Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 03.03.2014

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 67 - Datum 05.03.2014

PROTOKOLL

25. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 3. März 2014, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
(Ratsherr Nagel) (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Battefeld
Herr Dirscherl
(Herr Elsner)
Frau Dr. Frech
Herr Kruse
(Frau Sandkühler)
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Hillbrecht) (PIRATEN)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Böker (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Czorny (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Koebe (Dez V)
Frau Rohde-Olding (Dez V)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Vespermann (Fachbereich Tiefbau)
Frau Heymann (GPR / Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Schmidt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Schindler (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Breyvogel (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Gäste:
Herr Dr. Hänel (FG Dark Sky, Sternenfreunde e. V. Osnabrück)
Frau Folberth-Seibel (Polizeidirektion Hannover, Dez. 11)
Herr Skerhut (Polizeidirektion Hannover, Dez. 11)
Herr Prenzler (City-Gemeinschaft Hannover e. V. )
Frau Stracke (Blinden- u. Sehbehindertenverband Nds.)
Frau Westphal (Blinden- u. Sehbehindertenverband Nds.)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung am 03.02.2014

3. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Lichtverschmutzung

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Stadtentwicklung Hannover 2030
(Drucks. Nr. 0261/2014 mit 2 Anlagen)

4.2. Stadtplatzprogramm „Hannover schafft Platz“
Neugestaltung Platz an der Velvetstraße (`Velvetplatz`) in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 0188/2014 mit 3 Anlagen)

5. A N T R Ä G E

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766
- Hainhölzer Markt Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen)

6.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
(Drucks. Nr. 0189/2014 mit 3 Anlagen)

6.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / Bothfelder Kirchweg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2444/2013 N1 mit 2 Anlagen)

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen)

8.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord
(Drucks. Nr. 0303/2014 mit 1 Anlage)

8.3. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0262/2014 mit 4 Anlagen)

8.3.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 0262/2014 - Bebauungsplan Nr. 454 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Str.
(Drucks. Nr. 0337/2014)

8.4. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0264/2014 mit 4 Anlagen)

8.4.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 0264/2014 - Bebauungsplan Nr. 1054 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Str.
(Drucks. Nr. 0336/2014)

8.5. Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0420/2014 mit 3 Anlagen)

8.6. Bebauungsplan Nr. 1361 - Lohfeld -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0418/2014 mit 4 Anlagen)


9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheiten
(Drucks. Nr. 0293/2014 mit 2 Anlagen)


Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:
  • Zu TOP 4.1.: Die DS Nr. 0261/2014 wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.
  • Die TOPs 8.3. bis 8.4.1. (DS Nr. 0262/2014, Nr. 0337/2014, Nr. 0264/2014, Nr. 0336/2014) wurden abgesetzt.
  • Zu TOP 8.5.: Die DS Nr. 0418/2014 wurde auf Wunsch von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in die Fraktion gezogen.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen
2. Genehmigung des Protokolls über die 24. Sitzung am 03.02.2014

Genehmigt

3. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema:
"Lichtverschmutzung"
Dr. Hänel erläuterte anhand seines Vortragsskriptes (s. Anhang Nr. 1 und 2) die Nachteile zu hoher Lichtverschmutzung.

Frau Folberth-Seibel erläuterte die Lichtproblematik aus Sicht der Kriminal- Prävention im Städtebau (s. Anhang Nr. 3).

Herr Kruse teilte mit, für Senioren und Seniorinnen stünde eher die Sicherheit durch Licht im Vordergrund, während Lichtverschmutzung (trotz vorhandenen Umweltbewusstseins) eine untergeordnete Rolle spiele. Trotzdem sei eine Einbeziehung älterer Menschen in die Licht-Diskussion wünschenswert. Zur Vermeidung von "Lichtverschmutzung" bzw. "-immission" sei ein intelligentes neues Lichtkonzept gefragt, keine Verdunkelung.
Er gab an, die Stadt Augsburg habe im Vergleich zu Hannover im Rahmen der Lichtverschmutzung ein besseres Konzept. Durch Umrüstung z. B. der Straßenbeleuchtung sei dort erheblich an Kosten eingespart worden; durch den Einsatz intelligenter Technik könne die Beleuchtung besser gesteuert und anlassbezogen geregelt und angepasst werden.

Herr Prenzler gab an, aus Sicht der gewerbetreibenden Händler/innen der Innenstadt Hannovers sei die Bewerbung des Warenangebots eine wichtige Grundlage für die Umsätze. Eine abendliche Ausleuchtung der Schaufenster könne durch dort bummelnde Passanten und Passantinnen die Wirtschaft ankurbeln; eine Beleuchtung über Nacht sei dagegen wegen der hohen Energiekosten für die Händler/innen zu hinterfragen. Der touristische Mehrwert von Ausleuchtungen wie z. B. an den Wahrzeichen Hannovers sei zudem zu beachten.
Eine Ende Januar 2014 durch Studenten und Studentinnen der FHDW (Fachhochsch. f. d. Wirtschaft Hannover) vorgenommene Befragung von Passanten und Passantinnen habe ergeben, dass allgemein mehr Beleuchtung in der Fußgängerzone gewünscht werde.
Dem Beispiel der Stadt Augsburg zu folgen sei unnötig, da das bisher bestehende Lichtkonzept z. B. für den Weihnachtsmarkt Hannovers in Abstimmung mit den Gremien der Landeshauptstadt bereits eine hohe Menge an Energiekosten einspare.

Frau Westphal gab zu Bedenken, sehbehinderte Menschen hätten im Gegensatz zu Menschen mit voller Sehkraft andere Anforderungen und Maßstäbe an Lichtkonzepte. Eine weitere Miteinbeziehung des Verbandes in die Diskussion und Entwicklung eines Lichtkonzeptes wäre daher auch zukünftig wünschenswert.

Frau Stracke erläuterte die unterschiedlichen und individuellen Wahrnehmungen sehbehinderter Menschen, die eine einheitliche Betrachtungsweise erschwere. Durch die bei Sehbehinderungen oft auftretende Nachtblindheit wäre eine nächtliche Ausleuchtung von z. B. Straßenkreuzungen oder Gebäuden von Vorteil, da dann für Betroffene zusätzlich - über die Ertastung der Umgebung mit dem Blindenstock und über den Hörsinn hinaus - auch eine Orientierung anhand der vorhandenen Lichtquellen möglich sei. Diese könnten bei regelmäßiger Beleuchtung zu festen Bezugs- bzw. Orientierungspunkten werden.

Ratsherr Drenske richtete an Dr. Hänel die Frage, ob die Verwendung von (evtl. gelb eingefärbten) LEDs bei niedrigerer Lichtstärke bzw. Lux-Zahl genauso ökologisch sei wie die Verwendung von normalen gelben Lichtquellen.

Dr. Hänel gab zur Antwort, gelb gefärbtes Licht wie von Natriumdampflampen sei durch den geringer ausfallenden Blauanteil ökologischer, weil dies eine positive Wirkung auf den Schlafrhythmus bei Menschen und auf das Verhalten von Insekten habe. Bei der Verwendung von weißen LED-Lampen sei eine Dimmung der Luxstärke um ca. 50% sinnvoll, da dadurch in etwa die gleiche Helligkeit wie bei den gelben Lampen erreicht werde; eine Verwendung von warmweißen LEDs sei ebenfalls sinnvoll.

Ratsherr Drenske bat Frau Folberth-Seibel um eine weitere Erläuterung des von ihr genannten Beispiels eines Raubüberfalls im Fußgängertunnel am Friedrichswall, da dieser ja nachts voll ausgeleuchtet sei.

Frau Folberth-Seibel erklärte dazu, den Fußgängertunnel habe sie wegen der darin vorhandenen Enge und der fehlenden Ausweichmöglichkeiten als Beispiel für Angsträume ausgewählt; die Ausleuchtung habe hier bei dieser Zuordnung tatsächlich keine Rolle gespielt.

Ratsherr Mineur nannte als Beleuchtungsbeispiel die Arkade in der Küchengartenstraße 2. Die dort angebrachten, nach unten strahlenden Leuchtmittel liefen mit einer 10%igen Grundbeleuchtung (etwas heller als der Vollmond). Durch Bewegungsmelder würde bei passierenden Fußgängern die Lichtstärke innerhalb einer Sekunde auf 70% hochgefahren, was dem für die Verkehrssicherheit nötigen Wert entspräche. 30 Sekunden nach der letzten Bewegungsmeldung erfolge wieder die Dimmung auf die Grundhelligkeit. Zur aktuellen Jahreszeit liefe diese Beleuchtung von 18 Uhr bis 7 Uhr morgens (13 Stunden).
Er bat die Referenten und Referentinnen um Beurteilung dieses Konzeptes unter den Aspekten der Energieeinsparung, Immissionsvermeidung und Sicherheit.

Dr. Hänel stufte das Beispiel als gutes Konzept ein. Evtl. könne eine gelegentlich anspringende Beleuchtung eher eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher haben als eine durchgehende. Er gab jedoch die bisherigen gemischten Erfahrungswerte im Bereich der Bewegungsmelder zu bedenken.
Herr Kruse war der Meinung, intelligente Lösungen seien auch immer individuelle und Normen somit auf die Situationen anzupassen, wodurch das Konzept in der vorliegenden Situation durchaus angemessen sein könne, in einer anderen jedoch vielleicht nicht.

Herr Skerhut berichtete aus Sicht des Einbruchsschutzes, dass es für die Vorbereitung zu Einbrüchen durchaus zu Zerstörungen von Bewegungsmeldern komme, um den Einbruchsbereich später dunkel zu halten.

Ratsherr Mineur stellte die Frage, wie es unter Sicherheitsaspekten zu bewerten sei, wenn z. B. eine neue, punktgerichtete Straßenbeleuchtung nur noch den Bereich der Straße, aber nicht mehr die Umgebung wie z. B. die umliegenden Hauswände beleuchten würde und dadurch das Sicherheitsgefühl der Passanten sinke.

Dr. Hänel antwortete, unter dem Aspekt "Lichtverschmutzung" sei diese Art der Beleuchtung positiv zu werten, im Rahmen der Sicherheit obläge den Kommunen hier jedoch wieder die zusätzliche Erstellung eines sinnvollen Lichtkonzeptes, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Ratsherr Kelich bat Frau Folberth-Seibel bat er zudem um ihre Meinung im Fall von einigen englischen Städten, deren Kriminalitätsrate in Folge von aus Haushaltsgründen umgesetzten, intelligenten Lichtkonzepten stagniert bis gesunken sei.

Frau Folberth-Seibel wies darauf hin, dass im Fall der englischen Städte wahrscheinlich im Kriminalitätsfall ein hohes Entdeckungsrisiko sowie eine hohe Erkennbarkeit des Täters bestünden, evtl. durch installierte Kameras oder durch gute Ausleuchtung sowie gut erkennbare Gesichter der Täter.

Herr Kruse war der Meinung, bei der Berücksichtigung touristischer Mehrwerte seien flexible, anlassbezogene und individuelle Lösungen zum entsprechenden Lichteinsatz anstelle von fixen Regelungen gefordert.

Frau Frech stellte an Frau Folberth-Seibel zum "Sicherheitsgefühl" die Frage, inwieweit sich das subjektive und objektive Sicherheitsgefühl unterscheiden würden.

Frau Folberth-Seibel erläuterte dazu, ein Straftäter suche sich beispielsweise für eine Straftat gerne dunkle, uneinsichtige Orte ohne Sozialkontrolle aus. Opfer hätten an genau diesen Orten wegen dieser Merkmale ein Unsicherheitsgefühl; der Ort wäre demnach als Angstraum und die Angst des Opfers als subjektiv einzustufen. Objektiv bzw. statistisch betrachtet könne jedoch in diesem Angstraum durchaus nur eine geringe oder gar keine Straftatenzahl vorliegen.

Frau Frech wollte dazu wissen, ob die Aussage, dass in vielen Angsträumen statistisch gesehen tatsächlich nur eine geringe Kriminalitätsrate vorläge, im Widerspruch stünde zu der Aussage, dass Täter sich meist für ihre Straftaten genau diese Angsträume aussuchen würden.

Herr Skerhut verwies auf den in der Präsentation aufgeführten Satz: "Das Sicherheitsgefühl entspricht nicht unbedingt der Sicherheitslage". Er erläuterte dazu, laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik (PKS) sei beides der Fall: In einigen Angsträumen läge eine hohe, in anderen eine geringe Kriminalitätsrate vor.

Herr Kruse bemerkte dazu, viele Seniorinnen und Senioren blieben alleine aus Unsicherheitsgefühlen heraus den Angsträumen fern bzw. ganz zu Hause, da nicht bekannt wäre, in welchen Angsträumen denn tatsächlich die Kriminalitätsrate hoch wäre.

Herr Skerhut stellte fest, dass Angsträume durch entsprechende Maßnahmen der Prävention verringert oder abgeschafft werden könnten, so dass das subjektive sowie objektive Sicherheitsgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern ansteigen könne.

Ratsherr Engelke stellte an Dr. Hänel die Frage, warum es krebsfördernd sei, wenn man nachts blauen Lichtanteilen ausgesetzt sei.

Dr. Hänel erklärte den Zusammenhang mit den Sehzellen des Auges: Durch den Einfall blauen bzw. Tageslichts in die Sehzellen werde im Rahmen des menschlichen Bio-Rhythmus die Aktivitätsphase des Körpers eingeleitet. Durch entsprechenden Lichteinfall ins Auge in der Nacht könne dieser durch die Störung der Melatoninproduktion neben der Verursachung anderer möglicher Krankheiten auch karzinogen wirken.

Ratsherr Mineur fragte die Sachverständigen, ob deren Meinung nach die nächtliche Anstrahlung von Bäumen, der Einsatz sogenannter Skybeamer sowie die nächtliche Schaufensterbeleuchtung per Satzung geregelt oder sogar untersagt werden könnten bzw. ob in anderen Städten bereits solche Satzungen vorlägen.

Dr. Hänel gab an, einige große Städte wie z. B. Düsseldorf hätten entsprechende Lichtgestaltungs-Satzungen bzw. Licht-Masterpläne, hier würden ihm jedoch leider keine Details vorliegen. In der schweizerischen Stadt Luzern würde die nächtliche Schaufensterbeleuchtung per Licht-Masterplan geregelt, dort müsste die Beleuchtung nachts abgestellt werden; in Deutschland seien ihm entsprechende Beispiele nicht bekannt.

Ratsherr Böning stellte an Dr. Hänel die Frage, ob gelbes Licht vorteilhafter als warmweißes Licht sei und an Frau Folberth-Seibel die Frage, ob im Rahmen der Sozialkontrolle der Einsatz von Videoüberwachung zu einer Absenkung der Kriminalitätsrate in Angsträumen führen könne.

Frau Folberth-Seibel beantwortete die Frage damit, dass der Begriff der Sozialkontrolle im Bereich der Kriminologie eher als nachbarschaftliche Hilfe durch Beobachtung gefährdeter Bereiche in Wohnquartieren zu verstehen sei.

Dr. Hänel beurteilte gelbe Beleuchtung durch Natriumdampflampen als am ökologischsten und energieeffizientesten, warmweiße LED-Beleuchtung mit geringen Blauanteilen jedoch als fast gleichwertig.

Frau Stracke gab zu bedenken, dass gelbes Licht aus der Sicht sehbehinderter Menschen schwächer wahrgenommen werde als weißes Licht, da es weniger der für die Orientierung nötigen Kontraste erzeuge.

Herr Kruse stellte klar, dass aus Sicht der Seniorinnen und Senioren zwar ein Interesse an guter Beleuchtung zur Sicherheitsprävention, jedoch kein Interesse an überflüssiger Himmelsbeleuchtung sowie zu hohem Energieverbrauch bestünde; einem intelligenten Lichtkonzept würde daher zugestimmt.

Ratsherr Kelich gab zu bedenken, dass nicht alle Menschen die Möglichkeit hätten, sich nachts vor zu starker Beleuchtung abzuschirmen, da z. B. aus denkmal- oder baurechtlichen Gründen das Anbringen von Rolläden unmöglich sei. Zudem stellte er die Frage, inwieweit künstliches, nächtliches Licht die Photosynthese und damit die Lebensdauer von Bäumen störe, da abgestorbene Straßenbäume mit hohen Investitionskosten für die Stadt ersetzt werden müssten.

Dr. Hänel erwiderte, dies müsse fachlich aus biologischer Sicht geklärt werden.

Herr Dirscherl stellte die Frage, ob im Rahmen des Insektenschutzes der Einsatz von kalten LED-Lampen von Nutzen wäre.

Dr. Hänel gab dazu an, dass der Lampenkörper bei LEDs an sich kühl bliebe, der oben angebrachte Kühlkörper jedoch sehr warm werden könne. Es sei nicht auszuschließen, dass dieser von Insekten aufgrund der Wärme angeflogen, als Nistplatz genutzt oder sogar zur Falle werde.

Ratsherr Drenske verwies dazu auf das Skript von Dr. Nässig
(s. Anhang Nr. 4).
4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Stadtentwicklung Hannover 2030
(Drucks. Nr. 0261/2014 mit 2 Anlagen)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
4.2. Stadtplatzprogramm „Hannover schafft Platz“
Neugestaltung Platz an der Velvetstraße (`Velvetplatz`) in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 0188/2014 mit 3 Anlagen)
Ratsherr Mineur stellte im Rahmen von Inklusion und barrierefreier Erreichbarkeit die Frage, ob der Einsatz von glatten Kunststoff-Flächen anstelle von Sand oder Häckseln möglich wäre.

Frau Schindler erläuterte anhand einer Grafik der Anlage 2 zur Drucksache ("Entwurf Velvetplatz"), dass unter Berücksichtigung der Inklusion ausreichend gut zugängliche bzw. für Kinder und Eltern mit Rollstühlen gut erreich- und nutzbare Spielflächen vorgesehen seien. Der verwendete Häckselbelag sei zum Teil auch mit Rollstuhl befahrbar. Er sei aus Sicherheitsgründen bzw. als Fallschutz für die auf den Geräten spielenden Kinder ausgewählt worden; er solle zum Sicherheitsschutz auch ein Befahren der Fläche durch z. B. Fahrräder oder andere Fahrzeuge vermeiden.

Ratsherr Engelke wies auf zwei in der Grafik aufgeführte Pilzleuchten hin, die seiner Meinung nach gegen effizientere und ökologischere Lampen ausgetauscht werden sollten. Er stellte zudem die Frage, ob die neue Spielfläche zum Teil auch über Kostenumlagen von den anliegenden Bewohnerinnen und Bewohnern oder komplett aus dem städtischen Haushalt finanziert werden solle.

Frau Schindler gab an, von den Anwohnern müssten dazu keine finanziellen Beiträge geleistet werden. Zu den Pilzleuchten erklärte sie, dass diese bereits vorhanden und Inhalt der geplanten Finanzierung seien.

Ratsherr Bindert war der Meinung, eine nach unten strahlende Leuchte wäre vorteilhafter als eine nach den Seiten und oben hin abstrahlende.

Frau Schindler erläuterte, eine Erneuerung der vorhandenen Lampen sei bislang nicht vorgesehen. Sie werde das Thema aber mit in die Planungsgruppe nehmen.

Ratsherr Engelke regte an, die Pilzlampen im Rahmen der Planungen gegen LED-Lampen austauschen zu lassen.

Frau Frech gab zur Kenntnis, im Rahmen der Neugestaltung des Spielplatzes in der Nieschlagstraße würden seitdem nächtlich einige Bäume von unten angestrahlt. Sie empfahl der Verwaltung, die Thematik der Lichtverschmutzung bei zukünftigen Vorgehensweisen und Planungen mehr zu berücksichtigen.

Ratsherr Mineur schlug vor, dass mit einer Lampe, die abgeschirmt nur nach unten leuchte sowie mit einem modernen und auf die Hälfte der Leistung gedimmten Leuchtmittel ausgestattet sei, weit effizienter vorgegangen werden könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab zu bedenken, dass von der Verwaltung im Rahmen von Kosteneinsparungen bereits vorhandene städtische Materialien weiter genutzt würden, worunter auch die im Plan eingezeichneten Pilzleuchten gehörten. Zukünftig könne aufgrund der durch die Anhörung neu gewonnenen Erkenntnisse zur Lichtverschmutzung diese Thematik in den Planungen stärker einbezogen und berücksichtigt werden.

Herr Kruse erkundigte sich, für welche Zielgruppe die im Plan eingezeichneten Fitnessgeräte vorgesehen seien und ob bei den Planungen auch ältere Bürgerinnen und Bürger beteiligt worden seien.

Frau Schindler erwiderte, die Geräte seien für alle Ziel- und Altersgruppen vorgesehen und sollten auch für mobilitätseingeschränkte Menschen im Rollstuhl nutzbar werden; im Rahmen einer erfolgten Bürgerbeteiligung bzw. -versammlung zu den Planungen seien alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigt worden.
Einstimmig

5. A N T R Ä G E

Keine Anträge

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766
- Hainhölzer Markt Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGBB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0205/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

6.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
(Drucks. Nr. 0189/2014 mit 3 Anlagen)
Ratsherr Fischer bat die Verwaltung, die auf der betroffenen Fläche geplante Bebauung entsprechend der bereits am Oststadtkrankenhaus vorhandenen vorzunehmen, also nicht in Größe oder Lage zu verändern.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte dazu, im Rahmen des Flächennutzungsplans würden nur die Grundzüge der Planung - hier die geplante Art der Nutzung - dargestellt. Die spätere konkrete Dichte und der Aufbau der Bebauung regele dann der entsprechende Bebauungsplan, der zur Zeit auf Basis des Wettbewerbsentwurfs bearbeitet werde.

Einstimmig

6.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / Bothfelder Kirchweg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2444/2013 N1 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

Keine Anträge

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0180/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 1757 - Nahversorger Business-Park Nord
(Drucks. Nr. 0303/2014 mit 1 Anlage)

Einstimmig

8.3. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße
- Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0262/2014 mit 4 Anlagen)

Abgesetzt

8.3.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 0262/2014 -
Bebauungsplan Nr. 454 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Str.
(Drucks. Nr. 0337/2014)

Abgesetzt

8.4. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Straße
- Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0264/2014 mit 4 Anlagen)

Abgesetzt

8.4.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 0264/2014
- Bebauungsplan Nr. 1054 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Str.
(Drucks. Nr. 0336/2014)

Abgesetzt

8.5. Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0420/2014 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

8.6. Bebauungsplan Nr. 1361 - Lohfeld -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0418/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Herr Dirscherl gab an, in Kirchrode seien, wie vorher im Rahmen der Baupläne angekündigt, im Bereich der Baustelle für den neuen Hochbahnsteig einige Bäume gefällt worden. Jedoch seien diese Bäume vor den Fällungen mehrfach gepollert, diese Poller später wieder herausgerissen und dann wieder ersetzt worden. Er bat um Erklärung.

Protokollantwort:
Im Bereich des geplanten neuen Hochbahnsteiges in Kirchrode-Mitte (Großer Hillen) wurden durch widerrechtlich geparkte Privat-Fahrzeuge am Straßenrand, direkt im Bereich der betroffenen Bäume, mehrfach die dort gesetzten Holzpoller herausgerissen bzw. durch die Parkversuche umgefahren. Die so zerstörten Poller sind daher auf Veranlassung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün hin jeweils ersetzt worden, um die Bäume weiterhin zu schützen. Im Zuge der Bauplanungen für den Hochbahnsteig ist später die Fällung dieser Bäume nötig geworden.

Ratsherr Bindert merkte an, in den letzten Jahren sei bei erfolgten Holzeinschlägen der Abtransport der Fällungen mit Rückepferden vorgenommen worden. Er stellte die Frage, ob die Verwendung von Rückepferden eingestellt worden sei, da er in 2014 noch keine entsprechenden Vorgänge beobachtet habe.

Protokollantwort:
Ein fortlaufender und zeitlich nicht limitierter Einsatz von Rückepferden in den Stadtwäldern ist im Rahmen von dafür geeigneten Holzeinschlägen weiterhin vorgesehen. Im Frühjahr 2014 wurden die Pferde bisher an zwei verschiedenen Orten des Stadtwaldes (nördliche Eilenriede und Misburg) eingesetzt.

Ratsherr Hellmann erwähnte, in der Kastanienallee der Misburger Straße seien im Lauf der Jahre Lücken durch abgestorbene Bäume entstanden; er schlug vor, dort Neupflanzungen vorzunehmen, um die Lücken zu schließen.

Protokollantwort:
Nach Recherchen und Rückfragen des Fachbereichs im entsprechenden Bezirk können vorhandene Lücken im Baumbestand nicht bestätigt werden. Eine vor Jahren gefällte Kastanie wurde im Jahr darauf ersetzt. Dem Betrachter evtl. erscheinende Lücken in den Baumreihen könnten daher bereits seit längerer Zeit vorhanden oder auch einer Nichtbepflanzbarkeit aufgrund von Leitungen im Untergrund o. ä. geschuldet sein.

Frau Böker ging auf die von Herrn Dirscherl in den AUG-Sitzungen vom 03.09. und 02.12.2013 erfolgte Protokollanfrage zu ungleichmäßig geschnittenen Hecken ein.
Sie gab an, dass auf den von der Stadt verwalteten und gepflegten Flächen der von Herrn Dirscherl angegebenen Grundstücke frei wachsende Strauchhecken stünden, die in mehrjährigem Turnus zurückgeschnitten würden. Ungleiche bzw. abschnittweise Schnittführung bei längeren Gehölzstreifen diene generell der Erhaltung von Strukturvielfalt und sei somit eine gewollte Naturschutzmaßnahme (insb. Vogelschutz). Durch Wachstum in der nachfolgenden Vegetationszeit würden diese Ungleichheiten sehr rasch wieder ausgeglichen.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 17:30 Uhr.


Tegtmeyer-Dette Bach


Erste Stadträtin Für das Protokoll





Anhang Nr. 1)

Anhang Nr. 2)

Anhang Nr. 3)

Anhang Nr. 4)