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Zu 1:
Es gibt bereits ein Verdachtsflächenkataster, für das die Region als untere Bodenschutzbehörde zuständig ist.
Zu 2:
Ein Altlastenpass wäre nur dann sinnvoll, wenn er rechtsverbindlich den Zustand des Bodens zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs beschreibt. Hierfür müsste der Verkäufer des Grundstücks verpflichtet werden, den Boden auf Schadstoffe untersuchen und die Ergebnisse bewerten zu lassen. Eine solche Untersuchungspflicht aber ist ohne gesetzliche Grundlage unzulässig, weil sie einen Eingriff in die Privatautonomie der Vertragsparteien darstellt. Jeder Käufer hat selbst die Möglichkeit, einen Grundstückskauf von Nachweisen über eine durchgeführte Altlastenuntersuchung abhängig zu machen.