Gemeinsame Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer, Kommission Sanierung Limmer am 18.05.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.06.2016)
Protokoll (erschienen am 27.09.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 14.07.2016

PROTOKOLL

Gemeinsame. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer , der Kommission Sanierung Limmer am Mittwoch, 18. Mai 2016,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)


Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Voltmer (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsherr Giese (SPD)
Bezirksratsfrau Lemke (SPD)
19.15 - 21.10 Uhr
Bezirksratsherr Lucas (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
18.15 - 21.10 Uhr
Bezirksratsherr Mineur (SPD)
Bezirksratsherr Müller (SPD)
Bezirksratsherr Rava
Bezirksratsherr Schimke
(Bezirksratsfrau Schmalz) (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsherr Seidel (CDU)
19.00 - 21.10 Uhr
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsfrau Wadepohl (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Wemheuer (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Zielke (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordneter Förste)
(Beigeordnete Kastning)
(Ratsfrau Langensiepen)
(Ratsherr Schlieckau)
(Ratsfrau Steinhoff)

Verwaltung:
Frau Klinke (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Kümmel (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dr. Schlesier (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schonauer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Winnecke (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Mingers (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Wescher (Fachbereich Personal und Organisation)


Kommission Sanierung Limmer

Ratsherr Mineur (SPD)
Herr Zierke
(Herr Bickmann)
Herr Brändle
Herr Fleige
Bezirksratsherr Geffers
Bezirksbürgermeister Grube
(Herr Ladwig)
Bezirksratsherr Machentanz
Frau Niezel
Herr Peters 18.00 - 20.45 Uhr
(Frau Savic)
Bezirksratsfrau Schweingel
Beigeordneter Seidel (CDU)
19.00 - 21.10 Uhr
Bezirksratsfrau Steingrube
Bezirksratsfrau Wadepohl
Bezirksratsfrau Weist

Grundmandat:
(Ratsherr Engelke) (FDP)



Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

2.1. Abschluss der Sanierung in Teilbereichen von Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -
(Drucks. Nr. 0953/2016 mit 6 Anlagen)

2.2. Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1015/2016 mit 3 Anlagen)


2.2.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1145/2016)

2.2.1.1. Änderungsantrag von Anja Niezel (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1146/2016)

2.2.2. Änderungsantrag von Martin Zierke (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1148/2016)

2.2.2.1. Änderungsantrag von Cornelia Schweingel zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1149/2016)

2.2.3. Änderungsantrag der Fraktion B90/ DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1150/2016)

2.2.4. 2. Änderungsantrag von Anja Niezel (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1151/2016)

2.2.5. 2. Änderungsantrag von Cornelia Schweingel zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1152/2016)

2.3. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 1017/2016 mit 2 Anlagen)

2.3.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 15-1153/2016)

2.3.2. Änderungsantrag der Fraktion B90/ DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 15-1154/2016)

2.3.3. Änderungsantrag von Martin Zierke (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 15-1155/2016)


2.3.4. Änderungsantrag von Norbert Lucas zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 15-1157/2016)




TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die gemeinsame Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und der Kommission Sanierung Limmer.

Er stellt für den Stadtbezirksrat die ordnungsgemäße Einberufung, die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest.

Ratsherr Mineur stellt als Vorsitzender der Kommission Sanierung Limmer die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Kommission, sowie die Tagesordnung fest.

Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass die beiden Gremien jeweils separat abstimmen werden.

Er ergänzt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner in der Sanierungskommission – im Unterschied zum Stadtbezirksrat - zu allen Tagesordnungspunkten sprechen können. Für die heutige gemeinsame Sitzung ist dieses umfassende Rederecht ebenfalls zugelassen.

Sollten Fragen gestellt werden, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen nicht öffentlich beantwortet werden können, würde die Antwort in einem anschließenden Sitzungsteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

Ratsherr Mineur leitet nach Absprache mit Bezirksbürgermeister Grube die Sitzung.

STBR 10 Einstimmig
KOMSanLimmer Einstimmig


TOP 2.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 2.1.
Abschluss der Sanierung in Teilbereichen von Limmer
– Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -

(Drucks. Nr. 0953/2016 mit 6 Anlagen)

Frau Schonauer erläutert die Abfolge der verschiedenen Sanierungs- und Umbauprogramme, die für das Sanierungsgebiet Limmer bzw. die Teilgebiete Limmer-Nord und Wasserstadt Limmer seit 2002 gültig waren. Das Gebiet der Wasserstadt wurde 2009 in das Förderprogramm Stadtumbau West überführt.
Um die Fläche der Wasserstadt zukünftig als Wohnbaufläche zu verwerten, wurde die ehemalige Industriebrache dekontaminiert und für die Nutzung vorbereitet. Für den 1. Bauabschnitt ist die Sanierung nun abgeschlossen – die Teilfläche wird aus dem Sanierungsgebiet entlassen.

[Die Präsentation wird mit dem Protokoll übersandt.]

Antrag,

1. die Satzung (Anlage 1) zu beschließen:
Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 Abs. 1 und 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Limmer vom 06.11.2002, mit 1. Änderungssatzung vom 11.02.2004 und 2. Änderungssatzung vom 06.03.2008 für den in der Anlage 1 näher beschriebenen Teilbereich aufgehoben.
2. zu beschließen, die am 17.09.2009 beschlossene Festlegung des Gebiets Wasserstadt Limmer als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB für den in der Anlage 3 näher beschriebenen Teilbereich aufzuheben.

STBR 10 Einstimmig
KOMSanLimmer 13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 2.2.
Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1015/2016 mit 3 Anlagen)

Frau Kümmel stellt die planungsrechtlichen Voraussetzungen des Bebauungsplans Nr. 1535 vor, der Baurecht für die Wasserstadt Limmer Ost schafft. Sie erläutert einige Bauvorschriften zur Wohn- und Versorgungsbebauung an beispielhaften Baublöcken, sowie eine Studie für die Gestaltung des Uferparks am Leineverbindungskanal. Die Fläche für den Uferpark ist derzeit nicht Eigentum der Stadt, sie müsste zunächst erworben werden.

Frau Kümmel erinnert an das durchgeführte Bürgerbeteiligungsverfahren mit moderierten Themenwerkstätten, das einen Katalog mit 102 abgestimmten Planungszielen ergab. 65 dieser Zielvorstellungen sind in den vorliegenden Bebauungsplan oder in den flankierenden städtebaulichen Vertrag eingegangen. Weitere 37 Ziele werden zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt bzw. sie müssen von der Region Hannover oder dem Land Niedersachsen geregelt werden.

[Die Präsentation wird mit dem Protokoll übersandt.]

Bezirksratsherr Geffers betont, dass im Rahmen dieses Bebauungsplans 500 neue Wohneinheiten in gemischter Bebauung für Limmer geschaffen werden, die angesichts des bestehenden Wohnungsbedarfs dringend notwendig sind.

Er stellt fest, dass die Darstellung der Ufergestaltung keine Festsetzung des Bebauungsplans ist und unter Beteiligung des Stadtbezirksrates veränderbar ist. Insbesondere die Führung des Radschnellwegs durch das Erholungsgebiet Uferpark, führt Bezirksratsherr Geffers aus, ist so nicht ohne Konflikte unter den EinwohnerInnen umsetzbar. Eine veränderte Konzeption auf der Basis von bestehenden Vorschlägen der Bürgerinitiative Wasserstadt sei erforderlich.

Bezirksratsherr Machentanz erinnert, dass auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. ein 25 prozentiger Anteil von sozial gefördertem Wohnraum im Bebauungsplan festgeschrieben wurde.

Ein Mitglied der Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer lobt die Verwaltung, die die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung aufgearbeitet hat, eine Beteiligung bei der zukünftigen Grünflächengestaltung sei aber erforderlich, um die Position der Bürgerinitiative einbringen zu können.

Mitglieder des Bezirksrates und solche der Kommission Sanierung Limmer monieren, dass die Bearbeitungszeit zu knapp war, um Drucksachen dieser Größenordnung und Komplexität angemessen zu bearbeiten.

Antrag,
  1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1535 für den 1. Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer mit Begründung zuzustimmen,
  2. die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

STBR 10 Mit den beschlossenen Änderungen: 15 Stimmen dafür,
3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
KOMSanLimmer Mit den beschlossenen Änderungen: 12 Stimmen dafür,
0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 2.2.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1145/2016)

Bezirksratsherr Geffers trägt den gemeinsamen Antrag vor, der eine Regelung für den Bebauungsplan festschreibt, die Wohnungen im Erdgeschoss der mehr als dreigeschossigen Baublöcke verbindlich barrierefrei auszubauen.

Frau Niezel entgegnet, dass die vorgeschlagene Festsetzung eines barrierefreien Erdgeschosses die Baustruktur eines Gebäudes negativ beeinflussen kann. Zudem verfüge diese Art von Gebäuden generell über einen Fahrstuhl, der das gesamte Gebäude barrierefrei erschließbar macht. Eine Regelung mit einem prozentual festzulegenden Anteil an barrierefreien Wohnungen - unabhängig von der Geschosszuordnung – sei daher vorzuziehen.

Antrag,
der Stadtbezirksrat beschließt:

Der Antrag der Stadtverwaltung, dem Entwurf des Bebauungsplans zuzustimmen, wird folgendermaßen geändert:

Dem Antrag wird folgende Ziffer 1 vorangestellt:
„1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1535 für den 1. Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer um folgende textliche Festsetzung zu ergänzen:



„In den Baublöcken, in denen mehr als drei Vollgeschossen festgesetzt sind, müssen Wohnungen im Erdgeschoss barrierefrei (§ 49 Abs. 1 Nieders. Bauordnung) sein."

Ziffer 1 wird Ziffer 2 mit folgender Änderung: Statt „dem Entwurf des Bebauungsplans“ heißt es „dem gem. Ziffer 1 geänderten Entwurf des Bebauungsplans“

Ziffer 2 wird Ziffer 3.

STBR 10 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
KOMSanLimmer 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 2.2.1.1.
Änderungsantrag von Anja Niezel (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1146/2016)

Antrag,
die Kommission Sanierung Limmer beschließt:

Der Antrag der Stadtverwaltung, dem Entwurf des Bebauungsplans zuzustimmen, wird folgendermaßen geändert:

Dem Antrag wird folgende Ziffer 1 vorangestellt:
„1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1535 für den 1. Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer um folgende textliche Festsetzung zu ergänzen:

„In den Baublöcken, in denen mehr als drei Vollgeschosse festgesetzt sind, sollen 25% der Wohnungen barrierefrei (§ 49 Abs. 1 Nieders. Bauordnung) sein."

Ziffer 1 wird Ziffer 2 mit folgender Änderung: Statt „dem Entwurf des Bebauungsplans“ heißt es „dem gem. Ziffer 1 geänderten Entwurf des Bebauungsplans“

Ziffer 2 wird Ziffer 3.

STBR 10 Keine Abstimmung
KOMSanLimmer 1 Stimme dafür, 8 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen - damit abgelehnt


TOP 2.2.2.
Änderungsantrag von Martin Zierke (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1148/2016)

Herr Zierke trägt seinen Änderungsantrag im Einzelnen vor und begründet ihn.

Bezirksratsfrau Schweingel sekundiert, das Gebiet der Wasserstadt sollte der Erholung dienen und eine schnelle Radverbindung erzeuge unnötig Konflikte - sie muss an anderer Stelle realisiert werden.

Herr Brändle widerspricht dieser Auffassung, denn ein Defizit der bisherigen Planungen sei, dass die Verwaltung bisher kein Verkehrskonzept für das Gebiet Wasserstadt vorgelegt hat. Dass der nicht-motorisierte Verkehr auf Fahr- und Fußwegen berücksichtigt und konkretisiert wird, ist zu begrüßen.

Ein Mitglied der Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer merkt an, dass der Radweg verbessert und verbreitert werden muss - ebenso wie der Fußweg. Aber es sollte kein Radschnellweg installiert werden.

Bezirksratsherr Schimke kritisiert, dass bisher kein Verkehrskonzept für die Wasserstadt vorgelegt wurde.

Herr Dr. Schlesier führt aus, dass der vorliegende Gestaltungsentwurf für den Uferpark am Leineverbindungskanal zwar einen Radweg vorsieht, aber keine verbindliche Festlegung für den Bebauungsplan trifft.

Er betont außerdem, dass die Verkehrserschließung der Wasserstadt von der Verwaltung systematisch und planvoll umgesetzt wird. Mobilität und Verkehr wurden bereits in einem der Wasserstadtdialoge behandelt, dabei sind Lösungsmöglichkeiten für eine verträgliche Abwicklung des heutigen und zukünftigen Verkehrs aufgezeigt worden, um die Mobilitätsversorgung der Wasserstadt zu erreichen. Bürgerinnen und Bürger haben sich an der Themenwerkstatt Mobilität beteiligt und wurden durch ein Gutachten zur Verkehrsentwicklung informiert bzw. in der Diskussion von Experten begleitet. Die hier formulierten Ergebnisse blieben aber auf das Gebiet der Wasserstadt begrenzt und gelten nicht für den gesamten Stadtteil Limmer.

Bezirksratsherr Schimke erwidert, dass weder die Ergebnisse eines Workshops mit Bürgerbeteiligung noch die damalige Verkehrsuntersuchung ein verbindliches Verkehrskonzept für ein Arreal mit dieser Bebauungsdichte ersetzen können.


Herr Fleige unterstützt den Änderungsantrag von Herrn Zielke, der Bäume mit Früchten statt heimischer Bäume anpflanzen will. Als Nahrungsmittel seien Bäume für die Menschen stärker erlebbar.

Herr Dr. Schlesier erläutert, dass standortgerechte, heimische Gehölze und Hecken der Lebensraum für den heimischen Artenreichtum sind.


Herr Zierke fordert weiterhin, die in der Drucksache formulierten Einschränkungen zu möglichen Fassadengestaltungen zu streichen.

Bezirksratsherr Geffers ergänzt, dass die festgelegte Gestaltung der Außenwände im Sinne der Drucksache zu unerwünschter Gleichförmigkeit führen wird. Eine informative Rundfahrt in andere Baugebiete habe das bestätigt.

Herr Fleige führt aus, dass die Unterschiedlichkeit der Häuser sich erfahrungsgemäß positiv auf das Befinden und die Geselligkeit der Einwohner auswirken wird. Die Gleichförmigkeit von Siedlungen führte zur Abgrenzung der BewohnerInnen vom übrigen Wohngebiet.

Herr Dr. Schlesier antwortet, dass Farb- und Gestaltungsvorgaben nicht der Vielfalt der Nutzungen entgegenstehen.

Ein Mitglied der Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer merkt an, das die vorliegende Planung der Verwaltung eine große Verbesserung zu früheren Entwürfen darstellt. Die Vorschriften zur Fassadengestaltung sollten aber nicht für das gesamte Wohngebiet gelten, möglicherweise sollten sie ausschließlich auf die historischen Basisstraßen bzw. den alten Gebäudebestand angewandt werden.

Antrag,
dass die Kommission Sanierung Limmer folgende Ergänzungs- / Änderungsanträge für die genannte Drucksache Nr. 1015/2016 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt ) beschließt:

Anlage 2
Seite 11, Absatz 3
Seite 27, Absatz 3
Seite 47 / Anpflanzungen

• Ersetze jeweils sinngemäß "standortgerechter, heimischer Baum"
• durch "Bäume mit für Menschen nutzbaren Früchten (z.B. Apfel, Birne,
Quitte, Mispel, für Menschen essbare Vogelbeere, Baumhasel, Esskastanie,
Kornelkirsche, ...)"

Anlage 2 / Seite 11, Ergänzung zu Absatz 3

• Ergänzungstext: "Dabei ist dem Erhalt von Bäumen und Sträuchern der Vorzug
vor Fällung und Neupflanzung zu geben. Fällungen sind nur in sehr wohl
begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dies gilt besonders für die vorhanden
(Obst-)Bäume und Sträucher am Leineabstiegskanal."

Anlage 2 / Seite 11 - 12 / Letzter Absatz Seite 11

• Ursprungstext: "Die Regelungen bezüglich der Materialität und Farbigkeit der
Außenwände der Gebäude sind hin zum öffentlichen Raum
(Straßenverkehrsflächen, öffentliche Grünflächen und öffentliche Spielplätze)
einheitlich. So sind die “sichtbaren“ und damit das Quartiersbild prägenden
Außenwände ausschließlich mit Klinker im Farbspektrum rot, rotbunt und/oder
rotbraun in zurückhaltender Farbgebung nicht heller entsprechend RAL 3004 und
nicht dunkler als RAL 3009 der Farbreihe Rot sowie nicht heller entsprechend
RAL 8002 (signalbraun) und nicht dunkler als RAL 8012 (rotbraun) der Farbreihe
Braun des Farbregisters RAL 840 HR zulässig. Die übrigen Außenwände sind
ebenfalls mit genannten Klinkern oder mit weißem Putz zu erstellen (§ 18 der
textlichen Festsetzungen)."
• Änderungstext: Diesen Absatz komplett streichen.

Anlage 2 / Seite 13 / Öffentliche Freiflächen / Uferpark / 2. Absatz

• Ursprungstext: "In dieser im 1. Bauabschnitt parallel zum Leineverbindungskanal
verlaufenden Fläche ist geplant, den vorhandenen Radweg zum “schnellen
Radweg“ auszubauen, um eine verbesserte Anbindung an das Zentrum Hannovers
zu gewährleisten und somit den Radverkehrsanteil auf die angestrebten 25%
steigern zu können.."
• Änderungstext: In dieser parallel zum Leineverbindungskanal verlaufenden
Fläche ist geplant, einen kombinierten Rad-/Fußweg (leicht geschwungene
Promenade) anzulegen, so wie sie im Freiraumkonzept der BI Wasserstadt
vom 2016-02-20 (Stand 2016-04-11, Seite 8 -> Anlage) skizziert wird".


Anlage 2 / Seite 48 / Einfriedungen

• Ursprungstext: "Im Plangebiet sind bis auf wenige Ausnahmen als Einfriedungen
nur Hecken aus standortgerechten Laubgehölzen zulässig. Zäune die eine
Durchsicht gewähren sind nur in Verbindung mit der zu verwendenden Hecke
zulässig."
• Änderungstext: Streichung der Worte "aus standortgerechten Laubgehölzen".

STBR 10 vgl. TOPs 2.2.2.1. und 2.2.3.
KOMSanLimmer Es wurde Einzelabstimmung der fünf Änderungen vereinbart:
1.) 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
2.) 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
3.) zurückgezogen
4.) 11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
5.) 7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 2.2.2.1.
Änderungsantrag von Cornelia Schweingel zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1149/2016)

Antrag,
der Stadtbezirksrat beschließt:

Die Festsetzungen der Drucksache Nr. 1015/2016 in Anlage 2 (S.11 -12) sind - wie folgt - zu verändern:

"Es sollte mehr Vielfalt bezüglich Materialität und Farbigkeit der Gestaltung geben.

Vorstellbar ist die einheitliche Verklinkerung an der Basisstraße (die anknüpft an den alten Gebäudebestand).

§ 18 Festsetzung nur für Gebäude an der Basisstraße.

STBR 10 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
KOMSanLimmer vgl. TOP 2.2.2.


TOP 2.2.3.
Änderungsantrag der Fraktion B90/ DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1150/2016)

Antrag,
der Stadtbezirksrat beschließt die folgenden Ergänzungs- / Änderungsanträge für die genannte Drucksache Nr. 1015/2016 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt ):



Anlage 2
Seite 11, Absatz 3
Seite 27, Absatz 3
Seite 47 / Anpflanzungen

• Ersetze jeweils sinngemäß "standortgerechter, heimischer Baum"
• durch "Bäume mit für Menschen nutzbaren Früchten (z.B. Apfel, Birne,
Quitte, Mispel, für Menschen essbare Vogelbeere, Baumhasel, Esskastanie,
Kornelkirsche, ...)"

Anlage 2 / Seite 11, Ergänzung zu Absatz 3

• Ergänzungstext: "Dabei ist dem Erhalt von Bäumen und Sträuchern der Vorzug
vor Fällung und Neupflanzung zu geben. Fällungen sind nur in sehr wohl
begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dies gilt besonders für die vorhanden
(Obst-)Bäume und Sträucher am Leineabstiegskanal."

Anlage 2 / Seite 11 - 12 / Letzter Absatz Seite 11

• Ursprungstext: "Die Regelungen bezüglich der Materialität und Farbigkeit der
Außenwände der Gebäude sind hin zum öffentlichen Raum
(Straßenverkehrsflächen, öffentliche Grünflächen und öffentliche Spielplätze)
einheitlich. So sind die “sichtbaren“ und damit das Quartiersbild prägenden
Außenwände ausschließlich mit Klinker im Farbspektrum rot, rotbunt und/oder
rotbraun in zurückhaltender Farbgebung nicht heller entsprechend RAL 3004 und
nicht dunkler als RAL 3009 der Farbreihe Rot sowie nicht heller entsprechend
RAL 8002 (signalbraun) und nicht dunkler als RAL 8012 (rotbraun) der Farbreihe
Braun des Farbregisters RAL 840 HR zulässig. Die übrigen Außenwände sind
ebenfalls mit genannten Klinkern oder mit weißem Putz zu erstellen (§ 18 der
textlichen Festsetzungen)."
• Änderungstext: "Es sollte mehr Vielfalt bezüglich Materialität und Farbigkeit der Gestaltung geben.
Vorstellbar ist die einheitliche Verklinkerung an der Basisstraße (die anknüpft an den alten Gebäudebestand).
§ 18 Festsetzung nur für Gebäude an der Basisstraße.

Anlage 2 / Seite 13 / Öffentliche Freiflächen / Uferpark / 2. Absatz

• Ursprungstext: "In dieser im 1. Bauabschnitt parallel zum Leineverbindungskanal
verlaufenden Fläche ist geplant, den vorhandenen Radweg zum “schnellen
Radweg“ auszubauen, um eine verbesserte Anbindung an das Zentrum Hannovers
zu gewährleisten und somit den Radverkehrsanteil auf die angestrebten 25%
steigern zu können.."
• Änderungstext: In dieser parallel zum Leineverbindungskanal verlaufenden
Fläche ist geplant, einen kombinierten Rad-/Fußweg (leicht geschwungene
Promenade) anzulegen, so wie sie im Freiraumkonzept der BI Wasserstadt
vom 2016-02-20 (Stand 2016-04-11, Seite 8 -> Anlage) skizziert wird".

Anlage 2 / Seite 48 / Einfriedungen

• Ursprungstext: "Im Plangebiet sind bis auf wenige Ausnahmen als Einfriedungen
nur Hecken aus standortgerechten Laubgehölzen zulässig. Zäune die eine
Durchsicht gewähren sind nur in Verbindung mit der zu verwendenden Hecke
zulässig."

• Änderungstext: Streichung der Worte "aus standortgerechten Laubgehölzen".

STBR 10 Einzelabstimmung der 5 Änderungen (vgl. DS Nr. 15-1148/2016 und 15-1149/2016) vereinbart:
1.) 12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
2.) 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
3.) 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
4.) 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
5.) 6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen - damit abgelehnt

KOMSanLimmer Vgl. TOP 2.2.2.


TOP 2.2.4.
2. Änderungsantrag von Anja Niezel (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1151/2016)

Frau Niezel teilt mit, dass gemeinsam mit der Bürgerinitiative eine Arbeitssitzung stattgefunden habe und eine Liste weiterer Wünsche und Forderungen entstanden sei: Der vorgelegte Änderungsantrag ist das Ergebnis dieser Auseinandersetzung mit den vorliegenden Verwaltungsvorlagen und geht über die bekannten Planungsziele der Bürgerbeteiligung noch hinaus.

Frau Niezel trägt ihren Änderungsantrag im Einzelnen vor und begründet ihn.

Ein Mitglied der Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer schließt sich der beantragten Änderung an, dass andere Dachformen – nicht nur Flachdächer – für die Bebauung zugelassen werden sollen.

Herr Zierke merkt an, dass diese anderen Dächer so zur Sonne ausgerichtet werden müssen, dass Photovoltaikanlagen sinnvoll installiert werden können.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass nur Flachdächer begrünt werden können und sie somit anderen Dacharten vorzuziehen sind.


Herr Dr. Schlesier merkt an, dass die von Frau Niezel beantragte Zulässigkeit von Abweichungen im Fassadenverlauf für die Außenseiten der Baublöcke bereits vorgesehen und in den Festlegungen enthalten ist.

Frau Niezel präzisiert, dass Abweichungen aus der Fassadenlinie (hier um 2 Meter) nur für Balkone etc. zugelassen werden. Andere Veränderungen der Baulinie wurden auf 20 Zentimeter begrenzt.


Bezirksratsherr Schimke stellt fest, dass das erweiterte Spektrum von zugelassenen Heizarten durch den Änderungsantrag spezifiziert werden müsste. In der hier vorgeschlagenen Formulierung könnten auch nicht-ökologische Heizarten eingebaut werden.

Bezirksratsfrau Steingrube ergänzt, dass z.B. Kohleheizungen ausgeschlossen werden müssen.

Ein Mitglied der Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer schlägt vor, die Heizarten durch das Adjektiv ‚nachhaltig‘ zu bestimmen.


Bezirksratsherr Geffers moniert, dass die mit dem Änderungsantrag kritisierten Hausgruppen – also Reihenhäuser – explizit vom Runden Tisch gefordert wurden. Die Verwaltung setzt dieses Ergebnis der Bürgerbeteiligung bloß entsprechend um.

Frau Niezel betont, dass eine Bebauung mit Reihenhäusern grundsätzlich erfolgen könne. Nur eine Ortsbindung auf bestimmte Areale des Baugebiets und die bisher unzulässige Kombination mit anderen Haustypen solle aufgehoben werden. Sie hält es für akzeptabel, einen prozentualen Anteil zu definieren und abzustimmen, der festsetzt, wie viele Reihenhäuser in den jeweiligen Gebieten platziert werden dürfen.

Herr Dr. Schlesier führt aus, dass die Bebauung mit Reihenhäusern zu einer flexibleren Eigentumsstruktur führen soll. Zudem sei die Bauweise ‚Hausgruppen‘ nicht auf Reihenhäuser beschränkt.


Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass einige Änderungsbeschlüsse nicht den Bebauungsplan sondern den unter TOP 2.3 zu verhandelnden städtebaulichen Vertrag betreffen. Die Verwaltung wird diese Unschärfen der Zuordnung in den jeweiligen Anträgen berücksichtigen müssen.

Antrag,
die Sanierungskommission beschließt:

[...]

2. Die Verpflichtung zum ausschließlichen Bau von Flachdächern wir aufgehoben.

3. Die enge Vorgabe des Fassadenverlaufs an den Außenseiten der Blöcke durch die Festlegung von Baulinien statt Baugrenzen wird so modifiziert, dass strukturierende und gestaltende deutliche Vorsprünge der Fassaden, vor allem an den langen Fassadenseiten möglich werden.

4. Bei den Vorgaben zur Ausdehnung und Lage der Tiefgaragen auf den Grundstücken am Uferpark soll darauf geachtet werden, dass auf den Grundstücken Platz bleibt, um im Übergang und in Verlängerung der Uferparkstrukturen auch hohe tiefwurzelnde Bäume anpflanzen zu können.

5. Die Vorgaben zum energetischen Bauen sollen nicht über die Vorgaben der aktuell verschärften ENEV 2014/2016 hinaus gehen.

6. Die Vorgaben zur Art der Beheizung sollen nicht auf auf Fernwärme und andere Kraft-Wärme Koppelungssysteme beschränkt werden, sondern für weitere nachhaltige Heizarten geöffnet werden.

7. Der Zwang zur Vorbereitung aller Dachflächen hinsichtlich Statik und Infrastruktur für Photovoltaik soll aufgehoben werden.

8. Die örtliche Festsetzung der Bauweise 'Hausgruppen' in den 3-geschossigen Gebieten wird durch eine Prozentvorgabe von Hausgruppen ersetzt.

[...]

STBR 10 Vgl. TOP 2.2.5.
KOMSanLimmer Einzelabstimmung der 7 Änderungen (Nrn. 2. bis 8. Nrn. 1. und 9. wurden gestrichen) vereinbart:
2.) 9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
3.) 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
4.) 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
5.) 5 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen
6.) 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
7.) 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen - damit abgelehnt
8.) 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen


TOP 2.2.5.
2. Änderungsantrag von Cornelia Schweingel zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-1152/2016)

Antrag,
der Stadtbezirksrat beschließt:

2. Die Verpflichtung zum ausschließlichen Bau von Flachdächern wir aufgehoben.

3. Die enge Vorgabe des Fassadenverlaufs an den Außenseiten der Blöcke durch die Festlegung von Baulinien statt Baugrenzen wird so modifiziert, dass strukturierende und gestaltende deutliche Vorsprünge der Fassaden, vor allem an den langen Fassadenseiten möglich werden.

4. Bei den Vorgaben zur Ausdehnung und Lage der Tiefgaragen auf den Grundstücken am Uferpark soll darauf geachtet werden, dass auf den Grundstücken Platz bleibt, um im Übergang und in Verlängerung der Uferparkstrukturen auch hohe tiefwurzelnde Bäume anpflanzen zu können.

5. Die Vorgaben zum energetischen Bauen sollen nicht über die Vorgaben der aktuell verschärften ENEV 2014/2016 hinaus gehen.

6. Die Vorgaben zur Art der Beheizung sollen nicht auf auf Fernwärme und andere Kraft-Wärme Koppelungssysteme beschränkt werden, sondern für weitere nachhaltige Heizarten geöffnet werden.

7. [...]

8. Die örtliche Festsetzung der Bauweise 'Hausgruppen' in den 3-geschossigen Gebieten wird durch eine Prozentvorgabe von Hausgruppen ersetzt.




STBR 10 Einzelabstimmung der 6 Änderungen (2. bis 6. 8.) vereinbart:
2.) 4 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen - damit abgelehnt
3.) 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
4.) 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
5.) 1 Stimme dafür, 12 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen - damit abgelehnt
6.) 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
8.) 3 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen - damit abgelehnt

KOMSanLimmer Vgl. TOP 2.2.4.


TOP 2.3.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 1017/2016 mit 2 Anlagen)

Antrag,

dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - mit der Wasserstadt-Limmer GmbH & Co. KG sowie der Wasserstadt-Limmer Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, beide vertreten durch die Wasserstadt-Limmer Verwaltungs-GmbH, geschäftsansässig Anderter Straße 99 D, 30559 Hannover, zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

STBR 10 Mit den beschlossenen Änderungen: 13 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
KOMSanLimmer Mit den beschlossenen Änderungen: 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 2.3.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 15-1153/2016)

Bezirksratsherr Geffers trägt einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Abschaffung von Qualitätsteams vor und begründet ihn.

Bezirksbürgermeister Grube entgegnet, dass es sinnvoll sei, ein Qualitätsteam zur Kontrolle der Bauträger einzusetzen. Allerdings müsste dessen personelle Zusammensetzung auf Bürgervertreter erweitert werden, um die Beschlüsse des Runden Tischs zu gewährleisten.

Frau Niezel kritisiert, dass zu beteiligende Bürgerinnen und Bürger weder die notwendigen Kompetenzen noch einen Kriterienkatalog für die Arbeit in einem Qualitätsteam haben.

Bezirksratsherr Geffers ergänzt, dass der Bebauungsplan ausreichende Maßgaben für die Kontrolle der Bauherren bereithält.



Antrag,
Der Stadtbezirksrat und die Kommission Sanierung Limmer beschließen:

Die geplanten vertraglichen Regelungen für ein sog. Qualitätsteam, für genehmigungsfreie Bauvorhaben und für einen Planungswettbewerb für den Baublock 6.1 werden gestrichen.


STBR 10 8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
KOMSanLimmer 8 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 5 Enthaltungen


TOP 2.3.2.
Änderungsantrag der Fraktion B90/ DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 15-1154/2016)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin trägt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor und begründet ihn.

Bezirksratsherr Machentanz moniert, aufgrund der negativen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt müssten eigentlich 50 Prozent der zu schaffenden Mietwohnungen öffentlich gefördert und entsprechend der Fördervereinbarung vermietet werden.

Bezirksratsfrau Schweingel fragt, ob eine Förderung auch aus Landesmitteln erfolgen könnte.

Frau Klinke antwortet, dass auch ein Landesprogramm zur Mietraumförderung besteht. Verschiedene Förderungen können kumulativ mit einer städtischen Förderung beantragt und eingesetzt werden.

Antrag

Der Bezirksrat und die Kommission Sanierung Limmer beschließen:

1. Bevorzugung von Baugruppen
zu Bauland und Bauvorhaben..., zweiter Unterpunkt, S.2 anstelle des ersten Satzes einzufügen:
Bei der Vermarktung und Vergabe aller im Bebauungsplan Nr. 1535 – Wasserstadt Limmer Ost – befindlichen Baublöcke wird die WLG Baugruppen im Falle von gleichwertigen Kaufangeboten bevorzugt bei der Vergabe und dem Abschluss von Kaufverträgen behandeln und dies auf Verlangen gegenüber der Stadt nachweisen.

2. Mehr geförderter Wohnraum
zu Bauland und Bauvorhaben..., dritter Unterpunkt, S.3 anstelle des ersten Satzes einzufügen:
Es besteht die Verpflichtung für jeweils 30% der WE im Geschosswohnungsbau in allen Baufeldern einen Antrag auf Förderung nach dem städtischen Wohnraumförderprogramm (siehe Ursprungsdrucksache Nr. 1724/2013 zum Förderprogramm und die entsprechenden Fortschreibungen) zu stellen und im Falle der Förderung die geförderten Wohnungen der Fördervereinbarung entsprechend zu errichten und zu vermieten.
Davon sind anteilig zu jeweils einem Drittel WE zu errichten für
a) Wohnungen mit Belegrecht und Einkommensgrenze 100% (niedrige Einkommen), Eingangsmiete zurzeit 5,40 €,
b) Wohnungen bis zur Einkommensgrenze 120% (niedrige bis mittlere Einkommen), Eingangsmiete zurzeit 6,00 € sowie
c) Wohnungen bis zu Einkommensgrenze 160% (mittlere Einkommen), Eingangsmiete zurzeit 6,50 €.
und Anlage 2 zu streichen.

[...]

5. Carsharing erweiterbar machen
zu Verkehr und Erschließung, dritter Unterpunkt, S.7, einzufügen vor letztem Satz:
Drei Jahre nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes sind zehn weitere Stellplätze innerhalb des Vertragsgebietes für die Anmietung durch Car-Sharing-Betreiber zur Verfügung zu stellen, sofern die ersten sieben Stellplätze vollständig für Car-Sharing genutzt werden
.
6. Regionale Energieerzeugung fördern
zu Umweltbelange..., zweiter Unterpunkt, S.8, einzufügen als Absatz f):
Die Dachflächen sind für eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren für eine Anpachtung an Betreiber von Photovoltaikanlagen zu marktüblichen Preisen über einschlägige Portale anzubieten und bei Nachfrage zu verpachten oder selbst in vollem Dachumfang mit begrünten Abstandsflächen im üblichen Abstandsmaß durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu nutzen.

STBR 10 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
KOMSanLimmer 11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 2.3.3.
Änderungsantrag von Martin Zierke (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 15-1155/2016)

Antrag,

dass die Kommission Sanierung Limmer folgende Ergänzungs- / Änderungsanträge für die genannte Drucksache Nr. 1017/2016 ("Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost") beschließt:

Seite 5 / Einzelhandel
• Ursprungstext: "Die Verpflichtungen zu den Wertstoffcontainern werden über Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit zugunsten der Stadt im Grundbuch gesichert."
• Änderungstext: "Die Verpflichtungen zu den Fahrradbügeln und zu den Wertstoffcontainern werden über Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit zugunsten der Stadt im Grundbuch gesichert."

Seite 7 / Car-Sharing und E-Mobilität
• Ursprungstext: "Die WLG ist verpflichtet, in der im Bereich des Lebensmittelvollversorgers (siehe den Baublock 6.1 im Bebauungsplan Nr. 1535) vorgesehene Stellplatzanlage mindestens fünf Stellplätze für eine Anmietung durch Car-Sharing-Betreiber zu marktüblichen Konditionen vorzuhalten. Zwei weitere Plätze sind zudem auf öffentlichen Verkehrsflächen vorzusehen. Soweit innerhalb von 18 Monaten nach Fertigstellung aller Wohneinheiten im Vertragsgebiet aus nicht von der WLG zu vertretenden Gründen kein entsprechender Vertrag zustande kommen sollte, entfällt die Verpflichtung der WLG für den jeweiligen Stellplatz".

• Änderungstext: "Die WLG ist verpflichtet, mindestens fünfzehn Stellplätze (in der im Bereich des Lebensmittelvollversorgers (siehe den Baublock 6.1 im Bebauungsplan Nr. 1535) vorgesehenen Stellplatzanlage oder auf öffentlichen Verkehrsflächen) für eine Anmietung durch Car-Sharing-Betreiber zu marktüblichen Konditionen vorzuhalten. Soweit für jeden einzelnen Stellplatz innerhalb von 18 Monaten nach Fertigstellung aller Wohneinheiten im Vertragsgebiet aus nicht von der WLG zu vertretenden Gründen kein entsprechender Vertrag zustande kommen sollte, entfällt die Verpflichtung der WLG für den jeweiligen Stellplatz".

Seite 7 / Umweltbelange
* Neu: Regenwasserversickerung
• Ergänzungstext: "Soweit möglich, sind Wegebeläge so zu wählen, dass Regenwasser vor Ort schnell versickern kann."

* Neu: Trennung zwischen Trinkwasser und Brauch- bzw. Grauwasser
• Ergänzungstext: "Bei der Wasserversorgung sind Vorkehrungen zu treffen, die (zukünftig) eine Trennung zwischen Trinkwasser und Brauch- bzw. 'Grauwasser' erlauben"

* Neu: Baustoffe
• Ergänzungstext: "Im Vertragsgebiet sind nur ökologische Baustoffe erlaubt. Ausgeschlossen sind z.B. generell PVC oder Hartschäume (z.B. Polystyrol). Hartschäume dürfen generell nur dann gewählt werden, so lange es keine andere Alternative (z.B. Mineralwolle) gibt."

Seite 8 / Wärmeversorgung und allgemeiner Klimaschutz, e)
• Ursprungstext:" ... dass eine Belegung mit Photovoltaikmodulen möglich ist".
Änderungstext: ... dass eine Belegung mit Photovoltaikmodulen oder
Photothermiemodulen möglich ist.

STBR 10 Vgl. TOP 2.3.4.
KOMSanLimmer Einzelabstimmung der 4 Änderungen vereinbart:
1.) 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen - damit abgelehnt
2.) 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen - damit abgelehnt
3.) 1 Stimme dafür, 6 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen
4.) 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen - damit abgelehnt

















TOP 2.3.4.
Änderungsantrag von Norbert Lucas zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost
(Drucks. Nr. 15-1157/2016)

Antrag,
der Stadtbezirksrat beschließt:

die Festsetzungen der Drucksache Nr. 1017/2016 sind - wie folgt - zu verändern:

Seite 8 / Wärmeversorgung und allgemeiner Klimaschutz, e)

• Ursprungstext:" ... dass eine Belegung mit Photovoltaikmodulen möglich ist".
Änderungstext: ... dass eine Belegung mit Photovoltaikmodulen oder
Photothermiemodulen möglich ist.

STBR 10 9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
KOMSanLimmer Vgl. TOP 2.3.3.

Ratsherr Mineur schließt die Sitzung um 21.10 Uhr.







Grube Mingers
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer