Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 13.12.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.12.2017)
Protokoll (erschienen am 20.04.2018)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07.BRB - Datum 10.04.2018

PROTOKOLL

10. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 13. Dezember 2017,
Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.25 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Adolph) (SPD)
(Bezirksratsfrau Dr. Behmann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU)
Bezirksratsherr Küßner (CDU) 18.00 - 20.10 Uhr
Bezirksratsherr Nagel (SPD)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsfrau Reimer (SPD)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD) 18.00 - 20.10 Uhr
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Weinem (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Berger (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Bode (Fachbereich Tiefbau)



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23.08.2017 und 20.09.2017

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. E N T S C H E I D U N G E N

4.1.1. Zuwendung an das Kulturbüro Südstadt e.V. im Jahr 2017 - Förderverein für Stadtteilkultur in Südstadt - Bult
(Drucks. Nr. 15-2855/2017)

4.2. A N H Ö R U N G E N

4.2.1. Umwandlung der finanziellen Förderung von zwei Krippengruppen der Einrichtung " s-krabbelt" des Trägers pme Familienservice GmbH, Große Düwelstraße 16-18, 30171 Hannover
(Drucks. Nr. 2634/2017 N1)

4.2.2. Straßenausbaubeitrag Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße
-Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 2961/2017 mit 1 Anlage)

4.2.3. Straßenausbaubeitrag Pfalzstraße von Altenbekener Damm bis Bismarckstraße
-Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 2963/2017 mit 1 Anlage)

4.2.4. Ausbau der Hans-Böckler Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg; Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße in Höhe Zufahrt Congress Hotel
(Drucks. Nr. 3047/2017 mit 8 Anlagen)

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Bohrverbot in hannoverschen Schulen aufgrund von Asbest-Gefahr
(Drucks. Nr. 15-2923/2017)

5.1.2. Skulptur für Liebesschlösser
(Drucks. Nr. 15-2924/2017)

5.1.3. WiFi4EU / Kostenloses WLAN für alle
(Drucks. Nr. 15-2925/2017)

5.1.4. MindTags: Inklusives und nachhaltiges Orientierungs- und Leitsystem
(Drucks. Nr. 15-2926/2017)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Stolpersteine Wißmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2944/2017)

5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.1. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Hildesheimer Straße –
Stand der Umsetzungen
(Drucks. Nr. 15-2945/2017)

5.3.2. Bedarfsampel Hildesheimer Straße in Höhe der Stadtbibliothek
(Drucks. Nr. 15-2965/2017)

5.4. von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

5.4.1. Baumfällarbeiten in der Orli-Wald-Allee
(Drucks. Nr. 15-2922/2017)

6. A N T R Ä G E

6.1. Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

6.1.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2968/2017)

6.1.2. Ausrichtung des Neujahrsempfanges 2018
(Drucks. Nr. 15-2969/2017)

6.2. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

6.2.1. Vergabe des Ehrenpreises - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-2967/2017)

6.3. Gemeinsame Anträge der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Parkverbot Querungen Engelhardstraße durchsetzen
(Drucks. Nr. 15-2946/2017)

6.3.2. Anhörung zum Verkehrskonzept für das Maschseefest 2018
(Drucks. Nr. 15-2972/2017)


6.3.2.1. Anhörung zum Verkehrskonzept für das Maschseefest 2018
(Drucks. Nr. 15-2972/2017 N1)




6.4. der SPD-Fraktion

6.4.1. Parkplätze vor nicht genutzten Garageneinfahrten
(Drucks. Nr. 15-2689/2017)

6.5. der CDU-Fraktion

6.5.1. Dauerhaft angebrachte Notfallmarkierungen am Maschsee
(Drucks. Nr. 15-2973/2017)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Zur Tagesordnung stellte Bezirksbürgermeister Pollähne fest, dass TOP 8. abgesetzt wird und die CDU-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag zum Thema "Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer auf der Hildesheimer Straße umgehend beenden" (Drucks-Nr. 15-3125/2017) eingebracht hat.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen wies darauf hin, dass dieser Antrag nicht erkennbar als Dringlichkeitsantrag gekennzeichnet worden sei und im Übrigen den Mitgliedern des Bezirksrates nicht vorläge. Die SPD-Fraktion sehe zu dem keine Dringlichkeit für den Antrag.

Bezirksratsherr Jeng erklärte, dass auf jeden Fall hier eine Dringlichkeit vorläge, da zur jetzigen und somit dunklen Jahreszeit und der Tatsache, dass sich an diesem Standort schon häufiger schwere Verkehrsunfälle ergeben haben, sich um ein Thema handele, der dringend diskutiert und für das eine Lösung herausgearbeitet werden müsse.

Bezirksratsherr Siekermann erklärte, dass alle Bezirksratsmitglieder und auch die Verwaltung über diese Situation anhand von Standort-Fotos informiert worden seien. Sicherlich werde die zuständige Fachverwaltung sich mit dieser Problematik auseinandersetzen. Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet sei, müsse die Verwaltung hier auch handeln.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages.
Die Dringlichkeit wurde mit 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die so festgestellte Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.



TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23.08.2017 und 20.09.2017

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Beide Protokolle wurden en bloc mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen genehmigt.


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit zwischen 18:10 - 18:25 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Kombinierte Ampelschaltung an der Hildesheimer Straße /Stadtbibliothek
- Gymnasiale Oberstufe für IGS Südstadt
- Einseitige Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auf Hildesheimer Straße

Die 1. Sprecher nahm Bezug auf den TOP 5.3.2 und wollte wissen, ob bekannt sei, dass noch zu Beginn des Jahres 2017 an der Hildesheimer Straße auf Höhe der Stadtbibliothek getrennte Verkehrsampeln für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen vorhanden gewesen seien. Die Schaltphasen dieser Verkehrsampeln seien so eingerichtet gewesen, dass für die FahrradfahrerInnen eine längere Grünphase eingestellt gewesen sei. Für die neue kombinierte Verkehrsampel sei auch dies wünschenswert.

Bezirksratsherr Kluck antwortete, dass dies bekannt sei und dass sich die Verwaltung zur besseren Wahrnehmung der Ampelschaltungen für eine kombinierte Ampelschaltung entschieden habe.

Der 2. Sprecher nahm Bezug auf die Entscheidung, dass die IGS Südstadt keine gymnasiale Oberstufe erhalten solle und wollte in diesem Zusammenhang wissen, welche Begründung es dafür gebe und wie der Bezirksrat Südstadt-Bult hierzu stünde und bat im Zuge dessen, dass sich der Bezirksrat dafür ausspreche, dass diese Entscheidung geändert werden könne.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erklärte, dass sich der Bezirksrat schon für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ausgesprochen habe. Es läge noch keine Entscheidung vor und somit sei noch nicht geklärt, ob eine Oberstufe eingerichtet werde oder nicht. Bis zu den Osterferien 2018 würden eingehende Anträge zu diesem Anliegen gesammelt werden. Erst danach solle die Entscheidung für oder gegen eine Oberstufe getroffen werden. Die SPD-Fraktion werde sich dafür einsetzen, dass die IGS Südstadt eine gymnasiale Oberstufe erhalte.

Der 3. Sprecher stellte sich als Anwohner der Sallstraße vor und wies darauf hin, dass in Folge der Straßenverkehrsordnungsänderung zwischen der Geibelstraße und Bertha-von-Suttner-Platz eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt worden sei. Diese sei allerdings nur einseitig erfolgt. In Fahrtrichtung stadteinwärts sei aber die Geschwindigkeitsregelung auf Tempo 50 gesetzt. Dies könne zu Irritationen führen und der Sprecher wollte wissen, ob dies seine Richtigkeit habe und ob die Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung auch kontrolliert werde.

Herr Bode antwortete, dass er zu dem Wechsel der Geschwindigkeitsregelungen auf beiden Fahrbahnen momentan keine Erklärung abgeben könne und hierzu Informationen einholen werde. Es gebe aber klare Regelungen dafür, wie lang eine solch unterschiedliche Geschwindigkeitsregelung sein dürfe.

Der 3. Sprecher ergänzte, dass die Geschwindigkeitsregelung auf Tempo 30 stadtauswärts nahtlos sei.

Bezirksratsherr Siekermann vermutete, dass die andere Straßenseite möglicherweise mit der Beschilderung vergessen worden sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne bedankte sich für den Hinweis und bat Herrn Bode, die Angelegenheit zu klären.

Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor. Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde um 18:25 Uhr.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.1.
Zuwendung an das Kulturbüro Südstadt e.V. im Jahr 2017 - Förderverein für Stadtteilkultur in Südstadt - Bult
(Drucks. Nr. 15-2855/2017)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
dem Kulturbüro Südstadt e.V. – Förderverein für Stadtteilkultur in Südstadt- Bult zum Betrieb der Stadtteilkultureinrichtung Kulturbüro Südstadt eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 125.000,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2017 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

Bezirksratsherr Siekermann machte deutlich, dass der Bezirksrat dasKulturbüro seit 17 Jahren begleite und damals eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel getroffenen worden sei, den Verein nicht mit direkten Haushaltsmitteln zu finanzieren. Nun mehr soll alles neu gegliedert werden und ab dem Haushaltsjahr 2017 eine institutionelle Förderung des Vereins stattfinden. Ab 2019 solle ein Drei-Jahresvertrag abgeschlossen werden. Das Kulturbüro habe das Problem, die Kosten der hauptamtlichen Personalkräfte aus den eigenen Mitteln finanzieren zu müssen. Allen Bezirksratsmitglieder läge eine Einladung des Kulturbüros zu einem Termin in Januar 2018 vor, an dem das Kulturbüro die Inhalte des Jahresvertrages vorstellen bzw. besprechen möchte. Es sei bedauerlich, dass dieser Verein nur mit 125.000 Euro unterstützt werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese äußerte ebenfalls, dass die Begrenzung der Mittel in Höhe von 125.000 Euro für diesen Verein bedauerlich sei, wenn man bedenke, dass es auch vergleichbare Vereine gebe, die wesentlich besser ausgestattet seien.


Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.


TOP 4.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.2.1.
Umwandlung der finanziellen Förderung von zwei Krippengruppen der Einrichtung
" s-krabbelt" des Trägers pme Familienservice GmbH, Große Düwelstraße 16-18, 30171 Hannover
(Drucks. Nr. 2634/2017 N1)


Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,
· die Umwandlung der zwei betrieblich finanzierten Krippengruppen mit jeweils 12 und 15 Plätzen in Ganztagsbetreuung am Standort Große Düwelstraße 16-18, 30171 Hannover

und
· die laufende Förderung ab 01.10.2018 als Mischform entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten für die öffentlichen Plätze zu gewähren.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 4.2.2.
Straßenausbaubeitrag Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße
-Aufwandsspaltung-

(Drucks. Nr. 2961/2017 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
für die in der Anlage gekennzeichnete Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn, der Gossen und der Straßenabläufe gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Bezirksratsherr Jeng wollte wissen, wie hoch die Verwaltungskosten bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge ausfallen würden. Städte wie Hamburg oder München hätten die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft, weil festgestellt worden sei, dass die Verwaltungskosten höher ausfallen würden als die Beitragseinnahmen. In diesem Zusammenhang wollte Bezirksratsherr Jeng wissen, ob es schon eine abschließende Berechnung hinsichtlich der Verwaltungskosten gebe.

Herr Bode antwortete, dass die Berechnung noch nicht abgeschlossen sei und bei Fertigstellung dem Bezirksrat als Informationsdrucksache vorgelegt werde.

Bezirksratsherr Zingler wollte wissen, warum die Freiligrathstraße als eine Innerortsstraße deklariert sei, dabei handele es sich um eine Einbahnstraße und dort sei definitiv kein starker Verkehr vorhanden.

Herr Bode erklärte, dass es in der Straßenausbaubeitragssatzung vier Kategorien von Straßen gebe, wonach die Straßen einzustufen seien. Sowohl die Fußgängerzone als auch die Durchgangsstraße als Kategorie würden auf die Freiligrathstraße nicht zutreffen. Auch die Anliegerstraße käme nicht in Betracht, da über die Freiligrathstraße anliegenden Straßen erschloßen seien. Somit bliebe nur noch die Innerortsstraße. Auch wenn der Begriff Innerortstraße vermuten ließe, dass starke Verkehr vorhanden sein müsse, müsse verstanden werden, dass es auch den Innerortsverkehr gebe, da die Freiligrathstraße wie verdeutlicht anliegenden Bereiche erschließe.

Bezirksratsherr Zingler wies darauf hin, dass die Kategorien spezifiziert werden müssten. So erscheine der Eindruck, dass nach Belieben die Straßen eingestuft würden.
Es stelle sich die Frage, weshalb die Freiligrathstraße nicht bspw. als Anliegerstraße eingestuft worden sei, obwohl die Straße hauptsächlich von Anliegern genutzt würde.

Herr Bode entgegnete, dass die Einstufung als Innerortsstraße den Anliegern der Freiligrathstraße entgegenkommen würde.

Nach diversen Wortbeiträgen und Grundsatzdiskussionen der Bezirksratsherren Siekermann, Kluck, Schmitz-Justen und Jeng beantragte Bezirksratsherr Nagel Schluss der Debatte.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsordnung.
Der Schluss der Debatte wurde mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen beschlossen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über den Antrag.

Mit 10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 4.2.3.
Straßenausbaubeitrag Pfalzstraße von Altenbekener Damm bis Bismarckstraße
-Aufwandsspaltung-

(Drucks. Nr. 2963/2017 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
für die in der Anlage gekennzeichnete Pfalzstraße von Altenbekener Damm bis Bismarckstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn, der Gossen, der östlichen Nebenanlage und der Straßenabläufe gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.2.4.
Ausbau der Hans-Böckler Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg;
Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße in Höhe Zufahrt Congress Hotel
(Drucks. Nr. 3047/2017 mit 8 Anlagen)


Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. dem Umbau der Hans-Böckler-Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg inkl. zugehörigem Teilumbau von Seligmannallee zwischen Hans-Böckler-Allee und Röpkestraße und Spurergänzung am Messeschnellweg zwischen Hans-Böckler-Allee und Röpkestraße,
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

2. dem Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße (Höhe Zufahrt Congress Hotel) wie in Anlage 1 dargestellt sowie
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates Mitte gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
3. dem Baubeginn und der Mittelfreigabe für die Gesamtkosten in Höhe von 2.250.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte Südstadt-Bult und Mitte gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54301006

Bezeichnung Landestraßen / Hans-Böckler-Allee

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 bis 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019 und 2020.

Bezirksratsherr Siekermann bat darum, dieses wichtige Projekt im Bezirksrat vorzustellen, so dass die Einzelheiten zu diesem Projekt nicht nur über die Presse in Erfahrung gebracht werden können. Es handele sich hier um eine wichtige Stadtteilentwicklungspolitik.

Herr Bode stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) vor.

Bezirksratsherr Siekermann äußerte Bedenken hinsichtlich der Taktung für die Stadtbahn, welche an der Kreuzung zügig eine Grünphase erhalten werde, was wiederum zu anderen Problemen wie lange Wartezeiten für den Verkehr führe.

Herr Bode antwortete, dass die Stadtbahn und die Taktung bei diesem Bauprojekt mitberücksichtigt worden sei. Für die Beibehaltung der Beschleunigung der Stadtbahnen seien weitere Optimierungen des Bauprojektes nicht ausgeschlossen.

Bezirksratsherr Niculescu fragte, warum es keine Überlegungen für die direkte Erschließung des Grundstückes an den Schnellweg gebe.

Herr Bode antwortete, dass das Grundstück zum einen so schon gut erreicht werde und zum anderen technische Gründe wie bspw. Höhenunterschiede vorlägen, die solch eine Erschließung erschweren würden.

Bezirksratsherr Kluck nahm Bezug auf die in der Drucksache erwähnte Breite des Radweges und erklärte, dass ein breiterer Radweg als nur 2 Meter angemessener sei, wenn mehr Radverkehr erwartet werde.
Des Weiteren wollte Bezirksratsherr Kluck wissen, ob es Kenntnisse darüber gebe, dass Gespräche über Jobtickets geführt worden seien.

Herr Bode antwortete, dass der Radweg auf 2,40 Meter erweitert werden könne. Zum Jobticket erklärte Herr Bode, dass die Continental AG eine Betriebsvereinbarung ausarbeite, wonach das Jobticket eingeführt werden soll. Dies sei für 2019 geplant. Die Continental AG biete auch noch andere Optionen an wie das mobile Arbeiten, 300 Fahrradabstellplätze oder Elektromobilität etc. an.

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe nahm Bezug auf die Aussage, dass insgesamt 750 Parkplätze geschaffen werden sollen und wollte wissen, wie viele Beschäftigte in dieser geplanten Hauptverwaltung tätig sein würden und ob diese Parkplätze auch ausreichten. Falls diese nicht ausreichen, wie die Differenz an fehlenden Parkplätzen ausgeglichen werden solle.

Herr Bode antwortete, dass ca. 1200 Beschäftigte dort beschäftigt sein würden. Die Hauptverwaltung mit ihren Angestellten gebe es bereits schon. Die Zahlen über die PKW-Nutzerinnen und –Nutzer bzw. Radfahrerinnen und –fahrer seien bekannt, so dass aus diesen Zahlen die Menge an geplanten und geforderten Parkplätzen errechnet werden könne.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Bohrverbot in hannoverschen Schulen aufgrund von Asbest-Gefahr
(Drucks. Nr. 15-2923/2017)

Bezirksratsherr Jeng verlas die Anfrage.

Das Gebäudemanagement der Stadt ist zu der Entscheidung gelangt, das Bohren, Schleifen, Schlitzen und Stemmen durch Nicht-Sachkundige im Sinne der Gefahrstoffverordnung in Hannovers Schulen vorsorglich zu untersagen. Hintergrund ist die Verbauung von asbesthaltigem Putz in den Jahren zwischen 1960 bis 1993.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welchen Schulen in Hannovers Südstadt wurde asbesthaltiger Putz verbaut?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um die Kinder an südstädter Schulen vor dem Risiko des Kontakts mit Asbest zu schützen, die über das Bohrverbot in Schulen hinausgeht?
Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Grundsätzlich betroffen sind von dem Verbot alle Gebäudeteile und Bauteile, die in der Zeit
von 1960 bis 1995 errichtet wurden. Dennoch können auch Gebäude, die aus der davor
liegenden Zeit stammen durch Sanierungs- und Reparaturarbeiten asbesthaltige
Baumaterialien enthalten. Nicht betroffen sind Bauteile, die nach 1995 errichtet wurden.
Ältere Bauteile können ausgeschlossen werden, wenn sie offensichtlich weder geputzt,
noch gespachtelt oder gefliest sind (z.B. Sichtmauerwerk oder Sichtbeton). Bei gestrichenen
oder tapezierten Flächen ist vorsorglich grundsätzlich von verdeckt liegenden
Verdachtsfällen auszugehen. Die Problematik von Asbest in Putzen und Spachtelmassen
besteht insbesondere darin, dass es sich hier nicht um ein äußerlich erkennbares Problem
handelt, sondern lediglich durch Laboruntersuchungen festgestellt werden kann. Bis 1993
war die Zugabe von Asbest in geringen Mengen erlaubt, ohne dass dies in den
Produktdatenblättern ausdrücklich zu deklarieren war. Hinzu kommt, dass hier im Regelfall
nicht ganze Gebäude oder Gebäudeteile oder komplette Wände betroffen sind, sondern
sehr häufig nur Teilflächen bis hin zu Kleinstflächen.

Eine Aufstellung der Schulen und auch anderer Gebäude, die von der Problematik betroffen
sind, ist folglich nicht mit abschließender Genauigkeit erreichbar. Für alle vor 1995
errichteten Gebäude wird die Möglichkeit eines Asbestvorkommens unterstellt.

Zu 2.:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Asbestproblematik weder ein
lokales hannöversches Problem noch ein auf Schulen oder öffentliche Gebäude begrenztes
Problem darstellt. Die potentielle Möglichkeit des Asbestvorkommens besteht vielmehr in
allen vor 1995 gebauten Gebäuden in Deutschland.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass von Asbestvorkommens, die fest in der Matrix
gebunden sind, ohne eine äußerliche Einwirkung, wie hier insbesondere durch bohren,
schleifen oder schlitzen, nach dem heutigen Wissenstand keinerlei Gefährdung darstellen.
Um diesen Zustand zu erhalten, wurde die Regelung getroffen. Hierdurch soll vermieden
werden, dass Nicht- Sachkundige zerstörend in die möglicherweise von der Problematik
betroffenen Bauteile eingreifen und damit unerwünscht und unkontrolliert Asbestfasern
freisetzen. Dies soll ausschließlich durch Sachkundige unter Wahrung der notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Dazu gehört unter anderem, dass sich keine weiteren
Personen in den Räumlichkeiten aufhalten dürfen und diese gereinigt zu hinterlassen sind.
Diese Regelung erfolgte zum einen aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für
die Ausführenden zum anderen aber selbstverständlich auch zum Schutz der Nutzerinnen
und Nutzer der Gebäude.

Neben dem Verbot einzelner Tätigkeiten wurde auch verfügt, dass bei umfänglicheren
Maßnahmen zunächst eine fachgerechte Beprobung in den durch die Baumaßnahmen
betroffenen konkreten Bereichen erfolgen muss, um die unerwünschte Freisetzung von
Asbestfasern zu verhindern. Sofern diese negativ sein sollten, ist davon auszugehen, dass
in diesen Bereichen keine Asbestvorkommen bestehen. Bei positiven Befunden wären die
Maßnahmen mit entsprechenden Vorkehrungen durch sachkundige Fachbetriebe
notwendig. Hierfür würden die Räume für die Nutzerinnen und Nutzer gesperrt, sofern aus
anderen Gründen nicht unumgänglich, werden diese Maßnahmen außerhalb der
Nutzungszeiten durchgeführt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landeshauptstadt Hannover im
Vergleich zu vielen anderen Kommunen in Deutschland sehr frühzeitig und ihrer
Fürsorgepflicht gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern ihrer Einrichtungen und ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst, gehandelt hat. Es ist festzustellen, dass die
Stadtverwaltung das Problem erkannt hat und sich diesem stellt. Eine akute Gefahr kann
bei Beachtung der vorsorglichen Verhaltensregelungen weitestgehend minimiert werden.


TOP 5.1.2.
Skulptur für Liebesschlösser
(Drucks. Nr. 15-2924/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Bisher werden „Liebesschlösser“ am Geländer des Maschsees am Arthur-Menge-Ufer aufgehängt. Da das Geländer abgängig ist plant die Stadt es durch ein optisch identisches zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat der Korrosionsschutz des alten Geländers durch die „Liebesschlösser“ gelitten?
2. Gäbe es die Möglichkeit in räumlicher Nähe eine Skulptur aufzustellen, an der die „Liebesschlösser“ alternativ – und vor allem da uerhaft - aufgehängt werden könnten?
3. Bis wann und wie (z.B. mittels eines Gestaltungswettbewerbs und gegebenenfalls mittels einer Spendenaktion) könnte so ein Projekt realisiert werden?
Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:
Zu 1.:
Grundsätzlich wird durch das Anbringen von Liebesschlössern der Korrosionsschutz von Geländern beschädigt. In der Regel wird die oberste Beschichtungsschicht angekratzt.

Zu 2.:
Die Stadt plant derzeit nicht eine Skulptur in der Nähe des Maschsee aufzustellen, an der die „Liebesschlösser“ alternativ und vor allem dauerhaft aufgehängt werden können.
Für eine solche Skulptur müsste es zunächst eine Diskussion im Fachgremium Kunst im öffentlichen Raum unter Beteiligung des Bezirksrates und des Kulturausschusses des Rates geben.

Zu 3.:
Erst wenn ein Beschluss vorliegt, können Aussagen über einen Zeitplan und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten getroffen werden. Grundsätzlich dauern Wettbewerbe für Kunst im öffentlichen Raum bei dauerhafteren Aufstellungen der Erfahrung nach ca. 1-2 Jahre.






TOP 5.1.3.
WiFi4EU / Kostenloses WLAN für alle
(Drucks. Nr. 15-2925/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Die Europäische Union (EU) hat kürzlich ein Programm zur Förderung der Einrichtung von kostenlosen Internetzugängen (per WLAN) in Parks, auf großen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Bibliotheken, Gesundheitszentren und Museen überall in Europa aufgelegt. An der Initiative können sich öffentliche Stellen beteiligen, beispielsweise Gemeindeverwaltungen, Bibliotheken oder Gesundheitszentren. WiFi4EU übernimmt die Kosten für Ausrüstung und Installation (Internet-Zugangspunkte), die öffentliche Stelle zahlt die Netzanbindung (Internetabonnement) und die Instandhaltung der Anlagen für mindestens drei Jahre.Die Gemeinden werden ermutigt, eigene digitale Dienste wie elektronische Behörden- und Gesundheitsdienste sowie eTourismus und entsprechende Apps zu entwickeln und zu fördern (s. https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/wifi4eu-kostenloses-wlan-fur-alle).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist das Programm der Verwaltung bekannt?
2. Will die Stadt Fördergelder für Plätze, Parks oder öffentliche Gebäude im Stadtbezirk Südstadt/Bult beantragen?
3. Wenn ja, für welche Orte / Gebäude, wenn nein warum nicht?
Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Ja das Programm ist der Verwaltung bekannt.

Zu 2.:
Das lässt sich aktuell nicht eindeutig beantworten. Das EU-Förderprogramm Wifi4EU sieht
vor, dass die anfallenden Investitionskosten, die zurzeit abschließend pauschal nicht
eingeschätzt werden können, nur zu einem geringen Teil gedeckt werden. Die exakten
Investitionssummen und anfallende Betriebskosten müssen im Rahmen einer genauen
Analyse ermittelt werden. Die Analyse nimmt die Verwaltung gerade vor und wird
anschließend über einen Förderantrag entscheiden.

Zu 3.:
Siehe Antwort zu 2.


TOP 5.1.4.
MindTags: Inklusives und nachhaltiges Orientierungs- und Leitsystem
(Drucks. Nr. 15-2926/2017)

Bezirksratsherr Scholz verlas die Anfrage.

Aktuelle Informationen können mittels MindTags für die BesucherInnen nutzergruppenspezifisch (Blinde, Gehörlose, einfache Sprache, Kinder, Menschen mit eingeschränkter Mobilität) und bedarfsgerecht erstellt und vermittelt werden. Dies beinhaltet sowohl eine barrierefreie Aufbereitung der Informationen als auch Mehrsprachigkeit. Egal, ob Menschen mit oder ohne Einschränkung, nationaler oder internationaler Herkunft – MindTags ist ideal, um Informationen kundengenau und verständlich zu platzieren. Die multimedialen Inhalte werden mit QR-Codes, NFC-Chips oder Bluetooth-Beacons verknüpft und können dort per Scanvorgang oder durch eine einfache Annäherung wiedergegeben werden (s. https://www.mindtags.net/de/funktion.html).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieses Produkt bekannt?
2. Plant die Verwaltung Gespräche mit der Firma MindTags aufzunehmen mit dem Ziel das System im Stadtbezirk Südstadt/Bult, angepasst auf die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen, einzuführen?
3. Wenn ja, für welche Orte / Gebäude, wenn nein warum nicht?
Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Das Produkt basiert auf aktuellen Techniken, die der Verwaltung bekannt sind. Das konkret angesprochene Produkt ist der Verwaltung bislang nicht bekannt.

Zu 2.:
Eine Kontaktaufnahme mit Softwareanbietern erfolgt im Allgemeinen im Rahmen von bereits begonnenen oder sich anbahnenden IuK-Projekten. Im Zusammenhang mit so genannten Marktsichtungen werden teilweise Produktpräsentationen initiiert, um bestimmte technische Lösungen kennen zu lernen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorhabensanmeldungen werden diese entsprechend ihrer Dringlichkeit priorisiert und sukzessive abgearbeitet. Hierzu wird eine fachbereichsübergreifende IuK-Projektgruppe gegründet, die den festgestellten Bedarf in einem Lastenheft konkretisiert. Aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften erfolgt anschließend eine Ausschreibung entsprechend des erwarteten Auftragsumfangs. Es ist zu erwarten, dass ein Direktkauf wegen des finanziellen Umfangs hier unzulässig ist.

Eine Einführung der skizzierten Techniken im Stadtbezirk Südstadt/Bult müsste sich an definierten Bedarfen bzw. Zielen orientieren. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich das erfolgreiche Produkt in die Systemumgebung der Landeshauptstadt Hannover einpasst. Hierfür werden auch zusätzliche IT-Technik und personelle Ressourcen vorzuhalten sein. Eine Einführung ist mangels entsprechender Bedarfsmeldungen derzeit nicht unmittelbar bevorstehend.

Zu 3.:
Die möglichen Einsatzgebiete des genannten Produktes bzw. der zugrunde liegenden Techniken sind vielfältig. Auf dezentraler Ebene gibt es in verschiedenen Bereichen diesbezügliche Überlegungen, die Präsentations- und Leittechniken zu professionalisieren und multimedial zu unterstützen (z.B. in den städtischen Museen und Bibliotheken). Sobald diese Ideen in konkretere Absichten münden, würde die Umsetzung gem. Ziff. 2 erfolgen.

Zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (u.a. Leichte Sprache) ist geplant, kurzfristig eine Projektgruppe einzusetzen. Hierbei wäre aus Sicht der Verwaltung der Technikeinsatz zur Umsetzung der rechtlichen Ansprüche zu erwägen.


TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Stolpersteine Wißmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2944/2017)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen verlas die Anfrage.

Im Rahmen der Bauarbeiten in der Wißmannstraße sind vor dem Haus Nr. 13 die Stolpersteine für
Hilde, Rosa und Ludwig Abraham; Edgar und Fritzi Baum ; Johanna Baum; Johanna und Lina Blumenfeld; Henny und Eduard Eichwald ; Hedwig Goldschmidt ; Ida Hahn ; Grete Heineberg; Henny und Frieda Jonas; Martha Königsfeld; Ida Lamm; Käthe und Kurt Lazarus; Käthe und Alfred Littauer; Rahel Müller; Marie, Hannelore und Hans Ries; Else Rose; Paula und Albert Scheiberg; Margarete Simon; Frieda Sostmann; Mathilde Stern; David Wolfes

und vor Haus Nr. 11 die Stolpersteine für

Johanne und Irma Ascher ; Martha Gumpert ; Hermann Heinemann; Marta Herzberg; Heinz Israel; Dorothea Jacobsohn; Frieda, Erich und Hermann Kleeberg; Olga Marcks; Else Michael; Meta und Ludwig Mosbach; Bertha und Julius Müller; Herbert Perl; Bella und Hermann Rosenkranz; Heinrich Rosenthal; Friedericke Rottenstein; Ella und Alfred Samuelson; Gertrud Selowsky; Lilli und Erich Steinberg; Hannelore, Lisa und Walter Strauss; Rosa und Leopold Wolf; Simon Zydower

entfernt worden und bei der Wiederherstellung des Bürgersteiges nicht wieder verlegt worden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Ist dies der Verwaltung bekannt?
2) Wann werden die Steine wieder verlegt?

Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu1.:
Der Verwaltung ist der Sachverhalt bekannt.

Zu 2.:
Die Stolpersteine werden aus heutiger Sicht in Abstimmung mit der Fachverwaltung noch im Dezember 2017 neu verlegt.


TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.1.
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Hildesheimer Straße –
Stand der Umsetzungen

(Drucks. Nr. 15-2945/2017)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese verlas die Anfrage.

Der Bezirksrat Südstadt-Bult hatte am 17.08.2016 zwei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit
entlang der Hildesheimer Straße (1. Parkbucht Hildesheimer Str./Ecke Bandelstr. und 2.
Parkbucht Hildesheimer Str./Ecke Altenbekener Damm) beschlossen. Die Verwaltung hatte
mit Drucksache 15-1568/2016 S1 am 10.11.2016 geantwortet, dass dem Antrag gefolgt wird
und die Umsetzungsmaßnahmen mit insgesamt 6 Fahrradanlehnbügeln vorgenommen
werden. Bauliche Veränderungen an den Stellplatzflächen finden nicht statt, so die
Verwaltung.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Warum sind die beiden Maßnahmen nach gut einem Jahr bis heute noch nicht
umgesetzt worden?

2. Wann wird die Verwaltung die am 10.11.2016 zugesagten Maßnahmen realisieren?

Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
In der Bearbeitungskette ist es zu einer Unterbrechung gekommen. Dafür bittet die Verwaltung um Entschuldigung.

Zu 2.:
Sobald die Witterung es zulässt werden die Arbeiten ausgeführt.


TOP 5.3.2.
Bedarfsampel Hildesheimer Straße in Höhe der Stadtbibliothek
(Drucks. Nr. 15-2965/2017)

Bezirksratsherr Kluck verlas die Anfrage.

Am 21. November dieses Jahres ereignete sich auf der Hildesheimer Straße in Höhe der
Stadtbibliothek ein Unfall, bei dem eine Radfahrerin lebensgefährlich verletzt worden ist.
Beim Überqueren aus Richtung Höltystraße hatte sie „Grün“; ab der Verkehrsinsel fuhr sie
bei „Rot“ weiter.
Oft sind an solchen zweigeteilten und nicht parallel geschalteten Bedarfsampeln ähnlich
kritische Situationen zu beobachten, da Radfahrer*innen und Fußgänger*innen hier davon
ausgehen, dass sie für die gesamte Breite der Straße „Grün“ haben, so wie es andernorts
auch ist, z.B. bei Überquerungen auf der Marienstraße.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

1. Weshalb wird für den Rad- und Fußverkehr an der Bedarfsampel zwischen
Höltystraße und Stadtbibliothek nicht für alle sechs Kraftfahrzeugspuren die gleiche
Ampelphase angezeigt?

2. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung um zukünftig die Querung an solchen
zweigeteilten Bedarfsampeln für den Rad- und Fußverkehr sicherer zu gestalten,
damit es nicht zu weiteren Unfällen kommt?

Herr Berger antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Die Lichtsignalanlage ist so eingestellt, dass bei Anforderung an einem der äußeren Detektoren die Anforderung an die zweite Teilfurt weitergegeben wird. In sehr vielen Fällen kommt es daher zu einer gleichzeitigen Freigabe der einzelnen Furten bzw. zu einem geringfügig versetzten Freigabezeitbeginn. Da in vielen Fällen auch noch weit nach Beginn der Freigabezeit ankommende Fußgänger mit der Querung der Fahrbahn beginnen, fordern diese dann in der Mitte der Fahrbahn die Freigabe für die jeweils zweite Teilfurt an. Wird diese Freigabe nun durch andere von außen kommende Fußgänger genutzt ohne dass diese selber gedrückt haben, ergibt es sich, dass diese nicht in eins queren können, obwohl sie zu Beginn der Freigabezeit begonnen haben. Dieser Effekt tritt vereinzelt auf und ist kaum vermeidbar.

Zu 2.:
Mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Vermeidung von Fehlinterpretationen hat die Verwaltung an dieser Fußgängerlichtsignalanlage in diesem Jahr die Radverkehrssignalgeber entfernen lassen, damit die Signalbilder der auf der Mittelinsel in eine Richtung zeigenden aber für unterschiedliche Teilfurten geltenden Signalgeber nicht fehlgedeutet werden können.
Grundsätzlich wird an Lichtsignalanlagen mit zweigeteilter Furt darauf geachtet, dass Verwechselungen der Signalgeberzustände nicht auftreten können und die Furten in eins bzw. progressiv freigegeben werden. Für den Fall, dass die Furten sehr lang und die Mittelinseln relativ breit sind, kann von letzterem abgewichen werden, da die notwendigen Freigabezeiten dadurch sehr lang werden und die Eintreffenszeitpunkte der Fußgänger aufgrund unterschiedlicher Gehzeiten auch nicht zuverlässig kalkulierbar sind.


TOP 5.4.
von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

TOP 5.4.1.
Baumfällarbeiten in der Orli-Wald-Allee
(Drucks. Nr. 15-2922/2017)

Bezirksratsherr Hauptstein verlas die Anfrage.

Aufmerksame Bürger wiesen uns auf die Baumfällarbeiten in der in der Orli-Wald-Allee hin. Eine alte einstämmige Eiche mit einem Durchmesser von ca. 80 cm wurde am 12.10.2017 gefällt.
In der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt werden nach § 2(1)a Laubbäume mit mindestens 60 cm Umfang (Durchmesser: ca. 20 cm) gesondert geschützt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Stadtverwaltung:
1. Wieso musste der Baum gefällt werden?
2. Welcher Ausnahmetatbestand wurde herangezogen (§ 4 Baum-schutzsatzung der LH Hannover)?
3. Wie wird der Baum gleichwertig nach § 7 der Baumschutzsatzung ersetzt?

Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat in der Orli-Wald-Allee lediglich Linden- Bäume (Tilia intermedia) und folglich keine dt. Stieleiche entnommen. Eine Recherche hat ergeben, dass der genannte Baum auf dem Gelände der Gartenheim Wohnungsgesellschaft entnommen wurde. Die Fällung wurde ordnungsgemäß beantragt. Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung der bestehenden Satzung wurde am 10.10.2017 entsprochen.

Zu 2.:
Es handelt sich um eine Ausnahme nach § 5 Abs. 1 der Baumschutzsatzung: Von den Verboten des § 3 ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.


Zu 3.:
Ja, der Baum wird ersetzt. Die Ersatzmaßnahme wurde mit folgender Vorgabe verknüpft:
„Es muss ein gebietstypischer und standortgerechter Laubbaum, I.-II. Ordnung, Stammumfang mindestens 18-20 cm, bis zum 01.05.2018 gepflanzt werden.“


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 6.1.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2968/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Auf Antrag wurde über die Zuwendungsanträge getrennt abgestimmt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

38-2017: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein- Stimme und 0 Enthaltungen
39-2017: einstimmig
(In die Verwaltung, 18.63.07.BRB)


TOP 6.1.2.
Ausrichtung des Neujahrsempfanges 2018
(Drucks. Nr. 15-2969/2017)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Für die finanzielle Ausstattung des Neujahrsempfanges 2018 werden Mittel in Höhe von bis
zu 4000,- € zur Verfügung gestellt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07.BRB)






TOP 6.2.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP, DIE LINKE. und Piratenpartei

TOP 6.2.1.
Vergabe des Ehrenpreises - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-2967/2017)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
für den anlässlich des Neujahrsempfanges 2018 zu vergebenden Ehrenpreis wird ein Betrag in Höhe 1500,- € zur Verfügung gestellt.

Bezirksratsherr Kluck äußerte, dass die eigene Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde, da es hier ein Verfahrensfehler gegeben habe, weil keine öffentliche Bekanntgabe stattgefunden habe. Dadurch habe keine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gegeben, was eigentlich sinngemäß für die Vergabe eines Ehrenpreises unerlässlich sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
(In die Verwaltung, 18.63.07.BRB)
TOP 6.3.
Gemeinsame Anträge der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Parkverbot Querungen Engelhardstraße durchsetzen
(Drucks. Nr. 15-2946/2017)

Bezirksratsfrau Büsel stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt an den Querungen der Engelhardstraße (Wilhelm-Bünte-Straße und Friedrich-Silcher-Straße) durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn und verstärkte Kontrollen das Parkverbot durchzusetzen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 6.3.2.
Anhörung zum Verkehrskonzept für das Maschseefest 2018
(Drucks. Nr. 15-2972/2017)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Südstadt-Bult führt in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 eine Anhörung zum Verkehrskonzept für das Maschseefest 2018 durch. Einzuladen sind ein Vertreter/eine Vertreterin des Veranstalters, ein Vertreter/eine Vertreterin des Bereichs „Eventmanagement“ der Landeshauptstadt Hannover, ein Vertreter/eine Vertreterin der Polizeidirektion und ein noch zu nennender Vertreter/Vertreterin der Anwohner*innen des besonders stark betroffenen Wohngebiets zwischen Planckstraße, Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, Altenbekener Damm und Hildesheimer Straße.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, jetzt schon drei Benennungen machen zu wollen, zu denen eine Person als Anwohnerin zu diesem Thema sprechen könne sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bürgerinitiative Umweltschutz und des ADAC.

Auch Bezirksratsherr Jeng kündigte an, einen Bürger benennen zu wollen.

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe wies darauf hin, dass der Antragstext klar vorgebe, welcher Personenkreis zu benennen sei. Es stelle sich die Frage, ob dann der Personenkreis noch erweiterbar sei.

Bezirksratsfrau Reimer machte den Vorschlag, vor der Benennung der Anzuhörenden zunächst festzulegen, welche Vertretungen welcher Institutionen oder Interessenvereinigungen tatsächlich an der Anhörung teilnehmen sollten. Es müsse darauf geachtet werden, dass der Rahmen einer solchen Anhörung mit Anzuhörenden nicht gesprengt werde.

Bezirksratsherr Kluck machte auf die Geschäftsordnung aufmerksam und erklärte, dass jede Gruppe bei einer Anhörung die Möglichkeit der Nachbenennung habe.

Bezirksratsherr Nagel erklärte, dass es keinen Sinn mache, hier bis zu zehn Bürgerinnen und Bürger einzuladen, die im Grunde alle das Gleiche berichten bzw. monieren, was dem Bezirksrat auch schon bekannt sei. Hier sei viel relevanter, Fachleute einzuladen, die eher Vorschläge zur Behebung des geschilderten Problems unterbreiten könnten. Daher schlug Bezirksratsherr Nagel vor, sich interfraktionell auf die einzuladenden Personen zu einigen.

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe sprach sich dafür aus, den Antragstext dahingehend zu ändern, dass der Zusatz „u.a.“ vor der Auflistung der Anzuhörenden einzufügen, damit die Option der Erweiterung gesichert sei.

Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-2972/2017 N1.


TOP 6.3.2.1.
Anhörung zum Verkehrskonzept für das Maschseefest 2018
(Drucks. Nr. 15-2972/2017 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Südstadt-Bult führt in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 eine Anhörung zum Verkehrskonzept für das Maschseefest 2018 durchzuführen. Einzuladen sind u.a. ein Vertreter/eine Vertreterin des Veranstalters, ein Vertreter/eine Vertreterin des Bereichs „Eventmanagement“ der Landeshauptstadt Hannover, ein Vertreter/eine Vertreterin der Polizeidirektion und ein noch zu nennender Vertreter/Vertreterin der Anwohner*innen des besonders stark betroffenen Wohngebiets zwischen Planckstraße, Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, Altenbekener Damm und Hildesheimer Straße.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig bschlossen.
(In die Verwaltung, 18.63.07.BRB)


TOP 6.4.
der SPD-Fraktion

TOP 6.4.1.
Parkplätze vor nicht genutzten Garageneinfahrten
(Drucks. Nr. 15-2689/2017)

Bezirksratsherr Gertz stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit Hauseigentümern bzw. Hausverwaltungen im Stadtbezirk aufzunehmen (auf jeden Fall aber mit Gartenheim eG, Gundlach, hanova, Heimkehr eG, Kunze Immobilien e.K., meravis GmbH) mit dem Ziel, den Zurückbau von Absenkungen von Bordsteinen vor in Häusern eingelassenen Garageneinfahrten, die ungenutzt und/oder nicht mehr geeignet sind, anzustreben.

Bezirksratsherr Niculescu machte darauf aufmerksam, dass es an einigen Stellen längere Abschnitte gebe, die möglichweise nicht mehr als Garageneinfahrten genutzt würden. In diesen Fällen müsse bedacht werden, beim Rückbau dieser Bordsteine eine Stelle als Querungsmöglichkeit freizuhalten.

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe erklärte, dass Garagen, die nicht mehr genutzt oder zweckentfremdet nicht mehr dem eigentlichen Ziel, das PKW dort abzustellen, genutzt werden, nicht einfach wegfallen dürften. Schließlich seien die Garagen auch dafür gebaut worden. Daher mache es Sinn, eine Abfrage durchzuführen, ob die Garagen nicht wieder ihrem eigentlichen Zweck dienend genutzt werden könnten.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, dass Garageninhaber auch die Möglichkeit hätten, ihren PKW vor der Garage zu parken. Falls die Garage nicht zweckgemäß für das Abstellen des PKWs genutzt werde, weil die Garage für andere Zwecke genutzt werde, welches ein brandschutztechnisches Problem darstelle, dann müsse eine Umnutzung beantragt werden

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erklärte, dass die Absenkung von Bordsteinen von einer baurechtlichen Sondergenehmigung abhängig sei, die wiederum voraussetze, dass eine Garage an dieser Stelle auch als solche genutzt werde. Falls die Garage vor dieser Absenkung nicht mehr zweckgemäß genutzt werde, werde die Sondergenehmigung auch obsolet. Es solle gerade verhindert werden, dass jemand, der eigentlich über eine Garage verfüge, dennoch einen weiteren – in der Südstadt schon ohnehin raren – Parkplatz in Anspruch nehme.

Bezirksratsherr Scholz wies darauf hin, dass besonders bei engen Straßen, die durch den Rückbau der Bordsteine dann wieder dichter beparkt werde könnten, möglicherweise eine Behinderung für die Rettungswagen darstellen könnten. Das dichtere Heranfahren für bspw. Feuerlöschwagen könnte dadurch erschwert werden.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, somit abgelehnt.


TOP 6.5.
der CDU-Fraktion

TOP 6.5.1.
Dauerhaft angebrachte Notfallmarkierungen am Maschsee
(Drucks. Nr. 15-2973/2017)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert die, bisher nur provisorisch, an den Laternen angebrachten Markierungstafeln für Notfälle dauerhaft und wetterfest an den geeigneten Stellen am Maschsee anzubringen und dann die Betroffenen (Polizei, Rettungskräfte, Notarzt, Öffentlichkeit) auf geeignetem Wege zu informieren, dass die Tafeln jetzt ganzjährig nutzbar sind.

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 66)


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger berichtete wie folgt:
· "Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum"

Nachdem die DS 1611/2017 und 2346/2017 am 30.11.17 im Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen wurden, beabsichtigt die Verwaltung, in jeweils zwei Terminen mit den Bezirksräten zunächst über das Konzept und die wahrgenommenen Probleme vor Ort zu sprechen, um im zweiten Termin mögliche Lösungen im Dialog zu erörtern. Dazu wird es im ersten und zweiten Halbjahr 2018 Sondersitzungen des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult geben.
Beim ersten Termin am 30.05.2018 um 18 Uhr wird der Ordnungsdezernent Dr. von der Ohe, auf Grundlage des Ratsauftrages die von der Verwaltung geplanten Maßnahmen und Handlungsinstrumente zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum vorstellen.
· Der Kleine Geldbeutel

Die dritte Neuauflage des Ratgebers für Menschen mit geringem Einkommen "Der kleine Geldbeutel" ist ab sofort wieder an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet erhältlich: im FamilienServiceBüro, im Bürgerbüro, den städtischen Fachbereichen Soziales und Familie und Jugend sowie in verschiedenen Beratungseinrichtungen.

"Der kleine Geldbeutel" ist von zwei Seiten lesbar: Mit einem kleinen Dreh wird aus dem Ausgaben-Ratgeber ein Einnahmenleitfaden zu Sozialleistungen und Zuschüssen. Bunte Illustrationen erleichtern die Orientierung und machen Lust aufs Blättern.

Auf den rund 40 Einnahmeseiten, dem "Familienkonto", finden Familien Tipps zu finanziellen Unterstützungsleistungen. Neben Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, BaföG, Sozialhilfe oder Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters der Region werden auch Sonderleistungen - zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten – sowie Zuwendungen aus Spenden und von Stiftungen thematisiert.
Die 120 Ausgaben-Seiten als "Sparbuch für die ganze Familie" führen durch die bunte Landschaft der ermäßigten oder zum Teil auch kostenlosen Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: freier Eintritt in Museen am Freitag, der kostenlose Bibliotheksausweis oder der Ohrenschmaus beim Open-Air-Klassikkonzert und die zahlreichen Vergünstigungen durch den HannoverAktivPass und das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch ohne großes Budget gibt es viel in der Stadt zu entdecken.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben

Wurde abgesetzt

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:15 Uhr.


für das Protokoll:




Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung