Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 18.04.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.04.2018)
Protokoll (erschienen am 07.09.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 19.04.2018

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 18. April 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD) i.V. für Ratsfrau Pluskota
(Ratsfrau Pluskota) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Dipl.-Ing. Fahr
Herr Dipl.-Ing. Kleine
Herr Sprenz
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
(Herr Winter) (Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Wippach

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Freiwald Fachbereich Tiefbau
Herr Klingebiel Fachbereich Tiefbau
Herr Walter Fachbereich Tiefbau
Herr Konerding Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister

Gast:
Frau Kupsch Stadtbezirksbürgermeisterin

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Anträge

1.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Akzeptanz von städtischen Obdachlosenunterkünften
(Drucks. Nr. 0787/2018)

1.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 0793/2018)

1.3. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Drucks. Nr. 0453/2018)

1.3.1. Änderungsantrag "Bessere Lösung - Sozialklausel einführen!" der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0453/2018: Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Drucks. Nr. 0616/2018)

2. Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover
(Drucks. Nr. 0441/2018 N1 mit 1 - bereits mit Drs. Nr. 0441/2018 übersandt Anlagen)

3. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

3.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0736/2018 mit 5 Anlagen)

3.2. Bebauungsplan Nr. 1551, 6. Änderung – Thie Nord,
Bebauungsplan Nr. 1552, 2. Änderung – Thie Süd,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0838/2018 mit 4 Anlagen)

3.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0491/2018 mit 3 Anlagen)

3.3.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0491/2018 E1 mit 1 Anlage)

3.3.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0491/2018: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße,
Auslegungsbeschluss - Befristete Aussetzung der Wirkung des Bebauungsplans 1808 für die angrenzenden Gebiete
(Drucks. Nr. 0999/2018)

3.4. Bebauungsplan Nr. 1046, 2. Änderung - Borstelmannstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0652/2018 mit 3 Anlagen)

3.5. Bebauungsplan Nr. 1048, 1. Änderung - nördl. Steinkampweg -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0653/2018 mit 3 Anlagen)

4. Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015
(Drucks. Nr. 0002/2018 N2 mit 7 Anlagen)

5. Konzept zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz
(Drucks. Nr. 0313/2018 mit 4 Anlagen)

6. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 11, Ahlem, Badenstedt, Davenstedt
(Drucks. Nr. 0176/2018 N1 mit 2 Anlagen)

7. Bericht der Verwaltung

8. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Abschluss von Verträgen
(Drucks. Nr. 0906/2018)

10. Bericht der Verwaltung

11. Anfragen und Mitteilungen





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 2. wurde von der CDU in die Fraktion gezogen.


TOP 3.4. und 3.5. wurden von FDP in die Fraktion gezogen.
TOP 6. wurde von der Verwaltung abgesetzt.
Unter TOP 3.3.2. wurde ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion als Tischvorlage hinzugefügt.
1. Anträge

1.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Akzeptanz von städtischen Obdachlosenunterkünften

(Beschlussdruck. Nr. 0787/2018)

Ratsherr Blaschzyk sah dringenden Handlungsbedarf bezüglich der Akzeptanz von städtischen Obdachlosenunterkünften und fand es bedauerlich, dass dem Antrag in den vorigen Ausschüssen nicht gefolgt worden sei. Er richtete an die Verwaltung den dringenden Appell, die Unterbringung und die Situation für Obdachlose zu verbessern.

Ratsherr Kelich merkte an, dass durch den Haushaltsbegleitantrag im Jahr 2016 bereits eine Gewichtung von Konzept und Wirtschaftlichkeit mit 2/3 zu 1/3 und damit eine qualitative Aufwertung vorgenommen worden sei. Auf Grundlage des Investmemorandum 500 plus seien zwei Standorte für die Obdachlosenunterkünfte in der Umsetzungsphase. Es sei bereits eine Reihe von Maßnahmen angeschoben worden, die aber erstmal umgesetzt werden müssen.

Beigeordneter Machentanz betonte, ihm sei es lieber, die benötigten Wohnungen zu bauen. Um die Akzeptanz der Obdachlosenunterkünfte zu erhöhen, fordere er Einbettzimmer für eine sichere Übernachtung. Dieser Antrag gehe ihm deshalb nicht weit genug, sei aber ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0787/2018 mit 5 Stimmen dafür, 6 Gegenstimmen und 0 Enthaltung ab.

1.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Beschlussdrucks. Nr. 0793/2018)
1.3. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Beschlussdrucks. Nr. 0453/2018)
1.3.1. Änderungsantrag „Bessere Lösung – Sozialklausel einführen!“ der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0453/2018: Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Beschussdrucks. Nr. 0616/2018)

Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) sei sozial höchst ungerecht. Eigentum sei nicht nur in der Hand von Unternehmen, sondern häufig auch von privaten Bauherren. Die Instandhaltung und der Bau der Straßen sei Aufgabe der Allgemeinheit und nicht der einzelnen Anlieger*innen. Die Stadt habe hohe Steuereinnahmen und nach Abzug des bürokratischen Aufwands sei der Gewinn der SABS verschwindend gering. Es gebe seiner Ansicht nach kein sachliches Argument, die SABS aufrecht zu erhalten.

Ratsherr Förste hingegen sah gute Gründe für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Zum einen steigere sich der Wert der Grundstücke und es gebe bessere Straßen vor der Haustür. Zum anderen können Straßenausbaubeiträge im Gegensatz zur Grundsteuer nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden. Es gebe aber sicherlich soziale Härtefälle, und er befürworte deshalb eine Sozialklausel. Grundsätzlich sei er jedoch der Ansicht, dass Eigentümer Rücklagen bilden müssen.

Beigeordneter Machentanz betonte, er sei ebenfalls gegen die SABS. Ohne Finanzierungsalternative würden die Kosten jedoch von den Immobilieneigner*innen auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Seiner Meinung nach sollen die Kommunen durch eine gerechte Steuergesetzgebung finanziell in der Lage sein, Straßen ohne Gebühren instand halten zu können. Auch er sah die Gerechtigkeitsdefizite und wolle dem Antrag der Die FRAKTION deshalb zustimmen.

Ratsherr Kelich betonte, dass man eine Kompensierung im Zuge der Haushaltsplanungen beschließen müsse. Man könne die SABS nicht einfach abschaffen, weil gerade die Steuereinnahmen sprudeln. Er machte darauf aufmerksam, dass bei dem Kauf eines Grundstücks auch Erschließungsbeiträge für den Bau der Straßen zu zahlen seien. Dies folge der gleichen Logik wie die SABS, die in erster Linie auch dem eigenen Grundstück diene. Zur Sozialabfederung sei auch eine Ratenzahlung möglich. Andere Möglichkeiten, die rechtlich haltbar wären, seien beim Antrag von der Die FRAKTION ein Problem. Eine Gerechtigkeitslücke in der SABS sei seiner Ansicht nach, dass Unternehmen diese Beiträge steuerlich absetzen können, Privateigentümer*innen jedoch nicht.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian bezog sich auf ein Urteil des hessischen Veraltungsgerichtshofes, nach dem Kommunen verpflichtet seien, Straßenausbaubeiträge zu erheben und sogar dazu verpflichtet werden können. Bei defizitärer Haushaltslage müssen demnach Einnahmen bis zu Höchstsätzen generiert werden. Unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten müsse man sich deshalb Gedanken machen und Stellschrauben ansetzen. Es reiche nicht, Forderungen zu stellen, man müsse auch Lösungen liefern. Diese seien nur im Rahmen der Haushaltsaufstellungen zu finden und zu beantworten.

Ratsherr Hirche teilte mit, dass Bürger*innen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bis zu 30.000 € zahlen sollen. Die Anwohner*innen können nicht verstehen, dass für so vieles Geld da sei, sie jedoch doppelt zur Kasse gebeten werden.

Ratsherr Kelich wollte von der Verwaltung wissen, ob es im genannten Stadtbezirk diese Summen an Straßenausbaubeiträgen schon mal gegeben habe.

(Protokollnotiz:


- Wie hoch sind die höchsten Straßenausbaubeiträge für Hausbesitzer im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt?

Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt wurden im Zeitraum von 2003 bis 2018 insgesamt 23 Straßenbaumaßnahmen abgerechnet. Diese Abrechnungen gliedern sich in insgesamt 980 Einzelbeiträge (i.d.R. Beitragsbescheide oder Ablösungsverträge).
Der höchste Straßenausbaubeitrag für ein Ein- bzw. Zweifamilienhausgrundstück hat im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt rund 11.900 € betragen. Dabei handelte es sich um ein etwa 840 m² großes Wohngrundstück bebaut mit zwei Vollgeschossen. Die Abrechnung betraf den Vollausbau (inkl. Straßenbeleuchtung und -entwässerung) einer Anliegerstraße (Sackgasse mit 14 Grundstücken) mit einem Anliegeranteil von 75 %.
Bei weiteren Abrechnungen in diesem Stadtbezirk lagen einzelne Höchstbeiträge für ähnliche Wohngrundstücke bei rund 4.500 € (Wohnbebauung mit 1 Vollgeschoss) sowie bei rund 6.000 €, 6.800 € und 9.200 € (Wohnbebauung mit 2 Vollgeschossen). Für Reihenhausgrundstücke lag der Höchstbeitrag bei rund 1.700 € und für Eigentumswohnungen bei rund 2.350 € (Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten).)

Ratsherr Wruck machte darauf aufmerksam, dass der Rat Anträge zum Haushaltsjahr 2019 beschließen könne und die Verwaltung sich daranhalten müsse. Er kritisierte, dass Erschließungskosten sowohl beim Erwerb und zum zweiten Mal nach der SABS zu zahlen seien. Weiter betonte er, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg die Möglichkeit sehe, die SABS in Niedersachsen auszusetzen. Es sei überflüssig, mit einem Urteil aus Hessen zu argumentieren. Der Antrag der CDU-Fraktion sei legitim, richtig, sozial gerecht und schaffe Bürokratie ab. Er sei überzeugt, dass die Einnahmen gegenüber dem bürokratischen Aufwand sehr gering seien.

Ratsherr Hirche bat um Auskunft, was ein laufender Meter in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt nach der SABS koste.

Ratsherr Kelich antwortete, dass man das nicht so einfach sagen könne. Es sei eine individuelle Berechnung, die sich danach richte, ob sich z.B. öffentliche oder teilöffentliche Einrichtungen dort befinden, die mehr Verkehr auslösen und einen größeren Teil der Beiträge zu zahlen haben. Dadurch können die Beiträge um ein Vielfaches sinken. Zu Ratsherrn Wruck meinte er, dass es einen politischen Beschluss zum Haushalt brauche. Die SABS sei 1992 durch die Kommunalaufsicht aufgrund der desolaten Haushaltslage eingeführt und durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt worden.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian sagte zu Ratsherrn Wruck, dass sich das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs unmittelbar auf die Kommune auswirke, die in Berufung gegangen sei. Die Berufung sei seinerzeit zugelassen worden, weil das Untergericht es für eine wichtige Rechtsfrage gehalten habe. Jede Kommunalaufsicht werde bei Überprüfung eines defizitären Haushalts die Gesetzgebung oder Rechtsprechung heranziehen und zwangsweise auf das Urteil vom hessischen Verwaltungsgerichtshof, Kassel 8. Senat / 8A / 1485/2013 stoßen. Wenn dann eine niedersächsische Kommune klage, lande diese beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Gebe es bis dahin keine anderen Entscheidungen, werde es sich die Entscheidung aus Hessen ansehen und entscheiden, ob dieser gefolgt werde oder nicht. Selbst beim Bundesverfassungsgericht seien Straßenausbaubeiträge als verfassungsgemäß erachtet worden.

Ratsherr Hirche machte deutlich, dass im Stadtbezirksrat eine andere Meinung gelte als im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.

Ratsherr Blaschzyk erläuterte, dass 1/3 der niedersächsischen Kommunen die SABS abgeschafft habe. Es gebe keine politische Mehrheit in der jetzigen Form für die SABS. Rot-Grün solle sich überlegen, ob es vor dem Hintergrund des Bürgerwillens gerechtfertigt sei, so kompromisslos daran festzuhalten.


Ratsherr Wruck betonte, er wolle zu diesem Thema einen Beschluss über einen Parteitag herbeiführen um eine einheitliche Linie zu haben. Bereits seit der Einführung sei er jedoch der Meinung, dass die SABS ungerecht sei. Er gab Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian jedoch Recht, dass das Gericht wichtige relevante Urteile berücksichtigen müsse. Die Gerichte haben im Wesentlichen erklärt, die SABS sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Das sei etwas Anderes, als wenn die SABS als obligatorisch für alle angesehen werde. Man könne sie installieren, man könne sie aber auch abschaffen. Auch das sei nicht grundgesetzwidrig.

Ratsherr Markurth wies zur Sachaufklärung darauf hin, dass das Thema SABS nie auf der Tagesordnung der Stadtbezirksräte gestanden habe. Diese hätten keine Kompetenz, darüber zu befinden. Die Stadtbezirke haben lediglich über die Sanierung von Straßen entschieden und dieses Ansinnen aus unterschiedlichen Gründen manchmal abgelehnt. Die SABS sei seiner Ansicht nach ein Steuerungsinstrument bei Haushaltsberatungen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0793/2018 mit 4 Stimmen dafür, 7 Gegenstimmen und 0 Enthaltung ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0453/2018 mit 4 Stimmen dafür, 7 Gegenstimmen und 0 Enthaltung ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0616/2018 mit 1 Stimmen dafür, 10 Gegenstimmen und 0 Enthaltung ab.

2. Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover
(Beschlussdrucks. Nr. 0441/2018 N1)
Die Drucksache wurde in die CDU-Fraktion gezogen.

3. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten
3.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 – Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Beschlussdrucks. Nr. 0736/2018)
Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0736/2018 einstimmig zu.
3.2. Bebauungsplan Nr. 1551, 6. Änderung – Thie Nord,
Bebauungsplan Nr. 1552, 2. Änderung – Thie Süd, Aufstellungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 0838/2018)
Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0838/2018 einstimmig zu.
3.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße, Auslegungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 0491/2018)


3.3.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße, Auslegungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 0491/2018 E1)
3.3.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0491/2018: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße,
Auslegungsbeschluss - Befristete Aussetzung der Wirkung des Bebauungsplans 1808 für die angrenzenden Gebiete

(Beschlussdrucks. Nr. 0999/2018)
Ratsherr Hirche stellte den Antrag vor.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0999/2018 mit 1 Stimmen dafür, 10 Gegenstimmen und 0 Enthaltung ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0491/2018 E1 mit 10 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 0 Enthaltung zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0491/2018 mit 9 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zu.

3.4. Bebauungsplan Nr. 106, 2. Änderung – Borstelmannstraße – Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Beschlussdrucks. Nr. 0652/2018)
Die Beschlussdrucksache wurde in die FDP-Fraktion gezogen.
3.5. Bebauungsplan Nr. 1048, 1. Änderung – nördl. Steinkampweg – Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Beschlussdrucks. Nr. 0653/2018)
Die Beschlussdrucksache wurde in die FDP-Fraktion gezogen.

4. Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015 (Beschlussdrucks. Nr. 0002/2018 N2)

Beigeordneter Machentanz monierte, dass die Frist von 4 Wochen bis zu einer erneuten Beratung der Drucksache im Ausschuss nicht eingehalten worden sei.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass er sich in der letzten Sitzung darüber beklagt habe, die Verwaltung arbeite zu langsam. Um dies zu verbessern, habe die Verwaltung die Drucksache deshalb schnellstmöglich wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0002/2018 mit 10 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltung zu.



5. Konzept zur Bürgerbeteiligung Steintorplatz
(Beschlussdrucks. Nr. 0313/2018)

Ratsherr Kelich begrüßte es außerordentlich, dass das Konzept jetzt vorliege und eine halbe Million Euro für diesen wichtigen Platz in den Haushalt eingestellt worden sei, um einen umfangreichen Beteiligungsprozess zu ermöglichen. Das Konzept sei sehr niederschwellig. Es seien keine Vorkenntnisse erforderlich und man könne seine Meinung dazu abgeben, egal wo man herkomme. Am Anfang seien die Stärken und Schwächen des Platzes und der Umgebung zu analysieren, um dann zu einem vernünftigen Dialog zu kommen. Im weiteren Prozess mit der Öffentlichkeit solle es zu einem kooperativen Entwurfsverfahren kommen.

Ratsherr Blaschzyk teilte mit, dass seine Fraktion, aufgrund der Art und Weise der Bürger*innenbeteiligung der Drucksache nicht zustimmen werde. Die Gestaltung des Platzes sei eines der zentralen Themen im letzten Kommunalwahlkampf gewesen. Mit dem Wahlergebnis hätten die Bürger*innen bereits darüber abgestimmt, dass sie keine Bebauung wollen. Er befürchte, dass bei einer ergebnisoffenen Bürger*innenbeteiligung am Ende doch eine Bebauung stehen könne. Die Summe sei zudem völlig unangebracht. Er schlug vor, 2-3 Vorschläge auszuarbeiten und den Bürger*innen zu präsentieren, um dann anhand der Vorschläge Modifikationen vorzunehmen. Die Bürger*innen sollten am Ende bei der Umsetzung eingebunden werden. Er sei der Auffassung, dass in den Städten, in den nächsten Jahren durch Onlinehandel ca. 30-50 % weniger Gewerbeflächen benötigt werden. Die Stadt brauche attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten, die Menschen in die Innenstadt locken und zum Verweilen einladen. Seine Fraktion sei für die Stärkung als Platzfunktion und nicht als Bauland.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian sagte an die CDU gerichtet, dass erst behauptet werde, Rot-Grün entscheide sich über die Köpfe der Bürger*innen hinweg für eine Bebauung des Platzes. Nun starte man ein Bürger*innenbeteiligungsverfahren, aber jetzt werden Bedenken geäußert, dass bei einem offen gestalteten Verfahren doch eine Bebauung herauskommen könne. Die Verwaltung gehe neue Wege, um die Bürger*innen zu erreichen, die eben nicht zu den engagierten und üblichen Diskutanten gehören.

Ratsherr Engelke kritisierte Ratsherrn Blaschzyk, das Ergebnis schon vorweg zu nehmen. Damit unterstelle er der Verwaltung und dem Unternehmen, die die Bürger*innenbeteiligung begleite, Manipulation. Die Bürger*innen sollen auf Grundlage eines neuen Konzeptes befragt werden und am Ende schaue man, was dabei herauskomme.

Ratsherr Kelich betonte, es werde ein ergebnisoffener transparenter Prozess durchgeführt. Seiner Meinung nach sei der Platz in seinem jetzigen Aussehen für die Mehrheit der Stadtgesellschaft nicht akzeptabel. Daher sei an dieser zentralen Stelle mit Basisarbeit zu beginnen. Am Ende stehe dann ein kooperativer Entwurf. Man müsse sich vom Ergebnis überraschen lassen. Auf jeden Fall werde damit ein Großteil der Gesellschaftsmeinung niederschwellig abgebildet.

Ratsherr Hirche äußerte, er könne sich auf dem Platz Bäume, einen Brunnen und Parkbänke vorstellen.

Ratsherr Blaschzyk betonte, seiner Ansicht nach sei die Höhe der geplanten Ausgaben für die Bürger*innenbeteiligung nicht transparent. Diese könne man kostengünstiger gestalten. Bei der Stadtverwaltung gebe es genug gute Mitarbeiter*innen, die man einbinden könne. Er sehe deshalb keinen Grund, das Ganze ausschließlich in externe Hände zu geben.

Ratsherr Wruck sah den Steintorplatz bis hin zur Schillerstraße als wichtiges städtebauliches Areal. Seiner Meinung nach sei die Bürger*innenbeteiligung wichtig und die Summe angemessen. Er wünsche sich ein Gesamtbild und keine einzelnen Meinungen. Deshalb solle eine Grobbefragung vorausgehen, was sich Bürger*innen dort vorstellen, zum Beispiel Grünanlagen oder ein urbanes Zentrum.

Ratsherr Engelke wies Ratsherrn Wruck auf die Internetseite des Unternehmens und die dort vorgestellten Erfahrungen und Vorschläge für Beteiligte hin.

Ratsherr Dr. Gardemin begrüßte, dass alle Interessierten aufgefordert werden, teilzunehmen. Jede Meinung werde aufgenommen und daraus etwas Ganzes wiedergegeben. Die Beteiligung sei bislang weit über die täglichen Nutzer*innen des Steintorplatzes hinausgegangen und er sei der Meinung, dass in der Vergangenheit zu wenig Bürger*innenbeteiligung stattgefunden habe.

Ratsherr Kelich betonte die Niederschwelligkeit und lenkte die Aufmerksamkeit auf die Anlage 4 der Drucksache, in der in Phase 1 die Erkundung, in Phase 2 das Ideen sammeln, in Phase 3 die Ideen Qualifizierung und in Phase 4 das kooperative Verfahren einsetze. Dieses Verfahren sei offen und transparent und habe deshalb aus seiner Sicht Vorbildcharakter. Der Steintorplatz sei ein zentraler und wichtiger Platz für die Stadtgesellschaft und die Kosten seien dem Verfahren angemessen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0313/2018 mit 8 Stimmen dafür, 3 Gegenstimmen und 0 Enthaltung zu.



6. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand – Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 11, Ahlem, Badenstedt, Davenstedt
(Beschlussdrucks. Nr. 0176/2018 N1)

Die Verwaltung setzte die Drucksache Nr. 0176/2018 N1 von der Tagesordnung ab.

7. Bericht der Verwaltung
- Werbetafeln

Frau Linkersdörfer erläuterte, dass in der Werbesatzung einzelne Straßenzüge, das Material sowie die Farbigkeit der Tafeln festgelegt worden seien. Grundlage für die Fremdwerbung auf Werbetafeln im öffentlichen Raum sei der Werbevertrag, den die Stadt Hannover aufgrund des Ratsbeschlusses mit der Firma X-City Marketing Hannover GmbH geschlossen habe. Im Vorfeld habe es dazu aufwendige Abstimmungsprozesse mit den betroffenen Fachbereichen gegeben. Anschließend seien Standorte festgelegt worden, die die Blickachsen nicht beeinträchtigen. Andere Bereiche, wie auch die Berliner Allee, bleiben von der Werbesatzung unberührt.

Ratsherr Blaschzyk fragte nach Aspekten für die Verkehrssicherheit. Er sei der Meinung, dass die animierte Werbung in hochfrequentierten Bereichen, wo viele Verkehrsteilnehmer*innen aufeinandertreffen, eher ablenken.

Frau Linkersdörfer betonte, sie halte die Verkehrssicherheit für einen bedeutungsvollen Aspekt, der für die Standortfestlegung sehr wichtig gewesen sei.

Ratsherr Engelke fragte die Verwaltung, ob die Werbetafel an der Berliner Allee nicht auf den Grünstreifen versetzen werden könne, damit sie nicht direkt vor dem neuen Gebäude des Ärztehauses stehe. Weiter merkte er an, dass die Anzeigetafel an der Ernst-August-Galerie seiner Ansicht nach äußerst ungünstig stehe, und er bat um eine nochmalige Prüfung des Standortes. Weiter bat er um Mitteilung, ob noch mehr Tafeln aufgestellt werden und wann die Aufstellung abgeschlossen sei.

(Protokollnotiz:

- Prüfung einer Umsetzung der Werbetafel an der Ernst-August-Galerie

Die Verwaltung hat vor der Erteilung der Baugenehmigung den Standort auf seine Verkehrssicherheit geprüft und auch nach der Aufstellung der Werbevitrine (CLP-Wechsler) nochmals am Standort Sichtprüfungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen (Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Kraftfahrzeugführer*innen) durchgeführt und die Werbeanlage als verkehrssicher abgenommen. Eine Verschiebung des CLP-Wechslers am Mikrostandort ist aufgrund der bestehenden Leitungslagen nicht möglich.

- Wann ist die Aufstellung der gesamten Werbetafeln in Hannover abgeschlossen?

Der Werbevertrag für Werbeanlagen im öffentlichen Raum der LHH ist vom Fachbereich Finanzen vorbereitet, vom Rat der LHH am 17.11.2016 beschlossen worden und am 1.1. 2017 in Kraft getreten. Die aus dem Vertrag resultierenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungsanträge für die Errichtung der Werbeanlagen sind durch die Bauordnung vollständig bearbeitet und beschieden worden. Die Umsetzung vor Ort ist weitgehend erfolgt, zum konkreten Stand im Einzelnen könnte gegebenenfalls der Vertragspartner, die Firma XCM Hannover GmbH, Auskunft geben.)

Ratsherr Blaschzyk hatte gehört, dass Privateigentümer*innen von der Stadt Hannover untersagt werde, bewegte Werbetafeln an ihrer Hauswand anbringen zu dürfen und wollte wissen, ob es Möglichkeiten für Private gebe, bewegte Werbung zu installieren.

Frau Linkersdörfer antwortete, dass Werbung von Privaten nur an der Stätte der Leistung möglich sei. Ansonsten sei keine Werbung zulässig.

Stadtbaurat Bodemann fügte hinzu, dass die Werbevertragsnehmer*innen genaue Vorstellungen haben, wo sie ihre Werbung platzieren wollen. Die Abstimmung werde, wie von Frau Linkersdörfer geschildert, durchgeführt und die Verkehrssicherheitsaspekte berücksichtigt.

Ratsherr Engelke meinte, dass im Werbevertrag auch Anteile für Stadteigene Werbung vereinbart seien. Er habe bis jetzt jedoch noch keine Hinweise auf Veranstaltungen der Stadt Hannover gesehen und bat um Auskunft, wer sich um diese Werbung kümmere.

(Protollnotiz:


Wer kümmert sich um die Werbung der Stadteigenen Themen?

Im Rahmen der Genehmigung von Fremdwerbeanlagen ist regelmäßig eine Nebenbestimmung aufgenommen, nach der eine Seite oder eine zeitliche Sequenz der Wechselwerbeanlagen für Informationen im öffentlichen Interesse zur Verfügung stehen (z.B. Stadtplan, Kultur-, Verkehrs- oder Veranstaltungsinformationen). Gemäß näherer Ausführungen im Werbevertrag wird dieses Recht durch die Stadt (Fachbereich Kultur) und die Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) wahrgenommen.)

- Sachstandsbericht Flüchtlinge

Herr Lüdtke berichtete, dass aktuell 3.903 Flüchtlinge untergebracht seien und die Anzahl seit Mitte letzten Jahres langsam, aber kontinuierlich steige. Von den 1.791 Flüchtlingen, die auf Grund der Quote untergebracht werden müssen, seien inzwischen 1.127 Personen untergebracht. Das bedeute, dass das Land der Stadt wöchentlich weitere 40 Personen zuweise, damit die Quote erfüllt werde. Die Plätze für Flüchtlinge seien nahezu erschöpft. Es werde demnächst im Heimatweg eine neue Unterkunft eröffnet. In der Zeit von Mai bis Juli seien vier weitere Unterkünfte zur Belegung geplant.

Er berichtete weiter, dass momentan 1.254 Obdachlose untergebracht seien und auch hier die Unterkünfte fast vollständig belegt seien.

Ratsherr Hirche fragte, warum die Flüchtlingsunterkunft am Bahndamm in Ahlem geschlossen worden sei und stattdessen Obdachlose dort einziehen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es gerade im Winter eine doppelte Herausforderung sei, Flüchtlinge und Obdachlose unterzubringen. In dieser Abwägung sei der Politik vorgeschlagen worden, auch Einrichtungen, die ursprünglich für Flüchtlinge vorgesehen waren, für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.

8. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Engelke lobte die hervorragende Planung der Stadt in der Lavesstraße. Auch die Anlieger*innen, die in den unteren Bereichen hauptsächlich Gewerbetreibende seien, seien hoch zufrieden.

Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass an der Ampelkreuzung Berliner Allee / Schiffgraben seit einigen Tagen gearbeitet werde und fragte, was dort gemacht werde.

Herr Freiwald antwortete, dass die Signalanlage barrierefrei umgebaut und blindengerechte Einrichtungen eingebaut werde. Es seien bereits Kabel verlegt worden und nun folgen die entsprechenden Montagen an den Masten.


Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 17.10 Uhr.




Bodemann Döring
Stadtbaurat Schriftführerin