwendung reduziert werden soll.

- Die Stadt verpflichtet sich, als Sicherheit für die Kredite der Nord LB und der Sparkassen im Falle der Insolvenz der Betriebsgesellschaft den Betriebskostenzuschuss zu kapitalisieren

(Siehe zu diesen Punkten insgesamt Anlage 4.)


5. Einnahmen und Ausgaben

Zur Finanzierung diese Modells ist zwischen den Beteiligten ein grob strukturierter Businessplan zusammengestellt worden, der von folgendem ausgeht (Anlage 5):

Die Einnahmen basieren auf einem Spielbetrieb in der zweiten Bundesliga mit einem Schnitt von rd. 13.000 Zuschauern und einem durchschnittlichen Eintrittspreis von 22.—DM / 11.--■ (2,65 Mio ■).
Der Zuschauerschnitt entspricht dem Spielbetrieb der für Hannover 96 nicht besonders erfolgreichen Saison 2000 / 2001. Das Niveau der Eintrittspreise wurde nicht verändert, obwohl nach einem Umbau allein der Komfort und der Service für die Zuschauer eine Preisanhebung rechtfertigen könnten.
Weitere zuschauerorientierte Einnahmen werden erzielt aus der Vermietung von Logen (0,45 Mio ■ )und Business-Seats ( 0,375 Mio ■ ). Dabei wird eine Vermietung von 15 Logen und 150 Business-Seats unterstellt.
Aus der Vermietung von Werbeeinrichtungen werden Einnahmen in Höhe von 1,5 Mio ■ und aus der Verpachtung von Flächen sowie Vergabe von Bewirtschaftungsrechten ( Catering) 0,6 Mio ■ erwartet.
Die Vermarktung des Stadionnamens wird vorsichtig mit 0,5 Mio ■ veranschlagt.


Die Ausgaben lassen sich im wesentlichen in vier großen Blöcken darstellen.
Kosten der Finanzierung ( 3,2 Mio ■ )
Kosten des laufenden Betriebs ( 1,1 Mio ■ )
Abführung in die Reparaturrücklage ( 0,6 Mio ■ )
Abgabe an Hannover 96 ( 2,35 Mio ■ ).

Es ist vorgesehen, die Plausibilität dieses Wirtschaftsplans durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen.

Ein Gewinn der Betriebsgesellschaft ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht vorgesehen.
Abhängig vom Betriebsergebnis werden aber zwischen der Stadt, der Betriebsgesellschaft und Hannover 96 Regelungen getroffen, die sich sowohl im Falle einer Gewinnerwirtschaftung als auch bei Verlusten auf Hannover 96 und bei einer Gewinnerwirtschaftung auch auf den Betriebskostenzuschuss der Stadt auswirken, mit dem Ziel, diesen mittelfristig entbehrlich zu machen.


6. Finanzielle Auswirkungen und Risiken des Konzessionsmodells

Das beschriebene Konzessionsmodell hat für die Stadt folgende Vorteile, finanzielle Auswirkungen und Risiken.

6.1 Vorteile

- Keine Bauherrenfunktion

- Festpreis
Die Konzessionärin allein ist verantwortlich für die Kosten des Umbaus. Eventuell anfallende Mehrkosten gehen allein zu Lasten der Konzessionärin.
- Abgabe des Betriebes des Stadions
Das Stadion wird der Konzessionärin in Form eines Nutzungsrechtes übertragen. Damit übernimmt sie auch die Kosten für den laufenden Betrieb.

- Sicherheiten
In den Verdingungsunterlagen sind Vertragsstrafen für Bauverzögerungen und Vertragserfüllungsbürgschaften vorgesehen.

- Projekt- und Betriebsgesellschaft
Die Betriebsgesellschaft wird mit einem Stammkapital von mind. 5 Mio ■ ausgestattet, das zu 51% von Wayss & Freytag, zu 25 % von Hannover 96 und zu 24 % von einem dritten Gesellschafter aufgebracht wird.
Dieses Stammkapital wird nicht zur Abdeckung eventueller Baukostenrisiken eingesetzt, sondern steht ausschließlich für Betriebskostenrisiken zur Verfügung.



6.2 Finanzielle Auswirkungen des Konzessionsmodells

Die finanziellen Auswirkungen sind in Anlage 6 dargestellt.

Im Konzessionsmodell entstehen der Stadt laufende Kosten durch
- die Finanzierungskosten in Höhe von jährlich rd. 0,406 Mio ■ für den Anteil von
5,62 Mio ■ an der einmaligen gemeinsamen öffentlichen Zuwendung von insgesamt 21,47 Mio ■ mit Land, KGH / Region
- den jährlichen Betriebskostenzuschuss von 0,85 Mio ■

Der im Haushalt ausgewiesene Zuschussbedarf für das Niedersachsenstadion von
1,129 Mio ■ (einschließlich kalkulatorischer Kosten von 0,6938 Mio ■) entfiele damit, ebenso
die im Sport- und Bäderamt anfallenden anteiligen Personalkosten für die Verwaltung des Stadions.
Die bisher veranschlagten anteiligen Einnahmen aus Werbung im Stadion von 0,2703 Mio ■ stünden als sogenannte stadiongebundene Einnahmen der Betriebsgesellschaft zu.

Derzeit verhandelt die Verwaltung auch über die mögliche Abgabe der Stadionsporthalle an einen privaten Betreiber. Bei erfolgreichem Abschluß kann dies zu einer deutlichen Reduzierung der Gesamtbelastung der Stadt führen.


6.3 Risiken des Konzessionsmodells

Auch die Risiken des Konzessionsmodells sind in Anlage 6 dargestellt.

Ein Risiko besteht beim Konzessionsmodell ausschließlich im Falle der Insolvenz der Betriebsgesellschaft.
Bei der vorsichtig angelegten Kalkulation der Einnahme- und Ausgabeerwartungen (siehe Ausführungen oben) ist mit einer Insolvenz der Betriebsgesellschaft unter den genannten Bedingungen nicht zu rechnen.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die sportlichen Leistungen von Hannover 96 maßgeblichen Einfluss auf den finanziellen Erfolg der Betriebsgesellschaft haben und ein kritischer Punkt vor allem bei einem Abstieg aus der 2. Liga erreicht würde.

- Im Konzessionsmodell muss die Stadt den KFW-Kredit ( 21,56 Mio ■ ) in voller Höhe verbürgen. Das volle finanzielle Risiko beträgt demnach max. 21,56 Mio ■, das aber mit der Laufzeit des Kredites kontinuierlich abnimmt.
- Für die Kredite von Nord LB, Stadt- und Kreissparkasse wird im Falle der Insolvenz der Betriebsgesellschaft erwartet, dass der Betriebskostenzuschuss für die Restlaufzeit kapitalisiert wird. Das volle Risiko (Insolvenz im 1. Geschäftsjahr) würde max. rd.
11,98 Mio ■ ausmachen und sich mit der Laufzeit der Kredite ebenfalls kontinuierlich reduzieren (s. dazu Anlage 7).



7. Vorbehalte nach Ziff.4 des Antrages

Für die Umsetzung des Projektes sind Genehmigungen der Kommunalaufsicht für die von der Landeshauptstadt zu stellenden Bürgschaften und Grantieerklärungen erforderlich. Ein entsprechender Antrag ist gestellt, eine Genehmigung liegt aber noch nicht vor.

Außerdem hat das Land durch die Staatskanzlei mitgeteilt, dass die vorgesehenen Zuschüsse, Bürgschaften und Garantien eine nach EU-rechtlichen Vorschriften notifizierungspflichtige Beihilfe darstellen könnten. Bevor die beantragten Genehmigungen erteilt und der Landeszuschuss ausgezahlt werden könne, müsse daher geklärt werden, ob hier wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission bestünden.

Dazu hat ein erstes Vorgespräch zwischen Herrn Ministerpräsident Gabriel und dem für Wettbewerbsfragen zuständigen EU-Kommissar Monti bereits stattgefunden. Die weitere Klärung der Frage, ob ein förmliches Notifizierungsverfahren durchgeführt werden muß und wie dies inhaltlich zu beantworten wäre, wird in enger Abstimmung zwischen der Niedersächsischen Staatskanzlei, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr sowie der Verwaltung durchgeführt.

Wie bei einer Vielzahl von anderen Vergabeverfahren zum Umbau und Neubau von Stadien ist nicht auszuschließen, dass nichtberücksichtigte Mitbewerber das Vergabeverfahren von der Vergabekammer überprüfen lassen werden.

Darüber hinaus sind über die hier dargestellten Eckpunkte hinaus noch eine Reihe weiterer Regelungen in gesonderten Vereinbarungen der Beteiligten zu treffen.

Insofern steht die dargestellte Lösung derzeit noch unter einigen Vorbehalten. Andererseits erwartet der DFB am 14.12.2001 eine unbedingte Aussage der Stadt zu ihrer Bewerbung. Eine Bewerbung unter Vorbehalt ist nicht möglich.

Die Verwaltung schlägt daher vor, Vorbehaltsbeschlüsse für den Fall zu fassen, dass diese Verfahren bis zum 31.05.2001 wider Erwarten nicht im Sinne der Stadt zu Ende geführt werden können. In diesem Fall (Anträge Ziff. 6 und 7) schlägt die Verwaltung vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und den Umbau in eigener Regie durchzuführen.

8. Alternativkonzept

Dieses Alternativkonzept hat folgende Eckpunkte (Anlage 8):

- Das Verfahren zur Vergabe einer Baukonzession wird eingestellt.

- Die Stadt schreibt die Bauleistung zum Umbau des Stadions aus und vergibt den Bauauftrag selbst.

- Das Stadion wird an eine noch zu gründende Niedersachsenstadion GmbH verpachtet, die den Betrieb übernimmt. Weitere Unterverträge z.B. mit einem Vermarkter sind denkbar.

Zwar entspricht dieses Modell nicht der ursprünglichen Absicht, mit der Vergabe der Baukonzession Kosten und vor allem auch Risiken der Planung, des Baus und der Finanzierung in größtmöglichem Umfang auf einen Dritten zu übertragen. Unter den dann gegebenen Umständen sieht die Verwaltung hier aber einen ebenfalls vertretbaren Weg, um das Ziel – Umbau des Niedersachsenstadions und erfolgreiche Bewerbung zur WM 2006 - zu erreichen.

Dieses Modell unterscheidet sich in seinen Auswirkungen in folgenden Punkten:

- Die Notifizierungspflicht entfällt, da Zuwendungsempfängerin der Landes- und Regions- mittel die Landeshauptstadt bliebe, Zuwendungen der Stadt an Dritte gäbe es nicht.

- Die Stadt müßte keine Bürgschaft oder Garantie stellen, Ausnahmen von § 93 NGO wären nicht erforderlich.

- Die Verwaltung erwartet, dass sich die Baukosten nicht verändern werden.


Im Falle eines durch die Stadt finanzierten Umbaus (s.Anlage 9) fallen Kosten an
- für den Anteil an der gemeinsamen öffentlichen Zuwendung (s. oben ) in Höhe von 0,406 Mio ■
- für einen KFW-Kredit von 20,44 Mio ■ und einen Kommunalkredit von ebenfalls
20,44 Mio ■ von insgesamt 3,217 Mio ■
- für den jährlichen Betriebskostenzuschuss von 0,85 Mio ■ an die dann ebenfalls zu gründende Betriebsgesellschaft.

Als Einnahme würde dann allerdings eine Pacht in Höhe der Finanzierungskosten des KFW- und des Kommunalkredites abzüglich des Betriebskostenzuschusses erwartet.

Es verbliebe eine “Nettobelastung” für die Stadt von rd. 1,256 Mio ■ (s.Anlage 6).

Risiken des Eigenbaus

Die Risiken des Eigenbaus bestehen nicht in Form von Bürgschaften oder Sicherheiten, da die Finanzierung allein von der Stadt unter der Inanspruchnahme von Krediten der KFW und üblicher Kommunalkredite sowie der Landesmittel und der der Region sichergestellt würde.

Risiken bestehen aber vor allem

- durch die Ungewissheit der Baukosten als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens und
- durch die Unsicherheit der noch zu gründenden Betriebsgesellschaft.

Wenn bei beiden Varianten von einer Betriebsgesellschaft ausgegangen werden kann, die mit einem Stammkapital von 5 Mio ■ ausgestattet ist, würde sich das wirtschaftliche Risiko in beiden Fällen um jeweils 5 Mio ■ verringern, da vor einer Inanspruchnahme der Stadt das Gesellschaftskapital aufgezehrt würde.

D.h. die haushaltsmäßige Belastung bliebe voraussichtlich gleich, allerdings wäre das Risiko bei dieser Variante höher .


9. Stellungnahme von Hannover 96

Die Verwaltung hat beide Modelle intensiv mit Hannover 96 erörtert. Der Hauptnutzer trägt beide Vorschläge vollinhaltlich mit und hat bereits mit der Werbung um weitere Gesellschafter für die Niedersachsenstadion GmbH begonnen, die bereit wären, zusätzliches Kapital in die Gesellschaft einzubringen oder - im Alternativfall - den Anteil von Wayss & Freytag zu übernehmen.


10. Begründung für den Ausbau der Mehrkampfanlage

Das Land Niedersachsen hat bei seiner Zustimmung zur finanziellen Beteiligung am Umbau des Niedersachsenstadions zu einer reinen Fußballarena zur Bedingung gemacht, daß die Mehrkampfanlage zu einer wettkampfgerechten Leichtathletikanlage ausgebaut wird. So soll gewährleistet werden, dass durch die im Niedersachsenstadion entfallenden Anlagen ein Ausgleich in unmittelbarer Nachbarschaft geschaffen wird. Das ist u.a. erforderlich, um den Kaderathleten des Olympiastützpunktes/Sportleistungszentrums gute Trainingsgelegenheiten zu bieten. Außerdem können kleinere Leichtathletikveranstaltungen bis hin zu Landesmeisterschaften im Sportpark ausgetragen werden.

Der Umfang der Maßnahmen über die Erweiterung der vorhandenen 6 auf 8 Laufbahnen und die Errichtung der erforderlichen Nebenanlagen insbesondere für Sprungdisziplinen hinaus muß mit dem Land noch verhandelt werden. Dabei wird auch die Frage der Finanzierung geklärt.
C  / Projektteam Niedersachsenstadion
Hannover / 15.11.2001