Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 24.02.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 14.02.2020)
Protokoll (erschienen am 07.05.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 04.03.2020

PROTOKOLL

34. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 24. Februar 2020,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Funda (PIRATEN)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 19.05 - 20.45 Uhr
(Bezirksratsfrau Dr. Sommer) (CDU)
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Frau Bauch

Verwaltung:
Frau de Cassan Fachbereich Wirtschaft
Herr Leugner Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Bau und Betrieb einer
Durchwegung im Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 0354/2020 mit 3 Anlagen)

5. M I T T E I L U N G E N  
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

6. EIGENE MITTEL

6.1. des Stadtbezirksrates

6.1.1. Zuwendung für das Montessori Kinderhaus Rapunzel
(Drucks. Nr. 15-0358/2020)

6.1.2. Zuwendung für den Schülerladen Eichhörnchen e.V.
(Drucks. Nr. 15-0359/2020)

6.2. des Integrationsbeirates

6.2.1. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für die Katholische Familienbildungsstätte
(Drucks. Nr. 15-0360/2020)

7. A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Übergang Fernroder Str./Volgersweg für Fahrradfahrende
(Drucks. Nr. 15-0361/2020)

7.1.2. Fernroder Straße/Staatsanwaltschaft
(Drucks. Nr. 15-0362/2020)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Modernisierung der üstra-Station Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0363/2020)

7.2.2. Interschutz / Deutscher Feuerwehrtag 2020 in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0364/2020)

7.2.3. Mülleimer mit Auffangbehälter für Zigarettenkippen
(Drucks. Nr. 15-0365/2020)

7.2.4. Kleefelder Straße 31 / Unterkunft für Personen
(Drucks. Nr. 15-0366/2020)

7.2.4.1. Änderungsantrag zur DS Nr. 15-0366/2020 Kleefelder Straße 31/Unterkunft für Personen
(Drucks. Nr. 15-0517/2020)

7.2.5. Einladung des neuen Oberbürgermeisters in die Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-0367/2020)

7.2.5.1. Einladung des neuen Oberbürgermeisters in die Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-0367/2020 N1)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Dringlichkeitsantrag Sicherheit Kreuzung Berliner Allee/Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-0518/2020)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. DigitalPakt Schule
(Drucks. Nr. 15-0368/2020)

8.1.2. Container auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 15-0369/2020)

8.1.3. Glasreinigung Hannover Service Center
(Drucks. Nr. 15-0370/2020)

8.1.4. Gleiserweiterung am Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0371/2020)

8.1.5. Energiegewinnung aus Geothermie
(Drucks. Nr. 15-0372/2020)

9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2020

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements

11. Informationen über Bauvorhaben





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 34. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie teilte mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vorliege.

Bezirksratsherr Sandow begründete die Dringlichkeit des Antrages seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Albrecht sah die Dringlichkeit nicht gegeben. Die Situation an der Stelle bestehe bereits seit einem halben Jahr.

Die Dringlichkeit des Antrages wurde mit 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass der Dringlichkeitsantrag unter TOP 7.3.1. eingefügt werde. Außerdem werde TOP 7.2.4.1. eingefügt.

Der so geänderten Tagesordnung wurde mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zugestimmt.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner bezog sich auf die Drucksache zur Durchwegung des Ihme-Zentrums. Laut Drucksache soll die Offenhaltung der Durchwegung mittels einer dinglichen Verpflichtung, die der Großeigentümer eingehe, aufrechterhalten werden. Er sagte, dass er ein Problem darin sehe, dass ein Teil des Weges über gemeinschaftliches Eigentum verlaufe. Diesbezüglich gäbe es keine Festlegungen, wie dort die Sicherstellung der Offenhaltung gewährleistet sein soll. Er fragte, wie die Vorstellungen der Verwaltung dazu seien. Er fragte außerdem, wann die große Eigentümerversammlung entsprechende Beschlüsse fassen soll. Der Zeithorizont sei mittlerweile relativ eng. Nach seinem Kenntnisstand gäbe es noch keine Anträge an die Verwaltung des Ihmezentrums, eine Tagesordnung aufzustellen für eine Eigentümerversammlung. Es bestehe diesbezüglich ein Interesse von den Wohnungseigentümern. Er wollte wissen, was passieren werde, wenn der Großeigentümer insolvent gehe und wie die Offenhaltung der Durchwegung dann gewährleistet werde.

Frau de Cassan sagte, dass sie die Fragen im Rahmen der Gesamtdarstellung mitbeantworten werde.

Ein anderer Einwohner merkte an, dass es im August 2018 einen Beschluss zur Sanierung eines Bereichs der Kleefelder Straße in Höhe des Stadtparks gegeben habe. Die Sanierung sollte nach Aussage der Verwaltung 2019 oder 2020 erfolgen. Er fragte, ob die Sanierung tatsächlich dieses Jahr erfolgen werde. Des Weiteren habe es im Januar 2019 einen Beschluss zur Sanierung des Fußweges zwischen Leisewitzstraße und Berliner Allee gegeben. Die Verwaltung habe mitgeteilt, dass es sich um Gelände der Bahn handele und an einem Gestattungsvertrag gearbeitet werde. Er fragte nach dem aktuellen Stand und wann mit einer Umsetzung gerechnet werden könne.

Frau Göttler sagte eine Beantwortung zum Protokoll zu.

Ein weiterer Einwohner teilte mit, dass er Fragen zur Parksituation Sodenstraße/Perlstraße/Celler Straße habe. Seitdem dort ein Lokal eröffnet wurde, werde massiv auf Grünstreifen und Fußwegen geparkt. Gerade für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen sei ein Durchkommen kaum mehr möglich. Auf der anderen Seite an der Tankstelle habe man diese Probleme durch die Aufstellung von Fahrradbügeln gelöst. Er fragte, ob das in der Perlstraße auch möglich sei. Er habe die Polizei angerufen, die habe aber mitgeteilt, dass sie nicht zuständig sei, sondern der Verkehrsaußendienst. Der arbeite an Sonntag- oder Samstagabenden aber nicht. Er habe Mitarbeiter vom Ordnungsdienst angesprochen, die sich aber auch für nicht zuständig erklärt haben. Er stellte die Frage, wer sich um solche Problemlagen kümmere. Er berichtete, dass vor dem neu gebauten Haus in der Sodenstraße die Leute auf dem Gehweg parken. Es gäbe dort aber kein Zusatzschild, dass das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt sei. Eine Begegnung auf dem Gehweg sei kaum möglich. Für die unhaltbaren Zustände müsse eine Lösung gefunden werden. In Bezug auf die Hamburger Allee wies er darauf hin, dass es kaum möglich sei, die Fahrbahnen bei einer Grünphase zu queren. Die Hamburger Alle sei sechs- bis achtspurig. Der Autoverkehr sei sehr laut und sehr schnell wie bei einer Autobahn. Bei einer Autobahn würde man eine Schallschutzmauer erwarten. Der Geschwindigkeit und dem Lärm sei man als Fußgänger ausgesetzt, wenn man auf der Mittelinsel warten müsse. Er regte an, entweder die Geschwindigkeit für den Autoverkehr zu reduzieren oder Fahrspuren zurückzubauen. Er erläuterte, dass in der Rundestraße beim Kaufland eine Szene wie am Bahnhof entstehe. Leute würden dort auch vor Kindern ungeniert urinieren. Er hielt die Zustände für unhaltbar. Er bat darum, über kurzfristige Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bat darum, die vorhandenen Fotos Frau Göttler zu übersenden. Sie sagte, dass der Bezirksrat die Problemlagen und Anregungen mitnehmen werde.

Der Einwohner merkte an, dass der Ordnungsdienst für solche Problemlagen eingerichtet wurde. Die Aufgaben werden aber seiner Meinung nach nicht wahrgenommen. Es werde immer von Respekt gesprochen und das der Respekt gegenüber den Sicherheitsorganen wieder wachsen müsse. Er meinte, dass man sich Respekt aber verdienen müsse. Gehe der Ordnungsdienst und die Polizei an Falschparkern und Urinierenden vorbei, gehe der Respekt vor diesen Organisationen verloren.

Frau Göttler bat darum, ihr die Fotos umgehend weiterzuleiten, damit sie diese an die entsprechenden Stellen weiterleiten könne.

Ein Einwohner merkte an, dass es in dem Bereich zwischen Lister Meile und der Einfahrt zum Parkhaus in der Rundestraße sehr stark nach Fäkalien rieche und auch Kot rumliege. Die Situation sei nicht tragbar. Er meinte, dass eine Lösung nicht einfach sei. Er vermutete, dass auch soziale Probleme eine große Rolle spielen. Er fragte, ob man sich der Problematik bewusst oder ob das für Bezirksrat und Verwaltung neu sei.

Frau Göttler antwortete, dass das Thema Verschmutzung und soziale Problemlagen der Stadt seit Jahren bekannt sei. Es sei jetzt das Konzept „Bahnhof sicher“ ins Leben gerufen worden. Es gäbe eine enge Zusammenarbeit mit der Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG). Die Klientel um den Bahnhof sei nicht einfach. Es werde aber an den Problemlagen gearbeitet.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass dem Bezirksrat die Problemlagen bekannt seien. Er versicherte, dass die Problematiken niemandem egal seien. Es sei schwierig die Leute auf frischer Tat zu ertappen. Es könne kein Personal bereitgestellt werden, dass die ganze Zeit vor Ort sei. Urinieren in der Öffentlichkeit sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen belegt sei. Die Ahndung sei aber schwierig. Er meinte, dass kreative Lösungen gesucht werden müssen. Er konnte sich vorstellen, dass zum Beispiel Lichtanlagen, die durch Bewegungsmelder ausgelöst werden, eine Möglichkeit seien. Die Einrichtung des städtischen Ordnungsdienstes sei richtig und gut. Der Ordnungsdienst könne aber nicht überall sein.

Protokollantworten:
Sanierung der Hauptfahrroute Kleefelder Straße im Bereich des Stadtparks: die Deckensanierung der Kleefelder Straße zwischen Dickensstraße und Clausewitzstraße ist nach derzeitigem Planungsstand für Sommer 2020 vorgesehen.

Fußweg zwischen Leisewitzstraße und Berliner Allee: Die Planung wurde aufgrund anderer Prioritäten zwischenzeitlich nicht weiterverfolgt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Planungsprozess nunmehr in Kürze abgeschlossen sein wird – eine genaue Terminkette bzgl. der Umsetzung der Maßnahme kann gegenwärtig noch nicht genannt werden.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

- Falschparken am Marstall
Frau Göttler berichtete, dass es bezüglich des Falschparkens am Marstall nach wie vor eine hohe Beschwerdelage gäbe. Laut Auskunft des Fachbereichs Öffentliche Ordnung seien allein im Zeitraum 27.01.2020 bis 15.02.2020 125 Fahrzeuge zur Anzeige gebracht worden. Der Verkehrsaußendienst sei in dem Bereich derzeit sehr präsent.
- Leinepromenade
Frau Göttler merkte an, dass die Verwaltung aufgrund eines Hinweises plane, die Leinepromenade am Weddigenufer, die momentan in einem schlechten Zustand sei, zu sanieren. Der Wegebereich werde in die Sanierungsliste 2020 aufgenommen und es sei eine Bearbeitung der Wegeflächen mit einem verbesserten Belag analog der Flächen am Maschsee, im Sommer 2020 vorgesehen. Eine Vergabe werde in Kürze vorbereitet. Zurzeit können aufgrund eines Lieferstopps der Zulieferer (im Winter bis ca. April sind die Brüche geschlossen) leider nur in beschränkten Maße Deckensanierungen betrieben werden.
- Elektro-Poller Altstadt
Frau Göttler informierte darüber, dass die Elektro-Poller wieder defekt und nicht mehr reparabel seien. Die Ausschreibung und Vergabe seien zwischenzeitlich gelaufen. Es gehe jetzt an die Organisation der Montage der Anlagen. Hierzu seien Abstimmungen mit Baufirmen und Stadtwerken etc. unumgänglich. Der Fertigstellungstermin hänge mittelfristig von den Zuarbeiten der öffentlichen Leitungsträger ab.
- Pflanzkübel Ballhofplatz
Frau Göttler erläuterte, dass aufgrund des derzeitigen Zustandes/der Bautätigkeiten auf dem Theodor-Lessing-Platz drei Pflanzkübel mit Zierapfel und Zierkirsche von dort auf den Ballhofplatz umgesetzt werden. Damit werde auch der mehrfachen Bitte der Altstadt-Anwohner*innen und des Bezirksrates Rechnung getragen.

TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Bau und Betrieb einer
Durchwegung im Ihme-Zentrum

(Drucks. Nr. 0354/2020 mit 3 Anlagen)

Frau de Cassan berichtete, dass sie heute mit der Bitte um Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages zwischen der Eigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum, der Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH und der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung gekommen sei. Gegenstand des Vertrages sei die Durchwegung des Ihme-Zentrums von der Gartenallee zur Ida-Arenhold-Brücke. Das Projekt werde sei 2017 diskutiert. Eine Realisierung der Durchwegung sei bisher nicht möglich gewesen. 2017 habe die Stadt Fördermittel des Bundes für den nationalen Städtebau in Höhe von zwei Millionen Euro dafür akquirieren können. Der Rat habe eine weitere Millionen Euro als kommunale Gegenfinanzierung beschlossen. Die Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft sowie den Mehrheitseigentümern waren über die Jahre sehr schwierig. Es sei bisher nicht gelungen, die Mehrheitseigentümer für die Umsetzung der Durchwegung zu gewinnen. Zum Jahreswechsel 2018/2019 seien die Anteile der Mehrheitseigentümer veräußert worden. Seit dem Sommer 2019 haben die neuen Eigentümer ihre Arbeit kontinuierlich aufgenommen. Neben vielen anderen Themen wurde seitdem zwischen der Eigentümergemeinschaft, der Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH und der Stadt auch die Frage der Realisierung der Durchwegung verhandelt. Das Thema werde immer drängender, da laut Förderbescheid aus dem Jahr 2017 ein Umsetzungszeitpunkt von vier Jahren festgelegt worden sei. Dieser Zeitraum ende im Jahr 2021. Der Zeitraum, der für die Umsetzung jetzt noch zur Verfügung stehe, sei nicht mehr sehr lang. Sie erläuterte, dass zwischen den drei Parteien ein Vertrag habe verhandelt werden können, der die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und der Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH zur Durchwegung beinhalte. Die Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH verpflichte sich, die Durchwegung, für die es erst einen ersten Entwurf gäbe, vollständig durchzuplanen, zu errichten und dauerhaft zu unterhalten. Ein wesentlicher Punkt dabei sei, dass die Durchwegung sieben Tage die Woche und 24 Stunden täglich geöffnet sein soll. Im Gegenzug erhalte die Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH 2,5 Millionen an Fördermitteln von Bund und Stadt. Die Verpflichtung zur Fertigstellung bestehe auch, wenn der Betrag nicht ausreichen sollte. Beim späteren Betrieb beteilige sich die Stadt mit der Hälfte der Betriebskosten von maximal 7.000 Euro jährlich. Aus Sicht der Verwaltung sei es im Verhältnis zur Vergangenheit ein großer Schritt, dass kontinuierliche Verhandlungen möglich seien, die jetzt in einem Vertrag münden. Sie berichtete, dass bereits erste Schritte unternommen worden seien, bis es zu dem Vertrag gekommen sei. Es habe eine europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen gegeben. Der Planungsvertrag könne abgeschlossen werden, sobald der hier vorliegende Vertrag beschlossen wurde. Auf die Frage aus der Einwohnerfragestunde antwortete sie, dass ihr nicht bekannt sei, zu wann der Verwalter zu einer Eigentümerversammlung einladen werde. Sie ging aber davon aus, dass im März auch eine Eigentümerversammlung stattfinden werde, da bis dahin ein Beschluss des Verwaltungsausschusses avisiert sei. Die Verwaltung sei sehr froh darüber, dass das Projekt Fortschritte mache. Die Durchwegung werde zu einer besseren Verknüpfung zwischen Linden und Mitte führen. Sie erklärte, dass sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch die Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH sich zur Entstehung und dauerhaften Freihaltung der Durchwegung verpflichten. Es sei gefragt worden, was passiere, wenn die Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH Insolvenz anmelde. Sie sagte, dass der Vertrag weiterhin Gültigkeit haben werde. Im Falle einer Insolvenz gäbe es einen Zwangsverwalter, der zur Einhaltung laufender Verträge verpflichtet sei. Bei den Umsätzen des Ihme-Zentrums sei auch davon auszugehen, dass die Betriebskosten erwirtschaftet werden können. Es sei die Frage gestellt worden, warum die Dienstbarkeit nur auf den Flächen des Sondereigentums eingetragen werden sollen. Eine eingetragene Dienstbarkeit biete auch aus Sicht der Verwaltung dauerhafte Sicherheit. Es bestehe aber kein Unterschied, wenn zusätzlich zum Vertrag eine Dienstbarkeit eingetragen werde oder nur der Vertrag vorhanden sei. Der Wunsch nach einer zehnjährigen Dienstbarkeit sei ein Wunsch des Fördermittelgebers. Der Vertrag, der abgeschlossen werde, reiche über die zehn Jahre hinaus.
Herr Leugner erläuterte die Durchwegung des Ihme-Zentrums von der Ida-Arenhold-Brücke bis zur Gartenallee anhand einer Skizze. Es handele sich um eine neue Fuß- und Radwegeverbindung. Die derzeitige Situation sei sehr unbefriedigend. Der Weg sei bereits durch den 90°-Knick schwer einsehbar. Außerdem sei der Weg beengt und gerade nachts unsicher. Durch die gradlinige Durchwegung schaffe man große Verbesserungen. Mit dem Architekten werden entsprechende Verhandlungen geführt. In Richtung Blumenauer Straße befinden sich Zwangspunkte in Form der Tiefgarageneinfahrt und einer Stütze. Es werde versucht, die Engstellen aufzuweiten. Wichtig sei eine gradlinige Verbindung, bei der beim Einfahren das Ende sichtbar sei. Alle roten Flächen in der Skizze befinden sich im Eigentum der Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH. Die grauen und weißen Flächen seien im Gemeinschaftseigentum. Wie bereits erwähnt werde es auf den Sondereigentumsflächen eine dingliche Sicherung geben. Bei den Flächen im Gemeinschaftseigentum werde es nur eine vertragliche Vereinbarung geben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob die Planungen bereits so weit fortgeschritten seien, dass über die Wandbeläge und die Beleuchtung etwas berichtet werden könne.

Frau de Cassan antwortete, dass noch keine Aussagen getroffen werden können. Sie wies darauf hin, dass die weiteren Planungen Gegenstand des Vertrages seien. Die Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH habe in den vergangenen Wochen eine europaweite Ausschreibung durchgeführt, zu der sie durch den Fördermittelbescheid verpflichtet gewesen sei. Aus der Ausschreibung sei ein Architekturbüro hervorgegangen. Der Vertrag für den Planungsauftrag sei vorbereitet. Sobald alle drei Partner dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zugestimmt haben, werde der Planungsauftrag erteilt. Gegenstand des Planungsauftrages sei die ganz genaue Lage, die Art der Gestaltung und die Fragen zur Ausgestaltung des Verkehrs innerhalb der Durchwegung. Fußgänger und Radfahrer werden sich den Raum dort teilen.

Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass die Durchwegung zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung für den Rad- und Fußverkehr führen werde. Sie wollte wissen, ob es schon Überlegungen zu den Anschlüssen gäbe wie zum Beispiel die Querung der Blumenauer Straße. Es sei davon auszugehen, dass nach Fertigstellung der Durchwegung mehr Verkehr auf der Verbindung liegen werde.

Frau de Cassan teilte mit, dass die Planungen der Anschlüsse um das Ihme-Zentrum herum im Aufgabenbereich des Fachbereichs Tiefbau liege. Bisher sei das Thema noch nicht angefasst worden, da nicht absehbar gewesen sei, wie sich das Projekt entwickele.

Bezirksratsherr Sandow begrüßte, dass Linden durch die Durchwegung an den Stadtbezirk Mitte heranrücke. Die Durchwegung sei in der Vergangenheit von vielen Menschen nicht genutzt worden. Es wäre wünschenswert, wenn eine Absicherung der Durchwegung für die Öffentlichkeit über die zehn Jahre hinaus gewährleistet werden könne, ohne das die Stadt dann Miete zahlen müsse. Er fragte, ob eine vertragliche oder dingliche Sicherung über die zehn Jahre hinaus noch möglich sei.

Frau de Cassan wies darauf hin, dass der Vertrag länger als zehn Jahre gelte. Es handele sich nicht um einen befristeten Vertrag. Lediglich die dingliche Sicherung sei befristet und erfolge auf Wunsch des Fördermittelgebers. Der Vertrag sei im Grunde ganz einfach. Die Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH baue die Durchwegung, erhalte dafür Geld und verpflichte sich dafür, die Durchwegung offen zu halten.

Bezirksratsfrau Stock begrüßte die Planungen als Verbesserung für den Rad- und Fußverkehr. Die Achse zum benachbarten Stadtbezirk werde auch jetzt unter widrigen Umständen schon sehr genutzt. Sie fragte, ob die Engstelle eventuell noch aufgeweitet werden könne oder ob es sich bei der Zeichnung um die äußerste Breite handele.

Herr Leugner antwortete, dass sich auf der einen Seite eine Tiefgarage befinde, die zur darunterliegenden Ebene führe und auf der anderen Seite ein Treppenhaus, das in das erste Obergeschoss führe. An diesen Zwangspunkten seien keine Änderungen möglich. Ziel sei es, eine gradlinige Verbindung zu erreichen und den Bereich aufzuweiten. Die Darstellung in der Skizze sei eine ältere Darstellung. Erst wenn der Vertrag geschlossen sei bestehe die Möglichkeit, in detailliertere Verhandlungen zu gehen.

Bezirksratsfrau Stock wollte wissen, ob die Breite des Radweges schon bekannt sei. Sie hielt eine Breite von zwei Metern in jeder Richtung für wünschenswert. Das Ihme-Zentrum sei sehr groß. Es wäre bedauerlich, wenn der Platz an der Stelle nicht voll ausgenutzt werde. Ihrer Ansicht nach wäre auch ein getrennter Rad- und Fußweg denkbar.

Herr Leugner antwortete, dass das bereits ein Eingriff in die Planungen sei. An diesem Punkt befinde man sich noch nicht. Ausgangslage sei der vorliegende Entwurf. Bei den detaillierteren Planungen werde auch der Radverkehrsbeauftragte der Stadt einbezogen und die Belange der Radfahrer werden einfließen. Eine genaue Aussage zur Ausbildung der Durchwegung könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht getätigt werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke merkte an, dass seit Jahrzehnten um das Ihme-Zentrum gerangelt werde. Die vorliegende Drucksache sei daher etwas Besonderes, da konkrete Aussagen wie zum Beispiel der Zeitplan zur Fertigstellung getroffen werden. Er bewertete es positiv, dass es endlich vorangehe.

Bezirksratsherr Albrecht bestätigte, dass erstmalig eine Drucksache vorliege, aus der ein Voranschreiten im Ihme-Zentrum hervorgehe. Der neue Eigentümer scheint durchaus bereit zu sein, Flächen, die er sonst für die Vermietung genutzt habe, für die öffentliche Durchwegung zur Verfügung zu stellen. Das müsse deutlich hervorgehoben werden. Er fragte, ob die Eigentümergemeinschaft das Vorhaben jetzt oder auch nach der Fertigstellung der Durchwegung noch blockieren könne. Die Eigentümergemeinschaft müsse in einer Eigentümerversammlung zustimmen, dass die Gemeinschaftsfläche zur Verfügung gestellt werde. Er fragte, ob eine vertragliche Absicherung möglich sei. Es sei gesagt worden, dass der Vertrag unbefristet sei. Er merkte an, dass Verträge auch gekündigt werden können. Er fragte, was passiere, wenn der Vertrag gekündigt werde oder ob es möglich sei, dagegen Vorkehrungen zu treffen. Er konnte sich gut eine dauerhafte Dienstbarkeit vorstellen. Er hielt eine Aufweitung des Weges für dringend erforderlich, da Fahrradfahrende und Fußgänger sich den Weg teilen müssen. In Anlage 2 zur Drucksache sei seiner Meinung nach die Aufweitung auch schon dargestellt. Dadurch werde schon eine vernünftige Breite erreicht. Durch die Aufweitung gehe dem Eigentümer Lagerfläche für die Vermietung verloren. Er wollte wissen, wie das kompensiert werde. Die Betriebskosten sollen von der Stadt und der Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH getragen werden. Er fragte, ob die Eigentümergemeinschaft aus dieser Verantwortung ausgenommen sei, auch wenn die Kosten mehr als 14.000 Euro betragen werden und Flächen der Eigentümergemeinschaft beteiligt seien.

Frau de Cassan betonte, dass es sich bei den ganzen einzelnen Positionen um Verhandlungsergebnisse handele. Zu den Verhandlungsergebnissen gehören zum einen die Einschränkungen auf der Seite der Eigentümer, für die es in dem Sinne keine Kompensationen gäbe. Es handele sich um einen Teil des Gefüges. Ebenso Teil des gesamten Gefüges sei, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft keine zusätzlichen Belastungen aus der Durchwegung entstehen. Der Wohnungseigentümergemeinschaft sei das sehr wichtig gewesen. Aus diesem Grund sei der Vertrag so gefasst worden. Finanzielle Belastungen entstehen nur der Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH oder der Stadt. Aus Sicht der Verwaltung habe man ein ausgewogenes Ergebnis erzielt, das vor allem der großen Gruppe der Eigentümergemeinschaft Sicherheit biete. Es könne die Frage gestellt werden und der Fördergeber habe das zu Beginn auch getan, ob die Dienstbarkeit nicht über die gesamte Fläche der Durchwegung eingerichtet werden könne. Dieses Anliegen war nicht zu erreichen. Der Fördermittelgeber konnte dafür gewonnen werden, sich mit der Dienstbarkeit für die Sonderflächen zufrieden zu geben. Sie sagte, dass die Eigentümergemeinschaft den Vertrag auf der Eigentümerversammlung ablehnen könne. Sie hatte aber nicht den Eindruck, dass die Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH als Mehrheitseigentümer ein Interesse daran habe, etwas gegen die übrige Eigentümergemeinschaft zu entscheiden. Die Signale, die sie aus der Eigentümergemeinschaft bekommen habe, seien Zufriedenheit, dass es vorangehe und dass keine zusätzlichen Risiken auf sie zukommen. Sie merkte an, dass Verträge gekündigt werden können. Sehe ein Vertrag keine Kündigungsgründe vor, müssen die Gründe so gewichtig sein, dass das Festhalten am Vertrag unzumutbar sei. Die Voraussetzungen dafür seien sehr eng zu fassen. Sie meinte, dass nicht vorausgesehen werden kann, wie die Bedingungen in 30 Jahren aussehen. Vertragsparteien müssen gegebenenfalls in der Lage sein, den Vertrag an die aktuellen Verhältnisse anzupassen. Sie betonte, dass es bei den Vertragsverhandlungen auch um den Aufbau von Vertrauen gegangen sei. Sie war der Meinung, dass eine positive Möglichkeit für alle drei Vertragsparteien gefunden wurde.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass es bezüglich der Durchwegung noch keine detaillierten Pläne gäbe. Sie fragte, ob der Bezirksrat erneut informiert werde, wenn die Planungen fortgeschritten seien. Es würde sich um ein neuartiges Vorgehen handeln. Sie würde es begrüßen, eingebunden zu werden, bevor die Planungen abgeschlossen seien. Es sei sinnvoller, sich vorher einzubringen, als hinterher Änderungsanträge stellen zu müssen. Es sei ihr wichtig, in diesem Stadium zu gucken, was baulich möglich und umsetzbar sei. Anhand der Skizzen sehe sie die Möglichkeit einer Ausweitung in den Lagerräumen. Auf der gegenüberliegenden Seite könne man ebenfalls noch Flächen bis zu dem Treppenhaus hinzunehmen. Baulich hielt sie das für möglich. Gegebenenfalls gäbe es aber andere Gründe, die dagegensprechen.

Frau de Cassan teilte mit, dass sie die Anregungen mitnehmen werde. Sie legte dar, dass Hinderungsgründe auch in den ökonomischen Zusammenhängen liegen würden. Im Rahmen der Vorbereitungen des Vertrages habe man sich in erster Linie mit den rechtlichen Themen beschäftigen müssen, da diese bisher alles blockiert hätten. Sie wies darauf hin, dass ein Mehr an Wünschen einen Preis habe. Die Frage sei, ob der Preis dann bezahlbar sei. Sie sagte, dass der Fördermittelbescheid außer der unmittelbaren Durchwegung weitere Aspekte beinhaltet habe. Ein Aspekt sei, dass es eine Form von öffentlicher Beteiligung geben soll. Es sei vereinbart worden, dass dieser Aspekt in die Entwürfe einfließe. Das Ergebnis werde öffentlich vorgestellt, bevor der Bauantrag gestellt werde. Alle Beteiligten hätten das vereinbart.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, wie groß die Fläche sei, um die es hier gehe.

Frau de Cassan antwortete, dass die Fläche 15.500 qm groß sei.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wollte wissen, wie viele Stockwerke von den Umbaumaßnahmen betroffen seien.

Frau de Cassan sagte, dass es nur um das Erdgeschoss gehe, wobei das Erdgeschoss eine deutliche Höhe habe.


Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte, dass Risiken möglichst ausgeschlossen werden müssen. Es gäbe bereits Erfahrungswerte mit dem Ihme-Zentrum. Die Probleme, die es gegeben habe, seien beachtlich gewesen.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass die Dienstbarkeit auf zehn Jahre ausgerichtet sei. Damit sei ein bestimmter Preis verbunden. Er war der Meinung, dass die Varianten mit 20 Jahren oder einer unbegrenzten Dienstbarkeit im Rahmen der Gespräche mit dem Investor angesprochen werden sollten. Dadurch entstehe die Möglichkeit, dem Rat drei verschiedene Preise vorzulegen. Die Durchwegung werde dauerhaft gebaucht. Vor diesem Hintergrund sei es sinnvoll zu wissen, was es kosten würde, das Risiko der Kappung der Durchwegung auszuschließen. Gehe der Investor in die Insolvenz oder finde ein erneuter Eigentümerwechsel statt, wäre dieser nicht zwingend an den Vertrag mit der Stadt gebunden, an eine Dienstbarkeit aber schon.

Antrag,
dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Bau einer Durchwegung im Ihme-Zentrum zu den in Anlage 1 genannten Konditionen zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N  
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

Es gab keine Berichtspunkte

TOP 6.
EIGENE MITTEL

TOP 6.1.
des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.1.
Zuwendung für das Montessori Kinderhaus Rapunzel
(Drucks. Nr. 15-0358/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Montessori Kinderhaus Rapunzel erhält für das Projekt „ Einrichtung eines Sinnes-/Snoezelenraums“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.860,00 €.

Einstimmig

TOP 6.1.2.
Zuwendung für den Schülerladen Eichhörnchen e.V.
(Drucks. Nr. 15-0359/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Schülerladen Eichhörnchen e.V. erhält für das Projekt „ Einbauleuchten im Spiele- und Toberaum“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 295,00 €.

Einstimmig

TOP 6.2.
des Integrationsbeirates

TOP 6.2.1.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für die Katholische Familienbildungsstätte
(Drucks. Nr. 15-0360/2020)

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte wird der Katholischen Familienbildungsstätte für das Projekt „Tandem – Wir zeichnen Wege – Türkisch-deutsche Begegnung mit Pinsel und Stift“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.994,00 € zur Verfügung gestellt.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Übergang Fernroder Str./Volgersweg für Fahrradfahrende
(Drucks. Nr. 15-0361/2020)

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Er war der Auffassung, dass an der Stelle nicht genügend Raum zur Verfügung stehe. Er passiere die Stelle jeden Tag. Ihm kommen regelmäßig Fußgänger in Viererreihen entgegen. Es herrsche ein reger Fußgängerverkehr insbesondere Richtung Amtsgericht. Es gäbe an der Stelle und auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite verschiedene Eingänge zum Amtsgericht. Er hielt es für unproblematisch, wenn der Radverkehr, wie er bisher offiziell geführt werde, über die benachbarte Straße und über die Kreuzung weitergeführt werde. Er sah sonst eine Gefährdung für Fußgänger aufgrund des zu geringen Platzes.

Bezirksratsherr Hoffmann schloss sich den Ausführungen an. Seine Fraktion werde den Antrag ebenfalls ablehnen. Neben der Raumknappheit wolle er zwei weitere Punkte anführen. Der Parkplatz befinde sich im Eigentum der Deutschen Bahn und werde von dieser auch bewirtschaftet. Die Stadt habe wenig Einflussmöglichkeiten. Würde der Radverkehr wie gewünscht geführt werden, würden die Fußgänger aus der Augustenstraße kommend für die Radfahrenden nicht sichtbar sein. Er hielt die Gefährdung für die Fußgänger für zu groß.

Bezirksratsherr Kriwall teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Er hielt es für sinnvoll, die Gegebenheit, dass dort sowieso Radfahrer fahren, geregelt werde und durch die geforderte Überplanung verbessert werde. Der Parkplatz werde von der Bahn bewirtschaftet. Das stelle ein Problem dar, das mit der Überplanung verändert werden sollte. Falschparker auf dieser Fläche werden von Niemandem aufgeschrieben. Der Ordnungsdienst sei für die Fläche nicht zuständig und die Bahn kontrolliere die Fläche auch nicht. Die Autos, die dort stehen, seien eine Zumutung für Fußgänger und alle anderen. Eine Überplanung sei daher wünschenswert.

Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob allen bewusst sei, dass es sich um eine Privatfläche handele, die überplant werden soll. Er hielt das für bedenklich. Er hielt es außerdem für bedenklich, die Ordnungswidrigkeit, die die Radfahrer jetzt begehen, wenn sie dort langfahren, legalisiert werden soll. Den kleinen Umweg bis zur Ampel zu fahren und dann nach rechts abzubiegen, dürfte nach seinem Erachten für Radfahrer kein Problem darstellen. Ein Problem werde für Fußgänger entstehen, weil die Radfahrer mit hohem Tempo aus dem Tunnel Richtung Volgersweg rauskommen.

Bezirksratsherr Dr. Feil betonte, dass es nicht um das Legalisieren gehe. Es gehe darum, solche Verhältnisse zu schaffen, die für alle Verkehrsarten sinnvoll seien. Er meinte, dass genügend Raum vorhanden sei. Die Bahn habe viele Flächen, die öffentlich genutzt werden. Er sah deshalb keine Hinderungsgründe darin, mit der Bahn ins Gespräch zu kommen und die Fläche gemeinsam zu überplanen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird gebeten, den Übergang Fernroder Str./Volgersweg für Fahrradfahrende zu überplanen.
2. Bis die Planungen umgesetzt sind, soll die Strecke über den Parkplatz und neben der Parkhausabfahrt im Fußwegbereich für Fahrräder freigegeben werden (Zeichen 41.1).
10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.1.2.
Fernroder Straße/Staatsanwaltschaft
(Drucks. Nr. 15-0362/2020)

Bezirksratsfrau Muschter begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Das Problem sei exakt beschrieben und eine gute Lösungsmöglichkeit gefunden worden.

Bezirksratsherr Albrecht war der Meinung, dass es sich um einen Gehweg handele und der Platz für die Fußgänger freigehalten werden soll. Durch weitere Fahrradbügel könne das verkehrswidrige Parken unterbunden werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird gebeten, weitere Fahrradbügel an der Fernroder Straße aufzustellen, um das weiterhin stattfindende nächtliche Parken zu unterbinden, das zu Gefahrensituation für Fußgänger/innen sowie Radfahrer/innen führt.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Modernisierung der üstra-Station Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0363/2020)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die geplanten Modernisierungsmaßnahmen der Station Hauptbahnhof werden durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) dem Bezirksrat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 7 Enthaltungen

TOP 7.2.2.
Interschutz / Deutscher Feuerwehrtag 2020 in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0364/2020)

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass der Antrag gut gemeint sei. Die Entscheidung sollte jedoch auf Ratsebene getroffen werden. Eine Unterstützung sollte nicht auf die Freiwilligen Feuerwehren Kirchrode und Linden beschränkt werden. Wenn, dann sollten sämtliche Freiwilligen Feuerwehren Hannovers unterstützt werden. Ihre Fraktion werde den Antrag daher ablehnen.

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Messe AG die vorhandenen Freikartenkontingente so zu erhöhen, dass für die ehrenamtlichen FeuerwehrkammeradInnen in den Einsatzabteilungen der für den Stadtbezirk Mitte zuständigen Freiwilligen Feuerwehren Kirchrode und Linden auf Abruf eine personalisierte Freikarte zur Verfügung gestellt werden kann.

11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.2.3.
Mülleimer mit Auffangbehälter für Zigarettenkippen
(Drucks. Nr. 15-0365/2020)

Bezirksratsherr Baathe fragte, inwiefern sich die Kosten für die Entleerung der Sondermülleimer von den Kosten der Entleerung eines normalen Mülleimers unterscheiden. Er konnte sich vorstellen, dass die Entleerung aufwändiger sei, wenn ein Aschebehältnis dabei sei.

Frau Göttler antwortete, dass der Mülleimer in einen großen Müllsack entleert werde. Der Vorteil eines separaten Aschebehältnisses sei, dass der Müll nicht durch noch glimmende Kippen in Brand gesetzt werden könne.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Bei der Installation neuer und dem Austausch alter Mülleimer sollen die neuen Behältnisse einen Auffangbehälter für Zigarettenkippen beinhalten.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.2.4.
Kleefelder Straße 31 / Unterkunft für Personen
(Drucks. Nr. 15-0366/2020)

Ersetzt

TOP 7.2.4.1.
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-0366/2020 Kleefelder Straße 31/Unterkunft für Personen
(Drucks. Nr. 15-0517/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke stellte die Frage, was die Formulierung „ein guter Betreuungsschlüssel“ bedeuten soll. Es handele sich um eine wenig konkrete Aussage. Er war der Meinung, dass die Verträge, die die Stadt Hannover abschließe, grundsätzlich eine tarifliche Bezahlung vorsehen. Er fragte die Verwaltung, ob es davon Ausnahmen gäbe.

Frau Göttler sagte eine Antwort zum Protokoll zu.

Bezirksratsfrau Funda fragte, ob es die Möglichkeit gäbe, Praktikanten einzusetzen oder ob es sich zwingend um Sozialarbeiter handeln müsse.

Frau Göttler verwies auch auf eine Antwort zum Protokoll.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass er in den letzten Jahren viele dieser Verträge gelesen habe. Er meinte, dass es immer Inhalt der Verträge sei, dass das Personal tariflich zu bezahlen sei, unabhängig davon, um welche Art Unterkunft es sich handele. Nach seiner Ansicht werde der Stadt mit dem vorliegenden Antrag unterstellt, dass sie Verträge ohne einen entsprechenden Passus schließe. Er hielt das nicht für angemessen. Die Stadtverwaltung achte darauf, dass Tarifverträge bei solchen Verträgen eingehalten werden. Er wies darauf hin, dass diese Verträge zeitlich befristet seien und es gegebenenfalls zu einem Wechsel des Betreibers komme. Er hielt den Antrag für überflüssig. Er wäre froh, wenn ein Schlüssel von 1:30 umgesetzt werden könne. Die Verwaltung sehe für das Wohnprojekt einen Schlüssel von 1:50 vor. Diesen Schlüssel halte er für verkehrt. Er bat um Unterstützung des Antrages seiner Fraktion und um Ablehnung des Änderungsantrages.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt war der Auffassung, dass der Schlüssel den Bedürfnissen angepasst werden müsse. Es sei noch nicht abzusehen, wie es in der Unterkunft laufen werde. Sie wisse nicht, warum sie sich jetzt schon festlegen soll. Werde Hilfe in welcher Form auch immer benötigt, müsse darauf reagiert werden.

Bezirksratsherr Sandow fand es bemerkenswert, dass die CDU-Fraktion die Stadt als Garant für die Einhaltung guter Arbeitsbedingungen für Dritte bei der Ausgestaltung vertraglicher Vereinbarungen halte. Er ging davon aus, dass die Stadt es begrüße, wenn die Anforderungen der Stadt an sich selbst mit politischen Anträgen unterfüttert werden. Der Antrag beinhalte außerdem eine Verdoppelung des Betreuungsschlüssels von 1:50 auf 1:25. Es sei eine hinreichende Konkretisierung für die Zeiten vorhanden, in denen obdachlose Mitmenschen in der Unterkunft untergebracht werden. Seine Fraktion wolle den politischen Beschluss außerdem, damit keine ungelernten Kräfte oder Praktikanten eingesetzt werden. Es soll qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt werden, um gute Arbeit zu gewährleisten, auch wenn das teurer sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke legte dar, dass der Schlüssel vorher bekannt sein müsse und nicht erst im laufenden Betrieb festgelegt werden könne. Der Schlüssel sei auch für den Abschluss der Verträge notwendig. Der Schlüssel beinhalte eine gewisse Anpassungsklausel in Abhängigkeit von der Anzahl der untergebrachten Menschen. Starte man ein solches Projekt, bedürfe es klarer Regeln.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt betonte, dass sie für die Einhaltung von Mindeststandards sei. sie hielt es jedoch für problematisch, über einen Schlüssel zu sprechen, wenn nicht klar sei, welche Bedürfnisse in der Unterkunft entstehen. Sie wolle sicherstellen, dass der Schlüssel den tatsächlichen Bedürfnissen auch gerecht werden könne.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass die Stadt viele Obdachlosenunterkünfte habe. dort gäbe es viele sehr gute Standards. Die Stadt sei in Bezug auf diese Problematik keine Anfängerin.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt trägt dafür Sorge, dass je nach untergebrachter Personengruppe ein guter Betreuungsschlüssel mit qualifiziertem tariflich bezahltem Personal an Sozialarbeiten-den rund um die Uhr sichergestellt ist. Bei der Unterbringung von obdachlosen Mitmenschen sollte mindestens ein Betreuungsschlüssel von 1:25 sichergestellt werden.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Protokollantwort: Die Betreiberverträge enthalten keinen Passus zum Thema Tarifbindung. Es gelten die allgemeinverbindlichen Tarifverträge für die einzelnen Branchen bzw. der gesetzliche Mindestlohn. Alle Bieter*innen müssen jedoch im Vergabeverfahren eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz unterzeichnen, die u.a. die gesetzliche Verpflichtung, das Mindestentgelt zu zahlen, nochmals enthält. Der/Die Betreiber/-in kann grundsätzlich Praktikant*innen einsetzen. Der Betreuungsschlüssel wird dadurch nicht erfüllt. Sofern jedoch ein/e Sozialarbeiter*in als Anerkennungspraktikant*in zum Zweck der staatlichen Anerkennung eines Sozialarbeiters*in eingesetzt wird, wird die Hälfte der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit anerkannt.

TOP 7.2.5.
Einladung des neuen Oberbürgermeisters in die Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-0367/2020)

Neufassung

TOP 7.2.5.1.
Einladung des neuen Oberbürgermeisters in die Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-0367/2020 N1)

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass es sich nicht um die charmanteste Form einer Einladung handele, auch wenn sie sich freuen würde, wenn der neue Oberbürgermeister Onay in eine Sitzung käme. Sie fragte, ob der Oberbürgermeister zum Frühjahrsempfang eingeladen worden sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch antwortete, dass der Oberbürgermeister die Einladung zum Frühjahrsempfang trotz mehrfacher Nachfrage auch durch sie persönlich ohne die Benennung von Gründen abgelehnt habe.

Bezirksratsfrau Stock merkte an, dass sie sich freuen würde, wenn der Oberbürgermeister sich allen Bezirksräten vorstellen würde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass die Oberbürgermeister bisher immer angeboten hätten, den Kontakt zu den Bezirksräten zu halten. Im Moment sei dies mit Anlaufschwierigkeiten verbunden. Deshalb sei die Bitte sich dem Bezirksrat vorzustellen in Form des vorliegenden Antrages formuliert worden.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass der Antrag mehr wie ein Befehl als wie eine Bitte klinge. Sie erinnerte daran, dass der ehemalige Oberbürgermeister Schostok auch in den Bezirksrat eingeladen worden sei. Allerdings erfolgte die Einladung zu einem bestimmten Thema. Es sei seinerzeit um die Schließung der Sparkassenfilialen gegangen. Sie schlug vor, Oberbürgermeister Onay noch einmal zu bitten, zum Frühjahrsempfang zu kommen. Eine Einladung in Form des vorliegenden Antrages lehne sie aber ab.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke stellte klar, dass es grundsätzlich ein Recht des Bezirksrates sei, den Oberbürgermeister einzuladen. Es wäre auch schön, wenn der Bezirksrat den Oberbürgermeister in einer Sitzung kennenlernen dürfe und dieser die Gelegenheit auch nutzen würde. Lehne der Oberbürgermeister das ab, würde ihn das verwundern. Der Oberbürgermeister habe im Wahlkampf und auch hinterher gesagt, dass er ein Oberbürgermeister für alle sein werde und er sich als Brückenbauer verstehe. Die einfachste Weise Brücken zu bauen sei es, solche Veranstaltungen wahrzunehmen. Die Bürger vom OB-Büro aus kennenzulernen, dürfe schwierig sein. Die vorherigen Oberbürgermeister haben immer den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern gesucht. Er hielt den Antrag daher für richtig.

Bezirksratsherr Hogh berichtete, dass die Rede des Oberbürgermeisters am Freitag bei der Demonstration für die Opfer von Hanau das beste Beispiel für ein Brückenbauen gewesen sei. Er hielt das auch für richtiger und wichtiger als seine Teilnahme bei einer Bezirksratssitzung. Er meinte, dass eine Bezirksratssitzung oder ein Frühjahrsempfang ob mit oder ohne Oberbürgermeister identisch verlaufe. Ein konkreter Grund sei immer ein guter Anlass für eine Einladung. Der Oberbürgermeister könne sich in diesem Zusammenhang zu Beginn vorstellen. Er hielt das für völlig ausreichend. Eine anlasslose Einladung sei seiner Meinung nach übertrieben.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass er inhaltlich grundsätzlich nichts gegen eine Teilnahme von Oberbürgermeister Onay an der Sitzung einzuwenden habe. Er habe aber Probleme mit der Formulierung und der Begründung. Eine Einladung oder Bitte sei im Antragstext nicht formuliert. Für ihn klinge das nach Herzitieren. Zwei mögliche Termine vorzugeben, hielt er nicht für richtig. In der Begründung stehe, dass der Oberbürgermeister im Bezirk noch nicht so bekannt sei. Oberbürgermeister Onay habe andere Möglichkeiten sich dem Bürger vorzustellen und ihnen Gehör zu verschaffen. Er wies zum Beispiel auf die Bürger*innensprechstunde hin. Die Bürger*innen können mit ihren Anliegen bei ihm vorsprechen und mit ihm ins Gespräch kommen. Er sah keine Notwendigkeit den Oberbürgermeister in die Sitzung einzuladen. Der ehemalige Oberbürgermeister Schostock sei auch erst aufgrund der anlassbezogenen Einladung in eine Sitzung gekommen. Er hielt den Antrag für unpassend und ging davon aus, dass der Oberbürgermeister von sich aus den Kontakt aufnehmen werde.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fand, dass Oberbürgermeister Onay die Zeit gegeben werden sollte, sich in Ruhe einzuarbeiten. Es sei sicherlich allen bewusst, dass einiges aufzuarbeiten sei. In einer Sitzung des Bezirksrates seien nicht alle Bürger anwesend. Sie wies darauf hin, dass es in diversen Veranstaltungen vor der Wahl die Möglichkeit gegeben habe, ihn kennenlernen zu können. Die Bezirksratsmitglieder können ihn auch auf diversen Veranstaltungen sehen. Sie hielt es nicht für entscheidend, wenn er dieses Mal nicht zum Frühjahrsempfang komme. Sie stellte die Frage, was der Oberbürgermeister in der Sitzung soll. Die Sitzungen seien dazu dar, Anträge einzubringen und zu beschließen. Sie konnte sich gut vorstellen, dass der Oberbürgermeister in eine Sitzung komme, wenn er zum Beispiel ein Projekt vorstellen wolle.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt war über den scharfen Ton der Diskussion verwundert. Sie sagte, dass sie es als Wertschätzung empfinden würde, wenn der Oberbürgermeister sich die Zeit für den Bezirksrat und die Bürger nehmen würde. Sie sah einen Unterschied darin, eine Bürgersprechstunde anzubieten oder in eine Bezirksratssitzung zu kommen. Sie war der Meinung, dass es viele Fragen und viele Berührungspunkte gäbe. Zum Beispiel soll es jetzt eine neue Stabsstelle für Mobilität geben. Der Bezirksrat Mitte sei wegen der autofreien Innenstadt davon betroffen. Es wäre eine gute Gelegenheit, seine Vorstellungen zu erläutern und den Bezirksrat mitzunehmen.

Bezirksratsherr Dr. Feil hielt es für fraglich, dem Oberbürgermeister einen Termin im März oder Mai ohne Kenntnis seines Terminkalenders vorzuschlagen. Er schlug vor, die Formulierung zeitnah zu verwenden und die Termine zu streichen. Er fragte, ob der Oberbürgermeister sich oder seine Konzepte vorstellen soll.

Bezirksratsherr Schmidt hielt den Vorschlag für gut. Die Fokussierung auf zwei Termine würde entfallen und die Einladung offener gehalten. Er hielt die Diskussion für seltsam. Es müsse möglich sein, dass der Bezirksrat per Beschluss die Bitte auf Teilnahme des Oberbürgermeisters an einer Sitzung äußere. Er sah das Problem nicht. Der Bezirksrat müsse sich auch nicht klein machen. So sei sein Bild des Bezirksrates nicht und er ging davon aus, dass auch der Oberbürgermeister ein anderes Bild vom Bezirksrat habe.

Bezirksratsherr Albrecht teilte mit, dass seine Fraktion den Vorschlag von Herrn Dr. Feil aufnehmen werde. Die Termine werden durch das Wort „zeitnah“ ersetzt. Es könne zwar im Antragstext eine inhaltliche Ergänzung vorgenommen werden. Der Inhalt, um den es seiner Fraktion gehe, sei aber in der Begründung aufgeführt. Er soll darstellen, wie es im Stadtbezirk Mitte weitergehe. Es habe sich um eines seiner zentralen Wahlkampfthemen gehandelt. Sollte es gewünscht sein, dass der Antrag anders formuliert werde, könne der Text geändert werden.

Bezirksratsherr Hogh wollte klarstellen, dass es ihm nicht um eine untertänige Formulierung gehe. Der Antrag drücke für ihn eine Obrigkeitshörigkeit aus. Nach seinem Erachten soll der Oberbürgermeister seiner Arbeit nachgehen. Sollte der Oberbürgermeister aus Anlass seiner Arbeit die Notwendigkeit sehen, werde er von sich aus den Kontakt zum Bezirksrat suchen. Der Oberbürgermeister sei nicht so wichtig für die Arbeit des Bezirksrates, dass er ohne Anlass in eine Sitzung eingeladen werden müsse.

Bezirksratsfrau Funda schlug vor, das Wort „zeitnah“ aus dem Antragstext zu entfernen.

Frau Stricks verlas auf Wunsch den geänderten Antragstext.

Bezirksratsfrau Funda wiederholte, dass sie sich an dem Wort „zeitnah“ störe.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass es seiner Fraktion nicht um eine untertänige Einladung gehe. Seiner Fraktion gehe es einerseits, so wie es auch in der Begründung stehe, um Inhalte. Auf der anderen Seite gehe es um Respekt gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Das gelte für alle Bezirksräte.


Bezirksbürgermeisterin Kupsch ergänzte, dass es ihrer Fraktion auch darum gehe, gegenseitig ins Gespräch zu kommen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der neu gewählte Oberbürgermeister stellt sich in der März- oder Mai-Sitzung zeitnah in einer Sitzung des Bezirksrates Mitte vor.

9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Dringlichkeitsantrag Sicherheit Kreuzung Berliner Allee/Schiffgraben
(Drucks. Nr. 15-0518/2020)

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag von der Zielrichtung her schlüssig finde. Er war aber der Auffassung, dass der Antrag präzisiert werden müsse. Die Baustelle der Ärztekammer sei für Dritte nicht nachvollziehbar. Es erschließe sich zum Beispiel nicht, warum die Baustelle so massiv in die Fahrbahn reiche. Des Weiteren müsse man feststellen, dass der Fußweg genauso wie der Radweg vor einem Bauzaun ende, wenn man sich stadtauswärts bewege. Dieser Aspekt müsste in dem Antrag noch Berücksichtigung finden. Unter diesen Voraussetzungen wäre der Antrag zustimmungsfähig.

Bezirksratsherr Albrecht fragte, was damit gemeint sei, dass es an der Kreuzungsecke keinen sicheren Haltepunkt geben soll. Sollte damit der gesperrte Fußweg gemeint sei, hielt er das für nachvollziehbar. Er meinte, dass Ausschilderungen für Radfahrer und Fußgänger, die andere Straßenseite zu benutzen, vorhanden seien.

Bezirksratsherr Sandow antwortete, dass sich an der Straßenecke Schiffgraben/Berliner Allee die Großbaustelle befinde. Dort müsse ein kleiner Bereich geschaffen werden, in dem sich Fußgänger und Radfahrer aufstellen können, ohne von rechtsabbiegenden LKW gefährdet zu werden. Es handele sich um ein Anliegen, von dem er überzeugt sei, dass es noch in dieser Sitzung beschlossen werden müsse, um die Gefährdungslage umgehend zu beseitigen. Bei der Baustelle Lister Meile sei seinerzeit die Dringlichkeit nicht gesehen worden. Dort habe es kurze Zeit später einen Todesfall gegeben.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die Situation vor Ort bereits seit einem halben Jahr vorhanden sei. Er fragte, warum der Antrag nicht schon vor einem halben Jahr gestellt worden sei. Er sah keinen Grund für eine Dringlichkeit. Das rechtsabbiegende LKW Personen anfahren, habe mit der Situation an der Stelle nichts zu tun. Das passiere gerade an Stellen, die scheinbar übersichtlich seien und Fuß- und Radwege vorhanden seien. Er zog den Antrag in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Stock wies darauf hin, dass die Baustelle viel länger da sein werde, als zunächst gedacht. Es lohne sich daher durchaus Verbesserungen zu schaffen. Es sei außerdem nie zu spät eine Situation zu verbessern. Dabei komme es auch nicht darauf an, wie lange die Situation schon bestehe. Wichtig sei, dass Anträge gestellt werden, sobald Notwendigkeiten für Verbesserungen auffallen. Sie würde noch einen Schritt weitergehen und die Verwaltung um Prüfung bitten, ob der Fuß- und Radverkehr an der Seite weitergeführt werden könne. Eigentlich handele es sich um eine dreispurige Straße, die aufgrund der Baustelle jetzt zweispurig sei. Sie ging davon aus, dass die Möglichkeit bestehe, den Bauzaun zu versetzen und den Rad- und Fußverkehr daran vorbeizuführen.

Bezirksratsherr Dr. Feil fragte, ob der Antrag noch vorgelegt werde.

Frau Stricks antwortete, dass der Antrag im Interkreis verteilt worden sei.

Bezirksratsherr Sandow beantragte die Abweisung des Geschäftsordnungsantrages, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen. Mit einer ausreichenden qualifizierten Mehrheit sei die Dringlichkeit beschlossen worden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb des nächsten Monats aufgrund der mangelhaften Gewährleistung der Verkehrssicherheit ein Unfall passiere. Er beantragte vor diesem Hintergrund die Abweisung des Antrages auf Vertagung.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass die Möglichkeit, einen Antrag in die Fraktion zu ziehen, gelebte Praxis sei, wenn dieser das erste Mal auf der Tagesordnung stehe. Dieser Antrag sei außerdem erst kurz vor der Sitzung eingereicht worden. Erst wenn der Antrag ein zweites Mal in die Fraktion gezogen werden sollte, sei in der Vergangenheit dazu abgestimmt worden. Er sagte, dass der Antrag nicht fristgerecht und deshalb als Dringlichkeitsantrag eingereicht worden sei.

Frau Stricks verwies auf § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Demnach gilt mit dem Antrag einer Fraktion als beschlossen, dass ein Tagesordnungspunkt vertragt werde, wenn die Angelegenheit keine besondere Dringlichkeit beanspruche. Vor einer Vertagung sei dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, den Antrag zu begründen. Es entscheide die Mehrheit der Stimmen.

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Beschlussfassung des Dringlichkeitsantrages in der heutigen Sitzung wurde mit 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt unverzüglich für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Berliner Allee/Schiffgraben, an der im südwestlichen Bereich (Großbaustelle) der Fuß- und Radverkehr häufig erst nach Überqueren der Fahrbahn feststellt, dass es an dieser Kreuzungsecke keinen sicheren Haltepunkt gibt. Die Ausschilderungen sind nicht ausreichend.

14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
DigitalPakt Schule
(Drucks. Nr. 15-0368/2020)

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Bundesländer und Gemeinden bei Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Welche Schulen im Stadtbezirk haben Mittel aus dem Digitalpakt abgerufen?
2) In welcher Höhe wurde jeweils Mittel abgerufen und für welche Investitionen genau?
3) Sind bei den Neubauten/ Sanierungen der Schulen im Stadtbezirk, im Rahmen der Planungen, die Grundvoraussetzungen für digitales Arbeiten (WLAN, Netzwerktechnik, Stromversorgung etc.) berücksichtigt worden?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) Die Landeshauptstadt Hannover hat derzeit für keine Schule Mittel aus dem DigitalPakt Schule abgerufen. Zur Umsetzung des „DigitalPakt Schule“ und zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans wurden unter Beteiligung des Ausschusses für Schule und Bildung, den Schulen und externen Expert*innen Maßnahmen entwickelt, um allen Schulen einen Einstieg in das digitale Lernen zu ermöglichen.
Für den Gremienlauf im April 2020 ist eine Beschlussfassung zum Rollout des Medienentwicklungsplans und zur Umsetzung des „DigitalPakt Schule“ vorgesehen.
Die Beantragung und das spätere Abrufen von Fördergelder aus dem „DigitalPakt Schule“ erfolgt generell durch die Schulträger. Die Landeshauptstadt Hannover wird auf der Basis der gerade in Erstellung befindlichen Medienbildungskonzepte der Schulen die Beantragung vornehmen. Dies gilt für alle Schulen im Stadtbezirk Mitte entsprechend.
Zu 2) siehe 1 – es wurden bisher keine Investitionen getätigt.
Zu 3) Bei Neu- sowie Anbauten und flächendeckenden Sanierungen an Schulen sind die Grundvoraussetzungen für digitales Arbeiten berücksichtigt und werden nach dem aktuellen Standard der LHH umgesetzt.

TOP 8.1.2.
Container auf dem Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 15-0369/2020)

In der Antwort auf die DS 15-0062/2020 führt die Verwaltung u.a. aus, dass die Unterkunft Am Waterlooplatz seit Anfang 2018 für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt werde. Die Umnutzung sei vor dem Hintergrund steigender Unterbringungszahlen erfolgt. Weiterhin ist der Antwort zu entnehmen, dass zur Entspannung der Unterbringungssituation der Erwerb und Umbau einer neuen Unterkunft in der Kleefelder Straße geplant sei.
In der DS 3217/2019 wird zum geplanten Erwerb/ Umbau der Kleefelder Straße ausgeführt, dass dort die untergebrachten Personen „…dann in kleinen Einzimmerappartements leben“.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Für welchen Zeitraum wurde die Nutzung der Container auf dem Waterlooplatz als Unterkunft für Flüchtlinge genehmigt, war diese befristet und seit wann wurde eine Umnutzung zur Unterbringung obdachloser Personen mit welchem Enddatum genehmigt?
2) Wie viele Personen und in welchen Konstellationen wohnen dort (Einzelpersonen, Familien), welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben diese Personen und handelt es sich um Obdachlose oder Flüchtlinge?
3) Wenn in den Containern auf dem Waterlooplatz keine Einzelpersonen untergebracht sein sollten, wie sollen diese in Einzimmerappartements in der Kleefelder Straße 31 untergebracht und so die Unterbringungssituation entspannt werden?

Schriftlich beantwortet

1) Die Unterkunft Am Waterlooplatz wurde nach Maßgabe des Niedersächsisches Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende (NEFUG) errichtet. Dabei wird kein formales Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, vielmehr muss die Kommune dabei ohne zusätzlich Überprüfung darauf achten, dass das geltende Baurecht eingehalten wird. Eine formale Befristung gibt es nicht.
Für die Umnutzung der Unterkunft zur Unterbringung von Obdachlosen ist aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich. Diese befindet sich derzeit in Bearbeitung.
2) In der Obdachlosenunterkunft Am Waterlooplatz leben derzeit 113 Personen. Davon sind 4 Einzelpersonen und 38 Familien bzw. Paare.
Alle Personen sind dort als obdachlose Personen untergebracht. 17 Personen haben eine deutsche Staatsbürgerschaft, 86 Personen haben eine EU-Staatsbürgerschaft und zehn haben eine andere ausländische Staatsbürgerschaft.
3) Derzeit sind die Unterkünfte für Obdachlose nahezu vollständig belegt. Damit trägt die neue zusätzliche Unterkunft in der Kleefelder Straße zu einer Entspannung der Unterbringungssituation bei.
Es ist nicht vorgesehen, dass die Bewohner*innen der Unterkunft Am Waterlooplatz in die neue Unterkunft Kleefelder Straße umziehen sollen. In der Antwort auf die DS 15-0062/2020 hat die Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Schließung der Unterkunft Am Waterlooplatz innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht geplant ist und erst dann die gesamte Unterbringungssituation neu bewertet werden muss.

TOP 8.1.3.
Glasreinigung Hannover Service Center
(Drucks. Nr. 15-0370/2020)
Im Zeitraum vom 24. bis 26. Januar 2020 wurden die Glasflächen des Hannover Service Center gereinigt. Da an dem Gebäude kein Fassadenaufzug o.Ä. vorhanden ist, musste mit einem Hubsteiger gearbeitet werden. Da dieser im Straßenbereich aufgestellt wurde, mussten die Straßen Am Schützenplatz / Am Waterlooplatz sowie der Viktoria-Luise-Weg für den Verkehr gesperrt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Warum verfügt das Hannover Service Center über keinen Fassadenaufzug oder Ähnliches, welcher eine kostenintensive Anmietung/ Nutzung von Hubsteigern und hieraus resultierende Sperrung der Straßen für den Verkehr obsolet machen würde?
2) Welche Kosten entstehen durch die Nutzung von Hubsteigern und die hieraus resultierenden anzurichtenden Sperrmaßnahmen? (Bitte aufschlüsseln nach Kosten Anmietung Hubsteiger, Personalkosten Hubsteiger, Sachkosten Sperrmaßnahmen, Personalkosten Sperrmaßnahmen)?
3) In welchen Intervallen wird es zukünftig Glasreinigungen/ Straßensperrungen geben und ist die permanente An- und Abfahrtmöglichkeit von (Dienst-)fahrzeugen zum Hauptdienstgebäude des Landeskriminalamtes Niedersachsen gewährleistet oder kommt es zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit der Kriminalpolizei?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) Aufgrund der differenzierten Gebäudekubatur mit unterschiedlicher Geschossigkeit wären diverse Fassadenaufzüge erforderlich gewesen. Der Vermieter hat darauf verzichtet.
Zu 2) Im Rahmen der Ausschreibung wurden die Reinigungsnebenkosten (Hubsteiger und Sperrungen) zusammengefasst und durch den Auftragnehmer mit 5.950 € brutto kalkuliert. Die gewünschte Aufschlüsselung der Kosten ist z.Z. noch nicht möglich, da der Verwaltung die Rechnung des Dienstleisters noch nicht vorliegt.
Zu 3) Die Glasreinigung und die damit verbundene Straßensperrung wird zukünftig einmal jährlich stattfinden. Die Sperrmaßnahme ist mit dem Landeskriminalamt so abgestimmt, dass ein ständiger Zugriff auf deren Dienstfahrzeuge gewährleistet ist.




TOP 8.1.4.
Gleiserweiterung am Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0371/2020)

Im sogenannten „Zehn-Punkte-Programm“ zur Verkehrswende der Region Hannover ist unter Punkt 6 Folgendes ausgeführt:
„Um regionale Zugverkehre ausbauen zu können, bedarf es dringend einer Erweiterung des hannoverschen Hauptbahnhofs. Im Zuge der anstehenden Sanierung des Hauptbahnhofs sollen deshalb zwei zusätzliche Gleise realisiert werden (Gleis 15/16)“.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Welche konkreten Planungen gibt es zur Gleiserweiterung am Hauptbahnhof?
2) Wann ist mit einer Realisierung der Erweiterung zu rechnen?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs im Hause der Region Hannover haben Vertreter der DB AG zugesichert, die Gleise 15/16 zu realisieren. Konkrete Planungsergebnisse liegen der Region Hannover noch nicht vor.
Zu 2) Im Rahmen des Abstimmungsgesprächs konnte noch kein Realisierungszeitpunkt genannt werden.

TOP 8.1.5.
Energiegewinnung aus Geothermie
(Drucks. Nr. 15-0372/2020)

Aktuell wird der Wärmebedarf in Gebäuden vorwiegend durch Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Mit geothermischer Energie kann Wärme und elektrische Energie erzeugt werden. Die Technologien für die Nutzung sind vorhanden und stehen bereit. In Deutschland gibt es zurzeit 37 Geothermiekraftwerke, z.B. in München.
Gut geeignete Bedingungen für die Nutzung von Geothermie soll es auch in Hannover, Hamburg und Stuttgart geben. Eine klimafreundliche Energieversorgung wäre so machbar.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Gibt es seitens der Landeshauptstadt Initiativen/ Maßnahmen, um die Möglichkeiten der Geothermie auch in Hannover zu nutzen?
2) Wenn nein, warum wurde seitens der Landeshauptstadt diese Möglichkeit der klimafreundlichen Energieversorgung vernachlässigt bzw. nicht verfolgt?

Schriftlich beantwortet

Zu 1) Die oberflächennahe Geothermie nutzt, im Vergleich zur tiefen Geothermie, den Untergrund bis zu einer Tiefe von ca. 400 m und Temperaturen von bis zu 25°C.
a) Oberflächennahe Geothermie
Als wichtige Maßnahme zur Ausweitung der oberflächennahen Geothermie kann die Bezuschussung von Wärmepumpenheizungen durch proKlima, dem (von der Stadt mitfinanzierten) regionalen Förderfonds, genannt werden.
Zudem wird in der Bauleitplanung der Landeshauptstadt Hannover die Verfügbarkeit und die Auslastung bestehender nachhaltiger Versorgungssysteme berücksichtigt. Es wird z.T. durch Anforderung an bauseitige Wärmestandards oder durch Standards an die Wärmeversorgung ein Rahmen gesetzt, der den Einsatz von Wärme- und Kältesystemen aus oberflächennaher Geothermie attraktiv machen kann.
In der Anwendung wägen die Investor*innen die verschiedenen Wärmeversorgungskonzepte gegeneinander ab: Geothermie versus Fernwärme versus Gasversorgung etc.
Auch vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stehen Fördermittel für Wärmepumpenheizungen zur Verfügung. Da durch die zukünftige Bepreisung des CO2-Ausstoßes eine Wärmeversorgung mit fossilen Energieträgern teurer werden wird, wird erwartet, dass in Zukunft Wärmepumpenheizungen zunehmend zum Einsatz kommen.
Als Beispiel sei genannt, dass im Baugebiet Herzkamp in Hannover-Bothfeld einige Baufelder mit Geothermie versorgt werden. Auch einzelne Großprojekte wurden und werden seitens der beauftragten Projektentwickler mittels oberflächennaher geothermischer Sondenfelder unter dem Aspekt der Wärmegewinnung, aber auch der sommerlichen Klimatisierung, realisiert.
Beispiele:
· Verwaltungsgebäude Region Hannover, Hildesheimer Straße
· Schloss Herrenhausen
· HDI-Bürokomplex, Hannover-Lahe
· Krankenhaus Siloah (teilweise)
b) Tiefengeothermie
Die Versorgung von Objekten oder Quartieren mit Tiefenwärme ist ein hochkomplexes, risikobehaftetes und kostenintensives Unterfangen.
Das hannoversche Stadtgebiet liegt auf einem geothermisch bevorzugten Untergrund mit trockenem, erwärmten bzw. heißem Gestein, hat aber keine Heißwasser-führenden Schichten wie in Süddeutschland. Letztere vereinfachen die Nutzung der tiefen Erdwärme deutlich und erlauben teilweise auch eine effiziente Stromerzeugung.
Der Verwaltung bekannte Projekte in der Region sind nicht über eine Planungsphase bzw. eine Machbarkeitsstudie hinausgekommen:
· Flughafen Hannover-Langenhagen, Dublette zur Injektion von Kaltwasser und Förderung des erwärmten Wassers
· Fliegerhorst Wunstorf, Dublette, in Verbindung mit einer Wohngebietsversorgung
· Geozentrum Hannover, Ein-Loch-Bohrung, Vor- und Rücklauf über eine innovative, doppelwandige Verrohrung (Forschungsprojekt GeneSys)
Grundsätzlich steht die Landeshauptstadt geothermischen Versorgungssystemen offen gegenüber.
Durch die enercity AG werden seit Ende 2019 Maßnahmen der oberflächennahen Geothermie, angeboten. Die enercity AG übernimmt die Montage und den Betrieb einer Wärmepumpe und damit die Lieferung von Wärme für 10 oder 15 Jahre. Das Angebot richtet sich an Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümer von Gewerbeimmobilien. Die ersten Projekte befinden sich derzeit in der Akquise und Planung. Insbesondere Neubauprojekte stellen eine interessante Zielgruppe dar. Im Gebäudebestand ist häufig eine gasbasierte Wärmeversorgung anzutreffen, die in der Regel auf höhere Vorlauftemperaturen als in Neubauobjekten ausgelegt wurde. Daher ist hierbei in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Umstellung auf Erd-Wärmepumpen technisch und wirtschaftlich vorteilhaft ist. Weiterhin ist die lokale Verfügbarkeit von Wärmequellen zu prüfen und kann insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet eingeschränkt sein. Die Prüfung und Beratung zu diesen Aspekten ist im Angebot von enercity enthalten.
Zu 2) Die geothermischen Versorgungsalternativen wurden und werden von der Landeshauptstadt nicht vernachlässigt.
Zur Verbreitung der Kenntnisse dieser Versorgungsalternativen hat hannoverimpuls (Wirtschaftsförderungsgesellschaft von Landeshauptstadt und Region Hannover) gemeinsam mit dem Geozentrum Hannover 2008 die Tagungsreihe „Norddeutsche Geothermietagung/Hotspot Hannover“ ins Leben gerufen, die 2020 zum zwölften Mal durchgeführt wird. Die hiesige Wohnungsbauwirtschaft, Objektentwickler*innen, Planer*innen und Spezialunternehmen, die Wissenschaft und die Energieversorgungswirtschaft besuchen diese Veranstaltung regelmäßig. Die nächste Veranstaltung findet am 13.05.2020 statt (https://www.norddeutsche-geothermietagung.de/ – dort findet sich auch die Historie der Veranstaltung bzw. verfügbare Präsentationen).
Das Geozentrum – namentlich das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie mit seinem Tiefengeothermiezentrum – wie auch hannoverimpuls, haben ein großes Interesse an geeigneten Projekten, um grundlastfähige Geothermie als für die Wirtschaft und das Klima interessante Alternative zu realisieren.
Da sich Hannover im sog. Norddeutschen Becken befindet, welches sich geographisch stark von z.B. dem Molassebecken oder dem Oberrheingraben im süddeutschen Bereich unterscheidet, verfolgen weder die Landeshauptstadt Hannover noch die enercity AG die Nutzung der tiefen Geothermie zur Erzeugung von Wärme/Strom.
Dies auch aus Risikogründen sowie aufgrund der derzeit fehlenden wirtschaftlichen Darstellbarkeit. Denn die Kombination aus der Notwendigkeit relativ tiefe Bohrungen durchführen zu müssen, um entsprechend auf hohe Temperaturen/Leistungen stoßen zu können, die Höhe der Bohr- und Zusatzkosten sowie die hohen Fündigkeitsrisiken in Form von Durchlässigkeiten, Temperaturen und Förderraten, hat die Landeshauptstadt und die enercity AG dazu bewogen der Tiefengeothermie keine hohe Attraktivität zuzusprechen. Anders ist die geographische Voraussetzung z.B. in München, wo für die Wärmegewinnung relativ einfach hydrothermale Systeme genutzt werden können.
Die enercity AG setzt zukünftig auf eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung. Ein wichtiger Baustein ist zum Beispiel die Anschließung der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Hannover Lahe.
TOP 9.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2020

Abgesetzt


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 20:45 Uhr.


Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin