Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 01.02.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.02.2018)
Protokoll (erschienen am 21.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09.BRB - 26.02.2018

PROTOKOLL

11. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 1. Februar 2018,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 23.00 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsherr Fauteck (Piraten)
Bezirksratsherr Herrmann (AfD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
(Bezirksratsherr Kumm) (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU) bis 21.35 Uhr
(Bezirksratsherr Prieß) (AfD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (Die Linke.)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Weber) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Schwarze Bezirksratsbetreuung
Herr Berger Stadtbezirksmanagement
Frau Höppner Stadtplanerin
Frau Holthaus-Voßgröne FB Tiefbau
Frau Bussenius FB Tiefbau
Herr Meienberg FB Tiefbau
Herr Kaminski FB Tiefbau
Herr Gronemann FB Gebäudemanagement



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 9. Sitzung am 09.11.2017

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung am 07.12.2017

4. B E R I C H T E

4.1. Bericht aus der Sanierungskommission

4.2. Bericht aus der Verwaltung

4.2.1. Informationen über Bauvorhaben

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt südwestlich Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 0123/2018 mit 1 Anlage)

5.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0123/2018: Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt süd-westliche Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-0288/2018)

5.1.2. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

5.1.3. Grundschule Mühlenberg, Klassencontaineranlage für vier Allgemeine Unterrichtsräume
(Drucks. Nr. 0143/2018 mit 3 Anlagen)

5.1.4. Kita Beckstraße II, Errichtung einer temporären Sechs-Gruppen-Kindertagesstätte als Containeranlage
(Drucks. Nr. 0144/2018 mit 3 Anlagen)

5.1.5. Inbetriebnahme der Vorläufereinrichtung Familienzentrum Beckstraße und Umstrukturierung des Familienzentrums Canarisweg
(Drucks. Nr. 0201/2018)




5.1.6. Einrichtung eines befristeten Betreuungsangebotes für Vorschulkinder im Familienzentrum Canarisweg
(Drucks. Nr. 0047/2018)

5.1.7. Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015
(Drucks. Nr. 0002/2018 mit 3 Anlagen)

5.1.7.1. Zusatzantrag zu DS 0002/2018 – Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans
(Drucks. Nr. 15-0289/2018)

5.1.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1845 Göttinger Chaussee, neue Trasse B3
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0126/2018 mit 3 Anlagen)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751, Göttinger Chaussee / Friedländer Weg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0012/2018 mit 3 Anlagen)

5.2.2. Zuwendung an die Upcyclingboerse Glocksee Bauhaus e.V. für das Projekt „Familienräume besser nutzen 2018“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0074/2018)

6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Zusammensetzung Asylbewerber
(Drucks. Nr. 15-0046/2018)

6.1.2. Anzahl der Obdachlosen
(Drucks. Nr. 15-0111/2018)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. AWO-Kita Levester Straße – Elternwunsch und Platzdedarf
(Drucks. Nr. 15-0101/2018)

6.2.2. Schulbezirksgrenzen Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-0117/2018)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Standorte Altpapiercontainer
(Drucks. Nr. 15-0115/2018)

6.3.2. Terminvergabe in den Bürgerämtern
(Drucks. Nr. 15-0116/2018)


6.4. von Bezirksratsherrn Fauteck (Piraten)

6.4.1. Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden durch die
Deutsche Bahn AG auf der Gleisstrecke im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0128/2018)

6.4.2. Straßen-Sonderprogramm „Grunderneuerung im Bestand III“ in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0129/2018)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 01.02.2018
(Drucks. Nr. 15-0127/2018)

7.2. der AfD-Fraktion

7.2.1. Streichung von Straßen aus dem Sanierungsprogramm
(Drucks. Nr. 15-0130/2018)

7.2.2. Abwahl Anliegerkosten
(Drucks. Nr. 15-0131/2018)

7.2.3. Zinssatz Anliegerkosten
(Drucks. Nr. 15-0132/2018)

7.2.4. Absetzbarkeit Anliegerkosten
(Drucks. Nr. 15-0133/2018)

7.2.5. Pflaster statt Asphalt
(Drucks. Nr. 15-0134/2018)

7.2.6. Streichung Baumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0135/2018)

7.2.7. Am Hohmannhof
(Drucks. Nr. 15-0136/2018)

7.3. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.3.1. Ein Abfallfahnder – nur für den Stadtbezirk Ricklingen.
(Drucks. Nr. 15-0137/2018)

7.4. der CDU-Fraktion

7.4.1. Erweiterung der Fläche für einen barrierefreien Stellplatz In Höhe Wallensteinstr. 23, Ladenzeile
(Drucks. Nr. 15-0138/2018)

7.4.2. Priorität für Sanierung von Schultoiletten
(Drucks. Nr. 15-0139/2018)


7.4.3. Bestätigung der Grundsanierungsbedürftigkeit von Straßen durch unabhängigen Gutachter
(Drucks. Nr. 15-0140/2018)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Bezirksratsfrau Bergmann bringt einen Änderungsantrag zu TOP 5.1.1. ein.
Bezirksratsherr Winnicki zieht TOP 7.4.2. zurück.
Top 3 (Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde) wird verschoben und nach TOP 4 durchgeführt.
Der so geänderten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.


TOP 2.
Genehmigung von Protokollen

Anmerkung zum Protokoll vom 01.02.2018 in der Sitzung am 01.03.2018:
Herr Herrmann teilte nach Kenntnisnahme des Protokolls mit Email vom 15. März 2018 unter Bezug auf seine vorstehenden Ausführungen in der Sitzung folgende Änderungswünsche mit:
  • Seine Hinweise auf die ihm nicht zugänglich gemachten Protokolle seien nicht wiedergegeben, während andere Änderungswünsche dokumentiert wurden.
  • Seine Klarstellung, dass die abschließende Entscheidungskompetenz über das GiB III-Programm nur für einen Teilbereich beim Stadtbezirksrat liege, sei ebenfalls nicht dokumentiert worden. Frau Holthaus-Voßgröne habe ihm beigepflichtet, dass z. B. für die geplanten Arbeiten an der Bornumer Straße die abschließende Entscheidungskompetenz nicht beim Stadtbezirksrat liege.
  • Herr Herrmann bat, seine Anmerkungen im nächsten Protokoll zu dokumentieren mit dem Hinweis, dass er keine Gelegenheit hatte, das relevante Februarprotokoll rechtzeitig einzusehen.]


TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über die 9. Sitzung am 09.11.2017
Änderungen zum Protokoll zu TOP 6.2.1.: Beim letzten Wortbeitrag von Bezirksratsherrn Winnicki wird das Wort "gerade" durch das Wort "auch" ersetzt.

Wird mit einer Änderung einstimmig (ohne Herrn Herrmann) genehmigt.

TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung am 07.12.2017
Bezirksbürgermeister Markurth lässt über den öffentlichen Teil abstimmen.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette äußert, dass zu TOP 4.1. die Kritik an dem laufenden GIB II-Programm fehle. Folgender Passus wird ergänzt:
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette kritisiert die schlechte Beschilderung an der Baustelle in der Springer Straße. Außerdem habe die Bauaufsicht keine Lösungen gefunden, wenn er darauf Aufmerksam gemacht habe, dass Zuwegungen zu Häusern fehlten.
Weiterhin finde er es unverständlich, dass der Bürgersteig 5 m vor dem Ende vor der Gehrdener Straße nicht zuende gebaut wurde. Die dadurch entstandenen unbefestigten Wege und Flächen seien vor allem für ältere Menschen schwer zu bewältigen. Die Erreichbarkeit der Wertstoffinseln sei schlecht organisiert gewesen.
Auf der Baustelle selber werde viel Müll gesammelt.
Bezirksratsherr Winnicki bittet ebenfalls darum, dass die geäußerte Kritik aufgenommen wird. Folgendes wird ergänzt:
Bezirksratsherr Winnicki kritisiert, dass die Regenwasserkanalisation in der Ronnenberger Str. und der Wennigser Str. erneuert werden, obwohl das beim ursprünglichen Beschluss nicht thematisiert wurde.
Außerdem wünscht er zu TOP 4.2. die Änderung des Satzes "Die Kosten im Vergleich zu einer Deckensanierung belaufen sich auf ca. 1/3 der Kosten einer Erneuerung." in "Die flächendeckende Oberflächenerneuerung einer Straße beträgt ca. 1 / 3 der Kosten der Grunderneuerung dieser Straße."
Bezirksbürgermeister Markurth führt zu TOP 4.2. an, dass er nicht gesagt habe, dass der Beschluss "vermutlich" in der Märzsitzung auf der Tagesordnung stehen werde, sondern, dass er auf der Tagesordnung für die Märzsitzung stehen werde.

Außerdem wird von einem Großteil der Bezirksratsmitglieder geäußert, dass sie dem, im Dezember vorgestelltem GIB III-Programm, nicht zustimmen werden.
Bezirksratsherr Herrmann befürchtet, dass ein Ablehnen der Drucksache im Stadtbezirksrat durch die Zustimmung des Stadtrates aufgehoben werden könne.
Bezirksbürgermeister Markurth stellt klar, dass nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz die abschließende Entscheidungskompetenz für diesen Beschluss beim Stadtbezirksrat liege und der Rat hier nicht zuständig sei.

Die Genehmigung des Protokolls wird auf die nächste Sitzung vertagt.


TOP 4.
B E R I C H T E

TOP 4.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Die Sanierungskommission hat nicht getagt, deswegen entfällt der Bericht.

TOP 4.2.
Bericht aus der Verwaltung

TOP 4.2.1.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Höppner hat keine Punkte zu berichten.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Frau Holthaus-Voßgröne und Frau Bussenius zum aktuellen Stand der Baumaßnahmen des GIB II-Programms, im besonderen die Situation in der Springer Straße und Barsinghäuser Straße.
Frau Holthaus-Voßgröne führt aus, dass in der Sitzung am 07.12.2017 u. a. bemängelt wurde, dass die Baustelle mit zu wenig Personal besetzt sei. Die Kritik ggü. der Baufirma habe Wirkung gezeigt und es sei mehr Personal eingesetzt worden.
Wegen des anhaltend schlechten Wetters wurde der Betrieb allerdings am 16.01.2018 eingestellt. Außerdem die Bodenentsorgung nicht wie geplant vorgenommen werden, da die Deponien wegen aufgeweichter Böden geschlossen seien. Die Böden dürfen nur zu bestimmten und festgelegten Firmen gebracht werden. Eine Ausweichmöglichkeit kann ab KW 6 / 2018 genutzt werden, sodass die Arbeiten dann wieder aufgenommen werden können. Es können keine konkreten Aussagen zu dem Fortschritt gegeben werden, weil das wetterabhängig sei.

Durch den Zwangsstopp auf der Springer Straße wurde parallel mit Arbeiten an der Barsinghäuser Straße begonnen.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette kritisiert, dass die Stundenanzahl des anwesenden Personals nicht mit dem Ergebnis der geleisteten Arbeit übereinstimmt und bemängelt, dass die Bauaufsicht nicht oft genug vor Ort wäre, um das entsprechend kontrollieren zu können.
Frau Busseinus antwortet, dass die Zahlen aus den Bautagesberichten stammen und dass die Bauüberwachung nicht durchgängig erfolgen könne, weil mehrere Baustellen parallel betreut werden müssen.
Herr Meienberg führt aus, dass maschinenunterstützte Arbeiten mit weniger Personal ausgeführt werden können.

Bezirksratsfrau Bergmann erläutert den folgenden Sachverhalt. Am 08.01.2018 ist eine Bauanzeige, die Arbeiten an der Barsinghäuser Straße betreffend, per E-Mail an die Bezirksratsmitglieder versandt worden. Darin sei die Frist von einem Tag genannt, um Einwände vorzubringen. Auf die eingegangen Einwände sei seitens der Verwaltung nicht reagiert worden, sondern die Arbeiten seien begonnen worden.
Frau Holthaus-Voßgröne antwortet, dass es sich um eine automatisierte Information des internen Koordinierungssystems handele, die sich nicht an die Politik richte, sondern an die beteiligten Leitungsträger, z. B. Stadtwerke.
Bezirksratsfrau Bergmann bemängelt, dass keine Reaktion der Verwaltung auf die eingegangen Einwände kamen, unabhängig dessen, dass die Bezirksratsmitglieder nicht eigentlicher Adressat der Bauanzeige waren.

Bezirksratsherr Schrader fragt nach, ob sich die baulichen Verzögerungen durch die geänderten Transportwege auf die Kosten auswirken werden.
Frau Bussenius antwortet, dass das voraussichtlich nicht der Fall sei.

Bezirksratsfrau Nolte fragt, welche Auswirkung die genannten Belastungen Z2 und >Z2 für die Anwohner*innen haben kann.
Herr Meienberg führt aus, dass die Klassifizierung von verschiedenen Parametern abhänge. Hier sei u. a. der Wert "total organic carbon" (TOC), der Anteil von Kohlenstoff, im Boden entscheidend. Das sei für die Menschen vor Ort unbedenklich, es gehe nur um die Deponierung.

Bezirksratsherr Deppe merkt an, dass das Verschulden für die Verzögerung (eigentliches Bauende für 31.10.2017 vorgesehen) nicht bei den Anliegern liege und fragt, wer dafür in Regress genommen werde.
Frau Bussenius antwortet, dass bereits Schadenersatzanforderungen gestellt wurden. Bei der Leistungsvergabe sei die Verwaltung aber an die Ausschreibungsvorschriften gebunden.

Bezirksbürgermeister Markurth schlägt vor, dass für eine feste Zeit pro Woche eine Infostation an den Baustellen eingerichtet wird, damit notwendige Informationen kurzfristig direkt gegeben werden können und Bürger*innen ihre Fragen direkt stellen können.
Frau Holthaus-Voßgröne unterstützt diese Idee und möchte entsprechende interne Regelungen zur Umsetzung finden. Außerdem sollen Informationstafeln aufgestellt werden, die eine Übersicht geben.

Hinweis zum Protokoll: Die Sprechstunde wurde zum ersten Mal am 22.02.2018 angeboten und findet regelmäßig alle 14 Tage donnerstags von 16 - 17 Uhr statt. Treffpunkt ist der Baucontainer im Stemmer Weg.

TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Wurde von 20.10 Uhr bis 20.45 Uhr durchgeführt. und es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein*e Sprecher*in fordert, dass Konventionalstrafen erteilt werden. Frau Bussenius antwortet, dass in künftige Verträge Konventionalstrafen aufgenommen werden solle.

Ein*e Sprecher*in stellt die Leistungsfähigkeit der Firma Jota für Asphaltierungsarbeiten in Frage. Frau Bussenius antwortet, dass Aufträge nach einer Ausschreibung erteilt werden, bei der die Leistungsfähigkeit geprüft werde.

Ein*e Sprecher*in fragt, wie es sein könne, dass in derselben Straße unterschiedliche Schadstoffklassen verbaut sind. Außerdem werden die Schadstoffe in den Bundesländern unterschiedlich klassifiziert und regt an, die Schadstoffe in einem anderen Bundesland klassifizieren zu lassen, damit die Entsorgung problemloser würde. Frau Bussenius antwortet, dass zum Bauzeitpunkt der Straße noch ein anderes Umweltrecht galt, das heute nicht mehr zulässig sei. Die Klassifizierung der Schadstoffe für Hannover ist an das Land Niedersachsen gebunden. Die abfallrechtliche Bewertung wird von der niedersächsischen Gesellschaft für Sondermüll (NGS) vorgenommen.

Ein*e Sprecher*in beklagt, dass Parkplätze an der Straßenbahnhaltestelle Barthold-Knaust-Straße entfernt wurden und schlägt vor, dass die kostenpflichtige Parkplätze in Springer Straße in kostenfreie Plätze umgeändert werden.
Außerdem sei das obere Drittel der neuen Pflasterung der Bartold-Knaust-Straße schon ergrünt, weil wohl keine Schutzfolie verlegt worden sei.

Ein*e Sprecher*in spricht für eine Interessengemeinschaft gegen die geplante Grunderneuerung der benannten Straßen. Es gebe 34 gesammelte Fragen. Es wird vereinbart, dass die Fragen schriftlich beim FB Tiefbau abgegeben werden. Von der Verwaltung wird eine kurze Antwortzeit zugesagt.

Ein*e Sprecher*in spricht sich dafür aus, die Grundsteuer zu erhöhen und dafür die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.

Ein*e Sprecher*in interessiert sich für den Straßenverlauf der neuen B3 und den geplanten Lärmschutz.

Ein*e Sprecher*in bemängelt den Zustand am neuen Spielplatz Schollweg. Es herrsche ein hoher Geräuschpegel und außerdem werde die Notdurft oft in den angrenzenden Liegenschaften der Hausnummern 22 und 28 verrichtet.

Ein*e Sprecher*in wünscht sich, dass die Straße "In der Rehre" nur mit Tempo 30 befahren wird und das der LKW Verkehr wenigstens nachts verboten wird.

Ein*e Sprecher*in bemängelt die fehlende Sauberkeit der Straßen im Stadtbezirk, vor allem liege viel Hundekot herum. Herr Berger gibt den Hinweis, sich direkt bei aha oder dem Stadtbezirksmanagement zu melden. Bezirksbürgermeister Makurth verweist auf den Runden Tisch Müll.

Ein*e Sprecher*in merkt an, dass die öffentlichen Mülleimer in der Straße Rohrskamp abgebaut wurden.



Ein*e Sprecher*in beklagt sich darüber, dass Einkaufswagen bei ihm im Vorgarten abgestellt würden.

Bezirksbürgermeister Markurth unterbricht die Sitzung für fünf Minuten.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt südwestlich Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 0123/2018 mit 1 Anlage)

Die angehängte Präsentation steht ausschließlich digital zur Verfügung.

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Herrn Kaminski vom FB Tiefbau.
Herr Kaminski stellt den Ausbau der Straße "In der Rehre" anhand der beigefügten Präsentation vor.
Bezirksratsherr Winnicki fragt, ob die Ausschreibung des Projektes schon durchgeführt wurde, weil die Maßnahme schon in diesem Frühjahr begonnen werden soll.
Außerdem spricht er erneut das Thema Sicherheit an und die schon mehrfach erwähnte und beantragte provisorische Querungshilfe. Bei der Ablehnung aus wirtschaftlichen Gründen, wurde u. a. angegeben, dass eine Beleuchtung notwendig wäre. Die vorhandene Querungshhilfe am östlichen Ende der Straße "In der Rehre" hätte keine Beleuchtung, deswegen finde er das unverständlich.
Herr Kaminski antwortet, dass die Ausschreibung derzeit in Vorbereitung sei. Nach dem politischen Beschluss werde sie veröffentlicht. Außerdem muss auf die Entscheidung eines Förderbescheides gewartet werden. Einige Leitungsträger können aber unabhängig vom Förderbescheid mit den Arbeiten starten. Auf der Straße "In der Rehre" gelte Tempo 30, deswegen sei eine sichere Querung auch ohne Hilfe möglich.
Bezirksratsherr Winnicki kritisiert, dass sich nur wenige Menschen an das vorgegebene Tempo hielten. Herr Kaminski antwortet, dass es keine Erkenntnisse oder Messungen gebe, die die Einrichtung einer provisorischen Querung rechtfertige.
Weiterhin fragt Bezirksratsherr Winnicki wann die Straße "In der Rehre" als Hauptverkehrsstraße gewidmet wurde.
Protokollantwort: Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover wird die Straße seit der Eingemeindung der Gemeinde Wettbergen im Jahr 1974 als Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Folgende weitere Fragen werden beantwortet:
Ist für den REWE-Markt der Lieferverkehr von Norden möglich? Die Erschließung sei in der Baugenehmigung festgelegt sei.Es sei nicht vorgesehen die Erschließung auf die Straße "In der Rehre" zu ändern. Aus dem B-Plan und der Baugenehmigung gehen aber die grundsätzlichen Möglichkeiten hervor.
Ist eine Öffnung des Friedhofes auf der Südseite mit Zugang zur Straßenbahn geplant? Die entsprechenden Anträge sind der Verwaltung bekannt. Die Umsetzung sei mit dieser Straßenbaumaßnahme nicht möglich, aber es fänden Gespräche mit der Friedhofsverwaltung statt. Grundsätzlich wäre dieses Vorhaben z. B. hinter der Bushaltestelle möglich.


Die geplante Lage der Bushaltestellen sei aus dem Plan in der angehängten Präsentation entnehmbar.

Bezirksratsfrau Nolte erkundigt sich nach den zu erwartenden Verkehrsbehinderungen.
Herr Kaminski führt aus, dass die Planungen noch nicht abgeschlossen seien, aber es keine Vollsperrung geben soll. Entsprechende Informationen werden im Vorfeld gegeben.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette fragt, ob es für den geplanten Radweg eine Benutzungspflicht geben wird.
Herr Kaminski antwortet, dass der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört. Es wird keine Radwegbenutzungspflicht für die Nebenanlage ausgeschildert werden.

Antrag,
1. dem Umbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt südwestlich Göttinger Chaussee, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 3.000.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101038
Bezeichnung Gemeindestraßen / In der Rehre

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 bis 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019 und 2019 zu Lasten 2020.

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Markurth bedankt sich bei Herrn Kaminski.

TOP 5.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0123/2018: Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt süd-westliche Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-0288/2018)

Bezirksratsfrau Bergmann trägt den eingebrachten Änderungsantrag vor.

Antrag

Änderungen unter „2. Beschreibung des Vorhabens“
1. Wenige Meter östlich des Lina-Hähnle-Weges bzw. in Höhe der seitlichen Zuwegung (von der Straße In der Rehre aus) zum Supermarkt wird eine weitere Querungshilfe errichtet.
2. Ab der Bebauung Auf dem Grethel wird für die Straße In der Rehre Tempo 30 vorgeschrieben.

Einstimmig


Bezirksratsherr Winnicki unterstützt den Änderungsantrag und bittet darum, dass Änderungsanträge grundsätzlich vorher bekannt gegeben werden und nicht erst als Tischvorlage in der Sitzung.

Bezirksratsfrau Masanke fragt nach Möglichkeiten, um den Verkehr von Ronnenberg nach Hemmingen von der Straße In der Rehre fernzuhalten.
Herr Kaminski antwortet, dass sich das kaum verhindern lasse. Die Möglichkeiten, um die Fahrt über In der Rehre unattraktiv zu gestalten, seien ausgeschöpft (u. a. Tempo 30, Kissen auf der Straße).

TOP 5.1.2.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Herrn Gronemann vom FB Gebäudemanagement.
Die Mitglieder des Stadtbezirksrates einigen sich darauf, auf den Vortrag von Herrn Gronemann zu verzichten.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette trägt vor, dass es in dem vorgeschlagenen Programm Toiletten gebe, die erst fünf Jahre alt seien und trotzdem bereits sanierungsbedürftig. Er fragt nach, ob das tatsächlich damit zusammen hänge, dass der Gebrauch einer solchen Toilette für manche Kinder noch ungeübt sei.
Herr Gronemann antwortet, dass das in der Tat daran liege, dass die Toiletten falsch gebraucht werden.

Bezirksratsherr Karger merkt an, dass es helfen könnte, den Boden zu versiegeln. Herr Gronemann antwortet, dass eine Versiegelung mit z. B. Epoxidharz vorgesehen sei oder mit großflächigen Fliesen gearbeitet werde, um die Fläche der Fugen gering zu halten.
Bezirksratsherr Herrmann kritisiert den offenkundigen Planungsmangel bei der vorherigen Sanierung. Offenbar sei die erwartbare unsachgemäße Benutzung der Toiletten nicht berücksichtigt worden. Herr Gronemann entgegnet, dass die unsachgemäße Benutzung weit über ein Versehen hinaus gehe und die Erwartungen übertreffe.
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch schlägt vor die Nachhaltigkeit durch entsprechende Kreativität zu unterstützen. Herr Gronemann führt aus, dass es verschiedene Ansätze und Überlegungen dazu gebe.

Antrag,
1. das mit dieser Drucksache vorgelegte Sanierungsprogramm für Toiletten in hannoverschen Schulliegenschaften mit einem geschätzten Gesamtvolumen von
rd. 24,3 Mio. € zu beschließen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen an den jeweiligen Schulen ohne weitere Einzeldrucksache zur Freigabe im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durchzuführen und jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten,
3. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sowie
4. weitere organisatorische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes sanierter bzw. neu errichteter WC-Anlagen zu prüfen, z.B. Verkürzung der Reinigungsintervalle.

Einstimmig angenommen.



TOP 5.1.3.
Grundschule Mühlenberg, Klassencontaineranlage für vier Allgemeine
Unterrichtsräume
(Drucks. Nr. 0143/2018 mit 3 Anlagen)

Herr Gronemann trägt den Inhalt der Drucksache auf Wunsch der CDU-Fraktion vor.
Bezirksratsfrau Bergmann bemerkt, dass es anerkennenswert sei, dass bereits nach kurzer Zeit Einzelmaßnahmen aus der Drucksache Mühlenberg: Maßnahmen und Perspektiven (Drucks. Nr. 2377/2017) vorgestellt werden und umgesetzt werden sollen.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung in Höhe von insgesamt 218.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 144.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von einmalig 218.000 € und jährlich 144.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)
zuzustimmen.
Einstimmig angenommen.
TOP 5.1.4.
Kita Beckstraße II, Errichtung einer temporären Sechs-Gruppen-Kindertagesstätte
als Containeranlage
(Drucks. Nr. 0144/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Dr. Menge fragt nach, ob eine Querungsmöglichkeit der Beckstraße für die Kinder vorgesehen sei. Herr Gronemann antwortet, dass es nicht geplant sei eine Querungsmöglichkeit zu schaffen, weil die Kindergartenkinder in der Regel von einer erwachsenen Person bis in die Einrichtung begleitet werden.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Errichtung einer temporären Containeranlage durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
und
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 1,89 Mio. € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 349.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)
zuzustimmen.
Einstimmig angenommen.

TOP 5.1.5.
Inbetriebnahme der Vorläufereinrichtung Familienzentrum Beckstraße und Umstrukturierung des Familienzentrums Canarisweg
(Drucks. Nr. 0201/2018)

Antrag, zu beschließen,
  • das temporäre Familienzentrum Beckstraße, in der Beckstraße 34, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, mit 6 Kindergartengruppen (Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) sowie insgesamt 150 Plätzen frühestens zum 01.08.2018 einzurichten und
  • im Familienzentrum Canarisweg, im Canarisweg 21, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zwei Kindergartengruppen in zwei Hortgruppen (Kinder ab 6 Jahren) mit 26 Plätzen ebenfalls frühestens zum 01.08.2018 umzustrukturieren.

Einstimmig angenommen.

TOP 5.1.6.


Einrichtung eines befristeten Betreuungsangebotes für Vorschulkinder im Familienzentrum Canarisweg
(Drucks. Nr. 0047/2018)
Antrag, zu beschließen,
im Familienzentrum Canarisweg, Canarisweg 21, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, ein vom 15.01.2018 bis 30.06.2018 befristetes Betreuungsangebot für insgesamt bis zu 32 Vorschulkinder in zwei Gruppen mit je bis zu 16 Kindern im Vormittagsbereich einzurichten.

Einstimmig

TOP 5.1.7.
Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015
(Drucks. Nr. 0002/2018 mit 3 Anlagen)
Antrag, zu beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover gibt die als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügte Stellungnahme ab.

Einstimmig

TOP 5.1.7.1.
Zusatzantrag zu DS 0002/2018 – Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans
(Drucks. Nr. 15-0289/2018)
Bezirksratsherr Winnicki bringt den Änderungsantrag ein.
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Die Landeshauptstadt Hannover gibt die als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügte Stellungnahme ab.
Die Stellungnahme in Anlage 3 zur Buslinie 300 wird um folgenden Text ergänzt:
„Die Landeshauptstadt Hannover lehnt die geplante Verkürzung der Buslinie 363 von der Peiner Straße zu einem Endpunkt in Hemmingen ab. Stattdessen soll die Linie 363 wie im Buskonzept nach Inbetriebnahme der Stadtbahnverlängerung Hemmingen vorgesehen von Wettbergen entlang der Straße In der Rehre durch Hemmingen bis Döhren/Peiner Straße geführt werden.

Einstimmig

TOP 5.1.8.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1845 Göttinger Chaussee, neue Trasse B3
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0126/2018 mit 3 Anlagen)
Die Mitglieder des Stadtbezirksrates verzichten auf den Vortrag von Frau Höppner.

Antrag,
dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1845 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1751, Göttinger Chaussee / Friedländer Weg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0012/2018 mit 3 Anlagen)
Die Mitglieder des Stadtbezirksrates verzichten auf den Vortrag von Frau Höppner.

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1751
- Festsetzung Gewerbe- und Mischgebiet, Regelung der Nutzungen
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Einstimmig

TOP 5.2.2.
Zuwendung an die Upcyclingboerse Glocksee Bauhaus e.V. für das Projekt „Familienräume besser nutzen 2018“ aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0074/2018)
Antrag,
der „Upcyclingbörse Glocksee Bauhaus e.V.“ für das Projekt „Familienräume besser nutzen 2018“ aus dem Ergebnishaushalt 2018, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 11.580,00 Euro zu bewilligen.

Einstimmig

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Zusammensetzung Asylbewerber
(Drucks. Nr. 15-0046/2018)
Bezirksratsherr Herrmann trägt vor:
Wie man im diesjährigen Kulturkalender der Stadt Hannover in der November/Dezember-Ausgabe auf Seite 38 sehen kann, macht leider auch die städtische Volkshochschule nicht vor üblicher Asyl-Agitation halt, indem sie einer Ausstellung eine Plattform bietet, die mit einem Titelbild wirbt, welches eine Familie mit offenbar einem Mann, zwei Frauen und 4-5 Kindern als typische „Flüchtlinge“ suggeriert. Daher möchten wir in Erfahrung bringen, wie genau sich die Masse an sogenannten Flüchtlingen im Bezirk Ricklingen zusammensetzt.
1. Wie viele Mädchen und wie viele Jungen unter sieben Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren begleitet bzw. unbegleitet in den Bezirk Ricklingen gekommen und haben Asyl beantragt?
2. Wie viele Frauen und wie viele Männer unter 18 Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren begleitet bzw. unbegleitet in den Bezirk Ricklingen gekommen und haben Asyl beantragt?
3. Wie viele Frauen und wie viele Männer unter 30 Jahren sind jeweils in den letzten drei Jahren alleine bzw. mit Familie in den Bezirk Ricklingen gekommen und haben Asyl beantragt?
Herr Berger antwortet:
Zu Frage 1: Eine Auswertung zum Zuzug nach Hannover ist zeitraum- und stadtteilbezogen nicht möglich. Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 268 Mädchen und 348 Jungen unter sieben Jahren gemeldet, die in den Jahren 2015 bis 2017 nach Deutschland eingereist sind und die sich entweder in einem laufenden Asylverfahren befinden oder als Flüchtling anerkannt wurden.
Zu Frage 2: Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 279 Mädchen und 486 Jungen der Jahrgänge 2000 bis 2010 gemeldet.
Zu Frage 3: Mit Stand vom 31.12.2017 sind in Hannover 501 Frauen und 2058 Männer der Jahrgänge 1988 bis 1999 gemeldet.

TOP 6.1.2.
Anzahl der Obdachlosen
(Drucks. Nr. 15-0111/2018)
Bezirksratsherr Karger liest vor:
Wie am 13. Dezember 2017 in der HAZ berichtet wurde, gibt es immer mehr Obdachlose in Hannover. In der Innenstadt fällt es besonders, so sind immer mehr Personen liegend vor diversen Hauseingängen zu sehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es in Ricklingen ebenfalls Orte, die besonders stark von obdachlosen Menschen frequentiert werden?
2. Wie hoch wird die Zahl der obdachlosen Menschen, die sich vornehmlich in Ricklingen aufhalten, geschätzt?
Herr Berger antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Obdachlose Menschen halten sich in Hannover überwiegend im Stadtbezirk Mitte auf. Im Stadtbezirk Ricklingen sind Obdachlose laut Erkenntnissen des Fachbereichs Soziales nur vereinzelt zu beobachten, zumal diese sich dann meistens in Randlagen, wie z.B. am Leine- oder Ihme-Ufer (teilweise schon außerhalb des Stadtbezirks) sowie an abgelegenen Grünflächen aufhalten. Diese Beobachtungen wurden auch durch das seit längerem am Schünemannplatz tätige Karl-Lemmermann-Haus und das Polizeikommissariat Ricklingen bestätigt.

Zu Frage 2: Die Verwaltung geht von einer geringen Zahl obdachloser Menschen aus, die sich im Stadtbezirk Ricklingen aufhält. Da sich diese meistens nur für einen kurzen Zeitraum dort aufhalten (oftmals Durchreisende aus osteuropäischen Staaten) gibt es keine Kontakte zu den Straßensozialarbeiter*innen des Fachbereichs Soziales. Diese haben ihren räumlichen Einsatzschwerpunkt grundsätzlich in dem Innenstadtbereich und den angrenzenden Stadtteilen. Eine Quantifizierung ist daher nicht möglich.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
AWO-Kita Levester Straße – Elternwunsch und Platzdedarf
(Drucks. Nr. 15-0101/2018)
Bezirksratsfrau Bergmann verliest folgende Anfrage:
Die Fertigstellung der Kita Bergfeldstraße ist für Sommer 2018 geplant. Dann soll auch die Gruppe aus der mobilen Wohneinheit aus der AWO-Kita Levester Straße dorthin umziehen. Die Eltern befürchten negative Auswirkungen durch den Wechsel der Kinder aus der Gruppe in eine neue Einrichtung und möchten, dass ihre Kinder in der Kita bleiben können.
Es besteht auch weiterhin Platzbedarf. Die AWO hat bereits sehr viele Anmeldungen für die Kita Bergfeldstraße. Der AWO-Kita Levester Straße liegen über 50 Anmeldungen vor, die nach aktuellem Stand nicht angenommen werden können.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Besteht die Möglichkeit, dass alle Kinder, die jetzt in der Kita Levester Straße sind, dort bis zu ihrem Schulbeginn bleiben können? Das bedeutet eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die mobile Wohneinheit.
2. Da die mobile Wohneinheit seit Jahren benötigt wird und auch nach den geplanten Kita-Bauten noch immer ein Defizit an Kita-Plätzen besteht: Wie beurteilt die Verwaltung einen Anbau an die Kita Levester Straße bzw. die Versetzung der mobilen Wohneinheit hinter das Gebäude?

Frau Schwarze antwortet zusammengefasst.
Die Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Levester Straße ist im Rahmen des sog. Sofortprogramms (DS Nr.: 0644/2011) eingerichtet worden. Die Nutzung der mobilen Raumeinheiten war bauordnungsrechtlich von vorn herein an eine Befristung gekoppelt, die ursprünglich bis zum 31.07.13 genehmigt wurde. In den darauffolgenden Jahren wurde diese Befristung von der Bauordnung im Rahmen einer Ausnahmeregelung aufgrund der akuten Platzbedarfe im Stadtbezirk immer wieder verlängert. Zuletzt wurde die Verlängerung bis zum 31.08.2018 erteilt.
Die Verlängerung wurde zeitlich an die Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte in der Bergfeldstraße gekoppelt und sollte zum o.g. Zeitpunkt letztmalig erfolgen.
In der neuen Kindertagesstätte in der Bergfeldstraße werden insgesamt 65 neue Kindergarten- und 35 Krippenplätze geschaffen. Über die Inbetriebnahme der Bergfeldstraße hinaus besteht in dem Stadtbezirk weiterer Handlungsbedarf in Bezug auf die Schaffung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze.
Daher wäre aus Sicht der Verwaltung eine weitere Verlängerung der Standzeit der mobilen Raumeinheiten wünschenswert. Ob und unter welchen Bedingungen dies erneut möglich sein könnte, wird zurzeit geklärt.
Aufgrund des anhaltenden Bedarfes im Stadtbezirk prüft die Verwaltung laufend alle Möglichkeiten des Ausbaus von Betreuungsplätzen. Zu beachten ist dabei, dass derartige Projekte aufgrund anderer zahlreicher, stadtweiter Baumaßnahmen und erforderlicher Planungsvorlaufzeiten nur mittel- bis langfristig umgesetzt werden können.


Bezirksbürgermeister Markurth öffnet die Sitzung für die anwesenden Elternvertreter*innen als s. g. Expert*innen.
Ein*e Elternvertreter*in fragt nach, warum die neue Kita Bergfeldstraße, die im Stadtteil Wettbergen sei mit Oberricklingen verrechnet werde. Die begleitende Hinführung zur Grundschule könne so nicht funktionieren.
Ein*e andere*r Elternvertreter*in bemängelt, dass der Weg zur Kita doppelt so weit werden würde.
Bezirksratsfrau Bergmann fragt nach, bis wann eine Rückmeldung erfolge, ob die mobilen Einheiten weiter benutzt werden können. Frau Schwarze antwortet, dass erst die bauordnungsrechtliche Prüfung erfolgen müsse.
Bezirksbürgermeister Markurth merkt an, dass der Grund für die bestehende baurechtliche Ausnahmeregelung, also der akute Betreuungsbedarf im Bezirk, weiterhin bestehen würde. Die Ausnahmeregelungen müssten also weiterhin bestehen bleiben.
Frau Schwarze weist auf die Befristung der Regelungen hin.
Bezirksbürgermeister Markurth fragt nach der Entwicklung des Betreuungsbedarfes. Frau Schwarze antwortet, dass die 20 Plätze aus der Kita Levester Str. lediglich in die Bergfeldstraße umziehen und nicht wegfallen werden.
Ein*e Elternvertreter*in merkt an, dass durch den Zuzug von Familien mit Kindern der Bedarf weiterhin steigt und die aktuellen Anmeldezahlen das Angebot schon übersteigen.
Ein*e andere*r Elternvertreter*in erinnert daran, dass bereits vor ca. vier Jahren ein Antrag von zwei zusätzlichen Gruppen für eine dauerhafte Lösung gestellt worden sei. Herr Berger antwortet, dass die Bedarfsplanung durch den Fachbereich Jugend und Familie erfolge.

Bezirksratsfrau Bergmann führt aus, dass laut der Leiterin der Kita hinter dem bestehendem Gebäude durchaus noch Platz für einen Anbau oder einen Container vorhanden wäre.
Bezirksratsherr Winnicki stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung die TOPe 7.2.1. bis 7.2.6. und 7.4.3. auf die nächste Sitzung zu vertagen, weil diese sich inhaltlich auf das Thema GiB beziehen und das als TOP auf der nächsten TO stehe.
Bezirksbürgermeister Markurth fragt, ob es eine Gegenrede gebe. Das ist nicht der Fall. Der Geschäftsordnungsantrag ist somit angenommen und die genannten TOPe werden auf die nächste Sitzung vertagt.

TOP 6.2.2.
Schulbezirksgrenzen Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-0117/2018)
Bezirksratsherr Dr. Menge trägt vor:
Das Wohnquartier Canarisweg gehört – wie der gesamte Stadtteil Mühlenberg – zum Schuleinzugsbezirk der Grundschule Mühlenberg in der Leuschnerstraße. Der Stadtteil Mühlenberg verzeichnet seit dem Jahr 2015 einen hohen Bevölkerungszuwachs, wobei vor allem im Bereich Canarisweg der Anstieg der Kinder im Grundschulalter groß ist. Die Folge ist, laut Schulentwicklungsplan der Landeshauptstadt Hannover, für die ohnehin räumliche beengte Grundschule Mühlenberg schon seit dem Schuljahr 2016/17 eine fast durchgängige Fünfzügigkeit, die sich in den Folgejahren verstetigen wird. Gleichzeitig deutet die Entwicklung in der Henning-von-Tresckow-Grundschule im angrenzenden Stadtteil Wettbergen(-West) lediglich auf eine 2,5-Zügigkeit hin.


Wir fragen die Verwaltung:
1.) Hat die die Verwaltung bereits geprüft, ob durch eine Änderung der Schulbezirksgrenzen für den Bereich Canarisweg (von der GS Mühlenberg zur GS Hennig-von-Tresckow) eine spürbare Entlastung der räumlichen Situation an Grundschule Mühlenberg ermöglicht werden kann?
2.) Wäre am Standort der GS-Henning-von-Tresckow die dadurch erhöhte Schülerinnen- und Schülerzahl räumlich abzubilden?
3.) Sieht die Verwaltung andere Möglichkeiten, durch Änderungen der Schuleinzugsbezirke die Grundschule Mühlenberg zu entlasten?

Frau Schwarze antwortet:
Zu Frage 1: Eine Änderung des Schuleinzugsbereiches des Wohnquartieres Canarisweg und Zuordnung zur GS Henning-von-Treschkow-Schule hält die Verwaltung für nicht zielführend. Da sich der Canarisweg nicht in direkter Randlage zum Schuleinzugsbereich der GS Henning-von-Tresckow-Schule befindet, würde dadurch eine „Insellage“ innerhalb des Schulbezirkes der GS Mühlenberg entstehen.
Zu Frage 2: Die GS Henning-von-Treschkow-Schule ist eine Ganztagsschule und führt den besonderen pädagogischen Schwerpunkt „Technik“ als schulbezirksübergreifendes Angebot. Die Raumkapazitäten der Schule sind für eine knappe 2,5-Zügigkeit ausgelegt. Im Schuljahr 2017 / 2018 führt die Schule 11 Klassen. Für das Schuljahr 2018 / 2019 liegen derzeit Anmeldungen für die Bildung von 3 ersten Klassen vor.
Die Anzahl der Kinder im Grundschulalter im Wohnquartier Canarisweg liegt bei ca. 25 – 30 Kinder pro Altersjahrgang. Das entspricht mindestens einer Klasse für die Schuljahrgänge 1 bis 4. Diese Klassen wären an der GS Henning-von-Treschkow-Schule zusätzlich räumlich nicht abbildbar.
Zu Frage 3: Aufgrund der Auslastung der Grundschulen im Stadtbezirk Ricklingen schließt sich eine Zuordnung von Teilen des Schulbezirkes der GS Mühlenberg zu den umliegenden Schulen derzeit aus.

TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Standorte Altpapiercontainer
(Drucks. Nr. 15-0115/2018)
Bezirksratsherr Deppe trägt vor:
Vor geraumer Zeit sind im Stadtgebiet von Hannover die Altpapiercontainer an den Wertstoffinseln durch Aha entfernt worden. Als Grund wurde u.a. Unstimmigkeiten mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover angegeben. Zwischenzeitlich wurde auch durch die Presse mitgeteilt, dass Aha wieder an ausgewählten Wertstoffinseln Altpapiercontainer aufstellen will.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieviele Wertstoffinseln gibt es im Stadtbezirk Ricklingen, aufgeteilt nach den einzelnen Stadtteilen?
2. Sind die einzelnen Standorte der Wertstoffinseln hinsichtlich der Eignung für die künftige Aufstellung der Altpapiercontainer bereits überprüft worden? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
3. Wann werden die Altpapiercontainer wieder im Stadtbezirk Ricklingen aufgestellt, gibt es bereits ein konkretes Datum bzw. Zeitfenster?
Herr Berger antwortet:
Zu Frage 1: Insgesamt gibt es an 22 Standorten Wertstoffinseln, die sich wie folgt aufteilen: Bornum - 1, Mühlenberg - 5, Oberricklingen - 6, Ricklingen - 4 und Wettbergen - 6.

Zu Fragen 2 und 3: Die Stadtteile Bornum und Mühlenberg sind bereits seit der 49. KW 2017 mit Altpapiercontainern bestückt. Die Stadtteile Ricklingen, Oberricklingen und Wettbergen werden in Kürze geprüft, und bei gegebener Eignung bestückt.

TOP 6.3.2.
Terminvergabe in den Bürgerämtern
(Drucks. Nr. 15-0116/2018)
Bezirksratsherr Deppe stellt folgende Anfrage:
Aktuell häufen sich Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Terminvergabe in den städtischen Bürgerämtern. Vor allem die Terminvergabe mittels des Internets und die damit verbundenen langen Vorlaufzeiten werden kritisch gesehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Situation in den hannoverschen Bürgerämtern? In welcher Höhe sind Einsparungen geplant und in welcher Höhe konnten erste Einsparungen bereits realisiert werden?
2. Welche weiteren Maßnahmen sind seitens der Verwaltung zur Behebung der aktuellen langen Vorlaufzeiten für online vergebene Termine geplant?
3. Wie wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger in eiligen Fällen sofort einen Termin bekommen?
Herr Berger trägt vor:
Zu Frage 1: Die im vergangenen Herbst aufgrund von Personalengpässen unbefriedigende Terminlage hat sich durch kurzfristige personalwirtschaftliche Maßnahmen und als Folge externer Neueinstellungen zurzeit deutlich entspannt. Einsparungen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Zu Frage 2: Zurzeit beträgt der Vorlauf bei der Online-Terminvergabe 10 Tage. Durch weitere Optimierungen im Hinblick auf Arbeitsabläufe und Prozesse ist mit einer weiteren Verkürzung auch für die stärker nachgefragten Einrichtungen zu rechnen.
Zu Frage 3: Bürger*innen die in eiligen Fällen noch am selben Tag einen Termin benötigen, werden in allen Bürgerämtern entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus wird in den großen Bürgerämtern Aegi und Podbi-Park jeden Tag ein Kontingent von Wartemarken für Bürger*innen ohne vorherige Terminvergabe ausgegeben.

TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Fauteck (Piraten)

TOP 6.4.1.
Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden durch die
Deutsche Bahn AG auf der Gleisstrecke im Stadtbezirk Ricklingen

(Drucks. Nr. 15-0128/2018)
Bezirksratsherr Fauteck stellt folgende Anfrage:
65,4 Tonnen Glyphosat hat die Deutsche Bahn AG (DB) im Jahr 2017 verbraucht und ist damit mutmaßlich größter Einzelabnehmer des umstrittenen Unkraut-Vernichtungsmittels in Deutschland. Es werde zur „chemischen Vegetationskontrolle“ auf dem Schienennetz ausgebracht, heißt es aktuell in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag.
Knapp 34.000 Kilometer umfasst das DB-Schienennetz.
Die von der Bahn ausgebrachte Glyphosatmenge entspricht somit durchschnittlich fast 2 Kilogramm je Kilometer Gleisstrecke. Eine Eisenbahnstrecke führt direkt durch das innerstädtische Naherholungsgebiet „Ricklinger Kiesteiche“ mit den EU-registrierten Badegewässern.



Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority - EFSA) hat 0,5 mg/kg/Tag als maximal verträgliche Dosis (acute reference dose) bei Menschen ermittelt. Wissenschaftlich umstritten ist, wie stark der menschliche Körper Glyphosat nach den unterschiedlichen Darreichungsformen (z.B. Inhalation, Hautkontakt oder durch das Grundwasser) resorbiert. Es ist daher (noch) nicht möglich eindeutig zu bestimmen, wie viele Menschen in unserem Stadtbezirk bei einer angenommenen Ausbringung des Bundesdurchschnitts von knapp 2 KG je Gleiskilometer und Jahr durch eine gefährliche Dosis Glyphosat potenziell gefährdet sein könnten. Folglich ist nach dem europaweit geltenden Vorsorgeprinzip große Vorsicht geboten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wie lang ist das Schienennetz der Deutschen Bahn AG im Stadtbezirk Ricklingen?
2. Welche Mengen glyphosathaltiger Herbizid-Lösungen wurden durch die Deutsche Bahn AG bzw. in deren Auftrag auf der Gesamtstrecke oder auf Teilstrecken innerhalb des Stadtbezirks Ricklingen in den letzten fünf Jahren ausgebracht?
3. Gibt es Untersuchungen, inwieweit Glyphosat während der Ausbringung z.B. durch Luftzirkulation in das hannoversche Naherholungsgebiet getragen wird und/oder über das Grundwasser in die Badeteiche gelangt und wie hoch ggf. die jeweiligen Konzentrationen sind bzw. davon ggf. eine Gefährdung ausgeht? Wenn Nein: Sind Untersuchungen dazu geplant oder bereits in Auftrag gegeben?

Antwort der Verwaltung:
Die inhaltliche Beantwortung liegt nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover. Die Anfrage wurde an die Region Hannover und die Deutsche Bahn AG weitergeleitet.
Zum Zeitpunkt der Protokollerstellung liegen die Antworten noch nicht vor und werden nachgereicht.

TOP 6.4.2.
Straßen-Sonderprogramm „Grunderneuerung im Bestand III“ in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0129/2018)
Auf den Vortrag der Anfrage und entsprechenden Antwort wird verzichtet. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich.
In der Bezirksratssitzung am 7. Dezember 2017 hat die Stadtverwaltung jene Straßen vorgestellt, die sie im Zuge des städtischen Straßenerneuerungs-Sonderprogramms mit dem Maßnahmepaket „Grunderneuerung im Bestand III“ (GIB III) in Ricklingen in Angriff nehmen will. Dabei hat sie auch zu erwartende Baukosten pro Quadratmeter prognostiziert, die auf den bisherigen Erfahrungswerten beruhen.
Damit sowohl der Bezirksrat als auch die betroffenen Bürger weitere Grundlagen für ihre Meinungsbildung und Entscheidung erhalten, sind zusätzliche Informationen nötig für den Fall, dass die Umsetzung von GIB III-Maßnahmen für Straßen im Stadtbezirk abgelehnt wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung, welche Konsequenzen es nach sich zöge, wenn der Bezirksrat das Maßnahmepaket GIB III ganz oder teilweise ablehnt, und zwar in Bezug auf:
1. Grunderneuerung: Sähe die Verwaltung bei den bereits untersuchten Straßen und den dabei festgestellten Mängeln trotzdem die Möglichkeit, eine Grunderneuerung im Bestand durchzuführen (und wenn ja, in welchem Zeitrahmen würde das für die einzelnen Straßen voraussichtlich umgesetzt werden)?
2. Kosten: Wie würden sich die Baukosten pro Quadratmeter voraussichtlich verändern, wenn die Straßensanierungen bzw. -erneuerungen nicht im Rahmen des Paketes GIB III durchgeführt werden, sondern als einzelne Baumaßnahmen.



3. Rechtliche Konsequenzen und Mitbestimmung: Hätte der Stadtbezirksrat, ähnlich wie jetzt bei dem Paket GIB III, einen Einfluss auf die Auswahl der zu erneuernden Straßen, wenn es sich um Einzelbaumaßnahmen handelt und inwieweit und mit welcher Wirkung kann er ggf. auch diese ablehnen?

Auf Wunsch des Bezirksrates wird die Antwort nicht verlesen, sondern nur schriftlich gegeben.

Zu Frage 1: Die Notwendigkeit der Erneuerung besteht, unabhängig vom Sonderprogramm. Auch die Erneuerung einer Einzelmaßnahme kann, auch wenn die Umgestaltungsnotwendigkeit dann erneut zu überprüfen wäre, im Bestand d.h. ohne vorherige Umgestaltung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden.
Der Realisierungszeitraum ist abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Kapazitäten. Nach derzeitiger Lage scheint eine Umsetzung erst mittel- bis langfristig realistisch.
Zu Frage 2: Aufgrund der derzeit steigenden Preise für Bauleistungen und insbesondere für die Entsorgung von Ausbaumaterial ist von deutlich höheren Kosten auszugehen. Wie hoch diese sein werden, ist auch stark davon abhängig, wann die Maßnahme letztendlich umgesetzt wird. Positive Effekte wie z. B. die Bündelung von Maßnahmen sind nicht möglich.
Zu Frage 3: Bei Straßen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, hat – wie beim GIB – Programm – der Stadtbezirksrat das Recht, darüber zu entscheiden ob eine Straße erneuert wird. Bei allen anderen Straßen mit überbezirklichen Bedeutung oder bei Hauptverkehrsstraßen hat der Stadtbezirksrat nur ein Anhörungsrecht.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 01.02.2018
(Drucks. Nr. 15-0127/2018)
Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwenungsanträge:

01 - 2018 Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ricklingen e.V. – Einsatzzelt
(bis zu 2.450 €)
02 - 2018 hannoverscher carneval club e.V. – Scheinwerfer (bis zu 838,60 €)
04 - 2018 Ricklingen ist wasserfest – wir feiern unseren neuen Deich
(bis zu 3.000 €)

Einstimmig angenommen.

TOP 7.2.
der AfD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Streichung von Straßen aus dem Sanierungsprogramm
(Drucks. Nr. 15-0130/2018)
Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung die Planung des Straßenausbaus der Straßen:
- Lauenauer Straße
- Levester Straße
- Rodenberger Straße
- Bettenser Straße
- Wettberger Straße
- Steinhuder Straße
- Eimbeckhäuser Straße
- Nebenanlage Bornumer Straße zwischen Bornumer Straße 150 und Auffahrt B65
- Und zwischen Beckstraße bis Ossietzkyring
aussetzt, bis sich eine Kostenmehrheit der Anlieger für eine Sanierung der Straße ausspricht.

Vertagt

TOP 7.2.2.
Abwahl Anliegerkosten
(Drucks. Nr. 15-0131/2018)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung sich dafür einsetzt den §1 der Straßenausbaubeitrags-satzung wie folgt zu erweitern:
„Widerspricht die Kostenmehrheit der Anlieger dem Vorhaben der Stadt und ist eine Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge sichergestellt, können keine Kosten umgelegt werden.“

Vertagt

TOP 7.2.3.
Zinssatz Anliegerkosten
(Drucks. Nr. 15-0132/2018)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung sich dafür einsetzt, dass die Verzinsung für die Raten, die die Stadt im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abwälzen kann, ersatzlos gestrichen wird.

Vertagt

TOP 7.2.4.
Absetzbarkeit Anliegerkosten
(Drucks. Nr. 15-0133/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung sich bei den Finanzämtern der Stadt Hannover dafür einsetzt, die Anträge auf Steuerminderung über die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abgewälzten Kostenanteile in vollem Umfang zu genehmigen.

Vertagt


TOP 7.2.5.
Pflaster statt Asphalt
(Drucks. Nr. 15-0134/2018)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
in der Wettberger Straße, in der Bettenser Straße und Eimbeckhäuser Straße eine Pflasterdecke anstatt einer Asphaltdecke zu verlegen.

Vertagt

TOP 7.2.6.
Streichung Baumaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-0135/2018)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
die folgenden Straßen aus den geplanten Baumaßnahmen zur Grundsanierung (GiB) zu streichen:
· Steinhuder Straße
· Rodenberger Straße
· Lauenauer Straße
· Levester Straße
Vertagt

TOP 7.2.7.
Am Hohmannhof
(Drucks. Nr. 15-0136/2018)
Bezirksratsherr Herrmann verliest folgenden Antrag:
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass die Straße „Am Hohmannhof“ in 30457 Hannover-Wettbergen komplett gepflastert wird. Die dazu notwendigen Mittel werden komplett von der Landeshauptstadt Hannover bereitgestellt.

Der Antrag wurde mit 2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Bezirksratsherr Winnicki merkt an, dass aus dem Antrag nicht hervorgehe warum die Straße erneuerungsbedürftig sei. Bezirksratsherr Herrmann antwortet, dass die Straße größtenteils unbefestigt sei.

TOP 7.3.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.3.1.
Ein Abfallfahnder – nur für den Stadtbezirk Ricklingen.
(Drucks. Nr. 15-0137/2018)
Bezirksratsherr Kratzke trägt vor:
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit aha zu prüfen, ob im Rahmen des Konzeptes „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ im Stadtbezirk Ricklingen ein „eigener“ Abfallfahnder eingesetzt werden kann.


Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.4.
der CDU-Fraktion

TOP 7.4.1.
Erweiterung der Fläche für einen barrierefreien Stellplatz In Höhe Wallensteinstr. 23, Ladenzeile
(Drucks. Nr. 15-0138/2018)
Bezirksratsfrau Stache trägt vor:
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung bringt den als barrierefrei ausgewiesenen Stellplatz an der Ladenzeile Wallensteinstraße 23 gegenüber Fleischerei Gramann auf die nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStplVO) Vom 4. September 1989) und DIN 18040-3 auf die erforderliche Mindestbreite von 3,50 m. Die Einrichtung einer zusätzliche Bewegungszone von jeweils 2,50 m je Seite für Rollstuhlfahrende ist zu prüfen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.4.2.
Priorität für Sanierung von Schultoiletten
(Drucks. Nr. 15-0139/2018)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten der Sanierung der Schultoiletten im Stadtbezirk Riclöingen Vorrang vor der Sanierung von Straßen mittels des Straßensanierungsprogramms „Grunderneuerung im Bestand“ einzuräumen und bei Bedarf die Sanierung der Schultoiletten aus Mitteln des Straßensanierungsprogramms „Grunderneuerung im Bestand“ zu finanzieren.

Zurückgezogen

TOP 7.4.3.
Bestätigung der Grundsanierungsbedürftigkeit von Straßen durch unabhängigen Gutachter
(Drucks. Nr. 15-0140/2018)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung lässt die Grundsanierungsbedürftigkeit von Straßen in Oberricklingen für die im Dezember 2017 vorgestellte nächste Phase des Programms „Grunderneuerung im Bestand“ durch einen unabhängigen Gutachter bestätigen.

Vertagt

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 23.00 Uhr.





MarkurthSchwarze
BezirksbürgermeisterBezirksratsbetreuerin