Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 29.03.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 31.03.2021)
Protokoll (erschienen am 23.06.2021)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
_____________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 BRB - Datum 07.05.2021

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 29. März 2021,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.20 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
per Zoom
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
Bezirksratsherr Grote (Piraten) per Zoom
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU) per Zoom
(Bezirksratsherr Jagemann) (CDU)
(Bezirksratsherr Jung) (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
per Zoom
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsfrau Özzengin (Bündnis 90/Die Grünen)
per Zoom
Bezirksratsherr Okumus (SPD) per Zoom
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
bis TOP 4
(Bezirksratsherr Schön) (SPD)
Bezirksratsherr Schrank (Die Partei)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
(Bezirksratsfrau Windhorn) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)
per Zoom
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU) per Zoom

Verwaltung:
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement
Frau Erdmann Stadtplanung per Zoom

Presse:
Frau Hilbig HAZ


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.12.2020
sowie 08.02.2021 (öffentlicher Teil)

3. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0640/2021)

4. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

5. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

5.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

5.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-0615/2021)

6. Informationen über Bauvorhaben

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.1. TuS Vinnhorst - Änderungsvertrag
(Drucks. Nr. 0288/2021)

7.1.2. Vergleich zur Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Landeshauptstadt Hannover (Az.: 12 KN 192/18)
(Drucks. Nr. 0146/2021 mit 1 Anlage)

7.1.3. Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und dem Stadtbezirk 13 Nord
(Drucks. Nr. 0330/2021 mit 2 Anlagen)


8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1868 - östlich Engelbosteler Damm
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0050/2021 mit 3 Anlagen)

8.1.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0050/2021
(Drucks. Nr. 15-0712/2021)






9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Schottergärten - umstrittene Gartengestaltung
(kein gesetzliches Verbot gem. Landesnaturschutzgesetz
(Drucks. Nr. 15-0633/2021)


10. A N T R Ä G E

10.1. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

10.1.1. Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Asternstraße, Im Moore, Hahnenstraße und Fliederstraße
(Drucks. Nr. 15-2945/2020)

10.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2945/2020, Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-0639/2021)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Integration der Parkhäuser "Bodestraße" und "Nordstädter Markt" in das zentrale Parkleitsystem
(Drucks. Nr. 15-2948/2020)

10.2.2. Erhalt des Gebäudes Beneckeallee 32 "Poelzig Bau" in denkmalgeschützten Zustand
(Drucks. Nr. 15-0637/2021)

11. Eigene Mittel des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-0702/2021)


12. M I T T E I L U N G E N




II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.02.2021
- nichtöffentlicher Teil







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Sie gab den virtuell zugeschalteten Mitgliedern zunächst folgende Hinweise:
· Abstimmungen und Wortmeldungen erfolgen per Handzeichen und werden am Monitor im Ratssaal erfasst.

· Bitte schalten Sie Ihr Mikrofon nur zu Wortbeiträgen an

· Hinweise zur Datenverarbeitung wurden Ihnen bereits gesondert übersandt. Ich gehe davon aus, dass Sie die Informationen gelesen haben und mit der Datenverarbeitung einverstanden sind.


Zu TOP 6 ist Frau Erdmann virtuell zugeschaltet

Aufgrund der besonderen Situation wird auf die Durchführung einer Einwohner*innenfragestunde verzichtet.
Alle Anliegen aus der Einwohner*innenfragestunde können ebenfalls unter Angabe des Kontaktes auf den bereitliegenden Vordrucken vermerkt werden oder per Mail an die oben aushängende Mailadresse gesandt werden.

Zu TOP 9.1.1. Die Anfrage wird nicht verlesen und die Antwort geht allen Mitgliedern schriftlich zu.

Zu TOP 11. Eigene Mittel liegt eine Tischvorlage vor und auch dieser Antrag wurde vorab versandt



Bezirksratsfrau Jagemann zog den TOP 7.1.1. in die Fraktion.
Ratsherr Klapproth ergänzte, dass seiner Ansicht nach kein Beschluss über eine Drucksache erfolgen könne, wenn der Änderungsvertrag auf den sie Bezug nehme nicht beigefügt sei.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.12.2020 sowie 08.02.2021 (öffentlicher Teil) - bereits übersandt
Das Protokoll vom 14.12.2020 wurde einstimmig, das Protokoll vom 08.02.2021 mit 14 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltung genehmigt

TOP 3.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0640/2021)
Der Bezirksrat Nord stellte einstimmig fest, dass
gem. § 52 Absatz 2 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG),
dass bei Herrn Jannik Schnare die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 2 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord vorliegen.



TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Bezirksbürgermeisterin Geschke verpflichtete Frau Özzengin und begrüßte sie in den Reihen des Stadtbezirksrates Nord.
Frau Özzengin nahm an der Sitzung per Zoom teil.

TOP 5.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 5.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Ratsfrau Neveling berichtete wie folgt:

Der Integrationsbeirat Nord hat die Klausur zum Jahresauftakt 2021 wegen der Pandemiesituation nicht durchgeführt. Die Entscheidung fiel einerseits deshalb, weil wir uns einen solch intensiven Gruppenarbeitstermin nicht ohne vorherige Übung miteinander als Videokonferenz vorstellen konnten und andererseits, weil durch die Überarbeitung des LIP (jetzt „WIR 2.0) und die Beteiligung des Integrationsbeirats an der Aktionswoche „Einzigartig vielfältig“ schon ein Schwerpunkt für die Arbeit gesetzt ist.

Zur Information über das Konzept „WIR 2.0“ und die Aktionswoche vom 17. bis 21. Mai hatten wir am 24. Februar eine außerordentliche Integrationsbeiratssitzung mit Vorträgen von Frau Nyagolova und Frau Moraghebi aus dem Sachgebiet Integration. Diese Sondersitzung war gleichzeitig auch unsere erste Integrationsbeiratssitzung als Videokonferenz. Weil sich herausstellte, dass wir durch das Online-Format niemanden ausschließen und einige Integrationsbeiratsmitglieder die Videokonferenz ausdrücklich gewünscht haben, hat dann auch die erste öffentliche Sitzung am 10 März als Videokonferenz stattgefunden.

Der Aktionstag „Einzigartig vielfältig“ soll für den Stadtbezirk Nord am Donnerstag, 20. Mai, auf dem Platz An der Lutherkirche stattfinden. Neben dem Rahmenprogramm des Sachgebiets Integration wird der Integrationsbeirat Nord dort zusammen mit einer Gruppe des Elternbildungsprogramms „Rucksack“ einen Stand betreiben. Weitere Pläne für Aktionen vor oder in Einrichtungen gibt es von verschiedenen Einrichtungen, unter anderem ein „Kamishibai“ (=Erzähltheater) vor der Nordstadtbibliothek. Ob das alles wirklich stattfinden kann, hängt dann aber natürlich von der aktuellen Pandemielage ab. Die Arbeitsgruppe des Integrationsbeirates dazu hat bisher zweimal getagt und triff sich Mitte April wieder.

Bezüglich der Mittelvergabe hat der Integrationsbeirat sich darauf verständigt, dass zur Ausgestaltung des Aktionstages bis zu 1.000 Euro aus Integrationsbeiratsmitteln genutzt werden können. Ob und inwieweit das Geld dann wirklich abgerufen werden kann, hängt wiederum von den Durchführmöglichkeiten des Tages ab. Die Werbung stellt das Sachgebiet Integration sicher, so dass die Integrationsbeiratsmittel nur bei Durchführung angetastet würden.

Die Projektanträge haben uns etwas überrascht: Beim ersten Termin des Jahres belief sich die Summe der beantragten Mittel bereits auf 6.419 Euro – mehr als 2/3 unseres Jahresbudgets also. Wir haben uns auf folgende Förderempfehlungen per Abstimmung geeinigt:

  • 2.000 Euro für das Projekt der Caritas in der Kopernikusstraße „Digi-Nord“
  • 1.200 Euro für das Projekt „Mein Lernplatz“ vom Demokratischen Kulturverein im Kulturtreff Hainholz
  • 1.719 Euro für das Projekt „Papa, mal mit“ des Hainhölzer Künstlers Jwan Khalaf – wobei ein Anteil der Mittel aus dem Sondertopf für Unterkünfte getragen werden soll, den der Integrationsbeirat zur Verfügung stellt.

Die nächste planmäßige Sitzung des Integrationsbeirats Nord ist am 16. Juni 2021. Ob sie in Präsenz oder online stattfindet, wird noch entschieden.

TOP 5.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-0615/2021)
Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache Nr. 15-0615/2021 auf.
Bezirksratsfrau Jagemann fragte zu Ziffer 2, ob die Laptops vor Ort im Kulturverein bleiben, oder auch ausgeliehen werden.
Ratsfrau Neveling sei eine Nutzung vor Ort und auch eine Ausleihe geplant.
Diese werde von Frau Schlüter koordiniert. Der Demokratische Kulturverein habe den direkten Zugriff. Hierzu wurde auf die in der Drucksache enthaltenen Passage zur Nutzung verwiesen.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Nicholls wie viele Laptops für 1.200 € angeschafft werden können, antwortete Herr Kaczmarek er gehe von ein bis zwei Stück aus.
Ratsfrau Neveling sagte, es sei auch die Anschaffung von gut aufbereiteten gebrauchten denkbar, dann könnten ggfs. 2-3 Stück angeschafft werden.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig die Bewilligung folgender Zuwendungen für Projekte von Initiativen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord:

1. Projekt „DigiNord“ des Caritasverbandes Hannover e. V.: 2.000 Euro
2. Projekt „Mein Lernplatz“ des Demokratischen Kulturvereins: 1.200 Euro

3. Projekt „Papa, mal mit!“ des Künstlers Jwan Khalaf; beantragt von der Unterkunft Helmkestraße: 1.719 Euro Von der Summe sollen auf Wunsch der Integrationsbeiratsmitglieder 500 Euro zu Lasten der Mittelbindung „Etat zur Unterstützung von Flüchtlingsarbeit“ aus 2020 gezahlt werden.

4. Für die Beteiligung des Integrationsbeirats Nord am Aktionstag „Einzigartig vielfältig“ am 20. Mai 2021 sollen bis zu 1.000 Euro aus dem Etat des Integrationsbeirat zur Verfügung gestellt werden.

TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Erdmann gab wie gewünscht einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in Vinnhorst.

Fa. Rhenus / Lager und Umschlag AG- Max-Müller-Straße/Hackethalstraße
Ausführender Projektentwickler für Logistik und Industrieimmobilien war die Firma Baytree.
Die Firma Rhenus lagert Güter im Kundenauftrag.
Allgemeines Lager für Gefahrenstoffe (Mineralölprodukte - wie Maschinenöle, Schmierfette, Feinchemikalien, Lösemittel, Stoffe mit giftigen und CMR Eigenschaften)
Die Anlagengenehmigung erfolgte nach BImSchG, 4. BImSchV / 12. BImSchV


Firma Lapp / Kabelhersteller - Max-Müller-Straße/Industrieweg
Projektentwickler war die Firma BauWo
Logistikzentrum Nord, die Firma Lapp hat ihren Firmenstammsitz in Stuttgart, nutzt die Flächen vor Ort als Mieter.
Westliche Fläche: Lagerfläche, ca. 27.000 m² Multifunktionsfläche, östliche Fläche: Lagerhalle, ca. 17.500 m²

Frau Erdmann sagte weiterhin, der Bebauungsplan Kabelkamp befinde sich in der Erarbeitung. Die Auslage werde im Laufe des Jahres erfolgen.
Die betroffenen Eigentümer wurden im Herbst letzten Jahres informiert, teilweise gebe es einen Austausch zu konkreten Baumaßnahmen.

Der Vinnhorster Kindertisch zieht in das neue TuS Vinnhorst Heim. Die Bauarbeiten haben im Februar begonnen. Die Fertigstellung ist für Mitte September geplant.

Poelzig Bau / Beneckeallee
Das Verfahren vor Ort laufe, es gebe keinen Stillstand. Der Fachbereich Wirtschaft, die Stadtplanung sowie der Bereich Baupflege und Denkmalschutz (OE 61.36) sind mit dem Eigentümer im Gespräch.
Der Denkmalwert des Gebäudes ist OE 61.36 als Untere Denkmalschutzbehörde wohl bewußt. Wann welche Erhaltungsmaßnahmen zu treffen sind, regelt das Denkmalschutzgesetz und der Bereich Baupflege und Denkmalschutz durch denkmalrechtliche Anordnung.

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.1.
TuS Vinnhorst - Änderungsvertrag
(Drucks. Nr. 0288/2021)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 7.1.2.
Vergleich zur Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Landeshauptstadt Hannover (Az.: 12 KN 192/18)
(Drucks. Nr. 0146/2021 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 0146/2021 auf. Das Gremium sprach sich dafür aus, die Drucksache nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern darüber abzustimmen.
Sodann beschloss der Bezirksrat Nord mit 9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen dem Vergleich zuzustimmen.

TOP 7.1.3.
Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und dem Stadtbezirk 13 Nord
(Drucks. Nr. 0330/2021 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucksache Nr. 0330/2021 auf und erläuterte noch einmal die Intention des Ursprungsantrages des Bezirksrates Nord auf eine Grenzveränderung. Der Wunsch sei mehrfach von Vinnhorster Bürgern an die Bezirkspolitiker herangetragen worden. Sie räumte ein, dass man vielleicht nicht ganz so taktisch an die Sache herangegangen sei, aber die Pressemeldung darüber, dass der Bezirksrat Herrenhausen-Stöcken nicht informiert gewesen sei stimme so nicht.
Es habe durchaus Kontakt gegeben.
Sie gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass ggfs. ein neuer Bezirksrat in der nächsten Wahlperiode die Thematik wieder aufgreifen werde.
Bezirksratsfrau Jagemann berichtete, die CDU Herrenhausen habe eine kleine Umfrage durchgeführt, alle die abgestimmt hätten wollten zu Nord gehören.

Im Gremium wurde die gewählte Form der Verwaltungsvorlage diskutiert.
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, die gewählte Form als Entscheidungsdrucksache leuchte ein, da sie in zwei Bezirksräten behandelt werden müsse, auch die inhaltliche Erklärung zu den Wahlgrenzen. Aber er könne sich keine Beschlussfassung dieses Textes vorstellen und regte an, sie nur inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen.
Bezirksratsherr Rahabi plädierte für eine Ablehnung, da der Bezirksrat ja etwas anderes gewollt habe. Bezirksratsherr Spatzker sprach sich für eine bewusste Ablehnung aus.
Dies wäre ein sichtbares Zeichen für den nächsten Bezirksrat sich dieser Sache wieder anzunehmen.
Ratsherr Klapproth ergänzte, man könne die Drucksache formal behandeln oder ablehnen. Er erinnerte an die Causa Goetheschule. Diese lag zunächst im Bezirk Nord. Vor etwa 15 Jahren habe es eine neue Grenzziehung gegeben, seitdem gehöre die Goetheschule zum Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken. Damals habe so etwas problemlos funktioniert.
Bezirksratsherr Winter plädierte für eine formale Behandlung der Drucksache. Zu diesem Zeitpunkt habe man das Beste getan. Die Festlegung der Wahlbezirke sei ein gewichtiges Argument.
Bezirksbürgermeisterin Geschke bat nun das Gremium um das Votum.
Die Entscheidung die Drucksache nur formal zu behandeln erfolgte mit 8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Der Antragstext lautete wie folgt:
zu beschließen, den Antrag des Stadtbezirksrats Nord zur Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und Stadtbezirk 13 Nord (DS 15-2587/2020) abzulehnen.

TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0050/2021
(Drucks. Nr. 15-0712/2021)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief zunächst den Änderungsantrag auf.
Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Antrag ein und informierte über die Inhalte des Begleitantrages. Es seien eigene Vorstellungen und Ziele des Bezirksrates Nord formuliert worden, die einen großen Bereich umfassen, der nach den genannten Maßgaben gestaltet werden soll.
Bezirksratsherr Winter sagte, er freue sich, dass hierbei alle an einem Strang zögen. Die alte Nordstadt befinde sich im Umbruch. Ziel sei es, eine lebenswerte Umgebung zu erhalten und Fehlnutzungen unter spekulativen Gesichtspunkten zu verhindern.

Sodann beschloss der Bezirksrat Nord einstimmig i.V.m. der Hauptdrucksache Nr. 15-0050/2021:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung der Drucks. Nr. 15-0050/2021 um die folgende Stellungnahme des Stadtbezirksrates Nord zu ergänzen:

Der Stadtbezirksrat Nord begrüßt die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1868. Die rechtlichen Fehler, die sich im bisherigen Durchführungsplan Nr. 90 von 1953 befunden haben, sind nur mit dieser Neuaufstellung zu beheben und ein Rückfall auf die Regelungen des §34 BauGB ist nicht in unserem Sinne. Wir wollen aber noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Notwendigkeit ein grundsätzlichen Neuausrichtung dieses Gebietes sehen. Primäres Anliegen der Neuaufstellung sollte es sein, die gegenwärtige Nutzung, sei es nun Wohnen oder Gewerbe nicht zu verdrängen und für Entwicklungen in der Zukunft gut aber vor allem sicher aufzustellen. Es bleibt festzustellen, dass sich nicht alle möglichen zukünftigen Konflikte im Rahmen von Festsetzungen im Bebauungsplan erkennen und lösen lassen. Es bleibt daher die Aufgabe auch über den jetzigen Prozess hinaus das Gebiet städtebaulich zu begleiten.

Die städtebaulichen Ziele, die der Stadtbezirksrat für dieses Gebiet verfolgen möchte, sind die folgenden:

Erhalt von preiswertem Wohnraum.
Wir erleben in der Nordstadt vermehrt Luxussanierungen und/oder Umwandlung von preiswerten Mietwohnungen in Eigentum, zum Teil anscheinend systematisch als Geschäftsmodell betrieben. Dabei kommt es zu Verdrängung der angestammten Bewohner*innen dieser Wohnungen. Auch auf Betreiben des Stadtbezirksrates Nord werden auf gesamtstädtischer Ebene Möglichkeiten zum Erhalt des sozialen Gefüges und des Verbots zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersucht. Dabei handelt es sich vor allem um rechtliche Fragen, die auf verschiedenen politischen Ebenen zu klären sind. Wir erwarten, dass diese Möglichkeiten auch und gerade in der Nordstadt zur Anwendung kommen, auch wenn diese sich nicht im Bebauungsplan festschreiben lassen, solange die Stadt keine Satzung erlassen hat. Dafür sollen auch rechtliche Veränderungen und daraus entstehende Handlungsmöglichkeiten (wie z. B. im Baulandmobilisierungsgesetz vorgesehen) kontinuierlich beobachtet und schnellstmöglich genutzt werden. Es ist an der Zeit, dass die bereits in anderen Städten praktizierten Instrumente der Erhaltungssatzung mit Umwandlungssperre für Gebiete mit erhöhtem Wohnraumbedarf und besonders belastete Stadtteile auch bei uns in Hannover zur Anwendung kommen, um entsprechend die Mieter*innen zu schützen (siehe auch Umwandlungsverbot §250BauGB).

Stärkung des Einzelhandels am Engelbosteler Damm, sowie angemessene Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe und Kultureinrichtungen.
Der Engelbosteler Damm ist die zentrale Einzelhandelsstraße im Stadtbezirk.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Erhalt der Ladenzeilen in den Erdgeschossen vorgeschrieben werden soll und der Engelbosteler Damm als Zentrum somit maßgeblich gestärkt wird. Ein großer Teil des betroffenen Bereiches ist ein Mischgebiet aus Wohnungen, aber auch Gewerbe und Kultureinrichtungen. Dem wird mit der Einstufung als urbanen Gebiet Rechnung getragen, das für Hannover noch neu ist. In Bezug auf dem Gewerbe- und Kulturanteil, muss es klar im Fokus liegen, dass vorhandene Einrichtungen ihren Betrieb aufrechterhalten und sich im Rahmen der städtebaulichen Gegebenheiten entwickeln können. Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Spielhallen im Bereich des urbanen Gebiets lehnen wir kategorisch ab.


Verdichtung und Schaffung von weiteren Wohneinheiten und Verhinderung von Zweckentfremdung von Wohnraum.
Durch die Anwendung des urbanen Gebiets, lässt sich scheinbar leichter zusätzlicher Wohnraum durch Verdichtung schaffen. Der Anteil ist nicht mehr begrenzt, wie im bisherigen Mischgebiet. Diese Festsetzung ist aber unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten, die im Einzelnen betrachtet werden müssen. Festzustellen ist, dass in diesem Bereich die Stadt keine Liegenschaften besitzt, also nur bedingt selbst bei der Entwicklung von Wohnraum tätig werden kann. Der ohnehin knappe Wohnraum darf nicht noch zusätzlich durch Zweckentfremdung, wie Kurzzeitvermietung verknappt werden. Wir setzen uns daher maßgeblich dafür ein, dass diese Art des Wohnraumentzugs im Bebauungsplan ausgeschlossen wird, soweit das rechtlich möglich ist. Soweit sich Gelegenheiten zum Erwerb von Liegenschaften ergeben, soll die Stadt Ankaufmöglichkeiten zum Erhalt oder der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum prüfen und – ggf. auch durch sozial orientierte Genossenschaften – umsetzen.

Ökologische Weiterentwicklung bei zukünftigen Sanierungen und Neubau.
Wir befürworten die ökologische Aufwertung von Bebauung in der zukünftigen Entwicklung des Gebietes. Da der Planungsbereich insgesamt stark versiegelt ist, sollte die Anlage von Grünflächen bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen gefordert oder mindestens maßgeblich unterstützt werden. Aufenthaltsbereiche und Erholungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum sollten nach Möglichkeit Naturbezug aufweisen. Neben einer Dachbegrünung, die das innenstädtische Klima verbessern soll, stehen wir ganz klar zu energetischen Sanierung und auch zur Installation von Solarkollektoren auf den Dächern. Auch der Verzicht auf fossile Brennträger in Heizungen oder deren Umwandlung im Altbestand sollte weiter gefördert werden.

TOP 8.1.
Bebauungsplan Nr. 1868 - östlich Engelbosteler Damm
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0050/2021 mit 3 Anlagen)

Sodann rief Bezirksbürgermeisterin Geschke die Hauptdrucksache auf. Das Gremium beschloss einstimmig i.V.m. Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-0712/2021:
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1868 - östlich Engel- bosteler Damm - Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU), eines allgemeinen Wohngebietes (WA) und eines Gewerbegebietes (GE) - entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Schottergärten - umstrittene Gartengestaltung
(kein gesetzliches Verbot gem. Landesnaturschutzgesetz

(Drucks. Nr. 15-0633/2021)

Trotz der Praktikabilität haben Vorgärten und Wohnanlagen die hauptsächlich aus Kies- und Steinplatten bestehen, mehrere große Nachteile: sie sind schlecht für den Artenschutz und die Artenvielfalt
und sie wiederum wirken sich negativ auf das Stadtklima aus. Aufgrund der Schottergärten fehlenden Pflanzen fehlt es an Insekten und den Vögeln an Nahrung und Nistplätzen. Darüber hinaus beeinflusst die Art der Gartengestaltung das Stadtklima deutlich. Im Sommer, an heißen
Tagen wärmen sich die Steine stark auf, geben die Hitze nachts allerdings nur langsam ab. Dadurch bleibt die Temperatur sowohl tagsüber als auch nachts. Eine Abkühlung, wie dies häufig in kleineren Ortschaften und Dörfern noch der Fall ist, findet nicht statt.

Der Boden untern Kies bzw. Schotter wird oft komplett entfernt und mit Vlies, Teichfolie verschlossen bzw. versiegelt. So kann dort kein Regenwasser versickern.
In vielen Bundesländern wird derzeit ein Verbot geprüft. In Baden-Württemberg gilt bereits ein Verbot, in Bayern nur teilwiese und trotzdem haben sich bereits die Städte Erlangen und Würzburg entschlossen Schottergärten zu verbieten. In Niedersachsen ist z.Zt. kein Verbot geplant und
deshalb fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es bei Neubauten bzw. Umgestaltungen vom Bauamt
Hinweise bzw. Auflagen keine Schottergärten anzulegen?

2. Schottergärten gehören zur umbauten Bodenfläche. Werden nachträglich
angelegte Schottergärten bzw. somit umbaute Bodenfläche wann und wie
erfasst?

3. Kann sich die Stadt Hannover vorstellen - ein Verbot zu prüfen bzw. anzuwenden?

Folgende Antwort erfolgte schriftlich:

Vorbemerkung:
Gem. § 9 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) müssen nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein. soweit sie nicht für eine andere zusätzliche Nutzung erforderlich sind. Insofern sind entgegen der Annahme in der Anfrage an die Verwaltung Schottergärten auch in Niedersachsen schon jetzt verboten.

Allerdings gehört die Vorschrift des § 9 Abs. 2 NBauO im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 63 NBauO nicht zum Prüfumfang, sodass insbesondere bei Wohnungsbauten eine Prüfung dieser Vorschrift nicht stattfindet und die Entwurfsverfasser*innen auch nicht verpflichtet sind, in den Bauunterlagen im Baugenehmigungsverfahren entsprechende Angaben zu tätigen.

Vor diesem Hintergrund lautet die Antwort
zu Frage 1:
Die Bauordnung hat gemeinsam mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün einen Informationsflyer entwickelt, welcher auf die ökologischen und öffentlich-baurechtlichen Aspekte der unerwünschten Schottergärten hinweist. Dieser Flyer wird kurzfristig vorliegen und sodann mit den Baugenhemigungen zusammen den Bauherr*innen übermittelt, um diese für die ökologischen und öffentlich-baurechtlichen Probleme, welche mit dem Anlegen von Schottergärten einhergehen, zu sensibilisieren.

Zu Frage 2:
Nein. Da Schottergärten aus den o.g. Gründen baurechtlich nicht genehmigungsfähig sind, werden entsprechende Umbaumaßnahmen der Bauverwaltung für gewöhnlich nicht zur Kenntnis gegeben, sodass sie diese nicht erfassen kann.

Zu Frage 3:
Wie ausgeführt besteht bereits ein Verbot. Die Verwaltung avisiert, dieses Verbot zukünftig zu kontrollieren und ggfs. im Rahmen des sogenannten bauaufsichtlichen Einschreitens der Gestalt zu ahnden, dass die Grundstückseigentümer*innen dazu gebracht werden, die Schottergärten zu beseitigen. Dabei erhält allerdings jede*r Grundstückseigentümer*in zunächst im Rahmen eines Anhörungsschreibens die Möglichkeit, den Schottergarten freiwillig zu beseitigen, bevor es zu einer Ordnungsverfügung kommt.
Allerdings erfordert die Kontrolle von Schottergärten ein systematisches Vorgehen.
Hierfür benötigt die Bauuordnung Personal. Entsprechende Stellenausschreibungen laufen bereits. Wenn die Stellen besetzt sind, kann mit einer systematischen Kontrolle von Schottergärten begonnen werden.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 10.1.1.
Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Asternstraße, Im Moore, Hahnenstraße und Fliederstraße
(Drucks. Nr. 15-2945/2020)
Dieser Antrag lag bereits in einer vorhergehenden Sitzung vor, wurde aber heute eingebracht und ausführlich begründet.
Sodann beschloss der Bezirksrat mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen:
Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Beschlussvorlage für die Schaffung von neuen Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Asternstraße, Im Moore‚ Hahnenstraße und Fliederstraße für ca. 200 Fahrräder beauftragt. Die Vorlage soll die von der Veraltung vorgesehenen Maßnahmen in einer kartierten Darstellung mit einer Priorisierung unter Einbezug von geeigneten privaten Vorgärten veranschaulichen.
Die Beschlussvorlage ist den Anwohner*innen des Quartiers bekannt zu machen und nach erfolgter Rückmeldefrist dem Bezirksrat zur Abstimmung vorzulegen.

TOP 10.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2945/2020, Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-0639/2021)

Der vorliegende Änderungsantrag wurde eingebracht und begründet. Dem Wunsch, dass für die Schaffung von Fahrradabstellplätzen keine Parkplätze wegfallen sollen fand keine Mehrheit. Der Antrag wurde mit 5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung abgelehnt.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Integration der Parkhäuser "Bodestraße" und "Nordstädter Markt" in das zentrale Parkleitsystem
(Drucks. Nr. 15-2948/2020)

Der Antrag lag bereits zu einer vorhergehenden Sitzung vor. Er wurde eingebracht und begründet.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen inwieweit das Parkhaus„Bodestraße“und das Parkhaus„NordstädterMarkt“in der Alte Ladestraße in das zentrale Parkleitsystem der Innenstadt integriert werden können, inklusive dem damit verbundenen Aufstellen „dynamischer“Wegweiser.

TOP 10.2.2.
Erhalt des Gebäudes Beneckeallee 32 "Poelzig Bau" in denkmalgeschützten Zustand
(Drucks. Nr. 15-0637/2021)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig:
Der Investor wird umgehend beauftragt, das Gebäude "Beneckeallee 32" Poelzig Gebäude in seinen ordnungsgemäßen baudenkmalgeschützten Zustand zu erhalten.

TOP 11.
Eigene Mittel des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-0702/2021)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-0702/2021 auf und verlas die zu vergebenen Zuwendungen.
Sodann beschloss der Bezirksrat Nord einstimmig aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen zu bewilligen:

Krass Unartig e.V., Projekt Banks of Colour, 1.000 €
Nordstädter Kirchengemeinde, Kinderfreizeit Bad Münder 2021, 500 €
Gewerbetreibende nördl. E-Damm e.V., technische Anschaffungen für das Strangriedefest 2021, 1.200 €
Grundschule Vinnhorst, Projekttage im Kinderwald, 1.400 €
theater erlebnis, Inszenierung Bankgeheimnis, 1.250 €

Kita Christuskirche, Anschaffung Lesesofa, 1.237 €
Initiativ: Aufstellung eines neuen Bücherschrankes in der Nordstadt rund 3.410 €
Initiativ: Aufarbeitung und Umsetzung eines bisherigen Bücherschrankes rund 800 €
Ev. - luth. Kirchengemeinde Hannover-Hainholz, Kinderfreizeit Reichenbach 2021, 1.471 €
Kanu Club Hannover, Umwidmung bewilligter Mittel aus 2020 zur Anschaffung von SUP Boards, 1.000 €

TOP 12.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeisterin Geschke berichtete über ein vom 26.03. - 06.04.21 stattfindendes Familien- und Kinderprogramm in der Nordstadt.
Initiatoren seien drei Kitas die auch Familienzentrum sind. Es werde eine kleine Rallye "Sachen suchen in der Nordstadt" veranstaltet.


Sie gab einen Hinweis auf die von der Verwaltung übersandten Entscheidungen und berichtete über das Dankesschreiben von St. Maria wegen des vom Bezirksrat bezuschussten Spielschiffes.
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, zur übersandten Entscheidung bezüglich der Nutzung des Geländes des KGV Friedenau wünsche er sich weitere Informationen. Wie die Stadt dort weiter vorgehen wolle, wie sehe die Zeitplanung aus, welche Maßnahmen seien geplant, ob dort bereits irgendetwas passiert sei.

Herr Kaczmarek informierte darüber, das bei der Kulturgemeinschaft Vinnhorst mit Brigitte Steck eine neue Mitarbeiterin die dortigen Aufgaben übernommen habe.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss die Sitzung um 20.20 Uhr.

Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin