Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 01.03.2017

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.02.2017)
1. Nachtrag (erschienen am 24.02.2017)
Protokoll (erschienen am 23.06.2017)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 18.06.2017

PROTOKOLL

4. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 1. März 2017,
GS Kurt-Schumacher-Schule,
Eisteichweg 5 - 7, 30559 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
(Bezirksratsherr Becker) (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
(Bezirksratsherr Hoare) (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Lückert (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsfau Pluskota) (SPD)
Bezirksratsfrau Schnelle (Gruppe Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Selberg (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Gruppe Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
Bezirksratsherr Wollenzien (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer)
Ratsherr Braune 18.20 - 21.10 Uhr
Ratsfrau Seitz 18.10 - 21.01 Uhr

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bernhardt
Herr Westhoff-Hofediener
Frau Böcker
Herr Freiwald
Herr Schulze
Herr Schaefer
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.12.2016 (öffentlicher Teil)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Berichte der Verwaltung

5.2.2. Umleitungsverkehr B65 über Gollstr.
(Drucks. Nr. 15-0418/2017)

4.2. Straßenumleitungen/Straßensperrungen im Bereich der B65 und Lehrter Straße

9.4. der CDU-Fraktion

9.4.1. Verkehrssituation Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-0411/2017)

4.1. Informationen zum Prozess „Mein Quartier 2030“ in Misburg-Anderten

4.3. Steuerung von Signalanlagen entlang von Stadtbahnstrecken, insbesondere an der Buchholzer Straße und Lehrter Straße

4.4. Information der Verwaltung zum Misburger Bad

5. A N F R A G E N

5.1. Interfraktionell

5.1.1. Hafenverfüllung
(Drucks. Nr. 15-0414/2017)

5.2. der Fraktion der SPD

5.2.1. Agrikulturprogramm für Hannover
(Drucks. Nr. 15-0417/2017)

5.2.3. Brand in der Kurt-Schumacher-Schule Anderten
(Drucks. Nr. 15-0419/2017)

5.2.4. Terminvereinbarung an allen Bürgerämtern erforderlich
(Drucks. Nr. 15-0420/2017)

5.2.5. Geplante Umspannwerke
(Drucks. Nr. 15-0421/2017)

5.3. der Fraktion der CDU

5.3.1. Umsetzung des gesamtstädtischen Arbeitsprogramms „Mein Hannover 2030“
(Drucks. Nr. 15-0415/2017)

5.3.2. Sanierung Sporthalle Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-0416/2017)

5.4. der Fraktion DIE LINKE./Piraten

5.4.1. Zweckbindung von Mieteinnahmen
(Drucks. Nr. 15-0422/2017)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Kriterien für die Vergabe von Bezirksratsmitteln
(Drucks. Nr. 15-0403/2017)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung

8. Informationen über Bauvorhaben

9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Vermietung des Bürgerhauses Misburg und anderer kommunaler Einrichtungen an Organisationen
(Drucks. Nr. 15-0413/2017)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Mobile Werbe-und Hinweisschilder für den Wochenmarkt
(Drucks. Nr. 15-0405/2017)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Parkplätze Altglascontainer Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-0412/2017)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendung 04-2017, festliches Konzert in der Johanniskirche
(Drucks. Nr. 15-0425/2017)

10.2. Zuwendung 07-2017, Umweltsammlung, Freunde Andertens
(Drucks. Nr. 15-0426/2017)

11. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

11.1. IB-01-2017, Familienfest am Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0424/2017)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 5.2.2. wird vor dem TOP 4.2. zu beantwortet,
TOP 9.4.1. wird nach TOP 4.2. behandelt,
Misburger Bad wird als TOP 4.4. behandelt
TOP 3 wird einmal nach TOP 2. behandelt und dann noch einmal nach TOP 4.4.

Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.12.2016 (öffentlicher Teil)
16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Einwohner fragte, wer zuständig sei für das Gelände, was sich die Firma Papenburg widerrechtlich angeeignet hat. Das Gewerbeaufsichtsamt sei es nach eigenen Angaben nicht mehr.
Herr Bernhardt beantwortete die Frage dahingehend, dass bei einer baurechtswidrigen Nutzung, die nicht unter das Bundesemissionschutzgesetz falle, die Baurechtsbehörde der Stadt Hannover zuständig sei.

Ein weiterer Einwohner aus der Waldstraße fragte, wann das mit dem Gelände der Firma Papenburg geklärt sei und die widerrechtliche Nutzung aufhöre.



TOP 4.
Berichte der Verwaltung
Es wurden folgende Themen angesprochen:


TOP 5.2.2.
Umleitungsverkehr B65 über Gollstr.
(Drucks. Nr. 15-0418/2017)

Wir haben gehört, dass im Laufe des Frühjahrs die B65 geschlossen wird und der Verkehr über die Gollstr. geleitet wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Was geschieht im Zuge der unzumutbaren Verkehrssituation auf der Gollstr. zur Herstellung der Verkehrssicherheit?
  2. Werden insbesondere die Bereiche, bei denen Eltern mit Kindergartenkindern oder Grundschüler die dann stark frequentierte Straße queren wollen, sicherer gemacht?
Zu 1 und 2:
Voraussichtlich ab Mai 2017 wird die Lehrter Straße zwischen Höversche Straße und Gollstraße gesperrt, weil die Instandsetzungsarbeiten am Brückenbauwerk diese Maßnahme zwingend erforderlich macht. Dieser Verkehr wird über die Gollstraße umgeleitet.
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden bzw. werden von der Verwaltung veranlasst.
  • An dem Fußgängerüberweg Gollstraße Höhe Ostergrube wurde bereits aus beiden Fahrtrichtungen jeweils ein Geschwindigkeitsdisplay fest installiert, um den Fahrzeugführern ihre gefahrene Geschwindigkeit anzuzeigen.
  • An dem Fußgängerüberweg Gollstraße Höhe Rischweg hat die Verwaltung am 20.02. zur weiteren Optimierung der Sichtbeziehungen ein Haltverbot am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Lehrter Straße eingerichtet.
  • Für die Dauer der Umleitung wird in der Gollstraße in Höhe der Üstra-Bushaltestelle Am Kindergarten eine Bedarfs-Fußgängerdruckampel installiert, damit auch in diesem Bereich die Gollstraße gefahrlos gequert werden kann.

TOP 4.2.
Straßenumleitungen/Straßensperrungen im Bereich der B65 und Lehrter Straße
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Herr Schulze vom Niedersächsischen Amt für Straßenbau und -verkehr erläuterte an Hand einer Präsentation (Anlage 1) den aktuellen Stand der Verkehrsplanung für die Umleitungen wegen der Baustellen an der B-65 und der Lehrter Straße.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Amelung führte er aus, dass auch die Regiobusse eine Umleitung auf sich nehmen müssten, eventuell müssten die Fahrpläne angepasst werden. Herr Freiwald ergänzte, dass der Schwerlastverkehr ab sofort nicht mehr über die Gollstraße umgeleitet wird. Die Beschilderung wurde angepasst. Die Maßnahme wird bis September dauern.
Bezirksratsherr Weidemann bat um die Aufstellung einer Fußgängerampel an der Ostergrube.
Bezirksratsherr Lückert fragte nach der ARAL-Tankstelle. Herr Schulze antwortete, dass diese offen bleibe.


TOP 9.4.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.
Verkehrssituation Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-0411/2017)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen im Hinblick auf die bevorstehenden Brückenarbeiten im Bereich der Lehrter Straße in Anderten, die ab Mai 2017 teilweise gesperrt sein wird, anzuweisen, Folgendes bei der weiteren Planung zu berücksichtigen:

1. An der Ampel der Lehrter Straße/Ecke Gollstraße wird für die Linksabbieger (stadtauswärts kommend) ein grüner Pfeil oder eine andere, sinnvolle Maßnahme gesetzt.

2. In dem Bereich der Gollstraße, in dem der Bus an der Haltestelle „Am Kindergarten“ hält, wird an geeigneter Stelle eine temporäre Ampel eingerichtet.

3. Im Bereich der Kreuzung Gollstraße/Höversche Straße wird eine manuelle Ampelschaltung eingerichtet, damit situativ auf Verkehrsströme reagiert werden kann.

Einstimmig


TOP 4.1.
Informationen zum Prozess „Mein Quartier 2030“ in Misburg-Anderten
Herr Westhoff-Hofediener und Frau Böcker stellten anhand einer Präsentation (Anlage 2) den Stadtentwicklungsprozess "Mein Quartier 2030" vor.
Bezirksratsherr Hoare merkte an, dass der Bezirksrat schon wisse, was im Stadtbezirk alles passieren müsse (AMK-Haus, Bürgerhaus, Schwimmbad...). Dazu brauche man nicht einen halbjährigen Prozess. Viel interessanter sei, was dann finanziell umsetzbar sei. Er habe die Befürchtung, dass daraus eine Alibiveranstaltung werde.
Herr Westhoff-Hofediener antwortete, dass man Perspektiven entwickeln wolle. Ideen des Bezirksrates würden dort einfließen. Frau Böcker ergänzte, dass man auch Synergieeffekte aufdecken wolle um zu schauen, ob sich doch neue Ideen ergeben den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Es sei ein Orientierungsrahmen ohne investives Budget im Hintergrund. Man wolle eher Akteure des Stadtbezirkes aktivieren und motivieren.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt befürwortete die angebotene Vernetzung, sowie die Vielschichtigkeit der Themen, also nicht nur Bau. Interessieren tat sie, wie man etwas über Konzepte anderer Stadtbezirke erfahre.
Hier sagte Herr Westhoff-Hofediener eine Veröffentlichung zu und nahm die Anregung eines Austausches mit.
Bezirksratsherr Weidemann zeigte sich skeptisch und vermutet, dass die wirklich dringenden Probleme (z.B. die Sicherheit im Stadtteil) auf der Strecke bleiben. Das AMK-Haus wolle er nicht erst in 20 Jahren bewegt sehen. Es solle also kein Hinhaltekonzept werden. Zu Frau Engelhardt gewandt sagte er, dass man nicht vernetzen soll, um des vernetzens Willen, sondern um Synergieeffekte zu schaffen.
Bezirksratsfrau Selberg berichtet von positiven Effekten des Prozesses in Buchholz-Kleefeld.



TOP 4.3.
Steuerung von Signalanlagen entlang von Stadtbahnstrecken, insbesondere an der Buchholzer Straße und Lehrter Straße
Herr Freiwald erläuterte anhand beigefügter Präsentation (Anlage 3) das Thema.
Diverse Nachfragen von Ratsfrau Seitz, Bezirksratsherrn Amelung und Bezirksratsfrau Scholvin beantwortete Herr Freiwald folgendermaßen:
  • Kaputte Schleifen in der Straße werden sich erst in Zukunft erkennen lassen, wenn der neue Verkehrsrechner installiert sei.
  • Einfache Zufahrten könnten mit einem Blinklicht ausgestattet werden, bei richtigen Wohngebieten allerdings hätte man von der technischen Aufsichtsbehörde die Auflage eine komplette Lichtsignalanlage zu installieren.
  • Der Rückstau vom Schnellweg erfordere Verhandlungen mit dem Land. Hier müsse man einerseits den Rückstau AUF den Schnellweg verhindern und andererseits den Rückstau IN die Buchholzer Straße.
  • Die Bevorrechtigungsschaltung hätten mittlerweile auch viele der Regiobusse, aber wie es speziell auf der Linie 370 aussehe, wisse er nicht.
  • Die Fehlerprüfung der Lichtsignalanlagen erfolge nach Meldung. Die künftigen Überprüfungen dann per Rechner.
  • Die Bitte um eine verstärkte Kontrolle nehme man als Verwaltung mit.



TOP 4.4.
Information der Verwaltung zum Misburger Bad
Herr Schaefer trug vor, dass die Verwaltung den Vorschlag des Neubaus weiter verfolge, da man viele kleine Mängel (Barrierefreiheit, Zuschnitt der Räume und Gänge) so beheben könne. Physiotherapie und Fitnessstudio seien vorerst nicht geplant, würden aber aufgenommen, wenn die architektonischen Planungen dies zulassen. Die Kosten sind vorerst mit knapp 16 Mio. € Netto veranschlagt. Eine Konkurrenz zum Fösse-Bad bestehe nicht.
Ratsfrau Seitz bat um komplette Planung schon jetzt, dies sei doch einfacher, als eine anzugehende Planung dann noch einmal zu überplanen. Außerdem wollte sie wissen, wann die politischen Gremien denn offiziell erfahren werden, dass es ein Neubau wird.
Herr Schaefer antwortete, dass man noch vor der Sommerpause eine Beschlussvorlage in die Gremien bringen werde.

Bezirksratsherr Ullrich fragte, ob es richtig sei, dass die Ausschreibung für das Misburger Bad erst erfolgen solle, wenn auch das Fössebad finanziell abgesichert sei? zudem wolle er gerne einen konkreten Zeitplan haben über Abriss und Neubau.
Herr Schaefer betonte, dass es zwar eine parallele Planung mit dem Fössebad gebe, aber keine Abhängigkeit. Der Zeitplan werde Bestandteil der Beschlussvorlage sein.
Bezirksratsherr Ederhof fragte zum Verständnis nach der Variante entsprechend der Vorstellung im Sportausschuss und der Finanzierungssumme.
Herr Schaefer antwortete, dass dies die Variante 2B sei, die mit 19 Mio. € veranlagt sei. Der Bau solle ohne Mietfläche sein.
Bezirksratsherr Hoare fand es befremdlich, dass man aus der Presse über Planungen erfahre, freute sich aber gleichzeitig, dass die Verwaltung heute Abend da sei um zu informieren. Er bat möglichst zeitnah darum, dass die Stadt mit den nutzergruppen in Kontakt trete um bestimmte Wünsche und Anforderungen abzugleichen. Es seien noch viele Fragen offen, die es gelte zu klären. So z.B. Wasserballfeld, Sprungturm...

Ratsfrau Seitz fragte in welche Richtung das Bad entwickelt werden solle. Es war bisher ein Gesundheitsbad, aber vielleicht sei ja auch ein Spaßbad geplant.
Herr Schaefer antwortete, dass es ein ganz normales Bad werden soll, die Drucksache dazu strebe man an im Mai ins Verfahren zu bringen. Diese werde dann auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten.
Bezirksratsfrau Scholvin bat um rechtzeitige Übersendung der Drucksache, da ehrenamtliche Politiker ein wenig mehr Zeit zum einlesen bräuchten.
Bezirksratsherr Ederhof wollte wissen, warum Physiotherapie und Fitnessstudio nicht mit aufgenommen werden sollen.
Herr Schaefer wiederholte, dass die Verwaltung die Variante 2B vorschlagen werde. Sollten sich im weiteren Planungsverfahren Möglichkeiten für eine Ausweitung (Mieträume) geben, so sei man da offen, solange der Finanzrahmen eingehalten werde. Der Politik stehe es aber natürlich frei über Änderungsanträge die Ausweitung zu beantragen.
Ratsherr Braune fragte, ob ein Spaßbad von vornherein ausgeschlossen sei.
Herr Schaefer sagte, dass bei dem riesen Einzugsgebiet eines Spaßbades und der Konkurenz im Umfeld, die Verwaltung dies aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen habe.

Nach der EinwohnerInnenfragestunde:

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Ederhof betreffs des Zusammenhanges der Bäderneubauten in Misburg-Anderten und Linden-Limmer antwortete Herr Schaefer, dass er diesbezüglich um Geduld bitte bis zur Drucksache.
Bezirksratsherr Ullrich wollte noch einmal wissen, warum es keinen Abbruch des alten Bades gebe in der nächsten Zeit.
Herr Schaefer machte deutlich, dass man neben dem Freibad keine Baustelle haben wolle.
Auf die Nachfragen von Bezirksratsherrn Hoare antwortete Herr Schaefer, dass man den Abrisstermin so planen werde, dass der frühestmögliche Neubautermin genommen werden kann. Man wisse noch nicht, ob die Landeshauptstadt Hannover der Bauherr sei.
Ratsfrau Seitz wollte wissen, wie es mit der Freibadnutzung während der Neubauarbeiten aussieht. Für die Frage ÖPP-Projekt gab sie mit auf den Weg, dass man sehr genau hinsehen solle, da man hier ein gebranntes Kind sei.
Herr Schaefer konnte hierzu adhoc keine Antwort geben.
Protokollantwort: Ja, das Freibad kann während der Bauphase genutzt werden. Baustelle und Freibad werden durch einen Bauzaun mit entsprechendem Sichtschutz voneinander getrennt.


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
TEIL 2

Herr Pohl wollte wissen, warum mit dem Abbruch noch gewartet wird. So entstehe der Eindruck hier geschehe nichts.
Herr Schaefer machte darauf aufmerksam, dass man ja auch noch das Freibad betreibe, durch einen vorzeitigen Abriss könnten Gefahrenstellen entstehen. Abriss und Neubau würden dann in einem passieren, da sonst auch höhere Kosten entstünden..

Herr Markwerths Frage ging in die gleiche Richtung und ob man das nicht viel preiswerter hin bekomme, z.B. durch gemeinnützige Initiativen.
Herr Schaefer gab zu bedenken, dass prinzipiell im öffentlichen Sektor solche Leistungen ausgeschrieben werden müssten.

Herr Züchner von der SGM sagte, dass trotz großzügigem Entgegenkommen der Stadtverwaltung die Wasserzeiten nach dem Sommer zu gering seien. Es seien jetzt schon 140 Kinder in der Schwimmabteilung weggebrochen. Es fänden auch keine Schul-AGs weg.
Herr Schaefer zeigte Verständnis für die Lage der Schwimmer der SGM. Man werde weiterhin bemüht sein Alternativen anzubieten. Für die Schließungszeiten (auch anderer Bäder) gebe es aber keine Alternativen.

Herr Wantosch fragte, ob das Misburger Bad ein ÖPP-Projekt wird. Mit der Kommunikation zwischen DLRG und der Stadt sei man sehr unzufrieden. Man warte auf ein Gesprächsangebot an alle Nutzergruppen.
Herr Schaefer versicherte, dass die Stadt das Bad selbst betreiben werde. Für den Bau sei (falls es ein ÖPP-Projekt werde) der Projektträger verantwortlich.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
Interfraktionell

TOP 5.1.1.
Hafenverfüllung
(Drucks. Nr. 15-0414/2017)

Bei einer kürzlich erfolgten Besichtigung nehmen wir wahr, dass es diverse Aktivitäten gibt, die mit Sorge von der Bevölkerung und vom Bezirksrat gesehen werden, insbesondere fiel die Rodung der Böschung an der Kante des Hafenbeckens auf und führte zu Unruhe.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) In welcher Weise hat die Verwaltung sichergestellt oder stellt auch zukünftig sicher, dass alle erforderlichen umweltrelevanten Auflagen von der Fa. Papenburg eingehalten werden und von der Verwaltung überwacht werden?


2) Wie kann sichergestellt werden, dass durch den Eigentümer keine Fakten geschaffen werden, die nicht mehr revidierbar sind?

Zu 1.) Die Verwaltung geht den Hinweisen aus der Politik und der Bevölkerung
unverzüglich nach. Weiterhin werden regelmäßig Ortstermine durchgeführt
und bauliche Veränderungen auf rechtliche Relevanz überprüft. Die
rechtlichen Prüfungen im konkreten Fall sind noch nicht abgeschlossen.
Beteiligt sind die Region als untere Waldbehörde, der Fachbereich Umwelt
und Stadtgrün bezgl. der Baumschutzsatzung und der Fachbereich Planen
und Stadtentwicklung.

Zu 2). Regelmäßige Überprüfungen vor Ort werden beibehalten.
Verwaltungsverfahren bieten geeignete Möglichkeiten, Zuwiderhandlungen zu
ahnden und z. B. Baustopps auszusprechen (dies ist im Falle der
Aufschüttungen bereits auch geschehen) oder die Wiederherstellung des
alten Zustands einzufordern.

Bezirksratsfrau Bockenthin-Müller fragte, was unter regelmäßig zu verstehen sei.
Protokollantwort: etwa monatlich
Ratsfrau Seitz wollte wissen, warum der Baustopp verhängt wurde.
Die Verwaltung konnte hierzu keine Aussage treffen.
Bezirksratsherr Weidemann wollte wissen, was denn Gründe für einen Baustopp sein könnten.
Hierzu gab Herr Bernhardt die hypothetische Auskunft, wenn eine Weiterführung der Arbeiten ein Gefahrenmoment erzeugen würde.
Ratsfrau Seitz hätte gerne geklärt gehabt, was von der Region zu erwarten sei betreffs der Abholzung auf dem Gelände, die ja als "Wald-Abholzung" eingestuft worden sei. Weiterhin wollte sie wissen, ob der Lärmschutzwall statthaft sei und auf die Rechtmäßigkeit einmal überprüft wurde.
Herr Bernhardt stellte erst einmal klar, dass es sich um das ehemalige HPC-Gelände handelt. Für dieses Gelände gebe es keinen Bebauungsplan. Für die Portlandstr. gebe es einen, dieser könne aber keine Aussagen für außerhalb seines Geltungsbereiches treffen.

TOP 5.2.
der Fraktion der SPD

TOP 5.2.1.
Agrikulturprogramm für Hannover
(Drucks. Nr. 15-0417/2017)

Mit der Beschlussdrucksache 2593/2016 beantragt die Verwaltung die Fortschreibung des Landwirtschaftsprogramms der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des Agrikulturprogramms für Hannover.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. In welcher Weise und möglicherweise mit welchen Maßnahmen ist der Stadtbezirk Misburg/Anderten betroffen?
  2. Für wann und mit welchem Zeitraum sind Umsetzungen der infrage kommenden Maßnahmen zu rechnen?
  3. In welcher Form und wann werden Bezirksrat und Bürger/innen von den jeweiligen Maßnahmen informiert und vor
    Beschlussfassung auch beteiligt?
Zu 1.) Konkrete Maßnahmen sind im Stadtbezirk Misburg/Anderten derzeit nicht in
Planung. Viele der im Agrikulturprogramm skizzierten Maßnahmen bzw. Projekte können nur stadtweit umgesetzt werden.
Zu 2.) Einen Zeitraum für konkrete Maßnahmen die den Stadtbezirk Misburg/Anderten betreffen kann die Verwaltung deshalb derzeit nicht benennen.

Zu 3.) Sollten konkrete Maßnahmen für Misburg/Anderten geplant sein, wird der Stadtbezirk rechtzeitig vorab ordnungsgemäß eingebunden.

TOP 5.2.3.
Brand in der Kurt-Schumacher-Schule Anderten
(Drucks. Nr. 15-0419/2017)

Vor kurzem hat es in der Kurt-Schumacher-Schule in Anderten gebrannt. Es gibt inoffizielle Informationen darüber, daß es erhebliche Nachwirkungen für den nachfolgenden Schulablauf gab, einzelne Schulbereiche z. Zt. aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können und ein Teil der Ausstattungen in der Schule komplett ersetzt werden müssen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Welche Schäden sind durch das Feuer in der Schule entstanden mit welchen kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen für die Fortsetzung des Schulbetriebs?
  2. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten trotz der entstandenen Schäden?
  3. Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum ist beabsichtigt, die entstandenen Schäden zu beseitigen und die beschädigten oder vernichteten Materialien zu ersetzen?
Zu Frage 1:
Der Brand ist an einem Blockheizkraftwerk im Keller unter dem Roten Turm entstanden. In der Folge kam es zur Verrauchung der darüber liegenden Räume des Grundschulbereichs (4 Allgemeine Unterrichtsräume und Lehrküche), in den benachbarten Räumen der Oberschule (4 Allgemeine Unterrichtsräume und Hortküche), in der Aula und im PC-Raum.
Die Aula und die Räume der Oberschule sind nach erfolgter Reinigung wieder für den Schulbetrieb nutzbar.

In den betroffenen 4 Allgemeinen Unterrichtsräumen der Grundschule, der Lehr- und der Hortküche sowie im PC-Raum und im benachbarten Raum Fordern und Fördern müssen zusätzlich zu den Reinigungsarbeiten die abgehängten Decken (Gipskartondecken) entfernt werden, um die Rohdecken reinigen zu können.

Zu Frage 2:
Die Kurt-Schumacher-Schule kann den Ausfall/temporären Wegfall der insgesamt 4 Allgemeinen Unterrichtsräume im Bestand auffangen. Eine Klasse ist im Musikraum untergebracht. Drei weitere werden durch die für den Ganztag zur Verfügung stehenden Betreuungsräume aufgefangen. Für die ausstattungstechnische Umgestaltung der Betreuungsräume zu Unterrichtsräumen wurde Mobiliar organisiert (60 Tische, 60 Stühle).
Der Ganztagsbetrieb wird im vollen Umfang aufrechterhalten. Die Ganztagsräume sind durch den Brand nicht betroffen. Die ebenfalls durch den Brandschaden betroffenen Räume des Hortes, konnten dahingehend aufgefangen werden, dass eine gemeinsame Betreuung der Hortkinder (20 Kinder) mit den Ganztagskindern der Kurt-Schumacher-Schule erfolgt.

Die Oberschule Pestalozzischule konnte die kurzfristige Sperrung von 4 Allgemeinen Unterrichtsräumen im Bestand auffangen. Seit dem 16.2.2017 stehen die Räume wieder zu Unterrichtszwecken zur Verfügung. Für den gesperrten Computerraum wurde ein Klassensatz Laptops (30 Exemplare) bestellt. Somit kann der Computerunterricht in der Schule demnächst wieder durchgeführt werden. Der gesperrte Hauswirtschaftsraum kann im Bestand nicht aufgefangen werden, da keine weiteren Räume hauswirtschaftlicher Natur im Schulzentrum Anderten zur Verfügung stehen. Die im Schulzentrum Misburg vorhandene Lehrküche stellt aus Sicht der Schulleitung keine alternative Option dar.

Zu Frage 3:
Die Reinigungs- und Abbrucharbeiten in den betroffenen Räumen der Grundschule, der Lehr- und der Hortküche, im PC-Raum und Raum Fordern und Fördern werden in der ersten Märzwoche abgeschlossen. Vor dem Hintergrund des dann feststellbaren Bedarfs ist in der darauffolgenden Woche eine Abstimmung mit der Brandsanierungsfirma und der Versicherung vorgesehen, bei dem der Umfang und die Ausführung der Wiederherstellungsmaßnahmen sowie deren zeitliche Umsetzung festgelegt werden soll. Ziel ist die schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme aller Räume.

Die beschädigten Lehr- und Lernmaterialien werden von einer Fachfirma gereinigt, nicht zu reinigende Gegenstände werden neu beschafft.
Notwendige Ersatzbeschaffungen erfolgen schnellst möglich, Lieferzeiten müssen allerdings berücksichtigt werden.

Bezirksratsherr Amelung bat darum, dass eine Verbesserung der Logik der Brand- und Rauchverhinderung erfolge. Im Sitzungsraum sei eine Rauchschutztür eingebaut, wo aber oben eine Durchführung von Rohren erfolge, die nicht verschlossen sei, wo also jede Menge Rauch durchziehen könne.

TOP 5.2.4.
Terminvereinbarung an allen Bürgerämtern erforderlich
(Drucks. Nr. 15-0420/2017)

Wie in Bürgerämtern ausliegenden Handzetteln zu entnehmen ist, ist ab 16.01.2017 in allen Bürgerämtern eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. nachdem die von Misburg/Anderten am kürzesten erreichbaren Bürgerämter Podbi-Park seit ca. zwei Jahren ausschließlich über Terminvereinbarung und das Bürgeramt Bemerode seit März letzten Jahres an zwei von fünf Wochentagen ausschließlich über Terminvereinbarung aufgesucht werden können.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Wie und wann wurden die Bürger/-innen über die neue Regelung informiert?
  2. Gab es finanzielle Gründe, oder welche anderen Gründe machten diese Maßnahme notwendig?
  3. Was geschieht mit Bürger/-innen, die ohne vorherige Terminvereinbarung ein Bürgeramt wegen eines Anliegens aufsuchen, bzw. wie werden aus diesem Grunde lange Wartezeiten vermieden?

ANTWORT:
  1. Vor Einführung der Terminvergabe „über alles“ wurde über das Internet (hannover.de) und durch Aushänge über die Erfordernis eines Termins und die Wege, einen Termin zu bekommen, informiert. Presseinformationen wurden seitens der HAZ in diesem Fall für redaktionelle Beiträge genutzt. Auch der NDR regional verfasste eine Reportage zu dem Thema.
  2. Finanzielle Gründe spielten keine Rolle, wohl aber positive Erfahrungen mit den in der Anfrage erwähnten Vorläufermodellen der Terminvergabe und der Terminpflicht bei den Angeboten an Samstagen. Auch die positiven Erfahrungen anderer Städte unserer Größenklasse über die im Rahmen des interkommunalen Austausches zu erfahren war spielen natürlich eine Rolle.
    Start der Terminvergabe im Bürgeramt Podbi-Park war im Übrigen der Juli 2011.
    Mit der Online-Terminvergabe für alle Bürgerämter wurde im April/Mai 2015 gestartet.
    Die Regelung, nur mit Terminen an den sog. „langen Tagen“ (Öffnung bis 18 Uhr) zu arbeiten bestand seit März 2016.
  3. Notfallsituationen und kurzfristig zu erledigende Geschäfte (Beglaubigungen, Führungszeugnisse oder vorläufige Dokumente) werden in den Bürgerämtern in der Regel eingeschoben. Wer sich in solchen Angelegenheiten rechtzeitig am Tag an ein Bürgeramt wendet, dem/der wird kurzfristig geholfen. Entweder wird ein Termin „dazwischen geschoben“ oder man erhält einen Termin im Laufe des Tages. Wer kurz vor Geschäftsschluss erscheint wird allerdings oft keinen Termin für den Tag erhalten.
    Der Vorteil bei festen Terminen ist, dass man sich drauf einstellen kann, z.B. in der Nähe noch Besorgungen erledigen oder einen Kaffee trinken kann.

Bezirksratsfrau Schnelle fragte danach, wie bei der elektron. Terminvergabe ein Missbrauch ausgeschlossen werden könne. Es sei wohl schon vorgekommen, dass Termine reserviert und dann verkauft worden seien.
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller entgegnete, dass man schon sehr genaue Angaben bezüglich der eigenen Person und des Begehrens machen müsse.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Ullrich führte Frau Herzog-Karschunke aus, dass man Termine elektronisch, persönlich und per Telefon vereinbaren könne. Für Menschen, die nicht dazu in der Lage sind, besteht auch die Möglichkeit, dass sie im Einzelfall von MitarbeiterInnen zu Hause aufgesucht werden.
Bezirksratsherr Tegeder wollte gerne wissen wie lange Bürger in der Warteschleife hingen und ob hier eine Evaluierung geplant sei..
Bezirksratsherr Ederhof regte an, dass es parallel zur Terminvergabe auch die Möglichkeit gebe mit einer entsprechenden Wartezeit am gleichen Tag noch bedient zu werden.

Protokollantwort: Das System ist vor Missbrauch dahingehend geschützt, dass jede Email-Adresse nur einmal pro Tag genutzt werden kann.
Natürlich kann mit der eigenen Email-Adresse auch ein Termin für eine andere Person vereinbart werden. So kann der Enkel für die Oma, können hilfsbereite NachbarInnen für eine Person, die kein Internet nutzt, problemlos einen Termin ohne Wartezeit in einem Bürgeramt nach Wahl buchen.
Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu ähnlichen Problemlagen kommen könnte wie in der Bundeshauptstadt Berlin, Stichwörter dazu: wochenlange Vorläufe und „Verkauf“ von Bürgeramtsterminen.

Eine Evaluierung ist nicht geplant. Die Leistungen der Bürgerämter werden im Rahmen von KundInnenbefragungen bewertet. Terminvereinbarungen laufen weder umständlich noch langwierig ab, lediglich die telefonische Erreichbarkeit städtischer Dienststellen kann bei Personalengpässen (zurzeit wie überall in unserer Stadt herrscht ein erhöhter Krankenstand) erschwert sein. Je mehr Kundinnen und Kunden ihren Termin via Internet buchen umso geringer ist dieser Telefonstau in den Bürgerämtern.
Es wird für sinnvoll erachtet, daher die Terminvergabe und die KundInneninformation zu den Dienstleistungen via Internet intensiv zu bewerben und in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass Hannoveranerinnen und Hannoveraner frei sind in der Wahl ihres Bürgeramtes. Es wäre hilfreich, wenn dies in einer Sitzung öffentlich verkündet werden könnte und nicht nur im Rahmen des Protokolls.

TOP 5.2.5.
Geplante Umspannwerke
(Drucks. Nr. 15-0421/2017)

In Anderten soll ein neues Umspannwerk gebaut werden, das in Lehrte auf erheblichen Widerstand durch die Bevölkerung gestoßen ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. In welcher Weise und möglicherweise mit welchen Maßnahmen ist der Stadtbezirk Misburg/Anderten betroffen?
  2. In welchem Umfang kommt die Verwaltung dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung und des Bezirksrats nach?
1. Das geplante Umspannwerk der Stadtwerke befindet sich auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hanover im Stadtteil Anderten. Das Betriebsgrundstück liegt außerhalb des Siedlungszusammenhangs östlich der BAB 7 unmittelbar an der Grenze zum Lehrter Ortsteil Ahlten. Der Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer vorhandenen 220 kV Freileitung. Es werden keine erheblichen Auswirkungen auf den Stadtbezirk erwartet.

2. Um das Umspannwerk an diesem Standort bauen zu können, war der Erwerb einer Teilfläche von der LHH erforderlich. Der Verkauf des Grundstücks wurde mit DS 0763/2015 beschlossen. Der Bezirksrat Misburg/Anderten hat dieser DS in der Sitzung am 03.06.2015 einstimmig zugestimmt. In der vorangegangenen Sitzung am 06.05.2015 hatte ein Vertreter der Stadtwerke auf Initiative der Verwaltung den Stadtbezirksrat frühzeitig über das Projekt informiert.

Für das Projekt ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Ein entsprechender Antrag wurde von den Stadtwerken gestellt. Das Genehmigungsverfahren wurde noch nicht abgeschlossen. Die Stadtwerke untersuchen zurzeit verschiedene Varianten zur Anlieferung der Baustelle. Die bisher verfolgte Zufahrt über die Ortschaft Ahlten wird von der Stadt Lehrte abgelehnt.

TOP 5.3.
der Fraktion der CDU

TOP 5.3.1.
Umsetzung des gesamtstädtischen Arbeitsprogramms „Mein Hannover 2030“
(Drucks. Nr. 15-0415/2017)

In der Drucksache 0286/2017 hat die Verwaltung über die Umsetzung des gesamtstädtischen Arbeitsprogramms „Mein Hannover 2030“ informiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Wochenmärkte sind für unseren Stadtbezirk geplant?
  2. Welche Maßnahmen sind für unseren Stadtbezirk in den Rubriken I - IV im Einzelnen geplant?
  3. Wie, wann und in welcher Form sollen die Vereine, Vereinigungen und die Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Maßnahmen informiert bzw. beteiligt werden?


1. Die Verwaltung hat zu einem ersten Treffen zum Austausch der Sichtweisen auf alle Wochenmärkte der Landeshauptstadt Hannover geladen. Maßnahmen für einzelne Märkte, auch für Misburg/Anderten, werden im Verlauf weiterer Treffen identifiziert. Beteiligt waren Markthändler/innen, Mitglieder aus den Fraktionen und Mitarbeiter der Verwaltung
Ziele des Treffens:
- Austausch der Sichtweisen zu allen Wochenmärkten
- Gegebenenfalls Abstimmung von Maßnahmen zur Veränderung/
Weiterentwicklung von Wochenmärkten
- Weitere Treffen sind geplant. Die Verwaltung wird im AWL berichten.

2. & 3. Welche Maßnahmen sind für unseren Stadtbezirk in den Rubriken I - IV im Einzelnen geplant? Wie, wann und in welcher Form sollen die Vereine, Vereinigungen und die Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Maßnahmen informiert bzw. beteiligt werden?

Das Arbeitsprogramm „Mein Hannover 2030“ stellt die Jahresplanung der Landeshauptstadt Hannover dar und dient der Umsetzung der Ziele und Strategien des Stadtentwicklungskonzeptes „Mein Hannover 2030“. Beginnend mit dem Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters am 09.02.2017 erfolgt die noch andauernde Vorstellung des gesamtstädtischen Arbeitsprogramms in den Fachausschüssen. Zeitgleich erfolgte die Veröffentlichung auf www.hannover.de bzw. auf www.meinhannover2030.de.
Das Arbeitsprogramm wird von nun an stetig aktualisiert und fortgeschrieben. Konkretisierungen auf Stadtbezirksebene ergeben sich aus dem Verlauf der Umsetzungsplanung und werden bei fortgeschrittener Planung auf der Homepage veröffentlicht. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Einzelmaßnahmen im Stadtbezirk Misburg-Anderten vor. Die Information über die Beteiligung zu geplanten Maßnahmen wird, wie in der Drucksache 0286/2017 angeführt, in den aktuell gehaltenen jeweiligen Vorhaben auf der Homepage in der Spalte „Beteiligung der Öffentlichkeit“, frühestmöglich veröffentlicht.
In diesem Monat startet zudem das integrierte Entwicklungs- und Beteiligungskonzept „Mein Quartier 2030“ für den Stadtbezirk Misburg-Anderten. In diesem Rahmen werden die Entwicklung und das künftige Potential des Bezirkes bilanziert und konkrete Vorschläge für die Weiterentwicklung des Stadtbezirkes gemacht. Hieraus können sich ggf. auch Anforderungen an die Vorhaben des gesamtstädtischen Arbeitsprogramms ergeben.
Bezirksratsherr Hoare fragte, wann das letzte Mal ein Austausch stattgefunden habe und bat darum auch den Bezirksrat über solche Treffen zu informieren, da Informationen aus dem AWL nicht im Bezirksrat ankämen. Hier
Protokollantwort: ein erstes Treffen hat am 20.02.2017 stattgefunden, ein zweites am 20.03.2017

TOP 5.3.2.
Sanierung Sporthalle Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-0416/2017)

Die Situation der Sporthalle im Eisteichweg in Anderten ist bereits seit längerer Zeit ein den Stadtbezirk und vor allem die Sportvereine beschäftigendes Thema – nicht zuletzt wegen der Problematik der Duschen.

Da nach wie vor nicht klar ist, wie der weitere Verlauf geplant ist, fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Situation sind seitens der Verwaltung geplant?
  2. Welchen kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont kann die Verwaltung benennen?
  3. Wurde eine Machbarkeitsstudie bezüglich einer Mehrzweckhalle initiiert, wer wird beteiligt und wann ist mit der Vorstellung zu rechnen?

Zu 1) Die Anzahl der Duschplätze entspricht den DIN-Vorgaben für die bestehende 2-Feld-Halle. Die Verwaltung stellt sicher, dass diese 12 Duschplätze jederzeit sicher benutzt werden können, bzw. nach einer ggfs. erforderlichen Reparatur auch kurzfristig wieder verfügbar sind. Um eine Verkeimung der Duschanlagen zu verhindern, werden auch zukünftig regelmäßige Beprobungen durchgeführt.

Zu 2) Die Verwaltung hat die Umsetzung baulicher Maßnahmen im Bereich der Sporthalle Eisteichweg für 2020/2021 vorgesehen. Die entsprechende Beschlussdrucksache wird den politischen Gremien rechtzeitig vorgelegt.

Zu 3) Vor dem Hintergrund einer vorliegenden Sanierungsstudie sollen weitere Alternativen zu einer Sanierung der Bestandshalle untersucht werden. Hierzu zählt z. B. der Bau einer neuen Mehrzweckhalle an einem anderen Standort, z.B. anstelle des jetzigen AMK-Hauses.
In die Konzeptionierung würden neben den betroffenen Fachbereichen der Stadt auch Nutzer der Sportanlagen einbezogen.
Sofern aus diesen Überlegungen entwickelte Konzepte funktional, wirtschaftlich und zeitlich sinnvolle Alternativen zu einer Sanierung der Bestandshalle darstellen, können die Ergebnisse dem Stadtbezirksrat bereits im Vorfeld der entsprechenden Beschlussdrucksache vorgestellt werden.
Bezirksratsherr Hoare fragte nach den Terminierungen der Drucksache und der Machbarkeitsstudie.
Protokollantwort: Sofern die aus der Machbarkeitsstudie entwickelten Konzepte funktional, wirtschaftlich und zeitlich sinnvolle Alternativen zu einer Sanierung der Bestandshalle darstellen, können die Ergebnisse dem Stadtbezirksrat bereits im Vorfeld der entsprechenden Beschlussdrucksache vorgestellt werden.
Bezirksratsherrn Tegeder erschloss sich in keinster Weise die Aussage, dass die verbleibenden Duschen kurzfristig repariert werden könnten im Bedarfsfall und bei den stillgelegten Duschen ginge das nicht.
Protokollantwort: Der Fachbereich Gebäudemanagement geht davon aus, dass bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installationen gemäß VDI 6023 / DVGW W551 die Nutzung der Duschen in U3/U4 sowie der Lehrerduschen weiterhin uneingeschränkt möglich ist. Da Legionellen natürlich vorkommende Wasser-Bakterien sind, kann der Gefährdung nur entgegengewirkt werden, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Der FB Gebäudemanagement sorgt für den technischen Erhalt der vorliegenden, nutzungsfähigen Installation. Des Weiteren sind noch Maßnahmen in der Planung und auch schon in der Umsetzung (u. a. Reinigung des Speichers), die dem Wachstum der Legionellen entgegenwirken. Weiterhin wird die engmaschige Beprobung aufrecht erhalten, um eine potenzielle Gefährdung frühzeitig zu erkennen. Der Nutzer ist hier durch den regelmäßigen Wasseraustausch/ regelmäßige Wasserentnahme in der Pflicht.

TOP 5.4.
der Fraktion DIE LINKE./Piraten

TOP 5.4.1.
Zweckbindung von Mieteinnahmen
(Drucks. Nr. 15-0422/2017)

In jüngster Zeit fanden mehrere Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Bürgerhaus Misburg statt, die in der Bevölkerung für erheblichen Protest gesorgt haben. Nach unseren Informationen sind zudem möglicherweise weitere Termine dieser Art geplant.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
  1. Ist es möglich, Mieteinnahmen städtischer Liegenschaften, wie z.B. der Stadtteilzentren und anderer Tagungsräumlichkeiten
    zweckmittelgebunden zur weiteren Verwendung in den Haushalt einzustellen?
  2. Wenn dies bejaht werden kann:
    Hält die Verwaltung es für sinnvoll, eingenommene Mittel aus ggf. nicht vermeidbarer Vermietung städtischer Räume an rechte und rechtspopulistische Vereinigungen, wie z.B. der AfD, zweckmittelgebunden für die Unterstützung von Projekten bereitzustellen, die sich beispielsweise mit der Integration von Migrantinnen und Migranten und dem Abbau von Vorurteilen gegen diese Bevölkerungsgruppe befassen?

Zu 1.:
Es gilt zunächst der Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO), wonach der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts (u.a. Mieterträge) insgesamt zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts dienen.

Erträge können im Sinne des § 18 Abs. 1 S.1 und 2 GemHKVO auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt werden (Zweckbindung) wenn hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht oder wenn eine Beschränkung wegen des sachlichen Zusammenhangs geboten ist und ein entsprechender Haushaltsvermerk vorgenommen wurde.

Da die Verwaltung weder eine rechtliche Verpflichtung erkennen kann, noch ein entsprechender Haushaltsvermerk besteht, können die eingenommen Mieterträge nicht zweckgebunden werden.

Zu 2.:
Frage 1 kann zwar nicht bejaht werden, die Verwaltung möchte an dieser Stelle aber betonen, dass die kulturelle Arbeit im Stadtbezirk grundsätzlich auch integrative Ziele verfolgt, wie z.B. die verschiedenen Aktivitäten im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Darüber hinaus werden Mittel auch explizit für Integrationsprojekte verwendet. Im Bürgerhaus Misburg sind dies z.B. das interkulturelle Café oder der Aufbau eines gemeinschaftlichen Palettengartens am Bürgerhaus Misburg.

Ratsherr Braune begrüßte eine solche Zweckbindung, denn die AFD sei keine rechtsextreme, sondern eine demokratische Partei, die sich auch für die Integration unserer Neubürger einsetze.

TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Kriterien für die Vergabe von Bezirksratsmitteln
(Drucks. Nr. 15-0403/2017)

Antrag,

Der Bezirksrat beschließt beigefügte Kriterien für die Vergabe von Bezirksratsmitteln für die Zeit dieser Legislaturperiode

Einstimmig


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung
In der zukünftigen Flüchtlingsunterkunft Kampstraße findet am 08.03.2017 in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr ein Tag der offenen Tür statt. In der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr stehen MitarbeiterInenn des Bereiches Unterbringung für Fragen zur Verfügung. Der Termin wird auch noch in den Printmedien und im Internet veröffentlicht werden.

Die Unterkunft am Scheibenstandsweg in Anderten wird voraussichtlich im 2. Quartal 2017 eröffnet. Ein genauer Zeitpunkt und der Termin des Tages der offenen Tür stehen noch nicht fest.

TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Herr Bernhardt berichtete über die Planung von 4 Stadtvillen mit 77 Wohneinheiten im Heinrich-Böll-Weg.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell

TOP 9.1.1.
Vermietung des Bürgerhauses Misburg und anderer kommunaler Einrichtungen an Organisationen
(Drucks. Nr. 15-0413/2017)

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen anzuweisen, vor dem Abschluss von Mietverträgen sorgfältiger zu prüfen, ob es sich bei den Mietern um Organisationen im Sinne des Widmungszweckes der Stadtteilkultureinrichtung handelt und Mietverträge mit anderen Organisationen grundsätzlich abzulehnen.
Einstimmig

Ratsherr Braune gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Antrag abgelehnt werde, da die AFD nicht rassistisch oder demokratiefeindlich sei. Er lud ein einmal am Stammtisch der AFD teilzunehmen und mit den Mitgliedern ins Gespräch zu kommen.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Mobile Werbe-und Hinweisschilder für den Wochenmarkt
(Drucks. Nr. 15-0405/2017)

Bezirksratsherr Hoare fand den Antrag grundsätzlich eine gute Idee, befürchtete aber, dass Autofahrer falsch in eine Einbahnstraße einbiegen könnten und dadurch ein Verkehrschaos entstehen würde.
Bezirksratsfrau Selberg sagte, dass die Planung natürlich in Absprache mit der Verwaltung erfolgen solle, die ja wisse, wo die Schilder hin müssten. Außerdem sollen die Schilder in erster Linie für Fußgänger sein.

Antrag
Den Betreibern des Wochenmarktes soll die Möglichkeit gegeben werden, am Ende der Paula-Nordhoff-Str. / Ecke Anderter Str. im Einzugsbereich an geeigneten Stellen in Absprache mit den Marktbeschickern und der Verwaltung für die Zeit des Wochenmarktes am Samstag von 7 Uhr bis 14 Uhr mobile Werbeträger an der Straße aufzustellen, um auf ihr frisches Angebot hinweisen zu können.

Einstimmig


TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Parkplätze Altglascontainer Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-0412/2017)

Bezirksratsfrau Scholvin empfahl der Verwaltung eine Zeitbegrenzung für diese Regelung, so dass die LKWs Abends dort parken könnten. Dies sei besser als wenn sie das Wohngebiet zuparkten.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen zu veranlassen, die Zugänglichkeit der Altglascontainer am Ende der Waldstraße durch ein eingeschränktes Halteverbot oder andere Maßnahmen sicherzustellen.

Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendung 04-2017, festliches Konzert in der Johanniskirche
(Drucks. Nr. 15-0425/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der St. Johanniskirche bis zu

1.000,00 €

zur Durchführung eines festlichen Konzerts zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 10.2.
Zuwendung 07-2017, Umweltsammlung, Freunde Andertens
(Drucks. Nr. 15-0426/2017)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird den „Freunde Andertens e.V.“ bis zu

280,00 €

zur Durchführung der Umweltsammlung am 25.03.2017 zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 11.1.
IB-01-2017, Familienfest am Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-0424/2017)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat
folgende Zuwendung aus den Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Integrationsbeirat
Projekt: Anschaffung von Materialien für Aktivitäten beim
Familienfest am Bürgerhaus Misburg
Zuwendungssumme: bis zu 100,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2017

Einstimmig


Für das Protokoll:





K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer