Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 12.04.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.04.2018)
Protokoll (erschienen am 06.06.2018)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
____________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 08.05.2018

PROTOKOLL

14. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 12. April 2018,
Leinetalschulen, Berckhusenstraße 120, 30625 Hannover

Beginn 18.45 Uhr
Ende 20.40 Uhr
_____________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
(Bezirksratsherr Busse) (parteilos)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
(Bezirksratsherr Johnson) (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
(Bezirksratsfrau Öztürk) (SPD)
(Bezirksratsherr Oppelt) (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Schädel) (parteilos)
(Bezirksratsfrau Starke) (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tonke (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Gohla (FB Umwelt und Stadtgrün)
Frau Dr. Ruprecht (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)




Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 14. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle

2.1. über die 12. Sitzung am 08.02.2018 - öffentlicher Teil -

2.2. über die gemeinsame Sitzung: AAWL, ASchuBi, STBR 04 am 28.02.2018

2.3. über die 13. Sitzung am 08.03.2018 - öffentlicher Teil -

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

4. A N F R A G E N

4.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

4.1.1. Ladeinfrastruktur für E-Mobilität bei Wohnanlagen mit Kfz-Stellplätzen
(Drucks. Nr. 15-0727/2018)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. Wasserschäden in der Flüchtlingseinrichtung Am Annateich
(Drucks. Nr. 15-0729/2018)

4.2.2. Wasserschaden in der Flüchtlingseinrichtung im Nikolaas-Tinbergen-Weg
(Drucks. Nr. 15-0730/2018)

4.3. der Fraktion DIE LINKE.

4.3.1. Altablagerung südlich des Eisenbartwegs
(Drucks. Nr. 15-0738/2018)

4.4. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)

4.4.1. Drucks. Nr. 0715/2017 Grundschule Buchholz-Kleefeld II, Neubau einer 3-zügigen Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0692/2018)

5. Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

5.1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates




7. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.1. Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B),
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0508/2018 mit 3 Anlagen)

7.1.2. Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte der Ev.- luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde, Kapellenstraße 7, 30625 Hannover
(Drucks. Nr. 0613/2018)

7.1.3. Erweiterung und Umstrukturierung der 2-gruppigen Kita "Knirpse", Sven-Hedin-Str. 7
(Drucks. Nr. 0655/2018)

7.1.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 511, 1. Änderung - Kirchröder Straße / Karl-Wiechert-Allee
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierter Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0770/2018 mit 4 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus den letzten Sitzungen

8.1.1. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0194/2018)

8.1.2. Sanierung des Radweges Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0517/2018)

8.1.2.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache Nr. 15-0517/2018 "Sanierung des Radweges Mittellandkanal"
(Drucks. Nr. 15-0928/2018)

8.2. interfraktionell

8.2.1. Ökologische Sanierung der Schulhöfe der Grundschule Lüneburger Damm und der IGS Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-0654/2018)

8.3. der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

8.3.1. BMX-Outdooranlage auf dem Außengelände des Jugendsportzentrums
(Drucks. Nr. 15-0731/2018)






8.3.2. Radwegquerung Kreuzung Podbielskistraße/Sutelstraße/Groß-Buchholzer Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-0732/2018)

8.4. der Fraktion DIE LINKE.

8.4.1. Nutzung des Bahnhofs Karl-Wiechert-Allee während des Neubaus der Eisenbahnbrücke Königstraße
(Drucks. Nr. 15-0739/2018)

9. M I T T E I L U N G E N

9.1. des Bezirksbürgermeisters

9.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9.3. von Bezirksratsherrn Jäger










I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 14. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit hin und eröffnete anschließend die 14. Sitzung. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksbürgermeister Hofmann informierte darüber, dass TOP 6 und TOP 11 abgesetzt werden. Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle

TOP 2.1.
über die 12. Sitzung am 08.02.2018 - öffentlicher Teil -
Einstimmig





TOP 2.2.
über die gemeinsame Sitzung: AAWL, ASchuBi, STBR 04 am 28.02.2018
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 2.3.
über die 13. Sitzung am 08.03.2018 - öffentlicher Teil -
und nicht öffentlicher Teil:
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.50 Uhr bis 18.53 Uhr durchgeführt.
Ein Anwohner am ehemaligen Oststadtkrankenhaus verwies auf den Bebauungsplan 1761, wonach auf dem Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses von den 322 Bäumen 112 gefällt werden sollten. Es seien mehr Bäume gefällt worden. Er fragte nach den Gründen.
Für die Änderung des östlich anschließenden Bebauungsplan 299 sei eine öffentliche Beteiligung nicht geplant. Er fragte, ob die alten Bäume außerhalb der Bebauungsgrenze erhalten bleiben oder auch gefällt werden.
Frau Baron wies daraufhin, dass das Bebauungsplanverfahren zum B-Plan 299 noch in Arbeit sei. Der Bebauungsplan würde dem Bezirksrat mit dem „Baumampelplan“ zur Beschlussfassung vorgestellt. In der Begründung zum Bebauungsplan würde das naturschutzfachliche Gutachten erläutert werden.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 4.1.1.
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität bei Wohnanlagen mit Kfz-Stellplätzen
(Drucks. Nr. 15-0727/2018)

Bezirksratsherr Behrendt trug die Anfrage vor.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) In welchen Drucksachen bzw. Verträgen kann beim Neubau von Wohnanlagen mit dazugehörigen Kfz-Stellplätzen eine verbindliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für E-Mobilität festgeschrieben werden?

2.) Kann beim Verkauf eines städtischen Grundstückes die Ladeinfrastruktur grundsätzlich gefordert werden und wie kann bei Bebauung eines Privatgrundstückes Einfluss genommen werden?




3.) Wie kann im Bestand die Nachrüstung mit Ladeinfrastruktur erreicht werden?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:
Die schrittweise Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für den Neubau von Wohnanlagen kann beim Verkauf von Grundstücken oder bei der Vergabe eines Erbbaurechts in den entsprechenden privatrechtlichen Verträgen festgeschrieben werden; ebenso in Städtebaulichen Verträgen bzw. Durchführungsverträgen nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben der §§ 11 und 12 des Baugesetzbuchs (u. a. Kausalität und Angemessenheit).

Zu 2.:
Bei dem Verkauf eines städtischen Grundstückes kann grundsätzlich die Ladeinfrastruktur gefordert werden, sofern es sich um Anlagen handelt, die dann ausschließlich von den Mietern/Eigentümern sowie deren Gäste auf den dazugehörigen Stellplätzen nutzbar sind und nicht öffentlich zugänglich sind.
Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist ein regelmäßiges Thema in der Beratung von Bauherr*innen und Investor*innen, die von der Klimaschutzleitstelle im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün nach den „Standards zum ökologischen Bauen im städtischen Einflussbereich“ mit allen Vertragspartner*innen vor Vertragsschluss durchgeführt wird.
Die in Vorbereitung befindliche Gebäudeeffizienz-Richtlinie könnte vorschreiben, dass in neuen Wohngebäuden zumindest eine technische Vorbereitung (Vorverkabelung) für jeden Stellplatz, in neuen Nichtwohngebäuden einen Ladepunkt und die Vorbereitung für jeden dritten Stellplatz zu installieren sind.

Zu 3.:
Die Nachrüstung von privater Ladeinfrastruktur im Bestand entzieht sich weitgehend der Einflussnahme der Stadt. Soweit die Verwaltung interessierte Wohnungsbesitzer*innen oder Wohnungsgesellschaften z. B. durch Beratung oder durch Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen kann, wird sie dies tun. Nach Beschluss des Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität in Hannover (Drucksache Nr. 0441/2018 N1) wird die Elektromobilitätsberatung unter www.hannover-stromert.de angeboten.


TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
Wasserschäden in der Flüchtlingseinrichtung Am Annateich
(Drucks. Nr. 15-0729/2018)

Bezirksratsfrau Tonke verlas die Anfrage.

In der Vergangenheit ist es am bewohnten Flüchtlingsheim Am Annateich zu Wasserschäden gekommen. Auf den letzten Sitzungen des Bezirksrates konnte die Stadtverwaltung bislang nicht umfassend Auskunft geben zu verschiedenen Fragen der Bezirksratsmitglieder in diesem Zusammenhang.
Auch vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln und verschiedener Nachfragen von Bürgern halten wir eine umfassende Auskunft zu diesem Thema für geboten.



Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist es zu dem Schaden gekommen?
2. Wie hoch ist der Schaden und wer übernimmt die Kosten?
3. Wann kann das Gebäude wieder vollständig genutzt werden?
Frau Rembecki antwortete für die Verwaltung wie folgt:

1. Ein Bewohner hat einen Duschablauf in einer Wohneinheit im Obergeschoss manipuliert und dabei zerstört. Durch diese Undichtigkeit konnte längere Zeit unbemerkt Wasser in die Baukonstruktion gelangen. Der Schaden wurde erst durch das Auftreten der ersten Durchfeuchtungen bemerkt. Zu dem Zeitpunkt war die Feuchtigkeit vom Obergeschoss in das Erdgeschoss gelaufen und hatte sich auf der Sohlplatte weiträumig ausgebreitet.

2. Die genaue Schadenshöhe konnte noch nicht ermittelt werden, da noch keine geprüften Angebote zur Sanierung vorliegen. Die Frage der Kostenübernahme muss
noch rechtlich zwischen dem ehemaligen Betreiber European Homecare, der hanova als Bauherr/ Eigentümer und der Landeshauptstadt Hannover geklärt werden.

3. Dazu kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.

Bezirksratsherr Hunze fragte, wann der Schaden erstmalig festgestellt worden sei und wie eine rechtliche Klärung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Betreiber herbeigeführt werden solle und ob diese bereits in Arbeit sei.
Frau Rembecki entgegnete, dass das genaue Datum zu Protokoll nachgereicht werde. Zurzeit würden die rechtlichen Gespräche laufen, in welcher Form sei ihr nicht bekannt. Es gebe Klärungsbedarf und die Ergebnisse würden noch nicht vorliegen.
Bezirksratsherr Hunze stellte fest, dass der Schaden bereits vor etlichen Monaten entstanden sei und noch nichts passiert sei. Er bat um Stellungnahme zu Protokoll.
Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung: Die Feuchtschäden im Gebäude wurden im Dezember 2016 entdeckt und am 30.12.2016 der hanova als Eigentümer des Gebäudes gemeldet. Ein Gerichtsverfahren ist derzeit nicht notwendig, da die hanova als Gebäudeeigentümer jetzt ihre Gebäudeversicherung mit der Schadensabwicklung beauftragt hat.


TOP 4.2.2.
Wasserschaden in der Flüchtlingseinrichtung im Nikolaas-Tinbergen-Weg
(Drucks. Nr. 15-0730/2018)

Bezirksratsfrau Tonke trug die Anfrage.

Im noch nicht bezogenen Flüchtlingsheim im Nikolaas-Tinbergen-Weg ist es im Februar am rechten Gebäude zu einem Wasserschaden gekommen. Auch am Abend des 25. März kam es zu einem Einsatz von Polizei, Feuerwehr und enercity an der Unterkunft im Nikolaas-Tinbergen-Weg.
Auch vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln und verschiedener Nachfragen von Bürgern halten wir eine umfassende Auskunft zu diesem Thema für geboten.





Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist es zu dem Wasserschaden gekommen?
2. Wie hoch ist der Wasserschaden und wer übernimmt die Kosten für den Schaden?
3. Hat es am Abend des 25. März einen weitergehenden Schaden gegeben und wenn ja, wer trägt hierfür die Verantwortung?
Frau Rembecki beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

1. Die Leckage im Gebäude Nikolaas-Tinbergen-Weg 6 wurde durch die fehlerhafte Montage einer Wasserleitung im ersten Obergeschoss verursacht.
2. Die Kosten werden ermittelt, sobald die Sanierungsmaßnahmen festgelegt sind. Bis Ostern haben Trocknungsmaßnahmen stattgefunden. Es handelt sich um einen Gewährleistungsmangel, den die hanova gegenüber dem Generalunternehmer geltend macht.
3. Von einem Schaden am 25.03.18 ist der Verwaltung nichts bekannt.
Korrigierte Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung zu Protokoll:
Am 25.03. hat es in dem Gebäude der Fernwärmeübergabestation für den Nikolaas-Tinbergen-Weg eine Leckage gegeben. Diese führte zu einem massiven Wasseraustritt, deshalb war der Einsatz von Feuerwehr und enercity notwendig. Der Schaden ist ein Versicherungsfall und wird von der hanova abgewickelt. Die LHH als Mieter des Gebäudes Nikolaas-Tinbergen-Weg war über den Vorfall nicht informiert.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass die Ziegelfassade am „Ausblühen“ sei und fragte nach, ob dies bei der Untersuchung der Mängel in der Bauausführung mitberücksichtigt werden könne.
Frau Rembecki sagte eine Mitnahme zu.
Antwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung: Der Bauherr und Eigentümer des Gebäudes ist die hanova. Eine Beurteilung der Ausblühungen obliegt der hanova.
Bezirksratsfrau Tonke zeigte sich erstaunt, dass der Verwaltung der Einsatz nicht bekannt sei. Über mehrere Stunden waren u. a. Feuerwehr und Polizei vor Ort. Es musste noch tagelang Wasser abgepumpt werden, sodass von einem beträchtlichen Schaden auszugehen sei. Sie bat darum, dass spätestens zur nächsten Sitzung dazu berichtet werde.
Frau Rembecki wies darauf hin, dass bei Enercity, der Polizei und der Feuerwehr nachgefragt worden sei und dort für Nikolaas-Tinbergen-Weg am 25.03.2018 kein Einsatz vermerkt war. In der Nachbarschaft sei die Feuerwehr im Einsatz gewesen.


TOP 4.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 4.3.1.
Altablagerung südlich des Eisenbartwegs
(Drucks. Nr. 15-0738/2018)

Bezirksratsherr Plotzki stellte die Anfrage vor.

In der Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 299 (Anlage 2 der Drucksache 0508/2018) ist zu erfahren, dass sich im Geltungsbereich des




Bebauungsplans die Altablagerung AA.129 befindet und daher bei zukünftiger Bebauung umfangreiche Maßnahmen (Bodenaustauch, Deklarationsuntersuchungen, Festlegung von Entsorgungswegen, etc.) notwendig werden.
Laut Karte auf Seite 18 des Umweltberichts reicht die Altablagerung südlich des Eisenbartwegs auch in bereits bestehende Wohnbebauung sowie einige Kleingärten der Kolonie der Matthias-Kirchengemeinde (östlich des Pfarramtes am Berkowitzweg 4) hinein.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Wurden in diesem Bereich bereits Untersuchungen zur Einstufung gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt (die Karte verzeichnet hier keine Bohransatzpunkte)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht (bzw. wann werden diese durchgeführt)?
2. Sollten auch in diesem Bereich Überschreitungen der Prüfwerte gemäß BBodSchV aufgetreten sein, bzw. auftreten: Welche Sicherheitsmaßnahmen wie im Untersuchungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 299 müssten ggf. auch hier durchgeführt werden?
3. Wer wäre im Falle notwendiger Erdreichsanierung Kostenträger der Maßnahmen?

Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. und zu 2.)
Für den Bereich der Altablagerung wurde im Jahr 1992 durch das Büro Geonova GmbH eine sog. gezielte Nachermittlung erstellt, d. h. es wurden historische Karten, Luftbilder und
Bohrprofile ausgewertet und Zeitzeugen befragt. 2005 wurde im Auftrag der Abfallwirtschaft Region Hannover im Rahmen des Programms „Maßnahmen an Altablagerungen“ durch das Büro GEO-data GmbH eine orientierende Untersuchung durchgeführt. Dabei sollte die Frage geklärt werden, ob der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast im Sinne des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) auszuräumen oder zu bestätigen war. Die orientierende Untersuchung beinhaltete Probenahmen im gesamten Bereich der Altablagerung, also der Wiesen südwestlich der Albert-Liebmann-Schule, fünf Kleingarten-Parzellen der Matthias-Kirchengemeinde und des Wohngrundstücks südlich Eisenbartweg.
Die Ergebnisse der Untersuchungen betreffen Privatgrundstücke. Daher ist die Landeshauptstadt Hannover aus Datenschutzgründen leider nicht berechtigt, darüber Auskünfte zu erteilen. Die Matthias-Kirchengemeinde und die KleingärtnerInnen wurden über die ihre Parzellen betreffenden Ergebnisse 2005 informiert.
Die betroffenen Eigentümer können jederzeit bei der für das Altlastenkataster zuständigen Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Untere Bodenschutzbehörde, einen Auszug aus dem Kataster erbitten.

Zu 3.)
Bei der aktuellen Nutzung ist eine Erdreichsanierung nicht notwendig. Im Falle künftiger Nutzungsänderungen würde die Untere Bodenschutzbehörde über ggf. erforderliche Maßnahmen und Kostenträger entscheiden.

Bezirksratsherr Plotzki äußerte sein Befremden über die Handhabung hinsichtlich der Kleingartenflächen. Eigentümerin der Flächen sei die Kirche. Die öffentliche Vergabe







erfolge über den Kleingärtnerverein. Er merkte an, dass in keinem der beiden
Sachstandsberichte zum Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover die Kleingartenflächen aufgeführt seien. Er fragte nach, warum die Öffentlichkeit nicht informiert worden sei; insbesondere im Hinblick darauf, dass auf den Kleingartenflächen u. a. Obst und Gemüse angepflanzt werde und diese teilweise auch als Spielflächen genutzt werden. Er wisse nicht, ob die Eigentümerin die Informationen an die einzelnen Pächterinnen und Pächter weitergegeben habe. Er halte Sanierungsmaßnahmen für dringend erforderlich, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und wollte wissen, ob die Gärten mit in die Sanierungsmaßnahmen aufgenommen werden.
Frau Gohla berichtete, dass im Jahr 2005 fünf Parzellen untersucht worden seien, weil es Hinweise auf Altablagerungen gab. Es wurden keine Überschreitungen der Prüfwerte festgestellt. Vorsorglich wurden der Matthias-Kirchengemeinde und den Pächterinnen und Pächtern entsprechende Vorsorge- und Nutzungsempfehlungen gegeben. Ein Versand erfolgte im Sommer 2005 nach Abschluss der Untersuchungen.
Auf den Hinweis von Bezirksratsherrn Borstelmann, wonach laut Protokoll alle Grundstückseigentümer angeschrieben worden seien, entgegnete Frau Gohla, dass die Personen, die die Parzellen nutzten, angeschrieben worden seien. Entsprechende Schreiben seien hinterlegt.
Bezirksbürgermeister Hofmann bat um eine Überprüfung, wer tatsächlich angeschrieben worden sei.
Antwort der Verwaltung: Alle betroffenen Parzellennutzer*innen und die Matthias-Kirchengemeinde als Eigentümerin der Fläche wurden schriftlich von dem externen Projektmanager B.I.G. über die Untersuchungsergebnisse und die Nutzungsempfehlungen im August 2005 informiert.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze, was unter dem Begriff „Nutzungsempfehlungen“ zu verstehen sei, antwortete Frau Gohla, dass die Parzellen nicht belastet waren. Es werde zwischen Vorsorge- und Prüfwerte unterschieden. Die Prüfwerte wurden nicht und die Vorsorgewerte leicht überschritten. Es bestehe keine Gefahr für die Menschen. Da es sich um eine punktuelle Untersuchung gehandelt habe, wurden aus Vorsorgegründen bestimmte Empfehlungen gegeben.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, warum aufgrund der anstehenden Baumaßnahme nur ein Teil der Fläche und nicht die Gesamtfläche im Rahmen des Altlastenprogramms saniert werde. Die Fläche sei bekannt.
Antwort der Verwaltung: Aufgrund der anstehenden Baumaßnahme wird das gesamte Grundstück der geplanten Grundschule entsprechend der ökologischen Standards der Landeshauptstadt Hannover saniert. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse aus 2005 für die betroffenen Privatgrundstücke incl. Kleingartenflächen durch die zuständige Untere Bodenschutzbehörde der Region Hannover ergab, dass kein Sanierungsbedarf besteht.
Auf die Bitte von Bezirksratsherrn Hunze den Inhalt der Nutzungsempfehlungen bekannt zu geben, sagte Frau Gohla dies zu.
Hinweis der Verwaltung: Die "Allgemeinen, vorsorgenden Verhaltens- und Nutzungsempfehlungen" aus dem Jahr 2005 sind als Anlage diesem Protokoll beigefügt.









TOP 4.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson (PIRATEN Partei)


TOP 4.4.1.
Drucks. Nr. 0715/2017 Grundschule Buchholz-Kleefeld II, Neubau einer 3-zügigen Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0692/2018)

Bezirksratsherr Dr. Carlson trug die Anfrage vor.

Die v.g. Drucksache wurde im Juni 2017 vom Bezirksrat Buchholz-Kleefeld mit der Maßgabe beschlossen, das Bauvorhaben im sog. ÖPP-Verfahren durchzuführen. Zugleich wurde ein Änderungsantrag von Linken und Piraten abgelehnt, die Verfahrensdurchführung stattdessen in öffentlicher Hand zu belassen.
Die Stadtverwaltung sprach damals von einer "prognostizierten Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells". Da seitdem Umsetzungsschritte erfolgt sind, gehe ich davon aus, dass die entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde. Ebenfalls ist anzunehmen, dass das Ergebnis aus Sicht der Verwaltung befriedigend war (Wie seinerzeit mutmaßlich auch im Falle des Misburger Bades).
Des Weiteren hieß es in der Beschlussdrucksache:
"Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekten erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.“
Sowie (kurioserweise):
„Das Rechnungsprüfungsamt steht ÖPP-Modellen aus grundsätzlichen Erwägungen kritisch gegenüber und bezweifelt insbesondere deren Wirtschaftlichkeit."
Das ist aber nicht die einzige Stimme, die in der in Rede stehenden Frage Zweifel angemeldet hätte.
In einem Leitfaden des BMVI für ÖPP-Wirtschaftlichkeitsberechnungen steht lapidar: "Zudem sind die beim öffentlichen Auftraggeber verbleibenden Risiken (= sog. zurückbehaltene Risiken) zu den ÖPP-Kosten zu addieren." Eine Binsenweisheit, könnte man meinen.
Lt. „Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ / Herausgegeben von den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder gilt dagegen:
"Forfaitierung mit Einredeverzicht ist neben der Projektfinanzierung die häufigste Finanzierungsform, da sie dem privaten Partner Finanzierungskonditionen ähnlich denen der öffentlichen Hand ermöglicht. Dies liegt darin begründet, dass in den Finanzierungskosten der Bank, aufgrund des Einredeverzichts des öffentlichen Auftraggebers, keine projektspezifischen Risiken Beachtung finden und die Kosten für ein aufwendiges Projektcontrolling seitens der Bank entfallen. Im Gegensatz zur Projektfinanzierung kommt es bei dem Finanzierungsmodell der Forfaitierung mit Einredeverzicht zu einer eindeutigen Verschiebung der Risiken in Richtung öffentlicher Hand. Diese Risikoverschiebung hat nach den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe vor allem im Wirtschaftlichkeitsvergleich bislang nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden." (Meine Hervorhebung)

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Welches Verfahren wurde bezüglich des Neubaus der Grundschule



Buchholz-Kleefeld II angewendet, um die Wirtschaftlichkeit des geplanten
ÖPP-Verfahrens zu validieren? Damit ist auch gemeint, hat sich die Stadtverwaltung auf die Modellierung eines Best-Case-Szenarios beschränkt oder gemäß den Hinweisen der Rechnungshöfe tatsächlich alle denkbaren Risiken durchgerechnet?
2. Ist eine Ausfallbürgschaft der öffentlichen Hand – in welcher Form auch immer - unterzeichnet worden oder geplant?
3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die diesbezüglichen Monita der deutschen Rechnungshöfe wie obenstehend?
Frau Schulz antwortete für die Verwaltung wie folgt:

Zur Frage 1:
Mit Beschluss zur Drucksache 0715/2017 wurde die Verwaltung beauftragt, u. a. die Eignung des Neubaus der Grundschule Buchholz-Kleefeld II für ein ÖPP-Modell sowie
dessen voraussichtliche Wirtschaftlichkeit zu untersuchen (Antragspunkt 3).
Die Aufträge zu diesen Untersuchungen wurden zwischenzeitlich an einen externen Berater erteilt. Der Eignungstest wurde erwartungsgemäß mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen; die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird derzeit unter Beachtung der Vorgaben gemäß Ziffer 3.2.1.1 des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport vom 21. Juli 2014 (Az 33.1-10245/1) „Zur Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen“ erarbeitet.
Bei einer positiven Prognose bezüglich der Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells wird die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren initiieren (Antragspunkt 4).
Im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden die endverhandelten Angebote der Bieter mit den prognostizierten Kosten einer Eigenfertigung vergleichen (vgl. Antragsbegründung zu DS 0715/2017).
Bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen verwendet die Verwaltung wie vorgeschrieben die Methodik des Leitfadens der Finanzministerkonferenz „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei PPP-Projekten“ sowie die Hinweise des PPP-Kompetenznetzwerk Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Gemäß diesen Vorschriften erfolgt auch eine Risikobetrachtung für die zu vergleichenden Beschaffungsvarianten. Dabei beschränkt sich die Risikobetrachtung auf wesentliche Risiken, die für die Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen relevant sind. Eine Betrachtung „aller denkbaren Risiken“ ist weder vorgeschrieben noch zielführend.
In der Landeshauptstadt Hannover ist es Praxis, bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Ergebnisse sowohl mit als auch ohne Risikobetrachtung auszuweisen und auf dieser
Grundlage der Betrachtung mehrerer Szenarien eine Entscheidung für eine wirtschaftliche
Beschaffungsvariante zu treffen.
Zur Frage 2:
Wie für alle anderen bisher in der Landeshauptstadt Hannover umgesetzten ÖPP-Projekte ist auch für den Neubau der Grundschule Buchholz-Kleefeld II keine Ausfallbürgschaft geplant. Es ist allerdings beabsichtigt, nach Abschluss der Planungs- und Bauleistungen einen Teil der Gesamtinvestitionskosten durch einredefreie Forfaitierung zu finanzieren. Für diesen Teil ist eine Einredeverzichtserklärung der LHH vorgesehen (sh. auch Antwort zu 3).
Zur Sicherstellung der Werthaltigkeit begleitet die LHH die Planungs- und Bauphase des Vertragsobjekts mittels eines intensiven Qualitätssicherungsverfahrens.
Zur Frage 3:
Es steht der Verwaltung nicht an, Monita der deutschen Rechnungshöfe zu „bewerten“. Der genannte „Gemeinsame Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ vom 14. September 2011 ist der Verwaltung aber seit langem bekannt.



In diesem Erfahrungsbericht haben die Rechnungshöfe erstmalig die gemeinsame Auffassung vertreten, „dass eine Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) eine wertneutrale Beschaffungsvariante zu konventionellen Bau- und Finanzierungsmodellen darstellt.“
Die Verwaltung sieht sich daher in ihrem Vorgehen, die Beschaffungsvariante ÖPP für Investitionsvorhaben in Hannover zu nutzen, bestärkt.
Die unter Ziffer 3.2. dieses Berichtes formulierten Aussagen zu unterschiedlichen Risikostrukturen zwischen einer Projektfinanzierung und einer Finanzierung durch Forfaitierung sind nicht neu und treffen für die Planungs- und Bauphase zweifellos zu.
Daher hat die Verwaltung bei keinem der seit 2004 in Hannover umgesetzten 3-Phasen-ÖPP-Projekte (Planen, Bauen, Finanzieren) in der Planungs- und Bauphase eine Forfaitierung genutzt, bzw. vereinbart. Die Bauzwischenfinanzierung erfolgte immer im
Risiko des ÖPP-Partners bzw. der finanzierenden Bank.
Erst nach Abnahme eines Vertragsobjektes wird das Modell der einredefreien Forfaitierung für einen Teil der Endfinanzierung genutzt. Dabei verpflichtet sich die LHH, ab Zeitpunkt der Abnahme des Vertragsobjekts, ihre Zahlungen für die vom ÖPP-Partner an eine Bank verkauften Forderungen aus dem Projektvertrag unabhängig von möglichen Schlechtleistungen des Bauunternehmens gegenüber der finanzierenden Bank zu leisten.
Damit stellt sich die Landeshauptstadt jedoch hinsichtlich der Risikoverteilung ab Abnahme nicht ungünstiger als bei einer konventionellen Finanzierung. Auch ein Kommunalkredit muss durch die LHH bedient werden, unabhängig davon, ob nach Fertigstellung des finanzierten Gebäudes Mängel an diesem festgestellt werden oder nicht.
Da bei der konventionellen Beschaffung die LHH bereits in der Bauphase Abschlagszahlungen leistet, ist ihr Finanzierungsrisiko in dieser Phase sogar höher als bei einer ÖPP-Realisierung.
Die von den Landesrechnungshöfen im o.g. Bericht dargestellten Risiken der Forfaitierung in der Betriebsphase treffen auf die in der LHH umgesetzten ÖPP-Modelle nicht zu, da Betriebsleistungen (mit Ausnahme des Misburger Bads) nicht mit an den ÖPP-Partner vergeben wurden, bzw. werden.
Die Entgelte für Wartungsleistungen in der Zeit der verlängerten Gewährleistung werden bei den in der LHH umgesetzten ÖPP-Modellen grundsätzlich nicht forfaitiert, so dass hier auch keine Risikoverlagerung stattfindet.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Dr. Carlson nach dem Namen des externen Beraters, antwortete Frau Schulz, dass ihr dieser nicht bekannt sei. Sie erkundige sich, ob dieser aus datenschutzrechtlichen Gründen weitergegeben werden dürfe.
Antwort des Fachbereichs Gebäudemanagement (FB) zu Protokoll: Bei diesem ÖPP-Projekt wird die Verwaltung von der VBD Beratungsgesellschaft für Behörden, 10178 Berlin, unterstützt.
Bezirksratsherr Dr. Carlson bemerkte, dass bei der Prüfung lediglich auf die wesentlichen Risiken eingegangen werde. Ein Risiko bei privaten Unternehmern sei, dass diese in Insolvenz gehen können. Er fragte nach, ob dieser Fall mitberücksichtigt worden sei. Auf den Hinweis, dass bei einer Insolvenz bereits gewährte Investitionen verloren gehen würden, antwortete Frau Schulz, dass die Landeshauptstadt Hannover in der Planungs- und Bauphase noch keine Mittel zur Verfügung gestellt habe. Die Landeshauptstadt Hannover begleite das gesamte Bauvorhaben.
Bezirksratsherr Dr. Carlson bat die Frage im Hinblick auf die Risikobewertung zu beantworten.
Antwort des FBs zu Protokoll: Bei einer konventionellen Realisierung trägt die öffentliche Hand das Risiko der Insolvenz der beauftragten Bauunternehmen. Die Erhöhung der Baukosten durch eine Insolvenz ist in diesem Fall erheblich, als mögliche Folgen seien hier



beispielhaft Kosten für Neuvergaben sowie die daraus entstehenden Bauverzögerungen genannt. Bei dem ÖPP-Modell trägt der Auftragnehmer das Risiko der Insolvenz uneingeschränkt. Dennoch können im Falle einer Insolvenz des Generalunternehmers bestimmte Mehrkosten (z. B. zusätzlicher interner Aufwand) nicht ausgeschlossen werden.
Beide Szenarien einer möglichen Insolvenz werden selbstverständlich bei der Risikobetrachtung berücksichtigt.
Bezirksratsherr Plotzki ergänzte, was passiere, wenn der Bauunternehmer in Insolvenz gehe und eine Bauruine hinterlasse.
Antwort des FBs zu Protokoll: Das Insolvenzrisiko des Auftragnehmers liegt bei der finanzierenden Bank, deren Finanzierungsbereitschaft mit Abgabe des Angebots vorliegt.
Im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers hat die finanzierende Bank im Interesse des Entstehens der Forderungen, die sie angekauft hat, dafür Sorge zu tragen, dass das Bauvorhaben fertiggestellt wird. Die Banken sowie ein möglicher Insolvenzverwalter würden aus wirtschaftlichen Interessen immer versuchen, den Bau zum Abschluss zu bringen, da erst nach Erbringung und Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen Zahlungen durch die LHH geleistet werden. Die finanzierenden Banken vereinbaren daher in der Regel für den Fall der Insolvenz des ÖPP-Partners Eintrittsrechte in die Bau- und Finanzierungsverträge. Die mit Vertragsschluss durch den ÖPP-Partner zu hinterlegende Vertragserfüllungsbürgschaft kann für evtl. entstehende Mehrkosten herangezogen werden.


TOP 5.
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Frau Rembecki berichtete, dass zum Stand 28.03.2018 in den Unterkünften im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld Am Annateich und in den Modulanlagen Feodor-Lynen-Straße und Baumschulenallee 237 Personen untergebracht seien.
Am Annateich leben 27 Personen, davon 2 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 11 Personen weiblich, 16 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 14 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Kosovo, Somalia, Syrien und Iran. Aufgrund des Wasserschadens seien weiterhin nicht alle Plätze belegbar. Hanova habe den Wasserschaden an ihre Versicherung zur Prüfung weitergeleitet. Ein Ergebnis liege noch nicht vor. Ein Wiederbezugstermin könne noch nicht genannt werden.
In der Modulanlage Feodor-Lynen-Straße 3 A – D leben 104 Personen, davon 37 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 46 Personen weiblich, 58 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 20 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Irak und Syrien.
In der Modulanlage in der Baumschulenallee 31 A - D leben 106 Personen, davon 36 Kinder im Alter von 0 – 17 Jahren. Die Geschlechteraufteilung sei wie folgt: 63 Personen weiblich, 43 Personen männlich. Es leben dort Menschen aus 22 Nationen zusammen, die am meisten vertretenen Nationen seien Irak und Syrien.
Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien darüber hinaus 24 Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht.
In der Stadt Hannover seien zum Stand 11.04.2018 insgesamt 3.903 Personen untergebracht.
Weitere Standorte in Planung:
Die Übergabe des Wohnungsneubauvorhabens für Flüchtlingsunterbringung im Nikolaas-Tinbergen-Weg an die Landeshauptstadt Hannover sei erfolgt, ebenso die Möblierung. Die Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren sei abgeschlossen. Der




Vergabevorschlag werde derzeit verwaltungsintern geprüft. Dem Bezirksrat werde demnächst die Drucksache zum Betrieb zur Beratung vorgelegt. Eine Unterbringung von ca. 80 Personen sei geplant. Durch einen massiven Wasserschaden könne nur das Haus 8 in Betrieb genommen werden. In Haus 6 seien Trocknungsmaßnahmen angelaufen. Die Inbetriebnahme der Unterkunft sei derzeit noch nicht absehbar. Es werde einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin stehe noch nicht fest. Die hanova habe den Generalunternehmer veranlasst, Trocknungsmaßnahmen in Haus 6 durchzuführen. Die Trocknungsanlagen laufen. Bei der Inaugenscheinnahme beider Häuser wurden einige
weitere Durchfeuchtungen festgestellt und die hanova davon in Kenntnis gesetzt. Ein Termin zur Bestimmung der erforderlichen Maßnahmen und zur Zeitplanung habe
stattgefunden. Wie die hanova mitgeteilt habe, werde der Generalunternehmer innerhalb der Woche nach Ostern ein Angebot über die erforderlichen Maßnahmen zur Vorlage bei der Versicherung erstellen. Nach der Freigabe würden die Sanierungsarbeiten beginnen. Die hanova rechne mit einem Abschluss der Arbeiten Ende April, spätestens Mitte Mai.
Die Übergabe des Objektes Nußriede 4c/4d an die Landeshauptstadt Hannover sei erfolgt, ebenso die Möblierung. Die Ausschreibung des Betriebs werde demnächst veröffentlicht. Auch dazu werde dem Bezirksrat zu gegebener Zeit eine Drucksache zur Beratung vorgelegt. Es sollen dort ca. 80 Personen untergebracht werden.
Für das Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung Dorfmarkhof sei der Bau
von Gartenhofhäusern geplant. Der Baubeginn und die Unterbringung seien offen.
Wohnungsneubauvorhaben für Flüchtlingsunterbringung in der Lathusenstraße: Der Zusatzversorgungskasse (ZVK) wurde die südliche Teilfläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Niedersachsen“ zum Neubau von Wohnungen vom Fachbereich Wirtschaft entgeltlich übertragen. Da es sich bei der ZVK um eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Landeshauptstadt Hannover handele, wurde hier kein klassischer Verkauf durchgeführt, sondern nach Zahlung einer Gegenleistung, das Grundstück in das Sondervermögen der ZVK übertragen. Mit den Fäll-, Räumungs- und Bodensanierungsarbeiten wurde begonnen. Es seien rund 50 Wohnungen bis voraussichtlich 2020 geplant. Einige der Wohnungen werden vorübergehend als Wohnraum für Flüchtlinge bereitgestellt, andere werden direkt vermietet. Im Jahr 2017 wurde mit Bodensanierungsarbeiten, der Legung und dem Anschluss eines Entwässerungskanals, dem Grunderwerb, der Planung und Vorbereitung nötiger Ausschreibungen und der Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung begonnen. Baubeginn solle Herbst 2018 sein.
Die Modulanlage Podbielskistraße/Corinthstraße sei für die Unterbringung von ca. 70 Personen vorgesehen. Die Planung und Realisierung seien bis auf weiteres zurückgestellt.
An dem Standort für die Leichtbauhallen in der Milanstraße werde festgehalten. Eine Beschaffung und Aufstellung werde erst vorgenommen, wenn dies zur Schaffung erforderlicher Unterbringungskapazitäten notwendig sei.

Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, warum es zwischen dem Gelände des Flüchtlingswohnheims Baumschulenallee und der Bezirkssportanlage keine Verbindungstür im Zaun gebe.
Frau Rembecki antwortete, dass nicht geplant sei, eine Tür einzubauen. Es handele sich jeweils um abgeschlossene Gelände.
Bezirksratsherr Borstelmann informierte über die im Vorfeld gelaufenen Gespräche u. a. auch mit dem MTV Groß-Buchholz, der Schulleitung der IGS Roderbruch und der Verwaltung. Die Schule habe sich gegen ein Tor ausgesprochen, damit der Schulbetrieb nicht gestört werde. Sowohl die Schule als auch der MTV hätten dafür plädiert, einen entsprechend hohen Ballfangzaun aufzustellen. Dies sei von der Stadt abgelehnt worden.




Bis 16.00 Uhr handele es sich um ein schulisches Gelände und ab 17.00 Uhr sei es vom MTV Groß-Buchholz angemietet. Er führte dies näher aus.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze, ob es eine Erklärung gebe, warum weniger Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht seien, antwortete Frau Rembecki, dass diese evt. umgezogen und nicht mehr dort gemeldet seien. Eine andere Erklärung habe sie nicht.
Bezirksratsherr Plotzki sprach sich für eine Öffnung zwischen den beiden Geländen aus, um Begegnungen zu schaffen. Da es sich um eine Bezirkssportanlage handele, solle der Bezirksrat aktiv werden.
Bezirksbürgermeister Hofmann stellte fest, dass es sich um eine Schulsportanlage handele – auch wenn diese als Bezirkssportanlage betitelt werde - und entsprechend seien
auch die Pflegeintervalle ausgelegt. Bei einer Sportanlage wären diese höher. Im Vorfeld habe es die Einigung gegeben, dass es keine Tür gebe. Der Wunsch einen durchgängigen hohen Zaun zu errichten, sei von der Verwaltung nicht gefolgt worden, um den Eindruck des Eingesperrt seins zu vermeiden. Es sei zumutbar, den längeren Weg zu nehmen, um einen Ball – nach Anmeldung - zurück zu holen.
Bezirksratsherr Borstelmann erinnerte an den Ursprung der „Bezirkssportanlage“. Es bestehe die Möglichkeit, sich bei den Vereinen anzumelden, um Fußball zu spielen.


TOP 5.1.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Kein Beitrag


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Abgesetzt


TOP 7.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.1.
Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - südl. Paracelsusweg -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B),
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0508/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Borstelmann führte aus, dass die ersten Bodenuntersuchungen in 2005 stattgefunden hätten und eine weitere am 23.01.2017. Geodata habe das Ergebnis der Stadt am 10.02.2017 zugesandt. Er bemängelte, dass auf seine Frage im Dezember 2017 nach den Altablagerungen mit „Ziegelschott“ geantwortet worden sei, obwohl die tatsächlichen Ablagerungen bereits bekannt waren. Er bat um eine Erklärung.
Antwort der Verwaltung. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten wurden leider etwas verkürzt dargestellt, dies bittet die Verwaltung zu entschuldigen. Die umfassendere Antwort müsste lauten: Bei der Altablagerung handelt es sich um die Verfüllung einer ehemaligen Sandgrube mit Bauschutt, Bodenaushub, Aschen, Schlacken und Stäuben aus der




Verbrennung. Weitere Abfallarten können nicht ausgeschlossen werden.
Auch die CDU sei für den Austausch des Bodens. Ihn interessiere des Weiteren, warum in diesem Altlastengebiet zwei Grundwassermessstellen nur 45 m voneinander entfernt vorhanden seien.
Frau Gohla sagte eine Beantwortung zu Protokoll zu.
Antwort der Verwaltung: Die Lage der Messstellen wurde durch den Gutachter anhand des Grundwassergleichenplanes festgelegt. Standardgemäß wurden die Messstellen im Anstrom und im Abstrom der Altablagerung gebaut. Eine Abstrommessstelle sollte
ursprünglich auf dem Areal der Matthias-Kirchengemeinde eingerichtet werden. Da es Bedenken der Eigentümer gab, wurde die Messstelle etwas weiter versetzt. Darüber hinaus werden auch bereits vor Ort vorhandene Grundwassermessstellen miteinbezogen. Ein besser geeigneter Bohransatzpunkt - außerhalb der Altablagerung und im direkten Abstrom gelegen - stand nicht zur Verfügung
Bezirksratsherr Hunze ging auf die Ausführungen zu Punkt 5.4. ein, wonach nach vorliegenden Luftaufnahmen Bombardierungen im Teilbereich A zeigen würden. Sondierungen seien vor Baubeginn erforderlich. Laut Punkt 5.5 würde die Landeshauptstadt Hannover grundsätzlich eine freie Versickerung des Niederschlagswassers bevorzugen. Diese sei jedoch nur außerhalb der Altablagerungen oder bei kompletter Entfernung der Altablagerung im Bereich der Versickerung möglich. Daher verzichte die Landeshauptstadt Hannover auf eine Festsetzung zur Versickerung. Es schließe daraus, dass es Befürchtungen gebe, dass das Grundwasser verschmutze, wenn verstärkt Niederschlagswasser in das Grundwasser eintrete. Dies spreche für größere Altlasten als bisher genannt.
Bezirksratsherr Jäger zitierte, dass die Stichstraße keine Versickerung erhalte, da ansonsten die Altlasten ausgehoben werden müssten. Das Regenwasser solle abgeleitet werden. Er fragte nach, ob bei einer Versickerung auf den nicht versiegelten Flächen die Gefahr einer Ausspülung der Schadstoffe – trotz Verdichtung obendrauf - bestehe.
Frau Dr. Ruprecht berichtete, dass für die gezielte Versickerung in einer Straße eine Mulde denkbar sei. In diesem Fall habe sich die Verwaltung dagegen entschieden. Es hätten in dem Bereich der Mulde, wo gezielt versickert worden wäre, die gesamten Altablagerungen entfernt werden müssen, was zu erheblichen Kosten geführt hätte.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Borstelmann, ob an den beiden Grundwassermessstellen 1 und 2 nur die Höhe des Grundwasserspiegels abgelesen werden könne oder ob dort auch eine Entnahme von Proben möglich sei, antwortete Frau Gohla, dass dort auch Proben genommen werden können.
Bezirksratsherr Borstelmann ging darauf ein, dass die Grundwasser- und Bodenluftuntersuchung von 2018 keine Auffälligkeiten ergeben habe. Er bat, um Bereitstellung der Daten. Für den städtischen Boden sagte Frau Gohla dies zu.
Hinweis der Verwaltung: Die Gutachten können gerne im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Sachgebiet Baugrund, Boden- und Grundwasserschutz, Arndtstr. 1,
6. Stock eingesehen werden. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.
Bezirksratsherr Borstelmann sprach sich für einen kompletten Austausch des Altlastenbodens aus, auch wenn ein direkter Mensch–Boden-Kontakt nicht gegeben sei.
Frau Gohla erläuterte, dass die Altablagerung und Auffüllung mit einem Mutterboden abgedeckt seien. Die Mächtigkeit des Mutterbodens liege bei 50 bis 70 cm. Das Gelände sei durch diese Trennschicht komplett abgedeckt.
Bezirksratsherr Borstelmann merkte an, dass die Kleingärtner durch das Gießen mit evt. bleihaltigem Wasser auch ihr Obst und Gemüse belasten. Er sprach sich für entsprechende Untersuchungen des Grundwassers aus, um die Kleingärtner zu schützen.
Hinweis der Verwaltung: Gemäß der Nutzungsempfehlungen und nach Absprache mit dem



Gesundheitsamt sollte nach den 2005 vorliegenden Erkenntnissen das Wasser aus den Gartenbrunnen vorsorglich nicht für den menschlichen Gebrauch (z. B. Trinkwasser, Zubereitung von Lebensmitteln, Befüllung von Planschbecken etc.) genutzt werden.
Mit Aufstellung des B-Planes 299 Paracelsusweg sind neue Untersuchungsergebnisse vorhanden. Das Gutachten vom 05.02.2018 kommt zu dem Schluss, dass die Untersuchungsergebnisse auf stabile hydrochemische Verhältnisse hinweisen, so dass ein Schadstoffaustrag aus dem Deponiebereich in das Grundwasser nicht festzustellen ist. Die Grundwassermessergebnisse für Blei sind unauffällig.
Bezirksratsherr Borstelmann bat um Beantwortung der Fragen zu Protokoll. (Anmerkung: erfolgt)

Der Bezirksrat empfahl,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 299, 4. Änderung (Teil A und B) gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen,
2. auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den
Teil B zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 299, 4. Änderung und der Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen,
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.1.2.
Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte der Ev.- luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde, Kapellenstraße 7, 30625 Hannover
(Drucks. Nr. 0613/2018)

Der Bezirksrat empfahl,
die Umwandlung der finanziellen Förderung aus dem Vertrag über die Förderung der Ev. Kirche als Träger einer eigenen Kindertagesstätte ab dem 01.01.2018 in eine Förderung der Landeshauptstadt Hannover über den Ersatz der Betriebskosten für die städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) zu beschließen.

Einstimmig


TOP 7.1.3.
Erweiterung und Umstrukturierung der 2-gruppigen Kita "Knirpse", Sven-Hedin-Str. 7
(Drucks. Nr. 0655/2018)

Der Bezirksrat empfahl,
zu beschließen,
  • der Erweiterung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Knirpse" (1 Krippengruppe und 1 kleine altersübergreifende Gruppe) in Trägerschaft des "Kinderladen Knirpse" e.V. um eine weitere Krippengruppe (15 Plätze für Kinder im Alter von 1-3 Jahren) in Ganztagsbetreuung sowie
  • der Umstrukturierung der o.g. altersübergreifenden Gruppe (10 Krippen- und 5 Kindergartenplätze) in eine reine Krippengruppe (15 Plätze) zuzustimmen und



  • ab dem 01.08.2018, bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.


Einstimmig


TOP 7.1.4.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 511, 1. Änderung - Kirchröder Straße / Karl-Wiechert-Allee
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierter Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0770/2018 mit 4 Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 511, 1. Änderung
– Umwandlung eines Sondergebietes für das Stephansstift in ein allgemeines Wohngebiet mit Erschließungsflächen, Ausweisung eines Teilbereichs als Sondergebiet für soziale Einrichtungen – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,


2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 511 vom 12.03.2009 auf den Bereich nördlich der Kirchröder Straße zu reduzieren und als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zu beschließen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus den letzten Sitzungen

TOP 8.1.1.
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0194/2018)

Bezirksratsherr Jäger berichtete, dass die SPD-Fraktion nach intensiven Beratungen den Antrag ablehnen werde. Eine pauschale Festlegung von Ladestationen in B-Plänen sei nicht gewollt, da dies in bestimmten Gebieten nicht sinnvoll sei. Die SPD-Fraktion sei für eine individuelle Regelung und würde in Zukunft diesbezüglich auf die B-Pläne ein besonderes Augenmerk legen.

3 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen





TOP 8.1.2.
Sanierung des Radweges Mittellandkanal
(Drucks. Nr. 15-0517/2018)

Diskussion siehe Änderungsantrag

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert die entlang des Mittellandkanals links und rechts verlaufenden Radwege in Kooperation mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Braunschweig in einen dauerhaft nutzbaren Zustand zu versetzen, so dass die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer witterungsunabhängig gefahrlos möglich ist. Dabei ist eine durchgängige Asphaltierung des Weges auf einer Seite des Mittellandkanals vorzunehmen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob ein Winterdienst eingerichtet werden kann.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.1.2.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache Nr. 15-0517/2018 "Sanierung des Radweges Mittellandkanal"
(Drucks. Nr. 15-0928/2018)

Bezirksratsherr Behrendt plädierte für den Ursprungsantrag. Dieser sei weitergehend als der Änderungsantrag. Auf die diesbezügliche Frage zur rechtlichen Würdigung antwortete Frau Schulz sinngemäß, dass zunächst über den Änderungsantrag zum Initiativantrag abzustimmen sei und je nach Ergebnis dieser den Ursprungsantrag ersetze bzw. über den Ursprungsantrag abgestimmt werden müsse.
Bezirksratsfrau Tonke wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion keine Versiegelung wolle.
Eine Sanierung der Wege sei erstrebenswert und auch notwendig. Durch die Versiegelung werde jedoch ein Gefahrenpotenzial geschaffen. Es handele sich um einen Rückzugsort und dieser solle nicht durch eine Pflasterstraße und entsprechend schnell fahrende Radfahrer zerstört werde. Es fehle auch eine Abgrenzung zwischen Fahrrad- und Fußweg, um Menschen davor zu schützen, umgefahren zu werden.
Bezirksratsherr Borstelmann stellte fest, dass die Finanzierung zu 50 % durch den Bund und zu 50 % durch die Kommune erfolgen solle. Kritisch und nicht ein kalkulierbar seien die Unterhaltskosten, die zukünftig die Stadt für die Instandhaltung bei einer Asphaltierung zu tragen habe. Momentan sei die Sanierung und Unterhaltung des Weges Aufgabe des Bundes.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider erklärte, dass es für die Grünen wichtig sei, den ökologischen Verkehr, also auch den Fahrradverkehr, zu fördern. Nutzbare Fahrradwege müssten entstehen, um Anreize zum Fahrradfahren zu schaffen. Fahrradwege bräuchten einen geringen Rollwiderstand. Der Weg am Mittellandkanal sei eine wichtige Verbindung und sollte daher asphaltiert werden. Die Versiegelung sei ein Nachteil, aber in diesem Fall notwendig. Der ökologische Nutzen durch Fahrradfahren und Auto stehen lassen, sei höher einzustufen. Unterhaltungskosten würden auch für Straßen entstehen.
Bezirksratsherr Hunze führte aus, dass die CDU-Fraktion erhebliche Sicherheitsbedenken habe und daher gegen die Asphaltierung sei. Am Mittellandkanal seien neben den Fahrradfahrern auch viele Fußgänger, Eltern mit ihren Kindern und Jogger unterwegs. Auf einem asphaltierten Weg würden Radfahrer schneller fahren und können zu einem




Risikofaktor werden. Eine Sanierung des Weges sei erforderlich. Durch den nicht so gut ausgebauten Weg seien die Radfahrer gezwungen etwas langsamer zu fahren. Des Weiteren sei die CDU dagegen, dass aus ökologischen Gründen überall durch Asphaltierung verdichtet werde. Der verstärkte Wohnungsbau führe bereits zu einer Verdichtung. Am Mittellandkanal in einer naturnahen Umgebung solle darauf verzichtet werden.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass der Änderungsantrag einen Kompromiss darstelle.
Er wies auf die Nutzungskonflikte hin und das Radwege nur dort ausgebaut werden sollten, wo es sinnvoll sei. Die Wege am Mittellandkanal seien ein Erholungsraum für alle und es gebe unterschiedliche Nutzungsqualitäten. Der Raum am Kanal sei begrenzt. Es gebe nicht die Möglichkeit, getrennte Wege anzulegen, was wünschenswert wäre. Am Kanal befände sich ein schmaler Weg, der von Radfahrern mit genutzt werden könne. Eine wassergebundene Decke – wie im Hermann-Löns-Park - wäre sinnvoll. Die Radfahrer haben Rücksicht zu nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen. Bei einem Ausbau, der den Weg noch schneller mache, käme es zu weiteren Nutzungskonflikten. Er vertrat die Ansicht, dass der Wegeausbau in einem Naherholungsraum nichts mit der Förderung des Radverkehrs zu tun habe. Der Weg am Mittellandkanal müsse für alle gleich nutzbar sein und da er nicht teilbar sei, unterstütze die Fraktion der Linken den Änderungsantrag der CDU.
Bezirksratsherr Behrendt erinnerte daran, dass der Mittellandkanal zwei Seiten habe und eine Asphaltierung nur auf einer Seite gewünscht sei. Die Asphaltierung der Wege könne von einer Seite auf die andere variieren. Er wies daraufhin, dass die vorgetragenen Bedenken in den Nachbarbezirken nicht geäußert worden seien. Er warb für den Ursprungsantrag.

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.2.
interfraktionell

TOP 8.2.1.
Ökologische Sanierung der Schulhöfe der Grundschule Lüneburger Damm und der
IGS Roderbruch

(Drucks. Nr. 15-0654/2018)

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Mittel 2018 aus dem „Sonderprogramm zur ökologischen Sanierung von Schulhöfen und Spielplätze“ des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld wie folgt zu verwenden.
Die Schulhöfe der Grundschule Lüneburger Damm und der IGS Roderbruch werden saniert und nach ökologischen Gesichtspunkten aufgewertet.
Die Vorschläge der Verwaltung sind dem Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vor Durchführung der Maßnahmen vorzulegen. Die Belange von Kindern, der jeweiligen Schule und Anwohnerinnnen und Anwohner sind zu berücksichtigen.

Einstimmig






TOP 8.3.
der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP)

TOP 8.3.1.
BMX-Outdooranlage auf dem Außengelände des Jugendsportzentrums
(Drucks. Nr. 15-0731/2018)

Bezirksratsherr Jäger stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert umgehend die Planung für die Umsetzung der neuen BMX-Outdooranlage auf dem Außengelände des Jugendsportzentrums mit den Jugendlichen von Nolte-BMX aufuznehmen.

Einstimmig


TOP 8.3.2.
Radwegquerung Kreuzung Podbielskistraße/Sutelstraße/Groß-Buchholzer Kirchweg
(Drucks. Nr. 15-0732/2018)

Bezirksratsherr Behrendt trug den Antrag vor und erläuterte diesen.

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Radwegquerungen Sutelstraße/Groß-Buchholzer-Kirchweg über die Podbielskistraße zu markieren und mit roter Farbe für alle Verkehrsteilnehmer deutlich zu kennzeichnen.

Einstimmig


TOP 8.4.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.4.1.
Nutzung des Bahnhofs Karl-Wiechert-Allee während des Neubaus der Eisenbahnbrücke Königstraße
(Drucks. Nr. 15-0739/2018)

Bezirksratsherr Plotzki verlas den Antrag und erläuterte diesen.
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott fragte nach, welches Interesse der Stadtbezirk an dem Antrag haben könne. Auf den ersten Blick sehe sie nur Nachteile. Es würden nicht alle den Bus bzw. die Straßenbahn nutzen, um weiter zu fahren, sondern ihr eigenes Fahrzeug. Auch kämen Personen mit Gepäck. Es gebe keine Haltemöglichkeiten oder Parkplätze im Bahnhofsbereich. Aus den genannten Gründen könne sie sich nicht vorstellen, dass der Bahnhof Karl-Wiechert-Allee eine Entlastung für den Hauptbahnhof darstellen könne.
Bezirksratsherr Plotzki entgegnete, dass es um die Erweiterung des Nahverkehrs ginge und um die Mobilität zu erhöhen. Er erinnerte daran, dass der Nahverkehrsplan um eine




Zu-/Ausstiegsmöglichkeit am Bahnhof Karl-Wiechert-Allee erweitert werden solle, um hier eine regionale Erschließung zu erreichen. Er erläuterte dies anhand eines Beispiels. Dies könne in der Umbauphase getestet werden. Park und Ride-Systeme wären nicht notwendig. Bezirksratsherr Fulst wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion den Antrag, da es sich um eine Testphase handele, unterstütze.
Bezirksratsfrau Tonke stellte fest, dass die CDU-Fraktion den Antrag kritisch sehe, da nicht nur eine Umsteigemöglichkeit für den Stadtbezirk geschaffen werden solle, sondern eine Entlastung des Hauptbahnhofs stattfinden solle. Sie wies auf die Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner hin, soweit auch ICEs halten würden und auf verstärkte Abgase im Hinblick auf den An- und Abreiseverkehr per PKW.
Bezirksratsherr Plotzki führte aus, dass nicht der gesamte Bahnverkehr über den Bahnhof geleitet werden solle. Es ginge lediglich um die Nahverkehrszüge, die die Strecke bereits jetzt nutzen. Es solle vermieden werden, dass die Pendler erst in die Innenstadt fahren, da der Nahverkehrszug nicht am Bahnhof Karl-Wiechert-Allee halte und dann wieder vom Hauptbahnhof zurück in den Stadtbezirk fahren müssen. Die Pendlerbeziehung solle aufrechterhalten werden.
Bezirksratsherr Hunze zitierte den Antrag und wies auf den Widerspruch zwischen Antragstext und Begründung im Hinblick auf den Umsetzungszeitpunkt hin.
Bezirksratsfrau Wyborny erklärte, dass es Aufgabe der Deutschen Bahn sei, den Verkehr während der Baumaßnahmen aufrecht zu erhalten und dies sei in der Vergangenheit auch geschehen. Hier sei nicht der Bezirksrat gefordert.
Bezirksratsherr Fulst warb dafür, trotz Zuständigkeit der Deutschen Bahn dieser Hinweise zu geben und Ideen einzubringen. Sinn des Antrages sei es u.a., dass die Verwaltung mit der Deutschen Bahn ins Gespräch komme und sich austausche.
Bezirksratsfrau Tonke entgegnete, dass der Antrag eine Richtung vorgebe und die CDU-Fraktion diesbezüglich negative Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sehe. Aus diesem Grund werde die CDU-Fraktion dagegen stimmen.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, welche Nachteile aufgrund der zusätzlichen Halts der Nahverkehrszüge gesehen werden.
Bezirksratsfrau Tonke antwortete, dass sobald mehr Züge halten würden, auch die Lärmbelästigung ansteige. Darüber hinaus befürchte sie einen Park und Ride Verkehr.
Bezirksratsherr Borstelmann sagte, dass er auf ein Gesamtkonzept der Deutschen Bahn setze. Die jetzt angestrebte kleine Lösung über den Bezirksrat sei ihm nicht ausreichend.

Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit der Region Hannover, der Landesnahverkehrsgesellschaft und insbesondere der Deutschen Bahn Gespräche über eine Nutzung des Bahnhofs Karl-Wiechert-Allee als Ausweich-, bzw. Ersatzbahnhof für zusätzliche Halte der Züge des Nahverkehrs (Westfalenbahn und enno von metronom) während der Neubaumaßnahmen an der Eisenbahnbrücke Königstraße zu führen.

9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

TOP 9.1.
des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Hofmann erinnerte an die Einladung für das Anbaden im Kleefelder



Annabad am 27.04.2018 und an das Maifest der Freiwilligen Feuerwehr, des Schützenvereins und anderen am 01.05.2018 ab 11.00 Uhr in der Pinkenburger Straße in Groß-Buchholz.


TOP 9.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Rembecki wies auf die öffentliche Sondersitzung zum Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ am 03.05.2018 um 18.00 Uhr in der Aula der IGS Roderbruch, Rotekreuzstraße 23 hin und führte dies näher aus.


TOP 9.3.
von Bezirksratsherrn Jäger
Bezirksratsherr Jäger bemängelte die Antwort der Verwaltung zum Antrag Drucksachennummer 15-0192/2018. U. a. sei zu viel Bezug auf private Grundstücke genommen worden. Auf den Wunsch der dezidierten Auskünfte über öffentliche Bauvorhaben und Investitionen im Stadtbezirk sei nicht ausreichend eingegangen worden. Bezirksratsherr Jäger bat um Klärung, wie es zu dieser Ablehnung kommen konnte, die seines Erachtens nichts mit dem Beschlusstext des Antrages zu tun habe.
Frau Baron sagte eine Klärung zu. (Mit Mail vom 08.05.2018 hat die Verwaltung die Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreterinnen und Einzelvertreter sowie Bezirksratsherrn Jäger informiert.)


Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 20.40 Uhr.






Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)