Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 31.01.2018

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.01.2018)
Protokoll (erschienen am 27.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 24.04.2018

PROTOKOLL

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 31. Januar 2018,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut (FDP) 18.00 - 20.50 Uhr
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI) 18.00 - 21.35 Uhr
(Bezirksratsfrau Hamburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
(Bezirksratsherr Knoke) (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.00 - 18.25 Uhr
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.00 - 20.50 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) 18.00 - 21.35 Uhr
(Ratsfrau Langensiepen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) 18.00 - 20.50 Uhr
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Herr Gronemann Fachbereic Gebäudemanagement
Frau Bussenius Fachbereich Tiefbau
Frau Holthaus-Voßgröne Fachbereich Tiefbau


Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Winters Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Öktem Fachbereich Personal und Organisation


Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. P R O T O K O L L E

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.11.2017

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 1. Sondersitzung zum Konzept „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ am 13.12.2017

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - I -

3.1. A N H Ö R U N G

3.1.1. Kommunalaufsichtsbehördliche Beanstandung der Benennung des Halim-Dener-Platzes
(Drucks. Nr. 0148/2018 mit 10 Anlagen)

3.1.1.1. Gemeinsamer Änderungungsantrag zu Drucks. Nr. 0148/2018 "Kommunalaufsichtsbehördliche Beanstandung der Benennung des Halim-Dener-Platzes"
(Drucks. Nr. 15-0259/2018)

4. A N H Ö R U N G gem. § 31 Abs. 4 i.V.m § 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu dem Thema: "Partytourismus im Stadtteil Linden-Nord - Bilanz 2017 und mögliche Verbesserungsmaßnahmen 2018" (Drucks. Nr. 15-2517/2017)

11. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
gegen 20.00 Uhr nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunkt

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - II -

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0145/2018 mit 2 Anlagen)

5.1.1.1. Änderungsantrag des Einzelvertreters Ganskow (PIRATEN) zu Drucks. Nr. 0145/2018 "Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer"
(Drucks. Nr. 15-0263/2018)

5.1.2. Zuwendung zur Beschaffung eines Sportplatzpflegegerätes an den
Sportverein von 1907 Linden e.V.
(Drucks. Nr. 15-0195/2018)

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

5.2.2. Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015
(Drucks. Nr. 0002/2018 mit 3 Anlagen)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0247/2018)

7. A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Ertüchtigung der Radwegeverbindung von Linden nach Ricklingen -
Streckenabschnitt zwischen Ricklinger Straße/Deisterstraße und Fischerhof
(Drucks. Nr. 15-0141/2018 mit 3 Anlagen)

7.2. der Fraktion DIE LINKE.

7.2.1. Beleuchtung einer Westschnellweg-Unterführung
(Drucks. Nr. 15-0121/2018 mit 1 Anlage)

7.2.1.1. Zusatzantrag des Einzelvertreters Ganskow (PIRATEN) zu Drucks. Nr. 0121/2018 "Beleuchtung einer Westschnellweg-Unterführung"
(Drucks. Nr. 15-0264/2018)

7.3. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

7.3.1. Ausstattung öffentlicher Bereiche mit Freiem WLAN durch Wifi4EU-Mittel
(Drucks. Nr. 15-3093/2017)

7.3.2. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0122/2018)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Brachfläche Am Lindener Hafen 28/32
(Drucks. Nr. 15-0109/2018 mit 1 Anlage)

8.2. der Fraktion DIE LINKE.

8.2.1. Aktueller Stand Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-0112/2018)

9. Informationen über Bauvorhaben

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 12. Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es werden die folgenden Änderungen der Tagesordnung beantragt:

Bezirksratsherr Geffers zieht für die SPD-Fraktion den Antrag Drucksache Nr. 15-0141/2018 (TOP 7.1.1.) in die Fraktionen.


Die SPD-Fraktion zieht den Tagesordnungspunkt 7.1.1. in die Fraktionen

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen



TOP 2.
P R O T O K O L L E

TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.11.2017

Bezirksratsherr List beantragt eine Änderung des Protokolls vom 08.11.2017: Die Ausführungen von Herrn Rauhaus, des Bereichsleiters der Schulplanung, seien wie folgt zu ergänzen:

"Die IGS Linden ist marode und heruntergekommen und das sollte auch öffentlich gesagt werden".

Bezirksratsherr List beantragt, dass er Gelegenheit erhält, die Audioaufnahme der Sitzung vom 08.11.2017 zum TOP 3 „Bericht der Verwaltung zu Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in Schulen und zur Schulentwicklungsplanung des Stadtbezirks“ abzuhören.

Bezirksratsherr Ganskow kritisiert Darstellungslücken des Protokolls und wird diesem nicht zustimmen.

Das Protokoll wird unter Berücksichtigung von Änderungswunschen mit

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

genehmigt



TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über die 1. Sondersitzung zum Konzept „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ am 13.12.2017

Ratsherr Klippert beantragt eine Änderung des Protokolls zur Sondersitzung vom 13.12.2017. Er schildert einen Wortwechsel zwischen ihm und dem Stadtkämmerer Dr. von der Ohe, der im Protokoll widergegeben werden soll:

Ratsherr Klippert betont, dass mit dem Sicherheitskonzept störende Personen aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden sollen. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe widerspricht dieser Auffassung.“

Das Protokoll wird unter Berücksichtigung von Änderungswünschen einstimmig genehmigt


TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - I -

TOP 3.1.
A N H Ö R U N G

TOP 3.1.1.
Kommunalaufsichtsbehördliche Beanstandung der Benennung des Halim-Dener-Platzes
(Drucks. Nr. 0148/2018 mit 10 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grube berichtet rückblickend über die Geschehnisse, die anknüpften an den am 10. Mai 2017 beschlossenen Antrag „Benennung des Halim-Dener-Platzes in Linden-Nord“ (Drucksache Nr. 15-0989/2017).

Heute liegt dem Stadtbezirksrat die Beanstandung der Kommunalaufsichtsbehörde vor, die den Antrag als offenkundig rechtwidrig beanstandet. Zugleich legt Oberbürgermeister Schostok eine Drucksache zum Beschluss durch den Bezirksrat vor, mit der er ausdrückt, dass er diese Auffassung teilt und gegen die Beanstandung keine Klage erhoben werden soll. Im Anhang der Beanstandung sind alle Drucksachen des Bezirksrats und die Schreiben der Kommunalaufsicht dokumentiert.

Der Bezirksrat, so führt Bezirksbürgermeister Grube aus, legt unter TOP 3.1. einen gemeinsamen Änderungsantrag vor, der sich gegen den Antrag des Oberbürgermeisters richtet.

Bezirksratsherr Geffers kritisiert, dass die gemeinsamen Antragsteller dieses Änderungsantrags trotz der ausführlichen Argumentation des Niedersächsischen Innenministeriums weiterhin nicht akzeptieren können, dass mit Platzbenennung nach Halim Dener eine offensichtliche Rechtswidrigkeit vorliegt. Sollte der Änderungsantrag beschlossen werden, ist absehbar, dass der Bezirk gezwungen ist, sich weiterhin mit diesem Thema zu beschäftigen.

Bezirksratsfrau Steingrube schließt sich dieser Kritik an und moniert, dass dieser Rechtsstreit aus Mitteln des Stadtbezirksrats oder anderen öffentlichen Geldern finanziert wird. Sie schlägt vor, dass die Unterstützer des Änderungsantrags die Klage selbst zahlen.

Bezirksbürgermeister Grube erläutert, sollte der Änderungsantrag beschlossen werden, dann sieht er sich als Bezirksbürgermeister verpflichtet, den Antrag zu erfüllen und die genannte Rechtsanwältin zu beauftragen. Er nimmt an, dass er damit auch persönlich zahlungspflichtig werden könnte. Bisher sei ihm nicht bekannt, ob er den Rechtsschutz der Landeshauptstadt Hannover beanspruchen kann.

Bezirksratsherr List sekundiert, dass er keine Rechtsbeugung durch den Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht hinnehmen werde und gegebenenfalls bei anfallenden Klagekosten auch zu einer privaten Unterstützung des Bezirksbürgermeisters bereit sei. Die Benennung von Plätzen und Straßen im Bezirk liege in der Zuständigkeit des Stadtbezirksrats und man sei hier nicht in einem Obrigkeitsstaat.

Bezirksratsherr Bulut erwidert, dass hier weder „Rechtsbeugung“ noch das „Handeln eines Obrigkeitsstaates“ vorliegen. Auch dieser Bezirksrat muss hinnehmen, dass seine Entscheidungen rechtlich überprüft werden, dass seine Zuständigkeit begründet begrenzt sein kann. Um eindeutige Beispiele zu nennen: Die Kommunalaufsicht muss auch die Benennung eines Erdogan-Platzes oder eines Adolf-Hitler-Platzes als rechtswidrig beanstanden können.

Ratsherr Klippert kritisiert, dieser Vergleich sei aufgrund der namensgebenden Persönlichkeiten nicht angemessen.

Antrag,

gegen den als Anlage 1 beigefügten Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 02.01.2018 kein Rechtsmittel einzulegen.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
inkl. der beschlossenen Änderungen aus Drucks. Nr. 15-0259/2018


TOP 3.1.1.1.
Gemeinsamer Änderungungsantrag zu Drucks. Nr. 0148/2018 "Kommunalaufsichtsbehördliche Beanstandung der Benennung des Halim-Dener-Platzes"
(Drucks. Nr. 15-0259/2018)

Antrag

1. Der Antrag aus der Beschluss Drucksache 0148/2018 wird abgelehnt.



2. Der Stadtbezirksrat legt aus eigenem Recht gegen den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 02.01.2018 Rechtsmittel ein.

3. Da sowohl von Seiten der Stadt als auch des Ministeriums bestritten wird, dass der Stadtbezirksrat eine eigene Klagebefugnis hat, wird der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover hilfsweise mittels eines Antrages auf einstweilige Anordnung verpflichtet, gegen den o.g. Erlass zu klagen.

4. Mit der Durchführung der punkte 2 und 3 wird Rechtsanwältin Dr. Angelika Bode (Kanzlei Klawitter, Barten & Kollegen, Hannover) beauftragt.

11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 31 Abs. 4 i.V.m § 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu dem Thema: "Partytourismus im Stadtteil Linden-Nord - Bilanz 2017 und mögliche Verbesserungsmaßnahmen 2018" (Drucks. Nr. 15-2517/2017)

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt die anwesenden Experten zur Anhörung.

Herr Baxmann vertritt in dieser Anhörung die wirtschaftliche Standortgemeinschaft „Aktion Limmerstraße e.V.“. Er ist selbstständiger Gastronom im Stadtteil und auch Anwohner einer Straße, die nachts von den Feiernden durchquert werden.

Er schildert die Veränderung der Limmerstraße seit den 90er Jahren: insbesondere der Wandel von einer vielbefahrenen Straße mit quirliger Kneipenszenerie zu einer Quasi-Fußgängerzone, die einen wirtschaftlichen Rückgang erleben musste, machte den Geschäften zu schaffen. Diese negative Entwicklung hat die Aktion Limmerstraße u.a. dazu veranlasst, das Limmerstraßenfest zu entwickeln. Die neue Vitalisierung des Areals wurde ab 2010 auch von einer Rückbesinnung der Studentinnen und Studenten auf Linden-Nord begleitet. Neue Geschäfte entstanden in dieser Zeit, Alteingesessene wurden aufgewertet und die Zahl der Kioske auf der Limmerstraße nahm zu. Begleitet wurde diese Entwicklung von einer veränderten Kultur des öffentlichen Feierns.

Der Stadtteil Linden-Nord hatte immer - auch in historischen Zeiten als Arbeiterviertel - eine Vielzahl von Kneipen. Dabei ist es geblieben. Herr Baxmann gibt zu bedenken, dass in Linden-Nord die sozialen Verhältnisse noch sehr ausgewogen sind und alle Menschen im Viertel davon profitieren. Er bezeichnet die Limmerstraße als Herz dieser Stadt und ergänzt, dass dieses Herz eben laut schlägt.

Herr Krüger ist Geschäftsführer des Kulturzentrums Faust e.V. und betont ebenso wie Herr Baxmann die positiven Eigenschaften und die gute Entwicklung des Stadtteils. Er bestätigt, dass sich die starken Besuchszahlen der Veranstaltungsorte und die Beliebtheit des Stadtteils über die Bezirksgrenzen hinweg für die AnwohnerInnen auch störend auswirken.

Er führt aus, dass eine veränderte Stadt- und Verkehrswegeplanung für die Besucher der Veranstaltungsorte die negativen Effekte mindern könnte. So würden beleuchtete Wege hinüber zur Nordstadt und entlang der Ihme zur Stadtbahnhaltestelle Glocksee das Wohnviertel sicherlich entlasten. Weiterhin sollten Gespräche mit Vertretern der Universität geführt werden, um die Erstsemester zu sensibilisieren, und es könnten große Schilder, die zur Ruhe auffordern, eingesetzt werden. Berlin, merkt er an, habe saisonal sogar Pantomimengruppen beauftragt, um das Thema wirksam darzustellen.

Bezirksbürgermeister Grube erläutert, dass die Stadt Hannover für die Limmerstraße den Verein Karl-Lemmermann-Haus (KLH) beauftragt hat, um ambulante und stationäre Hilfe für Wohnungslose und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (wie Alkoholismus) zu leisten.

Frau Taube ist Leiterin des Streetwork-Projektes für obdachlose Menschen des Karl-Lemmermann-Hauses. Sie schildert, dass die Sozialbeiter Frau Gomber und Herr Wirtjes sich alltäglich für ein vertrauensvolles Verhältnis zu den betroffenen Menschen und Gruppen einsetzen und somit AnsprechpartnerInnen für die alltäglichen Probleme der Personen geworden sind. Auch dieser Personenkreis hat früher das Leben der AnwohnerInnen gestört. Doch infolge der guten Arbeit in den vergangenen Jahren kann über die gelegentlich lautstarke Musik und das öffentliche Urinieren verhandelt werden, die Fäkke und die Beschwerden sind stark rückläufig.

Herr Wirtjes ergänzt, dass die betreuende Sozialarbeit auf der Limmerstraße nur mit vier Wochenstunden an den Wochentagen bis 18 Uhr erfolgt. Inhaltlich ist sie ohne Bezug zu dem diskutierten Phänomen „Partytourismus“.

Bezirksbürgermeister Grube informiert, dass in den Nächten des Wochenendes bis 4 Uhr morgens noch ein von der Stadt beauftragter, privater Sicherheitsdienst eingesetzt wird. Die unterschiedlichen Arbeitsweisen sollten sich für die Limmerstraße auswirken und haben sich ergänzt.

Bezirksratsherr Geffers fragt, ob vier Stunden für das KLH ausreichend sind, um die sozialen Aufgaben auf der Limmerstraße wirksam zu erfüllen.

Herr Wirtjes antwortet, dass im vergangenen Sommer noch 10 Stunden beauftragt wurden. Früher haben die betreuten Gruppen noch 30 bis 40 Personen umfasst – die Situation hat sich aber beruhigt, so dass vier Stunden derzeit ausreichen.

Frau Taube ergänzt, dass die Vereinbarung mit der Verwaltung flexibel ist und bei Bedarf aufgestockt werden könnte.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Schmalz fragt, ob das KLH nicht über 18.00 Uhr hinaus anwesend sein könnte. Einige der trinkenden Gruppen blieben offensichtlich viel länger.

Herr Wirtjes antwortet, dass diese Gruppen bereits ab 16.00 Uhr anwesend sind und man den Kontakt herstellen kann. Nach seiner Kenntnis würden diese Gruppen nicht durch Lautstärke auffallen.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass zusätzlich zu den MitarbeiterInnen des KLH auch städtische SozialarbeiterInnen und eine Sondergruppe für osteuropäische Obdachlose im Bezirk im Einsatz sind.

Herr von Cyrsow, Leiter der Polizeiinspektion West (PI-West), führt aus, dass die Arbeit der Polizei durch einen klaren gesetzlichen Auftrag bestimmt ist und nicht durch aktuelle Interessenlagen. Die PI-West ist für alle westlichen Stadtteil zuständig, d.h. auch für die Sicherung von Fußballspielen in der HDI-Arena, Demonstrationen, sowie Einsätze rund um den Landtag, die Ministerien und die Staatskanzlei.

Herr von Cyrsow berichtet, dass diensterfahrene KollegInnen bestätigen, dass sich im Leben des Stadtteils Linden-Nord etwas verändert hat. Gleichzeitig greifen auch hier allgemeine gesellschaftliche Tendenzen: Die Polizei wird immer zu jedem Vorfall geholt und die Haltung, Dinge eigenständig zu regeln, Zivilcourage zu zeigen, geht zurück.

Die objektive Kriminalitätsentwicklung bei Straßenkriminalität, Raubüberfällen im öffentlichen Raum, sexueller Belästigung, Vergewaltigung im öffentlichen Raum, Schwere Einbrüche, Taschendiebstähle, etc. geht im Stadtteil zurück.

Rohheitsdelikte, wie Körperverletzungen, schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte, haben ebenso zugenommen, wie Straftaten im Zusammenhang mit dem Thema „Drogen“. Herr von Cyrsow weist aber darauf hin, dass die steigende Anzahl der Drogendelikte durch die Einrichtung der Verbotszonen im Ihmebereich und die Überprüfung durch die Polizei erst objektiv erfassbar wurde. Ohne diese Kontrollen würden ja keine Straftaten angezeigt.

Das heutige Thema „Partytourismus“ ist für die Polizei nicht eindeutig bestimmt und die Meldung „Ruhestörung“ hat keine einheitlichen Handlungskriterien. Die Polizei kennt Ruhestörung im häuslichen Umfeld oder im öffentlichen Bereich. Sie kann ein Indikator für Gewaltstraftaten oder Sachbeschädigungen sein, aber häufig ist Ruhestörung auch ein kurzfristiges Phänomen, dass sich bis zum Erscheinen der Polizei bereits aufgelöst hat.

Herr von Cyrsow informiert ergänzend, dass eine polizeiliche Auswertung der Polizei ergeben hat, das 20 Prozent der Ruhestörungsfälle im öffentlichen Raum stattfinden und 80 Prozent im häuslichen Bereich.

Herr von Cyrsow stellt fest, dass einige Beschwerdeführerinnen bei der Sondersitzung „Sicherheit und Ordnungskonzept“ kritisiert haben, dass die Polizei unwillig oder zu spät auf Anrufe zur Ruhestörung reagiert. Er führt aus, dass täglich in der gesamten Stadt 2000 bis 2500 Notrufe eingehen. Er verweist auf die aktuellen Demonstrationen der türkisch-kurdischen Community, die die Anzahl der verfügbaren KollegInnen verringern. Wenn die Anrufe zu Ruhestörungen eingehen, dann sind gleichzeitig auch alle übrigen, polizeilich relevanten Ereignisse auf hohem Niveau. Folglich wird eine Abwägung und eine Prioritätensetzung unter Berücksichtigung der vorhandenen Personal- und Materialressourcen vorgenommen. Trotzdem hat die PI-West vom März bis Oktober 2017 mehr als 1.000 Einsätze aufgrund von „Ruhestörungen“ durchgeführt.

Die Polizei, so Herr von Cyrsow, kennt die Situation der BewohnerInnen – auch wenn sie dies nach ihren Kriterien nicht als „Problemlage“ benennt. Die Polizei begrüßt die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, wann ein Ereignis banal ist und wann die Polizei einschreiten sollte.

Herr von Cyrsow antwortet, dass bei jeder subjektiv empfundenen Ruhestörung die Polizei gerufen werden kann. Beschwerdeführende sollten sich aber für Zeugenaussagen und zu einer Anzeige bereithalten sein. Häufig wollen die AnruferInnen nach einem Störereignis wieder Ihre Ruhe haben und wollen keine Aussage mehr tätigen.

Bezirksratsherr Ganskow fragt, ob verstärkte nächtliche Streifenfahrten zwischen Ihme und Limmerstraße nicht die Ruhestörung beheben könnten. Würde sich dieser Effekt einstellen, könnte gleichzeitig die Anrufrate aus dem Stadtteil zurückgehen.

Herr von Cyrsow antwortet, dass die Kolleginnen und Kollegen auf Streifenfahrt in der Regel bereits nach kurzer Zeit zu konkreten Einsätzen gerufen werden. Längere Streifenfahrten werden praktisch nicht mehr umgesetzt. Zudem werden offenkundig freie Zeiten der Einsatzkräfte entweder themenspezifisch oder aufgrund von Fallhäufigkeiten verplant und genutzt.

Auch die Präsenzzeiten im öffentlichen Raum werden geplant und binden die Kräfte der Polizeiinspektion West. Ein aktueller Schwerpunkt sind die verstärkten Einsätze im Bereich des Ihmeufers zur Kontrolle und Eindämmung der Drogenkriminialität. Dadurch ist bereits jetzt eine überdurchschnittliche Polizeipräsenz in den Stadtteilen Lindens gegeben.

Bezirksratsherr List fragt, ob die verbreitete Meinung stimmt, dass zwingend zwei Anrufe notwendig sind, um einen Polizeieinsatz zu erwirken.

Herr von Cyrsow erwidert, dass ein einzelner Anruf einer Einzelperson kein hinreichender Hinweis für eine Anzeige wegen Ruhestörung ist, denn er belegt nur eine subjektive Wahrnehmung. Die Dienststelle wird sicher auch andere Kriterien hinzuziehen und einen Einsatz nicht deswegen ablehnen - aber verschiedene AnruferInnen sind ein Beleg für eine Störung der Öffentlichkeit.

Bezirksbürgermeister Grube erläutert, dass ein Vertreter des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) eingeladen wurde, weil offensichtlich viele studentische Institutionen die ErstsemesterstudentInnen zu ausgiebigen Trinkgelagen in den Stadtteil Linden-Nord führen. Sie schreiben damit ein Image dieses Stadtteils fest, das Teil des Problems Partytourismus ist.

Herr Negenborn informiert, dass der AStA nur eine große Erstsemesterparty organisiert. Er weist die Verantwortlichkeit für jeden organisierten, exzessiven Rundgang der neuen Studierenden zurück.

Ihm sei aber bekannt, führt er aus, dass nahezu jede Fachgruppe der Universität den Rundgang über die Limmerstraße oder eine Kiosktour im Programm für die Erstsemester hat. Er sagt, dass er als Referent des AStA einen Kontakt in die Universität herstellen kann.

Bezirksratsherr Müller antwortet, dass eine Information an die Fachräte notwendig ist.

Bezirksbürgermeister Grube schlägt vor, die Podbielskistraße oder die Lister Meile in das Programm für Erstsemester aufzunehmen, um diesen Stadtteil zu entlasten.

Durchgeführt von 18.30 Uhr bis 20.05 Uhr


TOP 11.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
gegen 20.00 Uhr nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunkt


Einwohnerin (1) berichtet über den Lärm, der durch Skater und Partytourismus am Küchengartenplatz und an der Rampenstraße verursacht wird. Die Skater ignorieren die Bedürfnisse der Anwohner und die nächtlichen Ruhezeiten. An allen Abenden der wärmeren Saison wird hier Musik gemacht und abgespielt. Wenn die Gastronomien schließen werden deren Bestuhlungen und die Strandkörbe zum Aufenthaltsbereich für die ganze Nacht.

Sie sagt, es sei notwendig, dass die Einsatzzeiten des privaten Sicherheitsdienstes verstärkt werden. Außerdem sollte die Platzgestaltung überprüft werden, um die Belastungen durch die Skater zu minimieren. Der geplante Ordnungsdienst müsste telefonisch erreichbar sein.

Bezirksbürgermeister Grube antwortet, dass Anwohnerinnen und Anwohner die Gastronomien auf dem Küchengartenplatz selbstständig ansprechen müssen, um die nächtliche Nutzung der Bestuhlungen zu verhindern.

Bezirksbürgermeister Grube erinnert an die vielen Gespräche die der Bezirksrat mit der Skaterszene und den AnwohnerInnen geführt hat, um gemeinsame Regeln zu etablieren. Diese Gespräche müssten wiederaufgenommen werden.

Einwohnerin (2) erwidert, dass die Gespräche mit den Skatern nicht zu einer Verbesserung führen.

Einwohnerin (3) schildert, dass die AnwohnerInnen der Dornröschenbrücke insbesondere durch Menschen mit mobilen Musikanlagen gestört werden. Das Bedürfnis der AnwohnerInnen nach nächtlichen Ruhezeiten ohne Lärm wird ignoriert. Im Stadtteil Linden-Nord ist man sowohl tagsüber als auch in den Nächten der warmen Monate starken Lärmbelastungen ausgesetzt und finden keine Unterstützung.

In allen Nächten der warmen Jahreszeiten müsste des Ordnungsdienst ab 22.00 Uhr und bis zum Morgen eingesetzt werden und telefonisch erreichbar sein. Auch die Polizei sollte bei diesen Belastungen eingreifen.

Einwohner (4) ist Gastronom in der Nedderfeldstraße. Er sagt, dass er die von Faust vorbeiziehenden Gruppen gern bewirten und so von der Straße holen würde – aber die Gruppen sind zu groß und viele wollen auf den Straßen und Plätzen bleiben.

Bezirksratsfrau Steingrube führt aus, es habe sich wiederholt gezeigt, dass das Veranstaltungszentrum Faust zu viele Menschen anzieht. Es ist zu groß für einen Wohnstadtteil.

Einwohner (5) entgegnet, dass die Kultureinrichtungen zum Stadtteil gehören und ohne deren Veranstaltungen, würden noch mehr Menschen „Limmern“.

Einwohner (6) berichtet, dass die verstärkten Einsätze der Polizei auf der Wiese am Faustgelände die Drogenszene zurückgedrängt haben. Leider hat nur eine Verlagerung in die Nebenstraßen stattgefunden.

Einwohner (7) ist verärgert, dass die Fachschaften der Universität Hannover und die lokalen Medien das „Limmern“ als Kennenlernprogramm für Erstsemester beschreiben. Sie führen den Stadtteil als „regelloses Amüsierviertel“ vor.

Durchgeführt von 20.05 Uhr bis 20.50 Uhr


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - II -

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer

(Drucks. Nr. 0145/2018 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt Frau Holthaus-Voßgröne und Frau Bussenius vom Fachbereich Tiefbau.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erläutert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag vorbereitet hat, der auf die Verbreiterung des Radwegs entlang der Badenstedter Straße abzielt.

Frau Holthaus-Voßgröne teilt mit, dass die Sanierung der Nebenanlage der Badenstedter Straße eine Anpassung der Radwegbreite entsprechend der aktuellen technischen Anforderungen vorsehen wird.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin wird den Änderungsantrag nicht einbringen.


Antrag,
1. der Erneuerung des in Anlage 1 lfd. Nr. 2 aufgeführten Radweges Walter-Wülfing-Ufer (Ihme) von Stadionbrücke bis Ohedamm und dem Baubeginn ab 2019 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
2. der Erneuerung der gem. Anlage 1 lfd. Nr. 1 aufgeführten Nebenanlage der Badenstedter Straße zwischen Am Lindener Berge und Brauhofstraße sowie dem Baubeginn ab 2019 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.



13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung
inkl. der beschlossenen Änderungen aus Drucks. Nr. 15-0263/2018
Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde zurückgezogen


TOP 5.1.1.1.
Änderungsantrag des Einzelvertreters Ganskow (PIRATEN) zu Drucks. Nr. 0145/2018 "Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer"
(Drucks. Nr. 15-0263/2018)

Bezirksratsherr Ganskow bringt seinen Änderungsantrag ein und begründet ihn.

Frau Bussenius erläutert, dass der Anbringung von Solarmodulen auf der Nebenanlage Walter-Wülfing-Ufer technisch die starke örtliche Verschattung und finanziell die hohen Kosten entgegenstehen.

Bezirksratsherr Ganskow entgegnet, dass technische Expertisen bekannt sind, die die Verschattung als nicht hinderlich ausweisen. Für eine Realisierung sollte sich die Verwaltung um entsprechende Fördermittel bemühen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin sieht andere Realisierungsorte als besser geeignet an.

Antrag

Der Bezirksrat beschließt wie folgt zu Punkt 1:

Die Worte "ab 2019" werden ersetzt durch das Wort "baldmöglichst"

Angefügt wird:


Die Nebenanlage Walter-Wülfing-Ufer (Radweg) wird ganz oder teilweise als Teststrecke für die Anbringung von Solarmodulen vorgesehen. Mit dem erzeugten Strom können bspw. die anliegenden öffentlichen Liegenschaften versorgt oder eine Beleuchtung des Radweges mit LED-Beleuchtung sichergestellt werden.

5 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen


TOP 5.1.2.
Zuwendung zur Beschaffung eines Sportplatzpflegegerätes an den
Sportverein von 1907 Linden e.V.

(Drucks. Nr. 15-0195/2018)

Antrag,

zu beschließen, dem Sportverein von 1907 Linden e.V. für die Beschaffung eines neuen Aufsitzrasenmähers eine Zuwendung zur Sportplatzpflege als Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal

8.000 €

zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten
(Drucks. Nr. 0079/2018 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, ob die Bereitstellung der Mittel für das Sanierungsprogramm für Schultoiletten die Sanierungsmittel der Schulen verringert.

Herr Gronemann antwortet, dass das Sanierungsprogramm für Schultoiletten mit breiter Zustimmung der Öffentlichkeit, der Politik und der Schulleitungen einvernehmlich eingerichtet wurde. Die Mittel für Sanierungen sind hier prioritär einem bestimmten Thema zugewiesen worden.

Antrag,

1. das mit dieser Drucksache vorgelegte Sanierungsprogramm für Toiletten in hannoverschen Schulliegenschaften mit einem geschätzten Gesamtvolumen von
rd. 24,3 Mio. € zu beschließen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen an den jeweiligen Schulen ohne weitere Einzeldrucksache zur Freigabe im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durchzuführen und jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten,
3. die Verwaltung zu beauftragen, umgehend mit der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sowie



4. weitere organisatorische Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes sanierter bzw. neu errichteter WC-Anlagen zu prüfen, z.B. Verkürzung der Reinigungsintervalle.

Einstimmig


TOP 5.2.2.
Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015
(Drucks. Nr. 0002/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Geffers weist darauf hin, dass der Beschluss des Bezirksrats berücksichtigt wurde, den 700er Bus aus der Limmerstraße heraus auf eine alternative Route verlegt werden soll.

Bezirksratsherr Müller kritisiert Überlegungen, einzelne Regiobuslinien an private Betreiber zu vergeben. Das Angebot eines öffentlichen Nahverkehrs kann nicht allein mit finanzieller Kalkulation und Nachfragebewertung konzeptioniert werden.

Bezirksbürgermeister Grube erinnert, dass die Verlegung des 700er Bus ein immer wieder beschlossenes Anliegen war.

Antrag, zu beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover gibt die als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügte Stellungnahme ab.

10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0247/2018)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung beantragt haben.

Antrag

die nachstehende Zuwendung zu beschließen:
· Empfänger: Sportverein von 1907 Linden e.V.
· Zuwendungsbetrag: 3.500,00 €
· Verwendungszweck: Anschaffung Mähtraktor
(Anlage 1)

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen




TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Ertüchtigung der Radwegeverbindung von Linden nach Ricklingen -
Streckenabschnitt zwischen Ricklinger Straße/Deisterstraße und Fischerhof

(Drucks. Nr. 15-0141/2018 mit 3 Anlagen)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine Radwegeverbindung von Linden nach Ricklingen für den Streckenabschnitt zwischen Deisterstraße/Ricklinger Straße und Fischerhof zu entwickeln und umzusetzen. Die Ricklinger Straße wird zu diesem Zweck zur Fahrradstraße ausgebaut.

Die im Anhang 1 vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen sind vorzunehmen.
Die Radwegeverbindung erhält eine ausreichende Beschilderung zur Orientierung für Ortsunkundige (sogenannte Wegemarkierungen für die Fahrradregion).

Anhang 2 zeigt den Streckenverlauf. Die Verbindung ist nach den in Anhang 3 aufgeführten Empfehlungen des ADFC für Velorouten auszuarbeiten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.2.1.
Beleuchtung einer Westschnellweg-Unterführung
(Drucks. Nr. 15-0121/2018 mit 1 Anlage)

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Schmalz bringt den Antrag der Fraktion DIE LINKE. ein und begründet ihn.

Bezirksratsherr Ganskow schlägt vor die Beleuchtung „insektenfreundlich“ zu beantragen. Er bringt einen Änderungsantrag ein und begründet ihn.

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. eine Beleuchtung in der Westschnellweg-Unterführung, die in der Verlängerung der Fröbelstraße (über die Windheimstraße) in Linden auf den Fösseweg (u.a. in Richtung Friedhofstraße) in Limmer führt, anzubringen

und

2. eine Erneuerung des Fuß- und Fahrradweges in der Unterführung vorzunehmen.

Einstimmig inkl. der beschlossenen Zusätze aus Drucks. Nr. 15-0264/2018


TOP 7.2.1.1.
Zusatzantrag des Einzelvertreters Ganskow (PIRATEN) zu Drucks. Nr. 0121/2018 "Beleuchtung einer Westschnellweg-Unterführung"
(Drucks. Nr. 15-0264/2018)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt wie folgt zu Punkt 1:

Zwischen die Worte „eine“ und „Beleuchtung“ wird das Wort „insektenfreundliche“ eingefügt.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 7.3.1.
Ausstattung öffentlicher Bereiche mit Freiem WLAN durch Wifi4EU-Mittel
(Drucks. Nr. 15-3093/2017)

Bezirksratsherr Ganskow bringt seinen Antrag ein und begründet ihn.

Herr Mingers merkt an, dass die Europäische Union zwar 120 Mio. Fördermittel für die WLAN-Ausstattung öffentlicher Plätze bereitstellt. Die EU will diese Mittel jedoch an 4.000 bis 6.000 Gemeinden gleichmäßig vergeben, so dass je Kommune nur rund 15.000 Euro zur Verfügung stünden. Hannover gilt als eine Kommune und kann somit nur einmal begünstigt werden - auch wenn verschiedene Stadtbezirksräte eine Berücksichtigung beschlossen haben.

Antrag

zu beschießen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich für das EU-Förderprogramm "Wifi4EU" zu bewerben um weitere öffentliche Plätze und Einrichtungen in Linden-Limmer mit kostenlosem WLAN zu versorgen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.2.
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0122/2018)

Bezirksratsherr Ganskow bringt seinen Antrag ein und begründet ihn.

Frau Winters teilt mit, dass Festsetzungen in Bebauungsplänen nur auf der Basis des Baugesetzbuches erfolgen können, für die Berücksichtigung von „Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge“ in einem Bebauungsplan besteht keine Rechtsgrundlage.

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen für mindestens ein Drittel der Wohneinheiten die Einrichtung von (Schnell-)Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorzusehen.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Brachfläche Am Lindener Hafen 28/32
(Drucks. Nr. 15-0109/2018 mit 1 Anlage)

Frau Winters teilt auf Anfrage von Bezirksratsherrn Dr. Gardemin mit, dass eine kulturelle Zwischennutzung eines Grundstücks in einem Gewerbegebiet nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird, aber nach dem Einzelfall zu entscheiden ist.

Sie informiert, dass derzeit keine Bauvoranfrage für das betreffende Grundstück vorliegt.

Die SPD-Fraktion hat in er Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer am 06.12.2017 die Stadtverwaltung gefragt, ob ihr bekannt ist, dass das Grundstück Eichenbrink 5 ungenutzt ist, also brach liegt. Die Stadtverwaltung hat in ihrer Antwort (DS 15-2884/2017 F1) erklärt, ihr sei bekannt, dass das Grundstück ungenutzt ist, aber sie könne daran nichts ändern.

Schuld sei das Klinikum der Region Hannover, dass für das Grundstück 2012 einen langfristigen Erbbaurechtsvertrag habe. Die ursprünglich geplante Nutzung sei nicht zustande kommen. Und nun suche man etwas Neues, bisher ohne Erfolg. Die Stadtverwaltung findet sich damit anscheinend ab. Aktivitäten der Stadt, eine neue Nutzung zu finden, gibt es nicht, obwohl mit dem Klinikum eine enge Zusammenarbeit eigentlich möglich sein müsste. Und so liegt ein voll erschlossenes Grundstück weiter brach. Aus unserer Sicht ein Missstand.

Uns ist in der Nachbarschaft die Grundstücks Eichenbrink 5 ein weiteres Grundstück aufgefallen, das weitgehend brach liegt, das Grundstück „Am Lindener Hafen 28/32“ (Flurstück 86/32), vgl. den beigefügten Lageplan. Die Gebäude Nr. 32 ist ein Lagergebäude, das seit längerem leer steht mit Spuren von Vandalismus und viel Graffiti. Auf der Freifläche zwischen den Gebäuden Nr. 28 und Nr. 32 liegt Bauschutt, den die Deutsche Bahn dort anscheinend im Rahmen des Neubaus der Brücken an der Güterumgehungsbahn zwischenlagert. Das Grundstück ist insgesamt rund 1,5 ha groß und durch die Straße am Lindener Hafen und den Hafen besonders gut erschlossen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass das Grundstück Am Lindener Hafen 28/32, das mit Lagergebäuden bebaut ist, weitgehend ungenutzt ist? (Lageplan ist als Anlage beigefügt)

2. Bis wann ist die Lagerung von Bauschutt auf dem Grundstück Am Lindener Hafen 28/32 genehmigt?

3. Wie bemüht sich die Stadtverwaltung darum, dass das Grundstück Am Lindener Hafen 28/32 wieder seiner Standortqualität entsprechend genutzt wird?

Anlage: Lageplan Grundstück „Am Lindener Hafen 28/32“


Beantwortet


Die Stadtverwaltung hat ein großes Interesse eine neue Nutzung sowohl für das Grundstück Eichenbrink 5 als auch für das Grundstück Am Lindener Hafen 32 zu finden. Es findet auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Klinikum Region Hannover und der Agravis Raiffeisen AG bezüglich der Vermarktung statt. So wurden mit mehreren Interessenten bereits vielversprechende Gespräche geführt. Ein Verkauf des Erbbaurechts und der Gebäude kann jedoch nur durch das Klinikum bzw. durch Agravis erfolgen.

Zu 1.: Der Stadtverwaltung ist bekannt, dass das Lagergebäude Am Lindener Hafen 32 ungenutzt ist. Das Grundstück steht im Eigentum der städtischen Häfen, das Gebäude aber im Eigentum des Mieters, der Agravis Raiffeisen AG, der auch für die Verkehrssicherung zuständig ist. Die Agravis Raiffeisen AG versucht das Gebäude einer Nachnutzung zuzuführen und zu verkaufen. Die Stadtverwaltung arbeitet eng mit dem Mieter zusammen und es wurden bereits diverse Gespräche mit potentiellen Nachmietern geführt. Leider ist es bisher nicht zu einem Abschluss gekommen.

Das angrenzende Gebäude auf dem Grundstück Am Lindener Hafen 28 wird derzeit als Lager genutzt. Das Grundstück ist an die Firma Rhenus AG & Co. KG vermietet.

Zu 2.: Im Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der vier Eisenbahnüberführungen in Linden wurde der Platz Am Lindener Hafen 30 als Zwischenlagerfläche festgelegt. Der Gestattungsvertrag mit der DB Netz AG zur Zwischenlagerung von Erdreich und Baustoffen hat eine Laufzeit bis 31.12.2018.

Zu 3.: Bezüglich des Speichers Am Lindener Hafen 32 befindet sich die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Fa. Agravis Raiffeisen AG in der Vermarktung. Sollte diese nicht zum Erfolg führen, wird die Agravis Raiffeisen AG das Gebäude zurückbauen und die Städtischen Häfen werden das Grundstück als Freifläche vermarkten. Ein Teil der Gesamtfläche wird zukünftig wieder als Baustelleneinrichtungsfläche für Gleisbaumaßnahmen durch die Städtischen Häfen selbst genutzt.


TOP 8.2.
der Fraktion DIE LINKE.




TOP 8.2.1.
Aktueller Stand Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-0112/2018)

Bezirksbürgermeister Grube fragt, ob für die mit Fördermitteln geplante Durchwegung des Ihmezentrums auf der Höhe Ida-Arenhold-Brücke vom privaten Eigentümer ein Wegerecht eingetragen wird

Frau Winters antwortet, dass die Förderung mit der Bedingung einer dauerhaften Nutzung gewährt wurde. Wie dies dauerhaft vertraglich umzusetzen ist, wird gerade mit einem Rechtsgutachten geprüft.

Frau Winters antwortet auf eine ergänzende Frage des Bezirksratsherrn Dr. Gardemin, ob dass der Weg entlang des Ufers und seine Verknüpfungen nicht in die Planungen und die Rechtsprüfung einbezogen ist.

Bezirksratsherr Ganskow betont, dass ein Wegerecht wohl mit allen EinzeleigentümerInnen zu verhandeln wäre. Eine Widmung des Weges könnte hingegen von der Versammlung der Eigentümer beschlossen werden.

Er fragt, wann die Förderung abgerufen und verwandt werden muss.

Frau Winters antwortet, man sei in enger Abstimmung mit dem Fördergeber, um die Förderbedingungen zu erfüllen.

Die Sanierung des Ihme-Zentrums mit seiner markanten Architektur und seiner gesamten Größe, was insbesondere auch die Anzahl der Bewohner*innen betrifft, ist ein wichtiger Bestandteil der Politik im Stadtteil. Diesem hat der Oberbürgermeister insofern entsprochen, dass öffentlich über Planungen informiert wurde und die Bewohner*innen Linden-Limmers sowie der Bezirksrat Linden-Limmer explizit eingeladen wurden, mitzudiskutieren.

Es wurde offensichtlich, dass es viele ungeklärte Punkte im Zusammenhang mit einer Revitalisierung oder ähnlichen Plänen für die momentan brachliegenden Flächen gibt. Ein Konsens war, dass diese Informationsrunden regelmäßig wiederholt werden müssen, bis das Ihme-Zentrum in seiner Entwicklung einen großen Schritt vorangekommen ist, hoffentlich in eine positive Entwicklung.

In diesen Informationsrunden wurden erste Planungen vorgestellt und konkrete Zielsetzungen gesteckt.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Als ein erster Punkt ist die Sanierung der Fassade von Seiten der Gruppe vorgestellt worden, welche die Groß-Eigentümerin Intown vertreten haben. Ist für eine Sanierung der Fassade vom Ihme-Zentrum zur Seite Blumenauer Straße/Spinnereistraße ein Bauantrag gestellt worden? Wenn ja, wann ist eine Realisierung vorgesehen?

2. Die Landeshauptstadt Hannover hat einen Plan zur Verbesserung der Radweg-Durchführung von der Gartenallee zur Ida-Arenhold-Brücke vorgestellt. Dieser beinhaltete eine Förderung durch Bund und Kommune. Die Groß-Eigentümerin war von dem Vorschlag überrascht.

Sind Gespräche zu diesen Planungen aufgenommen worden und haben diese die Planungen vorangebracht? Ist bereits diskutiert worden, inwieweit diese Förderung eines Privatgeländes zulässig ist?

3. Da es über nun längere Zeit keine Informationsrunden gegeben hat fragen wir die Verwaltung, wann die nächste vorgesehen ist?


Beantwortet


Zu 1.: Der Bauantrag der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover für die Fassadensanierung des Ihmezentrums im Bereich Spinnereistraße/Blumenauerstraße EG – 2. OG wurde am 08.08.2017 gestellt. Auf den Antrag hin wurde am 10.01.2018 eine Baugenehmigung erteilt.

Nach Aussage des Verwalters der WEG ist für die Sanierung der Fassade folgender grober Zeitablauf vorgesehen:

01 - 08/2018: Durchführung der Ausführungsplanung, bauphysikalische Voruntersuchungen
09 - 12/2018: Ausschreibung und Vergabe der Gewerke
09/2018 – 08/2019: Betonsanierung und Rückbau von baufälligen Elementen
12/2018 – 2021: normale bauliche Tätigkeit

Zu 2.: Die Verwaltung hat zielführende Gespräche mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung als zuständige Fördermittelbehörde, dem Verwaltungsbeirat der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum als Vertreter der Eigentümer und mit dem zuständigen Projektmananager der Intown geführt. Das Projekt wird von allen Projektpartnern unterstützt. Die Fördermittelbehörde hat in Kenntnis der Eigentumsverhältnisse Fördermittel in Höhe von 2 Millionen Euro bewilligt. Die Eigentumsverhältnisse im Ihme-Zentrum stehen einer Förderung daher nicht im Wege.

Im Rahmen einer architektonischen Machbarkeitsstudie wurde von der Verwaltung eine bevorzugte Variante der Durchwegung entwickelt. Zu den rechtlichen Fragen der Absicherung der dauerhaften Nutzung des Weges durch die Öffentlichkeit wurde von der Verwaltung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Beide Maßnahmen werden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung als Bestandteile der Gesamtmaßnahme Ihme-Zentrum gefördert. Die beabsichtigte Baumaßnahme und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sollen den Eigentümern auf der nächsten Eigentümerversammlung des Ihme-Zentrums, die für Ende Februar oder Anfang März vorgesehen ist, vorgestellt werden.

Zu 3.: Die Verwaltung wird den Stadtbezirksrat Linden-Limmer unverzüglich über den aktuellen Sachstand informieren, sobald es eine Einigung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Projekt IZ Hannover GmbH über die Verlängerung des Mietvertrags für die städtische, am Ihmeplatz 5 gelegene, Mietfläche gibt. Die Verhandlungen über den Mietvertrag verlaufen konstruktiv und sind sehr weit vorangeschritten.

Nach der für Ende Februar oder Anfang März vorgesehenen Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Verwaltung auch näher über den geplanten Bau eines Fuß- und Radweges berichten können, der das Ihme-Zentrum durchqueren soll und für den die Verwendung von Fördermitteln vorgesehen ist.




TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt


TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Abgesetzt


Bezirksbürgermeister Grube beendet die Sitzung um 21:45 Uhr.




Grube Mingers/Öktem
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung