Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 20.09.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.09.2018)
Protokoll (erschienen am 22.11.2018)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
_____________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 17.10.2018

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 20. September 2018,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.05 Uhr
Ende 22.00 Uhr
_____________________________________________________________________


Anwesend:
(verhindert waren)


Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
(Bezirksratsherr Deppe) (CDU)
Bezirksratsherr Fauteck (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
(Bezirksratsfrau Langrehr) (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
Bezirksratsherr Prieß (AfD)
Bezirksratsherr Schrader
(Bezirksratsherr Steuer) (LINKE & PIRATEN)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Weber) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Frau Höppner Stadtplanung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement

Presse:
Herr Nöthel "Fidele Dörp"
Herr Schwarzenberger HAZ



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. B E R I C H T E

2.1. Bericht aus der Sanierungskommission

2.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

2.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

2.4. Informationen über Bauvorhaben

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. E N T S C H E I D U N G E N

4.1.1. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2043/2018)

4.2. A N H Ö R U N G E N

4.3. A N H Ö R U N G zum Haushalt 2019/2020

4.3.1. Haushaltsplan 2019/2020 - Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 1299/2018 mit 1 Anlage)

4.3.2. Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 1297/2018 mit 3 Anlagen)

4.3.2.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Anlage 1 Teil ll zur Drucks. Nr. 1297/2018), hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2019/2020 - Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2025/2018)

4.3.2.2. Zusammenfassung der Änderungsanträge - Gemeinsame Anträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anträge der CDU zu Drucks. Nr. 1297/2018 - Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2053/2018)


5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Begegnungsstätte Wettberger Edelhof
(Drucks. Nr. 15-2054/2018)

5.1.2. Brunnen Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2055/2018)

5.1.3. Verkehrssituation Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2056/2018)

5.1.4. Landesmittel für Sprachbildung und Sprachförderung
(Drucks. Nr. 15-2057/2018)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2052/2018)

6.2. der AfD-Fraktion

6.2.1. Fahrradanlehnbügel „Schünemannplatz“
(Drucks. Nr. 15-1888/2018)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Einrichtung eines „Offenen Bücherschrankes“ in den Stadtteilen Wettbergen und Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2058/2018)

6.3.2. Parkpalette am Stadtbahn Endpunkt Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2059/2018)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

7. Informationen über Bauvorhaben



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Winnicki beantragte den TOP 4 vor die TOPs 2 einschließlich der Unterpunkte zu ziehen.

Der Antrag wurde mit 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

Die vorliegende Tagesordnung wurde daraufhin einstimmig in der vorgelegten Form und Reihenfolge bestätigt.


TOP 2.
B E R I C H T E

TOP 2.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Der TOP wurde abgesetzt.


TOP 2.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsherr Schrader berichtete aus dem Integrationsbeirat.
Die Erörterung und Abstimmung der Zuwendungsanträge wurde unter TOP 4.1.1 durchgeführt.


TOP 2.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Sievers berichtete aus dem Stadtbezirk.

Herr Sievers beantwortete die Anfrage vom stellvertretenden Bezirksbürgermeister Dette aus der letzten Sitzung bzgl. der Zeitschiene des Baus der Stadtbahnverlängerung. Er gab die Information weiter, dass sich die Bautätigkeit in der Göttinger Chaussee aufgrund der Verzögerungen des Stadtbahnbaus nach Hemmingen nicht verzögere.

TOP 2.4.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Höppner berichtete, dass die Erhaltungssatzung für den Ricklinger Stadtweg in Kraft getreten sei.


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -


Ein Einwohner beschwerte sich über die zu niedrige Durchfahrthöhe für einige Busse unter der neuen Brücke am Mühlenholzweg.

Der stellvertretenden Bezirksbürgermeister Dette erwiderte, dass der Bezirksrat diese Frage schon in der Sitzung am 03.05.2018 beantwortet habe. Für den Bau sei die Landesstraßenbehörde zuständig, da es sich um eine Bundesstraße handle. Der Bezirksrat habe dem Planfeststellungsbeschluss im Ganzen zugestimmt. Es sei aber nicht deren Aufgabe, bauliche Details zu prüfen.

Mehrere Einwohner und Einwohnerinnen wünschten, sich zur Straßenausbaubeitragssatzung zu äußern.

Bezirksbürgermeister Markurth verwies auf entsprechende Anträge zum Haushalt, die unter TOP 4 behandelt würden. Er schlug vor, die Einwohnerfragestunde zu diesem Thema zu unterbrechen und zu dem entsprechenden TOP weiterzuführen.

Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Bezirksbürgermeister Markurth unterbrach die Einwohnerfragestunde nach 10 Minuten, um 19.25 Uhr.

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Einwohnerfragestunde erneut um 20.45 Uhr.

Eine Einwohnerin fragte nach der Rechtsfolge des Beschlusses zum Haushalt im Bezirksrat.

Bezirksbürgermeister Markurth erläuterte, dass der Stadtbezirksrat im Rahmen des Programms zur Grundsanierung im Bestand darüber entscheidet, welche Straßen saniert würden. Über die Beitragssatzung und die dazu gestellten Anträge entscheide der Rat.

Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Einwohnerfragestunde nach weiteren 20 Minuten um 21.05 Uhr.



TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.1.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-2043/2018)

Antrag,

folgende Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates zu beschließen:

1.) IB 03/18 Die Upcyclingbörse Hannover erhält für das Projekt "Baubuch Mühlenberg" eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 1.600,00 €.
2.) IB 04/18 Die Peter-Ustinov-Schule erhält zur Förderung des Integrationsprojektes "Neugierig auf Hannover" eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 600,00 €.
3.) IB 05/18 Der Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.erhält zur Förderung des Projekts "Eltern-Kind-Frühstück" eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 400,00 €.
4.) IB 06/18 Die HS Peter-Ustinov-Schule erhält zur Förderung des Schülerprojektes "Wir und Gemeinsamkeit in Vielfalt" eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 2.960,00 €.


Herr Karger beantragte Einzelabstimmung. Er erläuterte, dass aus seiner Sicht der finanzielle Beitrag zum Schülerprojekt "Wir und Gemeinsam in Vielfalt" unverhältnismäßig hoch sei und seine Fraktion dem Antrag daher nicht zustimmen könne.

Einzelabstimmung:
Die Zuwendung unter Punkt 1 wurde einstimmig angenommen.
Die Zuwendung unter Punkt 2 wurde einstimmig angenommen.
Die Zuwendung unter Punkt 3 wurde einstimmig angenommen.
Die Zuwendung unter Punkt 4 wurde mit 14 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2
Enthaltungen angenommen.


TOP 4.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.3.
A N H Ö R U N G zum Haushalt 2019/2020

TOP 4.3.1.
Haushaltsplan 2019/2020 - Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 1299/2018 mit 1 Anlage)

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.


TOP 4.3.2.
Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 1297/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,

die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 zu beschließen.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.

Die Abstimmungen zu den einzelnen Änderungsanträgen der Drucks. 15-2053/2018 erfolgte unter TOP 4.3.2.2.


TOP 4.3.2.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Anlage 1 Teil ll zur Drucks. Nr. 1297/2018), hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2019/2020 - Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2025/2018)

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 für den Stadtbezirk Ricklingen veranschlagten
Haushaltsmitteln im Ergebnishaushalt werden 2.800,00 Euro für Repräsentationsmittel des
Stadtbezirksrates ausgewiesen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 4.3.2.2.
Zusammenfassung der Änderungsanträge - Gemeinsame Anträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anträge der CDU zu Drucks. Nr. 1297/2018 - Haushaltssatzung 2019/2020
(Drucks. Nr. 15-2053/2018)

Antrag

Der Bezirksrat Ricklingen beschließt die in der Anlage beigefügten Änderungsanträge (siehe Auflistung mit Einzelergebnissen) zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020.

Eine Übersicht der Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Änderungsanträgen zum Haushalt befindet sich in der Anlage 1.

Nachdem Bezirksratsfrau Bergmann für die Kooperation aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke & Piraten und Bezirksratsherr Winnicki für die CDU-Fraktion die Reden zum Haushalt gehalten haben, wurden die einzelnen Änderungsanträge zum Haushalt 2019/2020 beraten.


Ergänzungen und Änderungen zu den einzelnen Anträgen:

Antrag, Nr. 5, Erweiterung der GS Wettbergen
Die CDU-Fraktion zog den Antrag zurück, da ein vergleichbarer Antrag der Kooperation vorlag. Diesem könne die CDU-Fraktion zustimmen, wenn folgender Satz ergänzt würde:
"Des Weiteren prüft die Verwaltung am Standort der GS Wettbergen den Bau einer Mehrfeldhalle"

Der Änderungsantrag wurde daraufhin entsprechend ergänzt und einschließlich dieser Ergänzung einstimmig angenommen.

Antrag, Nr. 15, Parkpalette Endhaltestelle Wettbergen
Die Kooperation hielt den Antrag in Bezug auf die Tiefgarage für unrealistisch, bot aber ihre Zustimmung an, wenn die "Tiefgarage durch "Parkpalette" ersetzt würde.

Der Änderungsantrag wurde daraufhin entsprechend geändert und einschließlich dieser Änderung einstimmig angenommen.

Antrag, Nr. 18, Solarbänke mit Docking-Station
Ein Übertragungsfehler wurde einvernehmlich dahingehend verbessert, dass in Ricklingen 4 und in Wettbergen 2 Bänke beantragt werden.

Der Änderungsantrag wurde daraufhin entsprechend korrigiert und einschließlich dieser Korrektur einstimmig angenommen.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Begegnungsstätte Wettberger Edelhof
(Drucks. Nr. 15-2054/2018)

Nach der uns soweit bekannten Lage der Dinge muss das DRK in wenigen Wochen die ihr gekündigten Räumlichkeiten am Wettberger Edelhof verlassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der Dinge?
2. Welche alternativen Maßnahmen zieht die Verwaltung in Betracht falls die laufenden Gespräche in der Sache nicht zum Ziel führen sollten?


Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:

zu Frage 1:

Die Landeshauptstadt Hannover hat den mit dem Gartenheim Wohnungsunternehmen eG abgeschlossenen Mietvertrag zur Nutzung der Begegnungsstätte Wettberger Edelhof zum 31.12.2018 gekündigt. Hintergrund der Kündigung ist, dass die dort angesiedelten drei Seniorengruppen des KSH trotz guter Öffentlichkeitsarbeit kaum noch wahrgenommen werden. Ursächlich hierfür ist einerseits die vergleichsweise schlechte Erreichbarkeit der Begegnungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln und andererseits die im Stadtbezirk 9 vorhandene gute Versorgung mit zahlreichen und vielfältigen offenen Seniorenangeboten. Für den Stadtteil Wettbergen zählen hierzu die zahlreichen Seniorenangebote der Ev. – luth. Kirchengemeinde Johannes der Täufer bzw. die Angebote der Wettberger Kulturgemeinschaft Katakombe e.V., deren jeweilige Räumlichkeiten sich in einer Entfernung von 120m zur Begegnungsstätte Wettberger Edelhof befinden. Darüber hinaus bieten vier weitere Träger (DRK, SoVD, Bethel im Norden und der TuS Wettbergen) weitere Seniorenangebote im Stadtteil Wettbergen an.

Das DRK und der SoVD, die mit dem Fachbereich Senioren eine Mitnutzungsvereinbarung für die Begegnungsstätte Wettberger Edelhof abgeschlossen haben, wurden über die Gründe und den Zeitpunkt der Kündigung vorab ausführlich telefonisch informiert. Es wurde dabei auch ausdrücklich auf die Möglichkeiten der Nutzung anderer Räumlichkeiten in der näheren Umgebung hingewiesen. - In mehreren mit dem DRK geführten Telefonaten wurde auf die Möglichkeit einer eigenen Anmietung der Räume in der Begegnungsstätte Wettberger Edelhof bzw. in der Katakombe hingewiesen. Die schriftliche Kündigung der Mitnutzung erfolgte zum 31.10.18.
Das Gartenheim Wohnungsunternehmen eG hat hinsichtlich der weiteren Raumnutzung bisher noch keine Disposition getroffen, so dass die Frage, ob eine Vermietung an das DRK und andere Einrichtungen zukünftig möglich ist, diesseits nicht beantwortet werden kann. Die Stadt Hannover geht aber davon aus, dass das Wohnungsunternehmen Gartenheim über das Interesse des DRK an einer Anmietung der Räume im Edelhof hinreichend informiert ist und sich ggf. selbstständig mit dem DRK in Verbindung setzen wird.
Die Stadt Hannover, Fachbereich Senioren, hat sich in den vergangenen Wochen sowohl mit der Kirchengemeinde Johannes der Täufer und der Wettberger Kulturgemeinschaft Katakombe e. V., Vertretern von Wettberger Vereinen, dem Karl-Flor-Haus, dem Bezirksbürgermeister Andreas Markurth als auch Vertretern des Wohnungsunternehmen Gartenheim in Verbindung gesetzt, um die Situation zu erörtern.

Zu Frage 2:

Die Verwaltung schlägt vor, dass seitens des DRK aktiv sowohl auf das Wohnungsunternehmen Gartenheim als auch auf das Karl-Flor-Haus zwecks Anmietung von Räumlichkeiten zugegangen wird. Es müsste hinsichtlich der weiteren Nutzung der Räumlichkeiten im Edelhof zunächst eine Klärung mit dem Gartenheim Wohnungsunternehmen eG herbeigeführt werden und im Weiteren – sofern diese Klärung nicht kurzfristig erfolgen kann oder ggf. auch keine Vermietung mehr vorgesehen ist – ein Gespräch mit Vertretern des Karl-Flor-Hauses erfolgen.


TOP 5.1.2.
Brunnen Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2055/2018)

Auf dem Butjerbrunnenplatz in Oberricklingen befindet sich an der westlichen Begrenzung der Butjer Brunnen. Dieser führt zur Zeit kein Wasser.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu unternehmen?

Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:

Es wurde festgestellt, dass am Brunnen kein Strom ankommt, weil die Elektrozuführung zur Brunnenstube beschädigt wurde.
Momentan wird geklärt, zu wann die Reparatur der Elektroleitungen erfolgen kann. Der Brunnen kann erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Elektrozuführung neu gelegt wurde.
In der Brunnensaison 2018 wird eine Inbetriebnahme voraussichtlich nicht mehr erfolgen.


TOP 5.1.3.
Verkehrssituation Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2056/2018)

1. Im Bereich Radfahrer- und Fußgängerüberquerung in der Wallensteinstr. Höhe
Lokal Zum Butjerbrunnen weist die Bitumendecke zwischen den Gleisen der
Üstra breite Rillen auf. Dieses stellt eine Gefahr für ältere Personen mit Rollator
sowie Mütter oder Väter mit Kinderwagen dar. Des weiteren ist dieses ein
ungesicherter Übergang. In der Vergangenheit ist es bereits zu gefährlichen
Situationen mit der Straßenbahn der Verkehrsbetriebe Üstra gekommen.

2. Befährt man die Dormannstr. in Richtung Wallensteinstr. verdeckt das Vorfahrtachtenschild teilweise die Signalanlage, gelbes Blinklicht bei Herannahen der Straßenbahn, welche parallel zur Wallensteinstr. fährt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand zu Punkt 1 und 2 bekannt?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu unternehmen?
3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, kurzfristig die Misstände zu beheben?

Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Der infra ist der Zustand des Überweges bekannt und wurde erst kürzlich im Rahmen der Streckenkontrolle dokumentiert. Ebenfalls ist bekannt, dass es sich um einen unsignalisierten Überweg über die Gleise handelt, der durch die Übersicht auf die Strecke ausreichend gesichert ist.
Zu gefährlichen Situationen kommt es leider immer wieder an Überwegen über die Gleise, unabhängig von der Art der Sicherung und durchaus auch an signalisierten Überwegen. Fast immer ist Unachtsamkeit der Passanten, z.B. Ablenkung durch Mobiltelefone oder Kopfhörer dafür ursächlich. Nur der hohen Kompetenz und Aufmerksamkeit der Stadtbahnfahrer/innen ist es zu verdanken, dass Unfälle vermieden werden.

Zu Frage 2: Die Verwaltung prüft den Standort und wird nach Möglichkeit den Standort optimieren.

Zu Frage 3: Bei der bemängelten Eindeckung handelt es sich um Betongroßflächenplatten, bei denen die Querfugen nicht mehr vollständig verfüllt sind. Im Zuge der allgemeinen Streckenunterhaltung wird die infra die betreffenden Fugen zeitnah nacharbeiten.


TOP 5.1.4.
Landesmittel für Sprachbildung und Sprachförderung
(Drucks. Nr. 15-2057/2018)

Nach der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 28. Februar 2018 liegt die vorschulische Sprachförderung seit dem 1. August 2018 in der Verantwortung der Kindertagesstätten. Für die alltagsintegrierte Sprachförderung stellt die Landesregierung über das novellierte Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) rund 32,5 Millionen Euro bereit. Auf die Landeshauptstadt Hannover entfallen davon 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln. Diese Mittel kann die Stadt (als Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe) u. a. für die Einstellung von zusätzlichem pädagogischem Fachpersonal, für die Erhöhung der Leistungszeiten von vorhandenen Fachkräften oder für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen der vorhandenen Fachkräfte verwenden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Landeshauptstadt Hannover die Fördermittel des Landes erhalten? Wenn nein, wieso nicht?
2. Wie, wann und in welchem Umfang wurden/werden die Landesmittel den Kitas in Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und wofür werden sie eingesetzt? Bitte eine detaillierte Auflistung.
3. Wie und wann erreichen die finanziellen Landesfördermittel auch die freien Träger für die Realisierung der vorschulischen Sprachförderung und werden auch kleine Kitas und Elterninitiativen in den Stadtbezirken davon profitieren?
Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:
zu Frage 1)
Die seit 2006 zur Verfügung stehenden Landesmittel im Umfang von 6 Mio. Euro jährlich und die neuen Landesmittel Sprachförderung wurden zusammengefasst und als „Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung“ in Höhe von insgesamt 32,545 Mio. Euro jährlich gemäß § 18 a KiTaG festgeschrieben.

Die Beantragung der finanziellen Mittel des Landes erfolgte am 13.03.2018 noch nach der damals gültigen Förderrichtlinie und ist aufgrund der Zusammenlegung der Fördermittel weiter gültig. Es wurde am 16.07.2018 eine Erklärung zur Abschlagszahlung von monatlich 140.000 Euro an das Land verschickt. Die erste Abschlagszahlung in der beantragten Höhe ist am 16.08.2018 eingegangen.

Zu Frage 2)
Als Grundlage zur Mittelverteilung dient der Bewilligungs-/Förderbescheid. Offen ist noch, ob alternativ zu einem Förderbescheid eine zum KitaG gehörige Durchführungsverordnung mit einer entsprechenden Regelung veröffentlicht wird. Dazu gab es seitens des Landes keine konkreten Auskünfte.
Der Förderbescheid liegt bisher noch nicht vor. Die Durchführungsverordnung ist bisher nicht veröffentlich worden.
Als Grundlage für den Förderbescheid ist beim Kultusministerium das regionale Sprachförderkonzept einzureichen, welches aktuell erarbeitet wird.

Bezüglich der Einsatzmöglichkeiten für die finanziellen Mittel ist dies geregelt gemäß des vom Nds. Kultusministerium zur Verfügung gestellten Antwortenkata-logs auf die häufigsten Fragen zur Neuausrichtung der Sprachförderung. Dort werden neben Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte vor allem zeitliche Ressourcen angegeben, um in den Kindergartengruppen Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf, insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung, differenziert fördern zu können (Differenzierungszeit). Die Verteilung dieser Ressourcen (z. B. zusätzliche Fachkräfte, Stundenaufstockung vorhandener Fachkräfte, Erhöhung der Verfügungs- oder auch der Leitungszeit etc.) erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung als Teil des regionalen Sprachförderkonzepts, das der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Empfänger der Landesmittel mit den freien Trägern von Einrichtungen in seinem Wirkungskreis erarbeitet. Zusätzlich können Mittel für die einrichtungsspezifische Konzeptentwicklung/-beratung, Praxisbegleitung und Coaching verausgabt werden.

Die Erarbeitung des trägerübergreifenden regionalen Sprachförderkonzepts, welches auch abgestimmte Aussagen über die Verteilung der finanziellen Mittel enthält, ist im Rahmen eines groß angelegten Beteiligungsprozesses vorgesehen.

zu Frage 3)
Der Beginn des Beteiligungsprozesses mit den freien Trägern der Jugendhilfe und Elterninitiativen hat am 12.09.2018 stattgefunden; ein weiterer Termin ist für den 26.09.2018 avisiert. Alle freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und Elterninitiativen haben eine Einladung erhalten.

Ob ein Träger einen Antrag auf finanzielle Förderung stellt, liegt in der dortigen Entscheidungshoheit. Hier ist keine Prognose über die Anzahl der Anträge möglich.



TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2052/2018)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 6.2.
der AfD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Fahrradanlehnbügel „Schünemannplatz“
(Drucks. Nr. 15-1888/2018)

Antrag

die Fahrradanlehnbügel am „Schünemannplatz“, Ecke „Pfarrstraße“/“Ricklinger Stadtweg“ um 6 Fahrradanlehnbügeln zu erweitern.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Einrichtung eines „Offenen Bücherschrankes“ in den Stadtteilen Wettbergen und Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2058/2018)

Der Antrag wurde zurückgezogen, da schon ein Bücherschrank in Arbeit ist und demnächst aufgestellt werden soll.

TOP 6.3.2.
Parkpalette am Stadtbahn Endpunkt Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2059/2018)

Da zur Parksituation in Wettbergen schon ein Änderungsantrag zum Haushalt angenommen wurde, wurde dieser Antrag zurückgezogen ein Haushaltsänderungsantrag.
(siehe hierzu TOP 4.3.2.2., Antrag Nr. 9)
Bezirksbürgermeister Markurth schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.55 Uhr.



Herr Markurth Frau Spreen
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung