Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 01.07.2015

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 13.07.2015

PROTOKOLL

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 1. Juli 2015,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.05 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsherr Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (WfH)
Bezirksratsfrau Langner (SPD)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
Bezirksratsherr Lux (SPD)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
(Bezirksratsherr Rodenberg) (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Spohr (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bär
Herr Clausnitzer
Herr Klinke
Herr Peters
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.05.2015 (öffentlicher Teil)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung

5. Informationen über Bauvorhaben

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen
(Drucks. Nr. 1356/2015 mit 3 Anlagen)

8.2.2. Windkraftanlagen auf dem Kronsberg - hier Wendersche Goge
(Drucks. Nr. 15-1450/2015)

6.2. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 mit 1 Anlage)

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-1177/2015)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Beseitigung des Japanischen Staudenknöterichs
(Drucks. Nr. 15-1434/2015)

8.1.2. Radweg von Anderten nach Ahlten entlang der Eisenbahn
(Drucks. Nr. 15-1436/2015)

8.1.3. Reinigung und Sanierung der Ehrenmauer und der Ehrentafeln
(Drucks. Nr. 15-1437/2015)

8.1.4. Straftaten/Einbrüche in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1438/2015)

8.1.5. Hundeauslauffläche am Spielplatz in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1435/2015)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Hundeauslauffläche
(Drucks. Nr. 15-1452/2015)

8.2.3. Ehemaliger Sportplatz neben der Halle II - früher Kita-Außenspielgelände Ludwig-Jahn-Straße
(Drucks. Nr. 15-1454/2015)

8.2.4. Bahnstundenverteilung im Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1456/2015)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Netzkonzept Radverkehr - Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-1439/2015)

9.1.2. Netzkonzept Radverkehr - Lehrter Straße
(Drucks. Nr. 15-1440/2015)

9.1.3. Netzkonzept Radverkehr - Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1441/2015)

9.1.4. Änderung der Ampelanlage Waldstraße Ecke Seckbruchstraße
(Drucks. Nr. 15-1442/2015)

9.1.5. Einfahrtbereich zur Teutonia - Werk II
(Drucks. Nr. 15-1443/2015)

9.1.6. Hinweisschilder für Hundehalter am Kronsberg in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1444/2015)

9.1.7. Neue Wasserentnahmestellen auf Misburger Friedhof nicht seniorengerecht
(Drucks. Nr. 15-1445/2015)

9.1.8. Straßenschilder "Werfelstraße"
(Drucks. Nr. 15-1446/2015)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Bahnstunden im Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1457/2015)

9.2.2. Sitzungen des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1458/2015)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Gemeinsam von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Kuhn (WfH)

10.1.1. Zuwendung Nr. 19, Förderverein der OFW Anderten, Halligen Tools
(Drucks. Nr. 15-1433/2015)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Zuwendung für die Freiwillige Feuerwehr Anderten, Antrag Nr. 19/2015
(Drucks. Nr. 15-1459/2015)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt: TOP 9.1.1. wird vom Antragsteller zurückgezogen
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.05.2015 (öffentlicher Teil)
Bezirksratsherr Becker machte darauf aufmerksam, dass auf Seite 10 des Protokolls statt Süßeroder Straße dort Süßender Straße stehe.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Bürger sprach das Thema Windenergieanlagen an. Ihn würde interessieren, was sich an den Rahmenbedingungen gegenüber 2004 geändert habe.
Herr Clausnitzer erläuterte den Werdegang und antwortete, dass damals aus planungsrechtlicher Sicht dem Antrag vorbehaltlich eines Genehmigungsverfahrens stattgegeben wurde. Zudem habe der Rat im Klimaschutzkonzept beschlossen den Bau von Anlagen für regenerative Energien zu fördern. Dies sei der Grund diese Ausnahme zuzulassen.
Der Bürger führte aus, dass damals ja festgestellt wurde, dass eine Anlage dort nicht effizient sei. Und das habe sich nicht geändert.
Bezirksbürgermeister Dickneite fasste dies zusammen, dass sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert habe, aber die Stimmungslage in Politik und Verwaltung sei jetzt anders.
Der Bürger wollte wissen, ob es keine anderen Standorte gebe, beispielsweise die Deponieanlage in Lahe. Außerdem gehe die Forcierung von Windenergieanlagen zurück und nun würden hier die größten Anlagen geplant, im Bereich von enercity.
Herr Clausnitzer antwortete, dass Alternativen geprüft worden seien, unter anderem auch auf der Deponie. Auch hier sei ein Standort möglich. Wo aber gebaut werde, liege an dem Antrag von enercity.


TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung
Es wurden folgende Themen durch Frau Herzog-Karschunke angesprochen:
  • Mit der Infodrucks. Nr. 1137/2015 wird der Kulturausschuss über einen im Jahr 2016 neu anzuschaffenden barrierefreien Bücherbus informiert. Für den Stadtbezirk Misburg-Anderten ist es grds. möglich, einen zusätzlichen Standort des Bücherbusses in Misburg-Süd vorzusehen, um den Stadtteil besser an die Infrastruktur anzuschließen. Wenn dies konkret werden sollte, wird der Bezirksrat noch entsprechend beteiligt. Die Drucks. wird in den nächsten Tagen an den Bezirksrat zur Kenntnis übersandt.
  • Am Samstag, 19.09.2015 findet der Tag der offenen Tür im Rathaus am Trammplatz in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr statt. Parallel dazu wird das Fest der Kulturen um das Rathaus herum am gesamten Wochenende von Freitag bis Sonntag durchgeführt. Ein konkretes Programm gibt es noch nicht.
  • Die Besichtigung der Unterkunft Höversche Straße hat stattgefunden. Für die Organisationen/Personen außerhalb des Bezirksrates wird ein gesonderter Termin vereinbart.
  • Für Misburg soll ein Nachbarschaftskreis zur Unterstützung der Flüchtlinge gegründet werden. Der erste Termin findet am 17.09.2015 um 18.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Misburg statt.
  • Die Unterkunft in der Kampstraße wird voraussichtlich Ende des Jahres 2015 eröffnet. Die Eröffnung der Flüchtlingsunterkunft am Scheibenstandsweg in Anderten ist ebenfalls für Ende des Jahres 2015 geplant. Im Moment laufen für beide Unterkünfte die Ausschreibungen, sowohl für den Bau der Unterkünfte als auch in einer gesonderten Ausschreibung zur Übernahme der Betreuung der Unterkünfte durch Betreiber.
  • Eine Infodrucks. Nr. 1420/2015 zu einem Konzept „Akademie für Erwachsene“ wird in den nächsten Tagen an die Damen und Herren des Bezirksrates versandt, Thema: u. a. Deutschkurse für Asylbewerber-Ankommen in Deutschland.

  • Bezirksratsfrau Seitz fragte nach dem Adressatenkreis der Einladungen für den Nachbarschaftskreis.
    Frau Herzog-Karschunke antwortete, dass hier in der Presse noch ein Aufruf erfolgen werde, vorerst würden diejenigen angeschrieben, die sich bereits vorab bereiterklärt hätten mitzuarbeiten. Auch der Bezirksrat bekäme Einladungen, die gerne weitergegeben werden dürften.
    Bezirksbürgermeister Dickneite wollte wissen, wann das Heim an der Höverschen Straße bezogen werden soll.
    Frau Herzog-Karschunke entgegnete, dass bis 16.7. die Ausschreibung laufe für den Betreibervertrag. Mit diesem werde dann vorerst eine Absichtserklärung abgeschlossen, da der richtige Vertrag ja erst die Gremien durchlaufen müsse. Zur Zeit müssten noch Restarbeiten erledigt werden, man rechne mit einem Bezug Ende des Monats.


    TOP 5.
    Informationen über Bauvorhaben
    Es wurden folgende Themen angesprochen:

    Keine Mitteilungen


    TOP 6.
    A N H Ö R U N G E N

    TOP 6.1.
    Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen
    (Drucks. Nr. 1356/2015 mit 3 Anlagen)

    Bezirksratsherr Gesk bemängelte die Unvollständigkeit der Drucksache. So fehlten Maße und Aussagen zur Größe der Bühne. Schließlich solle diese Mensa ja das Bürgerhaus langfristig ersetzen.
    Bezirksratsfrau Seitz bemängelte die Qualität der Unterlagen. Aus diesen Kopien könne man nicht viel entnehmen. Konkret fragte auch sie, ob daran gedacht worden sei, hier einen Ersatz des großen Saals des Bürgerhauses zu schaffen. Es gebe für sie ganz viele Fragen.
    Herr Bär bot an, anhand einer Präsentation durch Herrn Klinke, genauer darauf einzugehen. ANLAGE 1
    Bezirksratsherr Becker zeigte sich skeptisch, ob die Größe der Mensa für die 1.600 Schüler zuzüglich der Lehrer ausreiche und vor allem, dass es ausreiche, dass diese Mensa nur 1-2 mal wöchentlich beliefert werden solle. Hier interessierten ihn auch die tatsächlichen Zuwegungen für den Lieferweg. Er kenne vergleichbare Kantinen und diese würden täglich beliefert werden. Er wolle sicherstellen, dass es keine Konflikte mit den Wegen der Schüler bei der Anlieferung gebe.
    Herr Klinke ging darauf ein, dass die Außenanlagen noch nicht im Detail geplant worden seien. Die Belieferung der Küche könne tatsächlich minimiert werden, da man nach dem so genannten "Cook and Chill"-Verfahren arbeiten werde, das bedeutet, dass die Ware 1-2 mal wöchentlich angeliefert und dann gekühlt gelagert werde.
    Bezirksratsherr Becker fragte nach Frischekomponenten wie Salat, Brot und Obst. Diese müssten doch frisch angeliefert werden, sonst wäre es keine gesunde Küche.
    Herr Klinke erwiderte, dass man seitens des Gebäudemanagements für die Entwicklung des Gebäudes verantwortlich sei und sich noch am Beginn der Planung befinde. Das Essenskonzept sei bei der Schulverwaltung angesiedelt, die auch per Ausschreibung einen Caterer suchen werde, mit dem sie dann solche Dinge kläre. Es sei das erste mal, dass in Hannover eine Mensa dieser Größe gebaut werde, die für 4 Schulen zuständig sei. Man könne 3 verschiedene Essen täglich anbieten und habe eine Salatbar. Auch mit den Schulen werden hierzu noch Gespräche geführt.

    Bezirksratsfrau Seitz führte aus, dass sie auch das Problem sehe, dass man Frischekomponenten nicht 1x wöchentlich anliefern könne. Für die Schüler der Schulen wäre der Lieferverkehr eine Störung im Schulbetrieb. Weiter wolle sie wissen, ob tatsächlich 3 Ausgabemöglichkeiten reichten, da die Schüler ja nur ein begrenztes Zeitkontingent zum Essen hätten. Auch eine Reinigung zwischendurch bei 3x300 Kindern sei sicher nötig. Weiter fragte sie nach den Baugrenzenen des Gebäudes, ob hier nicht doch eine Erweiterung in der Breite möglich sei. gerade da man Nebenräume benötige. Auch die Frage der Art von Stühlen und Tischen sei hier zu berücksichtigen.
    Herr Klinke erläuterte die Gründe, warum eine Erweiterung nicht möglich sei. Die Baugrenzen seien an dieser Stelle ausgereizt, man habe verschiedene Varianten geprüft. Bei Tischen und Stühlen handle es sich um Stapelstühle und Klapptische, da man diesen Raum ja auch anderweitig nutzen wolle. Zu diesem Zweck wird es auch ein Stuhllager geben. Zur Zeit arbeite man an den verschiedenen Varianten der Veranstaltungen und der jeweiligen Bestuhlung. Ob die Anlieferung der Essen während der Schulzeit erfolge, das wisse man noch nicht, das hänge auch vom noch zu beauftragenden Caterer ab. Solche Dinge könnte man aber auch in die Ausschreibungsunterlagen integrieren.
    Herr Bär verwies bei der Essenkapaziät auf die IGS Mühlenberg, die eine ähnliche Größe habe. Diese Planung habe man auch für Misburg als Grundlage genommen. Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Seitz ergänzte er, dass die Mensa der IGS Mühlenberg zwar noch nicht in Betrieb sei, die Planungen dort aber wesentlich weiter fortgeschritten seien.

    Herr Bär erläuterte anhand von Bauplänen die Maße der Mensa. So sei die Bühne 5,10 m tief und 10 m breit, das Bühnenpodest 40 cm hoch und barrierefrei. Der Speisesaal ist 16,64 tief und 26,94 lang. Das Gebäude ist am höchsten Punkt des Technikraumes 6 m.
    Bezirksbürgermeister Dickneite fragte nach, ob die Bühne auch für Veranstaltungen mit Klavier geeignet sei und ob sie die Anforderungen erfüllt, welche die Bühne des Bürgerhauses momentan hergebe.
    Dies beantwortete Herr Klinke so, dass etwa 80-90% der Veranstaltungen dort stattfinden könnten, auch mit Klavier. Bei besonderen Veranstaltungen sei es möglich die Bühnentiefe zu vergrößern durch separat ausleihbare Elemente. Auch eine Erhöhung um 20 cm sei so realisierbar. Gleich eine größere Bühne zu planen ziehe man nicht in Erwägung, da sonst die Fläche für die Schulspeisung drunter leide und es baurechtlich schwerer umzusetzen sei.
    Bezirksratsherrn Gesk befriedigte dies nicht. Der Politik sei versprochen worden, dass die Mensa die Funktion des großen Saals des Bürgerhauses übernehmen soll.

    Bezirksratsherr Hoare fragte, wie viel Personen in der Spitze in dieser Mensa an Veranstaltungen teilnehmen können und ob es weiterhin eine Durchwegung zwischen Gymnasium und Grundschule geben werde. Außerdem wollte er wissen wie es mit dem Essen in der Zukunft geregelt sei, ob zum Beispiel Salate im Schulgarten angebaut werden oder wie die Belieferung mit Frischeprodukten geregelt sei.
    Herr Klinke entgegnete, dass man einen neuen Weg schaffen wolle, der unter der Überdachung vom Campus, also dem Eingangsbereich der Mensa langführe. Zu den Fragen der Verpflegung könne er nichts sagen.
    Bezirksratsfrau Langner fragt wie es mit der Akustik in dem Saal sei, ob daran gedacht sei, dass dort auch große Konzerte stattfinden.
    Herr Klinke antwortete, dass es nach einem Schallgutachten eine entsprechende Akkustikdecke in dem Saal gebe. Er wies aber darauf hin dass es kein Konzerthaus sei, wohl noch einmal eine andere Qualität nötig wäre. Zur Fassungskapazität sagt er aus dass man noch Bestuhlungspläne erarbeiten werde entsprechend der Szenarien die in diesem Saal stattfinden. Er gehe davon aus dass man zur Zeit 400 Sitzplätze geplant habe und bis zu 100 Stehplätze. Wenn es nur Stehplätze wären, könnte man bis zu 800 Personen in diesen Saal bekommen.

    Bezirksratsfrau Scholvin fragte, ob die Schulleiter mit in die Planungen für diese Mensa einbezogen wären. Weiterhin zweifelte sie an dass die Anlieferung der Essen mit Sprintern erfolge. Dafür seien es viel zu große Mengen.
    Herr Bär antwortete dass er davon ausgehe dass ein Essen nicht mehr als ein Kilo wiege inklusive Verpackung und deshalb werde die Anzahl von 12 t wie soeben bemerkt nicht erreicht werden. Er bot an, dass die Schulverwaltung das Essenskonzept vorstelle. Diese könnte dann auch besser auf die entstandenen Fragen antworten.
    Bezirksratsherr Behrendt fragte ob sich über der Küche auf dem Dach Abluftanlagen befinden und ob diese eventuell in Richtung Schulgebäude die Abluft leiten würden. Außerdem fragte er warum bei dieser großen Dachfläche nicht in Erwägung gezogen wurde einen Teil der Energie durch regenerative Energiegewinnung zu erzeugen.
    Herr Klinke führte aus dass man dem prinzipiell gegenüber offen sei, dass aber ein Teil des Daches durch Abluftanlagen und ähnliche Dinge belegt sei. Man werde aber bei Interesse eines Anbieters dieses mitberücksichtigen. Die Abluftanlagen seien ebenfalls durch ein Gutachten geplant worden. Die Abluft der Küche würde direkt aus dem Abluftkanal heraus gedrückt werden mithilfe eines Motors.

    Bezirksratsfrau Seitz fragte ob man etwas ändern könne daran, dass Fliesen als Fußbodenbelag geplant sind. An verschiedenen Veranstaltungsmodellen machte sie deutlich dass die Konstruktion und die Größe der Bühne nicht ausreichend sei. Bei den Wegeverbindungen machte sie wies sie darauf hin, dass es möglicherweise Konflikte zwischen Anlieferverkehr, Fußgängern und Radfahrern geben könnte. Zur Zeit gebe es am Schuleingang eine Stufe von etwa 20 cm. Ob denn der Vorplatz so gestaltet werde, dass er behindertengerecht sei. Stören würde sie der Abstand des Neubaus vom Schulgebäude von 7 m hier erwarte sie eine deutliche Lärmbelästigung während der Bauarbeiten für die Schüler. Auch ein Ausgang für die Lehrer an dieser Stelle wäre wünschenswert. Ebenso wollte sie wissen ob der Eingang des Gymnasiums neu gestaltet werde und wie die Ausstattung der Mensa geplant sei, z.B. betreffs der Lautsprecheranlage.
    Herr Klinke sagte, dass die Fliesen aus hygienischen Gründen Standard seien. Außerdem sei dieser bei der geplanten Beanspruchung länger haltbar. Um den Geräuschpegel niedrig zu halten werden alle Stühle mit Gleitern versehen und in der Deckenkonstruktion werde es möglichst viele Flächen mit Schallschutzelemente geben. Bei den Wegeverbindungen werde man aus der Erfahrung heraus einen Planungsvorschlag machen und aus diesem resultierten dann auch die Auflagen für den Caterer. Der Vorplatz der Mensa werde völlig neu gepflastert und damit auch behindertengerecht. Die Stufe entfalle dann. Der Abstand von 7 m sei den baurechtlichen Zwängen geschuldet, aus seiner Sicht sei dieser allerdings ausreichend. Eine Beeinträchtigung des Lichteinfalls für die Klassenräume werde es nicht geben. Baulärm könnte man bei einem Neubau leider nicht verhindern. Den Ausgang für die Lehrer werde man mit der Schule noch besprechen.
    Herr Bär ergänzte, dass die Umgestaltung des Schuleingangs nicht Bestandteil dieses Projektes sei.

    Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Amelung antwortete Herr Klinke, dass man einen zweiten Eingang zur Grundschule, der gleichwertig gestaltet wird wie der zum Gymnasium, plane.
    An Frau Seitz gerichtet antwortete er noch zum Thema Lautsprecheranlage, dass ein Betrag für Beamer, Leinwand, Beleuchtung und Lautsprecheranlage eingeplant sei. Diese werden fest installiert und könnte bei Bedarf durch weitere Leihkomponenten ergänzt werden. Hier sei es ähnlich wie bei der Bühnenanlage, dass man bei einer Vergrößerung für bestimmte Veranstaltungen kostengünstiger kommen würde, wenn man diese Sachen anmietet.
    Herr Bär machte noch einmal darauf aufmerksam dass es bei der Beschlussfassung der heutigen Drucksache lediglich um die bauliche Hülle des Gebäudes gehe und nicht um die Innenplanung die noch weiter entwickelt wird.
    Bezirksrat Herr Gesk machte deutlich dass Ihn und sicher auch die anderen Bezirksratsmitglieder die Ausführungen und die Drucksache nicht befriedigt befriedigt hätten und kündigte an, diese Drucksache in die Fraktion zu ziehen.
    Herr Bär machte noch einmal darauf aufmerksam dass man bei einer Nichtbeschließung der Drucksache vor der Sommerpause mit dem Zeitplan der Fertigstellung der Mensa im Sommer 2017 in Verzug geraten werde.
    Bezirksratsfrau Seitz machte deutlich, dass man als Bezirksrat die Möglichkeit hätte die Drucksache in die Fraktion zu ziehen und dass die Verwaltung nicht das Recht habe den Bezirksrat hier bei unter Druck zu setzen mit der Aussage dass man dann in Verzug geraten. Das Zeitproblem käme aus der Verwaltung.
    Bezirksratsfrau Engelhardt schloss sich den Bedenken an, äußerte aber gleichzeitig dass sie es gut finde, dass die Schulen endlich eine neue Mensa bekämen. Dies hätte nach dem Willen des Bezirksrates schon viel früher der Fall sein müssen. Deshalb sollte man möglichst diesen Zeitplan auch einhalten.

    Antrag,
    der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum Neubau einer Mensa im Schulzentrum Misburg in Höhe von insgesamt 5.700.000 €

    und

    der Mittelfreigabe in Höhe von 5.700.000 € und dem Baubeginn

    zuzustimmen.

    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

    TOP 8.2.2.
    Windkraftanlagen auf dem Kronsberg - hier Wendersche Goge
    (Drucks. Nr. 15-1450/2015)

    Kürzlich wurden dem Bezirksrat Planungen zum Bau zwei Windenergieanlagen auf dem Kronsberg vorgestellt. Dieser Standort wird aufgrund der Entfernungen zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung favorisiert. In der Bevölkerung gibt es allerdings kritische Stimmen zu diesem Vorhaben.

    Wir fragen daher die Verwaltung:

    1. Wurden bei den Abstandsmessungen auch die Wohngebäude in der Wenderschen Goge berücksichtigt?
    2. Wie groß ist der Abstand zu den Wohngebäuden in der Straße “Wendersche Goge”?

    Antwort:
    1. Im Standortsuchverfahren der Stadtwerke Hannover AG für die geplanten Windkraftanlagen wurden nach Kenntnis der Verwaltung die Abstände zu den Wohngebäuden an der Straße „Wendersche Goge“ berücksichtigt.

    2. Der Abstand zu den Wohngebäuden an der Straße „Wendersche Goge“ beträgt vom Standort 1 der geplanten Windkraftanlagen ca. 730 m und vom Standort 2 ca. 580 m.


    TOP 6.2.
    Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
    (Drucks. Nr. 1431/2015 mit 1 Anlage)

    Bezirksratsherr Lux fragte ob es richtig sei das eine Rechtslücke ursächlich sei für die Planung von neuen Windkraftanlagen auf dem Kronsberg. Dabei nehme die Verwaltung billigend in Kauf, dass Fledermäuse in diesem Bereich getötet werden. Weiterhin wollte er wissen ob die Auswirkungen des Infraschall auf die Anwohner berücksichtigt wurde und ob es stimme dass diese Windkraftanlagen 0,4 % des Energiehaushaltes der Landeshauptstadt ausmachen würden.
    Herr Clausnitzer führte aus, dass die Region aus raumordnungsplanerischer Sicht diese Anlagen nicht genehmigt hätte. Allerdings musste sie aufgrund eines Gerichtsurteils diese Regelung wieder zurücknehmen. Jetzt gelte die Einzelfallentscheidung. Trotzdem müsste die Anlage planungsrechtlich und immissionsschutzrechtlich den entsprechenden Anforderungen standhalten. Hier zu werde es ein gesondertes Genehmigungsverfahren geben. Alle weiteren Punkte wie Infraschall, Emissionsschutz aber auch Reflektierungen und Lärmbelästigung sind Bestandteil dieses Verfahrens. Auch die Vereinbarkeit mit dem Natur und Artenschutz werde dahingehend überprüft.

    Bezirksratsherr Weidemann machte darauf aufmerksam dass beispielsweise die Nord LB 100 m hoch sei, die neuen Windkraftanlagen würden aber 200 m hoch werden wenn man über die höchste Flügelspitze messe. Das sollte man sich einmal vor Augen halten. Wissen wollte er wie man die Abstände die in der Anfragebeantwortung genannt wurden werten soll, ob dies Vergleichswerte mit bisherigen Anlagen seien, oder schon auf die großen Anlagen bezogen. Bei dem gegenwärtig in Arbeit befindlichen Raumordnungsprogramm fragte er, ob es nicht sinnvoll sei dies abzuwarten. Bezüglich der Flächen auf denen die Anlagen entstehen sollen fragte er, ob diese bundesweit ausgeschrieben worden sind.
    Herr Clausnitzer antwortete dass es keine festgeschriebenen Mindestabstände gebe, sondern dass hier immer eine Einzelfallentscheidung herbeigeführt werden müsse. Diesen Nachweis über die Unbedenklichkeit müsse der Antragsteller im Genehmigungsverfahren erbringen. Mit den vergaberechtlichen Bestimmungen der Grundstücke beschäftige sich der Fachbereich Wirtschaft, dazu könne er keine Aussage treffen. Die Anlagen werden Standardanlagen sein, deren Höhe betrage heutzutage 150-200 m.
    Bezirksratsherr Amelung fragte ob es denn entsprechende Gutachten über Anlagen solcher Höhe gebe, da dies ja die erste Anlage in der Region Hannover sei. Außerdem würde er gern wissen, welche Auswirkungen eine solche Anlage auf ein eventuell noch entstehendes Gewerbegebiet hätte.
    Herr Clausnitzer wies noch einmal darauf hin dass der Antragsteller diese Dinge gutachterlich bestätigen muss, sonst gibt es keine Genehmigung. Gewerbeplanungen gebe es noch keine in diesem Bereich. Sollte es doch einmal welche geben müsste entsprechend des Bestandsschutzes das Gewerbegebiet auf diese Anlagen Rücksicht nehmen.

    Bezirksratsfrau Seitz bat um eine Bestätigung, dass die Stromleitungen von Tennet bei bereits dann bestehenden Windkraftanlagen eine andere Streckenführung bekommen müssten. Außerdem wollte sie wissen ob es wahr sei, dass mit Ablauf des Jahres 2015 die Genehmigungsmöglichkeit für eine solche Anlage an diesem Standort auslaufe und bei einer Genehmigung ab 2016 diese nicht mehr erteilt werden würde. Dass man nun versuche auf den letzten Drücker diese Anlagen dort zu errichten, erzürne sie etwas. Sie sei schon damals gegen die Winterräder auf dem Kronsberg gewesen und könne die Bedenken der Anwohner verstehen, dass neue große Windkraftanlagen weitere Beeinträchtigungen bringen. Sie deutet das ganze als Prestigeobjekt damit man sagen könne, auch die Landeshauptstadt Hannover habe zwei Winterräder. Ihr leuchte nicht ein dass die Stadt eine Ausnahmegenehmigung erhalten solle für ihre Flächen. Sie mache damit Geschäfte. Dann könne man die Flächen auch ganz freigeben.
    Herr Clausnitzer bestätigte, dass der Bestandsschutz für die neuen Anlagen greife und Tennet sich eine andere Route suchen müsse. Zu einer dann neu geplanten Route des Südlink könne er keine Angaben machen. Die Pläne werden derzeit von Tennet überarbeitet.
    Sollte die hier vorliegende Ausnahmegenehmigung vom Ratsbeschluss nicht erteilt werden, so würde das Genehmigungsverfahren ins Leere laufen da der Antragsteller dann genehmigte Anlagen hätte aber die Grundstücke dafür nicht erhalten würde.
    Die geplanten Anlagen seien auch ein Beitrag zur Klimaallianz mit den Stadtwerken.

    Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt bekräftigte dass man einen Beitrag zur Bereitstellung erneuerbarer Energien leisten wolle aber dazu müsste man alle Sachverhalte gegeneinander abwägen können. Dies sei bei ihr gekoppelt an die Problematik der Fledermäuse. Nach ihren Informationen soll es ein neues Gutachten über die Fledermäuse geben. Wenn dies so sei, warum sei dieses Gutachten dem Bezirksrat nicht zugänglich.
    Herr Clausnitzer bestätigte das es ein neues Gutachten gebe. Dies sei im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegt worden. Er wisse aber noch nicht wie die Fachleute dieses Gutachten bewerten. Das Verfahren laufe noch.
    Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Ederhof antwortete Herr Clausnitzer dass es keinen Zeitdruck gebe. Man habe im April den Antrag erhalten und jetzt die Drucksache vorgelegt.
    Bezirksratsfrau Seitz sagte das ihr zwar die Fledermäuse ebenfalls wichtig seien, aber wichtiger seien ihr die Menschen in der Umgebung. Sie finde es eine Unverschämtheit gegenüber den Bürgern, dass man jetzt noch vor dem 31. Dezember diesen Jahres die Genehmigung dieser Anlage durchdrücken will, wenn man genau weiß dass ab 1.1.2016 diese Anlage keine Genehmigung mehr erhalten könne.
    Herr Clausnitzer sicherte zu, dass er allen die entsprechende Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes per Mail mitteilen werde.
    Protokollantwort:
    Der Antrag der Stadtwerke Hannover AG vom 30.04.2015 an die Region Hannover auf Genehmigung von 2 Windkraftanlagen ist gem. § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 19 BImSchG gestellt worden. Das Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt.
    Bezirksratsherr Weidemann warb darum das Ergebnis des neuen Raumordnungsplanes abzuwarten und dann zu sehen was dort in diesem Gebiet noch möglich wäre. Einerseits nehme sich die Verwaltung Jahre lang Zeit wie im Beispiel mit der Mensa um ein Konzept zu entwickeln und bei den Windrädern möchte sie innerhalb kürzester Zeit eine Genehmigung über 200 m hohe Anlagen.
    Bezirksratsherr Mansmann zog die Drucksache zur Beratung in die Fraktionen.

    Antrag,

    von den Vorgaben des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2004 abzuweichen und der ausnahmsweisen Errichtung von zwei Windenergieanlagen der Stadtwerke Hannover AG (enercity) vorbehaltlich der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuzustimmen.

    Auf Wunsch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


    TOP 7.
    E N T S C H E I D U N G E N

    TOP 7.1.
    Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Mühlenweg
    (Drucks. Nr. 15-1177/2015)

    Antrag,

    zu beschließen,

    dem Förderverein „Buntstift“ Verein zur Förderung der Grundschule Mühlenweg e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2015/2016 Mittel in Höhe von bis zu 12.520,00 € zur Verfügung zu stellen.

    Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

    Einstimmig


    TOP 8.
    A N F R A G E N

    TOP 8.1.
    der SPD-Fraktion

    TOP 8.1.1.
    Beseitigung des Japanischen Staudenknöterichs
    (Drucks. Nr. 15-1434/2015)

    Im letzten Jahr hatten wir einen Antrag zur Beseitigung des Japanischen Staudenknöterichs im Auffahrtsbereich von der Höverschen Straße zum Südschnellweg in Anderten eingebracht. Die Antwort lautete, dass man einen größer angelegten Versuch, der sich über 3 Jahre erstrecken sollte, starten würde.
    Ein Teilversuch wurde auch schon an zwei Stellen durchgeführt. Allerdings wächst der Staudenknöterich 5 m weiter an mehreren Stellen üppig und grün.

    Wir fragen daher die Verwaltung:
    1. Warum wurde dieser Versuch nur in einem kleinen Teilbereich durchgeführt und nicht der gesamte Bestand vernichtet?
    2. Warum wurde diese Pflanze nur abgeschnitten und dann chemische behandelt?
    3. Warum wurde diese Pflanze nicht komplett entfernt, d.h. komplett
    mit der gesamten Wurzel?
    Antwort:
    Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gesendet. Von dort erreichte uns heute folgende Antwort:

    Der Japanische Staudenknöterich an der AS Anderten B 65/L 382 wurde in schmalen Teilbereichen entlang der L 382 aus Gründen der Verkehrssicherheit zurückgeschnitten, um ein Hineinwachsen in die Fahrbahn zu verhindern. Aus diesem Grund wurde auch nur unmittelbar an der Straße und nicht tiefer in den Bestand hineingemäht, da hierfür die Kapazitäten der Meisterei nicht ausreichen und ein Erfolg dieser Bekämpfung dauerhaft nicht zu erwarten ist. Ein komplettes Entfernen der Pflanzen ist aufgrund des starken Vorkommens generell zu arbeitsaufwendig. Aus diesem Grund läuft seit 2014 ein Versuch zur Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs im Bereich der Autobahnmeisterei Hannover, der bis Ende 2016 andauert. Hierbei wird auf langen Autobahnabschnitten eine kombinierte mechanisch-chemische Behandlung durch eine Fachfirma durchgeführt. Über die zukünftige Verfahrensweise wird nach dem Anwendungserfolg entschieden.

    TOP 8.1.2.
    Radweg von Anderten nach Ahlten entlang der Eisenbahn
    (Drucks. Nr. 15-1436/2015)

    Es handelt sich hier um den Radweg entlang der Eisenbahn vom Bahnhof Ahlten zum Lohweg in Anderten. Vor noch nicht allzu langer Zeit wurden unter der Autobahnbrücke Bauarbeiten durchgeführt und der Radweg aufgerissen. Die Baustelle wurde anschließend mit losem Sand verfüllt und somit für Fahrradfahrer zu einem gefährlichen Hindernis.

    Wir fragen daher die Verwaltung:
    1. Seit wann ist der Verwaltung dieses Hindernis bekannt und was hat sie bisher unternommen, um die Mängel zu beseitigen?
    2. Wann ist der Radweg wieder so hergerichtet, dass die Fahrradfahrer diesen Weg wieder unfallfrei benutzen können?
    Antwort:
    Zu 1: Die Brücke liegt außerhalb des Stadtgebietes von Hannover
    Von Arbeiten unter der Brücke ist der Verwaltung nichts bekannt. Die Zuständigkeit der Stadt Hannover endet ca. 500 m vor der Brücke.

    Zu 2:. Zurzeit wird im Bereich der Zuständigkeit der Stadt Hannover eine Asphaltierung vorgenommen.
    Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis zum 26.06.15 beendet sein. Über das anschließende Teilstück in der Zuständigkeit der Stadt Lehrte ist nichts bekannt.

    TOP 8.1.3.
    Reinigung und Sanierung der Ehrenmauer und der Ehrentafeln
    (Drucks. Nr. 15-1437/2015)
    Die Ehrenmauer als auch die Ehrentafel auf dem Misburger Waldfriedhof wurden zwar gereinigt, aber eine zugesagte Ausbesserung der Ehrentafeln (aus Sandstein) ist bisher noch nicht erfolgt.

    Wir fragen daher die Verwaltung:
    1. Wurde nach dieser Reinigung auch ein witterungsbeständiger Schutzanstrich vorgenommen, wenn ja wie erkennt man das?
    2. Wann werden die Sandsteintafeln und die dahinter befindliche Mauer instand gesetzt?
    Antwort:
    Zu 1.) Die Reinigung der Ehrenmauer wurde Mitte Mai von einer Fachfirma mit einem Spezialgerät ohne chemische Zusätze substanzschonend durchgeführt. Von einer anschließenden Grundierung wurde seitens der Fachfirma abgeraten.

    Zu 2.) Die Sandsteintafeln wurden in diesem Zuge ebenfalls gereinigt und befinden sich in einem guten Zustand. Gerne kommen wir der Anregung des Stadtbezirksrates nach, die dahinterliegende Mauer als auch weitere Mauern aus Beton reinigen zu lassen.
    Darüber hinaus leiten wir diese Anregung auch an OE 19 Gebäudemanagement weiter, dass auch die Betonteile an der Fassade der Friedhofskapelle gereinigt werden sollten, damit das Gesamterscheinungsbild im Bereich der Friedhofkapelle aufgewertet wird.

    Bezirksratsherr Gesk bat darum noch einmal In Erfahrung zu bringen, ob es nicht doch besser sei die Mauer entsprechend zu grundieren.
    Herr Selig sagte zu diese Nachfrage weiterzuleiten, wies jedoch darauf hin dass die Fachleute vor Ort dieses so befunden hätten.
    Bezirksratsherr Becker bat darum neben einer Grundierung auch andere Möglichkeiten des Schutzes zu überprüfen.

    TOP 8.1.4.
    Straftaten/Einbrüche in unserem Stadtbezirk
    (Drucks. Nr. 15-1438/2015)

    Die Straftaten und Einbrüche nehmen in unserem Stadtbezirk immer mehr zu und führen sogar dazu, dass von Einbrüchen Betroffene zu Schusswaffen greifen um ihr Hab und Gut zu verteidigen.

    Wir fragen daher die Verwaltung:
    1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über das Ausmaß und die Art der wachsenden Kriminalität im Stadtbezirk?
    2. Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen und deren Eigentum ergriffen?
    Antwort:
    Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an die Pressestelle der Polizeidirektion gesandt.
    Von dort erhielten wir folgende Antwort:

    Eine abschließende Bewertung über die Entwicklung der Deliktszahlen
    kann erst nach Betrachtung der Gesamtjahresentwicklung vorgenommen
    werden. Saisonale Schwankungen im Bereich der Einbruchskriminalität oder
    auch in anderen Deliktsfeldern sind erfahrungsgemäß nicht ungewöhnlich.

    Im Weiteren führen wir keine Polizeiliche Kriminalstatistik, die sich
    auf einzelne Stadtteile in Hannover bezieht, weshalb auch eine konkrete
    Auswertung für den Bereich Misburg-Anderten nicht vorgenommen werden kann.

    Allgemein kann ich jedoch darauf hinweisen, dass das Straftatenaufkommen
    im Deliktsbereich des Wohnungseinbruchdiebstahls in Hannover in diesem
    Jahr leicht rückläufig ist.

    Bezirksratsherr Hoare fragte bei Herrn Gesk nach, wie er dazu käme dass die Einbruchszahlen zunähmen.
    Bezirksratsherr Gesk antwortete, man habe eine Betroffene in der Fraktion.
    Daraufhin antwortete Bezirksratsherr Hoare, dass ein Fall mehr noch keinen Anstieg der Kriminalitätsstatistik in diesem Bereich wäre. Er halte eine solche Fragestellung für den Stadtbezirk für kontraproduktiv.
    Bezirksratsherr Amelung ergänzte, dass ihm nur ein einziger Fall bekannt wäre wo sich Grundstücksbesitzer mit einer Waffe verteidigt hätten.
    Bezirksratsfrau Seitz zeigte sich nicht zufrieden mit der Auswertung der Statistik und bat darum nochmals bei der Polizei nachzufragen inwiefern sich die Kriminalitätsrate im Stadtbezirk entwickelt habe. Diese Angaben wären mit Sicherheit vorhanden.
    Herr Selig versprach diese Fragen weiterzuleiten, machte aber deutlich dass die Polizei eine externe Einrichtung wäre, wo die Verwaltung der Landeshauptstadt wenig Einflussmöglichkeiten habe.

    TOP 8.1.5.
    Hundeauslauffläche am Spielplatz in Anderten
    (Drucks. Nr. 15-1435/2015)

    Mit einiger Bestürzung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die entsprechende Fachabteilung der Verwaltung neben einem Spielplatz im Wohnbereich „Im Großen Freien“ in Anderten, eine dort vorhandene freie Fläche als Hundeauslauffläche ausgewiesen hat. Die Hundehalter üben und spielen mit ihren Hunden neben einem ungeschützten Spielplatz. Zwischen dem Spielplatz und der Hundeauslauffläche gibt es keinen die Flächen trennenden Zaun.
    Es gibt bereits eine ausgewiesene Hundeauslauffläche im Bereich des Könisberger Ringes.

    Wir fragen daher die Verwaltung:
    1. Warum wurde gerade diese an den Spielplatz angrenzende Fläche als Hundeauslauffläche benannt?
    2. Mit welchen Maßnahmen und Mitteln wird verhindert, dass die Hunde nicht auch den Spielplatz verschmutzen oder zum Spielen benutzen?
    3. Wie soll verhindert werden, dass die Hunde eventuell auch spielende Kinder belästigen oder sogar angreifen?
    Antwort:
    Zu 1.) Bei der im Jahr 2014 erfolgten Suche nach Auslaufmöglichkeiten im Stadtbezirk wurde u.a. versucht, in jedem Stadtteil ein Angebot zu machen. In Misburg-Süd (die Fläche liegt nicht in Anderten) wurde eine Fläche gesucht, welche die Möglichkeit, am Kanal entlang spazieren zu gehen, durch eine Fläche ergänzt, auf der man sich mit dem Hund beschäftigen und spielen kann, z.B. „Stöckchen werfen“ oder Frisbee werfen. Die genannte Fläche ist nicht sehr groß, aber übersichtlich und klar definiert. Der angrenzende Spielplatz wurde mit betrachtet, jedoch sind die Funktionsbereiche eindeutig erkennbar und überlagern sich nicht. Eine weitere Möglichkeit, eine Hundeauslauffläche im Stadtteil anzubieten, gibt es nicht.

    Zu 2.) Bisher gibt es keine Einrichtungen, dass Hunde nicht auf den Spielplatz gelangen können, eine vollständige Überwachung ist ebenfalls nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Auch Hunde, die sich auf einer Auslauffläche ohne Leine bewegen, unterliegen der Aufsichtspflicht der HalterInnen. Hunde dürfen demzufolge dort nicht unbeaufsichtigt gelassen werden oder auf angrenzende Flächen laufen. Spielplätze sind hundefreie Zonen, Verstöße werden stets geahndet, was auch alle HundehalterInnen wissen. Wenn die HalterInnen mutwillig zulassen, dass ihre Hunde in einem unbeobachteten Moment auf einen Spielplatz laufen, ist das kaum zu verhindern. Das Miteinander von Nutzern der Grünanlagen und Hunden ist vom verantwortungsvollen Handeln der HundehalterInnen abhängig.

    Zu 3.) Hier gilt auch die Aussage zu Punkt 2). Die Hunde müssen im Aufsichts- und Einwirkungsbereich der HalterInnen sein, was bei dieser relativ kleinen und übersichtlichen Fläche eigentlich auch kein Problem sein sollte. Auf dem Spielplatz sollten Kinder daher genauso wenig belästigt oder gefährdet werden, wie anderswo auch.
    Die Fläche wird seit der Neueinrichtung im April öfters von den zuständigen Parkrangern kontrolliert, der Spielplatz wird außerdem im Zuge der Spielplatzkontrolle regelmäßig kontrolliert und gereinigt. Bisher liegt der Verwaltung eine Beschwerde vor, die Person hat sich sowohl direkt an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und auch an den Parkranger vor Ort gewandt, weiterhin wollte sie Ihr Anliegen auch in der Bürgersprechstunde des Stadtbezirksrates vorbringen. Darüber hinaus wurden KollegInnen des Pflegebetriebs vor Ort darauf hingewiesen, dass Hunde auch über die Spielflächen laufen, eigene Beobachtungen gibt es diesbezüglich nicht. Auf Belästigungen oder gar Gefährdungen der Kinder auf dem Spielplatz durch Hunde gibt es bisher keine konkreten Hinweise.
    Außerdem wurde die Auslauffläche als Erweiterung des Spielplatzes, z.B. zum Ballspielen, genutzt, was jetzt nicht mehr möglich ist.

    Um die Grenze zwischen den beiden Flächen etwas zu verstärken und zu verhindern, dass z.B. spielende Hunde über die Grenze laufen, soll geprüft werden, ob eine niedrige Abpflanzung aus Bodendeckern/Sträuchern hier für eine deutlichere Trennung sorgen kann.

    Derzeit läuft für die Auslauffläche die Probezeit, ca. im Sommer 2016 wird die Verwaltung nach Auswertung der Erfahrungen einen Vorschlag machen, ob die Fläche dauerhaft ausgewiesen werden soll. Hierfür wird dem Stadtbezirksrat eine Beschlussdrucksache vorgelegt.
    Sollte der Bezirksrat schon vorher (während der Probezeit) den Beschluss fassen, dass die Ausweisung als Auslauffläche hier nicht gewünscht ist und dementsprechend wieder aufgehoben werden soll, kann die Ausweisung sofort rückgängig gemacht werden.

    TOP 8.2.
    der CDU-Fraktion

    TOP 8.2.1.
    Hundeauslauffläche
    (Drucks. Nr. 15-1452/2015)

    Bewohner des Kleinen Nordfeldes in Misburg-Süd, haben durch eine Beschilderung zur Kenntnis genommen, dass hier eine Hundeauslauffläche direkt neben einem Spielplatz freigegeben wurde. Da die beiden Flächen nur durch eine Zuwegung von einander getrennt sind sehen die Eltern eine Gefährdung ihrer spielenden Kinder auf dem Spielplatz.

    Wir fragen daher die Verwaltung:
    1. Sind der Verwaltung Beschwerden oder gefährdende Vorkommnisse bekannt?
    2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um in Zkunft eine Gefährdung der Kinder auf dem Spielplatz zu verhindern?
    Antwort:
    Zu 1.) Die Fläche wird seit der Neueinrichtung im April öfters von den zuständigen Parkrangern kontrolliert, der Spielplatz wird außerdem im Zuge der Spielplatzkontrolle regelmäßig kontrolliert und gereinigt. Bisher liegt der Verwaltung eine Beschwerde vor, die Person hat sich sowohl direkt an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und auch an den Parkranger vor Ort gewandt, weiterhin wollte sie Ihr Anliegen auch in der Bürgersprechstunde des Stadtbezirksrates vorbringen. Darüber hinaus wurden KollegInnen des Pflegebetriebs vor Ort darauf hingewiesen, dass Hunde auch über die Spielflächen laufen, eigene Beobachtungen gibt es diesbezüglich nicht. Auf Belästigungen oder gar Gefährdungen der Kinder auf dem Spielplatz durch Hunde gibt es bisher keine konkreten Hinweise.
    Außerdem wurde die Auslauffläche als Erweiterung des Spielplatzes, z.B. zum Ballspielen, genutzt, was jetzt nicht mehr möglich ist.


    Zu 2.) Bisher gibt es keine Einrichtungen, dass Hunde nicht auf den Spielplatz gelangen können, eine vollständige Überwachung ist ebenfalls nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Auch Hunde, die sich auf einer Auslauffläche ohne Leine bewegen, unterliegen der Aufsichtspflicht der HalterInnen. Hunde dürfen demzufolge dort nicht unbeaufsichtigt gelassen werden oder auf angrenzende Flächen laufen. Spielplätze sind hundefreie Zonen, Verstöße werden stets geahndet, was auch alle HundehalterInnen wissen. Wenn die HalterInnen mutwillig zulassen, dass ihre Hunde in einem unbeobachteten Moment auf einen Spielplatz laufen, ist das kaum zu verhindern. Das Miteinander von Nutzern der Grünanlagen und Hunden ist vom verantwortungsvollen Handeln der HundehalterInnen abhängig.

    Um die Grenze zwischen den beiden Flächen etwas zu verstärken und zu verhindern, dass z.B. spielende Hunde über die Grenze laufen, soll geprüft werden, ob eine niedrige Abpflanzung aus Bodendeckern/Sträuchern hier für eine deutlichere Trennung sorgen kann.

    Derzeit läuft für die Auslauffläche die Probezeit, ca. im Sommer 2016 wird die Verwaltung nach Auswertung der Erfahrungen einen Vorschlag machen, ob die Fläche dauerhaft ausgewiesen werden soll. Hierfür wir dem Stadtbezirksrat eine Beschlussdrucksache vorgelegt.
    Sollte der Bezirksrat schon vorher (während der Probezeit) den Beschluss fassen, dass die Ausweisung als Auslauffläche hier nicht gewünscht ist und dementsprechend wieder aufgehoben werden soll, kann die Ausweisung sofort rückgängig gemacht werden.

    Diskussion zu beiden TOPs 8.1.5. und 8.2.1.:
    Bezirksratsfrau Seitz fragte, warum der Spielplatz öfter gereinigt werde, wenn es doch dort gar keine Probleme gäbe.
    Frau Herzog-Karschunke antwortete dass die Park Ranger normalerweise ein sehr großes Gebiet hätten und an diesem Spielplatz würden sie eben öfter vorbeischauen, gerade vor dem Hintergrund das sich hier im konkreten Fall jemand beschwert habe.

    TOP 8.2.3.
    Ehemaliger Sportplatz neben der Halle II - früher Kita-Außenspielgelände Ludwig-Jahn-Straße
    (Drucks. Nr. 15-1454/2015)

    Das Spielgerät des früheren Kita – Außenspielgeländes ist inzwischen abgebaut. Neuerdings ist das Gelände zeitweise durch ein Schloss abgesperrt. Noch immer lagern größere Mengen Sand auf dem Grundstück, der teilweise bereits von Pflanzen bewachsen ist.

    Wir fragen daher die Verwaltung:
    1. Wer hat die Absperrung warum veranlasst, bzw. ist das Gelände auf Grund von
    Schadstoffen, die in den Ablagerungen enthalten sind, verschlossen worden?
    2. Wird das Gelände nicht mehr von den Schulen und Vereinen als
    Verbindungsweg von den Umkleidekabinen der Sporthallen zu den dahinter
    liegenden Sportplätzen benötigt?
    3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, das Gelände einer neuen Nutzung,
    zuzuführen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

    Antwort:

    zu 1.)
    Eine Schadstoffbelastung auf dem Grundstück ist uns nicht bekannt. Die Fläche wurde während der Sanierung der Kita vorübergehend als Außenspielfläche zur Verfügung gestellt. Die aktuelle Absperrung wurde aus Verkehrssicherungsgründen veranlasst, da die Freifläche als Zwischenlager für Holz- und Strauchschnitt von den hannoverschen Sportanlagen bis zum Abtransport dient.

    zu 2.)
    Der offizielle Eingang zum Sportpark Misburg ist das Funktionsgebäude, Seckbruchstraße 22, wo Umkleiden für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen. Unseres Wissens erfolgt eine inoffizielle Nutzung des Grundstücks von der Schule als Verbindungsweg zwischen Schule und Sportpark. Dem Kurt-Schwitters Gymnasium wurde in der Vergangenheit mitgeteilt, dass eine Nutzung des Grundstücks als Trampelpfad aus unfallhaftungsrechtlichen Gründen nicht empfohlen wird, da es sich hierbei um keine offizielle Wegeverbindung handelt und vom Grundstückseigentümer wird keine Verkehrssicherung vorgenommen wird. Eine Nutzung als Trampelpfad kann nur erfolgen, wenn die Schule bzw. deren Aufsichtspersonen eine schriftliche Haftungsübernahmeerklärung abgeben.

    zu 3.)
    Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Sportfläche ausgewiesen. Ein Bebauungplan liegt für dieses Grundstück nicht vor. Insbesondere sind stadtweit Erweiterungsflächen für Sportnutzungen vorgesehen, um an bestehenden Sportstandorten Erweiterungsflächen bei Bedarf nahe der bestehenden Infrastruktur (Umkleidegebäude) zur Verfügung stellen zu können. Seitens der Stadtplanung ist die Fläche im Rahmen des regionalen Raumordnungsprogramm 2015 als Teil eines „Vorranggebietes Siedlungsentwicklung“ vorgesehen und als Wohnbauflächenpotential (Vorschaufläche) im Wohnkonzept 2025 (DS 0840/2013) benannt worden.
    Eine aktuelle Erweiterung des Sportpark Misburg wird im Rahmen des Sportentwicklungsplanes geprüft, Nutzungsanfragen liegen nicht vor, so dass aktuell keine neue Nutzung geplant ist.

    Bezirksratsfrau Seitz fragte nach ob sie es richtig verstanden hätte dass dort Garten- und Holzabfälle gelagert werden und fragte ob man denn der Mülllagerplatz der Stadt sein.
    Auf Nachfrage aus dem Bezirksrat bestätigte Herr Selig dass die Schulen darauf aufmerksam gemacht wurden, dass ein Genehmigungsschreiben vorhanden sein müsse um diesen Weg zu benutzen. Bis jetzt sei bei der Verwaltung kein Übernahmeschreiben eingetroffen.

    TOP 8.2.4.
    Bahnstundenverteilung im Misburger Bad
    (Drucks. Nr. 15-1456/2015)

    Mit der Drs. Nr. 1228/2015 wurden die Bahnstunden für Schulen, Vereine und Öffentlichkeit sowie die Zeiten des öffentlichen Badebetriebs ab dem 01.09.2015 dargelegt.

    Wir fragen daher die Verwaltung:
    1. Wie sieht die genaue Verteilung (Bitte Aufschlüsselung) der Bahnstunden für Vereine, Schule und Öffentlichkeit derzeit aus?
    2. Wie sieht die genaue Verteilung (Bitte Aufschlüsselung) der Bahnstunden ab dem 01.09.2015 für Vereine, Schule und Öffentlichkeit aus?
    Antwort:
    zu 1.
    Vergleiche bitte Anhang:

    Belegung Misburger Bad aktuell (ANLAGE 2)

    zu 2.
    Vergleiche bitte Anhang:

    Belegung Misburger Bad ab September 2015 (ANLAGE 3)

    Anmerkung:
    Der Kreisschwimmverband Hannover-Stadt e.V. verteilt im Auftrag der Verwaltung das in den Bädern zur Verfügung gestellte Kontingent an Trainingszeiten für die Sportvereine in Hannover und die DLRG. Die bereitgestellten Flächen bilden 100% der Verteilungsbasis. 40% werden gleichmäßig gemäß der der beim LSB gemeldeten Mitglieder im Wassersport verteilt. 60% werden nach „Leistung“ verteilt. Dabei werden alle beim Dt. Schwimmverband registrierten Wettkampfschwimmer bewertet sowie Wasserball und Synchronschwimmen als Mannschaft berücksichtigt.

    TOP 9.
    A N T R Ä G E

    TOP 9.1.
    der SPD-Fraktion

    TOP 9.1.1.
    Netzkonzept Radverkehr - Waldstraße
    (Drucks. Nr. 15-1439/2015)

    Zurückgezogen


    TOP 9.1.2.
    Netzkonzept Radverkehr - Lehrter Straße
    (Drucks. Nr. 15-1440/2015)

    Für Bezirksratsherrn Amelung ging dieser Antrag nicht weit genug, er sei der Meinung dass man hier ein spezielles Konzept entwickeln müsste, ansonsten würde es eher Gefährdung als Schutz der Radfahrer auf der Straße geben.
    Bezirksratsherr Mansmann machte darauf aufmerksam dass es gegenwärtig auf beiden Seiten der Straße verschiedene Regelungen gebe die sich danach unterschieden dass man einerseits de Radweg benutzen müsste auf der anderen Seite aber dem Radweg benutzen kann. Hier sollte eine Vereinheitlichung stattfinden.

    Antrag

    Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
    dass die Kennzeichnung der Rad- und Fußwege in der Lehrter Straße in Anderten dahin geändert werden, dass die vorhandenen Schilder 240 (Fuß-/Radweg) gegen die Schilder 239 (Fußweg) mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ausgetauscht werden.

    10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 9.1.3.
    Netzkonzept Radverkehr - Buchholzer Straße
    (Drucks. Nr. 15-1441/2015)

    Antrag

    Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,dass die Kennzeichnung der Rad- und Fußwege in der Buchholzer Str., im Bereich von der Scholandstr. bis zur Werfelstr., dahin geändert werden, dass die vorhandenen Schilder 240 (Fuß-/Radweg) gegen die Schilder 239 (Fußweg) mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ausgetauscht werden , sowie das Zusatzschild „Mofa frei“ entfernt wird.

    10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 9.1.4.
    Änderung der Ampelanlage Waldstraße Ecke Seckbruchstraße
    (Drucks. Nr. 15-1442/2015)

    Bezirksratsherr Becker zeigt sich mit der Formulierung des Antrages nicht einverstanden und bat um Nachbesserung.
    Bezirksratsfrau Seitz zog den Antrag zur Beratung in die Fraktionen.

    Antrag

    Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
    dass die z. Zt. noch den Verkehr regelnde Ampel-Anlage im Bereich der Waldstraße/Ecke Seckbruchstr. zu einer bedarfsgerechten Fußgänger-Ampel umgebaut wird.

    Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


    TOP 9.1.5.
    Einfahrtbereich zur Teutonia - Werk II
    (Drucks. Nr. 15-1443/2015)

    Bezirksratsherr Becker wies darauf hin dass diese Einfahrt Privatgelände sei und die Stadt Hannover dort keinen Einfluss habe auf die Gestaltung.

    Antrag

    Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
    Gespräche mit der Geschäftsführung der Teutonia-Zementwerke aufzunehmen, den Einfahrtsbereich zu ihrem Werk II an der Anderter Str. wieder Verkehrssicher herzustellen.

    Einstimmig


    TOP 9.1.6.
    Hinweisschilder für Hundehalter am Kronsberg in Anderten
    (Drucks. Nr. 15-1444/2015)

    Antrag

    Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
    dass im Bereich des Kronsberges in Anderten, die dort ehemals vorhandenen Hinweisschilder „Hunde sind an der Leine zu führen“ unverzüglich wieder installiert werden.

    11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 9.1.7.
    Neue Wasserentnahmestellen auf Misburger Friedhof nicht seniorengerecht
    (Drucks. Nr. 15-1445/2015)

    Antrag

    Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
    dass die neuen Wassersäulen auf dem Misburger Waldfriedhof so umgerüstet werden, dass diese auch von Senioren ohne unnötigen Aufwand genutzt werden können.

    Einstimmig


    TOP 9.1.8.
    Straßenschilder "Werfelstraße"
    (Drucks. Nr. 15-1446/2015)

    Antrag

    Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
    dass die während der Bauphase der Stadtbahnlinie 7 entfernten Straßenschilder „Werfelstraße“ in Misburg wieder aufgestellt werden.

    Einstimmig


    TOP 9.2.
    der CDU-Fraktion

    TOP 9.2.1.
    Bahnstunden im Misburger Bad
    (Drucks. Nr. 15-1457/2015)

    Bezirksratsherr Mansmann fragte wem denn Frau Seitz die Bahnstunden wegnehmen will, die sie den Vereinen zusätzlich geben möchte.
    Bezirksratsfrau Seitz machte deutlich, dass sie das der Verwaltung überlasse die den Vereinen Stunden wegnehmen möchte und die Vereine kämen damit nicht klar. Sie habe weniger Beschwerden von den Bürgern als von den Vereinen gehört dass die Stunden gekürzt werden sollen. Sie wende sich auch dagegen dass jedes Bad ein Themenbad werden soll. Die Einwohner von Herrenhausen würden ebenso wenig nach Misburg zum Schwimmen kommen, als dass die Misburger Vereine nach Herrenhausen fahren um dort ihrem Sport nachzukommen.
    Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt meinte dass man speziell für das Misburger Bad die Profilbildung gewählt habe am Wochenende für die Öffentlichkeit da zu sein weil man Schwimmstunden für Kinder anbieten wolle von der Stadt. Dieses Gesamtkonzept habe man gemeinsam mit den Vereinen und dem Kreisschwimmverband in anderthalbjähriger Diskussion erarbeitet. Man sei froh dass dieses Konzept jetzt stehe und man könne es nicht noch einmal von vorne beginnen zu diskutieren. Deshalb werden die Grünen dem Antrag nicht zustimmen können.
    Bezirksratsherr Amelung regte an mit einer Ausweitung der Öffnungszeiten in Misburg den Bedürfnissen besser gerecht zu werden, auch wenn das mehr Geld koste.

    Bezirksratsfrau Seitz machte darauf aufmerksam, dass die Stunden der Vereine auch deshalb geschrumpft seien, weil ein privater Anbieter für Schwimmstunden dazu gerechnet wird. Die Öffentlichkeitsstunden seien angestiegen. Hier könne man schauen ob das wirklich notwendig sei, oder ob das nur wegen der Profilbildung gemacht worden sei. In Stöcken sei es nämlich umgekehrt. Da wolle man mehr Öffentlichkeitsstunden.
    Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt entgegnete, dass es sich hier um ein unter den Vereinen und den anderen Akteuren abgestimmtes Konzept handle und man sollte sich nun nicht darüber hinwegsetzen, was diese in 1,5 Jahren erarbeitet hätten. Der gewerbliche Anbieter sei inzwischen auch ein Verein. Schade sei es, dass man die Zahlen nicht vorher bekommen habe. So sei es kaum möglich sie zu bewerten.
    Herr Selig machte darauf aufmerksam, dass die Zahlen zur Beantwortung der Anfrage gehörten und diese sei eben erst in der Sitzung möglich. Er könne die Zahlen aber an die Wand projizieren.
    Bezirksratsfrau Seitz sagte, dass die einzelnen Vereine nicht in dieser AG gesessen hätten, sondern die übergeordneten Gremienvertreter. Man habe ein Schwimmbad im Stadtteil und eine Tour quer durch die Stadt mache keinen Sinn für die Vereine.
    Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt erwiderte, dass sie die Zahlen gerne auswerten und mit den Vereinen Rücksprache halten möchte.
    Bezirksratsherr Becker entgegnete, dass es ganz klare Aufgabe des Bezirksrates sei, hinter den Vereinen des Stadtbezirkes zu stehen.
    Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt machte deutlich, dass sie die Angelegenheit etwas differenzierter sehe, dass es auch eine Öffentlichkeit jenseitz der Vereine gebe, die schwimmen wolle. Beispielsweise sei sie sehr froh, dass die Zeiten Dienstag für die Frühschwimmer ausgeweitet werden. Das hätten sich viele Ältere beispielsweise gewünscht.
    Bezirksratsherr Mansmann kündigte an, die Drucksache in die Fraktion zu ziehen.
    Bezirksratsherr Becker betonte nochmals, dass es nicht darum gehe jemandem etwas wegzunehmen, man wolle aber den Vereinssport nicht einschränken.

    Antrag

    Der Oberbürgermeister wird gebeten die Fachverwaltung anzuweisen, die in der Drucksache 1228/2015 benannten Bahnstunden für Vereinsnutzung, bezogen auf das Misburger Bad, auf den bisherigen Stand - nämlich 167 Bahnstunden – aufzustocken.

    Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


    TOP 9.2.2.
    Sitzungen des Stadtbezirksrates
    (Drucks. Nr. 15-1458/2015)

    Bezirksratsherr Mansmann befand den Antrag als wenig zielführend. So sei die Mail ein nicht geeignetes Instrument und die Einrichtung und Pflege von Mailverteilern sehr aufwendig. Die Informationen seien alle über hannover.de abrufbar. Dann solle man lieber dieses Informationssystem verbessern.
    Bezirksratsherr Amelung meinte, dass der e-Mail Verteiler eine Möglichkeit sei. Es käme ihm darauf an, dass der Bürger weniger Aufwand habe und nicht täglich die Webseiten nach Neuigkeiten durchforsten muss. Die Verwaltung solle von sich aus informieren.
    Bezirksratsfrau Pluskota machte darauf aufmerksam, dass dies ja nach sich ziehe, dass alle 13 Stadtbezirke dieses Verfahren wollten und dies wiederum bedeute, dass der Stellenplan ausgeweitet werden müsste.
    Bezirksratsherr Mansmann sah den Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis. So würden Sitzungstermine einmal im Jahr erstellt und seien abrufbar. Im Mailsystem müsste man sie als Reminder anlegen.
    Bezirksratsherr Amelung führte aus, dass es ihm erst einmal ziemlich egal sei, was ein Antrag an Aufwand in der Verwaltung auslöse. Er sei nicht der Meinung, dass hierbei große Kosten entstehen. Die Verwaltung könne in einer Antwort ja den Aufwand beziffern. Bei der technischen Umsetzung könne man dies ja an das kürzlich freigeschaltene und nach Anmeldung öffentlich zugängliche Pressesystem angliedern, indem man eine eigene Kategorie anlege.
    Bezirksratsfrau Scholvin wies darauf hin, dass man das hier jetzt nicht ausdiskutieren müsse, da laut Antrag ja die Verwaltung eine Lösung finden solle.

    Antrag

    Die Verwaltung möge eine Möglichkeit schaffen, mit der interessierte Bürgerinnen und Bürger sich per E-Mail über Sitzungen des Stadtbezirksrats und anderer offizieller, öffentlicher Veranstaltungen im Stadtbezirk informieren lassen können. Entsprechend sollen Informationen zu den Veranstaltungen zeitnah über dieses System versendet werden.
    Denkbar wäre ein System ähnlich dem des Presseservice ( http://www.presseservice-hannover.de/ ) zu schaffen.

    15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


    TOP 10.
    EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

    TOP 10.1.
    Gemeinsam von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsfrau Kuhn (WfH)

    TOP 10.1.1.
    Zuwendung Nr. 19, Förderverein der OFW Anderten, Halligen Tools
    (Drucks. Nr. 15-1433/2015)

    Herr Selig wies zum Verfahren darauf hin, dass man entweder aus den 2 gleichlautenden Anträgen einen interfraktionellen machen könne, oder es werde der als erster eingegangene Antrag abgestimmt und der zweite sei dann bei Annahme des ersten erledigt.

    Antrag

    Zur Anschaffung von je 1 Halligen -Tools für die beiden in Anderten stationierten Löschfahrzeuge wird dem Förderverein der OFW Anderten ein Zuschuss bon bis zu 600,00 € (Zuwendung Nr. 19/2015) einmalig im Ergebnis-Haushalt zur Verfügung gestellt.

    17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


    TOP 10.2.
    der CDU-Fraktion

    TOP 10.2.1.
    Zuwendung für die Freiwillige Feuerwehr Anderten, Antrag Nr. 19/2015
    (Drucks. Nr. 15-1459/2015)

    Antrag

    Der Freiwilligen Feuerwehr Anderten wird gemäß Antrag (19/2015) ein Betrag bis zu 600,00 € zur Verfügung gestellt.

    Durch Annahme der DS 15-1433/2015 erledigt


    Für das Protokoll:




    K. DICKNEITE G. SELIG
    Bezirksbürgermeister Protokollführer