Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 01.04.2019

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.03.2019)
Protokoll (erschienen am 29.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 - Datum 13.05.2019

PROTOKOLL

18. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 1. April 2019,
Kulturhaus Hainholz (Saal), Voltmerstr. 36, 30165 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 23.00 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
(Bezirksratsherr Grote) (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
(Bezirksratsherr Jagemann) (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
(Bezirksratsherr Schrank) (Die Partei)
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Herr Zunft FB Planen u.Stadtentwicklung
Frau Wollkopf FB Umwelt und Stadtgrün
Frau Schröder FB Umwelt und Stadtgrün
Herr Peters FB Wirtschaft
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagment
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Herr Jacobs Fachbereich Wirtschaft

Gast:
Herr Maack Deutsche Rockmusik Stiftung
Presse:
Frau Hilbig HAZ

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Bericht der Deutschen Rockmusikstiftung über künftige Entwicklungen am Weidendamm

3. Einwohner*innenfragestunde

4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzungen am 17.12.2018 und 25.02.2019 - öffentlicher Teil

5. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

5.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

5.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates

5.2.1. Zuwendung des Integrationsbeirates Nord "unter einem Dach"
(Drucks. Nr. 15-0837/2019)

5.2.2. Zuwendung des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-0840/2019)

6. S A N I E R U N G

6.1. Bericht aus der Sanierungskommission

7. Informationen über Bauvorhaben

8. A N F R A G E N

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Gehwegparken Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-0855/2019)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. zum Areal zwischen Industrieweg / Hackethalstraße
(Drucks. Nr. 15-0880/2019)

8.3. der Fraktion DIE LINKE.

8.3.1. Milieuschutzsatzung für den Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 15-0884/2019)

8.3.2. Freie Gewerbeflächen im Stadtbezirk Hannover-Nord
(Drucks. Nr. 15-0885/2019)



9. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

10. A N H Ö R U N G E N

10.1. Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

10.2. Aufhebungsverfahren Durchführungsplan Nr. 90,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 1868 - östlich Engelbosteler Damm
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0905/2019 mit 6 Anlagen)

11. A N T R Ä G E

11.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

11.1.1. Aufhebung der Teilsperrung des Radweges Voltmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0879/2019)

11.1.2. Umbenennung der Straße Wickopweg
(Drucks. Nr. 15-0882/2019)

11.2. der SPD-Fraktion

11.2.1. Antrag auf Anhörung gem. 35 GO - Information zum Vorgang Straße "Alt Vinnhorst"
(Drucks. Nr. 15-0883/2019)

11.3. der CDU-Fraktion

11.3.1. Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0479/2019)

11.3.2. Änderung der Ampelschaltung der Linksabbiegespur an der Kreuzung Schulenburger Landstr./ Mecklenheidestraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-0881/2019)

12. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0966/2019)

13. M I T T E I L U N G E N








II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

14. Genehmigung des Protokolls über die Sitzungen am 17.12.2018 und 25.02.2019 (nichtöffentlicher Teil)

15. Verkauf Beneckeallee 28
(Drucks. Nr. 0823/2019 mit 2 Anlagen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 2 begrüßte sie Herrn Holger Maack von der Rockmusikstiftung. Berichterstatter zur Einwohnerfragestunde war Herr Jung.
TOP 6 wurde abgesetzt. Zu TOP 7. und 10.2 begrüßte sie Herrn Zunft, Leiter des Planungsbezirkes Nord. Zu TOP 10.1. waren Frau Schröder und Frau Wollkopf vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün sowie Herr Peters vom Fachbereich Wirtschaft anwesend.

Ratsherr Nicholls beantragte zu TOP 10.1. die erneute Absetzung der Drucks. Nr. 2431/2018 N1 aus wichtigem Grund gem. § 13 III GO. Es bestünden signifikante Diskrepanzen rechtlicher Art. Die SPD-Ratsfraktion beabsichtige hierzu einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen.
Bezirksbürgermeisterin Geschke stellte diesen Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung. Das Gremium stimmte einstimmig für eine erneute Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Bezirksratsfrau Jagemann zog TOP 11.1.2 in die Fraktion.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Bericht der Deutschen Rockmusikstiftung über künftige Entwicklungen am Weidendamm
Holger Maack stellte anhand von Plänen dar, welches Grundstück die Deutsche Musikstiftung am Weidendamm erwerben konnte, und erläuterte die künftige Nutzung.
Die Unterlagen sind diesem Protokoll beigefügt.

Am Weidendamm 26 habe die Rockmusikstiftung die Flurstücke 182/5 und 35/1 erworben. Das Deutsche Zentrum für Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Musiktechnik solle hier entstehen. In der Nordstadt sei gerade eine spannende Entwicklung im Hinblick auf Musik zu beobachten.
Bezirksratsfrau Jagemann fragte, ob der Imbiss von Donato erhalten bliebe. Herr Maack bestätigte dies, man habe eine für alle befriedigende Lösung gefunden. Im Kaufvertrag gebe es eine Vereinbarung, dass er Räumlichkeiten im neuen Objekt beziehen könne.
Mitte 2019 werde der Bauantrag gestellt, Baubeginn solle Ende 2019 erfolgen, man rechne mit einer Fertigstellung in 2020.

Ratsherr Klapproth fragte, ob der Turm unter Denkmalschutz stehe. Dies verneinte Herr Maack. Es sollen noch zwei bis drei Stockwerke oben drauf kommen, an der Kopernikusstraße werde ein langer Gebäudeteil entstehen.
Der Bunker sei aber das zentrale Gebäude, und rund wie eine Schallplatte.
Er werde total entkernt und Fenster würden reingesägt. (Konzept siehe Anlage)

Bezirksratsherr Abend sagte, es handele sich um eine städtische Straße, ob es noch andere Anwohner mit Nutzungsinteresse geben würde.
Herr Peters erläuterte, die Hausnummern 44a/b befänden sich in privatem Besitz, der Rest sei von der Stadt gekauft worden. Aber die Erschließung bliebe, niemand werde in seinem Erschließungszustand verschlechtert.

Extra TOP: Vorab gegebene Informationen zu TOP 10.1.
Mit Einverständnis des Gremiums hielt Frau Schröder vor der Einwohner*innenfragestunde einen Kurzvortrag zur Drucks. Nr. 2431/2018 N1.
Sie gab Informationen zur Historie und den aktuellen Entwicklungen.
Die ausführliche Dokumentation hierzu finden Sie als Anlage zum Protokoll

Rastherr Klapproth sagte, der Vortrag helfe für die Entscheidung nicht weiter.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, es handele sich hier um kein Filetstück. Man müsse sich vorher über die Nachnutzung Gedanken machen. Der Radweg sei auch keine Notwendigkeit, Brachgelände sei unbedingt zu vermeiden.
Ratsherr Nicholls erklärte, er hätte die Beweggründe für die Kündigung gerne detaillierte dargestellt bekommen. Der Grund, warum gerade diese Flächen relevant seien, sei nicht klar.
Herr Peters erläuterte, dass drei bis vier Grundstücke für kleine und mittlere Unternehmen entstehen könnten. Mehr Planungsleistung gebe es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Allerdings gebe es generell in Hannover eine massive Nachfrage nach Gewerbefläche. Bei Übernahme der Fläche müssten die Bauten beseitigt werden und vor der Vermarktung würde eine Altlastenuntersuchung erfolgen.
Bezirksratsherr Spatzker apellierte daran, die menschliche Seite zu berücksichtigen.
Er favorisiere den Verbleib der Gärtner vor evtl. zu erwartenden Leerstand von Gewerbegrundstücken.
Bezirksratsherr Rahabi sagte, man müsse sich hier kreative Gedanken machen, ggfs. rechtliche Änderungen diskutieren um andere Nutzungen möglich zu machen.
Rastherr Klapproth erinnerte an das Patt im Rat. Es handele sich um 18 Parzellen, man müsse nochmal überlegen um zu helfen.
Bezirksratsfrau Jagemann erinnerte daran, das im Erlenweg gerade Neubauten entstanden seien, daneben dann Gewerbe zu etablieren passe nicht.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, in dieser Angelegenheit müsse man nochmal ganz neu denken.
Frau Wollkopf erläuterte, die geplante neue Grünverbindung.
Frau Schröder ergänzte, die neue Grünverbindung sei als Pufferzone zum Wohngebiet gedacht und wies nochmal darauf hin, dass das ganze Gelände als Gewerbegebiet im Bebauungsplan ausgewiesen sei.
Ratsherr Nicholls sagte, die Antwort zum Radweg sei an den Haaren herbeigezogen. Die westliche Grünfläche zu durchschneiden würde eine weitere Debatte hervorrufen.
Es seien noch viele Punkte zu klären, daher werde zu diesem Thema Akteneinsicht von der SPD-Ratsfraktion beantragt.

TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Im Publikum waren einige Mitglieder der Gruppe "BUMKE selber machen" und äußerten sich besorgt über die Entwicklungen in der Nordstadt in Bezug auf sich verteuernde Mieten und hochpreisige Neubauten von Investoren, die dazu beitrügen, dass die umliegenden Mieten auch anstiegen und das Wohnen immer kostspielieger werde.

Es wurde eine Verdrängung der bisherigen Bewohnerschaft befürchtet. Man könne sich das Wohnen, geschweige denn einen Umzug innerhalb seines angestammten Kiezes nicht mehr leisten. Oder aber es gebe erst gar keine freien Wohnungen mehr. Es wurde der Appell an die Politik gerichtet, gewachsene Strukturen zu schützen.
Herr Zunft erläuterte, das BUMKE Areal sei bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt worden. Es entstünden neue Wohnungen, es erfolge keine Verdrängung.
Steigende Preise seien ein Phänomen in Großstädten. Das Angebot sei kleiner als die Nachfrage, die Preise steigen. Die Stadt Hannover könne den Zuzug nicht bremsen, nur evtl. mehr Wohnungen bauen. In 2013 sei ein Wohnkonzept erarbeitet worden. Mit eigenem kommunalen Förderprogramm und dem Aufzeigen von Wohnbaupotentialen.
Im Jahr 2016 habe man sich zum Ziel gesetzt 1000 neue Wohnung in Hannover zu bauen, davon 25 % öffentlich geförderter Wohnraum. Diese Quote sei zwischenzeitlich vom Rat der Stadt auf 30% erhöht worden. Im Hinblick auf eine Autofreie Gestaltung sei der Parkdruck in der Nachbarschaft zu beachten, ggfs. sei ein geringerer Stellplatzschlüssel denkbar. Ein Mobilitätskonzept müsse erstellt werden. Fahrradabstellplätze werden vorgesehen.
Die Fa. Gerlach werde auf dem BUMKE Gelände 30% öffentlich geförderte Wohnungen mit Mietpreisen von 5,60 €/ 6,10 €/ 8,00 € pro Quadratmeter anbieten, 70% könne der Vorhabenträger selbstständig vermarkten.

Bezirksbürgermeisterin Geschke erinnerte daran, das der Bezirksrat bereits 2017 einen Antrag gegen Zweckentfremdung von Wohnraum gestellt habe.
Diesen Hinweis habe auch der Nds. Landtag aufgegriffen. Nach Beschluss dieses Gesetzes werde auch die Stadt handeln.

Es erfolgte die Wortmeldung eines Gartenpächters. Dieser sagte, dass es durchaus Entwässerungsanlagen auf dem Gartengelände gebe. Diese seien 1950 fertig gestellt worden und die Entsorgung erfolge bei ihm fachgerecht. Frau Schröder sagte, es seien vier bekannt, bei zweien funktioniere es , bei zwei anderen nicht laut Meldung der Stadtentwässerung.

Eine Bürgerin äußerte, eine Gewerbefläche von 7.500 m² könne nicht ausschlaggebend für die Vermarktungstätigkeiten der Stadt sein. Sie wünsche sich konkrete Zahlen.
Herr Peters erläuterte, im Jahr 2016 hätten sich die vorhandenen städtischen 230 Hektar Brachflächen auf 89 reduziert. Zum jetzigen Zeitpunkt stünden noch 61 Hektar zur Verfügung.
Es seien auch immer wieder zwei Grundstücke Nähe der Sorststraße genannt worden, diese befänden sich aber in Privatbesitz.
Ein Bürger erkundigte sich im Hinblick auf die Gewerbeflächen des Louis-Eilers-Gelände und Bode Panzer. Hierzu bot Herr Peters ein persönliches Gespräch an.

TOP 4.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzungen am 17.12.2018 und 25.02.2019 - öffentlicher Teil
Das Protkoll über die Sitzung am 17.12.18 wurde vertagt. Das Protokoll über die Sitzung am 25.02.19 wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung genehmigt

TOP 5.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 5.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Ratsfrau Neveling berichtete aus der letzten Integrationbeiratssitzung vom 06.03.2019 und erläuterte die vorliegenden Zuwendungsdrucksachen.

In der Mai Sitzung werde Frau Gallinat, Sachgebietsleiterin der Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa bei der Stadt Hannover zur Situation von Menschen aus Osteuropa berichten.
Das ausführliche Protokoll der I-Beiratssitzung ist allen Bezirksratsmitgliedern zugegangen.

TOP 5.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates

TOP 5.2.1.
Zuwendung des Integrationsbeirates Nord "unter einem Dach"
(Drucks. Nr. 15-0837/2019)

Der Bezirksrat beschloss mit 12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
der Initiative "Unter einem Dach" für das Projekt "Society Office - SO" aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord für Materialkosten für Aus- und Umbaumaßnahmen sowie für Renovierungsmaßnahmen eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.000 € zu bewilligen.

TOP 5.2.2.
Zuwendung des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-0840/2019)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig
der Folkloregruppe der Bosniakischen Kultur und Sportgemeinschaft e.V. für die Anschaffung von Trainings- und Tanzkleidung zur Durchführung von Auftritten aus den Mitteln des Integrationsbeirates Nord einen Betrag in Höhe von 500,00 € zu bewilligen.

TOP 6.
S A N I E R U N G

TOP 6.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Es hat keine Sanierungskommission stattgefunden.

TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Gehwegparken Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-0855/2019)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.
Wie in der Drucksache 15-0271/2019 F1 ausgeführt "ist das halbhohe Gehwegparken ausschließlich dort erlaubt, wo es entweder durch Zeichen 315 StVO oder durch entsprechende Parkflächenmarkierung angeordnet ist. Sind die zuvor genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden.

Ordnungswidriges Verhalten kann grundsätzlich nicht.geduldet werden."
In der Straße Schneiderberg zwischen Cailinstraße und Appelstraße wird auf der westlichen
Seite der Gehweg zum halbseitigen Parken durch PKW's genutzt. Der Querschnitt
des Gehweges wird hierdurch sehr eingeengt. Ein halbhohes Gehwegparken ist hier nicht
angeordnet.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Ist das halbhohe Gehwegparken in diesem Abschnitt der Straße erlaubt?

2. Ist der Querschnitt der Straße für ein Parken auf der Fahrbahn ausreichend?

3. Falls der Querschnitt der Straße ausreichend ist, wie soll in Zukunft verhindert
werden, dass ein halbhohes Gehwegparken durch PKW's erfolgt?

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.

In der Straße Schneiderberg ist das halbhohe Gehwegparken im Bereich zwischen der Callinstraße und der Appelstraße weder durch Beschilderung, noch baulich oder durch entsprechende Markierungen angeordnet. Folglich darf in diesem Bereich nicht auf dem Gehweg geparkt werden.

Antwort zu Frage 2:
Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt in diesem Abschnitt der Tempo 30-Zone etwa 8,50 m. Nach Abzug eines erforderlichen Maßes von 4 m für beidseitiges Fahrbahnrandparken, verbleibt eine Restfahrbahnbreite von etwa 4,50 m.
Diese ist ausreichend, um eine Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu gewährleisten.

Bei auftretendem Begegnungsverkehr müssten dann ggf. die Ausweichmöglichkeiten im Bereich des absoluten Haltverbotes (Feuerwehrzufahrt) vor dem Grundstück Schneiderberg 39, in Parklücken sowie an der Einmündung Glünderstraße genutzt werden. Die vorgenannte Situation dient der Verkehrsberuhigung und ist in Tempo 30-Zonen durchaus üblich.

Antwort zu Frage 3:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem städtischen Verkehrsaußendienst. Um in Zukunft das ordnungswidrige halbhohe Gehwegparken in der Straße Schneiderberg zu verhindern, wird der Verkehrsaußendienst um entsprechende Überwachung der Einhaltung der Parkordnung gebeten.

Ratsherr Nicholls sagte, die genannte Restbreite erscheine ihm nicht plausibel. Beim Fußweg Appelstraße Richtung Schneiderberg gebe es einen Querschnitt von drei Metern. Dort sei bisher halbhohes Parken zur Unfallvermeidung toleriert worden.
Bezirksratsherr Winter argumentierte, Parken auf der Straße trage zur Verkehrsberuhigung bei. So wäre die Vorsicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gewährleistet. Halbhohes Bordsteinparken vermittele, dass schnelles Fahren möglich sei.
Ratsherr Nicholls entgegnete, ggfs. seien hier Verkehrsmessungen notwendig. Es sei kritisch anzusehen, das Fahrradfahrer als verkehrsberuhigendes Element vorgesehen seien.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
zum Areal zwischen Industrieweg / Hackethalstraße
(Drucks. Nr. 15-0880/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Vor mehr als einem Jahr wurden Gewerbegebäude auf dem Areal entlang dem Industrieweg und der Hackethalstr. abgerissen. Seit dieser Zeit werden Berge von Sand und Erde von einer Stelle zur nächsten befördert und wieder zurück.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Inwieweit ist oder war der Boden dieses Geländes mit Bodenbelastungen behaftet, wenn ja, sind schon Maßnahmen dagegen getroffen worden, bzw. welche Maßnahmen werden noch getroffen?

2) Warum werden die Sand- bzw. Erdhügel ständig bewegt und an anderer Stelle plaziert?

3) Ist der Verwaltung bekannt, ob es einen Investor für das Gelände gibt, wenn ja, welches Gewerbe soll dort entstehen?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Das Areal entlang des Industriewegs / Hackethalstraße befindet sich in einem Bereich, der durch eine langjährige gewerblich-industrielle Nutzung überprägt ist. Nach den Daten aus dem Umweltinformationssystem der Region Hannover befand sich auf dem Areal der „Max-Müller-Straße 23-25“ die ehemalige Betriebsstätte der Gildemeister AG.
Aus der vorhandenen Akte geht hervor, dass 1989 eine Boden- und Grundwasserkontamination durch Lösemittel auf dem o. g. Grundstück festgestellt wurde. Von 1995 bis August 2001 erfolgte eine Grundwassersanierung. Zurzeit finden bzw. fanden auf dem Areal umfassende Bodensanierungen statt.

Antwort der Region zur Frage 2:
Bewegungen von Brechkorn- (vor Ort gewonnenem Recyclingbaustoff aus dem Gebäuderückbau) und Bodenmassen sind auf diesem Gelände erforderlich. Zum Einen, um die für eine Folgenutzung zwingend erforderliche kampfmitteltechnische Freimessung zu ermöglichen (Eisenanteile im Boden führen zu Messfehlern).
Zum Anderen, um Massendifferenzen im Bodenkörper auszugleichen.
Diese Massendifferenzen resultieren aus der Entfernung von Gebäudefundamentresten und (u.a. Abwasser-) Leitungen sowie durch bereits entsorgte höher belastete Bodenpartien, die für einen Wiedereinbau nicht geeignet waren. Ferner müssen auch vorgegebene bauphysikalische Kenngrößen erreicht werden. Hierfür ist es notwendig, den Altboden mit geeignetem Fremdboden aufzubereiten.

Antwort zur Frage 3:
Es liegen derzeit keine Bauanträge für den Bereich entlang des Industrieweges bzw. der Hackethalstraße vor. Die Verwaltung wird daher Kontakt zu den Eigentümern aufnehmen und nach Rücksprache Neuplanungen bzw. Entwicklungen auf diesem Areal und im übrigen Gebiet des Stadtteils Brink-Hafen in einer der kommenden Sitzungen im Stadtbezirksrat vorstellen und erläutern.

Bezirksratsfrau Jagemann erinnerte daran, dass hierzu Herr Peters etwas sagen wollte.
Herr Zunft führte hierzu aus, die Fläche sei von einem privaten Investor gekauft worden und werde nun für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet.
Bisher sei noch kein Bauantrag eingegangen. Er hoffe, dass der Vorhabenträger sich zu gegebener Zeit konkreter äußere. Die zuständige Planerin werde in einer der nächsten Sitzungen über die weiteren Entwicklungen berichten.

TOP 8.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.3.1.
Milieuschutzsatzung für den Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 15-0884/2019)

Bezirksratsherr Rahabi trug die Anfrage vor.

In der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage „Günstiger Wohnraum im Stadtbezirk Nord“ vom 11.4.2016 (siehe Drs. 15-0810/2016 F1) heißt es auf unsere Frage nach der Möglichkeit durch eine Milieuschutzsatzung zum ‚Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Gebietes‘ laut §172 des Baugesetzbuches ‚Verdrängungsprozesse finanzschwächerer Bewohner aus unserem Stadtbezirk‘ zu vermeiden:

„Zur Aufstellung einer Milieuschutzsatzung wären umfassende Untersuchungen über die Verdrängungsgefahr für die Bevölkerung und über Modernisierungspotentiale in den vier Stadtteilen erforderlich.Dies ist zur Zeit nicht vorgesehen, da keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass schutzbedürftige Bevölkerungskreise durch bauliche Maßnahmen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Darüber hinaus wäre die rechtliche Durchsetzung von Erhaltungssatzungen wegen der heterogenen Bau- und Bevölkerungsstruktur in den Stadtteilen fraglich.“

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung

:

1. Wie haben sich seit der Antwort der Verwaltung vor 3 Jahren die Mietpreise im Stadtbezirk verändert und welche Steigerungen sind je nach Ausstattungsmerkmalen von Wohnungen und Wohnlage eingetreten?

2. Hat sich an der Einschätzung der Verwaltung, dass „keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass schutzbedürftige Bevölkerungskreise durch bauliche Maßnahmen aus ihren Wohnungen verdrängt werden“ angesichts von zahlreichen Eigentümerwechseln und gerade in der letzten Zeit vermehrten Berichten über drohende „Luxussanierungen“, bzw. Entmietungen (beispielsweise in der Fliederstraße, bzw. ganz aktuell in der Warstraße) etwas geändert – und wenn ja, was? Wenn nein, warum nicht?

3. Ist aus Sicht der Verwaltung nicht auch der Erhalt einer „heterogenen Bau- und Bevölkerungsstruktur“ gerade unter Einbeziehung auch finanzschwächerer Kreise der Bevölkerung ein erstrebenswertes Ziel, welches angesichts stark anziehender Wohnungspreise durch eine Milieuschutzsatzung erreicht werden könnte?
Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage wie folgt:

Über die Bestandsmieten (die das Gros des Mietwohnungsbestandes ausmachen) können keine stadtteilbezogenen Aussagen getroffen werden. Die in den qualifizierten Mietspiegeln erfassten ortsüblichen Vergleichsmieten sind wohnungsbezogen und können nicht auf die Stadtteile „heruntergebrochen“ werden.


Seit 2015 ist die ortsübliche Vergleichsmiete („Mietspiegelmiete“) stadtweit um 11,9 % gestiegen (s. Tab. 1). Die ortsüblichen Mieten zeigen Steigerungen u.a. in den Baualtersklassen vor 1949 und in den Wohnungsbeständen der Nachkriegsbebauung (Nachholeffekte).

Tab. 1: Mietspiegel der LH Hannover 2015 - 2019 (Quelle: Region Hannover)
Stadt:
Mietspiegelmiete
in €/m²
2019
2017
2015
Entwicklung 2019
gegenüber 2015
6,91
6,51
6,17
+11,9 %

Ein Hilfsmittel, um Aussagen zum Preisniveau in den Stadtteilen zu erhalten, ist die Auswertung von inserierten Mietwohnungen bei Neu- und Wiedervermietung. Seit 2015 haben sich die Preise der inserierten Mietwohnungen bei Neu- und Wiedervermietung um 14,4 % erhöht, der Stadtbezirk Nord liegt leicht über dem Durchschnitt (s. Tab. 2).
Die Nordstadt weist im Vergleich zur Gesamtstadt 2018 (8,50 €/m²) mit 9,00 €/m² eine höhere Angebotsmiete auf, Hainholz und Vinnhorst/Brink-Hafen sind unterdurchschnittlich.
Die Angebotsmieten bei Neu- und Wiedervermietung streuen deutlich in den 51 Stadtteilen, auch aufgrund unterschiedlicher Wohnungsbestände. In der Nordstadt sind die die angebotenen Wohnungen seit Beginn der Erfassung 2007 immer eher auf einem etwas überdurchschnittlichen Angebotsniveau. Die Nordstadt belegt 2018 hinsichtlich des Angebotspreisniveaus den 12. Rang (zusammen mit der Südstadt) unter den 51 Stadtteilen, 2007 lag die Nordstadt an der 16. Stelle.

Tab. 2: Entwicklung der Angebotsmieten bei Neu- u. Wiedervermietung 2015 - 2018 im Stadtbezirk Nord
Angebotsmieten im Stadtbezirk
2018
2017
2016
2015
Entwicklung
2018 gegenüber 2015
Quelle: empirica-systeme.de
in €/m²
in €/m²
in €/m²
in €/m²
in %
03 Nordstadt
9,00
8,25
7,96
7,80
+15,4
13 Hainholz
8,08
7,46
7,33
7,03
+14,9
45 Vinnhorst
8,00
7,30
6,59
6,41
+24,8
Stadt
8,50
8,03
7,74
7,43
+14,4

Antwort zu Frage 2:
Eine Aussage zu sogenannten „Luxussanierungen“ kann nicht getroffen werden, hierzu liegen keine systematischen Informationen vor. Im ehemaligen Sanierungsgebiet Nordstadt wurden, zum Teil unterstützt mit Fördermitteln, zahlreiche Modernisierungen durchgeführt. Für diese Wohnungen wurden damals Mietobergrenzen festgesetzt. Ein großer Teil steht auch heute noch als relativ preiswerter Wohnraum zur Verfügung.
Darüber hinaus hat es in der Nordstadt in den letzten Jahren weitere Wohnungsmodernisierungen gegeben, die aus stadtentwicklungspolitischer Sicht durchaus positiv zu bewerten sind. Allerdings dürften sie auch für ein Abschmelzen preiswerterer Wohnungsbestände gesorgt haben. Eine auffälligere Veränderung des Wohnungsangebotes und einhergehende Gentrifizierung mit Veränderung der Bevölkerungsstruktur im Vergleich zur gesamtstädtischen Entwicklung kann in der Nordstadt von der Verwaltung nicht ausgemacht werden.

Es hat insgesamt signifikante Veränderungen der Angebots- und Bestandsmieten gegeben. Meldungen über die Veräußerung von Immobilien und der damit verbundene Wechsel von Miet- zu Eigentumswohnungen gibt es aus den begehrten, innenstadtnahen, oft gründerzeitlichen Wohnlagen auch anderer Stadtbezirke.

Antwort zu Frage 3:
Eine Heterogenität der Bau- und Bevölkerungsstruktur ist überall wünschenswert.
Die Milieuschutzsatzung ist unbestreitbar ein wichtiges Instrument, um den Boom bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzudämmen. Sie wird u.a. in Berlin (durch Ausübung des Vorkaufsrechts und Umwandlungsverordnung), in Hamburg (soziale Erhaltungsverordnung) und in Frankfurt angewendet. Mit gemischten Ergebnissen: Ein Problem der Milieuschutzsatzung besteht in den Ausnahmetatbeständen § 172 Absatz 4 BauGB, die die Wirksamkeit des Instruments in der Praxis stark einschränken bzw. teilweise sogar konterkarieren.
Zwei Beispiele dazu: 1. Eine Umwandlung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die/der Eigentümer*in dazu verpflichtet, die Wohnung sieben Jahre lang nur an Mieter*innen zu verkaufen. Aber nicht jede*r Mieter*in kann die eigene Mietwohnung käuflich erwerben, zumal Eigentumswohnungen ja nicht preiswert sind.
2. Ebenso ist eine energetische Modernisierung zulässig, wenn damit eine Anpassung an die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung erreicht werden soll. Da diese Kosten anteilig (neuerdings nur mit 8 % jährlich, neue Rechtsänderung seit dem 01.01.2019) auf die Miete umgelegt werden dürfen, sind vielfach Erhöhungen der Netto-Kaltmiete zu verzeichnen. Hier besteht ein energie- und wohnungspolitischer Konflikt.

Ob eine Milieuschutzsatzung zum Erhalt einer „heterogenen Bau- und Bevölkerungsstruktur“ beiträgt, kann aus Sicht der Verwaltung nicht abschließend beurteilt werden. Flankiert werden müsste diese Maßnahme durch eine Umwandlungsverordnung. Es bräuchte einen politischen Beschluss, finanzielle und personelle Mittel (z.B. bei Ausübung des Vorkaufsrechtes). Eine Milieuschutzsatzung kann ein städtebauliches Instrument sein, es dient aber weder dem Schutz des einzelnen Mietenden noch ist dies in irgendeiner Form eine Mietpreisdeckelung, aber es verschafft Zeit, was die Veränderungen von Miet- in Eigentumsverhältnisse anbelangt: Die Gültigkeitsdauer von Erhaltungssatzungen in Milieuschutzgebieten ist auf 5 Jahre begrenzt, kann aber verlängert werden.

TOP 8.3.2.
Freie Gewerbeflächen im Stadtbezirk Hannover-Nord
(Drucks. Nr. 15-0885/2019)

Bezirksratsherr Rahabi stellte folgende Anfrage:

Die seitens der Verwaltung der LHH gewünschte Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen (Drs. 2431/2018 N1) wird unter (indirektem) Hinweis auf Drs. 1445/2012 (Leitlinien für die Gewerbeflächenentwicklung 2012 bis 2020) hauptsächlich mit einer Notwendigkeit der Bereithaltung vermarktbarer Gewerbeflächen begründet.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Abzüglich der Fläche für die laut Drs. 2431/2018 N1 vorgesehen Grünverbindung gemäß B-Plan Nr. 681 - wie groß wird bei einer Umsetzung der Ziele der Drucksache die effektiv zur Vermarktung zur Verfügung stehende Gewerbefläche sein?


2. Welche Flächen im Stadtbezirk Hannover-Nord stehen derzeit als freie Gewerbefläche einer Vermarktung zur Verfügung?
Bitte in der Antwort aufschlüsseln nach „in Privatbesitz“ / „in öffentlichem Besitz“ und unter Angabe der effektiven Flächengröße(n).

3. Welche Einnahmen erwartet die Verwaltung bei einem Verkauf (oder einer Verpachtung) der bei Umsetzung der Drucksache entstehenden, dann freien Gewerbefläche an der Schulenburger Landstraße?
Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Die Fläche beträgt rd. 7.500m²

Antwort zu Frage 2:
Unbebaute, private Gewerbeflächen sind nicht nach Stadtbezirken erfasst und
darüber hinaus grundsätzlich nicht durch die Stadt gewerblich vermarktbar.
Die Stadt besitzt aktuell keine verfügbaren und vermarktbaren Grundstücke im
Stadtbezirk Nord.

Antwort zu Frage 3:
Bei einem Grundstücksverkauf werden Einnahmen von ca. einer Million Euro erwartet.

V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 10.
A N H Ö R U N G E N

TOP 10.1.
Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich
Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher
Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2431/2018 N1 mit 3 Anlagen)

Frau Schröder und Frau Wollkopf vom Fachbereich 67 gaben ergänzende Informationen zu Beginn der Sitzung. Die Präsentation sowie der Kurzvortrag von Frau Schröder sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 10.2.
Aufhebungsverfahren Durchführungsplan Nr. 90,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 1868 - östlich Engelbosteler Damm
Aufstellungsbeschluss (Drucks. Nr. 0905/2019 mit 6 Anlagen)


Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 0905/2019 auf.

Bezirksratsherr Winter sagte, diese Drucksache greife die vom Bezirksrat Nord gegeben Anregungen auf. Das belege, dass der Bezirksrat Nord die tatsächlichen Interessen des Stadtbezirkes im Blick habe.

Es sei eine zukunfsweisende Planung, er bat die Verwaltung um die Beteiligung der Politik bei der Aufstellung des Vorentwurfes. Man könne in einer kleinen Arbeitsgruppe zusammenkommen.
Bezirksbürgermeisterin Geschke ergänzte, dass es solche Beteiligungsgespräche in der Vergangenheit bereitsgegeben habe.

Bezirksratsherr Abend bedankte sich für das Aufgreifen der Intention des Bezirksrates seitens der Verwaltung. Er fragte, wie weit es möglich wäre Kontakt mit dortigen Betrieben aufzunehmen und eine Standortnahe Verlagerung von Betrieben zu erreichen um mehr Wohnraum zu schaffen. Ggfs. seien auch kleinere Maßnahmen wirkungsvoll.
Ratsherr Nicholls sagte, Hintergrund des damaligen Antrages sei auch der Wunsch nach einem städtebaulichen Entwicklungskonzept gewesen. Diese Ansicht sei von der Stadt nicht geteilt worden. Man könne bei einer Struktur der gewerblichen Nutzung die sich daraus ergebenden Chancen nutzen.

Herr Zunft erläuterte, das betroffene Gebiet sei zu 100% bebaut. Hier seien die planerischen Spielräume nicht so groß. Es werde eine Bestandsaufnahme vorgenommen, eine Bestandsorientierte Planung werde erfolgen - diese diene im wesentlichen der Rechtssicherheit.
Wer dort wohne solle bleiben, wer dort arbeite auch.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sagte, in einigen Ecken gebe es Entwicklungspotential. Das BUMKE Gewerbe ginge weg, dafür komme Wohnen.
Man könne die Instrumente die man habe auch nutzen, um politisch und konstruktiv etwas neu zu entwickeln was den Bedürfnissen der Menschen entgegenkäme.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte es sei ein großes Areal, es werde sich was verändern und sprach die Bitte an die Verwaltung aus, den Bezirksrat zeitnah über die laufenden Entwicklungen zu informieren.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken - Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 90 entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

  3. den Aufstellungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren des Durchführungsplanes Nr. 90 gemäß Anlage 4 zu beschließen und

  4. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1868 entsprechend Anlage 6 zu beschließen.

TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 11.1.1.
Aufhebung der Teilsperrung des Radweges Voltmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0879/2019)

Ratsherr Nicholls brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Jagemann fand den Begriff Teilsperrung nicht zutreffend.
Ratsherr Nicholls erläuterte, die Beweggründe für die Antragstellung.
Die Situation vor Ort habe sich signifikant geändert, es seien weitere Baumaßnahmen in der Voltmerstraße zu erwarten. Durch die jetzige Regelung zwinge die Verwaltung die Radfahrenden auf die Straße, eine solche Gefährdung der Menschen sei nicht akzeptabel.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt Ihre 1.Entscheidung Nr.: 15-0936/2017 S1
(sowie die entsprechenden Antworten zu DS 15-729/2016 und 15-0100/2017) dahingegeben zu verändern, dass die Teilsperrung des Radweg Voltmerstraße aufgehoben wird.

TOP 11.1.2.
Umbenennung der Straße Wickopweg
(Drucks. Nr. 15-0882/2019)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 11.2.
der SPD-Fraktion

TOP 11.2.1.
Antrag auf Anhörung gem. 35 GO - Information zum Vorgang Straße "Alt Vinnhorst"
(Drucks. Nr. 15-0883/2019)

Ratsherr Nicholls sagte, hier werde ein akuter Handlungsbedarf gesehen. Es solle sichergestellt werden, dass hierzu in der Sitzung am 01.07.2019 über den aktuellen Stand informiert werde, ebenso werde ein konkretes Ergebnis erwartet.
Dies wurde von Bezirksratsherrn Winter unterstützt, da dann auch die Möglichkeit gegeben wäre rechtlich etwas zu bewegen.
Er bezog sich auf den Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 11.3.1. zum gleichen Thema, und fragte, ob dieser vor dem Hintergrund nicht ggfs. zurückgezogen werden solle.
Alle hätten doch das gleiche Ziel, und dies könne doch bereits mit dem unter diesem TOP vorliegenden Antrag erreicht werden.
Ratsherr Klapproth sagte,seine Fraktion wolle diesen Antrag so stehen lassen. Der CDU reiche es langsam, der Schwerlastverkehr müsse raus aus Vinnhorst. Zumal sich in diesem Bereich auch noch ein Kindergarten und eine Schule befinde.
Bezirksbürgermeisterin Geschke ließ über die Drucks. Nr. 15-0883/2019 abstimmen:

Der Bezirksrat beschloss sodann einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt dem Stadtbezirk Nord in der Sitzung am 01.07.2019 Auskunft über den bisherigen Bearbeitungsstand zu geben.

Der Bezirksrat Nord erhielt bisher eine 1. Entscheidung am 27.09.2017,
dass die Bearbeitung noch einige Zeit benötige und eine 2. Entscheidung am 24.04.2018, dass eine abschließende Entscheidung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sei.


Nunmehr werden konkrete Maßnahmen erwartet.



TOP 11.3.
der CDU-Fraktion

TOP 11.3.1.
Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lastkraftwagen in der Straße Alt Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0479/2019)

Bezirksratsherr Winter sagte, vor dem Hintergrund des soeben unter TOP 11.2.1. beschlossenen Antrages sei es nicht hilfreich zusätzlich über diesen Antrag abzustimmen. Man solle doch zunächst die Ausführungen der Fachverwaltung abwarten. Er beantragte daher die erneute Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen. Gem. § 13 Abs. 3 GO wurde die nochmalige Absetzung des TOP aus wichtigem Grund mit 12 Stimmen dafür vom Gremium beschlossen

TOP 11.3.2.
Änderung der Ampelschaltung der Linksabbiegespur an der Kreuzung Schulenburger Landstr./ Mecklenheidestraße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-0881/2019)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Winter sagte, er halte die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht für Zielführend. Ratsherr Nicholls sah noch Beratungsbedarf und zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 12.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0966/2019)

Bezirksbürgermeisterin Geschke trug die zu vergebenden Zuwendungen entsprechend der Drucksache vor.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig:

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

BV Werder e.V., Zuschuss zur Regeneration Rasenspielfeld, 500 €
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hannover-Hainholz, Kinderfreizeit, 1.300 €
Initiativantrag, Bezirksratsempfang 2019, 3000 €

TOP 13.
M I T T E I L U N G E N

Bezirksratsherr Dr. Abend regte die Entwicklung eines Antragsformulars für die Beantragung von Zuwendungen aus Mitteln des Bezirksrates an.
Frau Struiksma erinnerte an die vom Bezirksrat selbst festgelegten Vergabekriterien, diese werden auf Nachfrage an potentielle Antragsteller versandt. Ebenfalls erfolgen Beratungsgespräche seitens der Bezirksratsbetreuung.



Herr Kaczmarek sagte, hierzu gebe es auf der Seite des Bezirksrates eine Verlinkung mit allen Hinweisen zur Beantragung von Zuwendungen. Diese Angaben seien ebenfalls für den Integrationsbeirat unter www.hannover.de/integrationsbeirat13.de zu finden.

Bezirksbürgermeisterin Geschke informierte über einige wichtige Termine:

Am 11.05.2019 lädt die AWO im Carré Spierenweg zu einem Tag der offenen Tür ein.
Am Tag der Städtebauförderung wird am 11.05.2019 zunächst um 14.30 Uhr die Enthüllung einer Infotafel der Geschichts AG Hainholz am Hainhölzer Banhof erfolgen.
Im Anschluss daran erfolge die Einweihung des Spielplatzes Am Hopfengarten.
Der Frühlingsempfang des Bezirksrates Nord findet am Sonntag, 19.05.2019 um 11.15 Uhr im Trocadero in Vinnhorst statt.
Am 29.05.2019 sei der Tag der Europawahl.
Am 26.06.2019 finde in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Strangriedeplatz ein Glücksfest - "Kleeblatttag" statt.

Herr Kaczmarek gab den Hinweis, dass der Kiosk Kulturhauptstadt am 07.05. vorm Kulturhaus Hainholz stehen werde.
Am 31.05.2019 werde die Flüchtlingsunterkunft am Engelbosteler Damm geschlossen. Es finden Gespräche zu Umzugswünschen mit den Bewohnern statt.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.30 Uhr.


Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung