Sitzung Kulturausschuss am 19.01.2018

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.01.2018)
Protokoll (erschienen am 21.02.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Angelegenheiten Kultur - Datum 19.01.2018

PROTOKOLL

13. Sitzung des Kulturausschusses am Freitag, 19. Januar 2018,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.37 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Wiechert (CDU)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
in Vertretung für Ratsherr Nicholls
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Iri (SPD)
in Vertretung für Ratsfrau Zaman
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
in Vertretung für Bürgermeister Scholz
(Ratsherr Nicholls) (SPD)
vertreten durch Ratsfrau Dr. Carl
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
vertreten durch Ratsfrau Dr. Matz
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
vertreten durch Ratsfrau Iri

Beratende Mitglieder:
Frau Dr. Gafert
(Herr Kahmann)
Herr Dr. Kiaman (CDU) 14.00 - 15.00 Uhr
Herr Kier
Herr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Pehlke
(Frau Stolzenwald) (SPD)
Herr Prof. Dr. Terbuyken

Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Dezember 2017

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

4.2. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Offensive gegen Antisemitismus in Hannover
(Drucks. Nr. 2787/2017)

5.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2787/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Offensive gegen Antisemitismus
(Drucks. Nr. 0110/2018)

6. Hannovers Städtepartnerschaften 2017 / 2018
(Informationsdrucks. Nr. 3168/2017 mit 2 Anlagen)

7. UNESCO City of Music Hannover - Rückblick 2017 und Ausblick 2018
(Informationsdrucks. Nr. 3169/2017 mit 2 Anlagen)

8. Bericht des Dezernenten








I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Wiechert kündigt an, dass er vor Einstieg in die weitere Tagesordnung gerne ein paar Worte in seiner Funktion als Vorsitzender des Kulturausschusses an die übrigen Mitglieder richten möchte.
Er zeigt sich verärgert darüber, dass offensichtlich der Oberbürgermeister die Fertigung der Drucksache zur Bewerbung Hannovers als europäische Kulturhauptstadt 2025 in seinen Geschäftsbereich gezogen hat. Er hätte erwartet, dass sich der Oberbürgermeister zu diesem Punkt in der heutigen Sitzung des Kulturausschusses erklärt, was leider nicht der Fall ist. Er teilt seinen Eindruck mit, dass das Engagement derer, die bisher mit dieser Aufgabenstellung betraut waren, wie der Kulturausschuss und das Kulturhauptstadtbüro 2025, nicht wahrgenommen oder ernstgenommen wird. Bestätigt wird dies für ihn auch dadurch, dass der Oberbürgermeister beim diesjährigen Neujahresempfang ein aus seiner Sicht nicht abgestimmtes Motto der Bewerbung bekanntgegeben hat.

Ratsherr Markurth sagt aus, dass die aktuelle Berichterstattung dazu geführt hat, dass das Thema Kulturhauptstadt 2025 medial noch präsenter geworden ist und dies zunächst gut für das Projekt sei. Er unterstellt dem Oberbürgermeister, auch die Wichtigkeit des Projektes zu sehen, und hält es für richtig, dass die Drucksache im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters erarbeitet wird, wenn es für diese förderlich ist. Der Prozess ist für ihn grundsätzlich am wichtigsten und dieser müsse im Mittelpunkt stehen. Er sieht nicht, dass der Prozess gefährdet ist.
Er erwartet die Drucksache im Februar 2018, damit die inhaltliche Diskussion starten kann.

Ratsherr Klippert bedankt sich für die einleitenden Worte und begrüßt, dass eine klare Position bezogen wird. Auch er erfährt aktuell aus der Presse viele Informationen, die er jedoch nicht abschließend beurteilen kann. Im Dezember 2017 haben viele Ratsfraktionen eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, was in dieser Form nicht alltäglich ist. Scheinbar stand zu diesem Zeitpunkt jedoch schon fest, dass sich der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters der Erstellung der Drucksache angenommen hat. Dies wurde jedoch nicht kommuniziert und macht deutlich, dass er sich in seiner Funktion als Ratsherr etwas getäuscht fühlt. Er macht jedoch auch deutlich, dass seine Fraktion weiterhin die Bewerbung unterstützt und konstruktiv an dem weiteren Prozess mitarbeiten wird.

Ratsherr Marski teilt ebenfalls den Eindruck von Ratsherr Markurth, dass der Prozess im Vordergrund stehen muss. Aktuell bezweifelt er jedoch, dass dieser gelingen wird. Er drückt sein Unverständnis darüber aus, warum nicht das Kulturhauptstadtbüro die Aufgabe hätte zu Ende bringen können und diese nun vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters erledigt wird. Er gibt zu bedenken, dass für eine erfolgreiche Bewerbung auch die Stadtgesellschaft und die Wirtschaft mitgenommen werden müssen.

Ratsherr Dr. Gardemin stellt ebenfalls fest, dass das Thema drängt und eilt. Aktuell sei es jedoch schwierig darüber zu sprechen und er zeigt sich irritiert über die Situation. Er stellt weiter fest, dass bereits eine Aufbruchsstimmung erzeugt werden konnte und dies dem professionell arbeitenden Team im Kulturhauptstadtbüro 2025 zu verdanken sei. Ihm stellt sich nun ebenfalls die Frage nach dem Verfahrensstand und auch er hätte erwartet, dass der Oberbürgermeister heute hierzu berichtet.
Die Drucksache zur Einrichtung des Kulturhauptstadtbüros sagt, dass dieses auch für die

inhaltliche Ausarbeitung zuständig sei und die Drucksache wurde durch den Rat bestätigt. Dies scheint jedoch jetzt nicht mehr der Fall zu sein und er würde gerne die Gründe hierfür wissen.

Ratsherr Engelke stellt fest, dass auch über die Fraktionsgrenzen hinaus, alle hinter dem Projekt stehen. Bei ihm stellt sich jedoch das Gefühl ein, dass aktuell alles dafür getan wird, um nicht Kulturhauptstadt 2025 zu werden. Aus seiner Sicht ist es absolut richtig, dass der Oberbürgermeister das Verfahren an sich gezogen hat, da so deutlich wird, dass dieses Thema in Hannover Chefsache ist. Er vermisst jedoch eine Organisationsstruktur und der Aufbau einer solchen müsste der nächste Schritt sein. Für ihn wäre es folgerichtig, wenn das Kulturhauptstadtbüro 2025 organisatorisch an den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters angegliedert werden würde.
Er appelliert abschließend an alle, weiter gemeinsam an dem Projekt zu arbeiten, damit der Titel im Jahr 2025 auch an Hannover vergeben wird.

Ratsherr Wruck teilt mit, dass er die Angelegenheit so wahrgenommen hat, dass weiterhin inhaltlich das Kulturhauptstadtbüro 2025 zuständig ist. Dass die Federführung zur Erstellung der Drucksache nun im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters liegt, ist aus seiner Sicht völlig in Ordnung. Die aktuell herrschenden Irritationen sind auch der Informationspolitik der Presse zuzuordnen und von dieser dürfe man sich nicht lenken lassen. Er stellt zudem fest, dass auch bei den Mitbewerberstädten nicht alles ohne Probleme funktioniert. Ein Zeitverzug in Hannover sei von Anfang an gegeben gewesen, da man sich relativ spät entschieden hat in das Rennen einzusteigen.
Das Projekt beinhaltet auch einen Prozess, der über das Jahr 2025 andauern wird. Der Kulturausschuss muss bei diesem Projekt zu jeder Zeit beteiligt werden.

Ratsherr Yildirm stellt fest, dass bisher alle gut zusammengearbeitet haben, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Er ist skeptisch, ob die Entscheidung des Oberbürgermeisters die richtige Entscheidung war. Seiner Meinung nach muss der Kulturausschuss über die kulturellen Belange der Stadt entscheiden und hier müssen alle zusammenhalten.

Ratsherr Marski macht deutlich, dass er es nicht grundsätzlich kritisiert, dass der Oberbürgermeister das Verfahren in seinen Zuständigkeitsbereich gezogen hat, jedoch hätte die Drucksache allein aus der Feder der Kulturhauptstadtbüros 2025 kommen sollen. Er kann jedoch aktuell auch nicht einschätzen, wie die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen funktioniert.
Die negative Berichterstattung ist in jedem Fall nicht förderlich für das Projekt. Diese hätte der Oberbürgermeister jedoch vermeiden können, wenn er seine Entscheidungen klarer kommuniziert hätte.

Ratsherr Klippert stimmt Ratsherr Marski zu und erklärt, dass eine gewisse Verunsicherung da ist. Auch er sieht es nicht als Problem, dass das Projekt jetzt zur Chefsache erklärt wurde, kritisiert jedoch die fehlende Kommunikation hierzu. Auch er möchte wissen wie der Kontakt zwischen den Bereichen ist und wer die Drucksache abschließend fertigt.

Stadtrat Härke klärt auf, dass eine organisatorische Verlegung des Kulturhauptstadtbüros 2025 nicht vorgesehen ist und dies auch eine Abstimmung des Rates voraussetzen würde. Die endgültige Version der Drucksache wird im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters erstellt, das Kulturdezernat liefert aber natürlich zu. Wie bei vorherigen Vorhaben auch, unterstreicht die Erstellung der Drucksache durch den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters, die Wichtigkeit dieser Bewerbung.
Das Kulturdezernat hat bereits einen Entwurf der Drucksache erhalten und auch weitere Vorschläge eingebracht. Die Drucksache soll im Rahmen einer gemeinsamen Ausschusssitzung des Kulturausschusses und des Ausschusses für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters im Februar eingebracht werden und zur Abstimmung gestellt werden. Abschließend klärt er auf, dass die Zuständigkeit für die Drucksache im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters liegt, der weitere inhaltliche Prozess jedoch vom Kulturhauptstadtbüro 2025 ausgearbeitet wird.

Ratsherr Markurth möchte wissen, welchen Charakter die gemeinsame Ausschusssitzung haben wird.

Stadtrat Härke antwortet, dass es das Ziel der gemeinsamen Sitzung sein soll, eine Beschlussfassung beider Gremien herbeizuführen.

Ratsherr Dr. Gardemin möchte wissen, ob es schon ein festes Datum für die geplante gemeinsame Ausschusssitzung gibt.

Stadtrat Härke antwortet, dass das Datum noch abgestimmt werden muss.


Einstimmig


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Ein Einwohner möchte wissen, wie die Beteiligung der Stadtgesellschaft im Bewerbungsprozess gewährleistet werden soll.

Stadtrat Härke antwortet, dass man durch den Stadtentwicklungsprozess „Mein Hannover 2030“ bereits Vorerfahrungen zur Bürgerbeteiligung gemacht hat und einige der genutzten Formate wieder Anwendung finden werden. Einige Aktionen haben auch bereits stattgefunden, wie die Netzwerkveranstaltung "Ausnahmezustand" mit der anschließenden partizipativen Galerie. Die vorzulegende Drucksache wird die Beteiligung auch nochmals konkretisieren, die Bewerbung kann aber auch nur erfolgreich sein, wenn die Stadtgesellschaft beteiligt wird.

Der Einwohner möchte weiterwissen, ob der Kulturentwicklungsplan weiter fortgeführt wird, auch wenn man mit einer Bewerbung scheitern sollte.

Stadtrat Härke antwortet, dass die kulturpolitische Entwicklung Teil des Bewerbungsprozesses ist und diese wird auch über das Jahr 2025 hinaus fortgeführt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.12.2017


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung





TOP 4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

Die Diskussion wird aufgrund des inhaltlich gleichen Zusammenhangs zusammen wiedergegeben.

Ratsherr Marski erklärt, dass der CDU-Fraktion der Ursprungsantrag besonders in den Punkten der Laufzeit und der damit einhergehenden Planungssicherheit, sowie beim Thema Controlling und Reporting noch nicht weit genug geht und bittet um Zustimmung für den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Ratsfrau Iri entgegnet, dass eine Planungssicherheit mit dem möglichen Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2019 und 2020 gegeben ist. Eine Ausweitung der Laufzeit auf drei Jahre, würde über den Doppelhaushalt hinausgehen und ist folglich zu lang angesetzt.

Antrag

zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger.
2. Das Zuwendungswesen soll transparenter werden, z.B. durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung. Grundsätzlich darf dies aber nicht zulasten der Trägervielfalt gehen und soll kleinere Träger nicht benachteiligen.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen, gegebenenfalls schrittweise, entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen. Dies bedeutet auch, dass einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge erarbeitet werden müssen. Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und ggf. in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im
Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der

Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.


Wird ersetzt durch DS 2494/2017 N1


TOP 4.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP und der Fraktion "Die FRAKTION" zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017 N1)

Antrag
zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch die Möglichkeit einer Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der freien Träger vereinfacht werden.
2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung transparenter werden.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.

Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung
und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden soll auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen
stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch soll der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reporting sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Zuwendungsempfänger haben der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise vorzulegen, bei institutioneller Förderung zusätzlich Jahresabschlüsse.


7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2853/2017)

Antrag
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag,
zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und

integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Dabei soll die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Trägern mit ähnlichem Profil angestrebt werden. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens
vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger vereinfacht werden.

2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecke und deren Erfüllung transparenter werden. Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in Bezug auf die Beratung der Träger und die Bewilligung der Anträge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung der Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden. Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.

4. Die Aufgaben, die Freien Trägern übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten, indem die Zuwendungen grundsätzlich ab 2019 für 3 Jahre gewährt werden, sofern der Bedarf weiterhin besteht und laufend nachgewiesen wird.

5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.

6. Reporting
Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele der Trägertätigkeit enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Darüber hinaus muss erläutert werden, wieso die angegebenen Ziele und Zwecke im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reportings sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet,
darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Der Zuwendungsempfänger hat der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise sowie einen Jahresabschluss vorzulegen.
7. Aktives Controlling
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover muss ein aktives Controlling durchführen und überprüfen, ob die Zuwendungszwecke weiterhin im erheblichen Interesse der Landeshauptstadt Hannover liegen und die Mittel in dem beantragten

Umfang weiter erforderlich sind. Außerdem muss kontrolliert werden, ob Zuwendungsempfänger bislang ihren Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Nachweis der Zielerreichung und zweckentsprechenden Mittelverwendung nachgekommen sind.


4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.2.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

Antrag

zu beschließen:

Der Rat möge beschließen, den Antrag wie folgt zu ändern:
1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. insbesondere durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger, sowie durch eine größtmögliche Vereinheitlichung der Anträge auf Zuwendungen von Land, Region und LHH.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen den freien Trägern zudem mehr eine Planungssicherheit von mindestens 3 Jahren bieten.


Enfällt aufgrund DS 2494/2017 N1

TOP 5.
Anttrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Offensive gegen Antisemitismus in Hannover
(Drucks. Nr. 2787/ 2017)

Die Diskussion wird aufgrund des inhaltlich gleichen Zusammenhangs zusammen wiedergegeben.

Ratsherr Marski befürchtet, dass die Diskussion zu einseitig wird, wenn lediglich Antisemitismus von der rechten Seite thematisiert wird. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem Inhalt, dass Antisemitismus jedweder Couleur thematisiert werden soll. Zudem teilt er den Eindruck, dass ein Teil des Antragstextes des Ursprungsantrages eher in Begründung gehört.

Ratsherr Klippert macht deutlich, dass aus dem Ursprungsantrag keine Beschränkung hervorgeht und Antisemitismus jedweder Couleur angesprochen ist.

Ratsherr Yildirim erklärt, dass er der Drucksache zustimmen wird. Für ihn gibt es jedoch auch noch weitere Themen wie Rassismus und Fundamentalismus denen man sich annehmen müsste.

Ratsherr Dr. Gardemin zeigt sich bestürzt darüber, dass Antisemitismus scheinbar wieder salonfähig geworden ist, besonders im Internet. Es ist wichtig, hier gegenzusteuern. Nach seiner Wahrnehmung wird Antisemitismus besonders von der rechten Seite ins Land getragen. Er fordert die AFD-Fraktion zu einer Stellungnahme auf.

Ratsherr Markurth erklärt, dass der Schwerpunkt im Ursprungsantrag auf Antisemitismus abzielt. Dieser Begriff ist klar definiert und bedarf folglich keiner Erweiterung. Der Bildungsauftrag ist zudem im Schulgesetzt definiert und deswegen ist der von Ratsherr Marski angesprochene Passus im Antragstext richtig.

Ratsfrau Iri erinnert an das Abstimmungsverhalten im Ausschuss für internationale Angelegenheiten, indem sich die CDU-Fraktion dem Ursprungsantrag anschlossen hat. Sie würde sich wünschen, dass dies heute wieder der Fall ist.

Ratsherr Karger erklärt, dass er beide Anträge gut findet. Er erklärt zudem, dass er grundsätzlich gegen Gewalt ist, egal von welcher Seite sie ausgeht. Er erinnert jedoch an Demonstrationen in Berlin, auf denen israelische Flaggen verbrannt wurden. Die Stelle für Demokratiestärkung muss sich auch solcher Themen annehmen.

Ratsherr Marski macht deutlich, dass die CDU-Fraktion dem Ursprungsantrag zustimmen wird. Der Änderungsantrag war als weitere Klarstellung gedacht, mit dem Ziel, alle Blickwinkel zu betrachten.

Herr Pehlke verbietet es sich, dass eine Assoziation zwischen Mitgliedern der AFD-Fraktion und Antisemitismus hergestellt wird. Antisemitismus hängt seiner Meinung nach auch stark mit islamischen Strömungen zusammen.

Ratsherr Yildirim erwidert, dass der Islam damit nichts zu tun hat und es sich dabei um Fundamentalisten handelt.

Ratsherr Wruck erklärt, dass er auch den Ursprungsantrag unterstützen wird. Ihm missfällt es jedoch auch, dass man automatisch als Antisemit wahrgenommen wird, sobald man rechts von der Mitte steht. Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion findet er dahingehend gut, dass der Kreis möglicher Antisemiten weitergezogen wird.


Antrag


zu beschließen:
Die Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus führt gemeinsam mit geeigneten KooperationspartnerInnen eine Offensive gegen Antisemitismus in Hannover durch. Der Fokus liegt dabei auf der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit Schulen, denkbar wäre die Einbindung des Netzwerks Schulen ohne Rassismus – Schule mit Courage.


Auftakt soll der 09. November 2018 sein. 80 Jahre nach der Reichspogromnacht ist es wichtiger denn je, das Gedenken zu bewahren. Jüdisches Leben ist Teil hannoverscher Identität. Die Bildungsoffensive soll dazu dienen, SchülerInnen und LehrerInnen,

Neuzugezogenen und Alteingesessenen dieses ins Bewusstsein zu rufen und jüdisches Leben erfahrbar zu machen.


Einstimmig


TOP 5.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2787/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Offensive gegen Antisemitismus
(Drucks. Nr. 0110/2018)

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag

zu beschließen,
(...)
Die Bildungsoffensive soll dazu dienen, SchülerInnen und LehrerInnen, Neuzugezogenen und Alteingesessenen dieses ins Bewusstsein zu rufen und jüdisches Leben erfahrbar zu machen.
Ausdrücklich soll bei der Bildungsoffensive der Antisemitismus jedweder Couleur thematisiert und den genannten Zielgruppen vermittelt werden, um ihnen so ein vollumfängliches Bild des bestehenden Antisemitismus, Antijudaismus, Antiisraelismus und Antizionismus ins Bewusstsein zu rufen und sie so weiter zu sensibilisieren.

4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Hannovers Städtepartnerschaften 2017 / 2018
(Informationsdrucksache Nr. 3168/2017 mit 2 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
UNESCO City of Music Hannover - Rückblick 2017 und Ausblick 2018
(Informationsdrucksache Nr. 3169/2017 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Klippert bedankt sich für die vorgelegte Informationsdrucksache und hat eine Frage hinsichtlich der Struktur und hier insbesondere zu den Tätigkeiten der Botschafter, des Beirates und der Steuerungsgruppe.

Herr Dr. Poensgen erklärt, dass die Botschafter die Aufgabe haben für die Musikstadt zu werben, ihre Netzwerke zu nutzen und als Multiplikatoren fungieren. Der Beirat nimmt die Tätigkeitsberichte entgegen und die Steuerungsgruppe ist aufgrund eines Beschlusses des Kulturausschusses entstanden und ergänzt das bestehende Netzwerk.

Ratsherr Engelke möchte wissen, was sich geändert hat seitdem Hannover den Titel „UNESCO City of Music“ trägt.

Herr Dr. Poensgen erklärt, dass dies besonders im Selbstverständnis der Stadt spürbar sei, welche sich durch ihre Vielfalt auszeichnet. Die Kommunikation trägt Früchte und die internationalen Beziehungen wirken sich aus. Mit mehr Ressourcen könne man jedoch auch noch mehr erreichen.


Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Bericht des Dezernenten

Stadtrat Härke kündigt an, dass die Sitzung des Kulturausschusses am 16.02.2018 im Künstlerhaus stattfinden wird. Grund für den Ortswechsel ist unter anderem, dass der neue Gastronom der Gastronomie im Künstlerhaus sich vorstellen wird.

Ratsherr Engelke hält nichts von einem Ortswechsel und vertritt die Auffassung, dass die Sitzungen generell im Rathaus stattfinden sollten.


Berichtet


Ratsherr Wiechert schließt die Sitzung um 15.37 Uhr.

Für die Niederschrift



Härke Pfingsten
Stadtrat Protokollführer