Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 21.11.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 23.11.2016)
Protokoll (erschienen am 21.12.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13- Datum 08.12.2016

PROTOKOLL

1. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 21. November 2016,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)Bezirksratsherr Abend (SPD)
Bezirksratsfrau Bergen (CDU)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Klippert (Die Partei)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Ricken (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Seinsch (DIE LINKE.)
Bezikrsratsherr Spatzker (FDP)
Bezirksratsfrau von Werder (SPD)
Bezirksratsfrau Windhorn (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Förste (Die Partei)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Frau Schepers Stadtbezirksmanagement
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung

Presse:
Frau Hilbig HAZ
ein Vertreter des wochenblattes



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 1. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Bezirksratsmitglieder

3. Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters

4. Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

5. Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Einwohner - und Einwohnerinnenfragestunde

6. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.09.2016
(öffentlicher Teil)

7. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 2147/2016 mit 4 Anlagen)

8.1.2. Förderung der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
(Drucks. Nr. /2016) - wird nachgereicht

8.1.3. Förderung des Stadtteilzentrum Nordstadt e.V.
(Drucks. Nr. /2016) - wird nachgereicht

9. A N F R A G E N

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Verkauf von Immobilien des Klinikums Region Hannover GmbH am Standort Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-2276/2016)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Erfüllung der Schulpflicht der Kinder aus der Obdachlosenunterkunft Burgweg
(Drucks. Nr. 15-2282/2016)

9.2.2. Begehung Horst-Fitjer-Weg
(Drucks. Nr. 15-2283/2016)



9.2.3. Hainhölzer Mitte
(Drucks. Nr. 15-2284/2016)

10. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.09.2016
(nichtöffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 1. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Die noch amtierende Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die konstituierende Sitzung in der Wahlperiode 2016 bis 2021 und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Bezirksbürgermeisterin Geschke gab zunächst den Hinweis, dass die konstituierende Sitzung des Stadtbezirksrates nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bis zum Tagesordnungspunkt über die Neuwahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters noch von ihr geleitet werde.
Sie beglückwünschte die in den Stadtbezirksrat Nord gewählten Damen und Herren und informierte darüber, dass dem Stadtbezirksrat Nord in der neuen Wahlperiode 19 stimmberechtigte Mitglieder angehören, wovon 8 Damen und Herren erstmalig in diesen Stadtbezirk gewählt worden seien und 11 ihm bereits in der letzten Wahlperiode angehört haben. Weiterhin gehören 3 Ratsmitglieder dem Stadtbezirksrat mit beratender Stimme an, weil sie im Stadtbezirk Nord wohnen oder weil der Stadtbezirk ganz oder teilweise in ihrem Wahlbereich liegt.
Sie richtete einige Worte speziell an die neuen Mitglieder:
"Die Bürgerschaft verbindet dieses Vertrauen, mit der berechtigten Erwartung, dass nicht nur Parteiinteressen oder sachfremde Motive in den Vordergrund gerückt werden, sondern allein die Frage entscheidend sei - was ist das Beste für den Stadtbezirk. Sie führte aus, dass man sich diese eigentliche Aufgabe immer wieder bewusstmachen solle. Eine umfassende Sachdiskussion - auch aus unterschiedlichen Positionen heraus - sei immer gut und berge die Chance die beste Lösung zu finden. Sie sagte, die neuen Kolleginnen und Kollegen im Bezirksrat sollten sich nicht scheuen, Fragen zu stellen und sich von ihren Fraktionskollegen, Ratsherren, der Verwaltung, oder auch in den Sitzungen selbst, Informationen zu besorgen, oder Drucksachen erläutern zu lassen."

Sodann informierte Bezirksbürgermeisterin Geschke sinngemäß über die nach den Vorschriften des NKomVG und der Geschäftsordnung des Rates mitgeteilten Fraktionsbildungen wie folgt:

SPD - Fraktion mit 6 Mitgliedern
Die SPD - Fraktion hat Herrn Nicholls zum Vorsitzenden gewählt und
zu seinen Stellvertretern Herr Schön und Frau von Werder; weiter gehören der Fraktion Herr Abend und ich selbst an.


Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit 4 Mitgliedern
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat Herrn Winter zum Vorsitzenden gewählt und
zu seinen Stellvertretern die übrigen Fraktionsmitglieder Frau Deja, Frau Neveling und Herrn Ricken.

CDU - Fraktion mit 4 Mitgliedern
Die CDU - Fraktion hat Frau Jagemann zur Vorsitzenden gewählt und zu ihrem Stellvertreter Herrn Dr. Huneke;
weiter gehören der Fraktion Frau Bergen und Herr Jagemann an.

Fraktion DIE LINKE. mit 2 Mitgliedern
Frau Windhorn wurde als Vorsitzende und Herrn Seinsch als ihr Vertreter gewählt.

Weiterhin gehören dem Stadtbezirksrat
als Einzelvertreter Herr Spatzker (FDP), Herr Grote (PIRATEN)und Herr Klippert (DIE PARTEI) an.

Die Ratsmitglieder mit beratender Stimme sind
Herr Drenske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Herr Förste (DIE PARTEI), Herr Klapproth (CDU)

Auf Nachfrage bezüglich Änderungswünschen zur Tagesordnung sagte Bezirksratsherr Winter, dass seine Fraktion zu TOP 8.1.1. die Drucksache 2147/2016 in die Fraktion ziehen wolle.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, die TOPs 8.1.1. und 8.1.2. müssten abgesetzt werden, da die Drucksachen noch nicht vorliegen würden.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Bezirksratsmitglieder
Bezirksbürgermeisterin Geschke machte die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder auf die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben im Stadtbezirk Nord aufmerksam und wies auf die ihnen gem. §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin.
Sodann rief sie alle stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf und nahm die Verpflichtung durch Handschlag vor.
Der Hinweis auf die Pflichtenbelehrung wurde aktenkundig gemacht.
Sodann gab sie gem. § 92 Abs. 1 NKomVG zur Wahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters den Vorsitz an das älteste und dazu bereite Mitglied ab.
Das älteste anwesende Bezirksratsmitglied sei Herr Spatzker, dieser habe auch im Vorfeld mitgeteilt, dass er bereit sei, die Sitzungsleitung und den Vorsitz zu übernehmen.

TOP 3.
Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters
Bezirksratsherr Spatzker übernahm und sagte, Alter sie kein Verdienst , sondern man wachse täglich da hinein. Sodann wies er darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gem. § 92 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister zu wählen habe.
Er erläuterte, dass man dies in drei Varianten tun könne.
Bei nur einer Benennung könne dies auf Zuruf erfolgen, oder schriftlich, dann bekäme jedes Mitglied einen Stimmzettel, der dann in einer Wahlurne eingesammelt und durch eine Wahlkommission ausgezählt werde. Oder aber per geheimer Wahl, dann werde jedes Mitglied namentlich aufgerufen, müsse nach vorne kommen und hinter einem Wahlschirm seine Stimme abgeben und in die Wahlurne stecken. Dieses Verfahren sei noch etwas umständlicher als die schriftliche Wahl. Er bat um Benennung von Kandidaten.

Ratsherr Nicholls schlug Frau Edeltraut Geschke vor.
Bezirksratsherr Spatzker sagte, wenn niemand schriftliche oder geheime Wahl beantragen würde, gebe es die Möglichkeit per Handzeichen zu wählen. Er persönlich fände es immer gut, wenn solche Personenwahlen schriftlich erfolgen würden und beantragte die schriftliche Wahl. Der Bezirksrat war einstimmig dafür.

Sodann wurde eine Wahlkommission gebildet. Die Fraktionen benannten Herrn Abend (SPD), Herrn Dr. Huneke (CDU), Herrn Ricken (Bündnis 90/Die Grünen), Frau Windhorn (Die Linke.), Herrn Förste (Die Partei).
Die Wahlkommission verteilte an jedes Mitglied einen Stimmzettel. Nach schriftlicher Wahl wurden alle Stimmzettel eingesammelt und die Sitzung wurde zur Auszählung kurz unterbrochen.

Danach eröffnete Bezirksratsherr Spatzker wieder die Sitzung und gab das von der Wahlkommission festgestellte Wahlergebnis bekannt.
Stimmberechtigt waren 19 Mitglieder, abgegeben wurden 19 Stimmen, alle 19 waren gültig.

Mit 14 Ja Stimmen, 4 Nein Stimmen, 1 Enthaltung wurde Frau Edeltraut Geschke zur Bezirksbürgermeisterin gewählt.

Bezirksratsherr Spatzker sagte, damit habe sie die nach § 67 Satz 3 NKomVG erforderliche absolute Mehrheit (10 Stimmen) erhalten und fragte sie, ob sie die Wahl annehme.
Frau Geschke nahm die Wahl an, Bezirksratsherr Spatzker sprach seine Glückwünsche aus und bat sie nun wieder ihren Platz einzunehmen und die Leitung der Sitzung zu übernehmen.

Bezirksbürgermeisterin Geschke bedankte sich für das Vertrauen des Bezirksrates und auch für das Vertrauen seitens der Bürgerinnen und Bürger, die ihr ihre Stimme gegeben hätten. Nur so habe sie die Möglichkeit erhalten, wieder in diesem Gremium zu sein. Sie sagte, sie werde auch weiterhin immer eine ansprechbare Bezirksbürgermeisterin sein und sich engagiert und energisch für die Belange und Interessen der Bürger einsetzen.
Dann verlas sie eine persönliche Erklärung:

"Sehr geehrte Damen und Herren des Bezirksrates Nord,

bevor wir weiter in den offiziellen Sitzungsablauf gehen, möchte ich - einer guten Tradition folgend - noch einige Worte an den Bezirksrat richten zu der Arbeit in den kommenden Jahren. Wir haben in der zurückliegenden Wahlperiode mitunter problematische Entscheidungen vor uns gehabt und auch das Miteinander war schwer geprägt von Parteienlastigkeit, trotzdem haben wir vieles bewältigt - nur der Weg zum Ziel war oft zäh.
Wie gesagt, wir waren nicht immer einer Meinung oder haben einstimmige Beschlüsse gefasst, das muss auch nicht immer sein. Trotzdem würde ich mich freuen, und werde mich auch bemühen, - wenn wir das eine oder andere Thema gemeinsam stemmen
würden. Das hat noch lange nichts mit Kuschelkurs zu tun, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass wir auf den Stadtbezirk Nord blicken und dem Rat/Verwaltung das auf den Weg geben, was wir für unseren Stadtteil als gut erachten. Und so werde ich Eigenbrötelei, falschen Ehrgeiz, Streitsucht bzw. unnötigen politischen Showdown weder unterstützen - sondern ganz im Gegenteil, dies nicht lange gewähren lassen. Wir stehen ,alle auf einem Spielfeld, (nicht in Berlin, oder im Rathaus Hannover), sondern im Stadtbezirk Nord. Doch
wenn jeder nur nach seinen Spielregeln spielt wird nie ein gutes Spiel zu Stande kommen. Jeder macht zwar seine Tore, es gibt keinen Verlierer - aber auch keinen Gewinner. Das ist vielleicht schön für uns Spieler, weil wir im Training bleiben und immer mal ein
Erfolgserlebnis haben, aber doch sehr kurz gedacht. Denn das Schlimmste, was ein schlechtes Spiel oder eine schlechte Mannschaft auszeichnet - ist, wenn das Publikum weg bleibt und sich abwendet und das wollen wir doch alle nicht.

Ganz im Gegenteil, wir müssen versuchen und vielleicht können wir - zwar nur in einem ganz kleinen Rahmen - das allgemeine Negativdenken oder Desinteresse zur/an der Politik umkehren, bzw. gerade die Besserwisser wieder zu uns holen und somit Politik mit dem
Einzelnen und für den Einzelnen wieder interessant und attraktiv machen.
Lassen Sie uns zusammen die Bürgerschaft, die oft darauf brennt, aktiv einbezogen zu werden, weiter - wie wir es ja schon seit Jahren praktizieren - mitnehmen, denn wir haben sicherlich noch mehr Möglichkeiten als wir bislang abrufen. Wir stehen gemeinsam vor einem Neuanfang für die nächsten 5 Jahre in der Zusammenarbeit von Verwaltung und Bürgerschaft und in unserem Handeln muss deutlich werden, dass das Wohl des
Stadtbezirkes Nord an erster Stelle steht. Mit diesem Ziel vor Augen, freue ich mich auf eine gute, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. An dieser Stelle muss ich aber auch ganz offen sagen: Nicht jeder Wunsch lässt sich erfüllen. Das mag zum Teil an fehlenden finanziellen oder auch personellen Ressourcen liegen, das mag aber auch daran liegen, dass nicht alle persönlichen Wünsche mit den Vorstellungen der Allgemeinheit im Einklang stehen. Nur in Hinblick auf die aktuelle kommunalpolitische Debatte, die
Zuwendungen für Vereine, Verbände und Institutionen auf den Prüfstand zu stellen, bitte ich alle aus dem Gremium genau hinzuschauen. Gerade die ehrenamtlich tätigen Bürger - heben und erhalten das Gemeinwohl im Stadtbezirk - diese verlässlichen
Menschen sollten sich auch auf uns verlassen können. Unser Engagement sollte auch weiter auf die Schwachen gerichtet sein - wobei ich mit schwach - nicht nur das finanzielle meine.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen harmonische, manchmal gerne auch konstruktiv-streitbare Jahre, aber vor allem eine Zeit, die viele Lösungen bringt.
Bleiben Sie alle gesund, so dass wir unseren Stadtteil voranbringen können. Wie so vieles
im Leben geht das bekanntlich gemeinsam am besten.

Ich trete dieses Amt voller Zuversicht und Freude an. Ich trete es an mit der Zusage, dass ich gewissenhaft das Gremium des Stadtbezirksrates Nord vertreten und mich für diesen Stadtbezirk und für seine Menschen gerne und mit voller Kraft weiter einsetzen
werde.

TOP 4.
Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeisterin Geschke wies darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gem. § 92 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder den Stellvertretenden Bezirksbürgermeister wähle,
nach § 67 Satz 1 - 3 NKomVG schriftlich gewählt werde, sei nur ein Wahlvorschlag gemacht, werde, wenn niemand widerspreche, durch Zuruf gewählt.

Auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes sei geheim zu wählen. Sie bat nunmehr um Wahlvorschläge.

Bezirksratsherr Winter schlug Frau Deja vor.
Bezirksratsherr Dr. Huneke schlug Frau Jagemann vor.
Ratsherr Förste schlug Herrn Klippert vor.

Ratsherr Förste regte an, dass sich alle Kandidaten kurz vorstellen sollten. Dem wurde Folge geleistet, alle drei Kandidaten erläuterten kurz ihre Motivation.

Es wurde wie vorher auf Antrag schriftlich gewählt. Bezirksratsfrau Windhorn benannte nun ihren Stellvertreter Herrn Seinsch als Mitglied der Wahlkommission, ansonsten blieb die Wahlkommission unverändert.
Nach Austeilung der Wahlzettel und Einsammlung in einer Wahlurne wurde die Sitzung zur Ermittlung des Wahlergebnisses kurz unterbrochen.

Danach eröffnete Bezirksbürgermeisterin Geschke wieder die Sitzung und gab das von der Wahlkommission festgestellte Wahlergebnis bekannt.
Stimmberechtigt waren 19 Mitglieder, abgegeben wurden 19 Stimmen, alle 19 waren gültig.

Frau Deja erhielt 12 Ja Stimmen, Frau Jagemann erhielt 5 Ja Stimmen,
Herr Klippert erhielt 1 Ja Stimme, es gab eine Enthaltung.

Somit hat Frau Deja die absolute Mehrheit erreicht und ist als stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt.

Frau Deja bedankte sich und nahm die Wahl an.

TOP 5.
Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Einwohner - und Einwohnerinnenfragestunde

Beschluss über Einwohnerfragestunde
Der Stadtbezirksrat Nord hatte in seiner Sitzung im Dezember 2011 beschlossen, eine Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde durchzuführen. Der jetzt konstituierte Bezirksrat muss darüber beschließen, ob und wie auch weiterhin diese Fragestunde durchgeführt werden soll. Der alte Interkreis hatte sich bereits dafür ausgesprochen, das bisherige Verfahren zu übernehmen, weil es sich bewährt hat.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schlägt deshalb den folgenden Beschluss vor:
1. Der Stadtbezirksrat führt gem. § 31 Abs.1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover eine Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde durch.

2. Die Fragestunde dauert maximal 45 Minuten und wird vor Eintritt in die Sachthemen geführt.

3. Fragen, die in der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde nicht beantwortet werden können, beantwortet das als Berichterstatter oder Berichterstatterin zuständige Bezirksratsmitglied nach Einholung der Informationen schriftlich oder mündlich gegenüber der / dem Fragenden.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig die o.g. Regelung.



TOP 6.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.09.2016 ( öffentlicher Teil)
Das Protokoll wurde mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen genehmigt.

TOP 7.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Eine Anwohnerin äußerte ihren Unmut zur Sperrung des Welfengartens sowie darüber, was bisher an Umgestaltung passiert sei. Sie fühle sich nicht informiert und fragte, ob das Vorhaben schon beschlossen sei, oder ob es noch Einflussmöglichkeiten gäbe.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, die Umgestaltung des Welfengartens solle die dortige Aufenthaltsqualität verbessern. Die Planungen seien öffentlich in einer Bezirksratssitzung vom ausführenden Planungsbüro vorgestellt worden. Ebenso habe es Informationsveranstaltungen der Universität zu diesem Thema gegeben. Die Maßnahme sei auch umfassend dokumentiert worden.
Ratsherr Förste gab den Hinweis, dass es sich hier um kein städtisches Vorhaben handele, es sei demnach auch nicht im Bauausschuss behandelt worden, es sei ein Vorhaben der Universität Hannover.

Eine Anwohnerin der Eggewiese fragte, ob weiterhin eine Bürgerversammlung wegen der Verkehrssituation in der Eggewiese im Fokus des Bezirksrates stehen würde.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, der Bezirksrat habe sich nun gerade neu konstituiert. Man habe einige Themen "auf dem Zettel" derer sich der Bezirksrat nochmal annehmen werde. Allerdings werde dies nicht mehr vor Weihnachten geschehen. Sie plane eine Versammlung -wenn möglich im Gemeindesaal - und werde alle betreffenden Straßenreihen dazu einladen. Sie bat um etwas Zeit, so eine Veranstaltung müsse vernünftig vorbereitet werden um Ruhe in die ganze Angelegenheit zu bringen, und um zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen.

Wurde von 20.00 Uhr bis 20.15 Uhr durchgeführt.

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.1.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 2147/2016 mit 4 Anlagen)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 8.1.2.
Förderung der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
(Drucks. Nr. /2016) - wird nachgereicht

Abgesetzt

TOP 8.1.3.
Förderung des Stadtteilzentrum Nordstadt e.V.
(Drucks. Nr. /2016) - wird nachgereicht

Abgesetzt


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Verkauf von Immobilien des Klinikums Region Hannover GmbH am Standort Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-2276/2016)

Bezirksratsherr Winter sagte, wie jeder wisse, stehe die Landesfrauenklinik leer und solle verkauft werden - oder sei vielleicht auch schon verkauft worden.
Im Vorfeld gab es von einigen Genossenschaften und auch Baugemeinschaften Interesse, dieses Gebäude - oder auch Teile dieses Gebäudes zu erwerben. Durch die vom Klinikum durchgeführte Ausschreibung seien diese von vorneherein durch den vom Klinikum geforderten hohen Kaufpreis ausgeschlossen worden. In Zukunft sollen wahrscheinlich weitere Gebäude auf dem Klinikumsgelände - also nicht auf dem Gelände der Landesfrauenklinik - sondern auf dem gegenüber liegenden Gelände auch verkauft werden, darauf bezögen sich die in der Anfrage gestellten Fragen.
Es gab einen Bebauungsplanentwurf aus Drucks. Nr. 1799/2016, dieser wurde von der Verwaltung wieder zurückgezogen. Daher stelle sich die Frage, wie das nun dort planungsrechtlich gehandhabt werden solle.
Ob es überhaupt wieder einen Bebauungsplan geben werde, ob der Bezirksrat überhaupt Möglichkeiten hätte dort noch gestaltend einzugreifen. Er verwies darauf, dass es auf Ratsebene von Rot/Grün die Forderung gebe, bei Neubauvorhaben 25 % sozialen Wohnraumes zu schaffen. Dies wäre an dieser Stelle auch sinnvoll.

Am Standort Nordstadt des Klinikums Region Hannover GmbH sollen Gebäude im Besitz
des Klinikums verkauft werden. Im Einzelnen soll es sich um das Gebäude der ehemaligen
Landesfrauenklinik und das Gebäude G handeln. Für den Standort der Landesfrauenklinik
ist mit Drucksache 1799/2016 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1838 dem Bezirksrat zur Kenntnis vorgelegt worden. Nach Information aus der Bauverwaltung ist die o.g. Drucksache inzwischen von der Verwaltung zurückgezogen worden.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Ist von Seiten der Stadtplanung geplant, einen neuen B-Plan für das Areal der
Landesfrauenklinik aufzustellen, wenn nein bitte begründen wie das Gebiet
bauplanungsrechtlich beurteilt werden soll?

2. Vor dem Hintergrund, dass nicht nur hochpreisiger sondern auch preisgünstiger
Wohnraum im Stadtbezirk Nord aufgrund der hohen Nachfrage von bezahlbar Wohnungen
am Markt nachgefragt wird, fragen wir, wie es erreicht werden kann, einen
Investor zu verpflichten, an dem Standort der ehemaligen Landesfrauenklinik mindestens
25 % geförderte Wohnungen zu schaffen sowie eine Vergabe von mindestens
50 Prozent der gesamten Wohnfläche statt nach Höchstpreis nach Festpreis
und Konzept zu verpflichten?

3. Wie kann zukünftig bei Verkauf von weiteren Immobilien auf dem Areal des Klinikums
erreicht werden, preiswerten Wohnraum zu schaffen?


Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Nein, von Seiten der Stadtplanung ist nicht vorgesehen, einen neuen B-Plan aufzustellen.
Bauplanungsrechtlich ist für dieses Areal eine Beurteilung gemäß § 34 BauGB zur
Steuerung der städtebaulichen Entwicklung gegeben.
Weiterhin ist bei diesem Areal das Denkmalschutzrecht anzuwenden, da das vorhandene
Gebäude der ehemaligen Landesfrauenklinik unter Denkmalschutz steht.

Antwort zu Frage 2:
Für solche Festlegungen gibt es das Instrument des städtebaulichen Vertrages.
Mittels eines solchen Vertrages kann ein Investor dazu verpflichtet werden geförderte
Wohnungen zu schaffen. Rechtliche Grundlage dafür ist der § 11 BauGB.

In diesem Fall erfolgt die Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Auszug:
Zulässigkeit eines Vorhabens - wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt-)
Da hier bereits Baurechte gegeben sind, können in diesem Fall keine
städtebaulichen Regelungen zum geförderten Wohnungsbau getroffen werden.

Die angesprochene Konzeptvergabe ist nur bei städtischen Flächen möglich.
Es handelt sich hier um eine Fläche im Eigentum der Region Hannover.

Antwort zu Frage 3:
Nur dann,
1. wenn es sich um Wohnungsbau handelt und
2. die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, d. h. neues Baurecht für Wohnungsbau geschaffen wird und ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden kann.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Erfüllung der Schulpflicht der Kinder aus der Obdachlosenunterkunft Burgweg
(Drucks. Nr. 15-2282/2016)

Der örtlichen Presse war in den letzten Wochen zu entnehmen, dass die, in der Obdachlosenunterkunft Burgweg in Hannover-Hainholz untergebrachten Familien aus Rumänien und Bulgarien, Schwierigkeiten mit der Integration in unserer Stadtgesellschaft haben. Daneben wurde berichtet, dass insbesondere die minderjährigen schulpflichtigen Kinder dieser Familien nicht, bzw. nur sehr unregelmäßig der allgemeinen Schulpflicht nachkommen.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie viele schulpflichtige Kinder sind gegenwärtig in der Unterkunft „Burgweg“ in Hainholz untergebracht?

2) Gibt es nicht entschuldigte Fehlzeiten beim Schulbesuch dieser Kinder in den Schulen und wenn ja, wie stellen sich diese zahlenmäßig dar?

3) Werden nicht entschuldigte Fehlzeiten der schulpflichtigen Kinder aus der o.g. Unterkunft rechtlich durch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Eltern verfolgt?
Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?

Frau Schepers beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
In der Unterkunft Burgweg 5 (Paul-Dormann-Schule) sind aktuell 33, und im Burgweg 13 aktuell 21 Kinder im schulpflichtigem Alter (6 - 17 Jahre) untergebracht.

Antwort zu Frage 2:
Nach Auskunft der Grundschule Wendlandstraße beträgt die durchschnittliche Fehldauer der bei ihnen aktuell beschulten 17 Kinder der angesprochenen Zielgruppe durchschnittlich 60 Tage im Schuljahr. Weitere Angaben sind seitens des FB 32 nicht möglich, da die Schulfehlzeiten der Schülerinnen und Schüler vom Schulträger nicht erfasst werden und bei den weiterführenden Schulen auch nicht im Detail bekannt ist, welche Schulen von der angesprochenen Gruppe jeweils besucht werden.

Antwort zu Frage 3:
Sämtliche eingehenden Anzeigen von Schulpflichtverstößen werden in OE 32.42 (Sachgebiet sonstige Ordnungswidrigkeiten) in einem geregelten Verfahren bearbeitet, diese Regelung findet unabhängig von dem Wohnsitz des einzelnen Betroffenen Anwendung.

Das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht ist ein Verstoß der nach dem Nds. Schulgesetz bußgeldbewehrt ist. Zunächst handeln Schüler ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig der Schulpflicht nicht nachkommen, weiterhin haben die Erziehungsberechtigten auch dafür zu sorgen, dass ihr Kind am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.

Für die Festsetzung der einzelnen Bußgelder hat der Gesetzgeber keinen verbindlichen Bußgeldkatalog festgelegt, insoweit werden die jeweiligen Bußgeldbeträge unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles individuell festgelegt. Der Bußgeldrahmen liegt in Niedersachsen zwischen fünf und tausend Euro.

Bezirksratsfrau Jagemann sagte, die Auskunft beträfe eine Schule, die nicht zum Stadtbezirk Nord, sondern zum Stadtbezirk Herrenhausen gehöre. Sie hätte gerne Zahlen von der Fichteschule sowie der IGS Büssingweg.
Frau Schepers sagte, hierzu könne nachgefragt werden.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, hier handele es sich um ein Thema, welches man sowieso gemeinsam nochmal besprechen müsse - nicht nur im Hinblick auf die Schulpflicht. Aber dies solle dann nur auf den Burgweg 13 bezogen erfolgen, da nur diese Adresse auch im Bezirk Nord liege. Man könne bei den entsprechenden Schulen nachfragen, sie denke, dort gebe es entsprechende Listen.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, sie fände es wichtig, wenn man sich gemeinsam bespreche, dass dann die Zahlen auch schon vorlägen.
Bezirksbürgermeisterin Geschke führte aus, dass es zu diesem Thema bereits eine Diskussion im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken gegeben habe und deswegen hätten wohl die Zahlen für die Schule aus diesem Stadtbezirk so schnell vorgelegen. Sie habe Signale aus der Fichteschule erhalten, dass man dort sehr auf die Einhaltung der Schulpflicht achte. Wenn Kinder ein paar Tage der Schulpflicht nicht nachkämen und auch keine Krankmeldung vorläge ginge schnell ein Schreiben raus. Sie unterstütze es, dass es für eine bessere Analyse im Stadtteil wichtig wäre konkrete Zahlen vorliegen zu haben.
Bezirksratsfrau Windhorn sagte, sie überrasche die Auskunft zu der möglichen Höhe der Bußgelder. Es handele sich hier doch um Obdachlose, die von niemandem unterstützt würden. Sie erhielten keine Hartz IV Leistungen oder Sozialhilfe, sondern nur Kindergeld. Sie frage sich, wie man dort Bußgelder einfordern könne, sie glaube, das ginge völlig an den Leuten vorbei.
Frau Schepers erläuterte, "nur Kindergeld" sei relativ. Es handele sich um relativ große Familien mit sechs oder acht Kindern. Dies sehe man auch an den Zahlen. Zur Zeit lebten etwa 70 Personen im Burgweg 13, davon seien schon alleine 21 Kinder im schulpflichtigen Alter, es gebe noch etliche die unter 6 Jahre alt seien. Die Familien kämen hierher, fänden eine Person, die Ihnen hilft einen Kindergeldantrag auszufüllen. Soweit sie wisse, zahle die Bundesrepublik Deutschland für jedes hier lebende Kind Kindergeld. Da es etwas dauere bis die Anträge genehmigt und die Gelder überwiesen werden, kämen manchmal astronomisch hohe Summen zusammen, für manche sei dies für den Moment richtiger Reichtum. Außerdem unterstützten sich die Menschen dort gegenseitig, d.h. man verleihe sich Geld. Das Bußgeldverfahren sei das geregelte Verfahren entsprechend unserer Gesetzeslage.
Bezirksratsfrau Windhorn sagte, im Prinzip hieße dies, dass Kinder die Strafe für andere Kinder zahlen würden.
Frau Schepers sagte, aus ihrer früheren Tätigkeit wisse sie, dass Menschen, die einen Bußgelbescheid erhalten haben, versuchen würden, sich der ganzen Sache zu entziehen. Ihr sei ein Fall bekannt, dass eine Familie für acht Wochen nach Hause gefahren sei und das eine schulpflichtige Kind sei hier geblieben, da die Angst vor einem Bußgeldverfahren bestand. Wenn es um das Kindeswohl ginge, könne man darüber nachdenken, ob dies das richtige Instrument sei.
Bezirksbürgermeisterin Geschke meinte, es gebe eben noch weiteren Informationsbedarf.

TOP 9.2.2.
Begehung Horst-Fitjer-Weg
(Drucks. Nr. 15-2283/2016)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.
Frau Schepers antwortete sinngemäß wie folgt:

Wie aus dem Protokoll der letzten Sitzung des Netzwerk für Senioren zu erfahren war, hat am 14.09.2016 eine Begehung des Spielplatzes am Horst-Fitjer-Weg (Nordstadt) unserer Bezirksbürgermeisterin, der Bezirksmanagerin und Polizei stattgefunden. Hintergrund war, dass dort genehmigungspflichtige Drogen unerlaubt konsumiert und gehandelt werden.
Wir fragen die Verwaltung:

1) Fand tatsächlich eine Begehung vor dem Hintergrund einer Drogenproblematik auf dem Spielplatz am Horst-Fietjer-Weg statt?

2) Wenn ja, welches Ergebnis hatte diese Begehung vor dem oben genannten Hintergrund?
3) Werden Maßnahmen der Verwaltung getroffen, um etwaigen unerlaubten Drogenkonsum, bzw. Drogenhandel dort zu unterbinden? Wenn ja, welche?

Frau Schepers beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Anlass des Ortstermins war, dass sich Anwohnerinnen und Anwohner direkt an die Bezirksbürgermeisterin Frau Geschke gewandt hatten. Sie baten dabei um ein Treffen, um ihr vor Ort die Situation erläutern zu können.
Am 14.09.2016 fand daraufhin ein Ortstermin unter Einbeziehung der Kontaktbeamtin Frau Mock-Steiner sowie der Stadtbezirksmanagerin Frau Schepers statt. Ziel der Anwohnerinnen und Anwohner war es, auf die aktuelle Situation hinsichtlich des dort stattfindenden Drogenkonsums und den damit verbundenen Nebenerscheinungen (Ablage von Drogen, Verunreinigungen, Verstöße gegen die Spielplatzordnung u.a.) aufmerksam zu machen. Darüber hinaus wurden der vermehrte Aufenthalt alkoholkranker Menschen und das zunehmende Parken im dafür nicht vorgesehenen öffentlichen Raum als Problem benannt.
Der Horst-Fitjer-Weg ist als öffentlicher Geh- und Radweg gewidmet.
Im Bemühen, eine Verbesserung der Situation zu erreichen, baten die Anwohnerinnen und Anwohner eindringlich um Unterstützung.

Antwort zu Frage 2:
Nach Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten und eingehender Erläuterung durch die Anlieger wurde einvernehmlich Handlungsbedarf erkannt.

Antwort zu Frage 3:
Wie abgestimmt erfolgte seitens der Verwaltung ein Rückschnitt von Vegetation, um die Sicht zu verbessern. Ferner werden in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissariat Nordstadt bezogen auf alle drei Problemlagen (Drogenhandel, Aufenthalt alkoholkranker Menschen, Parksituation) weitere abgestimmte Maßnahmen erarbeitet, um der Situation wirksam und nachhaltig zu begegnen.

Sobald erste Ausarbeitungen zur Umsetzung anstehen, wird der Bezirksrat Nord von den Planungen und Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Dies wird wahrscheinlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geschehen, um die Umsetzung von möglicherweise sensiblen Maßnahmen nicht im Vorhinein zu behindern.

TOP 9.2.3. Hainhölzer Mitte (Drucks. Nr. 15-2284/2016)


Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Der Bezirksrat Nord hatte einstimmig durch einen Flächennutzungsplan beschlossen, das Gebiet in Hannover – Hainholz, zwischen der „Schulenburger Landstraße“ und Voltmerstraße, die sogenannte „Neue Hainhölzer Mitte“, städteplanerisch aufzuwerten.
Bis zum heutigen Tag ist leider nur der nördliche Teil durch einen Neubau der GBH aufgewertet worden. Nach wie vorliegt der größte Teil des o.g. Geländes brach und ist mit wilden Müllkippen belastet.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Gibt es einen aktuellen Investor, der das restliche o.g. Gelände im Sinne des vorliegenden Flächennutzungsplan umsetzt?

2) Wenn ja, wann ist mit einer abschließenden Realisierung der Umsetzung des Flächennutzungsplans, bzw. Baubeginn zu rechnen?

3) Wenn nein, warum nicht und was unternimmt die Verwaltung einen Investor zu finden?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Ja, es gibt einen Investor und Eigentümer der Fläche. Dieser will einen
Einzelhandelsstandort und Wohnen entwickeln.
Die Firma Rahlfs Immobilien GmbH aus Neustadt am Rübenberge hat die Fläche erworben und arbeitet in Abstimmung mit der Stadt Hannover an der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne der Darstellung des vorliegenden Flächennutzungsplans.

Antwort zu Frage 2:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eingeleitet; Vorhabenträger ist die
Rahlfs Immobilien GmbH.
Bisher stattgefunden haben folgende Verfahrensschritte:

-die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
- frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der nächste Verfahrensschritt wäre die öffentliche Auslage.
Hierfür müssen aber der vorhabenbezogene Bebauungsplan in seinem Entwurf
fertiggestellt sein, die Begründung erarbeitet sowie alle erforderlichen Fachgutachten
(wie Lärm, Verkehr etc.) vorliegen.

Der Investor hat im Verfahren die zentrumsrelevanten Einzelhandelsflächen verändert; derzeit steht eine verbindliche Erklärung des Investors zu den abschließenden Flächen noch aus. Aufgrund dieser Erklärung können die erforderlichen Gutachten fertig gestellt und der Bebauungsplanentwurf für den nächsten Verfahrensschritt vorgelegt werden und der Beschluss zur Auslage erfolgen.
Sollten alle für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dafür notwendigen Gutachten und Gutachtenaktualisierungen notwendigen Unterlagen kurzfristig vom Investor vorgelegt werden, kann voraussichtlich bis Ende 2017 Baurecht geschaffen werden. Baubeginn wäre dann ab Anfang 2018 möglich. Vorbereitende Arbeiten wie Abriss und Bodensanierung könnten schon vorab
beginnen.

Antwort zu Frage 3:
Es gibt einen Investor mit dem nach wie vor zur Erstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zusammengearbeitet wird, daher wird derzeit
kein neuer Investor gesucht.

TOP 10.
M I T T E I L U N G E N
Es wurden folgende Themen besprochen:
Bezirksbürgermeisterin Geschke fragte das Gremium, ob alle die Sitzungsterminübersicht erhalten hätten. Dies wurde bejaht. Sie erläuterte, dass manche Terminabweichungen vom üblichen Modus durch Ferienzeiten und Feiertage notwendig waren.
Zum neufestgesetzten Beginn der Sitzung sagte sie, es habe Interessen gegeben, wieder um 19.30 Uhr zu tagen, manche Mitglieder wollten früher tagen, man habe daher die Mitte gewählt und die Sitzung beginnen künftig immer um 19.00 Uhr.
Sie gab den Hinweis, dass das jährliche Abschlussessen wieder nach der letzten Sitzung im Jahr am 19.12.2016 stattfindet. Sie werde dazu auch die ausgeschiedenen Mitglieder einladen.
Nach kurzer Diskussion über eine evtl. Verlegung des Interkreises am 15.12.2016 wurde vereinbart, dass dieser am ursprünglich geplanten Datum stattfindet, allerdings eine halbe Stunde später als sonst, um 18.00 Uhr.

Bezirksratsherr Spatzker sagte, man müsse sich langsam wieder Gedanken um den nächsten Neujahrsempfang machen.

Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, der Termin sei wie immer am ersten Sonntag im Februar, also am 05.02.2017. Der Empfang solle im TUS Vinnhorst stattfinden.
Anregungen und Ideen hierzu seien herzlich willkommen.


Weiterhin gab sie einen Ausblick auf Themen, die den Bezirksrat in der künftigen Wahlperiode beschäftigen würden, das wären z.B. in der Nordstadt das Problem mit Müll, Drogen und Alkohol, in Hainholz der Hainhölzer Markt. Außerdem plane sie die Begehung
eines Unternehmens in Vinnhorst. Man sei schon mal da gewesen, da sei alles ok gewesen, nun seien aber verstärkt wieder Geruchsbelästigungen aufgetreten, es habe sich wohl etwas verändert. Sie werde das Unternehmen anschreiben und wolle zu einem Ortstermin auch Vertreter der zuständigen Fachbereiche der Stadt Hannover dabei haben.
Sie unterbreitete den Vorschlag, ggfs. mal kleine Arbeitsgruppen zu bilden und bestimmte Themen aufzuteilen.

Frau Schepers gab einen Hinweis auf eine von der Kämmerei für neue Bezirksratsmitglieder angebotenen Schulung zum Haushalt am 09.12.2016.
Interessierte könnten sich bei Frau Struiksma anmelden.
Sie wies auf ihren darauf hin, dass sie in Kürze im Urlaub sei und bat darum, wenn es inhaltliche Fragen zum Haushalt geben würde, sich an ihre Vertreterin, Stadtbezirksmanagerin Frau Heitsch zu wenden.

Frau Struiksma sagte, die Haushalts CDs würden in den nächsten Tagen versandt. die Ratsmitglieder hätten bereits welche erhalten, die Kämmerei erstelle zur Zeit weitere CDs, dann werde sie auch der Bezirksrat Nord in Kürze erhalten.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloß die Sitzung um 21.10 Uhr.


Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin