Sitzung Ratsversammlung am 28.02.2019

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 22.02.2019)
Protokoll (erschienen am 12.07.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 17.06.2019

PROTOKOLL

29. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 28. Februar 2019,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.21 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune 15.25 - 19.21 Uhr
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe



Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.09.2018

3. A N F R A G E N

3.1. der SPD-Fraktion zum Hochwasserschutz
(Drucks. Nr. 0118/2019)

3.2. der CDU-Fraktion zur Begehungen des Fachbereich Gebäudemanagement im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
(Drucks. Nr. 0198/2019)

3.3. der FDP-Fraktion zur Kosten-Nutzenbilanz von Pellet-Heizsystemen
(Drucks. Nr. 0252/2019)

3.4. der Fraktion Die Hannoveraner

3.4.1. zur sog. "gendergerechten Verwaltungssprache" in Hannover
(Drucks. Nr. 0288/2019)

3.4.2. zur Rüge des Steuerzahlerbundes zum Umdenken bei einer Flüchtlingsunterkunft in Ricklingen
(Drucks. Nr. 0289/2019)

3.4.3. zur Schließung von "Escape-Rooms" durch die Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0483/2019)

3.5. von Ratsherrn Tobias Braune

3.5.1. zu RFID Chips
(Drucks. Nr. 0159/2019)

3.5.2. zu Behördenneubauten 2019
(Drucks. Nr. 0456/2019)

3.5.3. zur Doppeldeckerbus - Citytour
(Drucks. Nr. 0457/2019)

3.5.4. zu Elektrofahrzeugen
(Drucks. Nr. 0458/2019)

3.5.5. zu Induktionsladepunkten
(Drucks. Nr. 0459/2019)

3.5.6. zum Namen der Eishockey-Mannschaft Hannover Indians Indians
(Drucks. Nr. 0476/2019)

3.5.7. zum Brandschutz in Schulen
(Drucks. Nr. 0477/2019)

3.5.8. zum Börsenhandel
(Drucks. Nr. 0504/2019)

3.5.9. zu Akkus aus E-Fahrzeugen
(Drucks. Nr. 0513/2019)

3.5.10. zur Gendersprache
(Drucks. Nr. 0515/2019)

3.5.11. zur Gleichstellungsbeauftragten
(Drucks. Nr. 0516/2019)

3.5.12. zum Brandschutz an Schulen (2)
(Drucks. Nr. 0520/2019)

4. Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH,
Wirtschaftsplan 2019
(Informationsdrucks. Nr. 0380/2019 mit 1 Anlage)

5. Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2019
(Drucks. Nr. 2422/2018 mit 1 Anlage)

6. "Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)"; Pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung
(Drucks. Nr. 2968/2018 mit 2 Anlagen)

6.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0140/2019)

7. Widmung der Grabstätte von Benno Ohnesorg als bedeutende Grabstätte
(Drucks. Nr. 0086/2019)

8. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

8.1. Umbesetzung und Nachbenennung von Mitgliedern für den Beirat zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 0349/2019 mit 1 Anlage)

8.2. Nachbenennung eines Mitglieds für das Kuratorium zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 0350/2019 mit 1 Anlage)

8.3. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0599/2019)

9. Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0431/2019)

10. Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2969/2018)

10.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0162/2019)

11. Vergabe des Dienstleistungsauftrages "Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover"
(Drucks. Nr. 0101/2019 mit 1 Anlage)

12. 3. Arbeitsperiode des Beirates zur Förderung von Jugendkulturen
(Drucks. Nr. 0108/2019 mit 2 Anlagen)

13. Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.08.2018
(Drucks. Nr. 0255/2019 mit 1 Anlage)

14. Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten 1. Neufassung
(Drucks. Nr. 2513/2018 N1 mit 1 Anlage)

15. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

15.1. Bebauungsplan Nr. 1772, Im Heidkampe / Laher Heide,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1072/2018 N1 mit 7 Anlagen)

15.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859, Joachimstraße Nord,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2864/2018 mit 3 Anlagen)

15.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842,
westl. Schweriner Straße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0419/2019 mit 3 Anlagen)

16. Antrag der Gruppe Linke & Piraten zu "Hannover deklariert sich als sicherer Hafen"
(Drucks. Nr. 2085/2018)

16.1. dazu Neufassung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2895/2018 N1)

16.1.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2967/2018)

16.1.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0143/2019)

16.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2085/2018
(Drucks. Nr. 0136/2019)
17. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Prüfantrag zur Öffnung des Bunkers unter dem Ernst-August-Platz für Obdachlose im Winter
(Drucks. Nr. 0297/2019)

18. Antrag von Ratsherrn Braune zu Streetsart für Musiker
(Drucks. Nr. 2515/2018)

19. A N T R Ä G E

19.1. der AfD-Fraktion

19.1.1. zu "Kein Einsatz der Broschüre „Ene mene muh – und raus bist du!“ in Hannovers Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 0295/2019)

19.1.2. zur Distanzierung vom Eintrag des Herrn Cohn-Bendit ins Goldene Buch der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0348/2019)

19.1.3. zum Neubau eines Gebäudetraktes der Friedrich-Ebert-Schule
(Drucks. Nr. 0378/2019)

19.1.4. zur Verkleinerung des Gleichstellungsreferats
(Drucks. Nr. 0409/2019)

19.1.5. zur Rücknahme "Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“
(Drucks. Nr. 0410/2019)

19.1.6. zur Änderung der Geschäftsordnung §10 (7)
(Drucks. Nr. 0455/2019)

19.2. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Einrichtung eines "Walk of Fame"
(Drucks. Nr. 0365/2019)

20. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache der Verwaltung - ein Kulturbruch ohne Not und ohne Beteiligung des Rates
(Drucks. Nr. 0291/2019)

23. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Südstadt
(Drucks. Nr. 0610/2019)

24. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle der Leitung des Stadtteilzentrums „KroKUS“
(Drucks. Nr. 0611/2019)

21. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0259/2019 mit 2 Anlagen)
22. Betreiberverträge

22.1. der Obdachlosenunterkunft für Frauen Langensalzastr. 17
(Drucks. Nr. 2922/2018 mit 1 Anlage)

22.2. für die Obdachlosenunterkunft für Frauen Winkelriede 14
(Drucks. Nr. 3030/2018 mit 1 Anlage)

22.3. für die Obdachlosenunterkunft Podbielskistr. 115 C-F
(Drucks. Nr. 0244/2019 mit 1 Anlage)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest,

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Sitzungsleitung mitgeteilt worden wäre, dass während der heutigen Ratsversammlung Aufnahmen von den Mitgliedern der CDU-Fraktion zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit gemacht würden, wenn dagegen keine Bedenken vorgetragen würden.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte, dass unter dem Tagesordnungspunkt 20 auf Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER eine Aktuelle Stunde zum Thema: "Die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache der Verwaltung - ein Kulturbruch ohne Not und ohne Beteiligung des Rates" mit der Drucks. Nr. 0291/2019 durchgeführt werde.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 4. Februar 2019 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass die Punkte 22.2. zum Betreibervertrag für die Obdachlosenunterkunft für Frauen Winkelriede 14 mit der Drucks. Nr. 3030/2018 mit 1 Anlage und 22.3. zum Betreibervertrag für die Obdachlosenunterkunft Podbielskistr. 115 C-F mit der Drucks. Nr. 0244/2019 mit 1 Anlage von der Tagesordnung abzusetzen seien, da diese auf Antrag der AfD in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 20. Februar 2019 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wären.
Der Rat beschloss, die Punkte 21 und 22 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.09.2018
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
27. September 2018 in der vorliegenden Fassung.
TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der SPD-Fraktion zum Hochwasserschutz
(Drucks. Nr. 0118/2019)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Kreisz (SPD) aus Drucks. Nr. 0118/2019 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Welche Auswirkungen haben die an der Innerste geplanten Maßnahmen auf die Hochwassersituation in Hannover und auf die gültigen HQ 100 bzw. HQ 200 Grenzen?

Nach Auskunft der zuständigen Behörde (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)) ist nach jetzigem Kenntnisstand mit keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Hochwassersituation in Hannover zu rechnen. Demzufolge ist auch mit keiner nennenswerten Änderung der Überschwemmungsgebietsgrenzen, deren Ermittlung durch den NLWKN durchgeführt wird, zu rechnen.

Frage 2: Die Erfahrungen der letzten Leine-Hochwasser haben gezeigt, dass solche Stauwerke wie Salzderhelden die Spitze der Hochwasser flacher halten, dafür die Leine aber länger Hochwasser führt, wenn die Becken geleert werden. Mit welchen Vorsorgemaßnahmen ist für die städtischen Hochwasserschutzeinrichtungen zu rechnen um z. B. ein Aufweichen der Deiche zu vermeiden?

Alle Hochwasserschutzeinrichtungen in Hannover sind nach dem Stand der Technik geplant und gebaut. Sie unterliegen vor dem Hochwasserfall einer regelmäßigen Unterhaltung (bei Deichen Mahd, Verhinderung von Durchwurzelung etc.). Im Hochwasserfall wird Schädigungen der Schutzeinrichtungen mit einer ständigen Beobachtung vorgebeugt.
Sollten sich dabei Schädigungen abzeichnen, werden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Der Aufweichung von Deichen kann beispielsweise durch die Stützung der landseitigen Deichflächen mit Sandsäcken oder Anschüttungen, der Errichtung von Fangdämmen oder der lokalen Abdichtung und Sicherung von Schadstellen entgegengewirkt werden.

Frage 3: Ist ein gemeinsames Management der Hochwasser an Innerste und Leine geplant?

Ein gemeinsames Hochwassermanagement an Leine und Innerste wäre zuständigkeitshalber durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu planen, was aber nach Auskunft des NLWKN derzeit nicht der Fall ist.

Unabhängig von der Zuständigkeit des NLWKN und einem von dort initiierten Hochwassermanagement, wird die Hochwasserkoordinationsstelle der LHH, die der Stadtentwässerung zugeordnet ist, anlass- und ereignisbezogen eine Zusammenarbeit/ Kooperation mit den für die umliegenden Gewässer zuständigen Institutionen und Städten/ Gemeinden anstreben.

Ratsherr Kelich (SPD) fragte, inwieweit die von der Landeshauptstadt unternommenen Maßnahmen in Bezug auf HQ 200 greifen würden. Ratsherr Kelich fragte zudem, ob es Fördermittel zu dem gemeinsamen Hochwasserschutzprogrammen gäbe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen, wie z.B. Ihmeabgrabungen, Verbreiterungen von Durchlässen an Ihmebrücken, Ergänzung der Deichanlagen in Ricklingen, durchgeführt habe, die auch einem HQ 200 standhalten würden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass sie dazu noch einmal mit den Mitarbeitenden Rücksprache halten wolle, um eine belastbare Antwort zu Protokoll nachreichen zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette sagte, dass die Verwaltung die Antwort zu den Fördermitteln zu Protokoll nachreichen müsste.

Protokollantwort:
Die Hochwasserschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt sind auf ein HQ 100 ausgelegt. Dabei wurden und werden Hochwasserschutzanlagen in Hannover nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant und gebaut. Die durchgeführten Hochwasserschutzmaßnahmen (die Deichverlängerung in Ricklingen, die Vorlandabgrabung an der Ihme zwischen Legionsbrücke und Spinnereistraße und die Erweiterung der Benno-Ohnesorg-Brücke) haben zu einem wesentlich höheren Hochwasserschutz im Vergleich zu früher geführt.
Infolge der o. g. Hochwasserschutzmaßnahmen an Leine und Ihme und aufgrund natürlicher Veränderungen im Gewässerbett der Leine können sich Änderungen in den Hochwasserabflüssen und der Überschwemmungsgebiete ergeben. Daher ist eine Neuberechnung der Überschwemmungsgebiete erforderlich. Die Neuberechnung ist Aufgabe des Landes Niedersachsen und befindet sich derzeit in Bearbeitung durch den NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Dabei wurde und wird nicht nur ein HQ 100, sondern auch ein selteneres Extremhochwasser (HQ 200) für die neuen Verhältnisse berechnet.
Auf Grundlage der Neuberechnung werden konkrete Aussagen zum Schutz vor selteneren Hochwasserereignissen möglich sein. Wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen, wird von Seiten der Stadt Hannover überprüft, ob sich ein Anpassungsbedarf ergibt. Ein Anpassungsbedarf wird auch in den dann aufzustellenden Gefahren- und Risikoanalysen für die Stadt überprüft. Da Hochwasserschutzanlagen immer mit einem gewissen Sicherheitsfaktor ausgelegt werden, werden die vorhandenen Maßnahmen trotzdem heute schon einen gewissen Schutz auch für seltenere Hochwasserereignisse (z. B. ein Hochwasser, das statistisch gesehen weniger häufig als alle 100 Jahre vorkommt – wie ein HQ 200 –) bieten können. Eine genauere Aussage ist aber erst möglich, nachdem das Land Niedersachsen die Berechnungen neu durchgeführt hat.
Für verschiedene städtische Planungen werden die Auswirkungen auch für seltenere Hochwässer in Anlehnung an die heute festgestellten Überschwemmungsgebiete für HQ 100 und HQ 200 bewertet. Dies findet in Hannover u. a. im frühen Stadium der Bauleitplanung oder auch in der Planung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen statt. Die Belange des Klimawandels werden in Hannover somit auch berücksichtigt und sind Bestandteil der strategischen Planungen beispielsweise der Hochwasserschutzkoordination und des Klimafolgenmanagements und der operativen Planungen u. a. der Feuerwehr Hannover und des Tiefbauamtes.

Generell fördert das Land Niedersachsen Vorhaben zum Hochwasserschutz nach der aktuellen Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland) mit Mitteln aus dem GAK-Rahmenplan (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”) unter Beteiligung der EU durch den ELER-Fond (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Als Ziel dieser Fördermittel ist die Stärkung des ländlichen Raumes durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes definiert. Im Wesentlichen bezieht sich diese Förderung damit auf umliegende Gemeinden. Großstädte wie die Landeshauptstadt Hannover haben es daher schwer, Zugriff auf die bereitgestellten Fördermittel zu erhalten.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte vor dem Hintergrund von Klimawandel und vermehrten Extremwetterereignissen, ob die Landeshauptstadt Hannover zukünftig noch deutlich mehr tun müsse, um den Hochwasserschutz gewährleisten zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass man in den vergangenen Jahren beobachten konnte, dass Stärke und Häufigkeit an Extremwettersituationen zugenommen hätten. Deshalb sei die Beobachtung der Hochwasserereignisse zwingend notwendig, um auf eine Verschärfung der Situation entsprechend reagieren zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass z.B. bei der Entstehung von Neubaugebieten darauf geachtet würde, dass übermäßige Versiegelungen vermieden und nach Möglichkeit auch Retentionsflächen geschaffen würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie man zu der Erkenntnis käme, dass die Rückhaltebecken am Oberlauf der Leine, keine Auswirkungen auf die Hochwassersituation in Hannover hätten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass die Rückhaltebecken und damit ein kontrollierter Ablauf des Wassers nur den verträglichen Anstieg der Pegel über einen dann längeren Zeitraum mit sich bringen würde. Die positive Auswirkung für Hannover sei, dass es aufgrund der Rückhaltebecken nicht zu einem plötzlichen Anstieg der Wasserdurchlaufmengen in Hannover kommen würde.
Ratsherr Hofmann (SPD) fragte, welche Maßnahmen die Landeshauptstadt Hannover zu Gewässern der dritten Klasse ergriffen habe, um die Zielsetzungen zur EU Rahmenrichtlinie zur Verbesserung der Wasserqualität bis 2027 umsetzen zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass beispielsweise Renaturierungsmaßnahmen an Bächen, wie z.B. am Rossbach im Wissenschaftspark Marienwerder, vorgenommen würden um so auf die Fließgeschwindigkeiten der größeren Flüsse einwirken zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass die Verwaltung eine Übersicht zu den Maßnahmen zu Protokoll nachreichen würde.

Auflistung der Gewässer III. Ordnung, an denen naturnähere Gestaltungsmaßnahmen durch die Stadtentwässerung stattgefunden haben (Anlage 1 zum Protokoll)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die benannten Anstiege der Extremwetterereignisse auf einer subjektiven Einschätzung der Verwaltung oder auf einer objektiven, empirischen Datenlage beruhen würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass es zu den Auswirkungen des Klimawandels viele, umfangreiche, wissenschaftliche Arbeiten gäbe die aufzeigten, dass die Veränderung - der Anstieg der Temperatur der Erdatmosphäre dazu führe, dass die Wetterereignisse sowie die klimatischen Bedingungen sich in der Zukunft problematischer gestalten würden. Deshalb sei das keine subjektive Einschätzung der Verwaltung.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob den betroffenen Städten die Öffnung der Sammelbecken mitgeteilt würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover mit allen in diesem Zusammenhang relevanten Behörden eng zusammenarbeiten würde und dass in der Meldezentrale der Stadtentwässerung, die in diesen Fällen koordinierende Aufgaben übernähme, ein 24 Stunden Dienst geschaltet sei. Zudem sei eine verlässliche Kooperation von z.B. Stadtentwässerung, Feuerwehr und Tiefbauamt garantiert.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, was für Auswirkungen aufgrund der zunehmenden Versiegelung in der Stadt zu befürchten wären.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass unversiegelte Flächen sehr viel besser geeignet wären, um Wasser aufnehmen zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass man in einer Großstadt ausreichend Wohnraum vorhalten müsse und dass in Hannover das Bauamt sehr eng mit dem Amt für Umweltschutz und Grünflächen zusammenarbeiten würde, um beispielsweise den Wasserabfluss optimieren zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies vor diesem Hintergrund auf die Wohnbebauung am Kronsberg mit ihren beispielhaften Rigolensystemen hin und ergänzte, dass auch bei den Projekten Kronsberg Süd und der Wasserstadt Limmer auf die Aspekte Hochwasserschutz nachhaltig eingegangen würde.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass man in Hannover im Rahmen der Siedlungsprojekte das Prinzip der offenen Oberflächenentwässerung verfolge. Das Thema Mulden und Rigolen bedeute, dass neben jeder Straße nun wieder ein Graben entlanggeführt würde. Der in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts aufgegriffene Gedanke der „Vorortversickerung“ würde nichts anderes beinhalten, dass das Wasser nicht aus den Siedlungen hinausgeleitet würde, sondern in den dafür vorgesehenen Gräben und Auffangbecken direkt und kontrolliert versickern solle.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) bat darum, dass ihm die Verwaltung aussagekräftiges Datenmaterial zu zukünftigen Extremwetterlagen in Hannover zur Verfügung stellen möge.


TOP 3.2.
der CDU-Fraktion zur Begehungen des Fachbereich Gebäudemanagement im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
(Drucks. Nr. 0198/2019)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0198/2019 im Sinne der Ausarbeitung

Seitens der Stadtverwaltung wurde in der letzten Sitzung vergangenen Jahres des AWL ausgeführt, dass man sich hinsichtlich der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen lediglich an der Richtlinie des Bundes orientiere und nicht, wie dort empfohlen, alle Immobilien regelmäßig einmal im Jahr durch fachlich geschultes Personal begutachten und Mängel notieren lasse.
Dieser Zeitraum wurde willkürlich auf bis zu 2 Jahre ausgedehnt; eine Mängelmeldung erfolgt bisweilen durch „Zuruf“.
Diese Praxis wurde durch die CDU seit Jahren beklagt und gerügt.

Frage 1: Wer trägt die Verantwortung für die Entscheidung aus dem Jahr 2013, dass entgegen einer bestehenden Richtlinie, keine regelmäßigen Intervalle für Kontrollgänge im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vereinbart wurden?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass keine Entscheidung getroffen wurde, auf regelmäßige Intervalle für Kontrollgänge zu verzichten. Es wurde vielmehr die wiederkehrende, standardisierte und dokumentierte Regelmäßigkeit der Verkehrssicherungsbegehungen vereinbart.

Eine Festlegung der Begehungsrhythmen ist seinerzeit in einem verwaltungsinternen Abstimmungsprozess im Zuge der Stellenplanantragsverfahren erfolgt.

Frage 2: Aufgrund welcher Qualifikation/ welcher Entscheidung hat die Landeshauptstadt Hannover den Status eines Gutachters übernommen?

Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehen wir davon aus, dass sich diese auf den Eingangstext der Anfrage bezieht, in dem formuliert ist, dass die Richtlinie des Bundes empfiehlt, die Immobilien „durch fachlich geschultes Personal begutachten und Mängel notieren“ zu lassen.

Weder die von uns zur Entscheidungshilfe herangezogene Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) noch sonstige uns bekannte Regelungen, sehen Gutachter für die hier thematisierten „Verkehrssicherungsbegehungen“ vor. Die Begehung umfasst die regelmäßige Besichtigung der baulichen Anlagen und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel durch sachkundige Fachkräfte. In der Umsetzung erfolgt dies durch technisches Personal (in der Regel mindestens Handwerksmeister*innen und Techniker*innen) der Bauhauptgewerke hinsichtlich der Begehungen zum Hochbau bzw. bei der technischen Gebäudeausrichtung durch Techniker*innen und Handwerksmeister*innen der jeweiligen Gewerke. Ein gutachterlicher Anspruch ist hier im Gegensatz zu den erforderlichen Pflichtprüfungen (siehe hierzu z.B. § 30 DVO zur NBauO), die durch neutrale Sachverständige (z.B. durch den TÜV, Dekra) – umgangssprachlich auch Gutachter*innen – zu erfolgen haben, nicht gefordert. Solche Prüfungen sind z.B. hinsichtlich der Sicherheitsbeleuchtung, der Brandmeldeanlagen, Lüftungsanlagen und Aufzüge in regelmäßig vom Bauteil abhängigen wiederkehrenden Zyklen erforderlich und werden auch dementsprechend beauftragt.

Die Begehungen umfassen eine Inaugenscheinnahme bzw. Sichtkontrolle aller leicht zugänglichen Hochbau- und Bauteile der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eines Gebäudes. Das Bauwerk ist hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder Schädigungen zu besichtigen. Hochbauseitig erfolgt eine visuelle Überprüfung des sichtbaren Tragwerks. Dächer und Dachböden sind immer zu begehen, alle übrigen begehbaren Räume sollten begangen werden, mit stichprobenartiger Inaugenscheinnahme der einzelnen Bauteile. Von Seiten der Technischen Gebäudeausrüstung sind die Räume mit hohem TGA-lnstallationsgrad zu begehen. Dabei sind die offensichtlichen Sicherheitsmängel und die offensichtlichen baulichen Mängel, die ,,sofort" zu beseitigen sind, stichpunktartig zu dokumentieren und anschließend zeitnah zu beseitigten.

Neben den Begehungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und den oben benannten Sachverständigenprüfungen erfolgen durch die regelmäßigen Wartungsrhythmen zu den technischen Anlagen (z.B. die DGUV3- Prüfungen zu den elektrotechnischen Anlagen) weitere Sicht- und Funktionsprüfungen, die ebenfalls zur Verkehrssicherung beitragen. Daneben werden zum Teil auch Sonderprüfungen, wie zurzeit die Überprüfung der abgehängten Decken durchgeführt und unsere Bauleitungen sind im Zuge von Maßnahmen der baulichen Unterhaltung und/oder Sanierungen zusätzlich vor Ort.
In der Summe ist davon auszugehen, dass im Schnitt die Gebäude häufiger als einmal jährlich durch Mitarbeitende oder Beauftragte des Fachbereiches Gebäudemanagement aufgesucht werden.

Frage 3: Wie beurteilt die Rechtsabteilung der LHH generell ein Verhalten der Stadt entgegen einer Richtlinie hinsichtlich von Haftungsthematiken?

Eine konkrete gesetzliche Festlegung von Begehungsrhythmen ist nicht gegeben. Letztlich liegt es in der Verantwortung der Gebäudebetreiber, die Festlegung der Begehungsrhythmen auf Basis einer Risikoabschätzung im Rahmen der Sorgfaltspflichten festzulegen. Die Richtlinie für die Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) kann hier lediglich als Basis für eine Risikoabschätzung dienen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) in Punkt 2 Geltungsbereich regelt, dass diese Richtlinie nur für die baulichen Anlagen des Bundes gilt, sofern es hierfür keine besonderen Regelungen gibt. Die Richtlinie für die Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) ist kein allgemein gültiger oder gar gesetzlicher Maßstab für die im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht anzuwendende Sorgfalt des Gebäudeeigentümers oder Gebäudenutzers. Im Rahmen einer möglichen Haftung nach § 823 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB würde es daher für einen vom Geschädigten zu beweisenden fahrlässigen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht des LHH nicht ausreichen, wenn seitens der LHH von den Vorgaben dieser Richtlinie zu den Kontrollintervallen abgewichen wurde. Es muss stets hinzutreten, dass das schädigende Ereignis nachweislich auf einem Mangel des Gebäudes beruht, der im Rahmen einer fahrlässig unterlassenen Kontrolle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgefallen und beseitigt worden wäre. Die vom Geschädigten zu überwindenden Beweishürden für eine Haftung der LHH allein aufgrund von der RÜV abweichender Kontrollintervalle sind also relativ hoch.

Im Rahmen einer Haftung der LHH nach den §§ 836 bis 838 BGB ist die Beweislastverteilung zwar etwas anders geregelt, die rechtliche Relevanz der RÜV ist aber ähnlich gering. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass diese speziellen Normen aus dem Schadenersatzrecht nur solche Schäden erfasst, die durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes verursacht wurden. Bezüglich dieser Gefährdungen führt OE 19 neben den regelmäßigen Begehungen spezielle Begutachtungen (wie z.B. zurzeit zu den abgehängten Decken oder in der Vergangenheit und dann wieder folgend zu den Deckentragwerken und den vorgehängten Fassaden) durch.
In einem solchen Schadensfall muss der Geschädigte beweisen, dass der Einsturz oder die Ablösung Folge einer mangelnden Bauunterhaltung ist. Gelingt dem Geschädigten dieser Nachweis (in der Regel durch ein Sachverständigengutachten), dann kann sich die LHH dadurch entlasten, dass sie den Nachweis führt, alle Maßnahmen getroffen zu haben, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung von Teilen rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen.

Im Rahmen dieses Entlastungsbeweises verlangt eine ordnungsgemäße Gebäudeunterhaltung neben anderen Faktoren auch die regelmäßige Überprüfung des baulichen Zustands auf alle Gefahren, mit denen nach der Lebenserfahrung zu rechnen ist, durch zuverlässige und sachkundige Personen. Die Intensität und Häufigkeit der Kontrollen richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach Lage und Nutzung des Gebäudes, Schadensanfälligkeit seiner Konstruktion, Vorschäden etc.

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) kann daher aufgrund ihrer pauschalen Untersuchungsintervalle auch in diesem Zusammenhang nur ein sehr grober Anhalt für die unter regelmäßigen Umständen erforderliche Häufigkeit der Kontrollen darstellen. Sie ersetzt aber keinesfalls die gebotene Einzelfallbetrachtung für jedes Objekt, die sowohl zu längeren als auch zu kürzeren Kontrollintervallen führen kann.

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) fragte, ob sichergestellt sei, dass auch in Zukunft die Beseitigung von sicherheitsrelevanten Schäden und Mängel umgehend erfolge und die Landeshauptstadt Hannover seine Verkehrssicherungspflicht allumfänglich erfülle. Ratsherr Spiegelhauer fragte zudem, ob es Planungen bzw. Überlegungen gäbe, die Begehungsintervalle künftig verkürzen zu wollen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass es selbstverständlich wäre, dass die bei den Begehungen festgestellten Schäden und Mängel umgehend beseitigt würden, da die Landeshauptstadt Hannover natürlich ein Interesse daran habe, dass niemand durch ein städtisches Gebäude zu Schaden käme. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette konstatierte, dass es im Bereich des Möglichen sein könnte, dass bei kürzeren Begehungsintervallen ein Mangel früher festzustellen wäre und dass man beim Erkennen eines Handlungsbedarfes auch mit der Aufstockung des dafür notwendigen Personals reagieren würde. Allerdings hoffe man, dass aus den Antworten hervorgehen würde, dass die Landeshauptstadt Hannover mit der gebotenen Sorgfalt daran arbeiten würde, dass die Menschen in den städtischen Gebäuden sicher wären.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, wie viele Mitarbeitende aktuell mit der Sicherung der Verkehrssicherheit betraut wären und wie viele Personen insgesamt benötigt würden, um der Empfehlung des Bundes zur jährlichen Begehung nachkommen zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass für eine jährliche Begehung 23 Personen benötigt würden und dass zurzeit ungefähr die Hälfte an Personen zur Verfügung stünden, sodass sich ein Begehungsintervall dem Grundsatz nach von 24 Monaten ergäbe.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob das Herabfallen von Deckenplatten in Schulen, das Absenken von Turnhallendecken und das Herausbrechen von Fugen im Neuen Rathaus nicht Grund genug sein könnten, dass eine Verkürzung des Begehungsintervalls in Erwägung gezogen würde. Ratsherr Emmelmann fragte weiter, wer die finale Entscheidungslast dafür tragen würde, dass der Begehungsintervall verlängert worden wäre. Ratsherr Emmelmann fragte ferner, wie die im Fachausschuss getätigte Aussage zur Kontrolle durch die Nutzer*innen und den Begehungen durch qualifiziertes Fachpersonal zusammenpassen würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass die Verwaltung im Fachausschuss erläutert habe, dass man die Begehungen von qualifiziertem Fachpersonal durchführen lasse. Darüber hinaus sei man allerdings auch auf Hinweise von den Nutzer*innen angewiesen, da es außer Frage stünde, dass, unabhängig vom Begehungsintervall, zwischendurch immer wieder einmal irgendwo Schäden oder Mängel auftreten würden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte zur Festlegung der Personalstärke, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ein Gremium zusammenkäme, um über die Einzelheiten im Stellenplan zu beraten und entscheiden. Dieses Gremium habe im Jahr 2013, in Abwägung der zur Verfügung stehenden Mittel und den gesamtstädtischen Bedarfen, einen zweijährigen Begehungsintervall abgestimmt.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte wiederholt, wer in Person für die Verlängerung des Begehungsrhythmus im Jahr 2013 verantwortlich gewesen sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Antwort zu Protokoll nachgereicht werden müsste, falls das nach fast sechs Jahren möglich sei.

Protokollantwort:
Die Begehungsintervalle wurden im Rahmen der Bewilligung des Stellenplans 2014 von der Personalverwaltung festgelegt. Da - wie bereits im AWL vorgetragen - keine gesetzliche Verpflichtung für eine jährliche Verkehrssicherungsbegehung besteht, wurde dieser Intervall bisher nicht verändert. In einer fachbereichsübergreifenden stadtweiten Arbeitsgruppe werden aktuell Intervall, Stellenbedarf und technische Ausstattung für die Verkehrssicherheitsbegehungen überprüft.
.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, inwiefern das qualifizierte Fachpersonal eingesetzt würde und weiter, von wem die Brandschutzanlagen und die Feuerlöscher kontrolliert würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass Handwerksmeister*innen oder Techniker*innen der entsprechenden Gewerke eingesetzt würden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass in Hinblick auf die Brandschutzanlagen und Feuerlöscher Wartungsverträge mit qualifizierten Unternehmen abgeschlossen worden seien oder diese von der Feuerwehr kontrolliert und gewartet würden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette hob zur rechtlichen Situation hervor, dass Entscheider aus der Verwaltung persönlich in Haftung genommen werden könnten, wenn fahrlässig gehandelt bzw. dem Gewerk nach nicht ausreichend qualifizierte Kräfte für Wartungen, Kontrollen oder Reparaturen eingesetzt würden.

Die Feuerlöscher in städtischen Gebäuden werden von der Berufsfeuerwehr Hannover gewartet

Ratsherr Semper (CDU) fragte mit Bezug auf das Gebäude der Bauverwaltung, ob die Vielzahl der Mängel nicht schon ein Indiz dafür sein sollten, dass nicht nur die Häufigkeit, sondern auch die Qualität der Begehungen verändert werden müsste. Ratsherr Semper fragte ferner, was für Hilfsmittel, technische Geräte oder computergestützte (Analyse)-Programme, bei den Begehungen eingesetzt würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bemerkte, dass das Gebäude der Bauverwaltung ein gutes Beispiel dafür sei, dass die Kontrollen tatsächlich funktionierten. Denn unmittelbar nach Erkennen der Gefahr, aufgrund von verwitterter Befestigungstechnik an der Fassadenverkleidung, habe man das Gebäude, zum Schutz von Passanten und Mitarbeitenden in der Bauverwaltung, eingerüstet. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte weiter aus, dass eine Vielzahl der städtischen Gebäude zwischen den fünfziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden wären und dass allgemeinhin davon auszugehen sei, dass ein Gebäude nach ungefähr vierzig Jahren saniert werden müsste. Dieses Stadium hätten nun einige Gebäude in Hannover erreicht. Die begrenzten Mittel im städtischen Haushalt würden ferner dafür sorgen, dass die Gebäude nur eines nach dem anderen saniert werden könnten. Darüber hinaus habe man entschieden, dass Schulen und Kindertagesstätten vor den Verwaltungsgebäuden zu sanieren wären. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass die Begehungsergebnisse selbstverständlich dokumentiert würden. Der Einsatz von digitalen Instrumenten sowie die Digitalisierung der bereits vorhandenen Daten zur Optimierung der Ergebnisse könnte bei ungefähr 900 städtischen Gebäuden in der Landeshauptstadt allerdings noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob es nicht als stetig wachsendes Risiko zu betrachten wäre, wenn ein an Alter zunehmender Gebäudebestand mit gleichbleibenden Mitteln unterhalten werden müsste und dabei auch noch der Begehungsrhythmus verlängert würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Verwaltung seit 2013 natürlich darüber beraten habe, ob der Begehungsrhythmus zu verändern sei. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass es dem Geschick des Stadtkämmerers und dessen Vorgänger zu verdanken sei, dass in der näheren Vergangenheit zusätzliche Mittel für die Sanierung und den Neubau von Gebäuden zur Verfügung gestellt werden konnten. Der Rat der Stadt habe zudem mit seiner Entscheidung dafür gesorgt, dass zusätzlich mehr als 500 Mio. € für die Gebäudesanierung eingesetzt werden könnten. Darüber hinaus würde der Mittelansatz für die Gebäudeunterhaltung im Ergebnishaushalt jährlich angehoben. Dazu sei der Personalbestand in der Bauverwaltung merklich erhöht worden. Die Bauverwaltung habe deutlich über 100 Stellen zusätzlich erhalten, um die benannten Themen entsprechend abarbeiten zu können.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verkehrssicherheit hinter den wirtschaftlichen Abwägungen der Verwaltung angestellt würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass die Verwaltung davon überzeugt sei, dass die Sicherheit der Menschen durch den gestreckten Begehungsrhythmus nicht gefährdet würde.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Ansicht sei, dass 70 Jahre SPD-Regierung in Hannover zu der verwahrlosenden Situation an den Gebäuden geführt habe und ob die aktuelle Verwaltung nicht in der Lage sei die Schäden in den Griff zu bekommen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass über den Einfluss einzelner Fraktionen hinweg, die Mehrheit des Rates über den Haushalt, den Mitteleinsatz und Prioritätenlisten entscheiden würde. Darüber hinaus seien in der näheren Vergangenheit zusätzliche Programme in Hinblick auf die Ertüchtigung von Gebäuden aufgelegt und zusätzliche Personalstellen zur Verfügung gestellt worden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette unterstrich, dass sich der Rat der Stadt gemeinsam mit der Verwaltung nachweislich, mit Verweis auf bereits benannte Beispiele, auf dem richtigen Weg befände.


TOP 3.3.
der FDP-Fraktion zur Kosten-Nutzenbilanz von Pellet-Heizsystemen
(Drucks. Nr. 0252/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.4.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.4.1.
zur sog. "gendergerechten Verwaltungssprache" in Hannover
(Drucks. Nr. 0288/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.4.2.
zur Rüge des Steuerzahlerbundes zum Umdenken bei einer Flüchtlingsunterkunft in Ricklingen
(Drucks. Nr. 0289/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.4.3.
zur Schließung von "Escape-Rooms" durch die Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0483/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 3.5.1.
zu RFID Chips
(Drucks. Nr. 0159/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.2.
zu Behördenneubauten 2019
(Drucks. Nr. 0456/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.3.
zur Doppeldeckerbus - Citytour
(Drucks. Nr. 0457/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.4.
zu Elektrofahrzeugen
(Drucks. Nr. 0458/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.5.
zu Induktionsladepunkten
(Drucks. Nr. 0459/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.6.
zum Namen der Eishockey-Mannschaft Hannover Indians Indians
(Drucks. Nr. 0476/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.7.
zum Brandschutz in Schulen
(Drucks. Nr. 0477/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.8.
zum Börsenhandel
(Drucks. Nr. 0504/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.9.
zu Akkus aus E-Fahrzeugen
(Drucks. Nr. 0513/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.10.
zur Gendersprache
(Drucks. Nr. 0515/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.11.
zur Gleichstellungsbeauftragten
(Drucks. Nr. 0516/2019)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.5.12.
zum Brandschutz an Schulen (2)
(Drucks. Nr. 0520/2019)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH,
Wirtschaftsplan 2019

(Informationsdrucksache Nr. 0380/2019 mit 1 Anlage)

Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 5.
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2019
(Drucks. Nr. 2422/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde, da den Mitgliedern des Theaterbeirates für das Jahr 2019 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 € gewährt werden solle. Ratsherr Karger sagte, dass der Theaterbeirat durchschnittlich einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammenkäme. Im Vergleich dazu würde der Beirat der Justizvollzugsanstalt Schulenburger Landstraße zehn bis zwölfmal im Jahr tagen und zu vier bis fünf Anstaltskonferenzen, an denen auch die Beiräte teilnähmen, zusammenkommen. Die Aufwandsentschädigung für die Beiräte, die keine Ratsmitglieder wären, läge bei 21 € pro Sitzung und inklusive Fahrtkosten. Deshalb werde man den Punkt drei des Antrages ablehnen.
Ratsherr Karger bat um eine getrennte Abstimmung des Punktes 3 des Antrages.
Getrennte Abstimmung:
Mit 56 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die Punkte 1,2, und 4 des Antrages zur Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2422/2018 mit 1 Anlage.

Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Punkt 3 des Antrages zur Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2422/2018 mit 1 Anlage.

TOP 6.
"Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)"; Pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung
(Drucks. Nr. 2968/2018 mit 2 Anlagen)
TOP 6.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0140/2019)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass der Lernort den notwendigen Raum für die unverzichtbare Aufklärung zur nationalsozialistischen Geschichte in Hannover biete. In Zeiten steigender rassistischer und nationalistischer Tendenzen, bei gleichzeitiger Geschichtsvergessenheit, biete der Lernort nachgeborenen Generationen, im besonderen Schüler*innen, eine Chance, sich mit der faschistischen Vergangenheit und der Menschenvernichtung kritisch auseinanderzusetzen. Durch moderne visuelle und audiovisuelle Darstellungsmethoden würde Geschichte plastisch, einprägsam und zum Anfassen präsentiert.

Beigeordnete Zaman (SPD) erläuterte, dass Hannover mit der vorliegenden Drucksache den zentralen Lernort mit dem Namen „Zeitzentrum Zivilcourage“ erhalten würde. Im Folgenden bedankte sich Beigeordnete Zaman unter anderen beim Netzwerk Erinnerung, dem Bereich Erinnerungskultur, dem Oberbürgermeister sowie der Verwaltung insgesamt für die Umsetzung an einem derart zentralen, wie geschichtsträchtigen Ort am Theodor-Lessing-Platz. Im Weiteren ging Beigeordnete Zaman auf die wichtige Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus und dem unerlässlichen Vermitteln von politischer Bildung, im Besonderen für junge Menschen, ein. Beigeordnete Zaman unterstrich, dass die Fraktion der SPD dankbar dafür sei, dass die Bildungs- und Kulturlandschaft in Hannover um diese wichtige Einrichtung bereichert würde.

Ratsherr Marski (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen würde, da man mit dem Standort und der enormen Kostenentwicklung nicht einverstanden sei. Der generellen Zusage zum Konzept selbst habe die Fraktion der CDU, in einer getrennten Abstimmung, in einer Sitzung des Kulturausschusses im Jahr 2017, Ausdruck verliehen.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) bedauerte den Ausstieg der Fraktion der CDU aus dem Vorhaben und merkte an, dass auch die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen Kritik an der Kostenentwicklung geübt habe. Allerdings sähe man auch, dass sich Hannover mit dem Projekt in einem Städtewettbewerb befände und dass andere Kommunen mehrere Millionen in ihre Pläne investieren würden. Ratsherr Dr. Gardemin forderte die Fraktion der CDU auf, beispielsweise Alternativen zur Bewirtschaftung vorzuschlagen, anstatt sich ganz aus dem Vorhaben verabschieden zu wollen. Ratsherr Dr. Gardemin konstatierte, dass der museale Standort vielleicht schon im Jahr 2019 eröffnet werden könnte und stellte einige Besonderheiten im Umgang mit dem Publikum vor.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die Kostenexplosion zwar verurteile, der Drucksache allerdings zustimmen würde. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass die Fraktion der AfD, wie keine andere Fraktion im Rat der Stadt, für Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Toleranz und Zivilcourage stünde. Man fände es gut und richtig Schülerinnen und Schülern auch schon im frühen Alter, mit derart innovativen Ideen, die Gräueltaten des Nationalsozialismus näherzubringen. Abschließend ging Beigeordneter Hauptstein auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ein.

Ratsherr Karger (AfD) bat um die Zustimmung für den Änderungsantrag der Fraktion der AfD.

Beigeordnete Zaman (SPD) wies vor dem Hintergrund der mehrfach kritisierten Kosten darauf hin, dass das Gebäude ursprünglich als Büro- und Archivfläche zu einem sehr wirtschaftlichen Preis angemietet worden sei. Erst im Nachhinein habe man entschieden, dort einen musealen Lernort zu schaffen, der dafür natürlich auch entsprechend ertüchtigt werden müsste. Beigeordnete Zaman machte deutlich, dass im Ratskontor eine für Ausstellungsräume geeignete Lüftungsanlage sowie entsprechende Klimatechnik installiert worden wäre und hob hervor, dass diese Einmalkosten auch an jedem anderen Standort fällig geworden wären. Beigeordnete Zaman erklärte, dass man den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ablehnen würde, da bereits von der Verwaltung bestätigt worden sei, dass das Zeitzentrum Zivilcourage ohnehin barrierefrei gestaltet würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ursprungsdrucksache und dem Änderungsantrag zustimmen würde. Ratsherr Wruck brachte vor dem Hintergrund vorangegangener Wortbeiträge seine Bedenken darüber zum Ausdruck, dass der Lernort zu einer Stätte der Ausgrenzung werden könnte. Denn in Erinnerung an Zurückliegendes sei es durchaus plausibel, dass dort Menschen ausgegrenzt würden, denen man ein demokratisches Denken abspräche oder die man sogar als „neue Nazis“ bezeichnen würde.

Ratsherr Jacobs (AfD) ging auf das undemokratische Verhalten gegenüber der AFD insgesamt ein und betonte, dass der Lernort allen Menschen gleichermaßen offenstehen müsste. Ratsherr Jacobs sagte, dass die Fraktion der AfD das Zeitzentrum Zivilcourage ebenfalls besuchen würde und bemerkte, dass der Bezug Hannovers zu den Verbrechen des Nationalsozialismus in und an der Stadt hervorzuheben sei.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte fest, dass man mit Mitgliedern der AfD sogar vernünftige Gespräche führen könnte. Allerdings würde die AfD insgesamt vielfach in Positionen, Haltungen, Wertungen, Debatten, medial geführter Öffentlichkeitsarbeit und Wortwahl dahingehend argumentieren, dass es Anhaltspunkte für andere Parteien gäbe, darüber mit der AfD in einen politischen Streit treten zu müssen. Das sei eine Tatsache, die zur Kenntnis zu nehmen sei, ohne dass von Ausgrenzung und Ähnlichem gesprochen werden müsste. Die Mitglieder des Rates wären allesamt demokratisch gewählte Mandatsträger und hätten alle das Recht zu sprechen. Allerdings sollten diejenigen, die gern auch einmal die eine oder andere Spitze austeilen würden, dann auch einmal Nehmerqualitäten zeigen. Beigeordnete Kastning bemerkte, dass sie bewusst nicht auf Beiträge aus den Sozialen Netzwerken oder der Tagespresse eingehen würde. Abschließend sagte Beigeordnete Kastning, dass zur Kenntnis zu nehmen sei, dass sich die CDU-Fraktion, ohne die Einbringung ernstzunehmender Alternativen, von dem Projekt lossagen würde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) bat darum, dass die Fraktionen der AfD und DIE HANNOVERANER es unterlassen mögen, jede Debatte auf sich selbst beziehen zu müssen. Im vorliegenden Antrag würde es um den Lernort Zeitzentrum Zivilcourage gehen und nicht um die AFD oder DIE HANNOVERANER.

Ratsherr Marski (CDU) stellte klar, dass sich die Fraktion der CDU von Anfang an zu dieser Sache bekannt habe. Allerdings habe man ebenso klar kommuniziert, dass man den Standort Rathauskontor ablehne und darüber hinaus Alternativen dazu vorgeschlagen habe.
Ratsherr Hirche (AfD) bedankte sich für die zurückhaltende Argumentation der Vorsitzenden der SPD-Fraktion und erwiderte, dass man zum Thema Kommunikation auch die „Jungsozialisten“ und die „Falken“ - beides Teile der SPD, erwähnen müsste.

Ratsherr Döring (FDP) brachte sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die große Volkspartei der Mitte, in Vertretung durch die CDU-Ratsfraktion, die vorliegende Drucksache nur aufgrund des Standortes ablehnen würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bemerkte, dass die jungen Menschen an dem Lernort unter anderen erfahren würden, was geschehe, wenn man Hass und Intoleranz zur Staatsdoktrin mache. Was hoffentlich zur Folge haben werde, dass einige aktuell im Rat vertretenen Personen dann nie wieder ein Mandat für den Rat der Stadt erhalten würden.

Mit 53 Stimmen gegen 8 stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0140/2019 ab.

Mit 48 Stimmen gegen 13 Stimmen beschloss der Rat die pädagogische Konzeption, Herstellungs- und Folgekosten sowie Namensgebung des "Lernort: Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)") nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2968/2018 mit 2 Anlagen.
TOP 20.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache der Verwaltung - ein Kulturbruch ohne Not und ohne Beteiligung des Rates
(Drucks. Nr. 0291/2019)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die Empfehlung für eine gendergerechte Verwaltungssprache in Hannover nicht nur undemokratisch, weil nicht vom Rat beschlossen, sondern auch eine Täuschung sei. In Wahrheit sei diese eine verbindliche Anweisung zu einem standardisierten Schriftverkehr für die städtischen Mitarbeiter*innen. Denn diese läge eindeutig fest, dass diese Regelung für sämtlichen Schriftverkehr der Verwaltung gelte. Die meisten Bürger*innen nähmen den „Genderunfug“ nicht ernst und würden diesen deshalb geschehen lassen, obwohl sie diesen ablehnten. Ratsherr Wruck erläuterte, dass das genderistische Neusprech Teil eines von linken Eiferern gewollten, umfassenden Kulturbruchs sei, der den Menschen an bestimmte sozialistische und globalistische Ge- und Verbote aufrichten und ihnen damit die Freiheit nehmen wolle. Das genderistische Neusprech sei eine regulierende und kontrollierte Sprachumformung der Normalsprache. Dabei würden grammatische Regeln verletzt und das Vokabular insgesamt begrenzt. Die einzelnen Wörter würden in ihrer Form, Komposition und Bedeutung neu festgelegt. Die Sprache würde politisch instrumentalisiert. Der Genderismus verlange, dass das biologische Geschlecht Sexus und das grammatische Geschlecht Genus deckungsgleich zu einer Person sein müssten. Die Bezeichnung einer weiblichen Person durch ein maskulines Wort würde als Diskriminierung aufgefasst. Denn das weibliche Geschlecht solle sprachlich immer erkennbar sein. Ratsherr Wruck stellte klar, dass schon allein daran erkennbar sei, dass es nur zwei natürliche Geschlechter, jedoch im Deutschen die drei Genera Maskulinum, Femininum und Neutrum gäbe, dass biologisches und grammatisches Geschlecht nicht identisch wären. Das grammatische Geschlecht würde zwar häufig, jedoch keineswegs immer, mit dem biologischen Geschlecht übereinstimmen. Denn nicht nur Sachen, sondern auch Personen könnten im grammatischen Neutrum stehen. Abschließend verwies Ratsherr Wruck auf diverse Beispiele zum Vorangegangenen und konstruierte (mögliche) sprachliche Kuriositäten.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) erläuterte, dass es um eine adressatengerechte Sprache gehe, um eine Sprache, die alle Menschen, egal welcher geschlechtlichen Identität, anspräche. Darüber hinaus gehe es um ein einheitliches Schriftbild der Verwaltung, unter Einbezug aller Menschen, nach außen. Ratsfrau Dr. Carl wies darauf hin, dass es im vorliegenden Fall um eine gendergerechte, eine geschlechterumfassende Sprache und nicht um Mann und Frau ginge. Zudem könnte sich der Kulturbruch nur auf das Maskulinum, einer grammatischen Unsitte aus den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, beziehen. Ferner habe das Bundesverfassungsgericht in höchstrichterlicher Entscheidung, wegweisend entschieden, dass es ein drittes Geschlecht gäbe. Die Sprache sei ein Ausdruck des Bewusstseins. Sprache bestimme das Bewusstsein und sei ein Spiegelbild der Gesellschaft. Wenn man die Gleichberechtigung mit Leben füllen und leben wolle, sollte man bei der Sprache zuerst ansetzen. Eine gendergerechte Sprache trage dazu bei, gleichberechtigt zu leben.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erörterte, dass Sprache beheimate, ausgrenze, erniedrige und erhöhe sowie entmenschlichen könne. Über Sprache gestalte sich in der Demokratie politischer Diskurs. Ratsfrau Jeschke konstatierte, dass Politik, einschließlich Verwaltung, für Sprache mit verantwortlich sei. Was und wie man etwas sage, wirke und setze Maßstäbe, weil es Öffentlichkeit nicht nur entfalte, sondern sogar beanspruche. Ratsfrau Jeschke machte deutlich, dass die Politik nicht für Sprache zuständig sein sollte. Denn eine Sprachänderung von oben habe noch nie zu einer Änderung von Denken und Handeln geführt. Welche Ressentiments geschürt würden und unverblümt hervorbrächen, hätten Teile der Debatte im Anschluss an die Veröffentlichung der Broschüre der Stadtverwaltung gezeigt. Ratsfrau Jeschke führte weiter aus, dass es den Frauen in den vergangenen Jahrzehnten, mit einem Marsch durch alle Instanzen gelungen sei, das generische Femininum gleichberechtigt neben dem Maskulinum zur Anwendung bringen zu können. Allerdings habe die sprachliche Gleichbehandlung längst noch nicht zu einer wirklichen Gleichberechtigung geführt. Denn, mit Ausnahme der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, wären in allen Ratsfraktionen die Frauen immer noch unterrepräsentiert. Ratsfrau Jeschke zweifelte an, dass Sprache allein etwas an Strukturen und Verhältnissen ändern würde und fragte, ob man überdies nicht den Fehler begehen würde, dass man real existierende Benachteiligungen und Diskriminierungen allein sprachlich verpönen wolle. Ratsfrau Jeschke betonte, dass man konkrete Schritte vereinbaren sollte, um für wirkliche Gleichberechtigung sorgen zu können, anstatt eine Debatte aus der Mitte der Gesellschaft heraus darüber führen zu wollen. Abschließend beleuchtete Ratsfrau Jeschke die Vielschichtigkeit und Tiefe der Thematik, wonach Trans-Personen die klare Einteilung zwischen Mann und Frau wollten. Die Auffassung, dass der Gender Star verwische und der Gender Gap betone. Der Fakt, dass intersexuelle Personen die Bezeichnung Diverse ablehnten, obwohl man sich auf Bundesebene darauf verständigt habe. Zudem seien auch diejenigen zu beachten, für die man die einfache Sprache eingeführt habe. Ratsfrau Jeschke unterstrich, dass man aufpassen sollte, dass man nicht in dem Bestreben, Ungerechtigkeiten beseitigen zu wollen, neue festschreibe.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass heute eine andere Lebensrealität, als von vor 100 Jahren herrsche. Männer hätten nicht mehr allein das Sagen in Politik, Arbeitsleben, Familie und Gesellschaft insgesamt. Und genau deshalb sei es jetzt höchste Zeit, dass sich das in der Sprache widerspiegeln möge! Die Einführung des Gender Sterns oder die geschlechtergerechte Sprache sei die logische Konsequenz aus aktuellen Forschungen, von gesellschaftlichen Veränderungen und von der Beobachtung, dass Zeit und Sprache sich veränderten. Ratsfrau Steinhoff wies darauf hin, dass im Übrigen nur ein Weg abgestimmt würde, wie die Verwaltung mit den Einwohner*innen in Hannover im besten Fall kommunizieren solle, damit sich alle angesprochen und wertgeschätzt fühlten. Ratsfrau Steinhoff betonte, dass es nicht darum ginge jemanden etwas wegzunehmen oder zu etwas zu zwingen, sondern darum, Respekt zu zeigen. Respekt gegenüber Menschen, die sich nicht als Männer verstünden, aber auch nicht als Frauen. Es gehe um Sichtbarkeit für die, die von der Sprache unsichtbar gemacht worden wären und die, die nie mitgemeint worden wären, weil niemand an sie gedacht habe. Ratsfrau Steinhoff erörterte, dass innerhalb der Verwaltung ein Prozess gestartet worden sei, eine einheitliche, geschlechtergerechte Sprache zu finden, Und allein die Absichtserklärung der Verwaltung habe eine gewaltige, öffentliche, bundesweite, positive und negative Aufmerksamkeit ausgelöst. Ratsfrau Steinhoff bemerkte abschließend, dass es erfreulich sei, dass man endlich darüber diskutiere, wie Sprache sein sollte und welche Macht Sprache habe.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass mit der Rechtsschreibreform im Jahr 1996 das sogenannte Dudenmonopol gebrochen worden sei. Seitdem läge der Deutsche Rat für Rechtschreibung die Regeln fest. Dieser Rechtschreibrat diskutiere zurzeit die Frage, ob der Gender Stern als gendergerechte Schreibweise regulär in das Regelwerk aufgenommen werden solle. Ratsherr Wolf erläuterte, dass der Duden Verlag in mehrfacher Hinsicht eine neue Rolle eingenommen habe. Dieser bündele die neuen Regeln und Wörter des deutschen Sprachgebrauchs, sodass es aus amtlicher Sicht ein klares richtig und falsch gäbe. Alle Wörter, die der Duden aufführe, würden existieren. Alle anderen Wörter würden als nicht korrektes Deutsch empfunden. Man könne sich deshalb zumindest in der schriftlichen Sprache an diesen Regelwerken orientieren. In der aktuellsten, 27. Ausgabe aus dem Jahr 2017 fänden sich rund 5.000 neue Wörter. Begriffe. wie geschlechtergerecht und Gender wären jetzt dudenkonform. Das sei richtig und gut, da sich Sprache verändere, wie sich ebenfalls die Welt verändern würde. Worte wie Handy, Tablet und Kitaplatz seien nicht von der Duden Redaktion erfunden worden, sondern hätten sich aus der Nutzung heraus in der Sprache entwickelt. Die logische Folge daraus sei, dass sich der Duden Veränderungen der Sprache nicht verschließen könne, die dem Bedürfnis entspringen würden, Diskriminierungen vermeiden zu wollen. Im Jahr 2017 habe der Duden Verlag den Ratgeber „richtig gendern“ herausgegeben. In dem Werk würde es der Verlag nicht bei Hinweisen belassen was sprachlich vermieden werden sollte, sondern wolle auch Hilfestellungen dabei geben, wie diskriminierungsfrei, gendergerechte Sprache in der Textverarbeitung umgesetzt werden könne. Ratsherr Wolf konstatierte, dass er sich ziemlich sicher sei, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover mit ihren Empfehlungen den richtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen sei. Die über kurz oder lang eine Neuauflage des Dudens erreichen würden. Ratsherr Wolf bemerkte zum Abschluss, dass Frauen unsichtbar würden, da diese im generischen Maskulinum nicht repräsentiert würden. Mit dem Gender Stern würde die Sprache gendergerecht. Alles andere wäre heutzutage unangemessen!

Beigeordneter Hauptstein (AfD) zeigte sich erfreut darüber, dass über gendergerechte Sprache diskutiert würde. Denn nichts würde eindrucksvoller zeigen, dass man eigentlich schon wahre Gleichberechtigung in diesem Lande erreicht habe und dass man sich in den Gleichstellungsbüros dieses Landes nur noch damit beschäftige, künstliche Beschäftigungsmaßnahmen zu tätigen, um den eigenen Job sichern zu können. Beigeordneter Hauptstein wiederholte die Forderung der AfD-Fraktion aus den Haushaltsplanberatungen, wonach sich das Gleichstellungsreferat der Stadtverwaltung in Hannover auf die eine gesetzlich vorgeschriebene Stelle reduzieren möge. Beigeordneter Hauptstein machte deutlich, dass man so viele, intelligente, kluge, hochqualifizierte, starke Frauen in der Stadtverwaltung Hannovers habe, die Hervorragendes leisten würden. Diese Frauen würden von den Gender- und Gleichstellungsbeauftragten insofern diskreditiert, indem diesen immer wieder suggeriert würde, dass sie besondere Fördermaßnahmen benötigen würden, um genau das gleiche leisten zu können wie Männer. Diese Frauen hätten im Übrigen auch Schulen besucht und würden wissen, was das generische Maskulinum sei. Diese würden ebenfalls wissen, dass sie gemeint wären, wenn es um Mitarbeiter, Kollegen und Angestellte gehe. Vielmehr würde man die Intelligenz der Frauen beleidigen, wenn man behaupten würde, dass diese sich nicht angesprochen fühlten, wenn man diese Begriffe benutze.

Ratsherr Döring (FDP) erörterte, dass auf der Empfehlungskarte zur geschlechtergerechten Sprache vermerkt sei, dass Verwaltungssprache alle ansprechen sollte. Frauen, Männer und jene, die sich selbst nicht als Frau oder Mann beschreiben würden. Allerdings solle die Kommunikation zwischen staatlichen Stellen und den Bürger*innen so verständlich wie möglich sein. Deshalb sollte man sehr behutsam mit dem berechtigten Anliegen auf der Empfehlungskarte umzugehen versuchen. Im Weiteren brachte Ratsherr Döring Sprachen mit und ohne generische Substantive und der Geschlechtergerechtigkeit in den jeweiligen Staaten in Zusammenhang. Ratsherr Döring wies darauf hin, dass der Deutsche Rat für Rechtschreibung entschieden habe, dass man den Gender Star sowie den Gender Gap nicht in die deutsche Sprache aufnähme. Ratsherr Döring erläuterte, dass sich eine viel gravierendere Diskriminierung als die vorliegende Problematik daraus entwickeln könnte, wenn sich die Schriftsprache zu weit vom gesprochenen Wort entferne. Ratsherr Döring bemerkte, dass man zu der Auffassung gelangen könnte, dass die Diskussion der Sache insgesamt mehr schade als nütze, wenn man nicht auf eine, durch die Anerkennung des dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht legitimierte, zwanghafte Neutralisierung von Substantiven und eine Durchpartizipierung von Wörtern verzichten würde. Am Ende könnte es sein, dass die Auseinandersetzung mit den Sternchen und anderen Verrenkungen für viele schon als Begründung dafür ausreichen könnte, um sich nicht mit den wirklichen Problemen der Ungleichbehandlung auseinandersetzen zu müssen.
Ratsherr Döring unterstrich, dass die Sprache sehr viel über eine Gesellschaft aussage, aber dass die Schriftsprache und das gesprochene Wort nicht zu weit auseinanderdriften dürften.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erläuterte, dass das generische Maskulinum keine grammatische Regel sei, sondern nichts mehr als eine einfache Ausdrucksform wäre, die sich über die Jahre verstetigt habe. Damit stünde fest, dass die deutsche Sprache eine Ungerechtigkeit in sich berge, da diese Frauen, inter- und transsexuelle Personen nicht inkludiere. Ratsherr Klippert konstatierte, dass diese Ungerechtigkeit schon immer vorhanden gewesen sei. Denn während es schon immer in Ordnung war, dass Frauen hinter dem männlichen Substantiv versteckt wurden, konditionierten einige aktuell, dass das Gendering den Mann verweiblichen würde. Und wenn sich die Frauen gegen eine Vermännlichung wehren würden, werfe man diesen Hysterie vor. Ratsherr Klippert führte weiter aus, dass maskuline Formen von Substantiven weder früher noch heute geschlechtsneutral gewesen wären. Historisch gesehen sei es Fakt, dass die Sprache einige Gruppen der Gesellschaft ausgegrenzt habe. Ratsherr Klippert stellte klar, dass sich die Sprache zukünftig dahin gehend entwickeln sollte, dass zum einen das geschriebene Wort und zum anderen auch das gesprochene Wort wirklich alle in seine Gemeinschaft einschließen möge. Hannover habe jetzt die Möglichkeit, dies als Vorreiter tun zu können. Jeder Mensch könne davon profitieren und wenn nur ein Mensch durch das Raster fallen würde, sei das ein Grund um das Bestehende zu hinterfragen. Denn man wisse aus der Forschung, dass die Sprache das Denken limitiere. Man wisse ebenfalls aus der Forschung, dass ein statistisch relevanter Anteil der deutschen Bevölkerung sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen könne oder wolle. Ratsherr Klippert machte deutlich, dass nur diejenigen, die benannt würden auch sichtbar wären und bedankte sich bei all denen, die sich für eine geschlechtergerechte Sprache in der Landeshauptstadt Hannover einsetzen würden.

Ratsherr Braune führte aus, dass sich Hannover mit einer nicht verbindlichen Verwaltungssprache sehr weit aus dem Fenster gelehnt habe. Die Gender Sprache solle den eigenen Mangel an Identität ausgleichen. Dabei wirke diese gegenüber dem Maskulinum, sprachlich wie auch in der Realität, diskriminierend. Ausschlaggebend für die Etablierung der Gender Sprache im akademischen Bereich sei eine Allianz aus ideologisch geprägten Universitätsangehörigen und Verwaltungsbürokraten. Diese Personen konstruierten, fernab von der sprachlichen Realität, für die meisten Menschen ein neues Dogma. Da diese dann für alle gelten solle, sei das ein sprachlicher Missbrauch an der Gesellschaft. Dabei sei die Basis des Gender eher eine Pseudowissenschaft und als Glaubensgemeinschaft einzustufen. Gender müsse als Teil einer intellektuellen Gesamtentwicklung gesehen werden, die die gesellschaftlichen Gruppen in Opfer*innen und Täter*innen einteile, sodass dadurch ein totales Gleichstellungsangebot abgeleitet würde. Und die Opfer sollen durch eine allgemeine Sprachveränderung entschädigt werden. Wie man es auch drehe und die Sprache verbiege, es gehe immer um Identität. Denn David Berger habe ausgeführt, dass auch Homo- oder Transsexualität nur ein Konstrukt wäre, wenn Geschlecht nur ein gesellschaftliches oder vom eigenen Willen abhängiges Konstrukt sei.

Frau Kämpfe (Gleichstellungsbeauftragte) erläuterte, dass sich nach § 85 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz aus der Kompetenz des Oberbürgermeisters zur Leitung der Verwaltung ergäbe, dass ein Beschluss des Rates für diese Empfehlungen nicht notwendig sei. Frau Kämpfe führte weiter aus, dass zukünftig geschlechtsumfassende Formulierungen verwendet werden sollten. Das bedeute, die Ansprache aller mit einem Begriff oder einer Formulierung. Wenn eine geschlechtsumfassende Formulierung nicht möglich sei, wäre der Gender Star zu verwenden. Die persönliche Ansprache bliebe individuell. Dem Referat für Gleichstellung sei bekannt, dass es an manchen Stellen nicht möglich sei, geschlechtsumfassend zu formulieren, weil einem Anschreiben möglicherweise entsprechende gesetzliche Regelungen zu Grunde lägen, eine geschlechtsumfassende Anrede den Sinn verändern könnte oder die Zielgruppe, die angeschrieben werden solle, diese noch nicht akzeptiere. Frau Kämpfe wies darauf hin, dass an diesen Stellen von der Empfehlung abgewichen werden könnte. Der verbindliche Kern sei, dass sich die Landeshauptstadt Hannover als öffentliche Verwaltung gemeinsam darum bemühe, geschlechtsumfassend zu formulieren. Frau Kämpfe sagte zum Abschluss, dass man die Empfehlungen unter dem Leitsatz: „Sprache sei vom Denken geprägt und Sprache präge das Denken“, erstellt habe.


TOP 7.
Widmung der Grabstätte von Benno Ohnesorg als bedeutende Grabstätte
(Drucks. Nr. 0086/2019)

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die vorliegende Drucksache, welche aus einem Antrag aus dem Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide hervorgegangen sei, ausdrücklich befürworten würde. Durch die Widmung als Ehrengrabfläche würde Benno Ohnesorg somit eine angemessene Anerkennung entgegengebracht. Darüber hinaus würden auf diesem Wege diejenigen entlastet, die die Grabstätte von Benno Ohnesorg in den vergangenen Jahrzehnten gepflegt hätten und dazu aus Alters- und Krankheitsgründen nur noch sporadisch in der Lage wären.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die vorliegende Drucksache zur Widmung der Grabstätte von Benno Ohnesorg, der im Jahr 1967 bei Studentenprotesten in Berlin erschossen worden wäre, als Ehrengrabfläche ausdrücklich begrüßen würde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat darum, dass zum Behandlungsgegenstand gesprochen werden möge.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967, bei Demonstrationen anlässlich eines Besuchs des Schahs von Persien, von einem Kriminalbeamten in Zivil erschossen worden wäre. Dieser sinnlose wie zugleich auch tragische Tod eines jungen Studenten hätte eine Radikalisierung der Studentenbewegung bis hin zur Gründung der Gruppe Rote Armee Fraktion nach sich gezogen. Im Weiteren konstruierte Ratsherr Karger Zusammenhänge von der Roten Armee Fraktion, der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, deren Behörde für Staatssicherheit und von Kriminalobermeister Karl-Heinz Kurras und machte deutlich, dass der Ehrung Benno Ohnesorgs unter anderen mit der Namensgebung der Benno-Ohnesorg-Brücke genüge getan sei und dass Hannover keinen weiteren Wallfahrtsort der linken Gesinnung benötigen würde.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass man mit der vorliegenden Drucksache eine Ehrengrabstätte in Verbindung mit der Grabpflege durch die Landeshauptstadt Hannover für eine besondere Person der Zeitgeschichte zur Beschlussfassung bringen wolle. Ratsherr Dr. Gardemin machte deutlich, dass Benno Ohnesorg zufällig in sein unglückliches Ende hineingestolpert sei. Das habe die Republik nachhaltig erschüttert. Allerdings habe Benno Ohnesorg sicherlich nicht gewollt, dass das alles seinem Tod nachfolge.

Mit 54 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Widmung der Grabstätte von Benno Ohnesorg als bedeutende Grabstätte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0086/2019.

TOP 8.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 8.1.
Umbesetzung und Nachbenennung von Mitgliedern für den Beirat zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 0349/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung und Nachbenennung von Mitgliedern für den Beirat zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0349/2019 mit 1 Anlage.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 8.2.
Nachbenennung eines Mitglieds für das Kuratorium zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“
(Drucks. Nr. 0350/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Nachbenennung eines Mitglieds für das Kuratorium zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0350/2019 mit 1 Anlage.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 8.3.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0599/2019)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0599/2019.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
TOP 9.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0431/2019)

Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0431/2019.

TOP 10.
Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2969/2018)

TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0162/2019)
Mit 45 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0162/2019 ab.
Einstimmig beschloss der Rat die Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2969/2018.

TOP 11.
Vergabe des Dienstleistungsauftrages "Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover"

(Drucks. Nr. 0101/2019 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Vergabe des Dienstleistungsauftrages: "Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens der Feuerwehr Hannover", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0101/2019 mit 1 Anlage.


TOP 12.
3. Arbeitsperiode des Beirates zur Förderung von Jugendkulturen
(Drucks. Nr. 0108/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die 3. Arbeitsperiode des Beirates zur Förderung von Jugendkulturen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0108/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 13.
Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.08.2018
(Drucks. Nr. 0255/2019 mit 1 Anlage)

Ratsherr Finck (SPD) erörterte, dass man mit dem vorliegenden Antrag die Beitragsfreiheit für die Tagespflege der Drei- bis Sechsjährigen in Hannover beschließen würde. Die Landeshauptstadt Hannover leiste damit einen nicht selbstverständlichen Beitrag aus kommunaler Sicht. Darüber hinaus würde die Drucksache wesentliche, attraktive Arbeitsbedingungen für das Tagespflegepersonal schaffen und für eine bessere Sachkostenausstattung sorgen.

Ratsherr Pohl (CDU) wies darauf hin, dass sein Vorredner leider verschwiegen habe, dass die Landesregelung des kostenlosen Kindergartenbesuchs sich nicht auf die bisherige Geschwisterkinderregelung erstrecken solle. Auch im vorliegenden Fall empfehle die Verwaltung nach zwei Jahren die Geschwisterkinderregelung abzusetzen, sodass auf die Eltern dann doch wieder Kosten zukommen würden. Ratsherr Pohl erklärte, dass die Fraktion der CDU, auch vor dem Hintergrund der vielen guten Aspekte des vorliegenden Antrages, aufgrund der Geschwisterkinderregelung, der Drucksache insgesamt nicht zustimmen könnte.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass man bereits angekündigt habe, dass man sich der Themen Geschwisterkinderregelung und Beitragsstaffelung neu annehmen wolle. Zudem sei hervorzuheben, dass die Beitragsfreiheit des Landes nicht kostendeckend an die Kommunen weitergegeben würde, sodass die Forderungen der Kommunen diesbezüglich weiter aufrechterhalten blieben.

Mit 36 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 10 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 1. August 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0255/2019 mit 1 Anlage.

TOP 14.
Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten 1. Neufassung
(Drucks. Nr. 2513/2018 N1 mit 1 Anlage)
Mit 54 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat die Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten - 1. Neufassung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2513/2018 N1 mit 1 Anlage.

TOP 15.
B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

TOP 15.1.
Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1072/2018 N1 mit 7 Anlagen)
Mit 54 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1772 - Im Heidkampe / Laher Heide, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1072/2018 N1 mit 7 Anlagen.

TOP 15.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859 - Joachimstraße Nord,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2864/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1859, Joachimstraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2864/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 15.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842,
westl. Schweriner Straße; Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0419/2019 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842, westl. Schweriner Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0419/2019 mit 3 Anlagen.

TOP 16.
Antrag der Gruppe Linke & Piraten zu "Hannover deklariert sich als sicherer Hafen"
(Drucks. Nr. 2085/2018)

TOP 16.1.
dazu Neufassung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 2895/2018 N1)

TOP 16.1.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2967/2018)

TOP 16.1.2.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0143/2019)

TOP 16.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2085/2018
(Drucks. Nr. 0136/2019)
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass Hannover ein weiteres Kapitel humanitärer Stadtgeschichte schreibe. Keine Bundesregierung und auch kein Horst Seehofer könnten an 50 Städten vorbei, die sich in Deutschland bereits als Sicherer Hafen deklariert hätten. Der Rat der Stadt signalisiere heute der gesamten Republik, dass die Stadt Hannover eine offene, lebendige und zu klaren politischen Statements fähige und Aktionen bereite Metropole sei. Und sich zudem immer deutlicher gegen Hass, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz zeige. Im Weiteren bedankte sich Ratsherr Wolf bei allen mitwirkenden Fraktionen aus dem Rat der Stadt für ihre Unterstützung.

Ratsfrau Iri (SPD) listete auf, was die Landeshauptstadt Hannover unter anderen seit dem Jahr 2009 im Bereich Flüchtlingsaufnahme geleistet habe. Ratsfrau Iri unterstrich, dass der Rat der Stadt mit der Deklaration Hannovers als Sicherer Hafen ein Bekenntnis darüber ablegen würde, dass Hannover auch weiterhin bereit sei, Geflüchteten und aus Seenot geretteten Menschen Obdach und Hilfe im Rahmen der kommunalen und rechtlichen Möglichkeiten zu gewähren.

Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass es seit Menschengedenken die Pflicht eines jeden wäre, in Seenot geratenen Menschen zu helfen. Das Bündnis aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP würden die Ziele der Initiative Seebrücke unterstützen. Man fordere ein Bundesprogramm zur Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten, die in Seenot geraten wären. Man bekenne sich klar zum Menschenrecht auf Leben. Man erwarte, dass sich Deutschland dafür einsetze, das Sterben auf dem Mittelmeer zu beenden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) wies darauf hin, dass auch bei all den schrecklichen Einzelschicksalen und der gute Willen einer Initiative in Hinblick auf den Antrag zu bedenken sei, dass derartige Anträge einzig und allein den kriminellen Schlepperbanden in die Hände spielen würden. Zudem könnten bei denen, die eine Flucht nach Europa planten, falsche Hoffnungen geweckt werden. Ratsherr Böning erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Ursprungsdrucksache und alle Änderungsanträge dazu ablehnen werde.
Ratsherr Döring (FDP) sagte, dass bereits mehrfach darauf hingewiesen worden wäre, dass die Probleme materiell-rechtlich nur auf der Ebene der Bundesregierung oder der Europäischen Union gelöst werden könnten. Trotzdem sei es ein positives Signal, dass man als Stadt und Stadtgesellschaft sage, unabhängig von dem was an Hilfen kommen möge, dass Hannover als Kommune bereit sei seinen Beitrag leisten zu wollen. Ratsherr Döring konstatierte, dass die Geschichte seit 2015 beweisen würde, dass die Angst vor dem Krieg im eigenen Land größer sei, als die Angst zu ertrinken. Deshalb sollte man nicht davon reden, dass es einen Anreiz gäbe, sich in Gefahr zu begeben.

Ratsherr Braune erklärte, dass aus Sicht von Entwicklungshelfern oder Missionaren darauf hingewiesen werden müsste, dass die über das Mittelmeer Fliehenden, unabhängig von der Tragödie des Ertrinkens, in ihren Heimatländern fehlen würden und dadurch große Krisen auslösen würden. Ratsherr Braune merkte an, dass es von der Initiative Seebrücke nicht unbedingt taktvoll sei auf seiner Homepage zu erklären, dass der Rat der Stadt Hannover beschlossen habe, wenn noch gar keine Abstimmung stattgefunden habe.

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den Änderungsantrag der Fraktion der AfD.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat um eine getrennte Abstimmung des Punktes 6 der Neufassung des Änderungsantrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) sagte, dass in Hannover die Infrastruktur verrotten würde, dass es zu wenig Wohnraum gäbe, dass die Obdachlosenzahlen steigen würden, dass es Probleme mit Altersarmut gäbe, dass fast jedes dritte Kind in Armut leben müsste und dass die Grundschulen melden würden, dass überhaupt kein richtiger Unterricht mehr möglich wäre. Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass für die Mehrheit des Rates die Lösung all dieser Probleme sein würde, noch mehr Flüchtlinge, die weder lesen noch schreiben könnten, nach Hannover holen zu wollen. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass die Menschen natürlich vor dem Tod durch Ertrinken gerettet werden müssten. Allerdings könnte man diese auch genauso gut an einem afrikanischen Hafen wieder auf das Festland entlassen, da die meisten in Not Geratenen sowieso deutlich näher an der afrikanischen Küste aufgenommen würden.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.

Ratsfrau Jeschke (CDU) machte deutlich, dass die humanitäre Hilfe eine weit reichende Tradition in Reihen der CDU habe und dass die Fraktion der CDU der vorliegenden Drucksache zustimmen würde. Ratsfrau Jeschke wies zudem darauf hin, dass man die Flüchtlinge eben nicht einfach in einem afrikanischen Hafen wieder abgeben könne, da diese in den seltensten Fällen als Sicherer Hafen für die Geflüchteten gelten würden.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass das Retten von Menschen vor dem Ertrinken notwendig, human und selbstverständlich sei. Die Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern sei unerlässlich. Hannover als Sicheren Hafen zu deklarieren sei rechtlich schwierig. In der Folge ging Ratsherr Karger auf die Gesetzgebung zur illegalen Einreise und Grenzverletzung Deutschlands und der Europäischen Union ein. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass Hannover durch das Deklarieren als Sicherer Hafen moralischen Erpressungen ausgesetzt sein würde. Man fördere und unterstütze Rechtsbrüche und finanziere das organisierte Verbrechen der Schleuserbanden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) monierte, dass die Fraktion der AfD zwar die Probleme in Hannover anspräche, auch wenn diese nicht Behandlungsgegenstand wären, aber dann keine Vorschläge zur Lösung der Probleme machen würde. Beigeordneter Machentanz wies darauf hin, dass der Begriff Sicherer Hafen mit wichtigen Attributen unterlegt sei und dass deswegen eben nicht jede beliebige Hafenstadt in Afrika mit den Flüchtlingen angelaufen werden könnte.
Mit 52 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2085/2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0136/2019 ab.

Mit 39 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 7 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0143/2019 ab.

Mit 53 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2967/2018 ab.

Getrennte Abstimmung:
Mit 52 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Punkte 1 bis 5 und 7 der Neufassung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2895/2018 N1.

Mit 47 Stimmen gegen 12 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Punkt 6 der Neufassung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2895/2018 N1.

Mit 52 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, in Verbindung mit (Drucks. Nr. 2895/2018 N1), den Antrag der Gruppe Linke & Piraten zu "Hannover deklariert sich als sicherer Hafen" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2085/2018.

TOP 17.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Prüfantrag zur Öffnung des Bunkers unter dem Ernst-August-Platz für Obdachlose im Winter
(Drucks. Nr. 0297/2019)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) verlas den Antragstext inklusive Begründung.

Ratsherr Nicholls (SPD) entgegnete, dass der Bunker unter dem Ernst-August-Platz so ziemlich das Gegenteil einer menschenwürdigen Unterkunft sei. Ferner seien auch nicht alle Kapazitäten in Hannover ausgelastet. Darüber hinaus ginge es darum, dass die bestehenden Unterkünfte einem für Großstädte angemessenen Standard zugeführt würden. Ratsherr Nicholls erklärte, dass die Fraktion der SPD den Antrag vor diesem Hintergrund ablehnen würde.
Ratsherr Braune erwiderte, dass die Obdachlosen dort im Winter besser untergebracht wären als auf der Straße .

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass man keinen Prüfauftrag an die Verwaltung geben müsste, bei dem das Ergebnis sowieso klar wäre. Ein Bunker als Obdachlosenunterkunft sei nicht akzeptabel. Zudem dementierte Ratsherr Engelke, dass die Verwaltung nichts für die Obdachlosen in der Stadt tun würde und erinnerte daran, wie schnell die Verwaltung im Herbst die Obdachlosenunterkunft im ehemaligen Baumarkt in Vinnhorst zur Verfügung gestellt habe.

Mit 51 Stimmen gegen 8 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Prüfantrag zur Öffnung des Bunkers unter dem Ernst-August-Platz für Obdachlose im Winter nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0297/2019 ab.

TOP 18.
Antrag von Ratsherrn Braune zu Streetsart für Musiker
(Drucks. Nr. 2515/2018)

Ratsherr Braune erläuterte, dass ein Bewerber um den Titel Kulturhauptstadt Europas den Straßenmusikern Raum zur eigenen Gestaltung zur Verfügung stellen sollte, da zurzeit überhaupt keine Markierungen am Boden vorhanden wären.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete, dass die Bekämpfung der Obdachlosigkeit eine dringlichere Aufgabe für einen Bewerber um den Titel Kulturhauptstadt Europas sein sollte.

Mit 51 Stimmen gegen 8 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zu Streetsart für Musiker nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2515/2018 ab.
TOP 19.
A N T R Ä G E

TOP 19.1.
der AfD-Fraktion

TOP 19.1.1.
zu "Kein Einsatz der Broschüre „Ene mene muh – und raus bist du!“ in Hannovers Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 0295/2019)

eingebracht und überwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.1.2.
zur Distanzierung vom Eintrag des Herrn Cohn-Bendit ins Goldene Buch der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0348/2019)

eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 19.1.3.
zum Neubau eines Gebäudetraktes der Friedrich-Ebert-Schule
(Drucks. Nr. 0378/2019)

eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Schul- und Bildungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 19.1.4.
zur Verkleinerung des Gleichstellungsreferats
(Drucks. Nr. 0409/2019)

eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 19.1.5.
zur Rücknahme "Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“
(Drucks. Nr. 0410/2019)

eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 19.1.6.
zur Änderung der Geschäftsordnung §10 (7)
(Drucks. Nr. 0455/2019)

eingebracht und überwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 19.2.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Einrichtung eines "Walk of Fame"
(Drucks. Nr. 0365/2019)

eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 23.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Südstadt
(Drucks. Nr. 0610/2019)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.

Akteneinsicht erhalten:
Ratsfrau Dr. Matz, Ratsherr Pohl (CDU),
Ratsfrau Gamoori, Ratsfrau Dr. Carl (SPD),
Bürgermeisterin Kramarek, Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Karger, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsherr Wolf, Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.
Die Fraktion DIE HANNOVERANER verzichtet


TOP 24.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle der Leitung des Stadtteilzentrums „KroKUS“
(Drucks. Nr. 0611/2019)

Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Pohl, Ratsherr Hellmann (CDU),
Beigeordnete Zaman, Ratsherr Dr. Menge (SPD),
Ratsfrau Steinhoff, Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Karger, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsfrau Falcke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Engelke (FDP),
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune .







Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für die Niederschrift:




H e r m a n n T e g t m e y e r-D e t t e S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Erste Stadträtin Stadtangestellter


...

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.



Für das Protokoll:






H e r m a n nT e g t m e y e r-Dette S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderErste StadträtinStadtangestellter