Sitzung Ratsversammlung am 21.06.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 15.06.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 20.06.2018)
Protokoll (erschienen am 25.04.2019)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 01.11.2018

PROTOKOLL

20. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 21. Juni 2018,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 21.22 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Gamoori) (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
(Ratsherr Küßner) (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Oberbürgermeister Schostok (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
(Stadtrat Härke)
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. der Fraktion Die FRAKTION

2.1.1. zum Verwaltungsaufwand von Anfragen
(Drucks. Nr. 1283/2018)

2.1.2. zur Informationsfreiheit für Schwangere - § 219 a
(Drucks. Nr. 1284/2018)

2.1.3. zu Mindeststandards bei der Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen
(Drucks. Nr. 1285/2018)

2.1.4. zu Missständen bei der Unterbringung obdachloser Frauen
(Drucks. Nr. 1286/2018)

2.1.5. zum Ausbau von WLAN Netzen in Flüchtlingswohnheimen mit Hilfe der Freifunk Initiative
(Drucks. Nr. 1287/2018)

2.1.6. zu ethischen Ansprüchen an Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen
(Drucks. Nr. 1288/2018)

2.2. der AfD-Fraktion

2.2.1. zu Gewalt gegen Lehrkräfte
(Drucks. Nr. 1289/2018)

2.2.2. zu Antisemitismus an hannoverschen Schulen
(Drucks. Nr. 1290/2018)

2.3. der CDU-Fraktion

2.3.1. zur Begehung durch den Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 1291/2018)

2.3.2. zu Schäden durch Obike-Mietfahrräder
(Drucks. Nr. 1292/2018)

2.4. der Fraktion Die Hannoveraner

2.4.1. zur Stadtbahnunfallstelle Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 1359/2018)

2.4.2. zum Abbau des alten Gleissystems der Stadtbahnlinie 10 zwischen Hauptbahnhof und Aegi sowie die mögliche Umgestaltung dieses Bereiches
(Drucks. Nr. 1506/2018)
2.5. Anfrage von Ratsherrn Braune zur Namensgebung von Neugeborenen
(Drucks. Nr. 1318/2018)

22. Antrag der Fraktion Die FRAKTION auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Die Rathausaffäre, oder: Quo vadis, Landeshauptstadt Hannover?"
(Drucks. Nr. 1574/2018)

23. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: "Die Rathausaffäre von Anfang bis Ende Zwischenstand"
(Drucks. Nr. 1578/2018)

3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1591/2018)

4. Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 1489/2018)

5. Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
(Drucks. Nr. 1188/2018)

6. Vertreter und Vertreterinnen der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1497/2018)

7. Beitritt zum „Städtebund DIE HANSE“ und in den Verein „HanseVerein – Verein zur Förderung des internationalen Städtebunds DIE HANSE e.V.“
(Drucks. Nr. 1153/2018 mit 2 Anlagen)

8. Instandsetzung der Friederikenbrücke
(Drucks. Nr. 1416/2018 mit 2 Anlagen)

9. Zusammenlegung der beiden kleinen Jugendtreffs von ViA Linden
(Drucks. Nr. 1323/2018)

10. Europaweites Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg – Vertragslaufzeit und Vergabekriterien
(Drucks. Nr. 0658/2018)

11. Jahresabschlüsse 2017

11.1. für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1111/2018 mit 5 Anlagen)

11.2. des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2017
(Drucks. Nr. 1187/2018 mit 4 Anlagen)

11.3. der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2017
(Drucks. Nr. 1212/2018 mit 1 Anlage)

12. Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Hannover im Netzwerk Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover
(Drucks. Nr. 1360/2018 mit 2 Anlagen)

13. Vereinsmitgliedschaft GFI
(Drucks. Nr. 1370/2018 mit 2 Anlagen)

14. Beschluss über die Verlängerung des Sanierungsgebietes Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 0204/2018)

15. Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

15.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge der Stadtbezirksräte Mitte und Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 0492/2018 E1 mit 3 Anlagen)

15.2. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0492/2018: Unterkünfte für Obdachlose; Unterkünfte für obdachlose und suchtkranke Menschen
(Drucks. Nr. 1596/2018)

16. Bebauungsplanangelegenheiten

16.1. 236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt",
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0663/2018 mit 3 Anlagen)

16.2. Veränderungssperre Nr. 101 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans, Nr. 1369, 3. Änderung - Varrelheidering -
(Drucks. Nr. 0779/2018 mit 3 Anlagen)

16.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0817/2018 mit 3 Anlagen)

16.4. Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0837/2018 mit 3 Anlagen)

16.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße – erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0876/2018 mit 4 Anlagen)

16.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 – Huberstraße - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1005/2018 N1 mit 3 Anlagen)

16.7. Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg – Süd -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1073/2018 mit 4 Anlagen)

16.8. Veränderungssperre Nr. 106 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1275, 1. Änderung, - südöstlich Schwarzer Bär -
(Drucks. Nr. 1162/2018 mit 3 Anlagen)

16.9. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung - Glockseestraße West, mit örtlichen Bauvorschriften, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1446/2018 mit 4 Anlagen)

17. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Drucks. Nr. 0453/2018)

17.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0616/2018)

18. Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 0793/2018)

19. A N T R Ä G E

19.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Bettelei mit Hunden
(Drucks. Nr. 1528/2018)

19.2. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Vorbereitung einer Ausweitung der Eisenbahn-Unterführung im Zuge der Straße Schiffgraben
(Drucks. Nr. 1535/2018)

19.3. von Ratsherrn Braune

19.3.1. zur Geschäftsordnung: Ergänzung von § 20 der Geschäftsordnung um Punkt 3: Geheime Abstimmung durch Antrag eines Einzelvertreters, einer Frraktion oder Gruppe in der Sitzung des Rates
(Drucks. Nr. 1317/2018)

19.3.2. zur Übertragung der Ratssitzung via Livestream ins Internet
(Drucks. Nr. 1414/2018)

19.4. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zur Suspendierung von Stadtrat Harald Härke
(Drucks. Nr. 1597/2018)

20. Grundstücksangelegenheiten

20.1. Verkauf von zwei Grundstücken in der Ohestraße
(Drucks. Nr. 1090/2018 mit 9 Anlagen)

20.2. Verkauf von Grundstücken am Desbrocksheidering
(Drucks. Nr. 1185/2018 mit 2 Anlagen)

20.3. Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück "Eichenbrink 5"
(Drucks. Nr. 1205/2018 mit 2 Anlagen)

20.4. Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück "Hansastr. 19-21"
(Drucks. Nr. 1206/2018 mit 2 Anlagen)

20.5. Verkauf eines Gewerbegrundstücks am Ahltener Weg
(Drucks. Nr. 1254/2018 mit 3 Anlagen)

21. Betreiberverträge

21.1. für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Hildesheimer Str. 161
(Drucks. Nr. 1029/2018 mit 1 Anlage)

21.2. für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Nikolaas-Tinbergen-Weg 6, 8
(Drucks. Nr. 1263/2018 N1 mit 1 - bereits mit Drucks. Nr. 1263/2018 übersandt Anlagen)

21.3. für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Albrecht-Schaeffer-Weg 107, 109
(Drucks. Nr. 1032/2018 mit 1 Anlage)

21.3.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 1032/2018 E1 mit 1 Anlage)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn Sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass unter den Tagesordnungspunkten 22 auf Antrag der Fraktion Die FRAKTION eine Aktuelle Stunde zum Thema "Die Rathausaffäre, oder: Quo vadis, Landeshauptstadt Hannover?" mit der Drucks. Nr. 1574/2018 sowie auf Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zum Thema "Die Rathausaffäre von Anfang bis Ende Zwischenstand" mit der Drucks. Nr. 1578/2018 durchgeführt werde.
Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen, der Gruppe und Ratsherrn Braune mit Schreiben vom 19. Juni 2018 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte deutlich, dass nach der Geschäftsordnung des Rates die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde eigentlich gegen 17:00 Uhr unterbrochen werden solle, spätestens jedoch vor Beginn des vertraulichen Teils.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass er sich vor Beginn der Ratsversammlung mit den Fraktionsvorsitzenden darauf verständigt habe, dass die Aktuellen Stunden im Anschluss an die Fragestunde durchgeführt werden.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) verwies im Weiteren auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass der Punkt 6. zu Vertretern und Vertreterinnen der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), Drucks. Nr. 1497/2018, von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen sowie des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, jeweils am 20. Juni 2018, zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat, die Punkte 20 und 21 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der Fraktion Die FRAKTION

TOP 2.1.1.
zum Verwaltungsaufwand von Anfragen
(Drucks. Nr. 1283/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 1283/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Anfragen wurden 2016 bzw. 2017 insgesamt beantwortet und wie viele Anfragen davon kamen aus den Stadtbezirksräten, wie viele wurden öffentlich bzw. schriftlich im Nachgang der Ratsversammlung beantwortet, und wie viele Anfragen wurden ggf. unabhängig davon noch zusätzlich gestellt und beantwortet?

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 552 Anfragen gestellt, davon waren 35 Ratsanfragen und 517 Anfragen an die Stadtbezirksräte.
Im Nachgang zu den Ratsversammlungen wurden 3 Anfragen schriftlich beantwortet, bei den Stadtbezirksräten wurden 81 Anfragen schriftlich beantwortet.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 708 Anfragen gestellt, davon waren 63 Ratsanfragen und 645 Anfragen an die Stadtbezirksräte.
Im Nachgang zu den Ratsversammlungen wurden 25 Anfragen schriftlich beantwortet, bei den Stadtbezirksräten wurden 121 Anfragen schriftlich beantwortet.
Zusätzliche, außerhalb von Rats-oder Bezirksratssitzungen gestellte Anfragen werden von der Verwaltung nicht erfasst.

Frage 2:
Lässt sich abschätzen, wie viel Arbeitszeit im Schnitt für die Beantwortung von Anfragen benötigt wird und wird dieser Zeitaufwand gesondert erfasst oder müssen die Mitarbeiter die Anfragen “zwischendurch” beantworten?

Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Beantwortung von Anfragen lässt sich nicht abschätzen, da die Bearbeitungszeit abhängig von Umfang der Anfrage und der Anzahl der internen und externen Beteiligten ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche beantworten die Anfragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit, eine gesonderte Erfassung des Zeitaufwandes erfolgt nicht.

Frage 3:
Wenn Sie den Ratsmitgliedern eine Frage stellen könnten, welche wäre das?

Ich habe zurzeit keine Frage.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob es für die Verwaltung in Frage kommen könnte, die Geschäftsordnung dahin gehend zu ändern, dass niemand auf die Idee kommen könnte, gleich sechs Anfragen am Stück einzureichen, um die gesamte Fragestunde für sich zu beanspruchen und weiter, ob in Hinblick auf die Größe der Fraktionen ein anderes Verfahren gefunden werden könnte.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage.


TOP 2.1.2.
zur Informationsfreiheit für Schwangere - § 219 a
(Drucks. Nr. 1284/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 1284/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Verfügt die Verwaltung über die vollen Informationen (Namen, Adresse, Kontaktdaten) aller örtlichen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie aller Praxen, welche Schwangerschaftsabbrüche durchführen und wenn nein, ist die Verwaltung zeitnah und mit möglichst geringem Aufwand in der Lage, diese Informationen zusammenzustellen?

Auf der gemeinsamen Internetseite der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover „hannover.de“ sind Beratungsstellen aufgelistet, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten.
Kenntnisse über Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, liegen der Verwaltung nicht vor. Die Bereitstellung entsprechender Informationen ist zudem keine kommunale Aufgabe und für die Verwaltung weder zeitnah noch mit einem geringen Aufwand leistbar.
Informationen über entsprechende Praxen können über die Beratungsstellen selbst und auch die gesetzlichen Krankenkassen erlangt werden.

Frage 2:
Gibt es ethische Grundsätze der Verwaltung, die so eine Auflistung ausschließen, und wenn ja, wem wird die qualifizierte Einschätzung und Bewertung überlassen (z.B. einzelnen Mitarbeitern oder Abteilungen)?

Ethische Grundsätze der Verwaltung, die eine Auflistung von anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ausschließen würden, liegen nicht vor.

Frage 3:
Das Land Hamburg stellt seit über 10 Jahren die Informationen zu Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, für jeden zugänglich und wertfrei zur Verfügung, da sich daraus gemäß § 219 a kein Vermögensvorteil für es ergibt. Gilt gleiches auch für die Landeshauptstadt Hannover?

Dies gilt für die Stadt Hannover nicht. Gemäß § 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz stellen die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für die Beratung nach § 2 des Gesetzes sicher. Die Informationen, die das Land Hamburg bereitstellt, müssten aus Sicht der Verwaltung in Niedersachsen vom zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bereitgestellt werden.
So findet sich auf der Internetseite „ms.niedersachsen.de“ eine Auflistung der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Niedersachsen, darunter auch Praxen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten.

Ratsherr Braune fragte, ob es ethische Grundsätze der Landeshauptstadt Hannover gäbe, die das Leben des ungeborenen Kindes schützen würden. Ferner fragte Ratsherr Braune, ob man auf der Website nicht besser den Begriff Abtreibung an Stelle von Schwangerschaftsabbruch nutzen sollte.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass es um Schwangerschaftskonfliktberatungen gehe. Es gehe um Frauen, die sich aufgrund einer Schwangerschaft in einem besonderen, persönlichen Konflikt befänden. Die Möglichkeiten unter denen ein Schwangerschafts-
abbruch vorgenommen werden könnte, würden bestimmten Regularien unterliegen. Das sei nichts, was die Landeshauptstadt Hannover in irgendeiner Form zu bewerten habe. Stadträtin Rzyski ergänzte, dass der Begriff Schwangerschaftsabbruch anerkannt sei und dass die Landeshauptstadt Hannover diesen auch weiter verwenden werde.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob auf der Grundlage des anerkannten
§ 218 und der Annahme, dass die Frauen das Recht am eigenen Körper haben, es richtig sei, dass eine Landeshauptstadt über die Möglichkeiten verfüge, jeder Frau die Chance zu geben, sich im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung gut beraten zu lassen.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass eine Frau, die mit ihrer Schwangerschaft in einem Konflikt stünde, eine gute Beratung benötige. Dazu biete die Landeshauptstadt Hannover Angebote an, um Frauen in dieser Situation auch aktiv unterstützen zu können.
TOP 2.1.3.
zu Mindeststandards bei der Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen
(Drucks. Nr. 1285/2018)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Förste (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 1285/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gibt es Mindeststandards bei der Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Landeshauptstadt Hannover, nicht nur in Bezug auf die Ausstattung und Qualität der Unterkunft, sondern auch bezogen auf die Anforderungen an Angebote zur Hygiene und medizinischen Versorgung (auch unter Berücksichtigung von Genderaspekten), sowie ggf. sozialarbeiterische Standards und wenn ja, wie sind diese definiert und wenn nicht, wieso gibt es keine?

Für die Unterbringung von obdachlosen Einzelpersonen stehen der Landeshauptstadt Hannover Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung, die nach Geschlechtern getrennt sind.
Daneben gibt es für Paare und Familien mit Kindern spezielle (Gemeinschafts-) Unterkünfte, zum Teil in Modulanlagen, zum Teil in festen Gebäuden. Außerdem hält die Verwaltung für die Unterbringung von Obdachlosen (Schlicht-) Wohnungen in unterschiedlicher Größe für verschiedene Haushaltsgrößen vor.
Die Unterbringung von Obdachlosen erfolgt gemäß der „Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Landeshauptstadt“.
In den Gemeinschaftsunterkünften setzt die Landeshauptstadt Hannover Betreiber ein, die neben dem Gebäude selbst vor allem auch die darin untergebrachten Menschen betreuen.
Die Aufgaben der Betreiber sind in den „Leitlinien der Landeshauptstadt Hannover für die Betreuung von Obdachlosen“ festgeschrieben. Diese sind Bestandteil jedes Betreibervertrages und liegen im Rahmen der politischen Beratung und Beschlussfassung auch jeweils dem Rat vor.
Zu den darin festgeschriebenen Aufgaben gehören beispielsweise die Beratung in persönlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Fragen und die Hilfe bei der Antragstellung in verschiedenen Lebensbereichen.
Für die Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen gibt es ebenfalls spezielle Vorgaben für den Betreiber, die ebenfalls Bestandteil des Betreibervertrages sind. Zudem finden unregelmäßige Kontrollen durch das Gesundheitsamt der Region Hannover statt.
Eine medizinische Versorgung von Obdachlosen gehört nicht zu der Aufgabe der gefahrenabwehrrechtlichen Unterbringung und muss auch nicht mit der Unterkunft verknüpft werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017/2018 hat der Rat beschlossen, dass zukünftig die Vergabe von Betreiberverträgen für Obdachlosenunterkünfte analog zu dem Verfahren für Flüchtlingsunterkünfte durchgeführt werden soll. Dort müssen die Anbieter Betreuungskonzepte vorlegen, die anhand von vorab bekanntgemachten Kriterien bewertet werden und zu 65 Prozent in die Vergabeentscheidung einfließen. Die Verwaltung wird dazu entsprechende Kriterien und Vorgaben erarbeiten.

Frage2:
Wie verhält es sich mit der derzeitigen Quote von Sozialarbeitern pro Unterkunft bzw. wie viele wohnungs- und obdachlose Menschen betreut ein Sozialarbeiter und hält die Verwaltung diesen Betreuungsschlüssel der Situation für angemessen und ausreichend?

Der Betreuungsschlüssel beträgt etwa 1: 50.
Der Betreuungsschlüssel ist aus Sicht der Verwaltung angemessen. Im Einzelfall wird bereits heute darüber hinaus weiteres Personal eingesetzt – wie z.B. Erzieher/innen.

Frage 3:
Wie werden die Mindeststandards kontrolliert, gibt es eine regelmäßige Prüfung und wenn ja, wer ist dafür zuständig bzw. wenn nicht, wer ist dann dafür zuständig zu bewerten, ob das momentane System funktioniert?

Im Rahmen der personellen Ressourcen führt die Verwaltung angekündigte und unangekündigte Kontrollen durch. Neben einer Überprüfung des Zustandes der Unterkunft mit dem Blick auf Sauberkeit, Schäden und Sicherheit wird auch der Umfang des eingesetzten Personals und die berufliche Qualifikation überprüft. Dabei werden auch die aktuellen Themenfelder der sozialen Beratung, die Angebote in der Unterkunft, die Zusammenarbeit mit Netzwerken und Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den Betreiber abgefragt. Festgestellte Mängel werden gerügt und sind gegebenenfalls Gegenstand von Nachkontrollen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, aus welchem Jahr die Leitlinien stammten und wann der Rat die Neufassung einsehen dürfte. Ratsherr Klippert fragte ferner, wie vor dem Hintergrund, dass Obdachlose mit psychischen Problemen behaftet wären, eine Quote von 50:1 ausreichend sein könnte. Ratsherr Klippert fragte abschließend, ob Gender Aspekte vor dem Hintergrund frauenspezifischer Anforderungen berücksichtigt würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Leitlinien aus den neunziger Jahren stammten, dass es spezielle Unterbringungsmöglichkeiten sowie sozialarbeiterische Betreuungs-
angebote für Frauen gäbe und dass, falls Kinder vorhanden wären, auch Erzieher/innen hinzugezogen würden. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Verwaltung den Betreuungsschlüssel von 1:50 zurzeit, vom Rat beschlossen, im politischen Auftrag habe. Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass die Unterbringung von Obdachlosen eine Aufgabe der Gefahrenabwehr sei und keine Aspekte des Dauerwohnens mit Therapieangeboten erfüllen solle. Der Ratsauftrag umfasse die reine Unterbringung von Obdachlosen mit dem oben genannten Betreuungsschlüssel. Es könne nicht der Auftrag einer Obdachlosenunterkunft sein, die Menschen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Dafür würden andere Stellen von der Landeshauptstadt Hannover vorgehalten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob Kochstellen und Backöfen für die Untergebrachten in den Einrichtungen vorgehalten werden und wie viele Menschen sich eine solche teilen müssten. Beigeordneter Machentanz fragte zudem, ob Versuche oder Projekte vorgesehen wären, in deren Rahmen den Obdachlosen eine Möglichkeit eröffnet würde, sich an der Gestaltung ihrer Unterkunft zu beteiligen.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass der Bezug von Kochstellen auf die Zahl der Untergebrachten in den verschiedenen Unterkünften variiere, da für die Obdachlosen Wohnheime, Wohngruppen und Wohnungen vorgehalten werden. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass Gestaltungsmöglichkeiten generell nicht vorgesehen und auch nur selten nachgefragt werden. Es sei vielmehr die Praxis, dass Probleme direkt angesprochen, diskutiert und im Rahmen der Möglichkeiten dann auch behoben werden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, wie es sich die Verwaltung erklären könnte, dass sich von Obdachlosigkeit betroffene Frauen, trotz eines angeblich ausreichenden Betreuungsschlüssels und angeblich so toll ausgestatteten Frauenunterkünften, in den Fachausschüssen über die Zustände in den Einrichtungen beklagt hätten und es demnach vorzögen, auf der Straße zu übernachten.

Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass die Verwaltung in keiner Form jemals dementiert habe, dass es in dem einen oder anderen Punkt, die Obdachlosigkeit betreffend, Dinge gäbe, die verbessert werden müssten. Es sei das Wesen von Arbeit, das die Verwaltung ständig darum bemüht sei, ihre Arbeit zu verbessern. Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass den Ratsgremien eine Drucksache zur Beratung vorläge, wonach man sechs neue Unterkünfte ins Leben rufen wolle. Dies sollte nicht zuletzt auch deswegen geschehen, weil die Verwaltung einige Unterkünfte, die man für nicht mehr vertretbar halte, vom Netz nehmen wolle. Das sei Ausdruck der Kritik, dass man bestehende Unterkünfte, von denen man meine, dass diese nicht mehr tauglich wären, zuschließen, um diese dann durch neue ersetzen zu können. Das sei ein Beleg dafür, dass die Verwaltung daran glaube, ständig zu evaluieren, um zu verbessern. Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass es die subjektive Entscheidung einer jeden Einzelnen / eines jeden Einzelnen sei, ein temporäres Unterbringungsangebot anzunehmen. Die Landeshauptstadt Hannover setze im Rahmen ihrer Ressourcen alles daran, es Menschen in einer Übergangssituation so angenehm wie möglich zu gestalten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte vor dem Hintergrund, dass die Unterkunft Augustenstraße womöglich in das Stellwerk integriert werden solle, ob in diesem Fall ein Betreuungsschlüssel von 50:1 nicht zu knapp bemessen wäre.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung die Unterkunft in der Augustenstraße als „Sleep in“ Angebot zwischen 17:00 Uhr bis in die frühen Morgenstunden an zentraler Stelle für Neuankömmlinge in der Stadt vorhalten wolle.

Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die medizinische Versorgung von Suchtkranken von entsprechend kompetenten Einrichtungen, wie z.B. Entwöhnungseinrichtungen oder niedergelassenen Ärzten vorgenommen werden sollte und nicht von Sozialarbeitern der Stadt.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass bei der Wahrnehmung von Suchtkrankheit in den Obdachlosenunterkünften eine Beratung vor Ort durchgeführt werde, um die Menschen in die dafür kompetenten Einrichtungen in der Landeshauptstadt weiterzuleiten.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wann die Standards in den Obdachlosenunterkünften den hohen Standards der Flüchtlingsunterkünfte angepasst würden.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass die Verwaltung aus den Haushaltsplan-
beratungen 2017/2018 heraus den Auftrag erhalten habe, dass die Standards der Obdachlosenunterkünfte denen in den Flüchtlingseinrichtungen nahezu anzupassen. Daran arbeite die Verwaltung zurzeit und werde dem Rat dazu dann eine Beschlussvorlage zur Beratung vorlegen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, warum die Obdachlosenunterkunft für Frauen an sehr zentraler Stelle in der Lammstraße geschlossen werden solle und weiter, ob der Verwaltung nicht bekannt sei, dass die Dunkelziffer in Hinblick auf Frauenobdachlosigkeit stetig ansteigen würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung in einer Abwägung der Obdachlosenunterkunft für Frauen in der Langensalzastraße an zentraler Stelle den Vorrang eingeräumt habe. Das habe zum einen mit den baulichen Gegebenheiten, aber auch mit dem direkten Umfeld vor Ort zu tun.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, wie viele obdachlose Frauen es im Verhältnis zu den obdachlosen Männern gäbe und weiter, was die Verwaltung bei Beschwerden von Frauen zu Zuständen in den Unterkünften unternehme.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung eine absolute Zahl zu obdachlosen Frauen nicht liefern könne. Die Verwaltung könnte, falls gewünscht, die Zahlen zu den aktuell untergebrachten Frauen, Kindern und Männern in den Einrichtungen der Landeshauptstadt zu Protokoll nachliefern. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass die Verwaltung den Beschwerden nachgehen und versuchen würde, diesen, bei tatsächlichem Bestand, abzuhelfen.

Antwort der Verwaltung:
Zum Stand 31. Juli 2018 waren insgesamt 1.267 obdachlose Personen untergebracht. Davon waren 454 Personen minderjährig (Kinder).
In den Gemeinschaftsunterkünften für Frauen sind derzeit 61 Frauen und in den Gemeinschaftsunterkünften für Männer derzeit 213 Männer untergebracht. Die übrigen volljährigen Personen sind im Familienverband untergebracht. Hier erfolgt keine Zählung nach Geschlecht.

Ratsherr Braune fragte, mit welchen Maßnahmen die Verwaltung einer stetigen Zunahme von 10 % an Obdachlosen entgegentreten wolle.

Stadtbaurat Bodemann verwies auf die vorliegende Drucksache zur Errichtung von sechs neuen Obdachlosenunterkünften. Diese sechs Einrichtungen sollen zum Teil alte, nicht mehr vertretbare Unterkünfte ersetzen und zum Teil neue Kapazitäten schaffen.

Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, ob die Verwaltung noch einmal verdeutlichen könnte, dass es nicht Aufgabe einer Obdachlosenunterkunft sein könnte, eine medizinische Versorgung vorzuhalten.

Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass die Unterkünfte keine medizinische Versorgung im professionellen Sinne liefern könnten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Obdachlosenunterkünften wären sicherlich in der Lage kleine Blessuren zu versorgen. Aber darüber hinaus würde lediglich dafür gesorgt, die kranken Menschen an Ärzte oder stationäre Einrichtungen weiter zu leiten.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie die Verwaltung die Situation der Kinder in den Obdachlosenunterkünften einschätze und weiter, was zu tun sei, um die Situation der Kinder zu verbessern.

Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass dies ein in seiner Komplexität sehr weitreichendes Problem sei, für das es kein grundsätzliches Rezept gäbe. Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass natürlich versucht würde mit den zuständigen Stellen, wie z.B. zur Schulversorgung, zu kooperieren. Allerdings sei zu bedenken, dass die in Obdachlosigkeit lebenden Familien auch anderen europäischen Staaten und anderen Kontinenten stammten. Die größte Herausforderung in diesem Zusammenhang sei jedoch, dass sich die Familien den Bemühungen zum Kindeswohl von außen komplett verschließen würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Obdachlosenunterkünfte mit freien WLAN ausgestattet wären.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass dies durchgängig nicht der Fall wäre. Allerdings würde eine derartige Ausstattung auch nicht wirklich nachgefragt. Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass dieses Thema im Rahmen zur Erarbeitung der neuen Richtlinien aufgegriffen werden könnte.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es die Verwaltung für möglich halte, dass auch Obdachlose ein Verlangen nach Informationen haben könnten oder Verbindungen nach außen, wie z.B. zur Wohnungssuche, nutzen wollten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Verwaltung bekannt sei, dass Menschen auch Bedürfnisse hätten und dass sich die Verwaltung mit dem Thema beschäftige, wenn dieses an sie herangetragen würde.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob Menschen aus Hannover, die unverschuldet in die Obdachlosigkeit geraten, in anderen Einrichtungen untergebracht und ob es Programme gäbe, damit diese Menschen schnellstmöglich wieder eine Wohnung bekämen.

Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass die Situation nicht immer so wäre, dass man eine große Wahlmöglichkeit vorhalten könne. Die Landeshauptstadt Hannover habe weder die Möglichkeiten eines Wohnungsbauunternehmens, noch ein entsprechendes Budget zur Verfügung. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass die Landeshauptstadt Hannover immer bemüht sei, Menschen die in Not geraten, im Rahmen ihrer Möglichkeit nach Kräften zu unterstützen.


TOP 2.1.4.
zu Missständen bei der Unterbringung obdachloser Frauen
(Drucks. Nr. 1286/2018)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 1286/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Kommune ist zur (vorübergehenden) Unterbringung obdachloser Personen als Maßnahme der Gefahrenabwehr gesetzlich verpflichtet. Die Unterbringung ist dabei nicht auf Dauer ausgelegt.
Die Unterbringung von Obdachlosen in Hannover erfolgt gemäß den dafür vom Rat beschlossenen Grundsätzen. Darin ist u. a. festgelegt, dass Einzelpersonen nach Geschlechtern getrennt untergebracht werden sollen und es spezielle Einrichtungen für Paare bzw. Familien gibt.

Frage 1:
Werden obdachlose Frauen als spezielle Zielgruppe in Obdachlosenheimen verstanden, die nicht nur andere Bedürfnisse hat, sondern auch anderen Gefahren ausgesetzt ist? Wenn ja, wie versucht die Stadt den Bedürfnissen gerecht zu werden und wenn nein, warum nicht?

Für obdachlose Frauen werden spezielle Unterkünfte vorgehalten. In diesen (Gemeinschafts-) Unterkünften gibt es neben Wachdienst und Hausmeisterdiensten auch eine sozialarbeiterische Betreuung gemäß dem in den genannten Grundsätzen festgelegten Betreuungsschlüssel von 1:50.
Je nach Unterkunft erfolgt dabei auch möglichst eine Unterbringung in Einzelzimmern. Es gibt jedoch auch 2-, 3-, und 4-Bett-Zimmer.

Frage 2:
Wie viele Fälle von Übergriffen bzw. Gewalt gegenüber Frauen in Obdachlosenheimen sind bekannt und wo können diese gemeldet werden?

Allen Übergriffen bzw. Gewaltdelikten gegen Frauen, von denen die Verwaltung Kenntnis erlangt, wird auch nachgegangen. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Betroffenen direkt an das Sachgebiet Unterbringung im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wenden oder ein Betreiber, ehrenamtliche Unterstützer oder Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe einen Vorfall melden. Da solche Übergriffe statistisch nicht erfasst werden, lässt sich hier auch keine Zahl nennen.

Frage 3:
Wird im neuen Konzept für Obdachlosenunterkünfte auf diese Problematik angemessen reagiert, beispielsweise durch die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, und durch stärkere Kontrolle der Betreiber von Unterkünften?

Auf die speziellen Bedürfnisse wird reagiert, in dem zusätzliche Plätze für Frauen / Frauen mit Kindern geschaffen werden sollen. Im Rahmen der personellen Ressourcen erfolgen regelmäßige angekündigte und unangekündigte Kontrollen der Unterkünfte / Betreiber. Die Verwaltung steht den Bewohnerinnen als Ansprechpartner für Beschwerden zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Beschwerdestelle nicht vorgesehen.


TOP 2.1.5.
zum Ausbau von WLAN Netzen in Flüchtlingswohnheimen mit Hilfe der Freifunk Initiative
(Drucks. Nr. 1287/2018)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 1287/2018 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Datenschutz- und Sicherheitsaspekte sprechen nach Meinung der LHH explizit gegen eine Zusammenarbeit mit Freifunk, speziell für die Bewohner von Flüchtlingsunterkünften?

Die genannten Datenschutz- und Sicherheitsaspekte sind hier etwas aus dem Zusammenhang gerissen und bezogen sich auf eine seinerzeit von verschiedenen Beteiligten angesprochene Lösung aus dem Verwaltungsnetz. Daher hier noch einmal der Text unserer Einschätzung aus dem Juli 2015:

„Grundsätzlich kann Internet und W-LAN über das städtische Datennetz aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nur für städtische Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften zur Erledigung der dort anfallenden Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Dies ist zuletzt im Oststadtkrankenhaus in einer kurzfristigen Aktion geschehen. OE 18.5 greift hier im Stadtgebiet auf das städtische Datennetz zurück und schließt eventuelle Lücken - diese sind denkbar bei Container-Standorten – durch geeignete technische Lösungen wie z. B. UMTS-Router etc.

Anders sieht es für die direkte Versorgung der Flüchtlinge selbst mit Internet und W-LAN aus. Hier ist aus den o. g. Gründen (Datensicherheit und –schutz für das Verwaltungsnetz) kein Angebot der LHH/durch OE 18.5 möglich. Vielmehr bieten sich hier andere Möglichkeiten ein Angebot zu schaffen, z. B. durch den Verein hannover.freifunk.net. Durch den Verein hat es kürzlich Kontakt zum Oberbürgermeister gegeben und es wurde über OE 61.4 Kontakt zu Betreibern von Flüchtlingswohnheimen vermittelt, um dort das Angebot vorstellen zu können. Eine solche Lösung schafft ein Internetangebot über W-LAN zu entweder sehr geringen Kosten oder teilweise sogar kostenlos.
Über eine verschlüsselte Verbindung ins Ausland wird dabei die in Deutschland (noch) geltende Störerhaftung umgangen und der eigentliche Zugang zum offenen Internet erfolgt dann erst z. B. in Schweden, wo es eine solche Störerhaftung nicht gibt.
Dies ist soweit legal, bleibt aber eine Umgehung der geltenden Rechtslage in Deutschland, die die LHH als Teil der Exekutive unseres Erachtens nicht aktiv unterstützen sollte. Eine passive Unterstützung des Angebotes durch die Vermittlung von Kontakten zu verantwortlichen Personen und der Duldung der Aufstellung von Routern bzw. die eventuelle Nutzung einer Steckdose in einem städtischen Gebäude (der Stromverbrauch wird von uns für ein Gerät mit ca. 5 €/Jahr angenommen) schätzen wir dagegen als unproblematisch ein.“

An dieser Einschätzung halten wir nach wie vor fest. Hinzu kommt die Organisationsstruktur von Freifunk. So ist es uns seinerzeit nicht gelungen, einen festen verantwortlichen Vertreter von Freifunk als Ansprechpartner zu bekommen. Tritt die jedoch Landeshauptstadt Hannover als „Anbieter“ eines Hotspotangebotes auf, benötigt sie solvente Partner mit Serviceversprechen und einer entsprechenden Supportinfrastruktur. Dies sind für uns die Telekom und vor allem der lokal engagierte Anbieter HTP.

Frage 2:
Was sind die einmaligen und laufenden Kosten pro HTP Hotspot und Telekom Hotspot im Vergleich (wie er z. B. für Flüchtlingsunterkünfte geordert wurde) und weiß die Verwaltung, dass diese Hotspots keine offene Internetnutzung zulassen, indem Portfreigaben und URL-Filter durch HTP so konfiguriert werden, dass große Teile des Internets blockiert werden?

Die Betriebskosten je Hotspot betragen bei der Telekom 144,89 €/Monat (BRUTTO). Aufgrund des Kostenunterschiedes zu HTP wird die Telekom nur dort als Anbieter genutzt, wo neue Hausanschlüsse benötigt werden.
Bei HTP betragen die monatlichen Betriebskosten 83,18 €/Monat (BRUTTO). An einigen Standorten kommen noch Investitionskosten für Verkabelungs- und Installationskosten hinzu, die von HTP vorab getragen und über 2 Jahre monatlich abbezahlt werden.
Alle Betriebs- und Installationskosten werden nach wie vor über einen uns namentlich nicht bekannten Sponsor bezahlt!
Uns ist bekannt, dass von HTP bestimmte Ports zur Vernetzung der bereitgestellten Router mit Repeatern oder Fremdroutern gesperrt sind. Ebenso ist der Verwaltung bekannt, dass von HTP URL-Filter eingesetzt werden, um illegale bzw. nicht erwünschte Nutzungen zu verhindern. Von einer „Blockade weiter Teile des Internets“ kann u. E. dabei nicht gesprochen werden; HTP schreibt uns dazu:

„Einerseits sind wir als Betreiber der WLAN-Lösung im gewissen Maße gesetzlich und regulatorisch hierzu verpflichtet; zum anderen haben unsere direkten Kunden auch ein Interesse daran, derartigen Nutzen in ihrem Umfeld/Räumlichkeiten zu unterbinden.
Zudem gibt es hierfür auf IP Protokollebene einen sogenannten Protokollportfilter und speziell für den Zugriff über den Webbrowser einen kategoriebasierten URL Filter.
Beide aktuellen Filterkonfigurationen haben wir im Folgenden zusammengestellt:

Port-Filter:
htp betreibt für die htp HotSpot Anschlüsse an zentraler Stelle eine Firewall mit Port-Filter. Über den Portfilter werden nur TCP und UDP Ports für unkritische Dienste wie Websurfen, App-Nutzung oder E-Mail zugelassen. Eine Kommunikation über nicht freigegebene Ports, wie z.B. für Filesharing, ist nicht erlaubt.
Liste der erlaubten Ports:
UDP-53 (dns)
TCP-80 (http)
TCP-443 (https)
TCP-25 (smtp)
TCP-465 (smtp/ssl)
TCP-587 (smtp/ssl)
TCP-110 (pop3)
TCP-143 (imap)
TCP-993 (imap/ssl)
TCP-995 (pop3/ssl)
Protokolltyp ESP / ID-50 (VPN/IPsec)
Protokolltyp AH / ID-51 (VPN/IPsec)
UDP-500/4500 (VPN/IPsec)
TCP-1723 (PPTP)
UDP-3478 (WhatsApp voice)
TCP-5222 (XMPP unverschlüsselt)
TCP-5223 (XMPP verschlüsselt)
Protokolltyp GRE / ID-47 (VPN)

URL-Filter:
htp betreibt für die htp HotSpot Anschlüsse an zentraler Stelle eine Firewall mit URL-Filter. Der URL-Filter schränkt den HTTP-Zugriff auf Webseiten kategoriebezogen ein. Webseiten der Kategorie Gewalt, Pornographie, Files-Sharing, Illegales und Unethisches und ähnliches sowie Webseiten mit Schadsoftware sind gesperrt. Der URL-Filter bietet keinen 100% Schutz vor unerwünschten Internetseiten.


Frage 3:
Aus welchen Gründen bindet die LHH die Bürgerinitiative Freifunk nicht zur Beratung in die Planung des Ausbaus von WLAN im öffentlichen Raum mit ein, wie es zum Beispiel in den Gemeinden der Region stattfindet?

Dazu verweisen wir auf die bereits unter 1. genannten Gründe: aus unserer Sicht wird für solche Angebote ein verlässlicher Partner mit entsprechenden Serviceversprechen und Supportinfrastrukturen benötigt. Im Übrigen ist die Landeshauptstadt Hannover nicht „Anbieter“ des W-LANs im öffentlichen Raum (lediglich das neue Rathaus und einige Dienstgebäude bieten ein öffentliches W-LAN in begrenztem Umkreis). Im Gebiet der Innenstadt engagieren sich für dieses Thema HTP und Enercity; eine eventuelle Einbindung von Initiativen wie z. B. Freifunk in die Planungen müsste von dort erfolgen.
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, was eigentlich die gesetzlichen Grundlagen wären und wer der Vertragspartner der Hotspots sei. Ratsherr Wolf fragte zudem, wer der Auftraggeber der Sperrungen sei und mit welcher Begründung diese Sperrbereiche vorgenommen würden.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass der Vertragspartner die Landeshauptstadt Hannover sei. Zudem blieben einige Seiten gesperrt, weil sich die Verwaltung vor diesem Hintergrund in einer Betreiberverantwortung befände. Die Verwaltung würde die Nutzung von Seiten einschränken, welche die Kategorien Gewalt, Pornographie, Files-Sharing Illegales und Unästhetisches zum Inhalt hätten. Stadträtin Rzyski betonte, dass man in Zusammenhang mit den Flüchtlingsunterbringungen dasselbe mache, wie bei der Webnutzung bei der Stadtbücherei oder Volkshochschule sowie den allgemeinbildenden Schulen. Dazu sei die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet und das mache man deswegen überall dort, wo freies W-LAN angeboten würde.


TOP 2.1.6.
zu ethischen Ansprüchen an Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen
(Drucks. Nr. 1288/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.2.
der AfD-Fraktion

TOP 2.2.1.
zu Gewalt gegen Lehrkräfte
(Drucks. Nr. 1289/2018)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 2.2.2.
zu Antisemitismus an hannoverschen Schulen
(Drucks. Nr. 1290/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.3.
der CDU-Fraktion

TOP 2.3.1.
zur Begehung durch den Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 1291/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.3.2.
zu Schäden durch Obike-Mietfahrräder
(Drucks. Nr. 1292/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.4.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 2.4.1.
zur Stadtbahnunfallstelle Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 1359/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.4.2.
zum Abbau des alten Gleissystems der Stadtbahnlinie 10 zwischen Hauptbahnhof und Aegi sowie die mögliche Umgestaltung dieses Bereiches
(Drucks. Nr. 1506/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 2.5.
Anfrage von Ratsherrn Braune zur Namensgebung von Neugeborenen
(Drucks. Nr. 1318/2018)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 22.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Die Rathausaffäre, oder: Quo vadis, Landeshauptstadt Hannover?"
(Drucks. Nr. 1574/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates bei mehreren Aktuellen Stunden 60 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach § 15 Abs. 6, Satz 7 der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden Fraktion Die FRAKTION beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte einleitend, wohin dass, was in den letzten Monaten passiert sei, überhaupt noch führen könne. Ratsherr Klippert führte aus, dass es immerhin bereits eine Richtung gäbe, wonach der Oberbürgermeister in der Presse angedeutet haben solle, seinen Ausschuss aufgeben zu wollen. Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass der Oberbürgermeister sich längst wieder dem Händeschütteln, dem Messeeröffnen oder dem Flanieren im Großen Garten - –dem Repräsentieren hätte hingeben können, wenn dieser dem Vorschlag der Fraktion Die FRAKTION gefolgt wäre und die Position eines Unteroberbürgermeisters zugelassen hätte. Ratsherr Klippert stellte klar, dass die Fraktion Die FRAKTION kein Problem mit dem Oberbürgermeister Schostok als Person habe. Allerdings sei auch festzuhalten, dass die vergangenen Monate deutlich gemacht hätten, dass ein Krisenmanagement sowie Führungskompetenz nicht unbedingt zu den Stärken des Oberbürgermeisters gehörten. Es sei selbstverständlich, dass für jede Person, ob langjähriger Dezernent, sehr geschäftstüchtiger Büroleiter oder bescheidener Oberbürgermeister, die Unschuldsvermutung gelte. Bitter sei hingegen nur, dass die Fraktionen von SPD und FDP in Zusammenhang mit Stadtrat Härke der Begriff Unschuldsvermutung bislang nicht in den Sinn gekommen sei. Ratsherr Klippert konstatierte, dass die Töne aus den Reihen dieser beiden Parteien nun auch langsam leiser würden, da nun der Oberbürgermeister in das Visier der Ermittlungen geraten sei. Ratsherr Klippert fragte, wie lange die Fraktion der SPD noch an diesem Oberbürgermeister festhalten wolle. Ratsherr Klippert vermutete, dass dies bis November der Fall sein könnte, da der Oberbürgermeister dann bei einem Abschied die vollen Bezüge einstreichen könnte. Zumindest die Bündnispartner der Fraktion der SPD hätten inzwischen erkannt, dass diese Situation nicht länger tragbar wäre. Ratsherr Klippert fragte, wie lange die Stadt und vor allem wie lange die über 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter den Machtkampf von drei älteren Männern leiden sollen. Denn viele Menschen, sei es auf Dezernatsebene, in den Fachbereichen oder beispielsweise in den Kindertagesstätten, würden gute Arbeit leisten. Keiner von diesen Menschen habe es verdient, dass sie durch diese Revierkämpfe in Misskredit gezogen würden. Ratsherr Klippert erläuterte, dass Stadtrat Härke suspendiert worden sei. Aber was solle mit dem Büroleiter gescheheRatsherr Klippert forderte, dass der Oberbürgermeister nun auch endlich den Büroleiter für den Geschäftsbereich Oberbürgermeister suspendieren möge. Denn dann könnten alle in Ruhe darauf warten, zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft käme. Eine Zukunft in den Reihen der Stadtverwaltung sähe die Fraktion Die FRAKTION aus Gründen der Fairness für beide Personen nicht mehr. Ratsherr Klippert resümierte, dass nur zwei Szenarien möglich wären. Der Oberbürgermeister wäre in alle Einzelheiten involviert und müsste zurücktreten. Die zweite Möglichkeit wäre, dass der Oberbürgermeister von all dem nichts gewusst habe. Das wiederum würde bedeuten, dass wenigstens ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun und lassen könnten was ihnen gefalle und munter Zulagen einsteckten oder verteilten, wobei der Oberbürgermeister von alledem nichts bemerke. Ratsherr Klippert stellte fest, dass der Schaden zwar immer noch hoch wäre, aber dass zumindest der Oberbürgermeister unschuldig wäre. Und auch das würde im Ergebnis ausdrücken, dass der Oberbürgermeister seine Verwaltung nicht im Griff habe. Deshalb bitte die Fraktion Die FRAKTION darum, dass der Oberbürgermeister, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie der Tausenden von ehrlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur Wahrung des letzten Funkens Anstands in der SPD, seinen Tisch räumen und zurücktreten möge. Das würde von wahrer Größe zeugen und dieser Tragödie ein wenig neue Hoffnung geben.

Beigeordnete Kastning (SPD) wies den gegenüber Oberbürgermeister Schostok formulierten Vorwurf der Unehrlichkeit von der Fraktion Die FRAKTION vehement zurück. Beigeordnete Kastning stellte vor dem Hintergrund von Unschuldsvermutungen klar, dass Stadtrat Härke im Oktober 2017 presseöffentlich erklärt habe, dass er im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nicht genügend Distanz bezüglich seiner Lebensgefährtin habe walten lassen. Das sei der Ausgangspunkt der Rathausaffäre gewesen. Beigeordnete Kastning erteilte den Ratschlag, dass dies der Vollständigkeit halber nicht vergessen werden möge. Dazu würden die in Rede stehenden Punkte zu den Personen Stadtrat Härke und dem Büroleiter disziplinarisch und strafrechtlich aufgeklärt. Zudem habe der Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass er alles zur Aufklärung beitragen werde und auch die Kooperation mit den Behörden benannt. Dazu habe dieser ebenfalls mit der Kommunalaufsicht in Hinblick auf seine Amtsausübung Kontakt aufgenommen. Beigeordnete Kastning unterstrich, dass die Fraktion der SPD der Ansicht sei, dass genau die richtigen Maßnahmen ergriffen worden wären. Beigeordnete Kastning machte deutlich, dass sie der Auffassung sei, dass man dem Oberbürgermeister in diesem Zusammenhang vertrauen könne. Denn dieser habe in der vertraulichen Sitzung des Verwaltungsausschusses dargelegt, welche Schritte eingeleitet würden. Dies sei in der adäquaten Rollenteilung mit der Personaldezernentin, den Juristinnen und Juristen sowie den Personalfachleuten aus dem Hause geschehen. Beigeordnete Kastning riet, dass für die Zukunft eindeutige und klare Regelungen zu Sonderzahlungen und Zulagen für Mehrarbeit, wie dies in allen wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen der Fall wäre, rechtssicher diskutiert, beraten und formuliert werden müssten. Ferner sei es ratsam, dass man sich nicht zu Spekulationen hinreißen lassen sollte, sondern sich vielmehr der Suche nach Aufklärung anschließen möge. Zum Vorwurf, dass keine guten Nachrichten aus dem Rathaus heraus ergehen würden, entgegnete Beigeordnete Kastning, dass die Fraktion der SPD viele wichtige Themen, wie z.B. die Obdachlosenunterbringung in Hannover, die Steintorplatzbeteiligung oder das Ihme Zentrum auf der Agenda habe und diese in zugegebenermaßen schwierigen Zeiten beraten und abgestimmt habe. Die Fraktion der SPD sei der Ansicht, dass in Hannover nicht alles brach läge, sondern dass die Verwaltung arbeite und dass auch die Politik sehr konstruktiv an der Zukunft der Stadt mitwirke.

Beigeordneter Seidel (CDU) erinnerte daran, dass die Fraktion der CDU am 12. September 2017 eine Anfrage zu einem Stellenbesetzungsverfahren für das Kulturbüro an den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters versandt habe. Diese Anfrage sei aus hartnäckig kursierenden Gerüchten auf den Rathausfluren ergangen. Eine Antwort habe die Fraktion der CDU allerdings erst am 27. November 2017 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt sei der erste Akt dieser beispiellosen Handlung, dessen Verästelung heute kaum noch jemand allumfänglich durchblicken würde, bereits im vollen Gange. In der Ratsversammlung am 30. November 2017 habe sich die Fraktion der CDU, wegen eben dieser Fragen, die nun Ausgangspunkt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren seien, auf das Übelste beschimpfen lassen müssen. Aber wohl niemand hätte sich damals träumen lassen, welche Dimensionen der Akt zwei und drei noch für den Rat bereithalte. Das Finale sei bekannt. Und am Ende sähen sich drei Männer aus der Rathausspitze staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber. Beigeordneter Seidel stellte fest, dass es nicht die Schuld eines einzelnen Mannes sei, dass es überhaupt so weit kommen konnte, dass sich Hannover eines bundesweiten Spotts ausgesetzt sähe, dass eine vormals aussichtsreiche Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas auf der Kippe stünde, dass sich das Klima in der Stadtverwaltung und in der Politik massiv verschlechtert habe und dass vor allem das Ansehen der Stadt und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schweren Schaden genommen habe. Das sei ein Versagen des Krisenmanagements im ganz großen Stil. Denn entgegen aller Versuche, die gesamte Schuld für alle Verfehlungen und Begehrlichkeiten bei Stadtrat Härke abzuladen, sei die Fraktion der CDU entschieden der Auffassung, dass Entscheidungen dieser Tragweite nicht von einer Einzelperson allein durchgesetzt werden könnten. Es würde nicht gerade für die Organisations- und Kontrollmechanismen im Rathaus sprechen, wenn dies doch der Fall wäre. Beigeordneter Seidel machte deutlich, dass auch die Fraktion der CDU das Handeln von Stadtrat Härke in den vergangenen Monaten als bisweilen wenig glücklich beurteilen würde. Vielleicht hätte man sogar einer Suspendierung von Stadtrat Härke zugestimmt, wenn die entsprechende Beschlussdrucksache der Fraktion der CDU frühzeitig zugegangen wäre. Allerdings sei im vorliegenden Fall seit Monaten, unter Missachtung jeder Unschuldsvermutung, versucht worden, Stadtrat Härke zum Alleinverantwortlichen für alle negativen Entwicklungen zu stilisieren. Ganz so, als wäre Stadtrat Härke der Inbegriff des Bösen im hannoverschen Rathaus. Ganz so, als hätte Stadtrat Härke ein ansonsten untadeliges Rathaus im Alleingang übernommen. Ganz so, als gäbe es keine anderen Personen mit höchst eigenen Interessen. Ganz so, als gäbe es keinerlei Kontrollmechanismen und als hätte Stadtrat Härke keine Vorgesetzten gehabt. Beigeordneter Seidel betonte, dass man im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie der Bürgerinnen und Bürger, die für all dies nur noch wenig Verständnis hätten, zu geordneten Verhältnissen in der Landeshauptstadt Hannover zurückkehren müsse. Dazu gehöre für die Fraktion der CDU, dass man die drei Fälle gleichbehandeln möge. Deshalb habe die Fraktion der CDU auch in der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses gefordert, dass beide Disziplinarverfahren in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses gegeben werden sollten. Der Büroleiter des Geschäftsbereiches Oberbürgermeister sei bis zur Klärung der gegen ihn bestehenden Vorwürfe mit einem Amtsführungsverbot zu belegen und die Führung seines Disziplinarverfahrens sei an die Kommunalaufsicht oder eine andere Stelle der Landesregierung zu übergeben. Beigeordneter Seidel unterstrich, dass man nur so den Eindruck vermeiden könne, dass sich die Akteure weiterhin begünstigen und mögliche Loyalitäten eine wirkliche Aufklärung verhindern würden.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass sie heute nicht über Details der Rathausaffäre sprechen wolle. Denn dieser Zustand halte seit Oktober 2017 an und gefühlt würde im Schnitt alle zwei Wochen ein neuer Aspekt bekannt. Dazu sei lediglich noch zu sagen, dass alles aufgeklärt werden müsste. Es müssten Vorkehrungen getroffen werden, dass sich so etwas nie wiederholen könne. Dafür werde sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einsetzen. Beigeordnete Dr. Markowis erörterte, dass sich die Politik um die Themen kümmern sollte, welche die Menschen im Alltag berühren würden. Beigeordnete Dr. Markowis stellte klar, dass das nicht die Fragen wären, wer seine Freundin eine bessere Stelle habe verschaffen wollen, wer vertrauliche Akten weitergegeben habe, wer rechtswidrige Zulagen bekommen habe, wer diese veranlasst habe und wer davon wusste. Es sei ferner nicht die Frage, wer Geheimnisverrat begangen habe oder wer sich nun gegen den Vorwurf der Untreue wehren müsse. Moderne Schulgebäude, ausreichend Plätze in Kindertagesstätten mit guten Betreuungsschlüsseln, bezahlbarer Wohnraum, attraktive Grünflächen, gute Radwege und genügend Deutschkurse, das wären Themen, welche die Menschen in Hannover bewegten. Es müsse gelingen, dass sich der Rat der Stadt wieder voll diesen Themen widmen könne, die für das Zusammenleben in der Stadt derart zentral seien. Die juristische Bewertung nähme die Staatsanwaltschaft vor. Für die Ratsleute könne es nur darum gehen, die Verantwortung zu übernehmen. Die Verantwortung dafür, dass der Rat der Stadt nicht genau genug hingesehen habe. Die Verantwortung dafür, dass es der Rat zugelassen habe, dass diese Affäre seit einem dreiviertel Jahr die reguläre politische Arbeit sowie die Arbeit der Verwaltung einschränke. Die Verantwortung dafür, dass es endlich weitergehen müsste. Es sei der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ein großes Anliegen hervorzuheben, dass durch das Verhalten von wenigen Personen an der Spitze nicht alle 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt in Mithaftung genommen würden. Es müsste für diese schon schwer genug sein, weiter ihrer normalen Arbeit nachgehen zu können. Beigeordnete Dr. Markowis erläuterte, dass man Stadtrat Härke am vergangenen Donnerstag suspendiert habe und dass man es damals auch für richtig gehalten habe, dass dieser zu Beginn der Vorkommnisse für längere Zeit in Urlaub gehen möge. Der Büroleiter für den Geschäftsbereich Oberbürgermeister sei jetzt im Urlaub. Beigeordnete Dr. Markowis fragte, wie der Verkehrsaußendienst „Knöllchen“ wegen Falschparkens verteilen solle, wie der Ordnungsdienst Trunkenheit rügen solle und wie das Jugendamt Erziehung präzisieren solle, wenn ihr Oberhaupt, Chef von mehr als 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unter dem Verdacht der Untreue stünde. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen könnte sich gut vorstellen, dass der Mensch Stefan Schostok unschuldig sei. Es gehe auch keineswegs um eine Vorverurteilung – von niemanden. Die Funktion Oberbürgermeister sei jedoch von diesem Verdacht belastet und mit ihm die gesamte Verwaltung. Beigeordnete Dr. Markowis unterstrich, dass man sich von ganzen Herzen wünsche, dass alle Vorwürfe geklärt werden können. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen bitte den Oberbürgermeister jedoch darum, dass dieser in den Urlaub gehen möge, um die Situation zu beruhigen. Beigeordnete Dr. Markowis hob hervor, dass es nicht ausreiche, dass man Trauer trage und die Zustände beklage. Der Rat der Stadt trage die Verantwortung dafür, dass Hannover gut geführt werde. Man sollte deshalb zu den inhaltlichen Auseinandersetzungen der Themen zurückkehren, welche die Menschen in Hannover alltäglich bewegten und Hannover so lebenswert machten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass sich die Fraktionen, die Gruppe sowie der Einzelvertreter im Rat eigentlich noch mit der Ist-Situation beschäftigen sollte. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN werde in der heutigen Ratsversammlung jedoch genau andersherum an das Thema herangehen. Beigeordneter Machentanz erörterte, dass „quo vadis“ übersetzt würde mit: „Wohin gehst Du“. Was im Übrigen vieles bedeuten könnte. Beigeordneter Machentanz fragte, wohin gehe der Oberbürgermeister Schostok, der Stadtrat Härke und der Büroleiter des Geschäftsbereiches Oberbürgermeister. Der eine sei suspendiert, der andere noch nicht. Niemand wisse wie das Theaterstück weitergehe. Beigeordneter Machentanz machte deutlich, dass die Menschen außerhalb des Rates die Vorgänge schon lange nicht mehr nachvollziehen könnten. Diese würden sich betreten von dem Gerangel um Höherdotierungen abwenden. Würde doch dabei das Wohl der Menschen in dieser Stadt völlig außer Acht gelassen. Diese wollten lediglich Antworten auf die drängendsten Probleme in der Stadt. Wohnungsknappheit, explodierende Mieten, Kinderarmut sowie marode öffentliche Gebäude, deren Toiletten zum Teil nicht nutzbar wären. Beigeordneter Machentanz informierte darüber, dass erst vor zwei Tagen mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule Linden auf dem Trammplatz für einen Neubau ihrer Schule demonstriert hätten. Allerorten würde es knarren und knirschen und die Antworten aus der Rathausspitze dazu seien meist unzureichend, weil notdürftig. Immer wenn es konkret werde, wie bei der Elektromobilität oder beim Thema Wasserstadt, wo der soziale Wohnungsbau fast komplett auf der Strecke bliebe, würden die Informationen dünn. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine deutliche Stärkung der demokratischen Strukturen erwarte. Angefangen bei den vielen Stadtbezirksräten, die ihr Ohr am dichtesten bei den Sorgen und Nöten der Menschen hätten, aber fast nichts entscheiden könnten. Mit dem Placeboeffekt müsse Schluss sein. Angelegenheiten der Stadtbezirksräte müssten auch dort entschieden werden. Zudem habe sich der Gesamtpersonalrat dagegen verwahrt, dass durch die Machenschaften einiger weniger, alle 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Misskredit gebracht würden. Gleichzeitig gelte es die hannoverschen Verhältnisse - den Ungereimtheiten in der Rathausspitze, ein Ende zu bereiten. Der Auftrag der Fraktionen im Rat sei es das Wohl aller Menschen im Auge zu behalten und nicht nur jenes der oberen 10 %. Es sei eine Schande, wenn in einer derart reichen Stadt Tausende wohnungslos wären und Hunderte auf der Straße leben müssten. Beigeordneter Machentanz stellte fest, dass er an der Stelle den großen Wurf vermissen würde. Eine Kapitalerhöhung der eigenen Wohnungsbaugesellschaft, mittels dessen ein Wohnungsbau im großen Stil realisiert werden könnte. Damit wäre vielen Menschen geholfen. Was anfangs der dreißiger Jahre möglich gewesen sei, müsste auch heute zu schaffen sein. Beigeordneter Machentanz zitierte im Weiteren eine Aussage des Vorsitzenden der Bündnis 90/Die Grünen in Hannover aus der Tagespresse, wonach eine unabhängige Kommission die Transparenz in der Rathausspitze untersuchen sollte. Beigeordneter Machentanz sagte, dass das der richtige Weg sein könnte, da nicht vergessen werden sollte, dass es beim ÖPP-Projekt am Weidendamm, beim Sprengel Museum und beim Rathaus Kontor zu Verzögerungen und dadurch resultierenden Mehrkosten, aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Dezernaten, gekommen sei. Beigeordneter Machentanz erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Bitte der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen in Hinblick auf den Urlaub des Oberbürgermeisters anschließen würde. Zumal in der heutigen Ratsversammlung wieder einmal vielen guten Anträgen der Fraktion der CDU nicht zugestimmt würde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bemerkte, dass es einer gewissen Ironie obliege, wenn sich ausgerechnet diejenige Partei als Saubermannfraktion darstellen wolle, deren Mitglieder das Rathaus als Selbstbedienungsladen nutzten, indem sie sich in ihrer eigenen Fraktion als Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstelle anstellen ließen. Beigeordneter Hauptstein führte aus, dass es nicht nur um den Fall Stadtrat Härke gehe, sondern dass sich dieser um die Personen Schostok und seinen Büroleiter ausgeweitet habe. Wobei das immer noch nicht ausreichen würde, da sich wahrscheinlich ein weiterer Mitarbeiter der Verwaltung rechtswidrig Zulagen verschafft haben soll. Die Negativmeldungen in den Medien würden sich überschlagen und es gäbe Ratsmitglieder, die keiner Kamera und keinem Mikrofon ausweichen würden, um ihre Empörung und Bestürzung in die Öffentlichkeit kundtun zu können. Beigeordneter Hauptstein gab einen Einblick in die Realität, wonach den Normalbürger die Zustände im Rathaus wenig überraschten. Jeder normal denkende Mensch, der länger als drei Tage in Hannover wohne, habe mitbekommen, dass sich in Hannover über Jahrzehnte ein linker SPD-Filz eingenistet habe und dass für diese eine derartige Kungelei und Vetternwirtschaft zum täglichen Geschäft gehöre, wie das morgendliche Zähneputzen. Ferner würden die Leute ebenfalls nicht verstehen, warum überhaupt die ganze Zeit diskutiert werden müsste, wenn der Sachverhalt doch eigentlich so einfach wäre. Beigeordneter Hauptstein erläuterte, dass dem Büroleiter für den Geschäftsbereich Oberbürgermeister vorgeworfen werde, dass dieser rechtswidrige Zulagen gefordert und auch erhalten habe. Nachdem dieser dann erwischt worden wäre, besäße dieser höchstwahrscheinlich nicht einmal den Anstand, die unrechtsmäßig erhaltenen Zulagen freiwillig zurückzahlen zu wollen. Im Ergebnis sei doch alles ganz einfach, falls sich der Sachverhalt dahin gehend bestätigen würde. Der Büroleiter des Geschäftsbereiches Oberbürgermeister wäre dann nicht mehr tragbar und müsste aus dem Rathaus entfernt werden. Genauso müsste es sich mit Stadtrat Härke verhalten. Diesem werde vorgeworfen, dass er der Hauptverantwortliche für diese Bewilligung wäre. Wenn sich dieser Vorwurf ebenfalls bestätige, habe auch Stadtrat Härke nichts mehr im Rathaus verloren. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass es allerdings nicht sein könnte, Stadtrat Härke als alleinigen Sündenbock und den Büroleiter als edlen Ritter, der zwar einmal Leiter des Rechtsamtes gewesen sei, aber trotzdem nicht habe wissen können, dass seine Zulagen rechtswidrig gewesen wären, hinstellen zu wollen. Zudem dürfte es auch nicht sein, dass man Stadtrat Härke in einer Nacht- und Nebelaktion, anhand einer Tischvorlage, vorläufig suspendiere und gleichzeitig versuche, dem Büroleiter eine nette, ruhige Stelle in der Verwaltung zukommen zu lassen, wo dieser dann mit denselben Bezügen sein sehr viel entspannteres Dasein fristen könne. Es könne ebenso wenig funktionieren, dass sich der Oberbürgermeister um jede Verantwortung zu drücken gedenke. Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass es nur zwei Möglichkeiten gäbe, wie die Sache ausgehe. Zum einen, das die Staatsanwaltschaft ermitteln würde, dass der Oberbürgermeister schon frühzeitig von den rechtswidrigen Zulagenzahlungen gewusst habe und dass man dann dessen unrühmlichen Abgang aus dem Rathaus erwarten dürfte. Aber auch die zweite Möglichkeit sähe nicht viel rosiger aus. Denn auch wenn der Oberbürgermeister von der Staatsanwaltschaft entlastet würde, sollte man sich die Frage stellen, wie es sein könnte, dass der Oberbürgermeister seinen „Laden“ derart wenig im Griff habe, dass dieser nicht mitbekomme, dass sich sein engster Vertrauter und Mitarbeiter seit 2015 rechtswidrig Zulagen verschafft habe. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass der Oberbürgermeister nun davon profitieren würde, dass Hannover ein wenig so wie eine Bananenrepublik anmute und sich deshalb keine Mehrheit fände, den Oberbürgermeister abzuwählen. Allerdings wäre die Karriere des Oberbürgermeisters in der freien Wirtschaft an dieser Stelle genauso beendet, wenn herauskäme, dass dieser sein Rathaus derart wenig im Griff habe. Beigeordneter Hauptstein riet, dass sich alle Beteiligten in der Sommerpause einmal fragen sollten, wie lange diese das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger noch strapazieren wollten. Beigeordneter Hauptstein bemerkte abschließend, dass der Oberbürgermeister seiner 15 % Partei einen echten Bärendienst erwiesen habe und dass die AfD die SPD dann demnächst gern als Volkspartei ablösen werde.

Ratsherr Döring (FDP) merkte an, dass in der Debatte interessante Worte, wie z.B. Hahnenkämpfe, Machtkämpfe oder drei weiße Männer, gefallen wären. Diese Begriffe seien wahrscheinlich deswegen nicht richtig und von der Opposition ganz bewusst instrumentalisiert worden, weil man im Rat natürlich zunächst einmal drei ganz unterschiedliche Sachverhalte habe. Es würde ebenso viel über Schuld und Unschuld gesprochen, aber darum gehe es in der Politik nicht. Es gehe um politische Verantwortung und um Amtsverständnis. Ratsherr Döring erläuterte, dass der damalige Rat im Jahr 2015 in einer öffentlichen Drucksache darüber beraten habe, wie Dezernate neu zu strukturieren seien. Das sei auch Wahlkampfthema und Inhalt der Koalition gewesen. Dieser Drucksache sei damals mit Mehrheit des Rates zugestimmt worden. In dieser öffentlichen Drucksache befände sich auch der Beschluss der Hebung der Stelle des Büroleiters für den Geschäftsbereich Oberbürgermeister. Es könne demnach niemand behaupten, dass dieser Vorgang nicht öffentlich oder unwissentlich ergangen sei. Ratsherr Döring wies darauf hin, dass er zu dieser Zeit nicht Mitglied des Rates gewesen wäre und dass er sich deshalb das entsprechende Protokoll zu eigen gemacht habe. Dazu sei festzustellen, dass viele Punkte dieser Drucksache Bestandteil der lebhaften Debatte gewesen wären. Die Höhergruppierung der Stelle des Büroleiters habe keines der Mitglieder des Rates thematisiert. Ratsherr Döring betonte, dass dies ebenfalls ein Teil der Wahrheit und zudem ein Auslöser dessen sei, worüber aktuell diskutiert werde. Diese Höherdotierung hätten all diejenigen mit zu verantworten, die dem Rat angehören. Denn die Ratsmitglieder hätten diese entweder nicht kritisiert oder dieser sogar zugestimmt. Ratsherr Döring machte vor dem Hintergrund von Organisations- und Kontrollmechanismen deutlich, dass sich im weiteren Verfahren herausgestellt habe, dass diese Höhergruppierung nicht möglich sei. Ratsherr Döring hob hervor, dass ein Rat erwarten können müsse, dass in einer funktionierenden Verwaltung der dafür zuständige Dezernent den Rat darüber informiere, dass das Niedersächsische Beamtenrecht diese Höhergruppierung nicht ermögliche. Diese Information des Rates, des Verwaltungsausschusses, des Organisations- und Personalausschusses und wohl auch des Oberbürgermeisters sei vom damaligen Personaldezernenten unterblieben. Ratsherr Döring erläuterte, dass das Verfahren genau in dieser politischen Debatte zerlegt werden müsste, damit man ergründen könne, was, nach seiner Ansicht, falsch zusammenlaufe. Es sei richtig und wichtig, dass man daraus lerne, dass der Rat der Stadt jetzt seine Verantwortung wahrnähme und im Organisations- und Personalausschuss, mit Hilfe des Rechnungsprüfungsamtes, die 2.500 tariflichen Leistungszulagen, bei 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die 226 beamtenrechtlichen Zulagen überprüfe. Denn nur in der Form könne man dem öffentlichen Vorwurf zu Begünstigungen im Personalbereich entgegentreten. Ratsherr Döring zeigte sich überzeugt davon, dass man diese Vorwürfe werde entkräften können. Der Rat der Stadt habe die Verpflichtung diese Überprüfung nachzuvollziehen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Zulagen erhalten würden, zu schützen und die Vorwürfe zu entkräften. Ratsherr Döring erörterte zum Stellenbesetzungsverfahren im Kulturbüro, dass ein Personaldezernent, der die Frage der Distanzlosigkeit quasi dokumentiere und das Vertrauen in seine Amtsführung, als Personalchef von 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, erschüttern würde. Das sei keine Frage von Schuld oder Unschuld, sondern vielmehr eine Frage, ob jemand seinem Amt gewachsen sei oder nicht. Die Fraktion der FDP sei sehr schnell zu dem Urteil gekommen, dass das nicht der Fall sei. Ratsherr Döring stellte klar, dass man nur Dinge gleich behandeln könne, die auch gleich wären. Es gäbe rechtliche Unterschiede, ob jemand ein Beamter auf Lebenszeit sei, ob jemand ein vom Rat gewählter Wahlbeamter sei oder ob jemand ein vom Volk gewählter Oberbürgermeister sei. Diese Unterscheidung müsste man machen dürfen. Und deshalb bleibe die Fraktion der FDP dabei, dass man es für geradezu absurd halte, wenn die Forderungen einiger Anwesender dazu geführt hätten, dass Stadtrat Härke in der heutigen Ratsversammlung anwesend gewesen wäre und sich der Oberbürgermeister im Urlaub befinden würde. Das sei den Hannoveranerinnen und Hannoveranern, die den Mann gewählt haben, nicht zu vermitteln. Ratsherr Döring unterstrich, dass es richtig gewesen sei, in welcher Reihenfolge der Verwaltungsausschuss und andere gehandelt haben. Man werde sehen, wie die staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgingen und am Ende des Sommers wären dann alle schlauer.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat darum, dass Ratsherr Oppelt Ruhe bewahren möge.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) brachte seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass die inzwischen neun Monate andauernde so genannte Rathausaffäre erneut Gegenstand einer Ratsdebatte sei. Ratsherr Wruck erläuterte, dass sich die Partei, die diese Debatte beantragt habe, empört über zwei vermutlich illegale Begünstigungen sowie ein oder zwei Vertrauensbrüche zeige. Diese würde die Verwaltung deshalb für funktionsuntüchtig halten und daran Befürchtungen mit fast apokalyptischen Ausmaßen für die Stadt knüpfen. Das sei jedoch die gleiche Partei, die mit der Vereinnahmung von öffentlichen Geldern für persönliche Zwecke selbst reichlich ungeniert umginge. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass das was hier als Rathausaffäre gelte, leider durch einen strategischen Fehler des Oberbürgermeister Schostok eingeleitet worden sei. Anstatt die vermutete Begünstigung bei einer Stellenbesetzung durch den Dezernenten Harald Härke, mittels einer scharfen Abmahnung zu ahnden und damit zu erledigen, habe dieser den Weg eines Disziplinarverfahrens gewählt. Dies sei vermutlich auf Anraten jenes Mitarbeiters geschehen, der mittlerweile selbst Betroffener eines Disziplinarverfahrens und staatsanwaltlicher Ermittlungen sei. Dieser taktische Fehler des Oberbürgermeisters könnte kritisiert werden. Allerdings würde dieser nicht den derzeitigen Aufruhr rund um das Rathaus rechtfertigen. Ratsherr Wruck stellte klar, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER jede Form von Vetternwirtschaft im Rathaus für inakzeptabel halten würde. Wer in einem Rechtsstaat die Macht verliehen bekäme, müsste als Gegengewicht dazu besonders korrekt sein. Der dürfte sich nicht korrumpieren lassen oder andere korrumpieren und dürfte nicht leichtfertig Gelder verschleudern. Doch so lange wie kein Schuldspruch von befugter Seite erfolgt sei, gelte für die Fraktion DIE HANNOVERANER die Unschuldvermutung. Zudem gehe man selbstverständlich von der persönlichen Integrität des Oberbürgermeisters aus. Man beteilige sich nicht an öffentlichen Schuldzuweisungen gegen bestimmte Personen oder Ämter im Rathaus. Bevor weiter öffentlich spekuliert würde, sollten die Ergebnisse der eingeleiteten Verfahren zur Aufklärung der fraglichen Sachverhalte abgewartet werden. Auch ein von bestimmter Seite angedachter Urlaub des Oberbürgermeisters sei nicht zielführend. Dieser würde wie ein Schuldeingeständnis wirken und nur einen wahrscheinlich ungerechtfertigten Verdacht gegen den Oberbürgermeister schüren. Eine Insiderin / ein Insider hätten behauptet, dass die jetzt kritisierten, leichtfertigen Liaisons auch früher schon im SPD beherrschten Rathaus üblich gewesen wären, sodass es eigentlich nie ein echtes Problembewusstsein bezüglich der gebotenen Sorgfaltspflicht gegeben habe. Ratsherr Wruck hob hervor, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER ganz besonders an den Medien stören würde, dass diesen der Sinn für die Proportionen des in Frage stehenden Sachverhalts, im Verhältnis zu unvergleichlich schlimmeren Rechtsbrüchen und Geldverschwendung auf Bundesebene, völlig verloren gegangen sei. Als die Kanzlerin Merkel im Jahr 2015 geltendes Recht und geltende Verträge für die Massenzuwanderung nach Deutschland eiskalt gebrochen habe und es zugleich gut hieß, dass ihr Innenminister eindeutig rechtswidrige Weisungen an die Grenzschutzkräfte erlassen habe - nämlich alle durchzulassen, hätten diese Partei und die Medien dieses Tun begeistert begrüßt. Während man den damals vielen Milliarden Euro schweren Schaden, der noch immer anhalte, akzeptiert habe, würde man in dieser so genannten Rathausaffäre so tun, als sei die Existenz des Rathauses und der Stadt Hannover wegen einer nicht korrekten 1.500 € Zulage in Gefahr.

Ratsherr Braune bemerkte, dass er ursprünglich als Ratsherr angetreten sei, um Sachpolitik zu machen. Es sei nicht sein Anliegen gewesen, Personalpolitik in dem Ausmaß in der Öffentlichkeit diskutieren zu müssen. Der Zeit- und somit auch Finanzrahmen zum vorliegenden Sachverhalt könne nicht mehr als verhältnismäßig bezeichnet werden. Ratsherr Braune kritisierte, dass ein vom Rat gewählter Mitarbeiter der Verwaltung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses, hinter verschlossenen Türen, suspendiert worden sei. Ratsherr Braune konstatierte, dass die Personalie einer vom Rat auf Zeit gewählte Person auch vom Rat der Stadt behandelt werden sollte. Das sei seiner Ansicht nach eine Angelegenheit des Rates und nicht eine des Verwaltungsausschusses. Ratsherr Braune stellte fest, dass der Rat damit seiner Autorität beraubt würde. Ratsherr Braune unterstrich, dass ebenfalls der Büroleiter für den Geschäftsbereich Oberbürgermeister und der Oberbürgermeister zu suspendieren wären, wenn mit gleichem Maß gemessen würde. Ratsherr Braune betonte, dass er das Verfahren in seiner Gesamtheit als ungerecht, falsch und hinterhältig bewerte. Denn es müsse der Rat der Stadt sein, der derartige Entscheidungen zu treffen habe.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass er als Oberbürgermeister die Geschicke der Stadt politisch verantworte. Als Chef der Verwaltung schließe das die Verantwortung für die über 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Es gäbe nichts, was die Handlungsvorschriften und die Handlungsmöglichkeiten strikteren und detaillierteren Vorgaben unterwerfen würde, als dies das Dienst- und Personalrecht vorschreiben würden. Zu den zwingenden dienst- und personalrechtlichen Vorschriften gehöre, dass auch der Oberbürgermeister nicht öffentlich über Personalangelegenheiten sprechen dürfe. Dass er nicht über Verdachtsmomente gegen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reden dürfe. Dass er nicht über laufende Disziplinarverfahren oder zu sonstigen internen Vorgängen sprechen dürfe. Diese Rechte würden den Menschen gelten, die für die Stadtverwaltung arbeiteten. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass er diese Regeln immer befolgt habe. Vertrauliche Personalvorgänge weiterzugeben sei demnach aus gutem Grunde strafbewährt. Und es sei richtig, dass der vorliegende mutmaßliche Bruch der Geheimhaltung staatsanwaltlich geprüft würde. Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass es im Wesen einer lebendigen Stadtgesellschaft läge, dass solche Vorgänge natürlich im Rat und durch die Parteien auch politisch diskutiert würden. Das sei in Ordnung, solange dies nicht unfair und vorverurteilend geschehen würde. Es würde auch keine kritische Presse geben, wenn nicht auch die Medien solche Vorgänge recherchieren, darüber berichteten oder kommentierten. Das würde die weltoffene Demokratie in Hannover ausdrücken. Deshalb wolle und würde er in der heutigen Ratsversammlung die laufenden Verfahren nicht kommentieren oder juristische Beurteilungen darüber abgeben. Oberbürgermeister Schostok unterstrich, dass Vermutungen, Andeutungen, Beschuldigungen, Beschimpfungen, Herabsetzungen oder zum Teil bizarre Übertreibungen niemanden weiterbringen würden. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass man es mit einem sachlich, rechtlich, politisch und menschlich beispiellosem Vorgang zu tun habe. Stadtrat Härke sei vorläufig seines Dienstes enthoben. Und dafür sei der Verwaltungsausschuss als Vorgesetzter bzw. als Disziplinarbehörde zuständig. Der Fortgang des Verfahrens läge in erster Linie nun in den Händen der Staatsanwaltschaft. Dies gelte auch für die Ermittlungen gegen den bisherigen Büroleiter des Geschäftsbereiches Oberbürgermeister, der zurzeit Urlaub genommen habe. Oberbürgermeister Schostok stellte klar, dass Stadtrat Härke von ihm zu jedem Zeitpunkt fair, verbindlich und absolut rechtstreu behandelt worden sei. Noch in Unkenntnis später aufkommender Vorwürfe gegen Herrn Härke habe er diesem, in Würdigung seiner absolut unbestrittenen Lebensleistung für die Stadt Hannover und für die Bürgerinnen und Bürger, das Kulturdezernat und die Kulturhauptstadtbewerbung mit dem Kulturhauptstadtbüro belassen, um Herrn Härke einen respektablen und würdevollen Abschied zu ermöglichen. Das sei ein Vorgang aus dem Herbst 2017 gewesen. Oberbürgermeister Schostok bekräftigte, dass er nie auf Gerüchte oder auf Vermutungen hin, sondern immer auf Basis von Fakten und gesicherter Erkenntnisse hin gehandelt habe. Daraus würden von der Verwaltung offiziell abgesicherte Vorgänge unter Beteiligung mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemacht. Es habe immer wieder Gesprächsangebote sowie Gespräche zur Beilegung der Konflikte gegeben, die leider zu keinerlei Lösungen geführt hätten. Oberbürgermeister Schostok sagte, dass der Ruf nach einer schnellen Lösung verständlich sei. Das sei allerdings nicht zielführend, wenn man wisse, wie diese Verfahren ablaufen. Oberbürgermeister Schostok machte wiederholt deutlich, dass er das gesamte Verfahren regelgerecht, angemessen und konsequent durchgeführt habe. Das Verfahren sei zu keinem Zeitpunkt zögerlich gehandhabt worden. Derartige Formulierungen, weil diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträfen, pflege er regelmäßig zurückzuweisen, da diese selbst nicht die Möglichkeit hätten dies zu tun. Andere, von wem auch immer gestreute Eindrücke, seien unzutreffend. Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass die Verwaltung zu jeder Zeit voll handlungsfähig gewesen sei. Die Sacharbeit sei immer zielgerichtet und professionell betrieben worden. Das Wohl der Stadt sei zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt oder gefährdet gewesen. Oberbürgermeister Schostok hob hervor, dass sich ein Oberbürgermeister inmitten eines derartigen Vorgangs in Verantwortung nehmen und auch kritisieren lassen müsse. Trotz aller Asymmetrien, sich selbst äußern zu dürfen. Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass er lange genug in der Politik sei um zu wissen, dass in politischen Auseinandersetzungen oftmals übermotiviert agiert würde. Allerdings dürfe eine politische Diskussion deswegen am Ende nicht völlig enthemmt geführt werden. Oberbürgermeister Schostok bedankte sich dafür, dass bei aller Kritik auch ein klarer Kopf bewahrt wurde und dass man die Realität immer im Auge behalten habe. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass er nach heutigem Wissensstand möglicherweise an der einen oder anderen Stelle noch entschiedener gehandelt hätte. Zu seiner Verantwortung, wie er diese verstehe, gehöre auch, dass er auf Verdachtsmomente, wenn sich diese gegen ihn richteten, so zu reagieren, dass diese zeitnah geklärt würden und das Amt keinen Schaden nähme. In Bezug darauf galt zunächst, dass er ohne Kenntnis dem Anfangsverdacht zugrunde liegender Fakten, nichts zur Klärung habe beitragen können. Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass in diesen nur eineinhalb Tagen schon ordentlich Druck entstanden sei. Deshalb habe er angekündigt, dass es zu einer substantivierten Erklärung nach der Akteneinsicht kommen solle. Diese Akteneinsicht sei erfolgt und er habe in diesem Rahmen erfahren können, dass es bei den gegen ihn gerichteten Ermittlungen im Kern um eine E-Mail des bisherigen Büroleiters vom 5. April 2018 an Stadtrat Härke gehe. Im Weiteren verlas Oberbürgermeister Schostok eine Kurzfassung der Einlassung seines Anwalts an die Staatsanwaltschaft Hannover vom 20. Juni 2018. Oberbürgermeister Schostok erläuterte zum Thema Zulagen, dass allein bei Verdachtsmomenten in Hinblick auf Fragwürdigkeit oder Rechtswidrigkeiten in der Stadtverwaltung rückhaltlos geprüft und aufgeklärt werde. Dazu habe man in der Verwaltung versierte Kräfte mit z.B. einem nicht weisungsgebundenen Rechnungsprüfungsamt. Man werde jedoch auch die Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium und Externe, fachanwaltliche Expertinnen und Experten, einbinden. Damit die Prüfungen zügig und umfassend erfolgen können und diese Ergebnisse dann über jeden Zweifel erhaben sein werden. Dies gelte auch für die Vorgänge vor seiner Amtszeit. Die entsprechenden Maßnahmen seien veranlasst und eingeleitet worden. Die aktuellen Geschehnisse würden dazu verpflichten, dass man ein umfassendes und ungeschöntes Bild erstelle. Darauf hätten die Menschen in Hannover ein Anrecht. Die 11.500 pflichttreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung hätten ein Recht darauf, um vor unbegründeten Anwürfen und vor einem Generalverdacht geschützt zu werden. Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass Einiges darauf hindeuten würde, dass es Fehlverhalten Einzelner gegeben habe. Allerdings gäbe es kein Versagen der Stadtverwaltung. Oberbürgermeister Schostok versicherte, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner immer auf ihre Stadtverwaltung hätten verlassen können und dies auch weiterhin könnten. Er persönlich sei gewiss, dass der auf ihn gelenkte Anfangsverdacht vollständig entkräftet werde. Das sei der Grund warum er auch weiterhin seinen Pflichten nachkäme und die Amtsgeschäfte führen würde. Nach seinem Verständnis wäre es verantwortungslos, wenn er auf Grundlage ungeklärter Vorgänge und Vorwürfe der Arbeit fernbliebe. Ein von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern in einer freien Wahl erteiltes Mandat bewerte er als ein sehr hohes, demokratisches Gut und er fühle sich verpflichtet. Das sei seine Überzeugung und bliebe auch weiterhin der Maßstab seines Handelns, besonders in schweren Zeiten, wie sie die Landeshauptstadt Hannover gerade durchmachen würde.


TOP 23.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: "Die Rathausaffäre von Anfang bis Ende Zwischenstand"
(Drucks. Nr. 1578/2018)

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass sie erst sehr spät politisch aktiv geworden wäre, weil sie das merkwürdige Gefühl nicht losgeworden sei, dass man innerhalb einer Partei seine eigenen Einstellungen so lange hintenanstellen müsste, bis diese schließlich korrumpiert wären.
Ratsfrau Falke machte deutlich, dass in Betrachtungen von außerhalb Hannovers, das Neue Rathaus immer als Rot-Grüner Sumpf deklariert worden sei und dass sie erschrocken darüber wäre, dass man dies jetzt auch tatsächlich in der Form vorfände. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN sei erst seit etwa eineinhalb Jahren im Rat der Stadt vertreten. Deshalb sei es unheimlich schwer zu erfassen, was wirklich im Rathaus los wäre. Ratsfrau Falke betonte, dass es mehr als nur daneben sei, dass man sich fast den gesamten Zeitraum seit dem Einzug in den Rat der Stadt mit derartigen Interna beschäftigen müsse. Ratsfrau Falke zeigte sich erstaunt darüber, dass der Oberbürgermeister als Wahlbeamter derart wenig Kenntnis vom Beamtenrecht habe. Man würde vom Oberbürgermeister als Vorgesetzten erwarten, dass sich dieser mit derartigen Themen so weit beschäftige, dass dieser an den richtigen Stellen die entsprechenden Nachfragen formulieren könne. Ratsfrau Falke sagte, dass man es nicht anders als mit dem Begriff merkwürdig kommentieren könne, wenn man die Rede des Oberbürgermeisters, in der es fast ausschließlich um dessen Unwissenheit und Ahnungslosigkeit gehe, kommentieren wolle. Es sei an dieser Stelle überaus wünschenswert, dass in Hinblick darauf deutliche Verbesserungen eintreten würden und dass die Kontrollmechanismen spezifiziert würden. Es sei völlig unverständlich, wie der Büroleiter als Volljurist, solche Ahnungslosigkeit propagiere. Ratsfrau Falke fragte, wie es möglich sein könne, dass jemand bei so wenig Ahnung vom Geschäft, in solche Führungspositionen gelange.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass man in den vergangenen Monaten habe beobachten können, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN alles miteinander verknüpfe, um von dem Sachverhalt ebenfalls profitieren zu können. Man würde einer völligen Fehlinterpretation auferlegen sein, wenn man annähme, dass die im Fokus stehenden Fragen um Stadtrat Härke, den Büroleiter und den Oberbürgermeister, irgendetwas mit den Problemen beim Sprengel Museum oder am Weidendamm zu tun haben könnten. Das sei von den zuständigen Dezernentinnen sowohl im Organisations- und Personalausschuss als auch im Ausschuss für Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters umfassend dargelegt worden. Beigeordnete Kastning stellte klar, dass das heute in Rede stehende nichts mit der Frage zu tun habe, wie gut politisch wichtige Themen bearbeitet werden und wie engagiert in den unterschiedlichen Fraktionen und der Gruppe gearbeitet werde. Die Frage der Wohnungsnot in Hannover habe mit dem vorliegenden Sachverhalt überhaupt nichts zu tun. Es sei völlig unangemessen und sei auch gegenüber den beteiligten Personen nicht gerecht, wenn versucht werde, mit allen erdenklichen Themen Profit aus der Angelegenheit schlagen zu wollen. Der Oberbürgermeister sei seit 2013 strategische Themen, wie dass Stadtentwicklungskonzept oder Themen zu Lösungen beim Ihme Zentrum, engagiert angegangen. Beigeordnete Kastning hob hervor, dass die Verwaltung arbeite und dass die Politik die wichtigen Themen ganz sicher nicht vergessen werde. Stadträtin Rzyski habe den Schülerinnen und Schülern sowie im Schul- und Bildungsausschuss beispielsweise das weitere Verfahren und die Maßnahmen zum Brandschutz an der Integrierten Gesamtschule Linden dargelegt. Zudem sei im Fachausschuss ein Antrag aus dem Bündnis aus Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD zur langfristigen Perspektive der IGS Linden einstimmig angenommen worden. Beigeordnete Kastning erläuterte, dass Aufklärung, Transparenz sowie die Vorbereitungen zur Aufstellung der Dezernate wichtige Themen des Oberbürgermeisters in Zusammenarbeit mit dem Rat wären. Beigeordnete Kastning machte deutlich, dass sie nach wie vor der Auffassung sei, dass Herr Härke dem an ihn formulierten Ratschlag nachkommen könne, wonach dieser in den jetzt gesetzlich abgesicherten Vorruhestand gehen möge. Dann wäre auch klar, dass der Oberbürgermeister sowie der Rat der Stadt sich um die künftige Aufstellung des Kulturdezernates kümmern könnten.

Ratsherr Pohl (CDU) leitete ein, dass die Rathausaffäre eine Zumutung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre, die in der Stadtverwaltung jeden Tag ordentlich arbeiten würden. Die Rathausaffäre wäre auch eine Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger in Hannover, da diese dadurch einen Imageverlust erleide und dass die Rathausaffäre eine Zumutung für die Stadtgesellschaft wäre, die versuche, Europas Kulturhauptstadt 2025 zu werden. Ratsherr Pohl führte weiter aus, dass es einen Anfangsverdacht gegen drei Spitzenbeamte der Landeshauptstadt Hannover gäbe, welcher inzwischen von der Staatsanwaltschaft geteilt würde. Es habe darüber hinaus einen gerichtlichen Beschluss auf Durchsuchung gegeben. Die Diensträume und zum Teil Privaträume seien bei allen drei Beteiligten durchsucht worden. Demnach habe also auch ein Richter einen Anfangsverdacht gesehen. Ratsherr Pohl wies zum Umgang mit dem Sachverhalt darauf hin, dass sich die Ratsfraktion der SPD eher zurückhaltend präsentieren würde. Einzig und allein der Vorsitzende der SPD in Hannover würde fast täglich neue Verlautbarungen von sich geben, die er dann am folgenden Tag dementiere. Diese würden von unhaltbaren Anschuldigungen in Richtung der CDU bis hin zum Ausstellen von Persilscheinen an alle Beteiligten gehen. Am heutigen Tage habe dieser beispielsweise ausgeführt, dass man überlegen möge, ob man sich auf die Seite der Täter oder der Aufklärer stellen wolle. Ratsherr Pohl erläuterte dazu, dass der SPD-Vorsitzende für Hannover als Jurist wissen sollte, dass Täter als solche erst nach ergangenem Urteil so benannt werden dürften. Ferner wäre interessant, warum der SPD-Vorsitzende in Bezug auf Täter im Plural spräche. Ratsherr Pohl konstatierte, dass man in Anbetracht der bisherigen Wortbeiträge in der heutigen Ratsversammlung wohlwollend davon ausgehen könne, dass mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zumindest einer der Partner aus dem Ampel-Bündnis an einer Aufklärung ernsthaft interessiert sei. Ratsherr Pohl stellte zum Wortbeitrag der FDP-Fraktion klar, dass der Rat der Stadt in Hinblick auf die Stellenhebung aus der Drucksache zur Dezernatsverteilung getäuscht worden sei, da in der Begründung des Antrages nicht auf die Kosten in Höhe von 15.000 € bzw. auf eine (rechtswidrige) Zulage eingegangen worden sei. Deshalb sei das Thema auch nicht innerhalb der Debatte zur Beschlussdrucksache insgesamt aufgegriffen worden. Zudem könne man der Fraktion der CDU keinerlei Schuld an der Umsetzung des Antrages geben, da man diesen abgelehnt habe. Ratsherr Pohl erörterte zum Wortbeitrag der Fraktion der SPD, dass das Disziplinarverfahren von Stadtrat Härke in Hinblick auf das Stellenbesetzungsverfahren insoweit abgeschlossen sei, dass man das Fehlverhalten zur gebotenen Distanz wahrscheinlich mit einer Geldstrafe ahnde. Der Ausgang zu den nun neu hinzugekommenen Belastungen sei aufgrund des Ermittlungsstandes völlig offen. Ratsherr Pohl berichtete, dass der Büroleiter für den Geschäftsbereich Oberbürgermeister eine Pressekonferenz einberufen und in deren Rahmen den teilnehmenden Journalisten etwa 100 Seiten an vertraulichen Unterlagen verteilt habe, welche ihn paradoxer Weise letztendlich selbst belasteten. Ratsherr Pohl fragte, warum mit dem Büroleiter anders umgegangen werde, wenn bereits klar wäre, dass dessen Disziplinarverfahren ernste Konsequenzen nach sich ziehen würde. Ratsherr Pohl fragte ferner, ob der Oberbürgermeister nicht selbst der Ansicht sei, dass er deutlich zu wenig getan habe, wenn man bedenke, dass dieser im August 2017 von den Zulagen erfahren habe und dass die Zulagen erst im Juni 2018 gestoppt worden seien.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die drei Fälle nach Rechtslage unterschiedlich zu behandeln wären und dass die Forderung der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, wonach die drei Beteiligten in Urlaub gehen mögen, unabhängig davon zu betrachten wäre. Beigeordnete Dr. Markowis erläuterte, dass bei einem Laufbahnbeamten zu prüfen sei, ob dieser anderweitig in der Verwaltung eingesetzt werden könnte. Dies sei bei einem Dezernenten ebenso der Fall. Allerdings sei bei einem Dezernenten klar, dass es keine andere Möglichkeit geben könne. Deshalb sei die Suspendierung vorgeschlagen worden. Der Oberbürgermeister sei wiederum ein ganz anderer Fall, da dieser direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden wäre. Beigeordnete Dr. Markowis hob hervor, dass es bemerkenswert sei, dass einige Mitglieder des Rates, die immer wiederkehrenden Vorwürfe aussprächen, dass im Rathaus ein „Linker Filz“ oder ein „Rot-Grüner Sumpf“ regieren würde, weil derartige Aussagen die Glaubwürdigkeit des Staates untergrabe. Die Aussage des Vorsitzenden der Fraktion der AfD beispielsweise, wonach der Rat der Stadt eine Bananenrepublik wäre und dass die Institutionen des Staates nicht in der Lage wären, Fälle wie den vorliegenden zu verhindern, seien sehr heftige Vorwürfe gegen unser Staatssystem. Beigeordnete Dr. Markowis erklärte, dass sie sich nach dem baldigen Ende der Aktuellen Stunde sehne und dass sie hoffe, das Thema in der heutigen Ratsversammlung nicht noch einmal aufgreifen zu müssen, um wieder zu anderen wichtigen Themen zu kommen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) begrüßte die Anwesenden im Tal der Unwissenden und Ahnungslosen und stellte zum Statement des Oberbürgermeisters fest, dass dieses den Oberbürgermeister sicherlich in Bezug auf Straftaten entlasten würde. Allerdings würde dieses auch sehr tiefe Einblicke darauf freigeben, wie dilettantisch die Hannoversche Stadtverwaltung eigentlich geführt werde. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass es unglaublich sei, dass es vom Verdachtsmoment bis zum Stopp der Zahlungen fast ein Jahr gedauert habe. Zumal man nur wenige Monate vor Einstellung der Zahlungen dementiert habe, dass so etwas bei der Landeshauptstadt Hannover überhaupt möglich wäre. Beigeordneter Hauptstein brachte sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass es dem Oberbürgermeister tatsächlich nicht gelungen sein sollte, seinen Dezernenten dazu bewegen zu können, ihm ein Schriftstück auszuhändigen, aus dem der berechtigte Zweifel zur Rechtswidrigkeit von Zulagenzahlungen hervorgehe. Beigeordneter Hauptstein merkte zum Abschluss an, dass sich diejenigen, die nach dem Statement des Oberbürgermeisters so frenetisch applaudiert hätten, fragen sollten, ob sie überhaupt noch wüssten, warum sie in den Rat der Stadt gewählt worden wären.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) stellte fest, dass die Fraktion der FDP auf ihr Rederecht verzichte.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) bemerkte, dass eine fehlende Objektivität des Oberbürgermeisters Ausdruck dessen sei, dass dieser seine anwaltliche Eingabe bei der Staatsanwaltschaft in der Ratsversammlung vortrage. Ratsherr Förste erinnerte daran, dass die Vorsitzende der Fraktion der SPD in der Ratsversammlung im Januar 2018, im Rahmen der Aktuellen Stunde ausgeführt habe, dass ein professioneller Vorstand einer großen Institution dafür gerade stehen müsse, wenn Fehler in ihren Bereichen passierten. Es sei immer wieder zu beobachten, dass Menschen infolgedessen in den vorzeitigen Ruhestand gingen. Ratsherr Förste betonte, dass diese von der Fraktion der SPD formulierte Forderung dann nicht nur für Stadtrat Härke, sondern auch für den Oberbürgermeister gelten müsste, da ansonsten mit zweierlei Maß gemessen werde. Das sei nicht nur eine rechtlich, sondern auch eine politische sowie organisatorische Frage. Ratsherr Förste stellte fest, dass der im Januar angesprochene personalpolitische Scherbenhaufen weiter angewachsen sei. Denn es müssten zwei Dezernate in Vertretung zweier bereits voll ausgelasteter Dezernentinnen mit geführt werden. Der Geschäftsbereich Oberbürgermeister habe keinen Büroleiter mehr und der neu eingerichtete Ausschuss für Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters sei vakant. Ratsherr Förste machte deutlich, dass auch das Verhalten des Büroleiters für den Geschäftsbereich Oberbürgermeister überaus grotesk sei. Zuerst habe sich dieser selbst zum Chefjuristen gekürt, dann einen Dritten aus dem Rathaus heraus öffentlich und bei Gericht beschuldigt, stehe letztendlich selbst als Beschuldigter da, und habe zum guten Schluss seinen Chef auch noch reingerissen. Ratsherr Förste konstatierte, dass es wahrscheinlich besser gewesen wäre, wenn sich der Büroleiter gleich selbst angezeigt hätte. Ratsherr Förste wies den Oberbürgermeister darauf hin, dass derjenige, der sich in der Öffentlichkeit Machtkämpfe mit Untergebenen liefere, sowieso verloren habe. Ratsherr Förste informierte darüber, dass eine Altenpflegerin grade einmal so viel verdienen würde, wie der Büroleiter allein an Zulagen erhalten habe. Ratsherr Förste forderte den Oberbürgermeister und die Fraktion der SPD auf, dass diese ruhig in der Form weitermachen sollten, denn dann würde die Fraktion der SPD bei der nächsten Kommunalwahl auch in Hannover unter die 20 % Marke rutschen. Die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Hannover würden diese Vorfälle nicht so schnell vergessen, wobei sich der Sachverhalt sicherlich noch über viele Monate hinziehen werde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bemerkte in Hinblick auf das Statement des Oberbürgermeisters, dass dieser viel über Unwissenheit gesprochen habe und empfahl, dass der Oberbürgermeister nicht den Grundsatz aus dem Auge verlieren möge, wonach Unwissenheit nicht vor Konsequenzen schütze. Ratsherr Böning erläuterte, dass für ihn Anstand in der Politik bedeute, dass man eine Zulage gar nicht erst annehme, wenn man wisse, dass diese ungerechtfertigt sei. Anstand bedeute Ferner, dass man seine hohe berufliche Position nicht ausnutze, um einer nahestehenden Person einen guten Job verschaffen zu wollen. Anständig sei es, wenn man versuche auch in schwierigen Situationen offen, ehrlich und transparent zur Lösung eines Problems beizutragen, wenn man nichts verschleiere oder verschweige. Anstand in der Politik bedeute ferner, dass nicht versucht würde, jemanden der sich bemühe Anstand und Transparenz zu bewahren, durch ungerechtfertigte Verdächtigungen in ein schlechtes Licht zu rücken. Anstand bedeute auch, dass man keine Interna weitergäbe. Das gelte für vertrauliche Personalunterlagen genauso, wie für vertrauliche Informationen aus nicht öffentlichen Sitzungen. Anstand in der Politik bedeute, dass man diejenigen Personen, die einem vertrauten, nicht enttäusche und deren Vertrauen missbrauche. Ratsherr Böning wies darauf hin, dass Anstand ebenfalls bedeute, dass man nicht den Saal verlasse, wenn die politische Konkurrenz spräche. Mehr Anstand in der Politik heiße auch, dass man eine nachweislich demokratische Gruppierung im Rat oder der Regionsversammlung nicht ausgrenze und diffamiere. Das Gegenteil von Anstand in der Politik sei es, wenn man als Fraktionsvorsitzender so dreist und gierig sei, dass man sich selbst im Fraktionsbüro seiner eigenen Fraktion anstelle. Auch wenn die Kommunalaufsicht dies zähneknirschend genehmigt habe. Ratsherr Böning machte deutlich, dass es im weitesten Sinne ebenfalls zum Anstand in der Politik gehöre, wenn jemand als Redakteurin / Redakteur einer Tageszeitung jederzeit neutral und objektiv berichte und niemanden bevorzuge oder benachteilige. Auch dann nicht, wenn man sich mit dem einen oder dem anderen Akteur besonders gut verstünde.

Ratsherr Braune wies darauf hin, dass die deutschen Gerichte, auch unter Beteiligung der Neubürger, total überlastet wären und dass demzufolge Entscheidungen von Gerichten leicht vier, fünf Jahre auf sich warten lassen könnten. Dann wäre beispielsweise auch die Bewerbung zu Europas Kulturhauptstadt 2025 längst zu Gunsten anderer gelaufen und Hannovers Anstrengungen umsonst gewesen. Ratsherr Braune appellierte an alle Beteiligten, dass bereits vor den gerichtlichen Beschlüssen die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden müssten.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) zitierte Willy Brandt, wonach die gesamte Politik gepflegt zum Teufel gehen könne, wenn diese nicht dem Wohle der Menschen diene. Ratsherr Wolf erläuterte, dass das städtische Führungspersonal, welches in Hannover vereinfacht in Dezernentinnen und Dezernenten angeordnet sei, erst vor kurzem gewählt und noch relativ frisch im Amt sei. Deshalb sei eine Änderung im Umgang miteinander, nach all den Jahren, in denen sich bestimmte und auch kritisierte Mechanismen eingespielt hätten, zumindest vorstellbar. Der Oberbürgermeister habe, nach der für die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht allzu erfolgreichen Kommunalwahl, seinen Baudezernenten, in Hinblick auf die Bürgerbeteiligung am Steintorplatz, ein wenig den Raum genommen. Insgesamt sei ferner wahrzunehmen, dass der Oberbürgermeister seine Amtszeit mit dem Instrument der Bürgerbeteiligung verwoben habe. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN würde dies, im Gegensatz zu anderen, nicht als Führungsschwäche bewerten. Denn ein Mehr an Bürgerbeteiligung sollte allen Anwesenden ein Anliegen sein. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass er die Beteiligungskultur im Rathaus allerdings als nicht sonderlich ausgeprägt bewerten würde. Denn dort habe es viele Einzelgespräche und viel Hinterzimmerpolitik gegeben. Ratsherr Wolf regte an, dass man den Status quo mit dem Ampelbündnis sowie der bissigen Opposition einmal hinter sich lassen möge. Denn wenn man das Ansehen der Landeshauptstadt Hannover nicht weiter ramponieren wolle, wenn man die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen wirklich ernstnehmen wolle, wenn man das Vertrauen der BürgerInnen und Bürger in die Kraft der Demokratie nicht weiter zerstören wolle, dann sollten sich alle Demokraten im Saal zusammenraufen, wirklich miteinander reden und nicht nur versuchen, irgendeinen parteipolitischen Nutzen aus der Misere ziehen. Man sollte gemeinsam darüber nachdenken, wie man einen Neuanfang mit Offenheit und Wertschätzung bewerkstelligen könnte. Ratsherr Wolf erörterte, dass man zwar keinen Kulturdezernenten mehr habe, der Rat der Stadt allerdings dringend Kultur benötigen würde. Die Zeiten seien nicht so, dass man die Demokratie als Einrichtung ansehen könne, die es gestatte zu entscheiden, wer an allem schuld sein solle. Das ganze Paket von Leistungszulagen und die ganzen Regelungen, die damit zusammenspielten, müsste auf den Prüfstand. Das müsste nicht nur für die Ratsmitglieder, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger klargemacht werden. Der Grundsatz der PIRATEN sei die Transparenz. Ratsherr Wolf wünschte allen Anwesenden zum Abschluss erholsame Ratsferien und bot seine Gesprächsbereitschaft an.

Beigeordnete Kastning (SPD) stellte in Frage, ob man gemeinsam mit den PIRATEN alle Sorgen und Nöte der Menschen lösen könne.


TOP 3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1591/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1591/2018.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 4.
Ernennung eines Ehrenbeamten
(Drucks. Nr. 1489/2018)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung eines Ehrenbeamten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1489/2018.


TOP 5.
Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
(Drucks. Nr. 1188/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass nach § 40 Abs. 3, Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz vom Rat die Vertrauenspersonen mit einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder, zu wählen seien. Ansonsten blieben die Regelungen des Rates zur Beschlussfassung unberührt. Somit seien Vorschläge für die Wahl von den Ratsfraktionen und der Ratsgruppe gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG einzureichen. Die Sitze würden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und der Gruppe, zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Wenn, wie hier, für die gleich starke Fraktion der AfD und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nur ein Sitz zur Verfügung stünde, müsste die Sitzvergabe durch Losentscheid vergeben werden. Das Los würde vor der Wahl vom Ratsvorsitzenden gezogen.

Das Los fiel auf die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 76 Abs. 1 NKomVG und § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates schriftlich gewählt würde. Wenn, wie heute, nur ein Vorschlag gemacht worden sei und wenn niemand widerspräche, durch Zuruf oder Handaufheben gewählt würde. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen.
Der Rat wählte einstimmig (60 Stimmen von 65 Stimmen) Ratsherrn Alter, Ratsherrn Bindert, Beigeordneten Seidel und Ratsfrau Falke zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1188/2018.

TOP 6.
Vertreter und Vertreterinnen der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1497/2018)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 7.
Beitritt zum „Städtebund DIE HANSE“ und in den Verein „HanseVerein – Verein zur Förderung des internationalen Städtebunds DIE HANSE e.V.“
(Drucks. Nr. 1153/2018 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) machte deutlich, dass es erfreulich sei, dass sich die Verwaltung sowie die übrigen Fraktionen und die Gruppe im Rat dem Ursprungsantrag der Fraktion Die FRAKTION anschließen würden. Ratsherr Förste gab im Weiteren einen kurzen historischen Einblick in die Hanse und wies darauf hin, dass der Beitritt der Landeshauptstadt auch Auswirkungen auf den Tourismus in Hannover habe.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN interessant und historisch spannend bewerte und zudem hoffe, dass ein derartiges Engagement der Angelegenheit der Kulturhauptstadtbewerbung nützen könne.
Einstimmig beschloss der Rat den Beitritt zum „Städtebund DIE HANSE“ und in den Verein „HanseVerein – Verein zur Förderung des internationalen Städtebunds DIE HANSE e.V.“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1153/2018 mit 2 Anlagen.

TOP 8.
Instandsetzung der Friederikenbrücke
(Drucks. Nr. 1416/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Instandsetzung der Friederikenbrücke nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1416/2018 mit 2 Anlagen.

TOP 9.
Zusammenlegung der beiden kleinen Jugendtreffs von ViA Linden
(Drucks. Nr. 1323/2018)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass es die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ein wenig stören würde, dass die Kinder und Jugendlichen von Linden-Nord bis nach Linden-Süd gehen müssten. Die bessere, aber leider auch bedeutend aufwendigere Lösung wäre der Jugendtreff in der Posthornstraße gewesen. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN werde dem Antrag jedoch trotzdem zustimmen.
Einstimmig beschloss der Rat die Zusammenlegung der beiden kleinen Jugendtreffs von ViA Linden nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1323/2018.


TOP 10.
Europaweites Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg – Vertragslaufzeit und Vergabekriterien
(Drucks. Nr. 0658/2018)
Einstimmig beschloss der Rat dass Europaweite Vergabe-Verfahren zur Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg – Vertragslaufzeit und Vergabekriterien, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0658/2018.


TOP 11.
Jahresabschlüsse 2017

TOP 11.1.
für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1111/2018 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1111/2018 mit 5 Anlagen.


TOP 11.2.
des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2017
(Drucks. Nr. 1187/2018 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2017 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1187/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 11.3.
der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2017
(Drucks. Nr. 1212/2018 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2017 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1212/2018 mit 1 Anlage.


TOP 12.
Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Hannover im Netzwerk Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover
(Drucks. Nr. 1360/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Hannover im Netzwerk Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1360/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 13.
Vereinsmitgliedschaft GFI
(Drucks. Nr. 1370/2018 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Vereinsmitgliedschaft GFI nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1370/2018 mit 2 Anlagen.


TOP 14.
Beschluss über die Verlängerung des Sanierungsgebietes Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 0204/2018)

Ratsherr Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Drucksache zustimmen werde. Durch das kluge Verhandlungsgeschick der Stadtverwaltung sei die Deutsche Wohnen dazu animiert worden, dringende Sanierungsmaßnahmen zu beginnen und für ein besseres Umfeld sowie eine stärkere Identität im Quartier zu sorgen. Zudem begrüße man, dass die Sanierungen fortgesetzt würden und dass sich die Landeshauptstadt Hannover bereits um einen Anwuchs der Fördermittel bemühe.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte darauf aufmerksam, dass er die Ausführungen seines Vorredners unterstreiche. Allerdings sei es an der Polizei die unglaubliche Anzahl an Vandalismus Schäden zu unterbinden. Die Deutsche Wohnen habe bereits angekündigt ihre Sanierungsbemühungen einzustellen, wenn der Vandalismus nicht deutlich eingedämmt würde.

Einstimmig beschloss der Rat über die Verlängerung des Sanierungsgebietes Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0204/2018.


TOP 15.
Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

TOP 15.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge der Stadtbezirksräte Mitte und Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 0492/2018 E1 mit 3 Anlagen)

TOP 15.2.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0492/2018: Unterkünfte für Obdachlose; Unterkünfte für obdachlose und suchtkranke Menschen
(Drucks. Nr. 1596/2018)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erläuterte, dass man es mit dem vorliegenden Antrag leider versäumt habe, eine Verzahnung vom Stellwerk und einer Unterkunft für Suchtkranke Menschen zu haben.

Ratsherr Kelich (SPD) erörterte, dass der vorliegende Antrag ein Stück weit den Haushaltsanträgen folge und zudem nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Aufwertung darstelle. Es sei ferner zu begrüßen, dass den Bezirksräten gefolgt werde, um die Akzeptanz in den Quartieren erhöhen zu können. Ratsherr Kelich merkte zum Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION an, dass die Fraktion der SPD nicht der Ansicht sei, dass man Menschen nicht den Ausstieg aus einem Milieu ermögliche, indem man sie in einem Milieu belasse. Das würde sich im Übrigen auch mit den Aussagen von Betroffenen decken. Ratsherr Kelich erklärte, dass die Fraktion der SPD dem Konzept der Verwaltung zustimmen werde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) machte deutlich, dass diejenigen Obdachlosen, die jetzt da wären, menschenwürdig untergebracht werden müssten. Beigeordneter Hauptstein erläuterte, dass sich die Fraktion der AfD ein wenig daran störe, dass die Verwaltung den Fokus zu wenig auf den Kern der Angelegenheit richten würde. Denn man würde ja nicht das Problem der Obdachlosigkeit dadurch lösen, dass man immer mehr Obdachlosenunterkünfte eröffne. Ein Teil der Wahrheit sei, dass immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge aus Süd- und Südosteuropa nach Deutschland kommen. Beigeordneter Hauptstein wies darauf hin, dass in dem vorliegenden Konzept Überlegungen in Bezug darauf fehlten würden, wie man der Armutszuwanderung nach Hannover begegnen könnte. Es gäbe beispielsweise Städte, die rigoros gegen wildes Campen vorgingen oder freiwillige Busreisen in die Heimat anbieten würden. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass sich die Fraktion der AfD zu der Drucksache enthalten werde, da man eine aktionsmäßige Behandlung der Ursachen im Antrag vermisse.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache zustimmen werde, da diese als gut und vernünftig zu bewerten sei. Beigeordneter Machentanz bemerkte, dass bei der Obdachlosigkeit nicht die obdachlosen Menschen das Problem wären, sondern dass der fehlende Wohnraum dafür verantwortlich sei.
Mit 33 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 6 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0492/2018: Unterkünfte für Obdachlose; Unterkünfte für obdachlose und suchtkranke Menschen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1596/2018 ab.

Mit 36 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die 1. Ergänzung, Änderungsanträge der Stadtbezirksräte Mitte und Vahrenwald-List, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0492/2018 E1 mit 3 Anlagen.

Mit 45 Stimmen und bei 10 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit der 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 0492/2018 E1 mit 3 Anlagen), die Unterkünfte für Obdachlose nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0492/2018.


TOP 16.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 16.1.
236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, 2. Entwicklungsabschnitt"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0663/2018 mit 3 Anlagen)
Mit 48 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat das 236. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülferode / "Am Wiesengarten, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0663/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 16.2.
Veränderungssperre Nr. 101 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans
Nr. 1369, 3. Änderung - Varrelheidering -

(Drucks. Nr. 0779/2018 mit 3 Anlagen)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 101 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans, Nr. 1369, 3. Änderung – Varrelheidering, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0779/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 16.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0817/2018 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 384, 1. Änderung - Königsworther Platz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0817/2018 mit 3 Anlagen.

TOP 16.4.
Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0837/2018 mit 3 Anlagen)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1844 - Am Wiesengarten II, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0837/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 16.5.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße –
erneuter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0876/2018 mit 4 Anlagen)
Gegen 5 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße


TOP 16.6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 – Huberstraße -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1005/2018 N1 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 – Huberstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1005/2018 N1 mit 3 Anlagen.


TOP 16.7.
Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg – Süd -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1073/2018 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Kelich (SPD) führte aus, dass das Projekt Kronsberg-Süd ein Mamutvorhaben mit 3.500 bezahlbaren Wohneinheiten sei und dass die Fraktion der SPD den Beteiligungsprozess anerkennend hervorheben wolle. Ratsherr Kelich erklärte, dass die Fraktion der SPD dem Bebauungsplan zustimmen werde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem Bebauungsplan zustimmen werde. Beigeordneter Machentanz monierte, dass die gesamte Tatkraft der Verwaltung auf das Projekt Kronsberg-Süd fokussiert sei und dass darüber hinaus lediglich für 49 Wohnungen Baurechte geschaffen würden.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass die Verwaltung erläutert habe, dass im ersten Halbjahr 2018 neben dem Kronsberg für 50 weitere Wohnungen die Satzung einem Beschluss zugeführt worden sei. Es sei ferner davon auszugehen, dass im Jahr 2018 weitere Satzungsbeschlüsse zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den Bebauungsplan ablehnen werde, da an der Stelle infolgedessen ein riesiges Stück Natur vernichtet würde. Zudem sei aus den Reihen der Fraktion der SPD verkündet worden, dass man den Wohnraum am Kronsberg-Süd unter anderen dazu benötige, um die Wirtschaftsflüchtlinge unterbringen zu können.

Beigeordnete Kastning (SPD) machte deutlich, dass sich die Wohnungspolitik der Fraktion der SPD an den Perspektiven Hannovers und an den Bedürfnissen aller Menschen, die in Hannover lebten, orientiere und es sei völlig egal, woher diese Menschen kämen. Man habe in Hannover eine gemischte, spannende, gut miteinander lebende Gesellschaft. Beigeordnete Kastning betonte, dass die Fraktion der SPD für all diese Menschen Politik mache.

Ratsherr Engelke (FDP) konstatierte, dass die Fraktion der AfD ihre Themen, wie z.B. Naturschutz, Baumschutz oder Schutz für Brut- und Nestareale grundsätzlich vorschieben würde, um zum einen Bürgernähe vortäuschen zu können und zum zweiten, um alle erdenklichen Themen mit Flüchtlingen in Verbindung zu bringen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass sich die Fraktion der AfD als einzige Partei in Hannover für Umweltschutz einsetzen würde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat um Ruhe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass in einer Großstadt versucht werden sollte, jedes kleine Stück Natur erhalten zu können. Zudem sei die Fläche Wiesenstraße in bester Lage am Maschsee und somit wahrscheinlich nicht für Wohnungen im Niedrigpreissegment vorgesehen. Beigeordneter Hauptstein widersprach dem Vorwurf, wonach die Fraktion der AfD Themen einfach nur vorschieben würde. Denn es sollte jedem klar sein, dass die Auswirkungen der verfehlten Flüchtlingspolitik überaus vielschichtig wären. Beigeordneter Hauptstein empfahl, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen mal wieder auf den Umweltschutz konzentrieren möge, anstatt Hirngespinsten von stickoxidverseuchter Luft hinterher zu laufen.

Ratsherr Hirche (AfD) gab zu bedenken, wie ein Kommunalpolitiker von Weltoffenheit sprechen könnte, der Tausende Menschen mit nur einem Zeitungsinterview schwer vor den Kopf gestoßen habe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat um die Einhaltung eines geordneten Sitzungsablaufs und bemerkte, dass gewisse Bezeichnungen, wie z.B. „sogenannte“ Flüchtlinge, nicht unbedingt zu einem friedlichen Miteinander beitragen würden. Ratsvorsitzender Hermann betonte, dass am 20. Juni der Weltflüchtlingstag stattgefunden habe, dass zurzeit 68,7 Mio. Menschen weltweit auf der Flucht wären und dass das sicherlich nicht alles nur Wirtschaftsflüchtlinge wären.

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die AfD immer betont habe, dass Menschen in Not geholfen werden müsste. Allerdings hätten sich nicht nur notleidende Kriegsflüchtlinge auf den Weg nach Deutschland gemacht. Es sei nur an die dies bezügliche Kriminalitätsstatistik, bis hin zu Tötungsdelikten, zu erinnern.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) forderte den Vorsitzenden der Fraktion der FDP auf, dass dieser in den Ratsferien über political correctness nachdenken möge.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Kronsberg noch bis zum Jahr 1998 ein Acker gewesen sei auf dem die Landwirte Pestizide eingesetzt hätten. Heute sei der Kronsberg ein bebautes Wohngebiet mit einem rückwärtig angelegten, sehr ökologischen Naturschutzgebiet, Man habe seitdem wieder einen Wald auf dem Bergkamm, der ehemals gerodet worden wäre. Bürgermeisterin Kramarek wies darauf hin, dass am Kronsberg-Süd ähnliche Pflanzungen vorgenommen und zudem blühende Gärten entstehen würden. Am Kronsberg würden mehr als 145 Kulturen friedlich zusammenleben. Bürgermeisterin Kramarek lud die Mitglieder der Fraktion der AfD ein, den Nachbarschaftskreis am Kronsberg kennenzulernen und bot darüber hinaus eine persönliche Führung an.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass man die durchsichtige Provokation der Fraktion der AfD nur als völligen Quatsch bezeichnen könnte und dass dieser einzig und allein nur daran gelegen sei, jeglichen Sachverhalt mit der Flüchtlingspolitik verknüpfen zu wollen.

Ratsherr Kreisz (SPD) stellte in Frage, dass der Fraktion der AfD ernsthaft an Naturschutz gelegen sei. Die Fraktion der AfD stünde für Kohleverstromung, in Teilen für Atomenergie, kämpfe gegen Windräder und sei demnach alles andere als eine ökologische Partei.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat um Abstimmung und forderte in Anlehnung an die Naturverbundenheit der Fraktion der AfD ein Baumhauskonzept als Ratsferien-Heimarbeit für die Ratsmitglieder.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass es beim Bauprojekt Kronsberg-Süd nicht ausschließlich um Naturschutz ginge. Es gehe dort vornehmlich auch darum, dass man beabsichtige an dem Standort überwiegend Zuwanderer aus aller Welt anzusiedeln. Das solle geschehen, ohne das ein Konzept zur Verhinderung einer möglichen Ghettoisierung erarbeitet worden wäre. Beigeordneter Hauptstein unterstrich, dass ernsthaft zu befürchten sei, dass ohne ein entsprechendes Konzept am Kronsberg-Süd in 20 Jahren ein neuer Mühlenberg oder Sahlkamp entstehen könnte. Beigeordneter Hauptstein machte deutlich, dass der Ratsvorsitzende eigentlich neutral agieren sollte und kritisierte, dass bei ihm die Formulierung „sogenannte“ Flüchtlinge moniert worden sei und dass im Gegenzug Zwischenrufe mit massiven Rassismusvorwürfen gegen seine Person von der Sitzungsleitung unkommentiert hingenommen würden.

Ratsherr Hofmann (SPD) führte aus, dass in einer wachsenden Stadt Raum für Kindertagesstätten, Schulen, Gewerbeflächen und Wohnraum geschaffen werden müssten. Wenn nicht so klug ausgewählte sowie ausgewogene Bauprojekte wie das Gebiet Kronsberg Süd realisiert würden, müsste man auf den Bau von Hochhäusern mit mindestens 20 Stockwerken zurückgreifen. Ratsherr Hofmann bekräftigte, dass in derartigen Gebäuden die Gefahr einer Ghettoisierung sehr viel realistischer sei.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass von einer möglichen Ghettoisierung an dem Standort nicht die Rede sein könnte. Allerdings würde am Kronsberg Süd nur ein Anteil von 25 % an sozial geförderten Wohnraum zur Verfügung gestellt, obwohl 50 % der Bevölkerung B-Schein berechtigt sei.

Ratsherr Karger (AfD) wies darauf hin, dass die Stadtteile Linden, Ricklingen oder Mühlenberg Beispiele dafür wären, dass ein Miteinander verschiedener Kulturen nicht völlig unproblematisch wäre. Im Besonderen in den Hochhausgebieten am Mühlenberg seien Migrationsversuche, aufgrund der Größe der Kulturblasen, grundsätzlich zum Scheitern verurteilt. Die Auswirkungen dieses Zusammenlebens wären eine Verrohung der Gesellschaft, zunehmende Müllberge auf öffentlichen Wegen und Verschiebungen in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Allein die Messerattacken seien im Bundesgebiet um 300 % gestiegen. Im Weiteren erläuterte Ratsherr Karger die Werte aus der PKS in Zusammenhang mit der Dunkelfeldforschung.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat Ratsherrn Karger darum, dass dieser zur Sache sprechen möge.

Ratsherr Karger (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die vorliegende Drucksache ablehnen werde.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass sich die Wortbeiträge immer weiter vom eigentlichen Beratungsgegenstand entfernen würden und dass er deshalb den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“, stelle.
Der Rat beschloss, gemäß § 13 b Geschäftsordnung des Rates, den Schluss der Debatte.

Mit 49 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg – Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1073/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 16.8.
Veränderungssperre Nr. 106 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1275, 1. Änderung, - südöstlich Schwarzer Bär -
(Drucks. Nr. 1162/2018 mit 3 Anlagen)
Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 106 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1275, 1. Änderung, - südöstlich Schwarzer Bär, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1162/2018 mit 3 Anlagen.


TOP 16.9.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung - Glockseestraße West
mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1446/2018 mit 4 Anlagen)
Bei 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung - Glockseestraße West, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1446/2018 mit 4 Anlagen.


TOP 17.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Drucks. Nr. 0453/2018)

TOP 17.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0616/2018)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Auffassung sei, dass die Straßenausbaubeitragssatzung, in ihrer bisherigen Fassung, ungerecht sei. Entgegen anderer Meinungen sei die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ansicht, dass die Straßenausbaubeitragssatzung bereits vor dem Eintritt in die Haushaltsplanberatungen abzuschaffen sei, damit die Verwaltung dies im Haushalt berücksichtigen könne.
Gegen 7 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0616/2018 ab.

Mit 37 Stimmen gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0453/2018 ab.

TOP 18.
Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 0793/2018)
Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0793/2018 ab.


TOP 19.
A N T R Ä G E

TOP 19.1.
Antrag der CDU-Fraktion zur Bettelei mit Hunden
(Drucks. Nr. 1528/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 19.2.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Vorbereitung einer Ausweitung der Eisenbahn-Unterführung im Zuge der Straße Schiffgraben
(Drucks. Nr. 1535/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.3.
von Ratsherrn Braune

TOP 19.3.1.
zur Geschäftsordnung: Ergänzung von § 20 der Geschäftsordnung um Punkt 3: Geheime Abstimmung durch Antrag eines Einzelvertreters, einer Frraktion oder Gruppe in der Sitzung des Rates
(Drucks. Nr. 1317/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.3.2.
zur Übertragung der Ratssitzung via Livestream ins Internet
(Drucks. Nr. 1414/2018)
Eingebracht und verwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.4.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zur Suspendierung von Stadtrat Harald Härke
(Drucks. Nr. 1597/2018)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.

Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Beigeordnete Seitz (CDU),
Bürgermeister Hermann, Beigeordnete Kastning (SPD),
Bürgermeisterin Kramarek, Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Hauptstein, Ratsherr Hirche (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Engelke, Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Braune.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

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Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss darauf hin die Sitzung.



Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter