Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 12.10.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.10.2015)
1. Nachtrag (erschienen am 08.10.2015)
Protokoll (erschienen am 18.11.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01- Datum 06.11.2015

PROTOKOLL

43. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag,
12. Oktober 2015, Rathaus, Hodlersaal,
Trammplatz 2, 30159 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 23.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Afonso Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU) 19.05 - 23.05 Uhr
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
(Bezirksratsfrau Dimou) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Engelke (FDP) 18.30 - 22.17 Uhr
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
(Bezirksratsfrau Konopinska) (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU) 18.30 - 22.25 Uhr
(Bezirksratsfrau Muschter) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.30 - 21.35 Uhr
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 22.40 Uhr
Bezirksratsherr Sill (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Herr Stadtbaurat Bodemann Dez. VI
Herr Ebeling FB Tiefbau
Frau Kniep FB Tiefbau
Herr Flohr FB Wirtschaft
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Herr Zunft FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Fenske Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3.9. Bebauungsplan Nr. 1723 - Steintor,
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2256/2015 mit 3 Anlagen)

8.1.3. bezahlbarer Wohnraum in Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1875/2015)

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Ausbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße und Deckenabdichtung der Anlieferungszone Center am Kröpcke
(Drucks. Nr. 1757/2015 mit 2 Anlagen)

3.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu Drucks. Nr. 1757/2015: Ausbau der Ständehausstraße
(Drucks. Nr. 15-2276/2015)

3.1.2. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke (FDP) zu Drucks. Nr. 1757/2015: Ausbau der Ständehausstraße
(Drucks. Nr. 15-2278/2015)

3.2. Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 1816/2015 mit 7 Anlagen)

3.2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1816/2015:
Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 15-2037/2015)

3.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
- Sodenstraße 3 -Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1867/2015 mit 3 Anlagen)

3.3.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798- Sodenstraße -Sozialwohnungen und Kinderbetreuung Sodenstraße 3
(Drucks. Nr. 15-2038/2015)

3.3.2. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1798 -Sodenstraße 3-
(Drucks. Nr. 15-2039/2015)

3.3.2.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1798 -Sodenstraße 3-
(Drucks. Nr. 15-2039/2015 N1)

3.3.3. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN) zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebaungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
(Drucks. Nr. 15-2040/2015)

3.4. Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee
(Drucks. Nr. 1915/2015 mit 1 Anlage)

3.5. Ausbau der Willy-Brandt-Allee zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz
(Drucks. Nr. 2014/2015 mit 1 Anlage)

3.6. Einziehung zweier Teilflächen in der Straße "Karmarschstraße"
(Drucks. Nr. 2017/2015 mit 1 Anlage)

3.7. Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover
(Drucks. Nr. 2100/2015)

3.8. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 2147/2015 mit 1 Anlage)

3.10. Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2016

3.10.1. Haushaltssatzung 2016
(Drucks. Nr. 1718/2015 mit 3 Anlagen)

3.10.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1718/2015 (Haushaltsplanentwurf 2016 –
Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2016/ Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 15-2279/2015)

3.10.1.2. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte zum Haushaltsplanentwurf 2016
(Drucks. Nr. 15-2285/2015)

3.10.2. Haushaltsplan 2016 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1720/2015 mit 1 Anlage)

3.11. Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+)
(Drucks. Nr. 1810/2015)

3.11.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1810/2015:
Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+)
(Drucks. Nr. 15-2280/2015)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Interfraktioneller Antrag



4.1.1. Einladung in die Theaterwerkstatt
(Drucks. Nr. 15-2170/2015)

5. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

5.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Mehrsprachiger Nachhilfeunterricht"
(Drucks. Nr. 15-2169/2015)

6. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Pilotprojekt Ampelgriffe
(Drucks. Nr. 15-1813/2015)

8.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1813/2015: Pilotprojekt Ampelgriffe
(Drucks. Nr. 15-2277/2015)

8.1.2. Änderung der Verkehrsführung am Bahnhofsvorplatz
(Drucks. Nr. 15-1834/2015)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Fehlende Fahrradständer an der Außenstelle Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-2150/2015)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Ampelschaltungen in verkehrsarmen Zeiten
(Drucks. Nr. 15-2151/2015)

9.1.2. Verschmutzung im Umfeld des Schulhofes in der Lüerstraße
(Drucks. Nr. 15-2152/2015)

9.1.3. Gefahr von Elektrosmog durch neues Trafohaus in der Lüerstraße
(Drucks. Nr. 15-2153/2015)

9.2. von Bezirksratsherrn Dr. Jürgen Junghänel


9.2.1. Kanu-Nutzung auf der innerstädtischen Leine
(Drucks. Nr. 15-2168/2015)



10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.09.2015
-öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Informationen über Bauvorhaben

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.09.2015 -nichtöffentlicher Teil-


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Drucksache zur Bebauung des Steintors wird nach der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde behandelt, der Antrag zu TOP 8.1.3. vor die sonstigen Verwaltungsvorlagen gezogen. Bezirksratsherr Nebendahl zog die Tagesordnungspunkte 3.4. und 3.5. in die Fraktion, Bezirksratsfrau Demir die Tagesordnungspunkte 3.7. und 3.8. Der Tagesordnungspunkt 11 sowie die Tagesordnungspunkte 10 und 12 (Protokolle) werden abgesetzt.

Die Tagesordnung wurde bei 1 Enthaltung genehmigt.

Bezirksratsherr Engelke fragte, warum die Tagesordnung wegen Dringlichkeit um den Bebauungsplan Steintor erweitert worden sei, obwohl das Projekt jahrelang auf Eis gelegen habe. Herr Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass gerade dies ein Argument sei, das Verfahren in Gang zu bringen. Die Drucksache werde heute eingebracht, da ein Investoreninteresse vorliege und der Rat bereits im Jahr 2009 einen Aufstellungsbeschluss zur baulichen Entwicklung des Steintorplatzes gefasst habe.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.45 Uhr bis 19.30 Uhr durchgeführt.
Folgende Punkte wurden angesprochen:
Ein Vertreter der Initiative Pro-D-Tunnel e.V. verlas eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Steintor (siehe Anlage 1) mit den darin enthaltenen Fragen.
Herr Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass in der Stellungnahme von sechsgeschossigen Hochhäusern gesprochen werde,ein sechsgeschossiges Haus sei aber kein Hochhaus. Außerdem werde ausgeführt, dass es ein Widerspruch sei, wenn eine oberirdische Trassenführung keine U-Bahn benötige, dies könne nicht nachvollzogen werden. Wenn eine Stadtbahn oberirdisch geführt werde, benötige man keine U-Bahn-Stationen. Weiterhin habe Herr Freiwald in der letzten Sitzung des Bauausschusses sehr klar gesagt, dass der im Ansatz gebaute Tunnel bzw. die Haltestelle am Steintor schon heute nicht mehr den technischen Ansprüchen einer Haltestelle entsprechen würde. Insofern würde man ohnehin den vorhandenen Tunnelansatz nicht mehr verwenden können.
Es dürfte allen klar sein, dass wenn die politisches Gremien sich für eine oberirdische Lösung entscheiden, sich dann auch für eine längere Zeit von einer unterirdischen Stadtbahn verabschiedet werde.
Herr Freiwald habe im Bauausschuss noch ausgeführt, dass wenn man sich in Zukunft dann doch für eine unterirdische Stadtbahnführung entscheiden würde, es sehr wohl eine andere Möglichkeit für eine unterirdische Trassenführung geben werde.

Herr Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass man sich derzeit im Verfahren an einem sehr frühen Punkt im Aufstellungsprozess befinde und jetzt der Stadtbezirksrat Mitte entscheiden müsse, ob er sich dem von der Verwaltung vorgeschlagenen oberirdischen Bauvorhaben anschließen könne. Anschließend werden weitere Vorlagen bis hin zum Satzungsbeschluss folgen.
Ein Einwohner fragte, auf welcher Rechtsgrundlage die Verwaltung der Bevölkerung einen öffentlichen Platz entziehen könne. Herr Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass es als erstes das Bebauungsplanverfahren sei, welches gerade laufe. Dieses würde, wenn es zu einem Satzungsbeschluss käme, Grundstücke zu Baugrundstücken machen. Laut Bauplanungsrecht sei der Steintorplatz derzeit eine öffentliche Verkehrsfläche, durch das jetzige Verfahren werde erst eine Bebauungsmöglichkeit geschaffen.
Der Beschluss zum Verkauf des Grundstückes obliege dem Rat der Landeshauptstadt Hannover und nicht der Verwaltung.

Ein Anwohner aus dem Zooviertel äußerte sich zu einer eventuellen Umbenennung der Hindenburgstraße und verlas eine historische Einschätzung zur Person Hindenburg.
Der Anwohner führte aus, dass die Hindenburgstraße zu den Schönsten im Stadtteil zähle und es ein Privileg sei, dort zu wohnen. Es sei aus der Presse zu entnehmen gewesen, dass der Bezirksrat die Straße umbenennen wolle. Es sei doch angebracht, hier die Anwohner zu beteiligen und die Einwohner zu befragen, ob diese einer Umbenennung zustimmen würden. Es stelle sich die Frage, ob der Bezirksrat die Richtlinien zur Umbenennung des Rates kenne und anwende.
Bezirksbürgermeister Sandow informierte, dass die Richtlinien des Rates bis zum 31.10.2011 galten, solange die Entscheidungskompetenz zur Umbenennung von Straßen bei dem Rat der Landeshauptstadt Hannover gelegen habe. Mit der Einführung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes sei diese Kompetenz auf die Stadtbezirksräte übergegangen.
Der wissenschaftliche Beirat habe Vorschläge und Empfehlungen an die zuständigen Gremien ausgesprochen, auch im Hinblick auf die Hindenburgstraße im Stadtbezirk Mitte.
Das Gremium werde sich nun mit der Frage auch mit einer entsprechenden Anwohnerbeteiligung befassen.
Bezirksratsfrau Kupsch erklärte, dass die CDU das Thema schon in der Fraktion diskutiert habe. Es könne versichert werden, dass auch die Anwohner mit in die Diskussion, die sicherlich im Stadtbezirksrat geführt werden müsse, mit einbezogen werden.
Ein Eigentümer aus der Hindenburgstraße stellte fest, dass der Bürgermeister sich doch schon für eine Umbenennung ausgesprochen habe. Es stelle sich die Frage , ob das Beteiligungsverfahren eingehalten werde.
Bezirksbürgermeister Sandow antwortete, dass der Bezirksrat über die Umbenennung entscheide und nicht der Bezirksbürgermeister. Eine Anwohnerbeteiligung sei in solchen Verfahren immer angedacht.

Ein Einwohner fragte zur Lavesstraße, wie sich die Situation mit dem Schutzstreifen darstelle. Als Radfahrer müsse man 1,00 m Abstand von parkenden Autos halten und die Autos 1,50 m Abstand zu den Radfahrern. Der Schutzstreifen werde ähnlich wie in der Königstraße nicht als ausreichend angesehen.
Herr Ebeling führte aus, dass die Fahrbahn beidseitig mit Schutzstreifen mit einer Breite von 1,25 m und einem Sicherheitsraum zur Nebenanlage von jeweils 0,50 m geplant worden sei. Die verbleibende Fahrbahnbreite sei so gewählt worden, dass im Begegnungsfall von LKW/PKW der Schutzstreifen bei eingeschränkten Bewegungsspielraum nicht überfahren werden müsse.
Bezirksratsherr Engelke erinnerte daran, dass es zu den Planungen eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gegeben habe. Für die Planungen habe es eine große Zustimmung gegeben und die angebrachten kritischen Punkte habe die Verwaltung zum größten Teil umgesetzt. Der Einwohner meinte, dass er die engen Schutzstreifen als schlechte Lösung ansehe, wenn dann dort Tempo 50 km/h gefahren werden könne.

Eine Einwohnerin führte zu den Planungen in der Ständehausstraße aus, dass der Platz bereits jetzt einen Hindernislauf für die Fußgänger sei und sich das Problem durch die Planungen noch verstärken werde. Im Bereich der Platane komme es zu regelmäßigen Unfällen und dieser Brennpunkt müsse dringend entschärft werden. Die geplanten Fahrradbügel sollten einen anderen Standort erhalten.
Auch sollten die Baumscheiben so gestaltet werden, dass die Passanten nicht immer links oder rechts ausweichen müssten.
Der geplante Behindertenparkplatz im Bereich der Ständehausstraße erschwere die bereits jetzt enge Anlieferung der Passarelle. Es werde vorgeschlagen, diesen Parkplatz in der Luisenstraße unterzubringen oder zu streichen. In der Georgstraße gebe es eine Anzahl von Behindertenparkplätzen. Der Platz insgesamt müsse aufgeräumt und als Platz ausgewiesen werden.
Bezirksratsherr Nebendahl wies darauf hin, dass sich viele der Punkte mit dem eingebrachten Änderungsantrag decken würden.

TOP 3.9.
Bebauungsplan Nr. 1723 - Steintor,
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2256/2015 mit 3 Anlagen)

Herr Stadtbaurat Bodemann stellte die Drucksache anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage 2).
Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, wie das Projekt im Rahmen der jetzigen Entwicklung der Finanzen und der Arbeitsbelastung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung zu bewerten sei.
Herr Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass es in der Nutzung um eine Kerngebietstypische Nutzung, also Geschäfte und Wohnungsbau gehe. In den oberen Geschossen sehe der mögliche Bauherr Wohnnutzung, wie z.B. für Studierende vor. Zur finanziellen Belastung sei anzumerken, dass grundsätzlich ein städtischer Grundstücksverkauf zu einer Einnahme der Stadt führe. Hinsichtlich der konkreten Finanzierungen gebe es Vorüberlegungen, aber für weitere Überlegungen werden zunächst die Beschlüsse der Gremien benötigt. Es sehe zur Zeit so aus, dass es für die Stadt kein finanzielles Negativ sei, wenn sie das Grundstück verkaufe.
Bezirksratsherr Nebendahl begrüßte die Bebauung des Steintorplatzes und Studierenden Wohnraum zu verschaffen, sei äußerst wichtig. Es stelle sich aber die Frage, wie es geschafft werde, kein Luxuswohnraum für Studierende zu errichten. Die Radverkehrs- und Fußwegeverbindung werde zwischen Lange Laube und Innenstadt gestärkt.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast führte aus, dass eine große Chance für den gesamten umliegenden Bereich gesehen werde, wenn der richtige Einzelhandel für den Standort gewonnen werden könne. Hier sei ein Frequenzbringer wünschenswert. Es stelle sich die Frage, ob der Verwaltung schon ein entsprechender Interessent bekannt sei.
In der Drucksache sei ausgeführt worden, dass die Ausbreitung des Rotlichtviertels durch Planungsrecht verhindert werden soll. Das Beispiel Marstall habe aber gezeigt, dass eine Einflussnahme auf den Besitz der Immobilie sich dauerhaft besser eigne als die Anwendung des Planungsrechtes. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast fragte daher, ob es Überlegungen seitens der Verwaltung in diese Richtung gebe.
Außerdem stelle sich die Frage nach der Entwicklung der umgebenden Gebäude.
Herr Stadtbaurat Bodemann erklärte zur Nutzung, dass die Firma Centrum sich bezüglich des Einzelhandels in der Stadt bewährt habe. Das Unternehmen führe bereits Gespräche mit interessierten Nutzern. Centrum habe eine entsprechende Studie zur Eignung des Standortes für den Einzelhandel durchgeführt. Instrumente, die der Ausbreitung des Rotlichtmilieus vorbeugen, seien der Bebauungsplan sowie der Grundstücksvertrag. Mit diesen Instrumenten könne man das vorstellbare Wohnen dort absichern. Hinsichtlich der Bezahlbarkeit sei man durchaus in der Lage über eine Förderung zu reden, um die Zielgruppe anzusteuern, die dem Bezirksrat am Herzen liege.
Herr Stadtbaurat Bodemann informierte, dass bezüglich einer Entwicklung des Areals der Steintorplatz den Aufschlag machen solle und sich dann ggf. auch der Nordmannblock animiert fühle, mitzuziehen. Die Entwicklung des Klagesmarktes und der Goseriede habe zu ähnlichen Effekten geführt.
Bezirksratsherr Hogh fragte unter dem Aspekt Klimawandel, ob die Verwaltung mehr Ausführungen als in der Drucksache stehen, machen könne. Beim Klagesmarkt sei von der Minderheit im Bezirksrat und auch von Teilen der Bevölkerung scharf kritisiert worden, dass die Bebauung die Frischluftzufuhr in der Innenstadt behindere. Jetzt bestehe die Situation, dass innerhalb weniger Jahre der Bezirksrat die Marstallbebauung, die Klagesmarktbebauung und die Steintorbebauung durchwinken solle. Er (Sprecher) habe schwere Bedenken für das Mikroklima und befürchte zwischen Kröpcke und Steintor im Sommer einen Temperaturanstieg von 1 bis 2 Grad. Dieser Einzelhandelsstandort werde dann von gekochten Kunden kaum besucht werden.
Herr Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass man sich im Verfahren bei der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit befinde. Als nächster Schritt sei die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen und in diesem Zusammenhang werde es zu Aspekten des Klimas und weitergehenden Belangen gutachterliche Äußerungen geben.
Es gebe aber bereits ein Gutachten, welches besage, dass hier keine Frischluftschneise vorliege.
Bezirksratsherr Prokisch bemerkte, dass es zu dem Gutachten zum Klagesmarkt aber durchaus andere Stimmen gegeben habe und die Befürchtungen von Bezirksratsherrn Hogh werden von der CDU geteilt. Daher sei man über die Ausführungen in der Drucksache erstaunt, dass als klimatische Ausgleichsfunktion eine Begrünung von Fassaden, Straßen und Plätzen empfohlen werde.
Außerdem sei zur eventuellen Nutzung durch Studenten nicht geklärt, ob die Stadt eine Förderung zum Wohnraum leisten müsse, da in der guten Lage die Studenten sich das Wohnen garantiert nicht leisten können. Die CDU habe noch einen erheblichen Beratungsbedarf und ziehe daher die Drucksache in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Seckin fragte nach, wie ein bezahlbares Wohnen für Studenten konkret aussehen könne.
Herr Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass das Hauptinteresse eines Investors, der an so einer Stelle baue, die Entwicklung des Einzelhandels sei. Wenn der Investor sich vorstellen könne, in den oberen Geschossen Wohnen für Studierende anzubieten, gebe es durchaus Fördermöglichkeiten durch das Land.
Bezirksratsherr Albrecht sagte zu den Höhen der Gebäude, dass im nördlichen Gebäude des Steintorneubaus sechs Geschosse geplant seien. Es stelle sich die Frage, warum man hier nicht eine Art Schlusspunkt mit einer höheren Bebauung vorgesehen habe, da es in der Umgebung ja höhere Gebäude gebe. Außerdem stelle sich die Frage, ob die Stadt für die höheren Gründungskosten aufgrund des nicht mehr benötigten U-Bahnzugangs am Steintor einstehen müsse.
Herr Stadtbaurat Bodemann erinnerte an das Verfahren aus dem Jahr 2007, bei dem es durchaus Vorschläge mit einer höheren Bebauung gegeben habe. Die Jury habe sich aber damals für den Schneider/Jabusch Maßstab entschieden. Dieses Konzept diene jetzt als Grundlage für das weitere Überlegungen. Hinsichtlich der Kosten sei auszuführen, dass diese dezidiert im weiteren Verfahren dargelegt werden. Heute sei bereits klar, dass auf Grund der Erschließungslage der Bauherr nicht an große Tiefgaragen interessiert sei. Der Investor gehe von Kunden aus, die den Standort fußläufig oder über den ÖPNV erreichen werden.
Bezirksbürgermeister Sandow meinte, dass der Entwurf von Jabusch und Schneider aus dem Jahr 2008 stamme und es stelle sich die Frage, welche Überlegungen eine Rolle gespielt haben, dass man in den letzten Jahren den Entwurf nicht aufgegriffen habe.
Das Projekt sei außerdem im Kontext Hannover City 2020+ entstanden. Inzwischen habe der Druck auf dem Wohnungsmarkt deutlich zugenommen und Hannover brauche dringend bezahlbaren Wohnraum. Mit dem Verkauf der Grundstücke an einen Investor könne man letztendlich keinen Gewinn erzielen, sondern man wandele vorhandenes Vermögen nur um. Dann stelle sich die Frage, mit welchen Folgekosten man sicher stellen könne, dass der Wohnraum bezahlbar bleibe. Würde die Stadt dagegen Eigentümerin bleiben oder die Grundstücke der GBH überlassen, hätte man direkten Einfluss auf sie Mietverhältnisse und auf die Mietpreishöhe.
Herr Stadtbaurat Bodemann erklärte hinsichtlich der Dauer des Verfahrens, dass der Rat im Jahr 2009 einen Aufstellungsbeschluss gefasst habe. Seit dem seien eine Menge Bauvorhaben, wie die Goseriede, realisiert worden.
Dass jetzt nach ca. 5 Jahren ein potentieller Investor gefunden worden sei, sehe er (Sprecher) nicht als langwierig an. Dass die GBH dort ein Kaufhaus baue, sei unwahrscheinlich. Unternehmenszweck der GBH sei ausschließlich der Wohnungsbau. Die GBH überlege im Ausnahmefall auch Projekte zu entwickeln, die im Erdgeschoss Einzelhandel vorsehen. Im größeren Stil abweichende Projekte zu entwickeln, sei nicht Zweck der GBH.
Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte, wie es zur Preisbildung bei nur einem Investor komme.
Herr Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass sich der Preis über die etablierten Wege bilde. Es gebe die Bodenrichtwertkarten und die Experten aus dem Fachbereich Wirtschaft werden zu einer Preisbildung kommen.
Zur Entwicklung der umliegenden Immobilien wies Bezirksbürgermeister Sandow auf die Flachbauten am Rande der Steintorstraße und den Nordmannkomplex sowie auf eher Schrottimmobilien in der Münzstaße hin und fragte, ob über Baugebote oder Instandsetzungsgebote die Entwicklung forciert werden könne.
Herr Stadtbaurat Bodemann legte dar, dass der Schutz des Eigentums des Einzelnen in Deutschland auf Grund der Verfassung ein sehr hohes Gut sei. Wenn die Verwaltung einen Eigentümer qua Amtes veranlasse, etwas an seinem Eigentum zu tun, müsse die Verwaltung sehr gute Gründe haben, diesen Zwang auszuüben. Dies sei hier nicht das angemessene Instrument.

Bezirksbürgermeister Sandow bedankte sich bei Herrn Stadtbaurat Bodemann für die Ausführungen.

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes
Nr. 1723 - Steintor - Ausweisung eines Kerngebietes auf zwei Bauflächen
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 8.1.3.
bezahlbarer Wohnraum in Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1875/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Antrag. Es stelle sich die Frage, inwieweit die Landeshauptstadt Hannover Einfluss auf das Land nehmen könne, hier eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
Herr Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Zuständigkeit ausschließlich beim Land liege. Das Land stelle derzeit Untersuchungen an, für welche Regionen oder welche Städte eine Mietpreisbremse erforderlich sein könne. Diese Untersuchungen, insbesondere auch zu Hannover, seien noch nicht abgeschlossen.
Bezirksratsherr Albrecht unterstützte die Aussage von Herr Stadtbaurat Bodemann und meinte, der Antrag sei völlig überflüssig und werde daher abgelehnt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Niedersächsische Landesregierung zur Aufrechterhaltung bezahlbaren Wohnraums in Hannover-Mitte zum Erlass einer Rechtsverordnung aufzufordern,

· mit welcher die Kappungsgrenze zur Erhöhung von Mieten für bestehende Wohnraummietverhältnisse von 20 % auf 15 % abgesenkt wird und

· mit welcher die Mietpreisbremse für die Neuvermietung von Wohnraum in Höhe von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete

zumindest für den vollständigen Stadtbezirk Hannover-Mitte (Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo) eingeführt wird.

Ferner wird die Landeshauptstadt Hannover aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einführung einer kommunalen Leerstandsabgabe für spekulativ leergehaltenen Wohnraum zu schaffen.

8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Ausbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße und Deckenabdichtung der Anlieferungszone Center am Kröpcke
(Drucks. Nr. 1757/2015 mit 2 Anlagen)

Herr Ebeling stellte die Ausbauplanung anhand einer Präsentation vor.
Bezirksratsherr Nebendahl erklärte, dass er insgesamt die Planungen für gut erachte und die Aufpflasterung begrüße.
Allerdings habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einige Wünsche und habe mit der SPD-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.

TOP 3.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1757/2015: Ausbau der Ständehausstraße
(Drucks. Nr. 15-2276/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob es auf der vorgesehen Verkehrsinsel Ständehaussraße/Rathenaustraße/Luisenstraße einen Baumbestand gebe. Herr Ebeling verneinte dies und erklärte, dass die Verkehrsinsel zum Schutz der Radfahrer diene. Bezirksratsherr Albrecht meinte zum Bogen Georgstraße, dass der Bereich aufgepflastert werden soll. Dies bedeute, dass es dort keinen Bordstein gebe und dadurch würde es zu Gefährdungen durch den Radverkehr aus Richtung Opernplatz durch eine unzureichende Abgrenzung zum Straßenraum kommen.
Herr Ebeling verdeutlichte, dass es um eine Aufpflasterung für den gesamten Bereich gehe und durch die unterschiedliche Pflasterung die Verkehrsführungen verdeutlicht werden.
Bezirksratsherr Engelke führte aus, dass grundsätzlich der Ausbau der Ständehausstraße begrüßt werde. Er (Sprecher) befürchte aber, dass die Verkehrsinsel zum Abstellplatz für Paketlieferer oder zum Schmutzplatz werde, der Sinn der Insel erschließe sich nicht. Sollte man dem rot/grünen Änderungsantrag komplett folgen, könne man auch eine Fahrradstraße einrichten. Es stelle sich auch die Frage, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Zebrastreifens hier überhaupt gegeben seien.
Herr Ebeling erklärte, dass Voraussetzung für die Errichtung eines Fußgängerüberweges eine bestimmte Verkehrsfrequenz sei. Er könne sich vorstellen, dass diese dort gegeben ist.
Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass der Opernplatz unter Denkmalschutz stehe und fragte, ob die Fahrradbügel mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt seien.
Frau Kniep antwortete, dass der vorgesehenen Bereich nicht zum Denkmalgeschützten Bereich des Opernensembles gehöre. Bei den Planungen insgesamt werde aber den Denkmalschutz beteiligt.
Bezirksratsherr Prokisch wies darauf hin, dass hier eine umfangreiche Liste von Änderungswünschen vorliege und daher der Änderungsantrag in die Fraktion gezogen werde.
Frau Fenske erläuterte, dass der Änderungsantrag im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage stehe und diese bereits das zweite Mal zur Beratung vorliege. Daher gelte der Bezirksrat als angehört, sollte die Drucksache in die Fraktion gezogen werden.
Bezirksratsherr Prokisch kritisierte, dass solch umfangreiche Änderungsanträge eher vorgelegt werden müssten, damit die Fraktionen eine Chance hätten, sich ausreichend damit zu befassen.
Bezirksratsherr Engelke kündigte noch einen Änderungsantrag an.
Bezirksratsherr Dr. Junghänel beantragte die Abstimmung in den einzelnen Punkten.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke in den einzelnen Punkten zur Abstimmung:

TOP 3.1.2.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke zu Drucks. Nr. 1757/2015: Ausbau der Ständehausstraße
(Drucks. Nr. 15-2278/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
1) Die Verkehrsinsel Luisenstraße/Ständehausstraße/Rathenaustraße entfällt.
2) Die Aufpflasterung erfolgt nur im Bereich der Kurve.

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
1) 3/11/1 abgelehnt
2) 6/8/0 abgelehnt

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow den rot/grünen Änderungsantrag zur Abstimmung:

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Umbau wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

1. Um die sichere und bevorrechtigte Querung von FußgängerInnen sicherzustellen wird ein Zebrastreifen im Kurvenbereich zwischen Kröpcke zum Operndreieck eingeplant.
2. Die Kreuzungssituation Ständehausstraße/Rathenaustraße/Luisenstraße wird angepasst, um folgende Ziele zu erreichen:
a. Radverkehr aus Ständehausstraße in Richtung HBF ggü. der Rathenaustraße bevorrechtigen
b. Vorrang von entlang der Rathenaustraße die Luisenstraße querenden FußgängerInnen verdeutlichen
c. Fahrrad-Einfädelung aus der Luisenstraße in die Ständehausstraße wiederherstellen
d. bisherige Breite des Radverkehr-Durchlasses von ca. 4m beibehalten
e. Verbesserung der Laufbeziehung Luisenstraße->Ständehausstraße durch Wegnahme der drei Fahrradbügel und einer besseren Begehbarkeit der Baumscheibe
3. Der Behindertenparkplatz soll statt vor der Einfahrt der Versorgung Passarelle/Expocafé an der vorzuziehenden Ecke der Rathenaustraße untergebracht werden.
4. Die Anzahl der Fahrradbügel soll im Plangebiet insgesamt, insbesondere auf dem Opernplatz, deutlich erhöht und optimiert werden.
5. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Plangebiet soll deutlich reduziert werden. Der Bereich der Temporeduzierung soll zusätzlich schon ab der Einmündung Theaterstraße bis zur Kreuzung Baringstraße geprüft werden.

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
1) 9/5/0
2) 10/3/1
3) 13/1/0
4) 8/4/2
5) 9/4/1

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag,

1. dem Umbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Kosten i.H.v. 560.000 € und der Abdichtung der Decke zur Anlieferungszone Center am Kröpcke, wie in Anlage 2 dargestellt mit Kosten i.H.v. 900.000 € zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Mit Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-2276/2015 mit 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 3.2.
Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 1816/2015 mit 7 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow begrüßte Herrn Flohr vom Fachbereich Wirtschaft.
Herr Flohr führte aus, dass er in der letzten Sitzung des Bezirksrates zugesagt habe, bei anderen Gemeinden nachzufragen, ob ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gefordert werde. Ergebnis sei, dass die meisten Gemeinden den Auszug nicht fordern würden und dies auch nicht in der Marktsatzung festschreiben würden. Es gebe zwei Kommunen, die bei den Ausschreibungen von Zelten bei Volksfesten Führungszeugnisse verlangen würden. Die Kommunen hätten jedoch feststellen müssen, dass sie durch das angeforderte Führungszeugnis keine Handhabe hätten und würden künftig auch darauf verzichten.
Daher bitte die Verwaltung darum, den Änderungsantrag zurück zuziehen.

Bezirksbürgermeister Sandow informierte, dass beim letzten Maschseefest insbesondere am Nordufer junge Menschen beschäftigt worden seien, denen der Mindestlohn von 8,50 € vertraglich zugesichert wurde, aber dann eine Verpflegungspauschale von 1,50 € pro Stunde wieder abgezogen worden sei. Um diese Auswüchse und wirtschaftliche Nachteile für die Anbieter, die sich an Recht und Ordnung halten zu verhindern, sei es ein Anliegen der SPD, die Regelung in die Marktsatzung aufzunehmen.
Bezirksratsherr Albrecht legte dar, dass die angerechnete Verpflegungspauschale einen freien Verzehr bedeute. Ein Glas Mineralwasser koste mehr als 1,50 €, daher sei die Regelung nachzuvollziehen.
Bezirksratsfrau Seckin entgegnete, dass Mitarbeiter der Gastronomie sicherlich nicht pro Stunde ein Getränk oder eine Wurst verzehren würden.
Bezirksratsherr Engelke kritisierte, dass die SPD-Fraktion sich anmaße Aufgaben zu übernehmen, für die ein Bezirksrat in keiner Weise zuständig sei. Zwischenzeitlich werden hier schon Polizeiaufgaben übernommen.
Ein Verstoß gegen den Mindestlohn führe übrigens auch nicht zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister.
Bezirksratsfrau Demir versicherte, dass sich die SPD keinerlei Aufgaben anmaße, insbesondere nicht die der Polizei. Man lebe im Jahr 2015 und es könne nicht angehen, dass Beschäftigte auf z.B. dem Maschseefest letztendlich durch Tricks des Arbeitgebers mit einem Lohn von 7,00 ,-€ nach Hause gehen würden. Straftaten dürften nicht geduldet werden. Daher werde der Antrag Aufrecht erhalten.
Bezirksratsherr Prokisch bezweifelte, dass diese Vertragsgestaltung strafrechtlich irgendwelche Konsequenzen habe. Bezirksratsherr Dr. Junghänel meinte, es müsse eine realistische Chance bestehen, Verstöße aufzudecken, sonst müsse man keine entsprechenden Änderungsanträge einbringen. Bezirksratsfrau Kupsch stellte die Frage, wie denn seitens der Verwaltung die Überprüfung der Zahlung des Mindestlohnes aussehen solle. Der Bezirksrat greife hier in Vertragsgestaltungen ein, es sei sinnvoller, der Verwaltung zu vertrauen, dass hier geeignete Bewerber ausgewählt werden. Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte, dass es sich bei der Nichteinhaltung der Zahlung des Mindestlohnes um Steuerhinterziehung handelt, die sehr wohl strafrechtlich relevant sei. Es gehe hier um den künftigen Ausschluss von Bewerbern, bei denen solche Verstöße rechtskräftig festgestellt worden seien. Bezirksratsherr Hogh teilte die Auffassung, dass im Bereich der Gewerbeaufsicht im Bezug auf die Einhaltung des Mindestlohns gut gearbeitet werde. Durch den Antrag werde die Arbeit der Verwaltung und der Marktbetreiber aufgebläht. Die Chance, das Thema Einhaltung des Mindestlohns durch die Forderungen des Antrages durchzusetzen, sei mehr als gering.
Herr Flohr gab zu bedenken, dass es bei den Schaustellern die große Gruppe des Stehenden Gewerbes mit einer Reisegewerbekarte gebe. Ein Auszug aus dem Zentralregister existiere bei dieser Gruppe gar nicht. Verstöße dieser Gruppe führen zum Entzug der Reisegewerbekarte und ohne dies Karte gebe es keine Zulassung zu Märkten.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung:

TOP 3.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1816/2015: Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 15-2037/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
· Die Vergaberegeln der Marktsatzung werden dahingehend ergänzt, dass Unternehmen und UnternehmerInnen, die Eintragungen im Gewerbezentralregister im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten haben, bis zu deren Tilgung von der Vergabe von Plätzen auf Märkten aller Art ausgeschlossen werden;
· zur Durchführung der Vergabeverfahren sind daher von allen sich bewerbenden Unternehmen unaufgefordert entsprechende vollständige Auszüge aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen

4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen: abgelehnt.

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag,
die Änderung der Marktsatzung (Anlage 1) mit der Anlage I zur Marktsatzung (Richtlinien für die Auswahl der Stände für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover) und den Anlagen Nr. 1 und 1a (Klagesmarkt), Nr. 13 (Lister Meile), Nr. 15 (Rathausplatz Ahlem) und Nr. 33 (Weihnachtsmarkt Hannover) zu beschließen.

Einstimmig

TOP 3.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
- Sodenstraße 3 - Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1867/2015 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die vorliegende Änderungsanträge hin. Bezirksratsherr Baathe verlas die Neufassung des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bezirksratsherr Dr. Junghänel zog den eingebrachten Änderungsantrag zurück.
Herr Zunft sagte zu den verbleibenden Änderungsanträgen, dass es sich bezüglich des CarSharings um notwendige Stellplätze handelt. Der Stellplatzschlüssel sei bei diesem Projekt schon sehr niedrig, nämlich 35 Stellplätze für 49 Wohnungen. Aus Sicht der Verwaltung könnte daher ein weiterer Wegfall von Stellplätzen für CarSharing nicht empfohlen werden. Man könne diese Plätze außerhalb des Bebauungsplanes im öffentlichen Straßenraum vorsehen.
Das Thema Sozialer Wohnungsbau werde im Rahmen des Durchführungsvertrages bearbeitet, allerdings werde die genaue Aufschlüsselung der Wohnung auf die verschiedenen Programmteile nach dem von der Fachverwaltung festgestellten Bedarf aufgeteilt. Daher werde empfohlen, im Änderungsantrag nicht so in das Detail zu gehen. Zum Thema Kita habe der Fachbereich Jugend ausgeführt, dass es hier an einem Außengelände fehle. Es könne auch keine ganze Kita-Gruppe verlangt werden, da bei dem geplanten Wohnen 3 Plätze für über Dreijährige und 1 Krippenplatz vorgesehen sei. Daher habe die Verwaltung sich für den Ablösebetrag entschieden.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast merkte zum Thema Stellplätze an, dass auch im öffentlichen Raum CarSharing Plätze angeboten werden könnten. Jedoch sei der Stellplatzschlüssel im Vergleich zu anderen Bauvorhaben gar nicht so niedrig.
Bezirksratsherr Engelke erklärte, dass dem Antrag der Grünen zugestimmt werden könne. Zu dem SPD-Antrag sei zu bemerken, dass mit dem Punkt 1 des Antrages zu sehr in die Belange des Vorhabenträgers eingegriffen werde.
Bezirksratsherr Baathe erläuterte Punkt 2 des Änderungsantrages. Bezirksratsherr Prokisch fragte, ob man überhaupt zwei Stellplätze für Fahrräder vorsehen könne und was für die SPD ein mittleres Einkommen sei.
Herr Zunft erklärte, dass im Durchführungsvertrag der Passus enthalten sein werde, dass im Rahmen des Bauvorhaben für mindestens 6 und maximal 9 Wohnungen ein Antrag auf Förderung nach Wohnraumförderprogramm zu stellen sei. Der jetzige Stellplatzschüssel sei ein gut abgewogener und noch 2 Plätze für Fahrräder vorzuhalten, könne nicht empfohlen werden. Stellplätze für Fahrräder müssten im übrigen im Baugenehmigungsverfahren sowieso nachgewiesen werden.
Bezirksbürgermeister Sandow antwortete zu der Frage von Bezirksratsherrn Prokisch, dass es nach dem Nds. Wohnraumförderungsgesetz bestimmte Einkommengrenzen gebe, die entsprechende Mieten nach sich ziehen. Das einfache Level würde eine Eingangsmiete von 5,40 € kalt begründen, dass mittlere Einkommen etwas mehr. Diese Werte werden der Inflation angepasst. Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte an den Druck hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfes von Kinderbetreuungsplätzen im Stadtbezirk und warb um Zustimmung zum Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Baathe meinte, dass in der Drucksache keine Rede von Fahrradabstellplätzen sei. Herr Zunft führte aus, dass die NBauO im Baugenehmigungsverfahren diese Prüfung vorsehe.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte die Änderungsanträge zur Abstimmung:


TOP 3.3.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798- Sodenstraße -Sozialwohnungen und Kinderbetreuung Sodenstraße 3
(Drucks. Nr. 15-2038/2015)

Antrag
er Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass 9 der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden, 6 davon in Höhe der Eingangsmiete, 3 davon Wohnungen für mittlere Einkommen;

2. der Vorhabenträger wird im Rahmen des Durchführungsvertrages dazu verpflichtet, auf der Erdgeschossebene die baulichen Voraussetzungen zur Schaffung einer Kita/Krippe zu schaffen und die Räumlichkeiten entsprechend nutzen zu lassen.

3. Eine Förderung nach den Wohnungsbauförderungsrichtlichen soll vorgesehen werden.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

TOP 3.3.2.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1798 -Sodenstraße 3-
(Drucks. Nr. 15-2039/2015 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Anstelle Zwei der fünf oberirdischen Stellplätze werden zwei Stellplätze für Carsharing Anbietern vorgesehen und bei Bedarf angebotenentsprechend vermietet. Auf zwei weiteren Stellplätzen Eswerden witterungsgeschützte
und abschließbare Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen. Der Stellplatzschlüssel
wird entsprechend angepasst.

10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.3.3.
Änderungsantrag von Bezirksratsherr Dr. Junghänel zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
(Drucks. Nr. 15-2040/2015)

Antrag
Der Vorhabenträger soll im Erdgeschoss Räume erstellen, die zur Miete für eine Eingruppenkita angeboten werden können.

Zurückgezogen

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1798 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2038/2015 und Nr. 15-2039/2015 N 1 mit 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.4.
Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee
(Drucks. Nr. 1915/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Umbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.200.000 € zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.




TOP 3.5.
Ausbau der Willy-Brandt-Allee zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz
(Drucks. Nr. 2014/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
1. dem Umbau der Willy-Brandt-Allee zwischen Friedrichswall und Kurt-Schwitters-Platz, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.450.000 € zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.


TOP 3.6.
Einziehung zweier Teilflächen in der Straße "Karmarschstraße"
(Drucks. Nr. 2017/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
der Einziehung zweier Teilflächen in der Straße "Karmarschstraße" , wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

Ohne Aussprache mit 12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.7.
Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover
(Drucks. Nr. 2100/2015)

Antrag,
zu beschließen,

1. die bestehenden Hauptschulen, Realschulen und die Haupt- und Realschule im Stadtgebiet Hannover bedarfsgerecht in integrierte Systeme zu überführen

und dabei im ersten Schritt zum Schuljahr 2016/17
2. die Hauptschule Pestalozzischule, Eisteichweg 5-7, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),
und
3. die Haupt- und Realschule Heisterbergschule, Tegtmeyerallee 33, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),
umzuwandeln. Beide Schulen können den Haupt- und Realschulabschluss vermitteln.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.8.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 2147/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße rückwirkend zum Tag des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 1693 als Gemeindestraße zuzustimmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.10.
Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2016
Bezirksbürgermeister Sandow schlug vor, dass zuerst der interfraktionelle Antrag zu den Repräsentationsmitteln beraten wird. Danach sollten die Änderungsanträge in der Reihenfolge der Vorlage der Verwaltung beraten und im Anschluss der Gesamthaushalt abgestimmt werden.

Bezirksratsherr Albrecht kritisierte, dass die Verwaltung eine CD verschickt habe, die nicht auf Geräten gespielt werden könne, die Älter als vier Jahre seien. Er (Sprecher) habe die CD leider nicht lesen können.
Frau Göttler erläuterte, dass Bezirksratsherr Prokisch darum gebeten habe, den Haushaltsplan in Papierform an die Mitglieder des Bezirksrates zu übersenden. Es sei auch mit der Geschäftsstelle der CDU vereinbart worden, dass an dem Beschluss der Geschäftsordnungskommission zum Versand der Haushaltsunterlagen festgehalten werde. Frau Göttler verlas hierzu ein Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der CDU.
Bezirksratsherr Prokisch bemerkte dazu, dass er die Kommunalaufsicht zu diesem Thema einschalten werde.
Bezirksratsherr Engelke regte an, die CD auch im alten PDF-Format abzuspeichern.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast fragte nach der Höhe der Mittel für Bezirksratsmitglieder, die den Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung stünden. Frau Göttler sagte eine Protokollantwort zu.

Protokollantwort:
Mit der DS 1153/1996 wurden folgende Beträge für Bezirksräte beschlossen:
Sockelbetrag/jährlich: 884,76€
zusätzlich pro Bezirksratsmitglied /mtl.: 8,38€

TOP 3.10.1.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1718/2015 (Haushaltsplanentwurf 2016 –
Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2016/ Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Mitte

(Drucks. Nr. 15-2279/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Antrag zur Abstimmung:
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2016 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111,
bei Konto 43180000 für den Stadtbezirk Mitte (01) veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 30.400,- EUR
wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel ausgewiesen:

Konto 42711000 Repräsentationsmittel Bezirk Mitte (01) 1.500,- EUR

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 3.10.1.2.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte zum Haushaltsplanentwurf 2016
(Drucks. Nr. 15-2285/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow rief die in der Anlage angeführten Änderungsanträge einzeln zur Abstimmung auf. Diese wurden wie in der anliegenden Liste (siehe Anlage 3) verzeichnet, abgestimmt.

Zu Nr. 11 der Anträge " Wirksame Mittel gegen Alterarmut" sagte Bezirksratsherr Hogh, dass der Antrag verklausuliert bereits schon einmal gestellt worden sei und die Verwaltung diesen mit guten Argumenten zurück gewiesen habe. Dem Antragsteller werde eine deutliche Missachtung der Entscheidung der Verwaltung attestiert und die SPD werde gebeten, sich endlich an Frau Nahles zu wenden, deren Job dieser Antrag sei. Eine Bezirksbezogenheit zu konstruieren sei gerade zu verrückt.

Die Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte sind in der Drucksache zusammengefasst und wurden wie auf den Anträgen vermerkt, beschlossen.

TOP 3.10.1.
Haushaltssatzung 2016
(Drucks. Nr. 1718/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag
die Haushaltssatzung 2016 zu beschließen:

Der Stadtbezirksrat Mitte nimmt den Haushaltsplanentwurf 2016 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen, den vom Stadtbezirksrat Mitte beschlossenen Änderungsanträgen zuzustimmen.

TOP 3.10.2.
Haushaltsplan 2016 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1720/2015 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen.

TOP 3.11.
Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+)
(Drucks. Nr. 1810/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf den vorliegenden Änderungsantrag hin.

TOP 3.11.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1810/2015:
Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+)

(Drucks. Nr. 15-2280/2015)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast beantragte die Abstimmung in den einzelnen Punkten.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben:

1. keine Einplanung von Verkaufserlösen mehr von Grundstücken in Mitte

In Zukunft wird nicht mehr mit dem Erzielen von Verkaufserlösen zumindest von Grundstücken im Stadtbezirk Mitte gerechnet, der Ansatz wird auf 0,- € reduziert.

2. Erhöhung Vergnügungssteuer

Der Steuersatz der Spielgerätesteuer für Geldspielgeräte wird in § 7 Abs. 5 der Vergnügungssteuersatzung von 20 % auf das höchst zulässige Maß des monatlichen Einspielergebnisses für jedes Gerät erhöht. Eine Erdrosselungswirkung wird von den Gerichten mit der Begründung verneint, dass sich das Geschäft vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl von Spielhallen offensichtlich lohnt.

3. Kostenerstattung vom Land Niedersachsen und vom Bund

Hinsichtlich der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen wird entsprechend Art. 57 Abs.4 NdsVerf eine vollständige Kostenerstattung vom Land Niedersachsen sowie vom Bund eingefordert, die Mehreinnahmen belaufen sich damit dann auf über 10 Mio € jährlich.

4. Erhöhung der Gewerbesteuer um weitere 10 %-Punkte

Zur dauerhaften Finanzierung der investorenunabhängigen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch die Landeshauptstadt bzw. die GBH wird der Gewerbesteuerhebesatz nicht auf 480 %, sondern auf 490 % erhöht; es sind jährlich weitere 10 Millionen Euro Mehreinnahmen erforderlich, zumal andere Kommunen ebenfalls deutlich erhöht haben.

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
1) 7/3/2
2) 8/2/1
3) 9/0/2
4) 7/3/1

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag,
Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX – DS 1916/2014) wird
- um 57 Mio. € auf insgesamt 91,8 Mio. € erweitert und
- in der Laufzeit um 1 Jahr bis 2018 verlängert.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird über diesen Zeitraum hinausgehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.
Diese können auch über den genannten Zeitraum bis 2018 hinausgehen.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2280/2015 mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.




TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Interfraktioneller Antrag

TOP 4.1.1.
Einladung in die Theaterwerkstatt
(Drucks. Nr. 15-2170/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksbürgermeister lädt im Namen des Bezirksrates Mitte alle Kita´s und Grundschulen im Stadtbezirk zu einem Theaterbesuch in die Theaterwerkstatt des Raschplatzpavillons ein. Der Bezirksrat stellt für den Theaterbesuch bis zu 3.000,- € aus Bezirksratsmitteln zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung und wird dem Bezirksrat zur Kenntnis vorgelegt.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 5.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 5.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Mehrsprachiger Nachhilfeunterricht"
(Drucks. Nr. 15-2169/2015)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Georgischen Migrantinnen und Migranten (GeMi) e.V. 2.000,00,-€ für das Projekt "Mehrsprachiger Nachhilfeunterricht" zur Verfügung gestellt. Grundlage ist der Antrag vom 21.09.2015.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeister Sandow berichtete über den stattgefundenen Tag der offenen Tür, der gut besucht worden sei und regte an, die Bezirksräte beim nächsten Mal in einem zentraleren Raum unterzubringen.
Im Maritim Hotel sollen demnächst Flüchtlinge untergebracht werden. Der Nachbarschaftskreis Mitte habe sich in der Apostelgemeinde getroffen und über 100 Menschen wollen sich um die Integration von Flüchtlingen kümmern.
Außerdem berichtete Bezirksbürgermeister Sandow, dass sich der Integrationsbeirat mit einem Bündnis für religiöse Toleranz beschäftige.
Der Seniorenbeirat beschäftige sich mit dem Thema Altersarmut.

Frau Göttler berichtete, dass sich eine Arbeitsgruppe von Senioren gebildet habe, die sich mit dem Thema Bewegungsparcours/Generationenspielplatz in der Calenberger Neustadt beschäftige. Flächen seien hier aber wenig vorhanden.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün habe mitgeteilt, dass der Bewegungsparcours in der Eilenriede in 2016 nicht realisiert werden könne.
Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Albrecht bestätigte Frau Fenske, dass der Beschluss des Bezirksrates dann aufgehoben bzw. umgewidmet werden müsse.

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Göttler wies auf das Projekt Urban Jungle der Parcours Hannover Community auf dem Platz der Damen von Messina hin.
Außerdem informierte Frau Göttler über Beschwerden aus dem Nikolaiviertel. Die angekündigten Abpollerungen hätten noch nicht stattgefunden und sollen gemeinsam mit der Installation der Fahrradbügel erfolgen. Bis Ende soll die Maßnahme abgeschlossen sein.

Die Lufthansa habe auf Initiative des DRKs für die Flüchtlingsunterkünfte 8000 Schlafbrillen zur Verfügung gestellt, die derzeit noch im Rathaus eingelagert seien.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Pilotprojekt Ampelgriffe
(Drucks. Nr. 15-1813/2015)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel erläuterte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Aus Mitteln des Bezirksrates Mitte werden 500 Euro für ein Pilotprojekt Ampelgriffe zu Verfügung gestellt werden.

Die für die Verkehrsinfrastruktur zuständigen Stellen der LHH sollen die in der unten
stehenden Liste aufgeführten Standorte darauf überprüfen, ob sie für Ampelgriffe geeignet sind.

An dafür geeigneten Standorten werden Ampelgriffe von der LHH beschafft und
angebracht bis der zur Verfügung gestellte Betrag aufgebraucht ist.

Der Bezirksrat erhält eine Begründung, aus welchen Gründen Standorte aus der unten stehenden Liste nicht geeignet sind.

erledigt durch Drucks. Nr. 15-2277/2015!

TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1813/2015: Pilotprojekt Ampelgriffe
(Drucks. Nr. 15-2277/2015)

Bezirksratsherr Baathe wies auf den vorliegenden Änderungsantrag und erläuterte diesen. Bezirksratsfrau Pohler-Franke plädierte für das Ampeltrittbrett.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Der Bezirksrat investiert bis zu 1500€ aus eigenen Mitteln, damit die Stadtverwaltung an einer stark frequentierten Fahrradampel, beispielsweise dem Überweg Lange Laube/Otto-Brenner-Straße, Hilfsmittel zur angenehmeren Überbrückung der Wartezeit installiert.
Dafür sollen gegenüberliegend ein Ampelgriff und ein „Ampeltrittbrett“ (bspw. Kopenhagener Modell, s.u.) installiert werden.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, eventuell zur Umsetzung fehlende Mittel zu ergänzen und dem Bezirksrat nach einer Testphase über die Akzeptanz und Wirkung der installierten Hilfsmittel zu berichten.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.1.2.
Änderung der Verkehrsführung am Bahnhofsvorplatz
(Drucks. Nr. 15-1834/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadt wird gebeten, gemeinsam mit der Bahn eine Änderung der Verkehrsführung an der süd-östlichen Parktasche auf dem Bahnhofsvorplatz durchzusetzen.
Ziel soll es sein, die Ein- und Ausfahrt zu tauschen, wie es auch auf der gegenüber liegenden Seite der Fall ist.

Ohne Aussprache mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Fehlende Fahrradständer an der Außenstelle Sophienschule
(Drucks. Nr. 15-2150/2015)

Antrag
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
An der Außenstelle der Sophienschule wird die Zahl der Fahrradständer merklich erhöht.

Ohne Aussprache mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion




TOP 9.1.1.
Ampelschaltungen in verkehrsarmen Zeiten
(Drucks. Nr. 15-2151/2015)

Wer z. B. am frühen Sonntagmorgen gegen 07:30 Uhr durch die Stadt fahren muss, dem kann es passieren, dass er eine „Rote Welle“ bekommt, obwohl weit und breit keine Fahrzeuge zu sehen sind.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Warum ist zu dieser Zeit der Großteil der Ampeln bereits aktiv?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu verkehrsarmen Zeiten (z. B. sonntags vor 10:00 Uhr oder abends nach 21:00 Uhr) einen Großteil der Ampeln auszuschalten?

3. Nach welchen Vorgaben werden die Ampeln in Bezug auf die Tageszeiten gesteuert?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Lichtsignalanlagen begründen sich im Wesentlichen aus zwei Aspekten: der Verkehrssicherheit und dem Verkehrsablauf. Die Frage von Nachtabschaltungen ist immer unter dem Aspekt einer möglichen Unfallgefährdung der Verkehrsteilnehmer zu sehen. Die Frage, welche Lichtsignalanlagen zu verkehrsarmen Zeiten abgeschaltet werden können, wird im Regelfall in dem sogenannten Arbeitskreis Verkehr, bestehend aus Vertretern des Fachbereichs Tiefbau (einschließlich der Straßenverkehrsbehörde), der Polizei, der üstra AG sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, erörtert und auch entschieden.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren intensiv die weiteren Möglichkeiten für die nächtliche Abschaltung von Lichtsignalanlagen überprüft. Dabei sind die folgenden Randbedingungen zu beachten:
- Lichtsignalanlagen, die Zuge von Stadtbahnstrecken oder Buslinien betrieben werden, laufen in der Regel durchgängig.
- Lichtsignalanlagen im Verlauf von größtenteils mehrstreifigen Hauptverkehrsstraßen werden aus Sicherheitsgründen nicht abgeschaltet.
- Lichtsignalanlagen im Zuge von Straßen mit einer sehr hohen Verkehrsbelastung (ab ca. 20.000 Kfz/24h) werden ebenfalls aus Sicherheitsgründen nicht abgeschaltet.

Damit ergibt sich der folgende Status quo:
- Anzahl der Lichtsignalanlagen der Landeshauptstadt Hannover: 480
- Anzahl der Lichtsignalanlagen mit Nachtabschaltung: 204
- Anzahl der Lichtsignalanlagen ohne Nachtabschaltung im Zuge von Stadtbahnstrecken oder Buslinien: 248
- Lichtsignalanlagen ohne Nachtabschaltung und ohne Stadtbahn oder Bus: 28
- Davon an mehrstreifigen Hauptverkehrsstraßen (z. B. Hildesheimer Straße, Hermesallee): 24

Von den vier Lichtsignalanlagen, die heute noch nicht abgeschaltet werden und nicht an Stadtbahn- oder Buslinien bzw. auf Hauptverkehrsstraßen liegen, befindet sich lediglich die Lichtsignalanlage Fernroder Straße / Rundestraße im Stadtbezirk Mitte. Das Abschalten dieser Lichtsignalanlage wurde im Arbeitskreis Verkehr bereits diskutiert und aufgrund der intensiven Umfeldnutzung auf Ersuchen der Polizei abschlägig beschieden.

Zu Frage 3:
Zu Zeiten mit schwachem Verkehrsaufkommen werden an den Lichtsignalanlagen, die nicht abgeschaltet werden können, spezielle Nachtprogramme mit kurzen Umlaufzeiten und spezielle verkehrsabhängige Steuerungen geschaltet. Dadurch werden etwaige Nachteile für den einzelnen Verkehrsteilnehmer minimiert ohne die Sicherheitsvorteile der Signalsteuerung aufgeben zu müssen.

TOP 9.1.2.
Verschmutzung im Umfeld des Schulhofes in der Lüerstraße
(Drucks. Nr. 15-2152/2015)

Während vor den Sommerferien die Grünfläche um die Außenstelle der Sophienschule Schackstraße/Lüerstraße einen gepflegten Eindruck machte, hat sich das mittlerweile geändert. Die Grünfläche verkommt inzwischen immer mehr; überall liegen leere
Coffee-to-go-Becher, Kippen, Dreck, Unrat, Laub, hohes Gras... .

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wer ist für die Reinigung dieser Fläche zuständig?

2. Hat hier die Reinigungsfirma gewechselt?

3. Kann die Verwaltung die Ursachen für die zugenommene Verdreckung dieses Bereiches erklären?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Eine Grundreinigung der Fläche findet nach dem Winter einmalig durch den zuständigen Pflegebezirk 67.31.4/Kleefelder Straße, der auch den Gebrauchsrasen fünfmal im Jahr mäht, statt.
Der Hausmeister der Schule reinigt regelmäßig die Grünfläche außerhalb des Schulhofes am Zaun entlang.

Zu Frage 2:
Nein, da keine Reinigung durch eine Firma erfolgt.

Zu Frage 3:
An der Schackstraße befindet sich eine öffentliche Bushaltestelle. Durch Nutzer der öffentlichen Linie können Verunreinigungen entstehen. Weitere Erkenntnisse, wer die Verunreinigungen verursacht haben könnte, liegen nicht vor.

TOP 9.1.3.
Gefahr von Elektrosmog durch neues Trafohaus in der Lüerstraße
(Drucks. Nr. 15-2153/2015)

Vor einigen Wochen wurde in der Lüerstraße ein neues Trafohaus in nächster Nähe zu den umgebenden Häusern errichtet.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurde der Bezirksrat nicht informiert?
2. Wie sind die Vorgaben bezüglich des Abstands zur Wohnbebauung?
3. Wie gedenkt die Verwaltung die Bürger vor dem Elektrosmog zu schützen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
"Nach unserer Einschätzung handelt es sich um unsere Station Nr. 2629. Diese Station befindet sich auf dem Grundstück der Sophienschule / Außenstelle, Schackstrasse 21.
Auf diesem Grundstück haben wir eine neue Transformatorenstation für die Stromversorgung der Sophienschule und der umliegenden Bereiche errichtet.
Mit diesem Stationsbauvorhaben haben wir zusätzlich das vorhandene Kabelnetz, welches teilweise älter als 60 Jahre alt war, erneuert und an den heutigen Stand der Technik angepasst.
Die Sophienschule wurde bisher über eine ältere Transformatorenstation niederspannungsseitig versorgt. Da die Schule durch den Bau einer Mensa
zukünftig einen höheren Leistungsbedarf hat, und dieser nicht aus dem vorhandenen
Stromanschluss bereitgestellt werden konnte, musste ein neuer Stromanschluss
eingerichtet werden.
Der Vorschlag für den neuen Standort der Transformatorenstation kam von der Landeshauptstadt Hannover aus dem Fachbereich Gebäudemanagement.

Bei diesem Bauvorhaben war der Anlass also der Umbau in der Schule. Baumaßnahmen in öffentlichen Flächen koordinieren wir in der Planungsphase mit der Stadt Hannover, Fachbereich Tiefbau. Auf diesem Weg werden je nach Projektumfang, Bedarf und Betroffenheit auch weitere Fachbereiche wie beispielsweise Stadtgrün und Ordnungsamt eingebunden. Bei Neuerschließungen geht die Koordinierung der Versorgungsunternehmen vom Fachbereich Stadtplanung aus.
Inwieweit jeweils Gremien wie der Bezirksrat informell eingebunden werden, liegt in der internen Organisation der Landeshauptstadt Hannover. Bei besonderen Projekten hat ein Fachbereich der Landeshauptstadt Hannover uns im Einzelfallbegleitend um Erläuterungen technischer Details im Bezirksrat gebeten. Dieser Bitte sind wir dann gern nachgekommen.

Elektromagnetische Felder finden sich bekanntlich überall in unserer Umwelt, bei einer Netzstation genauso wie beim Trockenrasierer und Fön ebenso wie beim Mobilfunksender und beim Handy.
Hinsichtlich der elektromagnetischen Felder erfüllt die Transformatorenstation die gesetzlichen Auflagen der seit dem 01.01.1997 geltenden Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Diese Verordnung
schreibt verbindlich die Einhaltung von Grenzwerten für elektrische und magnetische Felder in der Umgebung u.a. von sogenannten Niederfrequenzanlagen (ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität, die der Verwendung zu gewerblichen Zwecken im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung dienen) vor.
Die in der Verordnung angegebenen Grenzwerte orientieren sich an aktuellen Empfehlungen der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection), basierend auf gemeinsam mit der WHO (World Health Organization) durchgeführten Studien.

Die Prüfung für die Einhaltung der 26.BImSchV erfolgt bereits durch den Hersteller der Transformatorenstation.
Wir kaufen grundsätzlich nur entsprechend geprüfte Stationen.
Der einzuhaltende Grenzwert für die magnetische Flußdichte liegt bei dieser Transformatorenstation bei 100μT. Der höchste zu erwartende Wert beträgt bei der Station Schackstraße 21 bei Volllast maximal 79μT. Physikalisch bedingt wird dieser Wert nur direkt an der Station bei Maximallast erreicht. Er sinkt schnell mit zunehmender Entfernung von der Station und wird im Alltag bei dem üblichen Teillastbetrieb regelmäßig auch direkt an der Station deutlich unterschritten."


TOP 9.2.
von Bezirksratsherrn Dr. Jürgen Junghänel

TOP 9.2.1.
Kanu-Nutzung auf der innerstädtischen Leine
(Drucks. Nr. 15-2168/2015)

Die Kanunutzung der innerstädtischen Leine ist wegen des Wehres am Friederikenplatz mit einer langen Umtragestrecke erschwert. In der Anfrage 15-1411/2013 hatte ich dazu Fragen gestellt.
Mit der DS 0194/2015 wurde den Ratsgremien Anfang 2015 auch das Gutachten der
GRUPPE PLANWERK, Berlin aus dem Februar 2014 zur Kenntnis gegeben.
Darin wird an der Stelle Clara ZetkinWeg / Friederikenplatz, südl.
des Fußgängertunnels Friedrichswall der Bau eines Treppensteges am linken Ufer mit 1. Priorität beschrieben. Aufgrund des kürzeren Umtrageweges sei dieser unverzichtbar.

Die Verwaltung hatte zugesagt, mit dem Land über die Nutzung des Treppenabganges am Landtag eine Klärung herbeizuführen.

Dies vorweggeschickt, frage ich die Verwaltung:
1.Wann ist mit einer Realisierung der vorgeschlagenen Baumaßnahme oberhalb des Wehres zu rechnen.
2. Was haben die Gespräche mit dem Land in Hinsicht auf den Treppenabgang am Leineschloß ergeben?
3. Könnte dieser Abgang vom Land gepachtet und dann als Einsetzstation ertüchtigt werden?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Mit der DS 00194/2015 hat die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Sportentwicklungsplanung für die Landeshauptstadt gegeben. Als nächster Schritt werden jetzt weitere Überlegungen zu möglichen Maßnahmen in diesem Bereich angestellt. Dies trifft auch für das Thema „Bootsanlege- und -einsetzstellen zu. Es ist geplant, den Ratsgremien im Frühjahr 2016 eine Drucksache zu dem Thema zur Beratung vorzulegen.
Zu Frage 2 und 3:
Zu der Nutzung der Treppe gab es im Jahr 2013 ein erstes Gespräch mit der Landtagsverwaltung. Man kam damals überein, dass eine Fortsetzung der Gespräche erst nach Beendigung des Landtagsumbaus Sinn macht.

TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.09.2015 -öffentlicher Teil-
Abgesetzt

Bezirksbürgermeister Sandow schloss die Sitzung um 23.00 Uhr.


für das Protokoll



Michael Sandow Britta Fenske
Bezirksbürgermeister Protokollführerin