Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 01.06.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 25.05.2016)
Protokoll (erschienen am 19.08.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. VI-DC - Datum 26.07.2016

PROTOKOLL

83. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 1. Juni 2016,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU) 15.00 - 16.45 Uhr
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Bezirksbürgermeister Dickneite)
(Herr Fahr)
Herr Dipl.-Ing. Kleine 15.00 - 16.00 Uhr
(Frau Prof. Dr. Ing. Masuch)
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
(Herr Weske)

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Hillbrecht)
(Ratsherr Leineweber)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernat VI
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Schonauer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Finger Fachbereich Recht
Frau van Schwartzenberg Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Herr Demos Büro Oberbürgermeister

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung mit dem ABau/AAWL/AAUG am 04.05.2016

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.05.2016

3. Anträge

3.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Errichtung einer offenen Bühne auf einem geeigneten öffentlichen Platz
(Drucks. Nr. 1018/2016)

3.2. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einem Wohnungsbau durch Nachverdichtung statt Flächenversiegelung
(Drucks. Nr. 1019/2016)

3.3. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zirkusbetrieben/Tierschauen ohne Wildtiere
(Drucks. Nr. 1060/2016)

3.4. Antrag der CDU-Fraktion zu einem Ideenwettbewerb für den Raschplatz
(Drucks. Nr. 1156/2016)

4. Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 0881/2016 mit 1 Anlage)

4.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0881/2016, Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 1102/2016)

5. Flächennutzungspläne


5.1. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

6. Bebauungspläne

6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833 - Böhmerstraße 8 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0974/2016 mit 5 Anlagen)

6.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche -
(Drucks. Nr. 1008/2016 N1 mit 1 Anlage)

6.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche
Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1016/2016 mit 3 Anlagen)

6.4. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1791 - REWE Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 1073/2016 mit 1 Anlage)

6.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1118/2016 mit 3 Anlagen)

6.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1142/2016 mit 3 Anlagen)

7. Abschluss der Sanierung in Teilbereichen von Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 0953/2016 mit 6 Anlagen)

8. Neugestaltung des Bereiches Am Hohen Ufer, 2. Bauabschnitt von der Goethestraße bis zur Martin-Neuffer-Brücke entsprechend des Konzeptes "HannoverCity 2020"
(Drucks. Nr. 0691/2016 mit 1 Anlage)

9. Bericht der Verwaltung

10. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Bericht der Verwaltung

12. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 3.1: auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen
TOP 3.3.: auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen
TOP 5.1.: auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen

Ratsherr Küßner begrüßte die 8 b der Herschelschule, die heute im Rahmen von „Rathaus Live“ an der Ausschusssitzung teilnahm.



1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Es gab keine Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern.


2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung mit dem ABau/AAWL/AAUG am 04.05.2016

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.05.2016

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.


3. Anträge

3.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Errichtung einer offenen Bühne auf einem geeigneten öffentlichen Platz
(Drucks. Nr. 1018/2016)

-auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen-

3.2. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einem Wohnungsbau durch Nachverdichtung statt Flächenversiegelung
(Drucks. Nr. 1019/2016)

Ratsherr Förste begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Nagel teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag nicht folgen werde. Es sei unbestritten, dass Wohnraum benötigt werde und nachverdichtet werden müsse. Es könne aber nicht die Rede davon sein, dass öffentliche Flächen vernichtet werden. Die Wohnbauflächeninitiative sei von allen Fraktionen begleitet worden. Die Verwaltung habe etliche Flächen gefunden auf denen Wohnungsbau stattfinden könne, auch wenn die Flächen nicht immer allen gefallen hätten. Die Idee Häuser mit einem weiteren Geschoss zu versehen, klinge zunächst gut, weil dadurch sehr viele Wohnungen gewonnen würden. Dabei werde aber vergessen, dass die Bedingungen der Bebauungspläne zu beachten seien. Man könne die Stadt nicht willkürlich in die Höhe wachsen lassen. Außerdem handele es sich um einen Eingriff in das Privateigentum. Darüber hinaus müsse man auch die technischen Voraussetzungen prüfen. Ab einer gewissen Höhe müssen zum Beispiel Aufzüge eingebaut und andere Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden. Er hielt den Antrag nicht für zustimmungsfähig.

Ratsherr Dette meinte, dass der Antrag nicht notwendig sei. Auf der Intranet-Seite der Stadt Hannover gäbe es ein Kataster, das die Brachflächen und Aufstockungsmöglichkeiten darstelle. Einige Grundstücke hätten seit dem Wiederaufbau nach dem Krieg eine nicht optimale Ausnutzung. Es könne beobachtet werden, dass die Bebauung dieser Flächen nur langsam voran gehe. In dem Antrag stecke ein Stück weit die Unterstellung, dass das bisher nicht gemacht werde. Ihm sei keine Grünfläche bekannt, die bebaut werden solle. Es gehe um die Bebauung des Klagesmarktes, des Parkplatzes Marstall und des Steintorplatzes. In Bezug auf die Kleingärten gäbe es ein Übereinkommen mit dem Kleingärtnerverband. Viele Gärten seien zu groß. Deshalb gäbe es das Agreement, dass die Stadt Geld zur Verfügung stelle, um die Kleingärten moderner zu gestalten und sie wunschgemäß kleiner gestalte. Dadurch werden Flächen frei. Es sei richtig, dass es dadurch zu einer Flächenversiegelung komme. Es bestehe aber Einvernehmen mit dem Bezirksverband der Kleingärtner.

Ratsherr Engelke sagte, dass der Antrag von der Intention her in die richtige Richtung ziele. Ende der 90er Jahre sei der Dachgeschossausbau in großem Umfang betrieben worden. Er ging davon aus, dass diesbezüglich das Potential annährend ausgeschöpft sei. Er hielt es aufgrund der Statik für problematisch, Gebäude aufzustocken. Bei der Planung eines Gebäudes basieren die Statik und die Fundamente darauf, dass das Gebäude getragen werde. Es könne nicht einfach weitere Stockwerke aufsatteln. Bei gewerblichen Gebäuden wie zum Beispiel Parkhäusern sei das gegebenenfalls machbar, weil die Statik anders berechnet werde. Im Antrag sei die Rede von Blockinnenbereich- und Blockranderschließung. Er erinnerte an die Planungen für die Mars-La-Tour-Straße. Dort habe man sich explizit gegen eine Blockrandbebauung entschieden und einzelne Cluster favorisiert. Die Bebauung sei offener und luftiger. Ähnlich sei es bei der Bebauung im Pelikanviertel. Er meinte, dass eine Stadt Luft zum Atmen brauche. Das sei durch Cluster besser zu erreichen. Er war der Auffassung, dass die Umwandlung von Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum eine Angelegenheit des Eigentümers sei. Der Eigentümer könne einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans stellen, wenn er eine Umwandlung in Wohnraum beabsichtige. Die Verwaltung prüfe den Antrag und bewillige das gegebenenfalls. Er ging davon aus, dass es einige Gebäude gäbe, die umgewandelt werden könnten und war der Meinung, dass der Rat das nicht ablehnen würde. Er wies darauf hin, dass das Kleingartenkonzept eine Menge von Möglichkeiten eröffnen werde. Auf dem Kronsberg gäbe es auch noch etliche Flächen. Sollte die Region beim Raumordnungsprogramm Vernunft beweisen, werden sich weitere Flächen ergeben. Der Bedarf an Wohnungen sei unbestritten vorhanden. Aus seiner Sicht gäbe es aber ausreichend Flächen, die vernünftig bebaut werden können. Aus diesem Grund sei der Antrag abzulehnen.

Ratsherr Blaschzyk konnte den Antrag grundsätzlich nachvollziehen. Er glaubte aber, dass die Forderung nach einem Gutachten nicht notwendig sei. In den innenstadtnahen Stadtteilen müsse nachverdichtet und Geschosse aufgesattelt werden. In vielen Fällen werde das möglich sein und brauche nicht untersucht werden. Dafür müsse man rechtliche Hürden beseitigen. Seine Fraktion habe vor einigen Monaten einen Antrag zur Überarbeitung der Bebauungspläne in den innenstadtnahen Stadtteilen eingebracht. Im Wesentlichen stammen diese aus den 50er und 60er Jahren und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Wohnungsbau. Dieses Feld müsse zunächst bearbeitet werden. Vieles würde sich dann praktischer umsetzen lassen. Die Nachfrage an Wohnraum verteile sich nicht gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet. Die meisten Leute würden im innenstadtnahen Stadtteilen wohnen wollen. Die Intention des Antrags sei daher richtig. Die Schlussfolgerung sei aber eine falsche. Dem Antrag könne er daher nicht zustimmen.

Ratsherr Förste sagte, dass die Studentenwerkshäuser am Bremer Damm ein gutes Beispiel für eine Blockverdichtung seien. Er wies darauf hin, dass ein Dachausbau nicht das gleiche wie eine Aufstockung sei. Bei einer Aufstockung komme ein zusätzliches Geschoss dazu. Bezüglich der statischen Voraussetzungen benötige man Untersuchungen. Das Kataster sei dafür nicht ausreichend. Er war auch der Auffassung, dass man die alten Bebauungspläne anfassen müsse, um Wohnraum zu schaffen. Die Hauseigentümer könne man nicht zwingen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Es können aber Anreize geschaffen werden.

Ratsherr Mineur fragte sich, warum ein wissenschaftliches Institut eine Untersuchung durchführen solle. Er kenne viele Beispiele, wo die Statik eine Aufsattelung möglich mache. Bei den Parkhäusern passiere das bereits. Dafür bedarf es keiner wissenschaftlichen Begleitung. Eine Verdichtung im Blockinnenbereich sei nicht grundsätzlich als positiv zu bewerten. Er verwies auf die Diskussionen, die es seinerzeit zu der Schünemannstiftung in Döhren gegeben habe. In der Nachkriegszeit seien Innenhöfe in vielen Stadtteilen bebaut worden. Sehe man sich die Arbeit der Sanierungskommissionen an, könne man feststellen, dass die Bebauung der Innenhöfe zurückgebaut werde. Das sei bezüglich der Notwendigkeit von Grünflächen im Innenhofbereich auch sinnvoll. Im Gegensatz dazu wehren sich Die Linken gegen die Bebauung von Kleingärten. Er war der Auffassung, dass sich das widerspreche.

Ratsherr Wruck meinte, dass der Antrag in die richtige Richtung ziele. Nachverdichtung sei notwendig und an bestimmten Stellen auch wünschenswert. Es gäbe eine Reihe von Parzellen, die eine Aufstockung vertragen. Ein Beispiel seien etliche Häuser in der Vahrenwalder Straße, die nach dem Krieg aufgebaut wurden und gerademal aus Erdgeschoss und höchstens einer Etage bestehen würden. Ohne statische Probleme könne man dort vernünftige Häuser hin bauen, die auch die Front der Straße verbessern würden. Eine Nachverdichtung werde in Hannover seit ewigen Zeiten vorgenommen. Es wäre aber begrüßenswert, wenn man durch eine Untersuchung das vorhandene Potential ermitteln würde. Laut Antrag habe zum Beispiel die Stadt Frankfurt das Potential an Möglichkeiten untersuchen lassen. Er meinte, dass die Beauftragung eines Instituts gegebenenfalls nicht nötig sei, sondern eventuell auch das Katasteramt tätig werden könne.

Ratsherr Dette betonte, dass es ein Kataster im Internetauftritt der Stadt Hannover gäbe. Das Kataster weise potentielle Flächen aus, die nicht optimal genutzt seien und nachverdichtet werden können. Der Stadtverwaltung statische Berechnungen für die Möglichkeit des Baus in Auftrag zu geben, sei nach seiner Einschätzung nicht leistbar.

Ratsherr Förste wies darauf hin, dass die Berechnungen auch durch das Institut vorgenommen werden könnten. Nach seiner Meinung gäbe es Blockinnenräume die Unorte seien und man sich dort nachts nicht hin trauen würde oder die vermüllt seien. Potential sei vorhanden.


Ratsherr Nagel sagte, dass es Konsens darüber gäbe, dass nachverdichtet werden müsse. Etliche Maßnahmen würden bereits greifen. Man könne das auch in der Presseberichterstattung verfolgen. Zum Beispiel würden am Kronsberg 3.800 Wohnungen entstehen. Es müsse beachtet werden, dass eine Nachverdichtung eines enormen Aufwands im Verhältnis zum Ergebnis bedarf. Jedes Haus, das aufgestockt werden solle, müsse sich einzeln angeguckt werden. Die Nachverdichtung dürfe nicht vernachlässigt werden. Es müsse aber zunächst geguckt werden, wo man mit weniger Aufwand innerhalb kürzerer Zeit etwas erreichen könne. Das beziehe sich auch auf einen geringeren finanziellen Aufwand. Die Intention des Antrags sei es, sich die komplette Stadt komplett anzugucken. Er stellte die Frage in den Raum, wann das abgeschlossen sein soll. Bis dahin werden bereits Wohnungen benötigt. Es sei aufgrund des Wohnraummangels notwendig qualitativ hochwertige Masse zu erreichen. Mit dem Kleingartenkonzept könne das erreicht werden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1019/2016 mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.


3.3. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zirkusbetrieben/Tierschauen ohne Wildtiere
(Drucks. Nr. 1060/2016)

-auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen-

3.4. Antrag der CDU-Fraktion zu einem Ideenwettbewerb für den Raschplatz
(Drucks. Nr. 1156/2016)

Ratsherr Blaschzyk begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Nagel meinte, dass es sich um einen weiteren Versuch der CDU handele, unerwünschte Mitmenschen zu verdrängen. Zuerst sei es der Vorschlag gewesen, Blasmusik zu spielen und jetzt der Vorschlag, den Platz umzugestalten. Es werde die Tatsache ignoriert, dass der Platz 2006 in der jetzigen Form durch einen Wettbewerb entstanden sei. Das Ziel, die Aufenthaltsqualität des Platzes zu erhöhen, sei erreicht worden. Die beiden Freitreppen seien nicht nur für das Rauf- unter Runtergehen angelegt worden, sondern analog zur Spanischen Treppe auch zum Sitzen. Die Menschen, die die Freitreppen zum Sitzen nutzen, belästigen andere nicht. Es könne sich allenfalls um ein subjektives Gefühl der Belästigung handeln. Zu Streitigkeiten komme es nur innerhalb der Gruppen. Klar sei, dass viel Müll liegen bleibe und die Leute an Stellen urinieren, wo es nicht sein sollte. Er stellte aber die Frage in den Raum, wie man die Leute dort wegbekommen wolle, wenn man den Platz durch einen Ideenwettbewerb aufwerte. Die Trinker seien schon immer dort gewesen. Es könne auch nicht das Ziel sein, sie dort wegzubekommen, weil sie sich dann einen anderen Platz suchen würden. Er verwies darauf, dass seine Fraktion einen anderen Ansatz habe. Auf dem Schünemannplatz habe sich ein betreuerischer Ansatz positiv ausgewirkt. Es könne über Maßnahmen des Qualitätsmanagements nachgedacht werden. Durch eine bessere Bewirtung des Bereichs würde eine größere soziale Kontrolle entstehen. Die DB baue in dem Bereich ein großes Gebäude. Durch die zusätzlichen Menschen werde sich die Struktur des Platzes verändern. Er meinte, dass man auch über ein geändertes Reinigungskonzept nachdenken könne. Ein Wettbewerb könne nicht die Lösung sein und schon gar nicht mit dem Ziel, die unliebsamen Menschen von dort zu vertreiben.

Ratsherr Wruck war der Auffassung, dass der Antrag in die richtige Richtung ziele. Es könne nicht sein, dass eine kleine Gruppe von Leuten die Masse der Bürgerschaft in Geiselhaft nehme, indem sie einen Platz besetzen, den die anderen Menschen dann aus guten Gründen meiden. Menschen, die sich nicht benehmen können, müssen von bestimmten Plätzen entfernt werden. Das müsse man lernen und wer das nicht lernen wolle, werde bei den Wahlen gelehrt bekommen, was die Masse der Bürgerschaft wolle. Der Raschplatz sei von Beginn an eine Fehlplanung gewesen. Der frühere Stadtbaurat Professor Adrian sei ganz wesentlich daran beteiligt gewesen, habe den Fehler aber erkannt. Der Fehler sei gewesen, den Platz in die Minus-1-Ebene zu legen. Außerdem habe der Platz keine vernünftig erkennbaren Ränder. Es gäbe überall Nischen, in die man reinkriechen und reinurinieren könne. Solange das grundsätzliche Problem des Platzes nicht beseitigt werde, werde ein Wettbewerb zur Umplanung des Platzes erfolglos bleiben. Es sei ein Fehler, in einer Innenstadt einen solchen weitläufigen und unklar umrissenen Platz in eine untere Ebene zu legen. Am Kröpcke habe man das teilweise mit sehr großem Aufwand beseitigt. Am Raschplatz werde das nicht gelingen. Der Platz werde immer ein gewisses Potential an sich nicht benehmenden Menschen anziehen. Es sei erstens schade für die Bürger dieser Stadt, die um einen Platz betrogen werden. Zweitens sei es schade um das Entree in die Stadt. Bei Auswärtigen, die zu Besuch in die Stadt kommen, entstehe kein guter erster Eindruck. Grundsätzlich hielt er die Absicht, die hinter dem Antrag stehe für richtig. In Bezug auf die realen Erfolgsaussichten des Antrages sei er jedoch skeptisch.

Ratsherr Dette glaubte nicht, dass gesellschaftliche Probleme, wie fallende Schamgrenzen oder mangelndes Sozialverhalten, die immer deutlicher spürbar seien, auf dem Raschplatz gelöst werden können. Nach seiner Einschätzung liegen die Probleme im legalen oder illegalen Drogenkonsum begründet. Es handele sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das man nicht punktuell auf einem Platz lösen könne. Er riet daher davon ab, die Erstellung eines Konzepts für den Platz zu beschließen. Die Problematik müsse gesamtgesellschaftlich angegangen werden. Drogenkonsum müsse unattraktiv werden. Für Komasaufen zeigte er kein Verständnis. Die Polizei habe berichtet, dass sich viele junge Menschen ab 18 Uhr am Raschplatz treffen würden. Davon würden auch Geschäftsleute in der Umgebung profitieren. Ein dort ansässiger großer Discounter habe einen enormen Umsatz mit hauptsächlich alkoholischen Getränken. Vor diesem Hintergrund habe es keinen Sinn, Leute zu stigmatisieren. Eine sofortige Lösung des Problems sie nicht möglich, weil man daran gesellschaftlich arbeiten müsse.

Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass der SPD-Parteichef Herr Kirci die Zustände auch für unhaltbar halte und Handlungsbedarf sehe. Die Aussage, dass die CDU-Fraktion Leute vertreiben wollen würde, zeige, dass innerhalb der SPD ein erheblicher Dissens bestehe. Es sei gesagt worden, dass die SPD-Fraktion ein anderes Konzept verfolge. Er fragte, um was für ein Konzept es sich handele. Die SPD stelle seit fünf Jahren die Ratsmehrheit. Sie hätten längst handeln können. Das Konzept sei offenbar gescheitert und die Zustände auf dem Raschplatz werden immer schlimmer. Es gehe nicht darum, den öffentlichen Konsum von Alkohol zu verbieten, sondern die Folgen wie Müll und Urin zu bekämpfen. Es sei von der Komplexität der Problematik die Rede gewesen. Er sagte, dass auch bei komplexen Themen angefangen werden müsse, an Stellschrauben zu drehen, weil das Problem sonst nie behoben werden könne.

Ratsherr Engelke ging davon aus, das das Problem nicht die jungen Leute seien, die sich dort treffen. Das Problem seien die beiden Gruppen, die sich dort aufhalten und billigen Fusel trinken. Bei den Planungen zum Raschplatz habe man die spanische Treppe vor Augen gehabt, auf der man sitzen und die Sonne genießen könne. Die Menschen, die sich jetzt dort aufhalten, habe man nicht im Visier gehabt. Es habe Überlegungen gegeben klassische Musik zu spielen, um die Menschen zu vertreiben. Bei der Idee eines Alkoholverbots habe die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung rechtlich problematisch sei. Er war der Auffassung, dass ein Alkoholverbot keine Lösung des Problems darstelle. Die Leute würden dann, wie in Amerika, mit einer Flasche in einer Papiertüte dastehen. Ein Vergleich mit dem Schünemannplatz sei schwierig. Die Personen, die das Konzept für den Schünemannplatz entwickelt haben, seien zu der Erkenntnis gekommen, dass eine Übertragung auf den Raschplatz nicht funktionieren würde. Die Leute, die dort Dreck verursachen, müssten in die Verantwortung genommen werden und den Dreck selbst weg machen. Der Reinigungszyklus müsste in so kurzen Abständen erfolgen, dass es von den Leuten auch bemerkt werde und sie ihr Verhalten hinterfragen. Man könne die Leute nicht einfach von dem Platz entfernen. Werden die Leute vertrieben, werden sie sich an anderen Stellen versammeln. Er sei der Meinung, dass der Antrag aber nicht so verkehrt sei. Bänke und eine Begrünung hielt er für nicht umsetzbar. Das Beispiel Passerelle habe aber gezeigt, dass durch den vernünftigen Umbau, eine enorme Aufwertung möglich sei. Ein Umbau sei eine Möglichkeit und seine Fraktion werde den Antrag daher unterstützen.

Ratsherr Förste bestätigte, dass sich die Leute woanders versammeln würden, wie zum Beispiel auf dem Weiße-Kreuz-Platz oder hinterm Bahnhof, wo es zusätzlich auch noch die Drogenszene gäbe. Der Raschplatz sei eine städtebauliche Fehlplanung. Auf dem Raschplatz werde das soziale Problem von Armut und sozialer Spaltung und deren Folgen offensichtlich. Das Problem bestehe nicht nur auf dem Raschplatz. Dort zeige es sich nur konzentrierter. In nahezu allen Stadtteilen gäbe es solche Orte. An der Lutherkirche kümmern sich zum Beispiel die Leute von der Kirche und aus der Nachbarschaft mit um die Szene. Dadurch werden Exzesse vermieden. Die Leute trauen sich vorbei und hätten keine Angst. Es sei wichtig, dass sich jemand um die Leute kümmert. Im Zweifelsfall gehören dazu auch ordnungsrechtliche Maßnahmen, die nicht immer repressiv sein müssten. Es gäbe auch die Möglichkeit der Gefährderansprachen. Dazu gehöre auch eine sozialarbeiterische Betreuung. In dem Zusammenhang schade eine schönere Umgebung nicht. Der Raschplatz bedarf einer Aufwertung. Das Broken-Windows-Syndrom sei bekannt. Werte man den Platz auf, erreiche man damit, dass die Leute nicht noch mehr kaputt machen und das erst recht, wenn sie Gefährderansprachen bekämen. Er werde dem Antrag daher zustimmen.

Ratsherr Nagel betonte, dass er die Problematik auf dem Raschplatz auch sehe und nicht im Diskurs zu Herrn Kirci stehe. Er habe lediglich gesagt, dass es in dem Bereich um den Bahnhof immer schon Trinker gegeben habe. Hannover sei damit kein Einzelfall. Überall würden sich um Bahnhöfe Trinker versammeln. Durch eine Aufwertung des Platzes, bekomme man die Trinker nicht weg, wenn das überhaupt gewollt sei. Er wies noch einmal darauf hin, dass über das Reinigungskonzept nachgedacht werden müsse. Die Aufenthaltsqualität des Platzes könne nicht so schlecht sein, sonst würden die Leute sich dort nicht treffen. Er erinnerte daran, dass der Umbau des Platzes noch nicht abgeschlossen sei. Es sei nicht weitergebaut worden, weil der Pavillon und die Hochstraße noch nicht fertig gewesen seien. Dadurch, dass die Pläne nicht in Gänze umgesetzt wurden, weise der Platz noch Ecken auf. Der Platz sei an sich gut gestaltet. Die Durchführung von Festivals sei nach der Love-Parade-Katastrophe nicht mehr umsetzbar. Er wiederholte, dass das gesellschaftliche Problem durch bauliche Änderungen nicht wegzubekommen sei. Etwas anderes zu behaupten, sei unredlich.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1156/2016 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.







4. Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 0881/2016 mit 1 Anlage)

4.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0881/2016, Kleingartenkonzept 2016-2025
(Drucks. Nr. 1102/2016)

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass die Problematik im Umweltausschuss intensiv beraten worden sei. Das Kleingartenkonzept sei ein tolles Ergebnis. Der Kleingartenverband und die Stadt Hannover würden wieder intensiv miteinander reden. Es habe sich um einen langen Prozess gehandelt. Es seien eine Menge Flächen dazugekommen, die im Sinne der Wohnbauflächeninitiative mit zusätzlichem Wohnraum bebaut werden können. Es seien nicht so viele Flächen, wie ursprünglich angedacht gewesen seien. Es handele sich aber um ein abgestimmtes und stimmiges Ergebnis. Laut FDP-Antrag solle soweit möglich die Altersstruktur der Pächter der betroffenen Anlagen in den Entscheidungsprozess zur zeitlichen Terminierung der Umwandlung einbezogen werden. Aus dem Kleingartenkonzept könne man die Altersstruktur der KleingartenpächterInnen entnehmen. Ungefähr bei 90 % der Kleingartenflächen liege der Hauptanteil der Altersgruppe bei mehr als 60 Jahren. Die Flächen, die in der ersten Phase umgewandelt werden sollen, fallen zu 100 % unter diesen Passus. Das Kriterium, das hier einbezogen werden solle, sei sowieso immer erfüllt. Der Antrag sei kontraproduktiv. Der Antrag führe zu einer Ablehnung des Kleingartenkonzepts durch die Hintertür.

Ratsherr Engelke sagte, dass das Kleingartenkonzept eine nicht leicht zu bewältigende Mammutaufgabe gewesen sei, die die Verwaltung gut gelöst habe. Es sei eine Win-Win-Situation sowohl für den Kleingartenverband als auch für die Stadt herausgekommen. Hinter dem Konzept stecken viele Verhandlungen und viel Diplomatie. Aus diesem Grund erachte seine Fraktion die Leistung der Verwaltung als sehr gut. Er begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Ratsherr Nagel fragte sich, wie die praktische Umsetzung des Antrages aussehen solle. Man könne keine Häuser um einzelne Parzellen drumherum bauen. Entweder bekomme man die gesamte Fläche oder man verzichte darauf. Darauf würde der Antrag hinaus laufen. Er sagte, dass er selbst eine andere Intention verfolge.

Ratsherr Förste erklärte, dass seine Fraktion gegen die Umsetzung des Kleingartenkonzepts sei. Es gäbe Alternativen in Form von Aufstockung und Blockverdichtung im Bestand. Er konnte die Aussage, dass es eine glückliche Einigung mit dem Bezirksverband gegeben habe, nicht teilen. Eine grüne Dezernentin habe die Verhandlungen geführt. Die Grünen hätten mal für Basisdemokratie gestanden. Die Verhandlungen seien nach dem Drop-Down-Prinzip geführt worden. Die Verhandlungen seien auf der anderen Seite mit einem stadtbekannten Schlitzohr geführt worden. Die Vereinsvorsitzenden und Betroffenen vor Ort seien außen vor gelassen worden. Den Vereinsvorsitzenden vor Ort sei vorgeworfen worden, dass sie vom Inhalt der Verhandlungen gewusst hätten. Der Unmut gegenüber den eigenen Vereinsvorsitzenden sei sehr groß gewesen, obwohl diese keine Kenntnis hatten. Die entstandene Unruhe werde bleiben. Es handele sich nach seiner Meinung um Politik nach Gutsherrenart. Seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen. Das Konzept sei im Übrigen auch umweltpolitisch kontraproduktiv. Es gehe nicht nur um die Kleingärtner selber, sondern auch um andere Menschen, die die Kleingärten zum Ausführen ihrer Hunde, zum Spazierengehen oder Fahrradfahren nutzen. Die Kleingärten seien eine grüne Lunge der Stadt, die man unangetastet lassen solle.



Ratsherr Blaschzyk fand das Kleingartenkonzept von der Grundintention gut. Seine Fraktion werde dem Konzept zustimmen können. Natürlich müsse man die Interessen der Kleingärtner berücksichtigen und behutsam vorgehen. Auf der anderen Seite sei es bei dem immensen Bedarf an Wohnraum schwer zu rechtfertigen, wenn man die Kleingartenflächen gar nicht antaste. Er hielt aus diesem Grund das Kleingartenkonzept für gut austariert. Im Nachhinein müsse man aber feststellen, dass die Kleingartenkolonien nicht in Gänze mitgenommen worden seien. Es sei immer nur mit einer Person verhandelt worden. Diese Person stehe dem Bezirksverband vor und sei dadurch auch befugt zu verhandeln. Viele Kleingärtner seien aber nicht mitgenommen worden und kämen jetzt in die Bezirksratssitzung, beschweren sich und äußern ihre Sorgen. Insofern fand er, dass der Antrag der FDP einen richtigen Gedanken aufgreife. Es müsse an kleinen Stellschrauben nachtariert werden und besondere Einzelfälle berücksichtigt werden. Es sei unabhängig von dem beschlossenen Konzept wichtig, auf die Kleingärtner zuzugehen und bereit zu sein, zum Beispiel einer zeitlichen Staffelung zuzustimmen. Seine Fraktion werde dem Änderungsantrag und der Hauptdrucksache zustimmen.

Ratsherr Wruck hielt den Änderungsantrag in der Praxis für nicht umsetzbar. Innerhalb einer Kleingartenanlage könne man keine Unterschiede machen. Der Antrag der FDP sei menschenfreundlich aber nicht realisierbar. Er sagte, dass die Stadt jahrzehntelang den Anspruch proklamiert habe, Sportstadt Nummer Eins und eine Großstadt im Grünen zu sein. Durch das Kleingartenkonzept schade sich die Stadt und diesem Anspruch. Hannover sei zwar nach wie vor dank der Eilenriede stark begrünt. Ein erheblicher Anteil der Begrünung entstehe jedoch durch die Grünflächen der Kleingärten. Beschneide man diese Grünflächen, könne man mit dem Slogan „Stadt im Grünen“ keine Werbung mehr machen. Das Konzept sei nicht so überzeugend, wie es auf den ersten Blick scheine. Seine Fraktion werde das Konzept im Rat ablehnen.

Ratsherr Engelke wollte der Aussage, dass es sich bei dem Verbandsvorsitzenden der Kleingärtner um ein Schlitzohr handele, nicht widersprechen. Es müsse dabei aber bedacht werden, dass der Mann mehrfach hintereinander als Sprecher des Verbandes gewählt worden sei. Durch die Wahl sei er befugt und beauftragt, mit der Gegenseite zu verhandeln. Die Kritik der Kleingärtner bezüglich mangelnder Informationen müsse sich daher nicht gegen die Stadt Hannover, sondern gegen den Verbandsvorsitzenden richten. Nach seinem Kenntnistand seien Informationsveranstaltungen durchgeführt worden, auf denen das Vorhaben erläutert worden sei. Üblicherweise meckern hinterher diejenigen, die zu solchen Informationsveranstaltungen nicht gegangen seien. Man müsse daher differenziert darauf gucken, ob tatsächlich keine Informationen geflossen seien.

Ratsherr Dette meinte, dass alle Parteivorsitzenden von solchen Ergebnissen träumen würden, die Herr Rädecker bei den Bezirksverbandswahlen erreiche. Es könne Herrn Rädecker nicht abgesprochen werden, dass er für den Verband verhandeln dürfe. Der Verband habe demokratische Strukturen. Er ging davon aus, dass die Entscheidung nicht allein von Herrn Rädecker getroffen worden sei, sondern der gesamte Vorstand agiert habe. Er ergänzte, dass es auch beim Kleingartenwesen Bedürfnisse nach Veränderungen gäbe. Es gäbe Gärten, die für die Nutzer zu groß seien. Diese Nutzer hätten darum gebeten, kleinere Flächen zugewiesen zu bekommen, die sie mit ihrer eigenen Kraft bewirtschaften können. Die Stadt Hannover nehme nicht nur, sondern sie gebe auch, damit sich die Gemeinschaft der Kleingärtner zukunftsgerecht aufstellen könne. Dort, wo es notwendig sei, können die Kleingärten neu strukturiert werden. Aus seiner Sicht gäbe es eine Selbstverantwortung des Verbandes, der sich auch darum kümmern müsse. Aus juristischer Sicht sei man nicht in der Lage als Vertragspartner geschäftsmäßige Beziehungen mit den Pächtern und Vereinen einzugehen, sondern sei an den Bezirksverband gebunden. Der Bezirksverband sei Hauptpächter der Kleingartenflächen. Er wies darauf hin, dass diejenigen, die das Kleingartenkonzept verhindern oder verändern, die Neustrukturierung der Kleingärten verzögern. Seine Fraktion werde dem Konzept daher zustimmen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1102/2016 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0881/2016 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


5. Flächennutzungspläne

5.1. 234. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Misburger Hafen

(Drucks. Nr. 0793/2016 mit 1 Anlage)

-auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen-


6. Bebauungspläne

6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1833 - Böhmerstraße 8 -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0974/2016 mit 5 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0974/2016 einstimmig zu.

6.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche -
(Drucks. Nr. 1008/2016 N1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Wruck wollte zu den Fragen des Denkmalschutzes Stellung nehmen. Er sei nicht Mitglied der Kirche, so dass es ihm persönlich egal sei, ob die Kirche ihre Kirchen verkaufe. Er konnte aber nicht verstehen, dass eine Kirche umgebaut werde, die unter Denkmalschutz stehe. Offenbar scheine es den Denkmalschutz nicht zu stören, dass diese Kirche vollständig ihr Gesicht verändere. Durch die Einlassung von zahllosen Türen und Fenstern für die Wohnungen sei die Kirche nach dem Umbau kein Denkmal ihrer selbst mehr. Er verstand nicht, wie das zusammen passt. Seines Erachtens habe die Denkmalschutzbehörde versagt. Er bat die Verwaltung um eine Erläuterung.

Stadtbaurat Bodemann erwiderte, dass die Denkmalschutzbehörde nicht versagt habe. Bei der Frage des Umgangs mit solchen Gebäuden, müsse man in einen Abwägungsprozess kommen. Das denkmalgeschützte Gebäude würde für den eigentlichen Zweck nicht mehr genutzt werden und leer stehen. Auf der anderen Seite habe man Interessenten, die das Gebäude für einen anderen Zweck als den ursprünglichen in Nutzung nehmen wollen. Die Landesdenkmalbehörde und untere Denkmalschutzbehörde haben geprüft, ob es möglich sei, einer Nutzungsumwandlung zu dem Preis, dass das Gebäude als wesentliches Zeitzeugnis erhalten bleibe, zuzustimmen. Sei das nur möglich, wenn man eine Nutzungsumwandlung vornehme, gehe die Abwägung nicht selten in diese Richtung, weil man mindestens das Zeitzeugnis erhalte. In diesem Fall haben die beiden Behörden die Abwägung so entschieden und kompetent und verantwortlich gehandelt.
Ratsherr Wruck betonte, dass es ihm nicht darum gehe, den Umbau dieser Kirche oder der Athanasiuskirche in der Südstadt zu verhindern. Aus seinem Verständnis über den Umgang mit Denkmälern sei das undenkbar. Er hielt es für richtig, eine Kirche umzuwandeln, wenn sie bereits mehrere Jahre leer stehe. Gegen diese Art Projekte sei nichts einzuwenden. Ihn störe nur die Frage des Denkmalschutzes, den er hier nicht gewahrt sehe.

Stadtbaurat Bodemann meinte, dass speziell Kirchen sehr stark einer Bedeutung unterliegen, die unterschiedliche Menschen unterschiedlich anspreche. Er wollte daher ein Beispiel bringen, bei dem die Berührtheit eine ganz andere sei. Vor ca. 30 Jahren habe man in den großen Städten in Amerika angefangen große Lagerhäuser, die durchaus auch denkmalwürdig gewesen seien, umzunutzen und zu Wohnungen umzubauen. Gerade in europäischen Hafenstädten handele es sich um ein sehr attraktives Angebot mit den hohen Decken und der Wassernähe. Es sei ein Wesenszug städtebaulicher Entwicklung, dass Gebäude ihre Nutzung verlieren und sich Interessenten finden, die die neuen Interessen in die denkmalwürdigen Strukturen baulich integrieren. Die Speicherstadt in Hamburg sei ein großes und gutes Beispiel dafür. Einen Umbau in ein großes Museum zum Beispiel könne sich keine Stadt mehr leisten. Trotz der Umnutzung in Büro- und Wohnbereiche habe die Unesco das Ensemble vor zwei Jahren als Welterbe anerkannt. Um den Preis des Erhalts der Baulichkeit bedarf es eines flexiblen und pragmatischen Umgangs.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1008/2016
einstimmig zu.

6.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 240, 2. Änderung - Ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Kirche
Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1016/2016 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1016/2016 einstimmig zu.

6.4. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1791 - REWE Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 1073/2016 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1073/2016 einstimmig zu.

6.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1118/2016 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1118/2016 einstimmig zu.

6.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1142/2016 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1142/2016 einstimmig zu.


7. Abschluss der Sanierung in Teilbereichen von Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -

(Drucks. Nr. 0953/2016 mit 6 Anlagen)

Ratsherr Dette merkte an, dass hier eine zehn- bis fünfzehnjährige Geschichte zu Ende gebracht werde. Er glaubte, dass nicht nur viel Arbeit in Form von Bürgerbeteiligung und durch die Sanierungskommission in dem Projekt stecke, sondern auch von der Verwaltung. Es komme nicht so häufig vor, dass so große Gebiete saniert werden, zumal noch Teile der Wasserstadt hinzukämen. Er bedankte sich bei der Verwaltung und bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich daran beteiligt haben.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0953/2016 einstimmig zu.


8. Neugestaltung des Bereiches Am Hohen Ufer, 2. Bauabschnitt von der Goethestraße bis zur Martin-Neuffer-Brücke entsprechend des Konzeptes "HannoverCity 2020"
(Drucks. Nr. 0691/2016 mit 1 Anlage)

Ratsherr Engelke freute sich über den Start des Projekts. Es sei häufig von „Hannover an der Leine“ die Rede. Bisher habe die Leine wenig Beachtung gefunden, weil sie in vielen Bereichen zugewuchert sei. Insofern werde der Prozess, der mit dem ersten Bauabschnitt begonnen habe, fortgesetzt. „Hannover an der Leine“ werde ein Gesicht bekommen. Es sei zwar historisch nicht bewiesen, aber es werde auch von Honovere – Hohes Ufer gesprochen. Dem Namen werde die Stadt dann auch gerecht werden. Besonders schön sei, dass mit einem neuen Beleuchtungskonzept die Promenade mit den unterschiedlichen Teilflächen in der Dunkelheit inszeniert und dadurch deutlich besser wahrgenommen werden könne. Er sei davon überzeugt, dass nach der Inbetriebnahme der Gastronomie der gesamte Bereich von vielen Menschen genutzt und genossen werde. Ein Problem sehe er darin, dass die Fahrbahn Richtung Marstall aus der Goethestraße kommend zukünftig direkt hinter dem Üstra-Gebäude abknicke. Im Rahmen des Marstall-Umbaus müsse man genau beobachten, wie hoch die Belastung für den gesamten Marstall sei. Es sei die einzige Möglichkeit in das Stadtzentrum zu kommen. Gegebenenfalls müsse nachgesteuert werden. Der Bereich am Hohen Ufer werde aber sehr schön.

Ratsherr Wruck fand das Konzept fantastisch und freute sich auf die Verwirklichung. Er hatte eine Frage zur Legende und zur Zeichnung. In der Legende stehe, dass ein Bewegungsband für den Rad- und Fußgängerverkehr und die Anlieferung der Gebäude in Nord-Süd-Richtung entstehen solle. In der Zeichnung stehe Laufband. Er kenne den Begriff Laufband nur von großen Flughäfen. Er fragte, was gemeint sei.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass mit Bewegungs- und Laufband im Grunde dasselbe gemeint sei. Die Verwaltung sei der Meinung gewesen, dass man an diesem historischen Ort das Motiv einer traditionellen Straße darstellen wolle. In anderen Bereichen werde von Hauswand zu Hauswand durchgepflastert. Technisch notwendig gäbe es dann eine Gosse, über die das Wasser abfließen könne. Hier solle es, wie in einer alten historischen Stadt, wo es seitlich ein Trottoir gäbe, ein angedeutetes Bord geben. Dazwischen gäbe es die eigentliche Bewegungsfläche. Es entstehe keine Straße für Autos, sondern vielmehr die Andeutung eines klassischen Straßenprofils in Erinnerung eines historischen Ortes. Man habe sich mit der Bezeichnung schwer getan. Es gehe aber um das traditionelle Motiv.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0691/2016 einstimmig zu.


9. Bericht der Verwaltung
- Baufertigstellungen im Neubau

Stadtbaurat Bodemann berichtete über die Baufertigstellungen im Neubau anhand einer Präsentation. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt) Im Jahr 2000 habe es etwa 1.450 Wohnungsneubauten aufgeteilt in Geschossbau und Einfamilienhäuser gegeben. In den Folgejahren seien jeweils nur 600 bis 800 Wohneinheiten entstanden. Zwischen 2005 und 2011 habe es stark rückläufige Zahlen im Wohnungsneubau gegeben. Im Jahr 2012 sei wieder ein Anstieg auf knapp 900 Wohneinheiten zu verzeichnen gewesen. In den Jahren 2013 und 2014 habe die Zahl bei 600 bis 700 Neubauten gelegen. Im Jahr 2015 seien 1.150 Wohneinheiten neu entstanden. Auf 1.250 Wohnungen komme man, wenn man Umbauten und Umnutzungen hinzuzähle. Im Bauausschuss und Ratsplenum werden jede Menge Bebauungspläne beschlossen. Die Verwaltung habe aus diesem Grund die Entwicklung aufzeigen wollen. Er glaubte, dass die Wohnungswirtschaft die Zeichen der Zeit und die Chancen erkannt habe. Er war froh, dass die Anzahl der Neubauten wieder oberhalb der 1.000 liege.

- Flüchtlingslage in Hannover

Herr Schalow berichtete, dass sich an der bekannten Quote nichts geändert habe. Das bedeute, dass zu den ca. 5.000 Personen, die bereits untergebracht seien, noch weitere 5.000 Personen hinzukämen. Zurzeit laufe unter Hochdruck der Auszug aus den Sporthallen. Er wies darauf hin, dass am 07.06.2016 von 16 Uhr bis 18 Uhr in der Anlage in der Feodor-Lynen-Straße ein Tag der offenen Tür durchgeführt werde. Die Belegung der Modulanlage sei ab dem 08.06.2016 vorgesehen. Die Belegung erfolge mit Personen, die bisher in einer Sporthalle gewohnt haben. Im Juni werden voraussichtlich auch noch die Anlagen in der Karlsruher Straße und in der Wülferoder Straße in Betrieb genommen werden können. Die genauen Termine können noch nicht benannt werden. Sollte die Eröffnung der Anlagen vor der nächsten Ausschusssitzung erfolgen, werden die Termine in geeigneter Weise kommuniziert.

- Sachstand Leinewelle

Herr Heybey bedankte sich zunächst für die fraktionsübergreifende Unterstützung, die das Projekt seinerzeit erfahren durfte. Die Unterstützung habe dazu geführt, dass es zu intensiven Gesprächen mit der Verwaltung gekommen sei. Er bedankte sich auch bei Herrn Bode und Stadtbaurat Bodemann, die Überlegungen zu einer Standortänderung initiiert haben. Die Leinewelle soll nun in dem Stadtentwicklungsgebiet im Bereich der neuen Treppe gebaut werden. Die Breite der Stelle entspreche genau den Erfordernissen. Man habe allerdings Überlegungen dazu anstellen müssen, wie ein Gefälle erzeugt werden könne. Leinewelle e.V. habe dann die Firma Dreamwave gefunden, die an einer Entwicklung für eine temporär aufstauende Anlage arbeite. Die Anlage könne über bewegliche Rampen und Kicker eine Welle erzeugen. Das Wasser müsse auf eine Höhe von 49,70 Zentimeter aufgestaut werden. Bei Hochwasser sei die Erzeugung der Welle nicht möglich. Der Vorteil liege darin, dass das Surfen dadurch am Besten im Sommer möglich sei und nicht in den Hochwasserzeiten im Frühjahr. Es habe vorher das Problem mit enercity gegeben, indem man das Wasser über die Wehrkante hätte kriegen müssen und die Diskussion gehabt hätte, was mit dem Grundablass passiere. Durch den Aufstau entfalle das Problem. Die Welle könne unabhängig davon, wie enercity das Wasser reguliere, erzeugt werden. Mit der Firma Dreamwave zusammen habe man eine Lösung dafür gefunden, wie bei jedem Wetter gesurft werden könne. Die Anlage werde in drei Modulen mit gleicher Breite ausgebildet. Hintergrund sei, dass mit 0,8 Kubikmeter pro Meter Breite eine Surfwelle erzeugt werden könne. Etwas weniger reiche bereits für eine Welle für einen Kanuten aus. Die Stelle sei ca. neun bis zehn Meter breit und weise einen Minimalabfluss von drei bis vier Kubikmetern aus. Basis der Überlegungen sei es, gemessen am trockensten Sommer der letzten vierzehn Jahre zumindest eine Anfängerwelle erzeugen zu können. Er erläuterte, dass die Fischdurchgängigkeit immer ein wichtiges Thema gewesen sei. Der Vorteil der Anlage sei, dass sie im Normalfall immer liege. Nachdem die Standortänderung veröffentlicht worden sei, habe man nähere Gespräche mit der Region, der Umweltbehörde, der unteren Wasserbehörde usw. geführt. Aus verschiedenen Gründen seien noch Änderungen vorgenommen worden. Die Welle sei ein Stück weiter flussabwärts versetzt worden. Dadurch komme man von der historischen Mauer weg. Der Einstieg für Surfer liege nunmehr auf der rechten Seite, weil er sich dort sehr schön und zurückhaltend in die bereits vorhandene Treppenplanung integrieren lasse. Er fand, dass man in gemeinsamen Gesprächen mit der Bauverwaltung zu einer sehr guten Lösung gekommen sei. Die Gutachter der Leinewelle e.V. seien alle der Meinung, dass die Fische über die abgelegte Rampe kommen. Es gäbe bei kleinen Krebstierchen dennoch Bedenken, ob die es über die vier Meter breite glatte Rampe schaffen. Man habe daher beschlossen, einen Öko-Pass einzufügen, in dem der Sohlebereich exakt gleich bleibe. Bei einer Fischtreppe müsse ein Höhenunterschied überwunden werden. Das sei hier nicht der Fall, deshalb habe der Pass den Namen By-Pass bekommen und werde mit 60 Zentimetern Breite angelegt. In den Planungen habe man jetzt auch erstmalig eine grobe Schätzung für eine Technik- und WC-Anlage eingefügt. Der Bau der Technik- und WC-Anlage sei auf dem Parkplatz möglich. Der Entwurf sei noch nicht endgültig und müsse noch detaillierter dargestellt werden. Den Fundamentbereich habe man mit neun Metern so klein wie möglich gehalten. Die Lauftiefe betrage viereinhalb Meter. Der Bereich dahinter soll mit Wasserbausteinen gestaltet werden. Es handele sich um die gleiche Ausstattung, die man jetzt im ganzen Leinebereich habe. Der einzige Bereich der hinterher anders aussehe, ist der Bereich, in dem die Rampe entstehe. Die hydraulische Anlage sei im Normalzustand abgelegt und gestatte in diesem Zustand den Fischdurchlauf für Fische, die sich nicht am Grund langtasten müssen. Für die Krabbeltiere werde es eine Leitschiene geben müssen, die den Weg zu dem By-Pass hinleite. Er erklärte, dass es in dem Bereich vor der Welle eine geringere Strömung geben werde. Der Bereich, in dem die Strömung schneller fließe, sei sehr gering. Danach fließe die Leine wieder in der gleichen Geschwindigkeit wie vorher. Er berichtete, dass Leinewelle e.V. kurz vor der Präsentation eine Anfrage eines dänischen Architekturbüros bekommen habe, die interessiert daran seien, die Leinewelle auf der Ausstellung „movement in the city“ auszustellen. Das Büro sei zwar davon ausgegangen, dass die Leinewelle bereits gebaut sei, sie wollen das Projekt aber dennoch präsentieren. Die Ausstellung finde in Kopenhagen statt. Er ging davon aus, dass die Leinewelle darüber hinaus weiteres internationales Feedback bekommen werde.

Ratsherr Wruck ging davon aus, dass die Welle auch Auswirkungen auf den Untergrund haben werde. Er wollte wissen, ob die Wasserbausteine ausreichend seien oder ob es zu Auswaschungen kommen werde.

Herr Heybey antwortete, dass Professor Doktor Aufleger, der das Konzept entwickle und die Planungen durchführe, einer der renommiertesten österreichischen Wasserbauprofessoren sei. Nach den Berechnungen von Professor Doktor Aufleger seien die Wasserbausteine ausreichend.

Ratsherr Engelke wollte wissen, ob die Fische wissen, dass sie den By-Pass benutzen müssen. Ein Angler habe ihm mal erläutert, dass ein Fisch immer geradeaus schwimmen würde und wenn das nicht mehr ginge, umdrehen würde.

Herr Heybey teilte mit, dass ein Biologe bis zum Ende des Jahres ein umfangreiches Gutachten zu diesem Thema erstelle. Er wollte dem nicht vorweggreifen, wollte aber eine kurze Antwort zu der Frage geben. Einfach ausgedrückt gäbe es schwimmstarke Fische, die am liebsten gegen die Strömung schwimmen. Sollten diese Fische nicht mehr können, suchen sie Deckung und schwimmen weiter, wenn es wieder gehe. Bei Starkregen zum Beispiel könne die Strömung mal einen Tag stärker sein. In dieser Zeit gehe auch ein größerer Fisch in Deckung. Bezüglich der Leinewelle verhalte es sich genauso. Ist die Anlage angeschaltet, werde der Fisch warten bis die Strömung weg ist. Lachse würde aller Voraussicht nach aber auch die starke Strömung durchschwimmen. Alle anderen Fische werden im sogenannten Kehrwasser warten. Schwimmschwächere Fische bewegen sich eher am Flussgrund in der Deckung von Steinen entlang und suchen die nicht strömungsstarken Bereiche. Diese Fische werden dahin ausweichen, wo die Strömung am schwächsten ist und dort so lange vorkrabbeln, wie sie können. Durch den By-Pass bleibe das erhalten. Die schwimmschwachen Fische können die Anlage daraus folgend immer durchschwimmen und die schwimmstärkeren würden das Ende der Surfzeit und das Ausschalten der Anlage abwarten und dann weiterschwimmen.

- Alttextil

Stadtbaurat Bodemann teilte mit, dass die Verwaltung über die weitere Vorgehensweise bezüglich des Ausschreibungsverfahrens Altkleidercontainer informieren wolle. Das Landgericht habe das laufende Ausschreibungsverfahren gestoppt und die Stadt mit Fristsetzung gebeten, sich über die weitere Vorgehensweise zu äußern. Eine Informationsdrucksache ist als Tischvorlage verteilt worden. Herr Finger und Herr Bretzel als Vertreter der Rechtsanwaltskanzlei Dageförde, die die Stadt Hannover vertrete, seien anwesend. Herr Finger habe sich bereit erklärt, über die geplante Vorgehensweise der Verwaltung zu berichten.

Herr Finger erläuterte, dass zurzeit das Einsammeln von Alttextilien in der Stadt Hannover auf der Basis einer Interimsvergabe erfolge. Eine Interimsvergabe sei nichts anderes als eine auf kürzere Zeit angelegte Dienstleistungskonzession. Eine Dienstleistungskonzession sei ein zivilrechtlicher Vertrag, mit dem die Stadt Hannover Alttextilunternehmern erlaube, Textilien zu sammeln. Ursprünglich war die Interimsvergabe für den übersichtlichen Zeitraum von Februar bis April dieses Jahres geplant gewesen. Ab Mai dieses Jahres habe man mit der großen Dienstleistungskonzession beginnen wollen, die eine Laufzeit von drei Jahren haben sollte. Auch gegen die Interimsvergabe seien Sammler vorgegangen. Zwei Alttextilsammler seien mit der Absicht, die Interimsvergabe zu stoppen, vors Verwaltungsgericht gegangen. Die von den Sammlern vertretene Auffassung sei voraussichtlich aus diversen Nachrichten bekannt. Vereinfacht dargestellt solle der Stadt Hannover das Verfahren einer Dienstleistungskonzession nicht zustehen. Es solle sich im Kern vielmehr um die Vergabe einer Sondernutzungserlaubnis handeln. Das Verwaltungsgericht sei der Auffassung der Sammler nicht gefolgt. Das Verwaltungsgericht habe dargestellt, dass es rechtmäßig sei, wenn die Stadt eine Dienstleistungskonzession vergebe. Es gehe nicht um die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, wie viele es gerne glauben wollen. Aus diesem Grund habe keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorgelegen. Die beiden Sammler seien daher an das Landgericht verwiesen worden. Beim Landgericht haben sich zwei Kammern mit der Thematik befasst. Die eine Kammer habe sich in dem einen Verfahren deutlich geäußert und dem Sammler klargemacht, dass die Aussichten auf Erfolg der Klage gleich Null seien und habe ihm nahegelegt die Klage zurückzunehmen. Der Sammler ist dem Rat gefolgt, so dass sich das eine Verfahren gegen die Stadt Hannover dadurch erledigt habe. In dem zweiten Verfahren stehe eine Äußerung des Landgerichts noch aus. Nun habe sich ein Sammler gegen die auf drei Jahre ausgerichtete große Dienstleistungskonzession gewandt. Der Sammler habe kurz vor Ablauf der Zuschlagsfrist beim Landgericht Hannover einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel die Vergabe zu stoppen gestellt. Die Verwaltung habe erwartet, dass es solche Anträge geben werde. Aus diesem Grund habe die Bauverwaltung mit vorausgegangener Beratung durch den Fachbereich Recht und die Kanzlei Dageförde im Vorfeld ein paar Vorkehrungen veranlasst. Eine Vorkehrung sei die Aufnahme einer Verlängerungsoption in der Interimsvergabe gewesen. Für den Fall, dass Rechtstreitigkeiten die große Dienstleistungskonzession verzögern, habe man die Möglichkeit gehabt, die Interimsvergabe zu verlängern. In der großen Dienstleistungskonzession habe man immer klargestellt, dass sich bei einer Verzögerung des Laufzeitbeginns auch das Ende der Laufzeit verschiebe, damit die Laufzeit immer gleich bleibe und redliche Interessenten eine verlässliche Planungsgrundlage haben. Die Stadt Hannover habe außerdem beim Landgericht eine 18-seitige Schutzschrift hinterlegt, die zum Ziel hatte, dass das Landgericht eine einstweilige Verfügung nicht ohne mündliche Anhörung der Stadt erlassen könne. Das Landgericht habe dennoch die einstweilige Verfügung ohne vorhergehende mündliche Verhandlung erlassen. Die Stadt habe dadurch keine Möglichkeit gehabt, Stellung zu nehmen. Im Landgericht habe es offenbar Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeiten gegeben. Der Fall ist bei der 74. Kammer gelandet, die normalerweise Fälle zum Wettbewerbsrecht behandle. Bei dem vorsitzenden Richter sei der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erst nach Schluss der Geschäftsstelle eingegangen. Daher habe ihm die Schutzschrift nicht vorgelegen, weil sich die Schutzschrift in der Geschäftsstelle befand. Er musste aber am Abend noch eine schnelle Entscheidung treffen. Die Verwaltung habe entschieden gegen die Entscheidung des Landgerichts Widerspruch einzulegen. Es gehe nicht nur um den Tenor des Beschluss. Mit dem Tenor werde der Stadt komplett untersagt, das Vergabeverfahren zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen. Die Verwaltung sei darüber hinaus von der Entscheidung inhaltlich in keiner Weise überzeugt. Die Entscheidung enthalte keinerlei Begründung. Für die Begründung müsse die Verwaltung zwangsläufig auf den Antragstext des Sammlers zurückgreifen. Im Wesentlichen mache der Sammler geltend, gegenüber anderen Interessenten benachteiligt worden zu sein. Diese Ansicht teile die Verwaltung nicht. Der Sammler führe an, nicht in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen worden zu sein, mit dem die Stadt Hannover Antworten herausgebe an interessierte Bieterkreise und deren Bieterfragen. Ein Ausschreibungsverfahren beginne mit einer Bekanntmachung im Internet, in der Tageszeitung und einschlägigen Branchenzeitungen. In der Bekanntmachung werde auf die Möglichkeit hingewiesen auf der städtischen Homepage hannover.de Ausschreibungsunterlagen herunterzuladen. Die PDF-Dateien seien passwortgeschützt. Das Passwort erhalten die Interessenten von der Submissionsstelle. Die Interessenten können sich die Unterlagen danach herunterladen und werden von der Submissionsstelle automatisch als Bieter registriert. Alle die registriert seien landen auch in dem E-Mail-Verteiler. Das Verfahren werde so vorgenommen, weil die Stadt Hannover ein berechtigtes Interesse daran habe zu wissen, wer als Bieter für die Angebote in Frage komme. Aus diesem Grund war die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich nicht gestattet. Es handele sich um einen völlig normalen Ablauf in einem Vergabeverfahren. Es haben zwölf Interessenten Angebote abgegeben. Der Antragsteller habe angegeben, keine Unterlagen abgefordert zu haben und habe sich nicht registrieren lassen. Die Unterlagen habe er sich nach eigenen Angaben von einem befreundeten Unternehmer geben lassen. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass der Sammler sich nicht auf eine Benachteiligungsabsicht der Verwaltung berufen könne, weil er nicht in dem E-Mail-Verteiler gelandet sei. Der Sammler habe das selbst zu vertreten. Man habe Grund zu der Annahme, dass der Sammler sehr wohl informiert gewesen sei. Es liege eine Anfrage mittels einer E-Mail durch den befreundeten Sammler an die Stadt vor, in der dieser die Frage gestellt habe, ob er das Passwort habe weitergeben dürfen. Dieser Sammler habe das Passwort abgefordert, habe aber kein Angebot abgegeben. Dass Passwort diene nicht nur zum Öffnen der Datei, die die Angebotsunterlagen enthalte, sondern die Submissionsstelle veröffentliche auch laufend sämtliche Bieterfragen und Antworten. Jeder der in Besitz des Passworts sei, könne durch einfaches Klicken auf der Homepage bis zum Submissionstermin Informationen bekommen. Es bestehen außerdem immer mal wieder Zweifel am echten Interesse des Sammlers an einem Zuschlag für die Dienstleistungskonzession. Es müsse die Frage gestellt werden, warum sich der Sammler nicht wie jeder andere auch habe registrieren lassen. Es bestehe der Eindruck, dass der Sammler kein Interesse an einer Dienstleistungskonzession habe, sondern eine Sondernutzungserlaubnis haben wolle. Es müsse bedacht werden, dass das Stadtgebiet bei der Dienstleistungskonzession in sechs Gebietslose aufgeteilt worden sei. Die Stadt Hannover habe den Antrieb, das Risiko zu minimieren. Aus diesem Grund solle ein Anbieter höchstens zwei der Lose erhalten können. Die vorliegenden Sondernutzungsanträge beziehen sich immer auf das gesamte Stadtgebiet. Es bestehe der Eindruck, dass sich das Klagemotiv darin begründet. Der Verwaltung gehe es mit dem Widerspruch nicht nur darum einer zu Unrecht befundenen Entscheidung des Landgerichts entgegenzutreten, sondern auch darum, die bewusste Entscheidung des Rates basierend auf einem gut begründeten Vorschlag der Bauverwaltung zu verteidigen.

Ratsherr Engelke fragte, ob jeder der angefragt habe, auch ein Passwort bekommen habe oder ob die Submissionsstelle jemandem das Passwort nicht gegeben habe.

Herr Finger war sich sicher, dass niemandem das Passwort verweigert worden wäre. Nach seinem Kenntnisstand haben alle, die es angefordert hätten, es auch bekommen. Er sagte, dass er bei der Submissionsstelle noch einmal nachfragen werde.

Ratsherr Dette meinte, dass nachgefragt werden solle und die Mitglieder des Bauausschusses unterrichtet werden sollen.

Ratsherr Blaschzyk sagte, dass man in der Angelegenheit langsam den Überblick verliere bezüglich der Verfahren und wer sich warum und mit welchen Mitteln gegen die Stadt wende. Die Angelegenheit habe eine rechtliche und eine politische Seite. Er fand, dass das Thema sehr wichtig sei und auf die Tagesordnung gehöre, damit eine Vorbereitung möglich sei. Zielführende Fragen können sonst nicht gestellt werden. Politisch stelle sich ihm die Frage, wo die rechtssichere Lösung für die Stadt bleibe. Die Vorgaben, die das Oberverwaltungsgericht gemacht habe, müssen umgesetzt werden. Er habe den Eindruck, dass die Verwaltung den Anweisungen des Oberverwaltungsgerichts nicht folgen wolle, sondern ein Hintertürchen suche, um vielleicht eine andere Lösung durchzusetzen. Unabhängig von rechtlichen Details sei es für die Stadt wichtig, dass Verfahren endlich rechtssicher zum Abschluss zu bringen.

Ratsherr Dette wies darauf hin, dass die Verwaltung das juristisch durchzusetzen versuche, was der Rat als oberster Souverän der Stadt beschlossen habe. Das Verwaltungsgericht könne zwar feststellen, dass der Rat nicht richtig entschieden habe. Es sei aber nicht entscheidend, was das Verwaltungsgericht wolle, sondern im Rahmen des Rechts, das was der Rat wolle.

Herr Finger betonte, dass er nur aus rechtlicher und nicht aus politischer Sicht antworten könne. Aus rechtlicher Sicht stelle es sich nicht so dar, dass die Verwaltung eine Hintertür suche. Aus Sicht der Verwaltung habe das Oberverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 19.02.2015 Rechtsfortbildung betrieben. Das bis dahin praktizierte Verfahren zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sei vom Verwaltungsgericht Hannover in einer Kammerentscheidung, also durch drei Berufsrichter, für rechtmäßig erachtet worden. Erst das Oberverwaltungsgericht habe mit seiner Entscheidung vom 19.02.2015 erstmalig wettbewerbsrechtliche Aspekte in das Straßenrecht mit einfließen lassen. Die Landeshauptstadt Hannover habe diese Meinung zu respektieren und so sei die gesamte Dienstleistungskonzession nach diesen Kriterien konzipiert worden. Der wettbewerbsrechtliche Gedanke sei eingeflossen, indem bestimmte Anforderungen gestellt wurden, die weit über das, was im Straßenrecht gefordert werden könne, hinausgehen. Es gehe nicht mehr nur um die bloße Zuverlässigkeit, Nichtbeeinträchtigung des Gemeingebrauchs und der Straßensubstanz. Die Verwaltung habe die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts konsequent umgesetzt, auch wenn man mit der Entscheidung zunächst nicht glücklich gewesen sei.

Protokollantwort: Die Submissionsstelle hat jedem das Passwort mitgeteilt, der es beantragt habe.


10. Anfragen und Mitteilungen

Es gab keine Anfragen oder Mitteilungen.



Ratsherr Dette schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.





II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Dette schloss die Sitzung um 16:55 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin