Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 09.09.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.09.2019)
Protokoll (erschienen am 18.12.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 BRB- Datum 14.10.2019

PROTOKOLL

21. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 9. September 2019,
Stadtentwässerung Hannover, Mensa, Sorststr. 16, 30165 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 23.00 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
(Bezirksratsherr Grote) (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Schrank (Die Partei)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
(Bezirksratsfrau von Werder) (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement
Herr Bär FB Gebäudemanagement
Herr Zunft FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Behrens FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Rabe FB Planen und Stadtentwicklung

Gäste:
Herr Staatsrat Kock
Herr von Thadden
Herr Dr. Habermann-Nieße

Presse:
Frau Hilbig HAZ


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.07.2019
- öffentlicher Teil

3. Anhörung gem. §§ 31 Abs. 4 und 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema:
Informationen zu Grundlagen der Wohnungsvermietung und Erhalt des sozialen Gefüges in der Nordstadt
Gäste:
Herr Reinold von Thadden vom Deutschen Mieterbund Hannover e.V.
Herr Dr. Klaus Habermann-Nieße vom Institut für Wohnpolitik und Stadtökologie e.V.
Herr Matthias Kock, Staatsrat für den Bereich Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg sowie Wohnungsbaukoordinator des Hamburger Senates

4. Einwohner*innenfragestunde

8.1. Der SPD-Fraktion

8.1.1. Bevölkerungsentwicklung in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1870/2019)

5. Information über Bauvorhaben

7.1.2. Gymnasium Lutherschule, Umsetzung G9 durch Erweiterungsbau
(Drucks. Nr. 2211/2019 mit 3 Anlagen)

6. INTEGRATIONSBEIRAT

6.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

6.2. Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord
(Drucks. Nr. 15-2144/2019)

6.3. Zuwendung des Integrationsbeirates Nord für das Projekt "Nachbarschaftsfest mit Mitmach-Musiktheater"
(Drucks. Nr. 15-2405/2019)

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.1. Umstufung der Straße Alt-Vinnhorst
(Drucks. Nr. 1909/2019 mit 1 Anlage)




8. A N F R A G E N

8.2. Der Fraktion Bündnis 90/die Grünen

8.2.1. Fahrradstraßen in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1868/2019)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Umbau des Kreuzungsbereiches Haltenhoffstraße/ Herrenhäuser Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-2187/2019)

8.3.2. Demontage der Rechtsabbiegerampel Fenskestraße zur Schulenburger Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2190/2019)

8.4. der Fraktion DIE LINKE.

8.4.1. Neubau einer Wohnanlage in der Tulpenstraße 15
(Drucks. Nr. 15-2186/2019)

9. A N T R Ä G E

9.1. Der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

9.1.1. Vorfahrtregelungen in der Jägerstraße
(Drucks. Nr. 15-2152/2019)

9.1.2. Markierung von Fahrradfuhrten auf der straße Alt Vinnhorst/Im Krummen Sieke und Markierung zurück bei abgesenkten Bordstein
(Drucks. Nr. 15-1781/2019)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Umbau der Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung auf der Voltmerstraße um gefahrloses Queren von Radfahrern zu ermöglichen
(Drucks. Nr. 15-2192/2019)

10. Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-2392/2019)

11. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.07.2019 - nichtöffentlicher Teil




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Zur auf der Tagesordnung stehenden Anhörung zum Thema
Informationen zu Grundlagen der Wohnungsvermietung und Erhalt des sozialen Gefüges in der Nordstadt begrüßte sie Herrn von Thadden vom Deutschen Mieterbund Hannover e.V., Herrn Dr. Habermann-Nieße vom Institut für Wohnpolitik und Stadtökologie sowie Herrn Staatsrat Kock, Leiter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg und Wohnungsbaukoordinator des Hamburger Senats.
Sie sagte, das Gremium freue sich sehr über das Kommen der Experten, und bedankte sich bei Herrn Staatsrat Kock, dass er extra aus Hamburg angereist sei.
Sie sagte, auch in Hannover sei eine schleichende Erhöhung der Mieten zu verzeichnen. Sie hätte nichts gegen Milieuschutzgebiete wie es sie auch in Berlin gebe.
Es gehe ihr nicht um Neubauvorhaben, sondern um die stetige Verteuerung von vorhandenem Wohnraum. Vor diesem Hintergrund erwarte man sich von den eingeladenen Experten Informationen und ggfs. Handlungsempfehlungen, wie man diese Situation entschärfen könne.
Zunächst würden die Sachverständigen ihren Input geben, danach das Gremium Fragen stellen und diskutieren.

Die Beantwortung der Anfrage aus TOP 8.1.1. wurde vorgezogen.
Bezirksbürgermeisterin Geschke begrüßte hierzu Herrn Zunft, Leiter des Planungsbezirkes Nord sowie seine Kollegin Frau Behrens aus dem Bereich Stadtentwicklung.
Der öffentliche und nichtöffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 01.07.2019 könne gemeinsam abgestimmt werden.
Zu TOP 7.1.2. kam Herr Bär, Bereichsleiter Gebäudemanagement später dazu.
Der unter TOP 9.2.1. aufgeführte Antrag wurde zu TOP 9.1.2., da es sich um einen Antrag der SPD Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelte.
Zu TOP 6.3. und 10. lagen Tischvorlagen vor.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.07.2019 - öffentlicher Teil
Das Protokoll wurde mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen genehmigt.

TOP 3.
Anhörung gem. §§ 31 Abs. 4 und 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema:
Informationen zu Grundlagen der Wohnungsvermietung und Erhalt des sozialen Gefüges in der Nordstadt

Herr Kock berichtete über die Erfahrungen aus Hamburg und erläuterte die dort gewählten Instrumente, um Fehlentwicklungen entgegenwirken zu können.
Man müsse die Ängste der Menschen ernst nehmen und sich in die Situation der Menschen versetzen, die nach Jahrzehnten befürchten müssen, ihr Quartier verlassen zu müssen.
Zufriedenheit und Gleichgewicht im Quartier seien wichtig. Nicht nur die öffentliche Hand /"der Staat" sei gefragt, sondern auch die Wohnungswirtschaft - einschließlich der Privaten - sollten zu Verantwortungsbewusstsein aufgerufen werden.

Mögliches regulatives Instrument sei der Erlass einer Erhaltungsverordnung. Diese sei in Hamburg für mehrere Gebiete erlassen worden, um die Verdrängung alteingesessener Mieter zu bremsen. Dadurch stünden rund 212.000 Menschen unter Schutz. Notwendige Voraussetzung für den Erlass einer solchen Satzung sei aber die rechtssichere Ermittlung des vorliegenden Verdrängungsdrucks.

Hamburg habe ebenfalls für einige Gebiete eine Umwandlungsverordnung erlassen.
Diese Verordnung regele eine Genehmigungspflicht der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. In diesen Gebieten sei ein Rückgang von Umwandlungstätigkeiten zu verzeichnen gewesen.
Die Stadt Hamburg habe in manchen Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies sei an bestimmte Bedingungen gebunden. Teilweise könne auch eine Senkung des Verkehrswertes um 20 % durchgesetzt werden. Dies bedeute zwar keinen Schutz des Einzelnen, aber von der Ausübung eines Vorkaufsrechtes gehe ein Signal aus. Das Quartier werde nicht zügellos den Marktmechanismen überlassen.

Ebenfalls gebe es das Zweckentfremdungsgesetz. Dies sei schwer anzuwenden. Daher müssten sich nun potentielle Vermieter beim Bezirksamt registrieren lassen, um eine Wohnraumschutznummer zu erhalten. Nur mit dieser Nummer dürfe man Wohnraum vermieten. Auch die Plattform airbnb wurde verpflichtet, nur mit Wohnraumschutznummer zu arbeiten.
Allerdings sei die Vermietung der eigenen Wohnung für die Dauer von bis zu zwei Monaten nicht genehmigungspflichtig.
Längere Zeiträume aber schon, da dann Wohnraum dem Markt entzogen werde.
Dies sei keine gute Quartiersentwicklung, da eine ständig wechselnde Bewohnerschaft
zur Erodierung des Quartiers beitrage.
Herr Kock plädierte für gesunde Nachbarschaften und appellierte an die Wohnungswirtschaftsunternehmen, auch an Sozialwohnungen zu denken. Sozialmieter per se destabilisieren keine Nachbarschaft, sondern führen zu einer Durchmischung eines Quartiers,, was gerade "etwas abhebt". Er halte den Mietspiegel für kein politisches Instrument. Es gebe kein Allheilmittel gegen Mietpreissteigerungen in angesagten Gebieten. Eine wirkliche Entspannung könne nur durch Angebotserhöhung erzielt werden, damit dadurch die steigende Nachfrage befriedigt werden könne.
So lange der Markt angespannt sei, müsse man über Schutzmaßnahmen nachdenken, um den sozialen Zusammenhang stabil zu halten. Wichtig sei ein wertschätzendes Miteinander.

Herr Dr. Habermann-Nieße lebt und wirkt seit den 80er Jahren in der Nordstadt und hat
vor 30 Jahren die Wohnungsgenossenschaft WOGE gegründet.
Er sagte, bis zum Jahr 2008 war die Nordstadt Sanierungsgebiet. Dadurch ergaben sich besondere Voraussetzungen zur Einsetzung des Städtebaurechts, z.B. gedeckelte Bodenpreise oder ein Vorkaufsrecht der Stadt im Rahmen der Sanierung.
In den 90er Jahren entstand durch den Zuzug von Kosovo-Kriegsflüchtlingen eine erhöhte Wohnraumnachfrage, es gab viele geförderte Wohnungen.
Sein Institut habe viele Untersuchungen durchgeführt im Hinblick auf die Entwicklung der sozialen Vielfalt in nachgefragten Quartieren (z.B. Frankfurt am Main, Köln Ehrenfeld, Berlin Moabit - siehe angefügte Präsentation).
Die Situation in der Nordstadt habe sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.
Der Erhalt der sozialen Vielfalt und die Vermeidung von kultureller Verdrängung müssen künftig im Fokus stehen.

Man könne Daten über die Veränderung der Bevölkerungsstruktur in einem Viertel heranziehen. Er sagte, ein Indikator für Verdrängung sei eine festgestellte Reduzierung des Anteils von Alleinerziehenden und Bewohner*innen im Alter zwischen 60 und 74.
Um einer quartiersschädlichen Entwicklung entgegenzuwirken, plädierte er für das
Instrument einer Erhaltungssatzung und erläuterte anhand einer Präsentation Möglichkeiten und Wirkungsweisen einer solchen Satzung.
Die Stadt München z.B. habe für bestimmte Quartiere eine Erhaltungssatzung verabschiedet und in diesen Gebieten würde alle 5 Jahre überprüft, ob die Kriterien noch zuträfen.
- Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt -

Herr von Thadden richtete in seinen Ausführungen den Fokus auf das Mietrecht.
Der Mieterverein habe die Einführung der Mietpreisbremse gefordert.
Berlin versuche es nun mit einem Mietendeckel, dies sei nicht so einfach auf Niedersachsen zu übertragen. Die Zweckentfremdungsverordnung sei noch nicht eingeführt.
Festzustellen sei, dass die Gesellschaft sich immer weiter ausdifferenzieren würde und Hannover bei den Mieten noch nicht am Ende angekommen sei. Hier gebe es im Vergleich zu anderen Städten "Nachholpotenzial".
In der Nordstadt gebe es durch die Uni eine hohe Fluktuation.
Das Hauptproblem der beim Mieterverein Hilfesuchenden sei die "Rausmodernisierung". Speziell alte Menschen könnten oft nicht mehr dort weiter leben, wo sie wohnen möchten.
In seiner Beratungsfunktion könne er nur die Richtigkeit der Erhöhungen prüfen.
Er sehe die Politik in der Verantwortung, hier regulativ tätig zu werden.
Allerdings sehe er eine Zweckentfremdungsverordnung sehr skeptisch.

Bezirksratsherr Spatzker fragte nach Möglichkeiten, auf leerstehende Grundstücke zuzugreifen.
Herr Kock nannte den § 176 BauGB. Bei angespannten Wohnungsmärkten könne man ein Baugebot erlassen.
Herr Dr. Habermaann-Nieße sagte, in der Nordstadt gebe es kaum noch Leerstände. Als Positivbeispiel nannte er die Heisenstraße, dort sei es gelungen, einen Garagenhof in Wohnungsbau umzuwandeln.
Die öffentlichen Hand habe wenig Möglichkeiten. Auch Zweckentfremdung benötige Aufsicht.
Bezirksratsherr Dr. Abend fasste die Hauptargumente noch einmal zusammen und stellte fest, dass sich der Bezirksrat Nord als erster Bezirksrat intensiv mit dieser Thematik beschäftige. Man müsse baupolitisch aktiv werden und bat um Empfehlung durch die Experten, ob diese dafür plädierten, die genannten Instrumente engmaschig anzuwenden.
Herr Kock sagte, man mache sich mit einer Erhaltungssatzung nicht nur Freunde, daher sei es wichtig, es absolut rechtssicher zu machen und den Verdrängungsdruck gerichtsfest nachweisen zu können.
In Hamburg habe man ein Sozialmonitoring aufgebaut. Alle Stadtteile würden beobachtet, dies erleichtere die politische Willensbildung, die in Hamburg auf Bezirksebene stattfinde.
Herr Dr. Habermann-Nieße verwies auf das in München praktizierte gerichtsfeste System.
Ratsherr Nicholls fand die Aussagen aufschlussreich im HInblick auf die Umsetzung einer Zweckentfremdungssatzung. Seine Fraktion habe hierzu auch einen entsprechenden Antrag in Vorbereitung. Er fragte die Experten, ob sie sich von der in Berlin beschlossenen Mietpreisbremse Verbesserungen erhofften.

Herr von Thadden nannte die Kappungsgrenzenverordnung, man müsse von den 15 % wegkommen. Er sagte, auch das Mietspiegelrecht müsste seiner Meinung nach überarbeitet werden. Der Betrachtungszeitraum müsse ausgeweitet werden, die Preise pro Jahr müssten in den Fokus genommen werden.
Das Mietrecht sollte man auch nicht vom Zivilrecht abkoppeln.

Herr Kock sagte, Hamburg habe eine ganze Reihe sozialer Erhaltungssatzungen zusammen abgestimmt mit der Wohnungswirtschaft verabschiedet.
Aber eine Instandhaltung und auch energetische Sanierung sei weiterhin möglich, aber es gehe kein uferloses Vorgehen, dies sei ein gutes Instrument für Quartiere mit dem Ziel einer vernünftigen Mietpreisentwicklung.

Bezirksratsherr Rahabi sagte, die Zweckentfremdungssatzung sei auf Landesebene durch. Jetzt könne Hannover handeln.
Der Fokus des Bezirksrates solle darauf liegen, sich um eine Erhaltungsverordnung zu kümmern. Man müsse anfangen, diese Gebiete zu identifizieren.

Herr Kock sagte, es gebe eine Spirale - es würde teuer gekauft, dann müsse modernisiert werden, um teuer vermieten oder verkaufen zu können.
Diesen Kreislauf gelte es durch dosierte Intervention zu verhindern.
Man brauche auch verständige Investoren, die bestandserhaltend agieren.

Herr von Thadden favorisierte die Abschaffung der Modernisierungsumlage, da selbst bei einer Begrenzung die meisten Mieterhöhungen zu hoch ausfielen. Die Miete bliebe ja dauerhaft hoch, auch wenn sich die Modernisierung schon amortisiert habe.

Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, ihr fehle in Hannover die soziale Komponente. Diese sei ausbaufähig und das sollte die Intention des Bezirksrates sein.

Bezirksratsherr Dr. Huneke sagte, die Bevölkerung wachse, dadurch entstehe auch Mangel. Man müsse auch eine gute Infrastruktur schaffen, damit Menschen pendeln können. Durch bürokratische Maßnahmen könne man nicht so viel erreichen.

Herr Kock sagte, man brauche beides - Wohnungsbau und Schutz, man müsse eine Doppelstrategie fahren.

Herr von Thadden wies darauf hin, dass 400 Millionen Euro von der Bundesregierung für Neubau freigegeben wurden. Das Geld müsse nun endlich abgerufen werden. Dies passiere bisher nicht in der gebotenen Zeit.

Bezirksbürgermeisterin Geschke bedankte sich bei allen Experten für die informativen Ausführungen und schloss den Tagesordnungspunkt 3.

TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde
Ein Anwohner fragte, an wen die Immobilien gehen würden, wenn die Stadt Hamburg ihr Vorkaufsrecht ausüben würde. Ob es ggfs. auch an "vernünftige" Investoren gegeben werden könne.
Herr Kock antwortete, das Grundstück und Gebäude gingen nicht gleich an ein Wohnungsunternehmen, sondern zunächst an eine Landesunternehmung, diese sei anders als kommunale Wohnungsunternehmen nicht an das öffentliche Vergaberecht gebunden.

Ein weiterer Anwohner bezog sich in seinem Statement auf das Verhältnis zwischen Universität und dem Bezirksrat und überreichte hierzu einen schriftlich formulierten Fragenkatalog.
Eine Anwohnerin aus der Nordstadt fragte die Bezirksratsmitglieder nach ihrem politischen Willen, eine Erhaltungssatzung einzufordern und solche Beschlüsse voranzutreiben und zeitlich zu forcieren.


Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, der Bezirksrat befasse sich mit diesem Thema. Der Wille, etwas zu bewegen sei da, aus diesem Grund sei auch die heutige Anhörung erfolgt.
Er forderte auch die anderen Fraktionen zur Stellungnahme auf.
Ausgehend von der heutigen Sitzung sei klar, dass man Daten der Gesamtstadt benötige, der Rat der Stadt müsse beauftragt werden diese einzufordern.
Zur zeitlichen Komponente sagte er, dass der Bezirksrat sich in der nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen und entsprechende Schlüsse ziehen werde.

Frau Behrens erläuterte, bei den von der Stadt Hannover ermittelten Daten handele es sich um sozialstrukturelle sowie wohnungsmarktpoltische Erhebungen.
Diese können nicht vergleichend dargestellt werden.

Herr Kock schlug vor, zur Ermittlung der benötigten Daten eine sozialräumliche Untersuchung in Auftrag zu geben.

TOP 8.1.
Der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Bevölkerungsentwicklung in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1870/2019)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

In seiner Sitzung vom 01.07.2019 hat der Bezirksrat Nord mit dem Antrag Nr. 15-1785/2019 die Abhaltung einer Anhörung zum Thema eines effektiven Milieuschutzes in der Nordstadt beschlossen. Bereits in der Sitzung wurde die Möglichkeit der Einbindung der Stadtverwaltung, als maßgebliches ausführendes Organ, in die Anhörung diskutiert. Zur Vorbereitung der Anhörung, um diese Einbindung zu gewährleisten, halten wir es daher für sinnvoll und notwendig, die gestellten Fragen ebenfalls von der Stadtverwaltung beantworten zu lassen. Darüber hinaus würden wir es außerordentlich befürworten, falls ein Vertreter der Stadt zu diesem Thema anwesend ist.

Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hat sich die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung in der Nordstadt in den letzten 15 Jahren verändert?

2. Sind Anzeichen für eine Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung ersichtlich?
3. Wie wird der Einsatz städtebaulicher Instrumente wie etwa sozialen Erhaltungsverordnungen bewertet, um ggf. riskante Aufwertungs- und Verdrängungseffekte abzuwenden; ist hierfür die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung vorgesehen?

Die Begründung gilt gemäß Antrag Nr. 15-1785/2019 weiterhin fort.

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die verwendeten Indikatoren umfassen nicht in Gänze 15 Jahre aufgrund fehlender Daten bzw. aufgrund vorhandener Brüche in den jeweiligen Statistiken, z.B. durch den Zensus 2011 oder durch neue Methoden (betrifft u.a.: Haushalte-, Arbeitslosen-, Sozial- und Wohnungsbestandsstatistik).


Die Nordstadt ist ein stark wachsender Stadtteil und gewinnt im Zeitraum Ende 2006 bis Ende 2018 fast 2.171 Einwohner*innen hinzu (+13,5 %, Stadt: +7,3 %). Dies gründet v.a. auf den Zuwachs junger Erwachsener im Alter von 18 bis 26 Jahren. Zum starken Wachstum haben in fast ¾ der Fälle Menschen mit Migrationshintergrund beigetragen (+ 1.572 Personen), häufig aus Osteuropa oder aus Nationen des Vorderen Orients.

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen ist unterdurchschnittlich (12,8 %, Stadt: 15,4 %) und gegen den Trend von 14,0 auf 12,8 % gesunken (Stadt: Anstieg von 15,1 auf 15,4 %). Auch absolut betrachtet ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen – im Gegensatz zum gesamtstädtischen Trend – stagnierend.

Die Generation 60 plus ist in der Nordstadt unterrepräsentiert, ihr Anteil liegt bei 14,5 % (Stadt: 24,2 %). Im betrachteten Zeitraum Ende 2006 bis Ende 2018 ist die Zahl der Senior*innen zwar um 118 Personen gestiegen, aufgrund des starken Wachstums der mittleren Altersgruppen ist ihr Anteil im Stadtteil dennoch insgesamt von 15,7 auf 14,5 % gesunken.

Die Haushaltsstruktur ist v.a. durch kleinere Haushalte geprägt: 64,7 % sind 1-Personenhaushalte (Stadt 54,3 %), nur 12,6 % der Haushalte bilden Familien (Stadt 16,9 %), d.h. auch, dass die Nachfrage v.a. auf kleinere Wohnungen abzielen dürfte. Im Zeitraum 2008 bis 2017 hat die Nordstadt 1.035 Haushalte hinzugewonnen (ein Vergleich mit 2006 ist methodisch nicht möglich).

Der Haushaltsanstieg fußt auf einem überproportionalen Anstieg der Einpersonenhaushalte (+ 865 Haushalte bzw. + 13,6 %, Stadt: + 7,8 %). Die Nordstadt verlor im Gegenzug Familienhaushalte (- 44 Familien bzw. -3,0 %), darunter auch Alleinerziehende (-18 bzw. -4,3 %). Diese Entwicklung steht im Gegensatz zum gesamtstädtischen Trend eines starken Familienwachstums von Plus 3,8 % im Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2017. Die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt in der Nordstadt Ende 2017 bei 1,60 Personen und ist damit seit 2008 von 1,63 Personen entgegen dem stadtweiten Trend leicht gesunken (Stadt: von 1,79 auf 1,82 Personen je Haushalt).
Ende Dezember 2018 waren im Stadtteil Nordstadt 964 Menschen arbeitslos registriert, ein Anteil von 6,9 % an der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren (Stadt: 6,3 %). Der Rückgang der Arbeitslosigkeit in der Nordstadt war im Zeitraum Ende 2006 bis Ende 2018 etwas stärker als im städtischen Durchschnitt (-4,9 Prozentpunkte, Stadt: -4,2 Prozentpunkte).

Die Transferleistungsquote liegt in allen Altersgruppen höher als im städtischen Vergleich. Ende 2017 bezogen 3.005 Nordstädter*innen Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II, SGB XII oder Leistungen nach dem AsylbLG). Das waren 16,9 % der Bevölkerung in der Nordstadt (Stadt: 15,6 %). Darunter waren 716 bzw. 31,3 % Kinder und Jugendliche (Stadt: 27,8 %) und 384 Personen im Alter von 60 Jahren und älter (14,6 %; Stadt: 9,8 %).

Der stadtweit zu beobachtende Rückgang bzw. die Stagnation des Transferleistungsbezugs ist auch in der Nordstadt zu beobachten: Seit Ende 2006 nahm der Anteil der Transferleistungsbeziehenden in der Nordstadt stärker ab als in der Gesamtstadt (-2,5 Prozentpunkte, Stadt: +0,1 Prozentpunkte). Ende 2017 bezogen 130 Minderjährige weniger die o.g. Transferleistungen als Ende 2006. Die Kinderarmut sank deutlich um 6,3 Prozentpunkte (Stadt: -0,6 Prozentpunkte).

Die stadtweite Anstieg der Altersarmut verlief in der Nordstadt in diesem Zeitraum hingegen stärker (+4,6 Prozentpunkte) als im gesamtstädtischen Vergleich (+3,4 Prozentpunkte).

Antwort zu Frage 2:
Eine fundierte Beantwortung der Frage nach strukturellen Veränderungen in der Nordstadt, die ggfs. zu Verdrängung führen, kann allein aus den sozialstrukturellen Daten auf Stadtteilebene nicht beantwortet werden. Zusätzlich zu den statistischen Informationen zur sozialen Lage werden Informationen zu den Wohnkosten und zum lokalen Wohnungsmarkt benötigt, die Rückschlüsse darauf ermöglichen, ob es zu preisrelevanten Aufwertungen des Wohnungsbestandes kommt und welche Einkommensgruppen Zugang zum Wohnungsmarkt haben. Eine auf diese beiden Datenfelder fußende Struktur-Analyse kann erste Indizien für Verdrängungsprozesse ergeben. Fundierte Aussagen lassen sich letztendlich nur auf der Grundlage einer Haushaltsbefragung und weiterer vertiefender Untersuchungsmethoden vor Ort machen, die die Wohn- und Lebenssituation eruieren und auch Fortgezogene und ihre Umzugsmotive berücksichtigen.

Zur Beobachtung der Mietpreisentwicklung nutzt die Stadt Hannover Angebotspreisdaten, die sich aus Wohnungsinseraten verschiedener Internetportale speisen. Hiermit wird die Entwicklung der im Beobachtungszeitraum stattfindenden Neu- und Wiedervermietungen sichtbar. Über die Bestandsmieten kann hier keine Aussage getroffen werden. Die Angaben liegen nur für die Stadteilebene vor. Eine kleinräumigere Auswertung ist nicht möglich.

Die Nordstadt weist 2018 mit 9,00 €/m² eine höhere Angebotsmiete auf als der Stadtdurchschnitt (8,50 €/m²). Seit 2007 (5,93 €/m²) haben sich in der Nordstadt die angebotenen Mietwohnungen um 51,8 % verteuert. In der Gesamtstadt sieht das ähnlich aus: 2007 lag die mittlere Angebotsmiete bei 5,84 €/m², 2018 bei 8,50 €/m², ein Anstieg um 46,6 %: Insgesamt streuen die Angebotsmieten in den 51 hannoverschen Stadtteilen deutlich: Zwischen 2007 und 2018 haben sich z.B. in Mitte die Mietwohnungsangebote um knapp 70 % verteuert, in Kleefeld um 55 %; die geringsten Angebotspreissteigerungen ergeben sich im Sahlkamp (+23,0 %), Misburg-Nord (+30 %) und Mittelfeld (+31 %). Es lässt sich festhalten, dass die angebotenen Wohnungen in der Nordstadt seit Beginn der Erfassung ein überdurchschnittliches Angebotspreisniveau aufweisen.

Die Wohnungsleerstandsquote in der Nordstadt liegt mit 1,7 % (184 Wohnungen) im Stadtdurchschnitt (März 2019). Seit dem Vorjahr ist der Wohnungsleerstand analog zum Stadtdurchschnitt merklich gesunken (von 2,0 %). Gründe dafür sind vermutlich, dass 2017 und 2018 mehr Wohnungen fertiggestellt worden, die Ende 2018 auch bezogen wurden.
Der Wohnungsbestand in der Nordstadt ist zwischen Ende 2011 bis Ende 2017 überdurchschnittlich gewachsen: 421 Wohnungen sind hinzugekommen, ein Plus von 4,1 % (Stadt: 2,0 %).

Auch die relative Entwicklung von Einwohner*innen-, Haushalte- und Wohnungsbestandszuwachs zeigt, dass sich die Nordstadt dynamischer entwickelt als die Gesamtstadt: Von Ende 2011 bis Ende 2017 ist die Einwohner*innenzahl um +7,2 % gewachsen (Stadt: 5,1 %), die der Haushalte um 8,9 % (Stadt: 4,3 %) und die Wohnungen um 4,1 % (Stadt: 2,0 %).
In der Nordstadt fällt die Belegrechtsquote mit 7,85 % etwas höher aus als in der Gesamtstadt mit 6,52 %. Die Entwicklung der Anzahl ausgeübter Belegrechte verlief in der Nordstadt seit 2011 ähnlich wie in der Gesamtstadt leicht rückläufig (Stadt 2018: 6,52 % / 2011: 6,86 %). 826 Wohnungen unterliegen in der Nordstadt dem städtischen Belegrecht (7,85 %). Seit 2011 ist dies eine Abnahme um 21 Wohnungen (2011: 847 / 8,71 %).

Die Wohnungsstruktur Ende 2017 in der Nordstadt weicht von der Gesamtstadt ab: Der Anteil der Kleinwohnungen ist größer (24,3 %, Stadt: 14,8 %), der Anteil der Großwohnungen ist kleiner (16,3 %, Stadt: 24,5 %), was sich u.a. aus dem hohen Vorkommen an Wohnheimplätzen für Studierende erklärt. Die durchschnittliche Wohnungsgröße ist mit 66 m² deutlich geringer als in der Gesamtstadt (77 m²).

Antwort zu Frage 3:
Vorab-Erläuterung zum städtebaulichen Instrument der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)
Die Soziale Erhaltungssatzung ist in den §§ 172 und 173 BauGB geregelt. Sie beinhaltet im wesentlichen drei „Werkzeuge“, die bei Vollzug im Satzungsgebiet eingesetzt werden können: 1. Einen Genehmigungsvorbehalt bei Abbruch, Umbau oder Änderung baulicher Anlagen, die Wohnzwecken dienen. 2. Einen Umwandlungsvorbehalt bei Begründung von Teileigentum an Gebäuden, die Wohnzwecken dienen. 3. Ein gemeindliches Vorkaufsrecht, das die Kommune für sich selbst und auch für Dritte ausüben kann.
Ziel einer sozialen Erhaltungssatzung ist der Schutz der im Satzungsgebiet bestehenden Bevölkerungszusammensetzung.

Meist erfolgen vier Schritte bis eine Satzung erlassen wird:

1. stadtweite Voruntersuchung zur Identifizierung von Gebieten, in denen die potenzielle Gefahr besteht, dass durch bauliche Veränderungen oder Aufwertung des Gebäude- und Wohnungsbestandes die Zusammensetzung der Bevölkerung gefährdet ist, was unerwünschte städtebauliche Folgen befürchten lässt.

2. Aufstellungsbeschluss für durch Voruntersuchung identifizierte Verdachtsgebiete.

3. Vertiefte sozialräumliche Untersuchungen, (Befragungen und weitere Methoden) zur Gewinnung von gerichtsfestem Abwägungsmaterial für den Beschluss und den Vollzug der Satzung.

4. Beschluss der Satzung durch den Rat.

Nach erfolgtem Satzungsbeschluss wird in Genehmigungsverfahren für jeden Einzelfall geprüft, ob das Satzungsziel durch die zu prüfende Maßnahme gefährdet ist, und ob dadurch unerwünschte städtebauliche Folgen zu befürchten sind. Meist liegt für die Genehmigungsverfahren eine detaillierte Kriterienliste vor.
Für das Satzungsgebiet muss nach angemessener Zeit überprüft und entschieden werden, ob die Situation nach wie vor eine Satzung rechtfertigt und diese weiter aufrechterhalten werden soll. Meist erfolgt die Evaluation nach fünf Jahren. Die Prüfindikatoren müssen daher kontinuierlich aktualisiert und verfügbar sein.

Erfahrungen anderer Städte zur Wirksamkeit sozialer Erhaltungssatzungen
- Eine Soziale Erhaltungssatzung kann Modernisierungen, die zum Zwecke der Mietsteigerung erfolgen und über dem üblichen Wohnstandard liegen, mit Hilfe des Genehmigungsvorbehaltes verhindern. Modernisierungen zur Herstellung eines zeitgemäßen Standards sind zu genehmigen.

- Durch die Einwirkung auf Modernisierungen kann die Mietenentwicklung im Satzungsgebiet gedämpft werden. Mietpreissteigerungen können jedoch nicht prinzipiell verhindert werden, denn diese bleiben an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden. Da im Mietspiegel nur Mieten relevant sind, die in den letzten vier Jahre neu abgeschlossen, bzw. geändert wurden, führt dies auch in Gebieten, in denen die Soziale Erhaltungssatzung gilt, zum kontinuierlichen Mietenanstieg.

- Das Schutzziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist der Erhalt der vorhandenen Bevölkerungsstruktur / Gebietscharakteristik. Einen individuellen Mieterschutz leistet die Satzung nicht.

- Besteht eine Umwandlungsverordnung auf Landesebene (Dies ist in Niedersachsen nicht der Fall), steht die Umwandlung von Mietwohnungen in Teileigentum für die Zeit der Satzung unter Genehmigungsvorbehalt. Verpflichten sich die Eigentümer*innen innerhalb von sieben Jahren nur an darin wohnende Mieter*innen zu verkaufen, muss jedoch genehmigt werden.

- Der Vollzug einer sozialen Erhaltungssatzung bedarf personeller Kapazitäten in der Verwaltung und einer guten Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Verwaltungseinheiten (Planen und Stadtentwicklung, Bauordnung, Justiziariat, Sozialplanung, Statistikstelle). Diese Kapazitäten hat die Verwaltung gegenwärtig nicht.

- Die Verwaltung ist für den wirksamen Vollzug der Satzung darauf angewiesen, „das Ohr am Viertel zu haben“, hierfür hat sich vielerorts der Einsatz von Mieterberatungen vor Ort bewährt.

- Der Einsatz des gemeindlichen Vorkaufsrechts bedarf entsprechender Finanzen und einer guten Zusammenarbeit mit Dritten, für die das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll (kommunales Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, u.ä.). Heute stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung.

- Eine soziale Erhaltungssatzung kann Defizite der Wohnungspolitik nicht allein ausgleichen.

Bewertung und Fazit
Durch den Einsatz des städtebaulichen Instrumentes der Sozialen Erhaltungssatzung sind die sozialräumlichen Veränderungsprozesse, die in einem Quartier bereits begonnen haben, zwar nicht umzukehren. Soziale Erhaltungssatzungen können aber ein konkreter Baustein für eine sozialverträglichere Stadtteilentwicklung sein, da sie unerwünschte Entwicklungen (kostenrelevante Veränderung des Wohnungsbestandes, Mietenentwicklung, Verdrängung, daraus resultierende städtebauliche Folgen) eindämmen und zeitlich verzögern können. Auch kann durch den Satzungsbeschluss eine Signalwirkung für eine stärkere Regulation des Wohnungsmarktes erzielt werden. Dies kann – insbesondere in Zeiten hohen Drucks auf dem Wohnungsmarkt – Zeit verschaffen.

Dieser Effekt von Sozialen Erhaltungssatzungen ist aber nur erzielbar, wenn die Regelungen streng ausgelegt und kontrolliert werden. Dies bedarf in der Verwaltung ein deutliches Mehr an Personal und bedeutet einen erheblichen Beratungs- und Kommunikationsaufwand. Um nachhaltig soziale Umstrukturierungen von Teilgebieten einer Stadt beeinflussen zu können, die auf Veränderungen des Wohnungsbestandes zurückzuführen sind, wäre eine Anwendung in mehreren Gebieten gleichzeitig sinnvoll.

TOP 5.
Information über Bauvorhaben
Frau Rabe informierte über verschiedene Entwicklungen im Stadtbezirk.
Das Klinikum der Region Hannover (Nordstadt Krankenhaus) hat einen Entsorgungshof eingerichtet und führt eine Entrümpelungsaktion auf auf dem Krankenhausgelände durch.
In der Mohrmannstraße/Ecke Appelstraße entsteht ein Neubau mit 10 Wohneinheiten (Mietwohnungen) und Tiefgarage. Frau Rabe bietet an bei Bedarf den Kontakt zum Vermieter herzustellen.
Das Gebäude Sauerweinstr.4 sei abgerissen worden. Sie werde den Bezirksrat zu weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Zum Neubau in der Tulpenstr.15 berichtete sie, dass hierzu die ersten Diskussionen bereits im Jahr 2016/2017 stattgefunden haben.
Sie visualisierte das Bauvorhaben. Der Bau passe sich der Kubatur der umstehenden Gebäude an und sei in Ausrichtung zum E-Damm etwas höher angelegt.
Bauträger sei ein Entwickler aus der Nordstadt. Es seien 27 Wohneinheiten geplant, die Fertigstellung sei Ende 2021 vorgesehen.
Auch hier bot sie eine Kontaktherstellung an.
Sie informierte über die Dialogrunde nördlicher E- Damm. Das nächste Treffen findet am 29.10.2019 um 18.00 Uhr in der Stadtteilbibliothek Nordstadt statt. Sie ermunterte ausdrücklich Interessierte Bürger*innen zur Teilnahme.

TOP 7.1.2.
Gymnasium Lutherschule, Umsetzung G9 durch Erweiterungsbau
(Drucks. Nr. 2211/2019 mit 3 Anlagen)

Herr Bär präsentierte ausführlich den Inhalt der Drucksache und stand im Anschluss für Fragen zur Verfügung.
Bezirksratsherr Winter fragte nach, weshalb die Baufluchtlinie 14 m nach hinten versetzt worden sei, ob dies mit älteren B-Plan Festsetzungen begründet würde.
Herr Zunft führte aus, die Planung stütze sich auf den geltenden Durchführungsplan. Die Zurücksetzung des Gebäudes schien planerisch und städtebaulich zur besonderen Gestaltung dieses Gebäudes geeignet. Die abweichende Nutzung von den Ladenzeilen links und rechts sei deutlich sichtbar.
Zudem sei die Außen- und Freifläche gut und sinnvoll beplant.
Ratsherr Nicholls sagte, die Verglasung im EG sorge für Transparenz, weiterhin sprach er das Thema Glasflächen und hohe Außentemperaturen an.
Herr Bär sagte, die EG Flächen seien bewusst Raumhoch verglast geplant. Alle Fenster würden mit außenliegenden textilem Sonnenschutz ausgestattet.
Durch die Nachbarbebauung und dem Baumbestand sei nicht mit tiefstehender Sonne zu rechnen.
Das Gebäude sei vollumfänglich barrierefrei. Die Türen würden elektromotorisch unterstützt, es werde taktile Elemente im Boden geben, außerdem wird es vier barrierefreie WCs geben.
Bezirksratsherr Abend lobte die schöne Gestaltung. Die bisherigen Schuleingänge seien nicht sehr offen. Allerdings sei fraglich, wie lange der Platz für die Schule reiche. Aufgrund seiner Nachfrage bezüglich des Zuganges erläuterte Herr Bär, dieser läge 60 cm über dem Engelbosteler Damm. Es werde umzäunt, der Zaun bzw. die Toranlage werde außerhalb der Schulnutzungszeiten geschlossen.

Bezirksratsherr Winter fragte, ob die Baukosten mit 4000 € pro m² nicht zu niedrig gegriffen seien, und ob eine Sicherheitsmarge einkalkuliert worden sei.
Herr Bär erläuterte, die Stadt Hannover habe einen hohen Standard, laut Baukosteninfosystem befinde man sich schon am oberen Ende.
Die Prognose hierfür sei aber ausreichend, laut Kostentabelle seien rund 13,5 Mio. Euro plus einem Sicherheitsabschlag von 15 % angesetzt.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Erstellung des G9-Erweiterungsbaus für das Gymnasium Lutherschule in Höhe von insgesamt 15.400.000 € und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

TOP 6.
INTEGRATIONSBEIRAT

TOP 6.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Ratsfrau Neveling berichtete. Das Protokoll über die Sitzung des Integrationsbeirates ist allen Bezirksratsmitgliedern zugegangen.

TOP 6.2.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord
(Drucks. Nr. 15-2144/2019)

Der Bezirksrat stimmte einstimmig dafür, folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Nord festzustellen:

I. Personen mit Migrationshintergrund

Bisher: Neu:
Herr Reuf Zukanovic N.N.

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates bleibt unverändert.

TOP 6.3.
Zuwendung des Integrationsbeirates Nord für das Projekt "Nachbarschaftsfest mit Mitmach-Musiktheater"
(Drucks. Nr. 15-2405/2019)

Der Bezirksrat beschloss mit 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen für das Projekt "Nachbarschaftsfest mit Mitmach-Musiktheater" aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 € zu bewilligen.

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N


TOP 7.1.1.
Umstufung der Straße Alt-Vinnhorst
(Drucks. Nr. 1909/2019 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, sie freue sich, dass die Drucksache entsprechend der Ankündigung in der letzten Sitzung heute vorliege.
Sodann stimmte der Bezirksrat einstimmig dafür

die Straße Alt-Vinnhorst im Abschnitt zwischen Schulenburger Landstraße und Einmündung Beneckeallee/Alt-Vinnhorst zur Gemeindestraße abzustufen.

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.2.
Der Fraktion Bündnis 90/die Grünen

TOP 8.2.1.
Fahrradstraßen in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1868/2019)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.

Mit Antrag vom 05.1 1.2018 hat der Bezirksrat mehrheitlich die Umwidmung des Engelbosteler Damms zu einer Fahrradstraße beschlossen. Die Verwaltung lehnt die Umwidmung in eine Fahrradstraße mit der Begründung ab, dass der Radverkehrsanteil nur bei ca. 30 % liegt (15-210212018 S2).

ln der Zwischennachricht vom 04.04.2019 (15-210212018 S1) wurde aufgeführt, dass für eine Entscheidung zahlreiche Kriterien abzuprüfen sind.
Die Fragesteller*innen gehen davon aus, dass zur Entscheidungsfindung der Verwaltung
alle Belange abgeprüft worden sind.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. lst aus der Entscheidung der Verwaltung (1 5-210212018 52) zu schließen, dass bereits
der Nahverkehrsträger und die ÜSTRA wegen der Buslinien 100 und 200 befragt worden
sind und keine Bedenken zu der Einführung einer Fahrradstraße auf dem Engelbosteler
Damm haben - sofern der Radverkehrsanteil entsprechend hoch ist- ?

2. Unter der Voraussetzung, dass der Radverkehrsanteil auf dem Engelbosteler Damm
entsprechend der Vorgaben zur Einrichtung einer Fahrradstraße steigt, kann dann ohne
Prüfung weiterer Kriterien eine Fahrradstraße eingerichtet werden?

3. Am 06.03.2017 hat der Bezirksrat einstimmig bei einer Enthaltung die Einrichtung einer
Fahrradstraße ab "An der Lutherkirche" (Ecke Engelbosteler Damm) über Schaufelderstraße bis Ecke Schneiderberg beschlossen (Antrag Nr. 15-0508/2017).

Am 02.06.2017 gab es verwaltungsseitig eine Zwischennachricht (15-050812017 S1). Warum verzögert sich weiter die Entscheidung der Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße ab "An der Lutherkirche" (Ecke Engelbosteler Damm) über Schaufelderstraße bis Ecke Schneiderberg aus dem Jahr 2017?

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1: Weitergehende Prüfungen sind nicht erfolgt, da die wesentliche straßenverkehrsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung einer Fahrradstraße (Radverkehr vorherrschende Verkehrsart) nicht vorliegt.

Zu 2: Weitergehende Prüfungen erfolgen, sobald der Radverkehrsanteil ausreichend groß ist.

Zu 3: Aufgrund des kürzlich für die Landeshauptstadt Hannover ergangenen Gerichtsurteils zur Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Kleefelder Straße hat die Verwaltung ein externes Gutachten zur Überprüfung aller bisher ausgewiesenen 23 Fahrradstraßen im Stadtgebiet auf eine gerichtsfeste Ausweisung in Auftrag gegeben.

Die Erkenntnisse des Gutachtens werden auch wichtige Hinweise für die Einrichtung neuer Fahrradstraßen mit sich bringen. Daher muss die Beantwortung der DS 15-0508/2017 zur Errichtung einer Fahrradstraße zwischen Engelbosteler Damm und Schneiderberg bis nach Auswertung des Gutachtens zurückgestellt werden.

Ratsherr Klapproth regte an, dass dem Bezirksrat das Gutachten nach Fertigstellung zur Kenntnis übermittelt werden solle.

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Umbau des Kreuzungsbereiches Haltenhoffstraße/ Herrenhäuser Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-2187/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Seit langer Zeit soll der Kreuzungsbereich vor dem Nordstadtkrankenhaus umgebaut werden. Leider wird dies immer wieder hinausgeschoben. Für Seh- und Gehbehinderte ist dieser Zustand nicht mehr länger hinnehmbar.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann wird endlich der Kreuzungsbereich vor dem Nordstadtkrankenhaus umgebaut, damit Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte mit Rollatoren gefahrlos die Straße überqueren können?

2) Wann wird in diesem Bereich eine Ampel für Sehbehinderte installiert? In dem Krankenhaus befindet sich eine Augenklinik, so sehen wir hier schnellstens Handlungsbedarf.

3) Falls eine schnelle Sanierung der Kreuzung nicht möglich ist, in welchem Zeitraum können oben angegebene Missstände provisorisch behoben werden?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:

Planungen für den Kreuzungsbereich Haltenhoffstr./ Herrenhäuser Kirchweg laufen derzeit noch im Zusammenhang mit den Umplanungen der angrenzenden Bushaltestellen, die als eine der ersten Haltestellen in Hannover mit einer Elektroladeinfrastruktur ausgestattet werden sollen. Die Planungen werden den politischen Gremien in Form einer Drucksache im Winter 2019/2020 vorgelegt. Der derzeitige Zeitplan sieht einen Umbau für das Jahr 2020 vor.

Antwort zu Frage 2 und 3:
Die Ausstattung der Lichtsignalanlage mit taktilen und akustischen Signalanlagen ist im August 2019 erfolgt. Somit sind provisorische Maßnahmen nicht erforderlich.

TOP 8.3.2.
Demontage der Rechtsabbiegerampel Fenskestraße zur Schulenburger Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2190/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

An der Kreuzung Fenskestraße/ Schulenburger Landstraße wurde die Rechtsabbiegerampel nach dem Umbau der Straße entfernt. Durch die Ampelschaltung für Rechtsabbieger lief der Verkehr flüssiger und entspannter.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Warum wurde die Ampel für Rechtsabbieger abmontiert und nicht wieder in Betrieb genommen?

2) Besteht eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer bei erneuter Anbringung einer Rechtsabbiegerampel, wenn nicht zu wann könnte die Rechtsabbiegerampel wieder montiert werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Zufahrt aus der Fenskestraße verfügt aktuell über keinen eigenen Rechtsabbiegestreifen mehr, so dass die Signalisierung mit einem Rechtsabbiegesignal nicht mehr möglich ist.

TOP 8.4.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.4.1.
Neubau einer Wohnanlage in der Tulpenstraße 15
(Drucks. Nr. 15-2186/2019)

Bezirksratsherr Rahabi trug die Anfrage vor.

Laut Aushang an dem einstöckigen Bestandsgebäude soll in der Tulpenstraße 15 (Ecke Engelbosteler Damm) eine neue Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten, Ladenzeile und Tiefgarage entstehen (siehe angehängtes Foto). Laut Geoinformationssystem der Stadt Hannover (www.hannover-gis.de) gilt an der fraglichen Stelle der Bebauungsplan Nr. 1390 (siehe Anhang).

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Werden durch die geplante Bebauung alle textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan, insbesondere die §§ 4-7 eingehalten?

2. Ist die Einrichtung der (Bau-, Miet-, und ggf. Verkaufspreis-steigernden) Tiefgarage aus Gründen von Stellplatznachweisen o.ä. zwingend erforderlich oder kann auf diese auch verzichtet, bzw. diese gar seitens der Bauverwaltung ausgeschlossen werden?

3. Ist die Errichtung eines festen Anteils von gefördertem Wohnraum vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Höhe und wo ist, bzw. wird dieser Anteil festgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Für das genannte Eckgrundstück wurde ein Bauantrag eingereicht. Dieser entsprach dem öffentlichen Baurecht. Entsprechend wurde ein positiver Bescheid erteilt. Einzelne Inhalte aus dem Genehmigungsverfahren unterliegen entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen.

Antwort zu Frage 2:
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verlangt grundsätzlich, dass die notwendigen Einstellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind.
Eine Tiefgarage ist hier planungsrechtlich zulässig. Entsprechend hat sich der Bauherr im Rahmen der Baufreiheit für diese Lösung entschieden.

Antwort zu Frage 3:
Nein. Es wurde bei der zuständigen Stelle der Landeshauptstadt Hannover kein Antrag auf Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln gestellt.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Rahabi erläuterte Herr Zunft dass der Nachweis von Parkplätzen auf dem Grundstück auch bei Neubauten gelte.
Bei Altbestand - also Bestandsbauten die vor Rechtskraft der Niedersächsischen Bauordnung entstanden sind - gelte dies nicht. Anders verhalte es sich, wenn eine Nutzungsänderung eines alten Gebäudes vorgesehen sei.
Bezirksratsherr Rahabi fragte, von welcher Seite die Zufahrt geplant sei. Herr Zunft sagte, die Zufahrt erfolge aus Richtung Tulpenstraße.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 9.1.1.
Vorfahrtregelungen in der Jägerstraße
(Drucks. Nr. 15-2152/2019)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.1.2.
Markierung von Fahrradfuhrten auf der straße Alt Vinnhorst/Im Krummen Sieke und Markierung zurück bei abgesenkten Bordstein
(Drucks. Nr. 15-1781/2019)

Dieser Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung eingebracht.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, eine rot schraffierte Linie sei ihr nicht sicher genug. Die Verwaltung habe hier eine generelle Überprüfung zugesagt, daher werde ihre Fraktion diesen Antrag nicht unterstützen.
Sodann beschloss der Bezirksrat mit 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen:

In der Straße Alt-Vinnhorst sollten die Fahrradfurten durchgehend auf beiden Seiten (Im Krummen Sieke und andere Seite: Vinnhorster Rathausplatz) rot markiert werden und auch die Eintrittsstellen – bei abgesenkten Bordstein - an der die Fahrradfahrer die Straße wieder verlassen können (s. Anlage).

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Umbau der Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung auf der Voltmerstraße um gefahrloses Queren von Radfahrern zu ermöglichen
(Drucks. Nr. 15-2192/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein. Bezirksratsherr Winter lehnte den Antrag ab, holpern sei für ihn keine Gefahr.
Es wäre sonst als Aufforderung für Radfahrer die Schulenburger Landstraße zu nehmen zu verstehen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja ergänzte, dass man als Radfahrer entsprechend langsam fahren müsse.
Ratsherr Nicholls äußerte, die Konsequenz wäre hohe Geschwindigkeiten bei den Kraftfahrzeugen hervorzurufen.

Sodann lehnte der Bezirksrat mit 8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen diesen Antrag ab.

TOP 10.
Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-2392/2019)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig die Bewilligung der unten aufgeführten Zuwendungen:


Theaterinitiative Bühnensturm
Theaterproduktion „Grenzenlos statt abgehängt“
600,00
Initiativantrag
Hundetütennachfüllpacks für Vinnhorst und die Nordstadt je 850,00 €
bis zu 1.700,00
Kita Hannover-Hainholz
Ausstattung Bewegungsraum
2.500,00
Sportgemeinschft von 1874 e.V.
anteilige Zuwendung für Infotafel
500,00
Nordstadtkonzerte e.V.
Konzert im Tonstudio Tessmar in Kooperation mit koreanischen Musikern
1.000,00

TOP 11.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeisterin Geschke bedankte sich bei allen Beteiligten und wies darauf hin, dass es sich um die letzte Bezirksratssitzung in den Räumen der Stadtentwässerung handele. Leider stünden die Räume künftig nicht mehr zur Verfügung.
Sie erinnerte an die Vesperkirche. Die Beteiligung von Mitgliedern des Bezirksrates erfolge am 11.09. und 17.09.2019. Ab 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr erfolge die Essenausgabe.
Die für den 18.09.2019 geplante Sitzung der Sanierungskommission finde nicht statt.

Herr Kaczmarek informierte darüber, dass am 01.08.2019 die Kita Hüttenstraße den Betrieb aufgenommen habe. Im Oktober ziehe das Gemeindehaus um.
Am 07./08.09.2019 habe die von der Gesellschaft für außerordentliche Zusammenarbeit organisierte Aktion "Kiez statt Kirmes" in der Paulstraße stattgefunden.
Am 30.08.2019 habe eine Aktion auf dem Sprengelgelände in Kooperation mit Spokusa stattgefunden.
Weitere Veranstaltungen in Linden und in Mitte folgen.
Für den Bücherschrank in Nord habe Herr Bamming die Patenschaft übernommen.
Das Bürgerbüro Stadtentwicklung habe eine neue Audio-Kiosk Tour im Programm.

Weiterhin bot Herr Kaczmarek Interessierten die Aufnahme in den Verteiler zur Dialogrunde nördlicher E-Damm an.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss die Sitzung um 23.00 Uhr.

Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin