Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 18.11.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.11.2019)
Protokoll (erschienen am 30.01.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 09.12.2019

PROTOKOLL

31. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 18. November 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP) 18.30 - 21.50 Uhr
(Bezirksratsherr Albrecht) (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Funda) (PIRATEN)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU) 18.30 - 21.50 Uhr
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD) 18.30 - 20.55 Uhr
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP) 18.30 - 21.55 Uhr
(Bezirksratsfrau Seckin) (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU) 18.55 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Verwaltung:
Herr Baensch Fachbereich Tiefbau
Frau Kniep Fachbereich Tiefbau
Herr Woike Beauftragter Sucht und Suchtprävention
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. Sachstandsbericht Drogen/Sucht im öffentlichen Raum

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Nachbesetzung im Integrationsbeirat Mitte
(Drucks. Nr. 15-2746/2019)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 2470/2019 mit 1 Anlage)

6.1.1. Änderungsantrag zur DS 2470/2019 Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 15-2831/2019)

6.2. Verlängerung der im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 603, 1. Änderung, "Bredero-Hochhaus" vereinbarten Realisierungsfrist für die Aufnahme der Bautätigkeiten
(Drucks. Nr. 2632/2019)

10.1.1. Schmiedestraße
(Drucks. Nr. 15-2839/2019)

10.1.2. Beteiligung/Abstimmungsprozess in Bauvorhaben/Planungsvorhaben
(Drucks. Nr. 15-2840/2019)

6.3. Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße
(Drucks. Nr. 2676/2019 mit 1 Anlage)

6.3.1. Änderungsantrag zu Drucksache 2676/2019 (Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße)

(Drucks. Nr. 15-2978/2019)

9.2.1. Schmiedestraße
(Drucks. Nr. 15-2825/2019)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. EIGENE MITTEL

8.1. des Stadtbezirksrates

8.1.1. Zuwendung für die Johanneskirche
(Drucks. Nr. 15-2827/2019)

8.2. des Integrationsbeirates

8.2.1. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Hannover
(Drucks. Nr. 15-2937/2019)

8.2.2. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für die Theater Initiative Bühnensturm e.V.
(Drucks. Nr. 15-2938/2019)

8.2.3. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für das Haus der Religionen
(Drucks. Nr. 15-2939/2019)

8.2.4. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für den Nachbarschaftskreis Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-2940/2019)

8.2.5. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für die Schüler*innen der Notunterkunft Am Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 15-2941/2019)

8.2.6. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für den Nachbarschaftskreis Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-2942/2019)

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung

9.1.1. Brücke am Clevertor
(Drucks. Nr. 15-2553/2019)

9.1.2. Videoüberwachung
(Drucks. Nr. 15-2554/2019)

9.1.2.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2554/2019 Videoüberwachung
(Drucks. Nr. 15-2989/2019)

9.1.2.2. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2554/2019 Videoüberwachung
(Drucks. Nr. 15-2990/2019)

9.1.3. Biodiverse Vorgärten
(Drucks. Nr. 15-2566/2019)

9.1.4. Einmündung der Weißekreuz- in die Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2577/2019)

9.1.4.1. Änderungsantrag zur DS 15-2577/2019 Einmündung der Weißekreuz- in die Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2841/2019)

9.1.5. Radweg Ernst-August-Platz/Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-2579/2019)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.2. Einbahnstraße Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-2832/2019)

9.2.3. Fahrradverleihsystem
(Drucks. Nr. 15-2834/2019)

9.2.4. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen am Leibnizufer
(Drucks. Nr. 15-2836/2019)

9.2.5. Geschwindigkeitsbegrenzung in der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-2838/2019)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Verbotszone (DS 2542/2019)
(Drucks. Nr. 15-2842/2019)

9.3.2. Shisha-Bars
(Drucks. Nr. 15-2843/2019)

9.3.3. Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-2844/2019)

9.4. der SPD-Fraktion

9.4.1. Kinderecken und Trinkwasserspender in Ämtern zumindest in Mitte
(Drucks. Nr. 15-2848/2019)

9.4.2. Schilder zur Plastikvermeidung
(Drucks. Nr. 15-2849/2019)

9.5. von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)

9.5.1. Vermeidung von Obdachlosigkeit
(Drucks. Nr. 15-2852/2019)

10. A N F R A G E N

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.2. der CDU-Fraktion


10.2.1. Einschränkung des Individualverkehrs
(Drucks. Nr. 15-2845/2019)

10.2.2. Rückstau Goethestraße und Kreuzungsblockierung Goethestraße/Brühlstraße
(Drucks. Nr. 15-2846/2019)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Mieten Rathauskontor - Bürgeramt Mitte
(Drucks. Nr. 15-2850/2019)

10.3.2. Belegrechte der Stadt im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2851/2019)

11. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 23.09.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. A N H Ö R U N G E N

12.1. Sanierungsarbeiten am Alten Rathaus
(Drucks. Nr. 2592/2019 mit 1 Anlage)

10.3.1. Mieten Rathauskontor - Bürgeramt Mitte
(Drucks. Nr. 15-2850/2019)

13. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 23.09.2019

14. Bericht des Stadtbezirksmanagements

15. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 31. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie teilte mit, dass TOP 8.2.1. bis TOP 8.2.6. nachgereicht wurden, TOP 6.3.1., TOP 9.1.2.1. und TOP 9.1.2.2. eingefügt werden, TOP 10.3.1. in den nichtöffentlichen Teil verschoben werde, TOP 10.1.1. und TOP 10.1.2. vorgezogen werden und vor TOP 6.3. behandelt werden und TOP 9.2.1. nach TOP 6.3.1. behandelt werde.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass TOP 9.1.3. zurückgezogen werde.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner stellte die Frage, was der Bezirksrat beabsichtige dafür zu leisten, dass man in Deutschland tatsächlich mal in einer basisdemokratischen Gesellschaft leben könne. Er merkte an, dass er seit 40 Jahren an der politischen Front aktiv sei. Er sei aber kein Salon-Anarchist. Er bemängelte, dass auch in Hannover parlamentarische Entscheidungen getroffen werden. Eine Abstimmung durch die Bevölkerung werde es in Hannover niemals geben. Basisdemokratie werde dadurch verhindert.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass es im Ermessen der Bezirksratsmitglieder stehe, sich zu Fragen zu äußern. In diesem Fall stehe niemand für eine Antwort zur Verfügung.

Eine Einwohnerin teilte mit, dass sie in der Kleefelder Straße wohne. Sie und einige Nachbarinnen seien heute gekommen, um ihren Unmut zu zeigen. Ohne eine Anwohnerbefragung seien innerhalb einer Woche die Verkehrsänderungen in der Kleefelder Straße durchgeführt worden. Sie stellte die Frage, wieso bei den ganzen Diskussionen um die Fahrradstraße ja oder nein nicht an die Anwohner und die Fußgänger gedacht werde. Die Straße sei bauplanerisch ein Fehler, der Ende der 90er Jahre passiert sei. Was jetzt umgesetzt worden sei, sei für die Anwohner nicht erträglich. Die gesamte Fließgeschwindigkeit des Verkehrs habe sich erhöht. Zum einen halten sich die Autofahrer nicht mehr an Tempo 30, da es kaum noch Parkverkehr gäbe und dadurch mehr Platz sei. Zum anderen fahren jetzt die Fahrradfahrer gerne zu fünft nebeneinander. Verlasse sie oder ihre Nachbarn ihre Häuser, stehen sie auf der Straße, da es keinen Fußweg gäbe. Die wenigen eingezeichneten Parkplätze seien so dicht an den Grundstücken, dass der angedeutete Fußweg vor den Häusern nicht nutzbar sei. Ein Vorbeikommen an den Autos sei nicht möglich, so dass auf die Straße ausgewichen werden müsse. Sie sprach den Wunsch aus, dass die Verwaltung mit den Anwohnern der Kleefelder Straße mal spreche. Sie betonte, dass sie nicht gegen Fahrradfahrer sei. Sie wünschte sich aber, ein gutes Miteinander in der Straße möglich zu machen. Inzwischen gäbe es auch schon Denunzianten, die Falschparker und auch die Anwohner fotografieren. Man werde von Fahrradfahrern beschimpft, wenn man mal was ausladen möchte. Die Situation sei für die Anwohner sehr unschön. Aus den ganzen genannten Grund wolle sie, dass Verwaltung und Politik mit den Anwohnern rede und eine vernünftige Lösung gefunden werde. Sie sagte, dass die Kleefelder Straße außerdem Fahrradschnellstraße werden soll. Die Anwohnerschaft sei dagegen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass ihr auch schon von Anwohnern von den Problemen berichtet worden sei. Dadurch, dass weniger Autos in der Straße parken und es keinen Gegenverkehr gäbe, würden sich die Autofahrer nicht mehr an die Geschwindigkeitsreduzierung halten. Die Probleme des fehlenden Gehweges sah sie ebenfalls. Die Idee, die Straße zur Fahrradstraße zu machen, sei problematisch gewesen. Das sei durch das Gericht festgestellt worden. Die Veränderungen der Kleefelder Straße würden zwar dem Gerichtsurteil entsprechen, erschweren aber den Anwohnern das Leben. Sie hielt ein Gespräch zwischen Anwohnern und Verwaltung auch für angebracht und verstand nicht, dass diese Gespräche nicht längst stattgefunden haben. Sie sagte, dass der Bezirksrat das Problem wahrnehme und unterstützend tätig werde.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt teilte mit, dass ihre Fraktion die Probleme von Beginn an habe kommen sehen. Es wäre nicht so weit gekommen, wenn rechtzeitig mit den Anwohnern gesprochen worden wäre. Es hätte nicht zu einer Klage kommen müssen. An drei weiteren Punkten im Zooviertel sei es ebenfalls so, dass die Anwohner Bedenken bezüglich der Verschlechterung der Lebensqualität und der Sicherheit haben. Auch dort werden die Anwohner nicht angehört und haben letztendlich nur die Möglichkeit der Klage. Sie sagte, dass sie fassungslos sei, weil sich einige Fraktionen im Bezirksrat hinter die Verwaltung stellen und sich nicht als Abgeordnete der Bürger sehen würden.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass sich ihre Fraktion für eine Verbesserung der Kleefelder Straße als Fahrradstraße einsetze. Die Kleefelder Straße sei nach wie vor eine Fahrradstraße. Sie sei froh, dass der Fahrradverkehr dort nun sicherer fahren könne. Es sei selbstverständlich nicht richtig, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht eingehalten werden. Sollten Blitzgeräte notwendig seien, dann müssen diese eingesetzt werden. Dass parkende Autos ein Schutz für Radfahrer oder wie im Lärmaktionsplan (LAP) dargelegt ein Schallschutz darstellen, stimme nicht. Parkende Fahrzeuge können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, eine Straße sicherer zu machen. Nach ihren Erfahrungen mit ihren Kindern seien die parkenden Autos vielmehr verantwortlich für die Unübersichtlichkeit einer Straße. Es müsse zwischen den parkenden Autos weit vorgegangen werden, um den fließenden Verkehr sehen zu können. Sie hielt die Vorhaltung von 16 Parkplätzen in der Kleefelder Straße für einen guten Kompromiss. Auch für die acht Grundstücke, die keine Parkplätze haben, sei dadurch Parkraum vorhanden. Sie sagte, dass sich die Einbahnstraße offenbar nicht von selbst erkläre, da viele Autofahrer falsch rum einfahren. Es sei wichtig, dass sich bei der Beschilderung etwas verbessere.

Bezirksratsherr Schmidt merkte an, dass sich seine Fraktion gegen die Kleefelder Straße als Fahrradstraße ausgesprochen habe. Sie sei aufgrund ihrer Struktur und der Breite nicht als Fahrradstraße geeignet. Die heutigen Berichte habe die Einschätzung bestätigt. Er sei der Auffassung, dass es zu einer fehlerhaften Entscheidung gekommen sei. Er war ebenfalls der Meinung, dass gemeinsam mit den Anwohnern überlegt werden müsse, wie ein geordneter Verkehrsfluss für alle Verkehrsarten wiederhergestellt werden könne. Eine Belastung der Anwohner müsse vermieden werden.

Eine Anwohnerin berichtete, dass die Parksituation auf der Kleefelder Straße zu einer Entschleunigung geführt habe, weil alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen mussten. Jetzt fahren die Elektro-Räder mit hoher Geschwindigkeit und teilweise zu Dritt nebeneinander in der Straße. Sie selbst benötige keinen Parkplatz, hielt die parkenden Autos aber für ein gutes Mittel zur Entschleunigung. Eine andere Möglichkeit den Fahrradverkehr zu verlangsamen sei die Errichtung von Pollern. Sie wies darauf hin, dass es sich mal um eine Spielstraße gehandelt habe. Seinerzeit sei für keinen Verkehrsteilnehmer von der Straße eine Gefahr ausgegangen. Sie sagte, dass die Fahrradfahrer nicht nur auf der gesamten Breite der Straße fahren, sondern auch den Fußweg nutzen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass in der Straße über viele Jahre alles in Ordnung gewesen sei. Als sie zur Fahrradstraße gemacht worden sei, habe es auch noch halbwegs funktioniert. Nach der Klage eines Anwohners sei das Chaos losgebrochen. Er hatte kein Verständnis dafür, dass die Anwohner nicht beteiligt worden seien. Er hatte den Eindruck, dass die Verwaltung absichtlich so gehandelt habe. Der Verwaltung sei klar gewesen, dass die Anwohner mit den Planungen nicht einverstanden sein werden. Anhand der Aussagen sei klar, dass es innerhalb der Politik kein einheitliches Meinungsbild zur Kleefelder Straße gäbe. Er sagte, dass er momentan keine Idee habe, wie die Situation verbessert werden könne. Es sei Aufgabe der Politik, mit den Anwohner und der Verwaltung nach einer Lösung zu suchen. Er ging davon aus, dass es sich um einen längeren Prozess handeln werde.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, es sei ihm neu, dass von Fahrradfahrern eine höhere Gefährdung ausgehe als von Autofahrern. Er merkte an, dass es bei allen Verkehrsarten Leute gäbe, die sich nicht an Regeln halten. Es sei wichtig mit allen Beteiligten das Gespräch zu suchen. Seien erhöhte Geschwindigkeiten ein Gefährdungsgrund, müsse der Autoverkehr durch geeignete Maßnahmen verlangsamt werden. Nach seinem Kenntnisstand sei es rechtlich nicht so einfach möglich, mit Blitzgeräten zu arbeiten. Er war nicht der Meinung, dass eine Fahrradstraße eine Gefahr darstelle. Die Kleefelder Straße müsse nochmal genau betrachtet werden.

Bezirksratsfrau Stock betonte, dass vorgegebene Geschwindigkeiten nie überschritten werden dürfen. Sollte Tempo 30 noch zu schnell sein, müsse das beraten werden. Gegebenenfalls sei es sinnvoll, sowohl für Autos als auch für Fahrräder Tempo 20 anzuordnen. Eventuell sei das aufgrund der Straßenverkehrsordnung nicht möglich, es müsse aber zumindest versucht werden. Sie sagte, dass der vorhandene schmale Gehweg nicht nutzbar sei, da die Autos jetzt sehr dicht an den Grundstücken stehen müssen. Es liege aufgrund der geringen Straßenbreite eine problematische Ausgangssituation vor, der schwierig zu begegnen sei. Es sei aber auch vorher schon nicht möglich gewesen zum Beispiel mit einem Rollator an den parkenden Autos vorbeizukommen.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es wichtig sei, intelligente Lösungen im Bereich Verkehr zu finden, die allen Rechnung trage. Die Kleefelder Straße sei für den Radverkehr eine zentrale Verkehrsverbindung entlang der Bahnlinie. Auf der anderen Seite stehe das Sicherheitsbedürfnis der Anwohner, wenn sie ihre Grundstücke verlassen. Mit baulichen Maßnahmen müsse dafür gesorgt werden, dass Radverkehr stattfinden und der Kraftfahrzeugverkehr nicht zu schnell auf der Straße fahren könne. Normalerweise sinke die Geschwindigkeit, wenn eine Straße zur Fahrradstraße umgewandelt werde. Die Sicherheit der Anwohner und die Nutzung für den Radverkehr müsse auf der Kleefelder Straße hergestellt werden. Seine Fraktion werde sich dafür einsetzen.

Ein Einwohner erläuterte, dass man einen bürgersteigähnlichen Bereich betrete, wenn man das Grundstück verlasse. Dieser Bereich sei aber von der Höhe nicht abgesetzt. Dadurch würden dem Gegenverkehr ausweichende Autos oder Fahrräder sehr nah oder auf den Bürgersteig fahren. Er habe ein dreijähriges Kind, dem er sagen könne, dass es nicht auf die Straße laufen soll. Es sei aber schwierig zu vermitteln, dass das Kind auch nicht auf den Bürgersteig gehen soll. Durch die Einbahnstraßenregelung werde sich nichts verbessern, da Fahrradfahrer in beiden Richtungen und nebeneinander fahren dürfen. In der Einmündung der Gneisenaustraße seien nur noch zwei Parkplätze übriggeblieben. Es handele sich um zwei sehr ungünstige Parkplätze. Aus der Gneisenaustraße kommend müsse man jetzt in den Gegenverkehr fahren, um überhaupt sehen zu können, ob die Straße frei sei und Fußgänger können dort auch nicht mehr langgehen. Der Einmündungsbereich müsse aus Sicherheitsgründen frei bleiben.

Ein anderer Einwohner wies darauf hin, dass die Parkplätze, die jetzt weggefallen seien, in der Regel von Berufspendlern genutzt worden seien, die beim Berufsbildungswerk arbeiten oder am Braunschweiger Platz in die Stadtbahn steigen. Er war der Meinung, dass zwei bis drei weitere Parkplätze ausreichen würden, um den Kraftfahrzeugverkehr zu bremsen. Das müsse mit den Anwohnern besprochen werden. Er betonte, dass Niemand gegen die Förderung des Fahrradverkehrs sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass eine Neuplanung der Verkehre auf der Straße zwingend notwendig sei. Auch Fahrradfahrern sei es zuzumuten gerade auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Insgesamt stehe gegenseitige Rücksichtnahme über allem. Es sei wichtig, dass Gespräche geführt und eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt erachtete es als wichtig, dass die Diskussion geführt worden sei. Sie hielt es für sehr problematisch, wenn die Verwaltung jetzt auch noch den Fahrradschnellweg in der Kleefelder Straße umsetze. Der Fahrradschnellweg sei mehrheitlich beschlossen worden. Es habe nicht nur dort Sicherheitsbedenken gegeben, sondern auch für den Schulweg Richtung Kestnerstraße, wo eine Ampel abgebaut werden sollte, um die Voraussetzungen für eine Fahrradschnellstraße zu erfüllen. Sie appellierte an die Bezirksratsmitglieder, sich Gedanken darüber zu machen, ob hier noch einmal politisch eingegriffen werden könne.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es gab keine Berichtspunkte

TOP 4.
Sachstandsbericht Drogen/Sucht im öffentlichen Raum

Herr Woike gab anhand einer Präsentation einen Sachstandsbericht zum Thema Drogen und Sucht im öffentlichen Raum. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Er berichtete, dass die klassischen Trennungen von Suchterkrankungen mittlerweile nicht mehr existieren. Inzwischen sei der sogenannte Mehrfachkonsum auf der Straße zu beobachten. Gleichzeitig bestehe eine Kombination aus Abhängigkeit und psychischer Erkrankung, was die Hilfsangebote schwierig mache. Fraglich sei, ob erst die Sucht komme und dann die psychische Erkrankung oder andersherum. Er erläuterte, dass der Konsum von Drogen im öffentlichen Raum nicht nur von obdachlosen Menschen vollzogen werde, sondern auch von einsamen Menschen, die eigene Wohnverhältnisse haben. Durch das gemeinsame Konsumieren haben diese Menschen soziale Kontakte. Er legte dar, dass es in Hannover eine sehr gute Versorgungslage für Drogen aller Art gäbe. Das gelte sowohl für legale als auch für illegale Drogen. In der guten Versorgungslage liege ein Grund für den Mischkonsum. Bei den Diskussionen um den Bahnhof sei auch über Grenzen des Hinnehmbaren gesprochen worden. Er merkte an, dass man sich über geduldete Orte Gedanken machen müsse, von denen die Suchtkranken nicht vertrieben werden. Das bedeute jedoch nicht, dass es sich um rechtsfreie Räume handele. Regeln seien auch dort einzuhalten. Die Menschen sollen nicht durch verschiedene Sicherheitsorgane durch die Innenstadt getrieben werden. Er erläuterte, dass es in der Konsumentengruppe viele Untergruppen gäbe. Diese Gruppen bilden sich nach Sympathien, teilweise nach ethnischer Herkunft aber auch nach anderen Kriterien. Die Szene sei nicht einheitlich. Bei der Diskussion um das Thema Sucht im öffentlichen Raum werde häufig davon ausgegangen, dass der Konsum durch Menschen erfolge, die sich tagtäglich dort aufhalten. Gerade beim Bahnhof stelle sich die Situation aber so dar, dass dort am Wochenende ganz andere Menschen unterwegs seien. Es treffe sich eine Partyszene, die teilweise ganz andere Verhaltensregeln und Umgangsformen habe. In der Informationsdrucksache „Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen“ habe er vermisst, dass auch die Partyszene angesprochen werde, weil sich eben nicht nur Obdachlose dort aufhalten. Das Thema Konsumverbote werde in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert. Nach der derzeitigen Rechtslage sei ein Konsumverbot nur auf Spielplätzen möglich. Außerdem sei es im öffentlichen Nahverkehr möglich, ein Konsumverbot im Rahmen der Ausübung des Hausrechtes zu erlassen. Da Verbote im öffentlichen Raum ansonsten nicht möglich seien, können nur die Werkzeuge der aufsuchenden Arbeit genutzt und bei Regelverstößen auf Platzverweise zurückgegriffen werden. Platzverweise seien ein wichtiges Instrument, da die Menschen durch ihr Verhalten selbst darüber entscheiden können, ob sie bleiben können oder gehen müssen. Er berichtete, dass es in der Drogen- und Suchthilfe mittlerweile unterschiedliche Ansätze der Hilfsangebote gäbe. Es gäbe zum einen den akzeptierenden Ansatz, den abstinenzorientierten Ansatz und mittlerweile auch die Möglichkeit des kontrollierten Konsums. Das Dringen auf Abstinenz sei ein Weg, der für manche Menschen nicht zu schaffen sei. Mittlerweile gäbe es nicht nur die Kontaktcafés, wo die Menschen hingehen können, sondern vermehrt gäbe es auch die aufsuchende Sozialarbeit. Es gäbe immer noch eine große Scham zuzugeben, dass Hilfe benötigt werde und dorthin zugehen, wo geholfen werden könne. Für die Zukunft werde dringend die Einrichtung von Tagesschlafplätzen benötigt. Suchtkranke Menschen seien in ihrem Tagesrhythmus dadurch gesteuert, wann sie Konsumdruck haben. In den Beratungseinrichtungen sei die Erfahrung gemacht worden, dass viele Menschen morgens in die Einrichtung kommen und nach Schlafplätzen fragen. Sie seien völlig übernächtigt und suchen einen Schutzraum zum Schlafen. Wichtig sei auch, dass auch Beschäftigung angeboten werden könne. Das sei derzeit nur in geringem Umfang möglich. Die obdachlosen Menschen würden auch Fähigkeiten haben, haben teilweise auch Berufe erlernt und wollen etwas Sinnvolles mit dem Tag machen. Derzeit werde nach ersten tagesstrukturierenden Angeboten geschaut. Es gäbe zum Beispiel einen sozialen Flohmarkt, wo Dinge wiederhergerichtet und verkauft werden. Beschäftigung sei neben der normalen Grundversorgung sehr wichtig. Benötigt werden außerdem Notschlafplätze für Konsumenten illegaler Drogen, die leicht und fußläufig erreichbar seien. Die Menschen schlafen trotz der Kälte auf Vorplätzen und wenn sie nicht vertrieben werden, in Tiefgaragen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fand die Versuche, die Szene zu befrieden, ehrenwert. Es sei schwierig, Lösungen zu finden. Sie hatte den Eindruck, dass es sich um eine Tabu-Zone handele, wenn die Frage nach Lösungen für die osteuropäischen Drogenabhängigen gestellt werde. Diese Personengruppe bekomme keine Gelder und keine Unterstützung. Als Anwohnerin des Weiße-Kreuz-Platzes habe sie die Probleme täglich vor Augen. Es sei darauf hingewiesen worden, dass es Räume zum Konsumieren gäbe. Sie fragte, inwieweit der Lärm und die Gewalt erduldet werden müssen, die von den Drogenkonsumenten auf dem Weiße-Kreuz-Platz ausgehe. Sie fragte außerdem, ob es wirklich Sinn mache, immer mehr Street-Worker dorthin zu schicken und ob es darüber eine Evaluation gäbe.

Herr Woike antwortete, dass die Hilfeleistungen ohne Berücksichtigung der Nationalität zur Verfügung stehen. Eine Grenze gäbe es aber bei den Beschäftigungsangeboten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Diesbezüglich müssen bestimmte Notwendigkeiten erfüllt sein, bevor es eine Förderung gäbe. Alles was Tagesstruktur, Übernachtungen, Tagesschlafplätze o.ä. angehe, gelte für alle Menschen, die suchtkrank und bedürftig seien.
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi meinte, dass Entzug oder weiterführende Hilfen bei den Osteuropäern nicht finanziert werden.

Herr Woike bestätigte die Aussage. Er berichtete, dass er bei der Bürger*innenbeteiligung zum Weiße-Kreuz-Platz dabei gewesen sei. Dort wurde gesagt, dass die Menschen sich auf dem Platz aufhalten dürfen, es aber eine Nachtruhe gäbe. Dies habe er in seinen Ausführungen mit Regeln gemeint. Der geduldete Bereich ende um 22 Uhr. Es gehe um die Vermittlung und die Einhaltung von Regeln.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, ob es richtig sei, dass sich die Szene so stark konzentriert aufhalte oder ob es Möglichkeiten der Entzerrung gäbe. Früher war der Fixpunkt am Weidendamm. Dorthin hätten die Menschen sich bewegen müssen. Jetzt würden sie den ganzen Tag lagern. Sie habe gehört, dass es in Niedersachsen nur noch eine Klinik gäbe, in der die Abhängigen einen kalten Entzug machen würden. Ansonsten gäbe es nur noch Substitution mit Beigabe. Sie fragte sich, ob das so richtig sei oder ob es nicht mehr Angebote geben müsse, von der Szene wegzukommen. Bei einer Substitution mit Beigabe würden die Menschen die Szene immer wieder aufsuchen.

Herr Woike antwortete, dass jeder Sozialraum nur begrenzt belastbar sei. Die Konzentration habe ihre Grenzen. Aus diesem Grund werde überlegt, Übernachtungseinrichtungen morgens nicht zu schließen. Den Menschen müsse die Möglichkeit gegeben werden, sich auch tagsüber dort aufzuhalten, damit sie sich nicht am Raschplatz sammeln, um den Tag zu verbringen. Es werde diesbezüglich auch nach dezentralen Angeboten geguckt. Er berichtete, dass es in Hannover eine sehr gute Ambulanz für Diamorphin gäbe. Dort werden schwerstabhängige Menschen behandelt, die das Heroin auf Rezept bekommen. Diese Menschen werden dadurch in die Lage versetzt, ihren Tagesablauf souverän zu gestalten und zum Teil sogar arbeiten zu gehen. Diesen Menschen würde er nicht sagen, dass das oberste Ziel die Abstinenz sein müsse. Die Schwerstabhängigen würden sich darauf nicht einlassen. Mit den Menschen müsse gemeinsam geguckt werden, wo deren Ziele und Möglichkeiten seien.

Bezirksratsherr Schmidt bezog sich auf die geduldeten Orte. Er fragte, ob das von Seiten der Stadt vorgegeben werde, welche Orte das seien und wie der konkrete Ablauf geplant sei. Er sah einen Zusammenhang mit der Problematik Weiße-Kreuz-Platz. Nach seiner Auffassung sei bei der Bürgerbeteiligung zum Weiße-Kreuz-Platz nichts herausgekommen. Niemand halte sich an irgendwelche Regeln. Er war der Meinung, dass der Begriff geduldete Orte ins Leere führe.

Herr Woike antwortete, dass geduldete Orte den Vorteil bieten. zum Beispiel die Konsumenten von illegalen Drogen nicht über das gesamte Stadtgebiet oder einen ganzen Stadtteil zu verteilen, sondern an einem Punkt zu konzentrieren. Die Beratung und die aufsuchende Sozialarbeit gestalte sich dadurch einfacher. Es müsse genau geguckt werden, wo in den Stadtteilen geduldete Orte implementiert werden können, um unter anderem Störungen für die Nachbarschaft zu vermeiden. Nicht jeder Ort sei dafür geeignet. Bei dem Vorplatz der Fernroder Straße handele es sich zum Beispiel um eine Sackgasse, es gäbe dort keine Anwohner*innen und die Öffentlichkeit nehme den Ort nicht so wahr wie andere öffentliche Plätze. Er hielt geduldete Orte in der Abwägung für besser und sinnvoller, als eine Szene zu zersplittern.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass nicht alle Süchtigen aus der Szene aussteigen wollen. Er fragte, wie es mit den Chancen Derjenigen aussehe, die tatsächlich ernsthaft aussteigen wollen. Er wollte wissen, ob entsprechende Entgiftungs- und Therapieplätze zur Verfügung stehen und ob eine zeitnahe Beratung erfolge. Außerdem wollte er wissen, ob die Stadt in diesen Fällen auch zeitnah Wohnraum vermittle, damit diese Menschen von der Straße wegkommen.

Herr Woike antwortete, dass eine medizinische und therapeutische Versorgung zeitnah möglich sei. Viele der Suchtkranken durchlaufen diese Schleife aufgrund von Rückfällen mehrmals. Schwierig sei das Thema Wohnraum. Eine Versorgung mit Wohnraum könne derzeit nicht gewährleistet werden.

TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Nachbesetzung im Integrationsbeirat Mitte
(Drucks. Nr. 15-2746/2019)

Antrag
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:
Mitglied als Multiplikator:
bisher: neu:
N.N. Frau Patricia Tuschling-Moch
(auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen)
Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Mitte bleibt unberührt.

Einstimmig

TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 2470/2019 mit 1 Anlage)

Antrag,
eine Teilfläche der Adenauerallee im Bereich des neuen Eingangs in den Zoo einzuziehen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.1.1.
Änderungsantrag zur DS 2470/2019 Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 15-2831/2019)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Änderungsantrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Es sei nicht erkennbar, in welche Richtung der Antrag ziele. Es heiße, dass der knappe Straßenraum neu gedacht werden müsse. Er hätte sich eine präzisere Formulierung gewünscht.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt rief den Antrag zu den Fahrradwegen in der Adenauerallee in Erinnerung, der leider abgelehnt worden sei.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass sie keine Verkehrsplaner seien und deshalb den Antrag nicht konkreter formuliert haben. Die Planung wolle ihre Fraktion den Stadtplanern der Verwaltung überlassen. Es sei offiziell anerkannt, dass die Radwege zu schmal seien. Die Notwendigkeit die Radwege zu verbessern, sei daher gegeben. Die Verwaltung selbst habe geschrieben, dass die Radwege nach der Straßenverkehrsordnung nicht ausreichend seien. Es gehe hier um die Erneuerung der Verkehrsflächen rund um den Zoo. Das mache nur Sinn, wenn auch über ein Verkehrskonzept nachgedacht werde.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass sich ihr der Zusammenhang zwischen dem Radweg auf der Adenauerallee und der einzuziehenden Fläche am Zoo nicht erschließe. Es sei unwidersprochen, dass der Radweg, so wie er ist, nicht in Ordnung sei. Darüber sei bereits diskutiert worden und es habe diesbezüglich auch schon einen Antrag gegeben. Bei den beiden Drucksachen handele es sich aber um komplett verschiedene Angelegenheiten. Sie werde dem Änderungsantrag daher nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Hoffmann wies auf die Drucksache hin. In der Drucksache stehe, dass die einzuziehende Fläche keine Verkehrsbedeutung habe. Ihm sei ebenfalls nicht klar, was der Änderungsantrag mit der einzuziehenden Fläche zu tun habe. Nach seinem Erachten, müsse hier ein gesonderter Antrag gestellt werden. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Sandow hielt es für erfreulich, dass der Bezirksrat bei der Einziehung einer so minimalen Fläche beteiligt werde. Es habe am Zoo umfassende Umgestaltungs- und Baumaßnahmen und die Neuerrichtung von Gebäuden gegeben. Der Bezirksrat sei dabei völlig übergangen worden. Es habe keinerlei Beteiligung gegeben. Auf eine Anfrage diesbezüglich habe die Verwaltung geantwortet, dass eine Beteiligung der politischen Gremien nicht erforderlich gewesen sei und sich die Umgestaltung und die neuen Gebäude in die nähere Umgebung einfügen. Bei der kleinen einzuziehenden Fläche werde der Bezirksrat nun beteiligt. Die Beteiligung sei auch richtig. Auf der Fläche könne man zum Beispiel Fahrradabstellflächen errichten. Insofern müsse schon überlegt werden, ob die Fläche für den öffentlichen Raum gebraucht werde. Dem Änderungsantrag könne man daher durchaus zustimmen.

Bezirksratsfrau Stock bestätigte, dass es hier nur um einen kleinen Bereich gehe und wesentliche Maßnahmen bereits erfolgt seien. Bei den Änderungs- und Erweiterungsarbeiten sei das verschleppt worden und das bereits seit 2012. Die kleine Fläche stelle jetzt den Anknüpfungspunkt dar, dass dort mehr passieren müsse.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die LHH die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des weiteren Zoo-Eingangsbereiches (Radius von ca. 500m) in den nächsten Monaten auf Bestand, Bedarf und Potential hin untersucht und gemeinsam mit dem Bezirksrat und Zoo sowie ggf. weiteren zu beteiligenden Gremien in Rat und Region einen Überarbeitungsprozess beginnt.
Hierfür sind insbesondere die nach dem Masterplan Mobilität angestrebten Modal-Split Werte zu Grunde zu legen und mit einer aktuellen Verkehrszählung zu hinterfüttern. Ziel soll es sein, den knappen öffentlichen Straßenraum neu zu denken.
Die Erreichbarkeit für Gäste aus dem Umland und aus weiter entfernt liegenden Orten mit dem Auto und Bus soll gewährleistet bleiben. Gleichzeitig muss vor Ort aber den immens gestiegenen Bedarf an ausreichenden und qualitativ hochwertigen Flächen für Rad- und Fußverkehr entsprechend der hohen Bedeutung für den Bezirk (wie auch für die LHH) erfüllt werden.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.2.
Verlängerung der im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 603, 1. Änderung, "Bredero-Hochhaus" vereinbarten Realisierungsfrist für die
Aufnahme der Bautätigkeiten

(Drucks. Nr. 2632/2019)

Antrag,
die im wirksamen Durchführungsvertrag vom 12.01.16/ 17.03.16 vereinbarte Realisierungsfrist für den Umbau des Bredero-Hochhauses, nach der die Vorhabenträgerin - die Maxime Investment GmbH, Hauptstr. 100, 40668 Meerbusch - zur Aufnahme der Bautätigkeiten im Oktober diesen Jahres verpflichtet war, wegen des aktuell anhängigen Klageverfahrens zunächst um ein Jahr bis zum 15.10.2020 zu verlängern.
Sofern das Klageverfahren bis dahin nicht abgeschlossen ist, wird beantragt, die Verwaltung eigenmächtig über eine erneute Fristverlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 15.10.2021 entscheiden zu lassen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.1.1.
Schmiedestraße
(Drucks. Nr. 15-2839/2019)

Der derzeitige Entwurf trägt über die nächsten Jahrzehnte weiterhin zu einer starken Trennung der inneren Stadt und der Altstadt bei. Wie wir alle spätestens durch die Anfrage der FDP wissen, dürfen Parkplätze in der Innenstadt gestrichen werden, da die Parkhäuser nicht ausgelastet sind. Das Potential einer modernen und Bedarfsgerechten Flächennutzung wird im Plan der Verwaltung nicht ausreichend ausgenutzt. Der Traditionelle Umgang der Verwaltung mit der Straßenplanung verbaut die derzeitigen und kommenden Bedarfe der Verkehrsteilnehmer und Geschäftsleute der Altstadt. Die Straße muß sich als verbindende nicht als trennende Straße bewähren.
So steht es auch im City2020-Konzept: Die Umgestaltung der Schmiedestraße soll dem Fußgängerverkehr Vorrang einräumen. Bei dem aktuellen Vorschlag fällt sogar ein Zebrastreifen weg, der in Höhe Corvinusweg. Selbst bei Tempo 20 ist das queren einer Phasenweise ziemlich hoch belasteten Fahrbahn kein Selbstläufer. Und gerade für Familien, ältere Menschen und Kinder kein Spaß.
Viele der Bürgermeisterkandidaten und Bürgermeisterkandidatinnen sprechen von der Erweiterung von Fußgängerzonen und mehr Lebensqualität in der Innenstadt durch weniger Autos. Diesen Entwurf halten wir nicht für zukunftsfähig. Für den Parkplatz für einen Reisebus sehen wir keinen Bedarf. Haltepunkte sind auch im Bereich des Landtags möglich.
Für die Planung ist der weitere Umgang mit der Fläche vor der Marktkirche unabdingbar. Die Politik wurde bislang nicht in den Planungsverlauf eingebunden.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. a) Wer (Personen/Institutionen/Gruppen/Vereine) wurde in den Planungsverlauf eingebunden und wie wurden welche Pläne daraufhin angepasst oder beeinflußt? b) Wie sah der Planungsverlauf aus? c) Welche Ideen wurden von extern eingebracht?
2. a) Warum widersetzt sich die Planung vorhergehender Beschlüsse den Vorrang für Fußverkehr einzuräumen und die Straße als verbindendes Element der „Altstadt“ und dem „neuen Innenstadtberreich“ zu gestalten? b) Warum wurde der Bezirksrat nicht von Planungsständen und Vorhaben zwischenzeitlich informiert oder einbezogen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Wie in der Drucksache ausführlich beschrieben, ist die Grundlage der Planung ein kombinierter Realisierungs- und Ideenwettbewerb für den Bereich Am Marstall, Schmiedestraße sowie exemplarisch für eine Altstadtstraße. Der Wettbewerbssieger wurde daher folgerichtig damit beauftragt seinen Siegerentwurf weiter zu entwickeln für die tatsächliche Realisierung. Das Ergebnis mündet in der vorliegenden Beschlussdrucksache zur Schmiedestraße.
Aus Sicht der Verwaltung ist die deutliche Verringerung der bisherigen Fahrbahnbreite, die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 20 sowie die durchgehend geringen Bordansichten sehr gut geeignet die Querung der Fahrbahn bzw. die Verbindung zwischen Fußgängerzone und Altstadt zu verbessern. Dieses gilt ganz besonders für Fußgänger die aufgrund der zuvor genannten Gründe die Fahrbahn nunmehr an jeder Stelle gut überwinden können. Daher sind besonders sichere Querungen (Fußgängerampel Seilwinderstraße und Zebrastreifen Heiligerstraße) nur noch an wenigen Stellen erforderlich.
Im Verlauf des Planungsprozesses wurde die vorliegende Planung dem ADFC (Allgemeiner deutscher Fahrrad Club) sowie den Geschäftsleuten und Eigentümern der Schmiedestraße vorgestellt und erörtert. Nach einem Vorschlag des ADFC soll der Abschnitt zwischen Seilwinderstraße und Karmarschstraße zukünftig autofrei werden. Aus Sicht der Verwaltung hätte eine derartige Variante einige Nachteile. Um die Erschließung und Anlieferung der davon betroffenen Grundstücke auch weiterhin zu gewährleisten ist eine „Fahrbahn“ in diesem Abschnitt auch zukünftig erforderlich. Außerdem wäre eine Wendeanlage vor der Seilwinderstraße notwendig, ausgelegt für die Nutzung eines Müllfahrzeuges. Aufgrund der vorgeschlagenen Sperrung müsste der Verkehr aus dem Bereich Altstadt/Marstall mit Fahrziel Karmarschstraße, wegen fehlender Alternativen einen ca. 2900 m längeren Umweg über Goseriede / Otto-Brenner-Straße / Brühlstraße / Leibnizufer / Friederikenplatz in Kauf nehmen und würde somit die Verkehrsbelastung insgesamt erhöhen.
2. Aus Sicht der Verwaltung ermöglicht die vorliegende Planung der Drucksache in sehr guter Weise die Verbindung von „Altstadt“ und „Neuen Innenstadtbereichen“ insbesondere für Fußgänger, ohne dabei die übrigen Interessen anderer Nutzergruppen im öffentlichen Raum unberücksichtigt zu lassen.
Sicherlich wäre es möglich gewesen, während des nicht öffentlichen Termins zur Vorstellung der Planung Schmiedestraße gegenüber den Geschäftsleuten und Eigentümern auch den Bezirksrat mit einzuladen. Dies wurde leider versäumt, wir bitten dies zu entschuldigen.
Die Planung der Schmiedestraße wurde im Rahmen des bisher üblichen Abstimmungsprozesses durchgeführt und wird nun durch Vorlage der Beschlussdrucksache dem Stadtbezirksrat vorgelegt und erläutert.

TOP 10.1.2.
Beteiligung/Abstimmungsprozess in Bauvorhaben/Planungsvorhaben
(Drucks. Nr. 15-2840/2019)

Der Bezirksrat (wie auch Bezirksräte im Allgemeinen) hat bei Bauvorhaben oft die Chance sich frühzeitig mit Ideen und Anliegen einzubringen, da die Vorlaufzeit lang ist und im Vorfeld konkreterer Maßnahmen schlichtweg Entscheidungen z.B. zu Grund und Boden gefällt werden müssen.
Bei Veränderungen im Straßenraum ist dem nicht so. Hier werden dem Bezirksrat Planungen vorgelegt, die schon einiges an Energie und Arbeitszeit verschlungen haben ohne, dass richtungsweisende Ziele mit der Politik abgeglichen oder abgestimmt wurden. Die Beteiligung der Politik an Planungen die den Bezirksrat betreffen sehen wir hier in einem Ungleichgewicht. Ziel sollte es sein, dass mit wenig Aufwand und Arbeitseinsatz gute Ergebnisse erzielt werden die wenigstens durch eine frühzeitige Information die optionale Beteiligung der potentiell interessierten Beteiligten zulässt um in weiteren Verlauf effektiver zu abstimmungsfähigen und zufrieden stellenden oder geeinten Ergebnissen zu kommen.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie stellen Sie sich eine Abstimmung in Planungen vor, in der die Politik zu einem Zeitpunkt einwirken kann, zu dem die Verwaltung mit wenig Aufwand auf die Bedarfe eingehen kann und es insgesamt weniger Ressourcen auf beiden Seiten braucht um Einigkeit bzw. Beschlussfähigkeit zu finden?
2. Werden für Planungen (wie der Schmiedestraße aktuell) a) Lastenhefte erstellt die alle Ansprüche und vorausgegangenen Konzepte/Beschlüsse und Strategien beinhalten? b) Können diese der Politik im Vorfeld der Planungen vorgelegt werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.): Bei sehr großen und prominenten Projekten, wie aktuell zum Beispiel die Grunderneuerung und Neugestaltung der Geibelstraße, findet schon heute im Vorfeld ein Beteiligungsprozess statt, zu dem die Mitglieder der Bezirksräte eingeladen sind. Gleiches gilt für das Stadtplatzprogramm, für Projekte im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen oder bei großen Neubaugebieten. Bei anderen wichtigen Projekten, wie beispielsweise der Schmiedestraße, könnten die Mitglieder der Bezirksräte zu den Abstimmungen mit den Interessenverbänden oder den Anliegern eingeladen werden. Dies geschieht in der Regel auch. Leider ist dies bei der Schmiedestraße unterblieben. Dies bitten wir zu entschuldigen.
Zu 2.): Im Rahmen von Planungen werden im Vorfeld alle relevanten Rahmenbedingungen erkundet und zusammengestellt, um diese dann im Planungsprozess abzuwägen und nach Möglichkeit berücksichtigen zu können. Lastenhefte, wie in der Anfrage genannt, werden im Vorfeld einer Planung nicht erstellt.

TOP 6.3.
Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße
(Drucks. Nr. 2676/2019 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 6.3.1.
Änderungsantrag zu Drucksache 2676/2019 (Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße)
(Drucks. Nr. 15-2978/2019)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 9.2.1.
Schmiedestraße
(Drucks. Nr. 15-2825/2019)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Herr Baensch erläuterte anhand einer Präsentation das Vorhaben. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Er berichtete, dass die Planungen an dem bereits fertiggestellten Ausbau am Marstall beginnen und auf Höhe der Seilwinderstraße enden. Der Bereich Seilwinderstraße bis Karmarschstraße sei bewusst außen vorgelassen worden, da der Teil zu einem Planungsgebiet gehöre, das auch die Marktkirche einschließe. Die Planungen fußen auf den Ergebnissen des Wettbewerbs für den Bereich der Innenstadt und stellen die Fortführung des Ganzen dar. Er sagte, dass die Fahrbahn zukünftig sehr viel schmaler sein werde und die Pflanzung etlicher Bäume geplant sei. Die Bereiche im Seitenraum werden deutlich breiter. Eine abgehängte Beleuchtung werde es nicht mehr geben. Die Gossen werden mit 50 cm relativ breit sein und das klassische Asphaltband werde sich nur noch mit 4,90 m darstellen. Im Bereich des Parkhauses sei eine geringfügige Aufweitung des Fahrbahnbereichs geplant, damit eventuell auf die Einfahrt ins Parkhaus wartende Autos den Verkehr nicht gänzlich zum Erliegen kommen lassen. Ein Erhalt des Bestandsbaumes sei aufgrund verschiedener Maßgaben nicht möglich. Neben den Bäumen sei ein multifunktionaler Streifen zu finden. Im Wesentlichen werden auf dem Streifen 100 Fahrradbügel untergebracht. Er wies darauf hin, dass das Parken für den Individualverkehr deutlich verringert worden sei. Derzeit bestehe ein Stellplatzschlüssel von 45 in diesem Bereich. Für den klassischen bewirtschafteten Individualverkehr werden zukünftig nur noch neun Stellplätze zur Verfügung stehen. Des Weiteren werde es drei Stellplätze für Behinderte, drei für den Lieferverkehr und sieben für Taxen geben. In dem multifunktionalen Streifen vor dem Brauhaus sollen außerdem Sitzgelegenheiten untergebracht werden. Das wäre in anderen Bereichen ebenso denkbar. Wie beim Marstall werde es in den Seitenbereichen Kleinpflaster- und Plattenbeläge geben. Es werde sogenannte barrierefreie Laufbänder geben, die auch in jeden Hauseingang hereinreichen. Geplant seien zwei gesicherte Querungsstellen. Er berichtete, dass in dem Bereich Tempo 20 eingerichtet werden soll. Es handele sich um einen sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich. In Hannover habe man damit noch nicht viele Erfahrungen. Die Verwaltung halte die Straße aber dafür geeignet. An markanten Stellen werde es Sitzmöbel und Papierkörbe geben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke hielt es grundsätzlich für richtig, dass jetzt auch die Schmiedestraße ausgebaut werde. Die derzeit triste Straße werde durch die Bäume eine Aufwertung erfahren. Er fragte, wie lange das Bestand haben werde, wenn die Innenstadt innerhalb des City-Rings autofrei werden soll. Nach dem Antrag der Grünen soll es vor der Marktkirche eine Wendeschleife geben. Er wies darauf hin, dass sich in der Schmiedestraße der Kaufhof und andere Geschäfte befinden, die mit großen LKW beliefert werden. Er fragte, wie die Geschäfte angefahren werden sollen. Er begründete den Antrag seiner Fraktion. Er sagte, dass eine Einzelabstimmung der Punkte beantragt werden könne, wenn nicht allen Punkten gefolgt werden könne.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, warum die Straße nicht durchgehend geplant werde, sondern der Bereich an der Marktkirche ausgespart werde.

Herr Baensch antwortete, dass es dafür zwei wesentliche Aspekte gäbe. Der eine Aspekt sei finanzieller Art. Der Bereich an der Marktkirche werde immer im Zusammenhang mit dem Marktplatz gesehen. Die finanzielle Größenordnung für die Überplanung der Straße inklusive Marktplatz läge mindestens in dem Bereich, der jetzt zur Beschlussfassung vorliege. Die Diskussionen, wie der Bereich um die Marktkirche sich entwickeln soll, sei auch noch nicht abgeschlossen. Für den Teil der Schmiedestraße bis zur Seilwinderstraße sei das durch den Wettbewerb, der für den Marstall begonnen wurde, vorgegeben und finde in der Schmiedestraße seine Fortführung.

Bezirksratsfrau Stock war der Auffassung, dass die Straße ein sehr großes Potential mitbringe. Diese Straße müsse die Altstadt mit der neuen City verbinden und nicht wie im Moment ein trennendes Objekt sein. Sie sah das Potential nicht ausreichend ausgenutzt. Die Breite der Straße werde wie bei der Kurt-Schumacher-Straße zu Problemen führen. Sie sagte, dass das Parkhaus natürlich bedient werden müsse. Aber bis dahin sei Spielraum vorhanden über eine Einbahnstraße nachzudenken. Die Fußgängerzone könne erweitert werden bis zur Marktkirche. Es handele sich um das Herzstück von Hannover, das wesentlich attraktiver gestaltet werden könne. Sie meinte, dass der Reisebus auch am Landtag parken könne. Sie fragte, wer den Wunsch geäußert habe, einen Stellplatz für einen Reisebus in der Schmiedestraße vorzuhalten. Ihr fehlte, dass hier weitergedacht werde. Auch wenn der Bereich zwischen Seilwinderstraße und Karmarschstraße jetzt nicht mitbetrachtet werde, müssen alle Optionen möglich bleiben, um die Fußgängerzone zu erweitern und den Vorrang für den Fußverkehr, der in 2020 + festgeschrieben sei, zu realisieren. Sie wollte wissen, ob es einen Plan für eine Einbahnstraße und für eine Erweiterung der Fußgängerzone gegeben habe. Sie merkte an, dass die Parkplätze sehr breit seien. Sie fragte, wie es zu dieser Gestaltung gekommen sei.

Bezirksratsfrau Muschter freute sich darüber, dass es tatsächlich möglich sei, auf beiden Seiten der Schmiedestraße Bäume zu pflanzen. Sie fragte, ob die Leitungsanfrage bereits durchgeführt worden sei und die Pflanzung der Bäume sicher sei oder ob es noch passieren könne, dass hinterher doch keine Pflanzungen möglich seien.

Herr Baensch antwortete, dass die Pflanzungen geklärt seien. Bei der Darstellung der Pflanzungen handele es sich bereits um einen Kompromiss. Er sagte, dass es Sonderlösungen geben werde. Zum Beispiel werden die Bäume auf Kanalleitungen gepflanzt, die teilweise in drei bis vier Metern Tiefe liegen. Sollte es zu dem Fall kommen, dass die Kanäle von außen saniert werden müssen, weil eine Sanierung von innen nicht möglich sei, könne es zur Fällungen kommen. Nach der Sanierung werden dann aber neue Bäume gepflanzt. Die Stellfläche für den Reisebus sei ein Wunsch der City-Gemeinschaft gewesen, da inzwischen viele Reiseunternehmen nach Hannover kommen und in der Nähe der Innenstadt eine Stellfläche daher von Vorteil wäre. In Bezug auf eine Einbahnstraße wies er darauf hin, dass man, wenn man sie in Richtung Marstall laufen lasse, einen großen Umweg über Goseriede und Otto-Brenner-Straße fahren müsse, um wieder an den Anfang der Schmiedestraße zu gelangen. In dem kurzen Abschnitt der Schmiedestraße würde das vielleicht zu einer Verkehrsminderung führen. Auf den restlichen genannten Strecken würde sich der Verkehr jedoch erhöhen. In umgekehrter Richtung wäre der Umweg nicht so groß. Aber eine Verkehrserhöhung in den umliegenden Straßen würde dennoch entstehen. Eine Straße mit 3 cm Bordansicht auf der gesamten Länge sei ein klassisches Element, um eine Querung für Fußgänger an jeder Stelle zu erleichtern. Das Queren sei auch mit Rollatoren möglich. An bestimmten Stellen werde es auch eine 0-Absenkung geben. Er wies darauf hin, dass der PKW in der Darstellung nicht in der korrekten Größe dargestellt sei. Der klassische Parkraum nach Regelwerk betrage zwei Meter. Der multifunktionale Streifen, wie er in der Schmiedestraße geplant sei, betrage 2,50 Meter. Ein klassischer Längsparkstreifen werde normalerweise so angelegt, dass der Bordstein durch seine Höhe als Einparkhilfe für den Kraftfahrzeugführer diene. Bei dem geplanten multifunktionalen Streifen fehle durch die Höhengleichheit diese Orientierung. Aus diesem Grund werde der Steifen breiter angelegt. Die Behindertenstellplätze werden ein Breite von 3,50 m haben, damit das Auto mit einem Rollstuhl sowohl rechts als auch links umfahren werden könne.

Bezirksratsherr Sandow hielt die Planungen für interessant. Die Einrichtung von Tempo 20 sei gerade im Hinblick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu befürworten. Die Bäume erhöhen die Aufenthaltsqualität deutlich. Er sagte, dass es einige Dinge gäbe, über die es sich lohne nachzudenken. Er teilte mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und die Drucksachen in die Fraktion ziehe.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, wann die Kanäle das letzte Mal erneuert oder saniert worden seien und ob das jetzt geplant sei. In der Vergangenheit sei das häufiger nicht Inhalt der vorgelegten Drucksachen gewesen und sei dann noch nachgeschoben worden.

Herr Baensch antwortete, dass ihm das letzte Sanierungsdatum nicht bekannt sei. Es habe aber eine Kamerabefahrung gegeben. Im Vorfeld einer Straßenbaumaßnahme werden im vorrangigen Sinne die Hausanschlüsse saniert. In der Schmiedestraße werde das ebenfalls der Fall sein. Es sei nicht davon auszugehen, dass nach dem Ausbau der Schmiedestraße dort Kanalsanierungen vorgenommen werden.

Bezirksratsherr Dr. Feil bezog sich auf die beiden benannten Querungsstellen. Eine der beiden soll mit einer Lichtsignalanlage versehen werden. Er fragte, ob es sich bei der zweiten Querungshilfe um einen Zebrastreifen handele.

Herr Baensch antwortete, dass es an der Seilwinderstraße eine Lichtsignalanlage und Am Marstall einen Zebrastreifen geben werde. Die Querung an der Seilwinderstraße könne zukünftig in einem Zuge erfolgen und sei dadurch komfortabler für den Fußverkehr. An beiden Stellen werden alle Formen der Barrierefreiheit vorzufinden seien. Es werde eine 0-Absenkung, Bordansichten für blinde Menschen und Bodenindikatoren geben.

Bezirksratsfrau Stock bedauerte, dass der Bezirksrat an den Planungen nicht beteiligt worden sei. Es bestehe jetzt noch die Chance, sich zu beteiligen. Sie fragte, wie die Bäume unterirdisch verankert seien. Eine Möglichkeit sei, große Blumentöpfe zu benutzen, in denen die Bäume gar nicht so groß werden können. Sie fragte nach, ob es Überlegungen zur Erweiterung der Fußgängerzone gegeben habe. Sie wies darauf hin, dass die Parkhäuser in der Innenstadt zu 50 % leer stehen würden. Aus diesem Grund werden, abgesehen von den Behindertenparkplätzen, gar keine Parkplätze benötigt. Verabschiede man sich von den Parkplätzen gäbe es ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten. Egal wie viele oder wenige Parkplätze dort eingerichtet werden, sei der gestalterische Spielraum eingeschränkt. Es wäre interessant zu sehen, wie die Straße ohne die Parkplätze aussehen könne. Sie bevorzugte einen Vorrang für den Fußverkehr. Der City-Rad-Weg, der dort langführe, müsse auch weiterhin bedient werden. Sie fragte, wie mit dem City-Rad-Weg umgegangen werden soll.

Herr Baensch antwortete, dass die Bäume in ein entsprechendes Pflanzgranulat in einer Größenordnung von zwölf Kubikmetern gepflanzt werden. Dabei handele es sich um den aktuellen Standard. Es sei davon auszugehen, dass die Bäume langfristige Überlebenschancen haben werden. In Bezug auf das Parken erläuterte er, dass der Ist-Zustand 45 Parkplätze im öffentlichen Raum ausweise. Die Stellflächen seien für die Bewirtschaftung auf neun reduziert worden. Er wies darauf hin, dass 100 Fahrradbügel auf der Schmiedestraße installiert werden. Es könnten in dem Streifen sicherlich noch mehr Bügel aufgestellt werden. Er hielt es aber für erforderlich, für die Arztpraxen und andere Nutzer einen kurzen fußläufigen Weg bis zum Parkplatz vorzuhalten. Ein zentrales Parkhaus in einer Straße sei etwas Anderes als Parkplätze, die in der Straße verteilt seien. Er erläuterte, dass ein klassischer Radweg nicht in eine temporeduzierte Straße gehöre. Die verschiedenen Verkehre auf der Straße werden gleichberechtigt nebeneinander fahren. Die Temporeduzierung unterstütze dieses Vorhaben. Ein separater Radweg wäre durch Straßenverengungen nicht durchgehend möglich. Zwischen Haus Nr. 25 und Haus Nr. 27 müssten sich die Verkehre dann eine Fläche teilen, da eine Separierung aufgrund der fehlenden Breite nicht möglich sei.

Bezirksratsfrau Stock merkte an, dass sie 17 Parkplätze gezählt habe. Verteile man die Parkplätze auf zwei Seiten verliere man sehr viel Raum. Sie war nicht der Auffassung, dass notwendigerweise mehr Fahrradbügel benötigt werden. Der Raum werde vielmehr für den fließenden Verkehr benötigt.

Herr Baensch antwortete, dass die Fahrbahn so schmal wie möglich gewählt worden sei, um die Querbarkeit für Fußgänger in allen Bereichen zu verbessern. Je breiter die Fahrbahn sei, umso länger sei der Weg, der von den Fußgängern zurückgelegt werden müsse. Er legte dar, dass neun Stellflächen für die Bewirtschaftung angelegt werden. Darüber hinaus gäbe es sieben Stellplätze für Taxen, drei Stellplätze für Menschen mit Behinderung und drei Stellplätze für Lieferverkehr. Es handele sich um Stellplätze für bestimmte Sondernutzungen.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte, ob die Einhaltung von Tempo 20 durch Aufpflasterungen oder ähnliche Maßnahmen sichergestellt werden könne. Er konnte sich vorstellen, dass sowohl Radfahrer, E-Radfahrer als auch Autofahrer deutlich schneller fahren. Er wollte außerdem wissen, ob mit den Leistungsträgern bereits über Erneuerungsmaßnahmen gesprochen worden sei. Er fragte, ob Ladesäulen für die E-Mobilität vorgesehen seien oder zumindest die Leitungen bereits gelegt werden, damit Ladesäulen installiert werden können.
Herr Baensch antwortete, dass eine Rücksprache mit enercity erfolgt sei. In der Osterstraße befinde sich ein Trafo. In relativ einfacher Art und Weise können im Seitenraum Ladesäulen untergebracht werden. Er merkte an, dass es eine Koordinierung mit den Leitungsträgern gegeben habe. Ein Großteil der Leitungsträger werde seine Leitungen erneuern. Der Leitungsbau werde ca. ein Jahr in Anspruch nehmen. Er sagte, dass Aufpflasterungen derzeit nicht geplant seien, um das Tempo zu reduzieren. Er ging davon aus, dass das schmale Asphaltband zu einer Temporeduzierung beitrage.

Bezirksratsherr Baathe erschloss sich die Notwendigkeit von regulären Parkplätzen in der Straße auch nicht. Ihm kam eine Anzahl von drei behindertengerechten Parklätzen als sehr gering vor. Er konnte sich eine größere Anzahl vorstellen. Der Straßenschnitt in der Breite könne dann nochmal ganz anders geplant werden. Er meinte, dass Parkplätze vor Arztpraxen nicht nur von Patienten genutzt werden.

Herr Baensch wies darauf hin, dass laut einer Richtlinie 3 % der Stellplätze Behindertenstellplätze sein sollen. Er ging davon aus, dass diese Prozentzahl von der Prozentzahl der Behinderten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung abgeleitet sei. In der Schmiedestraße werde dieser prozentuale Anteil übererfüllt und ca. doppelt so viele wie vorgeschrieben eingerichtet.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch fragte, ob Motorradparkplätze vorgesehen seien.

Herr Baensch antwortete, dass der multifunktionale Streifen eine Vielzahl von Möglichkeiten biete. Es sei unproblematisch in der Schmiedestraße Motorradstellflächen einzurichten.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass Motorradfahrer, die sich auf Autoparkplätze oder Fahrradstellflächen stellen, Probleme bekommen werden. Sie fragte, ob explizit Aufstellflächen für Motorräder ausgewiesen werden.

Herr Baensch antwortete, dass es derzeit keine Aufstellflächen für Motorräder gäbe. Aufgrund des multifunktionalen Streifens stelle es aber kein Problem dar, Stellflächen unterzubringen und entsprechend zu beschildern.

Bezirksratsherr Hoffmann schlug vor, dass für die bewirtschafteten Stellplätze eine kurze Parkzeit eingerichtet werde. Er konnte sich eine Parkzeit von maximal einer Stunde vorstellen.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass es um eine Chance gehe, den Raum neu zu verteilen. Dazu tragen Kurzzeitparkplätze nicht bei. Sie hielt den Vorschlag nicht für zielführend, wenn hier für die nächsten 40 Jahre der Straßenraum neu gestaltet werde. Wenn der Ausbau erstmal erfolgt sei, sei diese Chance vertan. Die vorhandenen Chancen seien mit der jetzigen Planung nicht gut umgesetzt. Für einen anderen Antrag habe sie in der Kurt-Schumacher-Straße Fotos gemacht. Für die Kurt-Schumacher-Straße wünsche sie sich, dass der Autoverkehr vorher abbiegen müsse und nicht auf den Bahnhof zufahren dürfe. Sie sei von einem Polizisten angesprochen worden, dem sie ihre Gründe unterbreitet habe. Dem Polizisten seien die Pläne für die Schmiedestraße bekannt gewesen und der sei ebenfalls der Meinung gewesen, dass in der Schmiedestraße die gleichen Probleme entstehen, wie in der Kurt-Schumacher-Straße. Sie betonte, dass die Straßenaufteilung gut funktionieren würde, wenn der Autoverkehr komplett rausgenommen werde.

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch erinnerte an den Termin mit Herr von der Ohe und der Bügerinitiative Mitte am 20.11.2019.

Frau Göttler berichtete, dass die ökumenische Essensausgabe in der Zeit vom 02.01.2020 bis 28.02.2020 in der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde in der Lavesallee stattfinde.


TOP 8.
EIGENE MITTEL

TOP 8.1.
des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.1.
Zuwendung für die Johanneskirche
(Drucks. Nr. 15-2827/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Johanneskirche erhält für das Projekt „Winterspielplatz“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.100,00 €.

Einstimmig

TOP 8.2.
des Integrationsbeirates

TOP 8.2.1.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Hannover
(Drucks. Nr. 15-2937/2019)

Antrag
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte wird dem Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Hannover für das Projekt „Mehrsprachiger Flyer“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.439,00 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 8.2.2.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für die Theater Initiative Bühnensturm e.V.
(Drucks. Nr. 15-2938/2019)

Antrag
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte wird der Theater Initiative Bühnensturm für das Projekt „Grenzenlos statt abgehängt“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 8.2.3.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für das Haus der Religionen
(Drucks. Nr. 15-2939/2019)

Antrag
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte wird dem Haus der Religionen – Zentrum für interreligiöse und interkulturelle Bildung e.V. für das Projekt „Erneuerung der Dauerausstellung“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 3.000,00 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 8.2.4.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für den Nachbarschaftskreis Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-2940/2019)

Antrag
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte wird dem Nachbarschaftskreis für Flüchtlinge in Hannover-Mitte für das Projekt „Weihnachtsfeier für Flüchtlinge“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.100,00 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 8.2.5.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für die Schüler*innen der Notunterkunft Am Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 15-2941/2019)

Antrag
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte wird für die Schüler*innen der Notunterkunft Am Waterlooplatz in Hannover-Mitte für das Projekt „Integrative Arbeiten/Maßnahmen“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 700,00 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 8.2.6.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für den Nachbarschaftskreis Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-2942/2019)

Antrag
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte wird dem Nachbarschaftskreis für Flüchtlinge in Hannover-Mitte für das Projekt „Integrative Arbeiten/Maßnahmen“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 700,00 € zur Verfügung gestellt.

Einstimmig

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
Brücke am Clevertor
(Drucks. Nr. 15-2553/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die augenscheinlichen Baumängel unverzüglich zu beheben und den Geh-/ Radweg in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

Einstimmig

TOP 9.1.2.
Videoüberwachung
(Drucks. Nr. 15-2554/2019)

Ersetzt

TOP 9.1.2.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2554/2019 Videoüberwachung
(Drucks. Nr. 15-2989/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover dem Bezirksrat zu berichten, inwieweit eine Ausweitung der Videoüberwachung im Stadtbezirk Mitte erwogen wird. Dabei soll erläutert werden, welche Gründe für eine etwaige Installation vorliegen müssen und wie Persönlichkeitsrechte und Datenschutzaspekte gewahrt werden bzw. mit in die Entscheidung einfließen. Es wird gebeten, dies anhand der Bereiche Franz-Mock-Weg, Marstall sowie Opernplatz beispielhaft darzustellen.

Einstimmig

TOP 9.1.2.2.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2554/2019 Videoüberwachung
(Drucks. Nr. 15-2990/2019)

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion. Er sagte, dass er bei dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion kaum inhaltliche Unterschiede in der Zielrichtung zu dem CDU-Antrag habe finden können.

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion. Er meinte, dass der Antrag seiner Fraktion und der Antrag der Grünen sich nicht gegeneinander ausschließen würden und beiden zugestimmt werden könne.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen werde. Er sei der Auffassung, dass das zugrundeliegende Gedankengebäude den Vorstellungen seiner Fraktion am ehesten entgegenkomme. Es sei der richtige Weg, eine Gesamtschau darüber zu erhalten, über das was an Videoüberwachung beabsichtigt sei. Seine Fraktion sei für eine Videoüberwachung in einzelnen Fällen und gegen eine flächendeckende Überwachung. Von dem Änderungsantrag versprach er sich die Erstellung eines Gesamtkonzeptes. Er meinte, dass die geänderten Möglichkeiten mit dem neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz nicht gravierend seien. Für ihn sei wichtig, dass der technische Teil wie zum Beispiel Kameraführung und einzusetzendes Material mal Gegenstand der Betrachtung sei.

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion. Er meinte, dass alle drei Anträge nicht weit voneinander entfernt seien. Er fragte, ob über den Ursprungsantrag und den Änderungsantrag der Grünen nicht mehr abgestimmt werden müsse, wenn dem SPD-Antrag zugestimmt werde, weil dieser der weitreichendste sei.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch empfahl nach Rücksprache mit der Verwaltung, die über alle Anträge abzustimmen.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass der Änderungsantrag der Grünen für ihn zustimmungsfähig wäre, wenn aus den Worten „im Stadtbezirk Mitte erwogen wird“ ein „im Stadtbezirk möglich ist“ gemacht werde. Wenn die Verwaltung nur erwäge, ob sie es darlegen wolle, reiche das nicht aus. Ziel sei, dass die Verwaltung zusammen mit der Polizei tatsächlich darlege, welche rechtlichen Möglichkeiten es gäbe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass das den Antrag verwässern würde.

Bezirksratsherr Dr. Feil war der Auffassung, dass der Antrag seiner Fraktion der weitergehende sei. Er setzte voraus, dass Schilder sowieso angebracht werden, die die Videoüberwachung kenntlich machen. Der Antrag unterscheide sich nur marginal von dem Antrag der CDU. Der Antrag seiner Fraktion ziele darauf, erstmal ein Konzept zu bekommen und zu wissen, wie die Verwaltung sich zu dem Thema positioniere. Der Antrag sei größer gedacht.

Bezirksratsherr Schmidt schlug vor, statt „erwogen“ oder „möglich“ das Wort „beabsichtigt“ einzusetzen. Entsprechend des Antrages soll die Verwaltung einen Gesamtansatz vorstellen. Das schließe ein, dass die Absichten der Verwaltung dargestellt werden. Nach seiner Auffassung sei „beabsichtigt“ mehr als „erwogen“.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass der Antrag der Grünen in eine andere Richtung gehe, als das was CDU und SPD beantragt haben. Der Antrag der Grünen gehe in Richtung konzeptionelle Darstellung. CDU und SPD würden konkrete Orte benennen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass über beide Änderungsanträge abgestimmt werde. Sollte dem SPD-Antrag zugestimmt werden, ersetze dieser den CDU-Antrag.

10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.1.3.
Biodiverse Vorgärten
(Drucks. Nr. 15-2566/2019)

Zurückgezogen

TOP 9.1.4.
Einmündung der Weißekreuz- in die Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2577/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Die Einmündung der Weißekreuz- in die Sedanstraße beidseitig mit Parknasen auszustatten. Die gegenüberliegende Grundstückseinfahrt wird in die Ausbuchtung integriert. Mittels beidseitiger Fahrradständer links und rechts auf den „Nasen“ und ev. Stangen/Pollern wird ein Zuparken der Durchfahrt verhindert und die Sichtverhältnisse verbessert. Die Absenkung wird so breit, dass sich Radverkehre und Rollstuhlfahrende begegnen können und nicht lediglich rechtwinklig zum Gehweg und an exakter Stelle die Absenkung nutzen können.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 9.1.4.1.
Änderungsantrag zur DS 15-2577/2019 Einmündung der Weißekreuz- in die Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2841/2019)
Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion dem Ursprungsantrag der Grünen zustimmen werde. Die Lösung mit den Nasen hielt er für geeigneter. Gerade im Bereich der Sedanstraße könne er aus eigenen Erfahrungen sagen, dass Zickzack-Linien eher nicht beachtet und trotzdem Fahrzeuge abgestellt werden. Er versprach sich von den Nasen, dass geordnete Zustände hergestellt werden.

Bezirksratsherr Baathe merkte an, dass eine Nase von Rettungsfahrzeugen genauso überfahren werden könne, wie ein Bordstein. Er sah keine Gefahr darin, dass das nicht funktionieren soll.

Bezirksratsfrau Stock betonte, dass es gerade für Kinder wichtig sei, weiter vorgehen zu können, um den Verkehrsraum überschauen zu können. Es handele sich um einen wesentlichen Vorteil für alle Fußgänger. Sie sagte, dass überkreuzte Bereiche viel zu häufig zugeparkt werden. Selbst wenn abgepollert werde, können die Poller entfernt werden, wenn ein Rettungsfahrzeug passieren müsse. Sie bat um Zustimmung zum Ursprungsantrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Einmündung Weißekreuz- in die Sedanstraße mit einer Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linie), Verkehrszeichen 299 gem. § 41 StVO Anlage 2, zu versehen.“

4 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.1.5.
Radweg Ernst-August-Platz/Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-2579/2019)

Bezirksratsherr Sandow beantragte getrennte Abstimmung von zwei Abschnitten des Antrages. Der erste Abschnitt gehe bis zu den Worten „Aufstellfläche markiert“ und der Rest sei der zweite Abschnitt.

Bezirksratsherr Schmidt beantragte, dass die ersten beiden Sätze zusammen und Satz drei und vier getrennt abgestimmt werden. Die ersten beiden Sätze hielt er für zielführend und zustimmungsfähig. Satz 3 könne er nicht folgen. Seinerzeit habe Rot-Grün in der Region die derzeitige Verkehrslösung gegen den massiven Widerstand verschiedenster Initiativen durchgesetzt. Dass es sich nicht um eine Verkehrslösung handele, könne jeden Tag beobachtet werden. Es sei paradox zu glauben, dass das Problem gelöst sei, wenn der Verkehr aus dem Bereich herausgenommen werde. Satz 4 sei wiederum zustimmungsfähig.
Bezirksratsfrau Stock sagte, dass der Kurvenbereich sehr unübersichtlich sei. Die Parkhäuser können über die Andreaestraße und die Rosenstraße immer noch bedient werden. Das Parkhaus Galeria Kaufhof wäre dann nur noch über die List durch den Tunnel zu erreichen. Sie erachtete das als Vorteil. Die Erreichbarkeit aller Parkhäuser wäre gegeben. Die Situation mit der Straßenbahn und der Kreuzung wäre entspannt. Die Möglichkeit für Fußgänger die Kreuzung in alle Richtungen zu queren, weil die anderen Verkehre alle Rot bekommen, sei sehr gut, da sich dort auch immer viele Fußgänger befinden. Deshalb sei es richtig, möglichst viel Verkehr aus dem Bereich herauszunehmen.

Bezirksratsherr Hoffmann wies auf das Gutachten von SAP hin, in dem gestanden habe, dass es nicht zu verkehrlichen Problemen kommen werde. Den Einwänden der ganzen Initiativen seien keine Beachtung geschenkt worden. In diesem Zusammenhang sei er gespannt, wie sich der Verkehr um die neue Conti-Zentrale entwickele. Der Haus- und Hof-Gutachter habe auch das Gutachten für den Bereich um die neue Conti-Zentrale geschrieben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass der Satz 3 des Antrages die Vorstufe dazu sei, aus der gesamten Straße eine Fußgängerzone zu machen. Es werde nur die Querung der Kurt-Schumacher-Straße für die Zu- und Abfahrt zu den Parkhäusern ermöglicht. Der Verkehr aus den Parkhäusern werde dann aber nicht mehr vernünftig abfließen. Er hielt es für eine Fehlentscheidung, dass die Stadtbahn oberirdisch in der Kurt-Schumacher-Straße fahre. Der Bezirkstrat Mitte habe sich schon immer mehrheitlich gegen diese Lösung ausgesprochen. Die nächste Fehlentscheidung sei, dass man nicht mehr rechts abbiegen dürfe, wenn man aus dem Tunnel komme, sondern sich durch die Schillerstraße quälen müsse. Am Wochenende herrsche dort immer ein Verkehrschaos. Würde das Rechtsabbiegen wieder freigegeben, würde der Verkehr sehr viel besser abfließen. Stimme man dem dritten Satz zu, werde sich die Situation noch mehr verschlimmern.

Bezirksratsfrau Stock betonte, dass ihre Fraktion das wolle, was im Antrag stehe. Die Autos, die dort durch die Kurve fahren verursachen Stau und es sei zu wenig Platz vorhanden. Die Autos können auch vorher abbiegen, um ins Parkhaus zu fahren. Sie plädierte dafür, die Autos aus der Kurve rauszunehmen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Der Radweg in Richtung HBF wird auf der Kurt-Schumacher-Straße/Ernst-August-Platz bis zur Ampel weiter gefügt. An der Ampel wird eine Aufstellfläche markiert. Wenn möglich wird der KFZ Verkehr in diesem Abschnitt rausgenommen und über die Andrearstraße und gegeben Falls auch die Rosenstraße abgeleitet um die Parkhäuser so ausreichend bedienen zu können. Die Markierung für den Radweg in mitten der Kreuzung wird entfernt.

S. 1 und S. 2: 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
S. 3: 5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
S. 4: 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.2.
Einbahnstraße Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-2832/2019)

Bezirksratsherr Sandow beantragte getrennte Abstimmung.

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sprach sich ebenfalls für eine getrennte Abstimmung aus.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Zur Verdeutlichung der bestehenden Einbahnstraßen-Regelungen werden „Einfahrt verboten“ Schilder auf der Kleefelder Straße ergänzt.
2. Die Einbahnstraße beginnt ab der Gneisenaustraße.

Pkt. 1: 7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2: 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.2.3.
Fahrradverleihsystem
(Drucks. Nr. 15-2834/2019)

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Seine Fraktion halte es nicht für eine Aufgabe der Stadt Hannover oder der Region, ein regionsweites Fahrradverleihsystem einzurichten. Es gäbe bereits zahllose private Anbieter und sehr viele Leihfahrräder in der Stadt. Ein weiteres von der öffentlichen Hand betriebenes System hielt er nicht für zielführend.

Bezirksratsfrau Stock erinnerte an die Anhörung, die zu dem Thema Fahrradverleihsystem unter Mitwirkung von prominenten Referenten durchgeführt worden sei. Professor Monheim habe an „Think Big“ appelliert. Das Thema müsse groß gedacht werden, so wie es Städte wie Kassel und Hamburg gemacht haben. Ein Mitarbeiter der Stadt Hamburg habe ein sehr gutes System vorgestellt, dass man gut übernehmen könne. Hamburg weite sein Fahrradverleihsystem gerade in die umliegende Region aus. Sie hielt das „Think Big“ für richtig. Ihr sei bewusst, dass ein Beschluss nur weitergereicht werden könne, da ein Fahrradverleihsystem außerhalb der Kompetenz des Bezirksrates liege. Es habe bereits einen Beschluss des Bezirksrates gegeben. Es bewege sich aber nichts, so dass das Thema jetzt in die nächste Ebene getragen werden müsse. Sie wies darauf hin, dass Hamburg kein Problem mit privaten Anbietern habe, weil es das etablierte Stadtrad gäbe. Das sei Teil des Konzeptes und markenbildend. Außerdem sei das Verleihsystem gut in den ÖPNV integriert und stelle einen Teil der Mobilitätskette dar.

Bezirksratsherr Kriwall beantragte das Ende der Debatte.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fand den Antrag gut. Perspektivisch könne ein städtisches Fahrradverleihsystem viele Vorteile für den ÖPNV-Nutzer haben.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Den Entschluss des Bezirksrates Mitte ein regionsweites Fahrradverleihsystem einzurichten dem Rat der Stadt Hannover sowie der Regionsversammlung zur weiteren Abstimmung vorzulegen. (Antrag Nr. 15-1076/2018: Fahrradverleihsystem)

13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.2.4.
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen am Leibnizufer
(Drucks. Nr. 15-2836/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann wies darauf hin, dass im untersten Absatz des Antrages nicht gegendert worden sei.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ampelschaltung an der Querung über das Leibnizufer auf Höhe des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (zwischen Clemensstraße und Am Hohen Ufer/Marstall) so zu ändern, dass eine Gleichschaltung der Ampelanlage erfolgt. Die Grün-Anforderungen werden in Reihe geschaltet, sodass die Straße in einem Zug überquert werden kann (wie dies ein Stück weiter an der Querung am Düvebrunnen bereits der Fall ist).

Einstimmig

TOP 9.2.5.
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-2838/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann teilte mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Verbotszone (DS 2542/2019)
(Drucks. Nr. 15-2842/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drucksache 2542/2019 „Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover“ in der nächsten Sitzung des Bezirksrates vorzustellen und seitens der Verwaltung eine Stellungnahme zu dieser abzugeben.

Einstimmig

TOP 9.3.2.
Shisha-Bars
(Drucks. Nr. 15-2843/2019)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Mitte, bei denen die Nutzung als Wettbüro und Spielhalle untersagt werden soll, auch sogenannte Shisha-Bars zu untersagen.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.3.3.
Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-2844/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend und ohne zeitliche Verzögerung eine Anwohnerversammlung durchzuführen, um die Probleme vor Ort mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu diskutieren und eine für alle Seite erträgliche Lösung zu finden.

Einstimmig

TOP 9.4.
der SPD-Fraktion

TOP 9.4.1.
Kinderecken und Trinkwasserspender in Ämtern zumindest in Mitte
(Drucks. Nr. 15-2848/2019)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Baathe fragte, welche Art von Trinkwasserspender gemeint sei. Sollte es sich um einen Kanister mit Plastikbechern handeln, könne seine Fraktion nicht zustimmen. Sollte es sich um einen Trinkwasserbrunnen handeln, könne eine Zustimmung erfolgen.

Bezirksratsherr Sandow antwortete, dass seine Fraktion das der Verwaltung nicht vorgeben wolle. Es sollen angemessene Trinkwasserspender aufgestellt werden.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass die eine Lösung keinen Müll verursache. Die andere Lösung verursache aber massiv Müll.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass ein anderes Wort genutzt werden müsse, wenn mehrere Lösungen in Frage kommen. Es müsse dann eher Trinkwasserzapfanlagen heißen. Um den Antrag zustimmbar zu machen, sollte über die Formulierung nachgedacht werden.

Frau Göttler wies darauf hin, dass selbst im Neuen Rathaus Trinkwasser zur Verfügung stehe. Besucher und Besucherinnen können mit ihren Wasserflaschen auf die Toiletten gehen und sie dort auffüllen.

Bezirksratsherr Hoffmann konnte eine Kanisterlösung mit den müllverursachenden Plastikbechern ebenfalls nicht befürworten. Er hatte außerdem Bedenken bezüglich der Hygiene, wenn das Wasser dort lange stehe. Er hielt einen Brunnen oder einen Hahn für am sinnvollsten.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass in allen hannoverschen Behörden zumindest im Stadtbezirk Mitte, in denen es regelmäßig zu Wartezeiten kommen kann oder Wartebereiche existieren, Kinderspielbereiche und Trinkwasserspender zu Verfügung stehen, so-weit das noch nicht umgesetzt ist.

4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 9.4.2.
Schilder zur Plastikvermeidung
(Drucks. Nr. 15-2849/2019)

Bezirksratsherr Hoffmann ging davon aus, dass die Verwaltung den Antrag nicht umsetzen werde. Auf dem Brautparkplatz vor dem Standesamt dürfen noch nicht einmal normale Autos parken, da nach Verwaltungsmeinung das historische Gesamtensemble gestört werde. Ein Schild würde daher mit Sicherheit auch abgelehnt. Er konnte sich vorstellen, bei Bestellung des Aufgebots einen Hinweiszettel auszuhändigen. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Frau Göttler antwortete, dass bei Bestellung des Aufgebots ein Hinweiszettel ausgehändigt werde. Auf dem Hinweiszettel sei vermerkt, was nicht geworfen werden dürfe und auch sonst untersagt sei.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass er das Ansinnen unterstütze. Die Verwaltung sei dem Ansinnen aber längst gefolgt. Er hielt die Begründung für berichtigungswert, da es die Ehe für Alle gäbe und nicht nur Brautpaare. Er werde dem Antrag nicht zustimmen, da er bereits erledigt sei.

Bezirksratsherr Stavropoulos merkte an, dass den Hinweiszettel nur das zukünftige Ehepaar aber nicht die Gäste bekämen.

Frau Göttler erläuterte, dass die Paare laut Hinweiszettel ihre Gäste auf die Verhaltensregeln hinzuweisen haben.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover weist in der näheren Umgebung des Standesamtes Hannover in der Köbelinger Straße und Am Markte mit Schildern darauf hin, dass auch zu Anlass des schönsten Tages zweier Menschen insbesondere das Herumwerfen von Plastik (Dekoartikel u.a.) untersagt ist.

4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 9.5.
von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)


TOP 9.5.1.
Vermeidung von Obdachlosigkeit
(Drucks. Nr. 15-2852/2019)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

siehe vorne

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Einschränkung des Individualverkehrs
(Drucks. Nr. 15-2845/2019)

Nach medialer Berichterstattung soll es „voraussichtlich am ersten Advents-Wochenende Gratisfahrten mit Bus und Bahn zum Shoppen in die City von Hannover geben. Parallel dazu soll ein Teil der Innenstadt autofrei werden.“
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist der Veranstalter, welche Maßnahmen sind auf Grund welcher Rechtsgrundlage geplant und welche Straßen werden betroffen sein?
2. Welche Kosten verursacht die Veranstaltung?
3. Warum wurde der Bezirksrat nicht frühzeitig informiert?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. Der kostenfreie öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) am 1. Adventssamstag im gesamten Gebiet des Großraum-Verkehrs Hannover (GVH) wird durch die Region Hannover durchgeführt. Um den ÖPNV besonders attraktiv zu gestalten, wird neben der kostenlosen Benutzung des ÖPNV auch ein erhöhter Takt angeboten. Um Verkehrsprobleme in der Goethestraße, der Kurt-Schumacher-Straße und im Bereich des Ernst-August-Platzes an diesem Tag zu verhindern bzw. zu minimieren, wird in Abstimmung mit der Region, der Üstra, der Polizei und der City-Gemeinschaft die Zufahrt zur Goethestraße ab Leibnizufer, die Zufahrt zur Goseriede ab Otto-Brenner-Straße sowie die Zufahrt zum Posttunnel ab Rundestraße für den Kfz-Verkehr gesperrt (ÖPNV/Radverkehr frei). Daneben wird die Umfahrt um die Oper für den Kfz-Verkehr (ÖPNV/Radverkehr frei) ab Luisenstraße an diesem Tag ebenfalls nicht möglich sein. Alle anderen Verkehrsbeziehungen in die Innenstadt bzw. innerhalb der Innenstadt sind uneingeschränkt nutzbar. Alle Parkhäuser sind anfahrbar.
Zu 2. Die Kosten für die Aktion sind der Verwaltung nicht bekannt, da diese von der Region durchgeführt und bezahlt wird.
Zu 3. Warum die Region als Veranstalter der Aktion den Bezirksrat Mitte nicht informiert hat, ist der Verwaltung nicht bekannt. Auch die Verwaltung wurde erst kurzfristig in die Aktion einbezogen. Die Umsetzung dieser Sonderaktion erfolgt durch den GVH, die Genehmigung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

TOP 10.2.2.
Rückstau Goethestraße und Kreuzungsblockierung Goethestraße/Brühlstraße
(Drucks. Nr. 15-2846/2019)

Bereits bei der Planung des Umbaus der Goethestraße zwischen Brühlstraße und Steintor wiesen wir darauf hin, dass die neue Gestaltung der Verkehrsführung zu Rückstaus und Behinderungen in diesem Bereich führen würde. Speziell eine unabgestimmte Schaltung dieser Ampeln an der Reuter- und Scholvinstraße mit denen der Kreuzung Goethestraße/Brühlstraße würden das Chaos noch verstärken. Diese befürchtete Situation ist jetzt – besonders an Freitagen und Sonnabenden - zum Alltag geworden. Selbst Regio-Busse blockieren die Kreuzung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die Ampeln zwischen Leibnizufer und Steintor aufeinander abgestimmt und wenn nein, warum nicht?
2. Warum wurde der Links- und Rechtsabbieger an der Münzstraße zur Goethestraße dicht gemacht und stattdessen der Linksabbieger von der Scholvinstraße eingeführt?
3. Wäre es nach den bisherigen Erfahrungen nicht sinnvoll, den Links- und Rechtsabbieger an der Münzstraße zur Goethestraße wieder zu reaktivieren oder wollen Sie so den Pkw-Verkehr bewußt blockieren, um einen Grund für die autofreie Innenstadt zu generieren?

Schriftlich beantwortet

1. Die Lichtsignalanlagen zwischen Leibnizufer und Steintor laufen in koordinierter Steuerung.
2. Aufgrund der Lage des neuen Hochbahnsteiges Münzstraße in Verbindung mit den neuen Bushaltestellen am Fahrbahnrand Münzstraße war das Linksabbiegen in die Goethestraße (Richtung Reitwallstraße) fahrgeometrisch nicht mehr möglich. Bestandteil des Verkehrskonzepts in Folge des D-Linien-Projektes war daher die Erschließung des Bereichs Marstall über die Scholvinstraße.
3. Nein (siehe auch Antwort zu Frage 2).

TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Mieten Rathauskontor - Bürgeramt Mitte
(Drucks. Nr. 15-2850/2019)

nichtöffentlicher Teil

TOP 10.3.2.
Belegrechte der Stadt im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2851/2019)

Die Landeshauptstadt Hannover bezeichnet die Situation auf dem Wohnungsmarkt mittlerweile selbst als absolut prekär und verweist darauf, dass so gut wie keine Wohnungen zur Vermittlung zur Verfügung ständen und Wartelisten mit einer Zeitdauer von über einem Jahr existieren. Noch im August 2016 hatte das Baudezernat mit DS 2244/15 im Interesse der jeweiligen Eigentümer den Verzicht bzw. die Gebietsfreistellungen von über 3000 Belegrechten an Wohnungen veranlasst.
Bereits damals war darauf hingewiesen worden, dass eine mindestens ebenso hohe Anzahl an Belegrechten in anderen Bereichen der Stadt geschaffen werden müssen; der Bezirksrat Mitte hatte eine massive Erhöhung der Belegrechte im Stadtbezirk Mitte eingefordert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie haben sich die Belegrechte im Stadtgebiet und im Stadtbezirk Mitte von 2010 an jährlich entwickelt (aufgeteilt nach Stadtbezirken und nach Stadtteilen)?
2. Wie viele Belegrechte sind im Stadtgebiet und im Stadtbezirk Mitte in den kommenden Jahren geplant?
3. Welche konkreten Folgen hatten der Verzicht und die Gebietsfreistellungen in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht auf den Wohnungsmarkt in der Stadt und im Stadtbezirk Mitte und wie hoch ist der wirtschaftliche Gegenwert der damaligen Beschlüsse damals und heute?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Die Belegrechte haben sich im Stadtbezirk Mitte und in der Stadt wie folgt entwickelt (Anzahl der Wohnungen):


Jahr
Mitte
Calenberger Neustadt
Zoo
Oststadt
Mitte gesamt
Stadt- gebiet
2010
85
197
0
125
407
19.869
2011
84
197
0
122
403
19.699
2012
66
196
0
111
373
19.030
2013
65
197
0
140
402
18.664
2014
65
201
0
141
407
19.279
2015
96
188
0
140
424
19.194
2016
93
196
0
151
440
19.174
2017
93
197
0
151
441
18.915
2018
93
214
0
151
458
18.191
30.09.19
93
216
0
151
460
19.872

2. Die Verwaltung ist bemüht, die Anzahl der Belegrechte zu halten bzw. möglichst zu erhöhen. Aufgrund des engen Wohnungsmarktes, bei dem kaum Wohnungen frei werden, den derzeit erzielbaren Neuvermietungsmieten und der allgemeinen Zurückhaltung der Vermieter*innen gegenüber Belegrechten aller Art, ist es in der jetzigen Zeit jedoch sehr schwer, Belegrechte zu einem noch vertretbaren (auch finanziellen) Aufwand einzuwerben.
Neue Belegrechte werden daher hauptsächlich im Rahmen des Neubaus von Mietwohnungen geschaffen werden können. Hier ist allerdings besonders die Innenstadt flächenmäßig begrenzt. Trotzdem ist - neben den bereits realisierten bzw. im Bau befindlichen Vorhaben (z. B. Am Marstall, Am Hohen Ufer, Klagesmarkt Teil 1, Ohehöfe, Adolfstraße) - im Stadtbezirk Mitte nach derzeitigen Planungen eine Wohnbebauung u.a. für Körnerplatz, Klagesmarkt 2. Teil, Feuerwehrstraße, Köbelinger Markt, später auch für das Carrée Nikolaistraße/Goseriede (Postscheckamt) vorgesehen.
Aufgrund der jetzt 30%igen Sozialquote (vorher 25%), die in der Regel bei neuen Baurechten gefordert wird, ist davon auszugehen, dass hier auch geförderter Wohnungsbau mit neuen Belegrechtswohnungen (gemäß städtischem Förderprogramm mindestens 30% der zu fördernden Wohnungen) entstehen werden. Die Menge hängt von der Gesamtzahl der neugeschaffenen Wohnungen ab und kann daher noch nicht beziffert werden.
Das Gleiche gilt für das gesamte Stadtgebiet. Mit der Fortschreibung des städtischen Wohnraumförderprogrammes sollen vom Beginn der Förderung an (2014) bis 2023 insgesamt mindestens ca. 2.400 Wohnungen gefördert werden, davon zwischen 30 und 50% mit städtischen Belegrechten.
3. Im Bereich einer Gebietsfreistellung benötigen Mietinteressenten keinen Wohnberechtigungsschein, wenn sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten. Zudem können die Vermieter*innen Belegrechtswohnungen ohne Beteiligung der Stadt frei vermieten. Die Mietpreisbindungen bleiben unverändert bestehen. Als Ausgleich für die Freistellungen verpflichten sich die Eigentümer*innen zu unterschiedlichen Maßnahmen zu Gunsten der Mieter*innen und des Quartieres, z. B. besondere Mieterbetreuungen, Wohnumfeldverbesserungen, (finanzielle) Förderung von Nachbarschaftsarbeit, Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen, Beteiligung am Quartiersmanagement.
In Zeiten eines relativ entspannten Wohnungsmarktes sollten mit diesen Freistellungen im Interesse der gesamten Stadtgesellschaft die großen Belegrechtsbestände entflochten, stabilere Bewohnerstrukturen durch eine bessere soziale Durchmischung geschaffen und dadurch die Aufwertung der Quartiere weiterhin positiv beeinflusst werden.
Einige Quartiere haben sich durch diese Maßnahmen sehr positiv entwickelt, einige andere u.a. auch durch die Belegungspolitik der betroffenen Vermieter*innen weniger. Da sich außerdem zwischenzeitlich der Wohnungsmarkt angespannt hat und Belegrechtswohnungen dringend notwendig sind, wurden die Laufzeiten von Gebiets- bzw. Belegrechtsfreistellungen nicht verlängert.
Ein „wirtschaftlicher Gegenwert“ kann nicht beziffert werden, zumal die Vermieter*innen – wie oben beschrieben – zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Quartiers leisten müssen.
Im Stadtbezirk Mitte bestand mangels Belegrechtskonzentration nie die Notwendigkeit, über eine Gebietsfreistellung nachzudenken.
Bezirksratsherr Sandow fragte, ob es tatsächlich so sei, dass es in dem Zeitrahmen 2010 bis 2019 nur drei Belegrechtswohnungen mehr gäbe. Er sagte, dass es im Zooviertel bis 2009 noch Belegrechtswohnungen gegeben habe. Er wollte wissen, ab wann dort wieder ein Bestand aufgebaut werden soll. Die Aufgabe von 3.000 Belegrechten und Gebietsfreistellungen seien im August 2016 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sei der Wohnungsmarkt schon am Explodieren gewesen. Er fragte, warum die Belegrechte dennoch aufgegeben worden seien. Dadurch sei ein städtischer Einfluss entfallen. Man habe die gesamten Probleme mit den Auseinandersetzungen mit den Vermietern im Hinblick auf Belegrechte auch dann, wenn die eigene städtische Gesellschaft Eigentümerin der Wohnungen selbst sei.

Frau Göttler sagte eine Beantwortung zum Protokoll zu.
Protokollantwort: Durch planmäßige oder vorzeitige Rückzahlungen von Baudarlehen und Auslauf befristeter Förderungen enden auch die sich aus den Förderungen ergebenden Belegungs- und Mietbindungen. Die Eigentümer*innen sind nicht verpflichtet, neue Bindungen einzugehen. Damit entfallen laufend auch städtische Belegrechte.
Wie bereits zu Frage 2 der Anfrage erläutert, unternimmt die Verwaltung erhebliche Anstrengungen, um die Anzahl der Belegrechte zu halten bzw. möglichst zu erhöhen. Neue Belegrechte können in nennenswertem Umfang zurzeit allerdings nur über die Neubauförderung gewonnen werden. Wie die Zahlen zeigen, ist es gelungen, die Anzahl der Belegrechtswohnungen im Stadtgebiet trotz der laufenden Abgänge derzeit zumindest zu halten. Im Stadtbezirk Mitte konnte die Zahl sogar von 407 Wohnungen in 2009 auf jetzt 460 Belegrechtswohnungen gesteigert werden.
Bis 31.12.2009 liefen für 13 Wohnungen im Zooviertel noch die Bindungen aus einem öffentlichen Baudarlehen. Ab 01.01.2010 endeten aber auch die Belegrechte für diese Wohnungen, sodass es zurzeit keine Belegrechtswohnungen im Zooviertel gibt.
Projekte im Zooviertel, die für eine Neuförderung geeignet wären (Neubau oder Umnutzung), sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Wie in der Antwort zu Frage 2 und oben erläutert, setzt der Erwerb von Belegrechten im Bestand die Bereitschaft der Eigentümer*innen zu entsprechenden Vereinbarungen und Bindungen voraus. Auch hier liegen aktuell keine Angebote vor.
Sollte sich eine Gelegenheit ergeben, neue Belegrechte im Zooviertel einwerben zu können, wird die Verwaltung dies tun.
Seit dem Jahr 1999 bestanden in der Landeshauptstadt Hannover zeitlich befristete Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichte in unterschiedlichen problematischen Wohnquartieren. Diese Vereinbarungen wurden mehrfach verlängert. Aufgrund der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt hat die Verwaltung im Jahr 2015/2016 dann nur noch einen Teil der ursprünglich freigestellten Wohnungen für eine befristete Verlängerung vorgeschlagen. Am 25.08.16 hat der Rat einer Verlängerung von Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichten in 6 Gebieten bis 31.03.19 gemäß Drucksache Nr. 2244/2015 zugestimmt. Die Belegrechtsverzichte (2.002 Wohnungen) und die Gebietsfreistellungen (1.256 Wohnungen) betrafen teilweise deckungsgleiche Wohnungen, sodass eine Addition zu einem falschen Ergebnis führt und deutlich weniger als 3.000 Wohnungen betroffen waren. Die Freistellung wirkte sich nur bei einer Fluktuation in den Wohnungen aus.
Ergänzend zu den Ausführungen zur DS 15-2851/2019 weisen wir darauf hin, dass Ursache für die Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichte nicht Probleme mit den Vermieter*innen waren, sondern eine Ballung von Belegrechtsbeständen in bestimmten Gebieten.
Mit Informationsdrucksache 1972/2018 hat die Verwaltung darüber informiert, dass eine weitere Verlängerung von Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichten über den 31.03.19 hinaus nicht erfolgen wird und ab 01.04.19 alle Belegrechte, auf die verzichtet worden war, wieder in vollem Umfang von der Stadt wahrgenommen werden.

TOP 11.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 23.09.2019

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 22:15 Uhr.

Kupsch Stricks