Sitzung Kulturausschuss am 17.11.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.11.2017)
Protokoll (erschienen am 22.12.2017)
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Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Angelegenheiten Kultur - Datum 21.11.2017

PROTOKOLL

11. Sitzung des Kulturausschusses am Freitag, 17. November 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 17.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Wiechert (CDU)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) 14.00 - 16.35 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Iri (SPD) 14.00 - 16.50 Uhr
in Vertretung für Ratsherr Nicholls
Ratsherr Karger (AfD) 14.00 - 16.15 Uhr
Ratsherr Markurth (SPD) 14.00 - 16.15 Uhr
(Ratsherr Marski) (CDU)
vertreten durch Ratsfrau Dr. Matz
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
in Vertretung für Ratsherr Marski
(Ratsherr Nicholls) (SPD)
vertreten durch Ratsfrau Iri
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:
Frau Dr. Gafert
(Herr Kahmann)
Herr Dr. Kiaman 14.00 - 16.10 Uhr
(Herr Kier)
Herr Kluck
(Herr Pehlke)
Frau Stolzenwald 14.00 - 16.15 Uhr
Herr Prof. Dr. Terbuyken 14.00 - 16.35 Uhr

Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) 14.00 - 15.20 Uhr
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)





Verwaltung:
Stadträtin Rzyski

Frau Rostin Dez.I - Kultur- und Personaldezernat
Frau Göbel Dez.I - Kultur- und Personaldezernat
Frau Botzki Dez.I - Kultur- und Personaldezernat
Frau Menge 15.31 Presseinformation und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Dr. Schelle-Wolff 41 Fachbereich Kultur
Frau Weymann 41.0 Zentrale Angelegenheiten Kultur
Frau Lenhard 41.02 Finanzen und Organisation
Herr Pfingsten 41.02 Finanzen und Organisation/ Protokoll KA
Herr Dr. Poensgen 41.1 Kulturbüro
Frau Prenzler 41.1 Kulturbüro
Frau Moser 41.14 Koordination "UNESCO City of Music"
Herr Grabow 41.20 Sprengel Museum Hannover
Herr Prof. Dr. Schwark 41.3 Museen für Kulturgeschichte Hannover
Frau Rünger 41.3 Museen für Kulturgeschichte Hannover
Frau Schneider 41.3 Museen für Kulturgeschichte Hannover
Frau Ortmann 41.5 Stadtteilkultur

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.10.2017

4. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

4.1. Antrag des Stadtbezirksrates Ricklingen zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1, Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 E1 mit 1 Anlage)

4.2. Antrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1, Neukonzeption der
Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 E2 mit 1 Anlage)

5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstobjekten
(Drucks. Nr. 2407/2017)



5.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2407/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstprojekten
(Drucks. Nr. 2526/2017)

6. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

6.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

7. Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
(Drucks. Nr. 2452/2017)

8. 2. Ergebnisbericht des Fachbereichs Kultur
(Informationsdrucks. Nr. 2606/2017 mit 1 Anlage)

9. Preisträger Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover 2017
(Informationsdrucks. Nr. 2708/2017)

10. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Wiechert eröffnet die 11. Sitzung des Kulturausschusses und stellt die ordnungsgemäße Einberufung, die Beschlussfähigkeit des Ausschusses und die Tagesordnung fest.

Bürgermeister Scholz teilt mit, dass er die Drucks.Nr. 2494/2017 zu Tagesordnungspunkt 6 und die Drucks.Nr. 2724/2017 zu Tagesordnungspunkt 6.1. zur Beratung in die CDU- Fraktion ziehen wird.


9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es waren keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend, um von ihrem Fragerecht Gebrauch zu machen.




TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.10.2017


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.
Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

Aufgrund des inhaltlichen gleichen Zusammenhangs, wird die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 4, 4.1. und 4.2. zusammen wiedergegeben.

Ratsfrau Zaman möchte wissen, ob die Angleichung der Öffnungszeiten der Stadtteilbibliotheken, Auswirkungen auf die Angebote wie die Leseförderung hat. Zudem möchte sie wissen, nach welchen Kriterien entschieden wurde, welche Stadtteilbibliothek von dem Personalzuwachs profitiert. Sie fragt zudem, ob weiterer Handlungsbedarf in der personellen Ausstattung gesehen wird, um das Angebot aufrecht zu erhalten. Sie stellt weiter fest, dass die zentrale Stadtbibliothek an der Hildesheimer Straße erst um 11.00 Uhr öffnet und möchte wissen, ob auch eine frühere Öffnung möglich ist.

Frau Dr. Schelle-Wolff antwortet, dass Angebote wie die Leseförderung für Schulen, außerhalb der Öffnungszeiten angeboten werden. Sollte ein Engpass erkannt werden, so ist es auch denkbar weitere Termine in den Öffnungszeiten anzubieten. Ausschlaggebend für die Verteilung des zusätzlichen Personals waren Kriterien wie die Ausleihzahlen, die Aktivitäten der Stadtteilbibliothek und Umfang der sonstigen Angebote. Grundsätzlich ist zusätzliches Personal natürlich immer zu begrüßen, da man so die Möglichkeit erhält, weitere Angebote zu ermöglichen. Der vorhandene Personalschlüssel ist aktuell befriedigend. Da die zentrale Stadtbibliothek keinen personellen Zuwachs verzeichnen konnte, ist es aktuell schwierig eine frühere Öffnung zu ermöglichen.

Ratsherr Dr. Gardemin begrüßt die vorgelegte Drucksache und sieht diese als Schritt in die richtige Richtung. Steigende Besuchszahlen und ein höheres Ausleihaufkommen zieht auch eine Ausweitung der Öffnungszeiten nach sich.

Ratsherr Engelke spricht sich ebenfalls für die Harmonisierung der Öffnungszeiten aus. Man passe sich damit auch an das Nutzungsverhalten der Nutzer und Nutzerinnen an. Für einzelne Stadtbezirke ergäben sich hieraus natürlich Änderungen und diese seien immer schwer. Unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Interessen plädiert er dafür, der Drucksache zuzustimmen und die Änderungsanträge der Stadtbezirksräte abzulehnen.

Ratsherr Markurth ergänzt, dass man natürlich auch die Stimmungen aus den Stadtbezirken ernst nehmen muss. Auch er plädiert dafür, der Drucksache aus gesamtstädtischer Sicht zuzustimmen. Sollten sich tatsächlich in einzelnen Stadtbezirken Probleme abzeichnen, so könnten auch im Nachhinein Wege gefunden werden diese zu lösen.

Bürgermeister Scholz stimmt Ratsherr Markurth zu und spricht sich auch dafür aus, erst die Evaluation abzuwarten und dann zu reagieren, wenn es notwendig sein sollte.




Ratsfrau Zaman möchte wissen, wie die Zusammenarbeit in den kombinierten Einrichtungen aus Schul- und Stadtteilbibliothek funktioniert und wann dort die Stoßzeiten sind.

Frau Dr. Schelle-Wolff antwortet, dass es vier solcher Kombinationen im Stadtgebiet gibt. Im Roderbruch, in Bothfeld, in Badenstedt sowie in Mühlenberg. Die Zusammenarbeit gestaltet sich hierbei unterschiedlich, je nach Interessenlage. Die Stadtteilbibliotheken leisten ihren Beitrag vor allem in den Bereichen Medienbeschaffung und Vermittlung von Medienkompetenz sowie auf dem Gebiet der Lesekompetenz.
Stoßzeiten sind erwartungsgemäß die Freistunden und Pausen.

Ratsherr Wruck findet es gut, dass die Verwaltung die Öffnungszeiten in zeitlichen Abständen überprüft und anpasst. Sein Gefühl ist jedoch, dass manchmal das Angebot die Nachfrage übersteigt. Zudem würde er sich mehr Lesetage und weniger Vorlesetage wünschen.

Ratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass die Nutzungszahlen gestiegen sind und hier kein Missverhältnis herrscht. Klar ist, dass es natürlich auch mal Leerlauf im Tagesgeschäft gibt. Er macht auch deutlich, dass die Nutzung der Bibliotheken freiwillig geschieht. Gerade für Menschen ohne Internetanschluss wird die Rolle der Bibliotheken immer wichtiger. Auch als Standortfaktor im Städtevergleich misst er den Bibliotheken eine wichtige Rolle bei.

Ratsfrau Zaman ergänzt, dass das Vorlesen Lust auf das selber Lesen macht und rät davon ab weniger Vorlesetage anzubieten.

Ratsherr Engelke möchte wissen, ob die Nutzungszahlen auch nach Uhrzeiten erfasst werden.

Frau Dr. Schelle-Wolff antwortet, dass intern Zahlen erhoben werden, diese aber kein klares Muster erkennen lassen. Eine zusätzliche Nutzerbefragung hat ergeben, dass sich 50% der Befragten eine frühere Öffnung wünschen und die anderen 50% eine längere Öffnung. Man hoffe nun den Mittelweg gefunden zu haben.

Bürgermeisterin Kramarek sagt aus, dass die Funktion der Bibliotheken mittlerweile über die einer bloßen Bildungseinrichtung hinausgehen. Sie werden mittlerweile auch genutzt, um die Freizeit aktiv zu gestalten. Zudem wird die Funktion als Sozialraum immer wichtiger.

Antrag,

die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen


Einstimmig









TOP 4.1.
Antrag des Stadtbezirksrates Ricklingen zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1, Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 E1 mit 1 Anlage)

Antrag,

den Änderungsantrag auf Erhöhung der Personalstunden in der Stadtbibliothek Ricklingen abzulehnen.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.2.
Antrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zu Drucks. Nr. 1767/2017 N1, Neukonzeption der
Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover

(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 E2 mit 1 Anlage)

Antrag,

den Änderungsantrag, die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Döhren nicht zu verringern, abzulehnen.


Einstimmig


TOP 5.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstobjekten
(Drucks. Nr. 2407/2017)

Aufgrund des inhaltlichen gleichen Zusammenhangs, wird die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 5 und 5.1. zusammen wiedergegeben.

Ratsherr Engelke macht deutlich, dass es bei der hohen Anzahl an Kunstobjekten im öffentlichen Raum in Hannover, die Möglichkeit für die Verwaltung geben muss, diese umsetzen zu lassen. Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion hält er jedoch für überflüssig, da er davon ausgeht, dass die Verwaltung über eine solche Umsetzung sowieso informiert.

Bürgermeister Scholz stimmt Ratsherrn Engelke in der ersten Aussage zu. Er erachtet es jedoch als sehr wichtig, dass der zuständige Fachausschuss über diese Vorhaben verbindlich informiert wird. Eine solche Vorgabe ist im Ursprungsantrag jedoch nicht enthalten und er bittet daher um Zustimmung für diese Konkretisierung.

Ratsfrau Zaman erklärt, dass der jetzt vorgelegte Ursprungsantrag und die darin enthaltenen Vorgaben sowieso nur für die Zukunft gelten können. Sie geht ebenfalls davon aus, dass die Verwaltung auch über solche Vorhaben informieren würde, kann den Gedanken der CDU-Fraktion jedoch nachvollziehen und würde daher den Ursprungsantrag um den Passus „und den Kulturausschuss entsprechend zu berichten“ erweitern. Damit wäre der Änderungsantrag nicht mehr notwendig.

Auch Ratsherr Dr. Gardemin sieht es als selbstverständlich an, dass die Verwaltung informiert und lehnt den Zusatzantrag daher ab.

Stadträtin Rzyski erklärt, dass der Ursprungsantrag und die darin beschriebenen Anforderungen eine Art Quantensprung sind. Ein solcher Passus ist nach ihrer Erfahrung in Verträgen nicht die Regel, da die Künstler und Künstlerinnen ihre Kunstwerke für den öffentlichen Raum in einem Kontext zum Ort, an dem sie zu sehen sind, sehen. Sie sagt zu, dass die Verwaltung über entsprechende Maßnahmen informiert.

Ratsherr Wruck begrüßt den Ursprungsantrag, da die Verwaltung die Möglichkeit haben muss, auf urbane Veränderungen zu reagieren. Er sieht auch keine Probleme darin dem Zusatzantrag zuzustimmen. Gerade oder auch weil es so selbstverständlich ist kann man dem Zusatzantrag zustimmen.

Bürgermeister Scholz plädiert wiederholt dafür, dem Zusatzantrag zuzustimmen. Mit Beschluss wäre eine Verbindlichkeit gewährleistet.

Stadträtin Rzyski ergänzt, dass Kunstwerke nicht oft umgesetzt werden. Zudem können die jetzt diskutierten Vorgaben zu Vertragsgestaltung nur für die Zukunft gelten. Da eine Annahme, ein Ankauf oder auch eine eventuelle Umsetzung von Kunstwerken in der Regel Kosten auslösen, informiert die Verwaltung die Politik selbstverständlich.

Ratsherr Klippert macht deutlich, dass er die Diskussion über einzelne Wörter und hierbei insbesondere das Wort Maßnahme für eine Farce hält und verlässt daraufhin die Sitzung.

Herr Dr. Kiaman greift auf, dass der Ursprungsantrag die Formulierung grundsätzlich enthält. Grundsätzlich bedeutet für ihn, dass auch Ausnahmen denkbar sind. Durch den Zusatzantrag wäre sichergestellt, dass man in beiden Fällen zeitnah informiert werden würde.

Ratsfrau Zaman antwortet, dass die Verwaltung natürlich auch Freiheiten bei der Vertragsgestaltung braucht. Die gemachten Vorgaben sollen aber die Regel sein. Sie bietet nach wie vor an, den Ursprungsantrag zu ergänzen. Sie geht davon aus, dass damit nun eine zufriedenstellende Regelung getroffen wurde.

Der Ursprungsantrag wurde vor der Abstimmung um den Passus „und den Kulturausschuss entsprechend zu berichten“ erweitert.

Antrag

zu beschließen:
Beim Ankauf von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum wird die Verwaltung beauftragt, zukünftig grundsätzlich nur noch Verträge, die sowohl den Ankauf als auch die Schenkung betreffen, mit den Künstlerinnen und Künstlern abzuschließen, die es der Stadt erlauben, das Kunstwerk ab- und wieder aufzubauen und seinen Standort zu verändern. Dies soll nach Rücksprache mit den Künstlerinnen und Künstlern erfolgen.
Darüber hinaus ist das Fachgremium "Kunst im öffentlichen Raum" beratend zu beteiligen.


7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung







TOP 5.1.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2407/2017: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vertragsgestaltung beim Ankauf von Kunstprojekten
(Drucks. Nr. 2526/2017)

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Antrag zu beschließen,

(...)
Darüber hinaus ist das Fachgremium "Kunst im öffentlichen Raum" beratend zu beteiligen.
Die jeweilige Maßnahme ist dem Kulturausschuss zur Kenntnis zu geben.


5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2494/2017)

Antrag

zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der Freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:
1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger.
2. Das Zuwendungswesen soll transparenter werden, z.B. durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung. Grundsätzlich darf dies aber nicht zulasten der Trägervielfalt gehen und soll kleinere Träger nicht benachteiligen.
Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen, gegebenenfalls schrittweise, entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen. Dies bedeutet auch, dass einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge erarbeitet werden müssen. Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und ggf. in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
Dargestellt werden sollen auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen

stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch sollte der Mittelabfluss dargestellt werden.
3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an Freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 6.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die Fraktion zu Drucks. Nr. 2494/2017: Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings
(Drucks. Nr. 2724/2017)

Antrag

zu beschließen:
Der Rat möge beschließen, den Antrag wie folgt zu ändern:
1. Das Zuwendungswesen soll vereinfacht werden, z.B. insbesondere durch eine Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der Freien Träger, sowie durch eine größtmögliche Vereinheitlichung der Anträge auf Zuwendungen von Land, Region und LHH.
4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen den freien Trägern zudem mehr eine Planungssicherheit von mindestens 3 Jahren bieten.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen







TOP 7.
Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
(Drucks. Nr. 2452/2017)

Bürgermeister Scholz möchte wissen, was mit dem Geld passieren soll und hätte sich an dieser Stelle mehr Transparenz gewünscht.

Herr Dr. Poensgen antwortet, dass durch den Beschluss der Drucksache der Verwaltung ermöglicht wird, auf Gelder zurückzugreifen um eine mögliche Bewerbung und die dazugehörige Drucksache vorzubereiten. Eine Konkretisierung der Mittelverwendung wird in der nächsten Drucksache, welche im Dezember 2017 oder Januar 2018 eingebracht wird, geschehen.

Ratsfrau Zaman äußert, dass die vorgelegte Drucksache längst überfällig sei, da ja beispielsweise das Kulturhauptstadt Büro seine Arbeit bereits aufgenommen hat. Sie möchte zudem wissen, ob das Budget ausreichend ist, wie sich das weitere Budget gestaltet und wo das nun angesprochene Budget herkommt.

Herr Dr. Poensgen verweist auf die folgende Drucksache, die zurzeit erarbeitet wird und mit welcher alle finanziellen Aspekte konkretisiert werden.

Herr Grabow ergänzt, dass sich im Produkt Musikschule außerordentliche Erträge aus der Abrechnung des Projektes „Kultur macht stark“ ergeben haben, welches mit Drittmitteln gefördert wurde. Hier war zunächst unklar ob es zu Rückforderungen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kommen könnte. Daher wurden Rückstellungen gebildet.
Da dies nicht der Fall war, konnten die Rückstellungen aufgelöst und in dem Produkt Kulturhauptstadtbüro zur Verfügung gestellt werden.
Im Produkt Bildungsnetzwerke war für 2017 beabsichtigt, verschiedene erfolgreich erprobte Projekte zu dokumentieren, teilweise auszuweiten und strukturell anzupassen. Daher wurden im Haushaltsansatz 2017 vorhandene Mittel zusätzlich freigegeben. Im Jahr 2017 liegt der Fokus aber zunächst auf den damit verbundenen Konzeptarbeiten durch das vorhandene Personal des Fachbereichs Kultur. Finanzielle Auswirkungen werden sich entgegen der ursprünglichen Planung nun erst in 2018 einstellen, so dass die Mittel als Deckung für das Produkt Kulturhauptstadtbüro bereitgestellt werden konnten.

Ratsherr Dr. Gardemin macht deutlich, dass er mit großer Erwartung, aber auch mit großer Vorfreude der vorgelegten Drucksache zustimmen wird. Er erhoffe sich zudem eine rege Bürgerbeteiligung, bei der die Menschen dieser Stadt in den Prozess eingebunden werden.

Ratsfrau Dr. Matz hätte gerne die genauen Produktbezeichnungen von den Produkten, die jetzt Mittel zur Deckung einbringen.

Herr Dr. Poensgen sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.


[Antwort zu Protokoll:
Die Deckung erfolgt aus dem Teilhaushalt 41 Kultur und hier aus den Produkten 26302 Musikschule, sowie dem Produkt 27304 Bildungsnetzwerke.]





Ratsherr Markurth stellt fest, dass es sich um gut angelegtes Geld handelt. Er möchte wissen, wie jetzt die Aufgaben wahrgenommen werden, die Herr Dr. Poensgen im Kulturbüro bearbeitet hat.

Herr Dr. Poensgen antwortet, dass eine Nachwuchskraft als personelle Ergänzung für das Kulturbüro gewonnen werden konnte. Daher konnten Teile seiner Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden.

Ratsherr Wruck findet die vorgelegte Drucksache gut und richtig, aber unvollständig. Er erhofft sich Details, insbesondere zu den Kosten, in der vorzulegenden Beschlussdrucksache für die Bewerbung.

Stadträtin Rzyski kann eine gewisse Ungeduld der Ausschussmitglieder nachvollziehen. Es sei von außen schwer wahrzunehmen, wie die Verwaltung im Hinblick auf die Vorbereitungen der Bewerbung arbeitet.

Ratsherr Yildirim drückt seine Zustimmung für die vorgelegte Drucksache aus. Er plädiert aber auch dafür andere Probleme der Stadtgesellschaft nicht aus den Augen zu verlieren.

Bürgermeister Scholz drückt auch seine Zustimmung zu dem Vorhaben aus, erwartet aber auch konkretes Zahlenmaterial in der folgenden Drucksache.

Ratsherr Engelke teilt den Eindruck, dass hinter dem Kulturhauptstadtbüro ein engagiertes und motiviertes Team steht. Dies erwarte er auch von der Politik. Die Frage ob es sich lohne stellt sich für ihn nicht, da hinter dem Vorhaben ein langjähriges Kulturentwicklungsprogramm steht.

Ratsherr Dr. Gardemin sieht eine wichtige Phase auf das Team zukommen. Es muss jetzt der Schritt in die Stadtgesellschaft hineingemacht werden, besonders in die Stadtteile. Es dürfe zudem nicht nur um die Hochkultur und sogenannte Leuchttürme gehen.

Stadträtin Rzyski erläutert, dass die Verortung und Verankerung der Bewerbung in der Bevölkerung von großer Bedeutung sei.

Antrag,

auf Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Aufwendung für die Vorbereitung einer Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025 in Höhe von 390.000 € gemäß § 117 NKomVG mit Deckung durch zentrale Personalminderaufwendungen im Produkt 11105 im TH 18.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.
2. Ergebnisbericht des Fachbereichs Kultur
(Informationsdrucksache Nr. 2606/2017 mit 1 Anlage)


Zur Kenntnis genommen



TOP 9.
Preisträger Literaturpreis der Landeshauptstadt Hannover 2017
(Informationsdrucksache Nr. 2708/2017)

Ratsherr Engelke zeigt sich irritiert darüber, dass er erst aus der Presse erfahren hat wer der diesjährige Preisträger ist. Für die nächste Verleihung fordert er eine andere Informationspolitik.

Ratsfrau Zaman kann sich der Kritik anschließen. Auch sie hätte sich Informationen im Vorfeld gewünscht. Sie möchte wissen, ob auch die zweit-und drittplatzierten bei der Verleihung geehrt werden.

Herr Dr. Poensgen antwortet, dass nur ein Preisträger bestimmt wird. Dahinter findet kein Ranking statt. Die Vorschläge wurden in der Jury diskutiert und sind nicht öffentlich. Daher wissen die Nominierten gar nicht, dass sie nominiert sind. Er sagt zu, dass die Abläufe bei der nächsten Verleihung optimiert werden.

Ratsherr Wruck macht deutlich, dass er bereits bei Beschluss der Drucksache die fehlende Transparenz kritisiert hat und aus diesem Grund einen Änderungsantrag formuliert hat. Dieser wurde jedoch von allen Seiten abgelehnt und dies sei nun das Ergebnis.

Auch Ratsherr Dr. Gardemin macht deutlich, dass die von ihm geforderte stärkere Abgrenzung zum Hölty-Preis noch nicht deutlich genug ist.

Ratsherr Engelke fordert zudem, dass die Verleihung mehr mediale Aufmerksamkeit erfährt.

Ratsfrau Zaman erklärt, dass das Verfahren aus ihrer Sicht nicht intransparent ist. Zudem wurde es einheitlich beschlossen. Aber auch sie würde sich einen größeren Aufschlag bei der Verleihung wünschen.

Herr Dr. Poensgen weist daraufhin, dass die Verleihung am 14.12.2017 im literarischen Salon stattfinden wird.


Zur Kenntnis genommen


TOP 10.
Bericht der Dezernentin

Frau Rünger und Frau Schneider berichten zum Sachstand der Museumscard.

[Bericht als Anlage zum Protokoll]

Ratsherr Engelke möchte wissen, aus welchem Material die Karte ist und ob er es richtig verstanden hat, dass Kinder unter 16 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen das Museum aufsuchen dürfen. Weiter möchte er wissen, was es mit dem Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sich hat, der die erstmalige Nutzung nach drei Monaten regelt.




Frau Rünger antwortet, dass die Karte aus Kunststoff ist, vergleichbar mit einer EC-Karte. Es ist zudem zutreffend, dass Kinder unter 16 Jahres nur in Begleitung eines Erwachsenen die Museen aufsuchen dürfen. Weiter erklärt sie, dass viele die Karte verschenken möchten und daher ist der Kauftag, nicht auch gleichzeitig der erste Gültigkeitstag der Karte. Nach drei Monaten muss die Karte allerdings erstmalig genutzt werden, ansonsten wird dies unterstellt und die Gültigkeit der Karte beginnt zu laufen.

Ratsfrau Zaman stellt gute Zahlen für das erste Jahr der Museumscard fest und sagt aus, dass eine gute Entscheidung war diese einzuführen. Sie stellt auch fest, dass die Museumscard 25 jedoch kein Kassenschlager ist und regt an darüber nachzudenken, ob man Kindern und Jugendlichen nicht den Eintritt umsonst ermöglichen müsste. Sie fragt nach wieviel Tageskarten an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre verkauft wurden.

Frau Rünger antwortet, dass diese Zahlen erhoben werden, aber jetzt nicht vorliegen.

Ratsfrau Zamen wünscht sich diese in einem der nächsten Berichte. Ergänzt um die Anzahl der Besuche von Klassenverbänden.

Ratsfrau Dr. Matz möchte wissen, ob man bei einer Verlängerung der Karte seine alte behält, oder eine neue bekommt.

Frau Rünger antwortet, dass man immer eine neue Karte erhält. Aufgrund der wechselnden Motive ist dies auch so gewollt.


Herr Dr. Poensgen weist auf die Weihnachts-CD der UNESCO City of Music Hannover hin. Auf dem zweier CD-Set sind 44 Weihnachtslieder von PartnerInnen der UNESCO City of Music. Der Erlös aus dem Verkauf der CD geht direkt an die HAZ-Weihnachtshilfe. Die CD kostet 15 Euro und ist in diversen Buchhandlungen, in allen HAZ-Geschäftsstellen, in der Tourist Information Hannover und bei Aktionen auf dem Weihnachtsmarkt erhältlich.

Ratsfrau Zaman fordert einen Bericht der Aufschluss darüber gibt, wie sich die Mittelverwendung für Maßnahmen im Rahmen der UNESCO City of Music darstellt.


Ratsherr Engelke möchte wissen, wann dem Kulturausschuss zum Sachstand der Planung des Lernortes „Die hannoversche Stadtgesellschaft und der Nationalsozialismus (Arbeitstitel)“ berichtet wird.

Frau Weymann antwortet, dass eine entsprechende Drucksache voraussichtlich im Januar oder Februar 2018 präsentiert wird.


Ratsherr Engelke möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand zur Gastronomie im Künstlerhaus ist.

Herr Dr. Poensgen antwortet, dass letztmalig im Mai 2017 berichtet wurde. Zwischenzeitlich ist die statische Prüfung abgeschlossen, das Gastronomiekonzept steht und die Pachtvertragsverhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss. Eine Haushaltsunterlage Bau wird zum Ende des Jahres erwartet.




Ratsfrau Zaman möchte wissen, ob es nur einen Interessenten gibt.

Herr Dr. Poensgen antwortet, dass Gespräche mit drei Interessenten geführt wurden und mit einem nun in die finale Phase gehen. Der Abschluss des Pachtvertrages wird für Ende November 2017 erwartet.


Berichtet


Ratsherr Wiechert schließt die Sitzung um 17.15 Uhr.

Für die Niederschrift



Rzyski Pfingsten
Stadträtin Protokollführer