Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 18.12.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.12.2019)
Protokoll (erschienen am 21.02.2020)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
____________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07 - Datum 13.02.2020

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 18. Dezember 2019,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.30 Uhr
_____________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Ike) (CDU)
(Bezirksratsherr Jeng) (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Nagel) (SPD)
Bezirksratsherr Neumann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsherr Pöppelwiehe (CDU)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Straßburger (SPD)
Bezirksratsherr Weinem (PIRATENPARTEI)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Beigeordnete Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Berger (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Lahde-Fiedler (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)






Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.11.2019

3. Einwohner*innenfragestunde

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Erneuerung Spielplatz Sallstraße/Struckmeyerbrunnen, Südstadt
(Drucks. Nr. 15-3158/2019 mit 2 Anlagen)

4.2. Bebauungsplan Nr. 679, 1. Änd. - IGS Südstadt, Altenbekener Damm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 3150/2019 mit 4 Anlagen)

5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Deckenerneuerung Alte Döhrener Straße
(Drucks. Nr. 15-3229/2019)

5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Baumfällungen auf Grundstück Menschingstr. 8
(Drucks. Nr. 15-3230/2019)

5.2.2. Fertig gestellte Wohnungsneubauten in 2019
(Drucks. Nr. 15-3231/2019)

5.2.3. Nachverdichtungen und Ausbaureserven im Wohnungsbau in Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-3232/2019)

5.2.4. WLAN für Bewohner*innen in städtischen Altenzentren
(Drucks. Nr. 15-3233/2019)

5.3. von Bezirksratsherrn Weinem (PIRATENPARTEI)

5.3.1. Fällliste Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-3234/2019)

6. A N T R Ä G E

6.1. Gemeinsam von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und PIRATENPARTEI

6.1.1. Zuwendungen aus den Mitteln des Bezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-3235/2019)

6.2. Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-3236/2019)

6.2.2. Fahrradanlehnbügel beim NDR-Sendesaal
(Drucks. Nr. 15-3237/2019)

6.2.3. Schulwegsicherheit Bonner Straße/Ecke Hilde-Schneider-Allee
(Drucks. Nr. 15-3238/2019)

6.2.4. Schutz der Baumscheiben im Altenbekener Damm vor Falschparkern
(Drucks. Nr. 15-3239/2019)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Gratis W-LAN in städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2869/2019)

6.3.2. Radwegmarkierungen vor der Wilhelm-Raabe-Schule
(Drucks. Nr. 15-3240/2019)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Informationen über Bauvorhaben



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

TOP. 4.1. wurde von der SPD-Fraktion zur Beratung in die Fraktionen gezogen.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Bezirksbürgermeister Pollähne monierte den derzeitigen Zustand der Wertstoffinseln wie bspw. in der Lutherstraße oder m Stephansplatz, insbesondere die überfüllten Altpapier-Container. Auch wenn diese regelmäßig geleert würden, so sei der Zustand unzumutbar. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung herbeigeführt werden.

Bezirksratsherr Siekermann machte den Vorschlag, zu diesem Thema Vertreter*innen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) in eine der nächsten Sitzungen einzuladen und zur Lösung der geschilderten Problematik ins Dialog zu gehen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat zum Gedenken an den verstorbenen Präsidenten des VfL Eintracht Hannover, Herrn Rolf Jägersberg um eine Schweigeminute.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.11.2019

Das Protokoll wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen genehmigt.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Die Einwohner*innenfragestunde wurde in der Zeit von 18:07 - 18:27 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

- Spielplatz Sallstraße/Struckmeyerbrunnen
- Maschseefest - Lärmkonzept
- Parkverstöße Am Südbahnhof/ Gr. Düwelstraße
- Fahrradweg Altenbekener Damm/ Hildesheimer Straße
- Fehlendes Verkehrsschild im Endabschnitt der Dieckmannstraße
- Markierung des Behindertenparkplatzes auf der Stüvestraße

Der 1. Sprecher nahm Bezug auf die Drucksache unter TOP 4.1. und zählte einige Punkte zur Verbesserung des Spielplatzes auf. Unter anderem regte er an, Spielangebote auch für Kleinkinder wie bspw. einen Sandkasten einzurichten oder nach der Neubepflanzung dringend wieder einen Zaun zur Abgrenzung aufzustellen, insbesondere mit dem Hintergrund, Hunderhalter*innen von der Nutzung kleiner Grünflächen um den Spielplatz herum abzuhalten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat den Sprecher darum, die einzelnen Punkte an die Verwaltung zu richten, damit diese berücksichtigt werden können.

Der 2. Sprecher sprach das jährlich stattfinde Maschseefest an und erklärte, dass es kürzlich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung einen Bericht über ein Lärmgutachten zum diesjährigen Maschseefest gegeben habe. Der Sprecher fragte, ob dem Bezirksrat dieses Konzept bekannt sei und welche Konsequenzen der Bezirksrat daraus ziehen wolle. Außerdem wolle der Sprecher wissen, wie die Informationen über die Sachlage der Anwohnerschaft bekannt gegeben werden.

Herr Berger antwortete, dass ihm dieses Gutachten nicht bekannt sei, er aber bei der
Fachverwaltung nachfragen werde.

Der 3. Sprecher erklärte, dass in dem Kurvenbereich auf der Straße Am Südbahnhof zur Einmündung in die Große Düwelstraße oft geparkt würde, was die Sicht für die übrigen Verkehrsteilnehmer*innen und Fußgänger*innen beeinträchtige und somit zu gefährlichen Situationen führe. Der Sprecher bat um entsprechende Maßnahmen, um die gefährliche Enge um diesen Bereich einzudämmen.

Des Weiteren wies der Sprecher auf den Radweg Altenbekener Damm vom Maschsee in Richtung Hildesheimer Straße und erklärte, dass dieser in einem nicht mehr zumutbaren Zustand sei und bat darum, diesen Radweg grundsätzlich zu sanieren.

Herr Berger sagte zu, diesen Hinweis an den Fachbereich Tiefbau weiterzuleiten.

Der 1. Sprecher erklärte, dass ein Teilstück an der Dieckmannstraße nicht benannt sei, was wiederholt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr und somit für Fußgänger*innen führe.

Herr Berger erklärte, dies überprüfen zu lassen.

Bezirksbürgermeister Pollähne ergänzte, dass in dem in Rede stehenden Teilstück der Straße ein Verkehrsschild fehle.

Der 4. Sprecher nahm Bezug auf einen Behindertenparkplatz in der Stüvestraße, welcher mit Klebestreifen auf dem Asphalt markiert sei. Diese Markierung löse sich auf bzw. verblasse. Es stelle sich die Frage, ob es möglich sei, eine dauerhafte Markierung anzubringen.

Herr Berger erklärte, dass Markierungen auf dem Straßenbelag grundsätzlich mit Farbe angebracht und Klebestreifen nur für provisorische Markierungen genützt würden. Er sagte zu, dies zu klären.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohner*innenfragestunde um 18:27 Uhr.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Erneuerung Spielplatz Sallstraße/Struckmeyerbrunnen, Südstadt
(Drucks. Nr. 15-3158/2019 mit 2 Anlagen)

Antrag,
1. der Erneuerung des Spielplatz Sallstraße/Struckmeyerbrunnen in Hannover-Südstadt mit Gesamtkosten in Höhe von 140.200,- € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 (NKomVG)

2. die Ausstattung entsprechend der Anlage zu beschließen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 (NKomVG)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 4.2.
Bebauungsplan Nr. 679, 1. Änd. - IGS Südstadt, Altenbekener Damm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

(Drucks. Nr. 3150/2019 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 679, 1. Änd.
- Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf – Schule und Kindertagesstätte -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des geänderten Geltungsbereiches laut Anlage 4 sowie der Art des Verfahrens als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.



Bezirksratsherr Scholz bat darum, das Verkehrskonzept zusätzlich zu überarbeiten und dass insbesondere die Verkehrsproblematik in der Jordanstraße berücksichtigt werde.

Bezirksratsherr Niculescu fragte, ob mit den Anwohner*innen der Wißmannstraße schon im Vorfeld kommuniziert worden sei, dass es einen weiteren Bauabschnitt geben werde.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass es sich hierbei um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit handele. Den Bürger*innen werde somit Gelegenheit gegeben, sich zu dieser Planung einzubringen.

Bezirksratsherr Siekermann nahm Bezug auf den letzten Abschnitt der Begründung und wollte wissen, warum sich der Geltungsbereich nur auf das Schulgrundstück beschränke, wenn doch im Antragstext „Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf – Schule und Kindertagesstätte“ stünde.

Frau Lahde-Fiedler erklärte, dass die Kindertagesstätte im Geltungsbereich mitberücksichtigt sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Deckenerneuerung Alte Döhrener Straße
(Drucks. Nr. 15-3229/2019)

Bezirksratsherr Gertz verlas die Anfrage.

In der Sitzung vom 15.11.2017 wurde beschlossen den Abschnitt zwischen Freytagstr. und
Altenbekener Damm in das Deckenprogramm 2018 aufzunehmen. Dem Antrag wurden gefolgt, siehe DS 15-2685/2017 N1S1.
Erfreulicherweise wurde die Deckenerneuerung jetzt, im November 2019, umgesetzt, allerdings nur bis zum Kreuzungsbeginn Geibelstr.
Zwischen Geibelstr. und Freytagstr. bzw. der Hausnummer 23 ist die Straßendecke immer noch desolat. Dieser Abschnitt war im o.g. Beschluss mit enthalten.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Warum wurde das letzte Stück Straßendecke zwischen Geibelstr. und Freytagstr. bzw. der Hausnummer 23 nicht auch erneuert?
2. Warum wurde die Maßnahme erst im November 2019, also ein Jahr später, durchgeführt?

Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Ausführung konnte aufgrund der für die bauliche Umsetzung erforderlichen verkehrlichen Einschränkungen nicht in einem Bauabschnitt ausgeführt werden. Terminliche Einschränkungen der ausführenden Baufirma führten dazu, dass der 2. Bauabschnitt zwischen Geibelstraße und Freytagstraße nicht mehr in 2019 ausgeführt werden kann.

Zu 2.:
Aufgrund erforderlicher Koordinierung vor der baulichen Ausführung zu den Versorgungsleitungen konnte die Umsetzung nicht in 2018 erfolgen.
Die Ausführung des 2. Abschnitts ist in 2020 vorgesehen.

Bezirksratsherr Kluck fragte, ob es normal sei, dass bei einer Deckenerneuerung die Deckschicht so dick aufgetragen werde, dass teilweise dadurch Gullideckel tief im Asphalt versenkt seien.

Herr Berger antwortete, diese Frage an die Fachverwaltung weiterzuleiten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese fragte, wann der 2. Bauabschnitt drankäme.

Herr Berger antwortete, dass der 2. Bauabschnitt voraussichtlich nach dem Sommer 2020 beginne.


TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Baumfällungen auf Grundstück Menschingstr. 8
(Drucks. Nr. 15-3230/2019)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese verlas die Anfrage.

Am 01.10.2019 wurde zuletzt die Fällung eines mehrstämmigen Baumes auf dem o. g. Grundstück vorgenommen. Insgesamt zwei Anträgen auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung sind dort freigegeben worden für insgesamt fünf Gehölze.
Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Befinden bzw. befanden sich die zur Fällung genehmigten Gehölze und Bäume auf einem Grundstück, das zurzeit wegen möglicher Bebauungsabsichten in der Diskussion steht?
  2. Hat die Fachverwaltung sich von den Ausnahmetatbeständen vor Ort ein Bild gemacht, oder was war Grundlage dieser Genehmigungen?
  3. Hat die Verwaltung die Auflage gemacht, dass die vorgesehenen Ersatzpflanzungen von fünf Gehölzen auf dem Grundstück vorgenommen werden müssen und wenn nein, weshalb nicht?


Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:


Hierzu ist der Verwaltung nichts bekannt. Der Fällantrag erfolgte im Rahmen
der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

Zu 2.:
Eine Traubenkirsche, Weide und Roteiche wurden wegen Pilzbefall und
Stammschäden und eine Pappel und ein Ahorn wegen Schäden an der
Stützmauer nach §5 (1) c genehmigt. Eine hierfür notwendige
Inaugenscheinnahme der Gehölze erfolgte am 22.03.2019 und 05.04.2019.

Zu 3.:
Der Ersatz in Form von fünf Laubbäumen der Ordnung I-II mit 16-18 cm
Stammumfang ist gemäß § 7 (2) Baumschutzsatzung vorrangig auf dem
Grundstück vorzunehmen. Nach Einschätzung der zuständigen Bearbeiterin
sind auf dem Grundstück ausreichend Freiflächen vorhanden.


TOP 5.2.2.
Fertig gestellte Wohnungsneubauten in 2019
(Drucks. Nr. 15-3231/2019)

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt verlas die Anfrage.

Das Schaffen von Wohnraum ist eines der zurzeit zentralen Probleme. Der Stadtbezirk Südstadt-Bult ist zwar sehr dicht bebaut, gleichwohl gibt es immer wieder Möglichkeiten der Neubebauung bzw. Nachverdichtung, um den Wohnraummangel zu lindern.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viel neue Wohneinheiten in Neubaukomplexen sind bzw. werden in 2019 fertiggestellt?
2. Von welchem Bauträger und wo sind sie jeweils?
3. Wie viel Eigentumswohnungen und wieviel sozial geförderte Wohnungen sind darunter?
Frau Lahde-Fiedler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In Neubaukomplexen werden in 2019 391 Wohnungen fertiggestellt.

Zu 2.:
Die Neubaukomplexe wurden errichtet von
- Fa. Aurelis / Hanova, Am Südbahnhof, 142 Mietwohnungen, davon 40 sozial geförderte Wohnungen, VEP 1774

- Fa. Gerlach, Agnes-Hundoegger-Weg – 63 Wohnungen; 33 sozial geförderte Wohnungen, 12, Eigentumswohnungen und 51Mietwohnungen, VEP 1809

- Gundlach Wohnungsunternehmen GmbH & Co, KG, Altenbekener Damm / Siemensstraße, 78 Wohnungen, davon 8 sozial geförderte Wohnungen, 58 Eigentumswohnungen und 20 Mietwohnungen, VEP 1790

- Schmid Immobilien GmbH & Co. KG, Große Düwelstraße 50, Tiestestraße 13, 54 Eigentumswohnungen, keine geförderten Wohnungen

- Hanova, Hildesheimer Straße 45- 55, 36 Wohnungen, davon 12 für eine
Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen, keine Eigentumswohnungen:
- Acribo Invest GmbH & Co. KG, Baumstraße 22, 18 Mietwohnungen, keine sozial
geförderten Wohnungen

Zu 3.:
Die Wohnprojekte umfassen 81 sozial geförderte Wohnungen und 124
Eigentumswohnungen.


TOP 5.2.3.
Nachverdichtungen und Ausbaureserven im Wohnungsbau in Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-3232/2019)

Bezirksratsherr Neumann verlas die Anfrage.

Das Schaffen von Wohnraum ist eines der zurzeit zentralen Probleme. Der Stadtbezirk Südstadt-Bult ist zwar sehr dicht bebaut, gleichwohl gibt es immer wieder Möglichkeiten der Neubebauung bzw. Nachverdichtung, um den Wohnraummangel zu lindern.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Bei wie viel Bestandsgebäuden sind bzw. werden in 2019 zusätzliche Wohnungen entstehen und wie viele?
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die noch möglichen Nachverdichtungen in bestehenden Gebäuden und Ausbaureserven, z. B. in Dachgeschossen, für den Stadtbezirk Südstadt-Bult ein?
3. Wo befinden sich im Stadtbezirk noch Baulücken mit welchen Potentialen?
Frau Lahde-Fiedler beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Eine offizielle Statistik für den Ausbau bzw. die Umnutzung von Bestandsgebäuden wird nicht erhoben. Nimmt man jedoch überschlägig die Bauanträge von 2018, in denen der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnraum oder die Umnutzung zu Wohnraum beantragt wurden und nimmt an, dass diese im Jahr 2019 umgesetzt wurden, so sind ggf. 23 – 28 neue Wohnungen entstanden.
Zu 2.:
Es gibt nach wie vor Dachgeschosse, die zu Wohnungen ausgebaut werden könnten. Schätzungen dazu können nicht getätigt werden. Im Jahr 2019 wurden bisher Anträge für ca. 31-35 Wohnungen gestellt, die voraussichtlich im Jahr 2020 fertiggestellt sein könnten.

Zu 3.:
Im Baulückenatlas der Landeshauptstadt Hannover von 2019 sind 6 Baulücken im Stadtbezirk Südstadt-Bult erfasst. Sie befinden sich alle in Privatbesitz.

Mit diesem Kataster wird das Ziel verfolgt, Bauflächen für die Errichtung von Wohngebäuden systematisch zu erfassen, darzustellen und einer Bebauung zuzuführen. Damit wird dazu beigetragen, die noch vorhandenen Potenziale im gewachsenen Stadtorganismus zu nutzen, im Sinne eines sparsamen Umganges von Grund und Boden.
Ob eine Baulücke tatsächlich bebaut werden kann hängt von vielen Faktoren ab, so zum Beispiel vom Interesse des Eigentümers. Die Beurteilung der Bebaubarkeit wurde primär aus städtebaulicher Perspektive vorgenommen. Sie hängt aber letztlich vom jeweiligen Bauvorhaben ab und muss in der Regel über ein Baugenehmigungsverfahren entschieden werden.

Weitere Nachverdichtungspotentiale stellen grundsätzlich Garagenhöfe und ggf. Parkplätze dar.

Neue Wohnungen hinzukommen werden voraussichtlich geschaffen durch:
· den noch anstehenden Ausbau des Kirchenschiffes der ehemaligen Athanasiuskirche durch die Dr. Meinhof und Felsmann GBS GmbH & Co KG mit 8 neuen Wohnungen,
· die Fertigstellung der drei Neubauten auf dem ehemaligen Parkplatz der Grundstücke Hildesheimer Straße 45-55 durch die Hanova mit insgesamt 63 Wohnungen,
· die Fertigstellung des Umbaus des ehemaligen Pflegeheims der Gustav Brandt´schen Stiftung durch die Dr. Meinhof und Felsmann GBS GmbH & Co KG mit 19 Wohnungen,
· die Fertigstellung des Neubaus Max-Eyth-Straße 16 mit 3 Wohneinheiten,
· die Umsetzung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 – Wiesenstraße durch den Vorhabenträger WGH mit 34 Wohnungen,
· die Umsetzung des im Verfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1802 – Tiestestraße 14 durch die Vorhabenträgerin Tiestestraße Projektentwicklungsgesellschaft GmbH 6 Co.KG mit 10 Wohnungen,
· die Umsetzung des im Verfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1879 – Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114 durch die Vorhabenträgerin KSG mit ca. 20-25 Wohnungen.
· den Neubau Freundallee 14 mit 14 Wohneinheiten, Komet GmbH & Co KG, Hannover

Bezirksratsherr Neumann bat darum, den angezeigten Plan dem Protokoll zuzufügen
(siehe Anlage 1 zum Protokoll).


TOP 5.2.4.
WLAN für Bewohner*innen in städtischen Altenzentren
(Drucks. Nr. 15-3233/2019)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

Die Landeshauptstadt Hannover betreibt im Stadtbezirk Südstadt-Bult vier Einrichtungen der Altenpflege – in unterschiedlichen Rechtsformen (Margot-Engelke-Zentrum, Wohngemeinschaften Devrientstr. Margot-Engelke-Zentrum, Stift zum Heiligen Geist und Rats- und von- Soden-Kloster). Der technologische Fortschritt erfordert von den Einrichtungen, sich künftig auf geänderte Kommunikationsformen der Bewohner*innen einzustellen und somit u. a. auch WLAN-fähige Wohnangebote zu schaffen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. In welchen der vier o. g. Einrichtungen im Stadtbezirk gibt es bereits in den persönlichen Wohnbereichen WLAN-fähige Angebote und von wieviel Person in den jeweiligen Einrichtungen werden sie genutzt und mit welcher künftigen Nachfrage rechnet die Verwaltung?
2. Was würde eine angebotsorientierte WLAN-Installation incl. des Betriebs jeweils kosten, welche Auswirkungen auf die jeweiligen Pflegesätze würden damit einhergehen und handelt es sich bei der WLAN-Installation um ein haushaltsrelevantes Vorhaben?
3. Welche kostengünstigeren Alternativen sieht die Verwaltung?

Herr Berger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung weist zunächst darauf hin, dass es sich nur bei den beiden Einrichtungen des Margot Engelke-Zentrum (Wohngemeinschaften Geibelstraße und Hausgemeinschaften Devrienstraße) um vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Landeshauptstadt handelt.
Beim Rats- und von-Soden Kloster handelt es sich um keine Pflegeeinrichtung. Das Rats- und von-Soden Kloster ist eine unselbstständige Stiftung, deren Stiftungszweck darin liegt, günstigen Wohnraum für Senior*innen, die dort selbstständig in Ein- und Zweizimmerwohnungen wohnen, bereit zu stellen. Hier ist, wie in privaten Mietverhältnissen üblich, die Entscheidung über eine kostenpflichtige Installation von Internet von den jeweiligen Mieter*innen selbst zu treffen.

Beim Stift zum Heiligen Geist handelt es sich um eine seit 1256 bestehende selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Vorstand sich aus fünf Vertreter*innen der Landeshauptstadt Hannover (drei Ratsmitgliedern und zwei Verwaltungsmitarbeiter*innen) zusammensetzt. Auf Nachfrage bei der Geschäftsführung des Stifts zum Heiligen Geist haben wir die Information erhalten, dass das Stift zum Heiligen Geist seinen Bewohner*innen in den Zimmern WLAN zur Verfügung stellt. Die entstehenden Kosten dafür werden durch die Bewohner*innen mittelbar, durch Einpreisung in Pflegesätze, refinanziert. Die Höhe der Kosten für Installation und Betrieb des WLAN konnten nicht verifiziert werden.

Zu den beiden stadteigenen Pflegeeinrichtungen (Margot-Engelke-Zentrum, Wohngemeinschaften Geibelstraße und Hausgemeinschaften Devrientstraße) werden die Fragen wie folgt beantwortet:

1.)
In den Wohngemeinschaften Geibelstraße gibt es im öffentlichen Bereich im Eingang und in der Sitzecke vor dem Pflegebereich seit über zwei Jahren WLAN für alle. Des Weiteren sind erste Vorbereitungen für die Installation für ein flächendeckendes WLAN schon durchgeführt worden. Es wurde dazu eine sogenannte „Ausleuchtung“ vorgenommen. Das bedeutet, dass eine darauf spezialisierte Firma vor Ort gemessen hat, wie viele Access-Points (Zugriffspunkte) vorhanden sein müssen, um eine flächendeckende WLAN-Verfügbarkeit zu ermöglichen. In den Hausgemeinschaften Devrienstraße gibt es leider aktuell noch kein WLAN.
Zur Zeit werden in allen Einrichtungen der städtischen Pflegezentren nur vereinzelt Nachfragen nach WLAN gestellt; aber perspektivisch ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Bewohner*innen, die WLAN zur Verfügung gestellt haben möchten, ansteigen wird, um über neue Medien und entsprechender Hardware mit Angehörigen, Freunden und Bekannten zu kommunizieren.

2.)
Die Kosten für die Installation von flächendeckendem WLAN ist im Vorfeld schwer abzuschätzen. Wichtigstes Kriterium zur Einrichtung eines flächendeckenden WLAN ist dabei die Leistungsstärke der Datenleitung die am jeweiligen Haus ankommt. Es muss außerdem, wie auch in Frage 1 erläutert, eine Ausleuchtung stattfinden, um zu ermitteln, wie viele Access Points eingebaut werden müssen. Wenn die Menge der Access-Points dann feststeht, sind zusätzliche Leitungen im Hause zu verlegen.
Für den Betrieb des WLAN ist pro Access-Point aktuell eine monatliche Gebühr von 8 Euro an den zentralen IuK Bereich im Fachbereich 18 (OE 18.5) zu entrichten. In den Wohngemeinschaften Geibelstraße wurde im Rahmen einer bereits durchgeführten Ausleuchtung ermittelt, dass für den Verwaltungsbereich und den Pflegebereich zusammen 14 weitere Access-Points notwendig sind. Somit ergäben sich allein für die Wohngemeinschaften Geibelstraße jährliche Betriebskosten für das gesamte WLAN in Höhe von 1.440 Euro. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass ggf. zusätzliche Wartungsgebühren entstehen. Zu Umfang und Höhe konnte der zentrale IuK-Bereich der Landeshauptstadt Hannover noch keine Auskunft geben.
Mit einer Einrichtung dieser Access-Points durch den zentralen IuK-Bereich ist allerdings aufgrund der stadteigenen Priorisierung bei der Einrichtung von Access-Points und der damit verbundenen Wartezeit nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen. Aufgrund dieser Vorgaben darf die Einrichtung von Access-Points auch nur durch den zentralen IuK-Bereich erfolgen.
Aus einer Kostenschätzung ergibt sich, dass sich für die Bewohner*innen ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von etwa 3 Euro für die Benutzung des WLAN ergeben würde. Inwieweit bzw. ob sich jedoch die Installation des WLAN auf den Investitionskostensatz für die Bewohner*innen auswirken würde, kann erst ermittelt werden, wenn auch bekannt ist, wie teuer eine Installation der Access-Points ist.
Für die Hausgemeinschaften Devrientstraße hat der zentrale IuK-Bereich den Auftrag, die Geschwindigkeit der Datenleitung und damit die Einrichtung von WLAN in der Einrichtung zu prüfen.
Da es sich bei dem Betrieb um eine Einrichtung der Landeshauptstadt Hannover mit einem Wirtschaftsplan handelt, ist sowohl die Installation, als auch der Betrieb von WLAN ein haushaltsrelevantes Vorhaben.

3.)
Eine kostengünstigere Variante wäre der Einsatz von sogenannten Repeatern, diese verlängern die Reichweite des jeweiligen WLAN-Signals. Repeater werden jedoch sowohl aufgrund interner als auch datenschutzrechtlicher Gründe nicht eingesetzt. Eine andere kostengünstigere Variante ist indes nicht vorhanden.


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Weinem (PIRATENPARTEI)

TOP 5.3.1.
Fällliste Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-3234/2019)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Mit der am 22.11.19 übersandten Fällliste wurde mitgeteilt, dass 108 Bäume im Bezirksgebiet Südstadt-Bult gefällt werden. 38 mal wird dabei als Grund "absterbend" genannt. Die mitgesandte Erklärung umfasst unter anderem den Punkt "Wassermangel".
Daher stelle ich folgende Fragen:

1) Wie viele dieser 38 absterbenden Bäume hätten bei ausreichender Bewässerung erhalten bleiben können?
2) Wie ist die Verwaltung darauf eingestellt dafür zu sorgen, dass im nächsten und in Folgejahren keine weiteren Bäume aufgrund von Wassermangel absterben?

Die aktuelle Fällliste weist 9 Standorte aus, bei denen die Nachpflanzung noch zu klären ist, für 12 Standorte ist keine Ersatzpflanzung geplant, in zehn Fällen ist noch keine Entscheidung getroffen und lediglich viermal ist eine Ersatzpflanzug in der Nähe vorgesehen.
Hieraus ergibt sich folgende Frage:

3) Wie viel Prozent der Ersatzpflanzungen für im Bezirksgebiet Südstadt-Bult gefällten Bäume der letzten fünf Jahre sind im Bezirksgebiet nach welchen Kriterien vorgenommen worden und wie viel Prozent wurden nicht ersetzt?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Bei ausreichender Bewässerung hätten zwei Bäume überlebt. Hauptgründe
des Absterbens sind bei Trockenheit zunehmender Pilzbefall und der Befall
geschwächter Bäume durch Schadorganismen mit Bohrfraß durch Käferbefall.

Zu 2.:
Die Verwaltung wird in Zukunft frühzeitiger pflanzen, um bei einer frühen
Trockenheit bereits erste Wässerungen vornehmen zu können. Des Weiteren
werden trockenheitsresistentere Baumarten zum Einsatz kommen. Es wird darauf
hingewiesen, dass auch durch Gegensteuerungsmaßnahmen und
intensive Bewässerung die Auswirkungen extremer Trockenperioden auf die
Vegetation und damit auf den Straßenbaumbestand nicht vollständig verhindert
werden können.

Zu 3.:
Seit dem 01.01.2014 wurden im Stadtbezirk Südstadt-Bult 190 Straßenbäume
gefällt. 88 von ihnen (46,3%) wurden inzwischen wieder nachgepflanzt. Bei 54
Bäumen (28.4%) ist eine Ersatzpflanzung vorgesehen, aber noch nicht erfolgt,
weil z.B. Straßenumbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind oder
Karenzzeiten abgewartet werden. Bei 30 Bäumen (15,7%) ist kein Ersatz
vorgesehen, weil die Standorte ungeeignet oder überplant sind, oder die
Konkurrenz durch den benachbarten Baumbestand zu groß ist. Bei 18 Bäumen
(9,5%) ist noch nicht über eine Nachpflanzung entschieden. Im gleichen
Zeitraum wurden im Stadtbezirk Südstadt-Bult aber auch 92 Bäume auf neu
geschaffenen Standorten gepflanzt, vorwiegend in der
Anna-Zammert-Straße,der Großen Barlinge und der Sallstraße.


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Gemeinsam von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und
PIRATENPARTEI

TOP 6.1.1.
Zuwendungen aus den Mitteln des Bezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-3235/2019)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen.

1. Antrag Nr. 40-2019
Die Wilhelm-Raabe-Schule erhält eine Zuwendung von 500,00 € für den Schüleraustausch mit der Partnerschule Municipal Funairi in Hiroshima.
2. Antrag Nr. 41-2019
Das Montessori Bildungshaus erhält eine Zuwendung von 1.000,00 € für MelodyChimes für den Musikunterricht.
3. Antrag Nr. 42-2019
Die Eisfabrik e.V. erhält eine Zuwendung von 2.000,00 € für Ihr Projekt tanzOFFensive 2020.
4. Antrag Nr. 43-2019
Das Familienzentrum Südstadt erhält eine Zuwendung von 1.900,00 € für ihr Grafittiprojekt.
5. Antrag Nr. 45-2019
Der Rasensportverein Hannover von 1926 e.V. erhält eine Zuwendung von 800,00 € für Mobiliar.
6. Antrag Nr. 47-2019
Die Ev. – Luth. Südstadt-Kirchengemeinde erhält eine Zuwendung von 3.000,00 für das Außengelände der Kita Nazareth.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 6.2.
Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-3236/2019)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, in Höhe Altenbekener Damm 39 an dem hier abgesenkten Bordstein durch bauliche Maßnahmen dafür zu sorgen, illegales Parken und das Befahren des Fußweges zu verhindern. Hierbei soll beachtet werden, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Absperrungen unproblematisch
passieren können

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.2.
Fahrradanlehnbügel beim NDR-Sendesaal
(Drucks. Nr. 15-3237/2019)

Bezirksratsherr Neumann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
in der Nähe des Seiteneingangs des großen NDR-Sendesaals Fahrradanlehnbügel zu errichten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.3.
Schulwegsicherheit Bonner Straße/Ecke Hilde-Schneider-Allee
(Drucks. Nr. 15-3238/2019)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
den Kreuzungsbereich Bonner Straße/Hilde-Schneider-Allee im Rahmen des Programms für Schulwegsicherheit zu entschleunigen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.4.
Schutz der Baumscheiben im Altenbekener Damm vor Falschparkern
(Drucks. Nr. 15-3239/2019)

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
alle Baumscheiben im Altenbekener Damm zwischen Hildesheimer Straße und Stresemannallee vor Falschparkern zu schützen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Gratis W-LAN in städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2869/2019)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten dafür zu sorgen, dass baldmöglichst Bewohner*innen und Besucher*innen von städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Südstadt-Bult einen kostenlosen drahtlosen Zugang zum Internet (Gratis W-LAN) bekommen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen beschlossen.


TOP 6.3.2.
Radwegmarkierungen vor der Wilhelm-Raabe-Schule
(Drucks. Nr. 15-3240/2019)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten die verblichene Radwegmarkierung auf der südlichen Seite der Langensalzastraße vor der Wilhelm-Raabe-Schule in Richtung Meterstraße neu aufzutragen und zu prüfen, ob die Radwegführung in den anderen Teilen vor der Wilhelm-Raabe-Schule durch geeignete Maßnahmen (z.B. Weiterführung der Farbmarkierung, kontrastreichere Pflasterung) verbessert werden könnte.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger informierte über folgende Themen:

• Verkehrssituation auf der Lindemannallee und dem Bischofsholer Damm

In der Einwohner*innenfragestunde in der Sitzung am 20.11.19 wurde berichtet, dass auf den o.g. Straßen insbesondere im Berufsverkehr längere Staus an den Ampelkreuzungen zu verzeichnen wären.
Vom Fachbereich Tiefbau gab es dazu folgende Stellungnahme: Auf Grund der zeitweisen Sperrung des Südschnellwegs wurden die beschriebenen Straßenzüge als Umleitungsstrecken genutzt. Dies führte temporär zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen an den Lichtsignalanlagen und dadurch zu längeren Rückstaus.
Diese Sperrung ist inzwischen wieder beendet. Daraus resultiert eine Abnahme bzw. Normalisierung des Verkehrsaufkommens an den betroffenen Anlagen, so dass die Bemessungen der Anlagen wieder ausreichend sind, um den auftretenden Verkehr bedarfsgerecht abzuwickeln. Zusätzlich wurde die Detektion an allen betroffenen Kreuzungen kontrolliert. Direkt an der Kreuzung der Lindemannallee mit der Jordanstraße sind leider einige Detektoren defekt. Die dafür zuständige Signalbaufirma wurde mit der Reparatur beauftragt. Bis dies erfolgt ist, wurden die Mindestfreigabezeiten so angepasst, dass es auch im Berufsverkehr zu keinen großen Rückstaus mehr kommen sollte.

• Weihnachtsstuben an Heiligabend

Für viele alleinstehende ältere Menschen bedeutet der Heilige Abend kein beschauliches oder fröhliches Fest im Familien- oder Freundeskreis, sondern einsame Stunden. Um auch ihnen einen schönen Nachmittag oder Abend in Gemeinschaft zu ermöglichen, öffnen in diesem Jahr am 24. Dezember stadtweit 18 "Weihnachtsstuben" ihre Türen. Das Angebot richtet sich an alle älteren Menschen, die diesen Tag nicht allein verbringen möchten. Aber auch Menschen ab Ende 50, die den Heiligabend in Gemeinschaft verbringen möchten, sind willkommen.
In der Südstadt öffnet die Weihnachtsstube im medi terra Seniorenzentrum, Hilde-Schneider-Allee 6 in der Zeit von 13 bis 17:30 Uhr. Um Anmeldung wird unter Tel. 98 19 10 gebeten.

Bezirksratsherr Siekermann bat um eine Übersicht über alle zur Verfügung stehenden Parkplätze für Elektrofahrzeuge.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Es lagen keine vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung
um 19:25 Uhr.

für das Protokoll:



Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung