Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 06.06.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 31.05.2016)
Protokoll (erschienen am 06.09.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 05.08.2016

PROTOKOLL

48. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 6. Juni 2016, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.20 Uhr
Ende 16.35 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Müller-de Buhr (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
(Herr Holm)
Herr Kruse
Frau Lipp
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Over (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls der Gemeinschaftssitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Organisations- und Personalausschusses am 02.05.2016
- öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 47. Sitzung am 02.05.2016
- öffentlicher Teil -

2.3. Genehmigung des Protokolls über die Gemeinschaftssitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 20.04.2016
- öffentlicher Teil -

2.4. Genehmigung des Protokolls über die Gemeinschaftssitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 04.05.2016
- öffentlicher Teil -

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Jahresabschluss 2015
(Drucks. Nr. 1256/2016 mit 4 Anlagen)

3.2. Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 0881/2016 mit 1 Anlage)

3.2.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0881/2016, Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 1102/2016)

3.3. Sachstand zum Förderprogramm „Sozialverträgliche Mietzinsabfederung nach energetischer Sanierung“

3.4. Abschluss der Sanierung in Teilbereichen von Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 0953/2016 mit 6 Anlagen)

3.5. Sanierungsgebiet Limmer Wasserstadt
Temporäre Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünverbindung am Leineabstiegskanal Nord
(Drucks. Nr. 0736/2016)

3.5.1. Sanierungsgebiet Limmer Wasserstadt
Temporäre Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünverbindung am Leineabstiegskanal Nord
(Drucks. Nr. 0736/2016 E1 mit 2 Anlagen)

3.6. 500 plus: Das Konzept zur Umsetzung des Investitionsmemorandums
(Informationsdrucks. Nr. 1085/2016 mit 2 Anlagen)

4. A N T R Ä G E

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833 - Böhmerstraße 8 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0974/2016 mit 5 Anlagen)

7.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1791 - REWE Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 1073/2016 mit 1 Anlage)

7.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1563, 7. Änderung, südlich Chicago Lane
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1082/2016 mit 3 Anlagen)

7.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1118/2016 mit 3 Anlagen)

7.5. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche
Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1016/2016 mit 3 Anlagen)

7.6. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche -
(Drucks. Nr. 1008/2016 N1 mit 1 Anlage)

7.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1142/2016 mit 3 Anlagen)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls der Gemeinschaftssitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Organisations- und Personalausschusses am 02.05.2016
- nichtöffentlicher Teil -

11. Genehmigung des Protokolls über die 47. Sitzung am 02.05.2016
- nichtöffentlicher Teil -

12. Genehmigung des Protokolls über die Gemeinschaftssitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 20.04.2016
- nichtöffentlicher Teil -

13. Genehmigung des Protokolls über die Gemeinschaftssitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 04.05.2016
- nichtöffentlicher Teil -

14. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

15. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil -




Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15.20 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Die TOPs 2.1. und 2.2. wurden vertagt.

· TOP 3.3. (DS Nr. 1428/2016) wurde abgesetzt. Die DS wird in der Gemeinschaftssitzung des AUG mit dem ABau am 15.06.2016 beraten.

· Die TOPs 3.5. und 3.5.1. (DS Nr. 0736/2016 und Nr. 0736/2016 N1) wurden auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.

· Der TOP 6.1. (DS Nr. 0793/2016) wurde auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerin Frau Dr. Wagner fragte, ob als Ausgleichsfläche für die geplanten Bebauungen im Heideviertel auch eine zwischen dem Schneverdinger Weg und der Karl-Wiechert-Allee gelegene Biotopfläche in Frage käme.

Frau Malkus-Wittenberg wies darauf hin, dass der ursprüngliche Bebauungsplan für diese Gegend bereits vor Ort stark kritisiert worden und es in Folge dessen zum Beginn von Umplanungen gekommen sei. Die entsprechende Auslage des Projektes werde zurzeit vorbereitet. Der Bearbeitungsstatus ließe derzeit leider noch keine konkrete Auskunft darüber zu; sie werde die Frage jedoch über das Protokoll beantworten lassen.

Protokollantwort:
Für den angesprochenen Bereich im Heideviertel wird zurzeit der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1810 „Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahnstation“ als Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die bisher für eine Bürobebauung vorgesehene Fläche zukünftig einer Wohnnutzung zugeführt werden kann. Das städtebauliche Konzept wurde in Abstimmung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern entwickelt. Es sieht zwei mehrgeschossige, straßenbegleitende Hauszeilen an der Karl-Wiechert-Allee sowie eine Doppelhausbebauung zwischen diesen und der bestehenden Bebauung am Schneverdinger Weg unter teilweiser Einbeziehung der öffentlichen Grünfläche vor.
Im noch geltenden Bebauungsplan Nr. 1030 bestehen bereits umfangreiche Baurechte. Ein Ausgleich nach Naturschutzrecht wäre nur erforderlich, wenn sich in der Bilanz der Versiegelungsanteil durch das geplante Vorhaben erhöhen würde. Dies ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht der Fall. Ein Bedarf, die öffentliche Grünfläche - wie vorgeschlagen - als Ausgleichsmaßnahme zu nutzen, besteht daher aktuell nicht.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde vom 22. Oktober bis zum 23. November 2015 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die öffentliche Auslage des Planentwurfs wird zurzeit vorbereitet. In diesem Verfahrensschritt besteht erneut die Möglichkeit, zur Planung Stellung zu nehmen.

Frau Boos-Ziegling von der BUND Kreisgruppe Region Hannover stellte Fragen zum Kleingartenkonzept. Sie bezog sich auf das Bundeskleingartengesetz, in dem aufgeführt sei, dass Umwidmungen von Kleingärten in Bauland nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden dürften. Sie fragte, was unter solchen Einzelfällen zu verstehen sei und wer die Definition solcher begründeter Fälle bestimme bzw. vornehme.
Im Übrigen könne es sich bei ca. 813 Kleingärten nicht um Einzelfälle handeln.

Eine weitere Frage bezog sie auf die zunehmende Versiegelung von Böden und Flächen, die durch die geplanten Bebauungen weiter vorangetrieben würde.
Sie wollte wissen, ob im Vorfeld der Bebauungen ausreichend Alternativen zur Versiegelung geprüft worden seien, z. B. die Aufstockung bestehender Gebäude, die Überbauung von Parkflächen, die Nutzung von Leerständen und ähnliches. Es müsse auch an zukünftige Fragestellungen wie bspw. die Entwässerung gedacht werden.
Weiterhin wies sie darauf hin, dass in der Drucksache immer wieder die gute Zusammenarbeit und das Einverständnis zwischen Verwaltung und dem Bezirksverband der Kleingärtner angesprochen würden. Sie beobachte jedoch, dass in der Bevölkerung viel Widerstand gegen die Pläne und das Kleingartenkonzept vorhanden sei, so gebe es z. B. gegen das Konzept diverse Unterschriftenlisten und Leserbriefe in der örtlichen Presse.
Sie fragte daher, ob die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien bzw. ob von Seiten der betroffenen KleingärtnerInnen noch Einfluss genommen werden könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, die Gründe für die Möglichkeit zur Umwidmung von Kleingärten seien im Bundeskleingartengesetz genau festgelegt. Dies sei bspw. der Fall bei Änderungen des Bebauungsplanes. Es bestehe in diesem Fall die Möglichkeit, bisher als Kleingärten genutzte Flächen zu kündigen und anders zu nutzen. In Anbetracht der wachsenden Bevölkerungsanzahl in Hannover werde in Betracht gezogen, weitere Gebiete ebenfalls mittels Bebauungsplänen als Wohngebiete auszuweisen, womit weiterer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden könne.
Wie gesetzlich vorgeschrieben sei es natürlich auch vorgesehen, für die betroffenen Gärten Ersatz zur Verfügung zu stellen. In Einzelfällen gestalte sich dies sicherlich schwierig für betroffene KleingärtnerInnen, jedoch habe unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Kompromiss gefunden werden müssen, um neuen Wohnraum schaffen zu können.

Die Landeshauptstadt habe bezüglich der Kleingartenflächen nur einen einzigen Pachtvertrag abgeschlossen, nämlich mit dem Bezirksverband der Kleingärtner, welcher dann die Gärten an die einzelnen NutzerInnen weiterverpachte. Daher sei der Verband der erste Ansprechpartner, wenn die Stadt Flächen aus der Verpachtung herausnehmen und anderweitig nutzen müsse.
Es habe so eine Vorauswahl der möglichen Flächen stattgefunden, bei denen die Stadtplanung mit eventuellen Bebauungen für Wohnraum einsteigen könnte.
Es werde sich jedoch erst im Verlauf der weiteren Planungen herausstellen, welche Gärten wirklich betroffen sein würden. Mit den EinzelpächterInnen dieser Flächen werde dann in einen intensiven Dialog getreten, um geeignete Ersatzflächen ausfindig machen zu können.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete zur zweiten Frage von Frau Boos-Ziegling bezüglich der Prüfung ausreichender Alternativen, dass dies im Rahmen des Wohnkonzeptes bereits erfolgt sei.
Sehr viele zum Bauen geeignete Flächen lägen tatsächlich auf vorhandenen Umnutzungsflächen. Als Beispiele nannte sie die Wasserstadt Limmer, die auf einem ehemaligen Industriegelände gebaut werden solle und Flächen südlich der Chicago Lane beim Expogelände, die für ein Studentenwohnheim umgenutzt würden. Was die Umnutzung von Gewerbeflächen für den Wohnungsbau angehe, sei dies leider nicht unbegrenzt möglich.
All diese Maßnahmen seien jedoch noch nicht ausreichend, um den großen Wohnungsbedarf in Hannover zu decken. Daher seien im Rahmen der Abstimmungen zum Kleingartenkonzept zusätzlich geeignete Flächen ermittelt worden.
Durchgeführt

2. Genehmigung von Protokollen

Vertagt

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 47. Sitzung am 02.05.2016
- öffentlicher Teil -

Vertagt

2.3. Genehmigung des Protokolls über die Gemeinschaftssitzung des
Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 20.04.2016
- öffentlicher Teil -

Genehmigt
2.4. Genehmigung des Protokolls über die Gemeinschaftssitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 04.05.2016
- öffentlicher Teil -

Genehmigt
3. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
– Jahresabschluss 2015
(Drucks. Nr. 1256/2016 mit 4 Anlagen)
Herr Schwarz, der neue Verbandsgeschäftsführer des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), stellte sich kurz mit seinem Lebenslauf und seiner neuen Funktion vor.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass anhand der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anlagen zur Drucksache ersichtlich sei, dass der ausgewiesene Verlust von aha von 2014 auf 2015 wesentlich angestiegen sei. Hier solle man sich nicht auf den bisher erstellten Rückstellungen ausruhen; ein Unternehmen in der Größe von aha müsse sich bei solchen Verlusten irgendwann die Frage stellen, was eigentlich falsch laufe. Er fragte, ob solche Überlegungen bereits stattgefunden hätten und wenn ja, in welcher Art.

Herr Schwarz gab dazu an, dass im Plan für 2015 ein Verlust um die 7,1 Millionen Euro vorgesehen gewesen sei, aha dann aber durch nicht wie erwartet geflossene Erlöse aus Altpapier etwas stärker in die roten Zahlen gerutscht sei.

Überschüssige Einnahmen, soweit sie nicht für die Abdeckung der Gebühren erforderlich seien, würden an die Gebührenzahler zurückgezahlt.
Die Darstellung der Bilanzierung sei in der Vergangenheit immer mit der Angabe der zurückzuführenden Überschüsse erfolgt. Perspektivisch werde dies zukünftig wieder anders dargestellt.
Die Kalkulationsperiode 2016 sei noch abzuschließen. Mittelfristig müsse geprüft werden, welche Optimierungsmaßnahmen ergriffen werden könnten.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob er richtig verstanden habe, dass der Hauptteil der Minusbilanz durch Altpapier entstanden sei und ob es stimme, dass über eine Gebührensenkung nachgedacht werde, um die Rückstellungen abzubauen.

Herr Schwarz erwiderte, dass Gebührensenkungen nicht nötig seien, da sich die Kosten entsprechend entwickeln würden. Netto seien 2015 insgesamt ca. 4 Millionen weniger Umsatzerlöse als im Vorjahr erwirtschaftet worden, was massiv auf das erwähnte Altpapier zurückgehe.

Ratsherr Hellmann wies darauf hin, dass in Bezug auf den Jahresabschluss von aha zunächst die Prüfung von dessen Korrektheit im Vordergrund stehe und nicht eine abfallwirtschaftspolitische Debatte. Diese würde später bei den Wirtschaftsplänen im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgegriffen. Die Betriebsleitung von aha genieße das Vertrauen seiner Fraktion, weshalb diese der Drucksache zustimmen würde.

Ratsherr Engelke fragte weiterhin, ob es Überlegungen gäbe, das bestehende Minus in irgendeiner Form abzubauen. Auch wenn hier der Eindruck vermittelt werde, das bestehende Minus sei geplant gewesen, könne doch nicht endlos weiter Verlust in Kauf genommen werden.

Herr Schwarz erklärte, die bisher gesammelten Überschüsse dürften nicht einbehalten werden, sondern müssten durch Unterdeckungen wieder ausgeglichen werden. Wenn es zum Ausgleich komme, müsse geprüft werden, ob mit der bestehenden Aufstellung wirtschaftlich gearbeitet werden könne, ob also die Erwirtschaftung ausreichender Erlöse möglich sei und die Kosten im Rahmen bleiben würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette ergänzte, dass die Gebühren für aha von der Region Hannover grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen würden, soweit keine außergewöhnlichen Neubeschlüsse innerhalb des Zeitraums erforderlich würden.
Innerhalb der drei Jahre werde das Erwirtschaften eines Überschusses zur Deckung der Unterdeckung angestrebt, was möglich sei, wenn die Gebühren in einer mehr als kostendeckenden Höhe angesetzt würden. Jedoch gäbe es auch Jahre, in denen die Gebühren nicht zur Kostendeckung ausreichten, die Systematik müsse demnach also insgesamt auf einen Ausgleich innerhalb der drei Jahre angelegt werden.
Es müsse daher ab jeder neuen, regulären Gebührenänderung prognostiziert werden, wie sich Erträge und Aufwendungen innerhalb der folgenden drei Jahre entwickeln würden, um eine neue und passende Gebührenstruktur zu entwickeln.
Die eingenommenen Überschüsse bzw. Reserven der Vorjahre müssten jetzt zunächst abgebaut werden, was z. B. mit dem Minus aus 2015 erreicht werden könne.

Ratsherr Hellmann kritisierte, dass die in der Drucksache verwendete Terminologie etwas irreführend sei. Er selbst habe auch zunächst nicht herauslesen können, dass der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Verlust dem Abbau der gebildeten Reserven diene und demnach zu keiner Gebührenerhöhung führen würde.

Herr Schwarz gab an, dass sich Überschüsse in der Bilanz nur als Verlust darstellen ließen. Der Verlust werde demnach geplant, um einen gezielten Ausgleich sicherzustellen. Bilanztechnisch gäbe es noch einen anderen Weg, der hier nicht gewählt worden sei: Hier würden die Rückstellungen in Zeiten, wo Gewinn eingefahren werde, aufwandswirksam gebildet, also mit Gebührenüberdeckung eingebucht. Bei Verlusten würden sie dann aufgelöst.
Der vorliegende Anhang zur Drucksache sei in seiner Darstellung vom Betrieb und dem beratenden Wirtschaftsprüfer gewählt worden und zulässig. Die „Nabelschnur“ zur Kostenrechnung sei darin leider nicht in einer eleganteren Weise abgebildet worden.

Ratsherr Mineur erklärte die Darstellung in der anliegenden Gewinn- und Verlustrechnung zur Drucksache nochmals grundlegend:
Wenn zu Beginn einer Gebührenperiode ein Preis festgelegt werden solle, müsse dieser so ausgelegt werden, dass im ersten Jahr ein deutlicher Überschuss entstünde. Dann würden die Kosten allmählich steigen, so dass im zweiten Jahr wahrscheinlich ein Ausgleich da sei, während im dritten Jahr dann die Überschüsse aus dem ersten Jahr verbraucht werden könnten.

Einstimmig

3.2. Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 0881/2016 mit 1 Anlage)
Ratsherr Drenske bemerkte zum Kleingartenkonzept, dass dieses eine sehr gute Verknüpfung zu den Herausforderungen einer wachsenden Stadt enthalte.
Dazu gehörten u.a. der steigende Wohnungsbedarf mit der Forderung nach einem Angebot mit sozialen Preisen, der zusätzliche Flächenbedarf für Gewerbe und der Bedarf an Naherholungs- und Umweltflächen.
Die Verwaltung habe mit dem Gewerbe- und dem Wohnkonzept bereits Ideen zur Strukturierung dieser Bereiche vorgelegt, nun runde das Kleingartenkonzept das Ganze als Pendant im Bereich der Grünflächen ab. Im Gegensatz zu den ersten Vorschlägen aus dem Wohnkonzept seien jetzt deutlich weniger Gärten betroffen, da einige Flächen in dem Konzept nicht zur Bebauung freigegeben wurden.
Insgesamt solle die Anzahl der Kleingärten erhalten bleiben, was als Erfolg zu werten sei. Es solle nicht zu einer Verlängerung der Wartezeiten auf einen Garten kommen, ebenso sei es vorgesehen, dass alle KleingartenpächterInnen weiterhin einen Garten zur Verfügung hätten.
In der letzten Sitzung der Umwelt AG der Grünen Ratsfraktion sei bereits mit einigen Umwelt- und Naturschutzverbänden über das Kleingartenkonzept gesprochen worden, wobei die Rückmeldungen sehr positiv ausgefallen seien.
Es sei im Rahmen des Termins auch auf die Möglichkeit von Innenverdichtungen in Hannover hingewiesen worden, um fortlaufend eine Stadt der kurzen Wege zu ermöglichen und weitere Flächenversiegelungen zu mindern. Auch das Thema Altlasten sei zur Sprache gekommen, welches man in Zukunft bei den Kleingärten sicherlich ebenfalls beachten müsse.
Durch die intensiven Bemühungen der Verwaltung und die Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband der Kleingärtner als festgelegtem Ansprechpartner sei das Konzept insgesamt bei den Betroffenen sehr gut angekommen. Der Bezirksverband habe dem Konzept durchgehend zugestimmt, dieses würde zudem von den KleingärtnerInnen mitgetragen.
Bedauerlich sei nur, dass vermutlich einige Vereinsvorstände über das Konzept insgesamt nicht ausreichend informiert worden seien.

Zum Änderungsantrag der DS Nr. 1102/2016 sagte er, diese würde von Rot-Grün abgelehnt werden, da hier das Räumen der Gärten zuerst jungen Menschen zugemutet werden solle, was er für falsch halte. Es sei von Vorteil, wenn auch junge Menschen wieder Interesse für das Gärtnern hätten und dies solle so bleiben.

Ratsherr Mineur gab an, dass seine Fraktion das Kleingartenkonzept begrüße, da es die notwendigen Voraussetzungen für eine Sanierung und Modernisierung des Kleingartenwesens enthalte. Zum Start würden 43 Millionen Euro investiert, was innerhalb der nächsten zehn Jahre nur zu einer Stärkung führen könne. Der Win-Win-Effekt sei, dass keine Gärten wegfallen, sondern Ersatzflächen ermittelt und zur Verfügung gestellt würden. Die Umstrukturierung sei überwiegend für Flächen mit Leerständen geplant, wo oft schon eine gute Infrastruktur vor Ort gegeben sei. Zusätzlich habe im Rahmen der Verhandlungen eine große Vertrauensbildung zum Bezirksverband erreicht werden können.
Was die Sache mit den angeblich nicht informierten Vereinsvorständen beträfe, könne es evtl. der Fall gewesen sein, dass die Informationen zwar geleistet, aber zunächst nicht beachtet worden seien, bis dann die eigene Betroffenheit durch diverse Zeitungsartikel deutlich geworden sei. Sollten hier dennoch weiter Betroffenheiten oder Probleme vorliegen, könne sich immer miteinander verständigt werden.
Die Flächen, die laut Kleingartenkonzept bis 2020 bebaut werden sollten, seien von der Struktur her so beschaffen, dass tatsächlich über 50% der PächterInnen dieser Flächen bereits über 60 Jahre alt seien.
Würde man also der DS Nr. 1102/2016 zustimmen, lehne man damit nebenbei ganz elegant auch das Kleingartenkonzept ab.

Ratsherr Förste griff die Altersstruktur der betroffenen KleingärtnerInnen auf, weshalb er die Proteste verstehen könne, denn einen alten Baum solle man nicht mehr umpflanzen. Er selbst sei ebenfalls Betroffener, allerdings vom Klimawandel in der Stadt. Er könne daher die Zustimmung der Grünen Partei zu weiteren Grünflächenversiegelungen nicht verstehen, gerade im Hinblick auf die teilweise schon stattfindenden klima-, wetter- und umweltbedingten Katastrophenereignisse in Deutschland. Die Alternativvorschläge zum Kleingartenkonzept, wie Aufstockung und Verdichtung, seien im Bauausschuss bereits mehrfach vorgelegt und diskutiert worden.
Kritisieren wolle er vor allem auch die Art, wie mit den betroffenen KleingärtnerInnen umgegangen worden sei. Die Leute vor Ort seien bei den Planungen nicht mitgenommen worden, auch nicht die Vereinsvorstände vor Ort. Die Verantwortlichen dafür würden sich nun hinter dem Bezirksverband der Kleingärtner verstecken, die Betroffenen würden sich daher zu Recht beschweren. Der Vertrag sei bislang nur pauschal gemacht worden, keiner wisse, was am Ende dabei herauskäme.
Dabei auch Leute in Unruhe zu versetzen, die am Ende dann vielleicht gar nicht betroffen seien, betrachte er als politischen Fehler.
In Frankfurt/ Main habe es eine Untersuchung eines wissenschaftlichen Institutes gegeben, der zufolge in der Stadt durch Verdichtung und Aufstockung an die 40.000 zusätzliche Wohnungen geschaffen werden können.
Angenommen, in Hannover ließen sich ca. 25.000 Wohnungen durch solche Maßnahmen schaffen, dann hätte man für den Fall, dass pro Jahr ca. 1000 neue benötigt würden, schon für 10 Jahre ausreichend Wohnungen zur Verfügung.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Informationen an die Vereinsvorstände durch den Bezirksverband zu erfolgen hätten und auch entsprechend erfolgt seien. Die Vorstände, die sich jetzt über mangelnde Informationen beschweren würden, seien den Einladungen des Bezirksverbandes zu Informationsveranstaltungen zum Kleingartenkonzept nicht gefolgt. Für die einzelnen Vereinsmitglieder sei dies bitter, jedoch habe die Verwaltung dies nur begrenzt in der Hand. Um geordnete Abläufe zu erhalten, müsse sich an die Vereinbarungen mit dem Bezirksverband gehalten werden.
Sobald feststehe, welche Gärten betroffen seien, werde mit den betroffenen KleingärtnerInnen sofort der Dialog aufgenommen.
Zum Thema Verdichtung von Böden bzw. Flächen sagte sie, dass dies auch Bestandteil des Wohnkonzeptes sei und demnach bereits vor drei Jahren hätte diskutiert werden müssen, als dieses erstellt wurde. Die teilweise Umsetzung des Wohnkonzeptes werde mit dem Kleingartenkonzept ermöglicht.

Ratsherr Hellmann sah im Kleingartenkonzept eine Güterabwägung, da hier die Betroffenheit von ca. 813 PächterInnen zu beachten sei, mit denen ein Verband natürlich nicht komplett einzeln in Verhandlungen gehen könne. Zusätzlich würde die Ablehnung des Konzeptes im Falle von Einzelbefragungen der Betroffenen wahrscheinlich bei ca. 100 % liegen, trotz der in Aussicht gestellten Ersatzflächen und Ausgleichszahlungen.
Dem Schaden und Verlust, den eine Minderheit zu tragen habe, sei die Vorrang habende Sicherheit der zukünftigen etwa 20.000 GartenpächterInnen gegenüberzustellen.
Auf lange Sicht habe das Kleingartenkonzept einen Wert als Planungssicherheit für einen Großteil der GärtnerInnen, ebenso für die Optimierung und Modernisierung der Anlagen und für die Schaffung von Wohnraum.
Es werde von der Verwaltung und dem Bezirksverband jedoch erwartet, dass in der Praxis später mit aller nötigen Sensibilität vorgegangen und intensiv mit den Betroffenen kommuniziert werde. Im Zweifelsfall solle die Stadt in Einzelfällen nochmals aktiv werden und ggf. vermitteln, wenn der Bezirksverband z. B. zu den Vereinsvorständen keinen guten Zugang fände.

Was die DS Nr. 1102/2016 angehe, werde diese von seiner Fraktion mitgetragen, wenn die Interpretation dahingehend erfolge, dass damit eine Handhabe vorliege, um individuelle Lösungen bei einzelnen Betroffenen finden zu können. Sicherlich könne man über in der Drucksache genannten Lösungsansätze streiten, es gäbe hier jedoch moralisch gesehen kein Richtig und kein Falsch.


Ratsherr Engelke erläuterte, dass nach Meinung der FDP-Fraktion ein Kleingartenkonzept schon lange fällig sei und benötigt würde. Es müsse jedoch auch Planungssicherheit vorhanden sein. Das Konzept sehe für die Umsetzung der Planungen einen sehr langen Zeitraum vor, daher sei ein baldiger Beschluss über die Drucksache im Rat und den Ausschüssen durchaus angemessen und sinnvoll.
In Hannover laufe die Bautätigkeit sehr vielgleisig. So würde z. B. bereits die Umwandlung von Gewerbeflächen vorgenommen, ebenso weitere Verdichtung, auch Brachflächen würden reaktiviert. Das Kleingartenkonzept bilde hier nur einen kleinen Baustein von vielen. Die Stadt sei daher auf dem richtigen Weg.
Mit der DS Nr. 1102/2016 solle nicht bestimmt werden, dass zuerst alle jüngeren GartenpächterInnen umgesiedelt werden sollten, sondern die Drucksache solle, wie von Ratsherrn Hellmann richtig dargestellt, eine Unterstützung für die Verwaltung bilden und den sozialen Aspekt in den Vordergrund bringen.
Es sei im Übrigen eigentlich nicht die Aufgabe der Verwaltung, direkten Kontakt mit den einzelnen PächterInnen aufzunehmen, sondern die des Bezirksverbandes. Es sei von der Verwaltung daher sehr entgegenkommend, wenn im Einzelfall direkt beraten und/ oder vermittelt würde.

Ratsherr Drenske bezog sich auf den Redebeitrag von Ratsherrn Förste, aus dem er herausgehört habe, dass das Kleingartenkonzept ein Verfahren „von oben“ sei, was er nicht bestätigen könne.

Der Bürgerbeteiligungsdialog zu „Mein Hannover 2030“ habe sich immer wieder auch mit dem Thema Kleingärten beschäftigt. Die Grüne Ratsfraktion habe 2015 im Rahmen einer öffentlichen Sitzung ihrer Umwelt AG eine Veranstaltung mit einer vorherigen Expertenanhörung zum Thema Kleingärten durchgeführt.
Er habe das Gefühl, das Thema sei mitnichten im stillen Kämmerlein, sondern im Gegenteil sehr intensiv öffentlich behandelt worden, zudem seien die Betroffenen und die Verbände sehr wohl intensiv mit einbezogen gewesen.
Aus der umweltpolitischen Lehre heraus wäre es sicher erstrebenswert, jeden Grashalm in der Stadt zu verteidigen, jedoch sei dies schlicht nicht möglich.
Die Opposition beschwere sich einerseits im Umweltausschuss über wegfallende Kleingärten, im Sozialausschuss dann aber darüber, dass nicht noch mehr Sozialwohnungen gebaut würden. Er vermisse von dieser Seite dann jedoch die eigenen Vorschläge zur Problemlösung.

In Bezug auf den Redebeitrag und die Fragen von Frau Boos-Ziegling aus der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde könne er sagen, dass er zum BUND Region Hannover einen guten Kontakt und Austausch pflege. Dieser sei auch im Verlauf der Konzepterstellung immer gut in den Prozess eingebunden gewesen. Sicherlich könnten daher weitere Fragen zum Konzept im gemeinsamen Gespräch erläutert werden.

Ratsherr Mineur gab zur Klärung an, dass er den Redebeitrag von Frau Boos- Ziegling so aufgefasst habe, dass diese in der Sprechstunde nicht offiziell für den BUND vorgesprochen habe, sondern nur erwähnt habe, dass sie dort Mitglied sei.

Zu den Anmerkungen von Ratsherrn Förste bezüglich der Studie in Frankfurt zu Verdichtungen bzw. Aufstockungen erläuterte er, dass er seit Beginn der letzten Wahlperiode in fast jeder Ausschusssitzung Bebauungspläne auf der jeweiligen Tagesordnung gesehen habe, die sich um die Auffüllung von Baulücken, Bestandsverdichtungen, Aufstockungen und ähnliches bemühten. Dafür seien mehrere Baugebiete ausgewiesen worden, z. B. das für die Wasserstadt Limmer.
Das, was Frankfurt also um Jahre zu spät begonnen habe, sei in Hannover schon lange in der Umsetzung.
Jedoch vermisse er zu allen sinnvollen Vorschlägen, wo z. B. Verdichtungen vorgenommen werden könnten, die Zustimmung der Opposition, die aber gleichzeitig weiter Maßnahmen zu Verdichtung und Co. fordern würden.

Herr Kruse wies darauf hin, dass das Konzept innerhalb des Bezirksverbandes nicht gut kommuniziert worden sei. Hier läge das Problem, was auch die Verwaltung mitbetreffe. Das Wohnraumkonzept sei zu einem Zeitpunkt diskutiert worden, an dem davon ausgegangen worden sei, dass die Kleingärten nicht mehr gefragt seien. Dies müsse im laufenden Prozess berücksichtigt und mit eingebunden werden.
Der Seniorenbeirat habe gewisse Sympathien mit der DS Nr. 1102/2016, da hier ältere Menschen berücksichtigt würden. Der Antrag an sich sei leider kaum praktikabel, daher werde nicht dieser selbst, sondern nur dessen Intention eines sensiblen Umgangs mit den Betroffenen geteilt. Viele ältere Menschen hätten nicht nur viel Herzblut in ihren Garten investiert, der Garten werde zudem auch oft als ein Stück Heimat betrachtet, was beachtet werden müsse. Bei der Verwaltung habe er jedoch das Vertrauen, dass damit sensibel umgegangen werde.

Ratsherr Förste gab an, dass seine Fraktion bereits mindestens 90% der Bauprojekte im Bau- und im Umweltausschuss zugestimmt habe, wahrscheinlich werde auch der Drucksache zur Wasserstadt Limmer zugestimmt.
Er wolle zudem darauf hinweisen, dass die einzelnen Bezirksratsfraktionen in der Stadt teilweise Entscheidungen träfen, die von denen der Ratsfraktion abwichen. Den Wohnungsausbau habe jedoch nicht seine Fraktion oder Partei verschlafen, sondern seiner Meinung nach eher seit Jahrzehnten die anderen Fraktionen sowie alle Bundes- und Landesregierungen.
Auf die Forderungen seiner Fraktion nach sozialem Wohnungsbau sei viel zu spät reagiert und deren Alternativvorschläge zudem bisher immer abgelehnt worden. Nun solle von Rot-Grün auch noch das Steintor bebaut werden, was viele Menschen ablehnen würden. Die Ergebnisse dieser Politik werde man nach der nächsten Wahl dann sehen können.

Ratsherr Müller-de Buhr berichtete, dass ihm Informationen bezüglich der Beschwerden aus den Vereinsvorständen über mangelnde Aufklärung zum Kleingartenkonzept vorlägen. Diese seien im Vorfeld durchaus in Teilgruppen der Kleingartenvereine thematisiert worden. Jedoch sei dann nicht an den Bezirksverband herangetreten worden, auch wurde kein Veto auf einer Sondersitzung eingelegt.
Er wisse, wie schwer es sei, einen Garten zu verlieren, da er dies selbst erlebt habe. Jedoch müsse man beachten, dass bspw. am Vinnhorster Weg eine so gute Infrastruktur vorhanden sei, dass dort eben nicht in die Randbereiche gebaut werden solle, sondern dorthin, wo die Infrastruktur vorhanden sei und genutzt werden könne.


Wünschenswert sei, dass bestehende Brachflächen in Herrenhausen-Stöcken nochmals auf mögliche Wohnbebauung geprüft würden.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

3.2.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0881/2016, Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 1102/2016)

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.3. Sachstand zum Förderprogramm „Sozialverträgliche
Mietzinsabfederung nach energetischer Sanierung“
(Drucks. Nr. 1428/2016)

Abgesetzt, verschoben in Gem.-Sitzung am 15.06.2016

3.4. Abschluss der Sanierung in Teilbereichen von Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 0953/2016 mit 6 Anlagen)

Einstimmig

3.5. Sanierungsgebiet Limmer Wasserstadt
Temporäre Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünverbindung am Leineabstiegskanal Nord
(Drucks. Nr. 0736/2016)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

3.5.1. Sanierungsgebiet Limmer Wasserstadt
Temporäre Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünverbindung am Leineabstiegskanal Nord
(Drucks. Nr. 0736/2016 E1 mit 2 Anlagen)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

3.6. 500 plus: Das Konzept zur Umsetzung des Investitionsmemorandums
(Informationsdrucksache Nr. 1085/2016 mit 2 Anlagen)
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass im Rahmen des Investitionsmemorandums ein kleines Budget als Anschubfinanzierung für das Kleingartenkonzept freigegeben worden wurde, weshalb die vorliegende Drucksache auch für den Umweltausschuss relevant sei.

Zur Kenntnis genommen

4. A N T R Ä G E

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE


6. FLÄCHENNUTZUNGSPLANANGELEGENHEITEN

6.1. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833 - Böhmerstraße 8 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0974/2016 mit 5 Anlagen)

Einstimmig

7.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1791 - REWE Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 1073/2016 mit 1 Anlage)

Einstimmig

7.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1563, 7. Änderung, südlich Chicago Lane
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1082/2016 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1118/2016 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.5. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche
Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1016/2016 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.6. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche -
(Drucks. Nr. 1008/2016 N1 mit 1 Anlage)

Einstimmig



7.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1142/2016 mit 3 Anlagen)
Herr Dirscherl erinnerte daran, dass er vor einiger Zeit um Prüfung gebeten hatte, ob das Regenwasser von den Dächern im Bereich des vorliegenden Bebauungsplans für die Bewässerung der Eilenriede genutzt, also in die dortigen Gräben geleitet würde, da diese recht trocken seien.

Zur Wohnbebauung an der Zuschlagstraße 17 merkte er an, dass bereits mehrfach die Aufhebung der dort vorhandenen Bebauung geprüft worden sei, welche seit ca. 1934 aus einem kleinen Haus mit Garten bestehe. Im Forsteinrichtungswerk sei vorgesehen, Bebauungen aus dem Wald herauszunehmen, weshalb es an der Zeit sei, diese Angelegenheit erneut zu prüfen, womit man auch dem Eilenriedebeirat einen Gefallen tun könne.


Frau Malkus-Wittenberg erläuterte, dass in Zusammenarbeit mit der Stadtentwässerung immer geprüft werde, welches Entwässerungssystem für ein Vorhaben das Richtige sei. Der Begründung des Bebauungsplans sei demnach eine Regelung zur im Vorfeld stattfindenden Abführung des Regenwassers in das öffentliche Kanalnetz zu entnehmen. Inwieweit dieses Kanalnetz dann in die Gräben entwässere und diese speise, müsse zunächst überprüft werden.

Herr Dirscherl gab an, die Entwässerung von Gebäuden in die Grenzgräben sei im Gegensatz zum Einleiten in Kanäle befreit von Abwasserkosten bzw. -gebühren. Leider würden oft die alten Abmachungen darüber vernachlässigt, dass das Regenwasser von den Dächern der Gebäude auch mit in die Gräben geleitet werden solle, um den Wasserpegel in diesen stabil zu halten.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass vor etlichen Jahren der Anschluss- und Benutzungszwang für die Regenentwässerung aufgehoben worden sei. Bei Neubauprojekten würde heutzutage immer darauf geachtet, dass Regenwasser möglichst auch auf dem Grundstück versickern könne, was die Stadtentwässerung als positive Maßnahme ansehe.

Herr Dirscherl erwiderte, dass er einen Widerspruch in der Aussage sehe, dass das Regenwasser einerseits auf dem Grundstück versickern solle, andererseits aber in die Kanalisation eingeleitet werden müsse. Sicherlich sei in einigen Fällen aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung über das Grundstück nicht möglich, dann jedoch sei eine Prüfung dahingehend sinnvoll, ob nicht das Regenwasser - wie es vor Jahrzehnten auch üblich gewesen sei - in die Grenzgräben der Eilenriede geleitet werden könne. Die medizinische Hochschule hätte dies bereits erfolgreich durchgeführt.

Einstimmig

8. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte auf den neuen Jahresbericht der Klimaschutzagentur aufmerksam, der zur Mitnahme ausliege.

Weiterhin ging sie auf die E-Mail-Anfrage eines Einwohners ein, der sich bezüglich des Themas Sanierung bzw. Umdeckung einiger asbestbelasteter Dächer der Vereinskolonie Vereinigte Steintormasch e.V. an einige Fraktionen gewandt habe. Eine Frage in der Email sei u.a., inwieweit die Dachsanierungen über das Kleingartenkonzept mitfinanziert würden.
Für die Sanierungen der betroffenen Dächer seien im Kleingartenkonzept tatsächlich keine Gelder eingeplant worden. Die Mittel für Altlasten, die im Konzept eingeplant wurden, seien für Bodenverunreinigungen vorgesehen.

Berichtet

9. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N

Keine Wortmeldungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 16.35 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll