Sitzung Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 11.04.2018

Protokoll:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
________________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 26.04.2018

PROTOKOLL

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am
Mittwoch, den 11. April 2018 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.40 Uhr
________________________________________________________________________


Anwesende:


Ratsmitglieder:

Beigeordnete Zaman (SPD)
- Ausschussvorsitzende - 15.00 Uhr - 17.20 Uhr
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
- ab 17.20 Uhr stellvertretende Ausschussvorsitzende -
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
- in Vertretung für Ratsherrn Drenske -
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU) 15.00 Uhr - 17.25 Uhr
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU) 15.00 Uhr - 17.20 Uhr

Grundmandatsträger:

Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:

Stadtkämmerer Herr Dr. von der Ohe (Dez. II)
Herr Heidenbluth (20)
Frau Dr. Wehmann (14)
Frau Bartels (14.2)
Herr Fischer (16.1)
Herr Suhr (20.3)
Herr Sorkale (20.4)
Frau Dr. Mehl (32.2)
Frau Schaffert-Weiland (32.4)
Herr Cordes (51.0)
Herr Peters (KSD)


Frau Lowack (18.34)
Herr Münch (18.37)
Herr Dassow (20.11)
Herr Diers (32.43)
Herr Gerth (57.21)
Herr Quast (aha)
Herr Janßen (GPR)
Herr Müller (PR/II)
Herr Stillich (14.11) für das Protokoll zu TOP 12.1
Frau Allner (20.11) - Ausschussbetreuung und Protokoll -

sowie weitere Teilnehmer*innen aus der Verwaltung (OE 14 und OE 20.4)

Presse:

Herr Schinkel (HAZ)




































Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 14.03.2018
- öffentlicher Teil -

3. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Drucks. Nr. 0453/2018)

3.1. Änderungsantrag "Bessere Lösung - Sozialklausel einführen!" der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0453/2018: Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Drucks. Nr. 0616/2018)

4. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer Anhörung gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema "MOIA bzw. das Geschäftsfeld App-basierter Fahrtenvermittlung in Hannover
(Drucks. Nr. 0641/2018)

5. Jugendhilfekostenausgleich zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (§ 160 Abs. 4 NKomVG)
(Drucks. Nr. 0690/2018 mit 3 Anlagen)

6. Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage)

6.1. Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 E1 mit 1 Anlage)

7. Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover
(Drucks. Nr. 0441/2018 N1 mit 1 - bereits mit Drs. Nr. 0441/2018 übersandt Anlagen)

8. 15. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 0743/2018 mit 2 Anlagen)

9. Bericht des Dezernenten
- öffentlicher Teil -

9.1. Finanzbericht für den Monat März 2018 - Stand 03.04.2018 -
(Informationsdrucks. Nr. 0905/2018 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -




9.2. Präsentation: "Die Vollstreckungsbehörde der LHH - Vorstellung des Bereichs OE 20.4 im Fachbereich Finanzen"

9.3. Sonstiges






II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


Ausschussvorsitzende Beigeordnete Zaman eröffnete die 16. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Ratsfrau Falke zog TOP 3 und TOP 3.1 in die Gruppe. Zudem habe sie eine Frage zu TOP 12. Ihres Erachtens könnte die Informationsdrucksache des Rechnungsprüfungsamtes durchaus im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.

Ratsherr Bingemer zog TOP 17 in die Fraktion.

Beigeordnete Seitz zog TOP 7 in die Fraktion.

Frau Dr. Wehmann beantwortete die eingangs von Ratsfrau Falke gestellte Frage. Das Rechnungsprüfungsamt gehe grundsätzlich so mit dem von ihnen gefertigten Berichten um, da es sich bei diesen um vorgegriffene Auszüge aus dem jeweiligen Jahresabschlussbericht handele, der ja bis dato zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht worden sei.

Weitere Änderungen oder Anmerkungen zur Tagesordnung gab es nicht.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 14.03.2018
- öffentlicher Teil -


genehmigt bei 2 Enthaltungen aufgrund Abwesenheit in der entsprechenden Sitzung


TOP 3.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Drucks. Nr. 0453/2018)


Antrag

Der Rat möge beschließen:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird zum 01.01.2019 aufgehoben. Damit zahlen die Anlieger einer öffentlichen Straße zukünftig keine Straßenausbaubeiträge mehr für den Ausbau oder den Umbau öffentlicher Verkehrswege.
Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen werden im künftigen Doppelhaushalt 2019/2020 nicht durch andere zu erschließende Einnahmequellen, sondern lediglich durch Umschichtung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen ausgeglichen.


Auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 3.1.
Änderungsantrag "Bessere Lösung - Sozialklausel einführen!" der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0453/2018: Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Stadt
(Drucks. Nr. 0616/2018)


Antrag zu beschließen:

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird zum 01.01.2019 aufgehoben durch die Einführung einer Sozialklausel erweitert. Damit zahlen die Anlieger einer öffentlichen Straße, deren Vermögen und Einkommen unter einer noch zu bestimmenden grenze liegt, zukünftig keine Straßenausbaubeiträge mehr für den Ausbau oder den Umbau öffentlicher Verkehrswege. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu den nächsten Haushaltsplanberatungen eine entsprechende Drucksache vorzulegen.
Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen werden im künftigen Doppelhaushalt 2019/2020 nicht durch andere zu erschließende Einnahmequellen, sondern lediglich durch Umschichtung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen ausgeglichen.


Auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 4.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer Anhörung gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema "MOIA bzw. das Geschäftsfeld App-basierter Fahrtenvermittlung in Hannover
(Drucks. Nr. 0641/2018)


Ratsfrau Steinhoff trug den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor und begründete ihn.

Beigeordnete Seitz erklärte, dass die CDU das Anliegen dieses Antrags uneingeschränkt unterstütze. Allerdings würde ihre Faktion gerne auch die Üstra bei der Anhörung als einzuladende Teilnehmerin sehen.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe führte aus, dass Anfang des Jahres 2018 das Unter-
nehmen MOIA den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum 01.06.2018 an die Stadtverwaltung gerichtet habe. Dieses werde zur Zeit juristisch in der Verwaltung geprüft. Insofern weise er darauf hin, dass die Verwaltung möglicherweise noch im kommenden Monat die Genehmigung für MOIA erteilen werde, bevor die Anhörung in den Gremien überhaupt stattgefunden habe. Die Prozesse seien folglich nicht zu synchronisieren

Beigeordnete Dr. Markowis stellte daraufhin mehrere Fragen, mit der Bitte diese nach Möglichkeit zur nächsten Sitzung zu beantworten:



1. Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen wird die Genehmigung voraussichtlich erteilt?
2. Gibt es eine Kooperation mit der Üstra oder der Regio-Bus GmbH oder ist diese angedacht? Sind hierfür Datenflüsse bereits vorhanden? Sind Probleme im Hinblick auf ein - möglicherweise - konkurrierendes Kundenverhalten abzusehen?
3. Gebe es im Zeitraum der auf 2-3 Jahre befristeten Genehmigung Sanktionsmöglichkeiten für die Stadt, falls es Entwicklungen gäbe, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen?
4. Es gibt keine Haltepunkte, d.h die Fahrzeuge zirkulieren die gesamte Zeit und erzeugen so zum Teil auch Leerfahrten. Wäre dieses überhaupt zulässig?
5. Gibt es eine angedachte Umstellung auf E-Fahrzeuge?

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte zu, die von der Beigeordneten Dr. Markowis gestellten Fragen in ihrer Gesamtheit am 30. Mai abschließend beantworten zu wollen.
Diesem vorgreifend führte Stadtkämmerer Dr. von der Ohe an

~ zu Frage Nr. 1:

Derzeit wird die Genehmigung nach § 49 Abs. 4 PBefG für den Exklusiv-Shuttle und die Genehmigung nach § 2 Abs. 7 PBefG (Experimentierklausel) für die Bündelung von Fahrtanfragen für Fahrten mit ähnlichem Fahrweg mit dem gleichen Shuttle (Pooling) und die Reduzierung des Poolings gegen Aufpreis mit Beförderung auf schnellstmöglichem Weg zum Ziel (Pooling-Shuttle) juristisch geprüft.

~ zu Frage Nr. 2:

Nach Kenntnis der LHH befinden sich MOIA und Üstra in Gesprächen zu einer möglichen Kooperationsvereinbarung, über einen bereits erfolgten Abschluss ist uns bisher nichts bekannt.

~ zu Frage Nr. 3:

Eine erteilte Genehmigung kann nur unter den im Personenbeförderungsgesetz genannten Vorschriften widerrufen werden. Danach kann die Genehmigung widerrufen werden, wenn nachträglich die Berufszugangsvoraussetzungen, z. B. finanzielle Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit entfallen sind. Ein Widerruf bei Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen ist nicht vorgesehen.

~ zu Frage Nr. 4:
Für den Verkehr mit Mietwagen, hier dem Exklusiv-Shuttle, besteht eine Rückkehrpflicht. Das bedeutet, dass das Fahrpersonal nach Aussteigen des Fahrgastes zum Betriebssitz zurückkehren muss, es sei denn, er hat vor oder während der Fahrt einen Anschlussauftrag erhalten.
Auch im Pooling eingesetzte Fahrzeuge sollen nach Beendigung des Fahrtauftrages an den Betriebssitz bzw. Betriebshof zurückkehren, wenn kein Anschlussauftrag vorliegt.

~ zu Frage Nr. 5:
Zunächst VW T6 Fahrzeuge mit Benzinmotor.
Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge:
· Ab 2019 sollen sukzessive emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden
· Im Verlauf des Jahres 2020 soll ein prozentualer Anteil von 50 % der
Fahrzeugflotte erreicht werden.
· Bis zum Jahr 2022 sollen ausschließlich emissionsfreie Fahrzeuge
eingesetzt werden.

Antrag:

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung führt gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten und dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss eine Anhörung zu folgendem Beratungsgegenstand durch:

MOIA bzw. das Geschäftsfeld App-basierter Fahrtenvermittlung in Hannover


Die Fragestellung für die Anhörung wird wie folgt skizziert:

MOIA ist laut eigenen Angaben eine attraktive Alternative zum privaten Pkw. Wege und Ziele zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs sollen von MOIA in der Anhörung erläutert werden, auch die Frage der Elektromobilität der Fahrzeuge.

Allerdings besteht Klärungsbedarf zu der Frage, wieweit MOIA eine Konkurrenz zum vorhandenen ÖPNV-Angebot mit Bus und Bahn, evtl. auch zum Car-Sharing darstellt.

Dabei könnte MOIA in bestimmten Zeiten und Räumen eine Bereicherung für den ÖPNV darstellen, etwa am Stadtrand einer Großstadt oder zu Zeiten, in denen der ÖPNV ruht, vielleicht auch im Umland mit einem weniger dichten ÖPNV-Angebot und ggf. wegfallenden


Buslinien.

Klärungsbedarf besteht auch für die Frage, wieweit mit MOIA eine Konkurrenz zum Taxigewerbe und deren Arbeitsplätzen in der LHH entsteht. Denn bekanntlich leidet das Taxigewerbe bereits an einer Übergröße an Taxi-Konzessionen bzw. an einem Überangebot an Taxi-Leistungen gegenüber der Nachfrage (siehe "Untersuchung der Funktionsfähigkeit des hannoverschen Taxigewerbes und der Taxitarife", Ds Nr. 2140/2015).

Im übrigen ist jüngst ein Antrag für ein Pilotprojekt E-Taxis in Hannover von den Ratsgremien beschlossen worden, um die Taxifahrzeuge in der LHH umweltschonend auszurichten (Ds Nr. Drucksache Nr. 2286/2017).



Als Anzuhörende werden Vertreter*innen folgender Einrichtungen benannt:
· Mobilitätsunternehmen MOIA GmbH, Alexanderufer 5, 10117 Berlin
· Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
· Regiobus Hannover GmbH, Georgstraße 54, 30159 Hannover
· Bereich Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), Bezirksgruppe Hannover, Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
· Stadtmobil Hannover GmbH, Karmarschstraße 30–32, 30159 Hannover.

Einstimmig beschloss das Gremium den Antrag(Drucks. Nr. 0641/2018).
Die Verwaltung wird bei der Einladung zum Anhörungstermin die Üstra mit berücksichtigen.




TOP 5.
Jugendhilfekostenausgleich zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (§ 160 Abs. 4 NKomVG)
(Drucks. Nr. 0690/2018 mit 3 Anlagen)


Die Beschlussfassung erfolgte ohne weiteren Austausch.


Antrag,

der beigefügten Vereinbarung zwischen der Region Hannover und den Städten Burgdorf, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen und Lehrte zur Datenerhebung und Berechnung des Jugendhilfekostenausgleichs für die in § 160 Abs. 4 Satz 5 NKomVG aufgezählten Leistungen der Jugendhilfe (ohne Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII) zuzustimmen.


Einstimmig


TOP 6.
Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 mit 1 Anlage)
Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bat in diesem Fall um einen Vorbehaltsbeschluss zur Ursprungsdrucksache und deren Ergänzung unter TOP 6.1, da der zuständige Fachausschuss erst nach dem Finanzausschuss tage.


Antrag,

zu beschließen, die Zuwendung für das Kreisjugendwerk der AWO für den Betrieb des kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtteil Kleefeld auf 130.809 € zu erhöhen.


einstimmig beschlossen vorbehaltlich des JHA-Beschlusses am 23.04.2018


TOP 6.1.
Erhöhung der Zuwendungsmittel für den kleinen Kinder- und Jugendtreff Camelot im Stadtbezirk Buchholz Kleefeld
(Drucks. Nr. 0354/2018 E1 mit 1 Anlage)


Antrag,

dem Änderungsantrag der SPD-, Bündnis 90/Die Grünen- und FDP- Bezirksratsfraktionen Buchholz-Kleefeld Nr. 15-0511/2018 (siehe Anlage) zur DS 0354/2018 zu entsprechen.


einstimmig beschlossen vorbehaltlich des JHA-Beschlusses am 23.04.2018


TOP 7.
Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover
(Drucks. Nr. 0441/2018 N1 mit 1 - bereits mit Drs. Nr. 0441/2018 übersandt Anlagen)


Antrag,

zu beschließen:
1. Das als Anlage beigefügte Umsetzungskonzept dient der Verwaltung ab sofort grundsätzlich als Basis des Handelns, die darin beschriebenen Maßnahmen werden je nach ausgewiesenem Status geprüft, geplant oder direkt umgesetzt,
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Anhang A.8 zum beigefügten Umsetzungskonzept beschriebenen Maßnahmen je nach ausgewiesenem Status zu prüfen, planen oder umzusetzen,unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
2. Bei der Fahrzeugbeschaffung für die Verwaltung sind vorrangig Elektrofahrzeuge zu beschaffen (Maßnahmen 4.1.1 und 4.1.2). Wenn anstelle eines am Markt verfügbaren Elektrofahrzeugs ein Fahrzeug mit anderem Antrieb beschafft werden soll, muss der beschaffende Fachbereich oder Betrieb dies stichhaltig begründen (Beweislastumkehr, vgl. Drucksache 2921/2017).

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
15. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 0743/2018 mit 2 Anlagen)


Ratsherr Bingemer fragte nach den fiskalischen Auswirkungen dieser Satzungsänderung für die Stadt Hannover und ob es hier eventuell eine Nachschusspflicht der Stadt gebe.

Herr Fischer erwiderte, maßgeblich für die zu zahlende Umlage und das Sanierungsgeld sei das zusatzversorgungspflichtige Entgelt der Arbeitnehmer*innen.
Aufgrund der neuen Regelung der Startgutschriften gehe die ZVK davon aus, das sich die Sätze in den nächsten Jahren nicht ändern würden.

Beigeordnete Seitz merkte an, das die letzte Änderung erst im Januar diesen Jahres erfolgt sei.

Herr Fischer entgegnete, dass die ZVK jeweils aktuell die Satzung an die tariflichen Änderungen anpasse und erläuterte darüber hinaus die Gründe für die seit dem BGH-Urteil vom 09. März 2016 entstandene zeitliche Verschiebung.


Antrag,

die 15. Änderungssatzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen


Einstimmig


TOP 9.
Bericht des Dezernenten

9.1. Finanzbericht für den Monat März 2018 - Stand 03.04.2018 -
(Informationsdrucks. Nr. 0905/2018 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

9.2. Präsentation: "Die Vollstreckungsbehörde der LHH - Vorstellung des Bereichs OE 20.4 im Fachbereich Finanzen"

9.3. Sonstiges


TOP 9.1.


Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe präsentierte zunächst den zeitgleich als Tischvorlage vorliegenden Finanzbericht für den Monat März 2018.
Die Einnahmen aus Gewerbesteuererträgen überträfen bereits den für das Haushaltsjahr eingestellten Gesamtansatz, so dass es gegenwärtig realistisch erscheine, für dieses Jahr am Ende in der Gesamtentwicklung dieser wichtigen Ertragsposition das Plansoll zu erreichen.

Die im Vergleich zum Vorjahr geringer geflossenen Konzessionsabgaben hätten gegenwärtig den Stand vom Vorjahr nahezu erreicht. Im Zweifel habe es da durch die Osterfeiertage bei den entsprechenden Buchungen leichte Verzögerungen gegeben.
Auf den ersten Blick wirkten die Aufwandspositionen - hier beispielsweise die Abschreibungen - in der Darstellung für 2018 irritierend, jedoch weise er ebenso hinsichtlich der dokumentierten Gesamtsumme für die ordentlichen Aufwendungen darauf hin, dass im Vorjahr der Beschluss über den Haushalt erst im März 2017 gefasst worden sei und deshalb in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung die Mittel besonders restriktiv zu bewirtschaften waren.
Für das zweite Jahr des Doppelhaushalts habe es keine vorläufige Haushaltsführung gegeben, da die Rechtskraft zum 01.01.2018 eingetreten sei.

Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte zudem die Seiten 3 und 4 in der neuen Form der Dokumentation über die Entwicklung des Liquiditätsbedarfs. Im März habe es keinen Bedarf gegeben, was bedeute, dass die Situation noch positiver gewesen sei als im Vorjahr.

Beigeordnete Seitz fragte nach dem Verlauf der problematischen Entwicklung bei der Position „Zuwendungen an Dritte.“


Antwort zu Protokoll:

Die Abweichungen sind insbesondere im Produkt 36501 Kindertagesbetreuung entstanden.

Im Februar 2018 wurden die Pauschalen für Vertretungskräfte (päd. Personal in Kitas) ausgezahlt. Das waren beim Betriebskostenersatz für Kitas in freier Trägerschaft
ca. 7,5 Mio. € und im Kinderladen/Kleine Kindertagesstätten Bereich ca. 5 Mio. €. Diese Pauschalen konnten in 2017 im ersten Quartal noch nicht ausgezahlt werden, weil noch Klärungsbedarf nach Beschluss der DS 0037/2017 N1 (Grundlage für die Pauschalierung) bestand. In 2017 wurden diese Aufwendungen noch über das Jahr verteilt ausgezahlt.


Weitere Nachfragen zum aktuellen Monatsbericht (Informationsdrucksache Nr. 0905/2018) gab es nicht.

Ergänzend zu den im Finanzbericht aufgeführten Vergleichsdaten des Haushaltsjahres 2017 folgte im Vorgriff auf TOP 9.3


die Vorstellung des inzwischen seitens Herrn Oberbürgermeister Schostok festgestellten Jahresabschlusses 2017 durch Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe anhand einer entsprechenden Präsentation.

Ratsherr Bingemer bedankte sich für die Erläuterungen des Stadtkämmerers und fragte nach, ob im Zuge der Jahresabschlussbuchungen entsprechende Rückstellungen in der erforderlichen Höhe für ausstehende Verbindlichkeiten gebildet worden seien.

Herrn Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bejahte diese erste Frage.

Herr Heidenbluth ergänzte, dass dieses insbesondere für unterlassene


Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 30 Mio. € geschehen sei.

Ratsherr Bingemer fragte weiter zu der Präsentation des Jahresabschlusses 2017, inwieweit bei den Abschreibungen auch Abschreibungen auf Finanzanlagen gebucht worden seien.


Antwort zu Protokoll:

In Niedersachsen werden Finanzanlagen gem. HGB unter dem Begriff Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz dargestellt.

Im Bereich des Finanzvermögens wurden Abschreibungen auf Forderungen gebucht. Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen erfolgten nicht.


Beigeordnete Kastning fragte nach, was überhaupt unter der Begrifflichkeit "Finanzanlagen der Stadt" zu subsumieren sei. Ihres Erachtens dürften hierzu auch die städtischen Beteiligungen gehören.

Ratsherr Dr. Menge regte an, solchen Fragen im Bedarfsfall im Rahmen der baldigen Beteiligungsklausur vertiefend nachzugehen.



Hinweis der Ausschussbetreuerin

Die oben zitierte Präsentation zum Jahresabschluss 2017 ist dem Protokoll beigefügt (Anlage I) und kann direkt über die Systeme SIM/ Cara in diesen aufgerufen werden. Ferner wird sie dem Protokoll in der Papierversion beigefügt.


Zu TOP 9.2 referierte Herr Sorkale (OE 20.4) - Leiter der Vollstreckungsbehörde im Fachbereich Finanzen -.


Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Sorkale beantwortete dieser die Nachfragen von Ratsherrn Dr. Menge, Beigeordneter Kastning, Ratsherrn Bingemer, Ratsherrn Wruck und Ratsherrn Jacobs.

Das Gremium dankte Herrn Sorkale für dessen Beitrag und die darüber hinaus gehenden Erläuterungen.


Hinweis der Ausschussbetreuerin

Auch diese Präsentation ist dem Protokoll beigefügt (Anlage II) und kann direkt über die Systeme SIM/ Cara in diesen aufgerufen werden. Ferner wird sie dem Protokoll in der Papierversion beigefügt.


TOP 9.3.


Im weiteren Verlauf seines Berichtspunktes informierte Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe aus gegebenem Anlass das Gremium über den aktuellen Sachstand und die zum "Fall des Hundes Chico" gegebenen Fakten.

Die Ausschussmitglieder bedankten sich für diese umfassende und sachliche Berichterstattung des Ordnungsdezernenten.


Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes und gegen Ende des öffentlichen Teils der Sitzung erkundigte sich Beigeordnete Seitz nach der aktuellen Kriminalitätsstatistik.

Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte zu, diese nach endgültiger Fertigstellung den Gremienmitgliedern zuzuleiten.



Für die Niederschrift




gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsfrau Falke schloss um 17.40 Uhr die
16. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.


Für die Niederschrift




gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin