Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 21.06.2017

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.06.2017)
Protokoll (erschienen am 16.10.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 10.08.2017

PROTOKOLL

7. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 21. Juni 2017,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.58 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Dickneite) (SPD)
(Stv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Lückert (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfau Pluskota (SPD)
Bezirksratsfrau Schnelle 18.00 - 21.32 Uhr (Gruppe Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
(Bezirksratsfrau Selberg) (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Gruppe Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
Bezirksratsherr Wollenzien (SPD)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bingemer 18.00 - 20.52 Uhr
(Ratsherr Braune)
Ratsfrau Seitz 18.00 - 21.13 Uhr

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bernhardt
Frau Dr. Rupprecht
Frau Senger
Herr Zapke
Herr Selig

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.03.2017 (öffentlicher Teil)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5.1.1. Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten
(Drucks. Nr. 15-1604/2017)

4. Misburger Bad

4.1. Planung Misburger Bad – Beteiligung aller Akteure
(Drucks. Nr. 15-0755/2017)

4.2. Bürger*innenbeteiligung für die Planung des Schwimmbads Misburg
(Drucks. Nr. 15-1274/2017)

4.3. Physiotherapie im Neubau Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-0751/2017 N1)

4.4. Fitness und Physio im Misburg Bad
(Drucks. Nr. 15-1003/2017)

4.5. Neubau eines Schwimmbades in Misburg
(Drucks. Nr. 1221/2017)

4.5.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Neibau Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1691/2017)

4.5.2. Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Planung einer Physiotherapiepraxis
(Drucks. Nr. 15-1692/2017)

4.5.3. Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Planung eines Fitnessstudios
(Drucks. Nr. 15-1693/2017)

4.5.4. Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Planung und Umsetzung eines 50-Meter Beckens mit Trennwand
(Drucks. Nr. 15-1694/2017)

4.5.4.1. Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Planung und Umsetzung eines 50-Meter Beckens mit Trennwand
(Drucks. Nr. 15-1694/2017 N1)

4.5.5. Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Verbindungskanal zwischen Innen- und Außenbecken
(Drucks. Nr. 15-1695/2017)

4.5.6. Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Verzicht auf den Einbau eines Hubbodens im Nichtschwimmerbecken
(Drucks. Nr. 15-1696/2017)

5. A N F R A G E N

5.1. von DIE LINKE./Piraten

5.1.2. Geförderter Wohnungsbau rund um das neue Baugebiet Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-1608/2017)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Baumfällungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1597/2017)

5.2.2. Brandschutz Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1599/2017)

5.2.3. Finanzieller Schaden durch Betreiber „Pellikaan“ beim Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1601/2017)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Zuwendung an die Arbeitsgemeischaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V.
(Drucks. Nr. 15-1398/2017)

6.2. Finanzielle Zuwendung an die Freunde Andertens
(Drucks. Nr. 15-1399/2017)

6.3. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-1264/2017)

6.4. Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld Ost -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0999/2017 mit 3 Anlagen)

6.4.1. Änderungsantrag zu DS 15-0999/2017, Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld Ost - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1697/2017)

6.4.2. Änderungsantrag zu DS 15-0999/2017, Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-1698/2017)

6.4.3. Gemeinsamer Zusatzantrag zur Drucksache 0999/2017, Bebauungsplan Steinbruchsfeld Ost
(Drucks. Nr. 15-1699/2017)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Bebauungsplan Nr. 1835 - Steinbruchsfeld-Ost -
Anordnung der Umlegung
(Drucks. Nr. 0908/2017 mit 1 Anlage)

7.2. Umstrukturierung und Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
(Drucks. Nr. 1247/2017)

7.3. Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Misburg - Anderten
-Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 1332/2017 mit 7 Anlagen)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

9. Informationen über Bauvorhaben

10. A N T R Ä G E

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Ladesäulen für Elektroautos in Neubaugebieten
(Drucks. Nr. 15-1602/2017)

10.1.2. Sanitäre Anlagen im Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1603/2017)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Geschwindigkeitsbeschränkung Am Seelberg
(Drucks. Nr. 15-1605/2017)

10.2.2. Zebrastreifen über die Anderter Str. vor Am Seelberg
(Drucks. Nr. 15-1606/2017)

10.2.3. Prüfung und Untersuchung eines Fernwärmekonzeptes in Misburg
(Drucks. Nr. 15-1607/2017)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zuwendung 05-2017, SGM, Jubiläumsball
(Drucks. Nr. 15-1616/2017)

11.2. Zuwendung 12-2017, K.-Schwitters-Gymnasium, AG-Bereich Band
(Drucks. Nr. 15-1619/2017)

11.3. Zuwendung 13-2017, BSG Anderten, DM im Hallenbosseln
(Drucks. Nr. 15-1621/2017)

11.4. Zuwendung 15-2017, Schützengesellschaft Anderten, Luftgewehranlage
(Drucks. Nr. 15-1622/2017)

11.5. Zuwendung 16-2017, SV Sportfreunde Anderten, mobile Rasensprenger
(Drucks. Nr. 15-1623/2017)

11.6. Zuwendung 17-2017, AWO, Geschirr und Besteck
(Drucks. Nr. 15-1624/2017)

12. Angelegenheiten des Integrationsbeirates

12.1. Neubesetzung im Integrationsbeirat Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1613/2017)

13. Angelegenheiten des Patenschaftskomitees

13.1. Städtepartnerschaftliche Begegnung / Einladung des Vorsitzenden des Patenschaftskomitee nach Flekkefjord (Norwegen)
(Drucks. Nr. 15-1614/2017)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Bezirksratsfrau Kuhn eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Vor der Abstimmung über die Tagesordnung wurde noch eine Sitzungsleitung gewählt, da Herr Dickneite (gesundheitliche Gründe) und Frau Engelhardt (dienstlich verhindert) nicht anwesend sein konnten.
Die Geschäftsordnung des Rates sagt für diesen Fall folgendes aus:

§ 2 Abs (4) GO in Verbindung mit § 32 GO
Ist weder die Ratsvorsitzende oder der Ratsvorsitzende noch eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter anwesend, bestimmt der Rat unter Leitung des an Lebensjahren ältesten, hierzu bereiten Ratsmitgliedes, wer in diesem Fall aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren den Vorsitz übernehmen soll.

Das an Lebensjahren älteste und dazu bereite Mitglied des Bezirksrates war Bezirksratsfrau Kuhn. Sie übernahm die Leitung der Abstimmung.
Gleichzeitig wurde sie zur Sitzungsleitung vorgeschlagen und EINSTIMMIG gewählt.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
  • TOP 8 und 16 wurden abgesetzt
  • TOP 3 (Einwohnerfragestunde) wird gesplittet,
  • TOP 10.2.2. wurde zurückgezogen,
  • TOP 5.1.1. wurde vor TOP 4. gezogen
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.03.2017 (öffentlicher Teil)
Herr Selig wies darauf hin, dass er unter TOP 5.1.1. einen Satz nicht zu Ende geschrieben habe. Bei Ratsfrau Seitz heiße es nach nach "...Lärmschutzwall" dann weiter: "statthaft sei und auf die Rechtmäßigkeit einmal überprüft worden sei".
Ratsfrau Seitz bat um Übersendung eines Papierexemplares der Sitzungen.
Bezirksratsherr Hoare wies darauf hin, dass er bei der Sitzung am 1.3. anwesend war. Dies ist im Protokoll falsch dargestellt.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Eine Einwohnerin aus der Greifswalder Str. wollte wissen, inwiefern sie die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes anregen kann?
Protokollantwort:
Dazu erhielt die Einwohnerin am 03.07.2017 durch die Stadtverwaltung eine schriftliche Antwort der Region Hannover mit folgendem Inhalt:
Jedermann kann die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes bei der Region Hannover,
beantragen.
Kontaktdaten: Region Hannover, Projektgruppe 36.24 / 36.25, Höltystr. 17

30171 Hannover, Telefon: 0511/ 61 62 3139, E-Mail: naturschutz@region-hannover.de.
Einen Rechtsanspruch auf Ausweisung gibt es allerdings nicht.
Der Antrag sollte gut begründet sein und auf die gesetzlich vorgegebenen Kriterien abstellen.

Daneben haben die Gemeinden gemäß § 22 Abs. 1 NAGBNatSchG selbst die Möglichkeit,
Teile von Natur und Landschaft als geschützten Landschaftsbestandteil festzusetzen.


Eine Vertreterin der Naturfreunde Misburg fragte, was für Beschlüsse zu einer planrechtlichen Festsetzung bereits gefasst wurden zum Hafenbecken Misburg und wie viel Zeit man noch habe etwas zu verhindern? Außerdem wolle sie wissen, wer die Naturschutzgutachten in Auftrag gebe.
Herr Bernhardt antwortete, dass es seit Mitte 2016 einen Einleitungsbeschluss für ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes gebe. Dieses Änderungsverfahren gehe durch die politischen Gremien.
Parallel dazu gebe es ein Planfeststellungsverfahren nach dem niedersächsischen Wasserrecht. Dieses Verfahren laufe bei der Region. Es sei ein verwaltungsinternes Verfahren, an dem die Stadt Hannover als Träger öffentlicher Belange gehört werde. Die Stellungnahme der Stadt werde eventuell ebenfalls durch den Bezirksrat gehen. Die Gutachten würden, nach Sichtung der Unterlagen, von den verschiedenen Behörden in Auftrag gegeben.
Bezirksratsherr Tegeder sicherte Unterstützung seitens der SPD im Stadtbezirk zu und einen engen Austausch mit der Ratsfraktion.
Bezirksratsherr Weidemann sicherte gleiches durch die CDU zu und wolle auch in der Eigenschaft als Regionsabgeordneter ein wachsames Auge darauf haben.

Ein Einwohner aus dem Wipperweg erläuterte, dass er nach einem Hauskauf in Kürze leider nicht mehr in das 1. OG kommen würde. Man habe mit einer Architektin nach einem Weg für einen Umbau gesucht und würde gerne einen alten Anbau gegen einen neuen tauschen. Dieser sei allerdings größer als der jetzige und im Garten. Dies sei von der Stadt abgelehnt worden. Er wolle wissen, ob es möglich sei nicht den kompletten Bebauungsplan zu ändern, sondern nur auf dem eigenen Grundstück die Baugrenzlinie um 9 m nach hinten zu verschieben. Hierzu gebe es seines Wissens ein vereinfachtes Bauverfahren.
Herr Bernhardt erläuterte des Verfahren und das es auch die Möglichkeit gebe auf Antrag vom Bebauungsplan eine Befreiung zu erhalten. Dies habe die Verwaltung ihm gegenüber wohl abgelehnt.
Der Einwohner bestätigte dies. Es sei mit der Begründung geschehen, dass die Stadt hier einen Präzedenzfall schaffen würde. Er übergab den Fraktionen entsprechende Unterlagen.
Ratsfrau Seitz fragte, ob es richtig sei, dass der Rat letztendlich entscheide, wenn der Bezirksrat so etwas anrege.
Herr Bernhardt bestätigte das.


TOP 5.1.1.
Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten
(Drucks. Nr. 15-1604/2017)

In Hannover wurden und werden mehrere städtische Bauvorhaben als ÖPP-Projekte (Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft) durchgeführt. Hierbei wird das Bauvorhaben der Landeshauptstadt Hannover durch einen privaten Partner geplant, finanziert und realisiert. In der Form eines ‚kreditähnlichen Rechtsgeschäftes‘ werden die Kosten eines solchen Projektes nach der Auftragsvergabe schrittweise durch die LHH abbezahlt.

Insbesondere aufgrund der derzeitig niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt steht jedoch die Frage der Wirtschaftlichkeit solcher ÖPP-Projekte im Raum, da dadurch eine Realisierung von Bauvorhaben in ‚Eigenregie‘ der Landeshauptstadt Hannover wirtschaftlicher sein kann.

Im Stadtbezirk Misburg-Anderten soll aktuell der Neubau des Misburger Bades als ÖPP-Projekt realisiert werden.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Bauprojekte wurden im Stadtbezirk Misburg-Anderten in den letzten zehn Jahren als ÖPP-Projekte durchgeführt, was haben diese gekostet und wie teuer wäre eine Umsetzung der Projekte in ‚Eigenregie‘ der Landeshauptstadt Hannover jeweils alternativ gewesen (bitte tabellarisch auflisten)?

2. Wie ist das Haftungsrisiko der Landeshauptstadt Hannover bei eventuellen Baukostensteigerungen oder auch Insolvenz des Projektpartners einzuschätzen (siehe auch die Erfahrung mit dem jetzt abrissreifen Misburger Bad)?

3. Wie wird sichergestellt, dass die gewählte Variante eines Bauvorhabens (ÖPP versus Planung, Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens in ‚Eigenregie‘ der Landeshauptstadt Hannover) die günstigere und - was das Haftungsrisiko betrifft - sicherere ist?


Antwort
Zu 1) Im Stadtbezirk Misburg-Anderten wurde in den letzten 10 Jahren lediglich die Sanierung des Misburger Bades als ÖPP-Modell realisiert (Beschluss 2006, Fertigstellung 2008). Die der Planung zugrundeliegenden Baukosten wurden durch den Auftragnehmer s.a.b mit 11,8 Mio. € netto beziffert. Der daraus abgeleitete Zuschussbedarf pro Jahr betrug anfänglich 462.000 € netto gegenüber dem durch den Betrieb in Eigenregie verursachten Zuschussbedarf in Höhe von 700.000 €.

Zu 2) Die LHH schreibt Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft seit vielen Jahren – im Gegensatz zum damaligen Modell für das Misburger Bad – ausschließlich als sog. 3-Phasen-Modelle mit den Komponenten Planen, Bauen und Finanzieren aus. Grundstück und Objekt verbleiben dabei im Eigentum der Landeshauptstadt; Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, Betrieb und die Unterhaltung der Objekte erfolgt durch die Stadt.
Erst mit erfolgter Abnahme des fertiggestellten Objekts ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung für die LHH. Teil- oder Abschlagszahlungen werden nicht geleistet. Sachimmanente Gefahren durch die Insolvenz privatrechtlich organisierter Firmen werden damit ausgeschlossen.
Die konkrete Ausgestaltung der Zahlungsverpflichtung aus erbrachter Leistung wird im Vergabeverfahren verhandelt, im Projektvertrag vertraglich vereinbart und in Form von Zahlungsplänen hinterlegt.

Zu 3) Derartige Projekte werden im Vorfeld der für Projekte dieser Größenordnung vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung gem. ÖPP-Leitfaden der Finanzministerkonferenz nochmals formalisiert auf ihre Eignung und ergänzend im Rahmen einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überprüft. Erst wenn beide Prüfungen sowohl Eignung als auch Wirtschaftlichkeit erwarten lassen, wird das dann notwendige zweistufige Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) initiiert.

Das mit dem in einem derartigen Verfahren letztverbleibenden Bieter ausgehandelte Ergebnis wird in einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anderen Beschaffungsvarianten gegenübergestellt und – sofern wirtschaftlicher als diese – nach Beschlussfassung zur Umsetzung durch den Rat der LHH als sog. kreditähnliches Rechtsgeschäft der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Vorab prüft bereits das Rechnungsprüfungsamt der LHH das komplette Verfahren mehrfach in vergaberechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.

Die bisher erzielten Wirtschaftlichkeitsvorteile bewegen sich zwischen ca. 2 und 15%, je nachdem, ob Pauschalfestpreise, Gesamtinvestitionskosten oder Barwerte sowie Risiken konkret betrachtet wurden. Gemäß Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in den Haushaltsgrundsätzen ist die LHH gehalten, die wirtschaftlichste Lösung umzusetzen.

ÖPP-Verfahren, in denen eine Wirtschaftlichkeit in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht zu prognostizieren oder in der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht zu belegen war, wurden eingestellt und die Maßnahmen wurden oder werden konventionell realisiert. Ein Beispiel hierfür ist die Sporthalle Misburg I.
Anstelle einer Mängelansprüchebürgschaft verbleiben im Regelfall 10 % der zu zahlenden Summe einredebehaftet, so dass die LHH über einen Zeitraum von in der Regel 5 Jahren etwaige Ansprüche jederzeit in Form von Kürzungen oder Zurückhaltung von Zahlungen geltend machen kann. Mittels dieses Instruments kann die Verwaltung auch nach Fertigstellung und Abnahme des Objekts wirksamen Druck zur Beseitigung etwaiger Mängel aufbauen, bzw. alternativ ggfs. Ersatzvornahmen realisieren.
TOP 4.
Misburger Bad

TOP 4.1.
Planung Misburger Bad – Beteiligung aller Akteure
(Drucks. Nr. 15-0755/2017)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen im Hinblick auf die bevorstehende Planung des Neubaus des Misburger Bades anzuweisen, alle Beteiligten und Akteure (Vereine, Schulen etc.), die bisher das Misburger Bad genutzt haben, intensiv in die Vorplanungen einzubeziehen.

7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen

Bezirksratsherr Hoare ergänzte, dass es ja noch immer keine Bürgerbeteiligung durch dien Stadt gebe, deshalb sei er so aktuell.

TOP 4.2.
Bürger*innenbeteiligung für die Planung des Schwimmbads Misburg
(Drucks. Nr. 15-1274/2017)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, eine öffentliche, transparente und frühzeitige Bürgerbeteiligung aller Bürger*innen im Stadtbezirk zu den Planungen des Neubaus Misburger Bad durchzuführen.

Einstimmig

Herr Zapke gab bekannt, dass am 21.8. ab 18:00 eine Bürgerversammlung zu diesem Thema stattfindet.

TOP 4.3.
Physiotherapie im Neubau Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-0751/2017 N1)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, zu prüfen in die anlaufende Konkretisierung des Neubaus des Misburger Bades zweckmäßige Räume für eine Physiotherapie - Praxis mit einzuplanen.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen


TOP 4.4.
Fitness und Physio im Misburg Bad
(Drucks. Nr. 15-1003/2017)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen anzuweisen, die weitere Planung so voranzutreiben, dass auch im neuen Misburger Bad eine Physio-Praxis und ein Fitnessbetreiber vorgehalten werden.

7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 4.5.
Neubau eines Schwimmbades in Misburg
(Drucks. Nr. 1221/2017)

Von 18:40 bis 18:57 Uhr erfolgte eine Sitzungsunterbrechung.

Nach der Beschlussfassung der Änderungsanträge wurde als Verständnisfrage geklärt, inwiefern der Bezirksrat noch Einflussmöglichkeiten habe z.B. auf das ÖPP-Verfahren.
Herr Zapke führte aus, dass es keine neue Drucksache geben werde.
Bezirksratsherr Ullrich kündigte an sich zu enthalten zu wollen, da sich ihm noch immer nicht der Sinn des ÖPP-Verfahrens erschließe.
Bezirksratsherr Hoare bedankte sich bei den Bürgern für ihre zahlreichen Anregungen.

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen,

1. ein Hallenbad mit 25 m Sportbecken, Lehrschwimmbecken, Kinderbecken und Sauna zu bauen, die Sanierung der vorhandenen Freibadebecken vorzunehmen,
2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell unter Berücksichtigung der bereits vorgelegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu prüfen, sowie
3. bei nachgewiesener Eignung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen und
4. das alte Hallenbadgebäude zurück zu bauen.

Mit den beschlossenen Änderungen aus DS 15-1691/2017, 15-1692/2017, 15-1693/2017,
15-1695/2017 und 15-1696/2017 mit 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
angenommen.


TOP 4.5.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Neibau Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1691/2017)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, nachfolgende Punkte in die weiteren Planungen zum Neubau des Misburger Bades aufzunehmen:
1. In der Schwimmhalle wird ein Warmwasserbecken/Whirlpool geplant und errichtet.
2. Bei der Planung des Neubaus des Misburger Bades werden Synergieeffekte zwischen dem Bad und dem Bürgerhaus/Sportpark geprüft. Insbesondere sollte geprüft werden, ob eine gemeinsame Heizungsanlage genutzt werden kann, die Umkleiden für den Sportpark mit in das Misburger Bad integriert werden können und eine gemeinsame Gastronomie für das Schwimmbad und das Bürgerhaus gebaut werden kann.
3. Im neuen Misburger Bad wird ein Sprungturm mit einem 1-Meter-Brett und einem 3-Meter-Brett errichtet.
4. Im Neubau des Misburger Bades wird ein Rutschenturm mit einer Wasserrutsche eingeplant und gebaut. Die Nutzung der Rutsche soll dabei witterungsunabhängig möglich sein.

5. In der Planung und Umsetzung ist ein entsprechend groß dimensionierter Multifunktionsraum einzuplanen und mit entsprechender Ausstattung einzurichten, welcher nicht nur als Wettkampfrichterraum, sondern auch als Schulungsraum für Schulklassen und Sportvereine genutzt werden kann.

6. Die Planung und Umsetzung des Badneubaus erfolgt unter den Gesichtspunkten des barrierefreien Bauens. Insbesondere ist dabei ein Lifter für das Schwimmer- und das Nichtschwimmerbecken vorzusehen.

Einstimmig


TOP 4.5.2.
Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Planung einer Physiotherapiepraxis
(Drucks. Nr. 15-1692/2017)

Antrag
Die Einrichtung einer Physiotherapiepraxis wird nicht als optional, sondern als zu erfüllende Vorgabe in die Planungen aufgenommen.

7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 4.5.3.
Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Planung eines Fitnessstudios
(Drucks. Nr. 15-1693/2017)

Antrag

Die Einrichtung eines Fitnessstudios wird nicht als optional, sondern als zu erfüllende Vorgabe in die Planungen aufgenommen.

7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 4.5.4.
Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Planung und Umsetzung eines 50-Meter Beckens mit Trennwand
(Drucks. Nr. 15-1694/2017)

In einer Diskussion ging es um 2 Schwerpunkte, 1.) das 50m-Becken und 2.) die Trennwand.
  1. Die Koalition bevorzugte die Wiederherstellung eines 50m-Beckens im Freibadbereich, die CDU im Hallenbereich, die FDP lehnte ein solches Becken ab.
    Ein 50m-Becken mache erst dann Sinn, so Ratsherr Bingemer, wenn man internationale Wettbewerbe ausrichte. Dafür gebe es im Stadtgebiet bereits 3 Becken. Man solle sich lieber auf den Schwimmunterricht konzentrieren. Er gab zu bedenken, dass nicht der Bau eines solchen Becken das Teure sei, sondern die Unterhaltung durch Arbeitskräfte, Energie, Technikwartung. Nur Leistungskaderschwimmer müssten auf einer 50m-Bahn trainieren. Von der Anzahl der Einwohner zur Wasserfläche reiche ein 25m-Becken. Man müsse dabei auch das Anderter Bad einbeziehen.
    Die CDU entgegnete, dass man das 50m-Becken statt im Fösse-Bad lieber in Misburg bauen solle. Damit hätte man mehr Wasserfläche, auch für Frühsport, Schwimmunterricht, Vereine und Bevölkerung. Die CDU-Fraktion führte aus, dass sie nicht interessiere, was die Rats-Ampel-Koalition wolle, für sie sei entscheidend, was für die Bürger vor Ort wichtig sei. Man arbeite auch lieber 4-6 Wochen länger an diesem Projekt, als dass etwas gebaut würde, mit dem die Bürger nicht zufrieden seien.
    Die SPD kündigte an den Antrag abzulehnen, weil er finanziell und zeitlich nicht umsetzbar sei. Zur Zeit finde kein Schwimmunterricht an den Grundschulen in Misburg statt, deshalb müsse der Neubau schnell geschehen.
    Hierzu korrigierte Ratsfrau Seitz, dass es sehr wohl Schwimmunterricht an Grundschulen gebe. Bei der Pro-Kopf-Wasserfläche müsse die FDP dann aber auch die gesamte Stadt betrachten.
    Auch die Fraktion Linke/Piraten lehnte ein 50m-Hallenbecken aus finanziellen Gründen ab. Allerdings müsse man auch betrachten, dass die Bevölkerung in Misburg wächst.
  2. Die Fraktion Linke/Piraten regte an, die Trennwand aus finanziellen und technischen Anfälligkeitsgründen zu streichen.

Antrag

Entgegen der in der Drucksache getroffenen Festlegungen, wird für das Misburger Hallenbad ein Becken mit einer Länge von 50 Metern mit einer in der Mitte hochfahrbaren Trennwand geplant und umgesetzt.

Erledigt durch Neufassung


TOP 4.5.4.1.
Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Planung und Umsetzung eines 50-Meter Beckens mit Trennwand
(Drucks. Nr. 15-1694/2017 N1)

Antrag

Entgegen der in der Drucksache getroffenen Festlegungen, wird für das Misburger Hallenbad ein Becken mit einer Länge von 50 Metern mit einer in der Mitte hochfahrbaren Trennwand geplant und umgesetzt.

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.5.5.
Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Verbindungskanal zwischen Innen- und Außenbecken
(Drucks. Nr. 15-1695/2017)

Antrag

Der Neubau des Misburger Bades wird so ausgeführt, dass Innen- und Außenbecken mit einem Kanal miteinander verbunden sind. Der Kanal soll es ermöglichen, vom Innenbereich in den Außenbereich zu schwimmen.

Einstimmig


TOP 4.5.6.
Änderungsantrag zur Drucksache 1221/2017, Verzicht auf den Einbau eines Hubbodens im Nichtschwimmerbecken
(Drucks. Nr. 15-1696/2017)

Auf die Frage aus der Fraktion Linke/Piraten antwortete Herr Zapke dass, wenn der Hubboden nicht eingebaut werden würde, es andere Möglichkeiten gebe das Nichtschwimmerbecken zu bauen, aber so weit sei man in der Planung noch nicht.

Antrag

Das neue Misburger Bad wird ohne Hubboden im Nichtschwimmerbecken geplant und gebaut.

Einstimmig


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
von DIE LINKE./Piraten

TOP 5.1.2.
Geförderter Wohnungsbau rund um das neue Baugebiet Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-1608/2017)

Mit Drucksache Nr. 15-0999/2017 plant die Verwaltung die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes in zwei- bis dreigeschossiger Bebauung unter Berücksichtigung von 25% gefördertem Wohnungsbau. In Anbetracht des großen Mangels gerade an preisgünstigem Wohnraum in Hannover ist zu fragen, ob diese Quote von gefördertem Wohnungsbau ausreichend ist. Hierzu ist jedoch eine Umfeldanalyse erforderlich.

Als Umfeld betrachten wir hier das Dreiecksgebiet, welches von der Hannoverschen Straße, der Kampstraße und dem Mittellandkanal umschlossen wird.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch ist die Quote von bereits früher gefördertem Wohnungsbau im oben definierten Umfeld des neuen Baugebietes Steinbruch-Ost?
2. Laufen in den nächsten fünf Jahren Belegrechte der Stadt Hannover in oben genanntem Gebiet aus oder wurden kürzlich (innerhalb des vergangenen Jahres) Belegrechte der Stadt in oben genanntem Gebiet aufgegeben? Wenn ja, wie viele Wohnungen waren davon betroffen, bzw. werden betroffen sein?

Zu 1.)
Der gesamte Stadtteil Misburg-Nord hat einen Gesamtwohnungsbestand von 11.304 Woh­nungen (Stand. 31.12.2014). Davon sind 869 Belegrechtswohnungen, was einer Quote von 7,69% entspricht (Stand: 31.03.2017, Stadtdurchschnitt: 6,58%).

Zahlen nur zum Wohnungsbestand in dem Dreiecksgebiet zwischen Hannoverscher Straße, Kampstraße und dem Mittellandkanal liegen nicht vor. Im genannten Gebiet befinden sich zurzeit 371 mit Wohnraumfördermitteln vom Land Niedersachsen und - teilweise - der Landeshauptstadt Hannover geförderte Wohnungen, davon 163 mit städtischem Belegrecht.

Im Rahmen der Neubauförderung liegen Anträge für 54 im Gebiet des derzeit bereits bestehenden Bebauungsplanes Steinbruchsfeld in Form von Stadtvillen neu zu schaffende Mietwohnungen vor, von denen 32 als Belegrechtswohnungen geplant sind. Sie werden voraussichtlich Ende 2018 bezugsfertig sein.

Für das neu geplante Wohngebiet Steinbruchsfeld-Ost gibt es noch keine Anträge.
Bei Schaffung von neuem Baurecht wird in der Regel eine Quote von 25 % geförderter Wohnungsbau angestrebt, mit dem teilweise auch Belegrechte für die Stadt Hannover verbunden sind.


Zu 2.)
In dem Gebiet sind im letzten Jahr keine Belegrechte weggefallen. Von den 163 bestehenden Belegrechten werden in 2021 35 auslaufen, falls die Förderung nicht verlängert wird.
Die 208 geförderten Wohnungen ohne Belegrechte bleiben bis 2021 alle in den Bindungen.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Baumfällungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1597/2017)

In der Waldstr. wurden zwei sehr große Bäume auf einem Privatgrundstück (gegenüber dem Rathaus, früher Lidl) gefällt. In der Rosenfeststr. (vor Haus Nr. 10) wurde eine weitere große Kastanie, die auf städtischem Grund stand, zunächst stark zurückgeschnitten und dann gefällt.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Warum mussten diese Bäume gefällt werden und gab es seitens der Verwaltung entsprechende Genehmigungen?
2. Wann wurde der Bezirksrat wie über diese Fällungen informiert? Falls es keine Informationen gab, warum nicht?
3. Wo sind die notwendigen Ersatzpflanzungen vorgenommen worden?


Die Verwaltung beantwortet die Anfrage zur Rosenfeststraße wie folgt:
Zu 1. bis 3.
Bei der Kastanie in der Rosenfeststraße handelt es sich um einen Baum der LHH. Bei diesem wurden im August 2016 bei Baumsanierungsarbeiten der Befall mit Brandkrustenpilz und damit verbundene Zersetzungen im Stamm- und Wurzelbereich festgestellt. Der Baum wurde kurzfristig stark zurückgeschnitten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleiten. Der Baum war nicht zu erhalten und wurde im Rahmen einer Notfällung entnommen und ist deshalb auch nicht auf der Fäll-Liste für den Stadtbezirk erschienen.
Ein Ersatz an gleicher Stelle ist in diesem Fall aufgrund von Leitungen im Boden leider nicht möglich. Wir werden den Baum an anderer Stelle im Stadtbezirk im Rahmen der laufenden Unterhaltung ersetzen. Die Ersatzpflanzungen für Straßenbäume erfolgen in der Regel in dem auf die Fällung folgenden Herbst, bzw. Frühjahr.

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage zur Waldstraße wie folgt:

Zu 1. Für die Waldstraße 10 wurde eine Genehmigung zum Entfernen einer großen Kastanie (Stammumfang 280 cm) nach § 5 Abs. 1 c) Baumschutzsatzung erteilt, da sie starke Vitalitätseinbußen und viele Faulstellen aufwies. So war auch der Leitast der Krone stark eingefault, auch bereits im Kronenansatz. Es bestand eine Bruchgefahr mit möglichen Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum.
Für die Waldstraße 15 wurde eine Genehmigung zum Entfernen einer Lärche (Stammumfang 140 cm) nach § 5 Abs. 1 c) Baumschutzsatzung erteilt, da sie aufgrund eines stark eingewachsenen Drahtes in 1,70 m Höhe ebenfalls bruchgefährdet war.

Zu 2. Der Bezirksrat wurde nicht informiert, da die Erteilung von Ausnahmen nach der Baumschutzsatzung generell gewöhnliche Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.

Zu 3. Die Ersatzpflanzungen sind gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung auf den entsprechenden Grundstücken vorzunehmen.

Eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Becker zu einem Gehweg... kann nicht beantwortet werden, da auf dem Band erhebliche Störgeräusche von vorbeifließenden Autoverkehr zu hören waren. Hier muss erst noch einmal die Frage geklärt werden, die Antwort geht dann allen Bezirksratsmitgliedern separat zu
Protokollergänzung:
Bezirksratsherr Becker fragte,was nach der Fällung der Kastanie in der Rosenfeldstraße mit der offenen Stelle im Fußweg geschehen soll? Ob der Fußweg dort ergänzt werde?
Die Frage wurde an den entsprechenden Fachbereich weitergeleitet und wird separat beantwortet.

TOP 5.2.2.
Brandschutz Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1599/2017)

Vor wenigen Wochen wurde einigen Nutzern, jedoch offenbar nicht allen, seitens der Verwaltung das Brandschutzkonzept für das Rathaus Misburg vorgestellt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Nutzern wurde das Brandschutzkonzept vorgestellt und wieso wurde der Bezirksrat nicht informiert?
2. Wann wird das Brandschutzkonzept umgesetzt und welche Maßnahmen sind angedacht?
3. Welche Raumänderungen sind nach derzeitigem Stand vorgeschlagen?

Zu 1) Zu einem Termin zur Vorstellung des Entwurfs des Brandschutzkonzepts am 05.04.2017 hatte die Verwaltung alle Nutzer eingeladen, ein großer Teil war bei der Vorstellung anwesend. Herr Bezirksbürgermeister Dickneite war ebenfalls eingeladen. Der Bezirksrat wird über die Planungen im 2. Halbjahr informiert. Hierzu wird es auch eine Drucksache zur Anhörung geben.

Zu 2) Die Umsetzung des Brandschutzkonzepts soll im kommenden Jahr auf der Grundlage eines dazu noch herbeizuführenden Beschlusses beginnen. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind sämtliche Planungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen und von dieser denkmalrechtlich zu genehmigen. Wesentliche Maßnahmen nach aktuellem Stand des Konzepts sind die Ertüchtigung von Flucht- und Rettungswegen, die Abtrennung der Treppenhäuser von den Fluren, der Anbau außenliegender Fluchttreppen sowie der Einbau von Rauchabzugsanlagen und einer Brandmeldeanlage.

Zu 3) Aufgrund der Rückmeldungen der Nutzer aus dem Termin am 05.04.2017 werden derzeit Vorschläge zur Arrondierung der Nutzungsbereiche im Gebäude erarbeitet, sofern dies im Zuge der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen möglich, sinnvoll und/oder notwendig erscheint. Diese Vorschläge werden in weiteren Gesprächen mit den Nutzern erörtert und aufeinander abgestimmt in die Planung eingearbeitet.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Becker führte Herr Selig aus, dass die anderen Nutzer der KSD, die Polizei, die Bibliothek, der Kindergarten und der Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten. Herr Bezirksbürgermeister Dickneite war eingeladen wegen seiner Belange als Rollifahrer. Die AMK, NanaNet, die SGM und das Patenschaftskomitee seien Unternutzer des Bereiches und werden durch Herrn Selig und Frau Herzog-Karschunke informiert bzw. vertreten.

TOP 5.2.3.
Finanzieller Schaden durch Betreiber „Pellikaan“ beim Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1601/2017)

Vor dem Hintergrund der Aussage eines Verwaltungsmitarbeiters in der Bezirksratssitzung vom 10.05.2017, in der dieser sagte, dass eine Verjährung im Hinblick auf finanzielle Zahlungen an die LHH erfolgt sei, fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist die Verjährung im Falle Misburger Bad eingetreten und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage?
2. Welcher finanzielle Schaden ist der LHH dadurch entstanden?
3. Welche Zahlungen erwartet die LHH von Pellikaan?


Frau Herzog-Karschunke leitete ein mit dem Hinweis, dass die Antwort eine rechtliche
Abhandlung sei.

Zu 1) Die Verjährung im Hinblick auf Ansprüche aus dem Pachtvertrag gegen die Betreiberin s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG ist am 01.03.2015 eingetreten, sechs Monate nach tatsächlicher Rückerlangung des Bades am 01.09.2014. Die Verjährung richtet sich nach §§ 581, 548 Abs. 1 BGB und wird unabhängig von der Kenntnis des Schadens durch den Geschädigten ausgelöst.
Die gleichen Verjährungsregeln sind auf den mit der Betreiberin geschlossenen Beendigungsvertrag anzuwenden, ebenso auf abgetretene Ansprüche der Betreiberin gegenüber der Pellikaan Bauunternehmen Deutschland GmbH. Diese abgetretenen Ansprüche der Betreiberin gegen Pellikaan unterliegen im Innenverhältnis einer vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist, die sich mit der gesetzlichen Frist des § 634a BGB deckt. Nach der Abnahme des Hallenbads am 23.01.2008 ist sie somit am 22.01.2013 gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB abgelaufen, so dass die Ansprüche bereits vor Abschluss des Beendigungsvertrages am 27.08.2014 und somit vor Abtretung an die Landeshauptstadt der Verjährung unterlagen.

Die sechsmonatige mietrechtliche Verjährung schlägt auf Grund der besonderen Vertragsgestaltung im Rahmen des PPP-Projekts, wonach Pellikaan als Werkunternehmer in den Schutzbereich des Pachtvertrages zwischen Landeshauptstadt und Betreiber einbezogen war, auf deliktische Ansprüche gegen die Pellikaan durch. Darüber hinaus ist vorliegend die Rechtsfigur der Stoffgleichheit zu beachten, wonach deliktische Ansprüche neben (werk-)vertraglichen Ansprüchen ausgeschlossen sind, wenn der an dem Eigentum eingetretene Schaden „stoffgleich“ zu dem Mangelunwert der Werkleistungen ist. Auch aus diesem Gesichtspunkt ist die regelmäßige fünfjährige Verjährungsfrist, die erst ab Kenntnisnahme des Schadens zu laufen beginnt, ausgeschlossen. Die Verjährung trat danach zu einem Zeitpunkt ein, zu welchem die Verwaltung keine positive Kenntnis von den wesentlichen Schäden hatte.

Zu 2) Die Frage ob bzw. welcher Schaden durch die Verjährung entstanden ist, ist nur schwer zu beantworten. Lässt man die Verjährungseinrede außer Betracht, wäre Voraussetzung für die erfolgreiche Verfolgung des Anspruchs weiterhin der Nachweis der schuldhaften Pflichtverletzung bzw. der rechtswidrigen und schuldhaften Eigentumsverletzung durch den Schädiger. Beweispflichtig wäre die Landeshauptstadt. Ob und in welchem Umfang dieser Beweis geführt werden könnte, ist fraglich. Der Schaden durch die festgestellten Einwirkungen auf die Bausubstanz kann ohne konkrete Planung ebenfalls nicht präzise beziffert werden. Nach vorläufiger Einschätzung beläuft sich der Schaden einschließlich der durch Sicherungsmaßnahmen ausgelösten Folgeschäden sowie der infolge der durch die Außerbetriebnahme ausgelösten Anpassungsbedarfe an aktuelle baurechtliche Vorschriften erforderlichen Maßnahmen auf einen mehrfachen Millionenbetrag.

Zu 3) Eine verbindliche Zusage der Pellikaan, einen bestimmten Betrag an die Landeshauptstadt zu zahlen, besteht bislang nicht. Die Verhandlungen dauern an.

Bezirksratsherr Hoare fragte, ob sich ein Jurist der Verwaltung hier einen Spaß gemacht habe und ob die Verwaltung die Fragen nicht beantworten konnte, oder wollte. Dieser juristische Vortrag sei jedenfalls für Nichtjuristen nicht zu verstehen. Wahrscheinlich habe die Stadt es verbockt entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Die Antwort würde er gerne noch einmal in normalem Deutsch haben wollen.
Ratsfrau Seitz erbat sich eine Antwort darauf, was noch an Beweissicherung geführt werden muss, wenn es nicht ausreicht, dass Träger herausgerissen werden, so dass die Statik gefährdet ist.
Bezirksratsherr Weidemann führte aus, dass er die juristischen Ausführungen sogar erwartet habe, aber ihm seien 2 andere Fakten zu kurz gekommen. Es sei nicht geprüft worden, ob es eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer oder die Gesellschafter gebe. Er wolle wissen, ob und mit welchem Ergebnis geprüft worden sei. Man müsse sich nicht über eine Trennwand im neuen Bad streiten, wenn auf der anderen Seite Millionenhohe Schadenssummen nicht eingefordert werden.
Bezirksratsherr Becker fragte nochmals nach der genauen Schadenhöhe und warum ein aufwendiges Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde, wenn schon bekannt war, dass eine Verjährung eingetreten war.
Bezirksratsherr Lückert fragte, was er tun könne, damit man auf eine konkrete Frage auch eine konkrete Antwort bekomme (mehrfacher Millionenbetrag als Schaden).
Bezirksratsherr Amelung bat um ein Austeilen der Antworten in Papierform während der Sitzung.

Protokollantwort:
Bevor auf die einzelnen Fragen im Detail geantwortet wird, muss betont werden, dass die Umstände um das Misburger Bad einen rechtlich wie tatsächlich sehr komplexen Sachverhalt darstellen. Die vollständige und richtige Darstellung gestaltet sich daher nicht einfach und erfordert den Rückgriff auf juristische Prinzipien und Modelle.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sämtliche Ansprüche der Landeshauptstadt verjährt sind und dies auch bereits bei Kenntnisnahme durch die Landeshauptstadt gewesen sind. Die Verjährung beruht vorliegend auf zwei Umständen, von denen jeder für sich alleine bereits ausreicht, um die Verjährung zu begründen. Die Verjährung beruht einerseits auf dem Durchgreifen der mietrechtlichen Verjährungsvorschriften. Ferner auf dem Modell der Stoffgleichheit. Beides wurde bereits in der letzten Verwaltungsantwort dargestellt.
Verjährte Ansprüche existieren noch, sind aber nicht durchsetzbar. Die Verjährung schlägt auch auf etwaige abgeleitete Ansprüche gegen Dritte durch. Daher sind Fragen hinsichtlich der Beweisbarkeit der Verursachung von Schäden und der Bezifferung der Schadenshöhe nach Eintritt der Verjährung nicht mehr erheblich. Dies genau zu ermitteln wäre aber mit hohen Kosten und Aufwand verbunden.

Im Detail:
1. Die Rechtsfigur der Stoffgleichheit ist eine seit Langem allgemein anerkannte richterliche Rechtsfortbildung. Sie löst das Problem, dass im Werkvertragsrecht bei bauwerkbezogenen Werkleistungen die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt, die gemäß Abs. 2 mit der Abnahme zu laufen beginnt, während im Deliktsrecht regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist anzuwenden ist, die aber erst mit dem Ende des Jahres der Kenntnisnahme zu laufen beginnt. Es besteht also Unsicherheit über die Frage der Verjährung. Nach der Figur der Stoffgleichheit kommt die deliktische Verjährungsfrist dann nicht zum Tragen, wenn der am Eigentum eingetretene Schaden „stoffgleich“ zu dem Mangelunwert der Werkleistung ist. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Gebäudesanierungen auch dann der Fall, wenn der Bauunternehmer im Rahmen der Sanierungsarbeiten in die vorfindliche Bausubstanz eingreift. Somit beginnt die Verjährung mit der Abnahme, der Verjährungseintritt war am 22.01.2013, vgl. § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB. Nur im Zeitraum zwischen Abnahme der Leistung und Verjährungseintritt gerügte Mängel hemmen deren Verjährung. Etwas anderes gilt gemäß § 634a Abs. 3 lediglich, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden. Diese Arglist, die schwer darzulegen ist, müsste Pellikaan Bauunternehmen Deutschland GmbH sowohl gegenüber der s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG als auch gegenüber der Landeshauptstadt angewendet haben, da es sich bei dem Gewährleistungsanspruch um einen abgetretenen Anspruch der s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG handelt. Diesen Nachweis kann die Landeshauptstadt nicht führen.

2. Zu beachten ist, dass der Bauunternehmer nicht ohne Auftrag im Bad tätig wurde. Er hat auf Grund einer konkreten Planung im Einvernehmen mit der damaligen Betreiberin und mittelbar auch der Landeshauptstadt gearbeitet. Auf Grund der Struktur des PPP-Verfahrens war die s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG Auftraggeberin und Bauherrin. Die Landeshauptstadt hat vertragskonform lediglich den in verschiedenen Bautestaten beschriebenen Baufortschritt geprüft und war weder für die Abnahme von Bauleistungen noch die Aufdeckung und Verfolgung etwaiger Mängel zuständig. Eine Eigentumsverletzung bzw. Pflichtverletzung der werkvertraglichen Pflichten läge unter diesen Umständen dann vor, wenn der Bauunternehmer gegen objektive Sorgfaltsmaßstäbe verstoßen hätte. Während etwa die festgestellten Kernbohrungen in den Betonunterzügen, das Auftragen von Beton auf die gesamte Decke und die Herstellung nichttragender Innenwände in schwerer Massivbauweise im ersten Stock aus sachverständig bestätigter Sicht der LHH die Statik des Bauwerks beeinträchtigen, vertritt die Gegenseite eine andere Auffassung, die sie ebenfalls auf sachverständige Aussagen stützt. Selbst im Fall, dass der Beweis mängelbehafteter Arbeiten objektiv gelänge, würde dies (sh. Nr. 3) jedoch letztlich nur zur Verjährungseinrede der Gegenseite führen.

3. Die Möglichkeit der Gegenseite, die Verjährungseinrede zu erheben, wurde geprüft, wie bereits dargestellt. Die Gegenseite hat auch bereits versichert, die Verjährungseinrede zu erheben, sollte die Landeshauptstadt Ansprüche geltend machen. Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wäre unzweckmäßig, da es nur zusätzliche Kosten verursachen würde, die Ansprüche aber weiterhin der Verjährungseinrede unterlägen.

4. Die Durchgriffshaftung auf die hinter einer juristischen Person stehenden Gesellschafter ist eine absolute Ausnahme des gesellschaftsrechtlichen Haftungsprivilegs (vgl. etwa § 13 Abs. 2 GmbHG). Sie kommt nur in den seltenen Fällen in Betracht, in denen die Rechtsform eklatant missbräuchlich eingesetzt wird. Dies kann der Fall bei Vermögensvermengung („Sphärenvermischung“), Unterkapitalisierung und dem sogenannten existenzvernichtenden Eingriff in das Gesellschaftsvermögen sein. Keine der in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen ist vorliegend gegeben.
Zu beachten ist, dass die Durchgriffshaftung in engen Ausnahmefällen Gesellschafter einer juristischen Person für einen bestehenden Anspruch gegen diese juristische Person haftbar macht. Unterliegen aber die Ansprüche der Verjährung, wie vorliegend gegen die Pellikaan Bauunternehmen Deutschland GmbH und die s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG, so gilt dies auch für die akzessorische Haftung der Gesellschafter. Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Rechtsfigur der Durchgriffshaftung keine Haftung des Geschäftsführers einer juristischen Person begründet.

5. Schadensersatzansprüche gegenüber Gesellschaftern oder Geschäftsführern der vorgenannten juristischen Personen bestehen somit nicht.

6. Ein genauer Betrag wurde nicht ermittelt, da für die Erstellung der dafür notwendigen weiteren Gutachten, Untersuchungen und Planungen erhebliche finanzielle und zeitliche Ressourcen erforderlich wären. Angesichts der Unmöglichkeit vor dem Hintergrund der in Nr. 3 beschriebenen Umstände, den Ersatz dieses Schaden infolge der zu erwartenden Verjährungseinrede selbst mittels einer Klage erfolgreich durchsetzen zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht zweckmäßig, die Schadenshöhe mit zusätzlichem Aufwand präzise beziffern zu können.


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Zuwendung an die Arbeitsgemeischaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V.
(Drucks. Nr. 15-1398/2017)

Antrag,

zu beschließen, der Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.751,- € aus dem Teilergebnishaushalt 2017 - 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) - Kostenart 43180000 zu gewähren.

Einstimmig (ohne Teilnahme von Bezirksratsherrn Hoare).


TOP 6.2.
Finanzielle Zuwendung an die Freunde Andertens
(Drucks. Nr. 15-1399/2017)

Antrag,

zu beschließen, dem Verein Freunde Andertens e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.957,- € aus dem Teilergebnishaushalt 2017 - 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) - Kostenart 43180000 - zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.3.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-1264/2017)

Antrag,

zu beschließen,

dem Förderverein "Buntstift" Verein zur Förderung der Grundschule Mühlenweg e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2017/2018 Mittel in Höhe von bis zu 12.300,00 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017/2018.

Einstimmig


TOP 3.
Der 2. Teil der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde von 20:04 Uhr bis 20:22 Uhr.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Anwohner fragte, ob sich die Befürworter des Bebauungsplanes bewusst seien, dass sie Fledermäusen den Lebensraum wegnehmen.
Bezirksratsherr Hoare verwies auf den vorliegenden Änderungsantrag zum Erhalt des Pappelwäldchens.
Die Antwort von Bezirksratsfrau Schnelle konnte wegen Unruhe im Sitzungssaal nicht protokolliert werden.
Ein weiterer Anwohner fragte nach den Auswirkungen dieser geplanten Bebauung auf den Menschen, der dort bereits wohnt. Vor allem wegen dem zunehmenden Verkehr, Infrastruktur, Lärm... Zum Misburger Bad wies er darauf hin, dass die Wasserfläche in dem geplanten Neubau plus dem Freibecken geringer ist, als vor 40 Jahren. Die Bevölkerungszahl habe sich aber verdoppelt. Weiterhin regte er als Provisorium für die Übergangszeit die Überdachung des Außenbeckens an.
Frau Dr. Ruprecht führt aus, dass ein Umweltbericht im Rahmen des Bauleitverfahrens erstellt wird.
Ein Bewohner der Steinbruchstraße, wollte wissen, wie gewährleistet wird, dass die vorhandenen Straßen und die Häuser durch den Baustellenverkehr entweder nicht beschädigt werden, oder die Kosten für deren Sanierung später nicht den Bürgern aufgebürdet werden. Wer könne dafür haftbar gemacht, wenn Schäden entstehen? Wie kann man sich absichern? Werden vor der Bebauung die Häuser begutachtet, wie der jetzige Zustand ist?
Protokollantwort:
Grundsätzlich sind alle Straßen in Hannover auch für Schwerlastverkehre ausgelegt.
Vorübergehende Baustellenverkehre kann eine Straße verkraften. Kleinere Beschädigungen (verdrückte Borde, etc.) werden durch die Straßenerhaltung des Fachbereichs Tiefbau (für die Anlieger kostenfrei) beseitigt.

Für Schäden an Gebäuden gilt das Verursacherprinzip. Da die Landeshauptstadt Hannover hier nicht als Bauherr auftritt, wird es kein Beweissicherungsverfahren seitens der Landeshauptstadt Hannover geben.
Straßen haben leider keinen Bestandsschutz. D.h. der Eigentümer einer Straße kann und muss, wenn erforderlich, den Charakter einer Straße ändern. Hier ist es so, dass durch das Neubaugebiet Steinbruchsfeld zusätzliche Verkehrsbelastungen auftreten, die in geordnete Bahnen gelenkt werden müssen. Leider trifft es dabei immer bereits dort wohnende Anlieger.
Das Verkehrskonzept wird bereits im Bebauungsplanverfahren festgelegt und erlangt mit diesem dann auch Rechtsgültigkeit.
Das Beweisverfahren ist ein privatrechtliches Instrument, um Abwehransprüche abzuleiten.
Im Rahmen des Bebauungsplanes ist es nicht möglich, ein Beweisverfahren festzusetzen.
Allerdings ist die Stadt Hannover gefordert, sich im Rahmen der Abwägung z.B. mit dem Thema „Grundwasserspiegel“ auseinanderzusetzen (mit Hintergrund der Frage/Sorge der Bürger/innen, dass eine durch die Baumaßnahmen bedingte Grundwasserveränderung Bauschäden auslösen könnte).

Ein Beweissicherungsverfahren könnte durch die Stadtentwässerung durchgeführt werden, wenn im Zuge von Leitungsarbeiten (z.B. für die Schmutzwasserkanäle in den neuen Straßen) eine temporäre Grundwasserabsenkung erforderlich ist und diese negative Auswirkungen auf nahe gelegene Bestandsgebäude befürchten lässt.
Die untere Wasserbehörde, hier bei der Region Hannover, beschäftigt sich mit den
wasserwirtschaftlichen Auswirkungen durch Bebauungen auf den Grundwasserhaushalt. Bei einer sorgfältigen Gründung der Häuser durch eine langsame Grundwasserabsenkung können grds. keine Schäden an den Häusern entstehen. Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung ist im Baugebiet Steinbruchsfeld nicht zu erwarten. Womöglich kleinzellige Absenkungen für einzelne Maßnahmen müssen bei den entsprechenden Stellen beantragt werden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bzw. die untere Wasserbehörde bei der Region Hannover überwachen dann auch die Ausführung und bewerten die Auswirkungen auf den umliegenden Grundwasserspiegel.


Ratsherr Bingemer berichtete, dass die FDP-Ratsfraktion einen Antrag eingebracht habe, in dem erfragt werde, was die Einnahmen der STRASS seien, gegenüber den Aufwendungen der Straßensanierung.
Bezirksratsherr Hoare bekräftigte, dass die Bürger nicht zur Kasse gebeten werden dürfen, wenn durch den Baustellenverkehr Schäden entstehen.
Ratsfrau Seitz empfahl, dass man als Hausbesitzer selbst eine Bestandsaufnahme vorher macht.
Bezirksratsherr Ederhof bekräftigte, dass sich die SPD-Ortsvereine Misburg und Anderten sehr dafür einsetzen, dass die STRASS abgeschafft wird.
Ein Bürger wollte wissen, wer die Gutachten überprüft habe. Gutachter könnten seiner Meinung nach überhaupt nicht dieses Gelände untersucht haben. Man komme dort nicht auf dieses Gelände. Andere Bürger bestätigten dies.
Frau Dr. Ruprecht antwortete, dass 2016 dieses Gutachten angefertigt wurde und dazu das Gelände begangen worden sei.
Eine Bürgerin berichtete, dass früher das Geld nicht in die Straße investiert wurde, welches von der DEURAG-NERAG kam. Jetzt solle man erhebliche Summen dafür zahlen und die Stadt sage, dass das Geld von damals in den allgemeinen Haushalt geflossen sei. Auf ein Schreiben hätte sie keine Antwort bekommen.
Protokollantwort:
Die Deurag-Nerag hat zur Ablösung der erstmaligen Erschließung (u.a. für die Nienhagener Straße) im Jahr 1989 einen Geldbetrag an die LHH gezahlt.
Erschließungsbeiträge und Ausbaubeiträge stellen Einnahmen im Finanzhaushalt dar.
Sie werden unmittelbar für gesamtstädtische Investitionen genutzt bzw. dienen als Deckung
gesamtstädtischer Investitionen im Finanzhaushalt, u.a. auch für den investiven Straßenbau.

Ein aktuelles Schreiben an den Fachbereich Tiefbau mit Fragen, die nicht beantwortet worden sind, ist der Stadtverwaltung Hannover nicht bekannt.
Der letzte Schriftverkehr mit allen Antworten datiert vom November 2016.


Eine Einwohnerin berichtete sie, dass ihr Brunnen seit den Bauarbeiten am Steinbruchsfeld-West trockengefallen sei. Der Brunnen sei 20m tief.
Protokollantwort:
Der Brunnen dürfte, wenn er denn 20 m tief ist, zum größten Teil im Festgestein liegen. Dieser Brunnen dürfte den größten Teil seines Bestands als eine Art Zisterne gedient haben. Die Lockergesteinsmächtigkeit und damit der obere Aquifer (Wasserleiter) weist nach den geologischen Karten des Landes Niedersachsens eine Mächtigkeit von 0,5 bis 5 m auf. Brunnen, die tiefer als bis zu Aquiferbasis errichtet worden sind, haben im Festgestein nur geringen Kontakt mit dem Grundwasserleiter.


Durch die Landeshauptstadt Hannover wurden in Höhe der heutigen Werner-Kraft-Straße zwei Grundwassermessstellen errichtet. Das Festgestein wurde an der nördlichen GWM 40909 (Kampstraße) bei 4,5 m unter GOK nachgewiesen, an der südlichen GWM 40910/41910 (Steinbruchstraße / Willi-Blume-Allee) bei weniger als 3 m Tiefe unter GOK. Die darüber liegenden Grundwasserkörper können in langen Trockenperioden gelegentlich trocken fallen. Diese konnten wir aber bislang nicht feststellen, auch wenn der Grundwasserstand an der GWM 40910 / 41910 schon sehr nahe an die Aquiferbasis abgesunken ist.
Die langjährige Betrachtung der Grundwasserstände besagt auch, dass insgesamt gesehen der Grundwasserstand gesunken ist. In den Jahren 1995, 2003 und 2011 sind hohe Grundwasserstände zu verzeichnen gewesen. Dies hängt damit zusammen, dass die Hauptniederschläge nicht wie sonst im Sommer (Juli/August) gefallen sind und die Pflanzen das Wasser verdunsten ließen, sondern im Winter, als die Pflanzen ohne Blätter die Verdunstung nicht durchführen konnten.

Bezirksratsherr Tegeler bat um Kopien der Antwortbriefe an die Bürger.
Die Einwohnerin sagte, dass man die Grünfläche und das Wäldchen dort behalten möchte.
Ein Bewohner der Steinbruchstraße, fragte, wie die Anregungen der Veranstaltung denn kommuniziert werden, z.B. an die Politik.
Die Bezirksratsherren Tegeder und Hoare antworteten, dass man selbst mit dabei gewesen sei und dies begleiten werde.
Ein weiterer Bewohner aus der Steinbruchstraße bat um Veröffentlichung des Gutachtens.
Frau Dr. Ruprecht sagte dies zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu (Juli/August).
Ein weiterer Bürger hätte das Gutachten gerne im Internet veröffentlicht.
Frau Dr. Ruprecht dankte für die Anregung und sagte eine Prüfung zu.


TOP 6.4.
Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld Ost -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0999/2017 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1835
- Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten in II bis III-geschossiger Bebauung und Verkehrsflächen- entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der DS 15-1699/2017
8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen, abgelehnt


TOP 6.4.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0999/2017, Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld Ost -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1697/2017)

Aus der CDU-Fraktion kam Ablehnung zu der bis zu 5-geschossigen Bauweise.
Der Antragsteller begründete dies mit der Erweiterung des Spielraumes um Grünfläche zu erhalten.

Antrag

Der Bezirksrat möge Drs. 15-0999/2017 mit der unterstrichenen Ergänzung beschließen:

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1835
- Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten in II bis V-geschossiger Bebauung und Verkehrsflächen - entsprechend den (an obige, veränderte Geschosshöhe angepasste) Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 6.4.2.
Änderungsantrag zu DS 15-0999/2017, Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-1698/2017)

Bezirksratsfrau Schnelle drang darauf bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dieser werde dringend benötigt.
Bezirksratsherr Ullrich ergänzte, dass in den nächsten Jahren noch Belegrechtswohnungen wegfallen würden und man sei meilenweit von dem angestrebten Ziel an bezahlbarem Wohnraum entfernt. Geringverdiener könnten kein Reihenhaus für 1.000,-€ mieten.
Ratsfrau Seitz hielt entgegen, dass die angestrebten 25% nicht erreichbar seien. Sie bat um Auskunft über den Sozialwohnungsbestand im Stadtbezirk.
Porotokollantwort:


Antrag

Der Bebauungsplan 1835 wird wie folgt geändert:
1. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf maximal 150 bis 200 begrenzt.
2. Davon sind mindestens 50 Prozent der Wohneinheiten als Einfamilienhäuser und/oder Doppelhaushälften zu errichten, der Rest entfällt auf Reihenhäuser und Wohnungen.
3. Der vorhandene Pappelwald ist als solcher größtenteils zu erhalten.
4. Das vorhandene „Grabeland“ (Kleingärten) ist ebenfalls größtenteils zu erhalten.

8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.4.3.
Gemeinsamer Zusatzantrag zur Drucksache 0999/2017,
Bebauungsplan Steinbruchsfeld Ost
(Drucks. Nr. 15-1699/2017)
Bezirksratsherr Weidemann fragte zum Verständnis, ob es richtig sei, dass hier zur Einschränkung des Individualverkehrs Parkflächen wegfallen sollen?
Bezirksratsherr Mansmann antwortete, dass es sich um Planungsalternativen handele. So könne man beispielsweise auch vermehrt CarSharring nutzen. Man könne sich nicht über zu viel Verkehr im Wohngebiet beschweren, wenn man von Anfang an plane diesen im Wohngebiet zu belassen.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Hoare erläuterte Bezirksratsherr Ullrich das „Wiener Modell“, bei dem eine bessere Durchmischung der verschiedenwertigen Wohnraummodelle stattfindet. Dies zu prüfen, wolle man die Verwaltung beauftragen.
Bezirksratsfrau Schnelle ergänzte, dass man bei diesem Modell auch verschiedene Generationen habe und Gemeinschaftsräume für Begegnungen.

Bezirksratsherr Amelung bat um getrennte Abstimmung der Punkte.
Bezirksratsherr Tegeder bedankte sich bei Frau Dr. Ruprecht für die Bürgerbeteiligung.

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen anzuweisen, für die Bebauung des Steinbruchsfelds Ost dem Bezirksrat Alternativen zur jetzigen Planung vorzulegen oder die Planung so zu ändern, dass nach Möglichkeit folgende Vorgaben umgesetzt werden.
1. Die Verwaltung wird gebeten, Planungsalternativen vorzulegen, die den Individualverkehr reduzieren, beispielsweise durch eine reduzierte Zahl von Kfz-Stellplätzen und gleichzeitig Angebote von Car-Sharing-Fahrzeugen und Leihlastenrädern am Rand des Baugebiets oder ähnliche Maßnahmen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, Planungsalternativen vorzulegen, die eine Trennung der Verkehrsbeziehungen vorsehen, um den Ziel- und Quellverkehr optimal steuern und auf die Erschließungsstraßen verteilen zu können. Für den Rad- und Fußverkehr ist eine maximale Durchlässigkeit anzustreben, um Alternativen zum Auto zu fördern.

3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Interesse von Bauherr*innen besteht, innerhalb des Wohngebiets einen kraftfahrzeugfreien Bereich zu schaffen, der nur von Einsatzfahrzeugen befahren werden darf und gegebenenfalls einen solchen vorzusehen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, Rechenbeispiele vorzulegen, wie 30 Prozent der entstehenden Wohnungen im Neubaugebiet mit Preisbindung versehen werden können, um für Geringverdiener bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und alternative Fördermöglichkeiten, beispielsweise nach dem Wiener Modell, auszuloten.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, Bäume ab einer bestimmten Größe sowie bestehende Gewässer vor Beginn der Planung zu kartieren, zu untersuchen und bei gutem Gesundheitszustand und hohem ökologischem Wert zu erhalten und in die Planungen zu integrieren. Es soll außerdem geprüft werden, ob Neupflanzungen von Bäumen im Anschluss an das Wäldchen am Verbindungsweg zur Buchholzer Straße (zwischen Werfel- und Kafkastraße) den ökologisch wertvollen Bereich dieses bestehenden innerstädtischen Waldstücks weiter aufwerten könnten.

6. Die Verwaltung wird gebeten, zu untersuchen, ob die Versorgung des Neubaugebiets mit Fernwärme möglich ist, um den CO2-Ausstoß zu senken und zur Verbesserung der lokalen Luftqualität Emissionen aus Heizungsanlagen möglichst zu vermeiden.
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Planung der Erschließung des Baugebiets in Zusammenarbeit mit einem Telekommunikations-Anbieter eine flächendeckende Glasfaserversorgung (FTTB/FTTH) vorzusehen, um die Attraktivität des Baugebiets zu erhöhen.

8. Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung eines runden Tischs für die Dauer der Planungsphase vorzusehen, der den Planungsprozess für die Bürger transparent gestaltet und eine Mitwirkung der Betroffenen ermöglicht.


Punkt 1: 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Punkt 2: 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Punkt 3: 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Punkt 4: 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Punkt 5: Einstimmig
Punkt 6: Einstimmig
Punkt 7: Einstimmig
Punkt 8: Einstimmig
Nach der Abstimmung machte die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit/die allgemeinen Ziele und Zwecke, vom Stadtbezirksrat abgelehnt worden sei. Dieser habe aber nicht das Recht ein Bebauungsplanverfahren eigenmächtig zu beenden, sondern dieses werde dann über die Gremien an den Verwaltungsausschuss geleitet, der dann darüber beschließt.
Dazu gab es eine kurze Diskussion innerhalb des Gremiums.

TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Bebauungsplan Nr. 1835 - Steinbruchsfeld-Ost -
Anordnung der Umlegung

(Drucks. Nr. 0908/2017 mit 1 Anlage)

Antrag,

gemäß § 46 Absatz 1 i. V. m. § 45 Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1835 - Steinbruchsfeld-Ost - anzuordnen.

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.2.
Umstrukturierung und Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in der Kindertagesstätte "Regenbogen"
(Drucks. Nr. 1247/2017)

Antrag,

zu beschließen,

in der Kindertagesstätte "Regenbogen", Eisteichweg 7, 30559 Hannover-Anderten, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB) eine heilpädagogische Kindergartengruppe (6 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine Krippengruppe (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und

ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Einstimmig


TOP 7.3.
Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Misburg - Anderten
-Aufwandsspaltung-

(Drucks. Nr. 1332/2017 mit 7 Anlagen)

Antrag,

für die Straßen
1. Kafkastraße von Buchholzer Straße bis Kampstraße (Anlage 1)
2. Werfelstraße von Buchholzer Straße bis Kampstraße (Anlage 2)
3. Hegefeldstraße von Anderter Schützenplatz bis Sehnder Straße (Anlage 3)
4. Am Kanal von Gollstraße bis Gollstraße/Im Wiesengrund (Anlage 4)
5. Rischweg von Gollstraße bis Am Kanal (Anlage 5)
6. Liebrechtstraße von Stahlstraße bis Anderter Straße (Anlage 6)
7. Hartmannstraße von Stahlstraße bis Anderter Straße (Anlage 6)

den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungseinrichtungen jeweils gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Abgesetzt


TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben
Herr Bernhardt gab Informationen zum Baugebiet Steinbruchsfeld. So werde die Stadt jetzt ein externes Verkehrsplanungsbüro beauftragen, ein Verkehrskonzept für den gesamten Bereich Steinbruchsfeld, inkl. des Altbestandes, zu erarbeiten. Ebenso berichtete er über den Ausbau der Straßen im Steinbruchsfeld West. Auf Nachfrage aus der CDU-Fraktion berichtete er noch über die Schlüssel für Parkplätze bei den geplanten Gewerbeflächen, sowie das Projekt Hannover2030. Die Parkplätze würden aber vorrangig unterirdisch geplant. Im Oktober soll noch einmal eine Vorstellung des erarbeiteten Konzeptes für Hannover2030 erfolgen.
Ebenso Thema war noch die geplante Walderlebnisstation und deren verkehrliche Anbindung und Absicherung mit Lichtsignalanlagen.


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
Ladesäulen für Elektroautos in Neubaugebieten
(Drucks. Nr. 15-1602/2017)

Die SPD-Fraktion machte darauf aufmerksam, dass das Problem nicht die Ladesäulen seien, sondern die Betreiber zu finden.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, in Neubaugebieten Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in angemessener Zahl im öffentlichen Raum einzuplanen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Elektromobilität in der Zukunft stark zunehmen wird. Das zukünftige Neubaugebiet Steinbruchsfeld – Ost ist dabei bereits zu berücksichtigen.

Einstimmig


TOP 10.1.2.
Sanitäre Anlagen im Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1603/2017)

Hierzu machte die SPD-Fraktion darauf aufmerksam, dass die Polizei nur über 1 Dusche verfüge und dass das Behinderten-WC eine automatische Spülung erhalten müsse, damit es für alle Personen wirklich nutzbar ist.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, die sanitären Anlagen im Rathaus Misburg auf den neuesten Stand der Technik setzen zu lassen.


Einstimmig


TOP 10.2.
der SPD-Fraktion

TOP 10.2.1.
Geschwindigkeitsbeschränkung Am Seelberg
(Drucks. Nr. 15-1605/2017)

Die CDU-Fraktion kündigte an, nicht zuzustimmen, da die Straße mehr als Altenheim und Feuerwehr habe. Sie habe auch Parkbuchten und sei gut ausgebaut, so dass die 30 km/h nicht nötig sei.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, die Straße Am Seelberg in eine 30 km/h Straße (nicht in eine 30 km/-Zone) umzuwidmen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 10.2.2.
Zebrastreifen über die Anderter Str. vor Am Seelberg
(Drucks. Nr. 15-1606/2017)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, im Zuge der Verkehrsberuhigung Anderter Straße vor der Einmündung der Straße Am Seelberg (von Meyers Garten aus betrachtet) einen Zebrastreifen über die Anderter Straße einzurichten.

Zurückgezogen


TOP 10.2.3.
Prüfung und Untersuchung eines Fernwärmekonzeptes in Misburg
(Drucks. Nr. 15-1607/2017)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, zu prüfen, ob es wirtschaftlich ist, eine Fernwärmeversorgung im Stadtteil Misburg aufzubauen und städtische Liegenschaften rund um den geplanten Neubau des Schwimmbades mit Fernwärme zu versorgen. Anhand einer Potentialabschätzung soll geprüft werden, ob eine Versorgung der Gebäude rund um die Seckbruchstr. (Schulzentrum, Turnhallen, Bezirkssportanlage, Schwimmhalle, Freibad, Bürgerhaus) wirtschaftlich ist.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendung 05-2017, SGM, Jubiläumsball
(Drucks. Nr. 15-1616/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der SG Misburg (Schwimmabteilung) bis zu

600,00 €

zur Durchführung des Jubiläumsballs zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.2.
Zuwendung 12-2017, K.-Schwitters-Gymnasium, AG-Bereich Band
(Drucks. Nr. 15-1619/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates werden dem K.-Schwitters-Gymnasium bis zu

3.250,00 €

zur Anschaffung von Musikinstrumenten und Konzerttechnik zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.3.
Zuwendung 13-2017, BSG Anderten, DM im Hallenbosseln
(Drucks. Nr. 15-1621/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates werden der BSG Anderten e.V. bis zu

600,00 €

für die Reise zur DM (Hallenbosseln) zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.4.
Zuwendung 15-2017, Schützengesellschaft Anderten, Luftgewehranlage
(Drucks. Nr. 15-1622/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates werden der Schützengesellschaft Anderten e.V. bis zu

2.000,00 €

für den Ausbau des Luftgewehrstandes zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.5.
Zuwendung 16-2017, SV Sportfreunde Anderten, mobile Rasensprenger
(Drucks. Nr. 15-1623/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates werden dem SV Sportfreunde Anderten e.V. bis zu

860,00 €

für die Anschaffung von 2 mobilen Rasensprengern zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.6.
Zuwendung 17-2017, AWO, Geschirr und Besteck
(Drucks. Nr. 15-1624/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der AWO Anderten bis zu

700,00 €

für die Anschaffung von Geschirr und Besteck zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 12.
Angelegenheiten des Integrationsbeirates

TOP 12.1.
Neubesetzung im Integrationsbeirat Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1613/2017)

Antrag,

folgende Neubesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglieder mit Migrationshintergrund:

bisher: neu:

N.N. Herr Thomas Danci-Bodnar
(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)


14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 13.
Angelegenheiten des Patenschaftskomitees

TOP 13.1.
Städtepartnerschaftliche Begegnung / Einladung des Vorsitzenden des Patenschaftskomitee nach Flekkefjord (Norwegen)
(Drucks. Nr. 15-1614/2017)

Antrag,

1. zu beschließen, den Vertreter des Stadtbezirks Misburg-Anderten, Bezirksratsherrn und Patenschaftskomiteevorsitzenden Patrick Hoare zu einer offiziellen Begegnung vom 11.08.2017 bis 13.08.2017 nach Flekkefjord (Norwegen) anlässlich der 175-Jahr Feier zu entsenden

2. dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, für Herrn Hoare eine Dienstreise für den Zeitraum vom 11.08.2017 (Anreisetag) bis 13.08.2017 (Abreisetag) zu genehmigen.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksratsherr Hoare bedankte sich bei den Mitarbeitern der Verwaltung, sowie der Vorsitzenden für ihre Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzung, die ja bereits in den Ratsferien stattfindet.

Für das Protokoll:





E. KUHN G.SELIG
Sitzungsleitung Protokollführung