Informationsdrucksache Nr. 2545/2008:
Einführung von Integrationsbeiräten in den Stadtbezirken der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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An den Migrationsausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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2545/2008
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Einführung von Integrationsbeiräten in den Stadtbezirken der Landeshauptstadt Hannover

Auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen „Lokalen Integrationsplans für die Landes- hauptstadt Hannover“ (Drucksachen Nr. 0094/2008 und 0094/2008 E1) sowie eines Rats- beschlusses zum Haushaltsplan 2008 werden nach Möglichkeit in allen 13 Stadtbezirken der Landeshauptstadt Hannover örtliche Integrationsbeiräte eingerichtet. Über die Bildung ent- scheiden die jeweiligen Stadtbezirksräte. Die Gremien haben beratende Funktion; sie er- halten die Bezeichnung „Integrationsbeirat“ mit dem Zusatz des jeweiligen Stadtbezirks (Beispiel: Integrationsbeirat Nord). Der Rat hat zur Förderung der Arbeit der Integrations- beiräte in den Stadtbezirken 150.000 € im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Verteilung dieser Mittel richtet sich nach der Einwohner-/ Einwohnerinnenzahl in dem jeweiligen Stadtbezirk.

Maßnahmen einer stadtbezirksorientierten Integrationspolitik richten sich auf folgende Ziele:
· Abbau von Zugangsbarrieren durch persönlichen Kontakt
· Stärkung des Willens zur Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure im
Sozialraum durch räumliche Nähe und unmittelbare Betroffenheit
· Verstärkung dieser Motivation durch die Erfahrung, mit eigener Arbeit zu
Verbesserungen und Erfolgen am Lebensort beizutragen (Handlungs- und
Problemfelder wie Wohnumfeldgestaltung, Jugendhilfe, Gewaltprävention).

In den Integrationsbeiräten werden die Anliegen der im Stadtbezirk lebenden Menschen mit Migrationshintergrund artikuliert. Es wird ein Forum für gegenseitigen kommunikativen Austausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Herkunft geschaffen.

Durch den direkten Kontakt zu den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie mit Hilfe von angemessenen Maßnahmen kann zielorientiert gearbeitet und geplant werden. Menschen mit Migrationshintergrund werden durch ihre Arbeit mit den Stadtbezirksräten in kommunale Netzwerke eingebunden. Insbesondere bei der Integrationspolitik ist ein regelmäßiger Aus- tausch und Aufbau von Vertrauen die notwendige Grundlage einer nachhaltigen Politik.


Die Beiräte haben die Aufgabe, Integrationsprojekte in den Stadtteilen ihres Stadtbezirks zu fördern. Dazu stehen die o. g. Haushaltsmittel anteilig zur Verfügung. Der zu fördernde Maximalbetrag beträgt 3.000 € je Projekt. Die Beschlussfassung über die von den Integrationsbeiräten vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem jeweiligen Stadtbezirksrat.

Verfahren
Über die Einsetzung eines Integrationsbeirates entscheidet der jeweilige Bezirksrat auf der Grundlage eines Gesamtvorschlages. Die Zahl der zu benennenden Mitglieder entspricht maximal der Zahl der gewählten (=stimmberechtigten) Bezirksratsmitglieder im jeweiligen Stadtbezirk, mindestens 12 Personen.

Diese werden von den Bezirksräten berufen. Dabei wird eine einvernehmliche Besetzung angestrebt. Sofern eine einvernehmliche Besetzung nicht gelingt, erfolgt eine Besetzung entsprechend der Regelungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) für die Benennung beratender Mitglieder in den Fachausschüssen.

Die Integrationsbeiräte sind zur Hälfte mit Menschen mit Migrationshintergrund zu besetzen, die andere Hälfte bilden zu gleichen Anteilen Mitglieder des Stadtbezirksrates und Multiplikatoren / Multiplikatorinnen aus der Stadtgesellschaft.

In den Integrationsbeirat sind Menschen mit Migrationshintergrund zu berufen, die entweder ihren Wohnsitz im betreffenden Stadtbezirk haben oder deren Arbeitsstätte im Stadtbezirk liegt. Die Personen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Berufung erfolgt zur Person, somit sind Vertretungen nicht möglich.

Die Sitzungen der Integrationsbeiräte sind öffentlich. Den Vorsitz der Integrationsbeiräte führt die jeweils zuständige Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister. Sofern die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister für den Vorsitz nicht zur Ver- fügung steht, kann der Stadtbezirksrat aus seiner Mitte eine andere Vorsitzende oder einen anderen Vorsitzenden für den Integrationsbeirat wählen.
Die Integrationsbeiräte sollen mindestens zu zwei Sitzungen im Jahr einberufen werden. Zusätzlich werden die Integrationsbeiräte aller Stadtbezirke zu einer jährlich stattfindenden, gemeinsamen Sitzung mit dem städtischen „Integrationsrat Hannover“ eingeladen.

Zur Vorbereitung auf die Arbeit in den Integrationsbeiräten sollen den Mitgliedern Fort- bildungen angeboten werden.

Die Betreuung der Integrationsbeiräte erfolgt durch den Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten im Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste.

Kompetenzen der einzurichtenden Integrationsbeiräte
Der Haushaltsbeschluss zur Einrichtung von Integrationsbeiräten sieht vor, dass diese unter Beachtung der Belange der Stadtbezirke für folgende Aufgaben zuständig sein sollen:
· Schaffung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis, Förderung der
Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
· Öffnung von Verwaltung und Politik für Migrations-/lntegrationsthemen
· Interessen aufnehmen, Interessenskonflikte moderieren
· Konflikte im Stadtbezirk benennen und nach Lösungsalternativen suchen
· Artikulation von Anliegen der im Stadtteil lebenden Menschen mit Migrations-
hintergrund auf Sitzungen der Bezirksräte; entsprechende Themen werden auf
Antrag des Integrationsbeirats auf die Tagesordnungen der Bezirksratssitzungen
gesetzt
· Erweiterung der lokalen Integrationsbeiräte durch Foren, die nach Bedarf vom
Integrationsbeirat selbst eingerichtet werden
· Konkrete Projekte entwickeln, fördern und begleiten
· Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und mit Menschen mit
Migrationshintergrund in Migranten / -innen-Selbstorganisationen und in anderen
Organisationen/lnitiativen; Anerkennung und Würdigung dieses Engagements
· Förderung der Vernetzung von Migranten / -innen-Organisationen und anderen
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen/Akteuren im Stadtteil
· Behandlungen von grundsätzlichen Themen, z.B.
- interkultureller Dialog über religiöse, weltanschauliche, kulturelle, soziale und
politische Wertvorstellungen
- Verhältnis von Frau und Mann
- Förderung Jugendlicher
- Förderung älterer Menschen

Die Integrationsbeiräte sollen Vorschläge unterbreiten, wie die eingestellten Mittel verwendet werden.

Dabei sind folgende vergaberelevante Kriterien zu berücksichtigen:

- Förderung des Zusammenlebens der verschiedenen Kulturen und Milieus
- Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit
- Förderung gegenseitigen Austauschs und gemeinsamer Lernprozesse
- Förderung interkultureller Managementkompetenz
- Förderung von Netzwerken zur Unterstützung von Integrationsprozessen

Die Vergabe der Mittel durch den Bezirksrat auf Vorschlag des Integrationsbeirates stellt sicher, dass die Anliegen von Menschen mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen leichter umgesetzt werden können. Die Integrationsbeiräte erhalten dadurch außerdem ein Mitwirkungsrecht beim Verteilen von Geldern im Bereich der Integrationspolitik.

Regularien
Die Integrationsbeiräte sollen als „lokale Beratungsorgane" so wenig wie möglich in formalisierte Verfahren eingebunden werden. Dennoch bedarf es eines Mindestmaßes an Regularien, die sich insbesondere dann, wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann, an den Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover orientieren sollen.

Die Stadtbezirksräte werden gebeten, sich auf dieser Grundlage interfraktionell eine Meinung zu bilden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Einführung von Integrationsbeiräten sind die Interessen von Frauen und Männern gleichermaßen zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Zur Förderung der Arbeit der Integrationsbeiräte in den Stadtbezirken stehen in der Finanzstelle 0205.000 Finanzposition 718000 Haushaltsmittel zur Verfügung.

18.6 
Hannover / 05.11.2008