Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 16.11.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.11.2015)
Protokoll (erschienen am 20.01.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 07.12.2015

PROTOKOLL

44. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 16. November 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.45 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Moura Dias) (SPD)
(Bezirksratsherr Albrecht) (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
Bezirksratsfrau Dimou (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Engelke (FDP) 18.30 - 20.40 Uhr
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
(Bezirksratsfrau Konopinska) (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsfrau Muschter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.30 - 20.40 Uhr
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD) 20.30 - 22.45 Uhr
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 20.58 Uhr
Bezirksratsherr Sill (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Kniep FB Tiefbau
Herr Ebeling FB Tiefbau
Frau Klinschpahn-Beil FB Jugend und Familie
Frau Krüger FB Jugend und Familie
Herr Gronemann FB Gebäudemanagement
Frau Roth FB Planen u. Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Bezirksratsbetreuung


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. E N T S C H E I D U N G E N

4.1.1.4. Anfrage von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
Bebauung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 15-2369/2015)

4.1.1. Bebauungsplan Nr. 1723 - Steintor,
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2256/2015 mit 3 Anlagen)

4.1.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke (FDP) zu Drucks. Nr. 15-2256/2015: Bebauungsplan Nr. 1723 - Steintor, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2377/2015)

4.1.1.2. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2256/2015:
Bebauung Steintorplatz- Bebauungsplan 1723
(Drucks. Nr. 15-2563/2015)

4.1.1.3. Änderungsantrag der4 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2256/2015; Bebauungsplan 1723 - Steintor
(Drucks. Nr. 15-2561/2015)

4.1.1.3.1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde zur Steintorbebauung

4.1.2. Umbesetzung des Integrationsbeirates Mitte
(Drucks. Nr. 15-2433/2015)

4.2. A N H Ö R U N G E N

4.2.1. Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee
(Drucks. Nr. 1915/2015 mit 1 Anlage)

4.2.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1915/2015: Ausbau der Lavesstraße
(Drucks. Nr. 15-2554/2015)

4.2.2. Ausbau der Willy-Brandt-Allee zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz
(Drucks. Nr. 2014/2015 N1 mit 1 Anlage)

4.2.2.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2014/2015 N1: Ausbau der Willy-Brandt-Allee zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz
(Drucks. Nr. 15-2555/2015)

4.2.2.2. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel zur Drucks. Nr. 2014/2015 Ausbau der Willy-Brandt-Allee
(Drucks. Nr. 15-2374/2015)

4.2.3. Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover
(Drucks. Nr. 2100/2015)

4.2.4. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 2147/2015 mit 1 Anlage)

4.2.5. Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung der Opernhaustiefgarage und Anlieferzone Passerelle
(Drucks. Nr. 2309/2015 mit 1 Anlage)

4.2.6. Historisches Museum Hannover, Dachsanierung
(Drucks. Nr. 2434/2015 mit 3 Anlagen)

4.2.7. Errichtung einer temporären Kindertagesstätte am Standort Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 2437/2015 mit 3 Anlagen)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Interfraktionelle Anträge

5.1.1. Zuwendung an den Deutschen Sportverein Hannover gegr. 1878 e.V.
(Drucks. Nr. 15-2423/2015)

5.1.2. Zuwendung an den Kinderladen Struwwelpeter e.V.
(Drucks. Nr. 15-2424/2015)

6. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. A N T R Ä G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Unbeleuchteter Weg zwischen Gneisenaustraße und Lüerstraße am KWRG
(Drucks. Nr. 15-2426/2015)

8.1.2. Bürgerbeteiligung bei der Planung des Neubaus der Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-2427/2015)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Sanierung der Toiletten im Lister Turm
(Drucks. Nr. 15-2431/2015)

8.3. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN)

8.3.1. Umbenennung des Ernst-August-Platzes
(Drucks. Nr. 15-2370/2015)

8.3.2. Abbiegeregelung für Fahrradfahrer auf der Celler Str. in Richtung Klagesmarkt an der Kreuzung mit der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2371/2015)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Kitaplätze neben dem KWRG
(Drucks. Nr. 15-2428/2015)

9.1.2. Vertretungsreserven in Kindertagesstätten im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2429/2015)

9.1.3. Mangelhafte Radwegmarkierung
(Drucks. Nr. 15-2430/2015)

9.1.4. 2,3 Millionen Euro Haushaltsmittel für die Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 15-2435/2015)

9.1.5. Vergehen gegen die Straßensondernutzungssatzung
(Drucks. Nr. 15-2439/2015)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Konzepte gegen Altersarmut / Würde im Alter in Mitte
(Drucks. Nr. 15-2442/2015)

10. Genehmigung von Protokollen:
- über die Sitzung am 14.09.2015 - öffentlicher Teil-
- über die Sitzung am 12.10.2015 - öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung von Protokollen:
- über die Sitzung am 14.09.2015 - nichtöffentlicher Teil-
- über die Sitzung am 12.10.2015 - nichtöffentlicher Teil-

12. Informationen über Bauvorhaben

13. Verleihung des Bürgerinnen-und Bürgerpreises 2015




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung merkte Bezirksbürgermeister Sandow an, dass die Antwort zu der Anfrage zur Steintorplatzbebauung vor der Beratung der entsprechenden Verwaltungsvorlage beantwortet werde. Der Tagesordnungspunkt 4.2.5. wird von der Verwaltung abgesetzt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Bezirksbürgermeister Sandow verpflichtete Frau Sabine Nebendahl als Bezirksratsfrau. Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die Pflichten und Bestimmungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hin und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.

TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen-und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 19.10 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Ein Einwohner wies auf den Lärm durch die Straßenreinigung im Innenstadtbereich hin. Hier würde aha vor 06.00 Uhr morgens mit der Reinigung beginnen und es stelle sich die Frage, ob das rechtlich zulässig sei. aha solle einen Vertrag mit der Landeshauptstadt haben, der aha verpflichte, zu einem bestimmten Zeitpunkt mit der Reinigung der Innenstadt fertig zu sein. Daher müsse aha vor 06.00 Uhr mit der Reinigung beginnen.
Frau Göttler bestätigte, dass es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Hannover und aha gebe, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Straßen der Innenstadt in einem adäquaten Säuberungszustand zu versetzen. Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit werde noch einmal mit dem zuständigen Fachbereich Kontakt aufgenommen.
Protokollantwort:
Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32. BImSchV- ist der Betrieb von Laubblasgeräten in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten nicht gestattet (§ 7 der 32. BImSchV). Danach dürfen diese Geräte in Wohngebieten (und den weiteren in § 7 Abs. 1 aufgezählten Gebieten) nur werktags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Zum Zwecke der Verkehrssicherungspflicht in den Herbstmonaten dürfen Mitarbeiter vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Laubbläser bereits ab 7.30 Uhr und Mitarbeiter von aha bereits ab 7.00 Uhr in diesen Gebieten einsetzen.
Der genannte Bereich in der Innenstadt (Leinstraße) ist nach Bebauungsplan als Kerngebiet festgesetzt worden und unterliegt somit nicht dem Regelungsbereich der 32. BImSchV. Die Anfrage wurde daher an die Region Hannover als untere Immissionsschutzbehörde weitergeleitet. Diese teilte nun mit, dass in anderen Gebieten, als die im § 7 der 32. BimSchV genannten Wohn- und Sondergebieten, allgemein die Vorgaben der TA-Lärm mit der Einteilung Tag- und Nachtzeit gelten. Generell dürften daher an Werktagen (inkl. samstags) morgens ab 06.00 Uhr Arbeitsgeräte zum Einsatz kommen.
Ergänzend möchten wir noch darauf hinweisen, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, wie auch aha zur Straßenreinigung ebenfalls akkubetriebene Laubblasgeräte einsetzen, welche eine geringere Lärmentwicklung verursachen, als die herkömmlichen Geräte. Wir verweisen insofern auf die Informationsdrucksachen 2841/2014 und 0671/2015.

Ein Einwohner wies darauf hin, dass er und weitere Anwesende zum Bebauungsplan am Steintor gekommen seien und es seien jetzt mehrere Änderungsanträge angekündigt worden. Daher stelle sich die Frage, warum die EinwohnerInnenfragestunde vor dem Punkt stattfinde, ob wohl es später ja noch neue Erkenntnisse gebe.
Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte, dass mit Einverständnis des Gremiums die EinwohnerInnenfragestunde auch zu dem angesprochenen Tagesordnungspunkt wieder für 15 Minuten eröffnet werden könne.
Bezirksratsherr Prokisch meinte, dass die Verwaltungsvorlage das erste Mal auf der Tagesordnung stünde und die Drucksache auch in die Fraktion gezogen werden könne.
Frau Fenske entgegnete, dass die Drucksache in der letzten Sitzung durch eine verkürzte Ladung auf die Tagesordnung genommen worden sei, der Stadtbaurat habe die Drucksache dann vorgestellt. Somit stehe die Drucksache das zweite Mal zur Beratung an und könne nicht in die Fraktionen gezogen werden.
Die Mitglieder des Stadtbezirksrates stimmten zu, die EinwohnerInnenfragestunde für den Tagesordnung zur Steintorbebauung erneut zu öffnen.
Ein Vertreter der Initiative Pro D-Tunnel verlas eine Stellungnahme der Initiative.
Ein weiterer Einwohner kritisierte, dass heute zum Thema Steintorbebauung die Einwohnerinnenfragestunde noch einmal geöffnet werde, aber bei der Diskussion um die D- Linie diese Möglichkeit verwehrt worden sei. Der Einwohner führte aus, dass soweit der Flächennutzungsplan und der Verkehrsentwicklungsplan vom Rat beschlossen sei und alle den D-Tunnel als langfristig freizuhaltende Trasse beinhalten, dem Bebauungsplan nicht zugestimmt werden dürfe.
Bezirksbürgermeister Sandow erwiderte, dass die Debatten um die D-Linie auch im Bereich der Einwohnerfragestunde intensiv geführt worden seien.
Frau Roth erklärte, dass in der letzten Sitzung die Diskussion zur Steintorbebauung sehr intensiv auch mit Stadtbaurat Bodemann geführt worden sei. Man befinde sich derzeit im Verfahrensstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang werde auch die Frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange stattfinden.
Der Vertreter der Initiative Pro D-Tunnel fragte, ob dem Bezirksrat die alternativen Kostenaufstellungen für die Varianten der Tunnelstationen vorliegen.
Ein Anwohner der Celler Straße bezog sich auf den Durchgang Celler Straße /Ludwigstraße und verwies auf die Müllproblematik und auf die riechende WC-Anlage. Hier werde eine Reinigung angeregt. Außerdem stelle sich die Frage, ob nach dem Verkehrschaos 2014 in der Innenstadt jetzt ein Verkehrskonzept zur Entlastung des Verkehrs erstellt worden sei.
Protokollantwort:
Das Toilettenhäuschen ist tatsächlich noch in Betrieb; hat nur leider bis heute weder Wasser- noch Stromanschluss. Dementsprechend ist eine adäquate Reinigung nicht möglich. Nach Auskunft der Stadtentwässerung wird dieses Häuschen jedoch bis Mitte 2016 umfassend saniert und entsprechend mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet. Da es sich um DB -Gelände handelt, kann sich die Stadt der Müllproblematik nicht selbst annehmen, wird aber Gespräche mit der DB führen.
Ein Einwohner kritisierte die geplante Aufpflasterung in der Ständehausstraße. Bezirksratsherr Engelke begrüßte die Aufpflasterungen im Kurvenbereich zur Entschleunigung, bemängelte aber die Aufpflasterung für die gesamte Straße.
Bezirksratsherr Nebendahl wies darauf hin, dass der Bezirksrat den Beschluss zum Ausbau der Ständehausstraße in der letzten Sitzung gefasst habe. Die Aufpflasterung diene auch der Abdichtung der unterliegenden Versorgungseinrichtungen. Die Aufenthaltsqualität für den gesamten Bereich werde erhöht.
Der Vertreter der Initiative führte aus, dass der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Steintorbebauung vielen Bedenken der Anwohner entgegen komme.




TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.1.4.
Anfrage von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel
Bebauung des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 15-2369/2015)

Die Drucksache DS 15-2256/2015 besagt auf Seite 7, dass die Kosten geschätzt wurden. Diese Schätzungen müssen bekannt sein, denn die Drucksache kommt zu dem Schluss, dass mit einem Gewinn für die LHH zu rechnen sei.

Natürlich sind diese Zahlen mit einem Unsicherheitsfaktor versehen, aber, dass der Bürger ganz über diese Kalkulationen im Unklaren gelassen wird, können wir nicht verstehen.
Auch sollte der Bürger wissen, ob die mit einer Unzahl von Problemen und Kosten behaftete Bebauung des Steintorplatzes und der erneute Verkauf städtischen Geländes zur Erweiterung der City nach Westen alternativlos ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Kostenschätzung ergibt sich für das vorgesehen Projekt?

Bitte führen Sie getrennt auf:
Kostenschätzung für Kosten, die nach der internen Kosten- und Leistungsrechnung für dieses Projekt im letzten Jahr für die LHH in der Verwaltung angefallen sind und bis zum Abschluss des Projektes anfallen

Kostenschätzung für von der LHH zu tragenden Kosten, die sich durch externe Beauftragung für Abrisse, Verlegung von Einrichtungen, Neubau von Straßen und Einrichtungen ergeben

2. Wie wird der Kaufpreis bei nur einem Interessenten ermittelt, und mit welchem ungefährem Erlös rechnet die LHH?

3. Warum kauft der Investor oder zwischenzeitlich die LHH nicht den Nordmannblock oder andere Immobilien in dieser Gegend, um Geschäfts- und Wohnraum in der westlichen City zu errichten?

Frau Roth beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Besondere Herausforderungen für die Bebauung liegen in der schwierigen Grundstückssituation aufgrund von Unterbauungen. Eine Bebauung muss diese im Hinblick auf die Statik von Gebäude und Schacht sowie auf Mehrkosten der Gründung berücksichtigen. Darüber hinaus sind umfangreiche Leitungsbauwerke in der Fläche vorhanden, die teilweise verlegt und ggf. gesichert werden müssen. Hierzu gehört neben leistungsstarken Elt-Trassen auch ein angrenzendes Entlastungsbauwerk der Stadtentwässerung.

Die Kosten für Sicherungs- und Verlegungsmaßnahmen wurden überschlägig geschätzt. Insgesamt sind die zu erwartenden Einnahmen für die Grundstücke jedoch höher als die ermittelten Ausgaben für die erforderliche Maßnahme.

Diese Informationen wurden mit dem Hinweis, dass die zu erwartenden Kosten in weiteren Verfahren ermittelt und benannt werden, bereits zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben.

Da es sich um erste Schätzungen handelt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Zahlen genannt werden. Zum Verkauf des Grundstücks wird eine Beschlussdrucksache erstellt. In diesem Zusammenhang und im weiteren Bebauungsplanverfahren werden die Kosten für die Baureifmachung und die davon auf die Stadt entfallenden Anteile konkretisiert.

Zu Frage 2:
Unabhängig von der Anzahl der Interessenten für ein Grundstück schreibt das Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in § 125, „Veräußerung von Vermögen, Zwangsvollstreckung“ vor, dass Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen.

Der volle Wert eines Grundstücks wird ermittelt durch ein Wertgutachten, dass für die Landeshauptstadt vom Bereich Geoninformation erstellt wird. Ausgangspunkt des Wertgutachtens sind in der Regel Vergleichs- oder Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Hannover des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen. Diese Ausgangswerte werden auf Basis normierter Vorschriften wie der Immobilienwertermittlungsverordnung und der Wertermittlungsrichtlinie angepasst an die spezifischen Besonderheiten eines Grundstücks wie zum Beispiel eine besondere Lage, die bauliche Ausnutzung, besondere Belastungen zum Beispiel aus Altlasten oder Rechten Dritter wie Leitungsrechten oder sonstige Besonderheiten wie zum Beispiel notwendigem Gründungsmehraufwand für eine Bebauung.

Zu Frage 3:
Bereits in der Vergangenheit gab es Initiativen zum Erwerb der Immobilien, die jedoch wegen der komplizierten Eigentumsverhältnisse nicht zum Erfolg führten.

Der Nordmannblock wird durch 13 einzelne Gebäudeparzellen gebildet. Zusätzlich ist auch der Innenhof in mehrere Einzelparzellen unterteilt.

Insgesamt gibt es 12 verschiedene Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften, darunter
4 Erbengemeinschaften mit mehreren Mitgliedern und bei zwei Flurstücken gibt es Teileigentum mit mehreren Eigentümern.

Bezirksratsherr Engelke stellte fest, dass gerade bei so exponierten Grundstücken mit mehreren Bewerbern zu rechnen sei und daher stelle sich die Frage, warum hier keine Ausschreibung gemacht worden sei.
Frau Roth antwortete, dass es einen Interessenten gebe und die Antwort, warum es keine Ausschreibung gegeben habe, im weiteren Verfahren beantwortet werde.
Bezirksratsherr Dr. Junghänel führte aus, dass Herr Bodemann gesagt habe, dass die Landeshauptstadt Hannover mit dem Verkauf des Grundstücks einen Gewinn erzielen werde. Wenn eine solche Aussage getroffen werde, habe er eine Kostenschätzung gemacht, die öffentlich zugänglich sein müsse. Also stelle sich die Frage, ob es in der Verwaltung eine Kostenschätzung gebe, die nach internen Kosten- und Leistungsrechnungen durchgeführt wurde.
Frau Roth erwiderte, dass es sich um ein übliches Verfahren handelt, dass die Rahmenbedingungen für die Erschließung und Bebauung eines Grundstücks im Vorfeld geprüft werden. Eine konkrete Stundenabrechnung für die mit dem Projekt beschäftigten Mitarbeiter sei nicht vorgesehen.
Bezirksratsherr Nebendahl hob hervor, dass im Stadtbezirk Mitte viele schwierige Lagen entwickelt worden seien und es stelle sich die Frage, ob es außergewöhnlich sei, dass bei diesem Projekt jetzt noch keine Kosten angegeben werden.
Frau Roth erklärte, dass aus der Antwort zu entnehmen sei, dass man sich im Bereich der Kostenschätzung bewege, eine verlässliche Aussage könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Dies sei ein übliches Verfahren.
Bezirksratsfrau Kupsch erläuterte, dass der Bezirksrat hier eine Entscheidungsbefugnis zuerkannt bekommen habe. Die Vorstellung in der letzten Sitzung habe den Eindruck hinterlassen, dass Herr Stadtbaurat Bodemann mehr wisse, als er dem Stadtbezirksrat mitteile. Es werde nicht begründet, warum hier das Grundstück nicht ausgeschrieben werde und Zahlen werden auch nicht geliefert. Aber der Bezirksrat solle nun eine weit reichende Entscheidung treffen.
Frau Roth erläuterte noch einmal, dass man im Verfahrensstand der frühzeitigen Beteiligung sei. In der Verkaufsdrucksache und beim Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan werden dann selbstverständlich alle konkreten Zahlen vorgelegt. Dies sei das übliche Verfahren.
Bezirksbürgermeister Sandow fragte, ob es in Hannover überhaupt zu empfehlen sei, Grundvermögen zu veräußern und ob bei der Kalkulation die Wertsteigerungen der nächsten Jahre berücksichtigt worden seien.
Bezirksratsfrau Seckin meinte, es sei interessant zu wissen, warum das Grundstück nicht ausgeschrieben worden sei. Frau Roth wies auf die gegebene abgestimmte Verwaltungsantwort hin.

TOP 4.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1723 - Steintor,
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2256/2015 mit 3 Anlagen)

TOP 4.1.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke (FDP) zu Drucks. Nr. 15-2256/2015: Bebauungsplan Nr. 1723 - Steintor, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2377/2015)

Antrag
Änderungen zu beschließen:
1. Die geplante Bebauung des Steintorplatzes wird nicht weiter verfolgt. Stattdessen bleibt der Platz erhalten und soll nicht überplant werden.
2. Der Gänselieselbrunnen wird nicht versetzt.

Bezirksratsherr Engelke begründete den Änderungsantrag und wies darauf hin, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit den EinwohnerInnen die Möglichkeit gegeben werde, etwaige Bedenken zu äußern.
Zu dem vorliegenden Antrag hätten drei Aspekte geführt, nämlich der Klimaschutz, bauplanerische Aspekte hinsichtlich der Aufenthaltsqualität von Stadtplätzen sowie verkehrstechnische Aspekte wie die Aufgabe einer komplett fertigen U-Bahn-Station.
Des Weiteren könne das von Herrn Stadtbaurat Bodemann angekündigte Studentische Wohnen in der Lage preislich überhaupt nicht umgesetzt werden.
Bezirksratsherr Hogh unterstützte den FDP-Antrag im vollem Umfang. (Auf Wunsch von Bezirksratsherrn Hogh wurde bei Genehmigung am 18.01.2016 folgender Beitrag ergänzt: "Bezirksratsherr Hogh führte aus, dass die ökologischen Folgen bezogen auf das Mikroklima durch zu wenig freie Plätze in der Innenstadt nicht vernachlässigt werden dürften. Nach den geplanten Zubau von Marstall, Klagesmarkt und Köbelinger Markt sei festzustellen, dass die Planungen der Verwaltun gauch an die Grenze gingen, was die Ausübung des Demonstrationsrecht betreffe. Es werden auch weiterhin freie Plätze für das Mikroklima, Demonstrationen und zum Aufenthalt benötigt). Alternativ zur angedachten Bebauung sollte die Verwaltung in Betracht ziehen, die anliegende unterwertige Bebauung aufzustocken.




TOP 4.1.1.2.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2256/2015:
Bebauung Steintorplatz- Bebauungsplan 1723
(Drucks. Nr. 15-2563/2015)

Bezirksratsfrau Demir erläuterte den Änderungsantrag. Eine große Aufenthaltsqualität weise der Platz derzeit nicht auf. Deshalb wolle die SPD-Fraktion den südlichen Teil des Platze von der Bebauung frei halten und den verbleibenden Platz aufwerten.

Bezirksratsherr Prokisch monierte, dass keine Ausschreibung stattgefunden. Der FDP-Antrag werde unterstützt und die Verwaltungsvorlage abgelehnt.
Er (Sprecher) sei neugierig auf die Abstimmung bei den vorliegenden Mehrheitsverhältnissen.
Bezirksratsherr Dr. Junghänel führte aus, dass er von der Vorstellung von Herrn Stadtbaurat Bodemann überhaupt nicht begeistert sei. Der Investor sei aus Erfahrungen für die Schaffung von Wohnraum überhaupt nicht geeignet und ob sich Gewerbe an den Standort durchsetze, sei auch zweifelhaft. Die Immobilie Kröpckecenter sei auch lange ein Problemfall gewesen.
Der Stadtbaurat sei auch eine Antwort auf die Abwägung zwischen dem Projekt und der Flüchtlingsproblematik hinsichtlich der Belastung seiner Fachbereiche schuldig geblieben.
Das Projekt gehöre seiner Auffassung nach in die Schublade.
Bezirksbürgermeister Sandow bemerkte, dass sich die Frage des Investors erst gar nicht stelle, wenn das Grundstück nicht veräußert werde.
Bezirksratsfrau Demir schlug eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte vor. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast ergänzte, das Punkt 5 des SPD-Antrages zweigeteilt abgestimmt werden sollte.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:

1. von den beiden geplanten Baufeldern wird lediglich das nördliche Bauvorhaben realisiert;

2. der südliche Teil des Plangebietes wird zu einem Dreiecksplatz aufgewertet, der eine große Grünfläche mit einer guten Beleuchtung vorsieht, eine hohe Aufenthaltsqualität zum Verweilen mit sich bringt Und um welchen herum sich zahlreiche Sitzgelegenheiten befinden, die zum Sitzen, nicht jedoch zum Liegen geeignet sind; dieser Platz wird damit einer Verschattung des Bereiches entgegenwirken und die Sicherheit im gesamten umliegenden Bereich durch eine stärkere soziale Kontrolle erhöhen.
Der Gäselieselbrunnen wird auf dem südlichen teil des Platzes, den angehenden grünen Dreiecksplatz versetzt.

3. Mit einer hinreichenden Zahl an Fahrradbügeln um den Platz herum soll sichergestellt werden, dass sich von diesem Dreiecksplatz aus ein Start-/Zielort für alle Besucherinnen der Innenstadt wird entwickeln können

4. ein Grundstücksverkauf dieser Grundstücke wird nicht vorgenommen, vielmehr wird es im Eigentum der Stadt behalten und zivilrechtlich auf Zeit zur Verfügung gestellt (Erbpacht, Verpachtung oder Vermietung)

5. Entsprechend des erfolgreichen Modells am Klagesmarkt werden in dem zukünftigen Gebäude auf der Nordseite des Steintorplatzes lediglich im Erdgeschoss Einzelhandelsgeschäfte geplant, darüber zu 32 % Sozialwohnungen geschaffen, die als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden; im Übrigen soll bezahlbares Wohnen für Studierende vorgesehen werden.

TOP 4.1.1.3.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2256/2015; Bebauungsplan 1723 - Steintor
(Drucks. Nr. 15-2561/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag und verdeutlichte, dass man sich am Anfang des Verfahrens befinde und nach den Beteiligungen das Thema noch mindestens zweimal im Bezirksrat sei. Dann werden wie es üblich sei, auch Zahlen vorliegen. Fakt sei, dass zu wenig Wohnraum zur Verfügung stehe und die Bürgerinnen und Bürger definitiv in der Innenstadt wohnen wollen. Beim Klagesmarkt seien im Vorfeld ähnliche Bedenken aufgekommen und mit dem jetzigen Bauvorschritt sei auch bei den Kritikern eine Akzeptanz eingetreten. Der Steintorplatz könne doch nicht als Stadtplatz angesehen werden, denn außer vor der Eisdiele würden sich dort keine Menschen aufhalten. Beim Steintorplatz von der Zerstörung eines Refugiums des urbanen Lebens zu sprechen, sei sehr übertrieben.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Antrag wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Investor und der Infra/Üstra Gespräche zu führen, den Hauptzugang der Station Steintor mit vertretbarem Aufwand in die neuen Gebäude zu integrieren. Dafür ist es denkbar die Baukörper entsprechend zu vergrößern.
2. Die Verwaltung stellt durch Baurecht, Nutzungsrecht und ggf. vertraglich sicher, dass keines der beiden Gebäude durch Fehlnutzung zu einer Ausbreitung des „Rotlichtbezirkes“ führt.
3. Die Aufenthaltsqualität im Umfeld der Bebauung, insbesondere im Bereich des Haupteinganges zur Station Steintor soll erheblich verbessert werden.
Bezirksbürgermeister Sandow schlug vor, jetzt die EinwohnerInnenfragestunde zum Thema Steintorbebauung wieder zu eröffnen.

TOP 4.1.1.3.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde zur Steintorbebauung
Ein Einwohner merkte an, dass er nicht verstehe, was ein Neubau auf dem Steintorplatz für die umliegenden Gebäude bewirken könne, was der Gebäudekomplex Anzeiger Hochhaus nicht geschafft habe. Selbst die Drucksache beinhalte, dass einerseits für die Einzelhandelsnutzungen attraktive und qualitativ hochwertige Anbieter gewonnen werden sollen und andererseits eine Ausweitung des Rotlichtviertels vermieden werden soll. Das seien doch absurde Vorstellungen.
Ein weiterer Einwohner stellte fest, dass es auf die Fragen der Abgeordneten wenig Antworten der Verwaltung gegeben habe. Der Einwohner fragte nach einer zeitlichen Prognose hinsichtlich einer Entscheidung des Rates zur Bebauung des Steintorplatzes. Außerdem fragte der Einwohner die Mitglieder des Bezirksrates, ob die Bebauung Thema des Wahlkampfes 2016 werde.
Der Inhaber des Eiscafés auf dem Steintorplatz erklärte, dass im Jahr 2014 ca. 150.000,- € in das Eiscafé investiert worden seien um die Attraktivität zu steigern. Der bestehende Vertrag mit der Stadt laufe bis Dezember 2019 und es stelle sich die Frage, was mit dem Eiscafé und auch mit den Mitarbeitern passieren werde.
Er habe in sein Unternehmen investiert, die Stadt Hannover habe dieses auf dem Platz sei seit 32 Jahren nicht getan. Seit 10 Jahren sprudelt der Gänselieselbrunnen nicht, der Steintorplatz sei nie beendet worden, die Planungen des anwesenden Architekten Storch nicht abschließend umgesetzt. Der Steintorplatz sei von der Stadt einfach wie ein Hinterhof geführt worden.
Ein Einwohner fragte hinsichtlich der Aufenthaltsqualität des Platzes, ob dem Bezirksrat die ursprüngliche Planung des Platzes überhaupt bekannt sei. Der Einwohner umschrieb kurz die Planungen und meinte, er habe die Pläne auch Herrn Stadtbaurat Bodemann zur Verfügung gestellt.
Eine Bebauung für Studentisches Wohnen sei auf Grund des Preises an der Stelle gar nicht umsetzbar und er bezweifle, dass all die geäußerten Bedenken gründlich diskutiert worden seien. Er könne auch die Einschätzung nicht teilen, dass die Geschäfte dann ein Magnet und Anziehungspunkt seien, Freiräume würden Menschen anziehen und nicht Geschäfte.
Frau Roth erwiderte, dass die Stadt hinsichtlich des Vertrages mit Herrn Dall´Asta im Gespräch sei, hier aber dazu keine Ausführungen gemacht werden könnten.
Der Vertreter der Initiative Pro D-Tunnel kritisierte den eingebrachten Antrag der Grünen und die fehlenden Kostenberechnungen. Auch eine Magnetwirkung des Steintorplatzes könne nicht nachvollzogen werden. Auch befürchte er durch die Bebauung eine Aufheizung der Innenstadt.
Bezirksratsherr Nebendahl wies noch einmal darauf hin, dass viele Bedenken im weiteren Verfahren bearbeitet würden und so detaillierte Fragen besser im Bauausschuss zu stellen seien, da dort dann auch der Stadtbaurat anwesend sei.
Bezirksratsherr Hogh bedankte sich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Beiträge, die ihn bei der kritischen Haltung zur Verwaltungsdrucksache bestärkt hätten.
Der Verwaltung könne nur gesagt werden, dass das Eiscafé ein prägender Bestandteil des Platzes sei und hier erwartet werde, dass die Verwaltung Antworten geben könne.
Bezirksratsfrau Seckin gab zu Bedenken, dass Frau Roth hier nur die Antworten aus dem Baudezernat vortragen könne, sie persönlich aber auch enttäuscht davon sei.
Frau Roth versicherte, dass die Stadt an einer Lösung hinsichtlich des Eiscafés interessiert sei und entsprechende Gespräche auch geführt werden. Klar sei aber auch, dass es gute Gründe für eine Bebauung gebe und diese nicht von der Existenz eines Cafés abhängen könne.
Bezirksratsherr Engelke erklärte, dass Herr Stadtbaurat Bodemann das Studentische Wohnen ins Spiel gebracht habe, um rot/grün einzufangen, damit sie der Drucksache zustimmen. Eine Realisierung werde sicher nicht kommen. Auch der Hinweis auf den ersten Schritt des Verfahrens könne nicht unterstrichen werden, da es bereits der erste Schritt in die falsche Richtung sei. Bei allem Verständnis für die anwesende Verwaltung müsse gesagt werden, dass es gute Gründe dafür gebe, den Platz nicht zu bebauen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erinnerte daran, dass auf Grund der vielen Fragen zur Drucksache die Grünen Herrn Stadtbaurat Bodenmann in die letzte Sitzung eingeladen hatten. Wenn seitens der Anwohner oder des Bezirksrates im Vorfeld signalisiert worden sei, dass wieder der Bedarf bestehe, wäre der Stadtbaurat sicherlich auch noch einmal gekommen.
Frau Göttler wies darauf hin, dass Souverän der Stadt der Rat und nicht die Verwaltung sei. Es könne nur empfohlen werden, bei Problemen auch den Kontakt mit den Ratsfraktionen zu suchen.
Bezirksratsherr Hogh meinte, dass für DIE LINKE. das Thema zum Wahlkampfthema werde. In Richtung Verwaltung könne er nur sagen, dass über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der Bezirksrat und nicht der Rat beschließe.





Bezirksbürgermeister Sandow stellte den FDP- Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-2377/2015 zur Abstimmung:

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen: abgelehnt

Bezirksbürgermeister Sandow stellte sodann den SPD- Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-2563/2015 in den einzelnen Punkten zur Abstimmung:

Abstimmung in den einzelnen Punkten Punkt 5 nach Halbsätzen:
Punkt 1: 4 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen = abgelehnt
Punkt 2: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen = abgelehnt
Punkt 3: 5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen = abgelehnt
Punkt 4: 5 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 8 Enthaltungen = angenommen
Punkt 5 (erster Halbsatz): 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen = abgelehnt
Punkt 5 (zweiter Halbsatz): 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen = angenommen

Danach stellte Bezirksbürgermeister Sandow den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Drucks. Nr. 15-2561/2015 in den einzelnen Punkten zur Abstimmung:

Abstimmen in den einzelnen Punkten:
Punkt 1: 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen = abgelehnt
Punkt 2: 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen = angenommen
Punkt 3: 10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen = angenommen

Anschließend ließ Bezirksbürgermeister Sandow über die so geänderte Verwaltungsvorlage Nr. 15-2256/2015 abstimmen:

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes
Nr. 1723 - Steintor - Ausweisung eines Kerngebietes auf zwei Bauflächen
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Frau Fenske wies darauf hin, dass mit der Ablehnung der Verwaltungsvorlage auch die Änderungsanträge hinfällig werden.


TOP 4.1.2.
Umbesetzung des Integrationsbeirates Mitte
(Drucks. Nr. 15-2433/2015)

Antrag,
folgende Besetzung des Integrationsbeirates Mitte festzustellen:

I. Personen mir Migrationshintergrund:

bisher neu:
Frau Natalia Shapovalova Herr Saman Marbina

II. Mitglieder des Stadtbezirksrates:

bisher neu:
Bezirksratsfrau Sinja Münzberg -Jesche Bezirksratsfrau Hülya Demir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (SPD)

III: Multiplikatoren:

bisher neu:
Herr Sinan Sönmez N.N.

Ohne Aussprache mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.

TOP 4.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.2.1.
Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee
(Drucks. Nr. 1915/2015 mit 1 Anlage)

Herr Ebeling stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor.
Bezirksratsfrau Kupsch regte an, dass die Bushaltestelle versetzt werden sollte. Die abbiegenden Autos aus der Dieterichstraße würden beispielsweise direkt auf die Haltestelle zu fahren. Eine Einordnung in den fließenden Verkehr werde dadurch erschwert.
Herr Ebeling erläuterte, dass es keine vorgezogenen Buscaps gebe, es liege keine Verengung der Straße bei den Haltestellen vor. Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Prokisch hinsichtlich der kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 5% erklärte Herr Ebeling, dass auf 50% der Investitionssumme ein entsprechender kalkulatorischer Zinssatz vereinbart werde.

TOP 4.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 1915/2015: Ausbau der Lavesstraße
(Drucks. Nr. 15-2554/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag. Bezirksratsherr Prokisch begrüßte grundsätzlich den Änderungsantrag und erklärte, dass der Verwaltungsvorlage aber auf Grund der Straßenausbaubeitragssatzung nicht zugestimmt werden könne.
Bezirksbürgermeister Sandow bat für seine Fraktion auch um Zustimmung und stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben/Änderungen zugestimmt:
1. Der Schutzstreifen wird durchgängig mindestens 1,5 m (zzgl. Markierungen/Sicherheitsabstände) Breit angelegt, wünschenswert ist eine Breite von 1,75 m
2. Die Lavesstraße wird weiterhin mit Tempo 30 beschildert
3. An der Berliner Allee wird dem Radverkehr die direkte und ampelgesicherte Geradeausfahrt in Richtung Kestnerstraße ermöglicht.
a. Alternativ wird eine direkte und ampelgesicherte Querung über die Berliner Allee in Höhe Gutenberghof/Kestnerstraße für den Radverkehr eingerichtet. Die Zuführung über die Rampe am Gutenberghof wird entsprechend den Erfordernissen ertüchtigt (Breite, Absenkung des Bordsteins etc.)

Einstimmig beschlossen.

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.
Antrag,

1. dem Umbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.200.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2554/2015 mit 11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 4.2.2.
Ausbau der Willy-Brandt-Allee zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz
(Drucks. Nr. 2014/2015 N1 mit 1 Anlage)

Herr Ebeling erläuterte den Ausbau anhand einer Präsentation.
Bezirksratsherr Nebendahl erklärte, dass die Planungen sehr gut seien, aber trotzdem einige Änderungswünsche bestünden.

TOP 4.2.2.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2014/2015 N1: Ausbau der Willy-Brandt-Allee zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz
(Drucks. Nr. 15-2555/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag. Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, wie viele Parkplätze durch die Planung verloren gingen. Frau Kniep antwortete, dass im Moment in der Bestandssituation 50 Stellplätze vorhanden seien, zukünftig gebe es 28 Stellplätze zusätzlich 4 Stellplätze für Behinderte.
Bezirksratsherr Prokisch begrüßte, dass der Ausbau der Willy-Brandt-Allee endlich in Angriff genommen werde. Der rot/grüne Änderungsantrag beinhalte viele vernünftige Verbesserungsvorschläge, nur würden die meisten Punkte in die Zuständigkeit des Bezirksrates Südstadt-Bult fallen. Die CDU-Fraktion sei nicht bereit, in die Kompetenzen des Nachbarbezirks einzugreifen.
Bezirksratsherr Nebendahl erwiderte, dass in Südstadt-Bult ein gleichlautender Antrag eingebracht werde. Außerdem beschließe man die Gesamtdrucksache und könne den Straßenausbau nicht in zwei Seiten unterteilen. Bezirksratsherr Hogh führte aus, dass der Änderungsantrag durchaus schlüssig sei, er (Sprecher) aber nur zustimmen könne, wenn die Verwaltung bestätige, dass ein gleichlautender Antrag für Südstadt-Bult vorliege.
Frau Göttler meinte, dass ein Antrag derzeit nicht vorliege.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Drucksache wird wie folgt geändert:
1. Der Radweg aufseiten des Landesmuseums wird mindestens 2,1m (exkl. Markierungen) breit und mit einer Deckschicht aus (ggf. rötlich eingefärbtem) Asphalt ausgeführt
2. Der Radweg wird höhengleich, ohne Absenkung, über die einmündenden Straßen und Einfahrten geführt
3. Die Planckstraße wird, wie die Langensalzastraße, an der Einmündung zur Willy-Brandt-Allee aufgepflastert, aus Richtung Maschsee kommend wird vom Kurt-Schwitters-Platz eine Furt über die Gneiststraße in die Planckstraße markiert
4. Das direkte Linksabbiegen in Richtung Maschsee wird dem Radverkehr an der Willy-Brandt-Allee/Rudolf-von-Bennigsen-Ufer durch geeignete Umplanungen ermöglicht
5. Die Engstellen des Radweges (bspw. gegenüber dem Sprengelmuseum) auf der Maschpark-Seite werden beseitigt, er wird durchgängig mindestens 2m breit (exkl. Markierungen)
6. Zwischen dem Haupteingang des Landesmuseums und dem Maschpark wird ein gesicherter Überweg eingerichtet, möglichst als Zebrastreifen
7. Es wird geprüft, ob am Haupteingang des Landesmuseums oder gegenüber am Maschpark eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel installiert werden kann. Die Stadt nimmt mit dem Landesmuseum Kontakt auf, ob beiderseits des Haupteinganges ebenfalls Fahrradbügel installiert werden können.
8. Die Fahrbahn des Einmündungsbereiches der Langensalzastraße wird deutlich enger gefasst und die davorliegende Verkehrsinsel wird so hergestellt, dass der Radverkehr aus der Langensalzastraße diese zur Querung der Willy-Brandt-Allee ebenfalls nutzen kann
9. Vor dem Sprengelmuseum sollen, nördlich anschließend an die beiden Behindertenparkplätze, einige S-Fahrradbügel installiert werden. Dafür werden die momentan sehr auf den Gehweg ragenden Fahrradbügel am nördlichen Teil des Kurt-Schwitters-Platzes entfernt
10. Am Knotenpunkt Friedrichswall wird der Radschutzstreifen in rot markiert
11. Es wird geprüft, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Beendigung der Bauphase weiterhin bei 30km/h belassen werden kann
10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 4.2.2.2.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 2014/2015 Ausbau der Willy-Brandt-Allee
(Drucks. Nr. 15-2374/2015)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel erklärte, dass sich sein Änderungsantrag durch den bereits beschlossenen Änderungsantrag erledigt habe.

Antrag
Dem Umbau der Willy-Brandt-Allee wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Der Belag des befahrbaren Fahrradweges wird bituminös ausgeführt.

Erledigt durch Beschluss zu Drucks. Nr. 152555/2015!

Bezirksbürgermeister Sandow stellte die geänderte Verwaltungsvorlage zu Abstimmung;

Antrag,
dem Umbau, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe der Willy-Brandt-Allee zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.450.000 € zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2555/2015 mit 11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 4.2.3.
Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover
(Drucks. Nr. 2100/2015)

Antrag,
zu beschließen,

1. die bestehenden Hauptschulen, Realschulen und die Haupt- und Realschule im Stadtgebiet Hannover bedarfsgerecht in integrierte Systeme zu überführen

und dabei im ersten Schritt zum Schuljahr 2016/17
2. die Hauptschule Pestalozzischule, Eisteichweg 5-7, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),
und
3. die Haupt- und Realschule Heisterbergschule, Tegtmeyerallee 33, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),

umzuwandeln. Beide Schulen können den Haupt- und Realschulabschluss vermitteln.

Ohne Aussprache mit 10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 4.2.4.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 2147/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße rückwirkend zum Tag des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 1693 als Gemeindestraße zuzustimmen.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.





TOP 4.2.5.
Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung der Opernhaustiefgarage und Anlieferzone Passerelle
(Drucks. Nr. 2309/2015 mit 1 Anlage)


Antrag,
dem Baubeginn und der Mittelfreigabe in Höhe von 730.000 € zur Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung der Opernhaustiefgarage, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Abgesetzt

TOP 4.2.6.
Historisches Museum Hannover, Dachsanierung
(Drucks. Nr. 2434/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Dachsanierung
im Historischen Museum Hannover in Höhe von insgesamt 2.240.000 €

und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.2.7.
Errichtung einer temporären Kindertagesstätte am Standort Waterlooplatz
(Drucks. Nr. 2437/2015 mit 3 Anlagen)

Herr Gronemann stellte die Drucksache vor.
Bezirksratsfrau Kupsch bemerkte, dass der Stadtbezirksrat für Kita-Plätze aller Art kämpfe. Sie kenne die Anlage in der Lüerstraße und freue sich, dass diese dann nach Aufgabe des Standorts weiter genutzt werde.
Bezirksratsherr Nebendahl bemängelte, dass die Forderung nach einer Kita bei einer Bebauung wie im Bereich der Sodenstraße abgelehnt und jetzt eine temporäre Lösung auf dem Waterloosplatz geschaffen werde. Der Drucksache werde aber natürlich zugestimmt.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke begrüßte die Einrichtung einer städtischen Kita in Mitte und fragte, wie lange die Einrichtung bestehen solle. Bezirksratsherrn Nebendahl werde zugestimmt, dass auch kleinere Gruppen unbedingt bedient werden müssten.
Bezirksratsfrau Demir bedauerte, dass es sich nur um eine temporäre Einrichtung handelt.
Herr Gronemann erläuterte, dass sich der Platz nicht für eine dauerhafte Bebauung eigne. Die temporäre Lösung sei aus baulicher Sicht für 2-3 Jahre vorgesehen. Für den Stadtbezirk sollen langfristig andere Standorte entwickelt werden.
Frau Klienspahn-Beil führte zu den Bemerkungen von Bezirksratsherrn Nebendahl aus, dass bei den kleinen Gruppen von 10 Kindern eine Außenspielgelände von mindestens 120 m² vorliegen müsse, zusätzlich würden noch Flächen für Stellplätze für Fahrräder und Müll u.ä. benötigt. Dies sei in der Innenstadt schwer zu realisieren. Außerdem müsse eine Elterninitiative als Betreiber gefunden werden. Hier sei die Verwaltung von der Bereitschaft der Eltern abhängig.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast fragte, ob die Sonnenschutzsegel der Kita Lüerstraße mit übernommen werden. Frau Klienspahn-Beil antwortete, dass die Außenspielgeräte komplett mit zum Waterlooplatz gehen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast wies darauf hin, dass an der Lavesallee keine gute Querungsmöglichkeit bestehe und für die nächste Sitzung daher mit einem entsprechenden Initiativantrag gerechnet werden müsse.
Bezirksratsfrau Kupsch erinnerte an den einstimmigen Beschluss des Stadtbezirksrates, eine Kita im Zooviertel in der Zeppelinstraße zu errichten. Herr Gronemann erklärte, dass aus Sicht der Verwaltung das Grundstück auf Grund seiner Größe und des Zuschnitts nicht für die Errichtung einer Kita in Frage gekommen sei. Das Außengelände wäre in den Standards unterschritten worden und das Gebäude hätte zweistöckig errichtet werden müssen. Es hätte maximal eine Zweigruppenkita errichtet werden können, die aber schwer zu betreiben sei.
Auf eine Frage von Bezirksbürgermeister Sandow hinsichtlich des Kaufpreises für die Container erläuterte Herr Gronemann, dass der Kauf der Container nicht angefragt worden sei. Ein Ankauf sei aus Vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Antrag,

1. der Einrichtung von drei Krippengruppen (45 Kinder in Ganztagsbetreuung) und einer Kindergartengruppe (25 Kinder in Ganztagsbetreuung),

2. dem Betrieb dieser Kindertagesstätte in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover inkl. aller erforderlicher Betriebskosten,

3. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 GemHKVO zur Errichtung einer temporären Kindertagesstätte am Waterlooplatz,

4. den Baukosten in Höhe von 1.000.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 140.000 € sowie dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Interfraktionelle Anträge

TOP 5.1.1.
Zuwendung an den Deutschen Sportverein Hannover gegr. 1878 e.V.
(Drucks. Nr. 15-2423/2015)

Antrag
Der Deutsche Sportverein Hannover gegr. 1878 e.V. erhält aus Mitteln des Bezirksrates Mitte eine Zuwendung für die Anschaffung einer Kunstrasenreinigungsmaschine in Höhe von 1.000,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 29.06.2015.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 5.1.2.
Zuwendung an den Kinderladen Struwwelpeter e.V.
(Drucks. Nr. 15-2424/2015)

Antrag
Der Kinderladen Struwwelpeter e.V. erhält aus Mitteln des Bezirksrates Mitte eine Zuwendung für die Anschaffung eines Laptops in Höhe von 389,-€.
Grundlage ist der Antrag vom 08.10.2015.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeister Sandow berichtete über die Sitzung des Kommunalen Präventionsrates, der sich mit der Frage Sicherheit und Integration von Jugendlichen beim Sport befasst habe.
Außerdem habe der Seniorenbeirat eine Ausstellung zum Thema Altersarmut eröffnet.

Der Unterstützerkreis Flüchtlinge habe auf Stadtebene getagt, der Nachbarschaftskreis Mitte habe sich vertreten durch Frau Anne Gast dort vorgestellt.
In der Sophienschule habe es eine Elternratssitzung stattgefunden, die sich mit der Nutzung der Turnhallen durch Flüchtlinge beschäftigt habe.

Frau Roth berichtete über die Wettbewerbsergebnisse zum Hotel am Friedrichswall und zur Wohnbebauung Adolfstraße (siehe Anlage).
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast fragte zum Maritim Hotel, aus welchem Material Fassade und Dach bestehe.
Frau Roth antwortete, dass es sich um eine Natursteinfassade handelt, dass Dach sei massiv, das Material könne jetzt nicht benannt werden.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke wollte wissen, was mit der Tankstelle passiere und wie es mit der Unterbringung von Flüchtlingen weiter gehe.
Frau Roth entgegnete, dass die Tankstelle und die Tiefgarage erhalten bleibe. Bezüglich der Flüchtlingsunterbringung führe die Stadt noch Verhandlungen, daher könne nichts Näheres berichtet werden.
Bezirksratsherr Nebendahl begrüßte, dass viele Forderungen des Stadtbezirksrates, wie den Sozialen Wohnungsbau und die Kindertagesstätte aufgegriffen worden seien. Frau Roth verdeutlichte, dass der Investor immer noch die Möglichkeit der Zahlung habe und die Angelegenheit nicht abschließend entschieden sei. Es habe aber viele Gespräche und eine gute Überzeugungsarbeit gegeben.
Bezirksratsherr Hogh erläuterte, dass auch bei ihm (Sprecher) der Fokus auf der Realisierung der Kindertagesstätte liege.
Bezirksratsherr Nebendahl verdeutlichte, dass bei einer Schaffung von 130 Wohnungen auch unbedingt die Infrastruktur mit errichtet werden müsse.
Bezirksratsfrau Pohler -Franke stellte fest, dass es einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze und nicht auf Wohnungen gebe. Die Stadt sei verpflichtet, den Rechtsanspruch durchzusetzen. Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, wie hoch die Ablöse pro Kind sei.
Frau Roth wies darauf hin, dass man sich derzeit im Wettbewerbsverfahren befinde, hier aber viel weitergehend diskutiert werde. Die Verwaltung sei sich bewusst, dass Kindergarten- und Krabbelplätze benötigt werden. Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, was ein Stellplatz koste. Frau Roth antwortete, dass sich im innerstädtischen Bereich die Kosten auf 12.000,- € belaufen.
Bezirksratsherr Prokisch wollte wissen, wie viele Wohneinheiten bei den anderen 2 Preisträgern geschaffen werden soll und wie groß die Wohnungen seien.
Frau Roth entgegnete, dass diese Frage zu Protokoll beantwortet werde.
Protokollantwort (siehe Anlage).

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Keine Berichtspunkte.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Unbeleuchteter Weg zwischen Gneisenaustraße und Lüerstraße am KWRG
(Drucks. Nr. 15-2426/2015)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag.
Antrag
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
Der Weg zwischen Gneisenaustraße und Lüerstraße von dem einen Spielplatz zum anderen erhält eine Beleuchtung.

Einstimmig beschlossen.

TOP 8.1.2.
Bürgerbeteiligung bei der Planung des Neubaus der Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-2427/2015)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag. Bezirksratsfrau Pohler-Franke fragte, wie Bürger bei der Schulplanung verantwortlich mitplanen sollten. Bezirksratsfrau Demir wollte wissen, wie die Beteiligung gedacht sei. Bezirksratsherr Prokisch erläuterte, dass das Vorhaben den Anwohnern vorgestellt werden sollte und diese dann Anregungen einbringen können.
Frau Göttler führte aus, dass die Beteiligungsforen die Elternvertreter und die das Lehrerkollegium seien. Die Beteiligung von AnwohnerInnen sei eigentlich nicht vorgesehen.
Bezirksratsherr Baathe bemerkte, es sei fraglich, welche Personen mit Anwohner gemeint seien. Bezirksratsherr Prokisch erklärte, dass die Personen gemeint seien, die keine Kinder auf der Schule hätten, aber trotzdem in der Nähe wohnen.
Bezirksratsherr Nebendahl meinte, eine Beteiligung der Schüler wäre denkbar, aber die Anwohnerbeteiligung werde kritisch gesehen. Da noch Beratungsbedarf bestehe, werde die Drucksache in die Fraktion gezogen.

Antrag
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
Beim Neubau der Sophienschule werden die Anwohner von Anfang an in die Planung mit einbezogen werden.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Sanierung der Toiletten im Lister Turm
(Drucks. Nr. 15-2431/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, zeitnah unter Beachtung der Belange der Barrierefreiheit die Sanierung der Toiletten im Stadtteilzentrum Lister Turm in die Wege zu leiten.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN)

TOP 8.3.1.
Umbenennung des Ernst-August-Platzes
(Drucks. Nr. 15-2370/2015)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Prokisch zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Ernst-August-Platz wird umbenannt in Leibnizplatz, an den neuen Straßenschildern wird eine Tafel angebracht, die über die Gründe der Umbenennung informiert.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 8.3.2.
Abbiegeregelung für Fahrradfahrer auf der Celler Str. in Richtung Klagesmarkt an der Kreuzung mit der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-2371/2015)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel zog den Antrag zurück.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für Fahrradfahrer, die auf der Celler Str. in Richtung Klagesmarkt fahren, wird an der Kreuzung mit der Hamburger Allee der Haltestreifen nur auf der linken Seite markiert. Auf der rechten Seite erlaubt ein Abbiegepfeil das Abbiegen nach rechts unabhängig von der Ampelphase. Damit wird eine Regelung wie an der Kreuzung des Altenbekener Damms mit der Hildesheimer Straße ermöglicht.

Zurückgezogen.

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Kitaplätze neben dem KWRG
(Drucks. Nr. 15-2428/2015)

Mit der Begründung, man brauche eine bestimmte Größe des Grundstücks für die Kita, wurden andere potentielle Standorte ausgeschlossen. Mittlerweile sieht es so aus, dass die Verwaltung von falschen Zahlen ausgegangen ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Für wie viele Kinder war die Kita in der Planung vorgesehen und wie ist der aktuelle Stand?

2. Wird die Kita jetzt auf eine integrative Kita umgestellt, weil sonst die Betriebserlaubnis für die bisher angesetzte Größenordnung verloren ginge?

3. Warum wurde ein anderer von uns vorgeschlagener Standort Zeppelinstraße/Seelhorststraße abgelehnt, weil er angeblich für das Zooviertel und die Südstadt zu klein sei? Was hat die Südstadt mit den Kitaplätzen im Zooviertel zu tun?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die temporäre Kita in der Lüerstraße ist als 4-gruppige Einrichtung (2 x Krippe, 2 x Kindergarten) geplant. In dieser Einrichtung können maximal 80 Kinder, davon 30 Krippenkinder und 50 Kindergartenkinder betreut werden.

Zu Frage 2:
Aufgrund der vorliegenden geringen Anmeldungen für den Kindergartenbereich und des hohen Bedarfs an integrativen Plätzen an diesem Standort erfolgte die Umplanung für eine der beiden Kindergartengruppen. Diese Kindergartengruppe wird daher bedarfsgerecht in eine integrative Kindergartengruppe mit insgesamt 18 Kindern umstrukturiert.

Zu Frage 3:
Der vorgeschlagene Standort Zeppelinstraße/Seelhorststraße wurde mit der Entscheidung zum Antrag (Drucksache 1725/2015) abgelehnt, weil das genannte städtische Grundstück aufgrund seiner Größe für die Nutzung als Kindertagesstätte nicht geeignet ist.

TOP 9.1.2.
Vertretungsreserven in Kindertagesstätten im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2429/2015)

Ab dem 01.10.2015 fordert das Land Niedersachsen eine ständige Vertretungsreserve in Kindertagesstätten von gelernten Erziehern und Erzieherinnen, damit der Betrieb der Einrichtungen stets gewährleistet werden kann.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbindliche Vertretungsreserve im Hinblick auf die finanzielle Mehrbelastung der Träger bzw. den dadurch entstehenden Mehraufwand im Bereich Koordinierung der Vertretungen?

2. Gibt es Gespräche mit dem Land Niedersachen, die auf eine Kostenübernahme durch das Land für die geforderte Vertretungsreserve abzielen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

3. Sind der Stadtverwaltung Fälle bekannt, in denen eine Kindertagesstätte im Stadtbezirk Mitte den Betrieb kurzfristig einstellen musste, da nicht genügend Erzieherinnen / Erzieher zur Betreuung der Kinder anwesend waren? Wenn ja, wo und wie oft traten solche Fälle auf?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
In den jeweiligen Finanzierungsformen für die Kindertagesstätten gibt es von der Landeshauptstadt Hannover differenzierte Maßnahmen zur Finanzierung des Vertretungsbedarfes.
Für die Einrichtungen, die nach den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen gefördert werden, steht ein Vertretungskräfte-Pool bei der KILA Inni Hannover e.V. zur Verfügung.
Die verbandlichen Kindertagesstätten, die es im Wesentlichen beim Caritas Verband und dem Ev. Stadtkirchenverband gibt, erhalten aufgrund der geschlossenen Verträge eine Pauschale für Vertretungskräfte.
Bei der Förderung nach der Richtlinie des Betriebskostenersatz (städtische Kindertagesstätten in Trägerschaft von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege) gibt es auf Antrag bei Krankheit für die ersten sechs Wochen eine Finanzierung für die Vertretungskräfte.

Zur Regelung der Vertretungskosten für Fortbildung und Urlaub, soweit noch nicht abgedeckt, führt die Verwaltung zurzeit Gespräche mit den Trägern von Kindertagesstätten.

Zu Frage 2:
Der Niedersächsische Städtetag hat diese Gespräche geführt. Das Land hat eine Kostenbeteiligung an den Kosten für Vertretungskräfte mit dem Hinweis auf die nicht greifende Konexität abgelehnt.

Zu Frage 3:
Dies ist der Verwaltung nicht bekannt, die jeweiligen Träger müssen solche Tatsachen nicht melden. Die Entscheidung muss der jeweilige Träger der Kindertagestätten treffen, da er die Aufsichtspflicht sicherstellen muss.

TOP 9.1.3.
Mangelhafte Radwegmarkierung
(Drucks. Nr. 15-2430/2015)

Trotz des Hinweises aus dem Bezirksrat im vergangenen Jahr hat die Verwaltung die Radwegmarkierung vor „Kursana“ noch immer nicht erneuert. Da die Situation auf dem Gehweg nicht eindeutig geklärt ist, kommt es dort immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Warum ist hier bis heute nichts geschehen?

2.) Wäre es hier nicht besser den Radweg auf die Straße zu verlegen?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Zeppelinstraße liegt in einer Tempo-30-Zone. Es gibt dort keinen Radweg, nur einen Gehweg, der für Rad Fahrende freigegeben ist. Eine Markierung ist dort nicht erforderlich und wäre sogar falsch.

Zu Frage 2:
In Tempo-30-Zonen ist das Radfahren auf der Fahrbahn der Regelfall. Auch in der Zeppelinstraße ist dieses so. Siehe auch Antwort zu Nr. 1.

TOP 9.1.4.
2,3 Millionen Euro Haushaltsmittel für die Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 15-2435/2015)

Zur Haushaltsplanberatung des Bezirksrats Mitte hatte die CDU zwei Fragen zum
Teil III: Investitionsprogramm, Teilhaushalt 61 – Planen und Stadtentwicklung
Investitionsmaßnahme: 51106007, Stadtumbau West, Calenberger Neustadt gestellt.

Wenn eine derartige Summe von über 2 Millionen € in den Haushalt eingestellt wird, sollte die Verwaltung auch wissen, wofür das Geld gedacht ist. Da wir aber keine Antwort auf diese unsere Frage erhalten haben,
fragen wir noch einmal nach:

Was genau hat die Verwaltung mit den eingesetzten Mitteln von mehr als 2.000.000 € vor?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Entsprechend der bereits beantworteten Haushaltsanfrage, sind die benannten 2 Mio. € in die Mittelfristige Finanzplanung (Mifrifi) für die Jahre 2017 ff als Komplementärfinanzierung für den möglichen Einsatz von Städtebaufördermittel in der Calenberger Neustadt eingesetzt. Dies ist erforderlich, um dem zuständigen Landesministerium zu belegen, dass, wenn das Gebiet aufgenommen wird, auch im Kommunalhaushalt die Mittel zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Stadt stellt immer einen 3/3 Ansatz im kommunalen Haushalt dar, wovon dann 2/3 von Bund und Land als Fördermittel an die Kommune (zurück)fließen. Wenn ein Gebiet aufgenommen ist, gibt das Land alljährlich im laufenden Haushaltsjahr die auszureichenden Fördermittel gebietsweise in Finanztranchen bekannt, die von der Beantragung abweichen können. Solange ein Gebiet nicht aufgenommen wird, aber die Beantragung weiter von der Stadt verfolgt wird, verschiebt sich der Haushaltsansatz in der Mifrifi immer um ein Jahr. Ein konkreter Haushaltsansatz ist daher nur bisher im Haushaltsjahr 2016 in der Höhe von 128 T€ für die Vorbereitung eines Starterprojektes (z.B. Spielplatzerneuerung) eingesetzt.
In der konkreten Haushaltsplanung, die jeweils für das kommende Jahr erstellt wird, werden die Mittel, die nicht in dem jeweiligen Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden, für andere investive Maßnahmen eingesetzt.

TOP 9.1.5.
Vergehen gegen die Straßensondernutzungssatzung
(Drucks. Nr. 15-2439/2015)

Nachdem die Verwaltung die Neufassung der Straßensondernutzungssatzung trotz diverser Kritikpunkte durchgesetzt hatte, scheint sie seit längerem kein Interesse mehr daran zu haben diese auch durchzusetzen. Obwohl bereits im Juli eine Anfrage zu Verstößen in der Goethestraße erfolgte, hat sich die Situation noch weiter verschlimmert (siehe Fotos Anlage). Permanent kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern, da der gesamte Bürger-steig von einzelnen Geschäftsleuten mit ihren Waren blockiert wird. Anscheinend gibt es doch Freibriefe für einzelne Personengruppen. Wenn man in der Leinstraße falsch parkt, gibt es jeden Werktag mindestens ein Knöllchen. Hier schaut die Verwaltung anscheinend bewusst weg.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum hat die Verwaltung trotz der Anfrage im Bezirksrat bisher nicht reagiert?
2. Wann gedenkt die Verwaltung gegen diese Verstöße vorzugehen?
3. Wie hoch sind mögliche Strafen bei derartigen Verstößen?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Verwaltung hat im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen vor Ort durchgeführt. Aufgrund der vorliegenden Anfrage wurde eine umgehende Kontrolle vor Ort durchgeführt. Diese ergab eine unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Die Geschäftsbetreiber wurden über die Sach- und Rechtslage vor Ort belehrt und es wurde ein sofortiger Rückbau veranlasst.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung wird zeitnah sowie darüber hinaus im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen und bei neuerlicher konkreter Feststellung die unzulässige Nutzung des öffentlichen Straßenraums als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen.

Zu Frage 3:
Nach § 18 Abs. 1 NStrG ist die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus Sondernutzung, die der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast bedarf. Nach § 61 Abs. 1 Ziff. 1 NStrG handelt ordnungswidrig, wer eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus ohne Erlaubnis benutzt. Der Gesetzgeber hat dafür eine Höchstgeldbuße von 1.000,00 € festgesetzt. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Fachbereich Öffentliche Ordnung zuständig.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Konzepte gegen Altersarmut / Würde im Alter in Mitte
(Drucks. Nr. 15-2442/2015)

In den letzten Jahren hat die Anzahl von Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, im Zuge der Rentenkürzungen nach dem SGB VI bundesweit deutlich zugenommen.

Ein wesentlicher Faktor, dass ältere Menschen nicht einmal mit Sozialleistungen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, liegt darin, dass viele ältere Mitmenschen aus Scham bzw. Unkenntnis selbst dann keine Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bzw. kein Wohngeld beantragen, wenn sie einen Anspruch darauf haben.

Nach den Erkenntnissen der Landeshauptstadt selbst nehmen durchschnittlich 68 % der Mitmenschen die Rechtsansprüche, die sie nach dem Gesetz haben, nicht wahr, auch für den Stadtbezirk Mitte ist von dieser Quote der Nichtinanspruchnahme auszugehen.

In der Antwort zu dem Antrag 15-0522/2015 für den Stadtbezirk Mitte sieht die Fachverwaltung einen Handlungsbedarf dennoch für nicht gegeben an und verweist sehr schlicht auf die Möglichkeit, insbesondere auch die vorhandenen Möglichkeiten des Internets wahrzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit sind von der Landeshauptstadt Hannover Konzepte entwickelt worden, um diejenigen hilfebedürftigen Mitmenschen zu unterstützen, die trotz bestehender Rechtsansprüche sich bisher nicht getraut haben, einen Antrag zu stellen?
2. Unter welcher Rufnummer sind freundliche AnsprechpartnerInnen der Stadt Hannover zur mündlichen Antragstellung (nach § 41 SGB XII bzw. nach dem WohnGG) und für die Beratung für die gesamte Dauer der Öffnungszeiten erreichbar?
3. Inwieweit wird zumindest im Stadtbezirk Mitte sichergestellt, dass alle älteren Mitmenschen postalisch darüber informiert werden, dass sowohl für Wohngeld als auch für Grundsicherungsleistungen zunächst eine schlichte mündliche Antragstellung ausreichend ist und für das spätere Ausfüllen der Antragsvordrucke hilfsbereite AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Fachbereich Senioren hat im Kommunalen Seniorenservice (KSH) bereits an verschiedenen Stellen Erfahrung in der Unterstützung hilfebedürftiger älterer Menschen gesammelt. Neben Menschen, die in einer Verwahrlosungssituation leben, werden vom KSH ältere Menschen unterstützt, die isoliert und einsam leben und häufig nicht wissen, welche Leistungsansprüche sie haben und wo sie diese geltend machen können. Die Erfahrung zeigt, dass sich ältere Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder in Altersarmut leben, vor allem von den Menschen unterstützen lassen, denen sie vertrauen und die sie gut kennen. Das sind neben Angehörigen und Freunden meist langjährige Nachbarn, die sich um die Belange älterer Menschen kümmern.
Die Stadt Hannover arbeitet in unterschiedlichen Fachbereichen mit Konzepten zur Quartiersentwicklung, die im Fachbereich Senioren mit der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung auch auf den Auf- und Ausbau lebendiger Nachbarschaften zielen. Nachbarschaftliche Strukturen sind geeignet, Menschen in unterschiedlichen Hilfesituationen zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Dies gilt heute umso mehr als die Familienstrukturen sich verändert haben und Kinder oftmals nicht mehr mit den Eltern am gleichen Ort wohnen.
Vor allem Menschen, die in einer verdeckten Armutssituation leben, machen häufig ihre Ansprüche auf Grundsicherung und Wohngeld und andere existenzsichernde Leistungsarten nicht geltend, sondern verzichten oftmals aus Gründen der Scham darauf, sich bei öffentlichen Stellen zu informieren oder Ansprüche geltend zu machen. Bei nur geringem Ertrag wird meist von vornherein auf den Aufwand einer Antragstellung verzichtet. Häufig wird auch von einer Antragstellung abgesehen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Angehörige als potenzielle Unterhaltspflichtige herangezogen werden.
Verdeckte Armut geht mit fehlendem Wissen über entsprechende Leistungsansprüche einher, aber weitaus häufiger wird sie von Schamgefühlen begleitet. Diese Gefühle werden meist nicht mit Öffentlichkeitsarbeit oder durch bloße Information abgebaut. Dahinter verbergen sich oftmals Haltungen, die ein auch nur vermutetes „Zur-Last-Fallen“ bei Angehörigen nicht dulden.
Als Konzepte, die hilfebedürftige Menschen unterstützen, einen Antrag zu stellen, dienen alle Konzepte, die dafür Sorge tragen, dass Menschen ohne explizit auf ihre Armut angesprochen zu werden, es ermöglichen, informell beraten und informiert zu werden sowie Hilfe zur Selbsthilfe anbieten – z. B. alter(n)sgerechte Quartiersentwicklung, integrierte Handlungskonzepte im Rahmen vom Soziale Stadt Programm, Gemeinwesenarbeit, Koordinierungskreis für ein selbstbestimmtes Leben in Dissozialität, Netzwerk Demenz aktiv.
Besonders geeignet sind Maßnahmen im Rahmen von Quartiersentwicklung, bei denen sich Menschen aus der Nachbarschaft begegnen und ins Gespräch kommen. Hier kann sich jeder ungeniert an Diskussionen beteiligen und Informationen aufnehmen.
Hinzu kommt, dass im Kommunalen Seniorenservice seit vielen Jahren eine aufsuchende Sozialarbeit existiert, die hilfebedürftige ältere Menschen zu Hause unterstützt. Wichtig sind in diesem Zusammenhang vor allem die Formularlotsen, die sowohl bei der Auswahl als auch beim Ausfüllen von Formularen ältere Menschen zu Hause unterstützen.
Zu Frage 2:
Für etwaige AntragsstellerInnen von Grundsicherungsleistungen und für Wohngeldanträge steht die individuelle Beratung der AntragstellerInnen nach wie vor im Vordergrund.

Allgemeine Informationen über Anspruchsvoraussetzungen sowohl zur Grundsicherung als auch zum Wohngeld sowie Öffnungszeiten und Kontaktdaten sind als Information im Internet unter www.hannover.de verfügbar.
Die Wohngeldstelle Hannover ist unter der zentralen Rufnummer 168 2001 erreichbar.
Des Weiteren stehen im Fachbereich Senioren AnsprechpartnerInnen zu den genannten Beratungsfeldern in den Senioren- und Pflegestützpunkten der Stadt Hannover (vgl. anl. Flyer), am Seniorentelefon unter der Tel. Nr.: 1684 2345 oder in der Krisenintervention, die ebenfalls über das Seniorentelefon zu erreichen ist, zur Verfügung.
Die zuständigen VerwaltungsmitarbeiterInnen sind geschult und geben freundlich und hilfsbereit Hilfestellung, wenn Menschen die Anträge nicht verstehen oder Nachfragen haben.

Zu Frage 3:
Weder für den Stadtbezirk Mitte noch für das restliche Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover kann sichergestellt werden, dass alle älteren Mitmenschen postalisch darüber informiert werden, dass sowohl für Wohngeld als auch für Grundsicherungsleistungen zunächst eine schlichte mündliche Antragstellung ausreichend ist und für das spätere Ausfüllen der Antragsvordrucke hilfsbereite Ansprechpartner allen zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich ist der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 Abs. 1 SGB XII nicht an eine besondere Form gebunden, so dass eine mündliche Antragstellung ausreichend ist. Die Leistungsträger sind aber andererseits gem. § 16 Abs. 3 SGB I verpflichtet darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. Dafür bedienen wir uns der entsprechenden Formanträge.

Wohngeld kann nicht mündlich beantragt werden. Es kann jedoch formlos beantragt werden und dann folgt ein Formverfahren.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung des Bezirksratsantrags (DS 15-0522/2015) - Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte vom 13.04.2015 - Bezug genommen, mit der auszugsweise wie folgt geantwortet wurde:

Die Information über möglicherweise bestehende ergänzende Rechtsansprüche auf Wohngeld nach dem WOG, bzw. auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ist für Menschen, die das Renteneintrittsalter überschritten haben, sicherlich wichtig.
Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die Region unter Kostenträgerschaft des Bundes (Bundesauftragsverwaltung). In Sachen Information ist der Bund hier sehr aktiv, so dass Publikationen und Infobroschüren des Bundes zur Sozialhilfe und Grundsicherung genutzt werden können. Diese sind auch im Internet verfügbar.
Auch die Deutsche Rentenversicherung informiert über die Voraussetzungen und Ansprüche; so werden Rentner mit dem Rentenbescheid über die Grundsicherung informiert. Bei Renten bis zurzeit 773 € liegt dem Bescheid auch bereits ein Antragsformular bei. Auch diese Informationen sind im Internet verfügbar.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies der richtige Weg potenzielle Anspruchsberechtigte zu informieren. Von einer flächendeckenden Information (insbesondere über die Form von Antragstellungen) seitens der Stadtverwaltung wird daher abgesehen.

Für Ende November 2016 ist eine Presseerklärung in Vorbereitung, um die Bevölkerung auf die Wohngeldnovelle und –erhöhung hinzuweisen.
Ebenso wurde der Kontakt zu großen Vermietern, dem Mieterbund, dem Mieterladen e. V. und dem SoVD Hannover gesucht und dort Information und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Wohngelderhöhung anzubieten. Hinzu kommen und kamen Kontakte zu Beratungsstellen in Hannover wie z. B. AWO, Diakonie, jüdische Gemeinde, Studentenwerk etc.

Anliegen der Verwaltung ist es, die Bevölkerung über die Wohngelderhöhung zu informieren und auch die Personenkreise anzusprechen, die bisher von der Beantragung von Sozialleistungen aus falsch verstandener Scham Abstand genommen haben.

Der Fachbereich Soziales erarbeitet z.Zt. eine neue Internetpräsenz zur Neufassung des Wohngeldgesetzes (WOG) 2016 und legt neue Flyer auf. Hier werden dann auch gezielt Rechenbeispiele einfließen, um gerade Rentenbezieher zur Beantragung von WOG zu ermutigen.

Aus Sicht der Verwaltung wird sich für einige Rentnerhaushalte, die bisher von Beantragung von SGB XII Leistungen Abstand genommen haben, eine Berechtigung für Wohngeld ergeben. Hier wird eine geringere Schamgrenze vermutet als dies bei Beantragung von SGB XII Leistungen der Fall wäre. Allerdings ist hier eine Quantifizierung nicht möglich.

Hinzu kommt, dass die Fachbereiche Soziales und Senioren eine Informationsreihe mit Flyern und Plakaten sowie Veranstaltungen in allen 13 Stadtbezirken für 2016 angedacht haben. Außerdem werden über die stadtbezirklichen Netzwerke im Kommunalen Seniorenservice und über weitere Netzwerke die Informationen zur Neufassung des WOG weitergeleitet, um hier eine größtmögliche Wirkung im Sinne potenzieller Kunden zu erzielen.

TOP 10.
Genehmigung von Protokollen:
- über die Sitzung am 14.09.2015 - öffentlicher Teil-
- über die Sitzung am 12.10.2015 - öffentlicher Teil-
Das Protokoll vom 14.09.2015 wurde einstimmig genehmigt, das Protokoll vom 12.10.2015 mit 2 Enthaltungen.

Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.40 Uhr.

Für das Protokoll



Michael Sandow Britta Fenske
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)