Sitzung Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 09.02.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 02.02.2018)
1. Nachtrag (erschienen am 09.02.2018)
Protokoll (erschienen am 10.03.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 13.02.2018

PROTOKOLL

15. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 9. Februar 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.30 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Karger (AfD)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU) für RH Oppelt
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bebek)
Frau Gahbler
(Frau Günter)
Frau Herz
Herr Weinel

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Dez. V)
Frau Rolfes (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Frau Zingsheim (OE 23.3)
Herr Gronemann (OE 19.2)
Frau Leinenweber (OE 19.3)
Herr Bär (OE 19.2)
Herr Schikowski (OE 23.03)
Herr Kirchberg (OE 23.0 Öff.)
Herr Bartels (OE 23.022)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung des AWL am 12.01.2018 - öffentlicher Teil

3. Delegation von Entscheidungen über Nachträge zu vergebenen Bauaufträgen
(Drucks. Nr. 2437/2017)

4. Neues Rathaus, Sanierung der Südfassade
Mehrkosten infolge höheren Aufwands und zusätzlicher Leistungen
(Drucks. Nr. 0096/2018 mit 3 Anlagen)

5. Grundschule Mühlenberg, Klassencontaineranlage für vier Allgemeine Unterrichtsräume
(Drucks. Nr. 0143/2018 mit 3 Anlagen)

6. Kita Beckstraße II, Errichtung einer temporären Sechs-Gruppen-Kindertagesstätte als Containeranlage
(Drucks. Nr. 0144/2018 mit 3 Anlagen)

7. Neubau der Grundschule Buchholz-Kleefeld II
Information zum Ergebnis des Prüfauftrags aus Drucksache 1977/2017
(Informationsdrucks. Nr. 0303/2018 mit 3 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

8.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

8.2. Antrag der CDU-Fraktion zu Servicestationen Fahrradverkehr
(Drucks. Nr. 0167/2018)

8.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vergabe der künftigen hannoverschen Volksfeste
(Drucks. Nr. 0208/2018)

9. Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

10. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung des AWL am 12.01.2018 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache bei einer Enthaltung genehmigt.


TOP 3.
Delegation von Entscheidungen über Nachträge zu vergebenen Bauaufträgen
(Drucks. Nr. 2437/2017)

Ratsherr Emmelmann bat um Mitteilung, wie hoch die Fallzahlen seien, die eine Änderung des Verfahrens notwendig machten und ob das aufgrund des oft stattfindenden Verwaltungsausschusses überhaupt sinnvoll sei. Herr Gronemann legte dar, dass Nachträge immer im laufenden Bauprojekt entstünden und den normalen verwaltungsinternen Lauf absolvierten sowie in den AWL und den VA gingen, was im schlechten Fall zu einer Verzögerung von vier Wochen führen und faktisch einen Baustopp bedeuten könne.

Auf entsprechende Fragen von Ratsfrau Falke antwortete Herr Gronemann, dass Geschäfte der laufenden Verwaltung bis zu einer Summe von 355.000,00 € gingen und Nachträge erforderlich würden, wenn es neue Erkenntnisse bezüglich zusätzlich erforderlicher Arbeiten gebe - etwa bei Sanierungen.

Als Beispiel sei zu nennen, dass Bauteile erst geöffnet werden könnten, wenn der laufende Schulbetrieb ruhe oder bei schon durchgeführten Maßnahmen neue Probleme sichtbar würden.

Ratsherr Emmelmann warf die Fragen auf, ob die beschlossene 15-prozentige Sicherheitspauschale bei Baukosten bereits in der Nachtragspflicht enthalten sei und ob es zukünftig Berichte in den Gremien zu den geänderten Regelungen über die Nachträge geben werde.

Herr Gronemann führte aus, dass es sich um Einzelaufträge handele, die unabhängig vom Gesamtprojektrahmen seien. Selbstverständlich könne über die betroffenen Nachträge in der Zukunft informiert werden, was Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ebenfalls zusicherte.

Ratsfrau Falke bezeichnete eine Summe von 355.000,00 € als sehr hoch für ein Geschäft der laufenden Verwaltung und es sei unverständlich, dass die Unternehmen die Kosten zu niedrig ansetzten, um so den Zuschlag zu bekommen und deshalb erst derartige Nachträge erforderlich würden.

Mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 4.
Neues Rathaus, Sanierung der Südfassade
Mehrkosten infolge höheren Aufwands und zusätzlicher Leistungen

(Drucks. Nr. 0096/2018 mit 3 Anlagen)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette schlug vor, die Drucksache unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtbezirksrates zu beschließen, da es einen engen Terminrahmen gebe und im Stadtbezirksrat der Punkt in der letzten Sitzung in die Fraktionen gezogen worden sei.

Es werde angeboten, zu den Inhalten und wesentlichen Punkten vorab zu berichten.

Herr Bär griff dies auf und erläuterte, dass die Bausubstanz der Südfassade entgegen der ersten Prüfungen doch schlechter sei als angenommen und besonders in den höher gelegenen Bereichen, die in der ersten Untersuchung nur schwer zu erreichen gewesen seien, starke Mängel festgestellt worden seien. Des Weiteren seien durch die Sanierungsarbeiten Erkenntnisse gewonnen worden, die weitere Maßnahmen erforderten und zu höheren Kosten führten.

Hier sei beispielhaft zu erwähnen, dass für bestimmte Arbeiten aufwändig Hängerüste in die Fassade eingezogen werden müssten, da es keine Möglichkeiten gebe, Standgerüste aufzustellen.

Ein weiterer Grund für eine Kostensteigerung sei, dass nahezu alle Sandsteinfugen schadhaft seien und saniert werden müssten, was sich bei erster Betrachtung nicht in dem Umfang angedeutet habe und der falschen Verarbeitung in den 80er-Jahren Rechnung trage.

Weitere Einzelmaßnahmen und Details seien in der Anlage zu der Drucksache aufgelistet worden.

Somit werde ein zusätzliches Gesamtvolumen in Höhe von 4,2 Mio. € erwartet.

Ratsherr Emmelmann erinnerte an die ersten Stellungnahmen der Verwaltung vor einigen Jahren hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und Arbeiten sowie die veranschlagten Kosten für die Weiternutzung des Rathauses und zeigte sich nicht überrascht darüber, da sich so die Vernachlässigung der Sanierungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten bemerkbar mache.

Es sei zu fragen, welche anderen Projekte zurückgestellt oder nicht in Angriff genommen würden, um die Rathaussanierung zu finanzieren und ob eine solch dramatisch hohe Kostensteigerung auch durch Fehlleistung der beteiligten Gutachter entstanden sei.

Es sei auch nicht klar, nach welchen Kriterien die Gerüstausschreibung stattgefunden hätte, da es ja nicht verwunderlich sei, mit hohen Kosten rechnen zu müssen, wenn das Gerüst als produktneutral ausgeschrieben werde.

Herr Bär führte aus, dass die Mittel für die Sanierung konsumtiv seien und keine investiven Mittel – wie etwa für Schulsanierungen – beträfen.

Bezüglich möglicher Fehler Projektbeteiligter könne in diesem Fall gesagt werden, dass die ursprüngliche Fehleraufnahme sehr detailliert gewesen sei und viele Mängel erst im Laufe der Maßnahme oder bei näherer Betrachtung vom Gerüst aus - anders als vom Hubsteiger - aufgefallen seien.

Die ursprüngliche Einschätzung habe sich also nicht als fehlerhaft herausgestellt, es seien jedoch zusätzliche Mängel an der Fassade erkannt worden.

Hinsichtlich des Gerüsts sei zu sagen, dass die Verwaltung gehalten sei, keine Produkte auszuschreiben. Der Architekt habe für die Ausschreibung alle notwendigen Berechnungen durchgeführt und Angaben geliefert, es sei jedoch nicht möglich gewesen, im Vorfeld für das spezielle System eine konkrete Statik mitzuliefern, um ein genaueres Angebot erstellen zu können. Teil der Ausschreibung sei gewesen, dass die Anbieter für ihr System eine Statik lieferten, was im konkreten Fall dazu geführt habe, dass erst im Nachhinein der erhebliche Mehraufwand habe erkannt werden können.

Ratsherr Förste betonte, dass die Sanierungspraxis in den 80er-Jahren als mangelhaft bezeichnet werden könne und die Frage gestellt werde, ob es bezüglich in der Vergangenheit durchgeführter Sanierungen entsprechende Aufzeichnungen gebe.

Herr Bär merkte an, dass es viele Dokumente hinsichtlich der Sanierung, aber nur wenige, die den konstruktiven Aufbau beträfen, gebe.

Ratsherr Emmelmann bezeichnete den durch die Kostenfehlplanung angerichteten Imageschaden als immens und wies darauf hin, dass insbesondere bei der nicht optimalen Gerüstausschreibung seitens der Stadt ein Teil des unternehmerischen Risikos des Anbieters übernommen worden sei.

Es werde die Frage aufgeworfen, ob mit dem jetzigen Wissen die übrigen Fassadenseiten entsprechend genau nachgeprüft und separat betrachtet worden seien. Des Weiteren werde um Auskunft gebeten, ob die notwendigen Arbeiten so ausgeführt werden könnten, dass bei der nächsten Opernaufführung am Rathaus nicht erneut Kosten für die Entfernung des Gerüsts entstünden.

Herr Bär erklärte, dass die Statikberechnung des Gerüstbauers im Nachhinein von einem Fachmann überprüft und für korrekt befunden worden sei.

Die übrigen Fassaden seien noch nicht geprüft worden und somit lägen auch noch keine Kostenschätzungen vor. Dies werde zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der Erkenntnisse über die Südfassade geschehen und den Gremien vorgelegt.

Die Südfassade werde nach dem jetzigen Kenntnisstand zu Ende April fertiggestellt und abgerüstet sein. Für die anschließende Einrüstung des 2. Bauabschnitts werde in Abstimmung mit dem NDR eine symmetrische Anordnung gewählt, die die kommende Opernaufführung nicht beeinträchtige.

Ratsherr Emmelmann fragte konkret nach, ob nach der Erkenntnis, dass die Mängel an der Südfassade falsch eingeschätzt worden seien, eine entsprechende Überprüfung der restlichen Fassade erfolgt sei, um die Kosten einschätzen und mögliche Gefährdungen für Personen ausschließen zu können.

Herr Bär betonte, dass seinerzeit an der Südfassade keine großen Teile abgebrochen seien und lediglich aus Verkehrssicherungsgründen eine Horizontalabsperrung vorgenommen worden sei.

Die übrigen Fassaden seien ebenfalls auf Abbruchgefahr untersucht worden, wobei sich dort keine vergleichbaren Schäden gezeigt hätten - lediglich am Zentralturm sei ein kleiner Abschnitt abgesichert worden.

Selbstverständlich bestehe im gesamten Bereich der Fassade in den kommenden Jahren Handlungsbedarf.

Ratsherr Döring hob hervor, dass die Kostenentwicklung zwar ärgerlich sei, aber kein Mitglied aus der Politik gegen eine Sanierung des Rathauses stimmen würde, insbesondere in Kenntnis des Alters und Allgemeinzustandes des Gebäudes.

Man müsse sich mit diesem Zustand abfinden und könne lediglich hinterfragen, ob alle Abläufe und Instrumente innerhalb der Stadtverwaltung funktionierten.

Ratsfrau Falke warf die Frage auf, ob die hier betroffene Maßnahme unter den vorhin gefassten Delegationsbeschluss falle, worauf Herr Gronemann feststellte, dass hier Projektkosten, also die Gesamtsumme einer Maßnahme betroffen seien, es im Delegationsbeschluss aber um Nachträge zu Einzelaufträgen gehe.

Ratsherr Karger bezog sich auf die Sanierungen aus den 80er-Jahren und gab zu bedenken, dass eine Fugenversiegelung selbst bei optimaler Durchführung nicht jahrzehntelang halten könne. Es werde gefragt, ob zukünftig eine engmaschigere Imprägnierung durchgeführt werde, worauf Herr Bär entgegnete, dass seinerzeit nach dem Stand der Technik imprägniert worden sei und diese Imprägnierung auch im Laufe der Zeit nicht ausgeschwemmt werde, was einerseits ein Eindringen von Feuchtigkeit verhindere, aber andererseits auch eine durch andere Gegebenheiten entstandene Feuchtigkeit nicht abtransportiere.

Aus diesem Grund werde mittlerweile von einer Imprägnierung Abstand genommen und durch geeignetere Maßnahmen ersetzt.

Ratsherr Spiegelhauer unterstrich, dass eine derartige Kostensteigerung zwar vermieden werden sollte, dieses Objekt aber besonders sei und die Erklärung in der Drucksache, dass es keine qualitative Änderung des Sanierungsumfangs gegeben habe, sondern unabweisbare Mehrkosten aufgrund der besonderen Gebäudegegebenheiten entstanden seien, aussagekräftig sei.

Die Mehrkosten seien detailliert begründet worden und wichtig sei es, dass die gewonnenen Erkenntnisse in zukünftige Planungen einflößen. Es werde noch um Auskunft gebeten, wann mit der Grobplanung hinsichtlich der Gesamtkosten zu rechnen sei.

Ratsherr Emmelmann kündigt Zustimmung zu der Drucksache an, vertrat aber die Meinung, dass es Aufgabe der Politik sei, kritisch nachzufragen und die Kostensteigerung plausibel erklärt zu bekommen.

Herr Bär betonte noch einmal, dass die Verwaltung genau geprüft habe, dass von den anderen Fassadenteilen keine Gefahr ausgehe und sämtliche im Zuge der Fassadensanierung gewonnenen Kenntnisse in die zukünftigen Planungen einfließen würden. Um in einem solch komplexen Gebäude - und auch außerhalb – für Besucher und Bedienstete Sicherheit gewährleisten zu können, müsse viel Geld angefasst und permanent gearbeitet werden.

Beispielsweise stünden umfangreiche Maßnahmen in der Produktionsküche oder Untersuchungen an Tunnelgängen innerhalb des Rathauses an.

Ratsherr Karger stellte ebenfalls Zustimmung in Aussicht und warf die Frage auf, ob die Art der Sanierungsmaßnahme aus den 80er-Jahren an allen Fassadenpartien angewendet worden sei, was Herr Bär bestätigte.

Die Abstimmung vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtbezirksrates wurde einstimmig beschlossen.

Anschließend wurde die Drucksache einstimmig beschlossen.


TOP 5.
Grundschule Mühlenberg, Klassencontaineranlage für vier Allgemeine Unterrichtsräume
(Drucks. Nr. 0143/2018 mit 3 Anlagen)
Ratsfrau Falke stellte die Fragen, wie der technische Standard der Elektrikausstattung sei, wie lange die Container ständen und was unter konsumtiven Investitionskosten zu verstehen sei.

Herr Gronemann erläuterte, dass sämtliche Ausstattungsmerkmale mit denen in festen Räumen vergleichbar seien. Die Standzeit der Container sei unterschiedlich und richte sich nach dem Bedarf – in diesem Falle seien zwei bis drei Jahre geplant, bei einem längeren Zeitraum gebe es auch die Option eines Kaufs. Die durchschnittliche Standzeit betrage vier bis fünf Jahre, was eine Anmietung wirtschaftlicher mache als einen Kauf.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.
Kita Beckstraße II, Errichtung einer temporären Sechs-Gruppen-Kindertagesstätte als Containeranlage
(Drucks. Nr. 0144/2018 mit 3 Anlagen)
Auf Nachfrage von Ratsherrn Emmelmann entgegnete Herr Gronemann, dass die Container entbehrlich würden, wenn der Neubau bezugsfertig sei, was in etwa in zwei bis drei Jahren der Fall sein sollte.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.
Neubau der Grundschule Buchholz-Kleefeld II
Information zum Ergebnis des Prüfauftrags aus Drucksache 1977/2017

(Informationsdrucksache Nr. 0303/2018 mit 3 Anlagen)
Ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

Ratsherr Gast stellte den Antrag vor und bat um Zustimmung.

Ratsherr Spiegelhauer schloss sich den Worten an und betonte, dass ein vereinfachtes Verfahren allen Beteiligten zugutekomme.

Mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 8.1.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)
Ratsherr Emmelmann erklärte, dass eine Änderung des Verfahrens notwendig sei, dies aber nur in der von der CDU beantragten Form Sinn ergebe.

Mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 8.2.
Antrag der CDU-Fraktion zu Servicestationen Fahrradverkehr
(Drucks. Nr. 0167/2018)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erkundigte sich bei der antragstellenden CDU-Fraktion nach der Zuständigkeit des AWL, worauf Ratsherr Emmelmann ausführte, dass der AWL sicherlich nicht federführend sei, hier aber aus wirtschaftspolitischer Sicht durchaus seine Berechtigung habe.

Ratsherr Döring sah keine Notwendigkeit darin, dass die öffentliche Hand für das Thema Verantwortung übernehmen müsse, da dies durch Tankstellen und Fahrradhändler abgedeckt werden könne.

Ratsherr Emmelmann gab zu bedenken, dass nicht alle Händler oder Tankstellenbetreiber begeistert auf das Anliegen, Reifen aufpumpen zu können, reagierten, so dass der Antrag sinnvoll sei.

Mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.



TOP 8.3.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vergabe der künftigen hannoverschen Volksfeste
(Drucks. Nr. 0208/2018)

Ratsherr Karger zog die Drucksache in die Fraktionen.

Ratsherr Spiegelhauer stellte den Antrag vor und betonte, dass eine möglichst schnelle Umsetzung sinnvoll sei. Daher werde beantragt, die besondere Dringlichkeit festzustellen und über den Antrag heute zu befinden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass eine Einbindung der Politik in die Entwicklung des Verfahrens und der Kriterien stattfinden solle und mit dem Antrag der Rahmen für das weitere Vorgehen gegeben werden solle. Aus diesem Grund und um bereits die Feste 2019 zu erreichen, werde um Beschluss am heutigen Tage gebeten.

Ratsherr Emmelmann stellte heraus, dass das Anliegen, einen Punkt in die Fraktionen zu ziehen, als wichtig erachtet werde, in diesem Falle aus den darlegten Gründen aber ebenfalls für eine Abstimmung plädiert werde. In diesem Zusammenhang werde darauf hingewiesen, dass sich die CDU auf Nachfrage der antragstellenden Fraktionen durchaus an diesem Antrag beteiligt hätte.

Ratsherr Karger beantragte, über das Ziehen in die Fraktionen abzustimmen.

Der Antrag der AfD, die Drucksache in die Fraktionen zu ziehen, wurde mit 1 Stimme dafür,
10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Ratsherr Spiegelhauer hob die Tradition und Bedeutung der Volksfeste hervor. Eine Neuregelung sei nicht zuletzt aufgrund der in der Vergangenheit eingereichten Klagen dringend notwendig.

Frau de Cassan stellte anschließend das weitere Procedere vor. Hierzu wird auf das in der
Sitzung verteilte Informationsblatt verwiesen.

Bezüglich der angebotenen Besprechungstermine gab es noch Abstimmungsbedarf, Frau
de Cassan sicherte aber zu, alle zur Verfügung stehenden Unterlagen vorab zu übersenden
und für alle nicht teilnehmenden Mitglieder ein Protokoll der Treffen anfertigen zu lassen.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.
Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

Herr Bär berichtete über den Sachstand zur IGS Südstadt und die Verzögerungen aufgrund von Einwohnereinsprüchen:

Ursprüngliche Planung gem. Drucksache 0295/2016:
- Start der Bauarbeiten im Winter 2017/2018, vorangehend: Baumfällarbeiten im Ostbereich der Wißmannstraße
- Zuerst Errichtung des Ostflügels zur Wißmannstraße, dann Umzug der Schule in den Neubau, anschließend Sanierung, Umstrukturierung und Ertüchtigung des Bestandsgebäudes
- Fertigstellung der Gesamtmaßnahme 2020

Widerspruch und Klage einzelner Anwohner der Wißmannstraße gegen die im November 2017 erteilte Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Hannover
- Ablehnung des von den Anwohnern eigelegten Widerspruchs gegen die Baugenehmigung am 07.12.2017 durch das Bauordnungsamt
- Klage der Anwohner gegen diese Ablehnung beim Verwaltungsgericht Hannover (Ziel: Die erteilte Baugenehmigung als nicht vollziehbar feststellen zu lassen)
- Hinweis des Verwaltungsgerichts Hannover an die LHH am 19.12.2017 auf vermutete Gebietsunverträglichkeit der Baumaßnahme und Aufforderung zur Einstellung der Arbeiten bis zur Entscheidung über die Klage der Anwohner
- Beschluss des VG Hannover vom 25.01.2018 zur Aussetzung der Vollziehbarkeit der Baugenehmigung (Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs)
- LHH legt am 08.02.2018 Beschwerde gegen den Beschluss ein und beantragt die Vollziehbarkeit der Baugenehmigung (Aufhebung der Anordnung des Verwaltungsgerichts zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs)
- Die LHH leitet ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 679 ein, Drucksache zum Aufstellungsbeschluss am 07.02.2018 im Bauausschuss beschlossen, am 15.02.2018 auch im Verwaltungsausschuss.

Konsequenzen für das Bauvorhaben:
- Die beantragten und im Zusammenhang mit der Baugenehmigung genehmigten Baumfällarbeiten werden nicht durchgeführt (bis zum Eintritt einer anderen Rechtslage)
- Die vorbereiteten Aufträge an die Baufirmen werden nicht erteilt; die Vergabeverfahren werden aufgehoben; lediglich Restarbeiten zur Abfuhr von zu entsorgendem Boden sollen durchgeführt werden
Weiteres Verfahren:
- Infoveranstaltung am 06.02.2018 für die Schule und die Elternschaft zum Stand und Ausblick
- Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die wachsenden Raumbedarfe der IGS Südstadt in räumlicher Nähe, da angesichts der Entscheidung des VG die Aufstellung von Modulen auf dem Schulgelände unter
Umständen nicht genehmigungsfähig wäre
- Je nach Entscheidung des OVG (erwartet für Ende April/Anfang Mai) entweder.
o Bei positiver Entscheidung für die LHH: Wiederaufnahme der Baumaßnahme in 2018 (vorab jedoch neue Ausschreibung für die Arbeiten, Baumfällungen zur Freimachung des Baufelds erst ab November möglich, weil die Baumschutzsatzung das entsprechend vorsieht)
o Bei negativer Entscheidung Wiederaufnahme der Baumaßnahme nach Rechtskraft des geänderten B-Plans (zwei Jahre plus etwa ein Jahr für ein mögliches Normenkontrollverfahren).
- Bis dahin Durchführung aller für den Betrieb der IGS notwendigen Arbeiten (Instandhaltung/Wartung).
- Gegebenenfalls Freigabe der für die anstehenden Arbeiten gesperrten Teilfläche für die Nutzung

Ratsherr Pohl befürchtete, dass das Oberverwaltungsgericht der Stadt nicht vollständig recht geben werde und zeigte sich verwundert darüber, dass die Stadt die Anwohner nicht einbeziehe, sondern ein Normenkontrollverfahren gegen das B-Plan-Verfahren riskiere.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte heraus, dass es eine Vielzahl von Gesprächen mit den Betroffenen gegeben habe, die Argumente der Stadt jedoch nicht akzeptiert würden.

Herr Bär ergänzte, dass es eine Veranstaltung im Rathaus, umfangreiche Diskussionen in den Stadtbezirksratssitzungen sowie im Schulausschuss gegeben habe, was aber nicht zu einer Vereinbarkeit der Anwohnerinteressen mit den notwendigen Planungen geführt habe.

Die Schule benötige eine ausreichende Kapazität und das Gebiet eine Kindertagesstätte – dazu gebe es keine Alternative. Die Argumente der Anwohner, dass die Verkehrslärmbelastung stark ansteigen werde, lasse sich anhand der zu erwartenden Zahlen überhaupt nicht nachvollziehen.

Die Verwaltung werde bei all ihrem Handeln streng darauf achten, alle Vorgaben einzuhalten und die notwendigen Belange der Anwohner zu berücksichtigen, um keine Angriffsfläche zu bieten. Zurzeit geben es aber keine Notwendigkeit, über grundlegende Umplanungen nachzudenken.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 10.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil

Auf eine entsprechende Nachfrage von Ratsfrau Falke antwortete Frau Leinenweber, dass es beim Podbi-Park einen Funktionsausfall des WLAN gegeben habe und daher die Computer für diesen Bereich übergangsweise nicht nutzbar gewesen seien, das Problem jedoch bereits behoben worden sei.

Zur Kenntnis genommen.

Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Sitzung um 16.30 Uhr.


gez. Tegtmeyer-Dette gez. Bartels