Sitzung Jugendhilfeausschuss am 22.01.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.01.2018)
Protokoll (erschienen am 30.05.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02 JHA - Datum 06.02.2018

PROTOKOLL

12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 22. Januar 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17:07 Uhr


A Stimmberechtigte Mitglieder
Beigeordneter Hauptstein - AfD-Fraktion
als Vorsitzende
(Ratsherr Bindert) - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Bingemer) - FDP-Fraktion
(Herr Boes) - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Diakonisches Werk Hannover gGmbH
(Ratsherr Borstelmann) - CDU-Fraktion
Ratsfrau Dr. Carl - SPD-Fraktion
Ratsherr Döring - FDP-Fraktion
Herr Duckstein - Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V., VCP Bezirk Hannover e.V.
Ratsherr Finck - SPD-Fraktion
(Ratsfrau Gamoori) - SPD-Fraktion
Ratsherr Gast - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Gill) - SPD-Fraktion
Herr Gohrbandt - Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V., Jugendferienwerk Hannover
(Ratsfrau Jeschke) - CDU-Fraktion
(Frau Karch) - Vertreterin des Stadtjugendring Hannover e.V., Jugendverband der Ev. Freikirchen
(Ratsherr Karger) - AfD-Fraktion
Ratsherr Klapproth - CDU-Fraktion
Ratsfrau Klebe-Politze - SPD-Fraktion
(Herr Klingeberg-Behr) - Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V., Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken
(Herr Müller-Brandes) - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Diakonisches Werk Hannover gGmbH
Frau Pietsch - Vertreterin des Stadtjugendring Hannover e.V., Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken
Ratsherr Pohl - CDU-Fraktion
Herr Riechel-Rabe - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, DRK Region Hannover e.V.
(Herr Steimann) - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Der Paritätische Hannover (GGPS)
Herr Teuber - Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
(Frau Wermke) - Vertreterin des Stadtjugendring Hannover e.V., DLRG Jugend Hannover Stadt
Frau Wilke - Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Caritasverband Hannover e.V.
(Beigeordnete Zaman) - SPD-Fraktion
Ratsherr Zingler - DIE LINKE. und Piraten

B Grundmandat
(Ratsherr Böning) - Die Hannoveraner
Ratsherr Förste - Die Fraktion

C Beratende Mitglieder
Herr Bergen - Vertreter der evangelischen Kirche
Frau Bloch - Vertreterin der katholischen Kirche
(Frau Broßat-Warschun) - Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie
Herr Brünink - Vertreter Kita-Stadtelternrat Hannover
Frau David - Beratungsstelle Violetta - Verein gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen e. V.
(Herr Jantz) - Beratungsstelle mannigfaltig e.V.
(Frau Panafidina) - Vertreterin der Jüdische Gemeinde Hannover K.d.ö.R.
(Herr Rohde) - Stadtjugendpfleger
Frau Schnieder - Vertreterin der Kinderladen-Initiative Hannover e.V.
Frau Schürmann - Sozialarbeiterin
(Frau Wessels) - Richterin
(Herr Widera) - Vertreter der Humanistischer Verband Niedersachsen K.d.ö.R.
Frau Wittenberg - Lehrerin

D Presse
Herr Voigt - Neue Presse
Frau Rinas - Hannoversche Allgemeine Zeitung

E Verwaltung
Frau Brodrück - Fachbereich Jugend und Familie, Örtlicher Personalrat
Frau Cünedioglu - Dezernat Personal, Bildung, Jugend und Familie
Frau Frerking - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Frau Frischen - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kommunaler Sozialdienst
Frau Fritz - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Herr Gronemann - Fachbereich Gebäudemanagement, Bereich Bauen 2 - Technisches Gebäudemanagement
Frau Dr. John - Fachbereich Schule, Bereich Schulplanung und Pädagogik
Frau Klinschpahn-Beil - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kindertagesstätten
Herr Kunze - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kommunaler Sozialdienst
Herr Maschke - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Heimverbund
Stadträtin Rzyski - Personal-, Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin
Herr Sieben - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Frau Stärk - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kindertagesstätten
Frau Stroppe - Fachbereich Büro Oberbürgermeister, Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Teschner - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Koordination Jugendhilfeplanung

Herr Tietz für das Protokoll - Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017

4. Antrag der CDU-Fraktion zur Streichung der städtischen Zuwendungen für das Jugendzentrum "Kornstraße"
(Drucks. Nr. 2458/2017)

5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

5.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

5.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

6. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gemeinsam genutzte Küchen in benachbarten Grundschulen und Kitas
(Drucks. Nr. 2788/2017)

7. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einem Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2837/2017)

8. Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
(Drucks. Nr. 3166/2017)

9. Jugendzentrum Camp Vahrenheide, Neuplanung Duschen und Behinderten-WC
(Drucks. Nr. 15-2752/2017 mit 3 Anlagen)

10. Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg
(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

11. Kriterien für die Auswahl neuer Schulen im Programm Schulsozialarbeit
(Drucks. Nr. 0031/2018 mit 3 Anlagen)

12. Neufassung aufgrund der Änderung der Beratungsfolge
Umwandlung der finanziellen Förderung von zwei Krippengruppen der Einrichtung
" s-krabbelt" des Trägers pme Familienservice GmbH, Große Düwelstraße 16-18, 30171 Hannover
(Drucks. Nr. 2634/2017 N1)

13. Einrichtung einer Integrationsgruppe im Familienzentrum Rotekreuzstraße
(Drucks. Nr. 2704/2017)

14. Einrichtung eines befristeten Betreuungsangebotes für Vorschulkinder im Familienzentrum Canarisweg
(Drucks. Nr. 0047/2018)

15. Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)
(Drucks. Nr. 2816/2017 mit 4 Anlagen)

15.1. Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2816/2017: Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR)
(Drucks. Nr. 0113/2018)

16. Suche einer BMX-Sport-geeigneten Fläche, Haushaltsbegleitantrag H 0110/2017 und Raum und Platz für Jugendliche im Stadtzentrum. Aufnahme von Kontakten mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (DS 2118/2017)
(Informationsdrucks. Nr. 0014/2018 mit 2 Anlagen)

17. Nutzung des Gartens des Don-Bosco-Hauses, Haushaltsbegleitantrag H-0111/2017
(Informationsdrucks. Nr. 0015/2018)

18. Bericht der Dezernentin


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem wies Beigeordneter Hauptstein auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen hin (§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz i. V. m. § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover).

Ratsherr Pohl zog Tagesordnungspunkt 7., „Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einem Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen“ (Drucks. Nr. 2837/2017), und Ratsherr Finck Tagesordnungspunkt 8., „Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugang zum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses“ (Drucks. Nr. 3166/2017), in die Fraktionen.
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte einstimmig die Tagesordnung in der vom Beigeordneten Hauptstein vorgetragenen geänderten Fassung.



TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Drei Einwohner fragten, ob das „Unabhängige Jugendzentrum Kornstraße“ aufgrund gewisser Aspekte, unter anderem aufgrund der wertvollen pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen, nicht förderungswürdig sei.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass bei Vorliegen dieser genannten Aspekte eine Einrichtung sicherlich förderungswürdig sei.

Weitere zwei Einwohner erkundigten sich nach der Kindertagesstättensituation im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, insbesondere, ob eine Überbrückung bis zur Eröffnung der Modulbauten im Dezember 2018 geplant sei.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass dem Großteil der Eltern, die in den letzten Monaten nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind gesucht hätten, habe geholfen werden können. Das FamilienServiceBüro werde Eltern in diesem Stadtbezirk weiterhin Hilfestellung und Unterstützung bieten, sodass für alle Eltern eine Lösung gefunden werde.



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017

Der Jugendhilfeausschuss genehmigte bei 1 Enthaltung das Protokoll über die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017.



TOP 4.
Antrag der CDU-Fraktion zur Streichung der städtischen Zuwendungen für das Jugendzentrum "Kornstraße"
(Drucks. Nr. 2458/2017)

Ratsherr Pohl konkretisierte den Antrag der CDU, dass man sich auf die in der Presse genannte Stellungnahme des Betreibers beziehe. Dort sei dargestellt worden, dass das Jugendzentrum die Zuwendungsmittel nicht benötige. Zudem wünsche man sich, dass sich die Verantwortlichen des Jugendzentrums deutlicher von linksextremistischer Gewalt distanzieren.

Der Verwaltung liege eine Stellungnahme von Herrn Wittenberg - Geschäftsführers des Jugendzentrums - vor, so Stadträtin Rzyski. Das Jugendzentrum sei weiterhin auf Zuwendungen der Landeshauptstadt Hannover angewiesen und es handele sich bei dem Presseartikel, laut Aussage des Geschäftsführers, um eine verfälschte Darstellung seiner Äußerungen.

Ratsherr Förste verdeutlichte, dass das Jugendzentrum gute Arbeit leiste und förderungsfähig sei.

Auch Herr Duckstein, Ratsherr Finck, Ratsherr Döring und Ratsherr Zingler führten weitere Argumente zu der anerkannt guten Arbeit des Trägers in dem Jugendzentrum aus. Ratsherr Döring beschrieb das „Unabhängige Jugendzentrum“, im Hinblick auf die Finanzierung eines Teils seiner Arbeit durch Eigenmittel, als insofern vorbildhaften Jugendhilfeträger.

Aufgrund der Kritik von Ratsherrn Gast, dass die CDU-Fraktion im Vorfeld des Änderungsantrages habe Kontakt mit dem Geschäftsführer aufnehmen können, schilderte Ratsherr Klapproth, dass man Herrn Wittenberg kontaktiert habe. Allerdings habe man trotz mehrmaliger Nachfragen keine Stellungnahme erhalten. Man würdige zwar die Arbeit des Jugendzentrums, man habe allerdings aufgrund der fehlenden Mitwirkung den Antrag aufrechterhalten wollen.

Frau Schürmann gab den Hinweis, dass per E-Mail eine Stellungnahme des Geschäftsführers zu dem CDU-Antrag an alle Fraktionen gegangen sei.

Beigeordneter Hauptstein befürwortete den CDU-Antrag, da er die Förderung von Linksextremismus nicht mittragen könne und wolle, und führte einige seine Argumentation stützende Beispiele auf.

Die Zuwendung sei eine Projektförderung, so Ratsherr Döring, und man fördere dadurch nicht das Jugendzentrum insgesamt. Das bisher geförderte Projekt sei auch zukünftig förderungsfähig und es müsse getrennt von möglichen anderen Projekten und Aktionen des Jugendzentrums betrachtet werden.
Stadträtin Rzyski unterstrich die Aussage von Ratsherrn Döring, dass durch die im Antrag beschriebene Zuwendung die Kinder- und Jugendarbeit gefördert werde. Die Zuwendung müsse unabhängig von anderen Projekten des Jugendzentrums betrachtet werden.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 3 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen die Beschlussempfehlung, folgenden Antrag abzulehnen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, mit sofortiger Wirkung die städtischen Zuwendungen an das Unabhängige Jugendzentrum "Kornstraße" ersatzlos zu streichen.
In den Sozialausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 5.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

- Ersetzt durch DS Nr. 2494/2017 N1 -

TOP 5.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

Ratsherr Finck stellte die Gründe des Antrages vor, die zusätzlich durch Ratsherrn Gast konkretisiert wurden.

Herr Duckstein deutete auf die nicht ersichtliche Verbesserung des Änderungsantrages hin. Gerade das Thema einer Dynamisierung sei wichtig und fehle im Antrag. „Auskömmlich“ und „bedarfsgerecht“ seien schwache Formulierungen, die einer Interpretation unterlägen. Weiterhin sei die Aussage in Absatz 2 ab Zeile 3 nicht klar verständlich. Herrn Duckstein sei im Vorfeld der Sitzung berichtet worden, dass auch die Förderkriterien und nicht nur die Frage der Bewilligung der Anträge in einem Austausch mit den Trägern erarbeitet würden. Es sei zudem bedauerlich, dass Bewilligungszeiträume mit einer Dauer von drei Jahren nicht umgesetzt würden. Weiterhin bestehe durch Punkt 6 des Antrages die Gefahr, durch Qualitätsmanagement und Consulting den bisherigen Verwaltungsaufwand, den man mit diesem Antrag zu vermeiden beabsichtige, in einen Aufwand an anderer Stelle umzuwandeln, ohne dadurch Vorteile zu generieren. Es bliebe außerdem unberücksichtigt, dass die Förderung von Jugendverbänden gesetzlich im Sozialgesetzbuch Achtes Buch im Paragraphen 12 gewährleistet sei und diese Förderung dürfe nicht mit anderen Förderungen von anderen Trägern gleichgesetzt werden. Man werde daher nicht zustimmen.
Ratsherr Pohl begrüßte die Zusammenarbeit bei der Erstellung des Änderungsantrages und die Übernahme einiger Punkte aus dem CDU-Änderungsantrag.

Frau David schilderte die derzeitige Situation der freien Träger und stellte die positiven Aspekte einer Verfahrensvereinfachung dar. Allerdings seien auch für sie die Begriffe „auskömmlich“ und „bedarfsgerecht“ fraglich. Es fehle zudem in den Anträgen der Fraktionen das Thema der Dynamisierung. Für mehr Planungssicherheit bei den Trägern müssten Zuwendungen eigentlich als Festbetragsfinanzierung für einen Bewilligungszeitraum von drei bis fünf Jahren gewährt werden.

Es sei zu bedenken, so Ratsherr Döring, dass sich der Rat in seiner Beschlussfähigkeit selbst beschränke, sofern längere Bewilligungszeiträume bei Zuwendungen beschlossen würden. Auch die Dynamisierung sei ein Instrument, dass nicht pauschal gewährt werden könne. Eine Zusicherung über eine stetig steigende Zuwendungssumme für einen längeren Zeitraum berge in Zeiten knapper Haushalte die Gefahr, die Notwendigkeit der Zuwendung in bestimmter Höhe und die Grenzen des städtischen Haushaltes außer Acht zu lassen. Zudem müsse mehr Verständnis für den Begriff und die Funktion des Controllings geschaffen werden, beim dem es sich generell um Plan-Ist-Vergleiche handele. Der Begriff der institutionellen Förderung dürfe nicht missverstanden werden. Es müsse mehr Klarheit im Zuwendungsverfahren geschaffen werden, um dadurch Vereinfachungen bewirken zu können.

Herr Teuber berichtete aus seiner Erfahrung, dass die durch die öffentliche Hand freiwillig zu leistenden Zuwendungen im Laufe der Zeit inzwischen zu systemrelevanten Leistungen avanciert seien. Herr Teuber befürwortete die Gewährung längerer Bewilligungszeiträume, zur Schaffung von Planungssicherheit für die Landehauptstadt Hannover und für die freien Träger. Es werde dadurch auf allen Seiten eine Arbeitsvereinfachung und Entlastung aller beteiligten Personen sowie eine daraus resultierende Zeitersparnis bewirkt. Auch das Thema der Dynamisierung sei realisierbar, da beispielsweise die Region Hannover bereits die Gewährung von dreijährigen Bewilligungszeiträumen mit einer jährlichen dreiprozentigen Steigerung der Zuwendungssummen umsetze. Man dürfe zudem nicht die institutionelle Förderung - Nachweis eines Haushaltsplanes bzw. einer Bilanz - mit der Projektförderung - Nachweis der projektbezogenen Ausgaben - verwechseln. Auch müssten die freien Träger am Entwicklungsprozess neuer Richtlinien und Verfahren angehört und beteiligt werden, um so Vorteile für alle zu generieren.

Ratsherr Döring führte seine Bedenken weiter aus und erklärte, dass der Antrag mehrere Bereiche berühre und nicht nur den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Man könne nicht für alle Bereiche einheitliche Regelungen fordern und erstellen.

Mit dem Antrag solle ein gemeinsames Konzept erstellt werden, so Ratsherr Gast, mit dem Unklarheiten im Dialog mit den Trägern ausgeräumt würden.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass aufgrund der doch langen Beratungsphase des Antrages, die auch mit der Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht abgeschlossen sei, eine abgestimmte Konzepterstellung nicht vor der Sommerpause zu erwarten sei.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:

1. Das Zuwendungswesen soll durch die Möglichkeit einer Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung transparenter werden.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden soll auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch soll der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.

4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.

5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.

6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reporting sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Zuwendungsempfänger haben der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise vorzulegen, bei institutioneller Förderung zusätzlich Jahresabschlüsse.

In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Kulturausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 5.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

- Zurückgezogen -



TOP 5.1.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Ratsherr Pohl betonte, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion konkreter und weitergehender als die Neufassung unter TOP 5. sei und stellte die Aufrechterhaltung des Antrages deutlich.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 2 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung, folgenden Antrag abzulehnen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag, zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Dabei soll die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trägern mit ähnlichem Profil angestrebt werden. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:

1. Das Zuwendungswesen soll durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger vereinfacht werden.

2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecke und deren Erfüllung transparenter werden. Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in Bezug auf die Beratung der Träger und die Bewilligung der Anträge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung der Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden. Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.

4. Die Aufgaben, die Freien Trägern übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten, indem die Zuwendungen grundsätzlich ab 2019 für 3 Jahre gewährt werden, sofern der Bedarf weiterhin besteht und laufend nachgewiesen wird.

5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.

6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele der Trägertätigkeit enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Darüber hinaus muss erläutert werden, wieso die angegebenen Ziele und Zwecke im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reportings sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Der Zuwendungsempfänger hat der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise sowie einen Jahresabschluss vorzulegen.

7. Aktives Controlling
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover muss ein aktives Controlling durchführen und überprüfen, ob die Zuwendungszwecke weiterhin im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen und die Mittel in dem beantragten Umfang weiter erforderlich sind. Außerdem muss kontrolliert werden, ob Zuwendungsempfänger bislang ihren Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Nachweis der Zielerreichung und zweckentsprechenden Mittelverwendung nachgekommen sind.
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Kulturausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung



TOP 6.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gemeinsam genutzte Küchen in benachbarten Grundschulen und Kitas
(Drucks. Nr. 2788/2017)

Ratsherr Gast veranschaulichte die Gründe des Antrages.

Die CDU-Fraktion, so Ratsherr Klapproth, befürworte den Antrag und bat zusätzlich zur Prüfung auch um Berichterstattung durch die Verwaltung.

Herr Teuber präzisierte die seiner Meinung nach fehlende Umsetzbarkeit, da in Schulen aufgrund eines Beschlusses möglichst nicht frisch gekocht werde und die Schulen Essen von Zulieferern erhielten. Genau umgekehrt bestehe für Kindertagesstätten ein Beschluss, dass dort frisch gekocht werden solle, sodass die Kinder diese Prozesse kennen lernen und sich damit vertraut machen könnten. Auch dürften Verwaltungsverfahren und Preisgestaltungen nicht unberücksichtigt bleiben.

Ratsherr Klapproth befürwortete den Antrag der Mehrheitsfraktion, da es sich vorerst nur um eine Prüfung von Möglichkeiten handele.

Ratsherr Gast gab den Hinweis, dass man den Standard bei Kindertagesstätten nicht reduzieren wolle.

Es würden durch den weiteren Prüfauftrag, so Herr Teuber, unter Bezug der bereits gefassten Grundsatzbeschlüsse, unnötig Kapazitäten gebunden. Unter dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung dürfe das nicht unberücksichtigt bleiben.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Falle von Neubauten von Kitas neben Grundschulen (oder umgekehrt) frühzeitig die Herrichtung gemeinsam zu nutzender Koch-Küchen zu prüfen. In die Prüfung werden nach Möglichkeit die NutzerInnen der Kita und Grundschule und deren Mittagessenkonzepte einbezogen (z. B. Leitungen, evtl. von anderen Schulen/Kitas mit diesbezüglichen Erfahrungen).

In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss



TOP 7.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einem Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2837/2017)

- Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen -



TOP 8.
Antrag von Herrn Sergej Gohrbandt (Stadtjugendring) zum uneingeschränkten Zugangzum Intranet der Landeshauptstadt Hannover für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
(Drucks. Nr. 3166/2017)

- Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen -



TOP 9.
Jugendzentrum Camp Vahrenheide, Neuplanung Duschen und Behinderten-WC
(Drucks. Nr. 15-2752/2017 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Pohl bat um weitere Ausführung, wie die Finanzierung sich zusammensetze und welcher spezielle Zweck verfolgt werde, wenn durch die Neuplanung des Jugendzentrums andere Jugendangebote in der Einrichtung wegfielen, wie zum Beispiel die Werkstatt.

Es gebe im Fachbereich Gebäudemanagement eine Kostenstelle für kleine Baumaßnahmen der Jugendverwaltung, erläuterte Herr Gronemann auf die Frage nach der Finanzierung.

Herr Sieben erläuterte des Weiteren, dass das Angebot der Werkräume nicht mehr adäquat gewesen sei und man daher eine Umwidmung der Räumlichkeiten befürwortet habe.

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Drucksache Nr. 15-2752/2017 mit 3 Anlagen zur Kenntnis genommen habe.



TOP 10.
Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Heisterholzwinkel
- Kreuzbusch / Lehmbuschfeld (Kronsberg Nord)
- In der Steinbreite
Ersatzneubauten von 2 Kindertagesstätten an den Standorten:
- Petermannstraße
- Strelitzer Weg

(Drucks. Nr. 0080/2018 mit 1 Anlage)

Ratsherr Zingler bat darum, dass zu den Punkten 1. und 2. des Vorbehaltsbeschlusses getrennt abgestimmt werde.

Ratsherr Finck begrüßte den Antrag der Beschlussdrucksache und verdeutlichte die positiven Aspekte.

Auch Ratsherr Pohl befürwortete den Antrag und erkundigte sich nach den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke.

Herr Gronemann teilte mit, dass sich die Grundstücke im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover befänden.

Auf die Frage von Herrn Teuber nach der Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten und weswegen keine Einzelausschreibung der jeweiligen Projekte erfolge, beschrieb Herr Gronemann die Erfahrungen der letzten Ausschreibung bezüglich des Neubaus von acht Kindertagesstätten als ÖPP-Projekt. Die Kostenersparnis aufgrund der gebündelten Ausschreibung habe die Erwartungen übertroffen. Auch habe man regionale Bewerber berücksichtigen können.

Beigeordneter Hauptstein fragte nach dem Konzept der Weiterbetreuung und der Sicherstellung fließender Übergänge in der Betreuung.

Herr Gronemann berichtete von den Auslagerungen einiger Standorte, um den Betrieb sicherzustellen. Weitere Überlegungen und Lösungsansätze gebe es auch für die übrigen Standorte, diese müssten allerdings noch konkretisiert werden.
Der Jugendhilfeausschuss gab vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtbezirksräte Buchholz-Kleefeld, Kirchrode-Bemerode-Wülferode sowie Ahlem-Badenstedt-Davenstedt einstimmig die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

die Verwaltung zu beauftragen, die vorgenannten Grundstücke für die o.g. Zweckbestimmung baureif zu entwickeln und

1. vier 4-Gruppen-Kindertagesstätten und
eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte
unter Zugrundelegung der Standardraumprogramme zu errichten.

Der Jugendhilfeausschuss gab weiterhin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtbezirksräte Buchholz-Kleefeld, Kirchrode-Bemerode-Wülferode sowie Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

2. vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen bei bereits durchgeführten Neubauvorhaben für Kindertagesstätten und im Vorfeld nachzuweisender Wirtschaftlichkeit ein gebündeltes ÖPP- Vergabeverfahren mit den Bestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung


TOP 11.
Kriterien für die Auswahl neuer Schulen im Programm Schulsozialarbeit
(Drucks. Nr. 0031/2018 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Klapproth bat um weitere Erläuterung des Antragstextes und fragte, warum der Schul- und Bildungsausschuss die Drucksache nur zur Kenntnis erhalte.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Finanzmittel im Fachbereich Jugend und Familie etatisiert seien und daher der Jugendhilfeausschuss für diese Drucksache zuständig sei. Sie wies jedoch darauf hin, dass der Schul- und Bildungsausschuss die Möglichkeit habe, die Drucksache zur Beratung auf die Tagesordnung zu setzen.

Ratsherr Döring lobte die entwickelten und umzusetzenden Kriterien. Man müsse zudem beobachten, wie sich die Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit der neuen Landesregierung entwickeln werde.

Auch Ratsherr Finck und Ratsherr Gast begrüßten die Drucksache in Hinblick auf die Stärkung der Bildung und Teilhabe. Ratsherr Gast betonte hierbei, dass der Kriterienkatalog ein gutes Steuerungselement sei, auf dem Weg zu einer flächendeckenden Schulsozialarbeit.

Ratsherr Pohl äußerte, dass die Schulsozialarbeiter des Landes Niedersachsen nach nicht bekannten Kriterien eingesetzt würden. Damit Schulsozialarbeit sich nicht zu unterschiedlich gestalte, könne sich Ratsherr Pohl eine Zusammenarbeit bzw. einen Austausch der Landeshauptstadt Hannover mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorstellen, um für die Zukunft zu gemeinsamen Kriterien zu kommen.
Der Jugendhilfeausschuss gab einstimmig die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

die Kriterien zu beschließen, die zukünftig bei der Auswahl neuer Schulen in eigenständiger Verantwortung des Fachbereiches Jugend und Familie zu berücksichtigen sind.


In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)


TOP 12.
Neufassung aufgrund der Änderung der Beratungsfolge
Umwandlung der finanziellen Förderung von zwei Krippengruppen der Einrichtung
"s-krabbelt" des Trägers pme Familienservice GmbH, Große Düwelstraße 16-18, 30171 Hannover
(Drucks. Nr. 2634/2017 N1)


Ratsherr Pohl bat um Bestätigung, ob die im Antrag beabsichtigte Mischform nach den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten rechtssicher sei.

Frau Klinschpahn-Beil erläuterte, dass es sich um eine Mischung aus der Pauschale für Betriebskindertagesstätten und der Richtlinienförderung handele. Mit dem Träger wurde diese Finanzierungart für ein Drittel der verfügbaren und öffentlich belegbaren Plätze abgestimmt.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:
die Umwandlung der zwei betrieblich finanzierten Krippengruppen mit jeweils 12 und 15 Plätzen in Ganztagsbetreuung am Standort Große Düwelstraße 16-18, 30171 Hannover

und

die laufende Förderung ab 01.10.2018 als Mischform entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten für die öffentlichen Plätze zu gewähren.

In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Verwaltungsausschuss
TOP 13.
Einrichtung einer Integrationsgruppe im Familienzentrum Rotekreuzstraße
(Drucks. Nr. 2704/2017)

Beigeordneter Hauptstein wollte bestätigt wissen, ob es die Bedarfssituation in dem Stadtteil zulasse, auf sieben Betreuungsplätze durch die Einrichtung von integrativen Plätzen zu verzichten.

Frau Klinschpahn-Beil betonte, dass in dem Stadtteil eine gute Bedarfsdeckung vorliege, sodass die Maßnahme umgesetzt werden könne.

Herr Teuber regte an, das Verfahren der Einrichtung bzw. der Umwandlung von integrativen Betreuungsplätzen prospektiv nachhaltiger zu gestalten.
Der Jugendhilfeausschuss gab einstimmig die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

eine Kindergartengruppe (25 Plätze in Ganztagsbetreuung) des Familienzentrums Rotekreuzstraße, Rotekreuzstr. 23 A, in städtischer Trägerschaft in eine integrative Kindergartengruppe mit 18 Plätzen (ganztags) umzustrukturieren

und

der Einrichtung ab dem 01.10.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Grundlage der DS Nr.: 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergartengruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2"- zu gewähren.

In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Verwaltungsausschuss



TOP 14.
Einrichtung eines befristeten Betreuungsangebotes für Vorschulkinder im Familienzentrum Canarisweg
(Drucks. Nr. 0047/2018)

Stadträtin Rzyski berichtete über die vier Handlungsfelder für den Stadtteil Mühlenberg, über die in der Drucksache 2377/2017, „Mühlenberg: Maßnahmen und Perspektiven“, bereits informiert wurde. Stadträtin Rzyski ging speziell auf das Thema „Betreuungsangebote“ ein. Die Angebote würden weiterhin ausgebaut, um für möglichst viele Kinder Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten direkt vor Ort zu schaffen.

Der Jugendhilfeausschuss gab vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtbezirksrat Ricklingen einstimmig die Beschlussempfehlung, folgendem Antrag zuzustimmen:

Im Familienzentrum Canarisweg, Canarisweg 21, 30457 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, ein vom 15.01.2018 bis 30.06.2018 befristetes Betreuungsangebot für insgesamt bis zu 32 Vorschulkinder in zwei Gruppen mit je bis zu 16 Kindern im Vormittagsbereich einzurichten.

In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Verwaltungsausschuss


TOP 15.
Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)
(Drucks. Nr. 2816/2017 mit 4 Anlagen)

Aufgrund des Hinweises vom Beigeordneten Hauptstein, dass nach der Rechtsauffassung der Verwaltung ein Mitwirkungsverbot für die Mitglieder des Stadtjugendring Hannover e.V. bestehe, konkretisierte Beigeordneter Hauptstein auf Nachfrage von Herrn Duckstein die Unmittelbarkeit eines Vorteils bzw. Nachteils für den Stadtjugendring Hannover e.V.

Herr Teuber bat um eine Stellungnahme des Rechtsamtes, da gerade auch für gemischte Beschlüsse ein ähnliches Mitwirkungsverbot gelten müsse, wie zum Beispiel bei Beschlüssen zur Kindertagesstättenfinanzierung, bei denen mehrere Verbände gleichzeitig betroffen seien. Einerseits verstehe Herr Teuber die Auffassung der Verwaltung, da die Geschäftsführung vom Stadtjugendring Hannover e.V. von der Zuwendung direkt betroffen sei. Andererseits gebe der Stadtjugendring Hannover e.V. die Zuwendung an die Mitgliedsverbände nur weiter und sei daher im Weiteren nicht unmittelbar betroffen.

Herr Duckstein äußerte, dass es kontraproduktiv sei, wenn aufgrund dieses Mitwirkungsverbotes auch zukünftig die Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V. nie wieder über Beschlüsse abstimmen dürften, die den Stadtjugendring Hannover e.V. und seine Mitgliedsverbände beträfen. Herr Duckstein stellte anschließend den Inhalt der Drucksache „Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e. V. (SJR)“ mit dem Inhalt der Drucksache „Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings“ gleich, sodass somit auch unter TOP 5. ein Mitwirkungsverbot hätte vorliegen müssen. Herr Duckstein bat um Überlassung des Rechtsgutachtens der Verwaltung, indem die Rechtsauffassung der Verwaltung dargelegt sei. Zudem kritisierte er, erst mit dem Aufrufen des Tagesordnungspunktes über diese geänderte Rechtsauffassung informiert worden zu sein. Wünschenswert sei eine vorherige Information gewesen.

Anschließend informierte Frau Fritz zu § 41 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, um das Mitwirkungsverbot zu verdeutlichen.

Ratsherr Finck erkundigte sich über den Verfahrensablauf früherer Beschlüsse zu dieser Folgedrucksache.

Auch Stadträtin Rzyski betonte die Unmittelbarkeit des Vorteils durch diese Drucksache, da bestimmten Trägern konkret durch diesen Beschluss finanzielle Mittel für Personalkosten zur Verfügung gestellt würden. So hätten auch in der Vergangenheit Ausschussmitglieder nicht mitgewirkt, deren Verbände konkret durch einen Beschluss betroffen gewesen seien.
Beigeordneter Hauptstein teilte mit, dass es einen Unterschied zwischen konkreter und allgemeiner Betroffenheit gebe und wiederholte, dass die Verwaltung in diesem Fall eine konkrete Betroffenheit der genannten Ausschussmitglieder sehe. Er als Ausschussvorsitzender müsse dieser Rechtsauffassung vertrauen, sodass er es nicht zulassen könne, dass die betroffenen Ausschussmitglieder an dieser Drucksache mitwirken dürften. Beigeordneter Hauptstein bat darum, dass die Verwaltung ihre Auffassung rechtlich ausführt und dass diese Ausführung dem Protokoll beigefügt werde.

Ratsherr Pohl berichtete über die früheren Beschlüsse und dass hierbei die Mitglieder des Stadtjugendring Hannover e.V. an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hätten. Allerdings, so Ratsherr Pohl, handele es sich bei der aktuellen Drucksache um einen Beschluss über die Finanzierung der Personalkosten von hauptberuflichen Mitarbeitern. Seiner Ansicht nach dürften somit diese Mitarbeiter nicht mitwirken, deren Personalkosten finanziert würden und die gleichzeitig Mitglieder im Jugendhilfeausschuss seien.

Auf Nachfrage vom Beigeordneten Hauptstein, ob es Ausschussmitglieder gebe, deren Personalkosten finanziert würden, zeigte Herr Duckstein an, dass er davon betroffen sei. Herr Duckstein betonte, es müsse allerdings klar getrennt betrachtet werden, dass er nicht als hauptamtlicher Mitarbeiter des Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e.V., sondern als Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V. in den Jugendhilfeausschuss entsandt sei. In dieser Funktion als Vertreter des Stadtjugendring Hannover e.V. trage er eine klare Verantwortung für den Verein und für die betroffenen Kollegen und bestehe darauf, an der Drucksache mitzuwirken.

Weiterhin führte Herr Duckstein aus, dass in der Vergangenheit kein Mitwirkungsverbot für die früheren Beschlüsse ausgesprochen worden sei. Auch habe es bei den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 kein Mitwirkungsverbot gegeben, obwohl dabei ebenso über die Personalkosten der Verbände des Stadtjugendring Hannover e.V. beschlossen worden sei.

Herr Teuber berichtete ebenfalls, dass das Mitwirkungsverbot in der Vergangenheit nicht so gehandhabt worden sei, da es kein direktes Verhältnis gebe. Der Stadtjugendring Hannover e.V. erhalte das Geld und dieses werde entsprechend der Förderrichtlinien weitergegeben. Weiterhin führte Herr Teuber aus, dass auch er hauptamtliches Mitglied eines Wohlfahrtspflegeverbandes sei. Dennoch sei er als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und als Bürger der Stadt Hannover und nicht als Vertreter des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. in den Jugendhilfeausschuss entsandt. Darüber hinaus bat auch Herr Teuber über eine vorherige Information über mögliche Mitwirkungsverbote, sodass man Vertreter in den Ausschuss entsenden könne.

Beigeordneter Hauptstein gab ebenfalls zu bedenken, dass diese Information die betroffenen Ausschussmitglieder nunmehr unvorbereitet treffe. Allerdings habe das Argument, in der Vergangenheit habe man immer über diese Drucksachen beraten und abgestimmt, keinen Bestand, da diese Drucksachen womöglich rechtswidrig beschlossen worden sein könnten. Daher dürfe eine mögliche Rechtswidrigkeit nicht wiederholt werden.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass eine Konfliktsituation für die Mitglieder nicht allein dann gegeben sei, wenn über eine Förderung der örtlichen Jugendverbände in ihrer Gesamtheit ohne Benennung konkreter Mittel, die einem einzelnen Jugendverband zur Verfügung gestellt würden, beraten und entschieden werde. Befangenheit sei dann anzunehmen, wenn es um die gezielte Förderung des von dem jeweiligen Mitglied vertretenen Verbandes als Empfänger von bestimmten Leistungen gehe. In der von Herrn Duckstein genannten Drucksache „Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings“ gehe es nicht um konkrete Träger und nicht um konkrete Mittel. Da es bei der Drucksache unter Tagesordnungspunkt 15. jedoch um konkrete Mittel für konkrete Träger gehe, nämlich um Mitgliedsverbände des Stadtjugendring Hannover e.V., sei eine Befangenheit anzunehmen.

Es handele sich um eine Richtlinienänderung, so Herr Duckstein, und somit um etwas Abstraktes.

Frau Bloch ergänzte, dass es sich nicht um konkrete Träger handele, sondern um die Gesamtheit der Verbände und bat um eine anschließende rechtliche Prüfung.

Stadträtin Rzyski betonte erneut, dass die Drucksache sehr konkret beschreibt, die Personalkosten der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsverbände des Stadtjugendring Hannover e.V. zu fördern.

- Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen -

(Anmerk.: Die Verwaltung wird aufgrund von Unklarheiten zum Mitwirkungsverbot in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme erarbeiten und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses im Vorfeld der nächsten Sitzung zur Verfügung stellen.)



TOP 15.1.
Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2816/2017: Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR)
(Drucks. Nr. 0113/2018)

- Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen -



TOP 16.
Suche einer BMX-Sport-geeigneten Fläche, Haushaltsbegleitantrag H 0110/2017 und Raum und Platz für Jugendliche im Stadtzentrum. Aufnahme von Kontakten mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (DS 2118/2017)
(Informationsdrucks. Nr. 0014/2018 mit 2 Anlagen)

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0014/2018 mit 2 Anlagen zur Kenntnis genommen habe.



TOP 17.
Nutzung des Gartens des Don-Bosco-Hauses, Haushaltsbegleitantrag H-0111/2017
(Informationsdrucks. Nr. 0015/2018)

Beigeordneter Hauptstein stellte fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0015/2018 zur Kenntnis genommen habe.



TOP 18.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski führte aus, dass in der Kindertagesstätte „Am Ahlemer Holz“ bisher nur für einen Teil der Krippenkinder, die zum 01.08.2018 einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten, ein Platzangebot bereitstehe. Neunzehn Elternpaare bzw. -teile hätten sowohl gegenüber den Mitgliedern des Stadtbezirksrates als auch gegenüber dem Oberbürgermeister ihren Bedarf nach einem Betreuungsplatz geschildert und den Rechtsanspruch für ihr Kind letztlich im FamilienServiceBüro geltend gemacht.

Ein Betreuungsplatz für siebzehn der neunzehn Kinder habe inzwischen zu Beginn des neuen Kindergartenjahres vermittelt werden können. Für die verbleibenden zwei Kinder werde die Vermittlung eines Betreuungsplatzes bis spätestens zum 01.08.2018 angestrebt. Sollte dies nicht ermöglicht werden können, bestehe die Möglichkeit, dass die Kinder in der Krippengruppe verblieben, bis die Kindertagesstätte „Tegtmeyerallee“ (Anm.: Kindertagesstätte in der Wunstorfer Landstr. 9 auf dem Gelände der Bezirksstelle Hannover der Landwirtschaftskammer Niedersachsen) Ende 2018 den Betrieb aufnehme.

Für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sei geplant, die Kindertagesstätte „Sieckenberghof“ mit 45 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen mit Betriebsbeginn zum Februar 2018 zu schaffen. Weitere geplante Kindertagesstätten seien die Kindertagesstätte in der Wunstorfer Landstr. 9 auf dem Gelände der Bezirksstelle Hannover der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit 100 Kindergartenplätzen, die Planung und der Bau der Kindertagesstätte „Herzogsborn“ mit 45 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen für 2019/2020, der Anbau an der Kindertagesstätte „St. Johannes“ mit 30 weiteren Krippenplätzen für 2019, der Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der ehemaligen Zentralinstitut für Versuchstierzucht GmbH in der Hermann-Ehlers-Allee mit 30 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen für 2019/2020 und der Neubau der Kindertagesstätte „In der Steinbreite“ mit 35 Krippen- und 65 Kindergartenplätzen für 2021.

Stadträtin Rzyski berichtete abschließend, dass die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zukünftig durch Frau Vesper - anstelle des ausscheidenden Mitgliedes Frau Bestmann - in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vertreten werde.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 17:07 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll