Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 18.06.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.06.2018)
Protokoll (erschienen am 22.08.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 15.08.2018

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 18. Juni 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP) 18.30 - 21.55 Uhr
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsfrau Altunok (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Feil (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hübner (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP) 18.30 - 21.55 Uhr
(Bezirksratsfrau Seckin) (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Gäste:
Herr Heybey Leinewelle e.V.
Herr Lange Region Hannover, Team Gewässerschutz Ost/untere
Wasserschutzbehörde
Herr Schwarze Region Hannover, Team Gewässerschutz Ost/untere
Wasserschutzbehörde

Verwaltung:
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Klinke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Jacob Fachbereich Wirtschaft
Herr Rembecki Fachbereich Wirtschaft
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. A N H Ö R U N G E N

4.3. Gestattungsvertrag zum Bauvorhaben "Leinewelle"
(Drucks. Nr. 1549/2018 mit 2 Anlagen)

4.1. Veränderungssperren Nrn. 102, 103, 104, 105
(Drucks. Nr. 1309/2018 mit 9 Anlagen)

4.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung - Glockseestraße West
mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1446/2018 mit 4 Anlagen)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Neuer Standort für die Cravatzo-Uhr
(Drucks. Nr. 15-1324/2018 mit 2 Anlagen)

6. E I G E N E M I T T E L

6.1. des Stadtbezirksrates

6.1.1. Zuwendung für das Friedrich-Rittelmeyer-Haus
(Drucks. Nr. 15-1468/2018)

6.1.2. Zuwendung KinderTheaterHaus Weihnachtsmärchen
(Drucks. Nr. 15-1469/2018)

6.2. des Integrationsbeirates

6.2.1. Zuschuss des Integrationsbeirates zum Projekt " Kobra singt transkulturell"
(Drucks. Nr. 15-1472/2018)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1074/2018)

8.1.1.1. Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1074/2018 N1)

8.1.1.1.2. Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1074/2018 N2)

8.1.1.1.1. Änderungsantrag zur DS 15-1074/2018 Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1454/2018)

8.1.2. Museum August Kestner
(Drucks. Nr. 15-1085/2018)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Fahrradständer Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-1447/2018)

8.2.2. Markierung Sedanstraße/Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1448/2018)

8.2.3. Lister Meile/Weißekreuzplatz/Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-1449/2018)

8.2.3.1. Lister Meile/Weißekreuzplatz/Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-1449/2018 N1)

8.2.4. Optimierung der Wertstoffinsel Friesenstraße/Höhe Dreifaltigkeitskirche
(Drucks. Nr. 15-1450/2018)

8.2.5. St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld
(Drucks. Nr. 15-1451/2018)

8.2.5.1. St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld
(Drucks. Nr. 15-1451/2018 N1)

8.2.5.1.1. St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld
(Drucks. Nr. 15-1451/2018 N2)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Abgesenkte Bordsteine
(Drucks. Nr. 15-1455/2018)

8.3.1.1. Änderungsantrag Absenkung Bordsteine im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1580/2018)

8.3.1.2. Änderungsantrag Abgesenke Bordsteine
(Drucks. Nr. 15-1582/2018)

8.3.1.3. Änderungsantrag Abgesenkte Bordsteine
(Drucks. Nr. 15-1583/2018)

8.3.2. Fahrradweg Emmichplatz in Richtung Scharnhorststraße
(Drucks. Nr. 15-1456/2018)

8.3.3. Fahrradparkplätze am Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-1457/2018)

8.3.4. Beschilderung Posttunnel
(Drucks. Nr. 15-1458/2018)

8.3.5. Theaterstraße/Thielenplatz
(Drucks. Nr. 15-1459/2018)

8.3.5.1. Theaterstraße/Thielenplatz
(Drucks. Nr. 15-1459/2018 N1)

8.4. der SPD-Fraktion

8.4.1. Sperrmaßnahmen zwischen Postkamp und Am Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-1463/2018)

8.4.2. Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1464/2018)

8.4.2.1. Änderungsantrag zu DS 15-1464/2018 Umbenennung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1562/2018)

8.4.2.2. Änderungsantrag Anhörung Umbenennung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1584/2018)

8.4.3. Bordsteinabsenkungen an der Sedanstraße/Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1465/2018)

8.4.3.1. Änderungsantrag Bordsteinabsenkungen an der Sedanstraße/Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1581/2018)

8.5. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

8.5.1. Rückfahrtmöglichkeit für die Stadtbahnlinie 10 und 17 vom Steintor
(Drucks. Nr. 15-1337/2018)

9. A N F R A G E N

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
9.1.1. Werbebildschirme, Litfaßsäulen und Klimaschutz
(Drucks. Nr. 15-1452/2018)

9.1.2. Werbeeinnahmen der Stadt Hannover durch Vermietung
(Drucks. Nr. 15-1453/2018)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Ordnungswidrigkeiten nach SOG-VO
(Drucks. Nr. 15-1460/2018)

9.2.2. Klimafest/autofreier Sonntag
(Drucks. Nr. 15-1461/2018)

9.2.3. Nicht angemeldete Hunde im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1462/2018)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Unterlassene Abstimmung über SPD-Anträge
(Drucks. Nr. 15-1467/2018)

9.4. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)

9.4.1. Öffentlich geförderter Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-1338/2018)

9.4.2. Rathausaffäre
(Drucks. Nr. 15-1444/2018)

9.4.3. Terminvergabe der Kfz-Zulassungsstelle
(Drucks. Nr. 15-1445/2018)

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 16.04.2018

10.2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 14.05.2018

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Verkauf des Baugrundstücks Klagesmarkt (zweiter Teil)
(Drucks. Nr. 1477/2018 mit 2 Anlagen)

12. Genehmigung von Protokollen

12.1. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 16.04.2018

12.2. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 14.05.2018

13. Bericht des Stadtbezirksmanagements

14. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 17. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie teilte mit, dass es einen Dringlichkeitsantrag ihrer Fraktion zur Umbenennung der Hindenburgstraße gäbe.

Bezirksratsherr Hoffmann erläuterte, dass sich die Dringlichkeit des Antrages darin begründe, dass der Antrag zur Umbenennung der Hindenburgstraße erst mit der Einladung bekannt geworden sei. Seine Fraktion wolle zu dem Thema vor der Beschlussfassung Fachleute anhören. Aus diesem Grund werde der Dringlichkeitsantrag gestellt.

Bezirksratsherr Dr. Feil war der Auffassung, dass es möglich gewesen wäre, einen Änderungsantrag zu stellen. Die meisten Anträge werden erst mit der Einladung bekannt. Das rechtfertige keine Dringlichkeitsanträge. Inhaltlich sei das Thema zu diskutieren. Eine Dringlichkeit sehe seine Fraktion jedoch nicht.

Bezirksratsherr Sandow sah ebenfalls keine Dringlichkeit. Hindenburg sei seit 1934 tot. Es sei bereits angedeutet worden, dass der Antrag in die Fraktion gezogen werde. Die nächste Bezirksratssitzung finde im August statt. Bis dahin sei Zeit, sich mit der Biografie und dem politischen Wirken Hindenburgs zu beschäftigen. Das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats der Stadt Hannover, dem auch Historiker angehören, liege seit 2015 vor. Eine Dringlichkeit könne deshalb nicht hergeleitet werden.

Der Dringlichkeit wurde mit 10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass TOP 8.2.5.1., TOP 8.3.1.1., TOP 8.3.1.2., TOP 8.4.2.1. und TOP 8.4.3.1. eingefügt werden.

Bezirksratsfrau Stock teilte mit, dass ihre Fraktion ebenfalls einen Änderungsantrag zu den Bordsteinabsenkungen einreichen werde.

Der geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8.2.5.1., TOP 8.4.2.1., TOP 8.3.1.1., TOP 8.3.1.2. und TOP 8.4.3.1. werden eingefügt. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Ein Einwohner sagte, dass die von der SPD vorgebrachten Gründe zur Umbenennung der Hindenburgstraße den Antrag seines Erachtens nach nicht tragen. Für das Verstehen der damaligen Zeit würden wichtige Aspekte fehlen, über Hindenburg werde teilweise ein Zerrbild hergestellt und einige Behauptungen seien falsch. Es sei nicht richtig, dass Hindenburg für schwerwiegende Kriegsverbrechen im ersten Weltkrieg verantwortlich sei. In den Jahren 1914 bis 1918 haben Hindenburg und Ludendorff im militärischen Bereich eine Doppelspitze gebildet. Der entscheidende militärische Stabschef sei Ludendorff gewesen. Die Behauptung, Hindenburg sei für den ersten Giftgasangriff im Januar 2015 bei Bolimow in Polen verantwortlich, sei falsch. Bei dem Angriff habe es sich um Tränengasangriff gehandelt und nicht um einen Giftgasangriff. Giftgas sei erstmals bei der Schlacht um Ypern im April 2015 verwandt worden. Der Einsatz von Giftgas sei eine Entscheidung der obersten Heeresführung gewesen. Für den Giftgasangriff könne Hindenburg nicht verantwortlich gemacht werden. Die Behauptung, dass der Einsatz von Giftgas unter Hindenburgs oberster Heeresleitung zum „Buntschießen“ perfektioniert wurde, sei ebenfalls falsch. Beim „Buntschießen“ sei zunächst mit Blaukreuzgranaten geschossen worden, damit die gegnerischen Soldaten die Gasmasken abnehmen müssen. Danach sei mit Gelbgas geschossen worden, dass meistens tödliche Folgen gehabt habe. Für das Buntschießen gäbe es keine Hindenburg persönlich zuzuordnende Verantwortung. Er sagte, dass auch die Behauptung, dass Hindenburg der Verbreiter der Dolchstoßlegende sei, ebenfalls falsch sei. Die Entwicklung der Dolchstoßlegende habe Anfang 1918 durch Kriegstheologen der evangelischen Kirche im deutschen Reich darunter der Dom- und Hofprediger Bruno Doehring begonnen. Doehring habe das Bild des fallenden Dolches in den Rücken der Soldaten verwendet. Die Dolchstoßlegende sei in der Folge durch verschiedene Institutionen, Parteien und Zeitungen insbesondere aus dem rechten Lager gespeist worden. Hindenburg und Ludendorff haben die Dolchstoßlegende im November 1919 im Untersuchungsausschuss, den die Weimarer Nationalversammlung zur Klärung der Schuldfrage des 1. Weltkrieges eingerichtet habe, öffentlich gemacht. Die Dolchstoßlegende sei von Hindenburg verbreitet worden. Hindenburg habe sie aber nicht erfunden. Des Weiteren sei auch die Behauptung falsch, dass Hindenburg die willkürlichen Staatsmorde beim vermeintlichen Röhm-Putsch durch einen Staatsnotstand legitimiert habe. Es sei nicht klar, wann Hindenburg von den Vorkommnissen erfahren habe. Im völkischen Beobachter vom 03.07.1934 habe es eine Danksagung Hindenburgs an Hitler gegeben. Fraglich sei, ob die Danksagung Hindenburg persönlich zuzuordnen sei.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es eine Wertungsfrage sei, wie bestimmte historische Begebenheiten in der Sache eingeordnet werden. Nach seinem Erachten minimiere sich die Schuld einer Person nicht dadurch, dass sich auch andere Personen schuldig gemacht haben. Die Legende des Feldherrn Hindenburgs, der als demokratischer Reichspräsident genötigt gewesen sei, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen, habe seit langer Zeit keinen Halt mehr. Hindenburg habe 1933 gemeinsam mit der NSDAP Wahlwerbung gemacht. Er sei keine neutrale Person gewesen, die zur Greisenhaftigkeit geneigt habe und die politischen Zusammenhänge nicht mehr erkannt habe. Die Veröffentlichung der Danksagung Hindenburgs im Völkischen Beobachter im Juni 1934 habe in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Röhm-Putsch gestanden. Im Übrigen habe Hindenburg die ganzen Verordnungen unterschrieben, die verfassungswidrig den gesamten Grundrechtskatalog der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft gesetzt habe. Aus diesen Gründen habe seine Fraktion entschieden, dass es ehrenvollere Personen in der Geschichte gäbe, die für eine Straßenbenennung geeignet wären. Aus diesem Grund habe seine Fraktion diesen Antrag gestellt.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel war der Auffassung, dass die Diskussion falsch verlaufe. Es sei nicht anzuzweifeln, dass Hindenburg eine Person gewesen sei, die kritisch zu bewerten sei. Für ihn stelle die Verbreitung der Dolchstoßlegende den zentralen Kritikpunkt dar. Er stellte die Frage in den Raum, ob man nicht zu der eigenen Geschichte stehen müsse. Hindenburg sei im 1. Weltkrieg Ehrenbürger von Hannover geworden. 100 Jahre sei er in der Stadt präsent gewesen. 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs soll nun eine Umbenennung vorgenommen werden. Er war der Meinung, dass das kein Geschichtsbewusstsein sei. Er zweifelte an, dass es Tatsachen über Hindenburg gäbe, die nicht bereits seit Jahrzehnten bekannt seien.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke war der Auffassung, dass die geführte Diskussion ein Zeichen dafür sei, dass eine Anhörung durchgeführt werde und Fachleute zum Thema berichtet hätten. Aus den vielen Argumenten, die in der Anhörung genannt worden wären, hätte sich jeder ein eigenes Meinungsbild machen können. Leider sei die Dringlichkeit abgelehnt worden. Seine Fraktion spreche sich dafür aus, dass eine Anwohnerbefragung wie seinerzeit beim Friedrich-Wilhelm-Kopf-Platz durchgeführt werde. In erster Linie seien die Menschen betroffen, die in der Straße leben. Aus diesem Grund habe seine Fraktion einen entsprechenden Antrag gestellt.

Bezirksratsfrau Altunok teilte die Auffassung nicht, dass Straßen nicht mehr umbenannt werden sollten, sondern man zur eigenen Geschichte stehen soll. Der Bezirksrat sei für Straßenumbenennungen zuständig und ihre Fraktion wolle dieser Aufgabe nachkommen. Ansonsten könne der Passus aus der niedersächsischen Kommunalverfassung gestrichen werden. Der Friedrich-Wilhelm-Kopf-Platz sei auch unbenannt worden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel wies darauf hin, dass es dort neue Fakten gegeben habe.

Bezirksratsfrau Altunok meinte, dass sie die Argumentation nicht richtig finde und dem Ansinnen daher nicht folgen könne.

Bezirksratsherr Baathe stellte klar, dass seine Fraktion nicht als Verhinderer der Anhörung, sondern allenfalls als Verhinderer der Dringlichkeit dargestellt werden wolle. Es bleibe die Möglichkeit bestehen, in einem Änderungsantrag das Anhörungsersuchen einzubringen.

Frau Göttler informierte darüber, dass der Nachbarbezirk Misburg-Anderten die Entscheidung zur Umbenennung der Hindenburgschleuse der Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt Braunschweig überlassen habe. Die Behörde habe eine Umbenennung abgelehnt.

Ein anderer Einwohner sagte, dass im Antrag Nr. 15-1458/2018 gefordert werde, wegen der vielen Falschfahrer zusätzlich vor dem „Posttunnel" das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt/ Einfahrt verboten" mit drei Zusatzschildern aufzustellen. Die gesamte Verkehrsführung rund um die Kreuzung vor der Ernst-August-Galerie sei ohnehin wenig nachvollziehbar und zudem nach gültigen Richtlinien kaum StVO-konform auszuschildern. Er erläuterte, dass sich in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung zu den §§ 39 bis 43 „Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" in Abschnitt III (Allgemeines über Verkehrszeichen) Punkt 16 (Zusatzzeichen im Besonderen) mehrere Vorschriften befinden. Nach 35 a) dürfen am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über- oder nebeneinander nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden; bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr könne bei besonderem Bedarf abgewichen werden. Dies beinhalte reguläre Vorschrift- und Zusatzzeichen darunter. In 37 bb) stehe, dass mehr als zwei Vorschriftzeichen an einem Pfosten nicht angebracht werden sollen. Seien ausnahmsweise drei solcher Verkehrszeichen an einem Pfosten vereinigt, dürfe sich nur eins davon an den fließenden Verkehr wenden. Er meinte, dass die wenig nachvollziehbare Verkehrsführung am Ernst-August-Platz zu auffällig vielen Falschfahrten führe. Die Beschilderung sei mit Ausnahmen übersät und kaum zu erfassen. Der ADAC habe zu einem 0rtstermin aufgefordert. Er fragte, wie die Einschätzung der Verwaltung zur unübersichtlichen Beschilderung sei und ob Verbesserungen vor Ort in Zusammenarbeit mit dem ADAC oder anderen Verkehrsexperten, z. B. durch zusätzliche Bodenmarkierungen anstehen.
Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass der Bezirksrat für die vorgetragenen Problemlagen nicht das entscheidende Gremium sei. Die Problemlage sei dem Bezirksrat bekannt. Der Bezirksrat werde sich, soweit dafür Möglichkeiten bestehen, des Themas annehmen.

Der Einwohner merkte an, dass mit dem Antrag Nr. 15-1337/2018 erneut eine Wendemöglichkeit im Bereich vor dem neuen Hochbahnsteig Steintor gefordert werde. Störungen haben sich im Weihnachtsgeschäft 2017 und nachfolgend an Brückentagen 2018 oder durch Unfälle genügend ergeben, so dass seit Eröffnung von „10/17“ 18 Mal die Straßenbahn in den A-Tunnel umgeleitet worden sei. Die Initiative Pro D-Tunnel e. V. habe den Vorschlag einer Z-Weichen-Verbindung am Steintor während der „10/17"-Planfeststellung ebenfalls eingebracht und unterstütze daher diesen erneuten Antrag. Er meinte, dass ein stumpf befahrenes Weichenpaar bau- und verkehrstechnisch keine Hürde darstelle, da eine Weiche sich in einem besonderen Bahnkörper befinde. Die Bahn könne als Pulkführer die Ausfahrt selbständig und auch für sehr kurze Strecken ampelgesichert gegen die Verkehrsrichtung in die Goethestraße regeln. Er wollte wissen, wie die Verwaltung diesen Vorschlag bewerte.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass die Region für diese Problematik zuständig sei. Im Rahmen der Möglichkeiten werde der Bezirksrat die Thematik begleiten.

Der Einwohner sagte, dass mit dem Antrag Nr. 15-1451/2018 die störende Aufstellung von Werbetafeln der Firma Ströer im Verkehrsraum bemängelt werde. Es sei auffällig, dass sich in den letzten Jahren zunehmend Citylight-Poster und Litfasssäulen in die City drängen und teils das Stadtbild als auch Sichtbeziehungen im Verkehr stören. Das Thema wurde schon öfters angesprochen, dabei wurde von der Verwaltung betont, dass lediglich eine „Standortoptimierung" stattgefunden habe, was er bezweifele. Mittlerweile müsse man von einer Explosion von Citylight-Poster-Standorten sprechen, die sich besonders gerne als Neuaufstellung rund um U-Bahn-Ausgänge oder in den Stationen häufen. Besonders ärgerlich sei es, wenn in Unterlagen von ÖPNV-Planungen von „Infovitrinen" die Rede sei, die sich im Nachhinein nicht als Fahrgastinfos, sondern als sichtstörende Werbetafel entpuppen. Er fragte, wie die Einschätzung der Verwaltung zur Lage des Überflusses mit Ströer-Werbetafeln sei; ob Absprachen oder Kontrollen zu den Standorten mit der Werbefirma stattfinden; und ob ein Vergleich der Anzahl von Werbeaufstellern in der Stadtmitte für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgelegt werden könne.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass die Anzahl der Tafeln nach ihrem Kenntnisstand nur geringfügig zunehmen solle. Allerdings seien die Standorte auch auf Ratsebene nicht bekannt gewesen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch verwies diesbezüglich an höhere Gremien oder den zuständigen Fachbereich.

Der Einwohner wünschte sich, dass die von ihm benannten Punkte in dies spätere Diskussion zu den Tagesordnungspunkten einfließen.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

- Bürgerbeteiligungsverfahren Weiße-Kreuz-Platz/Andreas-Hermes-Platz
Frau Göttler berichtete, dass die am 06.06.2018 in der Veranstaltung im Pavillon vorgestellten Zwischenergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens und das weitere Verfahren auf www.hannover.de/stadtbezirke/mitte nachgelesen und verfolgt werden können.

- Spielplatz Johann-Trollmann-Weg
Frau Göttler erklärte, dass bei einer Begehung des Spielplatzes mit einer Vertreterin der BI Marstall einige Mängel festgestellt worden seien. Ein rechtswidrig angebrachtes Werbeplakat sei mittlerweile entfernt und das hohe Gras sei gemäht worden. Die im Sandkasten befindlichen großen Ecksteine werden entfernt und durch andere Sitzgelegenheiten ersetzt.
Die Kindergartengruppen würden sich eine Schaukel wünschen. Dies werde aktuell geprüft.

- Bürger*innen Beschwerden Autolärm von getunten Autos Otto-Brenner-Straße
Frau Göttler wies darauf hin, dass der Fachbereich Tiefbau/Straßenverkehrsbehörde sich diesbezüglich mit der zuständigen Polizeidirektion Hannover in Verbindung gesetzt habe. Dort sei die grundsätzliche Problemlage ebenfalls bekannt. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wurden dort auch Verkehrskontrollen durchgeführt. Die Polizei habe mitgeteilt, dass bei Feststellung von verwerflichem Fehlverhalten Ahndungen erfolgen. Durch speziell geschulte Mitarbeiter werden insbesondere die getunten oder lärmverursachenden Fahrzeuge auf technische Veränderungen sowie als Folge das Erlöschen der Betriebserlaubnis geprüft. Die Polizei habe darauf hingewiesen, dass manche Fahrzeuge im rechtlich zulässigen Rahmen mehr Lärm verursachen als andere. Diese Fahrzeuge haben ein Typenzulassungsverfahren durchlaufen und seien als Fahrzeugtyp durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen. Darüber hinaus gäbe es Fahrzeuge, an denen technische Veränderungen durchgeführt worden seien und die durch eine nachträgliche Begutachtung durch ein Begutachtungsinstitut als zulässig bewertet worden seien. Die Änderungen seien dokumentiert und werden bei Kontrollen vorgelegt. In diesem Fall sei von rechtlich zulässigem Lärm auszugehen. die Möglichkeiten der Verwaltung gegen die Art von Lärm vorzugehen, seien sehr eingeschränkt, da nur die Polizei eine Anhaltebefugnis habe und in den fließenden Verkehr eingreifen dürfe. Es sei zu beachten, dass aufgrund eines Erlasses des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 vor der Durchführung einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden müsse. Vorrangiges Ziel einer Verkehrsüberwachung sei die Unfallprävention. Auf der Otto-Brenner-Straße liegen die Voraussetzungen für eine Verkehrsüberwachung nicht vor.

- Barrierefreie Querung Kramerstraße/Burgstraße Höhe Historisches Museum
Frau Göttler teilte mit, dass nach mehreren uns bekannten Unfällen, bei dem zwei Rollstuhlfahrer*innen und eine Radfahrerin mit den Rädern in den breiten Fugen des historischen Pflasters auf der Burgstraße hängen geblieben und gestürzt seien, ein gemeinsamer Außentermin mit dem zuständigen Erhaltungsbezirk durchgeführt wurde, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen: Bis zum Beginn des Weihnachtsmarktes werden die Fugen barrierefrei neu verfugt. Überlegt wird momentan im Fachbereich Tiefbau, dies bis Höhe Querung Johann-Trollmann-Weg/Kreuzkirche zu machen.

TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.3.
Gestattungsvertrag zum Bauvorhaben "Leinewelle"
(Drucks. Nr. 1549/2018 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch begrüßte Herrn Heybey von der Leinewelle e.V. und Herrn Lange und Herrn Schwarze von der unteren Wasserschutzbehörde der Region Hannover.
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass es zu der Fischtreppe unterschiedliche Aussagen gäbe. Der Fischereiverband wolle unbedingt eine Fischtreppe. Er habe aber gehört, dass die Fischtreppe nicht realisiert werden soll. Des Weiteren wollte er wissen, wie weit die Planungen vorangeschritten seien.

Herr Heybey antwortete, dass sein Verein in der Planung die Erhaltung der Fischdurchgängigkeit durch einen Bypass neben dem eigentlichen Wellenkörper nachgewiesen habe. Die schwimmschwachen Fische können über den Bypass und die schwimmstarken können über den eigentlichen Wellenköper aufsteigen. Leinewelle e.V sehe sich nicht in der Verantwortung für die geforderte Fischtreppe am Landtagswehr, die nach EU-Recht irgendwann mal gebaut werden müsse. Leinewelle e.V. habe die Verantwortung, dass im Bereich der Leinewelle keine Behinderung der Fische erfolge. Der Verein werde über mehrere Jahre die Gelegenheit haben, nachzuweisen, dass der Fischaufstieg funktioniere, bevor die Fischtreppe am Landtagswehr gebaut werde. Sollten sich die Annahmen der Fachleute nicht bewahrheiten, bestehe die Möglichkeit verschiedene Stellschrauben zu drehen.

Herr Lange erläuterte, dass die Antragsunterlagen im Mai eingereicht worden seien und geprüft werden. Dazu gehöre auch ein technisches Gutachten zu dem Fischpass. Mit dem Bescheid werde das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, wie sich die Initiatoren die Problemlage mit den Toiletten vorgestellt habe.

Herr Heybey antwortete, dass sein Verein davon ausgehe, Vereinbarungen mit der VHS und den Gastronomen treffen zu können. Darüber hinaus seien die nächsten Toiletten an der Marktkirche in zweieinhalb Minuten fußläufig erreichbar. Die meisten Surfer seien nur eine Stunde vor Ort.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass in dem Vertrag keine Fertigstellung festgeschrieben sei. Die Verwaltung habe in den Vertrag nicht aufgenommen, wie lange die Bauarbeiten seitens der Leinewelle e.V. andauern dürfen. Er fragte, ob in dem Vertrag die Bauzeit nicht festgeschrieben werden könne, um das sehr lange Vorhandensein einer Baustelle zu vermeiden.

Frau Klinke antwortete, dass laut Gestattungsvertrag ein Bauzeitplan vorzulegen sei, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden könne. Es habe eine Verständigung darüber gegeben, dass die Baufertigstellung in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten erfolgen müsse. Sollte es Zeitverzögerungen geben, müssen diese mit der Stadt abgestimmt werden. Bei einem längeren Verzug könne das einen Kündigungsgrund darstellen.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, die Nutzung der Leinewelle erfolge laut Vertrag in eigener Verantwortung der Nutzer und in dem Wissen, dass die Leine kein Badegewässer sei. Er fragte, ob der Fachbereich Gesundheit in das Verfahren einbezogen worden sei. Er wollte außerdem wissen, ob eine Ausweisung als Badegewässer nicht möglich sei, wenn dort das Baden mehrerer Menschen zugelassen werde.

Frau Klinke antwortete, dass der Fachbereich Gesundheit der Region angeschrieben worden sei. Laut Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit handele es sich nicht um ein Badegewässer. Die Nutzung der Leine durch Kanuten, Ruderer usw. sei dennoch möglich führe aber nicht dazu, dass die Leine ein Badegewässer werde.

Bezirksratsherr Albrecht fragte nach, ob er es richtig verstanden habe, dass keine eigenen Toilettenanlagen im Umfeld der Leinewelle geplant seien. Er meinte, dass es nicht nur um die Nutzer der Leinewelle gehe, sondern auch um die Zuschauer, die in einem größeren Maße angezogen werden könnten.

Herr Heybey sage, dass sein Verein nicht abgeneigt wäre, eine Toilettenanlage zu bauen. Derzeit wäre das aber nicht möglich. Der vorhandene Platz sei für andere Maßnahmen vorgesehen. Er wies darauf hin, dass der Flohmarkt eine Absprache mit der VHS habe und sehr viel mehr Besucher anziehe. Er war der Ansicht, dass eine fußläufige Erreichbarkeit der nächsten Toilette unter drei Minuten zumutbar sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke fragte, wie die Problematik mit den Toiletten im Vertrag geregelt sei.

Frau Klinke antwortete, dass der Bau einer Toilettenanlage oder das Aufstellen mobiler Toiletten vertraglich ausgeschlossen sei. Ausgeschlossen sei aber auch, Zäune, Stege, Gerätehäuser oder ähnliches auf die öffentlichen Flächen zu stellen.

Bezirksratsherr Schmidt bat darum, die Fragen zur Haftung näher auszuführen. Es gehe um nicht unerhebliche Aufwendungen, die zur Rede stehen und nicht unerhebliche Schadenssummen, die entstehen können.

Frau Klinke teilte mit, dass laut vertraglicher Regelungen zunächst der Verein für alles zuständig sei. Der Verein übernehme die Verkehrssicherungspflicht und sämtliche Schäden an Personen und Sachen. Der Verein muss vorab die Versicherungsnachweise dafür vorlegen. Die Stadt überprüfe, ob die Versicherung angemessen sei. Der Stadt entstehe daher kein Schaden.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass die Anzahl der Personen, die die Leinewelle gleichzeitig nutzen können, begrenzt sei. Er fragte, von wie vielen Nutzern gleichzeitig der Verein ausgehe.

Herr Heybey erläuterte, dass aufgrund der Verkehrssicherungspflicht des Vereins, die Leinewelle nur genutzt werden könne, wenn eine betreuende Person vor Ort sei. Der Verein habe festgelegt, dass sich neben der betreuenden Person maximal neun Personen einbuchen können. Es werde ein Online-System geben, in dem die Einbuchungen vorgenommen werden können. Maximal seien also zehn Nutzer auf der Anlage.

Antrag,
dem Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Verein Leinewelle e.V. zum Einbau einer hydraulischen Vorrichtung zur Erzeugung einer steuerbaren Flusswelle als statische Surfanlage in der Leine zu den in der Begründung näher dargestellten Bedingungen zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 4.1.
Veränderungssperren Nrn. 102, 103, 104, 105
(Drucks. Nr. 1309/2018 mit 9 Anlagen)

Antrag,
nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) folgende Veränderungssperren als Satzungen zu beschließen:
  1. Nr. 102 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 22, 2. Änderung - Schmiedestraße Nord -, Anlagen 2 und 3,
  2. Nr. 103 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1831 - Nordmannpassage -, Anlagen 4 und 5,
  3. Nr. 104 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1859 - Joachimstraße -, Anlagen 6 und 7,
  4. Nr. 105 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 646, 2. Änderung - Osterstraße Nord -, Anlagen 8 und 9

Einstimmig

TOP 4.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung - Glockseestraße West mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1446/2018 mit 4 Anlagen)

Frau Roth stellte den Bebauungsplan anhand einer Präsentation vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt)



Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi lobte, dass es sich bei dem Gewinner um den besten Entwurf von allen handele. Das Gremium sei sich da auch einig gewesen. Sie fragte, wo der Hochbahnsteig liegen werde.

Frau Roth erläuterte den geplanten Standort des Hochbahnsteigs anhand der Präsentation.
Bezirksratsherr Sandow merkte an, dass sich auf dem Grundstück bis 1930 das Gaswerk befunden habe. Es sei zu einer massiven Beeinträchtigung des Grundwassers gekommen. Die Grundwasserverunreinigung soll durch ein Monitoring des Grundstückseigentümers selbst überwacht werden. Er fragte, ob nicht enercity selbst Eigentümerin sei.

Frau Roth erklärte, dass enercity Eigentümerin sei und die Überwachung durch ein laufendes Grundwassermonitoring stattfinden werde, solange es erforderlich sei.

Bezirksratsherr Sandow fragte, ob eine Altlastenbeseitigung des Grundwassers in Betracht gezogen worden sei, bevor auf der Fläche neu gebaut werde. Es sei historisch betrachtet die einmalige Chance, die Verunreinigung zu beseitigen. Er wollte außerdem wissen, ob es im Interesse der Umwelt und der Wohnbevölkerung sei, die in unmittelbarer Nähe des Grundstücks wohnen, dass auf eine Untersuchung des Oberbodens verzichtet wurde.

Frau Roth antwortete, dass Altlastenuntersuchungen irgendwelcher Art nicht von den Interessen eines Eigentümers abhängig gemacht werden. Die vorgeschriebenen und notwendigen Untersuchungen werden vorgenommen. Sollte eine öffentliche Gefahr bestehen, werden unverzüglich die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Eine Untersuchung des Grundstücks sei durchgeführt worden, die eine Belastung ergeben habe. Eine Bodenbeeinträchtigung sei in Hannover häufiger der Fall. Sie erklärte, dass es keine weiteren Oberbodenuntersuchungen geben werde, da der Oberboden sowieso abgetragen und entsorgt werde.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass die Parkplatzquote bei 70 % liegen werde. Er fragte, ob das vorgeschrieben sei und ob es Möglichkeiten gäbe, die Quote zu reduzieren.

Frau Roth antwortete, dass es keine Vorschrift gäbe. Es bestehe die Möglichkeit zu reduzieren. In Abhängigkeit zu der Situation und der Möglichkeit mache die Stadt davon auch immer Gebrauch. Für das vorliegende Vorhaben werde aufgrund des großen Einzugsgebietes der Mitarbeiter davon ausgegangen, dass der Bedarf vorhanden sei. Aus diesem Grund habe man eine verträgliche Reduzierung auf 70 % gewählt. Von der Reduzierung seien barrierefreie Plätze nicht betroffen.

Bezirksratsherr Albrecht wollte wissen, ob enercity bei den Mitarbeitern, die jetzt schon an dem Standort arbeiten, ermittelt habe, wie viele mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen oder ob die 70 % auf Erfahrungswerten basieren.

Frau Roth sagte eine Protokollantwort zu. Sie wies aber darauf hin, dass es sich um eine mit enecity abgestimmte Quote handele.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi merkte an, dass sie sehr viele Mitarbeiter von enercity morgens aus der Bahn steigen sehe.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, wie viele Mitarbeiter derzeit an dem Standort beschäftigt seien und wie viele es zukünftig sein werden.

Frau Roth antwortete, dass derzeit 600 Mitarbeiter und zukünftig 800 Mitarbeiter an dem Standort beschäftigt seien.

Bezirksratsherr Sandow fragte, ob neben dem Ihme-Zentrum noch weitere Standorte aufgegeben und wie hoch die zu erwartenden eingesparten Mieten sein werden.

Frau Roth wies darauf hin, dass die Standorte, die aufgegeben werden, nicht im Stadtbezirk Mitte liegen und ihr darüber keine Informationen vorliegen. Sie sagte eine Protokollantwort zu.

Bezirksratsfrau Stock wollte wissen, ob enercity Leihfahrräder insbesondere Elektroräder für die Mitarbeiter anbiete.

Frau Roth erläuterte, dass enercity bereits jetzt mit vielen Elektrofahrzeugen im Stadtgebiet unterwegs sei und das am neuen Standort auch weitergelebt werde. Die Ladeinfrastruktur sei vorgesehen. Sie ging davon aus, dass das Thema Dienstfahrräder angegangen werde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete aus der Jury, dass enercity sehr großen Wert auf das Thema lege. Zukünftige Möglichkeiten haben einen breiten Raum eingenommen. Über einzelne Zahlen sei nicht geredet worden, es sei aber eine große Offenheit vorhanden.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte, dass die Verschattung, die berechnet worden sei, sehr stark sei. Sie fragte, ob es konkrete Aussagen zu Entschädigungen gäbe.

Frau Roth betonte, dass die Verschattung nicht sehr stark und beeinträchtigend sei. Entschädigungen seien nicht zu zahlen. Die Verschattung sei nach den Berechnungen zumutbar.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi merkte an, dass eine große Sorge der Wagenerschen Stiftung die Verschattung gewesen sei. Sie seien beruhigt, weil das Gebäude nur sechs Geschosse bekomme und die Stiftung in keiner Weise beeinträchtige.

Protokollantwort: Die Gesamtfläche des ehemaligen Gaswerks Glocksee erstreckt sich über die städtische Fläche am Ihmeufer und die Fläche von enercity. Die Quellenbeseitigung wurden nur für die zentralen Hot Spots auf den städtischen Flächen im Rahmen einer Teilsanierung durchgeführt. Eine vollständige Sanierung wäre unverhältnismäßig. Durch das Monitoring wird sichergestellt das keine Gefahr für die Nutzungen bestehen. Es gibt keine belastbare Statistik bezüglich der Nutzung der verschiedenen Verkehrsarten. Erfahrungswerte zeigen, dass der reduzierte Schlüssel ausreichend ist. Den Mitarbeitern wird ein Jobticket angeboten. Es werden Diensträder angeboten, auch Pedelecs. Den Mitarbeitern stehen E-Mobile zur Verfügung. Es gibt Ladeinfrastruktur. Die Stadtwerke beabsichtigen das Angebot zur E-Mobilität auszuweiten. Durch den Standortabbau sind Synergieeffekte zu erwarten. Der Standort Ihmezentrum wird nach Fertigstellung des Neubaus (2021/22) aufgegeben und die Mietverträge entsprechend gekündigt. Der Standort in Ricklingen an der Stammestraße befindet sich im Eigentum von enercity. Ein Teil der hier angesiedelten Nutzungen soll im Zuge des 2. Bauabschnitts an die Glocksee verlagert werden. Die gewerblichen Nutzungen werden voraussichtlich eher den Kraftwerksstandorten zugeordnet (mittel- bis langfristige Planung)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 236, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Neuer Standort für die Cravatzo-Uhr
(Drucks. Nr. 15-1324/2018 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Albrecht fragte, wer die Idee gehabt habe, die Uhr an den Standort zu verlegen, ob es alternative Standorte gegeben habe und welche Gründe zur Standortwahl geführt habe.



Frau Roth teilte mit, dass es eine Standortauswahl gegeben habe, konnte aber nicht sagen, welche Standorte geprüft worden seien. Die Wahl sei auf den vorgeschlagenen Standort gefallen, weil die Cravatzo-Uhr aus demselben Zeitgeschehen stamme wie die umgebende Bebauung.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wollte wissen, ob die Kosten die Stadt oder jemand anderes trage und ob es eine Abstimmung mit dem DGB gegeben habe.

Frau Roth antwortete, dass es sich um eine öffentliche Fläche handele, auf der die Stadt eine Uhr aufstellen könne. Sie ging aber davon aus, dass es Gespräche gegeben habe. Bezüglich der Kostenübernahme ging sie davon aus, dass die Kosten nur von der Stadt getragen werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass Verursacher für die notwendige Umsetzung die Trans-Tec bzw. die Region Hannover als Verantwortliche für die D-Linie sei. Er war der Auffassung, dass diese auch die Kosten für die Umsetzung zu tragen haben.

Frau Roth sagte eine Protokollantwort zu.

Protokollantwort: Die Kosten gehen zu Lasten des Projektes 10/17. Das Projekt beschreibt die Kostenträgerschaft durch die Infra bzw. Region Hannover. Letztlich ist die Landeshauptstadt darin aber durch ihre Beteiligung am Kooperationsvertrag finanziell involviert.
Die Drucksache 0383/2014 bezieht sich auf das Stadtbahnprojekt 10/17. Geregelt wird hier die Kostenaufteilung und Flächenzuordnung der jeweiligen Baulastträger. In der Kurt-Schumacher-Straße entfällt auf die Infra lediglich der eigentliche Gleisbereich aufgrund der straßenbündigen Gleisführung. Somit ist die LHH der Kostenträger für die Seitenanlagen. Die Höhe der Beteiligung ist mit 2.100.000.00 € angegeben. In dieser Summe enthalten ist auch die geplante Verlegung der Uhr.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 6.
E I G E N E M I T T E L

TOP 6.1.
des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.1.
Zuwendung für das Friedrich-Rittelmeyer-Haus
(Drucks. Nr. 15-1468/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Friedrich-Rittelmeyer-Haus erhält für das Projekt „Nachbarschaftstag“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 300,00 €.

Einstimmig

TOP 6.1.2.
Zuwendung KinderTheaterHaus Weihnachtsmärchen
(Drucks. Nr. 15-1469/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksbürgermeisterin lädt im Namen des Bezirksrates Mitte alle Kita´s und Grundschulen im Stadtbezirk zu einem Theaterbesuch in das KindertheaterHaus Hannover im Alten Magazin ein. Der Bezirksrat stellt für den Theaterbesuch bis maximal 3.600,00 € aus Bezirksratsmitteln zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung und wird dem Bezirksrat zur Kenntnis vorgelegt.

Einstimmig

TOP 6.2.
des Integrationsbeirates

TOP 6.2.1.
Zuschuss des Integrationsbeirates zum Projekt " Kobra singt transkulturell"
(Drucks. Nr. 15-1472/2018)
Frau Stricks teilte mit, dass der Betrag in der Drucksache fehle. Im SIM sei der Betrag inzwischen nachgepflegt worden.

Antrag,
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden KOBRA e.V. 3.735,00 € für das Projekt „KOBRA singt transkulturell“ zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 04.05.2018.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch berichtete von der Bürgerbeteiligung Weißekreuzplatz/Andreas-Hermes-Platz. Die Bürger würden sich sehr bei der Planung der Plätze engagieren. Das Verfahren sei auf einem guten Weg. Sie teilte außerdem mit, dass an der Eröffnung der Bürgerbeteiligung Steintorplatz teilgenommen habe. Bei dieser Bürgerbeteiligung handele es sich um ein ganz anderes Verfahren. Sie hoffte, dass die Bürger in beiden Fällen das Gefühl haben, ihre Ideen finden Berücksichtigung.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1074/2018)

Neufassung

TOP 8.1.1.1.
Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1074/2018 N1)

Neufassung

TOP 8.1.1.1.2.
Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1074/2018 N2)

Antrag
Folgende Straßenabschnitte sind als Tempo 30-Zonen hilfsweise als streckenbezogene Tempo-30-Bereiche auszuweisen:
· Osterstraße ab Kreuzung Marktstraße/Breite Straße bis Karmarschstraße
· Karmarschstraße ab Kreuzung Osterstraße bis Kreuzung Marktstraße/Schmiedestraße
· Schmiedestraße
· Ständehausstraße und im weiteren Verlauf Georgstraße bis Kreuzung Georgsplatz.
Falls erforderlich, sind Vorfahrtsregelungen zu ändern und der kurze Abschnitt des benutzungspflichtigen Fahrradwegs im Sinne der StVO aufzugeben. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwiefern die Ampelanlage für Fußgänger im Bereich des Hanns-Lilje-Platzes zugunsten eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) entfernt werden muss.

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.1.1.1.1.
Änderungsantrag zur DS 15-1074/2018 Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-1454/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Feil begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann wies darauf hin, dass es nicht um ampelgeregelte Kreuzungen gehe, sondern entsprechend der Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO um Lichtzeichen und Signalanlagen allgemein. Er ging davon aus, dass bei Beschlussfassung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung zu dem Ergebnis komme, dass eine Umsetzung in dem Umfang nicht möglich sei und dann gar nichts umsetze. Er bat daher um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion, damit zumindest in den Bereichen, in denen eine Ablehnung aufgrund zu geringer Querungsdichte nicht erfolgen könne, eine Umsetzung erfolge.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass er dem Antrag der CDU zustimmen werde. Er wollte auf keinen Fall, dass die Ampelquerung in der Schmiedestraße wegfalle. Ohne die Ampelkreuzung entstehen mindestens während des Weihnachtsmarktes Probleme.

Bezirksratsherr Dr. Feil merkte an, dass die StVO von ampelgesteuerten Kreuzungen spreche. Bei der benannten Ampel handele es sich nicht um eine ampelgesteuerte Kreuzung. Er bezweifelte daher, dass die Ampel abgebaut werden müsse.

Bezirksratsherr Hoffmann verwies auf die Anfrage 15-0377/2018 von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Laut Antwort der Verwaltung seien in Tempo-30-Zonen keine Lichtsignalanlagen zulässig. Eine Ausnahme bilden nur Ampelanlagen in Bereichen, in denen Tempo 30 vor dem 01.01.2000 eingerichtet worden sei. Hier solle die Tempo-30-Zone neu eingerichtet und dem zufolge müsse die Ampelanlage abgebaut werden.

Bezirksratsherr Dr. Feil sagte, dass die Verwaltung die Anträge im Vorfeld der Sitzung vielleicht schon gesehen und geprüft habe. Er fragte, ob dazu Stellung genommen werden könne.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wies darauf hin, dass zunächst eine Beschlussfassung vorliegen müsse, bevor die Verwaltung eine Prüfung vornehme und Stellung beziehe.

Bezirksratsherr Dr. Feil meinte, dass das nicht den ihm bekannten Gepflogenheiten entspreche. Es habe sehr wohl Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Anträgen gegeben.

Frau Stricks sagte ebenfalls, dass die Verwaltung nur beschlossene Anträge prüfe. Der zeitliche Aufwand wäre viel zu hoch, wenn eine Vorprüfung und rechtliche Würdigung aller Anträge vorgenommen würde.

Bezirksratsfrau Altunok meinte, dass in der Sitzung manchmal Sachverständige oder die Polizei zu Wort komme. Sie vermutete, dass dadurch der Eindruck entstehe, dass vorab bereits eine Prüfung der Anträge erfolgte.

Bezirksratsherr Dr. Feil merkte an, dass es sich in der Schmiedestraße nicht um eine ampelgesteuerte Kreuzung handele.

Bezirksratsherr Albrecht war der Auffassung, dass laut Antwort der Verwaltung auf die Anfrage jede Lichtzeichenanlage in einer Tempo-30-Zone ab 2000 unabhängig davon, ob es sich um eine Kreuzung oder einen ampelgeregelten Überweg handele, nicht mehr zulässig sei. Neben der StVO gäbe es noch Verwaltungsvorschriften, die weitergehende Regelungen treffen und von den Gerichten zur Urteilsfindung herangezogen werden.

Bezirksratsherr Baathe bat darum, den Antrag so zu verstehen, dass es sich nicht um eine durchgehende Tempo-30-Zone handeln müsse, sondern es sich auch um kleine Tempo-30-Zonen innerhalb einer Straße handeln könne.

Bezirksratsherr Hoffmann wies darauf hin, dass es sich dann nicht um Tempo-30-Zonen handele, sondern um streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bei Einrichtung einer Tempo-30-Zone müssen nicht nur die Ampel sondern auch die Fußgängerüberwege in der Schmiedestraße entfernt werden, woran niemand ein Interesse habe. Eine Tempo-30-Zone sehe keine Querungsmöglichkeiten vor, weil davon ausgegangen werde, dass die Verkehrsteilnehmer langsam fahren und eine Querung so möglich sei. Das Verwaltungsrecht stelle an eine Tempo-30-Zone andere Anforderungen als ein streckenbezogenes Tempo 30.

Bezirksratsherr Dr. Feil erklärte, dass er sich mit einer Reduzierung der Gebiete, so wie der CDU-Antrag es vorsehe, nicht einverstanden erklären könne. Die Ständehausstraße und die Georgstraße seien ausgenommen worden.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass sich Ecke Georgstraße/Ständehausstraße bereits ein Tempo-30-Schild befinde. Nach Verwaltungsrechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamm gelten die Schilder so lange, bis sie aufgehoben werden.

Bezirksratsherr Sandow schlug vor, den Antragstext zu ergänzen. Es sollte heißen, dass folgende Straßenabschnitte als Tempo-30-Zonen hilfsweise als streckenbezogene Tempo-30-Bereiche auszuweisen seien.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufstellung von sehr vielen Schildern führen werde. Das Aufstellen von Schildern in einer Stadt und die grundsätzliche Frage der Einrichtung von Tempo-30-Zonen sei politisch zu bewerten. Er merkte an, dass eine Überwachung der Einhaltung nicht möglich sei. Zwischen Schild und Radargerät müsse ein bestimmter Abstand bestehen. Bei keiner der vor Kitas und Schulen eingerichteten Tempo-30-Zone seien diese Mindestabstände gegeben. Ohne die Möglichkeit die Einhaltung auch zu überwachen, seien die Schilder nicht sinnhaltig. Er war außerdem der Auffassung, dass in den Bereichen sowieso nicht schneller als 30 gefahren werden könne.

Bezirksratsherr Dr. Feil erläuterte, dass aus diesen Gründen die Windmühlenstraße nicht mit aufgenommen worden sei. Er sagte, dass das Verkehrsministerium einen Erlass herausgegeben habe, dass nur bei Unfallgefahr eine Überprüfung erfolgen könne und Radarkontrollen durchgeführt werden können. Er hielt es für erforderlich, dass auf anderer politischer Ebene darauf hingewirkt werde, auch andere Gründe zuzulassen. Es seien heute einige Begründungen vorgetragen worden, die für eine Geschwindigkeitsbeschränkung sprechen. In der letzten Sitzung habe ein Sachverständiger ebenfalls gesagt, dass die Tempobegrenzung sinnvoll sei.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass sie die Annahme des Vorschlags von Bezirksratsherrn Sandow begrüßen würde. Der Antrag würde dann sowohl den Geschäftsleuten in der Innenstadt als auch den Anwohnern und den Besuchern gerecht werden.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch unterbrach die Sitzung für fünf Minuten, damit die Änderungen verschriftlicht werden können.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die Sitzung wieder.

6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.1.2.
Museum August Kestner
(Drucks. Nr. 15-1085/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann berichtete, dass es letzte Woche ein Treffen mit Herrn Prof. Dr. Schwark gegeben habe. Die Problemlage sei vielschichtiger als zunächst angenommen. Aus diesem Grund zog er den Antrag zurück.

Zurückgezogen

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Fahrradständer Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-1447/2018)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wollte wissen, ob vorher angefragt wurde, ob dadurch Fluchtwege zugestellt werden.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass der Fluchtweg in den Verkehr nicht ratsam sei und die Fahrradbügel die Öffnungen nicht verschließen. Es ereignen sich dort hauptsächlich Fahrradunfälle. Sie ging davon aus, dass eine Anfrage an die Verwaltung negativ ausgehen werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke betonte, dass die Flucht- oder Rettungswege nicht für Fahrradfahrer seien, sondern für die Menschen, die in den Gebäuden arbeiten oder wohnen. Es gäbe Vorschriften für die Breite von Flucht- und Rettungswegen.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass bei der Verwaltung nicht nachgefragt worden sei. Sie würde dann aber auch die Frage stellen, ob auch Parkplätze entfallen müssen. Zwischen den Rädern könne man ebenso durchlaufen, wie zwischen den Autos.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke erläuterte, dass sich zwischen Gebäude und Parkplatz ein Gehweg befinde, der von der Feuerwehr als Rettungs- oder Fluchtweg anerkannt sei. die Menschen müssen nicht in Panik auf die Straße rennen. Der Rettungsweg ende auf dem Gehweg. Er würde dem Antrag gerne zustimme und wolle vorab nur wissen, ob nachgefragt worden sei.

Bezirksratsfrau Stock wiederholte, dass sie nicht nachgefragt habe. Sie ging davon aus, dass die Verwaltung keine Fahrradbügel aufstellen werde, wenn es sich um einen Fluchtweg handele.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass der Bezirksrat keine rechtliche Prüfung im Bereich der Gefahrenabwehr vornehmen müsse, also ob dort Fahrradbügel aufgestellt werden dürfen oder nicht. Anträge werden gestellt, damit es dann eine entsprechende Prüfung der Stadt zur Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit gäbe. Dem Antrag könne man daher nur zustimmen.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel teilte mit, dass er dem Antrag zustimmen werde, weil nur der Antragstext und nicht die Begründung beschlossen werde. Komplett sollten die Öffnungen nicht verschlossen werden, um die Flucht- und Rettungswege zu erhalten. Er fragte, was das Fahrradständermodell „Felgenbrecher“ sei.

Bezirksratsfrau Stock antwortete, dass es sich um die niedrigen Fahrradständer handele, in die man die Vorderräder reinschiebe. Durch das Eigengewicht des Rades könne es leicht zu einer Acht in der Felge kommen. Die Fahrräder würden auch leicht umfallen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. In der Marinestraße 3-5 in Höhe des Fahrradladens ATB Fahrradständer aus dem Projekt „1000 Fahrradständer für die Region Hannover“ aufzustellen. Es sollen (entsprechend den Bildern) nach Möglichkeit insgesamt 25 Fahrradständer/je 5 Fahrradständer zwischen den Säulen sein.

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.2.
Markierung Sedanstraße/Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1448/2018)

Bezirksratsfrau Altunok zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 8.2.3.
Lister Meile/Weißekreuzplatz/Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-1449/2018)

Neufassung

TOP 8.2.3.1.
Lister Meile/Weißekreuzplatz/Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-1449/2018 N1)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke warb darum, dem Antrag nicht zuzustimmen. Der Hintergedanke des Antrags sei richtig. Es wäre logisch gewesen, beide Vorhaben gleichzeitig zu planen und die Bürgerbeteiligungen parallel oder gemeinsam laufen zu lassen. Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten durch den Fachbereich Tiefbau und den Fachbereich Grünfläche sei es so aber nicht gekommen. Nach seiner Auffassung sei das Ergebnis der umfangreichen Bürgerbeteiligung hervorragend. Die Menschen vor Ort wollen jetzt praktische Ergebnisse sehen. Die Bürgerbeteiligung für den Bereich der Straßen durch den Fachbereich Tiefbau soll Anfang 2019 durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen dann noch ausgewertet werden. Zeitlich befinde man sich dann Mitte bis Ende nächsten Jahres. Dann müssen die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Haushalt eingestellt werden. Er ging davon aus, dass die Straßenarbeiten in 2020 realisiert werden. Es sei für die Menschen vor Ort nicht zumutbar, mit der Umgestaltung des Weißekreuzplatzes so lange zu warten. Die Erwartung auf eine Veränderung sei jetzt nach Abschluss der Bürgerbeteiligung zu den beiden Plätzen vorhanden. Dem Antrag könne er nicht folgen.

Bezirksratsherr Hogh konnte der Intention des Antrages folgen. Aufgrund der bereits vorgetragenen Argumente könne der Intention auch zu einem späteren Zeitpunkt gefolgt werden. Die Ausweitung der Fußgängerzone hielt er für richtig. Diese könne aber zeitlich getrennt von den Platzumgestaltungen gemacht werden. Dem Antrag werde er daher nicht zustimmen. Er merkte an, dass eine Bürgerbeteiligung nur dann Wert habe, wenn dem Bürger gezeigt werde, dass die Bürgerbeteiligung auch Folgen habe. Ein „auf die lange Bank schieben“ sei eine Antiwerbung für eine Bürgerbeteiligung.

Bezirksratsherr Schmidt berichtete, dass er an den Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung teilgenommen und einen positiven Eindruck erlangt habe. Er war der Auffassung, dass die Ergebnisse unmittelbar umgesetzt werden sollten. Er habe bei den Bürgern eine gewisse Ungeduld wahrgenommen, der man nur durch ein sofortiges Handeln gerecht werden könne.

Bezirksratsherr Baathe meinte, dass die Bürger noch weniger erleben wollen, dass in zwei Jahren gegebenenfalls bauliche Veränderungen wieder zurückgebaut oder umgeplant werden. Der Antrag stehe nicht in Widerspruch mit einem schnellen Handeln. Dass die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung des Fachbereichs Grünflächen in die Bürgerbeteiligung zur Lister Meile einfließen sollen, verhindere nicht die Umsetzung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zu den beiden Plätzen. Seine Fraktion sei davon ausgegangen, dass die Lister Meile in die Bürgerbeteiligung einbezogen werde. Das sei leider nicht der Fall gewesen. Er bat um Zustimmung zum Antrag.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi sagte, dass die meisten Bürger, die an der Bürgerbeteiligung teilgenommen haben, jetzt Ergebnisse erwarten. Der Weißekreuzplatz stehe unter Dauerbeobachtung. Alles was sich negativ entwickele, werde genauer registriert als es vorher der Fall gewesen sei. Es müsse daher zeitnah gehandelt werden. Anfangs sei das Verfahren so dargestellt worden, dass alle Fachbereiche beteiligt seien. Es sei ärgerlich, dass der Fachbereich Tiefbau abgekoppelt worden sei. Zur Lister Meile soll eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Sie stellte die Frage, was aus den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung von vor ein paar Jahren geworden sei. Geschäftsleute und Anwohner seien befragt worden, wie sie sich die Gestaltung des Straßenbereichs vorstellen. Diese Ergebnisse könne die Verwaltung einfließen lassen. Grundsätzlich stimme sie der Intention zu. Die Politik würde aber unglaubwürdig dastehen, wenn es zu Verzögerungen bei Veränderungen für den Weißekreuzplatz komme. Sie könne dem Antrag daher nicht zustimmen.

Bezirksratsfrau Stock betonte, ihre Fraktion wolle nicht, dass es zu Verzögerungen komme. Sie war bereit diesen Punkt in den Antrag aufzunehmen. Der dritte Punkt des Antrages bedeute nicht, dass ihre Fraktion jetzt ein Gesamtkonzept haben wolle. Es gehe darum, dass es finanzielle Überschneidungen gäbe. die Mauer gehöre zum Beispiel zum Fachbereich Grünfläche. Es habe im Rahmen der Bürgerbeteiligung Vorschläge zur Veränderung bei der Mauer gegeben. Bei einer Neugestaltung der Lister Meile müsse die Mauer eventuell erneut verändert werden. Sie beantragte getrennte Abstimmung der Punkte des Antrages.

Frau Göttler merkte an, dass das Verfahren zur Lister Meile 2013 stattgefunden habe. Es habe sich nicht um ein Bürgerbeteiligungsverfahren gehandelt, sondern vielmehr um einen erweiterten Workshop auf Initiative des Bezirksrates. In der Folge habe es mehrere Quartiersbegehungen gegeben. Die Ergebnisse seien dem Bezirksrat vorgestellt worden. Das Problem sei seinerzeit gewesen, dass die Fachbereiche keine finanziellen Mittel gehabt hätten, die vielen kleinen Wünsche umzusetzen. Sie wies darauf hin, dass die beiden Bürgerbeteiligungsverfahren nie zusammen geplant und somit auch nicht voneinander abgekoppelt worden seien. 2016 sei das Sudanesen-Camp geräumt worden. Kurze Zeit später seien Bürgerinnen und Bürger in der Bezirksratssitzung gewesen, die sich über die neue Inanspruchnahme des Platzes durch die Obdachlosen und Trinkergruppen beschwert haben. Aufgrund der Beschwerdelage habe der Oberbürgermeister die Bürgerbeteiligung zum Weißekreuzplatz initiiert. Bei dem Verfahren zum Thema Verkehrswegeführung handele es sich um einen Haushaltsbeschluss durch den Rat im Jahr 2017. Sie wies darauf hin, dass die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung nicht einheitlich seien. Die Ergebnisse müssen durch die Verwaltung zunächst aufgearbeitet werden und es müsse zu einer zeitnahen Umsetzung kommen. Sie merkte an, dass rein technisch eine gemeinsame Finanzplanung nicht möglich sei, weil verschiedene Dezernate beteiligt seien.

Bezirksratsherr Sandow fand, dass es an der Zeit sei, dass mit dem mutwilligen und böswilligen Falschverstehen von Anträgen aufgehört werde. Es gehe darum, dass nicht von verschiedenen Stellen in verschiedene Richtungen, sondern gemeinsam in eine Richtung gearbeitet werde. Es sei nicht die Rede davon, dass Bürgerbeteiligungsverfahren oder die Umsetzung bereits vorhandener Ergebnisse stillgelegt werden sollen. Es gehe darum, vernünftige Verfahrensschritte einzuleiten. Sollte die Befürchtung bestehen, dass das falsch verstanden werden könne, können Konkretisierungsvorschläge gemacht werden. Es gehe zunächst darum Wünsche zu formulieren. Beteiligt seien zwei Dezernate, deren Dezernenten nicht richtig miteinander sprechen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bat darum, von Unterstellungen abzusehen.

Bezirksratsherr Sandow appellierte daran, den Antrag wohlwollend zu lesen. Es gehe darum, eine einheitliche Planung und Finanzierung zustande zu bringen. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten müsse eine Abstimmung der Fachbereiche erfolgen. Die Abstimmungsbereitschaft müsse erhöht werden. Das sei auch eine Intention des Antrages.

Bezirksratsherr Albrecht war der Meinung, dass keiner die Antragstexte böswillig lese und interpretiere. Er ging davon aus, dass er nicht nur für seine Fraktion spreche. Entsprechend des Antrages sollen die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung des Fachbereichs Grünfläche in das noch nicht begonnene Verfahren des Fachbereichs Tiefbau zur Lister Meile einfließen. Der Fachbereich Tiefbau habe jetzt schon mitgeteilt, dass das Verfahren nicht vor 2019 begonnen werde. Im Klartext bedeute das eine Verzögerung. Bis Anfang 2019 werde es im Fachbereich Tiefbau auch kein zusätzliches Personal geben. Diesbezüglich müssten für den nächsten Haushalt Anträge gestellt werden. Eine gemeinsame Finanzierung aus einem Topf werde es auch nicht geben. Die Finanzierung bleibe getrennt, auch wenn eine Abstimmung erfolge. Vor dem Hintergrund sei es im Interesse der Bürger die Ideen, die da seien, möglichst schon bis August oder September in ein Konzept umzuwandeln, zu präsentieren und in der Folge umzusetzen. Würden sich Schnittstellen mit der Straße ergeben, könne entsprechend reagiert werden. Ergeben sich keine Schnittstellen, mache eine Übernahme durch den Fachbereich Tiefbau keinen Sinn. Die Intention des Antrages sei richtig. Der Antrag komme nur zu früh, da zunächst das Ergebnis des Fachbereichs Grünflächen vorliegen müsse.

Bezirksratsherr Hübner stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel merkte an, dass der Fachbereich Tiefbau noch nicht mal für kleinere Anliegen Kapazitäten frei habe. Die Einbindung des Fachbereichs würde eine Verzögerung hervorrufen. Dem Antrag könne er daher nicht zustimmen.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi erklärte, dass sie sich seit mindestens sieben Jahren mit der städtischen Politik beschäftige. In den sieben Jahren habe sie leider nie erlebt, dass sich die Koalitionen in den jeweiligen Zusammensetzungen für mehr Personal eingesetzt haben. Auf der anderen Seite gäbe die Politik der Verwaltung immer mehr Aufgaben. Es seien zum Beispiel sehr viele Konzepte beschlossen worden, die umgesetzt werden müssen. Niemand mach sich aber Gedanken über die Mitarbeiter, die die Aufgaben erledigen müssen. Die personellen Defizite seien allen bekannt. Alle sollten vorsichtig damit umgehen, was der Verwaltung auferlegt und von ihr eingefordert werde. Sie sah eine Verantwortung der Mehrheitsfraktionen sich um das Personal zu kümmern.

Bezirksratsfrau Stock wiederholte, dass ihre Fraktion keine Verzögerung wolle. Der Fachbereich Tiefbau müsse jetzt auch personell nichts machen. Ihre Fraktion möchte lediglich, dass die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung an den Fachbereich Tiefbau übergeben werden. Der Antrag beinhalte in keiner Weise, dass am Weißekreuzplatz jetzt nichts passieren solle. Es sei den Gegebenheiten vor Ort geschuldet, dass die Straße vom Weißekreuzplatz gar nicht getrennt betrachtet werden könne. Bei der Bürgerbeteiligung haben die Bürger auch über die Straße gesprochen. Ihre Fraktion habe einen vierten Punkt im Antrag ergänzt, um klarzustellen, dass es nicht zu einer Verzögerung kommen soll. Sie beantragte, dass über den vierten Punkt zuerst abgestimmt werden soll.

Pkt. 4.: 8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 1.: 8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2.: 8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 3.: 8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.4.
Optimierung der Wertstoffinsel Friesenstraße/Höhe Dreifaltigkeitskirche
(Drucks. Nr. 15-1450/2018)

Bezirksratsherr Baathe begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Altunok beantragte getrennte Abstimmung der Punkte.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke hielt den Antrag für richtig. Er habe bereits diverse Mails der Anwohner bekommen und sich die Lage vor Ort angesehen. Die Antwort von aha habe ihn sehr befremdet. Offenbar sei das Wort Kunde bei aha unbekannt. Er war sich aber nicht sicher, ob das Problem dadurch gelöst werde. Eine häufigere Leerung hielt er zusätzlich für notwendig.
Bezirksratsherr Hoffmann teilte mit, dass seine Fraktion auch eine getrennte Abstimmung beantrage. Punkt 1 und 3 könne er mittragen. Die Altkleidercontainer können seines Erachtens nach aber stehen bleiben. Der Gehweg sei an der Stelle sehr breit. Dafür müsse kein Parkplatz wegfallen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Wertstoffinsel Friesenstraße/Dreifaltigkeitskirche wird dahingehend umgestaltet, dass
1. diese um mindestens einen weiteren Altpapiercontainer ergänzt wird,
2. die Altkleidercontainer vom Gehweg auf den anliegenden Parkplatz umgesetzt werden,

3. die beiden aufgestellten Restmülleimer um einen weiteren ergänzt und neu angeordnet werden.

Pkt. 1.: Einstimmig
Pkt. 2.: 5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 3.: Einstimmig

TOP 8.2.5.
St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld
(Drucks. Nr. 15-1451/2018)

Neufassung

TOP 8.2.5.1.
St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld
(Drucks. Nr. 15-1451/2018 N1)

Neufassung

TOP 8.2.5.1.1.
St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld
(Drucks. Nr. 15-1451/2018 N2)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag Ihrer Fraktion.

Frau Göttler merkte an, dass die Litfaßsäule auf der Grenze stehe. Werde der Antrag beschlossen, könne es sein, dass der Nachbarbezirk sich in seinem Mitspracherecht beeinträchtigt fühle. Sie wies darauf hin, dass es einen Werbevertrag mit der Firma Ströer gäbe. Die Firma Ströer unterhalte sämtliche in der Stadt Hannover befindlichen öffentlichen Toilettenanlagen. Unterhaltung bedeute Bau und Wartung. Der Werbevertrag könne nicht einfach aufgekündigt werden. Es würden auch Probleme entstehen, die öffentlichen Toilettenanlagen zu erhalten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke ging davon aus, dass in dem Nachbarbezirk der gleiche Antrag eingereicht werde. Er sagte, dass er aufgrund des gültigen Werbevertrages die Formulierung „aus dem Verkehr ziehen“ umwandeln würde in „von diesem Platz zu entfernen“. Aus seiner Sicht sei der Antrag ansonsten zustimmungsfähig.

Bezirksratsherr Baathe war der Meinung, dass die Stadt Flächen zur Verfügung stellen müsse und nicht die Firma Ströer darüber bestimmen dürfe, wo die Werbetafeln aufgestellt werden. Er wünschte sich, dass die Stadt vernünftige Vorschläge entwickele und dafür gerne die Empfehlung des Bezirksrates berücksichtige. Er kenne viele Stellen, wo eine Werbetafel aufgestellt werden könne und der Verkehr nicht behindert werde.

Bezirksratsherr Hogh fragte ebenfalls, ob der Nachbarschaftsbezirk den gleichen Antrag stellen werde. Sollte das nicht der Fall sein, schlug er vor, in den Antrag aufzunehmen, dass dieser Antrag dem Nachbarschaftsbezirk zur Kenntnis gegeben werde. Er verwies auf das Beispiel am Wedekindplatz. Der Bezirksrat habe beschlossen, dass dort die Litfaßsäule entfernt werden soll. Die Verwaltung sei dem Antrag gefolgt, habe aber verschwiegen, wo sie stattdessen aufgebaut werde. Dieser Umgang mit politischen Gremien fand er nicht korrekt. Mit den Glas-Containern am Weißekreuzplatz sei es ähnlich schlecht gelaufen. Er erwarte als Politiker, dass er über geänderte Standorte informiert werde und hielt eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik für erforderlich. Die Verwaltung müsse ihr Handeln überdenken.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel sagte, dass Formulierungen wie „erheblich belästigen“ und „negativ beeinflussen“ Interpretationsmöglichkeiten offenlassen. Er war der Auffassung, dass man es zunächst bei der Litfaßsäule auf dem Wedekindplatz belassen und andere Standorte später ins Verfahren geben solle.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi fand den Antrag hervorragend. Sie hatte den Eindruck, dass sich die Werbetafeln, die das Bild ändern, inflationär vermehren. Sie empfand das als Belästigung. Werbung zu machen sei legitim. Insgesamt haben aber alle das Gefühl, dass es immer mehr werde. Bei den City Trees habe die Verwaltung mehrere Standorte abgelehnt, weil angeblich Sichtachsen gestört würden. Die Ströertafeln dürfen überall stehen und stören offenbar die Sichtachsen nicht. Die Kombination Werbung und Toilettenanlagen hielt sie außerdem für merkwürdig.

Bezirksratsfrau Stock stellte klar, dass der erste Punkt beabsichtigt allgemeiner gehalten worden sei, weil es viele schlechte Standorte gäbe. Sie teilte mit, dass die Vorschläge von dem stellv. Bezirksbürgermeister Engelke und Bezirksratsherr Hogh aufgenommen werden. Sie wollte außerdem aufnehmen, dass der Antrag allen Stadtbezirksräten zur Kenntnis gegeben werden soll.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wies darauf hin, dass es üblich sei, lediglich die betroffenen Bezirksräte in Kenntnis zu setzen.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass die Intention des Antrages richtig sei. Durch den neuen Vertrag sei offensichtlich die Anzahl der Stellflächen für Ströer deutlich erhöht worden. Er merkte an, dass der Bezirksrat nicht so viele Befugnisse habe. Bei der Gestaltung von Plätzen und Straßenräumen bestehe allerdings die Befugnis des Bezirksrates, wenn es um das Stadtmobiliar gehe. Er ging davon aus, dass eine Litfaßsäule Stadtmobiliar darstelle. Seines Erachtens nach reiche es nicht aus, wenn die Verwaltung den Bezirksrat über die Standorte informiere. Die Verwaltung hätte vielmehr eine Beschlussdrucksache vorlegen müssen. So hätte die Verwaltung bei der Umsetzung der Litfaßsäule am Wedekindplatz auch agieren müssen. Über den neuen Vertrag sei der Bezirksrat auch nicht informiert worden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Werbeanlagen wie die Litfaßsäule auf der Fußgängerinsel Celler Straße/Lister Meile, die erheblich belästigen und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen, umgehend aus dem Verkehr zu ziehen von den Stellen zu entfernen.
2. Den Verkehrsraum Celler Straße/Lister Meile mit dem Abbau der Litfaßsäule hinsichtlich der menschlichen Ergonomie und der physikalischen Gesetzmäßigkeiten wieder sicher und übersichtlich zu gestalten.
3. In einem Plan über die in der Antwort 15-2420/2017 F1 erwähnten „Stadt-Möblierungs- Achsen“ Auskunft zu geben, außerdem darzulegen, wie zwischen dem Mobiliar in Hinblick auf die Standortwahl differenziert wird.
4. Eine konkrete Planung für kommende Werbeanlagen vorzulegen, so denn nach dem Werberechtsvertrag zwischen der Stadt Hannover und der x-City-Marketing GmbH noch Werbeanlagen im Bezirk Mitte aufgestellt werden sollen.
5. In Zukunft generell Planungen für neue Werbeanlagen dem Stadtbezirksrat Mitte vorzulegen.
6. Dieser Antrag ist dem Bezirksrat Vahrenwald/List zur Kenntnis zu geben.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Abgesenkte Bordsteine
(Drucks. Nr. 15-1455/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Neubau bzw. Sanierung von Fußgängerquerungen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerampeln die Bordsteine immer abzusenken.

Einstimmig

TOP 8.3.1.1.
Änderungsantrag Absenkung Bordsteine im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1580/2018)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Fußgängerüberquerungen und Fußgängerampeln die Bordsteine immer mindestens insoweit abzusenken, dass der Bereich der Radwege vollständig und der Bereich der Fußwege in angemessener Breite einbezogen werden.

Einstimmig

TOP 8.3.1.2.
Änderungsantrag Abgesenke Bordsteine
(Drucks. Nr. 15-1582/2018)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Neubau bzw. Sanierung von Fußgängerquerungen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerampeln die Bordsteine immer incl. taktiler Elemente für Sehbehinderte und Blinde abzusenken.

Einstimmig

TOP 8.3.1.3.
Änderungsantrag Abgesenkte Bordsteine
(Drucks. Nr. 15-1583/2018)

Bezirksratsherr Baathe fragte, welcher Grund dafür vorliege, dass die Absenkung der Bordsteine noch nicht vorgenommen wurde. Er wollte wissen, ob das mit Abwasser, Regenfällen und Angst vor Pfützenbildung zu tun habe und deshalb höhere Bordsteine notwendig seien.

Frau Stricks sagte eine Antwort zum Protokoll zu.


Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Neubau bzw. Sanierung von Fußgängerquerungen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerampeln die Bordsteine immer abzusenken.
· im gesamten Bereich z. B.so lang wie Zebrastreifen
· Kreuzung: entlang der gesamten Kurve bis Parkplätze

Einstimmig
Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es im Dezember 2011 einen Beschluss des Bezirksrates gegeben habe, dass alle Bordsteine im gesamten Bezirk abgesenkt werden sollen. Die Stadt habe im Januar 2012 geantwortet, dass dem Antrag gefolgt werde und der Aus- bzw. Umbau von Bereichen mit Bordsteinabsenkungen in 2012 vorgenommen werde. Die Entscheidung sei später korrigiert worden. Eine Umsetzung sei bis heute nicht vollständig erfolgt. Er meinte, dass es wünschenswert wäre, wenn der Stadtbezirk Mitte der erste barrierefreie Bezirk werden würde.

Protokollantwort: Beim Umbau oder Neubau von Knotenpunkten oder Einmündungen werden diese – sofern möglich – immer barrierefrei gestaltet (s. D-Linie).
Es ist aus Kapazitätsgründen und aufgrund fehlender Mittel jedoch nicht möglich im Bestand alle Eckausrundungen und sonstigen Querungsmöglichkeiten im Stadtbezirk Mitte oder gar im gesamten Stadtgebiet barrierefrei zu gestalten. Dies geschieht sukzessive im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und des Bedarfs.

TOP 8.3.2.
Fahrradweg Emmichplatz in Richtung Scharnhorststraße
(Drucks. Nr. 15-1456/2018)
Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Stock begrüßte den Antrag. Sie merkte aber an, dass der Verkehr an der Stelle trotz der mangelnden Fläche für den Radverkehr sehr gut laufe. Die Verkehrsteilnehmer würden so wie beim Shared Space gut aufeinander achten.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass der Fahrradweg am Fußweg ende. Es gäbe eine Absenkung für Fahrradfahrer, die nichts mit der Absenkung der Fußgängerampel ein paar Meter weiter auf der anderen Seite zu tun habe. Durch die Außenbestuhlung der Gastronomie sei der Fußweg begrenzt. Für Fußgänger sei es problematisch, sich zwischen den Fahrradfahrern zu bewegen. Eine Verlegung des Radweges sei ohne großen Aufwand möglich.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtlich zulässige und praktikable Lösung zu finden, die es dem Radverkehr ermöglicht, aus Richtung Norden den Emmichplatz befahrend in die Scharnhorststraße einzufahren. Des Weiteren ist die derzeitige Führung des Radweges, welcher direkt auf einen Fußweg mündet, zu ändern bzw. anzupassen.

Einstimmig

TOP 8.3.3.
Fahrradparkplätze am Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-1457/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel meinte, dass der Platz am Bahnhof sehr begrenzt sei. Er fragte, ob nicht im Posttunnel Fahrradständer aufgebaut werden können.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mehr Fahrradparkplätze im Bereich des Hauptbahnhofes zu schaffen.

Einstimmig

TOP 8.3.4.
Beschilderung Posttunnel
(Drucks. Nr. 15-1458/2018)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, an der südlichen Einfahrt des sogenannten Posttunnels, für den in Richtung Nordosten fahrenden Verkehr, das Verkehrszeichen Z 267 „Verbot der Einfahrt/ Einfahrt verboten“ gem. Anlage 2 zu § 41 StVO mit den Zusatzschildern „Linienverkehr frei“, „Radfahrer frei“ und „Taxi frei“, aufzustellen.

Einstimmig

TOP 8.3.5.
Theaterstraße/Thielenplatz
(Drucks. Nr. 15-1459/2018)

Neufassung

TOP 8.3.5.1.
Theaterstraße/Thielenplatz
(Drucks. Nr. 15-1459/2018 N1)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeit gesperrten Geradeausfahrstreifen als Rechtsabbieger in die Lavesstraße auszuweisen und den bisherigen Rechtsabbieger nur für die Prinzenstraße..

Einstimmig

TOP 8.4.
der SPD-Fraktion

TOP 8.4.1.
Sperrmaßnahmen zwischen Postkamp und Am Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-1463/2018)

Bezirksratsfrau Altunok begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Bezirksratsherr Hoffmann wies darauf hin, dass im Bereich des Fahrradboulevards am Klagesmarkt Fahrradbügel und Poller aufgestellt werden sollen. Diesbezüglich sei eine Mail an alle Ratsfraktionen gegangen. Eine Umsetzung soll in zwei bis drei Wochen erfolgen. Er sah die Aufstellung von Fahrradbügeln kritisch, da Feuerwehr und Polizei durchfahren können müssen. Er wollte den Aufbau der Poller zunächst abwarten und zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.2.
Umbenennung der Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1464/2018)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.2.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1464/2018 Umbenennung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1562/2018)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.2.2.
Änderungsantrag Anhörung Umbenennung Hindenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1584/2018)

Bezirksratsherr Baathe wollte einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Er bat in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit darum, die Diskussion zu verschieben, falls jemand den Antrag in die Fraktion ziehen wolle.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass seine Fraktion den Antrag in die Fraktion ziehen werde. Seine Fraktion reiche den Dringlichkeitsantrag jetzt als Änderungsantrag mit dem Zusatz ein, den Antrag der SPD abzulehnen.

Frau Stricks verlas die Änderungen im Antrag.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke zog den Änderungsantrag der CDU in die Fraktion.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.3.
Bordsteinabsenkungen an der Sedanstraße/Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1465/2018)

Ersetzt durch Änderungsantrag

TOP 8.4.3.1.
Änderungsantrag Bordsteinabsenkungen an der Sedanstraße/Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1581/2018)

Bezirksratsherr Hogh begründete seinen Änderungsantrag.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Bordsteinsteine entlang der östlichen Seite der Sedanstraße werden in Höhe des Übergangs zur Lister Meile mindestens in ausreichender Breite incl. taktiler Elemente für Sehbehinderte und Blinde abgesenkt und der blockierende Fahrradbügel versetzt.

Einstimmig

TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 8.5.1.
Rückfahrtmöglichkeit für die Stadtbahnlinie 10 und 17 vom Steintor
(Drucks. Nr. 15-1337/2018)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel begründete seinen Antrag.

Antrag
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung soll in Gesprächen mit der Region und der Üstra darauf hinwirken, dass es in der Nähe des Steintors den Stadtbahnzügen ermöglicht wird, zurückzufahren, also vom stadteinwärts gehenden Gleis auf das stadtauswärts gehende Gleis zu wechseln.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Werbebildschirme, Litfaßsäulen und Klimaschutz
(Drucks. Nr. 15-1452/2018)

In den letzten Monaten ist im Stadtbezirk Mitte eine sehr dynamische Entwicklung zu beobachten, die sowohl den Ersatz herkömmlicher Litfaßsäulen durch drehbare Modelle als auch die Aufstellung großer LED-Bildschirme zu Werbezwecken im öffentlichen Raum beinhaltet. Ständig kommen neue Standorte hinzu. Alle brauchen einen Stromanschluss. Auch wenn der einzelne Bildschirm bzw. eine Litfaßsäule moderner Bauart nicht besonders viel Strom verbrauchen sollte, dürften diese neuen Bestandteile des „Stadtmobiliars“ doch in der Summe einen nicht unerheblichen Energieverbrauch generieren.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Ist bekannt, wie hoch der Energiebedarf der oben genannten Werbeträger ist?
2. Wurde vor Abschluss der Verträge die Kompatibilität mit den Klimaschutzzielen
der Stadt Hannover überprüft? Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
Wenn nein: Warum fand keine Prüfung statt?

Schriftlich beantwortet

1. Der derzeitige Energiebedarf könnte nur unter großem Aufwand ermittelt werden, wäre aber auch aus nachfolgenden Gründen nicht aussagekräftig:
Seit etwa Mitte 2017 hat der Vertragspartner im Anschluss an die Bauantrags- und Genehmigungsphase begonnen, beleuchtete, hinterleuchtete und elektronische Werbeträger aufzubauen bzw. auszutauschen. Dieser Prozess wird voraussichtlich erst Mitte 2019 abgeschlossen sein. Darüber hinaus lassen sich die genauen Energieverbrauchszahlen erst im „eingeschwungenen Zustand“ verlässlich ermitteln, da beispielsweise die Beleuchtungsintensität, Dreh- und Wechselgeschwindigkeit individuell an die Standorte und Jahreszeiten sukzessive angepasst werden. Hierbei handelt es sich um einen permanenten Nachjustierungsprozess, mit dem Ziel, die Energiekosten und damit verbunden auch den Energieverbrauch so gering wie nötig für eine gute Vermarktbarkeit zu halten.
2. Mit der Beschlussdrucksache 2456/2015 hat der Rat Eckpunkte festgelegt, die bei der Neuvergabe der Werberechte berücksichtigt werden sollten. Diese Kriterien wurden von der Verwaltung bei den Vertragsverhandlungen eingehalten und führten letztendlich zum Abschluss des neuen Vertrages (Beschlussdrucksache 2096/2016).
Ein Kriterium stellte dabei die Modernisierung des bestehenden Werbeträgerbestandes dar.
Sämtliche neu aufgebaute und ausgetauschte Werbeträger sind mit modernster Technologie und energiesparender Beleuchtung ausgestattet.
Erfahrungen des Vertragspartners aus den vergangenen Jahren haben ergeben, dass durch die Modernisierung der Werbeträger mit LED-Beleuchtung und anderen Optimierungsmaßnahmen bei gleichzeitigem Ausbau des hinterleuchteten Werbeträgerbestandes, eine Senkung der Stromkosten von ca. 25% erreicht werden kann. Durch den Einsatz stromsparender Beleuchtungen und energieeffizienter Technologien werden daher in den nächsten Jahren noch weitere Einsparungen erwartet.
Bei den elektronischen Werbeanlagen wurden durch den Einsatz energieeffizienter Systeme Einsparungen in Höhe von ca. 45% erreicht. Positiv für die Gesamtenergiebilanz ist dabei, dass bei diesen Anlagen die Produktion von Werbemitteln (Plakate, Folien etc.) sowie die An- und Abfahrt zur Bewirtschaftung entfällt.
Bei der Auswahl des Energielieferanten und der bezogenen Energieart hat der Vertragspartner umweltpolitische Aspekte berücksichtigt. Für sämtliche Werbeträger mit einem Hausanschluss wird bei den Stadtwerken Hannover 100% Naturstrom also erneuerbare Energien bezogen.
Abschließend ein paar erläuternde Worte zur Standortanzahl:
Nach Abschluss des Werbeträgeraustauschprogrammes voraussichtlich Mitte 2019 wird die Anzahl aller Werbeträger (ohne Ausstellungsvitrinen, Gewerbehinweisanlagen und mobilen Werbeträgern) voraussichtlich leicht unter der Zahl Stand 01.01.2017 liegen.
Der Abbau der bestehenden Werbeträger und der Neuaufbau finden prozessbedingt zum Teil nicht zeitgleich statt, dadurch kann es temporär zu dem Gefühl kommen, dass sich die Anzahl der Werbeträger in Summe erhöht hat.

TOP 9.1.2.
Werbeeinnahmen der Stadt Hannover durch Vermietung
(Drucks. Nr. 15-1453/2018)

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die Einnahmen der Stadt Hannover durch die Vermietung von Werbeflächen im Jahr und in Relation zu dem Gesamthaushalt der Stadt Hannover?

Schriftlich beantwortet

Im Haushaltplan 2018 der Landeshauptstadt Hannover sind Erträge für Mieten und Pachten in Höhe von insgesamt 21,35 Mio. € geplant. Der Gesamtansatz der ordentlichen Erträge einschließlich Steuern, Zuwendungen, Kostenerstattungen etc. für das Haushaltsjahr 2018 beträgt 2,24 Mrd. €.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Ordnungswidrigkeiten nach SOG-VO
(Drucks. Nr. 15-1460/2018)

In der Antwort auf die Anfrage zu Ordnungswidrigkeiten nach SOG-VO (DS 15-1086/2018) fehlen die Zahlen hinsichtlich Verstößen nach § 11 Abs. 1 Ziffer 1 SOG-VO (Zelten und Übernachten in öffentlichen Anlagen).
Wir fragen die Verwaltung:
Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 11 Abs. 1 Ziffer 1 SOG-VO (Zelten und Übernachten in öffentlichen Anlagen) wurden in 2017 sowie im ersten Quartal 2018 durch mündliche Verwarnungen, Barverwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen geahndet (bitte tabellarische Auflistung)?

Schriftlich beantwortet

Bezüglich des Zeltens und Übernachtens in öffentlichen Anlagen gibt es keinen eigenen Tatbestand im Bußgeldkatalog der Stadt Hannover. Die Lieferung belastbarer Zahlen ist daher nicht möglich. In 2016 gab es einige Verfahren auf dem Weißekreuzplatz.
2017 erteilten die Parkranger ca. 30 mündliche Verwarnungen, die mit der Aufforderung verbunden waren, den Platz zu räumen. In 2018 hat es erst einen Fall gegeben.

TOP 9.2.2.
Klimafest/autofreier Sonntag
(Drucks. Nr. 15-1461/2018)

Am 03. Juni 2018 fand das Klimafest/ der autofreie Sonntag statt. Entgegen der Regelung in den letzten Jahren war es in diesem Jahr erstmals auch Anwohnerinnen und Anwohnern nicht möglich, in bzw. aus dem gesperrten Bereich zu fahren (siehe https://www.hannover.de/content/download/714503/17956763/file/Verkehrsinfo_Autofreier+Sonntag.pdf). In dem Dokument sind als zur Ein- bzw. Ausfahrt berechtigt, neben Polizei, Rettungsdiensten etc., „sonstige Personen mit Durchfahrtsgenehmigungen“ aufgeführt.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Sperrung der Innenstadt und wer ist Antragsteller bzw. Genehmigungsbehörde für die Sperrung?
2) Wie wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber informiert, dass sie ihr Grundstück am 03. Juni 2018 nicht mit ihrem Kraftwagen verlassen dürfen bzw. erreichen können und wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind innerhalb der vorgenommenen Sperrung gemeldet?
3) Wer sind „sonstige Personen mit Durchfahrtsgenehmigungen“, wo beantragt bzw. erhält man eine solche Durchfahrtsgenehmigung und wie viele solcher Genehmigungen wurden in diesem Jahr ausgestellt?

Schriftlich beantwortet

1) Straßensperrungen sind gemäß § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig, wenn die betreffenden Straßen für die Veranstaltungen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Antragstellerin ist die Veranstalterin, also die Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch das Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro der LHH. Genehmigungsbehörde ist OE 15.5 / Eventmanagement.
Die AnwohnerInnen wurden über folgende Medien informiert: Presse,
www.hannover.de, diverse Printmedien und Monatszeitschriften. Darüber hinaus wurden die Verkehrseinschränkungen auf der Seite der Verkehrsmanagementzentrale veröffentlicht sowie entsprechende Verkehrsschilder ab dem 25.05. aufgestellt. Die Burgstraße wurde per Postwurfsendung informiert. Darüber hinaus wurden alle Taxi-Unternehmen, alle Hotels, Union Boden, Theater, Museen schriftlich und zum Teil telefonisch informiert. Den betroffenen Hotelgästen wurde eine Rikscha bereitgestellt.
2) In dem gesperrten Bereich der Innenstadt waren zum 31.3.2018 insgesamt 1.615 Personen mit Hauptwohnung gemeldet. Mit Stand vom 31.12.2017 konnten für das Betrachtungsgebiet 930 Privathaushalte und rund 380 privat genutzte PKW durch Schätzung ermitteln. Zur Methodik: Die Haushaltszahl ist das Ergebnis der jeweils zum Jahresanfang kleinräumig durchgeführten Haushaltegenerierung – einem qualifizierten Schätzverfahren, bei dem aufgrund von Indizien in den Statistikdaten zum Einwohnerbestand wahrscheinliche Haushaltszusammenhänge ermittelt werden. Die Anzahl der privat genutzten PKW wurden anhand der im Stadtteil Mitte errechneten Dichte von 236 PKW je 1.000 Einwohner*innen auf das Betrachtungsgebiet umgerechnet (236/1000*1615). „Quelle: Statistikstelle der Landeshauptstadt Hannover“
3) Unter „Sonstige Personen“ sind Einzelfälle zu verstehen, die vom Veranstalter / der Veranstaltungsleitung geprüft werden in Hinblick auf die Sicherheit für die Veranstaltung und die ggf. besondere Härte bei Verweigerung der Durchfahrt. Es wurde 1 Anfrage gestellt und diese auch bewilligt. Laut Aussagen der Polizei und der Sicherheitskräfte gab es an den Sperren keine Vorkommnisse.

TOP 9.2.3.
Nicht angemeldete Hunde im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1462/2018)

In der Antwort auf die Anfrage zu angemeldeten Hunden im Stadtbezirk Mitte (DS 15-1087/2018) wird zu 3) die Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde, unter Hinweis auf Zahlen vergleichbarer Städte, auf 20.000 bis 26.000 geschätzt. Die finanziellen Verluste durch entgehende Hundesteuer sind folglich immens für die Landeshauptstadt Hannover. Wenn man von 132,00 Euro Steuer je Hund ausgeht, ergeben sich Einnahmeverluste von über 2,5 Millionen Euro pro Jahr.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Was gedenkt die Verwaltung zur Verringerung der Dunkelziffer zu unternehmen?
2) Wie viele nicht angemeldete Hunde wurden in den letzten fünf Jahren durch Bedienstete der Stadt bzw. durch die Polizei festgestellt?
(Bitte tabellarische Auflistung: Jahr - Anzahl Hunde - Feststellung Stadt - Feststellung Polizei)
3) Kann bei vorsätzlicher Nichtanmeldung des Hundes die Haltung eines solchen seitens der Stadt bzw. anderer Behörden untersagt werden?

Schriftlich beantwortet

Bezüglich der Dunkelziffer von nicht angemeldeten Hunden in der Landeshauptstadt Hannover scheint es ein Missverständnis zu geben. In der Antwort auf die Fragen aus der DS 15-1087/2018 wurde nicht ausgeführt, dass es in der Landeshauptstadt Hannover 20.000 bis 26.000 nicht angemeldete Hunde gibt. Es wurde dargelegt, dass eine genaue Abschätzung nicht möglich ist. Im Vergleich zu Düsseldorf mit ca. 20.000 gemeldeten Hunden und Dortmund mit ca. 26.000 gemeldeten Hunde sind in der Landeshauptstadt Hannover verhältnismäßig wenig Hunde gemeldet, aktuell 15.868. Dies deutet auf eine hohe Dunkelziffer an nicht angemeldeten Hunden in der Landeshauptstadt Hannover hin.
Dies vorab ausgeführt nehmen wir zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1) Das Aufgabengebiet Hundesteuer erhält von anderen Fachbereichen, insbesondere den Fachbereichen Öffentliche Ordnung und Umwelt und Stadtgrün, sowie der Polizei Hinweise und Feststellungen auf nicht angemeldete Hunde. Diesen wird unverzüglich nachgegangen. Darüber hinaus werden noch zwei eigene Außendienstmitarbeiter überwiegend für Hundesteuerkontrollen eingesetzt. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es in Niedersachsen anders als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen rechtlich nicht möglich ist, ohne konkreten Anlass Hundesteuerkontrollen durchzuführen. Die Außendienstmitarbeiter dürfen beispielsweise nicht einfach bei einem zufällig ausgewählten Mieter in einem Mehrfamilienhaus klingeln und nach in dem Haus gehaltenen Hunden fragen, wenn es nicht einen konkreten Hinweis auf einen nicht angemeldeten Hund im Haus gibt.
Zu 2) Es gibt keine statistische Erhebung darüber, wie viele nicht angemeldete Hunde durch Bedienstete der Stadt bzw. durch die Polizei festgestellt worden sind.
Zu 3) Eine Nichtanmeldung kann je nach Lage des Einzelfalls ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren zur Folge haben. Eine Untersagung der Hundehaltung ist jedoch nicht möglich.

TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Unterlassene Abstimmung über SPD-Anträge
(Drucks. Nr. 15-1467/2018)

Zu der Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16. April 2018 hatte die SPD-Fraktion im Bezirksrat Mitte mehrere Anträge rechtzeitig vor dem Antragsschluss eingebracht, über welche nicht abgestimmt worden ist.
Nachdem die CDU-Fraktion unter dem Vorwand der Unzulässigkeit ohne jeglichen vorherigen Hinweis der Bezirksbürgermeisterin gegenüber der SPD-Fraktion versucht hatte, alle 5 SPD-Anträge von der Tagesordnung absetzen zu lassen, die den Hinweis enthielten „Begründung folgt mündlich“ und sie dann mit ihrem Ansinnen erfolglos blieb, teilte die CDU-Fraktion im Sitzungsverlauf mit, sie werde alle diese Anträge „in die Fraktion ziehen“. Noch während derselben Bezirksratssitzung hatte die CDU-Fraktion selbst einen Änderungsantrag eingebracht mit dem Hinweis „Begründung folgt mündlich“.
Die SPD-Fraktion bestand darauf, dass über den Geschäftsordnungsantrag der CDU hinsichtlich der Dringlichkeit der Bezirksrat als Gremium abstimmt.
Es fand jedoch weder eine Abstimmung über die Dringlichkeit der SPD-Anträge im Rahmen des Vertagungsantrages statt noch eine Abstimmung über die SPD-Anträge in der Sache.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. War das Verhalten der Sitzungsleitung im Umgang mit den SPD-Anträgen rechtmäßig?
2. Wie hätte nach Maßgabe des NKomVfG, der Hauptsatzung der LHH und der GO des Rates an sich verfahren werden müssen?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat eine Fraktion oder haben EinzelvertreterInnen, wenn ihre Anträge auf eine solche Weise nicht zur Abstimmung gestellt und damit ausrangiert werden bzw. an wen kann man sich zur Klärung solcher Fragen wenden?

Schriftlich beantwortet

Zu 1. und 2.
Gemäß § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt der Rat sich – und über § 91 Abs. 5 NKomVG auch allen Stadtbezirksräten – zur Regelung der sitzungsbezogenen Verfahrens- und Organisationsfragen eine Geschäftsordnung (GO). In Bezug auf Anträge zur Geschäftsordnung trifft das NKomVG selbst keine Regelungen. Die aktuelle Fassung der GO wurde am 26.04.2018 durch den Rat beschlossen. Gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 47 Abs. 1 der GO gilt mit dem Antrag einer Fraktion als beschlossen, dass ein Tagesordnungspunkt abgesetzt oder vertagt ist, wenn er keine besondere Dringlichkeit beansprucht. Nach Maßgabe dieser Bestimmung besteht für die Antragstellerin oder den Antragsteller die Möglichkeit, die Dringlichkeit des Antrags zu begründen. Wird Dringlichkeit geltend gemacht, erfolgt darüber eine Abstimmung.
Zu 3.
Gem. § 13 Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 GO ist im Fall einer Absetzung oder Vertagung der Tagesordnungspunkt in der nächsten ordentlichen Sitzung zu behandeln und wird somit spätestens dann zur Abstimmung gestellt. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der GO können Gegenstand einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit zwischen den Gremienmitgliedern oder einzelnen Gremienmitgliedern und dem Organ (z.B. Rat, Stadtbezirksrat) sein. Der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht sind dagegen nicht berechtigt und verpflichtet, über die Einhaltung der GO zu wachen. Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn mit der Verletzung der GO ein Gesetzesverstoß einhergeht, der die Rechtswidrigkeit eines gefassten Beschlusses nach sich zieht.

TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
(PIRATEN)


TOP 9.4.1.
Öffentlich geförderter Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-1338/2018)

Die Politik sollte einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für öffentlich geförderten Wohnraum haben.
Nach meinen Recherchen gibt es 3 Fördermöglichkeiten:
1. Region (schön dargestellt auf Hannover.de)
Wenn zu einer Nettokaltmiete von 5,60 Euro vermietet wird, kommt es zu einer Förderung von 22% bis zu Kosten von 2600 pro qm, darüber 75% der Kosten, aber nicht mehr als 450 Euro, dazu 5000 Euro pro Kleinwohnng bis 45 qm
2. Kommunales Wohnraumförderprogramm der LHH (nach DS 1724/2013)
Hier ist die Förderung gestaffelt und im Wesenlichen so:
Grundförderung Zusatzförderung Miete
B-Schein bis 50 qm 20T BKZ 1,70 pro qm 5,40
bis 60 qm 18T BKZ 0,50 mehr bei 4 Zi
4 + Zi 28T BKZ
B-Schein 15 T BKZ 1,00 pro qm 5,80
+20%
B-Schein kein BKZ 1.-3. Jahr 2,00 /qm 6,30
+60 danach 0,50 /qm
3. bei dem Versuch die Landesförderung zu verstehen, bin ich gescheitert, die Angaben sind zu diffus und es wird auf die Einreichung konkreter Projekte verwiesen, die ich nicht einreichen konnte.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Ist das Kommunales Wohnraumförderprogramm der LHH weitergeschrieben worden und in welchem Umfang kann es in Anspruch genommen werden?
2. Wie sieht die Landesförderung aus?
3. Könnten anhand eines gängigen etwa 8 bis 12 Familienhauses die Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden, wenn- wie üblich - 25% des Wohnraumes öffentlich gefördert werden?

Schriftlich beantwortet

1. Das in der Drucksache 1724/2013 vom Rat beschlossene Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover hat bisher weitgehend unverändert Bestand. Es sind lediglich geringfügige Anpassungen an gesetzliche Veränderungen (Fortschreibung der Energieeinsparungsverordnung) bzw. an Änderungen in der Landesförderung (Erhöhung der Miete von 5,40 € auf 5,60 € und Änderung der Kinderzimmermindestgrößen) erfolgt.
Ergänzend zur Landesförderung oder eigenständig kann nach dem städtischen Förderprogramm in Hannover neu geschaffener Mietwohnraum im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel mit Baukosten- und Aufwendungszuschüssen gefördert werden. Aufgrund der guten Nachfrage wurden die Fördermittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits mehrmals aufgestockt. Zurzeit stehen für Baukostenzuschüsse jährlich 6 Mio. € für ca. 300 Wohnungen zur Verfügung, von denen allerdings schon ein großer Teil für konkrete Maßnahmen reserviert sind.
2. Das Land Niedersachsen fördert einen Teil der Gesamtbaukosten - je nach Höhe des Einkommens der zukünftigen Mieter und der Eingangsmiete - mit für 20 bzw. 30 Jahre zinslosen Darlehen:
Für Wohnberechtigte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) liegt („niedrige Einkommen“), beträgt das Darlehen bis zu 75% der Gesamtbaukosten bei einer Eingangsmiete von 5,60 €.
Bei Wohnungen für zukünftige Mieter mit „mittlerem Einkommen“ (Überschreitung der Einkommensgrenze nach NWoFG um bis zu 60%) können Darlehen bis zu 45% der Gesamtbaukosten bei einer Eingangsmiete von 7,00 € gewährt werden.
Die Gesamtbaukosten werden allerdings auf maximal 2.900 € je Quadratmeter geförderter Wohnfläche gedeckelt, d.h. bei höheren Baukosten - wie es in Hannover oft der Fall ist - erhöht sich das Darlehen nicht mehr entsprechend.
Hinzu kommen noch zusätzliche Darlehen für Aufzüge, kleine Wohnungen bis 60 m², Wohnungen, die barrierefrei und für Rollstuhlfahrer nutzbar sind (soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben), und - bei Wohnungen für Wohngemeinschaften und Wohngruppen - für einen Gemeinschaftsraum.
Im Rahmen der Förderung für niedrige Einkommen (Miete 5,60 €) kann neuerdings ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15% des Ursprungsdarlehens bewilligt werden, wenn eine Miet- und Belegungsbindung von 30 statt sonst 20 Jahren akzeptiert wird.
3. Siehe Fallbeispiel in Anlage 1.
Eine Mischung der Programmteile (einige Wohnungen für niedrige Einkommen, andere für niedrige bis mittlere bzw. mittlere Einkommen) ist möglich und bei größeren Objekten auch erwünscht.
Eine Tabelle der Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines sowie eine Kurzübersicht über die Fördermöglichkeiten und -bedingungen sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

TOP 9.4.2.
Rathausaffäre
(Drucks. Nr. 15-1444/2018)

Die Rathausaffäre beschädigt den guten Ruf der Landeshauptstadt Hannover und beeinträchtigt sicher auch die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Täglich erfahren wir aus der Presse Neues. Die Quellen der Informationen bleiben oft dunkel. Die handelnden Personen und die Ratsfraktionen scheinen zur Bewältigung der Krise nicht in der Lage.
Da kann man schon verlangen, dass dem Bezirksrat Mitte, der sich immer eine unabhängige Meinung gebildet hat, dazu Auskunft gegeben wird.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Welche Vorwürfe machen aus Sicht der Stadtverwaltung die Rathausaffäre aus?
2. Wie werden diese Vorwürfe bearbeitet?
3. Wie soll die Rathausaffäre beendet werden?
Schriftlich beantwortet
1. Es bestehen der Vorwurf des Geheimnisverrats und der Vorwurf der Untreue der beiden beschäftigen Beamten. Gegen Herrn Oberbürgermeister Schostok hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls Ermittlungen eingeleitet.
2. Diese Vorwürfe werden juristisch bearbeitet durch die Staatanwaltschaft Hannover und in einem Disziplinarverfahren bei der Stadtverwaltung. Die Kommunalaufsicht prüft, ob auch gegen den Oberbürgermeister ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Ein solche wäre von dort zu führen.
3. Nach Vorstellung der Verwaltung mit Abschluss der zurzeit laufenden Verfahren bei der Staatsanwaltschaft, der Disziplinarbehörde (Landeshauptstadt Hannover) und der Kommunalaufsicht.

TOP 9.4.3.
Terminvergabe der Kfz-Zulassungsstelle
(Drucks. Nr. 15-1445/2018)

Die Terminvergabe der Zulassungsstelle erfolgt derzeit ausschließlich über das Internet. Die angebotenen Termine liegen für Privatkunden etwa 3 Wochen in der Zukunft.
Der Zulassungsservice, dem sich Autohäuser bedienen, ist hingegen in der Lage innerhalb von 2 Tagen eine Zulassung zu Wege zu bringen. Das ist offenbar ein Weg, der auch Privatpersonen offensteht mit nicht unbeträchtlichen Kosten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wie funktioniert die Zulassung von PKW über einen Zulassungsservice?
2. Wie kommt ein Zulassungsservice an Termine?
3. Wie hoch ist die prozentuale Nichtnutzung von Terminen bei Privatpersonen und Zulassungsservice?

Schriftlich beantwortet
1. Der zukünftige Fahrzeughalter bevollmächtigt den Zulassungsservice die Zulassung eines Fahrzeugs zu beantragen. Der Zulassungsservice legt die zur Zulassung erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsbehörde vor und nimmt die abschließend bearbeiteten Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder zur Weitergabe an den Fahrzeughalter wieder entgegen.
2. Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, vollständige Zulassungsanträge in größeren Stückzahlen mit den kompletten, für die Zulassung erforderlichen Unterlagen abzugeben und zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Empfang zu nahmen. Dieses Verfahren bietet der Zulassungsbehörde Möglichkeiten, auch außerhalb der Zeiten, in denen Kunden die Zulassungsbehörde besuchen, Zulassungen effektiv und in großer Stückzahl zu bearbeiten und die fälligen Gebühren als Sammelbetrag zu erheben.
3. Zu dieser Frage liegen keine statistischen Zahlen vor.
TOP 10.
Genehmigung von Protokollen

TOP 10.1.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 16.04.2018
Einstimmig

TOP 10.2.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 14.05.2018
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 22:20 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin