Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 25.03.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 17.03.2015)
Protokoll (erschienen am 26.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.12 - Datum 04.05.2015

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken am Mittwoch, 25. März 2015,
Freizeitheim Stöcken (Musikraum), Eichsfelder Straße 101, 30419 Hannover.

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Diener SPD
Bezirksratsherr Mönkeberg SPD
Bezirksratsherr Ciynakli SPD
Bezirksratsfrau Daniels Linke
Bezirksratsherr Diener SPD
Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon CDU
Bezirksratsfrau Jeschke CDU
(Bezirksratsfrau Karsch) SPD
Bezirksratsherr Metell Bündnis 90/Die Grünen
(Bezirksratsfrau Mücke-Bertram) Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksratsherr Müller-de Buhr SPD
Bezirksratsfrau Neubauer CDU
Bezirksratsherr Neubauer CDU
Bezirksratsfrau Nieländer CDU
Bezirksratsherr Rodriguez ASH
Bezirksratsfrau Stolzenwald SPD
Bezirksratsherr Tegtmeier SPD
Bezirksratsfrau Thimm SPD
Bezirksratsherr Zschau Bündnis 90/Die Grünen

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau de Buhr) SPD
(Ratsherr Kelich) SPD

Verwaltung:
Frau Heitsch OE 18.63.12
Frau Fischer OE 61.11
Herr Pilarski OE 18.62.12








Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 28.01.2015 und 25.02.2015 (öffentliche Teile) - werden nachgereicht

4. B E R I C H T E der Verwaltung

4.1. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken:
Butanstraße, Gemeindeholzstraße (RW), Hogrefestraße, Jürgenweg

4.2. Fortschreibung Netzkonzept Radverkehr

5. M I T T E I L U N G E N

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)

6.1.1.1. Änderungsantrag zur DS 0108/2015, Umbenennung der Freizeitheime
(Drucks. Nr. 15-0621/2015)

6.1.2. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

6.1.2.1. Verständliche Beschreibung der grenzen der Schulbezirke
(Drucks. Nr. 15-0699/2015)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Anhörung zur geplanten Sparkassenschließung in Burg
(Drucks. Nr. 15-0635/2015)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Fertighäuser statt Wohnmodule (=Container) für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-0612/2015)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Sichtachsen Hinüberscher Garten
(Drucks. Nr. 15-0633/2015)

7.3.1.1. Sichtachsen Hinüberscher Garten
(Drucks. Nr. 15-0633/2015 N1)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendung an den Schulverbund
(Drucks. Nr. 15-0634/2015)

8.2. Zuwendung für 2 Tischtennisplatten
(Drucks. Nr. 15-0698/2015)

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Straßensanierungsprogramm: wann und wo?
(Drucks. Nr. 15-0611/2015)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Hogrefestraße
(Drucks. Nr. 15-0333/2015)

9.2.2. Freihalten von Rettungswegen
(Drucks. Nr. 15-0347/2015)

9.2.3. Haushaltspläne
(Drucks. Nr. 15-0618/2015)

9.2.4. Kurzzeitparkplätze
(Drucks. Nr. 15-0619/2015)

9.2.5. Pascalstraße
(Drucks. Nr. 15-0620/2015)

9.2.6. Bauarbeiten Hochbahnsteig Großer Garten
(Drucks. Nr. 15-0630/2015)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Neubau Hochbahnsteig „Schaumburgstraße“
(Drucks. Nr. 15-0622/2015)

9.3.2. Sanierungsarbeiten am Hochbahnsteig „Herrenhäuser Gärten“
(Drucks. Nr. 15-0623/2015)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 28.01.2015 und 25.02.2015 (vertrauliche Teile) - - werden nachgereicht

11. M I T T E I L U N G E N


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Diener eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: Neuer Zuwendungsantrag unter TOP 8.2, TOP 9.3.2 wird nach TOP 9.2.6 behandelt. Die Einwohnerfragestunde wird in zwei Teile geteilt, eine für sonstige Themen und eine für das Thema Straßensanierung.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Herr Neubauer berichtet zur letzten Sitzung. Offen ist noch das Thema Hinweisschild zur Sauna im Hallenbad. Berichterstatter der aktuellen Sitzung ist Frau Nieländer.
Ein Einwohner weist auf den Containerstandort (Wertstoffinsel) hin – dieser hat sich noch nicht geändert. Eine Einwohnerin befürchtet, dass die Nahversorgung in Stöcken nach Schließung des NP-Marktes zusammenbricht. Der Politik ist diese Schließung nicht bekannt, lediglich die Schließung des Penny Marktes. Eine Einwohnerin weist auf die Konsequenzen der Schließung der Sparkassenfiliale hin.

TOP 3.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 28.01.2015 und 25.02.2015 (öffentliche Teile) - werden nachgereicht
Herr Neubauer fragt sich, ob die Protokollnotiz zur Umbenennung der Freizeitheime richtig sei. Die Auslegung sei sehr eigenwillig. Wenn man von 5%-Fremdnutzer ausgeht, so könnte der Stadtbezirk über fast nichts mehr entscheiden können. Er bittet die Verwaltung über eine gerichtsfeste Begründung nachzudenken. Herr Pilarski weist auf die Quelle der 5% Grenze (NKomVG Thiele) hin. Protokollnotiz: Mittlerweile liegt dem Stadtbezirksrat eine Ergänzungsdrucksache mit entsprechender Begründung vor.

Einstimmig mit Hinweis.

TOP 4.
B E R I C H T E der Verwaltung

TOP 4.1.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken:
Butanstraße, Gemeindeholzstraße (RW), Hogrefestraße, Jürgenweg

Herr Pohl stellt die Maßnahmen GiB vor (siehe anliegende Präsentation) und antwortet auf Einzelfragen. Es sind sehr viele Anwohner des Jürgenweges und der Butanstraße anwesend. Es findet eine emotionale Diskussion statt. Die Anwohner der Butanstraße sehen allesamt keine Notwendigkeit der Straßensanierung. Es seien keine großen Schäden vorhanden und die vorhandenen Schäden seien durch städtische Fahrzeuge entstanden. Die Anwohner des Jürgenweges sehen nur bedingt eine Notwendigkeit der Grundsanierung. Insbesondere sind diese der Ansicht, dass es sich hier um keine Anliegerstraße handelt, da die Straße oft als Durchfahrtsstraße genutzt wird. Eine Einigung könnte man sich vorstellen, wenn man die Straße eine Kategorie zurückstufen würde.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung erst in der kommenden Sitzung getroffen wird, da erst dann die Beschlussdrucksache vorliegen wird.

TOP 4.2.
Fortschreibung Netzkonzept Radverkehr
Radverkehrsbeauftragter Herr Efkes stellt das Netzkonzept Radverkehr (siehe Anlage) vor. Es findet ein kurzer Austausch / Aussprache hierzu statt.

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
Frau Diener weist über eine Info-Veranstaltung zum Thema Flüchtlingsunterbringung hin.

Frau Thimm weist auf die Möglichkeit von Sachspenden für die AG Willkommenskultur hin. Spenden sollen vorab unter sachspende-stoecken@gmx.de angekündigt werden.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)

Herr Diener kann der Drucksache zustimmen, da es bereits eine Bürgerbeteiligung zu dem Thema gab. Bei den Gesprächen zum Neubau, wurde von den etwa 200 Teilnehmern die Namensgebung Stadtteilzentrum begrüßt.
Herr Neubauer teilt mit, dass die CDU bei dem Antrag bleibt. Überall werden, insb. durch „Hannover 2030“ Bürger beteiligt und in dieser Angelegenheit aus unverständlichen Gründen nicht. Zudem liegt hier seiner Ansicht eine klare Zuständigkeit des Bezirksrates vor, der hier übergangen würde.
Herr Rodriguez spricht sich bei dieser wichtigen Einrichtung auch für Bürgerbeteiligung aus und unterstützt den Antrag der CDU.
Herr Ciynakli spricht sich gegen eine doppelte Bürgerbeteiligung aus und hält diese für nicht mehr notwendig.
Herr Zschau sieht die Notwendigkeit der Bürgerbeteiligung und spricht sich für eine Unterstützung des CDU-Antrages aus.

Antrag,
zu beschließen:
die Freizeitheime Linden, Vahrenwald, Ricklingen, Lister Turm, Stöcken und Döhren,
das Freizeit- und Bildungszentrums „Weiße Rose“ und den Stadtteiltreff Sahlkamp in
Stadtteilzentrum Linden
Stadtteilzentrum Vahrenwald
Stadtteilzentrum Ricklingen
Stadtteilzentrum Lister Turm
Stadtteilzentrum Stöcken
Stadtteilzentrum Döhren
Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg
Stadtteilzentrum Sahlkamp
umzubenennen.
Nicht abgestimmt, da durch DS 15-0621/2015 ersetzt/ergänzt.

TOP 6.1.1.1.
Änderungsantrag zur DS 0108/2015, Umbenennung der Freizeitheime
(Drucks. Nr. 15-0621/2015)

Herr Dr. Dragon begründet den Änderungsantrag, der nach Rückfrage von der Verwaltung als gesonderter Antrag gewertet wird. Die Drucksache wird von der CDU in die Fraktion gezogen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die in der Drucksache aufgeführte Umbenennung des Freizeitheims Stöcken in „Stadtteilzentrum Stöcken“ wird aus der Drucksache gestrichen.
2. Die Verwaltung erstellt eine Drucksache für eine Namensfindung für das neu zu erstellende Gebäude des ehemaligen Freizeitheims durch Bürgerbeteiligung.

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.1.2.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. den § 6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen jeweils das gesamte Stadtgebiet umfasst.

2. die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderschulen gemäß § 7 der Satzung festzulegen.

3. die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken inkl. der Übergangsregelungen für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 6.1.2.1.

Verständliche Beschreibung der grenzen der Schulbezirke

(Drucks. Nr. 15-0699/2015)

Antrag

In der Beschlußdrucksache 0594/2015 werden die Grenzen der Schulbezirke durch Angabe von Straßen und Hausnummern beschrieben.

Einstimmig

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Anhörung zur geplanten Sparkassenschließung in Burg
(Drucks. Nr. 15-0635/2015)

Es wird gewünscht, dass der Vorstand (vertretend durch den Vorstandsvorsitzenden) eingeladen wird.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Wegen der geplanten Sparkassenschließung wird ein(e) Vertreter(in) der Sparkasse in den Bezirksrat eingeladen, der kompetent Auskunft über die Gründe der geplanten Schließung und die (angeblich) erhobenen Daten zum Kundenverhalten geben kann.

Einstimmig

TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Fertighäuser statt Wohnmodule (=Container) für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-0612/2015)

Herr Mönkeberg begründet den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft, ob statt der Anschaffung von Wohnmodulen (=Container) für Flüchtlinge schnell aufzustellende Fertighäuser auf bestimmten Flächen errichtet werden können.

Einstimmig

TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Sichtachsen Hinüberscher Garten
(Drucks. Nr. 15-0633/2015)

Herr Dr. Dragon begründet den Antrag.
Frau Thimm schlägt eine Neufassung vor, die nicht von der CDU aufgenommen wird.

Antrag
Das Forstamt erarbeitet im Einvernehmen mit dem Grünflächenamt einen Plan zur Wiederherstellung der Sichtachsen des Hinüberschen Gartens auf der Friedhofseite der Garbsener Landstraße. Entgegenstehende Bedenken und Regelungen sind dem Oberbürgermeister vorzulegen. Das gilt insbesondere für die Festlegung eventueller Ausgleichsflächen für Eingriffe in den Wald. Über den Plan, die Sichtarchsen wiederherzustellen, berichtet das Forstamt dem Bezirksrat.

Ersetzt durch Neufassung

TOP 7.3.1.1.
Sichtachsen Hinüberscher Garten
(Drucks. Nr. 15-0633/2015 N1)

Antrag
Das Forstamt erarbeitet im Einvernehmen mit dem Grünflächenamt einen Plan zur Wiederherstellung der Sichtachsen des Hinüberschen Gartens auf der Friedhofseite der Garbsener Landstraße. Entgegenstehende Bedenken und Regelungen sind dem Oberbürgermeister der entsprechenden Stelle in der Verwaltung vorzulegen. Das gilt insbesondere für die Festlegung eventueller Ausgleichsflächen für Eingriffe in den Wald. Über den Plan, die Sichtarchsen wiederherzustellen, berichtet das Forstamt dem Bezirksrat.

12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, Enthaltungen

TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendung an den Schulverbund
(Drucks. Nr. 15-0634/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Schulverbund
Verwendungszweck: Aktionstag der Schulen am 11.06.2015
Zuwendungsbetrag: 5000€

Einstimmig

TOP 8.2.
Zuwendung für 2 Tischtennisplatten
(Drucks. Nr. 15-0698/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Verwendungszweck: 2 Tischtennisplatten
Ort der Aufstellung: Grünfläche hinter dem Alveser Weg und Spielplatz Gemeindeholzstrße
Zuwendungsbetrag: 7000€

Einstimmig

TOP 9.
A N F R A G E N
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt schriftlich.

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Straßensanierungsprogramm: wann und wo?
(Drucks. Nr. 15-0611/2015)

In der Hannoverschen Allgemeinen vom 24.02.2015 war zu lesen, dass die Verwaltung Bezirksräte und Anwohner/Innen nicht mehr sofort von geplanten Straßensanierungsmaßnahmen informieren will. Gleichzeitig tauchen weder in der Liste der sanierten Straßen noch in der Liste noch zu sanierender Straßen welche aus dem Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken auf.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist die Aussage der Verwaltung zu verstehen, dass die Bezirksräte nicht mehr sofort von geplanten Sanierungsmaßnahmen informiert werden sollen?
2. Wann werden die geplanten Straßen- und Radwegesanierungsmaßnahmen aus 2014 (Elbestr. und Moorhoffstr. sowie die Radwege in der Haltenhoffstr.) durchgeführt, die der zustimmungspflichtige Bezirksrat schon beschlossen hatte?
3. Wäre die Verwaltung bereit (entgegen ihrem Ansinnen), die für 2016/2017 geplanten Straßensanierungsmaßnahmen dem Bezirksrat mitzuteilen?
Antwort:
Zu 1: Die Aussage entspricht nicht den Tatsachen. Sämtliche Maßnahmen für 2016 und 2017 werden über die Bezirksratsbetreuung für die Sitzungen der Bezirksräte im März und April angemeldet und dort zuerst den Politikern vor Ort vorgestellt. Zu dieser Sitzung werden auch über eine Anliegerinformation die Anlieger der vorgeschlagenen Straßen eingeladen.
Zu 2: Die Erneuerungsmaßnahmen werden derzeit vorbereitet und sollen voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2015 in Bau gehen.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Hogrefestraße
(Drucks. Nr. 15-0333/2015)

Nach Rückbau der ehemaligen Stadtbahnstation Weizenfeldstraße ist der Fußgängerüberweg in Höhe Moosbergstraße / Weizenfeldstraße bei Regenfällen stark „überflutet“. Mit
„normalem“ Schuhwerk ist dieser Teil des Überwegs nicht passierbar.

Wir fragen daher die Verwaltung
1. Ist dies der Verwaltung bekannt und wird die Beseitigung dieses Übels veranlasst?
2. Ist noch Gewährleistung durch die Tiefbaufirma gegeben, die den Haltestellenrückbau durchführte ?
Antwort:
Zu 1.) Es handelt sich bei dem Rückbau um eine Maßnahme der infra. Bei der Abnahme war die Verwaltung vertreten und hat auf den Mangel hingewiesen.
Laut Aussage der infra besteht der Mangel nicht mehr. Mit der infra wurde verabredet einen Ortstermin durchzuführen um sicherzustellen, dass die Entwässerung ausreichend ist.
Zu 2.) Nach Aussage der infra ist die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen.

TOP 9.2.2.
Freihalten von Rettungswegen
(Drucks. Nr. 15-0347/2015)

An den Straßenbahnhaltestellen Leinhäuser Bahnhof (stadtauswärts) und am Herrenhäuser
Markt (stadteinwärts) teilen sich die Stadtbahn und der Straßenverkehr nur eine gemeinsa-
me Fahrspur. So sperrt die Stadtbahn den Straßenverkehr während ihres Halts. Sie sperrt
damit auch die Durchfahrt von Rettungswagen und Feuerwehr und zwar nicht nur unerheb-
lich, sondern lang andauernd, wenn sich bei Betriebsstörungen Bahnen stauen. Staut zum
Beispiel ein Unfall den Verkehr der Straßenbahn, so können Rettungskräfte den Unfallort
nicht ungehindert erreichen, weil Stadtbahnen die einspurige Zufahrt sperren.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Haben die Fahrer der Stadtbahnen Anweisung, nur dann in eine Haltestelle mit einer
einzigen, gemeinsam mit dem Straßenverkehr genutzten Fahrbahn einzufahren, wenn
sie sehen können, daß die Ausfahrt frei ist? Vergleichbare Rücksicht wird von jedem
Autofahrer erwartet, der nur dann in eine Kreuzung einfahren darf, wenn er sieht, daß
er sie auf der Gegenseite verlassen kann.
2. Wie wird schneller, ungehinderter Rettungsdienst im Vergleich zu Parkplätzen neben
einspurigen, gemeinsam genutzten Fahrbahnen bewertet? Ist nicht die Hilfe bei Feuer,
Unfall oder lebensbedrohlichen Erkrankungen wichtiger als die Einschränkung und Un-
terbrechung des Verkehrs durch Autos, die in einer zweiten Spur neben der Haltestelle
parken?
3. Wie stellen sich die Rettungsdienste zu einspurigen, gemeinsam von Straßenbahn und
Straßenverkehr genutzten Fahrspuren neben Haltestellen? Notärzten sind minutenlange
Verzögerungen an verstopften Haltestellen bekannt.

Antwort:
Zu 1: Generell gilt für die Fahrer der üstra der Verhaltensgrundsatz, dass andere Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich beeinträchtigt werden dürfen. Dieser Verhaltensgrundsatz schließt auch ein, dass nicht in eine Kreuzung eingefahren werden soll, wenn diese wegen eines Staus nicht wieder verlassen werden kann. Im Falle eines Staus auf einem straßenbündigen Bahnkörper kann die Stadtbahn nicht ausweichen und muss in diesem Fall warten, bis der Stau sich auflöst.
Zu 2: Generell hat die üstra keine Einwände, wenn im Haltestellenbereich das Längsparken erlaubt wird, unter der Voraussetzung, dass dadurch nicht der Betrieb der ÖPNV-Linien beeinträchtigt wird, oder gefährliche Situationen absehbar sind.
Zu 3: Der Feuerwehr Hannover sind keine entsprechenden Verzögerungen an den Stadtbahnhaltestellen bekannt.

TOP 9.2.3.
Haushaltspläne
(Drucks. Nr. 15-0618/2015)

Alle Jahre wieder erhalten die Bezirksräte den Haushaltsplan-Entwurf der Landeshauptstadt Hannover für das Folgejahr. Während ein Teil der Bezirksräte ggf. mit Änderungsanträgen den Haushaltsplan-Entwurf mit einer Abstimmung beschließt, wird er von anderen Bezirksräten nur zur Kenntnis genommen.
Auffällig bei den Haushaltsplan-Entwürfen ist, dass sie bei der Behandlung in den Bezirksräten unvollständig sind, d.h. meist fehlen Wirtschaftspläne und meist sogar der Stellenplan. Verwaltungsseitig heißt es dann stets: die fehlenden Pläne werden nachgeliefert. Das ist jedoch bisher nie erfolgt.

Wir fragen daher die Verwaltung
1. Muss der Haushaltsplan-Entwurf von den Bezirksräten beschlossen werden oder genügt es, wenn er lediglich zur Kenntnis genommen wird?
2. Ist es rechtlich korrekt, dass ein Bezirksrat einen Haushaltsplan-Entwurf, der unvollständig vorliegt, behandelt, egal ob mit Beschluss oder zur Kenntnisnahme?
3. Wie ist die rechtliche Situation bei Nachtragshaushalten, die den Bezirksräten gar nicht vorgelegt werden?
Antwort:
Zu 1.) Gemäß § 58 Abs. 1 Punkt 9 NKomVG entscheidet der Rat über die Haushaltssatzung. Insoweit gibt es kein Beschlussrecht der Stadtbezirke. § 93 Absatz 2, Satz 2 NKomVG legt fest, dass dem Stadtbezirksrat die erforderlichen Mittel zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Nach 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG sind die Stadtbezirksräte bei den Beratungen der Haushaltssatzung deshalb rechtzeitig anzuhören. Es ist wegen der originären Zuständigkeit des Rates unerheblich, ob die Stadtbezirksräte eine Beschlussempfehlung zur Haushaltssatzung geben, eine Anhörung durchführen oder die Satzung zur Kenntnis nehmen.
Zu 2.) Fehlende Wirtschaftspläne werden im Rahmen des Veränderungsdienstes, sofern möglich, nachgereicht. Sollte dies auch nicht möglich sein, werden die Wirtschaftspläne in einem separaten Verfahren beschlossen. Der Stellenplan geht mit eigener Drucksache parallel zur Haushaltssatzung in das Beratungsverfahren des Rates. Mit Beschluss über den Stellenplan wird der Stellenplan die Anlage 2 in der Haushaltssatzung. Da weder Wirtschaftspläne noch der Stellenplan Regelungen enthalten, die nach § 93 NKomVG in eine abschließende Zuständigkeit der Stadtbezirke fallen, liegt damit kein Verstoß gegen das Anhörungsrecht der Stadtbezirke vor.
Zu 3.) Das Anhörungsrecht soll den Stadtbezirksrat im Interesse einer bürgernahen Verwaltung in die Lage versetzen, seine besonderen Ortskenntnisse und die stadtbezirkliche Belange in die Entscheidungsfindung einzubringen. Die aktuelle Nachtragssatzung 2015 wurde insbesondere erlassen, um die notwendige Kreditermächtigung nach § 2 der Haushaltssatzung zu erhöhen. Es ist dafür explizit notwendig, eine Nachtragssatzung zu erlassen, weil eine überplanmäßige Erhöhung der Kreditermächtigung rechtlich nicht zulässig ist. Daraus ergeben sich keine Eingriffe in die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte

TOP 9.2.4.
Kurzzeitparkplätze
(Drucks. Nr. 15-0619/2015)

Im Gebäude Alte Stöckener Straße 33 gab es zurückliegend einen Supermarkt / Discounter.
In Höhe des Geschäftseingangs wurden insgesamt fünf (Senkrecht-) Parkplätze markiert und mit Verkehrszeichen versehen: 1x Parken für Behinderte und 4 x nur Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden von 8 bis 18 Uhr. Das mag zu Zeiten des Bestehens des Supermarktes auch ganz nützlich gewesen sein. Nun aber existiert dieser Markt nicht mehr. Ob ein Nachfolgegeschäft dort ansässig werden könnte ist nicht erkennbar.
Alle weiteren Parkflächen an der Straßenseite weisen keine Parkbeschränkungen aus.

Wir fragen daher die Verwaltung
1. Sind die Parkbeschränkungen vor dem Hause Alte Stöckener Straße 33 noch sinnvoll und erforderlich?
2. Beabsichtigt die Verwaltung, die Parkbeschränkungen aufzuheben, ggf wann?
3. Sollten die Parkbeschränkungen erhalten bleiben: nach welchen rechtlichen Grundlagen ist dies möglich und erforderlich?
Antwort:
Zu Fragen 1-3) Die Beschilderung für die Parkzeitbeschränkung vor dem ehemaligen netto-Markt wird inklusive Behindertenparkplatz kurzfristig abgebaut.

TOP 9.2.5.
Pascalstraße
(Drucks. Nr. 15-0620/2015)

In der Bezirksratsitzung am 26.2.2014 wurde in einer Anfrage auf die fehlende Straßenbeschilderung „Pascalstraße“ hingewiesen. Stattdessen war die Straße mit der Bezeichnung „Am Hohen Holze“ versehen. Diese gilt jedoch erst in Garbsen-Havelse. Die Verwaltung hat dazu ausgeführt: „Die Beschilderung der Straßen „Am Hohen Holze“ und „Pascalstraße“ wird überprüft und dem tatsächlichen Verlauf entsprechend berichtigt“.
Tatsächlich ist die Straße nun mit dem Schild „Pascalstraße“ versehen, das 100 Meter entfernt hängende Straßenschild „Am Hohen Holze“ aber nicht abmontiert. So hat die Straße zwischen „Auf der Horst“ und Sackgasse Stadtbahnstation „Pascalstraße“
nun zwei Namen.
Die Verwaltung wurde zwischenzeitlich zweimal mündlich über diesen Zustand informiert, leider hat sich keine Veränderung ergeben.

Wir fragen daher die Verwaltung:
Kann die Verwaltung nun nach dieser schriftlichen Erinnerung tätig werden?

Antwort:
Der Straßenname wurde am 11.03.2015 versetzt.
Aus dieser Sachverhaltsschilderung wird jedoch deutlich, dass hier offensichtlich ein Missverständnis hinsichtlich des Straßenverlaufs vorliegt.
Nach den anliegenden Benennungsunterlagen aus dem Jahr 1994 wurde lediglich der „von der Straße Auf der Horst abgehende, den westlichen Bereich des Wissenschaftsparks erschließende Straße“ in Pascalstraße benannt.
Die Bezeichnung Am Hohen Holze wird für das Teilstück dieser Straße zwischen der Stadtgrenze und dem Beginn der Pascalstraße weitergeführt, auch eine Hausnummernzuordnung existiert in diesem Bereich. Unterlagen, die Aufschluss über die Hintergründe des Straßennamens Am Hohen Holze auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover geben, liegen uns leider nicht vor. Jedoch handelt sich wohl um ein gewachsenes Gefüge, wie es mit anderen Gegebenheiten im Stadtrandgebiet teilweise vergleichbar ist. So haben wir u.a. im Grenzbereich zu Isernhagen den dortigen Straßennamen Lüneburger Damm für einige Hausnummernzuordnungen übernommen. Aber auch die angrenzenden Kommunen führen mitunter unsere Benennungen in ihrem Gebiet fort, beispielsweise die Wiesenauer Straße in der Stadt Langenhagen.
Vor diesem Hintergrund entspricht die in der Örtlichkeit vorhandene Beschilderung den gegenwärtigen tatsächlichen Gegebenheiten, so dass keine Möglichkeit einer Anpassung im Sinne der Anfrage besteht.

TOP 9.2.6.
Bauarbeiten Hochbahnsteig Großer Garten
(Drucks. Nr. 15-0630/2015)

Seit einigen Tagen ist der Hochbahnsteig Großer Garten eine Baustelle, an der Reparatur-
arbeiten ausgeführt werden. Darüber berichtete auch die Presse, allerdings ohne Gründe zu
nennen. Die Bauarbeiten überraschen, denn die Haltestelle ist erst wenige Jahre alt. Zudem
ist unerklärlich, warum der Bezirksrat nicht vorab informiert wurde und warum die Presse
den Grund für die Bauarbeiten nicht nennt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Was ist der Grund für die Bauarbeiten an der Haltestelle Großer Garten?
2. Warum wurde der Bezirksrat nicht vorab informiert und warum nennt die Presse nicht
den Bürgern den Grund für die Arbeiten?
3. Ist unstrittig, wer die Kosten für die Reparaturarbeiten letztlich trägt? Wer trägt sie?

Antwort:
Die Anfrage haben wir an die infra Infrastrukturgesellschaft weitergeleitet und erhielten folgende Antwort:
Zu 1.) Aufgrund von Frostschäden lösten sich die Bahnsteigkanten und Bodenbeläge. Die Natursteinplatten müssen erneuert werden.
Zu 2.) Die Presse wurde von der üstra am 26.2.2015 über die Baumaßnahme informiert. Ebenso steht eine Information über dieses Baumaßnahme und die Auswirkungen für die Fahrgäste mit folgendem Text auf der Hompage der üstra.
„Aufgrund von Sanierungsarbeiten muss der Hochbahnsteig „Herrenhäuser Gärten“ der Stadtbahnlinien 4 und 5 ab Montag, 2. März 2015, 9 Uhr bis voraussichtlich Anfang Mai 2015 gesperrt werden. Eine Ersatzhaltestelle wird direkt hinter dem Hochbahnsteig in Richtung Innenstadt
Zu 3. Die Kostenträgerschaft ist unstrittig. Die Kosten trägt die infra als Eigentümerin der Betriebsanlagen..

TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Neubau Hochbahnsteig „Schaumburgstraße“
(Drucks. Nr. 15-0622/2015)

Dem Bezirksrat wurde für das Jahr 2015 der Bau des Hochbahnsteigs „Schaumburgstraße“ versprochen. Bisher sind keine Vorarbeiten wie Baumfällungen durchgeführt worden. Nun war letztes Jahr in der HAZ zu lesen, dass der Bau der Hochbahnsteige für die Linie 5 in Kirchrode ´sich wegen Leitungsarbeiten um ein Jahr verzögert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird der Hochbahnsteig „Schaumburgstraße“ gebaut?
2. Falls er nicht dieses Jahr gebaut wird, was sind die Gründe für die Verzögerung (schließlich ist die Haltestelle „Schaumburgstraße“ die einzige nicht barrierefreie auf der Linie 4)?
Antwort:
Zu 1.) Der Hochbahnsteig wird in diesem Jahr gebaut und soll, wie in der Beschlussdrucksache Nr. 2678/2013 angekündigt, zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 in Betrieb genommen werden. Zurzeit wird die Ersatzhaltestelle eingerichtet, die nach Ostern in Betrieb genommen werden soll. Nach Ostern wird mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen. Über die Bauabläufe wird die infra im April detailliert informieren.
Zu 2.) Es gibt keine Verzögerungen. Baumfällungen sind nicht erforderlich, da der Bahnsteig, wie in der o.g. Drucksache beschrieben, so geplant wurde, dass zwischen zukünftigem Hochbahnsteig und Straße die Bäume erhalten bleiben.

TOP 9.3.2.
Sanierungsarbeiten am Hochbahnsteig „Herrenhäuser Gärten“
(Drucks. Nr. 15-0623/2015)

Derzeit wird der Hochbahnsteig „Herrenhäuser Gärten“ bis Mai 2015 saniert. Zu diesem Zweck wurde ein provisorischer Tiefbahnsteig angelegt. Stadtauswärts ist die nächste barrierefreie Haltestelle der Standort „Herrenhäuser Markt“.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Was sind die Gründe für die Sanierung und welche Maßnahmen werden durchgeführt?
2. Ist es möglich, vor Erreichen der Haltestelle „Appelstraße“ durchzusagen, dass die Haltestelle „Herrenhäuser Gärten“ derzeit nicht barrierefrei ist?
3. Welche Ersatzmaßnahmen werden künftig vorgenommen, wenn demnächst Trittbrett freie Stadtbahnen auf den Linien 4 und 5 eingesetzt werden, da dann provisorische Tiefbahnsteige nicht möglich sind (z.B. temporärer Wegfall von Haltestellen, provisorische Hochbahnsteige)?
Antwort:
Die Anfrage haben wir an die infra Infrastrukturgesellschaft weitergeleitet und erhielten folgende Antwort:
Zu 1.) Aufgrund von Frostschäden lösten sich die Bahnsteigkanten und Bodenbeläge. Die Natursteinplatten müssen erneuert werden.
Zu 2.) Die üstra wird ihre FahrerInnen bitten, diese Ansage durchzuführen.
Zu 3.) Bis in die 30er Jahre werden TW2000 mit Klapptrittstufen zur Verfügung stehen und eine ausreichende Anzahl Linien, auf denen TW3000 eingesetzt werden können, vorhanden sein. Insofern besteht die Möglichkeit in diesen Fällen den TW3000 gegen den TW2000 zu tauschen.

Bezirksbürgermeisterin Diener schloss den öffentlichen Teil sowie die Sitzung um 21:20 Uhr.

Marion Diener Darius Pilarski
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuer



Bezirksbürgermeisterin Diener schloss den vertraulichen Teil sowie die Sitzung um 21:30 Uhr.

Marion Diener Darius Pilarski
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuer