Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 24.01.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 17.01.2018)
Protokoll (erschienen am 08.03.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 26.01.2018

PROTOKOLL

13. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 24. Januar 2018,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.40 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Ratsherr Karger (AfD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordneter Machentanz) (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU) 14.00 - 15.30 Uhr
Ratsherr Pohl (CDU)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Für die Verwaltung:
Frau Stadträtin Rzyski Bildungs-, Jugend-, Personal-
und Familiendezernat
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gehrke Gleichstellungsbeauftragte
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lehmann Kulturdezernat
Herr Münch Fachbereich Personal und Organisation
Frau Rostin Kulturdezernat
Herr Sandmann Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schrade Gesamtpersonalrat

Für die Niederschrift:
Frau Lüders Fachbereich Personal und Organisation,
Für die Niederschrift

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.12.2017

2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

2.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

2.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2921/2017: Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 3160/2017)

4. Antrag der AfD-Fraktion zur Einleitung eines Planungsverfahrens für einen zentralen Dolmetscherdienst
(Drucks. Nr. 3106/2017)

5. Neue Kriterien der Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung, bisher Frauenfördermittel
(Drucks. Nr. 0013/2018 mit 1 Anlage)

6. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2017 (Stand 31.12.2017)
(Informationsdrucks. Nr. 0032/2018 mit 1 Anlage)




Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 13. Sitzung des form- und fristegerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.
Sie gab an, dass die Verwaltung den Tagesordnungspunkt 5 absetze, da der führende Gleichstellungausschuss erst am 05.02.2018 dazu tage. Weiter ergänzte sie, dass das Protokoll der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 29.11.2017 auf die nächste Tagesordnung gesetzt werde und dann beschlossen werden könne. Zugegangen sei das Protokoll bereits im Dezember 2017.

Ratsherr Förste gab an, dass die Fraktion Die FRAKTION ihren Änderungsantrag unter Tagesordnungspunkt 2.1 zurückziehe, da sie sich dem interfraktionellen Antrag angeschlossen habe.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.12.2017

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 2.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

Ratsfrau Langensiepen begrüßte den Antrag und gab an, dass es in Hannover eine vielfältige Trägerlandschaft aus dem Sozial-, Kultur- und Jugendbereich gebe, die oft Anträge stellen würden, was aber gar nicht so einfach sei. Man bezwecke mit dem Antrag, dass die Verwaltung ein Konzept vorlege, in dem beschrieben sei, wie das Zuwendungsverfahren transparenter und einfacher zu gestalten sei. Außerdem erhoffe man sich ein besseres Reporting und Controlling mit dem Ziel, dass die Zuwendungen für die Träger auskömmlich seien.

Ratherr Pohl gab an, dass er grundsätzlich interfraktionelle Anträge begrüße. Darüber hinaus seien jedoch zwei wichtige Punkte nicht mit aufgenommen worden, sodass die CDU-Fraktion weiterhin an ihrem Änderungsantrag festhalte. Das Thema Controlling sei zwar genannt, aber die Konkretisierungen habe man im Antrag nicht übernehmen wollen. Ebenso müsse man die Planungssicherheit weiter präzisieren, sodass Zuwendungen grundsätzlich für drei Jahre zugesichert werden sollen.

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch die Möglichkeit einer Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung transparenter werden.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden soll auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch soll der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reporting sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Zuwendungsempfänger haben der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise vorzulegen, bei institutioneller Förderung zusätzlich Jahresabschlüsse.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 2.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017:
Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

Antrag

zu beschließen:

Der Rat möge beschließen, den Antrag wie folgt zu ändern:

1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. insbesondere durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger, sowie durch eine größtmögliche Vereinheitlichung der Anträge auf Zuwendungen von Land, Region und LHH.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen den freien Trägern zudem mehr eine Planungssicherheit von mindestens 3 Jahren bieten.

Zurückgezogen


TOP 2.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung
der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Antrag
Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag,

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Dabei soll die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trägern mit ähnlichem Profil angestrebt werden. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecke und deren Erfüllung transparenter werden. Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in Bezug auf die Beratung der Träger und die Bewilligung der Anträge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung der Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden. Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Trägern übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten, indem die Zuwendungen grundsätzlich ab 2019 für 3 Jahre gewährt werden, sofern der Bedarf weiterhin besteht und laufend nachgewiesen wird.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele der Trägertätigkeit enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Darüber hinaus muss erläutert werden, wieso die angegebenen Ziele und Zwecke im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reportings sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Der Zuwendungsempfänger hat der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise sowie einen Jahresabschluss vorzulegen.
7. Aktives Controlling
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover muss ein aktives Controlling durchführen und überprüfen, ob die Zuwendungszwecke weiterhin im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen und die Mittel in dem beantragten Umfang weiter erforderlich sind. Außerdem muss kontrolliert werden, ob Zuwendungsempfänger bislang ihren Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Nachweis der Zielerreichung und zweckentsprechenden Mittelverwendung nachgekommen sind.


4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2921/2017)

Ratsherr Pohl sagte, dass man eine Ergänzung zum vorliegenden Antrag vorgenommen habe, um auszudrücken, dass alternativer Antrieb nicht nur solcher durch Elektromotor bedeuten müsse. Daher habe man den Antrag um alternative Antriebe ergänzt, die zudem kurzfristig verfügbar seien, so zum Beispiel Erdgasantriebe. Auch Hybridantriebe und die Verwendung von Biogas müsse berücksichtigt werden.

Ratsherr Gill gab an, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgelehnt werde, da unter Anderem nicht jedes Erdgas für den Gebrauch verwendbar sei. Man setzte auf die Elektrolösung, da diese schnell verfügbar sei. Entsprechende Busse oder Lastkraftwagen stünden bereits in kurzer Zeit zur Verfügung. Insgesamt bedeute die Ausstattung mit Elektroantrieb auch geringere Wartungs- und Reparaturkosten.

Ratsfrau Langensiepen ergänzte die Ablehnung des Antrags der CDU Fraktion damit, dass es bereits eine E-Flotte auf kommunaler Ebene gebe und diese erweitert werden solle, auch um die Betrachtung, was darüber hinaus noch durch Elektroantrieb realisierbar sei. Auch das Ziel, dies bis zum Jahr 2020 zu realisieren, wolle sie nochmal betonen.

Beigeordneter Wolf gab an, dass er sich über den Antrag gefreut habe, da die PIRATEN bereits vor Jahren einen entsprechenden Elektroantrieb gefordert hätten. Er spreche sich für den Antrag der CDU aus, da es vernünftig sei, sich perspektivisch nicht zu sehr auf eine Antriebsart festzulegen. In diesem Zusammenhang halte er es auch für sinnvoll, über den Induktionsbetrieb als Form des Elektroantriebs nachzudenken. Man schließe sich somit dem Änderungsantrag an und, für den Fall der Nichtannahme, werde man sich beim Hauptantrag enthalten.

Ratsherr Engelke entgegnete, dass der Rat schon länger über Elektroantrieb nachdenke, allerdings sei dieses Verfahren vor einigen Jahren noch nicht entsprechend ausgereift gewesen. Er spreche sich dafür aus, Anträge immer so präzise, wie möglich, zu formulieren. Insofern habe er den Erweiterungsantrag zunächst für gut gehalten, allerdings sehe er es kritisch, wie dies auf alle Fortbewegungsmittel, wie zum Beispiel das Fahrrad, übertragen werden solle. Eine derartige Diskussion habe man vor einigen Jahren zum Thema Niedrigflur und Hochbahnsteig geführt. Man müsse sich schlussendlich eben entscheiden, was man möchte und an dieser Linie festhalten. Ob es in einigen Jahren eine bessere Antriebsart gebe, solle dann entschieden werden, aber heute solle man sich auf eine festlegen, die zu vernünftigen Kosten realisierbar sei.

Ratsherr Marski sagte, dass eine Präzisierung des Änderungsantrags die Verwaltung sehr eingeschränkt hätte, in den Fachverwaltungen über entsprechende Lösungsmöglichkeiten breiter nachzudenken und diese auszuarbeiten. Daher habe man ihn bewusst nicht so präzise formuliert. Das Ergebnis könne am Ende ja ein Gleiches sein, allerdings solle man nicht schon vorher Grenzen setzen.

Beigeordnete Kastning bat Ratsherr Borstelmann die Sitzungsleitung zu übernehmen, damit sie einen inhaltlichen Beitrag leisten könne.

Beigeordnete Kastning gab an, dass man die strategische Grundausrichtung der Landeshauptstadt Hannover berücksichtigen müsse. Diese sei aktuell dabei, Ausschreibungen vorzubereiten, was die Konzession von Ladeinfrastruktur angehe. Die Frage der Mobilität sei nicht losgelöst zu sehen, was bedeute, dass es nicht nur um die Beschaffung der Fahrzeuge gehe. Hinsichtlich der Aussage von Ratsherrn Gill gilt es zu bedenken, dass man zum Beispiel das richtige Gas haben müsse, um Fahrzeuge anzutreiben. E-Mobilität sei das, was in der Stadtverwaltung beschaffbar sei. So seien zum Beispiel manche Fahrzeuge der Feuerwehr aktuell noch nicht beschaffbar, wie in einer der letzten Sitzungen erörtert wurde. Das Interesse müsse an einer Gesamtkonzeption liegen. Man dürfe auch nicht vergessen, dass sich zum Beispiel die Stadtwerke aufmachen, in der Stadt und der Region auf privaten Geländen Ladeinfrastruktur anzubieten und mit der DHL Kooperationsprojekte abschließen, um City Logistikfahrzeuge auszurüsten. Insofern passe der Hauptantrag gut in eine Gesamtstrategie der Stadt. Auch finanziell müsse sich die Antriebsart durchsetzten. Und wenn dies in eine Zeit falle, die vor dem Hintergrund der Luftreinheit und Lärmreduzierung Lösungen anbiete, würde es optimal in ein Gesamtkonzept einfließen. Daher nehme man hier eine bewusste Fokussierung vor.

Ratsherr Pohl gab an, dass, entgegen der Meinung von Ratsherrn Gill, lediglich bei der Feuerwehr Busse beschafft würden, man aber zur Kenntnis nehmen müsse, dass die Landeshauptstadt Hannover über sehr viele Dienststellen verfüge, die dezentral im Stadtgebiet verteilt seien. Außerdem bedeute die Ausschreibung der Ladeinfrastruktur, dass man diese aktuell noch nicht habe. Man sei weit davon entfernt, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur zu haben. Ebenso sei es fraglich, ob es sinnvoll sei, an jedem Standort städtischer Dienststellen entsprechende Ladestationen aufzubauen. Hinzu kämen die verschiedenen Einsatzzwecke der Fahrzeuge, sodass nicht jeder Zweck für Elektromobilität geeignet sei, zum Beispiel vor dem Hintergrund des Nutzungszeitraums. Daher sei es verfrüht, zu fordern, dass jeder Antrieb elektrisch zu sein habe. Man glaube, langfristig könne es sinnvoll sein, auch auf andere Antriebsarten zu setzen und daher werbe er weiterhin für den Änderungsantrag.

Ratsherr Wruck erklärte, dass man in einer Umbruchsituation lebe und man nicht wisse, in welche Richtung der Motorenantrieb gehen werde. Es gebe Prototypen zur Elektromobilität, aber man wisse, dass es keine flächendeckende, zukunftsträchtige Technologie sein könne. Dies liege zum einen an der negativen Energiebilanz zur technischen Erstellung und damit entstehe die Verschmutzung nur an anderer Stelle. Ebenso seien die Rohstoffe zur Erstellung von Akkus dieser Art sehr begrenzt, sodass diese entweder genauso teuer bleiben oder preislich sogar noch ansteigen würden. Die Aussage von Ratsherrn Engelke, in einigen Jahren eine neue Technologie zu beschließen, spreche für den Antrag der CDU-Fraktion. Man wolle ja, dass die Fahrzeuge mindestens 15 Jahre in Gebrauch seien. Es spreche also vieles dafür den Änderungsantrag anzunehmen.

Beigeordneter Wolf gab an, dass es die Technologie nicht erst seit gestern gebe. So habe Barcelona vor über 20 Jahren einen städtischen Fuhrpark eingerichtet, der ausschließlich elektrisch angetrieben sei. Man solle es sich also offenhalten, falls doch etwas Neues komme, vor allem vor dem Hintergrund der Umrüstung von Fahrzeugen. Man müsse auch bedenken, dass es nicht realistisch sei, für jedes Fahrzeug eine Ladesäule bereitzustellen. Im öffentlichen Sektor ginge dies vielleicht, aber flächendeckend sei dies nicht möglich. Man solle nicht warten, bis eine Technologie so günstig sei, dass man sie sich leisten könne und nicht erst zu reagieren, wenn eine Klage erhoben wird. Man solle früher reagieren und Vorschläge, wie sie vor vielen Jahren zu diesem Thema von den GRÜNEN formuliert wurden, ernst nehmen.

Ratsherr Engelke ergänzte, dass Frau Stadträtin Tegtmeyer-Dette in einem anderen Ausschuss vor längerer Zeit über das Thema Elektromobilität und Infrastruktur gesprochen habe und dies Thema nicht erst seit Kurzem besprochen werde. Ebenso widerspreche sich Beigeordneter Wolf, denn Induktionsantrieb sei ebenfalls Stromantrieb. Der Wirkungsbereich der Fahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover sei, mit wenigen Ausnahmen, beschränkt auf Fahrten innerhalb des Stadtgebiets, was also kein Problem für den Elektroantrieb sei. Bei der Berücksichtigung von, zum Beispiel, Gas sei zudem zu bemerken, dass dies auch endliche Ressourcen seien, die irgendwann verbraucht wären, wohingegen Strom auch „grün“ erzeugt werden könne. Und auch die von Ratsherrn Wruck angesprochene Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 20 bis 30 Jahren sei unrealistisch, immerhin wolle die Stadt ja nicht so lange ihre Fahrzeuge nutzen, was beim Leasing im Übrigen sowieso unüblich sei.

Ratsherr Gill sagte, dass man nicht wisse, welche Art von Batterien es in der Zukunft geben werde. Man müsse bedenken, dass die Stadtverwaltung und ihre Schwesterunternehmen rund 2.000 Fahrzeuge hätten und wenn diese alle mit unterschiedlichen Antrieben fahren würden, sei dies nicht abbildbar. Kosten, die sonst bei einer hohen Abnahme geringer würden, stiegen bei einer solchen Vielfalt an Antrieben ins Unermessliche.


Antrag

zu beschließen:

Es werden in der städtischen Fahrzeugflotte im Rahmen der Neu- und Ersatzbeschaffung nur noch Fahrzeuge mit einem Elektro-Antrieb angeschafft, sobald entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt erhältlich sind. Gleichzeitig setzt sich die Verwaltung dafür ein, dass auch alle städtischen Töchter bzw. städtischen Beteiligungen nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb beschaffen.
Die Verwaltung berichtet den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Stand der Beschaffung von Elektrofahrzeugen.

Die Verwaltung prüft interkommunale Beschaffungen von Elektro-Dienstfahrzeugen (PKW, Nutzfahrzeuge, Elektro-Dienstfahrräder, Elektro-Lastenräder), insbesondere regional, also gemeinsam mit der Region Hannover, den Regionskommunen und eventuell mit anderen Großstädten mit Umweltzonen und Interesse an E-Mobilität, nach Möglichkeit auch gemeinsam mit den Landesministerien und Landesdienststellen.

Die Verwaltung prüft Verfügbarkeit sowie einsatztaktische Verwendungsmöglichkeiten von rein elektrisch betriebenen Feuerwehrfahrzeugen und nimmt erste E-Rettungs- und Einsatz-Fahrzeuge bis zur Weltleitmesse Interschutz 2020 in Hannover in Betrieb.

6 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 3.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2921/2017: Fahrzeugbeschaffung - Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 3160/2017)

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag,

zu beschließen:

Es werden in der städtischen Fahrzeugflotte im Rahmen der Neu- und Ersatzbeschaffung nur noch Fahrzeuge mit einem alternativen Elektro-Antrieb angeschafft, sobald entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt erhältlich sind. Gleichzeitig setzt sich die Verwaltung dafür ein, dass auch alle städtischen Töchter bzw. städtischen Beteiligungen nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb alternativem Antriebbeschaffen.
Die Verwaltung berichtet den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Stand der Beschaffung von Elektrofahrzeugen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb.

Die Verwaltung prüft interkommunale Beschaffungen von Elektro-Dienstfahrzeugen mit alternativem Antrieb(PKW, Nutzfahrzeuge, Elektro-Dienstfahrräder, Elektro-Lastenräder), insbesondere regional, also gemeinsam mit der Region Hannover, den Regionskommunen und eventuell mit anderen Großstädten mit Umweltzonen und Interesse an alternativer
E-Mobilität, nach Möglichkeit auch gemeinsam mit den Landesministerien und Landesdienststellen.

Die Verwaltung prüft Verfügbarkeit sowie einsatztaktische Verwendungsmöglichkeiten von rein elektrisch betriebenen Feuerwehrfahrzeugen mit alternativem Antrieb und nimmt erste E-Rettungs- und Einsatz-Fahrzeuge mit alternativem Antriebbis zur Weltleitmesse Interschutz 2020 in Hannover in Betrieb, wenn diese dem Einsatzzweck gerecht werden. Die Prüfergebnisse sind den zuständigen Ratsgremien mitzuteilen.


5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Antrag der AfD-Fraktion zur Einleitung eines Planungsverfahrens für einen zentralen Dolmetscherdienst
(Drucks. Nr. 3106/2017)

Ratsherr Gill gab an, dass es üblich sei, dass Anträge enthalten, in welche Ausschüsse diese noch gebracht werden. Das sei hier nicht der Fall. Man werde diesen Antrag ablehnen, da man bereits einen Dolmetscherdienst habe, dieser auch gut haushälterisch ausgestattet und damit ausreichend sei.

Beigeordneter Wolf sagte, dass er nicht wisse, wie die AfD – Fraktion recherchiert habe, denn er habe sich die Mühe gemacht, nachzusehen, was es schon in der Stadt gebe. Dies sei zum einen der Dolmetscherdienst der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover, der Sprachmittlungsdienst über den kargah e.V. und der Dolmetscherservice des Ethno-Medizinischen Zentrums e.V.. Alle hätten bestätigt, dass sie auf sämtlichen Kanälen Unterstützung anbieten würden. Der Antrag sei schlecht recherchiert und daher abzulehnen.

Ratsherr Wruck halte den Antrag für gerechtfertigt, wenn man sich die Vielzahl der Nationen ansehe, die zum Beispiel im Sahlkamp leben. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Übersetzerdienst für derart viele Sprachen ausgestattet sei, insbesondere nicht mit den vielen Nischensprachen, die existieren.

Beigeordneter Wolf warf ein, dass 180 unterschiedliche Sprachen angeboten würden.

Frau Diers erklärte, dass jährlich nahezu 5.000 Dolmetschereinsätze in der Stadtverwaltung vermittelt würden. Das Ziel dabei sei, das Verwaltungshandeln zu erleichtern. Man arbeite dabei eng mit dem Ethno-Medizinischen Zentrum e.V. zusammen, habe aber auch einen eigenen Dolmetscherpool, bei dem mehrsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Sprachkompetenz zur Verfügung stellen würden. Dies erfolge nebenberuflich mit Honorierung durch die Stadt. Die genaue Anzahl der abgebildeten Sprache werde man mit dem Protokoll nachreichen. Ebenso gebe es ein Pilotprojekt zur Möglichkeit des Videodolmetschens, bei dem via Skype fast jede Sprache der Welt durch eine zugeschaltete Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angeboten werden könne.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Verwaltungsdolmetscherdienst bietet derzeit 9 Sprachen an (Englisch, Arabisch, Farsi, Kurdisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Französisch, Serbisch/Kroatisch), das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. stellt über 50 Sprachen bereit und die Videodolmetscherinnen und -dolmetscher, welche derzeit nur im Pilot im Betrieb umgesetzt sind, können über 60 Sprachen bedienen.

Ratsherr Gill schlug vor, in einem späteren Ausschuss vorzustellen, was die Stadt in diesem Zusammenhang alles unterstütze und man sich dies erst anhöre, bevor man über weitere Möglichkeiten abstimme.

Beigeordneter Karger erklärte, dass der Antrag sich dadurch begründe, dass man Schulen besucht habe, unter anderem eine im Stadtbezirk Ricklingen, mit Schülern, die insgesamt einen Migrationshintergrund von 92% aufweisen, und die dortigen Lehrerinnen und Lehrern sowie die Schulleitung den Vorschlag geäußert hätten, dass es gut wäre, bei Elternabenden und Elternsprechtagen Dolmetscher dabei zu haben. Man müsse auch bedenken, dass dieser Service einheitlich abgerechnet werden müsse, wenn viele verschiedene Organisationen, wie Arbeitsamt, Schulen, Feuerwehr, Polizei und Jobcenter diesen nutzen. Viele dieser Organisationen würden nicht wissen, wie dieser Dolmetscherdienst der Stadt genutzt werden könne. Daher solle man sowohl weitere Werbung betreiben, als auch dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen.

Frau Diers erklärte, dass der Dolmetscherdienst ursprünglich ein Antrag der Mehrheitsfraktion im Rahmen des Integrationsplans 2007 gewesen sei. Dieser Dienst sei erfolgreich und werde sehr nachgefragt, zum Beispiel erhalte man sehr viele Anfragen im Gesundheitssektor, in dem es sehr nötig sei, adäquat zu dolmetschen. Hier sei es wichtig, mit der Region zu verhandeln, welche Aufgaben unter die Regionszuständigkeit fallen. Im kommenden Jahr rechne man im Bereich Schule mit über 1.000 Dolmetscheranträgen. Es werde insgesamt auf die personellen und sachlichen Ressourcen der Landeshauptstadt zu achten sein.

Beigeordneter Karger fragte nach, ob es richtig sei, dass der Dolmetscherdienst nicht die Kapazitäten habe, in den Schulen und anderen Behörden Dolmetscheraufgaben zu übernehmen.

Frau Stadträtin Rzyski erklärte, dass man bereits die schulische Erstberatung unterstütze und es bei Elternabenden und Elterngesprächen in der Regel so sei, dass Eltern eigene Dolmetscherinnen und Dolmetscher in Form von Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen mitbringen würden. Übersetzungen bei Elternabenden würden intern geregelt und es sei eine utopische Vorstellung bei 20 Eltern ebenso 20 Bildschirme zur Übersetzung via Skype anzubieten. Man müsse auch berücksichtigen, dass es viele persönliche sensible Themen gebe, wo mit einer professionellen Dolmetscherin bzw. einem professionellen Dolmetscher gearbeitet werden müsse. In den Grundschulen gebe es zusätzlich das Programm „Rucksack“, bei dem Eltern Dolmetscherdienste innerhalb der Schule übernehmen, aber auch fremdsprachige Eltern beim Erwerb der deutschen Sprache sehr stark unterstützen würden. Ziel sei es dabei, die Eltern selbst sprachlich kompetent zu fördern. Die Bedarfe seien da natürlich unterschiedlich. Bis jetzt hätten die Dolmetscheranfragen aus den Schulen bedient werden können, ungeachtet der Tatsache, dass man weiter Werbung machen könne.

Beigeordneter Karger sagte, dass er sich wundere, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die ihn angesprochen hätten, davon nichts wissen würden. Originär käme dieser Antrag eben von diesen, der erweitert wurde um, zum Beispiel, die Polizei, Feuerwehren und Ausländerämter im Rahmen der Integration. Vielleicht sei auch die Information nicht so weit, dass sie bis zu den Lehrerinnen und Lehrern durchgedrungen sei.

Frau Stadträtin Rzyski gab an, dass sie verwundert sei, da die Verwaltung mit den Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrern in einem sehr engen Kontakt stehe. Sie könne zwar nicht für jede Person sprechen, aber im Grunde werde das Thema Dolmetscherdienste sehr transparent gehalten und regelmäßig in allen Runden angesprochen. Man habe nicht Kontakt zu jeder einzelnen Lehrkraft, sondern zu den Schulleitungen und diese seien alle sehr vertraut mit dem Angebot des Dolmetscherdienstes. Jede Lehrkraft müsse sich zunächst an die Schulleitung wenden und spätestens an dieser Stelle würde die Lehrkraft informiert werden, dass sich jederzeit an die Stadt Hannover gewendet werden könne. Wenn sich die Schulleitung dann mit entsprechendem Bedarf melde, bekomme sie in der Regel auch sofort Unterstützung.

Beigeordneter Wolf sagte, dass er sich freue, dass die AfD-Fraktion so integrationsfreudig sei und sich so sehr für zugewanderte Menschen einsetze. Es handele sich dabei wohl um eine politische Wendung. Es sei bereits in einem anderen Ausschuss vorgestellt worden, wie dieser Dolmetscherdienst funktioniere und dabei sei unter anderem erklärt worden, wie die Information an öffentliche Stellen, also auch an Schulen, erfolge. Laut dieser Darstellung sei es so, dass die Information gut übertragen würde. Er selbst sei öfter an Berufsschulen und auch dort sei man bestens informiert.

Ratsfrau Kramarek erklärte, dass das, was hier vorgetragen wurde, genauso so sei und sie als Mitglied des Schulausschusses bestätigen könne, dass sie von keiner Schule wisse, die sich darüber beschwert hätte, dass es einen Mangel an Dolmetscherdiensten gebe. Im Bedarfsfall werde in der Regel sofort reagiert. Es gebe zwar wenige Schulen, die sich im Dialog mit der Stadt schwertun, aber trotzdem werde der Bedarf gedeckt. Der Lebensalltag sehe im Übrigen so aus, dass sich die meisten Migrantinnen und Migranten aus dem nahen Umfeld, also zum Beispiel aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, jemanden suchen, der oder die sie unterstützt, da es um persönliche und vertrauliche Informationen gehe, die nicht von einem fremden Dolmetscher gehört werden sollen. Neben Freunden oder Bekannten gebe es zudem auch Hilfe aus den vielen Nachbarschaftskreisen, aus denen dann entsprechende Personen mitgenommen würden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich über die vielen Angebote seitens der Stadt oder des Ethno-Medizinischen Zentrums e.V. bis hin zu Nachbarschaftskreisen vielfältige Möglichkeiten ergeben, sodass dahingehend eine gute Versorgung bestehe.

Beigeordneter Karger entgegnete, dass die Personen, mit denen er gesprochen habe und zu denen auch Schulleitungen zählten, das Angebot nicht kennen würden. Und man solle auch darüber nachdenken, Kosten zu sparen, wenn man versuche, viele verschiedene Organisationen zu bedienen. Er selbst habe die Erfahrung bei der Polizei gemacht, dass schriftliche Tatvorwürfe übersetzt und Belehrungen ausgesprochen werden müssen. Es sei also auch eine gute Möglichkeit und Hilfe für die Polizei. Zur Aussage des Beigeordneten Wolf erklärte er, dass Dolmetschen ein Mittel der Integration sei und er nicht verstehe, warum man sich darüber aufrege oder dies als Ironie verstehe.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass sie wenig Aufregung verspüre und es sich um eine sachliche Diskussion handele. Weiter bat sie darum, sich an den Aufgaben der Stadtverwaltung zu orientieren und nicht Beispiele aus anderen Branchen anzuführen. Sie erläuterte, dass breit erklärt wurde, was die Stadt bereits in diesem Themengebiet mache und sprach ihren Dank für die gute Diskussion aus. Gerne wolle man das Angebot annehmen, sich die Dolmetscherdienste in einer weiteren Sitzung ausführlich erklären zu lassen.

Ratsherr Engelke gab an, dass in dem Ausschuss, den die Drucksache durchlaufen habe, wesentlich ausführlicher berichtet wurde. Dies erinnere ihn an die Ratsversammlung im Dezember. Es werde geschickt von Seiten der AfD-Fraktion ein Thema platziert und leider falle man wieder darauf herein. Es sei ausführlich begründet worden und damit könne man nun endlich abstimmen.

Ratsherr Markurth erklärte, dass er die angesprochene Schule in dem Stadtbezirk gut kenne und man solle davon ausgehen, dass das, was die Verwaltung hier erklärt habe, auch der Schulleitung in der Form bekannt sei. Es bestehe dort der Wunsch einer permanenten Verfügbarkeit eines Dolmetschers bzw. einer Dolmetscherin im Unterricht und das sei aber nicht zu leisten. Die Schulen würden sich in solchen Fällen intern helfen, in dem zum Beispiel Schülerinnen und Schülern kurzfristig zur Übersetzung einspringen würden. Dies sei bei der IGS Mühlenberg, als auch bei der Peter-Ustinov-Schule so.

Beigeordneter Karger erwiderte, dass es sich nicht um die Peter-Ustinov-Schule handele und er das Gefühl habe, als sei Ratsherr Markurth im Gespräch mit der Schulleitung gewesen. Aber er selbst müsse doch am Besten wissen, was diese gesagt habe.



Antrag

Die Ratsversammlung möge beschließen,

dass die Verwaltung ein Planungsverfahren für einen zentralen Dolmetscherdienst einleitet. Dieser Dolmetscherdienst soll für verschiedene Bedarfsgruppen, wie Schulen, städtischer Ordnungsdienst, Notdienste, Ausländerämter und Jobcenter, via "Skype" oder einer anderen Video-Kommunikationssoftware erreichbar sein. Es soll eine Kooperation mit Landes- und Bundespolizei angestrebt werden.

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen




TOP 5.
Neue Kriterien der Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung, bisher Frauenfördermittel
(Drucks. Nr. 0013/2018 mit 1 Anlage)

Antrag,

die in Anlage beigefügten Vergabekriterien der „Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung“ zu beschließen.

Abgesetzt


TOP 6.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2017 (Stand 31.12.2017)
(Informationsdrucksache Nr. 0032/2018 mit 1 Anlage)

Frau Diers erklärte, dass sich die Gründe zu den Ausführungen aus den letzten Ausschusssitzungen nicht verändert hätten. Und zwar handele es sich um eine weitere Unterschreitung dadurch, dass zum Beispiel bestimmte Themen nicht realisiert würden oder Planstellen doch nicht besetzt werden mussten, zum Beispiel durch einen Rückgang der Flüchtlingszahlen. Ebenso sei die verzögerte Nachbesetzung von Stellen als Grund genannt. Vorliegend erhalte man die Prognose und man sei derzeit dabei, das Rechnungsergebnis zu erstellen, welches planmäßig zur nächsten Ausschusssitzung vorliegen solle.

Zur Kenntnis genommen







Für die Niederschrift







Rzyski Lüders