Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 20.08.2018

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 21.08.2018

PROTOKOLL

18. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 20. August 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Kupsch) (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (Die Linke.)
Bezirksratsherr Hübner (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (Piraten)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU) 20.00 - 22.25 Uhr
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Bohnenkamp
Herr Carstens
Herr Zgoll

Verwaltung:
Herr Aßmann Fachbereich Tiefbau
Herr Böhme Fachbereich Tiefbau
Frau Holthaus-Voßgröne Fachbereich Tiefbau
Herr Kaminski Fachbereich Tiefbau
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Jacob Fachbereich Wirtschaft
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Sachstandsbericht Erneuerung der Stützmauer Herschelstraße

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte "Lustige Latzhosen"
(Drucks. Nr. 1557/2018)

5.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte " Lütt Matten"
(Drucks. Nr. 1789/2018)

5.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1251, 1. Änderung - Sophienschule
Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1883/2018 mit 4 Anlagen)

5.4. Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Hardenbergstraße
(Drucks. Nr. 1801/2018 mit 3 Anlagen)

5.4.1. Änderungsantrag zu DS 1801/2018 Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Hardenbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1920/2018)

5.5. Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1856/2018 mit 19 Anlagen)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Neuer Standort für die Cravatzo-Uhr
(Drucks. Nr. 15-1324/2018 mit 2 Anlagen)

7. E I G E N E M I T T E L

7.1. des Stadtbezirksrates
7.1.1. Zuwendung für Phoenix e.V.
(Drucks. Nr. 15-1739/2018)

7.1.2. Zuwendung für die Stadtteilrunde Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 15-1744/2018)

7.1.3. Zuwendung Deutscher Sportverein Hannover gegr. 1778 e.V.
(Drucks. Nr. 15-1748/2018)

7.2. des Integrationsbeirates

7.2.1. Zuschuss des Integrationsbeirates zum Projekt "30 Jahre Can Arkadas-Drei Jahrzehnte Kulturarbeit"
(Drucks. Nr. 15-1751/2018)

8. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung

9.1.1. Markierung Sedanstraße/Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1448/2018)

9.1.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-1448/2018 Sedanstraße/Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1922/2018)

9.1.2. Sperrmaßnahmen zwischen Postkamp und Am Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-1463/2018)

9.1.2.1. Sperrmaßnahmen zwischen Postkamp und Am Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-1463/2018 N1)

9.1.3. Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1464/2018)

9.1.3.1. Änderungsantrag Anhörung Umbenennung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1584/2018)

9.1.3.2. Änderungsantrag zu DS 15-1464/2018 Umbenennung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1562/2018)

9.1.3.3. Änderungsantrag zu 15-1464/2018 gem. der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates
Betr.: erklärende Tafeln an den Straßenschildern der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1633/2018)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Dringlichkeitsantrag Anhörung im Kontext des Antrages zur Umbenennung der Hindenburgstraße (DS 15-1464/2018)
(Drucks. Nr. 15-1579/2018)

9.2.2. Sanierung des Marstalltores
(Drucks. Nr. 15-1723/2018)

9.2.3. Sanierung der Hauptfahrroute Kleefelder Straße im Bereich des Stadtparks
(Drucks. Nr. 15-1724/2018)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Fußgängerzone Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1727/2018)

9.3.2. Rauchen auf Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-1728/2018)

9.3.2.1. Änderungsantrag Rauchen auf Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-1927/2018)

9.3.3. öffentlicher Bücherschrank in der Oststadt
(Drucks. Nr. 15-1729/2018)

9.3.4. Umgestaltung der Celler Straße stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-1730/2018)

9.3.5. Umgestaltung Kreuzung Celler Straße-Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-1731/2018)

9.3.6. Umgestaltung der Celler Straße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-1732/2018)

9.4. der SPD-Fraktion

9.4.1. Verkehrsmaßnahmen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1733/2018)

9.4.2. Verbesserung des Verkehrsflusses in der Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-1734/2018)

9.4.3. Vogelhinterlassenschaften
(Drucks. Nr. 15-1735/2018)

9.4.4. Dringlichkeitsantrag Temporäre Aufhebung der Parkplatzbewirtschaftung auf der Brühlstraße
(Drucks. Nr. 15-1918/2018)

9.5. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

9.5.1. Fahrradabstellmöglichkeiten im Posttunnel
(Drucks. Nr. 15-1625/2018)

9.5.2. Papierkörbe auf dem Spielplatz zwischen "Postkamp" und "Am Klagesmarkt"
(Drucks. Nr. 15-1634/2018)

10. A N F R A G E N

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Obike-Fahrräder
(Drucks. Nr. 15-1720/2018)

10.1.2. Opernplatz
(Drucks. Nr. 15-1721/2018)

10.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.2.1. Unnötige Lärmbelästigung durch Bauarbeiten in der Adolfstraße
(Drucks. Nr. 15-1725/2018)

10.2.2. PedsBlitz
(Drucks. Nr. 15-1726/2018)

10.3. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(Piraten)

10.3.1. Termine der Kfz-Zulassungsstelle
(Drucks. Nr. 15-1629/2018)

10.4. von Bezirksratsherrn Hogh (DIE LINKE.)

10.4.1. Auswirkungen der Straßenprostitution auf Anlieger und Eigentümer umliegender Straßen des Sperrbezirks
(Drucks. Nr. 15-1737/2018)

11. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.06.2018

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Verkauf des Baugrundstücks Klagesmarkt (zweiter Teil)
(Drucks. Nr. 1477/2018 mit 2 Anlagen)

12.1. Änderungsantrag Verkauf des Baugrundstücks Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-1919/2018)

12.1.1. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 15-1924/2018)

13. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.06.2018

14. Bericht des Stadtbezirksmanagements

15. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke eröffnete die 18. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Er teilte mit, dass ein Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vorliege.

Bezirksratsherr Hübner begründete die Dringlichkeit des Antrages damit, dass die Baustelle bereits eingerichtet und die Situation akut sei.

Der Dringlichkeit wurde einstimmig zugestimmt.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke merkte an, dass TOP 5.4.1. und TOP 12.1. eingefügt werden. TOP 3. werde abgesetzt. TOP 5.3. werde in die SPD-Fraktion gezogen. TOP 5.5., 9.3.4., TOP 9.3.5. und TOP 9.3.6. werden in die CDU-Fraktion gezogen. TOP 9.4.2. werde in die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gezogen. Der Dringlichkeitsantrag werde unter TOP 9.4.4. eingefügt.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Eine Einwohnerin sagte, dass sie sich als Anwohnerin in der näheren Umgebung und als Sprecherin der Deutschen Friedensgesellschaft für die Umbenennung des Emmichplatzes interessiere. Sie fragte, ob bereits Entscheidungen gefallen seien.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke antwortete, dass die Auswertung der Anliegerumfrage durchgeführt werden müsse. Voraussichtlich in der nächsten Sitzung werde die Drucksache zur Umbenennung vorliegen.

Ein Einwohner wies darauf hin, dass es in den vergangenen Monaten zu häufigen Verkehrsstauungen in der Kurt-Schumacher-Straße gekommen sei. Er sagte, dass in dem Antrag der SPD-Fraktion stehen würde, dass es sich bei den Planungen um die Kurt-Schumacher-Straße um eine massive Fehlplanung handele. Auch die SPD-Fraktion des Bezirksrates habe im Laufe der letzten Jahre genügend Gelegenheiten gehabt, die Planungen zum Projekt 10/17 abzulehnen. Er wollte wissen, wie es jetzt zu der Selbsterkenntnis komme, dass es sich um Fehlplanungen handele.

Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass die SPD-Fraktion im Bezirksrat Mitte immer schon eigene Ideen und Vorstellungen gehabt habe. Das gelte auch für die Ausgestaltungen der Straßenplanung in der Kurt-Schumacher-Straße. In 2013 sei die Grundsatzentscheidung getroffen worden, die D-Linie oberirdisch zu führen. Danach habe es die Ausführungsplanungen der Stadt Hannover in Bezug auf den Straßenzuschnitt gegeben. Seine Fraktion habe damals darauf hingewiesen, dass sowohl der Individualverkehr als auch der Schienenverkehr nach dem alten Zuschnitt der Kurt-Schumacher-Straße jeweils eine eigene Fahrspur hatte, so dass es nicht zu gegenseitigen Behinderungen kommen konnte. Seine Fraktion habe das auch für die Zukunft verlangt und die Befürchtung deutlich gemacht, dass es sonst zu Behinderungen komme.

Eine Einwohnerin sei im Friedensbüro und ebenfalls Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft. Sie wollte wissen, ob die Anliegerbefragung zum Emmichplatz öffentlich zugänglich sei. Zur Umbenennung der Hindenburgstraße wollte sie wissen, ob bereits über Namen gesprochen werde oder wann das der Fall sein werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke ging davon aus, dass die Ergebnisse der Anliegerbefragung in der Drucksache zum Neuen Haus enthalten sein werden.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass sich seine Fraktion intensiv mit der Persönlichkeit Hindenburgs befasst habe. Hindenburg sei verantwortlich dafür, dass die Weimarer Republik gescheitert sei. Seine Fraktion möchte einerseits sicherstellen, dass das Geschichtsbewusstsein durch Informationstafeln gefördert werde. Andererseits stehe die Umbenennung selbst am Anfang. Es können verschiedene Varianten angedacht werden und die Anwohner sollen einbezogen werden.

Bezirksratsherr Baathe war überrascht, dass der Name Neues Haus genannt wurde. Seine Fraktion unterstütze den Vorschlag Alma Rosé.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass er aus langjähriger Gewohnheit den Platz Neues Haus nenne.

Die Einwohnerin fragte, ob es sich um eine Vorwegnahme handele.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verneinte und verwies auf seine langjährige Gewohnheit den alten Namen zu benutzen.

Ein Einwohner bezog sich auf den Ausbau des Radschnellwegs. Er sagte, dass einige Ansätze in der Drucksache sehr gut seien, einige aber zu kritisieren seien. Im Rahmen des Ausbaus soll in der Kleefelder Straße/Ecke Plathnerstraße eine neue Ampel entstehen. Auf der Strecke gäbe es bereits etliche Ampeln. Eine weitere Ampel würde den Effekt des Schnellwegs kaputt machen. Er regte an, den Radfahrern auf der Kleefelder Straße Vorrang einzuräumen. Weil die Straße schwer einsehbar sei, würde er die Parkplätze auf der östlichen Seite auf der Straße unter der Brücke entfernen und eine Radspur mit Pollern abtrennen. Eine weitere Alternative zur Ampel sei eine Querungsinsel. An der Stadtstraße/Ecke Kestnerstraße befinde sich eine Ampel, die durch die Einrichtung einer abbiegenden Vorfahrt ersetzt werden sollte. Er merkte an, dass auf der Kleefelder Straße die PKW im Fahrbahnraum des Radschnellwegs parken. Er regte an, die Parkplätze zwischen die Bäume zu verlegen, die Straße sei sonst zu eng. Die Querung über die Berliner Allee hielt er, so wie sie geplant sei, für gefährlich. Wegen einiger anderer Kritikpunkte werde er sich mit dem Fachbereich Tiefbau in Verbindung setzen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bat darum, die Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge den Bezirksratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen, damit diese sie gegebenenfalls bei den Beratungen in den Fraktionen berücksichtigen können.

Ein anderer Einwohner hielt die geplante Radwegampel zwischen Gutenberghof und Kestnerstraße für entbehrlich. In 70 Meter Entfernung gäbe es bereits eine Ampel. Die zusätzliche Ampel würde den Verkehrsfluss nur behindern.

Der Einwohner wies darauf hin, dass der Übergang von der Lavesstraße in die Berliner Allee Richtung Norden für Radfahrer schwierig sei.



TOP 3.
Sachstandsbericht Erneuerung der Stützmauer Herschelstraße

Abgesetzt

TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
- Auftaktveranstaltung Quartierskonferenz Calenberger Neustadt
Frau Göttler teilte mit, dass sie zusammen mit der Bezirksbürgermeisterin Ende Juni zur Auftaktveranstaltung Quartierskonferenz Calenberger Neustadt eingeladen gewesen sei. Es gehe aktuell um die altersgerechte Quartiersentwicklung. Die Fragestellung sei gewesen, was bereits vorhanden sei und was noch benötigt werde. Die Ergebnisse seien momentan in der Auswertung. Sobald die Auswertung vorliege, werde sie dem Bezirksrat zugeleitet.

- Altstadt
Frau Göttler berichtete, dass die Problemlagen in der Altstadt, die auf der Sondersitzung im März angezeigt worden seien, größtenteils abgearbeitet seien.

- Sommerfest Karl-Lemmermann-Haus
Frau Göttler wies darauf hin, dass am 23.08.18 das Sommerfest im Karl-Lemmermann-Haus stattfinde.

- Quartiersbüro kommunaler Seniorenservice im Friedrich-Rittelmeyer-Haus
Frau Göttler informierte darüber, dass der kommunale Seniorenservice ab dem 01.09.18 im Friedrich-Rittelmeyer-Haus ein Quartiersbüro betreibe. Montags von 09:00 bis 12:00 Uhr werde eine Kollegin des Seniorenservice vor Ort sein.

- Spielplatz Maschpark
Frau Göttler berichtete, dass der Spielplatz im Maschpark aufgrund von Vandalismus gesperrt werden musste. Die Reparatur der Spielgeräte werde in der nächsten Woche vorgenommen.

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte "Lustige Latzhosen"
(Drucks. Nr. 1557/2018)

Antrag,
zu beschließen,
  • die Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte "Lustige Latzhosen" (10 Krippenplätze), Große Pfahlstr. 2, 30161 Hannover, in Trägerschaft des Vereins für Kleinkinderpädagogik " Lustige Latzhosen" e.V., von einer 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Einstimmig


TOP 5.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte " Lütt Matten"
(Drucks. Nr. 1789/2018)

Antrag,
zu beschließen,
· die Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) "Lütt Matten" (10 Krippenplätze), Flüggestr. 19, 30161 Hannover, in Trägerschaft des Elternvereins "Lütt Matten" e.V., von einer 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
· dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Einstimmig

TOP 5.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1251, 1. Änderung - Sophienschule
Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1883/2018 mit 4 Anlagen)

Frau Roth stellte anhand einer Präsentation das Vorhaben vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt) Es gehe um die Schulstandorte des Kaiser-Wilhelm-Ratsgymnasiums und der heutigen Nebenstelle der Sophienschule. Die beiden Standorte der Sophienschule sollen zusammengefasst und in einem Standort ausgebildet werden. Zusätzlich zur Schule soll auch eine Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und einer zusätzlichen Einfeld-Sporthalle errichtet werden. Die Sporthallen sollen auch für eine außerschulische Nutzung geöffnet werden. Bezüglich des Baus der Sophienschule habe es bereits eine Drucksache gegeben. Es sei ein ÖPP-Verfahren eröffnet worden. Bezüglich des Ausgangs des ÖPP-Verfahrens werde es eine Beschlussdrucksache geben. Für den Schulstandort sei im Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt. Dadurch werde eine außerschulische Nutzung der Sporthallen nicht abgedeckt. In dem Änderungsverfahren werde die Zweckbestimmung Schule durch außerschulischen Hallensport ergänzt. Außerdem werde das Maß der Nutzung festgesetzt. Sie erläuterte, dass sichergestellt werden müsse, dass eine Verträglichkeit mit den umliegenden Nutzungen vorhanden sei. Gutachten in Bezug auf Verkehrsaufkommen und Lärm seien daher in Auftrag gegeben worden.



Bezirksratsherr Hübner fragte nach, ob die Sporthalle zusätzlich zu der bereits vorhandenen Sporthalle gebaut werde. Er meinte, dass in der vorhandenen Halle bereits außerschulischer Sport stattfinde.

Bezirksratsherr Hogh sagte, dass er eine ÖPP nicht mittrage. Er war der Auffassung, dass der Bebauungsplan unabhängig davon sei, wer am Ende das Projekt umsetze. Er fragte, ob er das richtig sehe oder ob das ÖPP-Verfahren mit beschlossen werde.

Bezirksratsherr Albrecht ging davon aus, dass die Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen werden müsse, weil eine außerschulische Nutzung der Sporthallen vorgesehen sei. Bereits jetzt gäbe es eine außerschulische Nutzung der vorhandenen Sporthalle. Aus der Drucksache habe er entnommen, dass die neue Halle eine Tribüne bekommen solle, um größere sportliche Veranstaltungen durchführen zu können. bei einer normalen Dreifeld-Sporthalle ohne Tribüne müsse der Bebauungsplan nicht geändert werden. Er fragte, ob das so richtig sei. Er wollte außerdem wissen, inwieweit die Größe der geplanten Schule die benachbarten Wohnbebauungen beeinträchtige.

Frau Roth antwortete, dass die Bestandshalle zum Kaiser-Wilhelm-Ratsgymnasium gehöre und bestehen bleibe. Die zusätzliche Halle soll von der Sophienschule genutzt werden. Die vorhandene Halle sei eine Dreifeld-Sporthalle ohne Tribüne. Dort finden bereits Vereinsnutzungen statt. Durch die neue Halle bekomme die außerschulische Nutzung eine andere Gewichtung, die die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich mache. Sie erläuterte, dass Bebauungsplan und Bieterverfahren zwei unterschiedliche Verfahren seien. Eine Änderung des Bebauungsplanes wäre auch dann erforderlich, wenn die Halle keine Tribüne bekomme. Die in Auftrag gegebenen Gutachten werden darlegen, wie sich der Schulbetrieb in die benachbarte Wohnbebauung einfüge. Spätestens vor einem Bauantrag hätte geprüft werden müssen, ob zum Beispiel die Abläufe bei An- und Abfahrt in das Gesamtgefüge hineinpassen.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass entsprechend der Drucksache der Bereich ÖPP den Bereich Planen, Bauen und Finanzierung betreffe. Nach seiner Erinnerung sollen Eigentum und Betrieb der Schule bei der Stadt bleiben. Er fragte bezüglich der Finanzierung, ob ein Privatunternehmen die Gelder zur Verfügung stelle, um die Baumaßnahme durchführen zu können und die Stadt anschließend dem Privatunternehmen das Geld mit Zinsen zurückzahlen müsse. Er fragte, ob es sich dabei um Haushaltskosmetik handele. Es werde mit Schulden der Zukunft bezahlt, um den Haushalt nicht so auszuweisen, wie er ausgewiesen werden müsse.

Frau Roth wiederholte, dass es sich um zwei getrennte Verfahren handele. Voraussichtlich im Oktober werde der Vorschlag zur Umsetzung des Projekts vorgestellt. Die Fragen sollten dort noch mal gestellt werden.

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1251, 1. ÄnderungAusweisung einer Gemeinbedarfsfläche Schule und außerschulischer Hallensport -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen und
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB entsprechend Anlage 4 zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.4.
Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Hardenbergstraße
(Drucks. Nr. 1801/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Hardenbergstraße, wie in Anlage 1 bis 3 dargestellt, mit Gesamtkosten 600.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101090
Bezeichnung Brücke Hardenbergstraße
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018/19 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019.

Einstimmig

TOP 5.4.1.
Änderungsantrag zu DS 1801/2018 Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Hardenbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1920/2018)

Bezirksratsherr Schmidt begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann meinte, dass die Parkplätze am Ende der Hardenbergstraße für die Baustelleneinrichtung gesperrt werden sollen. Er fragte, ob das nur die hinteren fünf bis sechs Stellplätze betreffe.

Frau Holthaus-Voßgröne antwortete, dass von der Sperrung nur der hintere Teil mit den bereits angesprochenen fünf bis sechs Stellplätzen betroffen sei.

Antrag
Der Stadtbezirksrat Mitte fordert die Verwaltung auf zu prüfen, ob es möglich ist, beim Brückenneubau die senkrechten Geländerstäbe in Holz auszufertigen. Wenn dies möglich ist, ist es entsprechend umzusetzen.

Einstimmig

TOP 5.5.
Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg
(Drucks. Nr. 1856/2018 mit 19 Anlagen)

Bezirksratsherr Hoffmann merkte an, dass er die Drucksache erst am Freitag bekommen habe und sich daher noch nicht habe einlesen können. Es sei eine Frechheit von der Verwaltung, Drucksachen so spät vorzulegen. Aus diesem Grund habe seine Fraktion die Drucksache auch in die Fraktion gezogen. Ein Meinungsbild konnte noch nicht entstehen. Er bat die Verwaltung darum, die Drucksachen zukünftig pünktlich zu übersenden, so dass auch Ehrenamtliche sich vorbereiten können.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es keine Frechheit der Verwaltung sei und die Verwaltung die Bezirksratsmitglieder nicht ärgern wolle. Er bat um Vorstellung der Drucksache.

Herr Kaminski erläuterte, dass der erste Bauabschnitt etwa 7 Kilometer lang sei und aus ca. 40 Einzelmaßnahmen bestehe. Es gäbe eine Förderkulisse des Landes mit einer engen Zeittaktung. Der entsprechende Fördererlass sei erst im Herbst 2017 veröffentlicht worden, der erste Förderbescheid zur Aufnahme der Planungen hätte im Januar 2018 vorgelegen. Die Erstellung der Entwurfsplanungen sowie der Drucksache sei darüber hinaus aufgrund der Vielzahl der Einzelmaßnahmen arbeitsintensiv gewesen, so dass die Zusendung der Drucksache erst so spät erfolgen konnte. Bei dem Radschnellweg Richtung Lehrte gehe es im ersten Bauabschnitt zunächst um ein Projekt in und für die Stadt. Er stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt) Die Drucksache werde weitere Bezirksräte durchlaufen. Des Weiteren ist eine Vorstellung der Drucksache im Eilenriedebeirat vorgesehen. Für die Streckenführung des 2. Bauabschnittes gäbe es mehrere Möglichkeiten, die u.a. auch davon abhängen, ob sich Lehrte noch für den Radschnellweg entscheidet. Der Projekterfolg hänge nicht von einer positiven Entscheidung der Stadt Lehrte ab. Das größte Potential befinde sich in der Stadt Hannover. Aufgrund der Realisierung des Radschnellwegs in einem bebauten Zusammenhang, müsse in einigen Bereichen vom idealtypischen Bild abgewichen werden. Nicht überall kann die gewünschte Breite erreicht werden und es gäbe auch Abschnitte, in denen der Radverkehr zusammen mit dem Fußgängerverkehr geführt werde. Er sagte, dass die politische Beratung mit der Vorstellung der Drucksache in der heutigen Sitzung eröffnet sei. Der landschaftspflegerische Begleitplan befinde sich noch in der Erstellung. Dieser werde für das Plangenehmigungsverfahren benötigt. In den Bereichen, in denen zusätzlich versiegelt werde, seien die naturräumlichen Gegebenheiten zu beachten. Es sei Ziel der Stadt und gleichzeitig auch Anforderung der Landesbehörde, die die Förderung bewillige, dass der Förderantrag zusammen mit den ausgearbeiteten Planungen spätestens im Dezember 2018 gestellt werde. Es sei geplant, 2019 in die bauliche Umsetzung zu gehen.

Bezirksratsherr Hübner sagte, dass der Radschnellweg am City-Ring an der Berliner Allee beginnen soll. Der City-Ring sei vorrangig für Autos. Er fragte, warum der Beginn nicht auf den City-Ring für Radfahrer am Ernst-August-Platz/Luisenstraße gelegt werde.

Bezirksratsfrau Stock bewertete es als positiv, dass der Radschnellweg realisiert werde. Der Bereich um die Plathnerstraße/Ecke Kleefelder Straße sei sehr verkehrsunsicher. Ihre Fraktion habe in Bezug auf diesen Bereich einen Antrag gestellt, der positiv entschieden wurde. Sie fragte, inwieweit der Antrag in den neuen Planungen auch in Richtung Braunschweiger Platz Berücksichtigung finde. Es habe Hinweise gegeben, dass der Radweg auf die Straße unter der Brücke geleitet werden könne, da die Sichtverhältnisse durch die parkenden Autos und die Pfeiler der Brücke sehr schlecht seien. Sie fragte, was gegen die Umsetzung gesprochen habe. Sie war der Meinung, dass der Radverkehr vielmehr durch die Ampel aufgehalten werde.

Bezirksratsherr Hoffmann wollte wissen, wie lang das Stück ist, das gemeinsam von Radfahrern und Fußgängern genutzt werde und auf dem die Fußgänger bevorrechtigt seien.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass die Verwaltung bei einigen neu gebauten Strecken, dem Wunsch des Bezirksrats Asphalt zu benutzen, nicht gefolgt sei, sondern vielmehr darauf hingewiesen habe, dass der Hannover-Standard in Form von Beton-Steinen genommen werden müsse. Er fragte, was dazu geführt habe, dass hier jetzt Asphalt genommen werden soll.

Herr Kaminski antwortete auf die Fragen von Herrn Hübner, dass der City-Rad-Ring nicht der Hauptverteiler für diejenigen sei, die den Radschnellweg nutzen. Der City-Rad-Ring sei wichtig für die Einkaufsverkehre und die Umfahrung der Fußgängerzone. Auf dem City-Ring gäbe es den meisten Radverkehr und größtenteils auch Zwei-Richtungs-Radwege. Der City-Ring übernehme die Verteilerfunktion in die Innenstadt oder andere Stadtbezirke.
Er erläuterte zu den Fragen von Frau Stock, dass es Ziel der Ampel an der Plathnerstraße sei, die Situation vor Ort sichtbar zu gestalten. Es werde eine Anforderung für Radfahrer geben, um möglichst kurze Wartezeiten zu erreichen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass die Grünen einen Antrag für den Bereich der Unterführung gestellt hätten.


Herr Kaminski antwortete dazu, dass der Bereich unter der Brücke in diesem Projekt nicht bearbeitet werde. Auf die Fragen von Herrn Hoffmann antwortete er, dass der für Radfahrende und Fußgänger gemeinsam zu nutzende Weg ca. 800 Meter lang sei. Die genaue Länge werde zu Protokoll gegeben. Er erklärte zu den Fragen von Herrn Junghänel, dass es in Hannover zwei Hannover-Standards gäbe. In Hannover gäbe es zu 60 % Pflaster mit den roten Streifen und zu 40 % Asphalt. Jeder der beiden Standards habe Vor- und Nachteile. An Hauptverkehrsstraßen, an denen viel Leitungsbau durchgeführt werde und somit häufig eingegriffen werde, sei Pflaster günstiger, da es besser wiederhergestellt werden könne. In Grünanlagen und in Bereichen, die nicht bebaut seien, werde Asphalt verwendet. Bei dem Radschnellweg bewege man sich nicht im Bereich von Hauptverkehrsstraßen, so dass hier mit Asphalt gearbeitet werden könne.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass er die Strecke annährend täglich befahre. Die Brücke, die über den Messeschnellweg führe, sei das Nadelöhr des Radschnellwegs. Das Tempo, dass dort die Radfahrer haben, sei sehr unterschiedlich. Mit Überhol- und Begegnungsverkehr könnte es problematisch werden. Er fragte, ob eine Erweiterung der Brücke oder eine zweite Brücke denkbar wäre. Er wollte außerdem wissen, ob es denkbar wäre an den Ampeln Uhren anzubringen, die dem Radfahrenden zeigen, wann die Ampeln umspringen. Man könnte die Geschwindigkeit dann entsprechend anpassen und kraftschonender fahren.

Bezirksratsfrau Muschter wies darauf hin, dass fast gleichzeitig mit dieser Drucksache eine Drucksache zur Inliner-Verbindung Eilenriede Süd-Eilenriede Nord gekommen sei. Der Weg hinter dem Zoo soll asphaltiert werden und die Brücke stelle die Anbindung dar. Gerade für Inline-Anfänger sei das Gefälle der Brücke problematisch. Sie sah in Verbindung mit dem Radschnellweg Konfliktpotential. Zwei der Laufstrecken in der Eilenriede führen außerdem über die Brücke. Durch den Baumbestand gäbe es nicht viele Möglichkeiten breiter zu planen. Sie fragte, ob es Lösungen für die Konflikte gäbe oder ob die Situation so hingenommen werde. Sie war der Auffassung, dass die Skater-Strecke woanders realisiert werden soll, da alle anderen Verkehre schwer zu verlagern seien.

Bezirksratsherr Albrecht hielt den Titel Radschnellweg Hannover-Lehrte für falsch. Lehrte wolle den Radweg nicht, so dass der Radschnellweg besser nur Radschnellweg Hannover genannt werden solle. Seine Fraktion habe einen Antrag für die Sanierung eines Teils der Kleefelder Straße auf der Tagesordnung. Er fragte, ob es denkbar sei, die Sanierung des Teilstücks nicht erst, wenn der Radschnellweg realisiert werde, vorzunehmen, sondern umgehend. Er meinte, dass der Conti-Neubau in die Planungen noch nicht einbezogen worden sei. Er befürchtete, dass der Radschnellweg eine zusätzliche Belastung für den Verkehr auf der Clausewitzstraße werde. Er fragte, ob die neue Situation in die Planungen noch einbezogen werde.

Bezirksratsfrau Stock bezog sich auf den Kreuzungsbereich Kleefelder Straße/Ecke Plathnerstraße. Sie sagte, dass aus Richtung Braunschweiger Platz die meisten Radfahrer den Fußweg unter der Unterführung zum Fahren nutzen. Sie fragte, ob der Radverkehr vom Fußweg aus jetzt auf die Kleefelder Straße geleitet werden soll.

Herr Kaminski sagte zu, dass die Fahrbeziehungen Kleefelder Straße/Plathnerstraße im Zuge der Ausführungsplanungen einbezogen werden. Er erläuterte, dass es auf der Strecke Engpässe gäbe. Die Bedingung des Fördergebers sei, dass mindestens 50 % des Radschnellweges den hohen Standard haben müssen. Dieser Wert werde erreicht. Die Brücke über den Messeschnellweg stelle einen Engpass dar. Der Bau einer neuen Brücke sei für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Es handele sich aber um ein millionenschweres Projekt, dass weder zeitlich noch finanziell in die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Radschnellweges gepasst hätte. Die Idee mit dem LSA-Counter werde er mitnehmen. Die Signalsteuerungen der Stadt Hannover seien verkehrsabhängig. Das bedeutet, dass relativ flexibel in die Signalsteuerung eingegriffen werde. Dadurch komme es dazu, dass die LSA-Counter springen würden. Für die Nutzer sei das unerfreulich. Er meinte, dass es Bereiche mit Nutzungskonflikten gäbe. Die verschiedenen Ansprüche an den Weg müssen kommuniziert werden. In Bezug auf die Inliner-Strecke werde versucht nochmal ins Gespräch zu kommen, um möglicherweise eine Lösung zu finden. Er wies darauf hin, dass der Arbeitstitel Radschnellweg Richtung Lehrte heiße. Es sei ein Anspruch an die Förderprojekte, dass ein Radschnellweg eine höhere Längenausdehnung und eine Anbindung an andere Gemeinden haben müsse. Der Arbeitstitel werde aus diesem Grund beibehalten. Wichtig sei es, den Radweg im Stadtgebiet zu optimieren und Potentiale zu nutzen. Deckenerneuerungen im Zusammenhang mit dem Radschnellweg könnten relativ frühzeitig umgesetzt werden. Förderunschädlich können aber noch keine Projekte realisiert werden, bevor der Förderbescheid in 2019 vorliege. Er erklärte, dass der Abreiseverkehr vom nördlichen Grundstück der Conti in Richtung Norden zum HCC erfolge. In Höhe des Hotelparkplatzes werde es die Möglichkeit eines U-Turns geben, um wieder in Richtung Süden fahren zu können. Es werde auf die Priorisierung ankommen, die man dem Radverkehr auf dem Radschnellweg unter Berücksichtigung des möglichen Rückstaus auf der Clausewitzstraße zukommen lassen möchte. Die beiden vorhandenen Lichtsignalanlagen müssen miteinander koordiniert werden, um den Bereich möglichst rückstaufrei zu halten. Einen Rückstau in die andere Richtung sah er aufgrund der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung als kein großes Problem an.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass die Anwohner der Kleefelder Straße in der Straße auch parken würden. Er fragte, ob ein Parken zukünftig noch möglich sei.

Bezirksratsfrau Stock fragte, ob der Radverkehr und der Autoverkehr auf gleicher Ebene fahren. Es sei an der Stelle sehr unübersichtlich, da die Autos bis an die Kurve parken. Die Umfrage damals habe ergeben, dass auch Autofahrer den Bereich gerne besser überblicken würden. Die gestrichelte Linie müsse daher verlängert werden.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass ein Stück der Strecke in den Planungen nicht in Blau sondern in Gelb unterlegt sei. Er wollte die Bedeutung wissen.

Herr Kaminski antwortete, dass es in der Kleefelder Straße eine Baumreihe mit Natursteinbord mit einer historischen Entstehung im Zusammenhang mit dem S-Bahn-Bau gäbe. Auf der bebauten Seite gäbe es ein halbhohes Parken auf dem Gehweg. Der Radschnellweg soll mit einer Breite von 3,50 Meter angelegt werden. Damit liege die Breite über dem, was eine Engstelle bezeichne. Die Kennzeichnung werde den Anwohnern einen Anhalt bieten, wo sie parken sollen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass die Straße eine Breite von maximal 5,00 Metern habe. Der Gehweg sei 60 bis 80 Zentimeter breit. Seiner Meinung nach gäbe es keine andere Lösung als ein durchgängiges Halteverbot auszusprechen.

Herr Kaminski ging davon aus, dass das Parken in der Kleefelder Straße so wie derzeit möglich sei. Er teilte mit, dass eine Aufpflasterung an der Plathnerstraße nicht vorgesehen sei. Eine Aufpflasterung sei problematisch, weil der Bus dort quere und über die Aufpflasterung müsste. Für den Komfort der Fahrgäste entstehen dadurch Nachteile. Der Erhalt der aufgepflasterten Stelle könnte sich als schwierig erweisen. Er erklärte, dass die in den Planunterlagen gelb markierte Fläche die von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzte Fläche kennzeichne. Es handele sich um eine enge Stelle, sei aber dennoch Teil des Radschnellwegs. Die Darstellung der Situation vor Ort müsse noch geklärt werden.


Antrag,
1. dem Ausbau des Radschnellweges von Hannover nach Lehrte, 1. BA zwischen Gutenberghof und Eisteichweg, wie in Anlage 1 bis 19 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 3.800.000 € sowie dem Baubeginn und der Mittelfreigabe vorbehaltlich der Mittelzusage des Landes zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gemäß § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101087
Bezeichnung Radschnellweg Hannover – Lehrte, 1. BA
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird durch Haushaltsreste aus dem Jahr 2018 und durch bereits veranschlagte Mittel in Höhe von 2,55 Mio. € in 2019-2021 im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Zusätzlich erfolgt eine nötige Nachveranschlagung im Rahmen des zwangsläufigen Änderungsdienstes in Höhe von 325.000 €.
Weiterhin wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Förderung in Anlehnung an das GVFG-Programm in Aussicht gestellt. Grundlage für diese Förderung ist der §2 Abs.2g des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG), wonach Radwege und andere investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehres Zuwendungen erhalten können. Für das Haushaltsjahr 2017/2018 wurde darin ein Sonderprogramm Radschnellwege neu aufgenommen. Dieses wird aus Finanzmitteln, die der Bund den Ländern auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes bis 2019 bereitstellt, gespeist.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

Protokollantwort: 730 Meter des geplanten Radschnellweges werden ein kombinierter Geh- und Radweg.

TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Neuer Standort für die Cravatzo-Uhr
(Drucks. Nr. 15-1324/2018 mit 2 Anlagen)

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, wer sicherstellt, dass die Uhr auch richtig funktioniere. Es gäbe wenige Uhren in der Stadt, die die richtige Uhrzeit anzeigen.

Frau Stricks sagte eine Protokollantwort zu.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass die Visualisierung sehr gut gelungen sei. Der Standort sei aus Ihrer Sicht optimal ausgesucht.

Antrag,
zuzustimmen, die dreiteilige historische Uhr (Cravatzo-Uhr, auch Kleeblatt-Uhr genannt) vor dem DGB-Haus an der Otto-Brenner-Straße Ecke Goseriede aufzustellen (Anlage 1).

Einstimmig

Protokollantwort: Die Uhren, die sich in der Baulast der LHH befinden, sind entweder Funkuhren oder sie bekommen ein Steuersignal über ein Kabel von einer Funkhauptuhr. Auch die Cravatzo-Uhr erhält ihr Steuersignal über eine Datenleitung von der Funkhauptuhr, die wiederum ihr Funksignal aus Braunschweig erhält. Somit ist sichergestellt, dass die Uhr die richtige Uhrzeit anzeigt.

TOP 7.
E I G E N E M I T T E L

TOP 7.1.
des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.1.
Zuwendung für Phoenix e.V.
(Drucks. Nr. 15-1739/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Phoenix e.V: erhält für das Projekt „Tag der offenen Tür“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 800,00 €.

Einstimmig

TOP 7.1.2.
Zuwendung für die Stadtteilrunde Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 15-1744/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtteilrunde Calenberger Neustadt erhält für das Projekt „Ökumenisches Familien- und Stadtteilfest“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 360,00 €.

Einstimmig

TOP 7.1.3.
Zuwendung Deutscher Sportverein Hannover gegr. 1778 e.V.
(Drucks. Nr. 15-1748/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Deutsche Sportverein Hannover gegr. 1778 e.V.erhält für das Projekt „Kunstrasenreinigungsmaschine“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.000,00 €.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.2.
des Integrationsbeirates

TOP 7.2.1.
Zuschuss des Integrationsbeirates zum Projekt "30 Jahre Can Arkadas-Drei Jahrzehnte Kulturarbeit"
(Drucks. Nr. 15-1751/2018)

Antrag
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden Can Arkadas e.V. für das Projekt „30 Jahre Can Arkadas – Drei Jahrzehnte Kulturarbeit“ Mittel in Höhe von 1.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung ist ausschließlich für die am 03.10.2018 stattfindende Theatervorführung im Pavillon zu verwenden.
Grundlage ist der Antrag vom 08.05.2018.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Keine Berichtspunkte

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
Markierung Sedanstraße/Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1448/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Im Bereich der Kreuzung Sedanstaße/Volgersweg soll für den Volgersweg eine rote Fahrbahnmarkierung aufgetragen werden, um die Vorfahrtsberechtigung des Volgersweges deutlicher hervorzuheben.

Ersetzt

TOP 9.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-1448/2018 Sedanstraße/Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1922/2018)

Bezirksratsherr Sandow hielt das Anliegen für hervorragend. An der Kreuzung Sedanstraße/Volgersweg sei die Sedanstraße rein optisch bevorrechtigt und der querende Radverkehr nachrangig. Auf Initiative des Bezirksrates vor zwei Jahren sei das geändert worden. Der Radverkehr aus der Innenstadt Richtung Eilenriede habe mittlerweile Vorfahrt. Baulich gesehen sei das aber nicht erkennbar. Ziel des Antrages sei es, die Bevorrechtigung des Radverkehrs deutlicher zu machen. Seine Fraktion schlage vor, dass auch eine bauliche Erkennbarkeit auf den Weg gebracht werden solle. Er begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion und verlas die Änderung.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob der gesamte Kreuzungsbereich rot markiert werden solle oder nur die Seiten. Er wies darauf hin, dass laut Antrag eine rote Fahrbahnmarkierung aufgetragen werden soll.

Bezirksratsherr Dr. Feil antwortete, dass seine Fraktion keinen konkreten Vorschlag machen wolle. Es soll eine Hervorhebung durch geeignete Markierungen vorgenommen werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verlas den Text des Änderungsantrages.
Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass ihm nicht klar sei, was unter geeigneten baulichen Maßnahmen zu verstehen sei. Er bat um Konkretisierung.

Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass die Radfahrer, die aus Richtung Innenstadt kommen und im Volgersweg weiterfahren wollen, einen Bordstein runter- und dann einen Bordstein wieder hochfahren müssen. Außerdem gäbe es ein kleines Mosaikpflaster, das in die Jahre gekommen sei und das Fahren erschwere. Der vorfahrtsberechtigte Radverkehrszug soll einheitlich gestaltet werden. Für die auf der Sedanstraße Fahrenden müsse deutlich werden, dass sie nicht vorfahrtsberechtigt seien. Die Gefahrenstelle müsse entschärft werden.

Bezirksratsherr Schmidt erklärte, dass es nach seiner Wahrnehmung an der Kreuzung nicht zu Problemen komme, wenn die Verkehrsteilnehmer sich an die Beschränkungen halten.

Bezirksratsfrau Stock befürwortete bauliche Maßnahmen, um einer sicheren Querung entgegenzukommen. Über eine Markierung hinaus soll das Niveau etwas angehoben werden, so dass nicht Bordsteine rauf- und runtergefahren werden müssen. Vielmehr soll der Verkehr aus der Sedanstraße Bodenwellen überfahren müssen.

Bezirksratsfrau Muschter berichtete, dass sie an der Kreuzung häufig in lebensbedrohliche Situationen komme. Sie ging davon aus, dass sich noch nicht alle an die neue Vorfahrtsregel gewöhnt haben. Außerdem werde auf der Sedanstraße viel zu schnell gefahren. Es gäbe aus Richtung Lister Meile sowohl Verkehrsschilder als auch eine Markierung mit Tempo 30 auf der Fahrbahn. Aus Richtung Volgersweg kommend fehle beides.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob sie sich dem SPD-Antrages anschließen oder ihn übernehmen wollen, weil es sich um den Weitergehenden handele.

Bezirksratsherr Dr. Feil schlug vor, dass zunächst über den Änderungsantrag abgestimmt werden solle und wenn noch erforderlich über den Ursprungsantrag.

Antrag
Im Bereich der Kreuzung Sedanstraße/Volgersweg soll durch geeignete bauliche Maßnahmen sichergestellt werden, dass der Radverkehr Volgersweg auch baulich und optisch Vorrang genießt gegenüber dem querenden Verkehr der Sedanstraße. Hilfsweise soll für den Volgersweg eine rote Fahrbahnmarkierung aufgetragen werden, um die Vorfahrtsberechtigung des Volgerswegs deutlicher hervorzuheben.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.1.2.
Sperrmaßnahmen zwischen Postkamp und Am Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-1463/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, durch geeignete Sperrmaßnahmen, wie z.B. Poller, Baken oder Ähnlichem, die Durchfahrt zwischen Postkamp und Am Klagesmarkt effektiv und nachhaltig zu unterbinden.

Neufassung

TOP 9.1.2.1.
Sperrmaßnahmen zwischen Postkamp und Am Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-1463/2018 N1)

Bezirksratsfrau Altunok begründete den Antrag ihrer Fraktion und die Konkretisierung in der Neufassung.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass es weiterhin eine Durchfahrtmöglichkeit für Rettungsdienste und Polizei geben müsse. Außerdem gäbe es am Ende eine Zufahrt für Anlieger, die nicht abgesperrt werden dürfe.

Bezirksratsfrau Altunok merkte an, dass ihre Fraktion beabsichtigt offengelassen habe, wie die Sperrmaßnahmen gestaltet werden sollen. Sie ging davon aus, dass die Verwaltung geeignete Maßnahmen finden werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, durch geeignete Sperrmaßnahmen, wie z.B. Poller, Baken oder Ähnlichem, die Durchfahrt zwischen Postkamp und Am Klagesmarkt effektiv und nachhaltig für den Kraftverkehr zu unterbinden.

14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.1.3.
Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1464/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover leitet das Verfahren im Bezirksrat Mitte zur Umbenennung der Hindenburgstraße ein, sieht Infotafeln für die Benennung vor und hinterher vor und für die Gründe einer Umbenennung, und nimmt eine Bürgerbeteiligung für die Frage vor, wie die Straße in Zukunft heißen soll.

11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.1.3.1.
Änderungsantrag Anhörung Umbenennung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1584/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antrag der SPD-Fraktion (DS 15-1464/2018) wird abgelehnt.
In der nächsten Sitzung des Bezirksrates bzw. in einer vor der nächsten regulären Sitzung zu terminierenden Sondersitzung, wird eine Anhörung zum Thema „Hindenburg - historische Einordnung seiner Person“ durchgeführt.

7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.1.3.2.
Änderungsantrag zu DS 15-1464/2018 Umbenennung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1562/2018)
Antrag
Der Stadtbezirksrat Mitte möge folgende Beschluss fassen:
1. Der Antrag der SPD-Fraktion im Bezirksrat Mitte, ein Verfahren zur Umbenennung der Hindenburgstraße einzuleiten, wird abgelehnt.
2. Stattdessen wird im Zooviertel eine Anwohnerbefragung durchgeführt, ob eine Umbenennung gewünscht ist. Bei dieser Befragung werden zugleich Alternativvorschläge für eine eventuelle Umbenennung abgefragt.
3. In jedem Fall wird eine Hinweistafel zur historischen Einordnung bzw. gegebenenfalls für die Gründe einer Umbenennung angebracht.

7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.1.3.3.
Änderungsantrag zu 15-1464/2018 gem. der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates
Betr.: erklärende Tafeln an den Straßenschildern der Hindenburgstraße

(Drucks. Nr. 15-1633/2018)
Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Feil teilte mit, dass er sich zur Vorbereitung mit der Empfehlung des Beirates als auch mit anderen Gutachten beschäftigt habe. Er war erschüttert, dass der Name immer noch in Nutzung sei. Er berichtete, dass in Freiburg vier Kategorien für Namen gebildet worden seien. Es gäbe die Kategorien „schwer belastet“, „teilweise belastet“, „diskussionswürdig“ und „unbedenklich“. In Freiburg sei Hindenburg als „schwer belastet“ eingestuft worden. Er fand, dass es allerhöchste Zeit dafür sei, den Namen nicht mehr für Ehrungen zu nutzen. Eine Anhörung durchzuführen hielt er für nicht erforderlich. Es sei genügend Material vorhanden, das zu einer Entscheidungsfindung herangezogen werden könne. Die Änderungsanträge werde seine Fraktion ablehnen, der Ursprungsdrucksache aber zustimmen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel hatte den Eindruck, dass die Angelegenheit schon entschieden sei. Er begründete seinen Änderungsantrag.

Bezirksratsherr Schmidt. sagte, dass seine Fraktion den Antrag der SPD ablehne. Er wies darauf hin, dass sowohl die SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen ständig mehr Bürgerbeteiligung fordern. Die Bürgerbeteiligung hier solle aber erst erfolgen, wenn die Umbenennung bereits beschlossen wurde. Im Wahlprogramm der SPD stehe, dass die Bürgerbeteiligung ausgebaut werden solle und bestehende Beteiligungsverfahren ausgewertet, als verbindliches Bürgerrecht zur Diskussion gestellt und vom Rat verabschiedet werden sollen. Das widerspreche dem hier zur Abstimmung stehenden Antrag. Im Kommunalwahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen stehe, dass die Bürger aktiver eingebunden und als Mitgestalter betrachtet werden sollen. Eine solche Vorgehensweise konnte er hier nicht erkennen. Die Entscheidung sei schon vorher getroffen und der Bürger könne sich nur bei der neuen Namensfindung einbringen. Außerdem stehe im Wahlprogramm, dass es deutlich mehr Bürgerbeteiligungen als gesetzlich vorgeschrieben geben solle. Hier wäre die Gelegenheit dazu gewesen. Es wäre richtig gewesen, die Anwohner, die am meisten von der Maßnahme betroffen seien, an der Entscheidung zu beteiligen. Er wies darauf hin, dass die HAZ unter den Lesern eine Umfrage gestartet habe. Die Umfrage sei sicherlich nicht repräsentativ, aber das Ergebnis lautete, dass 17 % für eine Umbenennung, 75 % dagegen seien und 8 % sei es egal. Er sagte, dass es insgesamt 17 Kommunen gegeben habe, die einen Umbenennungsprozess in Bezug auf Hindenburg durchgeführt haben. Davon haben sich tatsächlich nur vier für eine Umbenennung entschieden. Neun Kommunen haben einen erklärenden Zusatz am Straßenschild angebracht. Er begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion. Darüber hinaus merkte er an, dass die SPD seinerzeit für die Wahl Hindenburgs als Reichspräsident gestimmt habe.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi hätte sich gewünscht, dass der Antrag in Bezug auf Hindenburg erst nach Ende des Umbenennungsverfahrens zum Emmichplatz gestellt worden wäre. Sie werde dem Antrag aber zustimmen. Sie fand, dass in Zeiten, in denen eine AfD im Bundestag sitze, alle aufgefordert seien, sich mit Geschichte wieder auseinanderzusetzen und Stellung zu beziehen. In Zeiten, in denen geschichtliche Fakten als Vogelschiss bezeichnet werden, sei es angebracht, den Namen Hindenburg aus der Stadt zu tilgen. Die Dünnhäutigkeit der CDU könne sie aufgrund des Sitzes der Parteizentrale in der Hindenburgstraße verstehen.

Bezirksratsherr Hoffmann war der Auffassung, dass man vier Meinungen erhalte, wenn man drei Historiker zu dem Thema befrage. Daran könne man die differenzierte und gespaltene Betrachtung der Person Hindenburgs erkennen. Er sagte, dass mit Infotafeln das Wirken und die Benennung zu seiner Zeit dargestellt werden könne. Er gab zu Bedenken, dass Hindenburg immer noch Ehrenbürger der Stadt Hannover sei. Eine Umbenennung der Hindenburgschleuse werde nicht erfolgen. In ganz Deutschland gäbe es noch über 300 Namensbezeichnungen nach Hindenburg. Zum Beispiel fahre man nach Sylt über den Hindenburgdamm. Daran werde sich auch nichts ändern. In Bezug auf Hindenburg gäbe es, wie bereits gesagt, keine neuen historischen Erkenntnisse. Gründe für eine Umbenennung konnte er nicht erkennen. E wies darauf hin, dass die CDU in 2015 alle Anwohner und Anlieger der Hindenburgstraße bezüglich einer Umbenennung angeschrieben habe. Von über 140 Personen und Firmen, die dort gemeldet seien, habe es 70 negative Rückmeldungen gegeben. Seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Baathe sagte, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimme, die anderen Anträge aber ablehnen werde. Er hätte sich ebenfalls gewünscht, dass der Antrag erst gestellt werde, wenn die Umbenennung des Emmichplatzes vollzogen sei. In der Sache sei der Antrag der SPD dadurch aber dennoch richtig. Eine Befragung der Anwohner der Straße sei für ihn keine Bürgerbeteiligung. Befragt werden sollten die Anwohner des Stadtbezirks. Ein Straßenname habe durch Straßenkarten, google.maps usw. eine Bedeutung über die Anwohnerschaft hinaus. Einige Formulierungen aus dem Antrag würde er entschärfen. Hindenburg sei zum Beispiel nicht allein verantwortlich, trage aber eine hohe Mitverantwortung. Er stellte klar, dass die Alternative zur Wahl Hindenburg als Reichspräsident Hitler gewesen wäre. Die entscheidende Wahl sei die davor, als Hindenburg gegen den bürgerlichen Kandidaten gewonnen habe. Der Argumentation, dass den Anwohnern ein Stück Heimat, Erinnerung und Identität genommen werde, konnte er nicht folgen. Erinnerung sei nicht an einen Namen, sondern an das Ereignis gekoppelt. Ihm sei wichtig, welche Erinnerungen die nächsten Generationen haben sollen. Er wünschte sich Generationen, die Hindenburg nicht als identitätsstiftend ansehen, sondern für ein friedliches und weltoffenes Miteinander stehen würden. Eine Einbeziehung der Mitbürger sei wichtig. Er ging davon aus, dass viele konstruktive Beiträge kommen werden. Aus der Tatsache, dass die Namensumbenennung in den letzten 75 Jahren kein Thema gewesen sei, könne nicht abgeleitet werden, es so auch für die Zukunft belassen zu müssen. Er hielt Hindenburg nicht für geeignet durch einen Straßennamen geehrt und gewürdigt zu werden. Er war froh darüber, dass Hindenburg heutzutage in den Geschichtsbüchern anders dargestellt werde, als es früher der Fall gewesen sei. Eine Umbenennung tilge einen Namen nicht aus dem kollektiven Gedächtnis. Zu Zeiten des Internets könne jederzeit nachvollzogen werden, dass die Straße mal Hindenburgstraße geheißen habe.

Bezirksratsfrau Dr. Sommer wollte sich auch als Geschichtslehrerin äußern. Sie meinte, dass es nicht um eine geschichtliche, sondern um eine politische Bewertung gehe. Es gehe um die Frage des sinnvollen Umgangs mit Geschichte und darum aus der Geschichte zu lernen. Aus der Geschichte lerne man nicht, wenn man die Vergangenheit verdränge und versuche, Personen, die nicht in das eigene Wertekonzept passen, zu tilgen. Eine Schwarz-Weiß-Darstellung des Handelns einer Person in einer vergangenen Epoche, wie es in dem Antrag geschehen sei, sei nicht angemessen. Hindenburg sei in einer extrem schwierigen Zeit Reichpräsident gewesen. Er habe nach eigenen Wertvorstellungen gehandelt und auf seine Weise versucht, für sein Land etwas Positives zu tun. Trotz der demokratisch herbeigeführten Wahlergebnisse und dem Wahlsieg der NSDAP habe Hindenburg antidemokratisch gehandelt, indem er Hitler nicht gleich zum Reichskanzler ernannt habe. Sie sagte, dass es schwierig sei, gegen ein demokratisch herbeigeführtes Wahlergebnis zu agieren. Die Inanspruchnahme Hindenburgs für ein Wahlplakat durch die NSDAP könne ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden. Die Thematik müsse viel differenzierter betrachtet werden. Mit der Belassung des Straßennamens und Hinweisschildern könne man sich sinnvoll auseinandersetzen. Es könne auch als Mahnung hingenommen werden, dass bestimmte Entscheidungen in der Geschichte nicht mehr zu verhindern waren. Sie sprach sich gegen eine Umbenennung aus.

Bezirksratsfrau Muschter merkte an, dass die Benennung einer Straße immer eine Ehrung darstelle. Vor diesem Hintergrund reiche es nicht, erklärende Legendenschilder unter den Straßenschildern anzubringen. Befahre man eine Straße mit dem Auto oder dem Fahrrad sei man zu schnell um Legendenschilder lesen zu können. Sie konnte sich eher vorstellen unter dem neuen Straßennamen einen erklärenden Hinweis aufzuhängen, dass die Straße mal Hindenburgstraße hieß und aus welchem Grund sie umbenannt wurde. Der eine oder andere werde dadurch zum Nachdenken angeregt. Sie hielt eine Umbenennung für absolut notwendig. Ihr sei bewusst, dass es für die Anwohner mit Unannehmlichkeiten verbunden sei.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass die Benennung einer Straße nicht nur die Darstellung geschichtlicher Fakten, sondern auch eine Ehrung sei. Namensgebende Personen sollen auch als Vorbild für die Menschen dienen. Bei Hindenburg sei das nicht der Fall. Bei allen Bewertungen, die es über Hindenburg gegeben habe und die sich im Laufe der Jahrzehnte auch verändert haben, müsse man feststellen, dass die Kernelemente unstrittig seien. Er habe die Weimarer Reichsverfassung 1930 weitestgehend außer Kraft gesetzt, indem nur noch über Notverordnungen nach Artikel 48 Weimarer Reichsverfassung Gesetze erlassen wurden. Als Dauereinrichtung sei das nicht im Sinne der Verfassung gewesen. Der Reichstag sei von ihm unter der Androhung der Auflösung unter Druck gesetzt worden. Er habe die Reichstagsbrandverordnung unterschrieben. Die ersten KZ seien sofort danach aufgemacht worden. Er war sicher, dass Hindenburg bei der Vielzahl der Wahlplakate, die es gegeben habe, damit einverstanden gewesen sei, für die NSDAP zu werben. Die Unannehmlichkeiten für die Anwohner bzw. Anlieger durch eine Adressänderung hielt er für geringfügig. Es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass Hindenburg das Ermächtigungsgesetz unterschrieben habe und dadurch das letzte bisschen Demokratie abgeschafft worden sei. Die Gesetzgebungskompetenz sei entgegen der Weimarer Reichsverfassung vom Reichstag auf den Reichskanzler verlagert worden. Es müsse auch an alle Menschen, die im Zooviertel gelebt oder gearbeitet haben und als jüdische Mitbürger oder Andersdenkende abgeholt und in den KZ ermordet worden seien, gedacht werden. Seine Fraktion hielt alldiejenigen Menschen, die durch das Wirken Hindenburgs ihr Leben verloren haben, für schützenswerter als die Beibehaltung des Straßennamens. Er bat um Zustimmung zum Antrag.

Bezirksratsherr Hogh meinte, dass genügend gute Argumente für eine Umbenennung genannt worden seien. Er ersparte sich daher die Wiederholung. Er werde die Änderungsanträge ablehnen und dem Ursprungsantrag zustimmen. Er äußerte, dass er das Thema Bürgerbeteiligung wertschätze und wichtig finde. Es sei gesagt worden, dass die Bürger schon beteiligt werden müssten bei der Frage ob überhaupt eine Umbenennung stattfinden soll. Bei der Willy-Brandt-Allee, dem Hannah-Ahrendt-Platz, der Benno-Ohnesorg-Brücke und dem Emmichplatz habe es zur Frage, ob umbenannt werden soll, auch keine Bürgerbeteiligung gegeben. Diejenigen, die jetzt plötzlich Bürgerbeteiligung so weit auslegen wollen, haben ganz andere Gründe im Hinterkopf.

Bezirksratsherr Schmidt habe keinerlei Argumente zum Thema umfassende Bürgerbeteiligung gehört. Die Aussage, dass es bisher immer so gelaufen sei, überzeugte ihn nicht. Er stellte die Frage in den Raum, warum bei einer so zentralen und wichtigen Straße nicht eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werde, bevor es zu einer Umbenennung komme. Bei der Hindenburgstraße bestehe die Gelegenheit den Inhalt der Wahlprogramme zum Thema Bürgerbeteiligung umzusetzen. Bei dem, was der Antrag vorsehe, handele es sich nicht um eine Bürgerbeteiligung.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die Schuldfrage Hindenburgs an der Machtergreifung der NSDAP in den letzten Jahrzehnten von Historikern kontrovers diskutiert worden sei. Das Ermächtigungsgesetz sei von einer relativ breiten Mehrheit im Reichstag beschlossen worden. Der Reichstag habe damals unter schwierigen Bedingungen in einer schwierigen politischen Situation gearbeitet. Die Stimmung im Land sei nicht auf Hindenburg zurückzuführen. Er zählte zu den Wenigen, die bis 1932 versucht haben, Hitler zu verhindern. Hindenburg könne allenfalls der Vorwurf gemacht werden, dass es ihm nicht gelungen sei. Er hielt es für übertrieben, ihn als Alleinverantwortlichen zu stilisieren. Bei der Straßenumbenennung handele es sich, wie bereits gesagt, um eine rein politische Entscheidung. Es sei richtig, dass die Urenkelgeneration eine andere Blickweise auf die Zeit um 1933 habe als diejenigen, die nach 1945 das Land wiederaufgebaut haben. Hindenburg habe jahrelang als Nachbar in Hannover gelebt und sei hier bekannt gewesen. Er sei wohl deshalb damals anders eingeschätzt worden. Es sollten alle ehrlich sein und dazu stehen, dass es sich um eine politische Entscheidung handele. Er wies darauf hin, dass die Möglichkeit bestanden hätte, den Straßennamen als Ortsbezeichnung zu verstehen. In Schlesien habe es eine Großstadt namens Hindenburg gegeben. Es handele sich dabei um das heutige Zabrze. Er stellte die Frage, ob sich Ortschaften, die heute noch Hindenburg heißen, aufgrund der Belastung umbenennen müssen. Die Hindenburgschleuse werde nicht umbenannt. Er sei gespannt, ob die Straße an der Schleuse umbenannt werde.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Unter allen Straßenschildern der Hindenburgstraße wird ein Legendenschild angebracht, das die Einordnung von von Hindenburg aus heutiger Sicht erklärt.
Folgendem Text dient als Beispiel:
Hindenburgstraße
1916 benannt nach Paul von Hindenburg (1847 -1934)
Generalfeldmarschall, als Kriegsheld verehrt, verbreitete die Dolchstoßlüge,
1925, 1932 zum Reichspräsidenten gewählt, ernannte Hitler zum Reichskanzler

5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Dringlichkeitsantrag Anhörung im Kontext des Antrages zur Umbenennung der Hindenburgstraße (DS 15-1464/2018)
(Drucks. Nr. 15-1579/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag zurück.

TOP 9.2.2.
Sanierung des Marstalltores
(Drucks. Nr. 15-1723/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Marstalltor durch Sanierung in einen adäquaten Zustand zu versetzen.

Einstimmig

TOP 9.2.3.
Sanierung der Hauptfahrroute Kleefelder Straße im Bereich des Stadtparks
(Drucks. Nr. 15-1724/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kleefelder Straße zwischen der Fußgängereinmündung Dickensstraße und der Clausewitzstraße vor dem Winterhalbjahr 2018/2019 zu sanieren. Die Maßnahmen sollen zum einen die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche und zum anderen die Schaffung einer funktionsfähigen Entwässerung umfassen.

Einstimmig

TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Fußgängerzone Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1727/2018)

Bezirksratsherr Baathe war bewusst, dass es zur gesamten Lister Meile ein Verfahren gäbe. Eine Umbeschilderung zur Fußgängerzone soll dennoch bereits jetzt erfolgen. Der Aufwand sei überschaubar. Die Beplanbarkeit des Platzes dürfte dadurch einfacher gelingen, wenn der an einer Fußgängerzone ende und nicht an einer Straße, in der Parken möglich sei.

Bezirksratsherr Albrecht fragte sich, wozu dann das Beteiligungsverfahren um den Platz veranstaltet wurde. Es habe sich um ein offenes Verfahren gehandelt. Es sei um die Frage gegangen, wie der Platz gestaltet werden könne. Er war der Ansicht, dass die Ergebnisse zunächst abgewartet werden sollten. Er habe ein anderes Verständnis von Bürgerbeteiligung. Die Wünsche der Bürger seien noch gar nicht bekannt. Sollte den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung jetzt vorgegriffen werden, sei die Bürgerbeteiligung eine Farce gewesen. Er konnte sich vorstellen, dass das negative Auswirkungen auf zukünftige Bürgerbeteiligungen haben werde.

Frau Göttler wies darauf hin, dass immer noch die Vorbereitungen für die Bürgerbeteiligung zu den Straßen rund um die beiden Plätze laufen, die Rat der Stadt beschlossen habe. Es gäbe erste Zwischenergebnisse zur Bürgerbeteiligung zum Weißekreuzplatz und Andreas-Hermes-Platz. Nach dem zweiten Bürgerbeteiligungsverfahren müssen die beiden Ergebnisse zusammengeführt werden. Sie riet davon ab, einzelne Maßnahmen rauszunehmen. Sie empfahl, das zweite Bürgerbeteiligungsverfahren zum Thema Umgestaltung der Friesenstraße, Lister Meile abzuwarten. Das zweite Bürgerbeteiligungsverfahren starte im Frühjahr nächsten Jahres.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fragte, ob das Bürgerbeteiligungsverfahren in Bezug auf die Straßen jetzt von vorne losginge.

Frau Göttler merkte an, dass es sich um einen anderen Fachbereich handele und es eine Beschlusslage des Rates gäbe. Bis Mai 2016 habe es auf dem Weißekreuzplatz das Sudanesenlager gegeben. Danach habe es eine Beschwerdelage der Anwohnerinnen und Anwohner im Bezirksrat gegeben. Daraufhin habe der Oberbürgermeister das Bürgerbeteiligungsverfahren zur Nutzung der beiden Plätze angeordnet. Ein halbes Jahr später habe der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den Auftrag zur Bürgerbeteiligung in Bezug auf die umliegenden Straßen beschlossen

Bezirksratsherr Baathe war klar, dass es sich um getrennte Bürgerbeteiligungsverfahren handele. Das Problem sei getrennte Planung. Der Platz und die Straße müssen gemeinsam geplant werden. Er habe die Bürger während des Beteiligungsverfahrens so wahrgenommen, dass der Großteil für eine Fußgängerzone sei. Er war der Meinung, dass die Fußgängerzone ausprobiert werden sollte. Sollte diese sich nicht bewähren, könne die Entscheidung wieder rückgängig gemacht werden. Er wollte den Ergebnissen nicht vorgreifen, hielt es für den Platz und die Planungen aber für einen Gewinn.

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass er an dem Bürgerbeteiligungsverfahren auch teilgenommen habe. Ihm haben die Bürger aber mitgeteilt, dass sie eine Fußgängerzone dort nicht möchten. Es gäbe offenbar kein eindeutiges Meinungsbild zu dieser Frage. Er schloss sich dem Vorschlag an, dass zweite Bürgerbeteiligungsverfahren abzuwarten.

Bezirksratsherr Hogh berichtete, dass er bereits 1990 einen solchen Antrag eingebracht habe. Der Antrag habe zwar eine Mehrheit bekommen, die Verwaltung habe die Umsetzung aber abgelehnt. Aus der Bürgerschaft werde regelmäßig der Wunsch geäußert, dass der Bereich Fußgängerzone werden soll. Die Gegnerschaft bestehe teilweise aus den Gewerbeanliegern. Er hielt den Antrag für zustimmungswürdig und sah keinen Widerspruch zu den Bürgerbeteiligungsverfahren.

Bezirksratsfrau Stock stellte klar, dass sich der Beteiligungsprozess auf die Plätze beziehe. Der Antrag beziehe sich auf die Straße. Dem Beteiligungsverfahren werde daher nicht vorgegriffen. Es werde erwartet, dass es schnell zu einer Verbesserung für die Anwohner und Nutzer des Bereichs komme. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung in Bezug auf die Straßen könne dennoch auf die Wünsche der Bürger eingegangen werden. Bis dahin seien Erfahrungen mit der Fußgängerzone gemacht worden, die ebenfalls einfließen können. Sie ging davon aus, dass auch die Gewerbetreibenden die Vorteile erkennen werden.

Bezirksratsherr Albrecht ergänzte, dass es nie einhellige Meinung des Bezirksrates und auch nicht einhellige Meinung der Bürger gewesen sei, dass dieser Abschnitt am Weißekreuzplatz zur Fußgängerzone gemacht werden soll. Bis heute habe sich daran nichts geändert. Er wiederholte, dass die Bürger das nächste Beteiligungsverfahren zum Thema Straßen als Farce empfinden werden, wenn der Antrag heute beschlossen werde.


Frau Göttler gab zu Bedenken, dass nicht einfach eine Straße aus dem Verkehr genommen werden könne. Aufgrund des Ineinandergreifens des Straßengeflechts bedarf es einer Planung aller Straßen in dem Bereich.

Bezirksratsherr Sandow wies darauf hin, dass die Straße, um die es gehe, nur für Anlieger befahrbar sei. Sie stehe nicht für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gehe es um die Zukunft des Platzes. Es könnten beide Varianten also einmal mit und einmal ohne Fahrzeugverkehr ausprobiert werden, bevor im Rahmen der nächsten Bürgerbeteiligung eine Entscheidung getroffen werde. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Lister Meile im Abschnitt zwischen Friesentraße und Eckerstraße/Weißekreuzplatz zu einer Fußgängerzone entsprechend der Regelung im Abschnitt zwischen Seumestr. und Celler Str. (Lieferverkehr frei Mo-Fr 6-10.30, Sa 6-9.30, Einfahrt in die Grundstücke frei, Fahrrad frei) umzustufen (Vgl. Foto in der Begründung).

11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.3.2.
Rauchen auf Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-1728/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Das Rauchverbot auf Spielplätzen - auch vertraglich mit der dort ansässigen Gastronomie - durchzusetzen.
2. Das Aufstellen von Aschenbechern auf Spielplätzen zu unterbinden.

Pkt 1.: 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen
Pkt. 2. und 3. ersetzt


TOP 9.3.2.1.
Änderungsantrag Rauchen auf Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-1927/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, ob das Rauchverbot auf Spielplätzen nicht Inhalt der Spielplatzverordnung sei.

Frau Göttler wies darauf hin, dass sowohl das Rauchverbot als auch das Hundeverbot in der Spielplatzverordnung verankert seien. Außerdem seien im Umkreis von 50 Metern um Grundschulen, Kindergärten und Spielplätzen Hunde an der Leine zu führen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es keinen Spielplatz im Stadtbezirk gäbe, auf dem Aschenbecher aufgestellt seien.

Bezirksratsfrau Stock sah bezüglich der Hunde keine Verbindung zum Rauchen auf Spielplätzen. Sie merkte an, dass es Gastronomien gäbe, die Aschenbecher aufstellen würden. Ihr sei bekannt, dass Rauchen auf Spielplätzen seit langem verboten sei. Ihrer Fraktion gehe es um die Durchsetzung des Verbots. Sollte eine Aufnahme des Aufstellungsverbotes von Aschenbechern noch nicht in die Verträge mit den Gastronomen aufgenommen worden sein, sollte eine Umarbeitung der Verträge erfolgen. Das Rauchen vor Kindern im öffentlichen Raum sei nicht akzeptabel.

Bezirksratsherr Hübner beantragte getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Änderungsantrags der CDU.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Das Rauchverbot auf Spielplätzen durchzusetzen.
2. Das Aufstellen von Aschenbechern auf Spielplätzen zu unterbinden.
3. Das Hundeverbot auf Spielplätzen durchzusetzen.

Pkt. 1.: 6 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2.: Einstimmig
Pkt. 3.: 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.3.3.
öffentlicher Bücherschrank in der Oststadt
(Drucks. Nr. 15-1729/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Aus Bezirksratsmitteln werden die Kosten in Höhe von circa 4000 € für die Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks in der Oststadt bereitgestellt.

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.3.4.
Umgestaltung der Celler Straße stadteinwärts
(Drucks. Nr. 15-1730/2018)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.3.5.
Umgestaltung Kreuzung Celler Straße-Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-1731/2018)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.3.6.
Umgestaltung der Celler Straße stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-1732/2018)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.4.
der SPD-Fraktion



TOP 9.4.1.
Verkehrsmaßnahmen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1733/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann beantragte getrennte Abstimmung der beiden Punkte.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover nimmt folgende Verkehrsmaßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit für die Mitmenschen im Straßenverkehr vor:
· Im Scheitelpunkt der Kurve der Calenberger Straße zur Archivstraße wird ein Zweirich-tungs-Hochspiegel angebracht, der es herannahenden Fahrzeugen –insbesondere auch den Busfahrenden ermöglicht, das Verkehrsaufkommen hinter der Kurve einzu-schätzen.
· In der Kurt-Schumacher-Straße wird kurz vor dem Ernst-August-Platz ein gesicherter Überweg durch einen Zebrastreifen oder eine Lichtzeichenanlage (ggf. Schlafampel) auch für die südwestliche Straßenseite vom Hochbahnsteig Hauptbahnhof/Rosen-straße in Richtung Schillerstraße eingerichtet.

Pkt. 1.: Einstimmig
Pkt. 2.: 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.4.2.
Verbesserung des Verkehrsflusses in der Kurt-Schumacher-Straße
(Drucks. Nr. 15-1734/2018)

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 9.4.3.
Vogelhinterlassenschaften
(Drucks. Nr. 15-1735/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, insbesondere den Bereich um den Hauptbahnhof, den Post- und den Fernroder Tunnel sowie den Ernst-August-Platz sowie die Kurt-Schumacher-Straße engmaschig regelmäßig von Vogelhinterlassenschaften zu reinigen bzw. reinigen zu lassen.

Einstimmig

TOP 9.4.4.
Dringlichkeitsantrag Temporäre Aufhebung der Parkplatzbewirtschaftung auf der Brühlstraße
(Drucks. Nr. 15-1918/2018)

Bezirksratsherr Baathe hatte ein Problem mit der Freigabe des gesamten Bereichs. Er sah eine gewisse Konkurrenzsituation mit dem Restaurant. Er schlug als Kompromisslösung vor, ein bestimmtes Kontingent für das Restaurant vorzuhalten und die Ausnahmeregelung nur für einen Teil des Parkplatzes festzulegen.

Bezirksratsherr Hoffmann fragte die Verwaltung, wie lange die Baustelle eingerichtet sein werde.
Frau Göttler antwortete, dass die Baustelle bis Ende September 2018 geplant sei. Sie erinnerte daran, dass die Straße für das GiB vorgesehen sei. Beginn sei voraussichtlich noch dieses Jahr.

Bezirksratsherr Hoffmann bat darum, falls heute eine Beschlussfassung erfolge, um eine schnelle Umsetzung des Beschlusses, da die Baumaßnahmen Ende September schon erledigt sein sollen. Vor einiger Zeit sei ein Einfahrverbot von Kraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen in die Oeltzenstraße beschlossen worden. Die Verwaltung habe entschieden, den Beschluss auch umzusetzen. Bis heute sei allerdings noch kein Schild aufgestellt worden.

Bezirksratsherr Schmidt hielt den Ansatz des Antrages durchaus für sinnvoll. Er sah aber das Problem, dass es nur zu einer Verschiebung führe. Er habe außerdem die Sorge, dass ein Präzedenzfall geschaffen werde, auf den sich dann in anderen Zusammenhängen berufen werde.

Bezirksratsherr Hübner berichtete, dass ihm Geschäftsleute versichert hätten, den Wunsch ebenfalls zu haben. Die Fluktuation auf den Parkplätzen sei trotz der Baustelle nicht sehr hoch. Viele Parkende würden regelmäßig Geld nachwerfen. Er hielt die Aufhebung der Parkplatzbewirtschaftung für eine kurze Zeit für alle für eine gute Lösung. Seine Fraktion werde daher zustimmen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bewirtschaftung der Parkplätze auf der Brühlstr. auf der Höhe zwischen „Restaurant Ente von Peking“ und „BBS Handel“ für die Bewohner mit Parkausweis Bezirk C temporär, bis die Bauarbeiten zu Ende sind, aufzuheben.

11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 9.5.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 9.5.1.
Fahrradabstellmöglichkeiten im Posttunnel
(Drucks. Nr. 15-1625/2018)

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie im Posttunnel zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden können.

8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.5.2.
Papierkörbe auf dem Spielplatz zwischen "Postkamp" und "Am Klagesmarkt"
(Drucks. Nr. 15-1634/2018)

Antrag
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass das Volumen für Müllentsorgung auf dem Spielplatz zwischen „Postkamp“ und „Am Klagesmarkt“ entweder durch mehr oder größere Körbe vergrößert wird.

Einstimmig

TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
Obike-Fahrräder
(Drucks. Nr. 15-1720/2018)

Laut medialer Berichterstattung ist der Fahrradverleihanbieter Obike insolvent.
Im gesamten Stadtgebiet, besonders jedoch im Stadtbezirk Mitte, sind zahlreiche Fahrräder dieses Anbieters noch vorzufinden.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, um die Fahrräder aus dem Stadtbild zu entfernen, welche Kosten sind für etwaige Entsorgungs- und/oder Unterstellungsmaßnahmen zu erwarten, wer trägt diese und erwägt die Verwaltung einen Verkauf der Räder zur (Re)Finanzierung der in diesem Kontext entstehenden Kosten?
2) Wie will die Stadt zukünftig mit Anbietern von Fahrradverleihsystemen umgehen, um ein solches Desaster zu verhindern?
3) Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung zur Regulierung und Einschränkung von Fahradverleihanbietern?

Schriftlich beantwortet

1) Fahrräder der Fa. oBike, die erheblich stören oder den Verkehr behindern, werden entfernt. Kosten für die Entsorgung sind bisher nicht angefallen. Die entfernten Fahrräder werden auf den Betriebshöfen des Fachbereichs Tiefbau eingelagert. Wie mit den eingelagerten Fahrrädern weiter umgegangen wird, ist noch nicht entschieden.
2) Sofern ein Unternehmen den Kontakt herstellt oder die Verwaltung den Kontakt herstellen kann, werden Bedingungen festgelegt, nach denen der Verleihbetrieb ablaufen soll. Dazu gehört die Festlegung von Bereichen, in denen Leihfahrräder nicht stationiert werden dürfen wie z.B. Grün- und Erholungsflächen oder die Zweckentfremdung von Fahrradabstellanlagen. Ferner wird geregelt, welcher örtliche Dienstleister für den ordnungsgemäßen Verleihbetrieb zuständig ist.
3) Der in § 14 Niedersächsisches Straßengesetz geregelte Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenraums lässt keine Einschränkung zu und sieht auch keine Regulierungsmöglichkeiten vor, sofern andere Nutzungen sowie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

TOP 10.1.2.
Opernplatz
(Drucks. Nr. 15-1721/2018)

Am südlichen Opernplatz (Grünfläche) kommt es sehr häufig zu Vermüllungen. Auch der Bereich zwischen den Hecken macht einen ungepflegten Eindruck.
Wir fragen die Verwaltung:
1) In welchem Intervall erfolgt die Reinigung des o.a. Bereichs bzw. die Leerung der Müllbehälter? (Bitte Darstellung für ein Kalenderjahr)
2) Wie viele Müllbehälter sind vorhanden, wieso ist die Anzahl nicht höher und beabsichtigt die Verwaltung die Aufstellung weiterer Müllbehälter? (Falls ja, bitte Anzahl und Zeitplan benennen)
3) Wie häufig wird der o.a. Bereich durch den städtischen Ordnungsdienst bestreift und wie viele Verstöße wurden wie geahndet? (Bitte Aufschlüsselung nach Art des Verstoßes - Ahndung)

Schriftlich beantwortet

1) Der Opern-/Rathenauplatz wird durch eine Firma 5 x pro Woche (Mo – Fr) gereinigt. Am Wochenende erfolgt die Reinigung Samstag und Sonntag durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (Aha).
2) Es stehen verteilt 10 Abfallbehälter auf der Grünfläche. Weitere Abfallbehälter stehen auf dem Opernplatz auf der Verkehrsfläche. Die Verwaltung beabsichtigt nicht, weitere Behälter aufzustellen, da nur bei Veranstaltungen ein höheres Müllaufkommen entsteht.
3) Der Opernplatz wird vom städtischen Ordnungsdienst täglich, mitunter sogar mehrfach, bestreift. Hierbei werden jedoch in der Regel keine Personen angetroffen, die gerade zur Zeit der Kontrolle ihren Müll fallen lassen. Im Rahmen des Emo-Treffens wurden entsprechende Vermüllungen bereits beobachtet und die Verursacher auf ihr Fehlverhalten angesprochen. Die Ansprache führte in allen Fällen dazu, dass der Bürger/die Bürgerin eingelenkt und den Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer entsorgt hat. Zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen ist es daher noch nicht gekommen.

TOP 10.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.2.1.
Unnötige Lärmbelästigung durch Bauarbeiten in der Adolfstraße
(Drucks. Nr. 15-1725/2018)

Vor einigen Monaten haben die Bauarbeiten für die Wohneinheit in der Aldolfstaße begonnen. Derartige Arbeiten gehen stets mit einer kaum vermeidbaren Lärmbelastung einher. Anlieger beklagen jedoch an dieser Baustelle eine Lärmbelastung durch die vor Ort stattfindende Trennung von grobem und feinem Bauschutt durch Schütteln in einer siebartigen Baggerschaufel. Dieser Vorgang und damit die Lärmbelastung sind vermeidbar, wenn die Trennung nicht vor Ort durchgeführt werden würde.
Aspekte des Lärmschutzes sind in der AVV Baulärm näher geregelt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wurde die Immissionsschutzbehörde bei der Planung der Bauarbeiten einbezogen?
2. Wurden alternative Möglichkeiten zur Schutttrennung vor Ort erörtert?
3. Wie hoch sind die durch diese Baumaschinen verursachten Immissionswerte in Bezug auf die ermittelten Beurteilungspegel nach Nr. 6 AVV Baulärm.

Schriftlich beantwortet

1. Die Frage kann von hier nicht beantwortet werden. Die Planung der Bauarbeiten obliegt dem Bauherrn und der/dem von ihm beauftragten EntwurfsverfasserIn. Zuständige untere Immissionsschutzbehörde für die Landeshauptstadt Hannover ist die Region Hannover.
Für eine Beteiligung der unteren Immissionsschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 NBauO bestand keine Veranlassung. Denn zu beteiligen sind im Baugenehmigungsverfahren nach der vorgenannten Vorschrift nur solche Fachstellen/Behörden, deren Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist bzw. ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit einer Baumaßnahme nicht beurteilt werden kann. Die immissionsschutzfachlichen Fragen, die sich durch Baulärm während der Bauausführung stellen, sind für die rechtliche Bewertung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauantrages unerheblich.
Baugenehmigungen werden unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Sollte sich ein Nachbar durch von einer Baustelle ausgehenden Immissionen gestört fühlen, ist es ihm unbenommen, sich an die zuständige Immissionsschutzbehörde der Region Hannover zu wenden.
2. Es obliegt dem Bauherrn, den Bau sachgemäß auszuführen. Solange er sich dabei an das öffentliche Baurecht und die erteilten Baugenehmigungen hält, besteht für die untere Bauaufsichtsbehörde keine Veranlassung, über Möglichkeiten der Schutttrennung mit dem Bauherrn vor Ort zu sprechen. Etwas anderes würde gelten, wenn durch die Schutttrennung abfall- und/oder bodenschutzrechtliche oder wasserrechtliche Belange (rechtswidrig) berührt würden. Die untere Bodenschutzbehörde und die untere Abfallbehörde sowie die untere Wasserbehörde wurden in den Genehmigungsverfahren beteiligt (da deren Stellungnahme für die Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahmen relevant war) und deren Anforderungen in den Genehmigungen umgesetzt. Anhaltspunkte dafür, dass der Bauherr gegen die entsprechenden Nebenbestimmungen der Baugenehmigungen verstößt, sind hier jedoch nicht bekannt.

3. Da die untere Bauaufsichtsbehörde für entsprechende Kontrollen keine rechtliche Handhabe hat, sind hierzu keine Informationen bekannt.


Die Region Hannover -Immissionsschutz- beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Es hat keine Einbindung der Immissionsschutzbehörde in die Planung der Bauarbeiten gegeben.
3. Dem Team Immissionsschutz der Region Hannover liegen keine Lärmbeschwerden bezüglich der g. Bauschutttrennung vor, so dass von hier aus keine Sachverhaltsermittlung erfolgt ist.

TOP 10.2.2.
PedsBlitz
(Drucks. Nr. 15-1726/2018)

Seit einiger Zeit gibt es den Elekro-Fahrradverleih „PedsBlitz“ in Hannover. Es bedient die Idee des öffentlichen Teilens von Rädern mit elektrischer Unterstützung. Zu unserer Anhörung (Januar 2018) zu einem städtischen Fahrradverleihsystem für ganz Hannover mit vandalismusfreien, hochwertigen und im öffentlichem Raum wahrnehmbaren Rädern, die z.B. dem Lückenschluss des ÖPNV dienen sollen wurde uns unter anderem das Fahrradverleihsystem „PedsBlitz" vorgestellt. Es gibt allerdings weitere kleinere Initiativen die auf wertvolle Weise die Nutzung von Lastenrädern und Teilrädern verbreiten und ermöglichen - nicht aber den Bedarf eines öffentlichen Fahrradverleihsystems wie es in Städten wie Hamburg besteht decken können.
Daraus ergeben sich uns folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Auslastung von „PedsBlitz“ hinsichtlich der Anzahl aller Nutzer, der Ausleihquote am Tag, Woche, Monat, Jahr in Bezug auf einzelne Räder bzw. Radtypen wie Lastenräder und „normale“ Fahrräder?
2. Gibt es Bestrebungen vorhandene regionale Systeme zu verknüpfen? Uns sind momentan die Systeme PedsBlitz, Hannah und WiLas bekannt.
3. Gibt es Nutzerbefragungen oder andere Evaluationen über die Methodik des Verleihs?

Schriftlich beantwortet
1. Im als Schaufenster-Projekt geförderten Zeitraum vom 01.09.2015 bis zum 30.06.2016, in dem alle 52 Pedelecs (34 i:SY-Stadtflitzer-Pedelecs und 18 Lastenpedelecs) kostenfrei ausgeliehen werden konnten, haben 996 Verleihvorgänge stattgefunden. Es wurde nicht nach Pedelec-Typ unterschieden und auch nicht, ob das Pedelec nur einen Tag oder mehrere Tage ausgeliehen wurde. Insofern sind die Angaben nicht direkt mit den folgenden vergleichbar.
Derzeit bieten alle drei Betreiber je 12 i:SY-Stadtflitzer-Pedelecs für 17,50 €/Tag Miete an. Im Jahr 2017 wurden bei hanova 13, beim VCD 24 und bei der STEP gGmbH 409 Pedelecs vermietet; im Jahr 2018 waren es bis Juli bei hanova 50; beim VCD 14 und bei der STEP gGmbH 61 i:SY-Stadtflitzer-Pedelecs. Schwankungen gegenüber dem Vorjahr haben teils auch betriebliche Gründe. Waren die Stadtflitzer-Pedelecs in der kostenfreien Zeit bereits am ersten Tag komplett für die nächsten Wochen
ausgebucht, ist die Nachfrage mit der Einführung von Mietgebühren erheblich zurückgegangen, obwohl der Tagesmietpreis im Vergleich mit anderen Städten/Regionen im unteren Bereich festgelegt wurde.
Der Verleih der Lastenpedelecs erfolgt weiterhin gebührenfrei, um diese Art der Mobilität besonders zu fördern. Betreiber des Lastenpedelec-Verleihs (zurzeit 10 sog. "Bäcker"­ Pedelecs und 10 Pfau-Tecs) ist der VCD. Im Jahr 2017 wurde an 4.126 Tagen ein Lastenpedelec ausgeliehen; d.h. im Durchschnitt war jedes Lastenpedelec des VCD an 206 Tagen vermietet, was einer Auslastung von 56,5 % entspricht. Im Jahr 2018 wurde bislang an 2.291 Tagen ein Lastenpedelec ausgeliehen.
Auf Initiative der zuständigen Stadtbezirksräte werden in fünf Stadtteilzentren/Freizeit­ heimen/Nachbarschaftstreffs insgesamt 7 Lastenpedelecs (der Marke i:SY eCAR:GO) zum Verleih angeboten. Die Erfassung der Verleihzahlen für diese Lastenpedelecs befindet sich noch in der Auswertung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Räder gut genutzt werden .
2. Sofern der Beschlussdrucksache Nr. 1478/2018 Fortführung der Pedelec-Vermietung im Rahmen des Pede/ec- Verleihsystems "PedsBlitz", die sich derzeit im Verfahren befindet, zugestimmt wird, wird eine Verknüpfung bzw. Kooperation mit anderen Verleihsystemen angestrebt.
3. Der VCD führt Nutzerbefragungen mittels Fragebögen auf freiwilliger Basis durch. Die Landeshauptstadt erfasst die Verleihzahlen.
Das städtische Pedelec-Verleihsystem "PedsBiitz" wurde am 01.09 .2015 im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität als Projekt "eRad in Freizeit und Tourismus " gestartet und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis zum 30.6.2016 ge­ fördert. Der vollständige Schlussbericht zum Projekt "eRad in Freizeit und Tourismus" ist seinerzeit veröffentlicht worden und kann eingesehen werden bei der Technischen Informa­ tionsbibliothek (TIB), Welfengarten 1 B, 30167 Hannover; https://www.tib .eu/de/ (Suche unter dem Projektnamen "eRad in Freizeit und Tourismus").
Derzeit begleitet die Hochschule Hannover mit dem Forschungsprojekt "OptiPeds" (Elekt­ romobilitätszuwachs durch optimierte Pedelec-Verleihsysteme) den Pedelec-Verleih "PedsBiitz". Das Projekt dient dazu, mit Hilfe von Pedelec-Fahrdaten Erfolgsfaktoren für Pedelec-Verleihsysteme zu identifizieren und daraus Handlungsstrategien für künftige Verleihsysteme abzuleiten.
TOP 10.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(Piraten)


TOP 10.3.1.
Termine der Kfz-Zulassungsstelle
(Drucks. Nr. 15-1629/2018)

Unter https://www.strassenverkehrsamt.de/lokal/region-hannover-landkreis/kfz-zulassungsstelle/ kann man sich über die KFZ-Zulassungsstellen der Region informieren.
Von den 16 dort gezeigten Zulassungsstellen der Region ist Hannover die einzige, die darauf hinweist, dass Zulassungen nur nach Terminabsprache möglich sind und die sind, wie wir wissen bis zu 3 Wochen im Voraus auszumachen.
Nun ist der Erwerb eines Autos oft eine Angelegenheit, die nicht Wochen vorher terminlich feststeht. Da ist es ärgerlich, wenn man so lange warten muss, besonders, wenn es in den Umlandgemeinden einfacher geht.
Noch dazu kann man den Eindruck haben, dass mit dem Terminzwang indirekt darauf hingearbeitet wird, dass die Bürger auf eigene Kosten Zulassungsservices einschalten, damit der Zulassungsstelle Arbeit abgenommen wird. Das wäre dann eine Teilprivatisierung städtischer Aufgaben auf kaltem Wege.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Wie ist das Verfahren in den Umlandgemeinden?
2. Welche Möglichkeiten hat der Bürger ebenfalls wie ein Zulassungsservice sein Auto anzumelden? Welche Voraussetzungen muss er erfüllen?
3. Warum kann das frühere Verfahren nicht wieder eingeführt werden?

Schriftlich beantwortet

1. Die Zulassungsbehörde der Region Hannover erledigt die Aufgaben bei der Zulassung von Fahrzeugen in eigenen Dienststellen und hat die Aufgaben auch an eine Mehrzahl der regionsangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. Wie die Aufgaben in den Dienststellen der Region Hannover und in den Gemeinden und Städten im Einzelnen erledigt werden, ist der Stadt Hannover im Detail nicht bekannt.
2. Zulassungsdienste (Zulassungsservices) verfügen über ein umfangreiches Fachwissen, das es ihnen ermöglich, Anträge zu Zulassungsangelegenheiten in der Regel vollständig (ohne fehlende Dokumente und Belege) bei der Zulassungsbehörde einzureichen, so dass Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung meist nicht erforderlich sind. Anträge können so ohne weitere Prüfung entgegengenommen werden und nach Abschluss der Bearbeitung zu einem verabredeten Zeitpunkt wieder ausgegeben werden. Anträge, die von einzelnen Kund*innen vorgelegt werden, erfordern in der Regel mehrfache Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung.
3. Die Bearbeitung von Zulassungsanträgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung wurde vor einigen Jahren eingeführt, um den Kundinnen und Kunden der Zulassungsbehörde lange Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde zu ersparen. Auch die Verwaltung empfindet es als unbefriedigend, dass es derzeit noch eine Vorlaufzeit von ca. 7 Arbeitstagen für einen Termin zur Zulassung eines Fahrzeugs gibt. Durch Feiertage verkürzte Arbeitswochen, Streiktage im Frühjahr, nicht planbare Personalausfälle und teilweise technische Probleme haben leider zu diesen Wartezeiten geführt. Die Verwaltung bemüht uns derzeit intensiv, diese Wartezeit wieder auf wenige Tage zu verkürzen. In dringenden Einzelfällen ist es bisher immer gelungen, auch eine kurzfristige Lösung anbieten zu können. Die Arbeitsweise hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll beibehalten werden.

TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Hogh (DIE LINKE.)

TOP 10.4.1.
Auswirkungen der Straßenprostitution auf Anlieger und Eigentümer umliegender Straßen des Sperrbezirks
(Drucks. Nr. 15-1737/2018)

Prostituierte bieten in der Mehlstraße sowie in Teilen der Andreaestraße und der Herschelstraße gewerbsmäßig ihre Dienste an. Der Straßenstrich ist hier täglich von 22 bis 6 Uhr gemäß der 2005 in Kraft getretenen „Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands im Bereich der Polizeidirektion Hannover“ (Sperrbezirksverordnung) zugelassen. Anlieger und Eigentümer angrenzender Straßen - insbesondere der Herrenstraße, aber auch der Brüder- und der Odeonstraße - fühlen sich jedoch während dieser Zeit häufiger belastet und belästigt: Freier fahren mit ihren Fahrzeugen trotz Durch- bzw. Einfahrverbot in die gesperrten Straßen, halten bzw. parken am Straßenrand oder auch vor Einfahrten, um die sexuelle Dienstleistung der ins Fahrzeug eingeladenen Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Belästigte Anlieger und belastete Eigentümer haben sich schriftlich mit konkreten Schilderungen hilfesuchend an die Ratspolitik gewandt, vermutlich auch an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover.
Davon ausgehend, dass der Verwaltung die obigen Probleme grundsätzlich bekannt sind, frage ich:
1. Inwieweit haben sich Anlieger und Eigentümer aus dem Stadtbezirk Mitte in diesem Jahr sowie in den vergangenen Jahren seit Inkrafttreten der o.g. Sperrbezirksverordnung mit Beschwerden oder Hilfeersuchen an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover oder an andere Behörden gewandt wg. der Ausübung des Prostitutionsgewerbes an verbotenen, öffentlich einsehbaren Orten im Stadtbezirk Mitte? (Bitte ggf. statistisch und inhaltlich mit Angabe der betroffenen Örtlichkeiten darlegen.)
2. Wie viele Verstöße im Stadtbezirk Mitte gegen die o.g. Verordnung sind seit deren Inkraftreten im Jahr 2005 mit Geldbußen oder Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet worden? (Bitte statistisch aufgliedern nach Jahren sowie Bußen und Strafen.)
3. Welche Maßnahmen zur Verhinderung der ordnungswidrigen Ausübung der Straßenprostitution im Stadtbezirk Mitte hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren ergriffen und inwieweit können oder sollen aus Sicht der Verwaltung zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um Belästigungen bzw. Belastungen für Anlieger und Eigentümer einzudämmen?

Schriftlich beantwortet

1. Mit Ausnahme einer Beschwerde aus dem Juni 2018 bezüglich der Herrenstraße sind der Verwaltung, auch für die vergangenen Jahre, keinerlei Hinweise von Anliegern oder Eigentümern bekannt. Eine Anfrage bei der Polizeidirektion Hannover ergab für das relevante Einsatzgebiet der Polizeiinspektion Hannover-Mitte, das diesbezüglich für das Jahr 2018 auch dort keine einschlägigen Bürgeranliegen oder Beschwerden vorliegen.
Im Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten werden ausschließlich Ordnungswidrigkeiten bearbeitet, daher kann die Stadtverwaltung zu Strafverfahren keine Aussagen treffen.
Verstöße wegen Prostitution werden gem. § 120 OWiG bearbeitet.
2. Nach §120 Abs.1 Nr.1 OWiG handelt ordnungswidrig, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt. Erlassene Rechtsverordnung in Hannover ist die Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlich. Anstandes im Bereich der Polizeidirektion Hannover. Tatbestandsmäßig handelt hier der mögliche Betroffene nur, wenn der Tatort innerhalb des Sperrbezirks agiert. Folglich spielt bei der Bearbeitung der Verfahren der jeweilige Stadtbezirk des Tatortes keine Rolle. Eine Auswertung mit Bezug zum Stadtbezirk kann daher aus technischen Gründen nicht erfolgen, da diese Daten nicht erhoben werden.
Für den gewünschten Zeitraum können folgende Zahlen bereitgestellt werden:

Jahr
Anzahl
2006
1
2007
3
2008
2
2009
1
2010
2
2011
2
2012
9
2013
17
2014
11
2015
12
2016
8
2017
2
2018
2

Ergänzend ist mitzuteilen, dass aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oben aufgeführte Verfahren bereits mehrheitlich in eine Archivdatenbank überführt worden sind und weitergehende Informationen zum Verfahren, die über die Personalien des Betroffenen hinausgehen sollen, wie z.B. Höhe der Geldbuße, erst händisch aus den Ermittlungsakten ermittelt werden müssen.
3. Die Sperrbezirksverordnung ist eine Verordnung der Polizeidirektion Hannover. Die Einhaltung dieser Verordnung liegt daher ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizeidirektion Hannover. Nach Kenntnis der Stadtverwaltung hat die Polizeiinspektion Mitte seit Anfang August den Bereich rund um den sog. „Straßenstrich“ verstärkt bestreift. Sie haben allerdings anlassbezogen signifikante Feststellungen bisher nicht treffen können. Unsere Zuständigkeit beschränkt sich in diesem Fall auf die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften nach dem Prostituiertenschutzgesetz, d.h. Durchführung von Beratungsgesprächen für die Prostituierten und Ausstellung der Anmeldebescheinigungen zur Aufnahme der Tätigkeit. Aufgrund einer Beschwerde haben wir im Juni ein mögliches Wohnungsbordell in der Herrenstraße kontrolliert und konnten vor Ort ebenfalls keine Feststellungen treffen.
Die Polizeidirektion Hannover arbeitet in Kooperation u.a. auch mit der Stadtverwaltung im Handlungsfeld der Straßenprostitution eng zusammen (z.B. im Kommunalen Präventionsrat) und entwickelt dabei präventive sowie repressive Maßnahmen. Eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Arbeit ist geplant.
TOP 11.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 18.06.2018

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung




Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke schloss die Sitzung um 22:25 Uhr.

Engelke Stricks
Stellv. Bezirksbürgermeister Schriftführerin