Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.09.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.09.2017)
Protokoll (erschienen am 09.05.2018)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 14.09.2017
- 18.63.06.BRB -

PROTOKOLL

8. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 13. September 2017,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:17 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirkratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
(Bezirksratsfrau Iri) (SPD)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
(Bezirksratsherr Dr. Kuscher) (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Volland (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wahl
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Personal und Organisation
Herr Pilarski FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Frau Stein Stadtanzeiger

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.1.1. Vergleichszahlen zur Bebauung und Planung Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-2131/2017)

3.1.2. Einrichtung eines Bolzplatzes nahe Seelhorster Garten
(Drucks. Nr. 15-2132/2017)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. Reinigung der Sporthalle Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-2133/2017)

3.2.2. Kinderfeuerwehren
(Drucks. Nr. 15-2134/2017)

3.2.3. Versetzung von Gymnasiallehrern an Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-2135/2017)

3.2.4. Reinigung des Feuerwehrhauses
(Drucks. Nr. 15-2136/2017)

3.2.5. Hundeauslauf am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2137/2017)

3.2.6. Erhöhung Kita-Gebühren
(Drucks. Nr. 15-2138/2017)

3.3. FDP-Fraktion

3.3.1. Dauerhaft überfluteter Radweg zwischen Sophie-Küppers-Straße und Am Heisterholze
(Drucks. Nr. 15-2139/2017)

3.4. der SPD-Fraktion

3.4.1. Regenwasser in der Mehrzweckhalle
(Drucks. Nr. 15-2150/2017)

3.4.2. Risse im Mauerwerk der Mehrzweckhalle
(Drucks. Nr. 15-2152/2017)

3.4.3. Verblasste Radweg-Piktogramme
(Drucks. Nr. 15-2153/2017)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
14. Juni 2017

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk: Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. VERWALTUNGSVORLAGEN (ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN)

8.1. Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
„Hannover als Landeshauptstadt entdecken und kennen lernen“
(Drucks. Nr. 15-2185/2017)

8.2. Besetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2188/2017)

9. A N T R Ä G E

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Entfernung Zaunelement Radüberfahrt Bemeroder Straße Höhe Seelhorster Allee

(Drucks. Nr. 15-2160/2017)

9.1.2. Verlegung des Hundetütenspenders Schwarze Worth / Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2162/2017)

9.1.3. Sinnvolles Setzen von Pollern auf und im Anschluss Fahrradstraße Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2163/2017)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Fehlende Straßennamenschilder (offizielle Bezeichnung: Richtzeichen 437)
(Drucks. Nr. 15-2164/2017)

9.2.2. Ampelschaltung Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-2165/2017)

9.2.3. Graffiti
(Drucks. Nr. 15-2167/2017)

9.2.4. Umgestaltung Einfahrtsituation Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2209/2017)

9.3. Interfraktionell

9.3.1. Errichtung einer Sitzbank auf dem Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2187/2017)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Verwendung eigener Haushaltsmittel: Anträge auf Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-2353/2017)




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

Antworten zu folgenden Anfragen werden schriftlich nachgereicht:
3.1.1. Vergleichszahlen zur Bebauung und Planung Kronsberg Süd
3.2.3. Versetzung von Gymnasiallehrern an Grundschulen
3.3.1. Dauerhaft überfluteter Radweg zwischen Sophie-Küppers-Straße und Am Heisterholze

Anträge auf Zuwendungen als Tischvorlage – wird unter TOP 10.1. behandelt

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

-Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel sprach folgende Themen an:
-Bezirksbürgermeister Pokal
-Drachenfest am Kronsberg vom 22. - 24. September 2017

-Bezirksbürgermeister Rödel teilte mit


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.1.1.
Vergleichszahlen zur Bebauung und Planung Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-2131/2017)

Die Verwaltung plant derzeit die Bebauung von Kronsberg Süd und hat dazu zuletzt die Zahlen „3.500 Wohneinheiten für bis zu 7.000 Menschen“ bekanntgegeben (vgl. hannover.de). Um die Vorstellungsmöglichkeit für die geplante Bebauung zu verbessern und mit dem bestehenden Wohngebiet Kronsberg vergleichen zu können, bedarf es einiger weiterer Angaben.

Deswegen fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viel Grundfläche umfasst das Neubaugebiet Kronsberg Süd insgesamt genau und wie viele Menschen leben derzeit im bestehenden Wohngebiet Kronsberg auf wieviel Gesamtgrundfläche?

2. Wie groß ist der maximale Anteil der bebauten Fläche sowie der Straßen und Plätze an der Gesamtgrundfläche in den aktuellen Planungen für Kronsberg Süd und wie lauten diese Zahlen im bestehenden Wohngebiet Kronsberg?

3. Im bestehenden Wohngebiet Kronsberg wurde beim Verkauf der Grundstücke für die Wohnbebauung mit allen Bauträgern im Rahmen von Städtebaulichen Verträgen vereinbart, dass sie 2 Prozent der Wohnflächen als sogenannte Verfügungsflächen für Gemeinschaftsnutzungen bereitstellen mussten, davon ca. ¼ für die jeweils eigene Mieterschaft, ca. ¾ für stadtteilbezogene Nutzungen. Wie und mit welchen Prozentanteilen wird dies für das Bebauungsgebiet Kronsberg Süd derzeit geplant bzw. geregelt?


Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das neue Baugebiet Kronsberg- Süd umfasst innerhalb des Bebauungsplans 1553 534.915 qm Bruttobauland.
Die bestehenden Wohngebiete Kronsberg- Mitte und -Nord haben in der Summe 554.926 qm Bruttobauland. Dort lebten zum Stichtag 31.12.2016 7808 Einwohnerinnen und EInwohner. Durch Bezug weiterer Neubauprojekte hat sich die Bewohnerzahl auf vermutlich über 8000 Einwohnerinnen und Einwohner erhöht und wird sich absehbar weiter erhöhen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Bereich Kronsberg- Süd fällt das Bruttobauland in 313.794 qm Nettobauland, 149.488qm Erschließung inkl. Mulden und 71.633qm Grün auseinander. Im bestehenden Wohngebiet Kronsberg ergeben sich 345.974 qm Nettobauland, 172.228qm Erschließung und 36.724 qm Grün.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Durch eine Verschärfung der rechtlichen Vorgaben ist eine Verpflichtung der Erwerber städtischer Grundstücke auf Bereitstellung von Verfügungsflächen nicht mehr zulässig, da es sich dann um eine Baukonzession handeln würde. Damit ist, anders als in Kronsberg- Mitte und -Nord, im Bereich Kronsberg- Süd zur Vermeidung vergaberechtlicher Konsequenzen keine über städtebauliche Verträge geregelte Bereitstellung von Verfügungsflächen durch Erwerber vorgesehen.
Aus Sicht der städtischen Fachverwaltungen wird die konzentrierte Ansiedlung benötigter Einrichtungen an geeigneter Stelle innerhalb städtischer Gebäude (Schule) oder an zentraler Stelle (Stadtteileingang östlich Stadtbahnendpunkt Messe- Ost) innerhalb privater Gebäude favorisiert.

TOP 3.1.2.
Einrichtung eines Bolzplatzes nahe Seelhorster Garten
(Drucks. Nr. 15-2132/2017)

Bezirksratsfrau Volland trug folgende Anfrage vor:


Ein Anwohner der Straße An der Hahnenburg hat der Verwaltung im Juni 2017 Vorschläge bzgl. eines Bolzplatzes nahe des Wohngebietes Seelhorster Garten gemacht, weil Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich eine entsprechender Platz fehlt. Zum einen wurde der ehemalige und jetzt ungenutzte Parkplatz der LHH (OE 23.03) an der August-Madsack-Straße als vielleicht geeigneter Ort vorgeschlagen, zum anderen das Grundstück Ecke Bemeroder Straße / Döhrbruch / Zugang Kolonie Hahnenburg (Gemeinschaftsbesitz Kirchröder Kirchengemeinden).


Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist eine (Zwischen-)Nutzung einer der Flächen als Bolzplatz umsetzbar oder warum nicht?
2. Wie sind beide Standorte bzgl. des Konfliktpotenzials mit der Nachbarschaft zu beurteilen?
3. Sind in der weiteren baulichen Entwicklung im Bereich Seelhorster Garten Bolzplätze geplant (potenzielle B-Pläne Hahnenburg, ggf. perspektivische Nachnutzung Madsack-Gelände) und könnte so evtl. eine Zwischennutzung später durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden?

-Beantwortet

Stadtbezirksmanager Pilarski beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Eine (Zwischen-) Nutzung der vorgeschlagenen Flächen als Bolzplatz kommt aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. Der eine Standort liegt auf einem nicht im Besitz der LHH befindlichen Grundstück, das im Bebauungsplan Nr. 1513 als Dauerkleingärten festgesetzt ist; der andere Standort befindet sich auf einem der Stadt gehörenden Grundstück, das im B-Plan 572 als Verkehrsfläche festgesetzt ist. In beiden Fällen wäre der Bau eines Bolzplatzes somit planungsrechtlich nicht zulässig. Zudem ist zu bedenken, dass der Bau eines Bolzplatzes aufgrund der einzuhaltenden sehr hohen Sicherheitsstandards mit entsprechend hohem Investitions- und Unterhaltungsaufwand verbunden wäre, so dass eine solche Investition in ein Provisorium aus Sicht der Verwaltung nicht zu vertreten wäre.

Antwort zu Frage 2:
Bei beiden Standorten wäre das Konfliktpotential mit der Nachbarschaft aufgrund der Abstände zur Bebauung wohl eher als gering einzuschätzen.

Antwort zu Frage 3:
Da es zu einer weiteren baulichen Entwicklung im Bereich Seelhorster Garten / Hahnenburg / Nachnutzung Madsack noch keine Pläne gibt, kann auch über weitere Planungen hinsichtlich zusätzlicher Bolzplätze noch keine Aussage gemacht werden. Generell ist aber anzumerken, dass das Umfeld des Seelhorster Gartens mit den beiden Bolzplätzen Seelhorster Allee und Spargelacker vergleichsweise gut ausgestattet ist.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
Reinigung der Sporthalle Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-2133/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über die Durchführung der Reinigung der Sporthalle in der Grundschule Wasserkampstraße.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welches Unternehmen ist für die Reinigung der Sporthalle zuständig?

2. Wie oft wird diese pro Woche gereinigt?

3. Sind regelmäßige Grundreinigungen vorgesehen? Wenn ja, wie oft werden diese durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zur Frage 1:
Die Sporthalle und das Schulgebäude der Grundschule Wasserkampstraße werden seit dem 01.08.17 durch die Firma Schmalstieg aus Hannover gereinigt. Die Vergabe erfolgte im Juli 2017 durch öffentliche Ausschreibung für eine Interimsphase von 7 Monaten. Der Grund dafür ist, dass der Vertrag mit dem bisherigen Reinigungsunternehmen wegen massiver Probleme mit der Reinigungsqualität beendet werden musste. Die Verhandlungen mit dem bisherigen Reinigungsunternehmen im ersten Halbjahr 2017 über die mangelhafte Reinigungsqualität hatten keine Verbesserung zur Folge.

Antwort der Verwaltung zur Frage 2:
Der Sportbereich wird 5x wöchentlich montags bis freitags gereinigt gemäß dem üblichen Leistungsverzeichnis für die städtischen Schulen. Die Reinigung findet im Zeitraum zwischen 22 Uhr nach dem Vereinssport und 7:30 Uhr vor dem Schulsport durch das Reinigungsunternehmen statt.
Der Sporthallenbelegungsplan dieser Schule sieht vor, dass die Sporthalle neben der Schulnutzung jeden Abend durch Vereine (Tischtennis, Turnen, Basketball, Yoga) genutzt wird. Darüber hinaus finden an den Wochenenden regelmäßig Tischtennis-Punktspiele statt.


Antwort der Verwaltung zur Frage 3:
Auch in der Grundschule Wasserkampstraße werden an 10 Tagen pro Jahr Maßnahmen der Ferienreinigungen durchgeführt. Dabei werden im Sportbereich auch Räume gereinigt, die in der täglichen Unterhaltsreinigung oft nicht zugänglich sind, z.B. die Geräteräume der Sporthallen. Daneben können auch Sanitärbereiche intensiver gereinigt werden. Die jeweiligen Abstimmungen über die konkreten Reinigungsbedarfe im Rahmen der Ferienreinigungen erfolgen zwischen der Schule und dem Reinigungsunternehmen. Die Maßnahmen der Ferienreinigungen müssen sehr häufig mit der intensiven Nutzung der Sporthalle in den Schulferien zeitlich koordiniert werden. Durch die intensive Nutzung der Sporthalle in den Ferien kann es vorkommen, dass einzelne, in dieser Zeit vorgesehenen Reinigungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. Weitere Grundreinigungen wurden in den vergangenen Jahren im Sportbereich dieser Schule während des Schulbetriebes bzw. außerhalb der Ferienzeit nicht durchgeführt. Zu bedenken ist dabei, dass derartige Grundreinigungen zeitintensiv sind und die Sporthalle an diesen Tagen für den Schulsport nicht nutzbar ist.

TOP 3.2.2.
Kinderfeuerwehren
(Drucks. Nr. 15-2134/2017)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee trug folgende Anfrage vor:


Für die gewünschte und zur Nachwuchsgewinnung wichtige Einrichtung von Kinderfeuerwehren ist seitens der Verwaltung für deren Ausstattung kein Geld im gegenwärtigen Haushalt vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum gibt es dann für die Aufstellung der Kinderfeuerwehren keine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt?
2. Wer kommt für die entstehenden Kosten für die Aufstellung und vor allem der Ausstattung der Kinderfeuerwehren auf?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Kinderfeuerwehren sind ein wichtiger, beinahe alternativloser, Baustein zur Nachwuchssicherung in der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover. Sie sollen Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren für das frühzeitige spielerische Erleben von Feuerwehr begeistern. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr als unselbständige Abteilung einer Ortsfeuerwehr ergibt sich aus § 11 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 11 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover. Ziel der Freiwilligen Feuerwehr Hannover ist es, in allen 17 Ortsfeuerwehren eine Kinderfeuerwehr zu etablieren. Zurzeit engagieren sich mehr als 200 Kinder in 15 Kinderfeuerwehren. Die Entscheidung, ob sie eine Kinderabteilung einrichten, treffen die Ortsfeuerwehren in eigener Zuständigkeit.

Die Arbeit der Kinderfeuerwehren regelt sich nach Ziffer 1.3 des Runderlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 05.01.2011 (Nds. MBl. S. 18). Demnach findet eine feuerwehrtechnische Ausbildung in den Kinderfeuerwehren nicht statt. Die Kinder sind vielmehr spielerisch und sportlich zu beschäftigen, ihre Teamfähigkeit und ihre sozialen Kompetenzen sollen gefördert werden und es sollen Themen wie Brandschutz-, Verkehrs- oder Gesundheitserziehung sowie Umweltschutz kindgerecht vermittelt werden.


Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Die Darstellung, dass für die gewünschte und zur Nachwuchsgewinnung wichtige Einrichtung von Kinderfeuerwehren seitens der Verwaltung keine finanziellen Mittel im Haushalt vorgesehen wären, trifft nicht zu. Seit der Gründung der ersten Kinderfeuerwehren in den Ortsfeuerwehren werden aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Hannover unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände, die für die Arbeit der Kinderfeuerwehren notwendig sind, zentral beschafft.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wird vom Stadtkinderfeuerwehrwart zentral und von den Ortsbrandmeistern dezentral für die jeweilige Ortsfeuerwehr ein jährlicher Bedarfsplan erstellt, der sowohl die benötigten Sachen als auch die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel beinhaltet. Dieser angemeldete Bedarf fließt dann in die Haushaltsverhandlungen des Fachbereichs Feuerwehr mit dem Fachbereich Finanzen ein.

In den letzten Jahren konnten daher u.a. folgende Ausrüstungsmaterialien und Gegenstände beschafft werden:

- Warnwesten für jedes Mitglied mit Aufdruck „Kinderfeuerwehr Hannover“ für eine bessere Sichtbarkeit der Kinder bei gemeinsame Ausflügen,
- Erste-Hilfe-Rucksack für jede Kinder- und Jugendfeuerwehr (gemeinsame Nutzung),
- Verbrennungsdreieck für jede Kinderfeuerwehr zur Brandschutzerziehung,
- Malbücher für jedes Mitglied zur Brandschutzerziehung,
- Fußball für jede Kinderfeuerwehr,
- Quizblöcke „Was-ist-Was“ - Feuerwehr für jede Kinderfeuerwehr zum Zeitvertreib,
- Bücher „Spiele zu Beginn und Ende einer Gruppenstunde“ für die Gestaltung der Dienste für jede Kinderfeuerwehr,
- Ausbildungsordner für jede Kinderfeuerwehr,
- Auszeichnung Kinderflämmchen, Kinderflämmchen-Ausweise, Brandfloh für die Ausbildung/Verleihung,

In diesem Jahr wurden u.a. ein Brandhaus für die Stadtkinderfeuerwehr zur Brandschutzerziehung (Kosten rund 1.200 Euro), ein Infopavillon zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Kosten rund 1.750 Euro, gemeinsame Nutzung mit Jugendfeuerwehr) sowie 55 Kindersitze (Kosten rund 550 Euro) für jede Kinder- und Jugendfeuerwehr zum Transport von Kindern in den Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr beschafft.

Die für derartige Beschaffungsmaßnahmen vorhandenen Mittel belaufen sich auf jährlich rund 4.500 Euro.

Darüber hinaus erhält jede Ortsfeuerwehr aus Haushaltsmitteln jährlich einen zweckgebundenen Zuschuss zur Förderung der Kameradschaft in Höhe von 15 Euro pro Mitglied der Kinderfeuerwehr. Mit diesen Mitteln werden z.B. kleinere Ausflüge finanziert.

Größere Gemeinschaftsveranstaltungen, wie z.B. Wochenendfreizeiten oder die Teilnahme an Zeltlagern finanzieren sich aus Eigenmitteln der Mitglieder, durch Zuschüsse eingetragener Fördervereine sowie durch die Unterstützung der Stadtbezirksräte. Außerdem wird von der Möglichkeit, für Gemeinschaftsveranstaltungen, wie zum Beispiel dem Stadtzeltlager der Kinder- und Jugendfeuerwehr, öffentliche Zuschüsse aus verschiedenen Förderprogrammen zu erhalten, rege Gebrauch gemacht.

Aus dem bereits in der Einleitung dargestellten Umstand, dass in den Kinderfeuerwehren eine feuerwehrtechnische Ausbildung auf Grund der Regelungen des Runderlasses des MI sowie der feuerwehrunfallversicherungsrechtlichen Vorgaben nicht stattfinden darf, erklärt sich, dass für die Kinder keine Dienst- bzw. Schutzbekleidung (wie zum Beispiel in der Jugendfeuerwehr) beschafft werden muss. Gleichwohl wird nicht verkannt, dass sich die Mitglieder der Kinderfeuerwehr in einem hohen Maß über einheitliche Bekleidung mit ihrer Ortsfeuerwehr identifizieren. In Ermangelung einer landesweit oder gar bundesweit einheitlichen Regelung, wie es sie bei der Schutzkleidung der Deutschen Jugendfeuerwehr gibt, wurden von den meisten Ortsfeuerwehren T-Shirts und Base-Caps als eine Art „Dienstkleidung“ beschafft. Die Finanzierung erfolgte aus eigenen Mitteln der Ortsfeuerwehren, aus Zuschüssen der Fördervereine und in vielen Fällen auch aus Zuschüssen der Stadtbezirksräte. Außerdem beschaffte der Förderverein der Kinder- und Jugendfeuerwehr Hannover e.V. im Jahr 2016 für alle Mitglieder der Kinderfeuerwehren warme Winterwollmützen.

Antwort zu Frage 2:
Für die Aufnahme des Dienstbetriebes einer Kinderfeuerwehr sind die erforderlichen Liegenschaften und Ausrüstungsgegenstände, zum Beispiel für die Brandschutzerziehung, in den Ortsfeuerwehren grundsätzlich vorhanden. Wie oben bereits dargestellt, wird hier vom Fachbereich Feuerwehr punktuell und bedarfsgerecht nachgesteuert.

Im Übrigen unterstützt die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) die Gründung von Kinderfeuerwehren mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro, der als „Startzuschuss“ gewährt wird.

TOP 3.2.3.
Versetzung von Gymnasiallehrern an Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-2135/2017)

Nach den Sommerferien wurden zahlreiche hannoversche Gymnasiallehrer an Grundschulen auch in unseren Stadtbezirk versetzt. Dies führt dazu, dass die Stundenpläne, die vor den Sommerferien ausgearbeitet wurden, nun hinfällig sind und komplett überarbeitet werden müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung aller Grundschulen aktuell in unserem Stadtbezirk in Folge der Versetzungen und wie hoch war sie im vergangenen Schuljahr?
2. Wie wird garantiert, dass die Gymnasiallehrer für die pädagogischen Aufgaben an den Grundschulen ausreichend qualifiziert und damit auch eine wirkliche Unterstützung sind?
3. Wie lange müssen die Gymnasiallehrer an den Grundschulen bleiben um die Unterrichtsversorgung sicher zu stellen?


-Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesschulbehörde zur Beantwortung weiter geleitet.

Die Antwort der Niedersächsischen Landesschulbehörde - Regionalabteilung Hannover Unterrichtsversorgung und Personalplanung- lautet wie folgt:

Die Unterrichtsversorgung der angefragten Schulen ( Grundschule Wasserkampstraße, Grundschule Kronsberg, Grundschule An der Feldbuschwende und Grundschule Am Sandberge) liegt jeweils bei ca. 100% nach Abordnung aus der IGS Kronsberg in Höhe von 39 Stunden an drei der genannten Schulen. Ein Gymnasium ist bezüglich der Abordnungen nicht betroffen.

Abordnungen erfolgen aus Gründen der Unterrichtskontinuität meistens über ein Jahr. Die Interessenvertretungen werden wie üblich bei diesem Personalvorgang beteiligt.

Weiterführende Schulen arbeiten sehr häufig im Rahmen eines guten Übergangs der Schülerinnen und Schüler in den Sekundar-I-Bereich mit Grundschulen zusammen.
Insofern kennen sich Lehrkräfte häufig schon durch gegenseitige Hospitationen in den Schulen. So dass im Wesentlichen in unterschiedlichen regionalen Bezügen keine Schwierigkeiten bei Abordnungen bezogen auf die Unterrichtspraxis bestehen. Die Gymnasiallehrkräfte sind für die Wahrnehmung von Aufgaben im Fachunterricht an den Grundschulen hinreichend qualifiziert.
Die in den Schulen dokumentierten schulinternen Curricula bieten eine gute Orientierung für den zu erteilenden Unterricht.

Es gab viele positive Rückmeldungen an die Niedersächsische Landessschulbehörde bezogen auf den Unterricht von Lehrkräften mit dem Lehramt Gymnasium an Grundschulen, da sowohl die Grundschüler vom Unterricht profitierten, als auch die beteiligten Lehrkräfte durch neue Erfahrungen in der Unterrichtspraxis.

TOP 3.2.4.
Reinigung des Feuerwehrhauses
(Drucks. Nr. 15-2136/2017)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:


Die Feuerwehrhäuser der freiwilligen Feuerwehren sind Liegenschaften der Stadt Hannover und werden im Rahmen des städtischen Haushalts finanziert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welches Dienstleistungsunternehmen ist mit der Reinigung des Feuerwehrhauses in unserem Stadtbezirk beauftragt oder werden sie durch die Stadt selbst gereinigt?

2. Welche Kosten entstehen dadurch jährlich?

3. In welchem Rhythmus wird das Feuerwehrhaus gereinigt?


-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Gemäß dem § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetztes hat die Landeshauptstadt Hannover u.a. eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Darunter fällt auch die Bereitstellung von Feuerwehrhäusern für die Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Hannover.

Die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover gliedert sich in 17 Ortsfeuerwehren, wovon drei im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode beheimatet sind. Die Ortsfeuerwehr Wülferode ist im Feuerwehrhaus Wülferode, die Ortsfeuerwehren Bemerode und Kirchrode im gemeinsamen Feuerwehrhaus Bemerode-Kirchrode untergebracht.

Die Pflege des jeweiligen Feuerwehrhauses, der vor Ort stationierten Fahrzeugtechnik, der Geräte und Armaturen sowie der Schutzbekleidung wird von den Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehr durchgeführt.

Die Ortsfeuerwehren verstehen dies seit jeher als wichtigen Teil der Gemeinschaftsarbeit, der mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr verbunden ist.

Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
In dem Gebiet des Stadtbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode liegen zwei Feuerwehrhäuser. Mit der Reinigung beider Feuerwehrhäuser ist kein Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Die Reinigung wird durch die Angehörigen der ansässigen Ortsfeuerwehren, also durch die Stadt selbst durchgeführt.

Antwort zu Frage 2:
Da die Reinigung der Feuerwehrhäuser nicht an ein Dienstleistungsunternehmen vergeben ist, entstehen der Landeshauptstadt Hannover lediglich Kosten für den Erwerb von Reinigungsmitteln und -gerät. Eine direkte Zuordnung der Kosten auf die drei Ortsfeuerwehren im Stadtbezirk ist nicht möglich.

Antwort zu Frage 3:
Über den Reinigungsrhythmus sowie Art und Umfang der Maßnahmen entscheidet der Ortsbrandmeister der jeweiligen Ortsfeuerwehr.

TOP 3.2.5.
Hundeauslauf am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2137/2017)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:


Laut Änderungsantrag zum Hundeauslauf am Kronsberg (Drucksache-Nr. 15-0952/2015) vom 10.06.2015 und Entscheidung der Verwaltung (DS15-1375/2015 S1) sollte die Beschilderung der Hundeauslaufwege und Hundeauslaufflächen vor Ort vervollständigt bzw. erneuert werden. Auf erneute Anfrage der CDU Fraktion (Drucksache-Nr. 15-1200/2016) vom 08.06.2016 wurde von der Verwaltung der Termin Herbst 2016 in Aussicht gestellt.
Nach heutigem Kenntnisstand wurde die Entscheidung der Verwaltung aus dem Jahr 2015 nach nunmehr über zwei Jahren immer noch nicht umgesetzt.

Wir fragen daher die Verwaltung erneut:

1.) Weshalb ist bisher keine Umsetzung der versprochenen Maßnahmen erfolgt?
2.) Wann ist mit einer Vervollständigung bzw. Erneuerung der Beschilderung zu
rechnen?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort zu Frage 1:
Die versprochenen Maßnahmen sind weitgehend umgesetzt.
Die neue Beschilderung der Hundeauslaufwege auf dem Kronsberg ist bereits erfolgt. Es fehlen lediglich noch einige Schilder auf der großen Hundeauslauffläche. Die Karten im Internet unter hannover.de sowie die abrufbaren Karten unter Hannover-Gis.de sind aktualisiert.

Antwort zu Frage 2:
Die noch fehlenden Schilder der Hundeauslauffläche werden so schnell wie möglich ergänzt, spätestens bis Ende 2017.
Leider werden auf dem Kronsberg laufend Schilder beschmiert oder übermalt. Diese zu erneuern, ist aufgrund von Personalkapazitäten nicht immer zeitnah möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.

TOP 3.2.6.
Erhöhung Kita-Gebühren
(Drucks. Nr. 15-2138/2017)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:


In der Landeshauptstadt Hannover sind durch mehrheitlichen rot-grünen Ratsbeschluss (Beschlussdrucksache Nr. 2093/2015) die Kita-Gebühren zum 01. August 2017 erhöht worden. Der Kita Stadtelternrat nahm die Erhöhung zum Anlass eine Online Petition (Kita Qualität steigern, Elternbeiträge abschaffen) zu starten. Die Online Petition hat mittlerweile deutlich über 3000 Unterstützer, davon nahezu 2500 aus Hannover.
Mit dem Krippen - und Kindergartenstart zum 01. August 2017 äußert weiterhin auch in unserem Stadtbezirk eine Vielzahl von betroffenen Familien ihren Unmut und ihr Unverständnis über die Erhöhung der Kita-Gebühren. Nach wie vor sorgt die neu eingeführte höchste Beitragsstufe 7 für viel Gesprächsstoff, da diese Stufe eine drastische Gebührenerhöhung von über 20% gegenüber der bisherigen höchsten Beitragsstufe 9 beinhaltet. Betroffen sind vornehmlich Familien, die als Gering- oder Normalverdiener und nicht als Topverdiener gelten.
Unsere Anfrage (DS15-1014/2017) vom 10.05.2017, insbesondere die Frage 1 und 2, wurde von der Verwaltung leider nicht bzw. unzureichend beantwortet. Auch wenn das im Fachbereich Jugend und Familie eingesetzte EDV-Verfahren zur Berechnung der Entgelte nicht die Möglichkeit bietet eine Auswertung auf Stadtbezirksebene vorzunehmen, bitten wir stattdessen die Verwaltung um eine manuelle Auswertung für unseren Stadtbezirk.

Wir fragen daher erneut die Verwaltung:
1. Wie hoch ist der Anteil der Familien im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, die sich durch die neu eingeführten Beitragsstufen besser stellen und dadurch einen geringeren monatlichen Elternbeitrag zahlen?
2. Wie hoch ist der Anteil der Familien im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, die sich durch die neu eingeführten Beitragsstufen schlechter stellen und dadurch einen höheren monatlichen Elternbeitrag zahlen? Wie viele Familien sind davon der höchsten Beitragsstufe 7 zuzurechnen?
Beantwortet
Stadtbezirksmanager beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu 1. und 2.:
Derzeit läuft die Berechnung und Festsetzung der von den Eltern zu leistenden Entgelte. Anzumerken ist hier, dass einige große Kita-Träger (DRK, GGPS, AWO und Stephansstift) die Berechnung der Entgelte auf der Basis der Entgeltregelung selbst vornehmen und dem Fachbereich Jugend und Familie im Anschluss lediglich das Ergebnis, also die Einstufung, mitteilen. Aufgrund fehlender Unterlagen und Rückfragen wird die vollständige Berechnung und Einstufung der Eltern nicht vor Anfang Dezember abgeschlossen sein. Die Verwaltung beabsichtigt dann eine Auswertung für das gesamte Stadtgebiet vorzunehmen.
Kleinräumige Auswertungen oder Auswertungen auf Stadtbezirksebene ermöglicht das eingesetzte EDV-Verfahren nicht. Dies müsste insgesamt – auch für die anderen Träger – manuell erfolgen. Aufgrund des großen damit verbundenen Aufwandes kann dies nicht geleistet werden. Selbstverständlich kann das Ergebnis der stadtweiten Auswertung auch dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Verfügung gestellt werden.

TOP 3.3.
FDP-Fraktion

TOP 3.3.1.
Dauerhaft überfluteter Radweg zwischen Sophie-Küppers-Straße und Am Heisterholze
(Drucks. Nr. 15-2139/2017)

Vor einigen Monaten wurde zwischen Sophie-Küppers-Straße und der Straße Am
Heisterholze ein Radweg eingerichtet. Zweck dieses Radweges ist es vor allem, die
Verbindung zwischen dem Baugebiet Büntekamp und dem Bünteweg zu verbessern, um so
die Anbindung der Bürger an den öffentlichen Nahverkehr, insbesondere die Buslinie 370,
sicher zu stellen.
Seit vielen Wochen ist dieser Radweg nun bereits überflutet und nicht nutzbar. Außer Frage
steht, dass es in dieser Zeit Perioden mit außergewöhnlich viel Niederschlag gab. Zu
beobachten ist jedoch, dass es nach starken Regenfällen Wochen dauert, bis der Radweg
wieder abtrocknet.
Vor diesem Hinter rund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass der Radweg dauerhaft überflutet und nicht nutzbar
ist?
2. Gibt es Planungen, die Entwässerung des Radweges zu verbessern oder auf anderem
Wege Abhilfe zu schaffen?
3. Wie sehen diese Planungen aus?

-Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Dauereinstau und die Nutzungseinschränkung waren hier bei Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (67) nicht bekannt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Entwässerung des wassergebundenen Geh- und Radwegs mit seinem Dachgefälle funktioniert einwandfrei.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Das einstauende Wasser kommt vom östlich angrenzenden Baugrundstück für das Flüchtlingswohnheim ´Am Heisterholze `.
Diese ungewollte Entwässerung/Einleitung in unseren Grünzug wird kurzfristig durch bauliche Lösungen abgestellt.
Derzeit entwickeln die beteiligten Fachbereiche Planen und Stadtentwicklung (61.4); Tiefbau (66.11) mit der Stadtentwässerung (68.13) unabhängig vom Baufortgang des Flüchtlingswohnheims eine gemeinsame Lösung zur Grundstücksentwässerung und werden diese zeitnah umsetzen.

TOP 3.4.
der SPD-Fraktion

TOP 3.4.1.
Regenwasser in der Mehrzweckhalle
(Drucks. Nr. 15-2150/2017)

Bezirksratsfrau Ehlich trug folgende Anfrage vor:


Das unbeständige Wetter mit heftigen, teilweise auch unwetterartigen Regenfällen sorgte bereits für den 4. Wassereinbruch in die Mehrzweckhalle in Wülferode in diesem Jahr. Größere Wasserschäden, gerade am Hallenboden, konnten nur durch den freiwilligen und unermüdlichen Einsatz einiger HelferInnen vermieden werden. Ihnen ist es zu verdanken, dass die Wassermassen umgehend nach dem Eindringen aufgenommen wurden und nicht erst beim nächsten Training bemerkt worden wären. Ansonsten hätte sich wohl der Hallenboden großflächiger angehoben und nicht wie bereits geschehen an Einzelnen kleineren Stellen.
Dieser Einsatz der HelferInnen war ebenfalls am 26. August nach dem wegen des Unwetters abgebrochenen Open-Air Rockkonzert von Nöten. Auch an diesem Tag drang auf einer Länge von gut 10 Metern Wasser in die Halle, sowie auch in den Vorraum und die Herrengarderobe ein. Dadurch bedingt konnte das Rockkonzert auch nicht in die Halle verlegt werden, da die Unfallgefahr zu groß gewesen wäre.
Ursache scheint nach einer Inaugenscheinnahme die Konstruktion und Dimensionierung der Regenrinnen und Regenrohre zu sein. Die Regenrinnen liegen auf dem Dach der Mehrzweckhalle auf den Wänden auf. Dadurch bedingt steigt bei Starkregen der Wasserspiegel in den Rinnen an und läuft dann, auf Grund fehlender Abdichtung zwischen der Regenrinne, Dachpappe und Stahlträger vorbei am Mauerwerk und in die Halle hinein. Zusätzlich werden die Regenrohe durch Laub und ähnliches regelmäßig verstopft. Unklar ist auch ob die Bodenanschlüsse noch frei sind, oder durch Wurzeln zugewachsen sind. Sollten diese Probleme nicht schnellstens behoben werden, droht ein dauerhafter Schaden an der Bausubstanz und eine damit einhergehende Sperrung der Einzigen überdachten Sport- und Veranstaltungsfläche in Wülferode.

Fragen an die Verwaltung:
Welche geeigneten Maßnahmen erachtet die Verwaltung als notwendig, um weitere Wassereinbrüche in der Mehrzweckhalle in Zukunft zu unterbinden?

-Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die beschriebene Einbausituation und der Zustand der Dachrinnen ist aus Sicht der Verwaltung unbefriedigend. Eine Neuverlegung der Dachrinnen an die Traufen-Außenseiten wird zurzeit geprüft. Zusätzlich wird der Zustand und das Abflussvermögen der Fallrohre und Grundleitungen überprüft.

TOP 3.4.2.
Risse im Mauerwerk der Mehrzweckhalle
(Drucks. Nr. 15-2152/2017)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:


Bei einer Inaugenscheinnahme der Mehrzweckhalle in Wülferode konnten auf der dem Eingang gegenüberliegenden Hallenseite an beiden Ecken Risse ausgemacht werden. Diese gehen über mehrere Ziegelreihen. Hierbei ist nicht nur der Putz gebrochen. Die Risse gehen auch durch zahlreiche Ziegel. Mindestens an einer Außenecke konnten auch dort Risse durch Putz und Ziegel wahrgenommen werden. Auch wenn nicht immer alle Risse beunruhigend sein müssen, so ist die aktuelle Situation für Laien nicht zwingend befriedigend. Mindestens erscheint es notwendig eine eventuell weitere Rissausbreitung durch entsprechende Fachleute beobachten zu lassen.
Fragen an die Verwaltung:
1. Wann wurden die oben beschriebenen Beobachtungen durch Fachpersonal das letzte Mal in Augenschein genommen?
2. Wie beurteilt die Verwaltung diese?
3. Müssen hier weitere Maßnahmen ergriffen werden?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort zu Frage 1:
Der Zustand der feinen Risse gab in der Vergangenheit keinen Anlass zu genauerer Inaugenscheinnahme.
Antwort zu Frage 2:
Die Ursache der Risse liegt wahrscheinlich in thermisch bedingten Längenänderungen in der Ziegelfassade (Ausdehnung im Sommer, Zusammenziehen im Winter). Lange Mauerwerksabschnitte ohne Dehnungsfugen neigen zur Rissbildung in den Eckbereichen. Die Risse sind unkritisch, solange sie nicht zum Ausbrechen von einzelnen Steinen oder Mauerwerksabschnitten führen.
Antwort zu Frage 3:
Durch eine Fachfirma werden Gipsmarken an den Rissen angebracht. Für weitere Maßnahmen gibt es zurzeit aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass. Der Fassadenzustand und die Rissbewegungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

TOP 3.4.3.
Verblasste Radweg-Piktogramme
(Drucks. Nr. 15-2153/2017)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:


Um beim Abbiegen mit Kraftfahrzeugen auf Zweirichtungsradwege und dem damit einhergehenden möglichen Radverkehr aus der Gegenrichtung aufmerksam zu machen, wurden an Kreuzungen, Einmündungen sowie an Ein- und Ausfahrten Piktogramme mit Fahrrad und zwei entsprechenden Richtungspfeilen aufgebracht. Durch Witterungseinflüsse bedingt verblassen diese und müssen regelmäßig erneuert werden. Dies scheint an einigen Stellen im Stadtbezirk (z.B. Einfahrt Supermarktparkplatz Wülferoder Str., Kattenbrookstrift oder auch Oheridentrift) allerdings einige Zeit zurückzuliegen.
Fragen an die Verwaltung:
1. Wer kontrolliert in welchen Abständen die Fahrbahnmarkierungen, gerade auch der Nebenanlagen im Stadtbezirk?
2. Wird dabei auch auf die korrekte Beschilderung der Warte- und Stoppschilder einmündender Nebenstraßen mit dem Zusatzzeichen 1000-32 geachtet?
3. Wer wäre für den Bezirksrat sowie Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner in der Verwaltung um entsprechende Stellen mitzuteilen?
-Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Die Fahrbahnmarkierungen werden im Rahmen der routinemäßigen Begehung kontrolliert.

Antwort zu Frage 2:
Die routinemäßige Begehung der Straßenerhaltung 66.33 erfasst beschädigte und verblichene Verkehrszeichen nach StVO.
Korrekte Beschilderung erfolgt gemäß verkehrsbehördlicher Anordnung der Straßenverkehrsbehörde.

Antwort zu Frage 3:
Beschwerden oder Hinweise zu beschädigten Verkehrszeichen und Markierungen nehmen der Bürgerservice des Fachbereich Tiefbau unter der Ruf-Nr. 168-41122 sowie unter der Email: Buergerservice-Tiefbau@Hannover-Stadt.de entgegen. Von dort werden die entsprechenden Stellen informiert.


Protokollantwort auf die Nachfrage zu Frage 1 der Anfrage 15-2153 bezüglich Intervalle der Straßen- bzw. Radwegebegehung:

Die Begehungsintervalle von Radwegen richten sich nach der Einstufung der jeweiligen Straßenkategorie.

- Straßen / Fußgängerzonen der Innenstadt, die wöchentlich begangen werden,
- Hauptverkehrsstraßen in monatlichem Rhythmus
- Straßen in vierteljährlichem Rhythmus

Eine Aufzählung der „Hauptverkehrsstraßen“ wurde an den Interkreis verschickt.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:
-Beschilderungssituation Hundeauslaufflächen auf dem Kronsberg

-Durchgeführt von 19:51 -19:54 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
14. Juni 2017

-16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk: Bericht der Verwaltung
-Keine Berichtspunkte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Pilarski informiert zu diesen Themen:
-Schäden in der Hedwigsstraße
-Aktuelle Situation Schaukästen an der Brabeckstraße

-Stadtbezirksmanager Pilarski informierte


TOP 8.
VERWALTUNGSVORLAGEN (ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN)

TOP 8.1.
Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
„Hannover als Landeshauptstadt entdecken und kennen lernen“

(Drucks. Nr. 15-2185/2017)

Antrag,

aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
das Projekt: "Hannover als Landeshauptstadt entdecken und kennen lernen“
mit einem Betrag bis zu 2649,20 € zu unterstützen.

-Einstimmig


TOP 8.2.
Besetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2188/2017)

Antrag,

folgende Besetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode festzustellen:

Bisher
Neu
unbesetzt
Frau Klingenberg - Auoes


-Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Entfernung Zaunelement Radüberfahrt Bemeroder Straße Höhe Seelhorster Allee

(Drucks. Nr. 15-2160/2017)
Bezirksratsfrau Volland verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob am Radweg-Übergang Bemeroder Straße/ Seelhorster Allee nahe Haltestelle das 1,2 Meter breite Zaunelement direkt neben dem Übergang entfernt, der Durchgang so verbreitert und für den Radverkehr leichter passierbar gemacht werden kann. Die ausgebliche-nen Hinweisschilder auf den Radverkehr am Hochbahnsteig Seelhorste Allee in Fahrtrichtung Kronsberg sind zu erneuern.“







-Einstimmig


TOP 9.1.2.
Verlegung des Hundetütenspenders Schwarze Worth / Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2162/2017)

Bezirksratsfrau Kramarek verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung verlegt den Hundetütenspender Schwarze Worth /Wülfeler Straße an die
gegenüberliegende Straßenseite, hin zum Eingang in den dortigen Grünbereich zur Seelhorst und sorgt für eine organisierte Patenschaft und dadurch regelmäßige Befüllung mit Tüten.

-Einstimmig


TOP 9.1.3.
Sinnvolles Setzen von Pollern auf und im Anschluss Fahrradstraße Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2163/2017)

Bezirksratsfrau Volland verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag


Die Verwaltung möge zusammen mit dem Fahrradbeauftragten prüfen, im Überfahrbereich Feldbuschwende an beiden Enden einen Poller mittig des gepflasterten Weges einzusetzen, im Verlauf der Fahrradstraße an beiden Enden der Querung Wülferoder Straße jeweils einen Poller zu entfernen und den verbleibenden in der Mitte der Fahrradstraße einzusetzen sowie auch am Ende der Fahrradstraße am Eingang Kattenbrook-Park einen Poller zu entfernen und den verbleibenden in der Mitte des Weges einzusetzen, immer so, dass eine Durchfahrt von PKW weiterhin ausgeschlossen wird.


Von Links: Feldbuschwende, Eingang Kattenbrook-Park, Fahrradstraße Querung Wülferoder Straße

-9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Fehlende Straßennamenschilder (offizielle Bezeichnung: Richtzeichen 437)
(Drucks. Nr. 15-2164/2017)

Bezirksratsherr Zimmermann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Bemerode an der Ecke Brabeckstr. / Wülferoder Str. / Wülfeler Str. die dort fehlenden Straßennamenschilder für den Beginn der Brabeckstr. und der Wülfeler Str. anzubringen.

-Einstimmig


TOP 9.2.2.
Ampelschaltung Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-2165/2017)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat wird gebeten, wie folgt zu beschließen:
Die Veraltung wird aufgefordert, die Ampelschaltung im Bereich der Kreuzung Bemeroder Straße/Döhrbruch zu optimieren oder, zu mindestens in der Nacht, auszuschalten.


-Einstimmig


TOP 9.2.3.
Graffiti
(Drucks. Nr. 15-2167/2017)

Bezirksratsherr Zimmermann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird nochmals gebeten, die politischen und provozierenden Graffitis an der Mauer des Kinderspielplatzes an der Weinkampswende (Kronsberg) zu entfernen.


-Einstimmig


TOP 9.2.4.
Umgestaltung Einfahrtsituation Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2209/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in wie weit für diese Maßnahme noch vorhandene Haushaltsmittel vorhanden sind oder ob Mittel aus dem Haushalt für Grunderwerb und Herstellung umgeschichtet werden können.
Gleichzeitig bitten wir um die Erstellung eines Zeit-und Umsetzungskonzepts für die Umsetzung dieser Maßnahme.

-Einstimmig


TOP 9.3.
Interfraktionell

TOP 9.3.1.
Errichtung einer Sitzbank auf dem Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2187/2017)

Bezirksratsherr Wahl verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sitzbank (bevorzugt aus Holz) auf der Kuppe des Kronsberges (in der Nähe der dort liegenden, größeren Steine) zu errichten. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte aus dem entsprechenden Programm der Landeshauptstadt Hannover, sowie zur anderen Hälfte aus den Mitteln des Bezirksrates.

-Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Verwendung eigener Haushaltsmittel: Anträge auf Zuwendungen
(Drucks. Nr. 15-2353/2017)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Dem Forum für Kultur und Wissenschaft e.V. in Kirchrode
einen Sachkostenzuschuss aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode in Höhe von bis zu 400 Euro für einen Kultur Monitor zu gewähren.
Es handelt sich hierbei um einen Digital-Bildschirm, der das Kulturprogramm und verschiedene kulturnahe Aktionen aus Kirchrode (und aus dem restlichen Stadtbezirk) für die Öffentlichkeit anzeigen soll und in einem Geschäft am Großen Hillen im Schaufenster stehen soll.
2. Dem Drachenclub „Hannover-hebt-ab“ e.V aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 1000,00 € zu gewähren. Damit soll das jährlich stattfindende Drachenfest auf dem Kronsberg unterstütz
werden. Mit ca. 6000 drachenbegeisterten Besuchern auf der Allmende hat sich dieses Fest gut im Stadtbezirk etabliert.

Nach Abschluss der Projekte oder der Einzelmaßnahme ist alsbald ein kurzer Bericht an den Stadtbezirksrat über den Bezirksbürgermeister, ggf. mit Fotos illustriert zu übermitteln. In diesem soll auch die tatsächliche Finanzierung auf Basis der Original-Abrechnungsbelege beschrieben werden.

-Einstimmig



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.



für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin