Sitzung Jugendhilfeausschuss am 23.09.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.09.2019)
Protokoll (erschienen am 31.10.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 24.09.2019

PROTOKOLL

28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 23. September 2019,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 15.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Herr Baumann)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Herr Duckstein)
Ratsherr Finck (SPD)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
(Frau Jörk)
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Frau Kniesz-Nettlau
(Frau Pietsch)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Prante)
Herr Rauls
Herr Steimann
Herr Teuber
Frau Wilke
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Herr Wolf
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
(Ratsherr Zingler) (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr M.A. Bergen)
Frau Bloch 15.13 - 15.50 Uhr
Frau Braecklein
(Frau Broßat-Warschun)
Frau Israel
(Herr Jantz)
(Frau Löbcke)
Frau Merkel
(Frau Panafidina)
Herr Pohl
Frau Schnieder
(Frau Venzke)
(Frau Voigt)
(Frau Wenzel)
Frau Wittenberg

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Herr Bär (19.1)
Herr Borg (Dez. IV)
Frau Brodrück (51 ÖPR)
Frau Frischen (51.5)
Frau Fritz (51.02-R)
Frau Krüger (51.42)
Herr Pietzko (51.0)
Frau Rieger (51.1)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)

Herr Tietz für das Protokoll (51.02-R)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls - öffentlicher Teil - über die 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2019

4. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1429/2019: Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 2204/2019)

4.2. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 1429/2019: Klimapolitik als kommunale Aufgabe
(Drucks. Nr. 2469/2019)

5. Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2050/2019)

5.1. Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2050/2019 E1 mit 5 Anlagen)

6. Finanzbericht Juni 2019 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 2435/2019 mit 1 Anlage)

7. Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kita Freytagstraße
(Drucks. Nr. 2167/2019)

8. Umstrukturierung einer Krippengruppe in der Kita M3 Minis
(Drucks. Nr. 2221/2019)

9. Flexibilisierung der altersübergreifenden Gruppe (AüG) in der Kindertagesstätte Seestraße
(Drucks. Nr. 2222/2019)

10. Mitgliedschaft Verein "Early Excellence – Zentrum für Kinder und ihre Familien"
(Drucks. Nr. 2465/2019 mit 2 Anlagen)

11. Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen)

11.1. Änderungsantrag zu DS 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019
(Drucks. Nr. 2455/2019)

11.2. Änderungsantrag von Herrn Tobias Rauls zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 2517/2019)

12. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Genehmigung des Protokolls - nichtöffentlicher Teil - über die 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2019

Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.

Sodann begrüßte Beigeordneter Hauptstein das neue beratende Mitglied Frau Braecklein sowie die neuen stimmberechtigten Mitglieder Frau Kniesz-Nettlau, Herrn Rauls und Herrn Wolf, die sich kurz vorstellten.

Ratsherr Wolf zog den Tagesordnungspunkt 5. "Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte" (Drucks. Nr. 2050/2019) in die Fraktionen und beantragte, den Tagesordnungspunkt 4. "Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität" (Antrag Nr. 1429/2019) in die Fraktionen zu ziehen. Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 7 Enthaltungen für den Antrag bzgl. Tagesordnungspunkt 4. von Ratsherrn Wolf.

Herr Teuber zeigte ein Mitwirkungsverbot für sich bei dem Tagesordnungspunkt 7. an.



TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

- keine Fragen -


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls - öffentlicher Teil - über die 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2019

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen



TOP 13.
Genehmigung des Protokolls - nichtöffentlicher Teil - über die 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2019

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen
TOP 4.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 1429/2019)

Antrag

zu beschließen:

1. Der Rat erklärt den Klimanotstand* und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

2. Der Rat begrüßt ausdrücklich das Engagement der „Friday-for-Future“-Bewegung und aller anderen Menschen und Initiativen, die sich in Hannover, Europa und der Welt für Klimaschutz einsetzen.

3. Der Rat fordert die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf, künftig bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und bevorzugt Lösungen zu suchen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird künftig für Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Rubrik „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ verpflichtender Bestandteil.

4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, bei allen Institutionen und Organisationen, in denen die Landeshauptstadt Hannover Mitglied ist, darauf hinzuwirken, dass diese sich ebenfalls verstärkt für die Eindämmung der Klimakrise engagieren. Über die Ergebnisse ist dem Rat jährlich zu berichten.

5. Der Rat fordert die städtischen Betriebe sowie Unternehmen mit städtischer Beteiligung auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen.
Mit 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 7 Enthaltungen auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1429/2019: Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität
(Drucks. Nr. 2204/2019)
Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:

1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover bekennt sich uneingeschränkt zum Pariser Klimaschutzabkommen.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover stellt kritisch fest, dass zentrale gesteckte Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Aus diesem Grund muss sich auch die Landeshauptstadt Hannover vermehrt ihrer Verantwortung stellen.
3. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover begrüßt ausdrücklich das gesellschaftliche Engagement zu den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz. Neben dem fortwährenden Engagement der Natur- und Umweltverbände ist auch die Bewegung „Fridays for Future" positiv hervorzuheben. Die Vorstellungen und Forderungen der unterschiedlichen Akteure werden ernstgenommen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Landeshauptstadt Hannover Vorschläge zu unterbreiten, inwieweit ein beratendes Gremium eingerichtet werden kann. Das Gremium soll sich mit den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz befassen und den zuständigen Ratsgremien Vorschläge unterbreiten. Auf diese Weise sollen verschiedene Maßnahmenvorstellungen transparent im direkten Austausch diskutiert und gebündelt werden. Im Gremium sollen neben einschlägigen Fachleuten und Wissenschaftlern auch Schüler, Studenten, Natur-und Umweltverbände sowie weitere zivilgesellschaftliche Organisationen und Wirtschaftsverbände vertreten sein.

Mit 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 7 Enthaltungen auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen



TOP 4.2.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 1429/2019: Klimapolitik als kommunale Aufgabe
(Drucks. Nr. 2469/2019)
Antrag
zu beschließen:

1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover erkennt die Eindämmung der weltweiten Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von hoher Priorität an. Der Rat erkennt damit zugleich an, dass die bisherigen kommunalen Anstrengungen im Bereich Klimaschutz und Energiewende zwar bereits erfolgreich sind und Wirkung zeigen, aber zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Abkommens noch erheblich verstärkt werden müssen.

2. Die Landeshauptstadt Hannover wird daher die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen.

3. Darüber hinaus setzt der Rat der Landeshauptstadt folgende Zielvorgaben für eine dezernatsübergreifende Bearbeitung
- eine deutliche Beschleunigung der im „Masterplan Stadt und Region Hannover / 100 % für den Klimaschutz (DS-Nr. 0613/2014) eingeleiteten Schritte gehören um die dort beschlossenen Klimaziele statt bis 2050 möglichst bereits bis 2035 zu erreichen,
- der Erhalt der Eilenriede und der anderen städtischen Wälder und die mittel- bis langfristige Aufforstung.
- eine Stärkung der bereits bestehenden Klimaschutzaktivitäten von proKlima und der Klimaschutzagentur, vor allem in den Bereichen Energiesparberatung, der Modernisierung der Gebäudehülle und der Solarstromerzeugung.

4. Die Energie- und CO2-Bilanz für die Landeshauptstadt Hannover (aktuell DS-Nr. 0658/2019) wird von der Verwaltung zeitgleich zu den Berichten laut landes- und bundesrechtlichen Regelungen vorgelegt, mindestens aber alle drei Jahre.

5. Der Rat der Landeshauptstadt fordert die städtischen Betriebe sowie Unternehmen mit städtischer Beteiligung auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen. Bei allen Institutionen und Organisationen, in denen die Landeshauptstadt Hannover Mitglied ist, soll die Verwaltung zudem darauf hinwirken, dass sich diese ebenfalls verstärkt für die Eindämmung der Klimakrise engagieren.

Mit 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 7 Enthaltungen auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen



TOP 5.
Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2050/2019)

Antrag,

der Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Dreifeldsporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück am Standort Meterstraße 3 im Stadtbezirk Südstadt-Bult und dem Beginn der Planungen für den Bau zuzustimmen.

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen



TOP 5.1.
Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte
(Drucks. Nr. 2050/2019 E1 mit 5 Anlagen)

Antrag,

die Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult Nr. 15-2130/2019 zur Drucksache 2050/2019 (Standortentscheidung zur Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule inkl. Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kindertagesstätte) abzulehnen.

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen



TOP 6.
Finanzbericht Juni 2019 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucksache Nr. 2435/2019 mit 1 Anlage)

Herr Teuber erkundigte sich, wie sich die Werte "Privatrechtliche Entgelte" und "Bauliche Unterhaltung" ergeben hätten.

Die Werte "Privatrechtliche Entgelte" seien laut des Rechnungsprüfungsamtes fehlerhaft zugeordnet gewesen, so Herr Pietzko. Aufgrund der Korrektur habe sich keine Erhöhung oder Senkung ergeben, sondern lediglich eine Verschiebung dieser Werte. Bezogen auf die Investitionen sei der Stand 23.06.2019 abgebildet worden. Die weiteren Investitionen würden noch abgewickelt und im nächsten Bericht abgebildet.

Zur Kenntnis genommen
TOP 7.
Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kita Freytagstraße
(Drucks. Nr. 2167/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· in der Kindertagesstätte Freytagstraße, Freytagstraße 14, 30169 Hannover, in Trägerschaft der AWO, eine Hortgruppe mit 20 Plätzen in eine große altersübergreifende Gruppe (AüG) mit einer flexiblen Zusammensetzung aus Hort- und Kindergartenplätzen unter Berücksichtigung der max. Anzahl von zulässigen Plätzen laut Betriebserlaubnis in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

· dem Träger ab dem 01.10.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen für die AüG auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz- BKE) zu gewähren.
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Herr Teuber nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 8.
Umstrukturierung einer Krippengruppe in der Kita M3 Minis
(Drucks. Nr. 2221/2019)

Auf die Frage von Ratsherrn Pohl, welche Gründe zur Kündigung des Außengeländes führten, antwortete Frau Krüger, dass man in sehr engem Kontakt mit dem Träger der Einrichtung gestanden habe, um eine Lösung zu finden, allerdings den Vermieter des Außengeländes und die Gründe der Kündigung nicht kenne.

Antrag,

zu beschließen,

· die Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins M3 Minis Kindertagesstätte e.V., Marienstraße 28, 30171 Hannover, in eine kleine Kindertagesstätte (KKT) (10 Plätze in Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren und

· dem Träger ab dem 01.08.2019, unter Berücksichtigung der vorliegenden Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 9.
Flexibilisierung der altersübergreifenden Gruppe (AüG) in der Kindertagesstätte Seestraße
(Drucks. Nr. 2222/2019)

Antrag,

zu beschließen,

· die AüG der Kindertagesstätte Seestraße, Seestraße 20 - 21, 30171 Hannover, in Trägerschaft der Maschseekinder gem. GmbH, von zurzeit insgesamt 17 Plätzen für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in Ganztagsbetreuung, in eine altersübergreifende Gruppe mit einer flexiblen Zusammensetzung aus Krippen- und Kindergartenplätzen unter Berücksichtigung der max. Anzahl von zulässigen Plätzen laut Betriebserlaubnis (max. 25 Plätze) in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

· dem Träger rückwirkend vom 01.01.2019, unter Berücksichtigung der vorliegenden Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 10.
Mitgliedschaft Verein "Early Excellence – Zentrum für Kinder und ihre Familien"
(Drucks. Nr. 2465/2019 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Pohl fragte nach, was das Ziel der Landeshauptstadt Hannover sei, diesem Verein als Mitglied beizutreten.

Stadträtin Rzyski betonte den Zugewinn eines weitergehenden, fachlichen Austauschs sowie eine Weiterentwicklung des Ansatzes im Hinblick auf die steigende Ausrichtung von Einrichtungen in Hannover nach dem Early Excellence Ansatz.

Herr Teuber merkte an, dass der Wortlaut der Satzung bzgl. der Rechte und Pflichten der Mitglieder kritisch zu betrachten sei, woraufhin Stadträtin Rzyski informierte, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht durch die Satzung des Vereins nicht berührt werde.

Es fehle an Transparenz bei der Vereinsmitgliedschaft, so Ratsherr Klapproth. Daher werde die CDU-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten.

Ratsherr Finck begrüßte die Drucksache, da man durch die Mitgliedschaft Wissen und Erfahrungen über die kommunalen Grenzen hinaus gewinnen könne.
Antrag,

gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 12 NKomVG dem Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Verein “Early Excellence – Zentrum für Kinder und ihre Familien e. V. (EEC e.V.)“ zuzustimmen.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 11.2.
Änderungsantrag von Herrn Tobias Rauls zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 2517/2019)

Antrag
zu beschließen:

Die Richtlinie über die Förderung von Jugendgruppen und Jugendverbänden ab 01.07.2019 wie folgt zu ergänzen:

· zu Punkt 3.1.2 "Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in Jugendverbänden": Sollte ein Jugendverband eine/n bisher geförderte/n Mitarbeiter*in aufgrund der neuen Förderrichtlinie nachweislich nicht mehr weiterbeschäftigen können, wird diese Stelle bis Ende 2020 nach alter Richtlinie weiter gefördert.

6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 11.1.
Änderungsantrag zu DS 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019
(Drucks. Nr. 2455/2019)

Ratsherr Finck ergänzte die im Antrag genannte Begründung und berichtete, dass man mit dem Antrag die Selbstverwaltung der Jugendverbände und die Verbandstätigkeit fördern und unterstützen wolle. Man wolle dadurch zudem sichere und nachhaltige Strukturen ermöglichen.

Ratsherr Pohl beantragte getrennte Abstimmung.

Herr Teuber begrüßte den Änderungsantrag der Mehrheitsfraktion. Es sei ein sehr positiver Fortschritt, dessen Umsetzung in der Praxis erprobt und genau beobachtet werden müsse. So könnten die Durchschnittssätze erst im Nachhinein ermittelt werden, über deren Inhalt man auch zunächst sprechen müsse. Zudem gab Herr Teuber zu Bedenken, dass der unter Punkt 3.2.1 letzter Absatz genannte Arbeitsvertrag erst nach Zusage der Förderung abgeschlossen und vorgelegt werden könne. Zuvor bestehe wenig Planungssicherheit, die den Abschluss von Arbeitsverträgen verhindere. Die Richtlinie grundsätzlich sei seit vielen Jahren ein richtiger Schritt zur Förderung der Jugendverbandsarbeit.

Antrag

zu beschließen:

I. die Richtlinien wie folgt zu ändern:

- Die Formulierung „Jugendgruppen und Jugendverbände“ wird im gesamten Dokument sinngemäß ersetzt durch „Jugendgruppen, Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse“

- 1.2 Ziel [S. 2] wird ersetzt durch folgenden Text:

Jugendarbeit soll den jungen Menschen die zu ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung stellen und an den Interessen junger Menschen anknüpfen. Die Angebote sollen von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Durch die Jugendverbände und Jugendgruppen werden die Anliegen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und die Interessen junger Menschen vertreten. Die Arbeit der Jugendverbände ist auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, wendet sich aber auch an junge Menschen, die keine Mitglieder sind. Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ein wesentlicher Bestandteil der Stadtgesellschaft in Hannover.
In den hannoverschen Jugendgruppen, Jugendverbänden und ihren Zusammenschlüssen wird die Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert. Sie tragen als Mitglieder der Vereine, Verbände und Jugendgruppen wesentlich zu einem guten Miteinander unserer Stadtgesellschaft bei und werden von der Stadt Hannover daher wertgeschätzt und anerkannt. Die Landeshauptstadt fördert die Kinder- und Jugendarbeit vieler freier Träger, Jugendverbände und ihrer Zusammenschlüsse. Ziel der Förderung ist die Herstellung von Vielfalt in der Angebotsstruktur und ein hoher Grad an Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf Inhalte, Organisationsformen und Verbindlichkeiten.
Feststellung, Wahrung und Weiterentwicklung der Qualität der Kinder- und Jugendarbeit sind eine ständige Aufgabe der Zuwendungsempfänger*innen und der Zuwendungsgeberin.
Die nachfolgenden Richtlinien definieren einige Fördermöglichkeiten für Jugendgruppen, Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 11, 12 und 74 SGB VIII.

- 1.3.5 NEU
Der Stadtjugendring bzw. die Jugendverbände sind von den Regelungen der Beschlussdrucksache 1219/2020 zur Dynamisierung von Zuwendungen ab dem 01.01.2020 erfasst.

- 3.1.2 [Kriterien für die Förderung, S. 5f.]

a) […] Hierin ist soll mindestens eine Jugendleiter*innen-Card-Schulung enthalten sein. […] Wird die Zahl der Teilnahme-Tage nicht durch Maßnahmen erreicht, die seitens der Landeshauptstadt Hannover gefördert wurden, kann der Träger weitere Nachweise über zusätzliche durchgeführte, aber nicht städtisch geförderte Maßnahmen vorlegen. Für die Berücksichtigung der sich daraus ergebenden zusätzlichen Teilnehme-Tage werden bei diesen Maßnahmen ebenfalls die Kriterien aus den Nummern 5, 6, 7 und 8 dieser Richtlinien hinsichtlich der Anerkennung von Teilnehmenden und Betreuungskräften anerkannt.“

c) wird ersetzt durch:
mindestens über eine Mitgliederzahl von 100 Personen aus der Landeshauptstadt Hannover verfügen, von denen die Mehrzahl unter 27 Jahren alt sein muss. Die Mitgliedschaft kann durch ein Vertragsverhältnis, eine nachweisbare schriftliche Willensbekundung oder durch satzungsgemäße Regelungen nachgewiesen werden. Dieses muss belegbar sein.

e) wird gestrichen und die folgende Aufzählung und die Verweise darauf entsprechend angepasst.

- 3.1.2. [S.6]
„Jugendgruppen, Jugendverbände und deren Zusammenschlüsse, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie bereits gefördert wurden, legen schnellstmöglich, spätestens zum 15.12.2019 bis zum 30.09. 2019 die o.g. Nachweise vor.“

- 3.1.3. [S. 7]
Der Antrag Anträge auf Förderung für das Folgejahr ist sind bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu stellen. […]“

Der Klammerzusatz (Entgeltstufe/Stufe/Familienstand/Kinder usw.) wird gestrichen.

- 3.2.3 [S.8.] wird ergänzt um:
„Der jeweilige prozentuale Eigenanteil des Trägers / der Träger umfasst Eigenmittel und/oder sonstige Einnahmen im Sinne des § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VIII. Auch ehrenamtliche Arbeit kann dem zu erbringenden Eigenanteil mit einem Anteil bis zu 30 Prozent zugerechnet werden, wenn es über die ehrenamtliche Arbeit schriftliche Nachweise gibt.“

- 3.3 Verwendungsnachweis [S.8]
Die Endabrechnung für die Personalkosten ist soll bis zum 31.01. des Folgejahres in folgender Form einzureichen eingereicht werden:

- 12 [S. 22]
„Die Landeshauptstadt Hannover kann zusätzlich zu diesen Richtlinien von den für die Träger*innen zusätzliche formelle Anforderungen festlegen.“

- 12 [S. 22] wird ergänzt um
Richtlinien können auf Antrag auch abschnittsweise für jeden Ordnungspunkt geändert werden. Es bedarf nicht der Zustimmung zur gesamten Richtlinie. Die Verwaltung erstellt jeweils eine vollständige Neufassung der Richtlinie.

II. Die Verwaltung legt rechtzeitig im Frühjahr 2022 eine Evaluierung vor, die u.a. zeigt, welche Verbände in welcher Höhe gefördert werden und wurden, wie sich die Landschaft der geförderten Jugendverbände sowie die Arbeit des Stadtjugendringes verändert hat und gibt eine Empfehlung ab, an welchen Stellen die Richtlinien angepasst werden sollten und ob bzw. in welcher Höhe der Mittelansatz für die Umsetzung der Richtlinien ausreichend ist.

zu I:
12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
zu II:
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 11.
Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen
(Drucks. Nr. 1106/2019 mit 2 Anlagen)

Herr Rauls bat einige Punkte der Richtlinie zu bedenken. So grenze Punkt 3.1.2 lit. c) der Richtlinie Jugendverbände aus und dränge zum Abschluss von Willenserklärungen. Weiterhin sei zu befürchten, dass der unter Punkt 3.2.2 genannte Durchschnittssatz nicht dem Realkostensatz der Jugendverbände entspreche. Sodann wollte Herr Rauls wissen, ob der Durchschnittssatz auch die an die Sozialfachkräfte der Landeshauptstadt Hannover gezahlten Zulagen beinhalte, was mit der Summe des Fördertopfes geschehe, wenn weitere Jugendverbände eine Zuwendung beantragten und was mit Restmitteln geschehe, die nicht abgerufen würden. Eine Ergänzung der Richtlinie, Restmittel auf die Verbände aufzuteilen, sei empfehlenswert.

Anträge könnten nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt werden, so Stadträtin Rzyski. Das bedeute, dass Anträge abgelehnt werden müssten, sobald die Mittel aufgebraucht seien. Die an die Sozialfachkräfte gezahlten Zulagen seien in den durchschnittlichen Arbeitgeberkosten enthalten.

Ratsherr Finck informierte, dass Anträge auf Förderung rechtzeitig gestellt werden müssten, um so noch vor den Haushaltsplanberatungen eine Fördersumme abschätzen zu können. Haushaltsreste würden im Rahmen von Zielvorgaben und der Richtlinie verwendet.

Antrag,

den Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019 (Anlage 1) zuzustimmen.

Mit 11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung in Verbindung mit dem Änderungsantrag Drucks. Nr. 2455/2019 angenommen



TOP 12.
Bericht der Dezernentin

- keine Berichtspunkte -

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 15:50 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll