Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 05.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.01.2018)
Protokoll (2. Fassung) (erschienen am 10.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 22.03.2018

PROTOKOLL - 2. Fassung (Hinweis: Der Text unter TOP 7. fehlte in der 1. Fassung des Protokolls. Die 2. Fassung ersetzt die 1.!)

15. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 5. Februar 2018, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.50 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
(Herr Kratzke) (SPD)
(Herr Kruse)
Herr Mittelstädt (parteilos) 14.00 - 15.45 Uhr
(Frau Sandkühler)
Frau Thome-Bode (parteilos) 14.00 - 15.30 Uhr

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Koebe (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Konerding (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Schmidt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Herzog-D´Agostino (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 13. Sitzung am 11.12.2017 - öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 14. Sitzung am 08.01.2018

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 3172/2017 mit 1 Anlage)

3.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 3172/2017: Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 0298/2018)

3.2. Petition: Keine neue Verbrennungsanlage im Altwarmbüchener Moor
(Drucks. Nr. 3161/2017)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Grüner als grün - Freie Fahrt für FahrradfahrerInnen"
(Drucks. Nr. 3112/2017)

4.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen
(Drucks. Nr. 2525/2017)

4.2.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2525/2017: Antrag der CDU-Fraktion zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen
(Drucks. Nr. 0278/2018)

4.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

4.3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2921/2017: Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 3160/2017)

4.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Friedhofssatzung
(Drucks. Nr. 3157/2017)

4.4.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 3157/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Friedhofssatzung
(Drucks. Nr. 0281/2018)

4.5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu "Saubere Luft für Hannover"
(Drucks. Nr. 3158/2017)

4.5.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 3158/2017: Saubere Luft für Hannover
(Drucks. Nr. 0114/2018)

4.5.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 3158/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu "Saubere Luft in Hannover"
(Drucks. Nr. 0260/2018)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Bebauungsplan Nr. 1714 - Hauptgüterbahnhof/südlicher Abschnitt,
erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0155/2018 mit 3 Anlagen)

6.2. Bebauungsplan Nr. 1840 - ehemaliger Hauptgüterbahnhof/nördlicher Abschnitt -
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3171/2017 mit 3 Anlagen)

6.3. Einfacher Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1864,
Hildesheimer Straße 9 - 15 (ungerade)
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0001/2018 mit 2 Anlagen)

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls über die 13. Sitzung am 11.12.2017 - nichtöffentlicher Teil -

10. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

11. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil -

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Für TOP 2.1. wurde der öffentliche Teil vertagt.



· Die TOPs 3.1.1. (DS Nr. 0298/2018), 4.2.1. (DS Nr. 0278/2018) und 4.4.1.
(DS Nr. 0281/2018) wurden als Tischvorlage vorgelegt.

· Für die TOPs 4.1. (DS Nr. 3112/2017) sowie 4.5. (DS Nr. 3158/2018) und 4.5.1. (DS Nr.
0114/2018 wurde von der AFD beantragt, diese nochmals in die Fraktion zu ziehen.
Der Antrag wurde für TOP 4.1. einstimmig, für die TOPs 4.5. und 4.5.1. bei 9
Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.

· TOP 6.1. wurde abgesetzt.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 13. Sitzung am 11.12.2017
- öffentlicher Teil –
Ratsherr Wolf machte darauf aufmerksam, dass im Übergang von Seite 18 auf Seite 19 ein Teil des Textes fehle. Er schlug daher vor, das Protokoll für die verwaltungsinterne Prüfung dazu bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

Öffentlicher Teil: vertagt

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 14. Sitzung am 08.01.2018
Herr Dirscherl gab an, er habe in einer der letzten Sitzungen vorgetragen, dass auf einer Fläche eine ganze Reihe von Bäumen entfernt worden sei. Auf seine Frage an die Arbeiter vor Ort danach, warum dies so sei, habe man ihm zur Auskunft gegeben, dass für die Fläche eine Bebauung durch den Bebauungsplan genehmigt sei und man deswegen die Fällungen nicht verhindern könne. Er habe daraufhin gefragt, ob es nicht ein besseres Vorgehen sei, zuerst das Vorhandensein von Bäumen zu prüfen und dann erst Baugenehmigungen zu erteilen. Er fordere daher zur nachträglichen Überprüfung ein Wortprotokoll seines damaligen Wortbeitrages.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass generell keine Wortprotokolle der Sitzungen angefertigt würden. Zum erwähnten Wortbeitrag von Herrn Dirscherl könne die Verwaltung ihm jedoch an seine private Adresse ein Wortprotokoll zukommen lassen.

Einstimmig


3. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 3172/2017 mit 1 Anlage)
Ratsherr Wolf erinnerte daran, dass man das Thema „Ladeinfrastruktur“ bereits seit einiger Zeit in den Ratsgremien berate. Er wolle daher nochmals darauf hinweisen, dass es eine ganze Anzahl an Alternativtechnologien im Ladebereich gebe, die hier noch nicht berücksichtigt worden seien. Auch wenn diese neueren Technologien vielleicht teilweise noch einen leicht experimentellen Charakter hätten und deren Zukunftsfähigkeit noch nicht ganz geklärt sei, halte er es nach wie vor richtig, auf sie zu setzen. Der Beschluss aus dem Vorjahr schließe seiner Meinung nach nicht aus, sich zukünftig solchen Technologien zuzuwenden und diese ggf. nachträglich zu beschließen.

Ratsherr Drenske gab an, es werde aus der Sicht der Grünen Ratsfraktion als außerordentlich erfreulich gesehen, dass die Verwaltung nun ein Konzept vorlege, mit dem die Ladeinfrastruktur in Hannover in jedes Viertel kommen könne. Seine Fraktion habe sich Gedanken zu weiteren Verbesserungen des Antrags gemacht und daher den Änderungsantrag zur Drucksache vorgelegt. Dieser solle u. a. für eine bessere Verteilung der Struktur in die Stadtteile und die Nutzung von Ökostrom sorgen. Damit diese Antriebsart wirklich CO2- einsparend ausfalle, müsse die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen Standard sein. Damit lege man in Hannover bereits gute, ökologische Grundlagen für die Nutzung von E-Fahrzeugen. Man hoffe, dass auch die Bundesregierung und die Automobilindustrie zukünftig diese Möglichkeiten aufgreifen würden.

Ratsherr Hellmann fragte, wie man in Fällen verfahren werde, in denen einige private E-Auto-NutzerInnen die vorhandenen, öffentlichen Parkplätze mit Ladestationen als Dauerparkplätze belegen würden, um damit ihre Autos aufladen zu können. Da die Nutzung kostenlos sei, biete dies ein sehr verlockendes Angebot für entsprechende Nutznießer.

Herr Konerding erläuterte dazu, derzeit gebe es vier solcher Parkplätze mit angeschlossenen Ladestationen. Tatsächlich bestehe an einer Stelle bereits massiv das angesprochene Problem des Dauerparkens. Daher sei für die öffentliche Ladeinfrastruktur vorgesehen, zukünftig die Parkzeit auf den betreffenden Parkplätzen auf 2,5 Stunden zu begrenzen, was auch der Höchstparkzeit in der Innenstadt entspreche. Ansonsten könne man mit den normalen Maßnahmen gegen Ordnungswidrigkeiten reagieren.

Ratsherr Hellmann fragte nach, ob dafür noch Regelungen geändert werden müssten, da man bisher für das Parken auf den E-Auto-Parkplätzen keine Parkuhren habe bedienen müssen.

Herr Konerding stimmte zu, dass hierfür tatsächlich die bestehenden Regelungen angepasst werden müssten, zusätzlich werde man die erlaubten Parkzeiten zukünftig durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich machen.

Ratsherr Hirche gab zu bedenken, dass es in anderen Ländern wie Japan bereits weitere technologische Möglichkeiten gebe, daher habe er noch Zweifel an der Ausschließlichkeit der E-Mobilität. Dennoch werde seine Fraktion der Drucksache zustimmen.

Einstimmig

3.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP zu Drucksache Nr. 3172/2017: Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
(Drucks. Nr. 0298/2018)

Einstimmig

3.2. Petition: Keine neue Verbrennungsanlage im Altwarmbüchener Moor
(Drucks. Nr. 3161/2017)

9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Grüner als grün - Freie Fahrt für FahrradfahrerInnen"
(Drucks. Nr. 3112/2017)

Ratsherr Förste erläuterte zum Antrag, dass sich seine Fraktion für die Förderung des Fahrradverkehrs nach neuen Möglichkeiten umgeschaut habe. Entsprechend der „Idaho-Regelung“ gebe es bspw. für RadfahrerInnen die Möglichkeit, an speziell ausgeschilderten Ampelkreuzungen trotz roter Ampel rechts abzubiegen oder geradeaus zu fahren. In der StVO gebe es dazu die sogenannte Experimentierklausel.

Ratsherr Drenske gab an, er halte eine grüne Welle für RadfahrerInnen für eine sehr sinnvolle Idee, allerdings werde dies in der Stadt bereits umgesetzt. Hier sei bspw. der Pastor-Jaeckel-Weg zu nennen, bei dem in den Boden integrierte Sensoren registrierten, wenn man auf die Ampel zufahre und die diese dann zum Umschalten auf Grün veranlassen würden. Somit sei dort die grüne Welle in einer sogar noch viel besseren Form vorhanden. Die Ampelschaltung passe sich an die Geschwindigkeit des jeweiligen Radfahrers an. Aus eigener Erfahrung könne er bestätigen, dass dies deutlich besser funktioniere als die dort vorher vorhandene Ampelschaltung. Die „Idaho-Regelung“ müsse man evtl. zunächst noch ausführlicher diskutieren.

Ratsherr Förste erklärte, dass es bei der „Idaho-Regelung“ nicht nur um die grüne Welle gehe, sondern um eine analoge Funktion zu den bekannten grünen Rechtsabbiegerpfeilen an Ampeln.

Ratsherr Wolf gab an, er halte die Idee dieser Regelung im Grundsatz für gut, den vorhandenen Antrag jedoch formell für noch nicht ganz durchdrungen. Seiner Recherche entsprechend könne es sein, dass die „Idaho-Regelung“ noch grundsätzlich freigegeben werden müsse. Entgegen seiner Erwartung sei bisher noch kein Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag erfolgt, obwohl dieser bereits in eine Fraktion gezogen worden war.
Daher schlage er einen gemeinsamen und interfraktionellen Änderungsantrag vor, der alle rechtlichen Bedenken berücksichtige.

Ratsherr Kreisz gab an, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da er thematisch nicht für zielführend gehalten werde und man eine Erlaubnis für RadfahrerInnen, nach deren eigenem Gutdünken bei roter Ampel eine Straße bzw. Kreuzung zu überqueren, zudem als gefährlich einstufe. Er sehe hierfür keine Verkehrssicherheit gegeben.

Ratsherr Bingemer bestätigte, dass auch seine Fraktion die mit dem Antrag vorgeschlagene Maßnahme für gefährlich und unpraktikabel für Hannover halte. Der Verkehrsfluss in Idaho sei um ca. 10% niedriger und über eine größere Fläche verteilt als in Hannover. Zudem bestünde bei Anwendung der Regelung die Gefahr, dass ortsfremde Fahrzeugführer zu einer erhöhten Verkehrsgefährdung beitragen könnten, wenn ihnen die Anwendung der Idaho-Regelung in Hannover nicht bekannt sei.

Ratsherr Blaschzyk erläuterte, aus seiner Sicht ziele der Antrag auf eine Legalisierung der Missachtung von Verkehrsregeln ab. Niemand würde beim PKW-Verkehr auf die Idee kommen, solche Regelungen zuzulassen. Sie sei nicht praktikabel und werde daher von seiner Fraktion abgelehnt.

Ratsherr Förste stellte klar, dass natürlich niemand an roten Ampeln „durchrauschen“ werde, die Radfahrer seien nicht dumm. Bei der „Idaho-Regelung“ werde die rote Ampel quasi als Stoppschild gesehen, daher müssten die RadfahrerInnen dort zunächst normal halten und vor einer Weiterfahrt die Verkehrslage einschätzen. Dies könne man den Menschen durchaus zutrauen.

Ratsherr Hirche schätzte die Gefährdung besonders für Kinder als zu hoch ein, die jährlichen Unfallzahlen mit Fahrrädern könnten sich seiner Einschätzung nach mit Anwendung dieser Regelung eher noch erhöhen. Seine Fraktion lehne den Antrag daher ebenfalls ab.

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

4.2. Antrag der CDU-Fraktion zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen
(Drucks. Nr. 2525/2017)
Ratsherr Oppelt erläuterte, dass man auch Wochen nach dem Weihnachtsfest noch immer entsorgte Weihnachtsbäume an Straßen und auf Plätzen herumliegen sehen könne. Dies beträfe überwiegend Freiflächen und Stellen, die nicht von aha als Ablageplätze ausgewiesen worden seien. Dieses Ärgernis trete jedes Jahr erneut auf.
Vielen Menschen seien tatsächlich die eigentlichen Ablagestellen für abzuholende Bäume nicht bekannt, so dass man ihnen nicht unbedingt Vorsatz unterstellen könne. Um hier eine Verbesserung zu erreichen, sei die Idee einer temporären Beschilderung durch aha in den Antrag eingeflossen.
Per Presseberichterstattung habe eine Sprecherin von aha ausgesagt, es gebe - im Gegensatz zu den etwa 200 legalen - ca. 20 bis 30 „wilde“ Ablagerungsplätze in der Stadt. Diese Zahlen betrachte er eher kritisch, da seiner persönlichen Erfahrung nach noch mehr solcher wilden Plätze bestünden, die aha gar nicht bekannt seien.
Mit verbesserten Informationen an die EinwohnerInnen könne man dieses Verhalten sicherlich einschränken. Seine Fraktion werde auch dem Änderungsantrag zustimmen, da eine zusätzliche Information per App über legale Abladeplätze für sehr sinnvoll gehalten werde.

Ratsherr Kreisz erinnerte daran, dass es von aha bereits eine App gebe, daher sei eine Integration von Hinweisen auf Lagerplätze für die ausgedienten Bäume in diese App sehr wünschenswert.

Ratsherr Wolf fragte an die Verwaltung, ob dieser auch Beschwerden über die „wilden“ Ablageplätze von alten Weihnachtsbäumen vorlägen, abgesehen von den bisherigen Beschwerden aus politischen Reihen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, dass die Frage für eine Beantwortung an aha weitergeleitet werde.

Protokollantwort:
In der Tannenbaum- Sammelperiode (08. - 26.01.2018) sind im gesamten Zeitraum erstmalig drei Sperrmüllfahrzeuge eingesetzt worden.
Daher ist die Anzahl der Hinweise und Beschwerden im Vergleich zu den Vorjahren stark zurückgegangen.
Pro Tag wurden im aha-Service ca. 3 - 4 Hinweise (insgesamt ca. 60 Stück) auf illegal abgelegte Tannenbäume aufgenommen.
Diese Hinweise konnten aufgrund der vorhanden Kapazitäten zeitnah abgefahren werden. Dadurch ist es gar nicht erst zu Beschwerden gekommen.
Die Auswertung des Beschwerdemanagements hat für den Zeitraum vom 01.01. bis 02.02.2018 nur 5 Beschwerden ergeben. Zum Vergleich: Im Vorjahr lagen 22 Beschwerden vor. Dieses Ergebnis ist als sehr positiv zu betrachten.
Es ist im Übrigen nicht davon auszugehen, dass eine Beschilderung der Tannenbaumplätze eine Verbesserung bringen kann. So wird es höchstwahrscheinlich trotz aller Hinweise an die EinwohnerInnen immer wieder direkt und falsch ablagelagerte Weihnachtsbäume geben.
Die Veröffentlichungen über die Tagespresse und die Hinweise im Internet listen bereits alle verfügbaren Tannenbaumsammelplätze auf.
Diese Angaben beziehen sich auf das Stadtgebiet von Hannover.

Ratsherr Förste fragte, was genau mit den von aha eingesammelten alten Bäume geschehe: Ob diese einer Kompostverwertung zugeführt würden, ob bspw. das Abladen auf einer Müllhalde stattfinde oder ähnliches.

Ratsherr Hellmann antwortete, dass man die Bäume schreddere und kompostiere.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass es dazu kürzlich in der Presse einen Bericht gegeben habe. Einige Bäume würden sogar den Elefanten im Zoo zum Spielen gegeben. Hier werde jedoch darauf geachtet, dass diese Bäume frei von Dekorationsresten seien, um die Tiere nicht zu gefährden. Daher würden dafür nur die beim Baumverkauf übriggebliebenen Bäume verwendet.

Ratsherr Oppelt sprach die Problematik der Verkehrssicherung an. Insbesondere nach Stürmen würden die abgelagerten Bäume oft auf Straßen, Fuß- und Radwege geweht, was den Verkehr dort gefährde. Daher sei es wichtig, dass bald gehandelt würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verwies auf die regelmäßigen Veröffentlichungen in der Presse bezüglich der legalen Weihnachtsbaum- Sammelstellen. Dies sei auch über das Internet abrufbar. Es werde also hinreichend informiert.

Herr Dirscherl gab an, es habe vor einigen Jahrzehnten ein Weihnachtsbaum- Entsorgungskonzept in Hannover gegeben. Dies habe beinhaltet, dass ein Teil der ausgedienten Weihnachtsbäume in Teichen und Seen für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Fischen eingesetzt worden sei, z. B. für bessere Eiablage-Bedingungen. Allerdings sei dieses Verfahren wieder eingestellt worden, da sich in den Bäumen Reste von Lametta befunden hätten, welches damals noch aus Blei gewesen sei. Aber vielleicht sei es eine Anregung für die Verwaltung, bspw. für den Maschsee erneut wieder eine solche Maßnahme einzuführen.

Ratsherr Bindert wies darauf hin, dass die App von aha darüber informiere, dass an den Abholtagen von Biotonnen die alten Weihnachtsbäume auch an die Tonnen gestellt werden könnten. So müsse ein Baum nicht mal zu einer der Sammelstellen gebracht werden.

Ratsherr Wolf fragte, ob aha oder die Verwaltung es für zielführend hielten, der wilden Ablagerung von Weihnachtsbäumen mit Verbotsschildern beikommen zu wollen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass der bestehende Vorschlag sei, Orte zu kennzeichnen, an denen die Bäume abgestellt werden dürften. Allerdings müsse man Bedenken dahingehend einräumen, ob die Menschen, die ihre Bäume regelmäßig an „wilden“ Plätzen ablagern würden, sich zukünftig über neue Hinweisschilder oder umfangreichere Informationsmöglichkeiten dazu bringen lassen würden, die Bäume zu legalen Sammelplätzen zu bringen.

Ratsherr Oppelt ergänzte, er habe die Vermutung, dass viele Menschen ihren Baum nicht böswillig auf wilden Plätzen ablagern würden, sondern dies eher aus Unwissenheit und Gewohnheit täten. Er glaube jedoch an eine positive Wirkung von Hinweisschildern, so dass hier Bedenken zurückgewiesen werden könnten.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

4.2.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP zu Drucks. Nr. 2525/2017: Antrag der CDU-Fraktion zur
Entsorgung von Weihnachtsbäumen
(Drucks. Nr. 0278/2018)

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

4.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

Ratsherr Kreisz gab an, die Ampelkoalition schlage eine schnellere bzw. umfangreichere Ausstattung der städtischen Fahrzeugflotte mit E-Fahrzeugen vor. Eine Anschaffung sei wünschenswert, sowie geeignete Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar seien. Auch die städtischen Töchterunternehmen und Betriebe seien hier mit eingeschlossen. Gerade für Elektroantriebe seien die in der Stadt üblichen, eher kleinen Fahr-Radien der Autohalter gut geeignet. Die Technologie sei inzwischen ausgereifter.

Ratsherr Oppelt wies auf die Vorbildfunktion der städtischen Fahrzeuge hin, die auch aus diesem Grund mit alternativen Antrieben ausgestattet werden sollten. Seine Fraktion sei schon lange der Auffassung, dass hier mehr passieren müsse. Daher werde der Ursprungsantrag begrüßt und durch den Änderungsantrag ergänzt, der sich für Technologieoffenheit einsetze.
Hier seien u. a. auch Fahrzeuge mit Erdgasantrieb, mit Brennstoffzellen und Hybridfahrzeuge zu nennen, die man neben den E-Fahrzeugen mit einbeziehen könne. Die CDU sei mit der bisherigen Umrüstungsstärke von Fahrzeugen noch nicht zufrieden, hier könne deutlich aufgestockt werden. Der Änderungsantrag sei zudem noch deutlicher formuliert in dem Bereich, dass man die jeweils aktuell auf dem Markt vorhandenen Technologien beobachten und für sinnvolle Einsatzzwecke im Städtischen Fuhrpark prüfen solle. Natürlich müsse man hier, wie bspw. bei Rettungsfahrzeugen, die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge beachten.

Ratsherr Wolf ergänzte, er sehe einen guten Ansatz in der Einbeziehung von mehreren alternativen Technologien, statt sich nur auf eine davon zu fokussieren.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass der Status quo ein Beschluss gemäß dem „Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung 2050“ sei, der besage, dass man bei Erneuerungen im Fuhrpark der Stadt die auf dem Markt verfügbaren Fahrzeuge mit Elektroantrieb kaufen solle. Eine Anschaffung von Hybridfahrzeugen, wie es der Änderungsantrag vorschlage, sehe er allerdings als Rückschritt. Die Stadtverwaltung sei hier bereits so weit, dass sie keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr anschaffen wolle. Daher werde seine Fraktion den Änderungsantrag ablehnen.

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2921/2017:
Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 3160/2017)

5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur
Friedhofssatzung
(Drucks. Nr. 3157/2017)

Ratsherr Kreisz erläuterte, mit dem Antrag wolle man der Lücke zwischen den vorhandenen Sterbezahlen und den tatsächlichen Begräbnissen in Hannover entgegenwirken.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Friedhöfe zu erhöhen, schlage das Ampelbündnis hier einige Maßnahmen vor. Nach Möglichkeit solle die beantragte Änderung der Friedhofssatzung zu den nächsten Haushaltsplanberatungen vorgelegt werden, soweit die Änderungen der Musterfriedhofssatzung bis dahin fertiggestellt werden könnten.

Ratsherr Oppelt informierte, seine Fraktion wolle den Antrag, der in die richtige Richtung gehe, mit dem Änderungsantrag noch um zwei sinnvolle Punkte ergänzen. Einer davon beträfe die Regelung, dass die Nutzungszeit der Gräber bei einer Verlängerung für mindestens 5 Jahre festgelegt werden müsse.
Seine Fraktion sei dagegen gewesen und habe stattdessen die Möglichkeit eines Nachkaufs von Gräbern auch für einzelne Jahre bevorzugt, was eine höhere Flexibilität garantiere. Bei einer vergangenen Diskussion darüber sei dieser Vorschlag leider abgelehnt worden. Diese Regelung beträfe jedoch auch eine soziale Fragestellung, denn viele Angehörige Verstorbener besäßen nicht die Mittel, Gräber für ganze 5 Jahre verlängern zu lassen. Dass diese Menschen somit dazu gezwungen würden, ein Grab nicht weiter zu verlängern, halte seine Fraktion aus Pietätsgründen für unangebracht. Um die Attraktivität der städtischen Friedhöfe zu verbessern, sei diese Regelung daher zu überdenken.
Der zweite Vorschlag beträfe die zeitliche Verlängerung der Zugangsmöglichkeiten für Gewerbetreibende auf die Friedhöfe. Dies könne zu deren Wirtschaftlichkeit und Attraktivitätssteigerung beitragen.

Ratsherr Drenske erläuterte, der Ursprungsantrag solle dazu beitragen, dass die Nutzung der Friedhöfe vom Kostenfaktor her gerechter ausfiele.
Der Änderungsantrag der CDU würde seiner Auffassung nach zur Entstehung zusätzlicher Kosten führen. Der darin enthaltene Punkt zur Nutzungsdauer sei hinfällig, da bereits in der vergangenen Diskussion zur Friedhofssatzung von der Verwaltung angegeben worden sei, dass Gräber - auf Antrag hin - auch um nur ein Jahr verlängert werden könnten.

Ratsherr Oppelt fragte dazu, warum die Verwaltung diesen Punkt dann in der Satzung geändert habe.

Ratsherr Drenske erläuterte, dass ständige Anträge auf einjährige Verlängerungen zu einem höheren Verwaltungsaufwand und damit zu erhöhten Kosten führen würden. Daher habe man die Standardzeit für Verlängerungen generell auf 5 Jahre angehoben, allerdings mit der Sonderregelung für Ausnahmefälle, welche dann auch einjährig verlängern könnten.
Der zweite, vorgeschlagene Punkt beantrage verlängerte Arbeitszeiten der Friedhofs-MitarbeiterInnen ohne Gehaltserhöhung.
Für eine solche Maßnahme müsse zuerst das Personalbudget im Haushalt der Stadt erhöht werden.

Ratsherr Bingemer gab an, der Wunsch der EinwohnerInnen nach der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung von Gräbern sei durchaus verständlich. Im bislang einzigen Kolumbarium Hannovers - in Anderten - sei die einjährige Mietdauer für eine Urne möglich. Aus diesem Grund habe man die Einrichtung eines weiteren Kolumbariums in Hannover für den Seelhorster Friedhof beantragt.

Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass es seiner Fraktion hier um die Frage der Verlängerung von bestehenden Gräbern gehe, nicht um eine Erstbestattung. Vor der Änderung der Friedhofssatzung habe für Angehörige die Möglichkeit bestanden, ein Grab für einzelne Jahre nachzukaufen. Nun bestehe grundsätzlich der Zwang zu einer 5-jährigen Verlängerung - mit nur vereinzelten Ausnahmen. Die CDU sei der Auffassung, dass man Angehörige nicht als Bittsteller behandeln dürfe und sehe die Regelung als unsozial und pietätlos. Man sehe in der 5-Jahresregelung keinen sachlichen Grund.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab zum Ursprungsantrag die Information, dass dieser sich auf die Musterfriedhofssatzung beziehe. Falls diese tatsächlich zur Prüfung der per Antrag geforderten Punkte herangezogen werden müsse, könne eine rechtzeitige Fertigstellung bis zu den Haushaltsplanberatungen nicht garantiert werden. Für die Punkte des Antrages, die unterschiedliche Voraussetzungen hätten, sei aber eine von der Musterfriedhofssatzung unabhängige und teilweise Prüfung möglich, welche dann in einzelnen Aspekten bis zu den Haushaltsplanberatungen fertig sein könne.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

4.4.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 3157/2017: Antrag der
Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur
Friedhofssatzung
(Drucks. Nr. 0281/2018)

3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

4.5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
"Saubere Luft für Hannover"
(Drucks. Nr. 3158/2017)

Ratsherr Drenske gab an, dass der vorliegende Antrag aufgrund der vorhandenen Expertisen, Diskussionen und Hinweise zum Thema erstellt worden und dringend notwendig sei. Die Atemluft in Hannover sei erst durch Feinstäube und dann durch Stickoxide derart verdreckt worden, dass ein Gesundheitsrisiko bestehe. Der vorliegende Antrag beziehe sich hauptsächlich auf den ÖPNV und den Radverkehr in Hannover und sei bspw. in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, einigen Verbraucherschutzorganisationen, interessierten Verbänden und Unternehmen erstellt worden. Er sei zielführend für die Verbesserung der Luftreinhaltung.

Drei wichtige Punkte des Antrags seien zu nennen: Die Stärkung des Carsharings mit der Schaffung mindestens 400 weiterer Car-Sharing-Plätze im öffentlichen Raum, die Durchführung dreier Modellprojekte für fahrradfreundliche Quartiere bei Neubauten sowie eine Verringerung der Kosten bzw. Preise für die Nutzung des ÖPNVs, damit dieser für alle Menschen erschwinglich werde.
Ratsherr Kreisz unterstrich, dass man sich im Rat einig sei über die Notwendigkeit einer verbesserten Luft in Hannover. Man müsse erreichen, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahr nicht mehr überschritten werde, hierfür sei aus Sicht seiner Fraktion jedoch nicht nur der AUG zuständig. Das Problem der erhöhten, gesundheitsgefährdenden Werte sei auch auf anderen Ebenen bislang nicht behoben worden.
Bisher sei es der Automobilindustrie noch möglich, mit Hilfe von Teilen der Bundes- und Landespolitik solche Autos zu bauen, die schädliche Abgase produzierten.

Um Menschen zur Nutzung anderer Verkehrsmittel zu bewegen, brauche es attraktive Angebote und Paradigmenwechsel im Denken der Menschen, keine Verbote. Die Mobilität der Zukunft müsse weg von veralteten und schädlichen Technologien sowie von dem Mantra „jede/r müsse mit Auto jederzeit an jeden Ort kommen“. Sie müsse hin zu mehr Demokratie, Nachhaltigkeit und Vernetzung.
Jede/r müsse Zugang zu einer bezahlbaren und nicht gesundheitsschädlichen Mobilität haben, die viel Freiheit garantiere.
Die Stadt Hannover habe sich hier bereits vor Jahren auf den richtigen Weg gemacht. Der ÖPNV werde schrittweise barrierefrei ausgebaut und mit Streckenverlängerungen und moderneren Fahrzeugen ausgerüstet, wie etwa mit den Elektrobussen der Linie 100 und 200. Mit über 600 Einzelmaßnahmen steigere die Landeshauptstadt die Attraktivität des Radverkehrs, der Car-Sharing-Bereich werde immer besser. Diese wirkungsvollen Maßnahmen wolle die Fraktion mit ihrem Antrag unterstützen.
Die Region sei mit dem Vorschlag für die Einführung eines stadtweiten 365-Euro-Jahrestickets dazu aufgefordert, entsprechende Preisgestaltungen zu entwerfen.
Die regionsweite Einführung der GVH-Sparcard im Wert von 15 Euro habe hier für junge Menschen einen wichtigen Schritt dargestellt. Der Vorschlag des vergünstigten Jahrestickets habe bereits viel Widerhall erzeugt, was auch aus der Resonanz der BürgerInnen an die Fraktion per Email, Anruf oder Post anschaulich geworden sei.
Diese Forderung ginge daher in die richtige Richtung und sei ein starker Anreiz für einen Umstieg vom Auto auf den ÖPNV. Dies erfordere natürlich viele weitere Mittel, jedoch führe es bei Nutzung des GVH-Jahrestickets durch mehr Menschen wahrscheinlich auch zu einer Umsatzsteigerung der Üstra.
Die Mehrausgaben für den qualitativen und quantitativen Ausbau des ÖPNV seien nicht nur von den Kommunen zu leisten, sondern auch von Bund und Land.
Ratsherr Oppelt verwies auf den Änderungsantrag der CDU zum Thema. Das Ziel sei saubere Luft für Hannover und die Vermeidung von Fahrverboten. Die Herangehensweise sei hier entscheidend.
Die Stadt hätte der Klage der Deutschen Umwelthilfe gelassener entgegensehen können, wenn rechtzeitig gehandelt worden wäre. Das Befürworten der Blauen Plakette durch den Oberbürgermeister in Berlin bedeute letztendlich die Forderung von Fahrverboten.
Der neue Euro-6-Diesel, der mit der Blauen Plakette in die Stadt fahren dürfe, sei im Gegensatz zum Euro-5- und Euro-4-Diesel noch nicht sehr verbreitet, letztere müsse man nach Einführung der Plakette jedoch aus der Stadt ausschließen, was als unsozial zu betrachten sei. Es handele sich hierbei um eine „kalte Enteignung“ vieler Diesel-Fahrer. Der vorliegende Ursprungsantrag liefe letztendlich auch darauf hinaus.
Seine Fraktion habe einen 16-Punkte-Plan vorgelegt, welcher verschiedene Aspekte umfasse. Zum einen fordere man eine kluge Verkehrssteuerung für die Stadt, um den Verkehr zu verflüssigen und Parkplatzsucher zu reduzieren. Für letzteren Punkt schlage die CDU eine Modernisierung des städtischen Parkleitsystems vor, welches veraltet sei und dazu führe, dass bei einer verlängerten Parkplatzsuche mehr Emissionen ausgestoßen würden.
Eine langjährige Forderung der CDU-Fraktion sei auch die „Grüne Welle“. Ebenfalls im Plan enthalten seien das Park-and-Ride-System zur Entlastung des Innenstadt-Verkehrs und die Stadtteil-Parkhäuser.
Zudem seien die Grenzwerte ohne eine Einbeziehung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV nicht in den Griff zu bekommen. So spiele hier bspw. auch das Thema Sicherheit in den Bahnen am Abend eine Rolle. Dies könne durch mehr Sicherheitspersonal gelöst werden. Auch kostenloses W-LAN in den öffentlichen Verkehrsmitteln könne angeboten werden.
Das Angebot temporär vergünstigter Tickets für den ÖPNV sei in Absprache mit der Region zu prüfen. Es könne bspw. auch ein „Umweltticket“ für Tage mit besonders belasteten Luftwerten eingeführt werden, damit für die Reduzierung des Jahresmittelwerts insgesamt mehr Menschen auf Busse und Bahnen umsteigen würden.
Das Kapitel „Förderung der alternativen Antriebe“ umfasse Themen wie Mooswände oder den besseren Luftaustausch in der Stadt durch begünstigende Bauplanung.
Dem im Ursprungsantrag geforderten, hundertfachen Wegfall von Parkplätzen in den Stadtteilen stimme seine Fraktion nicht zu. Dies führe zu einem Verkehrsinfarkt in den Stadtteilen. Unter dem Deckmantel der vermeintlichen Luftreinhaltung solle hier Stück für Stück das Privat-PKW aus dem städtischen Raum vertrieben werden. Dies sei für die Umwelt absolut schädlich, da mehr Parksuchverkehr und damit entsprechend mehr Emissionen entstünden.
Ratsherr Förste wies darauf hin, dass die Stadtteil-Parkhäuser nicht ausgelastet seien, stattdessen parke man allgemein lieber auf dem Fußweg.
Bereits vor zwei Jahren sei die Rede von einem Luftreinhalteplan gewesen, jedoch sei bisher nichts in dieser Richtung geschehen. Aktuell berichte die Presse davon, dass endlich auch die EU mit Klagen gegen Deutschland drohe, weil nichts passiere. Die EU verlange keine langwierigen Lösungen, sondern Sofortmaßnahmen. Die Grüne Umweltdezernentin Hannovers würde seiner Meinung nach nicht aktiv.
Die Form des Antrags erscheine ihm unausgereift und viele Vorschläge darin lächerlich. Die Einbeziehung von VW halte er beispielsweise für ungünstig, da der Konzern derzeit mangelnde Kompetenz beweise, z. B. durch die bekannt gewordenen Abgastests mit Affen und auch mit Menschen. Der Vorschlag eines durchgängigen Radweges sei unbrauchbar, da dies nicht wesentlich zur Verbesserung der Luft beitrage.
Er sei selbst Radfahrer und wünsche sich abschließbare Verkehrshäuschen, jedoch bezweifle er, dass sich dadurch die Luftqualität verbessern ließe.
Ratsherr Bingemer gab zu bedenken, dass es bezüglich der Car-Sharing-Plätze auch die Möglichkeit der privaten Anmietung von Parkplätzen gebe, wie es bspw. in der Tiefgarage am Raschplatz bereits praktiziert werde. So müssten keine Parkplätze im öffentlichen Raum wegfallen. Es sei auch möglich, auf Stellplätzen von Verbrauchermärkten Parkplätze für Car-Sharing-Modelle anzumieten.
Bezüglich der Blauen Plakette sei zu sagen, dass VW als Niedersachsens größter Arbeitgeber diese befürworte und dass die Industrie für ältere Diesel-Fahrzeuge bereits Abwrackprämien in Aussicht gestellt und am Markt implementiert habe. Daher werde es diesbezüglich einen technischen Wandel geben.
Er unterstütze die Argumentation des Ampel-Bündnisses. Die FDP-Fraktion habe, damit sich der Verkehr in Hannover verflüssigen könne, zunächst eine Hardware-Lösung etatisiert, indem man Rechner angeschafft habe, auf denen eine intelligente Software arbeiten könne. Man setze darauf, dass eine entsprechende Luftentlastung stattfinden werde, wenn der Verkehr in Hannover zukünftig besser fließe.
Ratsherr Hirche gab an, er sei mit dem Inhalt der meisten, bisher erfolgten Wortbeiträge einverstanden. Jedoch frage er sich, warum nicht die Autokonzerne als Verantwortliche für die Luftverschmutzung genannt würden und warum nicht umgerüstet werde.
Von den „kleinen Leuten“ werde immer wieder gefordert, ihre Fahrzeuge umzurüsten, aber für die „Großen“ gelte eine Einzahlung von 250 Millionen Euro in eine Stiftung als ausreichend. Es wundere ihn, das die Fraktion der Grünen nicht zudem noch Neupflanzungen fordere. Außerdem sei das Kraftwerk in Herrenhausen zu erwähnen, von dem bisher noch niemand dargelegt habe, wie viel Luftverschmutzung es verursache.

Herr Keller ergänzte zum Thema Kraftwerke, jenes in Mehrum erzeuge 2,5 Millionen Liter Rauchgas und 24 Tonnen Flussasche pro Stunde. Auch in Stöcken und Linden würden fossile Kraftstoffe verbrannt. Er wolle anregen, nach europäischen Richtlinien Messungen durchzuführen. Bezüglich des Luftreinhalteplanes hätte die erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bereits in der letzten Sitzung angesprochen, dass nach dessen Einreichung beim Land den AUG-Mitgliedern eine Kenntnisnahme darüber zustünde. Der Plan sei dem Land mit Einsendeschluss zum 31.01.2018 zugesandt worden, also würde der Ausschuss das Papier vermutlich demnächst zur Kenntnisnahme bekommen.
Ratsherr Kreisz wies darauf hin, dass es bereits einen gültigen Luftqualitätsplan gebe, auch wenn dieser erneuert werden müsse. Die Stadt führe mehrere Maßnahmen durch, was auch in den letzten Sitzungen immer wieder dargestellt worden sei. Es gäbe inzwischen auch kein Feinstaub-Problem mehr, sondern ein Stickoxid-Problem, um das man sich zunächst kümmern müsse.
Zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion bemerkte er, dass diese einen eigenen Forderungskatalog mit 16 Punkten erstellt habe, der Dingen enthalte, die zumindest teilweise längst beschlossen worden seien.
Darunter fiele bspw. die Anschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge für den städtischen Fuhrpark, ebenso die Entwicklung eines Anreizmodells zur Umstellung von Taxiflotten. Der Forderungskatalog enthielte daher nichts Neues. Es sei z. B. auch selbstverständlich, dass die Verwaltung, wie bei der Bebauung am Steintorplatz, vor dem Bau prüfe, ob der Luftaustausch gewährleistet sei. Er hoffe daher auf eine breite Zustimmung zum Ursprungsantrag.
Ratsherr Drenske gab an, dass im Änderungsantrag der CDU-Fraktion gute Vorschläge enthalten seien, jedoch viele dieser Vorschläge bereits von seiner Fraktion beantragt worden seien bzw. bereits von der Verwaltung umgesetzt würden.
Bspw. sei die intelligente Ampelschaltung bereits etabliert, ebenso ein Fahrradverleihsystem und schadstoffarme Fahrzeuge für die Flotte der LHH. Er nahm Bezug auf den von der CDU-Fraktion angesprochenen Punkt, dass Menschen durch das Car-Sharing ihre Autos weggenommen würden.
Würde man einen einzelnen Parkplatz betrachten, so hätte man nun die Wahl, diesen einem Parker zu überlassen oder ihn an ein Car-Sharing-Unternehmen zu vermieten, dessen PKW dann durch 10 Menschen genutzt werden könne.
Die Nutzung der gleichen Fläche durch 10 Menschen sei daher nicht unsozialer als die Nutzung durch nur eine Person.
Die CDU versuche damit seiner Auffassung nach, wenige Bessergestellte gegen die Gesellschaft insgesamt aufzubringen und soziale, ökologische Maßnahmen als unsozial darzustellen.
Beim Thema „Unternehmen“ sehe seine Fraktion die Notwendigkeit, politisch einzugreifen. Die Bundesregierung habe bei dem Versuch versagt, die Unternehmen zur Produktion von schadstoffärmeren Autos zu bewegen.
Eine Kommune könne alle möglichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergreifen, jedoch benötige man zusätzlich die Unterstützung der Bundespolitik, um Einfluss auf die Unternehmen auszuüben.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bedankte sich über die erfolgten Vorschläge und Anregungen der Fraktionen. Die bisher durchgeführten und in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen der Stadtverwaltung seien in den letzten Sitzungen vorgestellt worden. Den Entwurf für den aktuellen Luftreinhalteplan habe man zwar noch nicht vorgelegt, jedoch die darin enthaltenen Maßnahmen.
Die Problematik bestünde weiterhin darin, dass im Luftreinhalteplan Maßnahmen enthalten sein müssten, welche kurzfristig die Einhaltung der Grenzwerte ermöglichen könnten. Dies sei jedoch leider mit den im bestehenden rechtlichen Rahmen umsetzbaren Maßnahmen nicht möglich. Daher könne die Verwaltung eine Aktualisierung des Luftreinhalteplanes erst vorlegen, wenn die rechtlichen Möglichkeiten dazu bestünden, eine oder mehrere geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen man die Werte kurzfristig senken könne.
Zu den Anmerkungen von Herrn Keller zum Protokoll der AUG-Sitzung am 08.01.2018 merkte sie an, dass sich das Thema in jener Sitzung zu den Testversuchen zu Tempo 30 bezogen habe. An jener Stelle habe Herr Keller darum gebeten, den AUG-Mitgliedern die von der LHH beim Land eingereichten Unterlagen zur Testteilnahme zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Dies beziehe sich jedoch nicht auf den gesamten Luftreinhalteplan, sondern stelle nur eine der Maßnahmen zur Luftreinhaltung dar.

Herr Keller fragte zu den erfolgten Luftmessungen nach, ob in diesem Rahmen auch die Emissionen der Kraftwerke in Hannover berücksichtigt worden seien oder ob sich die Messungen nur auf den Autoverkehr bezogen hätten. Eine entsprechende Messung der Kraftwerke mit einer prozentualen Umrechnung von deren Emissionen auf die der gesamten Stadt sei sicherlich erkenntnisreich.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass das Kraftwerk in Linden ein Gasturbinenkraftwerk sei. Es gebe immer zwei verschiedene Messungen. Eine davon sei eine Hintergrundmessung, die die Luftbelastung durch alle emittenten Erzeuger erfasse. Die andere bestehe aus einzelnen Messpunkten, die die Emissionen des Autoverkehrs gesondert erfassen würden. So könne man beide Arten der genannten Emissionen differenzieren.

Herr Schmidt ergänzte dazu, es werde im Hintergrund auf dem Lindener Berg gemessen. Diese Messung beinhalte alle Belastungen der Umgebung, die auf diese einwirkten, also auch Industrieausstöße und PKW-Verkehr. Das Kraftwerk sei als ein kleiner Teil darin mit enthalten.

Ratsherr Wolf gab zu bedenken, dass alle bisher genannten Maßnahmen zwar weitgehend gut und vernünftig klängen, letztendlich jedoch nur Tropfen auf dem heißen Stein seien. Wie Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bereits angemerkt habe, seien diese Maßnahmen wahrscheinlich nicht zur kurzfristigen Senkung der Luftwerte bzw. der Luftbelastungen geeignet. Sollten die Luftwerte in einem Jahr noch nicht besser geworden sein, müsse man wohl leider doch über Fahrverbote nachdenken und ggf. die Innenstadt komplett für Verbrennungsmotoren sperren, dann würden sich die Luftwerte sicherlich schnell bessern. Über Subventionen und andere Hilfen könne man evtl. auch der Entwicklung schlechterer Werte entgegen steuern und mehr Menschen zu einem Umstieg auf Elektrofahrzeuge bewegen.
Außer dem bereits angesprochenen Jahresticket für 365,- Euro gebe es auch andere Möglichkeiten, wie bspw. die Aufteilung in Zehnerkarten für zehn Euro, in Monatskarten oder 7 Tageskarten für jeweils einen Euro etc.
Nach wie vor bestehe die Forderung der Piraten-Partei nach einem ticketlosen ÖPNV, obwohl die bisherigen Prüfungen für Hannover ergeben hätten, dass dann angeblich zu viel in neue Infrastruktur, neue Fahrzeuge etc. investiert werden müsse und die Strecken aufgrund der Mehrnutzung teilweise blockiert oder verstopft werden könnte. Diese Bedenken teile seine Partei nicht, im Gegenteil sehe man in dieser Maßnahme eine realistische Möglichkeit, die Luftwerte kurzfristig zu senken.
Zusätzlich würden derzeit neue High-Tech-Methoden erprobt, wie bspw. in Nürnberg. Dort laufe ein Ticket-Sharing-System, wo auf ein gekauftes ÖPNV-Ticket bis zu 5 Leute mitgenommen werden könnten. Dazu gebe es eine App, bei der man sich einloggen und nachschauen könne, wer wo kurzfristig eine Mitnahme auf ein solches Ticket anbiete. So könne man sich entsprechend einklinken, sich zu der betreffenden Haltestelle begeben und mitfahren. Dies klappe überraschend gut, es seien seit der Einführung viele Leute auf den ÖPNV umgestiegen. In Hannover gebe es zusätzlich das Projekt MOIA, für dessen Dieselbusse jetzt kurz- bis mittelfristig eine Umrüstung auf E-Fahrzeuge geplant sei. In Hamburg seien dafür bereits 500 Autos und auch größere Fahrzeuge für bis zu 8 Leute vorgestellt worden. Auch MOIA sei eine Möglichkeit zur Verbesserung der Luftwerte, allerdings nicht kurzfristig.

Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass seit einiger Zeit unterschiedliche Impulse zur Verbesserung der Luftwerte aus der Ratspolitik erfolgt seien, jedoch von der Stadtführung dazu relativ wenig komme. Der Oberbürgermeister fordere in erster Linie Fahrverbote. Die Ratspolitik sei sich einig darüber, dass Handlungsbedarf bestehe, auch wenn die Ansätze verschieden seien und einige Meinungen noch auseinandergingen. Zum Änderungsantrag der CDU sei angemerkt worden, dass einige der darin geforderten Maßnahmen bereits umgesetzt würden. Hier müsse er gegenhalten, denn so sei bspw. das Konzept eines stadtweiten Fahrradverleihsystems bisher nicht umgesetzt worden. Ein bereits von der CDU eingereichter Antrag zur Förderung von gefahrenen Kilometern von E-Taxis sei von der Ampel-Koalition abgelehnt worden. Zum Thema Sanierung der Radwege seien bisher von der Ampel nur Utopien für neue Radwege erfolgt, für die Sanierung der bestehenden Wege würde jedoch kein Geld aus dem Haushalt freigegeben. Bei den vorgeschlagenen Mooswänden habe die Ampel nur eine kleine wissenschaftliche Erhebung der Ergebnisse aus anderen Kommunen vornehmen wollen, ein von der CDU dazu beantragtes Pilotprojekt sei abgelehnt worden. Auch den Punkt Park & Ride habe man in den Änderungsantrag aufgenommen, da erst kürzlich ein Park & Ride-Platz in Ricklingen abgebaut worden sei.
Zu dem Wegfall von 400 Parkplätzen in den Stadtteilen merkte er an, dass dazu ein Riss durch die Ampelkoalition zu gehen scheine. Einerseits würde die FDP davon sprechen, dass nur Privatparkplätze betroffen seien, andererseits sei von den Grünen die Rede davon, dass auch öffentliche Parkplätze durch Carsharing-Plätze ersetzt würden. Hier sei mehr Klarheit wünschenswert.

Ratsherr Drenske bemerkte, dass die CDU einen Carsharingplatz offensichtlich als weggefallenen Parkplatz bewerte und Carsharing-Nutzer nicht als gleichwertige Verkehrsteilnehmer sehe. Die Ampel wolle den Menschen mehr Mobilität ermöglichen und die Luft sauberer machen. Der dazu vorliegende Antrag könne dafür einen sehr guten Beitrag leisten. Den Vorschlag, die Innenstadt für Verbrennungsmotoren zu sperren, bewerte er als unsinnig, da die Menschen damit noch erschwerter vorankämen. Man wolle doch eher eine Stadt, in der Räume besser genutzt würden, eine gute Aufenthaltsqualität vorhanden sei und in der die Leute nicht immer dasselbe Fahrzeug benutzten, sondern intelligent Ausschau hielten nach den optimalsten, situationsbezogenen Möglichkeiten zur Verkehrsteilnahme. Diese Entscheidungsfreiheit solle den Menschen ermöglicht werden, statt sie in nur eine Mobilitätsform zu pressen.

Ratsherr Blaschzyk gab zum Thema Carsharing an, er halte dieses für sehr brisant und wenig praktikabel. Es würde sicherlich kaum funktionieren, wenn Menschen bspw. aus Vahrenwald mit der Bahn erst in die Innenstadt fahren müssten, um dort in ein Carsharing-Fahrzeug umzusteigen. Bei einer Streichung von 400 Parkplätzen entstünden zukünftig 390 verwaiste Stellplätze.
Bisherige, feste Carsharing-Plätze seien nur unzureichend angenommen worden und somit gescheitert, wie z. B. Quicar von VW, welches sich inzwischen aus dem Carsharing komplett zurückgezogen habe. In Städten wie München, Berlin und Hamburg funktioniere das System „Car-to-go“, bei dem man die Carsharing-Fahrzeuge am beliebigen Plätzen in der Stadt abstellen könne. Bei festen Stellplätzen würde das System oft versagen. Zwei Drittel der Deutschen würden statistisch gesehen auf dem Weg zur Arbeit ihr eigenes Auto nutzen, daher könne man nicht davon ausgehen, dass ein Carsharing-Fahrzeug zehn Privatwagen ersetze. Der Punkt Fahrradverleihsystem sei ebenfalls sehr wichtig, dieser setze ganz klar die Axt an die Infrastruktur der Stadtteile, daher sehe er dort Handlungsbedarf.

Ratsherr Kreisz führte aus, er sehe in der Zukunft eine andere Art von Mobilität als heute. Dort sei auch ganz klar das Carsharing enthalten, da dies bezahlbarer sei als Wohnung und eigenes Auto. Viele Leute müssten aus finanziellen Gründen inzwischen eine Wahl zwischen Auto und Wohnung treffen. Daher sei es richtig, sich auf die Zukunft einzustellen und öffentliche und wohnortnahe Plätze für Carsharing zu schaffen. Wie das jeweilige Carsharing-Unternehmen sein Angebot dann gestalte - z. B. als Car-to-go - sei diesem freigestellt. Es würden keine Parkplätze abgebaut, sondern nur einige der öffentlichen Parkplätze in Hannover anders genutzt als bisher.
Eine Ausweitung anwohnerbezogener Parkmöglichkeiten halte er für sinnvoll, da man dann bspw. den abendlichen Parkplatzsuchverkehr der Leute eindämmen könne, denen ein Anrecht auf das Parken in der Nähe ihres Wohnortes eingerichtet würde. Vorteilhaft sei dies auch für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Familien mit Kindern.
Natürlich sei es schwierig, die Situation der Mobilität in 20 Jahren einzuschätzen, dennoch gehe er davon aus, dass der Ursprungsantrag bereits in die richtige Richtung ziele.

Ratsherr Drenske bedauerte, keine ExpertInnen aus der Carsharing-Branche vor Ort zu haben, die aus der Praxis zum Thema berichten könnten. Die Behauptung, dass Carsharing nicht parkplatzgebunden funktioniere und auch kein Bedarf danach vorhanden sei, halte er für realitätsfern. Für die Erstellung des Antrags habe man sich im Vorfeld mit betroffenen Unternehmen zusammengesetzt. Dort sei man massiv auf den Bedarf an weiteren Stellplätzen für Carsharing hingewiesen worden. Die Nachfrage sei so hoch, dass sie kaum bedient werden könne. Die Unternehmen würden händeringend nach geeigneten Stellplätzen in Hannover suchen. Diese seien für eine gute Sicht- und Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum erforderlich. Einkaufsläden platziere man generell auch nicht in Hinterhöfe, sondern an gut begehbaren Ladenzeilen in der Innenstadt.
Die Behauptung, es würden öffentliche Parkplätze wegfallen, sei eine gewagte Sichtweise auf öffentliches Gemeingut. Die Ampel-Koalition wolle, dass der öffentliche Raum mehr Menschen zur Verfügung stehe, die CDU hingegen ziele darauf ab, dass dieser Raum den Menschen mit mehr Geld zur Verfügung stehen solle.

Ratsherr Bingemer gab an, dass niemand die Axt an die Infrastruktur der Stadt lege. Die Orientierung finde immer an Realitäten statt. Zurzeit seien etwa 60 Carsharing-Stellplätze im Raschplatz-Parkhaus vorhanden, im öffentlichen Raum hingegen nur 4. Zwei davon befänden sich in der Annastraße der Oststadt. Wenn man bspw. an der Endhaltestelle der Linie 5 zwei weitere Carsharing-Parkplätze einrichte, schädige man damit nicht die Infrastruktur der Stadt. Die Aufteilung der Plätze müsse auf intelligente Weise vorgenommen werden, die für Nutzer und Stadt von Vorteil seien.
Das von Ratsherrn Wolf angesprochene Nürnberger Modell halte er in Hannover für schwierig umzusetzen. Allein bei den Taxi-Unternehmen, der Üstra und RegioBus werde es auf wenig Freude stoßen, da es diesen Unternehmen potentielle Kunden abwerben könne. Mit einer entsprechenden Regelung zwischen diesen Teilnehmern könne man aber vielleicht zu einer guten Lösung finden. Das Modell könne man sich daher in der Ampel durchaus vorstellen.

Ratsherr Wolf erläuterte, dass das Nürnberger Modell im Rahmen des ÖPNVs in Nürnberg eingesetzt werde, nicht in Projekten wie MOIA. Die Mitnahme-Tickets des Modells gehörten daher zum ÖPNV und erlebten zurzeit dort einen Boom.

Ratsherr Blaschzyk machte darauf aufmerksam, dass Quicar von VW ca. 2011 mit großer Presse ins Carsharing-Geschäft mit etwa 100 Stationen eingestiegen sei. Nach 4 Jahren habe man sich mit der Begründung aus diesem Geschäft wieder zurückgezogen, dass es nicht angenommen worden sei. Die Fahrzeuge seien nur 11% der Zeit über genutzt worden.
Einige wenige Quicar-Stationen seien dann von dem holländischen Anbieter Greenwheels übernommen worden, der Großteil jedoch nicht – auch nicht von den angeblich händeringend nach Stellplätzen suchenden hannoverschen Anbietern. Da das Car-to-go-Modell in den genannten Großstädten guten Absatz finde, halte man dies für zukunftsweisender als ein Modell mit festen Stellplätzen.

Herr Dirscherl erinnerte daran, dass es bereits selbstfahrende PKW und öffentliche Busse gebe, die auf Anruf hin zum Haus der Leute führen und diese dort abholten. Damit wäre das Parkplatzproblem weitestgehend gelöst. Für die Zukunft könne dies laut Presse ein gängiges Modell werden. Dann sei es obsolet, noch eigene Fahrzeuge zu halten oder Carsharing-Plätze zu nutzen. Gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen, die oft private PKW nutzten, seien die selbstfahrenden PKW vorteilhaft, allerdings zulasten des Taxigewerbes.

Ratsherr Drenske sah die Einstellung des Quicar-Projekts nicht als Beweis dafür, dass das stellplatzgebundene Carsharing allgemein nicht funktioniere. Der große Vorteil am Carsharing sei die freie Wahl eines zur jeweiligen Situation passenden Fahrzeugs. Es komme immer auf das einzelne Angebot jedes Unternehmens an.
Die letzten Gespräche mit Carsharing-Anbietern hätten den großen Bedarf an Stellplätzen eindeutig bestätigt.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

4.5.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 3158/2017:
Saubere Luft für Hannover
(Drucks. Nr. 0114/2018)

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

4.5.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 3158/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
"Saubere Luft in Hannover"
(Drucks. Nr. 0260/2018)

4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. Bebauungsplan Nr. 1714 - Hauptgüterbahnhof/südlicher Abschnitt,
erneuter Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0155/2018 mit 3 Anlagen)

Abgesetzt

6.2. Bebauungsplan Nr. 1840 - ehemaliger
Hauptgüterbahnhof/nördlicher Abschnitt -
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3171/2017 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

6.3. Einfacher Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1864,
Hildesheimer Straße 9 - 15 (ungerade)
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0001/2018 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

7. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette berichtete, die Verwaltung habe aus der Projektförderung zur Elektromobilität einen Antrag auf Fördermittel für 50 Elektrofahrzeuge und 32 Ladeeinrichtungen beim
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingereicht. Das Programm beinhalte die Förderung von 75% der Investitionsmehrkosten eines E-Fahrzeuges gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Die beantragten Fahrzeuge seien - in jeweils unterschiedlichen Anteilen - für 12 Fachbereiche und Betriebe vorgesehen, so u. a. für die Fachbereiche Tiefbau, Öffentliche Ordnung, Feuerwehr, Umwelt und Stadtgrün, Stadtentwässerung und die Herrenhäuser Gärten. Die Fahrzeuge seien wie folgt beantragt worden:
19 Fahrzeuge aus dem Bereich "Mini", 10 aus der "Kompaktklasse", 18 aus dem Bereich "Nutzfahrzeuge leicht" und 3 aus dem Bereich "Mittel". Die beantragte Gesamtfördersumme betrage 830.000 Euro.

Weiterhin habe die Verwaltung auch Fördermittel zur Erstellung eines Masterplans für nachhaltige Mobilität beantragt. Dieser Antrag sei inzwischen genehmigt und die Erstellung des Masterplans bereits in Auftrag gegeben worden.
Berichtet

8. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N

Keine Wortmeldungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Bindert beendete die Sitzung um 15:50 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach / Herzog-D´Agostino
Erste Stadträtin Für das Protokoll