Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 15.06.2016

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.06.2016)
1. Nachtrag (erschienen am 14.06.2016)
Protokoll (erschienen am 30.09.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 14.09.2016

PROTOKOLL

41. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 15. Juni 2016,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.20 Uhr

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Anwesend:


(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Voltmer (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
(Bezirksratsherr Giese) (SPD)
Bezirksratsfrau Lemke (SPD)
Bezirksratsherr Lucas (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Mallast) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Mineur (SPD)
Bezirksratsherr Müller (SPD)
Bezirksratsherr Rava 19.00 - 22.10 Uhr
Bezirksratsherr Schimke
Bezirksratsfrau Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
19.00 - 22.05 Uhr
Bezirksratsherr Seidel (CDU)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsfrau Wadepohl (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/Die Grünen)
19.00 - 22.05 Uhr
(Bezirksratsfrau Wemheuer) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Zielke (Bündnis 90/Die Grünen)
19.00 - 22.05 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Beigeordneter Förste)
(Beigeordnete Kastning)
(Ratsfrau Langensiepen)
(Ratsherr Schlieckau)
(Ratsfrau Steinhoff)



Verwaltung:
Frau Martinsen (Fachbereich Schule)
19.00 - 19.45 Uhr
Herr Dr. Herbert (Geschäftsbereich Oberbürgermeister)
19.20 - 21.15 Uhr
Herr Finger (Fachbereich Recht)
19.20 - 21.15 Uhr
Herr Heesch (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
19.20 - 21.15 Uhr
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Mingers (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Wescher (Fachbereich Personal und Organisation)

Gäste:
Frau Müller Planungsgruppe Gymnasium Limmer
19.05 - 19.15 Uhr

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.04.2016

3. I N F O R M A T I O N E N

3.1. Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gymnasiums Limmer (www.gymnasium-limmer.de)

11. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

11.1. Mietvertragsverhandlungen zum Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 1367/2016 mit 1 Anlage)

11.1.1. 1. Änderungsantrag Schimke zu DS 1367_2016 Mietvertragsverhandlungen Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1501/2016)

11.1.2. 2. Änderungsantrag Schimke zu DS 1367_2016 Mietvertragsverhandlungen Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1502/2016)

11.1.3. Änderungsantrag SPD zu DS 1367_2016 Mietvertragsverhandlungen Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1503/2016)

4. S A N I E R U N G

4.1. Bericht aus der Sanierungskommission

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden Limmer
(Drucks. Nr. 15-1492/2016 mit 7 Anlagen)

6. A N T R Ä G E

7.3. Anfragen des Bezirksratsherrn Schimke

7.3.1. Konsequenzen aus dem EU-Forschungsprojekt FIDEUS
(Drucks. Nr. 15-1371/2016)

7.3.2. Einhaltung der Grenzwerte zum Befahren der Umweltzone
(Drucks. Nr. 15-1372/2016)

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Luftqualität verbessern – Zustellverkehre zukunftssicher lenken
(Drucks. Nr. 15-1373/2016)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Neubau Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1407/2016)

6.2.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Schimke und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Drucksache 15_1407_2016 Neubau Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1504/2016)

6.2.1.2. Änderungsantrag DIE LINKE Neubau Fössebad vor der Kommunalwahl beschließen! zu Drucksache 15-1407/2016 Neubau Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1506/2016)

6.2.2. Haushalt 2017 - Zuwendungsverzeichnis
(Drucks. Nr. 15-1410/2016)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Wildes Parken Faustwiese
(Drucks. Nr. 15-1374/2016)

6.3.2. Erneuerung Belag Boker Velvetplatz
(Drucks. Nr. 15-1375/2016)

6.3.3. Maßnahmen gegen die unrechtmäßige Durchfahrt der Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1377/2016)

6.4. der CDU-Fraktion

6.4.1. Verstärkte Leerung der Abfallbehälter im Von-Alten-Garten
(Drucks. Nr. 15-1508/2016)

6.4.2. Geschlossene Abfalltonnen für den Von-Alten-Garten
(Drucks. Nr. 15-1509/2016)
7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Freizeitheim Linden: Nutzungskonzept und Sanierungsbedarf
(Drucks. Nr. 15-1405/2016)

7.1.2. Raum – und Sanierungsbedarf von IGS Linden und Helene-Lange-Schule
(Drucks. Nr. 15-1406/2016)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Baumaßnahme Ihmeradweg Ihmezentrum
(Drucks. Nr. 15-1376/2016)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 41. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer.

Er stellt für die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsfrau Steingrube bringt für die CDU-Fraktion zwei Anträge mit den Drucksachen Nrn. 15-1508/2016 und 15-1509/2016 als Tischvorlage ein. Sie beantragt die Erweiterung der Tagesordnung aufgrund der Dringlichkeit. Beide Anträge befassen sich mit dem Problem von Müll, der regelmäßig im Von-Alten-Garten hinterlassen wird. Da die Sommerferien mit saisonal stärkerer Nutzung der Parks bevorstehen und dies die letzte Sitzung vor August ist, müsste heute ein Beschluss gefasst werden.

Bezirksratsherr Schimke weist daraufhin, dass die beiden von ihm vorgebrachten Anfragen zum Fössebad, die chronologisch unter den Tagesordnungspunkten 7.3.1. und 7.3.2. positioniert sind, inhaltlich sinnvoller vor TOP 6.1.1. zu verhandeln sind.

Bezirksbürgermeister Grube stellt die geänderte Tagesordnung fest.

Einstimmig mit den Änderungen,
dass die TOPs 6.4.1. und 6.4.2. mit Zweidrittelmehrheit als dringlich beschlossen wurden und
dass die TOPs 7.3.1. und 7.3.2. vor TOP 6.1.1. behandelt werden.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.04.2016

Genehmigt


TOP 3.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 3.1.
Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gymnasiums Limmer
(www.gymnasium-limmer.de)

Frau Martinsen berichtet über den Abschluss des ersten Bauabschnitts des Gymnasiums Limmer. Der Schulbetrieb im neuen Gebäude (Provisorium) wird zum Schuljahr 2016/ 2017 mit dem fünften Jahrgang starten.

Der Unterricht und die Nutzung können zum Schuljahr 2016/17 mit den ersten 5 Klassen am Standort Wunstorfer Straße vollständig beginnen. Allgemeine Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume für Kunst, Musik, Naturwissenschaften, Differenzierungsräume, Verwaltungsbereiche sowie eine Cafeteria und Freizeitbereiche sind in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden. Lediglich zum Sportunterricht muss zunächst übergangsweise auf die Sporthallen der benachbarten Schule ausgewichen werden.

Das Raumprogramm wurde eigens für das Gymnasium Limmer entwickelt. Grundlage für die Entwicklung ist das Standardraumprogramm (SRP) für Integrierte Gesamtschulen (IGS). Dies führte dazu, dass neben der bereits genannten, allgemeinen Raumausstattung insbesondere mehr Differenzierungsräume vorhanden sind: Für das Gymnasium Limmer wurden fünf große Differenzierungsräume eingerichtet. Dies entspricht einem Raum pro Zug der Schule. Auch im Bereich der Verwaltung und der erforderlichen Funktionsräume wurden die IGS-Standards zugrunde gelegt. Weiterhin ist zusätzliches Personal berücksichtigt worden.

Das neue Gymnasium wird eine Dreifeld-Sporthalle sowie Flächen für den Ganztagsbetrieb (Mensa, Freizeitbereiche) für ein 5-zügiges Gymnasium erhalten. Das gesamte Gebäude wird barrierefrei konzipiert und erhält auch Therapie- und Pflegeräume für die inklusive Beschulung. Für Rollstuhlfahrer werden Außenspielgeräte eingeplant.

Alle kommenden Gebäudeteile der Schule werden mit der Fertigstellung zum Sommer 2017 übergeben.

Bezirksratsfrau Schweingel fragt, ob der Ganztagsbetrieb auch durch Arbeitsgruppen im Nachmittagsbereich gestaltet werden kann und ob Themen bereits bekannt sind.

Frau Martinsen antwortet, dass sich der Bedarf an Arbeitsgruppen und die spezifischen Interessen erst im Verlauf des Schuljahres herausbilden und zeigen können. Personal für die Umsetzung sei in jedem Fall vor Ort.

Bezirksratsherr Machentanz fragt, warum eine Integrierte Gesamtschule gebaut, aber ein Gymnasium eingerichtet wurde.

Frau Martinsen erinnert, dass dies ein Gymnasium mit erweitertem Raumprogramm sei, das dem Ratsauftrag entspricht.
Frau Müller aus der Planungsgruppe des Gymnasiums Limmer präsentiert das Leitbild und das Konzept für diese Schule.

[Die Präsentation kann unter www.gymnasium–limmer.de (Menüpunkt ‚Downloads‘) eingesehen werden.]

Bezirksratsfrau Schweingel fragt, wieviele Schüler zum kommenden Schuljahr beginnen.

Frau Müller berichtet, dass 100 Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, aber Zugewiesene hinzukommen könnten.

Bezirksratsherr Müller fragt, wie die Zusammenarbeit mit der Goetheschule geplant ist, die hier die Sanierung des eigenen Schulgebäudes überbrückt.

Frau Müller antwortet, dass sich zunächst das Zusammenspiel im Gebäude etablieren muss, ehe die Zusammenarbeit geplant wird.

Bezirksbürgermeister Grube erinnert, dass der Bezirksrat zur Übergabe der Schule am 1. Juli 2016 eingeladen ist.

Es wurde berichtet


TOP 11.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 11.1.
Mietvertragsverhandlungen zum Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 1367/2016 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Grube berichtet von der Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und fasst Teile der Diskussion zusammen:

Die Stadt droht dem Investor mit der Kündigung der angemieteten Flächen zum Ende des Jahres 2016 und mit dem Auszug im darauffolgenden Jahr 2017. Damit will die Stadt den Investor drängen, schnellstmöglich ein konkretes Sanierungskonzept vorzulegen und die notwendigen Investitionsmittel bereitzustellen.

Durch die Teilungserklärung unter den Eigentümern im Ihmezentrum könnte, sofern die Stadt auszieht und kein Hausgeld mehr leistet, eine Umverteilung des fehlenden Unterhalts auf alle vorhandenen Eigentümer erfolgen. Diesem Szenario, dass Privatinsolvenzen der Eigentümer bedeuten könnte, ist Oberbürgermeister Schostok entgegengetreten und hat die Verantwortung der Stadt betont.

Herr Dr. Herbert erläutert, dass fälliger Gebäudeunterhalt zunächst von den gewerblichen Eigentümern zu leisten ist, bevor die Eigentümer von Wohnungen eintreten müssten. Die Stadt hat zudem einen Eigentumsanteil mit einer Kindetagesstätte im Ihmezentrum. Die Beendigung des Mietverhältnisses bedeute deshalb nicht, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung entziehe. Sie stehe in einem Haftungsverbund mit den Eigentümern.

Bezirksratsherr Schimke kritisiert, dass die Eigentümer aufgrund der ausführlichen Problemdarstellungen und der veröffentlichten Auszugspläne der Stadt schlecht dastehen. Der Wert ihrer Immobilien falle stetig. Die vorgelegte Liste zu den vergangenen städtischen Investitionen in Höhe von 34 Mio Euro erscheint ihm nicht plausibel. Er verweist auf die vorliegenden Änderungsanträge aus dem Stadtbezirksrat.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin moniert, dass das Handeln der Stadtverwaltung überstürzt wirke und in der Konsequenz werden mit der Auszugsdrohung Handlungsoptionen negiert.

Bezirksratsherr Geffers betont, dass der Ausschuss des Oberbürgermeisters - in der Gemeinsamen Sitzung mit dem Stadtbezirksrat - die DS 1367/2016 nicht hätte beschließen dürfen, denn die Anhörung des Stadtbezirksrates sei nicht erfolgt: Die SPD-Fraktion des Stadtbezirksrates habe die Drucksache in die Fraktionen gezogen. Die vorzeitige Beschlussfassung verhindere Rechte des Bezirksrates.

Herr Wescher verdeutlicht, dass der gewählte Weg mit den Rechtsgrundlagen nach der Hauptsatzung des Rates und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vereinbar ist. Der Beschluss durch den Ausschuss des Oberbürgermeisters (alle Ausschüsse gelten als Teil des Rates) wurde unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Stadtbezirksrat heute keine Änderungen beschließt. Im Falle eines abweichenden Votums des Stadtbezirksrates werden diese Änderungen noch einmal zur Beratung vorgelegt werden: Dann wird der Ausschuss erneut zusammenkommen, um unter Berücksichtigung dieser Anträge zu beschließen.

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen,

1. die Mietvertragsverhandlungen mit der Projekt Steglitzer Kreisel Berlin Grundstücks GmbH fortzuführen, aber gleichzeitig alternative Standorte für die im Ihme-Zentrum untergebrachten städtischen Dienststellen zu prüfen;
2. bis Dezember 2016 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen.

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen mit den Änderungen der Drucksachen Nrn. 15-1501 und 15-1502/2016


TOP 11.1.1.
1. Änderungsantrag Schimke zu DS 1367_2016 Mietvertragsverhandlungen Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1501/2016)

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Antrag wird um folgende Punkte ergänzt:

2. Die Verwaltung stellt dar, wie eine alternative juristische Bereinigung der Eigentumsrechte aussehen könnte, um Konflikte und Blockaden bei Sanierung und Wiederbelebung des Ihme-Zentrums auszuräumen, die durch die gegenwärtige Konstellation der Eigentumsverhältnisse in Verbindung mit dem WEG-Gesetz u. a. bestehen.





3. Die Verwaltung entwickelt in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten und betroffenen Eigentümern und Akteuren (wie z. B. dem Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum) sowie den zuständigen Gremien ein alternatives Handlungskonzept, dass einen Interessenausgleich von Eigentümern, Kommune und Stadtgesellschaft ermöglicht.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 11.1.2.
2. Änderungsantrag Schimke zu DS 1367_2016 Mietvertragsverhandlungen Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1502/2016)

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Antrag wird weiterhin um folgenden Punkt ergänzt:

4. Die Verwaltung entwickelt eine Auffanglösung, die die Wohnungseigentümer vor einer finanziellen Überlastung durch kumulierte Hausgeldzahlungen infolge ausfallender anderer Zahlungspflichtiger schützt.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 11.1.3.
Änderungsantrag SPD zu DS 1367_2016 Mietvertragsverhandlungen Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1503/2016)

Antrag

Der Stadtbezirksrat beschließt:

Der Beschlussvorschlag der Drucksache Nr. 11367/2016 wird folgendermaßen geändert:
Ziffer 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

1. die Mitverhandlungen mit dem Projekt Steglitzer Kreisel Berlin Grundstücks GmbH fortzuführen, mit dem Ziel einer Verlängerung der vorher auslaufenden Mitverträge bis zum 31.12.2020.
2. bis Dezember 2016 einen Bericht über den Stand der Verhandlungen über die langfristige Fortführung der Mitverhältnisse zu geben.

8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - damit abgelehnt


TOP 4.
S A N I E R U N G

TOP 4.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Bezirksratsherr Mineur berichtet, dass die Verwaltung in der vergangenen Sitzung der Sanierungskommission aufklären konnte, dass der geplante Radschnellweg nicht auf der Wasserstadtseite, sondern auf dem gegenüberliegenden Ufer verlaufen würde. Die Darstellungen zur Gestaltung des Ufers der Wasserstadt geben nur einen üblich dimensionierten Radweg wieder.

Bezirksratsfrau Schweingel insistiert, dass der Fahrradweg nur einen unbedeutenden Bestandteil des fehlenden Verkehrskonzeptes für die Wasserstadt darstelle.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass die Entscheidung der Verwaltung bisher nicht vorliege, da unklar sei, ob der Status der Wunstorfer Straße als Bundesstraße bestehen bleibt.

Es wurde berichtet


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden Limmer
(Drucks. Nr. 15-1492/2016 mit 7 Anlagen)

Antrag,

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: AWO Kindertagesstätte
· Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
· Verwendungszweck: Verschönerung Eingangsbereich mit Y.Yilmaz und B.Uzunyayla
(Anlage 1)
· Empfänger: Deutscher-Ruder-Club v. 1884 e.V. Hannover
· Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
· Verwendungszweck: Sanierung WC und Duschanlagen (Herren EG)
(Anlage 2)
· Empfänger: Kanu-Sport-Club e.V. Hannover
· Zuwendungsbetrag: 1.100,00 €
· Verwendungszweck: Sportgeräte und ergänzendes Material für den Jugendbereich (und andere Mitglieder) des Vereins
(Anlage 3)
· Empfänger: Freundeskreis Schwarze Kunst e.V.
· Zuwendungsbetrag: 450,00 €
· Verwendungszweck: Herstellung eines Kunstkalenders 2017 zum
· Buchdruckhandwerk
· (Anlage 4)
· Empfänger: DGB-Chor Hannover
· Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

· Verwendungszweck: Jubiläumsveranstaltung DGB CHor - 35 Jahre „Linke Lieder
· gegen den rechten Ton“
· (Anlage 5)
· Empfänger: Sportgemeinschaft Limmer von 1900 e.V.
· Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
· Verwendungszweck: Rasentraktor
(Anlage 6)
· Empfänger: Krabbelgruppe Hans-guck-in-die-Luft
· Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
· Verwendungszweck: Ausstattung
(Anlage 7)
Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 7.3.
Anfragen des Bezirksratsherrn Schimke

TOP 7.3.1.
Konsequenzen aus dem EU-Forschungsprojekt FIDEUS
(Drucks. Nr. 15-1371/2016)

Im Jahr 2007 war die Stadt Hannover Teilnehmer beim europäischen Forschungsprojekt FIDEUS zur Verbesserung von Logistik-, Umschlags- und Transportprozessen. Das „Scenario 2 – Urban Life“ wurde in der Limmerstraße untersucht.
In 2009 wurde eine Projektdokumentation mit den Ergebnissen vorgelegt. Im groben Ganzen sei das Projekt positiv verlaufen, die Maßnahmen hätten sich bewährt. Allerdings scheint das Projekt eher Empfehlungen für den Fahrzeugbau ergeben zu haben.

Ich frage daher die Verwaltung:


1. Welche Schlüsse hat die Verwaltung aus der Untersuchung gezogen? Was war der Erkenntnisgewinn?
2. Sind die Ergebnisse der Untersuchung in irgendeiner Form weiterverfolgt worden und in die Verkehrsplanung oder andere städtische Konzepte eingeflossen?
3. Plant die Stadt ein Konzept zur Gestaltung urbaner Logistik oder sind zumindest (weitere) Untersuchungen geplant?

Beantwortet

Zu 1.:
Als Fazit aus dem Versuch in der Limmerstraße hat sich seinerzeit nachfolgende Zusammenfassung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen Szenario “Urban Life“ ergeben:
Die Erfahrungen aus der Testphase reichen im Prinzip aus, um einen dauerhaften Betrieb einzuführen. Es sind allerdings noch offene Fragestellungen zu klären und
analog zum Szenario “City Hub“ ist der Micro-Carrier technisch zu überarbeiten. Der Versuch hat gezeigt, dass

• der Micro-Carrier gut zum Straßencharakter der Limmerstraße passt,
• Verteilverkehre auf ein Elektro-Fahrzeug verlagert werden könnten jedoch
• eine Belieferung nur der Limmerstraße mit dem Micro-Carrier nicht wirtschaftlich ist.

Es muss geprüft werden, ob das gesamte Gebiet um die Limmerstraße mit dem Micro-Carrier beliefert werden kann. Dafür ist ein geeigneter Hub zur Zwischenlagerung erforderlich, der gut erreichbar ist, in dem die Zugmaschine sicher untergebracht werden kann und der zentral liegt.
Die Anlieferung aller Sendungen sollte dann mit einem Fahrzeug zu diesem Hub erfolgen.

Zu 2.:
Stadt und Region Hannover haben im April 2009 eine Interessensbekundung für das bundesweite Förderprogramm „Modellregion Elektromobilität“ im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung abgegeben. Das zur Interessensbekundung eingereichte Projekt NEFLOK (Nutzenpotenziale der Elektromobilität für Logistikketten) baute auf dem EU-Projekt FiDEUS auf. Ausschlaggebend für den Projektantrag war u.a., Fördermittel für die weitere Entwicklung des MicroCarriers zu erhalten, um diesen dann ggf. tatsächlich im Rahmen eines Citylogistiksystems einsetzen zu können. Als Modellregion Elektromobilität ist Hannover 2009 nicht ins Förderprogramm aufgenommen worden.

Zu 3.:
Die Landeshauptstadt Hannover hat mit Volkswagen Nutzfahrzeuge und den Hochschulen Hannover und Braunschweig eine Projektinitiative „Urbane Logistik“ ins Leben gerufen, die sich mit Fragestellungen und Perspektiven einer zukunftsfähigen urbanen Logistik im städtischen Raum auseinandersetzen soll.


TOP 7.3.2.
Einhaltung der Grenzwerte zum Befahren der Umweltzone
(Drucks. Nr. 15-1372/2016)

Zur Verbesserung der Luftqualität, vor allem aber getrieben durch die europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie, hat die Stadt 2007 einen Luftreinhalte-Aktionsplan für Hannover beschlossen. Eine der Maßnahmen war die Einführung einer Umweltzone, die von KFZ nur dann befahren werden darf, wenn diese bestimme Emmissionswerte nicht überschreiten.
In 2015 wurden die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide in Hannover (erneut) überschritten. Gleichzeitig ist inzwischen bekannt, dass bei einer Vielzahl von Fahrzeugen die tatsächlichen Emmissionswerte die offiziell angegebenen Werte zum Teil um ein Vielfaches übersteigen.

Ich frage daher die Verwaltung:


1. Welchen Zusammenhang sieht die Verwaltung zwischen den tatsächlich erheblich höheren Emissionen der Kraftfahrzeuge und dem Überschreiten der Grenzwerte für Luftreinheit bzw. der europäischen Luftqualitätsrahmenrichtlinie?
2. Kann die Verwaltung ausschließen, dass Kraftfahrzeugen die Grüne Plakette zu Unrecht erteilt wurde?
3. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, die Vergabe der Grünen Plakette der Emmissionsrealität anzupassen bzw. das Konzept der Umweltzone zu optimieren, um die Emmissionen von Kraftfahrzeugen tatsächlich zu senken?

Beantwortet


Vorbemerkung:
Es trifft nicht zu, dass in Hannover die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden. Seit 2006 sind weder der Jahresmittelwert, noch der Tagesmittelwert für Feinstaub (PM10) überschritten worden. Grenzwertüberschreitungen betreffen ausschließlich den Jahresmittel-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2), der in verkehrsreichen Straßen noch nicht eingehalten werden kann.

Zu 1.:
Hauptverursacher der örtlichen NO2-Belastung sind die Emissionen von Kraftfahrzeugen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes trägt der Kfz-Verkehr zu mehr als 60 % zur lokalen Belastung bei. Rund zwei Drittel der verkehrsbedingten NO2-Emissionen werden dabei aktuell durch Diesel-Pkw verursacht. Die Grenzwertüberschreitungen in den Städten sind dabei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass – anders als prognostiziert – die Emissionen von Diesel-Pkw im realen Fahrbetrieb noch deutlich höher liegen, als mit der kontinuierlichen Verschärfung der Abgasgrenzwerte erwartet worden war. So sind die NOX-Emissionen von Euro 4-Dieseln im realen Fahrbetrieb im Mittel dreimal, von Euro 5-Dieseln viermal und von Euro 6-Dieseln siebenmal höher als der jeweilige Emissionsgrenzwert.
Verstärkt wird dieses Problem durch den hohen Anteil von Diesel-Pkw bei den Neuzulassungen und einer damit einhergehenden zunehmenden „Verdieselung“ des Pkw-Bestandes.
Die Stadtverwaltung sieht daher in der Entwicklung der Diesel-Pkw und deren Abgasverhalten eine wesentliche Ursache für die Überschreitung des NO2-Grenzwertes in Hannover.

Zu 2.:
Die Vergabe der Plaketten ist in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) geregelt. Dabei wird die Zuordnung eines Kraftfahrzeuges zu einer Schadstoffgruppe durch die in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im Kraftfahrzeugschein und im Kraftfahrzeugbrief eingetragene emissionsbezogene Schlüsselnummer nachgewiesen.
Für die Typzulassung werden die Kfz-Emissionen auf dem Rollenprüfstand im Labor ermittelt (NEFZ-Fahrzyklus). Entsprechend der Typzulassung erhalten Benzin-Pkw ab Euro 1 und Diesel-Pkw ab Euro 4 eine Grüne Plakette als Kennzeichnung der Schadstoffgruppe 4.
Die nun festgestellten Abweichungen der Stickstoffoxid-Realemissionen von den unter Laborbedingungen festgelegten Emissionsgrenzwerten betreffen ausschließlich Diesel-Pkw. So lange der für die hohen Diesel-Realemissionen verantwortliche NEFZ-Fahrzyklus bei der Typprüfung von Fahrzeugen nicht durch das neue RDE-Verfahren (Real Driving Emissions) ersetzt wird, werden Diesel-Pkw im realen Betrieb auf der Straße weiterhin die Emissionsgrenzwerte überschreiten. Das neue Prüfverfahren wird allerdings nur für neu zugelassene Kraftfahrzeuge gelten, so dass ältere Kfz weiterhin „rechtlich korrekt“ die Grüne Plakette erhalten werden, obwohl sie die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Um dieses zu vermeiden, müsste die Bundesregierung die Kennzeichnungsverordnung entsprechend überarbeiten.

Zu 3.:
Solange die Kennzeichnungsverordnung nicht überarbeitet wird, hat die Stadtverwaltung keine Möglichkeit, das Konzept der Umweltzone zu optimieren. Die Stadtverwaltung wird mögliche Veränderungen der Umweltzonenregelung in die derzeit anstehende Aktualisierung des Luftqualitätsplans berücksichtigen, um für den Fall, dass die Bundesregierung die Kennzeichnungs­verordnung ändert, entsprechend wirksame Maßnahmen umsetzen zu können.

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Luftqualität verbessern – Zustellverkehre zukunftssicher lenken
(Drucks. Nr. 15-1373/2016)

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Modellprojekt für den Stadtbezirk Linden-Limmer zu entwickeln, das die Zustellverkehre im Stadtbezirk auf Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotoren beschränkt. Synergien mit der Initiative Elektromobilität der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg sind zu prüfen.
Dabei soll auch geprüft werden, ob eine Bündelung der verschiedenen Fahrten durch setzen entsprechender Anreize erreicht werden kann.
Das Modellprojekt soll fachlich begleitet und ausgewertet werden, um es bei Erfolg auf das gesamte Stadtgebiet oder zumindest die Umweltzone ausweiten zu können.

13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Neubau Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1407/2016)

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer bittet die Stadtverwaltung, umgehend mit den Planungen für den Neubau des Fössebads mit einem 50 m-Becken und Sauna zu beginnen. Dabei sind die Möglichkeiten für einen Erhalt von „Chez Heinz“ zu prüfen.

Einstimmig mit den Änderungen der Drucksachen Nrn. 15-1504/2016 und 15-1506/2016


TOP 6.2.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Schimke und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Drucksache 15_1407_2016 Neubau Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1504/2016)

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antrag wird um folgende Punkte ergänzt:

Das Hallenbad wird mit einem Eltern-Kind-Becken ausgestattet. Das Freibad erhält ein mindestens 500 m² großes Freibadebecken mit Schwimmerbereich und einer Rutsche, die dem Freibadebereich Attraktivität verleiht. Zusätzlich entsteht ein Planschbecken für Kleinkinder.
Für den Erhalt des Musik- und Kulturtreffs Béi Chéz Heinz soll geprüft werden, wie es ermöglicht werden kann, den östlichen Teil des Bestandsgebäudes zu erhalten und dem Betreiber Béi Chéz Heinz e.V. Veranstaltungszentrum Hannover Verein für Jugend- und Kulturinteressen zur Nutzung gemäß seinem Vereinszweck zu verpachten.

Einstimmig


TOP 6.2.1.2.
Änderungsantrag DIE LINKE Neubau Fössebad vor der Kommunalwahl beschließen! zu Drucksache 15-1407/2016 Neubau Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1506/2016)

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:
Am Ende des Antragstextes soll folgender Satz angefügt werden:
"Die Beschlussfassung über den Neubau des Fössebades mit Freibadebereich und über die Zukunft des "Chez Heinz" soll vor der Kommunalwahl erfolgen."

Einstimmig


TOP 6.2.2.
Haushalt 2017 - Zuwendungsverzeichnis
(Drucks. Nr. 15-1410/2016)

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der Gestaltung des Zuwendungsverzeichnisses im Haushaltsentwurf 2017 anzugeben, in welchem Stadtbezirk der Zuwendungsempfänger seinen Standort hat. Dazu sollte im Verzeichnis eine Spalte mit der Ordnungsziffer des Stadtbezirks eingefügt werden. Hat der Zuwendungsempfänger Standorte in mehreren Stadtbezirken, genügt ein allgemeiner Hinweis, z. B. D (diverse) oder M (mehrere).

Einstimmig


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Wildes Parken Faustwiese
(Drucks. Nr. 15-1374/2016)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin trägt den Antrag seiner Fraktion vor, der Maßnahmen gegen das unkontrollierte Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Wiese am Veranstaltungszentrum FAUST vorsieht.

Bezirksratsfrau Steingrube fragt, ob ein Veranstalter diese rechtlichen Verpflichtungen überhaupt umsetzen kann.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin ergänzt, dass eine Abpollerung der Fläche vorhanden ist, die dem Veranstalter seine Verantwortung verdeutlicht.

Antrag,

Der Bezirksrat beschließt:

1.) Die abgepollerte Einfahrt zur Faustwiese von der Nedderfeldstraße und der Straße An der Bettfedernfabrik aus wird so gesichert, dass nicht durch einfache Maßnahmen die Zuwegung zum wilden Parken an und auf der Faustwiese genutzt werden kann.
2.) Veranstalter, die die Faustwiese nutzen, sind vertraglich zu verpflichten, das wilde Parken zu unterbinden und bei Zuwiderhandlung über die Wiederherstellung der Rasenflächen hinaus Regress zu erfüllen.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.3.2.
Erneuerung Belag Boker Velvetplatz
(Drucks. Nr. 15-1375/2016)

Antrag,

der Bezirksrat beschließt:

Der Belag (Holzschnetzel/Rindenmulch) des Fußballbokers Velvetplatz, gelegen zwischen Wilhelm-Blum-Straße und Salzmannstraße, wird mit einem anderen Belag versehen.

Einstimmig

TOP 6.3.3.
Maßnahmen gegen die unrechtmäßige Durchfahrt der Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1377/2016)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:

1.) Alle Einfahrten der Fußgängerzone Limmerstraße zwischen Küchengartenplatz und Kötnerholzweg sind auf die Vollständigkeit ihrer Beschilderung hin zu überprüfen und ggf. zu erneuern und/oder zu ergänzen, mit jeweils in den Seitenstraßen einem Richtzeichenschild vorgeschriebene Fahrtrichtung Nr. 209-30 zu versehen. Darunter einem Hinweis, dass Anlieger-/ Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten den Fußgängerbereich befahren dürfen. Insbesondere am westlichen Ende der Fußgängerzone ist darauf zu achten, so deutlich zu beschildern, dass außer für den Linienverkehr keine Ein- und Ausfahrerlaubnis gegeben ist.
2.) Es sind ausreichend Schilder anzubringen, die auf die Erfordernis der Schrittgeschwindigkeit hinweisen (Zusatzschild „Schritt fahren oder Temposchilder auf der Fahrbahn).

3.) Insbesondere am westlichen Ende der Fußgängerzone ist der unberechtigte Verkehr stärker zu kontrollieren.

Einstimmig


TOP 6.4.
der CDU-Fraktion

TOP 6.4.1.
Verstärkte Leerung der Abfallbehälter im Von-Alten-Garten
(Drucks. Nr. 15-1508/2016)

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:
Die im Von-Alten-Garten befindlichen Abfallbehälter während der Sommermonate (Grillsaison) montags und freitags zu leeren.

Einstimmig


TOP 6.4.2.
Geschlossene Abfalltonnen für den Von-Alten-Garten
(Drucks. Nr. 15-1509/2016)

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:
Im Von-Alten-Garten anstatt der Körbe für Abfall, mindestens sechs geschlossene Abfalltonnen 120 Itr. aus Metall, so wie sie im Bereich der Ricklinger Teiche stehen, aufzustellen.

Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Freizeitheim Linden: Nutzungskonzept und Sanierungsbedarf
(Drucks. Nr. 15-1405/2016)

Bei den Beratungen des Haushaltsplans 2016 hat der Rat einen Beschluss gefasst, mit dem die Stadtverwaltung aufgefordert wird, auf der inhaltlichen Grundlage des Konzepts zur Entwicklung der Stadtteilkulturarbeit (Informationsdrucksache 0331/2015 „Stadtteilkulturarbeit in Hannover – Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven“) bis zu den Haushaltsplanberatungen für 2017 die Kosten für den Sanierungsbedarf der Freizeitheime/Stadtteilzentren Döhren, Ricklingen, Linden und Lister Turm sowie des Rathauses Misburg zu ermitteln. Zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2017 soll ein Vorschlag vorgelegt werden, wie die Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der zusätzlichen Investitionsmittel des Investitionsmemorandums durchgeführt werden können. Aus unserer Sicht erfordert die Ermittlung des Sanierungsbedarfs ein Konzept für die künftige Nutzung des Freizeitheims, insbesondere der Zeit ungenutzten Räume.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wann wird die Stadtverwaltung ein Konzept für die künftige Nutzung des Freizeitheims vorliegen?
2. Welche Beteiligung der bisherigen Nutzer(innen) des Freizeitheims an der Konzeptentwicklung plant die Stadtverwaltung?
3. Wie ist der Stand der Ermittlung des Sanierungsbedarfs im Freizeitheim?

Beantwortet

Zu 1. - 3.:

Ein konkreter Zeitplan für die Sanierung des Freizeitheimes wäre abhängig von der Finanzierung. Zurzeit stehen keine Finanzmittel für die Sanierung und einen Umbau zur Verfügung. Erst wenn Finanzmittel zur Verfügung stehen, kann mit der Sanierungs- und Umbauplanung – auch der Terminplanung - begonnen werden.

Im Rahmen des Prüfauftrages des Rates an die Verwaltung zur Erstellung eines Konzeptes zur Entwicklung der Freizeitheime (DS Nr. H-0093/2016) wird auch das Freizeitheim Linden untersucht werden.


TOP 7.1.2.
Raum – und Sanierungsbedarf von IGS Linden und Helene-Lange-Schule
(Drucks. Nr. 15-1406/2016)

Am 2.5.2012 hat der Bezirksrat Linden-Limmer einstimmig beschlossen, dass nach Auflösung der Ihmeschule das Gebäude von der IGS Linden und der Helene–Lange-Schule übernommen wird. Die IGS Linden sollte damit Räumlichkeiten zum nachhaltigen Ausbau der Inklusion erhalten, die Helene-Lange-Schule zur Aufrechterhaltung des gymnasialen Angebots. Zwischenzeitlich bestehen Zweifel, ob mit dem damaligen Beschluss die Zielvorstellungen erfüllt werden können.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Reichen die Kapazitäten der Ihmeschule im Gebäudeteil der Helene-Lange-Schule aus, um den erhöhten Raumbedarf nach Umsetzung G9 zu decken?
2. Ist der Raumbestand der IGS Linden – insbesondere in Bezug auf den nachhaltigen Ausbau der Inklusion – ausreichend.
3. Welcher Sanierungsbedarf besteht an den beiden Schulen inklusive den Außenstellen?

Beantwortet

zu 1. bis 3.:

Die Verwaltung hat mit der DS Nr. 1108/2016 ein Konzept zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren vorgelegt. Dazu wurde jeder betroffene Schulstandort einem Soll-/Ist-Vergleich unterzogen und bauliche Bedarfe - vor allem im Hinblick auf das Raumprogramm – ermittelt.
Der Vorschlag für das Gymnasium Helene-Lange-Schule sieht eine vollständige Nutzung der Ihmeschule vor. Gleichzeitig erfolgt derzeit unter Beteiligung der Schulleitung die Überprüfung des Raumbestandes der IGS Linden, um den dortigen Bedarf zu definieren. Das Ergebnis wird zum Jahresende vorliegen. Erst danach können konkretere Aussagen zum eventuellen Erweiterungsbedarf der IGS Linden, zur weiteren Nutzung der Ihmeschule sowie zu Art und Umfang möglicher Sanierungsmaßnahmen getroffen werden.

Die Verwaltung wird die zuständigen Stadtbezirks- und Ratsausschüsse nach Vorliegen der Ergebnisse unterrichten.


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Baumaßnahme Ihmeradweg Ihmezentrum
(Drucks. Nr. 15-1376/2016)

Nach Information der Grundstücksverwaltung des Ihmezentrums in der vorletzten Bezirksratssitzung sollte bereits im April mit der Baumaßnahme des linksihmischen Radweges auf der gesamten Länge des Ihmezentrums begonnen werden. Bis auf eine kleine Maßnahme im nördlichen Bereich des Ihmezentrums ist bislang keine Bautätigkeit ersichtlich.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die Verwaltung über die Art der Maßnahmen und einen Zeitplan in Kenntnis gesetzt worden? Und wenn ja, welche Maßnahmen werde bis wann getätigt? Und im Besonderen: Wie wird der Anschluss an die Unterführung der Spinnereibrücke ausgeführt?
2. Hat die Verwaltung Handlungsspielraum, den Eigentümer an seine Versprechungen zu erinnern oder ihm Fristen zu setzen? Und wenn ja, welche?
3. Wann beginnen die Baumaßnahmen zur Radwegeführung unterhalb der Benno- Ohnesorg-Brücke?

Beantwortet

Zu 1:
Die Arbeiten im Auftrag der Hausverwaltung dienen abschnittsweise beginnend im nördlichen Teilbereich der Sanierung des Ihmeuferweges, der gleichzeitig das Dach der darunter befindlichen Tiefgarage ist. Mit den Arbeiten wurde zwischenzeitlich begonnen. Ein Zeitplan liegt der Verwaltung bisher nicht vor. Eine Anbindung an die Unterführung Spinnereibrücke ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme.

Zu 2:
Die Stadt muss sich aufgrund eines Vergleichsvertrages aus dem Jahre 2005 an den Kosten des Ihmeuferweges beteiligen. Die Hausverwaltung wurde in diesem Zusammenhang aufgefordert u.a. einen Zeitplan vorzulegen. Dieser liegt der Verwaltung noch nicht vor.

Zu 3:
Eine Geh- und Radwegführung unterhalb der Benno-Ohnesorg-Brücke einschließlich der notwendigen Rampe liegt außerhalb der Flächen des Ihmezentrums. Für diese Maßnahme gibt es erste Vorplanungen. Für die Finanzierung stehen im Haushalt der Stadt Hannover in den nächsten Jahren keine Mittel zur Verfügung.

TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben

Wurden nicht gegeben


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es wurde nicht berichtet


TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Bezirksbürgermeister Grube bittet Herrn Jaskulski den Hausverwalter des Ihmezentrums über den Stand der Entwicklungen zu berichten.

Herr Jaskulski informiert, dass die Mängel in den von der Stadt gemieteten Flächen bisher nicht behoben sind und auch die Verkehrssicherheit nicht in allen Gebäudeteilen hergestellt ist. Die Planungen für die Sanierung des Ihmuferwegs seien bisher nicht abgeschlossen. Der Investor zahle aber mittlerweile die regelmäßigen monatlichen Nebenkostenforderungen i.H.v. 260.000 Euro.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass die regelmäßige Zahlung der Nebenkosten eine selbstverständliche Verpflichtung sei und keine Leistung des Investors.

Bezirksratsherr Rava fragt, ob die für Juni 2016 angekündigten Bauanträge gestellt wurden. Die Zugangsbereiche sollten entwickelt und der Ihmeuferweg noch im Jahr 2016 fertiggestellt werden.

Herr Jaskulski antwortet, dass die Bauanträge bisher nicht gestellt wurden. Es wurde jedoch ein Architekturbüro beauftragt, das den vorliegenden Fassadenentwurf ausgearbeitet hat und einen Terminplan für die Umsetzung vorbereitet.

Bezirksratsfrau Schmalz hebt hervor, dass der Investor 5 Mio Euro aus dem Mietgeschäft mit der Stadtverwaltung und den Stadtwerken einnehme. Sie fragt, weshalb die Mängel trotzdem nicht beseitigt würden.

Herr Dr. Herbert antwortet, dass die Investitionsversäumnisse nicht aus der mangelnden finanziellen Potenz des Investors erwachsen.

Ein Einwohner fragt, ob man enercity noch vom geplanten Auszug abhalten könne.

Herr Dr. Herbert berichtet, dass die Stadtwerke eine Standortverlagerung planen, die große finanzielle Vorteile für das Unternehmen schaffe. Sollte der Investor aber den bisherigen Stadtwerketurm sanieren, sei er für die Stadt denkbar, dies Flächen für eigene Nutzungen anzumieten

Der Einwohner fragt nach, ob die Stadt nicht bereits an anderer Stelle mit einem zweiten Rathaus plane.

Herr Dr. Herbert ergänzt, dass im Ihmezentrum andere Dienststellen angesiedelt würden.

Ein weiterer Einwohner fragt, ob die bestehenden Teilungserklärungen der Eigentümer einem Sanierungsfortschritt im Wege stehen.

Herr Jaskulski antwortet, dass der Investor handlungsfähig ist.

Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde um 20.35 Uhr eröffnet und um 21.05 Uhr beendet.

Bezirksratsbürgermeister Grube schließt die Sitzung um 22.20 Uhr.






Grube Mingers
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer