Sitzung Ratsversammlung am 25.10.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 20.10.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 25.10.2018)
Protokoll (erschienen am 07.05.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 22.02.2018

PROTOKOLL

24. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 25. Oktober 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.28 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) 16.45 - 17.28 Uhr
Ratsherr Kreisz (SPD)
(Ratsherr Küßner) (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Markurth) (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzung am 21. Juni 2018 und
16. August 2018

3. A N F R A G E N

3.1. der AfD-Fraktion

3.1.1. zu Messerdelikten in Hannover
(Drucks. Nr. 2156/2018)

3.1.2. zur Praxis der Doppelpassvergabe
(Drucks. Nr. 2157/2018)

3.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus in Gedenkstätten
(Drucks. Nr. 2158/2018)

3.3. der CDU-Fraktion zum Thema "Schulformwechsel"
(Drucks. Nr. 2177/2018)

3.4. der Fraktion Die Hannoveraner zur Antidiskriminierungsstelle (ADS) der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 2343/2018)

3.5. von Ratsherrn Tobias Braune

3.5.1. zur Verteilung der Bevölkerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2209/2018)

3.5.2. zur Vermietung der leerstehenden U-Bahnstation unter dem Raschplatz
(Drucks. Nr. 2276/2018)

3.5.3. zum Baumbestand der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2277/2018)

3.5.4. zu Baumarten in Hannover
(Drucks. Nr. 2335/2018)

4. Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 2470/2018)

5. Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 2280/2018)

6. Beschluss über den Jahresabschluss 2017
(Drucks. Nr. 1300/2018 mit 5 Anlagen)

7. Langfristige Einführung einer Museumsjahreskarte (MuseumsCard) zum kombinierten Besuch der städtischen Museen (Museen für Kulturgeschichte und Sprengel Museum) sowie anderer hannoverscher Museen und Kunstvereine
(Drucks. Nr. 1651/2018 N1)

7.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2090/2018)

7.2. und Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten
(Drucks. Nr. 2191/2018)

8. Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 2051/2018 mit 2 Anlagen)

8.1. dazu Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2134/2018)

9. Jugend Ferien-Service;
Festsetzung Nutzungsentgelte Feriendorf Eisenberg "Günter Richta" 2019
(Drucks. Nr. 1902/2018)

10. Schließung des kleinen Jugendtreffs Ibykusweg
(Drucks. Nr. 1909/2018)

11. Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 2220/2018 mit 2 Anlagen)

12. Straßenausbaubeitrag Bardowicker Straße von Fössestraße bis Davenstedter Straße
- Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 0465/2018 mit 1 Anlage)

13. Freiraumentwicklungskonzept Mühlenberg für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1344/2018 mit 1 Anlage)

14. 230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld / "Im Heidkampe"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1052/2018 mit 3 Anlagen)

15. Bebauungsplanangelegenheiten

15.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1509/2018 mit 4 Anlagen)

15.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1275, 1. textliche Änderung - Südöstlich Schwarzer Bär -, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1642/2018 mit 4 Anlagen)

15.3. Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung – südlich Paracelsusweg-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1674/2018 mit 4 Anlagen)

15.4. Vorhabenbez. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842 – westl. Schweriner Straße -, Erweiterung des Aufstellungsbeschusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1706/2018 mit 3 Anlagen)

15.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1629 – Bugstraße –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1907/2018 mit 3 Anlagen)

15.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürner Straße -, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2179/2018 mit 3 Anlagen)

15.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße -, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2340/2018 mit 3 Anlagen)

16. A N T R Ä G E

16.1. von Ratsherrn Tobias Braune

16.1.1. zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung
(Drucks. Nr. 2208/2018)

16.1.2. zur Änderung der Entschädigungssatzung
(Drucks. Nr. 2333/2018)

16.1.3. zur Leinewelle
(Drucks. Nr. 2336/2018)

16.1.4. zu einer Städtefreundschaft mit Diyarbakir
(Drucks. Nr. 2337/2018)

17. Antrag der Fraktion Die FRAKTION auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Ordnung über alles!"
(Drucks. Nr. 2414/2018)

18. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in das Gutachten der Firma Gebit bezüglich der Arbeits- und Organisationsabläufe im Hannoverschen Bauamt.
(Drucks. Nr. 2474/2018)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass er davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohner*innen sowie von Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Im Weiteren verwies Ratsvorsitzender Hermann (SPD) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Punkt 6. zum Beschluss über den Jahresabschluss 2017 mit der Drucks. Nr. 1300/2018 mit 5 Anlagen und die Punkte 8. zur Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover mit der Drucks. Nr. 2051/2018 mit 2 Anlagen sowie 8.1.- Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION mit der Drucks. Nr. 2134/2018 von der Tagesordnung abzusetzen seien, da diese auf Antrag der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 25. Oktober 2018 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wären.
Ferner müsste die Genehmigung des Protokolls über die Sitzung der Ratsversammlung am 21. Juni 2018 von der Tagesordnung abgesetzt werden, da das Protokoll nicht rechtzeitig versandt werden konnte.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 17 auf Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Ordnung über alles!" mit der Drucks. Nr. 2414/2018 eine Aktuelle Stunde durchgeführt werde.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen, der Gruppe und dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass in der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 6. April 2017 festgelegt worden sei, dass nach Ablauf von zwei Stunden eine Sitzungsunterbrechung zur Getränkeaufnahme wahrgenommen werden solle.
Der Rat beschloss, alle Punkte der Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzung am 21.Juni 2018 und 16. August 2018
Die Genehmigung des Protokolls vom 21. Juni 2018 wurde abgesetzt.

Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 16. August 2018 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der AfD-Fraktion

TOP 3.1.1.
zu Messerdelikten in Hannover
(Drucks. Nr. 2156/2018)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Hauptstein (AfD) aus Drucks. Nr. 2156/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Bei wie vielen der seit 2014 erfassen Straftaten in der Landeshauptstadt Hannover handelt es sich um Delikte, bei denen ein Messer eingesetzt wurde?

Eine valide Aussage kann nicht getroffen werden. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist das Tatmittel „Messer“ nicht selektierbar, sodass eine gesonderte Erhebung dieser Daten nicht möglich ist.


Frage 2:
Wie ist die prozentuale Entwicklung dieser Delikte seit 2014?


Eine valide Aussage kann nicht getroffen werden (s.o.).

Frage 3:
Bei wie viel Prozent der Täter dieser Delikte handelt es sich um Täter mit Migrationshintergrund oder sogenannte „Flüchtlinge“?

Eine valide Aussage kann nicht getroffen werden (s.o.).

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, warum in Niedersachsen, im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Kategorie Messer nicht erhoben würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass der Verwaltung bekannt sei, dass im Niedersächsischen Innenministerium darüber nachgedacht würde, ob und unter welchen Bedingungen eine zukünftige Ausweisung des Tatwerkzeugs Messer möglich sein könnte. Die Stadtverwaltung setze ihr Vertrauen daran, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden dies in angemessener Zeit und unter Anwendung eines konzeptionellen Unterbaus leisten könnten.


TOP 3.1.2.
zur Praxis der Doppelpassvergabe
(Drucks. Nr. 2157/2018)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hirche (AfD) aus Drucks. Nr. 2157/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele der Eingebürgerten haben in Hannover im Jahr 2017 ihre alte Staatsangehörigkeit behalten?

In der Landeshauptstadt Hannover wurden im Jahr 2017 1.321 Personen eingebürgert, 814 davon unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Das entspricht 61,6 %.

Frage 2:
Lässt sich in den letzten Jahren eine steigende Tendenz erkennen?

2014:

1.375 Einbürgerungen, davon 804 Personen (58,5%) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

2015:

1.202 Einbürgerungen, davon 595 Personen (49,1%) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

2016:

1.300 Einbürgerungen, davon 705 Personen (54,2 %) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit


Frage 3:
Was unternimmt die Verwaltung, um bei Eingebürgerten stärkere Identifikation mit Deutschland herzustellen und sie zur Abgabe ihrer alten Staatsangehörigkeit zu bewegen?

Von den 814 Personen, die im Jahr 2017 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden, befinden sich 348 Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz. Diese Personengruppe wird seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 unter dauerhafter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.
Da die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit für Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz kein Tatbestandsmerkmal für die Einbürgerung ist, darf auch nicht auf die Einbürgerungsbewerber eingewirkt werden, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Des Weiteren wird unter dauerhafter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, wenn das Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht kennt (z.B. Afghanistan, Syrien, Libanon). Dieser Personenkreis hat also keine Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Gleiches gilt für Staatsangehörige, deren Recht des Herkunftslandes zwar die Entlassung/Aufgabe der Staatsangehörigkeit vorsieht, eine Entlassung faktisch jedoch nicht erfolgt (z.B. Iran).
Bei diesen beiden Personengruppen (insgesamt ca. 330 Personen) wird ebenfalls nicht auf die Einbürgerungsbewerber eingewirkt, da die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit unmöglich ist.
In einigen Ländern sieht das Staatsangehörigkeitsrecht eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit erst nach dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit vor oder die Möglichkeit zur Entlassung ist an einer bestimmten Altersgrenze gebunden. In diesen Fällen erfolgt die Einbürgerung unter vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit und ist mit der Auflage verbunden, sich nach der Einbürgerung um die Entlassung zu bemühen. Die Erfüllung der Auflage wird von der Einbürgerungsbehörde regelmäßig kontrolliert und ggf. auch mit Mitteln des Verwaltungszwangs (Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern) durchgesetzt.
In einigen Fällen wird ein Einbürgerungsbewerber unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, weil ihm die Durchführung eines Entlassungsverfahrens nicht zumutbar ist. Die Unzumutbarkeit kann sich aus gesundheitlichen Gründen oder aus Altersgründen ergeben. In wenigen Fällen wird die Unzumutbarkeit angenommen, wenn dem Einbürgerungsbewerber nachweislich ein erheblicher Nachteil durch die Entlassung entstehen würde oder die Entlassung von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird. Auch Asylberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention ist nicht zuzumuten, ein Entlassungsverfahren durchzuführen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung konkretisieren könnte, wann eine erhebliche Unzumutbarkeit anzunehmen sei.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass beispielsweise der Gesundheitszustand der Einzubürgernden, in Verbindung mit einer notwendigen Vorsprache im Herkunftsland oder ein deutlich über einem bestimmten Schwellenwert liegende Gebühren für die Ausbürgerung des Herkunftslandes eine besondere Unzumutbarkeit darstellen würden. Weitere differenzierte Gründe, wie die Ableistung eines Wehrdienstes im Herkunftsland, vor der Ausbürgerung, würden eine unzumutbare Härte abbilden.


TOP 3.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus in Gedenkstätten
(Drucks. Nr. 2158/2018)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 2158/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie stellt sich die Situation in der Gedenkstätte Ahlem da, ist dort ebenfalls ein Anstieg an Besucher*innen zu verzeichnen, die geschichtsrevisionistische und/oder antisemitische Argumentationen vorbringen und wie ist der Umgang der Gedenkstätte mit diesen Vorfällen?
Die Gedenkstätte Ahlem befindet sich in der Trägerschaft der Region Hannover. Der Leiter der Stelle für Erinnerungskultur der Landeshauptstadt Hannover ist Mitglied in der Fachkommission der Gedenkstätte Ahlem. Der Fachkommission sind keine Vorfälle oder Tendenzen bekannt, die einen Anstieg an Äußerungen geschichtsrevisionistischer und/oder antisemitischer Argumentationen erkennbar werden lassen.

Frage 2:
Wie sind die Erfahrungen mit Gedenkveranstaltungen in Hannover, gab es Versuche, diese zu instrumentalisieren, um geschichtsrevisionistische und/oder antisemitische Positionen zu vertreten? Falls ja, welche Gegenmaßnahmen stehen zur Verfügung und welche werden ergriffen?

Die Städtische Erinnerungskultur verantwortet über das Jahr Veranstaltungen unterschiedlicher Ausrichtung. Es gibt Gedenkveranstaltungen im engeren Sinne (z.B. am 17. Dezember, 12 Uhr zum Gedenken an die Deportation aus Hannover), die stark auf Erinnerung an die Opfer des NS-Unrechtsstaates ausgerichtet sind.
Weiter finden Veranstaltungen statt, die ein breiteres Themenspektrum ansprechen und die auf einen großen Interessenkreis aus der Bevölkerung ausgerichtet sind. Solche Veranstaltungen sind zum Beispiel die gut besuchten Filmreihen der „Erinnerungsbilder“, die die Städtische Erinnerungskultur in Kooperation mit dem Kommunalen Kino anbietet.
Im öffentlichen Raum erfolgt beispielsweise die Verlegung von Stolpersteinen.
Die Veranstaltungen der Städtischen Erinnerungskultur sind in den vergangenen Jahren ohne Zwischenfälle und ohne einen erkennbaren Anstieg von Versuchen, sie für geschichtsrevisionistische und/oder antisemitische Positionen zu instrumentalisieren, durchgeführt worden. Lediglich bei den zuletzt genannten Aktionen im öffentlichen Raum sind überhaupt Reaktionen wahrnehmbar, etwa im Sinne von „Es muss endlich einmal Schluss sein“ oder „Haben Sie nichts Besseres zu tun?“.
Aber das sind nur ganz vereinezelte Reaktionen von Passanten, die zufällig vorbeikommen.

Frage 3:
Fließen diese Erkenntnisse in die Konzeption des geplanten Erinnerungsorts?

Die Konzeption des Lernortes geht davon aus, dass auch bei nicht offen erkennbarer geschichtsrevisionistischer und/oder antisemitischer Position eine breite latente Bereitschaft zur Annahme solcher Positionen besteht. Die empirische Basis hierzu wird bestätigt durch die bekannten sozialwissenschaftlichen Untersuchungen zum offenen und latenten Antisemitismus.
Modul-Gestaltung und pädagogisches Konzept des geplanten Lernorts sind auf die kritische Auseinandersetzung mit judenfeindlichen (auch antiziganistischen, rassistischen und anderen) Vorurteilen ausgerichtet. Die Konzeption sieht kürzere (zweistündige) und längere (halbtägige und mehr) Besuchseinheiten bis hin zu Tages-Workshops vor. Konzeptionell ist der geplante Lernort mit diesem Instrumentarium auf die Auseinandersetzung mit den genannten Positionen gerüstet.
Die Städtischen Erinnerungskultur / der geplante Lernort wird in ständigem Austausch mit dem Historischen Seminar der Universität, dem Netzwerk Erinnerung und Zukunft e.V. sowie der Gedenkstätte in Ahlem stehen.
Außerdem bestehen Kontakte zu der niedersächsischen Präventions- und Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus und ihren verwandten Einrichtungen.
In der aktuellen Entwicklungsstufe des geplanten Lernorts ist die Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie dem Lernort-Kooperationspartner 7xjung in Berlin Basis für eine gründliche methodische Vorbereitung der Arbeit im Lernort und seiner Ausstattung auch als Trainingsplatz gegen geschichtsrevisionistische und/oder antisemitische Argumentationen.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie es sich die Verwaltung erklären würde, dass im Rahmen städtischer Veranstaltungen kaum einmal antisemitistische bzw. geschichtsrevisionistische Äußerungen abgegeben würden, wenn doch bekannt sei, dass ein in der Bevölkerung vorherrschender, latenter Antisemitismus vorhanden wäre.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass dies, allem Anschein nach, mit dem in dieser Stadt vorherrschendem Klima in Zusammenhang zu bringen sei.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, worauf die Verwaltung das gute Zusammenleben in der Landeshauptstadt Hannover zurückführen würde.

Stadträtin Beckedorf führte aus, dass in Hannover an vielen Bildungseinrichtungen, in Schulen, anderen Institutionen sowie der eigenen Arbeit, beispielsweise im Bereich der Erinnerungskultur, Soziales und Sport, Migration und Integration sowie der Stelle für Demokratiestärkung, sehr viel Aufklärung, Prävention und politische Bildung betrieben würde. Das dies in Hannover auf fruchtbaren Boden fallen würde, könnte sicherlich auch damit in Verbindung gebracht werden, dass Hannover seit vielen, vielen Jahren eine tolerante, weltoffene Einwanderungsstadt mit sehr vielen verschiedenen Nationalitäten und einer besonderen Willkommenskultur sei.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Ansicht sei, dass die Verantwortlichen in Hannover mit positivem Beispiel vorangingen und den Andersgearteten in der Stadt mit einer überzeugenden Argumentation den Wind aus den Segeln nähme.

Stadträtin Beckedorf bejahte die Frage.


TOP 3.3.
der CDU-Fraktion zum Thema "Schulformwechsel"
(Drucks. Nr. 2177/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 2177/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:

Im zunehmenden Maße wechseln Schülerinnen und Schüler im Sek. I-Bereich der weiterführenden Schulen die Schulform. Dies kann einzelne Schulen vor besondere Herausforderungen stellen, bindet Kapazitäten und erschwert die städtische Schulplanung.

Frage 1:
Wie viele Schulformwechsel im Sek. I-Bereich gab es in der Schuljahren 2016/17 und 29017/18 in Hannover? Bitte eine detaillierte Auflistung mit Angabe der Abgangs- sowie der Zielschulform.

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) erhebt im Rahmen der amtlichen Schülerstatistik seit dem Schuljahr 2017/18 Daten zu Zu- und Abgängen in Schulen. Vor dem Hintergrund der hohen Komplexität dieser Abfrage wird darauf hingewiesen, dass die im Folgenden präsentierten Daten nicht vollumfänglich plausibilisiert werden können. Somit kann kein Anspruch auf Repräsentativität erhoben werden.

Dargestellt werden die von den Schulen als abgehend gemeldeten Schüler*innen (SuS). Dabei geben die Schulen unter Angabe der Zielschule die Anzahl der jeweils wechselnden SuS an. Diese Informationen wurden nach Schulformen und über die gesamte Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5-10) zusammengefasst. Die Daten beziehen sich jeweils auf den Zeitraum zwischen den Eingaben der amtlichen Schülerstatistik, d.h. sie enthalten sowohl unterjährige Schulformwechsel als auch solche zwischen den Schuljahren. So enthalten die Daten aus der aktuellen amtlichen Schülerstatistik die Abgänge zwischen 18.08.2017 und 23.08.2018.

Die Analyse wurde beschränkt auf Schulen in Trägerschaft der LHH, Abgänge in die Region oder an Privatschulen sind dementsprechend nicht berücksichtigt. Im Interesse der Übersichtlichkeit sind auch die beiden Schulen mit besonderem pädagogischem Profil nicht berücksichtigt. Beachtet werden sollte, dass, wie gewünscht, absolute Zahlen präsentiert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Gesamtgröße der einzelnen Schulformen sind die Daten damit nur bedingt miteinander vergleichbar.

Die Zahlen aus der amtlichen Schülerstatistik 2017 (Stichtag: 17.08.2017) stellen sich wie folgt dar:

Schuljahr 2016/17 bis Beginn 2017/18
Aufnahme ↓ / Abgabe →
GY
IGS
OBS
RS
Gesamt
GY

125
25
125
275
IGS
35

35
34
104
OBS
6
5

11
22
RS
10
19
30

59
Gesamt
51
149
90
170
460

Gemäß den vorliegenden Daten gab es im Schuljahr 2017/18 im Bereich der Sekundarstufe I insgesamt 460 Abgänge zu anderen Schulformen. Mit 275 entfielen knapp 60% der Abgänge auf die Gymnasien. 23% entfielen auf die Integrierten Gesamtschulen, 20% auf die Realschulen und 5% auf die Oberschulen. Die meisten aufgenommen SuS verzeichneten die Realschulen mit 170 (37%), es folgen die Integrierten Gesamtschulen mit 32% und die Oberschulen mit 20%. 12% der Zugänge entfielen auf die Gymnasien.

Die aktuelle Schülerstatistik (Stichtag 23.08.2018) ergibt folgendes Bild:

Schuljahr 2017/18 bis Beginn 2018/19

Aufnahme ↓ / Abgabe →
GY
IGS
OBS
RS
Gesamt
GY

152
18
122
292
IGS
32

44
36
112
OBS
3
13

5
21
RS
29
67
37

133
Gesamt
64
232
99
167
558

Im aktuellen Schuljahr liegt die Zahl der Abgänge mit 558 rund 21% höher als im Vorjahr. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Steigerung mit einer verbesserten Eingabepraxis seitens der Schulen im Rahmen der Statistikerhebung zusammenhängt.

Die übergeordneten Trends bleiben im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend unverändert. Auf der Seite der Abgänge entfallen 52% auf die Gymnasien, 24% auf die Realschulen, 20% auf die Integrierten Gesamtschulen und 4% auf die Oberschulen. Die meisten Zugänge verzeichneten im Gegensatz zum Vorjahr im Schuljahr 2018/19 die Integrierten Gesamtschulen mit einem Anteil von 42%. Es folgen die Realschulen mit 30%, die Oberschulen mit 18% und die Gymnasien mit 11%.


Frage 2:
Was ist, nach Einschätzung der Verwaltung, die Hauptursache für die Zahl der jährlichen Schulformwechsel im Sek. I-Bereich?

Die Verwaltung erhebt keine Daten über die Gründe für einen Wechsel der Schulform, so dass eine verbindliche Aussage zu dieser Frage nicht möglich ist. Dennoch gibt es einzelne Anhaltspunkte, die die Gründe beschreiben können.

Die größte Zahl der Schulformwechsel wird von den Gymnasien auf die Realschulen beziehungsweise die Integrierten Gesamtschulen verzeichnet. Durch die starke Stellung des Elternwillens im NSchG wechseln auch SuS mit eher unterdurchschnittlichen Noten von ihren Grundschulen auf die städtischen Gymnasien.

Seit der Abschaffung der schriftlichen Schullaufbahnempfehlungen haben die Grundschulen die Aufgabe, Eltern in mindestens zwei Gesprächen in Bezug auf die Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I zu beraten. Dennoch liegt der Anteil der SuS mit einem Notenschnitt unter Gymnasialniveau in den 5. Jahrgängen der Gymnasien bei über 20%. Ziel wäre es, Eltern zu vermitteln, dass Bildungserfolg und Aufwärtsmobilität sich auch und insbesondere dann einstellen, wenn eine dem Leistungsniveau angemessene Schulform gewählt wird. Mit der Veranstaltung „Keine Entscheidung für`s Leben" bietet der Schulträger interessierten Eltern die Gelegenheit, sich umfassend über entsprechende Bildungsperspektiven für ihr Kind zu informieren.

Weitere Gründe können selbstverständlich in den persönlichen Lebenssituationen innerhalb der Familien liegen. So kann die Wahl des Schulprofils ebenso eine Rolle spielen, wie die Größe der Schule, die Lernsituation oder auch Umzüge und familiäre Gründe.

Zudem kann ein Wechsel auch darin begründet sein, dass beim Übergang in die 5. Klasse nicht an der gewünschten Schule ein Platz erhalten werden konnte und dadurch eine spätere Veränderung erfolgt.

Die LHH steht zu diesem Themenkomplex in engem Kontakt und Austausch mit den hannoverschen Schulleitungen und der Landesschulbehörde, um die Rahmenbedingungen dahingehend zu verbessern, dass weniger Kinder in der Sekundarstufe I die Schulform wechseln.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie viele Schüler*innen die jeweilige Schulform aufgrund von Schulversagen hätten verlassen müssen. Ratsfrau Klingenburg-Pülm fragte ferner, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Schulwechsel aufgrund von Schulversagen verhindern oder zumindest eindämmen zu können.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Gründe für einen Schulformwechsel nichtfestgehalten würden. Stadträtin Rzyski konstatierte, dass das individuelle Leistungsniveau in den unterschiedlichen Schulformen und an den jeweiligen Schulen ein Grund für die Wechsel sein könnte. Darüber hinaus könnte auch die Beliebtheit einiger Schulen eine Rolle spielen. Stadträtin Rzyski führte aus, dass man in enger Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde und den Grundschulen in Rahmen von Informations- und Beratungsveranstaltungen sehr deutlich formulieren würde, dass eine einmal gewählte Schulform nicht bis ans Ende der Schulkarriere der Schüler*innen Bestand haben müsste. Den Eltern müsste unter anderen nahe gebracht werden, dass sich die zu wählende Schulform nicht an den eigenen Erwartungen oder an den Nachbarskindern orientieren sollte, sondern der aktuellen Leistungsfähigkeit der Kinder anzupassen sei.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob sie richtig verstanden habe, dass besonders viele Wechsel von den Realschulen zu verzeichnen wären und fragte weiter, ob die angesprochenen Beratungen eine Aufgabe des Bildungsbüros sein könnte.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass unter Betrachtung der verlesenen Statistik erkennbar wäre, dass die Wechsel von den Realschulen in andere Schulformen zugenommen und dass sich die Wechsel an die Integrierten Gesamtschulen erhöht hätten. Stadträtin Rzyski sagte, dass das Bildungsbüro sicherlich eine zusätzliche Quelle sein könnte, um über das vielfältige Schulangebot informieren zu können.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, inwiefern bzw. in wie vielen Fällen das Bildungsbüro Informationsgespräche geführt oder an Veranstaltungen in Hinblick auf die sogenannte Bildungskarriere teilgenommen habe.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass das Bildungsbüro zurzeit mit 1 Personalstelle und 30 Wochenarbeitsstunden besetzt sei. Das Bildungsbüro berate aktuell diejenigen Schüler*innen, die unterjährig in eine Schulform hineinberaten werden müssten. Dabei würde es sich um Schüler*innen handeln, die zugereist bzw. zugewandert wären. Die Verwaltung habe im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine Aufstockung der Wochenarbeitsstundenzahl beantragt, die dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt würde.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass die Abgangszahlen nicht jahrgangsbezogen erfasst worden wären.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass eine jahrgangsbezogene Erfassung nicht Bestandteil der Ratsanfrage gewesen sei. Stadträtin Rzyski erörterte, dass eine jahrgangsbezogene Erfassung der einzelnen Schulen vorgenommen würde und verwies auf den Schulentwicklungsplan der Landeshauptstadt Hannover.

TOP 3.4.
der Fraktion Die Hannoveraner zur Antidiskriminierungsstelle (ADS) der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 2343/2018)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2343/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Sind die Mitarbeiter der ADS so geschult und haben sie den festen Willen den Art. 3 Abs. 3 GG wirklich gegenüber Jedermann anzuwenden?

Ja

Frage 2:
Ist die Verwaltung bereit und in der Lage, Mitarbeiter der ADS, die sich nicht an selbstgestellte Aufgaben halten, zumindest über ihr Fehlverhalten zu belehren und sie ggf. zurechtzuweisen?

Ja

Frage 3:
Sind die Mitglieder des Rates berechtigt, sich bei der ADS über deren Arbeit (jederzeit oder ggf. nach Absprache) vor Ort zu informieren?

Ja, wobei dies ausschließlich mit vorheriger Terminabsprache erfolgen kann.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob einmal darüber berichtet werden könnte, inwieweit die Antidiskriminierungsstelle bei Diskriminierungen durch Linksextreme, wie z.B. Beschimpfungen oder Schmierereien an Hauswänden in denen Ratsmitglieder wohnten, tätig würden.

Stadträtin Beckedorf erinnerte daran, dass sie in der vergangenen Ratsversammlung ausführlich über die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle informiert habe und ergänzte, dass man die Arbeit dort nicht nach den in der Frage benannten Kriterien ausgerichtet habe.

Ratsherr Braune fragte, ob sich die Antidiskriminierungsstelle mehr mit volljährigen oder minderjährigen Hilfesuchenden beschäftigen würde.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Antidiskriminierungsstelle immer dann tätig würde, wenn diese um Beratung gebeten würde. Zudem würde die Antidiskriminierungsstelle in den Schulen mit Jugendlichen und Erwachsenen immer dann tätig, wenn es um Aufklärung, Prävention und Beratung gehe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung ihm Recht geben würde, dass bei der Antidiskriminierungsstelle ein Nachholbedarf in Hinblick auf religiös motivierte Diskriminierung durch Muslime und linksextremistische Diskriminierungen gäbe, wenn man denn wirklich seinen Grundsatz ernst nehmen wolle, wonach gegen alle Formen der Diskriminierung vorgegangen würde.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass in diesem Bezug kein Nachholbedarf bestünde.

Ratsherr Braune fragte, ob die Mitarbeiter*innen ein Führungszeugnis bzw. ein erweitertes Führungszeugnis vor der Einstellung vorlegen müssten, wenn dort auch mit Minderjährigen gearbeitet würde.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass die Mitarbeiter*innen der Antidiskriminierungsstelle dieselben formellen Voraussetzungen erfüllen müssten, wie alle anderen Beschäftigten in ähnlichen Bereichen der Stadtverwaltung.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob die Antidiskriminierungsstelle tätig werden könnte, wenn von Fraktionen im Rahmen der Ratsversammlung wiederholt diskriminierende Anfragen gestellt würden.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Verwaltung bereits ausgeführt habe, dass es allen Ratsmitgliedern offen stünde, sich über die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle zu informieren.


TOP 3.5.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 3.5.1.
zur Verteilung der Bevölkerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2209/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2209/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie ist die Verteilung der Bevölkerung in männlich / weiblich in der Altersspanne von 18 bis 35 Jahren?

Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung zum Stichtag 31. Dezember 2017 betrug insgesamt 555.553 Personen. Hierbei handelt es sich um alle Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Haupt- und Nebenwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover. Die Altersgruppe der 18- bis 35-Jährigen umfasst insgesamt 155.504 Personen, davon 78.586 Männer und 76.918 Frauen.


TOP 3.5.2.
zur Vermietung der leerstehenden U-Bahnstation unter dem Raschplatz
(Drucks. Nr. 2276/2018)


Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2276/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Beantwortung der Anfrage bezieht sich nur auf Einbauten in der -3 Ebene unter dem ehemaligen Hertie-Gebäude (heute Cinemaxx). Die Tunnelstation für die D-Linie selbst befindet sich vollständig außerhalb des Gebäudes.
Im Rahmen des Baus des ehemaligen Hertie-Gebäudes wurden durch Hertie in der -3 Ebene für den späteren Bau eines Tunnels für die D-Linie sowohl auf der Seite des Raschplatzes als auch auf der Seite der Fernroder Straße die Durchdringungen der Gebäudeaußenwand für den späteren Tunnel hergestellt. Hertie hat sich darüber hinaus 1974 im Kaufvertrag für das Grundstück verpflichtet, zu einem späteren Zeitpunkt auf eigene Kosten die Tunnelröhre im Untergeschoss herzustellen.
Von einem Vertrag zur Vermietung von Teilen der Rohbaustation für die D-Linie in der -3 Ebene des Raschplatzes an die Cinemaxx Entertainment GmbH und Co KG ist der Verwaltung nichts bekannt.

Frage 1:
Seit wann besteht dieser Vertrag?

Der Verwaltung ist ein solcher Mietvertrag nicht bekannt.

Frage 2:
Gab es im Vorfeld ein Planfeststellungsverfahren?

Die Tunnelstation Raschplatz wurde planfestgestellt. Für die Einbauten im ehemaligen Hertie-Gebäude gab es kein Planfeststellungsverfahren.

Frage 3:
Wie hoch sind die monatlichen Einnahmen durch die Vermietung?

Es gibt keine Einnahmen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Ratsherr Tobias Braune bereits seit Jahren versuchen würde, in diesen Geisterstationen eine Lasertag Arena aufzubauen. Ratsherr Klippert fragte zudem, ob der Verwaltung aufgefallen sei, dass Ratsherr Braune seine beiden Anfragen dafür nutze, um an Insiderwissen kommen zu können.

Stadtbaurat Bodemann verneinte die Frage.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob der Verwaltung ein Vertrag mit der Firma Hertie vorliegen würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass dieser Vertrag mit Datum 8. März 1974 abgeschlossen worden sei und somit der Landeshauptstadt Hannover auch vorliegen würde.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte vor dem Hintergrund, das die Firma Hertie nicht mehr operativ tätig sei, ob die Verwaltung darauf geachtet habe, dass die Auflage an Hertie auch dem Nachfolger auferlegt würde.

Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass davon auszugehen sei, dass dazu Nachfolgeregelungen getroffen worden wären.

Ratsherr Pol (CDU) fragte, ob die Nachfolgeregelungen zu Protokoll nachgereicht werden könnten.

Stadtbaurat Bodemann bejahte die Frage.

Antwort der Verwaltung:

Eine Nachfolgeregelung ist vorhanden und vertraglich geregelt.

TOP 3.5.3.
zum Baumbestand der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2277/2018)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 2277/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welchen Baumbestand hatte die Landeshauptstadt im öffentlichen Bereich zum 01.06.2018 und wie groß waren die Grünflächen? (Bitte nach Stadtbezirken aufschlüsseln)

Im Baumkataster der Stadt Hannover waren am 9. Oktober 2018 98.321 Bäume erfasst. Diese einzeln erfassten Bäume sind aber nur ein kleiner Teil der Bäume auf den öffentlichen Flächen Hannovers. Während 46.339 Straßenbäume komplett aufgenommen sind, und ebenso die Bäume der Herrenhäuser Gärten, der Sportflächen und Friedhöfe, sind die Bäume der Grünflächen bisher nur zum geringen Teil erfasst. Schätzungsweise stehen hier weitere 220.000 Bäume. Dazu kommen noch die Bäume aller öffentlich zugänglichen Wälder, die Bäume der Landschaftsräume, der landeseigenen Parkanlagen und der nicht städtischen Friedhöfe. Auch auf Schulgeländen und im Außenbereich der Kindergärten stehen zahlreiche Bäume, deren Zahl bisher nicht bekannt ist. Die bisher erfassten knapp 100.000 Bäume sind also nur ein Bruchteil des öffentlichen Baumbestandes der Stadt Hannover.
Eine Aufschlüsselung nach Stadtbezirken ist nur für die Straßenbäume möglich. Diese Daten geben jedoch aus den oben genannten Gründen keine brauchbaren Vergleichszahlen über die Baumausstattung der einzelnen Stadtbezirke her.

Nach den aktuellsten uns verfügbaren Daten gibt es im Stadtgebiet von Hannover 1.676 ha Grünflächen, 102 ha Spielflächen, 1.051 ha Kleingärten, 281 ha Friedhofsflächen, 102 ha Moorflächen und 2.524 ha Wald. Die flächenmäßig größeren, äußeren Stadtbezirke haben einen höheren Anteil von Grünflächen als die dichter bebauten inneren Stadtbezirke. Eine Aufschlüsselung nach Stadtbezirken ist nicht für alle Grünflächen-Kategorien verfügbar.

Frage 2:
Welchen Baumbestand hatte die Stadt Hannover 2010 im öffentlichen Bereich und wie groß waren die Grünflächen? (Bitte nach Stadtbezirken aufschlüsseln)

Für das Jahr 2010 liegen nur Daten zum Straßenbaumbestand vor. Im Baumkataster waren zum 31.12.2010 44.941 Straßenbäume erfasst.
Eine Aufschlüsselung der Straßenbäume nach Stadtbezirken ist aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht aussagekräftig.

2010 gab es im Stadtgebiet von Hannover 1.606 ha Grünflächen, 97 ha Spielflächen, 1.107 ha Kleingärten, 279 ha Friedhofsflächen, 138 ha Moorflächen und 2.385 ha Wald.

Eine Aufschlüsselung der Grün- und Freiflächen nach Stadtbezirken ist rückwirkend nicht möglich.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass die Verwaltung zurzeit dabei sei, im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ein Grünflächen Management System aufzubauen, um zukünftig schneller und detaillierter Auskünfte erteilen zu können.

TOP 3.5.4.
zu Baumarten in Hannover
(Drucks. Nr. 2335/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.
Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 2470/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2470/2018.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.
Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 2280/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung eines Ehrenbeamten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2280/2018.

TOP 6.
Beschluss über den Jahresabschluss 2017
(Drucks. Nr. 1300/2018 mit 5 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 7.
Langfristige Einführung einer Museumsjahreskarte (MuseumsCard) zum kombinierten Besuch der städtischen Museen (Museen für Kulturgeschichte und Sprengel Museum) sowie anderer hannoverscher Museen und Kunstvereine
(Drucks. Nr. 1651/2018 N1)


TOP 7.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2090/2018)

TOP 7.2.
und Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten
(Drucks. Nr. 2191/2018)

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN mit ihrem Änderungsantrag erreichen wolle, dass allen Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein kostenfreier Eintritt in die Museen der Stadt gewährt würde. Das wäre ein Beitrag für umfassende Bildung und für die Stadt verkraftbar. Ferner sei davon auszugehen, dass Erwachsene, die in ihrer Kindheit die Museen besucht hätten, auch weiterhin die Museen regelmäßig frequentieren würden.
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) gab den Inhalt des eigenen Änderungsantrages wieder und erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION den beiden Änderungsanträgen zustimmen würde.

Beigeordnete Zaman (SPD) machte deutlich, dass die Museums Card in Hannover tatsächlich eine Erfolgsgeschichte schreiben würde. Zudem wären die Vergünstigungen aus den beiden Änderungsanträgen haushaltsrelevant, sodass etwaige Entwicklungen in diese Richtung abzuwarten wären.

Ratsherr Karger (AfD) sagte, dass der Antrag der Fraktion Die FRAKTION unnötig wäre, da an den Freitagen diverse Museen in Hannover kostenfrei besucht werden könnten.

Ratsherr Engelke (FDP) äußerte sich positiv zum Erfolgsmodell Museums Card in Hannover und bemerkte, dass Ratsmitgliedern eigentlich bekannt sein müsste, dass an den Freitagen allen Besuchern ein kostenfreier Eintritt in die Museen gewährt würde.

Beigeordnete Zaman (SPD) ergänzte, dass der Rat der Stadt nur über die städtischen Museen entscheiden könnte. Da es sich bei den hannoverschen Museen aber um einen Verbund von städtischen, freien und Landesmuseen handeln würde, müssten zunächst einmal Verhandlungen geführt werden, damit die Stadt am Ende nicht draufzahle.
Mit 53 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2191/2018 ab.

Mit 52 Stimmen gegen 2 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2090/2018 ab.

Mit 53 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat die Langfristige Einführung einer Museumsjahreskarte (Museums Card) zum kombinierten Besuch der städtischen Museen (Museen für Kulturgeschichte und Sprengel Museum) sowie anderer hannoverscher Museen und Kunstvereine nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1651/2018 N1.

TOP 8.
Gewährung einer Anschlussfinanzierung für den Betrieb der sozialen Einrichtung Kompass im Gebäude der Lister Meile 2, 30161 Hannover
(Drucks. Nr. 2051/2018 mit 2 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 8.1.
dazu Zusatzantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2134/2018)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 9.
Jugend Ferien-Service;
Festsetzung Nutzungsentgelte Feriendorf Eisenberg "Günter Richta" 2019

(Drucks. Nr. 1902/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Festsetzung der Nutzungsentgelte Feriendorf Eisenberg "Günter Richta" 2019 - Jugend Ferien-Service, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1902/2018.


TOP 10.
Schließung des kleinen Jugendtreffs Ibykusweg
(Drucks. Nr. 1909/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Schließung des kleinen Jugendtreffs Ibykusweg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1909/2018.


TOP 11.
Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 2220/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2220/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 12.
Straßenausbaubeitrag Bardowicker Straße von Fössestraße bis Davenstedter Straße
- Aufwandsspaltung -

(Drucks. Nr. 0465/2018 mit 1 Anlage)
Bei 34 Stimmen gegen 24 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Bardowicker Straße, von Fössestraße bis Davenstedter Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0465/2018 mit 1 Anlage.


TOP 13.
Freiraumentwicklungskonzept Mühlenberg für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 1344/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD überaus positiv gestimmt sei, dass man mit dem vorliegenden Antrag für eine Aufwertung der öffentlichen Flächen und somit für mehr Attraktivität und Aufenthaltsqualität im Stadtteil Mühlenberg sorgen würde.
Einstimmig beschloss der Rat das Freiraumentwicklungskonzept Mühlenberg für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Mühlenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1344/2018 mit 1 Anlage.

TOP 14.
230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld / "Im Heidkampe"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1052/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 230. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Im Heidkampe", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1052/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 15.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 15.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1509/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1509/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 15.2.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1275, 1. textliche Änderung
- Südöstlich Schwarzer Bär -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1642/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1275, 1. textliche Änderung - Südöstlich Schwarzer Bär, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1642/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 15.3.
Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung – südlich Paracelsusweg-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1674/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung – südlich Paracelsusweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1674/2018 mit 4 Anlagen.

TOP 15.4.
Vorhabenbez. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842 – westl. Schweriner Straße -
Erweiterung des Aufstellungsbeschusses, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1706/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842 – westl. Schweriner Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1706/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 15.5.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1629 – Bugstraße –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1907/2018 mit 3 Anlagen)
Mit 55 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1629 – Bugstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1907/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 15.6.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürner Straße -
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2179/2018 mit 3 Anlagen)
Mit 55 Stimmen gegen 4 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürner Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2179/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 15.7.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße -
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2340/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1857 – Dresdener Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2340/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
von Ratsherrn Tobias Braune

TOP 16.1.1.
zur Erlaubnis zum Trinken von klarsichtigen, nichtalkoholischen Getränken während der Ratssitzung
(Drucks. Nr. 2208/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 16.1.2.
zur Änderung der Entschädigungssatzung
(Drucks. Nr. 2333/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 16.1.3.
zur Leinewelle
(Drucks. Nr. 2336/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 16.1.4.
zu einer Städtefreundschaft mit Diyarbakir
(Drucks. Nr. 2337/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 18.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in das Gutachten der Firma Gebit bezüglich der Arbeits- und Organisationsabläufe im Hannoverschen Bauamt.
(Drucks. Nr. 2474/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion oder Gruppe Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.
Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Semper (CDU),
Beigeordnete Kastning, Ratsherr Kelich (SPD),
Beigeordnete Dr. Markowis, Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Hauptstein, Ratsherr Hirche (AfD),
Ratsfrau Falke, Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Engelke (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.


TOP 17.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Ordnung über alles!"
(Drucks. Nr. 2414/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden Fraktion Die FRAKTION beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) führte aus, dass sich sicherlich alle darüber einig wären, dass niemand Armut mag. Es sei schrecklich, diese allgegenwärtig zu sehen – vor allem so konzentriert in der Innenstadt und am Hauptbahnhof. Das sei eigentlich ein glücklicher Ort. Menschen reisten zu ihren Liebsten. Menschen wollen konsumieren und genießen. Aber die Stadt sei vollgestopft mit Menschen, die nichts Besseres zu tun hätten, als uns vor Augen zu führen, dass man selbst einfach nur mehr Glück gehabt habe, als andere. Da setze das Sicherheit- und Ordnungskonzept schon richtig an. Weg damit, weg mit denen, die uns ihr Elend aufzwingen wollten. Denn es müsse heißen: „Ordnung über alles“. Im damaligen Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION für noch mehr Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum habe man versucht das Konzept zu Ende zu denken. Ratsherr Klippert konstatierte, dass dies wahrscheinlich gar nicht mehr nötig sei. Allerdings sei es sinnvoll eine Debatte darüber zu führen, wie unser Zusammenleben in Hannover aussehen solle. Ratsherr Klippert fragte, ob man immer weitermachen und immer neue Verordnungen erlassen wolle, um die Menschen immer weiter aus der Innenstadt aussperren zu können. Die Ärmsten der Gesellschaft von, hinter dem Bahnhof vor den Bahnhof treiben. Und das dann immer wieder - hin und her. Die Deutsche Bahn habe im Regions- und Verkehrsausschuss darüber berichtet, wie man sogenannte Unkunden durch Umbauarbeiten am Bahnhof effektiver verdrängen wolle. Dieser Umgang erinnere an das Vorgehen mit der Straßentaube. Diese sei da und man versuche alles, diese vom Dasein abzuhalten. Ratsherr Klippert erläuterte, dass auch andere Städte kreativ beim Verdrängen wären. Die Stadt Braunschweig habe beispielsweise vor kurzem das Lagern und Verweilen verboten. Ratsherr Klippert regte an, dass man die Ordnungsdienste dazu animieren sollte, das diese „Kaufkraftkontrollen“ vornehmen mögen. Denn wie sollte man sonst entscheiden können, wer in der Innenstadt verweilen dürfte und wer nicht. Warum sollten auch diejenigen auf Hannovers Pflaster flanieren dürfen, die nicht einmal genug in der Tasche hätten, um Konsumieren zu können. Ratsherr Klippert erörterte zur Straßenmusik, dass dort ein schneller Kundenwechsel angestrebt würde. Denn wer draußen stünde, vergeude Zeit, die dieser zum Geldausgeben besser nutzen könnte. Es solle Ruhe auf den Straßen herrschen, damit niemand inne halte. Straßenmusik würde nicht nur nerven, sondern diese würde auch Zeit und vor allem Geld kosten. Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass die Fraktion Die Fraktion als Veranstalter einer Großdemonstration, für den Erhalt der Grundrechte, mit einer Zahlung von mehr als 500 Euro zur Kasse gebeten werden sollte. Ratsherr Klippert sagte, dass man damit weitermachen sollte, womit man bereits angefangen habe. Kaufkraftkontrollen einführen und Obdachlose, Junkies und Hartz IV Empfänger*innen aus der Innenstadt vertreiben. Und Straßenmusik und Demonstrationen würden sowieso verboten. Denn diese würden nur die Ordnung und Sicherheit beim Shoppen stören. Ratsherr Klippert stellte klar, dass es natürlich auch andere Möglichkeiten gäbe. Man kümmere sich endlich um einen Masterplan für obdach- und wohnungslose Menschen, wobei natürlich auch für suchtkranke Menschen mitgedacht werden müsste. Stadt und Polizei müssten dafür sorgen, dass Demonstrationen davor geschützt würden, dass diese zukünftig aus Kostengründen nicht mehr stattfinden könnten. Ratsherr Klippert bemerkte, dass positiv zu bewerten sei, dass die Stadt die Rechnung, aufgrund eines Verfahrensfehlers, zurückgestellt habe. Zudem bearbeite man das Konzept für Straßenmusik dahingehend, dass die Szene der Straßenmusik weiterhin einen festen Platz in Hannover haben werde.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erläuterte, dass die Fraktion Die Fraktion die heutige Aktuelle Stunde unter die Überschrift: „Ordnung über alles“ ansetzen würde. Diese Überschrift spiele nicht nur bewusst mit unschönen Assoziationen, sondern sei auch sachlich falsch. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover habe ein städtisches Ordnungs- und Sauberkeitskonzept beschlossen, die beide mit Augenmaß vorgingen und sozial ausgewogen wären. Ratsherr Dr. Menge betonte, dass die Fraktion Die FRAKTION davon ganz bewusst ein Zerrbild zeichnen würde. Dies würde sich nicht nur in den Zustimmungen der fraktionsübergreifenden großen Runden des Ordnungsdezernenten in den Stadtbezirken, sondern auch in den letzten Ergebnissen der Bürgerpanels widerspiegeln, wo die meisten dieser Maßnahmen mit mehr als 80 % Zustimmung bewertet worden wären. Zu allen Themenfeldern des Konzeptes gäbe es eine große Akzeptanz. Die kleine Ausnahme dabei bilde die Straßenmusik, wobei die Fraktion der SPD der Ansicht sei, dass man auch dort differenzieren müsste. Es seien sicher nicht nur die Angestellten der großen Läden in der Innenstadt, sondern viele Einwohner*innen der Altstadt, Kneipenbesucher*innen, die Angestellten der Gastronomie und nicht zuletzt sehr viele Brautpaare froh darüber, nicht mehr zwangsbeglückt zu werden. Zudem erfolgte und erfolge die Auswahl für den städtischen Ordnungsdienst mit großer Sorgfalt. Ganz bewusst würde dabei nicht auf „schwarze Sheriffs“ gesetzt, sondern auf soziale Kompetenz und Fingerspitzengefühl. Ratsherr Dr. Menge sagte, dass Satire gut und schön und auch wichtig für die Politik sei. Aber aus Sicht der Fraktion der SPD sei die bewusste Verwendung von nationalsozialistischen Ausdrücken, wie totale Ordnung, nicht nur geschmacklos, sondern auch herabwürdigend. Und dass nicht nur für den Ordnungsdezernenten und die überwiegende Mehrheit des Rates, sondern ganz besonders auch gegenüber den Mitarbeiter*innen des städtischen Ordnungsdienstes. Nach Ansicht der Fraktion der SPD sei es nicht pseudofaschistisch, sondern die Grundlage des menschlichen Miteinanders, gewisse Verhaltensregeln zu akzeptieren und sich um deren Einhaltung zu kümmern. Dabei ginge es nicht darum irgendwelche gesellschaftlichen Gruppen zu stigmatisieren. Deswegen fände man es richtig, dass man sich in Hannover nicht für ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen entschieden habe. Allerdings sei man dafür, dass das Verteilen von Scherben in Sandkästen und dass öffentliche Abhalten von Notdürften auf Gehsteigen und in Häuserecken, sanktioniert werden müsste. Ratsherr Dr. Menge betonte, dass sich Hannover sicherlich nicht Braunschweig oder Viktor Orbáns Ungarn zum Vorbild nehmen würde. Denn man wolle auch weiterhin eine bunte und lebendige Großstadt bleiben. Und zu einer solchen würden die unterschiedlichsten Gruppen gehören. Ordnungspolitik und Sozialpolitik wären für die Fraktion der SPD keine Gegensätze. Ratsherr Dr. Menge hob zum Abschluss hervor, dass sich bei der Haushaltsverabschiedung im Dezember zu 100 % herausstellen werde, dass die Ratsmehrheit sozial Benachteiligte nicht vernachlässigen würde.

Beigeordnete Seitz (CDU) führte aus, dass die Begründung des Antrages der Fraktion die FRAKTION zu dieser Aktuellen Stunde leider einen bedauerlichen Hang zur Polemik zeigen würde, der aus Sicht der Fraktion der CDU bei diesem Thema gänzlich unangebracht sei. Denn auch als Satire-Partei sollte man seine Grenzen kennen. Beigeordnete Seitz erläuterte, dass Verwaltung und Stadtpolitik versuchen würden einer Problematik Herr zu werden, die vor allem im Innenstadtbereich in den letzten Jahren immer deutlicher zu Tage treten würde. Dies tue man nicht des Selbstzweck Willens, sondern weil die Bürger*innen, die die Fraktion der CDU gewählt hätten, die Situation zunehmend als Belastung empfänden. Straßenmusikanten könnten für das Leben einer Großstadt eine Bereicherung sein. In diesem Zusammenhang habe man sich an den vielen sonnigen Tagen in der näheren Vergangenheit, aufgrund der Straßenmusik, in andere Metropolen, wie z.B. Paris, versetzt fühlen können. Beigeordnete Seitz betonte, dass es überhaupt nicht darum gehe, diesem Teil großstädtische Kultur zu verbieten oder vertreiben zu wollen. Wer allerdings als Angestellter im Einzelhandel oder in seiner eigenen Wohnung über Stunden hinweg einer Dauerbeschallung ausgesetzt sei, dem vergehe recht schnell die Freude am beliebten Straßenmusikanten. In der List würden beispielsweise Klarinettenspieler*innen ihr fünf Stücke umfassendes Repertoire, mit kurzen Unterbrechungen, halbstündig wiederholen. In diesem Bezug müsste ein Ausgleich zwischen den Musikern und den ebenso berechtigten Interessen der Einwohner*innen geschaffen werden. Beigeordnete Seitz fragte, wie dies nach Meinung der Fraktion Die FRAKTION, anders als mit einem Standortwechsel, zu bewerkstelligen wäre. Beigeordnete Seitz erörterte, dass es eben nicht um ein komplettes Verbot gehen würde. Allerdings wäre die dauerhafte Beschallung mit Musik nicht zu Unrecht eine der verbotenen Foltermethoden. Beigeordnete Seitz führte weiter aus, dass das schwierigste und menschlich sensibelste, im Antrag ausgewiesene Thema, sicherlich die Situation rund um den Hauptbahnhof sei. Dort müsste aus Sicht der Fraktion der CDU zum einen sensibel mit der Thematik umgegangen werden. Eine im Idealfall, individuelle Ansprache durch Sozialarbeiter, Möglichkeiten eines schützenden Aufenthaltes in geschlossenen Räumen und das Bereitstellen von Zufluchtsmöglichkeiten in den Wintermonaten würden für die Fraktion der CDU zwingend dazugehören. Dazu würde einen die Menschlichkeit und die im Sprachgebrauch der Fraktion der CDU verankerte christliche Nächstenliebe, verpflichten. Auf der anderen Seite könnte es nicht sein, dass Einwohner*innen in Hannover Angst davor hätten, bestimmte Orte und Plätze zu passieren. Dies zu gewähren sei die Pflicht der gewählten Volksvertreter*innen. Der Staat oder im vorliegenden Fall die Stadt müsste deutlich machen, welches Verhalten im Sinne eines vernünftigen Miteinanders toleriert würde und welches nicht. Da würde auch kein verschämtes Wegsehen oder Beschönigen helfen. Beigeordnete Seitz hob hervor, dass diejenigen, die Hilfe bräuchten, auch Hilfe erhalten müssten. Und wer gegen Regeln verstoße, die man sich im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenlebens gegeben habe, müsste spüren, dass die Gesellschaft dies nicht hinnähme. Genau hierzu solle das Sicherheits- und Ordnungskonzept einen ersten Beitrag leisten. Beigeordnete Seitz erinnerte daran, dass die Fraktion der CDU das Konzept ebenfalls abgelehnt habe und dass daher dieser Beitrag nur ein Anfang sein könnte. Die Fraktion der CDU wird ein waches Augenmerk auf die Wirkungsweise des Konzeptes haben und werde gegebenenfalls auf weitere Maßnahmen oder Gegenmaßnahmen drängen. Beigeordnete Seitz stellte abschließend klar, wer versuche Bevölkerungsgruppen oder deren berechtigte Interessen in derart polemischer Weise gegeneinander auszuspielen, der spiele Populisten und Extremisten jeglicher Couleur in die Hände. Wer Polemik anwende suche keinen Konsens, sondern wolle Recht behalten!

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) wies zum Thema Straßenmusik darauf hin, dass man bereits eine Evaluierung zur Regelung der Straßenmusik beschlossen habe und somit im Jahr 2019 werde feststellen können, ob in diesem Zusammenhang Nachbesserungen möglich würden. Beigeordnete Dr. Markowis betonte, dass sich die bisherigen Redner*innen darin einig gewesen wären, dass man die allgemeine Erklärung zum Artikel 1 der Menschenpflichten anerkenne. Beigeordnete Dr. Markowis führte aus, dass man am Raschplatz und am Andreas-Hermes-Platz eine Art Hase und Igel Spiel unterhalten würde. Am Raschplatz würden ungeliebte Zeitgenoss*innen zurzeit von privaten Sicherheitsdiensten und auf dem Weißekreuzplatz vom Städtischen Ordnungsdienst vertrieben. Die Betroffenen, die teilweise ohne Vorwarnung durch die Räumung ihrer letzten Habseligkeiten beraubt würden, fänden sich dann zerstreuter an anderer Stelle oder kurz darauf am gleichen Ort wieder. Auch die Parkhausbetreiber würden wieder vermehrt über nächtliche Besuche von Suchtkranken klagen. Beigeordnete Dr. Markowis konstatierte, wenn alle Einwohner*innen Hannovers amerikanische Pfadfinder*innen wären, sie sich dann wünschen würde, dass diese fünf Abzeichen machen müssten. Erstes Abzeichen: Realität, denn es gäbe Menschen die obdachlos und/oder suchtkrank wären und die ungewünschtes Verhalten an den Tag legen würden. Und es sei zunächst einmal so zur Kenntnis zu nehmen, dass sich diese gern in zentraler Lage und im Freien aufhalten würden. Zweites Abzeichen: Empathie, denn trotz des unerwünschten Verhaltens würden diese Menschen zu den Schwächsten der Schwachen gehören. Niemand komme auf die Welt und würde mit dem Ziel aufwachsen, am Hannoverschen Hauptbahnhof „abzuhängen“. Drittes Abzeichen: Nachhaltigkeit, denn wenn diese Menschen von einer Stelle vertrieben würden, tauchten diese an einer anderen Stelle wieder auf. Die Methode Vertreiben sei demnach kein bisschen nachhaltig, sondern verursache vielmehr unkontrollierbare Situationen. Dies sei mit der Situation in den neunziger Jahren, als es noch keine nachhaltigen Strategien gab, zu vergleichen. Damals habe man die Suchtkranken vom Hauptbahnhof vertrieben und diese hätten sich in den Wohngebieten, wo man diese noch weniger haben wollte, wieder zusammengefunden. Viertes Abzeichen: Gesamtstrategie, denn der Ordnungsdienst könne nur ein Baustein sein, um einen Interessensausgleich zwischen Business und Elend herstellen zu können. Man sollte wissen, wo man Wohnungslose und Suchtkranke akzeptieren wolle. Im Straßenbild habe man diese zu akzeptieren. Man sollte dort Hilfen, wie z.B. Hygieneangebote, Schließfächer, Sozialarbeit usw., installieren, wo sich diese aufhalten würden. Dazu müsste es eine enge Abstimmung zwischen dem Ordnungsdienst und dem sozialen Hilfesystem geben, um echte Gemeinheiten vermeiden zu können. Denn auch unliebsame Menschen wären Menschen und sollten nicht ihrer wenigen Habseligkeiten beraubt werden. Deswegen fordere die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept: „Suchtkranke in der Innenstadt“, welches diese Komponenten enthalte. Die Interessen des neuen Hotels und der Gewerbetreibenden sollten ebenso berücksichtigt werden, wie das Sicherheitsgefühl der Passant*innen. Allerdings könnte man die Schwächsten der Schwachen nicht einfach wegräumen und man könne ihnen auch nicht einfach sagen, dass diese besser leben sollten. Denn wenn sie das ohne fremde Hilfe schaffen könnten, dann würden sie das auch zweifelsfrei tun. Diese stünden dafür, dass das Leben nicht für alle schön und gemütlich sei. Diese erinnerten daran, dass es auch andere Leben gäbe, als solche wie es die Mitglieder des Rates haben würden. Vielleicht ängstige man sich vor ihnen und nähme sie als Bedrohung war. Es sei Projektion und Abwehr zugleich, diesen Menschen die alleinige Schuld an ihrem Schicksal zuschreiben zu wollen und sie für vermeintlich falsche Lebensentscheidungen zu bestrafen. Beigeordnete Dr. Markowis unterstrich, dass man weiterhin alles dafür tun sollte, einen Interessensausgleich in der Innenstadt, der kontinuierlich und in ständigem Abwägen der Härten für die einen und die anderen, schaffen zu können. Dafür benötige man noch ein bisschen mehr, als den städtischen Ordnungsdienst.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass Ordnung so viel wie Aufgeräumtheit und Sauberkeit, wie dies der Ordnungsdezernent ebenfalls zusammengefasst habe, bedeuten würde. Zudem gäbe es mathematische, chemische und biologische Ordnung. Aber Ordnung würde auch bedeuten, eine Form der Sortierung vorzunehmen. Ordnung könne heißen eine Rangfolge herzustellen. Darüber hinaus würde damit eine Art Wertung vorgenommen. Ratsfrau Falke erörterte, dass sie bei dem Schlagwort „Zucht und Ordnung“ automatisch beim Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz, welches ursprünglich zur Bekämpfung des Terrorismus eingerichtet worden sei, landen würde. In der Berichterstattung zum Fall Anis Amri werde unter anderen darauf verwiesen, dass auch der Verfassungsschutz versagt habe. Ratsfrau Falke betonte, dass es oft ausreichend Gesetze gäbe und dass ausreichend Ordnung vorherrschen würde. Allerdings würden die Gesetze nicht entsprechend umgesetzt. Anstatt dessen würde mit einem solchen Gesetz versucht, nicht nur die Verantwortlichkeit, sondern auch die Schuld auf die Bürger*innen zu verteilen. Demzufolge würde man bei einer Rangordnung ankommen, die den Bürger*innen zeige, dass diese weiter unten stünden. Ratsfrau Falke machte deutlich, dass schon mehrfach darauf hingewiesen worden sei und dem auch zuzustimmen wäre, dass gewisse Verhaltensregeln einzuhalten wären. Allerdings sei es auch den normalen Bürger*innen nicht entgangen, dass gerade besagte Eliten sich dahingehend verhalten würden, permanent alle Regeln zu brechen. Und zwar ohne Ahndung. Ratsfrau Falke erinnerte an den Dieselskandal und an die Cum-Ex-Skandale. Ratsfrau Falke konstatierte, dass es wahrscheinlich eine Menge Bürger*innen gäbe, die der Ansicht wären, dass irgendetwas nicht stimmen würde, ohne es wirklich benennen zu können. Das subjektive Sicherheitsgefühl sei gesunken. Obwohl die Polizei berichte, dass die Statistiken gar nicht so schlecht wären. Ratsfrau Falke stellte fest, dass genau diese Existenzängste, wie z.B. befristete Arbeitsverträge, niedrige Löhne, Armutsgefahren und ständig wachsende Mieten, für ein allgemeines Unsicherheitsgefühl verantwortlich wären. Ratsfrau Falke bekräftigte, dass es wünschenswert wäre, anstatt immer nur für Sicherheit und Ordnung, für das Stehen in Reih und Glied zu sorgen oder anhand von neuen, schwammigen Gesetzen alle Bürger*innen unter Generalverdacht stellen zu wollen, mit den Bürger*innen zusammen Lösungen gegen Armut und Wohnungsnot zu erarbeiten. Das könnte eine Form von Sicherheit und Wohlfühlen auslösen, die viele andere Probleme gleich mit aus der Welt schaffe.

Ratsherr Karger (AfD) entgegnete zum Wortbeitrag des Vorsitzenden der Fraktion Die FRAKTION, dass die beliebten Straßenmusiker nicht von ihren Auftritten abgehalten würden, sondern lediglich nach 30 Minuten Spielzeit den Standort wechseln müssten. Das schaffe Abwechslung für Anwohner*innen, Gäste der Gastronomie sowie den Gewerbetreibenden. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass der Kreisverband der AfD schon mehrfach Veranstaltungen angemeldet und anschließend keine Rechnung wegen vermüllter Straßen erhalten habe. Der Verstoß gegen die Auflagen bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Verunreinigungen, müssten vom Veranstalter (Fraktionen, Gruppen oder Einzelpersonen) natürlich gegen Rechnung auch beglichen werden. Ratsherr Karger bemerkte, dass in einer der vergangenen Ratsversammlungen von der Fraktion Die FRAKTION mitgeteilt worden wäre, dass diese nichts gegen Müll auf den Straßen einzuwenden habe, da in vermüllten Stadtteilen die Mieten niedrig gehalten würden. Ratsherr Karger bezweifelte, dass die „Mietpreisbremse Müll“ der Fraktion Die FRAKTION mit den Vorstellungen der Bewohner*innen in Einklang zu bringen wären. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass die Verdrängung der Obdachlosen nicht in Richtung Ernst-August-Platz, sondern in die Bahnhofstraße und auf den Andreas-Hermes-Platz stattgefunden habe. Zudem sei es nicht notwendig sich ein Beispiel an der Stadt Braunschweig zu nehmen, da es in Hannover bereits eine sehr alte Verordnung gäbe, wonach das Liegen und Nächtigen im Bereich von öffentlichen Straßen und das Campieren in Grünanlagen untersagt sei. Ratsherr Karger resümierte, dass die Fraktion Die FRAKTION mit ihrer vorgetragenen Polemik lediglich suggerieren wolle, dass man sich angeblich auf dem Weg zu einem Polizeistaat befände. Ratsherr Karger unterstrich, dass dies ganz sicher nicht der Fall sei und dass die Ausdehnung der gemeinsamen Streifengänge von Polizei und städtischen Ordnungsdienst im Stadtteil Sahlkamp ein Beleg dafür wäre.

Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass die Satire im Wortbeitrag der antragstellenden Fraktion anfangs noch als recht nett bezeichnet werden könnte. Allerdings sei im Verlauf des Vortragens das Niveau immer mehr in Richtung eines unverständigen Kopfschüttelns abgedriftet. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass in einer Gesellschaft Regeln benötigt würden, die auch eingehalten würden. Denn Regeln würden Ordnung schaffen und im Resultat auch Sicherheit erzeugen. Zudem hätten die Menschen in Hannover ein Recht darauf, dass sich die Verwaltung und der Rat der Stadt darum zu kümmern habe, dass diese sicher in der Stadt leben könnten. Ratsherr Engelke stellte fest, dass man ein Ordnungs- und Sicherheitskonzept in Hannover habe aufstellen müssen, da es in der Gesellschaft auch immer Menschen gäbe, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht an Regeln halten wollten. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass gerade die FDP-Fraktion sich unter anderen dafür stark gemacht habe, dass eben keine „schwarzen Sherriffs“ durch die Stadt patrouillieren sollten. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Engelke, dass sich die Fraktion Die FRAKTION über die Belange der Bürger*innen lustig machen würde, die denen ernsthaft am Herzen lägen. Zudem monierte Ratsherr Engelke vor dem Hintergrund des Änderungsantrages zum Ordnungs- und Sicherheitskonzept, dass sich die Mitglieder der Fraktion Die FRAKTION einmal ernsthaft Gedanken darüber machen sollten, was ein derartig formulierter, in das Verfahren gegebener Antrag für Auswirkungen haben könnte. Ratsherr Engelke resümierte zum Abschluss, dass es ganz und gar nicht zusammenpassen würde, wenn man einen Antrag zur Verschärfung des Ordnungs- und Sicherheitskonzeptes in das politische Verfahren gäbe und sich anschließend zu den heroischen Rettern vor dem Polizeistaat aufschwingen wolle.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) stellte klar, dass derjenige, der eine Demonstration anmelde, im Zuge derer die Straßen vermüllt würden, auch mit einer Rechnung über die Reinigung rechnen müsste. Ratsherr Böning fragte, was es daran zu kritisieren gäbe, wenn beabsichtigt würde, dass es am Raschplatz sauberer und geordneter zugehen solle. Ratsherr Böning fragte ferner, wo das Problem sei, wenn die Stadt an bestimmten Plätzen ein Alkoholverbot erlassen würde. Ratsherr Böning konstatierte, dass es für manch einen wahrscheinlich schwer nachzuvollziehen sei, aber die Mehrzahl der Bürger*innen würden eine gewisse Sauberkeit und Ordnung der Anarchie vorziehen. Die meisten Bürger*innen wollten eben nicht am Ernst-August-Platz oder am Raschplatz von Bettlern belästigt und von Betrunkenen angepöbelt werden. Sicherheit und Ordnung sei nicht immer gleich etwas Negatives und nicht jeder, der etwas für Sicherheit und Ordnung übrig habe, sei automatisch ein Rechtsradikaler. Zudem würde das Beispiel Braunschweig zeigen, dass es wichtig sei rechtzeitig zu agieren und falsch sei auf eine Eskalation der Ereignisse zu warten. Denn wenn sich die durchschnittlichen Bürger*innen in ihrem Empfinden für Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gestört fühlten, dann müsste entsprechend gehandelt werden. Ratsherr Böning erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Maßnahmen der Verwaltung in Hinblick auf Sicherheit und Ordnung unterstützen würden. Ratsherr Böning äußerte die Vermutung, dass die heutige Aktuelle Stunde wieder einmal eine Aktuelle Stunde nur des Aktuellen-Stunde-Willens - Also wieder einmal eine reine Showveranstaltung sei!

Ratsherr Braune erklärte, dass er dem Konzept des Ordnungsdezernenten fast uneingeschränkt zustimmen könnte. Die Ausnahme beträfe die Straßenmusikanten. Denn für eine City of music und für eine Stadt die Kulturhauptstadt Europas werden wolle, sei es das falsche Signal, dass nicht mehr als vier Personen in einer Gruppe zusammen musizieren dürften. Ratsherr Braune führte aus, dass das Gegenteil von Unordnung Frieden sei. Es gäbe keinen Weg zur Ordnung ohne Frieden. Es gäbe sonst Kontrolle oder Chaos. Aber keinen Frieden und somit auch keine Ordnung. Kontrolle wiederum – wenn überspannt, führe zu Angst und mehr Kontrolle. Aber nicht zu Freiheit. Und auch wiederum nicht zu Frieden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass die Vorsitzende der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Wortbeitrag quasi ausgeführt habe, dass man die Obdachlosen im Straßenbild von Hannover akzeptieren und sich daran gewöhnen müsste. Beigeordneter Hauptstein machte deutlich, dass das die Bankrotterklärung der Politik der Bündnis 90/Die Grünen sei. Denn im Klartext würde das heißen, dass die Wohnungslosen da jetzt rumlägen, dass man jetzt auch nichts mehr tun könnte und sich dann eben daran gewöhnen müsste. Beigeordneter Hauptstein stellte klar, dass diese Einstellung falsch sei. Man müsste die Leute menschenwürdig unterbringen, von der Straße wegholen und dafür sorgen, dass diese Zustände auf den Straßen in Hannover nicht mehr bestünden. Darüber hinaus sei es notwendig, dass man die Obdachlosen mindestens mit dem gleichen Standard unterbringe, wie die Flüchtlinge. Genauso würde zur ganzen Wahrheit gehören, dass die Armutszuwanderung aus Südosteuropa gestoppt würde. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen auch dazu geäußert habe, dass man auch gegen diesen Zustand eigentlich nichts unternehmen wolle. Die Botschaft sei gewesen, dass die Gesellschaft es eben ertragen müsste, dass vermehrt Südosteuropäer auf Hannovers Straßen landeten und sich dem Alkoholkonsum hingeben würden.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der Vorsitzende der Fraktion der AfD ganz bewusst ihre Ausführungen absichtlich und für jeden offensichtlich völlig falsch dargestellt habe. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen würden entgegen der Falschdarstellungen vehement fordern, dass für die Menschen, die von Obdachlosigkeit und Suchtkrankheit betroffen wären, noch wesentlich mehr getan werden müsste. Beigeordnete Dr. Markowis bekräftigte, dass sie in ihrem Wortbeitrag gesagt habe, dass diese Menschen zu den Schwächsten der Schwachen gehörten und dass es einfach zu akzeptieren sei, dass diese im öffentlichen Straßenbild wären und auch sein wollten. Ferner habe sie erklärt, dass alle Obdachlosen, unabhängig von der Nationalität, menschenwürdig behandelt werden müssten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN deutlich gegen die Einschränkungen für die Straßenmusik*innen ausgesprochen habe. Beigeordneter Machentanz führte weiter aus, dass der steigenden Obdachlosenzahl, unbezahlbarem Wohnraum sowie maroden Schulgebäuden viel dringlicher abgeholfen werden müsste, um vernünftige Verhältnisse in Hannover schaffen zu können. Der beste Schutz vor einem unguten Sicherheitsempfinden sei es, wenn man gleiche Lebensverhältnisse in der Stadt herstelle und infolgedessen auf ein Sicherheits- und Ordnungskonzept verzichten könnte.

Ratsherr Hirche (AfD) kritisierte, dass die verfehlte Politik der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD der vergangenen Jahre in Hannover für die hohen Obdachlosenzahlen und die Wohnungsnot in der Stadt verantwortlich wäre. Zudem habe man sich mit einer Unrechtherrschaft und daraus resultierend, mit der Versorgung von Hunderttausenden von Flüchtlingen auseinanderzusetzen. Im Kontext dazu habe ein Mitglied der Fraktion der SPD erklärt, dass die Wohnungen am Kronsberg für die Unterbringung der sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge gebraucht würden.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) entgegnete, dass die Fraktion der AfD nicht einen einzigen Antrag zur Unterbringung bzw. zum Umgang mit den Obdachlosen in das Verfahren gegeben habe. Dem Vorwurf an die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen, wonach diese zu wenig tun würden, könnte man somit nur erwidern, dass wenige Ideen und Maßnahmen immer noch besser wären als gar keine!

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.




Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter