Sitzung Ratsversammlung am 20.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.12.2018)
Protokoll (erschienen am 12.07.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 11.04.2019

PROTOKOLL

27. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 20. Dezember 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.12 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
(Ratsherr Braune)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) 15.35 - 18.12 Uhr
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Untersagung der Vorbereitung von Fahrverboten
(Drucks. Nr. 3024/2018)

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. der AfD-Fraktion zu Reinigungskosten bei Polizeigesetz-Demo
(Drucks. Nr. 2703/2018)

2.2. der CDU-Fraktion zum Sportstättensanierungsprogramm des Landes
(Drucks. Nr. 2857/2018)

2.3. von Ratsherrn Tobias Braune zum Verkauf der Firma Johnson Control
(Drucks. Nr. 2704/2018)

3. Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 3021/2018)

4. Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2831/2018)

5. Jahresabschluss 2017 der Zusatzversorgungskasse
der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2339/2018 mit 2 Anlagen)

6. 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover;
hier: 1. Änderungsatzung
(Drucks. Nr. 2807/2018 mit 3 Anlagen)

7. Bebauungsplanangelegenheiten

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2488/2018 mit 3 Anlagen)

7.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2522/2018 mit 4 Anlagen)

7.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2638/2018 mit 3 Anlagen)

7.4. Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2639/2018 mit 4 Anlagen)
7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstrasse - Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2985/2018 mit 3 Anlagen)

8. Roderbruch-Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen
gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2228/2018 mit 1 Anlage)

9. Mietspiegel 2019 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2702/2018 mit 1 Anlage)

10. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.03.1992 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2002
(Drucks. Nr. 2983/2018 mit 1 Anlage)

11. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN und der Fraktion Die FAKTION zur Ablehnung des geplanten Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Drucks. Nr. 2475/2018)

12. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung
(Drucks. Nr. 2208/2018)

13. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Änderung der Entschädigungssatzung
(Drucks. Nr. 2333/2018)

13.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2624/2018)

13.2. und Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 3020/2018)

17. Anträge auf Akteneinsicht

17.1. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Verwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Sanierung der Lothringer Straße
(Drucks. Nr. 3025/2018)

17.2. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle im Fachbereich Kultur und Fachbereich Gebäudemanagement vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Anmietung und dem Umbau des sogenannten Rathauskontors sowie dessen Umgestaltung zu einem "Lernort Demokratie"
(Drucks. Nr. 3026/2018)

14. Ricklinger Bad
(Drucks. Nr. 2400/2018 mit 1 Anlage)

15. Neubau für das 5-zügige Gymnasium Sophienschule am Standort Lüerstraße und Erweiterungsbau für das 4-zügige Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium (KWR) am Standort Seelhorststraße 52
(Drucks. Nr. 2407/2018 mit 2 Anlagen)

15.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2848/2018)

16. Grundstücksangelegenheiten

16.1. Verkauf einer Grundstücksteilfläche am Desbrocksheidering - südlich
(Drucks. Nr. 2685/2018 mit 2 Anlagen)

16.2. Verkauf und Angebot zum Erwerb von Grundstücksflächen an der Hollerithallee
(Drucks. Nr. 2691/2018 mit 5 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Untersagung der Vorbereitung von Fahrverboten
(Drucks. Nr. 3024/2018)

Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass die Fraktion der CDU aus der heutigen Presseberichterstattung erfahren habe, dass die Verwaltung Vorbereitungen zur Erlassung von Fahrverboten träfe. Dies beabsichtige die CDU-Fraktion mit ihrem Dringlichkeitsantrag zu unterbinden. Die Dringlichkeit ergäbe sich zum Einen daraus, dass dieser Kurs eine Missachtung der Ratsgremien darstelle und zum Zweiten, dass dieser Kurs die Menschen in Hannover, im Besonderen den Fahrenden von Dieselkraftfahrzeugen, verunsichere.

Ratsherr Pohl (CDU) betonte, dass die Menschen die klare Erwartung hätten, dass die Stadt vor dem Gerichtsverfahren gegen Fahrverbote kämpfe und nicht in voraneilendem Gehorsam die weiße Fahne schwenke und aufstecken würde.

Im Folgenden sprach Ratsherr Oppelt zum Sachverhalt.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass zur Dringlichkeit zu sprechen sei.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP die Dringlichkeit ablehnen werde, da Fahrverbote im vom Rat beschlossenen Luftreinhalteplan als geprüfte Maßnahme aufzunehmen sei und dass diese Erweiterung des Maßnahmenkatalogs wiederum der Rat beschließe.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und verwies auf die Ausführungen des Niedersächsischen Ministers für Arbeit, Verkehr, Wirtschaft und Digitalisierung zu dem Thema.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erinnerte daran, dass die Fraktion der AfD denselben Antrag bereits vor Monaten in das Verfahren gegeben habe, bedankte sich bei der CDU-Fraktion für deren Umdenken und erklärte, dass man der Dringlichkeit zustimmen werde. Denn es sei dringend geboten, der Bürokratie aus Brüssel und Berlin entgegenzutreten.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass die Fraktion der SPD die Dringlichkeit ablehnen werde und bat den Oberbürgermeister um eine Stellungnahme zu der Thematik.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Rat der Stadt den Fahrverboten zustimmen müsste, falls alle anderen Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan nicht greifen würden und die schlechte Luftqualität dies erforderte. Beigeordnete Dr. Markowis unterstrich, dass der vorliegende Antrag völlig überflüssig sei und dass man deshalb auch der Dringlichkeit nicht zustimmen könne.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass am Redebedarf der einzelnen Ratsmitglieder die Dringlichkeit erkennbar wäre.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass mit dem Antrag Vorbereitungen in Hinblick auf ein vom Verwaltungsgericht zu erwartendes, völlig absurdes Urteil getroffen werden müssten. Die Verhinderung von Fahrverboten mit deren Vorbereitung zu ermöglichen, sei an Absurdität kaum zu überbieten.

Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass sich die Landeshauptstadt inmitten eines Oberverwaltungsgerichtsverfahrens befände und dass den zuständigen Ministerien des Landes wahrscheinlich klar wäre, wie eine Kommune sich zu verhalten habe. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass in Niedersachsen, entgegen der Praxis in anderen Bundesländern, den Kommunen die Erstellung eines Luftreinhalteplans obliege. In dem Moment, wo die Werte des Bundesemissionsgesetzes überschritten werden, welche vom Gewerbeaufsichtsamt zu überwachen seien, würden die Maßnahmen des Luftreinhalteplans herangezogen. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass er die Verwaltungsrichter für wesentlich weitsichtiger halten würde, um annehmen zu können, dass die Aufnahme einer Maßnahme in den Luftreinhalteplan mit dessen Umsetzung gleichzusetzen wäre. Vielmehr würde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom
27. Februar 2018 die Landeshauptstadt dazu zwingen, alle Maßnahmen zu prüfen. Oberbürgermeister Schostok konstatierte, dass der Antrag der CDU-Fraktion suggerieren solle, dass dem angeblichen Vorhaben zur Verhängung von Fahrverboten der Landeshauptstadt Hannover Einhalt zu gebieten sei, da das Land doch auf dem richtigen Weg wäre. Oberbürgermeister Schostok hob hervor, dass man in Hannover keine Fahrverbote wolle. Man befände sich in einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht und sei bemüht, Fragen zu beantworten, die unter anderen auch von der Deutschen Umwelthilfe gestellt werden. Oberbürgermeister Schostok hielt fest, dass es keinen Antrag in Hinblick auf Fahrverbote beim Land Niedersachsen gegeben habe. Der Antrag auf etwaiger Notwendigkeit einer Beschilderung sei notwendig für die geforderte Rechtmäßigkeit des Luftreinhalteplans, da das Land dafür zuständig sei. Die Landeshauptstadt Hannover sei verpflichtet, zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte, alle Maßnahmen auf potentielle Eignung und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Gegen 23 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der CDU-Fraktion zur Untersagung der Vorbereitung von Fahrverboten mit der Drucks. Nr. 3024/2018 ab.

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 24. Januar 2019 behandelt.
Der Rat beschloss, die Punkte 14 bis 16 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der AfD-Fraktion zu Reinigungskosten bei Polizeigesetz-Demo
(Drucks. Nr. 2703/2018)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 2703/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Trifft die Darstellung der HAZ zu?

Die Darstellung der HAZ trifft im Kern zu.

Frage 2:
Wenn ja – Worin bestanden die Formfehler?

Die Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover hat den Kostenbescheid formlos an den Versammlungsleiter weitergeleitet, formal richtig wäre es gewesen dies mit einem sog. Heranziehungsbescheid zu tun.

Frage 3:
Welche Vorkehrungen wurden oder werden getroffen, um solche Formfehler künftig zu vermeiden?

Zwischen aha, der Landeshauptstadt Hannover und der Polizeidirektion Hannover wurde der gesamte Ablauf eines solchen, in der Praxis sehr seltenen, Szenarios vollständig kritisch besprochen, bewertet und anschließend einvernehmlich entsprechend angepasst vereinbart

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob man den Heranziehungsbescheid nachträglich erlassen könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass eine nachträgliche Zuleitung eines Heranziehungsbescheides denkbar wäre. Allerdings habe, über den Formfehler hinaus die Zurechenbarkeit der Verunreinigung und die Dokumentation derselben, es wenig sinnvoll erscheinen lassen dies zu tun.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob diese Antwort vor dem Hintergrund, dass sich Grünen-Politiker aus dem Niedersächsischen Landtag über die Rechnung beschwert hätten, nicht ein wenig seltsam wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass es ganz und gar nicht seltsam sei, wenn die Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Versammlungsbehörde und AHA den Sachverhalt überprüfe und gemeinsam zum Ergebnis käme, dass das zunächst gewählte Verfahren fehlerhaft gewesen sei und dann das einzig richtige, nämlich die Rücknahme des Bescheides, getan habe.


TOP 2.2.
der CDU-Fraktion zum Sportstättensanierungsprogramm des Landes
(Drucks. Nr. 2857/2018)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klapproth (CDU) aus Drucks. Nr. 2857/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Ist dieses Programm bekannt, kennt die Verwaltung bereits die Modalitäten und Stichtage und kann dies näher erläutern?

Der Verwaltung ist bekannt, dass sich beim Land ein Sportstättensanierungsprogramm in Vorbereitung befindet. Nach Kenntnis der Verwaltung befindet sich dazu ein Richtlinienentwurf im Beratungs- und Abstimmungsverfahren. Zu Stichtagen und Modalitäten kann die Verwaltung erst nach Veröffentlichung der Richtlinie Auskunft geben.

Frage 2:
Ist geplant, diese zusätzlichen Landesmittel zu beantragen und wenn ja, in welcher Höhe und für welche konkreten Zwecke?

Dies wird derzeit verwaltungsintern und dezernatsübergreifend anhand des Entwurfes des Runderlasses geprüft und vorbereitet. Konkrete Aussagen können erst nach Vorliegen und Prüfung der endgültigen Richtlinie gemacht werden.

Frage 3:
Wie schätzt die Verwaltung die Chancen ein, beantragte Mittel auch zugeteilt zu bekommen?
Steht man hierzu mit dem Land in Austausch?

Die Verwaltung hofft, dass auch die Landeshauptstadt in den Genuss von Fördermitteln kommen wird. Gespräche dazu werden nach Vorliegen der Richtlinie geführt.

Ratsherr Klapproth (CDU) fragte, ob die Verwaltung beabsichtige Mittel daraus für die Sanierung kommunaler Bäder einzusetzen.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass der Entwurf der Richtlinie vorsähe, dass Zuwendungen für kommunale Sportstätten, landesweit bedeutende, kommunale Sportleistungszentren und Vereinssportstätten gewährt werden könnten. Zu den kommunalen Sportstätten würden unter anderen auch die Hallenbäder gehören, die mit Förderungshöchstgrenzen belegt wären, die von den Fördermitteln für die übrigen Sportstätten deutlich abweichen würden. Die Höchstgrenze für Hallenbäder würde 1 Mio. € für Sanierung oder Neubau betragen. Stadträtin Beckedorf erklärte, dass die Förderrichtlinie natürlich auch in Hinblick auf Hallenbäder geprüft würde.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob auch Fördermittel für bereits begonnene Maßnahmen generiert werden könnten und ob auch Fördermittel für Freibäder vorgesehen wären.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass dem aktuellen Entwurf nach nur Hallenbäder gefördert würden und dass zudem davon auszugehen sei, dass bereits begonnene Maßnahmen keine Berücksichtigung finden könnten.


TOP 2.3.
von Ratsherrn Tobias Braune zum Verkauf der Firma Johnson Control
(Drucks. Nr. 2704/2018)

Schriftliche Beantwortung


TOP 3.
Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 3021/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3021/2018.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 4.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 2831/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2831/2018.

TOP 5.
Jahresabschluss 2017 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2339/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2017 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2339/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 6.
5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover;
hier: 1. Änderungsatzung

(Drucks. Nr. 2807/2018 mit 3 Anlagen)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass die Änderung der Schulbezirke einen erneuten Angriff auf das Bildungssystem in Hannover darstellen würde. Denn mit der Schließung von Real- und Hauptschulen würde versucht, das dreigliedrige Schulsystem abzuschaffen. Die Schließung der Förderschulen würde den dort ehemals Lernenden die dringend benötigte, besondere pädagogische Betreuung entziehen. Darüber hinaus würde das Bildungsniveau, im Besonderen an den Integrierten Gesamtschulen, immer weiter abgesenkt. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen würde.
Mit 43 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat die 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover; - hier: 1. Änderungsatzung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2807/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 7.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 7.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2488/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2488/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 7.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2522/2018 mit 4 Anlagen)
Mit 54 Stimmen gegen 5 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1551, 6. Änderung - Thie Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2522/2018 mit 4 Anlagen.
TOP 7.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Erneuter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2638/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die Bebauung der Wiesenstraße ablehnen würde. Darüber hinaus hätte man sich an der Stelle mehr Bürgerdialog gewünscht. Im Weiteren brachte Ratsherr Hirche wiederholt weniger Migranten mit weniger Wohnungsbau, mehr Geld für die Stadt, und mehr Grünflächen in Hannover in Zusammenhang.

Ratsherr Kelich (SPD) betonte, dass die Forderungen der Bürgerinitiative zum Teil in die Drucksache eingearbeitet worden seien und dass die Ersatzpflanzungen im Stadtbezirk Südstadt-Bult vorgenommen würden.

Ratsherr Engelke (FDP) wies darauf hin, dass die Ersatzpflanzungen zum Teil in Form von Obstbäumen vorgenommen würden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) entgegnete, dass mit der vorliegenden Drucksache viel zu wenig auf die Fragen der Bürgerinitiative eingegangen worden sei. Die Flächenversiegelung sei gewaltig, das Gebäude überdimensionalisiert und die Zufahrt zur Tiefgarage sei auch noch nicht geklärt.

Ratsherr Karger (AfD) sagte, dass tatsächlich Ersatzpflanzungen im Stadtbezirk Südstadt-Bult vorgenommen würden. Allerdings würde an dem Standort ein Jahrhunderte alter Baumbestand inmitten eines Naturbiotops abgeholzt und darüber hinaus der Bürgerwille vor Ort ignoriert.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass beim Projekt Wiesenstraße eine gute Abwägung zwischen Naturschutz und der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum stattgefunden habe. Dazu habe es viele Kontakte zwischen Anwohnenden und Vertreter*innen der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen aus dem Stadtbezirk gegeben.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte fest, dass das eigentliche Problem an dem Projekt bislang überhaupt noch nicht thematisiert worden sei. Beigeordneter Machentanz hob hervor, dass am Standort Wiesenstraße ausschließlich nur Luxuswohnungen entstünden und dass der Ausgleich an sozial geförderten Wohnungsbau dazu nur außerhalb stattfände. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu der Drucksache enthalten würde.

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass er bei den Veranstaltungen um das Bauprojekt Wiesenstraße lediglich den baupolitischen Sprecher der Fraktion der SPD, aber niemanden von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, wahrgenommen habe.
Mit 49 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 – Wiesenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2638/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 7.4.
Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2639/2018 mit 4 Anlagen)
Bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2639/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 7.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstrasse -
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2985/2018 mit 3 Anlagen)
Mit 50 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 – Kesselstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2985/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 8.
Roderbruch-Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen
gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2228/2018 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat den Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB – Roderbruch, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2228/2018 mit 1 Anlage.


TOP 9.
Mietspiegel 2019 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2702/2018 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass die Nachfrage nach Wohnraum ein elementares Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit abbilden würde. In Zusammenhang damit, dass es immer schwieriger werde eine adäquate Wohnung zu finden, würde ein Machtgefälle zu Gunsten der Vermieter entstehen. Ratsfrau Falke stellte fest, dass die geschaffenen Instrumente, wie z.B. die Mietpreisbremse, Wohngeld, Baukindergeld oder der qualifizierte Mietspiegel allesamt nicht wirksam wären. Im Weiteren machte Ratsfrau Falke deutlich, dass der Anteil an öffentlichen Wohnraum gravierend erhöht werden müsste. Ratsfrau Falke kritisierte, dass in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts viele öffentliche Wohnungen an private Investoren verkauft worden wären, womit den Mietern sicherlich kein Gefallen getan worden sei. Ratsfrau Falke erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu der vorliegenden Drucksache enthalten würde. Denn es wäre deutlich besser, wenn es in Deutschland Gesetze gäbe, die Maßnahmen gegen Leerstand und Fehlnutzung aufgreifen würden. Maßnahmen die es beispielsweise ermöglichen würden, eine Enteignung auf Zeit bestimmen zu können, um überfällige Instandsetzungen durchführen zu lassen.

Ratsherr Kelich (SPD) erklärte, dass der Mietspiegel ein ausgezeichnetes Instrument dafür sei, um Vergleiche anstellen und Objektivität schaffen zu können.

Ratsherr Engelke (FDP) monierte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN Enteignungen erwägen und zudem ständig Pauschalisierungen in Hinblick auf den privaten Wohnungsmarkt abgeben würden. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die ganz überwiegende Zahl der Wohnungsbesitzer diese lediglich als Altersvorsorge unterhalten würden. Ratsherr Engelke erörterte ferner, dass der Mietspiegel, wobei dieser Hinweis von Haus & Grund als auch vom Deutschen Mieterbund gestützt würde, ganz erheblich die Gerichte entlasten würde.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Mietspiegel ein kleiner Baustein in Hinblick auf mehr Mietgerechtigkeit sei und die Mietenden vor überzogenen Mieterhöhungen schützen würde. In der Folge kritisierte Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN für deren Stimmverhalten zu Bebauungsplanverfahren, bei denen einmal nicht die Quote von 25 % an geförderten Wohnraum eingehalten werden könnte.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass der Mietspiegel nicht mit der Schaffung von neuem Wohnraum in Verbindung zu bringen sei. Dieser könne eventuell dabei helfen, einen passenden, bereits vorhandenen Wohnraum finden zu können.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete, dass sie ihre Einschätzung zum Mietspiegel abgegeben und zudem angemerkt habe, dass die Umstände auf dem Wohnungsmarkt in Hannover in einem Kontext dazu zu betrachten wären. Ratsfrau Falke stellte klar, dass sie Enteignungen zum Einen nur temporär und zum Zweiten nur in Verbindung mit dringend zu erledigenden Instandsetzungen durch den Vermieter angeregt habe.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bemängelte, dass die Hannover Wohnen GmbH im Jahr 2020 20 Mio. € an die Landeshauptstadt Hannover abführen müsste und dass dafür eine Menge Wohnungen gebaut werden könnten. Ferner sei die Gerechtigkeit des Mietspiegels mit einem Zitat von Brecht zu vergleichen, wonach es arm und reich erlaubt sei unter Brücken zu schlafen.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erörterte, dass der Mietspiegel Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter schaffe.

Ratsherr Kelich (SPD) wies darauf hin, dass man die Hannover Wohnen in die Lage versetzt habe 1.500 Wohnungen zu errichten. Darüber hinaus sei in der Sitzung des Bauausschusses am 19. Dezember 2018 berichtet worden, dass allein im Jahr 2018 für 4.000 neue Wohnungen Baurecht geschaffen worden sei.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte deutlich, dass der Mietspiegel die ehemalige Mietdatenbank abgelöst habe und dass dieser grundsätzlich bei Streitfragen zwischen Mietern und Vermietern herangezogen werde. Zudem seien in der Broschüre zum Mietspiegel unter anderen die Kategorisierungen der Immobilien aufgeführt.
Mit 52 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Mietspiegel 2019 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2702/2018 mit 1 Anlage.

TOP 10.
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.03.1992 in der Fassung der Änderungssatzung
vom 21.03.2002

(Drucks. Nr. 2983/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Semper (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der Verwaltungsvorlage zustimmen würde, da die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ein zentrales Thema der Fraktion der CDU in den vergangenen Jahren gewesen sei. Ratsherr Semper wies darauf hin, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung mittelbar mit der Erhöhung der Parkgebühren um 44 % in der Innenstadt kompensiert werden solle.

Ratsherr Markurth (SPD) wies darauf hin, dass in der Ratsversammlung am 13. Dezember 2018, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung, über die Mindereinnahmen bedingt durch die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung entschieden worden sei. Durch diesen Beschluss sei die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung überhaupt erst möglich geworden. Die CDU-Fraktion habe diesem Antrag nicht zugestimmt. Ratsherr Markurth merkte an, dass trotz des zeitnahen Stichtages am 1. Januar 2019 einige Bürger*innen einen Bescheid vor dem Hintergrund der Straßenausbaubeitragssatzung erhalten würden. Ratsherr Markurth erklärte, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Drucksache zustimmen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP der Verwaltungsvorlage zustimmen werde, da die Partner aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Verwaltung mit ihren Anträgen in die Lage versetzt habe, heute die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu der Drucksache enthalten würde, da durch die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung auch Mindereinnahmen entstünden. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sei aufgrund der besseren Verteilung sowieso für das in Springe praktizierte Modell und würde zudem eine Härtefallregelung für Hannover favorisieren.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) machte deutlich, dass die Fraktion Die FRAKTION vor einigen Monaten einen Antrag zur Einfügung einer Sozialklausel in die Straßenausbaubeitragssatzung in das Verfahren gegeben habe. Das sei die Chance gewesen denjenigen Menschen zu helfen, die wirklich Hilfe nötig hätten. Die heutige Verwaltungsvorlage sei mit der Ansicht der Fraktion Die FRAKTION nicht zu vereinbaren.

Ratsherr Kelich (SPD) machte darauf aufmerksam, dass der vorliegende Antrag natürlich eine Verwaltungsvorlage sei. Der Antrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD dazu sei im Rahmen der Haushaltsverabschiedung längst beschlossen worden und würde nun als Verwaltungsauftrag dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darin überein gekommen seien, dass die Straßenausbaubeitragssatzung sich zu einem Sanierungshemmnis entwickeln würde. Ratsherr Döring bemerkte, dass es in der Politik kein Urheberrecht gebe und dass die Tatsache, dass die Fraktion der CDU irgendwann einmal etwas Ähnliches beantragt habe, die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nicht davon abhalten könne, zu gegebener Zeit das Richtige zu tun.

Ratsherr Döring entgegnete zum Wortbeitrag des Vorsitzenden der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, dass beim Modell der Stadt Springe die Kosten voll umlegbar seien und dadurch quasi als Mieterhöhungsprogramm gelte. Ratsherr Döring betonte abschließen, dass die Vielfalt und nicht die Höhe von Parkgebühren über den Erfolg einer Einkaufsmetropole entscheiden würde.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Straßenausbaubeitragssatzung aus einer von der CDU geführten Landesregierung hervorgegangen sei, wobei die Bündnispartner natürlich erfreut darüber wären, dass zumindest die Fraktion der CDU im Rat der Stadt ihre Einstellung zur der Thematik ganz offensichtlich geändert habe. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian erklärte zur Erhöhung der Parkgebühren, dass es zu einer verantwortungsvollen, nachhaltigen Politik gehören würde, ertragsmindernde Maßnahmen zur Entlastung von Bürger*innen mit entsprechenden Gegenfinanzierungen auszustatten.

Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass nach Auskunft der Verwaltung den Betroffenen noch vier Jahre lang Bescheide über Straßenausbaubeiträge zugestellt werden könnten, obwohl die Straßenausbaubeitragssatzung zum 1 Januar 2019 aufgehoben würde. Dieser Zeitraum sei eindeutig zu lang und es müssten Wege in der Verwaltung gesucht werden um diesen merklich verkürzen zu können.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung begrüße, wodurch Hausbesitzer, im Besonderen junge Familien, entlastet würden und ihre Schulden schneller tilgen könnten. Ratsherr Karger konstatierte, dass die Partner aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dem öffentlichen Druck von Bürgerinitiativen gegen Straßensanierungen im Bestand, in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung nicht länger hätten Stand halten können.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Abschaffung einer für viele Bürger*innen ungerechte Satzung ausdrücklich begrüßen würde. Die Tatsache, dass wahrscheinlich noch vier Jahre lang Gebührenbescheide bei den Bürger*innen eintreffen könnten zeige zudem, dass die Straßenausbaubeitragssatzung ein hohes Maß an Bürokratie mit sich geführt habe. Ratsherr Wruck sagte, dass nicht die CDU-Fraktion, sondern vielmehr die großen Veranstaltungen einer Hausverwaltungs-
gesellschaft gegen die Straßenausbaubeitragssatzung einen bleibenden Eindruck bei vielen Ratsmitgliedern hinterlassen hätten.

Ratsherr Küßner (CDU) informierte darüber, dass die Landesregierung der Stadt Hannover im Jahr 1992 die Möglichkeit eröffnet habe eine Satzung für Straßenausbaubeiträge aufzustellen. Im Weiteren schilderte Ratsherr Küßner, wie es ihm gelungen sei die Sanierung der Geibelstraße zu verhindern, um der Straßenausbaubeitragssatzung ausweichen zu können.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Rednerliste“.
Mehrheitlich beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Semper (CDU) entgegnete zum Wortbeitrag der verkehrspolitischen Sprecherin der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, dass die Fraktion der CDU eine große Anzahl von Anträgen zur Einsparung eines insgesamt mittleren, zweistelligen Millionenbetrages in das Verfahren gegeben habe. Darüber hinaus hätten Untersuchungen ergeben, dass bei vielen Straßen eine Deckensanierung anstelle der Sanierung im Bestand ausreichend wäre. Abschließend kritisierte Ratsherr Semper wiederholt die Erhöhung der Parkgebühren um
44 % und erörterte, dass diese, in Zusammenhang mit dem Wegfall von Parkplätzen am Köbelinger Markt sowie eine Verschlechterung der Verkehrslage durch die veränderte Streckenführung der D-Linie, als verkehrliche Beeinträchtigung der gesamten City erkannt werden müsste.

Ratsherr Hirche (AfD) verwies wiederholt darauf, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung allein auf den öffentlichen Druck zurückzuführen sei.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass sich die Partner aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD in sachlichen Gesprächen mit der Aufhebung der Straßenausbau-
beitragssatzung befasst haben und das man sich sehr wohl darüber im Klaren sei, dass mit der Aufhebung der Satzung auch jährliche Mindereinnahmen in Millionenhöhe einhergehen würden. Beigeordnete Kastning verwies auf die Haushaltsplanberatungen und stellte klar, dass ein Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit der Bündnispartner aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD die Sanierung der Straßen und Radwege, die Modernisierung der Gebäude sowie die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Landeshauptstadt Hannover insgesamt sei. Beigeordnete Kastning betonte, dass sich einige Ratsmitglieder darüber bewusst werden sollten, dass es Jahre gegeben habe, in denen die Kommunalaufsicht einer Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung sicherlich nicht zugestimmt hätte.

Mit 53 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19. März 1992 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21. März 2002 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2983/2018 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN und der Fraktion Die FAKTION zur Ablehnung des geplanten Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Drucks. Nr. 2475/2018)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass für die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Grundsatz der Unschuldsvermutung gelten würde. Nach dem neuen Polizeigesetz bräuchte die Polizei keinen konkreten Verdacht und auch keine nachgewiesene Straftat mehr, um Personen bis zu 74 Tage festhalten zu können. Beigeordneter Machentanz betonte, dass aus den Erkenntnissen aus den Ermittlungen zum Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt eindeutig hervorgehen würde, dass keine neuen Gesetze erforderlich wären, sondern die vorhandenen Gesetze und Möglichkeiten der Behörden nur effizient genutzt werden müssten. Beigeordneter Machentanz stellte fest, dass in einem Land in dem jedes fünfte Kind von Armut bedroht sei, nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt würde und jede zweite Rente unter 800 € läge, die öffentlichen Gelder in der inneren Sicherheit versenkt würden. Beigeordneter Machentanz konstatierte, dass der Ausbau der inneren Sicherheit allerdings auch damit zusammenhängen könnte, dass man den schlechten Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung, in Verbindung mit der Vielzahl an prekär Beschäftigten vorgreifen wolle, da man zurzeit in Frankreich sehr anschaulich beobachten könnte, wie schnell die Stimmung in einem Staat kippen könnte.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) stellte klar, dass er nicht bereit sei im Zuge der Novellierung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes sich von seinen Grundrechten verabschieden zu müssen. Zudem fühle es sich nicht richtig an, dass der Datenschutz auf diesem Wege ausgehebelt werden solle. Die Jurist*innen aus dem Landtag hätten rechtliche Bedenken an über 60 Stellen des Entwurfes geäußert. Im Folgenden machte Ratsherr Klippert deutlich, warum der Rat der Stadt einer Resolution zu einer Thematik zustimmen sollte, dessen Beschlussfassung nicht in seinem Zuständigkeitsbereich läge. Ratsherr Klippert beantragte eine namentliche Abstimmung.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erläuterte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen könne, da die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften, Gremien, Landtage sowie des Bundestages der Bundesrepublik Deutschland klar geregelt wären. Es sollte nicht sein, dass sich der Rat der Stadt in stundenlangen Diskussionen mit Themen der Landes- oder Bundesebene auseinandersetzen müsste.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die Reform des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ausdrücklich begrüßen würde, da es über 700, davon 63 in Niedersachsen, Gefährder in Deutschland gäbe. Gefährder seien Personen, denen das Bundeskriminalamt zutraue, jederzeit Anschläge durchzuführen, eine konkrete Gefahr mit Bezug zu einer Straftat darstelle. Die Polizei in Niedersachsen erhalte dadurch mehr Befugnisse, um die Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen besser schützen zu können. Die Maßnahmen: Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgabe, Kontaktverbote, Aufenthaltsüberwachung und die Fessel wären angemessen und geeignet, um Gefährder zu überwachen, Lagebilder zu erstellen und Anschläge zu verhindern. Ratsherr Karger sagte, dass sich diejenigen, die sich gegen die Reform aussprächen, mitunter riskieren würden, dass sich Anschläge wie auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin wiederholen könnten, Gefährder unter Schutz stellen würden und das Leben Anderer gefährdeten. Ratsherr Karger erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnen würden, da es sich dabei um eine Landesangelegenheit handele. Beigeordnete Dr. Markowis wies darauf hin, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen auf Demonstrationen, im Besonderen aufgrund der Präventivverhaftungen, ihre Stellung zur Reform des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes formuliert habe und zudem hoffe, dass die Landesregierung den Entwurf doch noch zurücknehmen werde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) kritisierte die Fraktionen der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen für deren Einstellung zum vorliegenden Antrag in Hinblick auf zum einen gemeinsam durchgeführte Demonstrationen und zum anderen getätigter Äußerungen ihrer Landeskolleg*innen. Ratsherr Wolf monierte zudem den geplanten Einsatz von Taser Waffen.

Ratsherr Döring (FDP) erörterte, dass die Freien Demokraten in Niedersachsen und Hannover gute Gründe hätten, um gegen einige Punkte der vorliegenden Novelle des Niedersächsischen Polizeigesetzes erhebliche bürgerrechtliche Bedenken vorzutragen und diese notfalls auch dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Allerdings sei auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die organisierte Kriminalität in Europa deutlich besser strukturiert sei als die staatlichen Sicherheitsbehörden. Deshalb sei es kein Widerspruch, dass man gleichzeitig die Bürgerrechte schütze und die Schlagkräftigkeit, die Organisationskraft und die Durchsetzungsfähigkeit von Sicherheitsbehörden im Land, Bund sowie In- und Auslandsgeheimdiensten stärken zu wollen und in Europa einen besseren Austausch von Informationen einfordere.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass die Argumentation der Fraktion der SPD, wonach man sich nicht nur nicht mit dem Thema beschäftigen wolle, sondern auch keine Ahnung von der Thematik habe, überaus bemerkenswert sei.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass die normalen Landespolizisten in Niedersachsen überhaupt nicht mit den Taser Waffen ausgestattet werden sollten. Dies würde höchstens die Sondereinsatzkommandos betreffen. Im Weiteren informierte Ratsherr Karger über Statistiken aus der Schweiz und den USA zum Einsatz von Tasern.

Beigeordnete Seitz (CDU) erörterte, dass eine Überarbeitung des Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes dringend notwendig sei und dass die CDU-Fraktion großes Vertrauen in die Kolleg*innen aus dem Landesparlament setze, sodass Gesetzes- und Verfassungswidrigkeiten ausgeräumt würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte klar, dass es der Fraktion der SPD freistünde, sich auf kommunalpolitische Belange zu kaprizieren, ohne dass man die Unterstellung ernten müsste, an interessiere sich ansonsten nicht für politische oder gesellschaftliche Entwicklungen und Themen.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Mehrheitlich beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.
Namentliche Abstimmung:
Ratsherr Albrecht (CDU) Nein,
Ratsherr Alter (SPD) Nein,
Ratsherr Borstelmann (CDU) Nein,
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Nein,
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Döring (FDP) Nein,
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Emmelmann (CDU) Nein,
Ratsherr Engelke (FDP) Nein,
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) Ja,
Ratsherr Finck (SPD) Nein,
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) Ja,
Ratsfrau Gamoori (SPD) Nein,
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Gill (SPD) Nein,
Beigeordneter Hauptstein (AfD) Nein,
Ratsherr Hellmann (CDU) Nein,
Bürgermeister Hermann (SPD) Nein,
Ratsherr Hirche (AfD) Nein,
Ratsfrau Iri (SPD) Nein,
Ratsherr Jacobs (AfD) Nein,
Ratsfrau Jeschke (CDU) Nein,
Ratsherr Karger (AfD) Nein,
Beigeordnete Kastning (SPD) Nein,
Ratsherr Kelich (SPD) Nein,
Ratsfrau Keller (SPD) Nein,
Ratsherr Klapproth (CDU) Nein,
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Nein,
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) Ja,
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Kreisz (SPD) Nein,
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) Ja,
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Markurth (SPD) Nein,
Ratsherr Marski (CDU) Nein,
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Nein,
Ratsherr Nicholls (SPD) Nein,
Ratsherr Oppelt (CDU) Nein,
Ratsfrau Pluskota (SPD) Nein,
Ratsherr Pohl (CDU) Nein,
Ratsherr Prieß (AfD) Nein,
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Nein,
Bürgermeister Scholz (CDU) Nein,
Oberbürgermeister Schostok (SPD) Nein,
Beigeordneter Seidel (CDU) Nein,
Beigeordnete Seitz (CDU) Nein,
Ratsherr Semper (CDU) Nein,
Ratsherr Spiegelhauer) (SPD Nein,
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) Nein,
Ratsherr Wiechert (CDU) Nein,
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) Ja,
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) Nein,
Beigeordnete Zaman (SPD) Nein,
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Ja.
Mit 50 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN und der Fraktion Die FAKTION zur Ablehnung des geplanten Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2475/2018 ab.

TOP 12.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung
(Drucks. Nr. 2208/2018)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem Antrag nicht zustimmen könne.
Mit 48 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2208/2018 ab.

TOP 13.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Änderung der Entschädigungssatzung
(Drucks. Nr. 2333/2018)

TOP 13.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 2624/2018)

TOP 13.2.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2624/2018 "Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Ducks. Nr. 2333/2018: Antrag von Ratsherrn Braune zur Änderung der Entschädigungssatzung" -Verzichten ist seliger denn nehmen!-
(Drucks. Nr. 3020/2018)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) gab den Text des eigenen Änderungsantrages frei wieder.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) stellte fest, dass die Ratsmitglieder auf einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung verzichten sollten, da ein Missmanagement des Rates der Stadt, im Besonderen von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, zu beklagen wäre. Es könne einfach nicht sein, dass zu Zeiten von Niedrigzinsen und Rekord-
steuereinnahmen in den kommenden Jahren ein zusätzliches Defizit von 60 Mio. € in der Landeshauptstadt Hannover angehäuft würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte deutlich, dass es in einer Demokratie jedem Mann und jeder Frau, unabhängig von Schule, Studium, Beruf, Rente, etc., möglich sein müsse ein öffentliches Amt, wie das einer Ratsfrau oder eines Ratsherrn, annehmen zu können. Denn es sei überaus wichtig, dass auch in Hinblick auf die Berufsgruppen eine gute Durchmischung in einem Gremium wie dem Rat der Stadt gegeben sei. Im Übrigen habe man sich bei den Entschädigungen an den Empfehlungen einer Kommission auf Landesebene orientiert. Diese Kommission berate einmal innerhalb einer Legislaturperiode und würde die Empfehlungen anhand der Größe und Einwohnerzahl der Kommunen für Bezirksrats- und Ratsmitglieder erarbeiten. Die letzte Anpassung habe es im Jahr 2016 gegeben und davor habe man 17 Jahre keine Erhöhung vorgenommen.

Ratsherr Engelke (FDP) betonte, dass es wichtig sei, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Personen nicht über den Zugang zu einem Gremium entscheiden dürften. Ratsherr Engelke stellte zum besseren Verständnis klar, dass die Entschädigungen für die Ratsmitglieder nicht einmal in der Nähe des Mindestlohns läge.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3020/2018 ab.

Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2624/2018 ab.

Einstimmig lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Änderung der Entschädigungssatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2333/2018 ab.


TOP 17.
Anträge auf Akteneinsicht

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.


TOP 17.1.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Verwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Sanierung der Lothringer Straße
(Drucks. Nr. 3025/2018)
Akteneinsicht erhalten:
Ratsfrau Jeschke, Ratsherr Semper (CDU),
Ratsfrau Iri, Ratsherr Kelich (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsfrau Falke, Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION).

TOP 17.2.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle im Fachbereich Kultur und Fachbereich Gebäudemanagement vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Anmietung und dem Umbau des sogenannten Rathauskontors sowie dessen Umgestaltung zu einem "Lernort Demokratie"
(Drucks. Nr. 3026/2018)
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Emmelmann (CDU),
Ratsherr Markurth, Ratsherr Spiegelhauer (SPD),
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN), Ratsherr Karger, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsherr Bingemer (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION).

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o kS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter


...

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.





Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o kS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter