Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 19.12.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.12.2018)
Protokoll (erschienen am 26.02.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07- Datum 11.02.2019

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 19. Dezember 2018,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
(Bezirksratsfrau Dr. Behmann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD) 18.10 - 19.05 Uhr
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
(Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
(Bezirksratsherr Kluck) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe) (CDU)
(Bezirksratsherr Küßner) (CDU)
Bezirksratsherr Nagel (SPD)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsfrau Reimer (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Weinem (PIRATENPARTEI)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Berger (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Lahde-Fiedler (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dr. Leidinger (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.11.2018

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

4.1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus Tiestestraße 14 c -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2963/2018 mit 5 Anlagen)

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Geplanter Neubau vor kirchlichem Rechenzentrum am Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 15-2948/2018)

5.2. von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

5.2.1. Aufwand für Flüchtlinge im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2949/2018)

5.3. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

5.3.1. Ablehnung der Schaffung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt
(Drucks. Nr. 15-2950/2018)

6. A N T R Ä G E

6.1. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

6.1.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2952/2018)

6.1.2. Ausrichtung des Neujahrsempfanges 2019 - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-2953/2018)

6.1.3. Vergabe des Ehrenpreises - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-2954/2018)

6.1.4. Planspiel „Pimp your Town“, Schwerpunkt Verkehr
(Drucks. Nr. 15-2955/2018 mit 1 Anlage)

6.2. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Sicherung gegen Falschparker in zwei Kreuzungsbereichen in der
Bandelstraße
(Drucks. Nr. 15-2956/2018)

6.2.2. Fehlende Fahrradanlehnbügel in Redenstraße
(Drucks. Nr. 15-2957/2018)

6.2.3. Zusätzliche Fahrradanlehnbügel am Bischofsholer Damm –
Haltestelle Kinderkrankenhaus
(Drucks. Nr. 15-2958/2018)

6.2.4. Ampel Jordanstraße / An der Weide / Heinrich-Heine-Straße
(Drucks. Nr. 15-2959/2018)

6.2.4.1. Ampel Jordanstraße / An der Weide / Heinrich-Heine-Straße
(Drucks. Nr. 15-2959/2018 N1)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Radwegmarkierung in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2618/2018)

6.3.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 15-2618/2018 - Radwegmarkierung in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-3022/2018)

6.3.2. Alte Feuerwache in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2960/2018)

6.3.3. Bänke am Sallplatz
(Drucks. Nr. 15-2961/2018)

6.3.3.1. Bänke am Sallplatz
(Drucks. Nr. 15-2961/2018 N1)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Informationen über Bauvorhaben








I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Bezirksratsherr Schmitz-Justen beantragte, den Antrag zu TOP 6.3.2. in die Fraktionen zu ziehen.

Bezirksratsherr Scholz beantragte, darüber abzustimmen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über den Antrag der SPD, den TOP 6.3.2. in die Fraktionen zu ziehen.
Mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wurde TOP 6.3.2. in die Fraktionen gezogen.

Unter TOP 6.3.1.1. wird ein gemeinsamer Änderungsantrag eingebracht.

Die so geänderte Tagesordnung wurde mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.11.2018

Das Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018 wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit von 18:06 bis 18:07 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Sprecher nahm Bezug auf das Böllerverbot in der Innenstadt und wollte in diesem Zuge wissen, inwieweit sich dieses Verbot auch auf angrenzende Stadtteile auswirke.

Herr Berger antwortete, dass dieses Verbot nur einige Teile der Innenstadt betreffe und nahm dabei auf die Skizze in der Presse Bezug, auf der die Stellen mit dem Böllerverbot skizziert seien. Die Südstadt sei nicht davon berührt.





TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2688/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,
1) dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (Anlage) zuzustimmen und
2.) die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Bezirksratsherr Weinem nahm Bezug auf die im Entwurf des Lärmaktionsplanes festgelegten Grenzwerte für Lärm mit 60 bzw. 70 dB(A), ab denen eine Maßnahme vorgesehen werde und fragte, warum sich die Fachverwaltung nicht an die Lärmschutzrichtlinie gehalten und höhere Werte genommen habe. Es handele sich dabei um Abweichungen von bis zu 3 dB(A), was wiederum bedeute, dass es an betroffenen Stellen als sehr laut empfunden werden könne.

Herr Dr. Leidinger antworte, dass bei den genannten Lärmgrenzwerten davon ausgegangen werde, dass eine Gesundheitsgefährdung eintreten könne. Es stimme, dass es auch andere Grenzwerte gebe, an denen man sich orientieren könne. Wie in der Skizze dargestellt, seien von den im Entwurf festgelegten Grenzwerten einige Hauptverkehrsstraßen betroffen. Würde man die Grenzwerte noch weiter unten ansiedeln, müssten mehrere Straßen in Hannover berücksichtigt werden, die die Grenzwerte erreichen würden. Da im Rahmen des Lärmaktionsplanes das Schallschutzfenster-Programm gestartet werden soll, würde dies bei den hinzukommenden kleineren Straßen den finanziellen Rahmen sprengen. Daher sollen zunächst die Straßen bzw. Häuser bearbeitet werden, die von den genannten Grenzwerten betroffen seien.

Bezirksratsherr Niculescu fragte ergänzend, ob dann nach Abarbeitung der lautesten Straßen die jetzigen Lärmgrenzwerte nach unten korrigiert würden.

Herr Dr. Leidinger bestätigte dies.

Bezirksratsherr Siekermann interessierte sich für die Großveranstaltungen wie dem Maschseefest oder die Hannover 96-Spiele, durch die auch hohen Lärmbelästigungen entstünden und wollte wissen, ob dies auch bedacht wurde.

Herr Dr. Leidinger antwortete, dass Großveranstaltungen nicht unter diesen Lärmaktionsplan fallen würden. Es gebe aber andere Vorschriften oder Richtlinien, die bei der Ausrichtung von Großveranstaltungen beachtet werden müssten.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.






TOP 4.1.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus Tiestestraße 14 c - Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2963/2018 mit 5 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1802 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB zu beschließen,
2. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1802 entsprechend des Antrages vom 19.11.2018 (Anlage 5) zu beschließen,
3. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus als Nachnutzung gewerblich genutzter Flächen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
4. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Geplanter Neubau vor kirchlichem Rechenzentrum am Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 15-2948/2018)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Dem Bezirksrat wurde der geplante Neubau schon vorgestellt. Jetzt war in der Presse zu lesen, dass der Bau sich verzögert bzw. möglicherweise ganz abgesagt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wird das Bauprojekt noch verwirklicht?
2. Wenn es nicht wie geplant verwirklicht wird, welche anderweitigen Planungen zur Bebauung des Grundstückes gibt es?
Frau Lahde-Fiedler antwortete auf die Anfrage wie folgt:

Zu 1.)
Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass das beabsichtigte Vorhaben noch verwirklicht wird. Der Vorhabenträger ist nicht mehr in der Verfügung über das (städtische) Grundstück und damit nicht in der Lage, sein Vorhaben umzusetzen.

Zu 2.)
Das Grundstück ist zur Zeit einem Investor anhand gegeben, der darauf eine dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1591 konforme Nutzung vorbereitet. Der Bebauungsplan Nr. 1591 setzt Kerngebiet mit VIII Vollgeschossen fest; großflächiger Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Tankstellen sind nicht zulässig. Gleiches gilt für Wohnen in dem infrage stehenden Teilbereich.


TOP 5.2.
von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

TOP 5.2.1.
Aufwand für Flüchtlinge im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2949/2018)

Bezirksratsherr Hauptstein verlas die Anfrage.

Für 2019 bis 2022 sieht die Bundesregierung eine Fortsetzung der 2016 vereinbarten Bundeshilfen für die Unterbringung und Integration der „Geflüchteten“ vor. Hierbei regelt der aktuelle Gesetzesentwurf die Finanzierung der Integrationskosten in Ländern und Kommunen verbindlich lediglich bis Ende 2019.

Wir fragen daher die Verwaltung:

(1) Wie hoch war der jährliche finanzielle Gesamtaufwand für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 im Stadtbezirk?

(2) Welcher Anteil wurde jeweils vom Bund und vom Land getragen?

(3) Wie hoch wird der jährliche Gesamtaufwand für 2019 bis 2022 kalkuliert und wie wird ab 2020 der Aufwand bestritten, wenn die Bundeshilfen reduziert werden?

Frau Yildiz antwortete auf die Anfrage wie folgt:

Zu 1.)
Der jährliche finanzielle Gesamtaufwand für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen setzt sich aus den Individualleistungen sowie aus Leistungen zusammen, die für die Flüchtlinge insgesamt in der Landeshauptstadt Hannover erbracht werden. Für die Jahre 2013 bis 2015 liegen keine belastbaren Zahlen vor, so dass diesbezüglich keine Angaben gemacht werden können. Eine Statistik, die speziell die Leistungen an Flüchtlinge in den einzelnen Stadtbezirken erfasst, wird nicht geführt. Die jetzt ermittelten Werte wurden anhand des Verhältnisses der im Stadtbezirk vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte zu den Unterkünften in der Landehauptstadt Hannover gesamt und den Gesamtaufwendungen für Flüchtlinge in der Landehauptstadt Hannover ermittelt.
Die dadurch ermittelten Werte spiegeln relativ umfassend und realistisch die Aufwendungen und Erträge für Flüchtlinge im Stadtbezirk wider.


Für den Stadtbezirk Südstadt-Bult ergeben sich für die Jahre 2016 bis 2018 folgende Werte:





2016
Aufwendungen
7.168.417

Erträge
3.262.723

Nettobelastung
3.905.694



2017
Aufwendungen
5.975.676

Erträge
4.209.788

Nettobelastung
1.765.888



Plan 2018
Aufwendungen
6.139.271

Erträge
3.388.103

Nettobelastung
2.751.168

Zu 2.)
Die Erträge wurden zu nahezu 100 % vom Land gezahlt. Inwieweit das Land im Einzelnen eine Erstattung vom Bund erhält, ist von hier nicht feststellbar.

Zu 3.)
Der jährliche Gesamtaufwand im Stadtbezirk Südstadt-Bult für 2019 und 2020 wurde im Haushalt 2019/2020 (Stand Verwaltungsentwurf) wie nachfolgend dargestellt geplant:
2019, Stand Verwaltungsentwurf
Aufwendungen
4.465.922

Erträge
3.054.897

Nettobelastung
1.411.025



2020, Stand Verwaltungsentwurf
Aufwendungen
4.147.933

Erträge
2.870.819

Nettobelastung
1.277.113

Die Werte der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 werden erst nach endgültiger Fertigstellung des Haushalts 2019/2020 zusammengestellt.

Eine hypothetische Aussage zur Finanzierung des jährlichen Gesamtaufwandes bei Wegfall der Bundeshilfen kann derzeit nicht getroffen werden. (Siehe dazu auch die Antwort zu Punkt 2.).



TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 5.3.1.
Ablehnung der Schaffung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt
(Drucks. Nr. 15-2950/2018)

Bezirksratsherr Weinem verlas die Anfrage.

Aus dem Kommunalen Schulentwicklungsplan 2018 der LHH ist zu entnehmen, dass ein Antrag zur Schaffung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS ab dem Schuljahr 2019/2020 vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung mit allen erforderlichen Antragsunterlagen von der Landesschulbehörde zurzeit negativ bewertet wird, obwohl die gesetzliche Mindestanzahl von 54 Schülern und Schülerinnen (SuS) im o.g. Schuljahr erreicht wird (aktuell 103 bis 119 SuS in den Klassen 5 bis 9).
Gemäß der Drucksache 1417/2018 soll vorbehaltlich einer weiter steigenden Nachfrage nach gymnasialen Oberstufenplätzen an Integrierten Gesamtschulen eine weitere vierzügige Oberstufe an der IGS Südstadt frühestens nach Abschluss (voraussichtlich Herbst 2021) des aktuellen Ausbaus der Sekundarstufe I ,nach § 106 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und der Genehmigung durch die Landesschulbehörde eingerichtet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen spricht sich die Landesschulbehörde nach Kenntnis der Verwaltung gegen die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt?
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung aktuell, um die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt dem Beschluss zur Drucksache 1417/2018 folgend ab 2021 zu ermöglichen?
3. Vorausgesetzt, die Anforderungen zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe werden im Jahr 2021 erfüllt, ab wann ist mit dem regulären Schulbetrieb der gymnasialen Oberstufe in der IGS Südstadt zu rechnen?
Herr Berger antwortete auf die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) i.V.m. der Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO) werden für die Erweiterung einer Gesamtschule um einen Sekundarbereich II mindestens 54 Schülerinnen und Schüler benötigt. Die erforderlichen Schülerzahlen sind vom Schulträger mittels einer Prognose nachhaltig für mindestens zehn Jahre nachzuweisen.

Die Landesschulbehörde hat die von der Verwaltung nachgewiesenen Schülerzahlen auf Basis der Prognose für die nächsten 10 Jahre für die IGS Südstadt, für die Genehmigung einer Oberstufe als nicht ausreichend beurteilt.

Zu 2. und 3.:
Da die politischen Gremien durch den Änderungsantrag Drucks. Nr. 1554/2018 die Errichtung der gymnasialen Oberstufe beginnend mit dem Schuljahr 2019/20 beschlossen haben, ist die Verwaltung in intensiven Gesprächen mit dem Kultusministerium, der Landesschulbehörde und der Schule, um die Möglichkeiten zu erörtern, wie die gymnasiale Oberstufe der IGS Südstadt zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen wollte wissen, ob trotz der vorläufigen Ablehnung mit einer Genehmigung zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe in 2019 zu rechnen sei.

Herr Berger wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung als Schulträger mit der vorläufigen Ablehnung die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten habe, welche sie mit dem Ziel der Einrichtung einer Oberstufe an die Landesschulbehörde gerichtet habe. Allerdings könne zu diesem Zeitpunkt keine Prognose abgegeben werden.


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 6.1.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2952/2018)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 6.1.2.
Ausrichtung des Neujahrsempfanges 2019 - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-2953/2018)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Für die finanzielle Ausstattung des Neujahrsempfanges 2019 werden Mittel in Höhe von bis zu 4000,- € zur Verfügung gestellt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 6.1.3.
Vergabe des Ehrenpreises - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-2954/2018)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Für den anlässlich des Neujahrsempfanges 2019 zu vergebenden Ehrenpreis wird ein Betrag in Höhe 1500,- € zur Verfügung gestellt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07)


TOP 6.1.4.
Planspiel „Pimp your Town“, Schwerpunkt Verkehr
(Drucks. Nr. 15-2955/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der Bezirksrat stellt aus eigenen Mitteln bis zu 5.500,00 € für die Durchführung einer 2-tägigen Veranstaltung des Vereins Politik zum Anfassen e.V. für Schulklassen ab dem 7. Jahrgang „Pimp your town“ mit dem Schwerpunkt Verkehr im Stadtbezirk Südstadt-Bult zur Verfügung.
2. Der Bezirksrat beauftragt den Verein Politik zum Anfassen e.V. mit den in der Anlage beschriebenen Leistungen zum Planspiel „Pimp your Town“ im Stadtbezirk Südstadt-Bult mit dem Schwerpunkt Verkehr zum Festpreis von 4.842,25 Euro. Das Projekt startet noch 2018 und wird 2019 zu Ende geführt.
3. Der Bezirksrat ermächtigt den Bürgermeister des Stadtbezirks Südstadt-Bult, zweckgebunden für die Umsetzung des Planspiels Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen wie z.B. der Anmietung von Räumlichkeiten bis zu einer Höhe von in Summe 657,75 € abzuschließen.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07)
TOP 6.2.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Sicherung gegen Falschparker in zwei Kreuzungsbereichen in der
Bandelstraße

(Drucks. Nr. 15-2956/2018)

Stell. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die
Fußwege in den Kreuzungsbereichen Bandelstraße/Albert-Niemann-
Straße und Bandelstraße/Simrockstraße vor missbräuchlichen Gebrauch
durch Falschparker durch geeignete Mittel, wie zum Beispiel
Fahrradanlehnbügel, zu schützen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.2.2.
Fehlende Fahrradanlehnbügel in Redenstraße
(Drucks. Nr. 15-2957/2018)

Stell. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dafür
Sorge zu tragen, dass im nördlichen Teil der Redenstraße eine
auskömmliche Anzahl an Fahrradanlehnbügeln installiert wird, um dem
stark vorhandenen Parkbedürfnis in geregelter und sicherer Form
nachkommen zu können.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.2.3.
Zusätzliche Fahrradanlehnbügel am Bischofsholer Damm –
Haltestelle Kinderkrankenhaus

(Drucks. Nr. 15-2958/2018)

Stell. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
zu prüfen, wo in unmittelbarer Nähe der bisherigen Fahrradanlehnbügel am
Bischofsholer Damm – Haltestelle Kinderkrankenhaus – weitere
Fahrradanlehnbügel installiert werden können.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)







TOP 6.2.4.
Ampel Jordanstraße / An der Weide / Heinrich-Heine-Straße
(Drucks. Nr. 15-2959/2018)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob die Ampel an der Kreuzung Jordanstraße / An der Weide / Heinrich-Heine -Straße in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr abgeschaltet werden kann.
Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-2959/2018 N1


TOP 6.2.4.1.
Ampel Jordanstraße / An der Weide / Heinrich-Heine-Straße
(Drucks. Nr. 15-2959/2018 N1)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob die Ampel an der Kreuzung Jordanstraße / An der Weide / Heinrich-Heine -Straße in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Radwegmarkierung in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2618/2018)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Radwegmarkierung auf der östlichen Seite der Jordanstraße zwischen Altenbekener Damm und der Straße An der Weide neu aufzutragen und sie bündig an die im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung an der Weide neu gepflasterte Radwegmarkierung anzuschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-3022/2018 einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)

TOP 6.3.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 15-2618/2018 - Radwegmarkierung in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-3022/2018)

Stell. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge den Antrag „Radwegmarkierung in der Jordanstraße”
(DS.: 15-2618/2018) mit folgenden Ergänzungen beschließen:

2. Der Radweg wird durch geeignete Mittel an der Einmündung An der Weide als
Einrichtungsradweg gekennzeichnet.

3. Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg auf dem östlichen Seitenbereich der
Jordanstraße zwischen An der Weide und Altenbekener Damm baulich als
Radweg herzustellen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.3.2.
Alte Feuerwache in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2960/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zum geeigneten Zeitpunkt eine Umfrage bei den Anliegern zu starten wie das Gebäude/Gelände der alsbald geräumten Feuerwache zukünftig genutzt werden soll (z.B. Aufbau eines Kulturzentrums, Abriss oder Wohnungsbau, Büronutzung etc.). Gegebenenfalls sollte bei den Kulturinstitutionen im Stadtbezirk das Interesse und der Platzbedarf abgefragt werden.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.3.
Bänke am Sallplatz
(Drucks. Nr. 15-2961/2018)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten die Bänke am Sallplatz (Ecke Sallstraße/Geibelstraße) zu ersetzen oder zu reinigen.

Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-2961/2018 N1


TOP 6.3.3.1.
Bänke am Sallplatz
(Drucks. Nr. 15-2961/2018 N1)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wiedie Bänke am Sallplatz (Ecke Sallstraße/Geibelstraße) zu ersetzen oder zu reinigen sind.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 67)


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es lagen keine Berichtspunkte vor.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Es lagen keine Berichtspunkte vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:48 Uhr.



für das Protokoll:



Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung