Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 02.06.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.05.2014)
Protokoll (erschienen am 08.07.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 02.06.2014

PROTOKOLL

28. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 2. Juni 2014, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 16.50 Uhr
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD) 15.00 - 16.50 Uhr
Ratsherr Kelich (SPD)
(Ratsherr Nagel) (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Battefeld
Herr Dirscherl 15.00 - 16.30 Uhr
(Herr Elsner)
(Frau Dr. Frech)
Herr Kruse
(Frau Sandkühler)
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.40 - 16.55 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Rohde-Olding (Dez V)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Leidinger (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schäfer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Lahner (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Schaefer (Fachbereich Sport und Bäder)
Herr Schiemann (Fachbereich Gebäudemanagement)
Frau Wedemeier (Fachbereich Wirtschaft)
Herr Weidmann (Fachbereich Wirtschaft)
Frau Bergerstock (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Grundmann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Garnatz (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Bettin (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Liebelt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau van der Velde (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die 27. Sitzung am 05.05.2014

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Forstbetriebswerk 2012 - 2022
(Drucks. Nr. 0289/2014 N1 mit 1 Anlage)

3.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0289/2014 N1 (Forstbetriebswerk 2012-2022)
(Drucks. Nr. 1143/2014)

3.2. Satzung zur Änderung der „Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0801/2014 mit 1 Anlage)

3.3. Finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt an der De Haën-Sanierung in der List
(Drucks. Nr. 1103/2014)

3.4. Sachstandsbericht Parkranger 2013
(Informationsdrucks. Nr. 0893/2014 mit 1 Anlage)

3.5. „Auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt“ – Jahresbericht für das Jahr 2013
(Informationsdrucks. Nr. 0763/2014 mit 1 Anlage)

3.6. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 mit 14 Anlagen)

3.7. Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes;
Ortsdurchfahrt Hannover Zentrum West,
Plangenehmigung zur Vervollständigung des Lärmschutzes
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0833/2014 mit 2 Anlagen)

3.8. Wasserstadt Limmer - Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung einer Ersatzerschließungsstraße
(Drucks. Nr. 0852/2014 mit 1 Anlage)

3.9. Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlagen)

3.9.1. Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0318/2014 E1 mit 1 Anlagen)

3.10. Einführung eines Energiemanagement-Systems für städtische Gebäude
(Drucks. Nr. 0532/2014 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

5.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0836/2014 mit 3 Anlagen)

5.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0834/2014 mit 4 Anlagen)

5.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0851/2014 mit 3 Anlagen)

5.3.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0851/2014 E1 mit 3 Anlagen)

5.4. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 755, 2. Änderung - Am Nordfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0423/2014 mit 4 Anlagen)


5.4.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 755, 2. Änderung - Am Nordfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0423/2014 E1 mit 1 Anlage)

5.5. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1805 - Trautenauer Hof
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellung- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0837/2014 mit 5 Anlagen)

5.6. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1790, Altenbekener Damm
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1076/2014 mit 4 Anlagen)

5.7. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

5.8. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1110/2014 mit 3 Anlagen)

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1032/2014 mit 4 Anlagen)

7.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800 - Hainhölzer Markt Süd,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss,
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0740/2014 mit 5 Anlagen)

7.3. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0424/2014 mit 4 Anlagen)

7.3.1. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0424/2014 E1 mit 1 Anlage)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheit
(Drucks. Nr. 0762/2014 mit 1 Anlage)

11. Rechnungsprüfungsamt: Bericht über die bautechnische Visaprüfung 2013
(Informationsdrucks. Nr. 0982/2014)

12. Infodrucksache - Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungbeschluss

Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Die TOPs 5.2. (DS Nr. 0834/2014), 7.1. (DS Nr. 1032/2014) sowie 5.7. und 12. (DS Nr.1222/2014 und 1223/2014) wurden auf Wunsch der Verwaltung abgesetzt.

· Der TOP 5.8. (DS Nr. 1110/2014) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung des Protokolls über die 27. Sitzung am 05.05.2014

Genehmigt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Forstbetriebswerk 2012 - 2022
(Drucks. Nr. 0289/2014 N1 mit 1 Anlage)
Ratsherr Hellmann erläuterte zum Änderungsantrag der CDU, eine Änderung der Höhe des jährlichen Festmetersatzes bei Baumfällungen in den Stadtwäldern Hannovers sei zum Schutz des Eichenbestandes nötig.
Inhalt des Leitbildes für die Eilenriede sei das "Erhalten und Entwickeln starker, stabiler, von Eichen geprägter Laubholzbestände unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Verkehrssicherung". Um diesem Leitbild und auch den Ansprüchen der FSC- Zertifizierung (= Forest Stewardship Council) zu entsprechen, sei eine Erhöhung des Erntefestmetersatzes erforderlich, da ansonsten der Eichenbestand in den Stadtwäldern Hannovers zugunsten des Buchenbestandes weiter sinken werde.

Ratsherr Mineur stellte die Frage, ob eine Erhöhung der Erntefestmeter tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation führen könne oder ob es besser sei, den Schutz der Eichen durch gezielte Lückensetzung im Baumbestand zu fördern. Seines Wissens nach sei nämlich die Eiche vor allem durch Konkurrenzsituationen zu anderen Bäumen im Kronenbereich gefährdet.

Herr Garnatz gab dazu an, die Differenz zwischen den beiden strittigen Erntefestmetersätzen betrage ca. 800 Festmeter. Der in der aktuellen Fassung des Forstbetriebswerks angegebene Festmetersatz sei über den Zeitraum von zwei Jahren hinweg mit zahlreichen Naturschutzverbänden, im Eilenriedebeirat und in den Fraktionen diskutiert worden. Maßgeblich für die Festlegung auf den aktuellen Satz von 2.300 Festmetern sei das Zeitfenster gewesen, in dem der Holzeinschlag stattfinde. In den zu fast 90 % aus Laubbäumen bestehenden Stadtwäldern würden überwiegend im Winterhalbjahr Bäume geschlagen. Dieses Zeitfenster würde, u. a. bedingt durch die Klimaerwärmung, immer kleiner werden; da die Bäume immer länger belaubt seien, könne mit den Fällungen jährlich inzwischen nicht vor dem 1. November begonnen werden. Bereits Ende Februar müsste der Einschlag dann jeweils wieder beendet werden. Die Verwaltung hätte letztendlich nach sorgfältiger Prüfung den aktuellen Erntefestmetersatz festgelegt.

Ratsherr Drenske war der Meinung, die BürgerInnen der Landeshauptstadt würden die Erholungsfunktion der Eilenriede durch die dauerhaften Bemühungen der Stadtverwaltung als sehr hoch einstufen. Die Holz-Erträge seien in den letzten Jahren immer entsprechend der Vorgaben eingefahren worden. Er halte den jetzt eingereichten Antrag auf Hochsetzung des Festmetersatzes für verspätet, da in den vergangenen Jahren bereits ausgiebig darüber diskutiert worden sei.

Herr Dirscherl gab an, ein großer Teil des Eichenbestandes in den Stadtwäldern sei krank bzw. abgestorben. Er war der Meinung, dass bei einer zu dichten Besiedelung einer Fläche mit Eichen, die zusätzlich nicht regelmäßig durch Ernte bzw. Fällungen ausgedünnt würden, diese Eichen im Wuchs zu dünn und zu schwach blieben, wodurch die Bäume kein hohes Alter erreichen könnten. Im Rahmen der Nachhaltigkeit und der Vorgaben für die FSC-Naturland-Zertifizierung wäre es sinnvoller, den Festmetersatz wieder höher zu setzen; in seiner jetzigen Form halte er das Forstbetriebswerk nicht für genehmigungsfähig.

Herr Garnatz bestätigte, dass es in einigen der vorhandenen Bestände tatsächlich der Fall sei, dass die Eichen von Buchen bedrängt würden. In bereits abgestorbenen Beständen kämen jedoch Fällungen bzw. Ernte als Pflegemaßnahmen zu spät, da bei der Eiche für Schutzmaßnahmen bereits sehr früh eingegriffen werden müsse. Daher habe man im Rahmen des neuen Forstbetriebswerks den Aufbau einer neuen Altersklasse von Stieleichen ins Auge gefasst.
Die Genehmigungsfähigkeit des Forstbetriebswerkes sei anhand der Erntefestmeter-Höhe von 2.300 bzw. der geplanten Nutzung nicht in Gefahr. So seien seines Wissens nach auch Betriebswerke genehmigungsfähig, in denen die Nutzung des Waldes auf Wunsch des Besitzers/ der Besitzerin bzw. der BesitzerInnen völlig eingestellt würde.
Auch für die FSC-Zertifizierung gelte dies entsprechend. Bei einer Einstellung der Nutzung eines Waldes führe dies nicht automatisch zum Verlust des Zertifikates, was Herr Reinold von der Naturland - Verband für ökologischen Landbau e.V.(siehe auch http://www.naturland.de/wald_und_holz.html) der Verwaltung gegenüber bestätigt habe.
Die Festlegung eines Hiebsatzes, der alle Sichtweisen berücksichtigen könne, sei sehr schwierig. Die aktuell festgelegte Höhe sei nach vielen erfolgten Messungen, Stichproben sowie Diskussionen und Besprechungen, u. a. mit den Naturschutzverbänden, ermittelt worden. Zunächst würde daher mit der Anzahl von 2.300 Erntefestmetern gearbeitet und beobachtet, inwieweit sich diese Zahl als vorteilhaft und richtig erweise. Sollten sich die Eichenbestände im Lauf der Zeit tatsächlich dahingehend entwickeln, dass ein stärkerer Eingriff nötig werde, gäbe es die Möglichkeit, im nächsten Forstbetriebswerk die Zahl der Erntefestmeter wieder heraufzusetzen.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0289/2014 N1 (Forstbetriebswerk 2012-2022)
(Drucks. Nr. 1143/2014)

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.2. Satzung zur Änderung der „Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0801/2014 mit 1 Anlage)
Ratsherr Engelke stellte zu der in Artikel 1, Nr. 1 a) der Änderungssatzung zur Friedhofssatzung aufgeführten Änderung die Frage, ob diese finanzielle Auswirkungen nach sich ziehe oder nur aus der gängigen Praxis heraus hinzugefügt worden sei.

Protokollantwort:

Im Rahmen der Bearbeitung eines Aus- bzw. Umbettungsantrages wird u. a. auch geprüft, inwiefern Schäden vorhersehbar sind. Die Satzung war bislang stets davon ausgegangen, dass Schäden vermeidbar sind, aber passieren können.


Insbesondere bei der Yezidischen Abteilung in Lahe, wo in der Regel die komplette Grabstätte mit dem Grabmal abgedeckt wird und sich diese bündig an die Nachbargrabstätten anschließt, sind Schäden definitiv nicht zu vermeiden. Präventivmaßnahmen sind, wie das (auch teilweise) vorherige Abräumen der Nachbargrabstätten, sinnvoll und für den Antragsteller/ die Antragstellerin kostenmindernd.
Diese notwendigen präventiven Maßnahmen waren bislang rechtlich durch den bisherigen Satzungstext nicht sicher abgedeckt, so dass die Ergänzung in der Friedhofssatzung notwendig wurde.
Ratsherr Drenske wies auf die von der Bildhauer- und Steinmetzinnung formulierte Selbstverpflichtung für Steinmetze hin, welche zukünftig garantieren solle, dass in der LH Hannover keine aus Kinderarbeit stammenden Grabsteine aufgestellt würden.
Einstimmig

3.3. Finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt an der De Haën-Sanierung in der List
(Drucks. Nr. 1103/2014)
Ratsherr Engelke lobte, dass die vorhandenen Restmittel aus den Sanierungsarbeiten den ansässigen Wohnungs- und Hauseigentümern ausgeschüttet worden seien, da durch die Sanierungen der Wohnwert gesunken sei.

Einstimmig

3.4. Sachstandsbericht Parkranger 2013
(Informationsdrucksache Nr. 0893/2014 mit 1 Anlage)
Ratsherr Hellmann kritisierte, dass seiner Meinung nach bei der Arbeit der Parkranger eine zu starke Priorisierung auf Delikte wie Falschparken stattfinde.

Herr Liebelt erläuterte dazu, es sei nicht Priorität der Parkranger, Falschparker aufzuschreiben; vielmehr würde die angegebene Masse der Registrierungen von Parkdelikten konzentriert bei Großveranstaltungen zustande kommen, wo durchaus 150 bis 200 Fälle auf einmal vorkämen. Durch den knappen, vorhandenen Parkraum bei diesen Veranstaltungen würden die Besucher bekanntermaßen massiv auf Grünflächen ausweichen, weshalb dort gezielt geprüft werde, um konsequent dagegen vorzugehen. Auch sonst würden gelegentlich Falschparker von den Parkrangern angesprochen, wenn sich die Gelegenheit ergebe, dies wäre aber die Minderzahl der erfassten Parkdelikte.

Ratsherr Hellmann fragte, ob im Themenfeld des Falschparkens nicht eher Politessen zuständig wären.

Herr Liebelt antwortete, Politessen seien für den öffentlichen Verkehrsraum bzw. Verkehrsflächen zuständig, jedoch nicht für den Bereich der Grünflächen.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass laut Sachstandsbericht gegenüber 2012 die Delikte im Bereich "Hunde und andere Tiere" stark gestiegen seien. Er gab zu bedenken, dass es sinnvoll sein könne, im Stadtgebiet mehr Tütenspender für die Entsorgung von Hundekot aufzustellen.
Zur im Sachstandsbericht aufgeführten Erläuterung zum Bereich "Hunde und andere Tiere" stellte er die Frage, inwieweit das Füttern von Vögeln und Fischen sowohl in privaten Gärten/ auf privaten als auch öffentlichen Grundstücken im Stadtgebiet verboten wäre.

Herr Liebelt hielt das Aufstellen von mehr Tütenspendern für eine gute Idee; die Anzahl wachse stetig. Inzwischen gäbe es weit über 100 Stück im Stadtgebiet, auch das Interesse der Hundebesitzer daran würde zunehmen. Problem sei jedoch die Knappheit der finanziellen Mittel; einige Tütenspender würden daher mit Geldern der Stadtbezirksräte finanziert, andere vereinzelt auch durch Privatpersonen.
Das von Ratsherrn Engelke erwähnte Fütterverbot von Fischen betreffe im Stadtgebiet Fischbestände in städtischen Gewässern ohne natürlichen Zu- und/oder Ablauf, da Fütterungen mit Brot und anderen ungeeigneten Lebensmitteln den PH-Wert des Wassern verschlechtern und so ein Absterben von Fauna und Flora im Teich bewirken könnten. Allgemein dürften in allen öffentlichen Straßen und Anlagen der LH Hannover gemäß § 8 der SOG-VO (Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover) keine Tauben gefüttert werden.
Bei einigen Gewässern bestehe ein Fütterungsverbot von Wasservögeln; dies sei vor Ort mit entsprechender Beschilderung gekennzeichnet.
Für private Gärten und Grundstücke bestehe dagegen kein Fütterungsverbot.
Ratsherr Engelke fragte, inwieweit sich im Bereich "Hunde und andere Tiere" die Gesamt-Deliktanzahl von 3927 Stück im Jahr 2013 zahlenmäßig jeweils in "Hunde" und in "andere Tiere" aufteile.

Herr Liebelt gab zur Antwort, man könne von ca. 3900 Fällen im Bereich "Hunde" ausgehen, der Rest entfalle auf "andere Tiere".

Ratsherr Mineur lobte die Arbeit der Parkranger, die auch bei den Bürgern hoch angesehen sei. Die neue Ausstattung mit E-Bikes sei sehr vorteilhaft für die Ausübung der Arbeit.
Was die Thematik "Falschparken" anginge, würde bei einer Beparkung von Grünflächen und Baumscheiben der Boden von den Fahrzeugen verdichtet werden. Dies schade den betroffenen Bäumen und Gehölzen. Daher halte er in diesen Bereichen eine Überwachung durch die Parkranger und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen für richtig.

Ratsherr Blaschzyk gab an, der Sachstandsbericht bestärke seine Fraktion in ihrer Forderung, die Anzahl der Parkranger weiter zu erhöhen. Der Bericht mache anhand der Fallzahlen deutlich, dass erhöhter Bedarf bestehe.
Er fragte, welche Schwerpunkte bei der Arbeit der Parkranger bestünden und ob diesen ein Ermessen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eingeräumt werde.
Er habe beispielsweise auf dem Opernplatz oder dem Weißekreuzplatz mehrfach eine stetige und erhebliche Vermüllung feststellen müssen. Daher frage er sich, ob in der Arbeit der Parkranger bestimmte Schwerpunkte bei den Kontrollen gesetzt würden oder alle Kontrollgebiete gleich behandelt würden.
Da der Weißekreuzplatz zur Zeit von demonstrierenden, sudanesischen Flüchtlingen besetzt sei, die dort zum Teil sogar Lagerfeuer betreiben würden, sei die Grünfläche bzw. der Rasen dort bereits erheblich geschädigt; er fragte, ob aufgrund dessen ein Einschreiten seitens der Parkranger erforderlich sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, es müsse zwischen verschiedenen Nutzungen unterschieden werden. Die Demonstration am Weißekreuzplatz falle unter das Versammlungsrecht, so dass dafür das Land Niedersachsen zuständig sei. Die vor Kurzem stattgefundene Teilräumung bei der Demonstration bezog sich auf einen von der Stadt abgelehnten Antrag auf die Erlaubnis, im Rahmen der Demonstration auf dem Platz campieren zu dürfen. Eine Sondernutzung des Platzes läge somit nicht mehr vor, weshalb eine Zuständigkeit der Parkranger in diesem Fall nicht gegeben sei.

Ratsherr Fischer stellte fest, dass ihm neben den im Sachstandsbericht angegebenen Konfliktfeldern noch der Bereich "Kinderspielplätze" fehle, welche ja unter anderem im AUG immer wieder zur Debatte stünden. Er fände es daher begrüßenswert, wenn die Parkranger sich auch in diesem Bereich betätigen würden.
Da in einigen Gebieten mit Grünflächen offensichtlich immer wieder Delikte zum Falschparken auftreten würden, schlug er der Verwaltung vor, an diesen bekannten, betroffenen Plätzen bzw. Stellen zukünftig präventiv jede Möglichkeit, mit Fahrzeugen auf die betroffenen Flächen zu gelangen, zu verhindern.
Viele Bürger würden eher aus einer Notsituation auf den Grünflächen parken, nicht aus Böswilligkeit. Mit dieser Vorbeugung könne man viele Bürger davor bewahren, in eine Situation zu kommen, in der ein Parkdelikt begangen würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete dazu, in der Regel würden PKW nicht aus einer Notsituation abgestellt, sondern eher um Parkgebühren zu sparen und Fußwege zu vermeiden. Parken auf Grünflächen käme auch dann regelmäßig vor, wenn genügend ausgewiesene Parkflächen vorhanden seien.

Ratsherr Drenske war zu der aktuellen Mahnwache der sudanesischen Flüchtlinge am Weißekreuzplatz der Meinung, dass in diesem Fall der zivile Ungehorsam als Hinweis auf gesellschaftliche Missstände in der Gesellschaft legitim sei. Er glaube im Übrigen nicht, dass die Parkranger in solchen Fällen zuständig seien.

Ratsherr Kelich fragte, ob neue Parkrangerstellen aufgrund einer steigenden Nachlässigkeit der Bürger geschaffen werden sollten oder eher, weil mehr Fälle bekannt würden, die ein Eingreifen von Parkrangern nötig machen würden.

Herr Liebelt gab dazu an, es träfe beides zu. Tatsächlich sinke das Rechtsempfinden in der Bevölkerung. Zudem seien die Parkranger seit 2013 im Zeitraum April bis Oktober auch an Wochenenden und Feiertagen unterwegs, was die Kontakte zu den Bürgern weiter steigere und weitere Mitarbeiter erforderlich mache.

Ratsherr Engelke gab an, er fände es vorteilhaft, wenn die Kontrollen der Parkranger zukünftig auch den Opernplatz umfassen würden, da dort fast täglich in den Mittagspausen eine enorme Vermüllung stattfinde.
Zu der Mahnwache auf dem Weißekreuzplatz war er der Meinung, dass die Demonstration der betroffenen Flüchtlinge an sich legitim gewesen sei, obwohl auch nicht betroffene Leute dort demonstriert und damit die Demonstration für ihre Zwecke genutzt hätten.

Ratsherr Blaschzyk erinnerte an seine Frage, ob die Parkranger Schwerpunkte in der Bearbeitung hätten.

Herr Liebelt erläuterte dazu, dass einerseits jeder Parkranger durch das ihm zugeteilte Zuständigkeitsgebiet, das er täglich per Streife kontrollieren würde, die Schwerpunkte vor Ort im Rahmen der Arbeit feststelle und bewerte. Andererseits entstünden auch Schwerpunkte durch eingehende Beschwerden von Bürgern, welchen die Parkranger dann nachgingen.
Viele solcher Schwerpunkte lägen tatsächlich auf Spielplätzen, die regelmäßig kontrolliert würden.

Ratsherr Fischer wies zu unbefugt auf Grünflächen parkenden Bürgern darauf hin, dass die Verwaltung dazu angehalten sei, Gefahren schon im Vorfeld abzuwehren, wozu auch Gefährdungen für Grünflächen gehören würden. Die Verwaltung solle seiner Meinung nach Vorkehrungen treffen, damit die Bürger nicht in Situationen gedrängt würden, in denen sie sich unrechtmäßig verhalten, also in diesem Fall auf Grünflächen parken müssten. Er habe das Gefühl, die Bürger würden hier absichtlich zu Rechtsverstößen verleitet. Im Rahmen der Gefahrenabwehr dürfe es nicht sein, dass über Jahre immer wieder die gleiche Ordnungswidrigkeit zugelassen werde, um diese dann ahnden zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete hierauf, es gäbe ihres Wissens nach zur Behebung dieses Problems nur zwei Möglichkeiten:
Entweder müsse man auf die Einsichtsfähigkeit der Bürger bauen, die aber anhand der steigenden Fallzahlen leider offensichtlich nicht gegeben sei; oder es müssten zur Vermeidung weiterer Parkdelikte sämtliche Grünflächen eingepollert bzw. eingezäunt werden.
Viele Menschen würden leider nicht erkennen bzw. wären uneinsichtig darin, dass ihre Parkgewohnheiten Schädigungen der Grünflächen und Gehölze verursachen.
Vor diesem Hintergrund halte sie es für keine angemessene Maßnahme, alle betroffenen Flächen durch Einzäunung abzuschirmen.

Ratsherr Förste war der Meinung, dass im Rahmen der Demonstration am Weißekreuzplatz nicht von "Berufs-Demonstranten" die Rede sein könne, da dort viele Menschen freiwillig und ehrenamtlich die Flüchtlinge hilfreich unterstützt hätten. Dies habe nichts mit der Ausnutzung der Demo zu eigenen Zwecken zu tun.
Was die Parkranger betreffe, mache er sich Sorgen um die steigenden aggressiven Tendenzen von Seiten der Bevölkerung und fragte, inwieweit in solchen Fällen eine Zusammenarbeit der Parkranger mit der Polizei bestehe.

Herr Liebelt antwortete, meist werde darauf verzichtet, die Polizei hinzuzuziehen. Nur in Fällen von größerer Gefahr im Verzug, massivem Vandalismus und ähnlichem sei dies nötig.
Die Zusammenarbeit mit der Polizei sei in den Fällen, wo dies geboten war, bisher sehr gut gewesen.
Noch würden die Parkranger in ihren Schichten jeweils allein auf Streife gehen, was aber anhand der vor Kurzem überarbeiteten Gefährdungsbeurteilung dringend geändert werden müsse. Dies bedeute, entweder das Personal müsse aufgestockt werden oder es müssten Umschichtungen stattfinden, um Streifen mit mindestens zwei Personen möglich zu machen. Letzteres zöge jedoch eine geringere Präsenz der Parkranger in einzelnen Revieren nach sich, da durch die Umschichtungen nicht mehr an allen zu kontrollierenden Plätzen des Stadtgebiets Personal eingesetzt werden könne.
Ratsherr Bindert war der Meinung, ein Abpollern von bestimmten Flächen sei nur dort geboten, wo zum Beispiel Kinder und Jugendliche durch Straßenverkehr gefährdet seien bzw. wo Personengefährdung drohe. Eine Abpollerung von Grünflächen halte er nicht für sinnvoll. Eine ausreichende Präsenz von Parkrangern an den betroffenen Grünflächen, um Parkdelikte im Vorhinein zu unterbinden, sei schon aus Personalmangel nicht möglich.

Ratsherr Blaschzyk war ebenfalls der Meinung, dass eine umfassende Abpollerung nicht sinnvoll sei, jedoch werde seines Wissens nach durch den Stadtbaurat das Gegenteil praktiziert, z. B. bei Flächen am Cityring, vorm Rathaus, an der Goseriede und anderen.
Weiterhin wollte er gerne wissen, wie die zur Nachtzeit stattfindenden Delikte festgestellt würden, da in der Drucksache zum Sachstandsbericht angegeben sei, dass die Parkranger nur bis maximal 21 Uhr unterwegs seien.

Herr Liebelt gab an, Delikte wie Übernachtungen bzw. nächtliches Campieren in Parks und Grünflächen könnten nur dann festgestellt werden, wenn an den Schlafstellen morgens bei Dienstantritt der Parkranger noch "Hinterlassenschaften" zu sehen seien, so z. B. Decken, Zelte oder Schlafsäcke, sowie in der Regel auch starke Vermüllungen.

Ratsherr Hellmann fragte, inwieweit die Parkranger im Rahmen ihrer Arbeit auch körperlichen Attacken ausgesetzt wären.

Herr Liebelt erwiderte, es werde nicht jede Verbalattacke gegen die Parkranger von diesen notiert oder gemeldet. Es sei in der Tat ein anstrengender und mühsamer Job.
Er habe vor Kurzem von den Parkrangern in einer Liste aufzählen lassen, wie vielen und welcher Art von dramatischen Situationen und Attacken diese bereits im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung ausgesetzt gewesen seien. Dort seien durchaus schwerwiegende Vorfälle angegeben worden.
Auch bei freundlicher Ansprache würden viele Bürger sehr aggressiv reagieren, was von groben Beleidigungen bis zu körperlichen Angriffen reichen könne. In solchen Situationen sei von den Parkrangern abzuwägen, ob die Polizei hinzugezogen werden müsse oder sich die Situation mit gutem Zureden lösen lasse. Körperliche Angriffe seien nicht an der Tagesordnung, kämen aber vor.

Ratsherr Fischer betonte, die Idee mit dem Einpollern von Grünflächen sei nicht von ihm zur Sprache gebracht worden. Bei über 3000 Deliktfällen im Parkbereich habe er das Gefühl, die Verwaltung lasse hier bewusst einen Zustand zu, der nicht in Ordnung sei.
Für eine bessere Übersicht über die notierten Parkdelikte hätte er gerne eine Aufstellung der Verwaltung darüber, aus welchen Stadtbereichen bzw. Parkzonen wie viele Parkdelikte kämen.

Protokollantwort:

Die Erstellung einer statistischen Differenzierung über angezeigte und auf Grünflächen parkende Kraftfahrzeuge, die über die im Anhang der Drucksache bereits befindliche Liste hinausgeht, ist für die Verwaltung leider mit zeitlich vertretbarem Aufwand nicht leistbar.



Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bat Herrn Fischer um einen Lösungsvorschlag, wie die Verwaltung seines Erachtens nach zukünftig Parkdelikte auf Grünflächen effektiv vermeiden könne.

Ratsherr Fischer gab an, er mache gerne einige schriftliche Vorschläge zu einer dynamischen Ideenfindung und Konfliktlösung; es seien in der Öffentlichkeit bereits des Öfteren alternative Möglichkeiten diskutiert worden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, die entsprechenden Vorschläge und Ideen von Ratsherrn Fischer würden gerne genutzt, um gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden.

Behandelt

3.5. „Auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt“ – Jahresbericht für das Jahr 2013
(Informationsdrucksache Nr. 0763/2014 mit 1 Anlage)

Frau Gehrmann stellte den Bericht anhand einer kurzen Präsentation vor (s. Anlage Nr. 1).

Ratsherr Kelich erwähnte, dass die Friedhöfe in Hannover von vielen Menschen sowohl als Parkanlage zur Erholung als auch zur (Weiter-) Bildung durch dort vorhandene Informationstafeln z. B. an Ehrengräbern genutzt würden.
Dazu stellte er die Frage an die Verwaltung, ob auf den Friedhöfen auch entsprechende Informationsangebote für sehbehinderte Menschen vorhanden seien, z. B. in Form von Tafeln in Blindenschrift, bzw. ob solche Angebote geschaffen werden könnten.

Protokollantwort:

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat zum Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen - in Bezug auf allgemeine Themen der Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte in den Freiräumen der Landeshauptstadt - Kontakt aufgenommen. Die Herstellung der Barrierefreiheit für Sehbehinderte und Blinde ist eine sehr vielschichtige Aufgabe, für die es erst mittel- bis langfristig Lösungen geben kann. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung von Informationen auf den städtischen Friedhöfen.



Ratsherr Kelich stellte weiterhin die Fragen, ob zur Waldstation Eilenriede im Jahresbericht ebenfalls etwas zu finden sei und inwieweit die Waldstation barrierefrei für behinderte Menschen sei, bzw. ob dort weitere Angebote zur Barrierefreiheit geschaffen werden könnten.

Protokollantwort:

Im Jahresbericht ist zur Waldstation Eilenriede auf Seite 45 unter dem Punkt 3.1.5.:" Weiterbildung, Lebenslanges Lernen" kurz berichtet worden.


Die Waldstation hat ein barrierefreies Gebäude mit einem Behinderten-WC.
Auf dem Gelände gibt es keinerlei Treppen, so dass alle Bereiche auch für Rollstuhlfahrer erreichbar sind; einzige Ausnahme ist das Wald-Hochhaus, bei dem aus Kostengründen kein Aufzug vorgesehen werden konnte.
Hier gibt es im Gebäude auf Nachfrage die Möglichkeit, über eine Kamera auf dem Turm die Ausblicke per Joystick in das Gebäude zu holen.
Es werden zudem regelmäßig Angebote wie Führungen für Förderschüler (auch Sehbehinderte) und erwachsene Behinderte (Hannoversche Werkstätten) durchgeführt.
Somit konnten über einen Zeitraum von 10 Jahren seit Bestehen der Waldstation viele Erfahrungen gesammelt werden, um auf die Besuchergruppen individuell einzugehen.
Es gibt besondere Angebote wie den Audio Guide, der auch für Blinde in Begleitung geeignet ist. Es können auch jederzeit besondere Führungen vereinbart werden, wie z.B. mit einem Gebärdendolmetscher für Gehörlose.

Herr Kruse gab zur Kenntnis, der Jahresbericht sei im Seniorenbeirat begrüßt worden, da in den Punkten Barrierefreiheit und Wohnen viele ältere Menschen betroffen seien.
Dennoch halte er den Bericht noch für zu allgemein gehalten. Es sei wünschenswert, im späteren Folgebericht konkreter auf die Zielsetzung einzugehen, um die Ergebnisse des Prozesses besser einschätzen zu können. Der stete Dialog mit den Bürgern sei hier wichtig.
Zudem sei auch die Vernetzung von Themen wie "Migration" oder "demenzfreundliche Kommune" mit dem Thema der Inklusion zu nennen; hierzu fehlten ihm im vorliegenden Bericht noch Konzepte.
Behandelt

3.6. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 mit 14 Anlagen)
Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass an die Geschäftsstellen der Fraktionen und den Stadtbezirksrat Mitte vom BUND Region Hannover eine Stellungnahme zur Drucksache eingegangen sei. Einige Punkte darin halte er für sinnvoll und nachvollziehbar, z. B. könnten durch das Einsparen oder Verschieben von Parkflächen einige Bäume mehr geschützt werden.
Er bat die Verwaltung daher um Prüfung der Vorschläge sowie um die Abgabe einer Stellungnahme dazu.

Abgesetzt

3.7. Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes;
Ortsdurchfahrt Hannover Zentrum West,
Plangenehmigung zur Vervollständigung des Lärmschutzes
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0833/2014 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

3.8. Wasserstadt Limmer - Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung einer Ersatzerschließungsstraße
(Drucks. Nr. 0852/2014 mit 1 Anlage)

Einstimmig

3.9. Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlagen)

Einstimmig

3.9.1. Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0318/2014 E1 mit 1 Anlagen)

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.10. Einführung eines Energiemanagement-Systems für städtische Gebäude
(Drucks. Nr. 0532/2014 mit 1 Anlage)
Ratsherr Mineur begrüßte die Vorstellung dieser Drucksache auch im AUG. Die geplanten Maßnahmen hätten ein großes Potential für zukünftige Energieeinsparungen.

Ratsherr Fischer wollte wissen, warum auf Seite 1 der Drucksache in der Antragsbegründung anstelle des Begriffs "energetische Verbraucher“ nicht stattdessen der Begriff "Energieverbraucher" verwendet worden sei.

Protokollantwort:

Die Formulierung "energetische Verbraucher" wurde aus dem Ratsauftrag zum Energiemanagement übernommen. Sie ist in der Bedeutung gleichzusetzen mit dem Begriff "Energieverbraucher".



Ratsherr Fischer erwähnte weiterhin, es sei auf der Seite 2 der Drucksache im Satz "Ziel ist es, nach der vollständigen Einführung des Erfassungssystems ab 2017 ca. 1 % der Energiekosten einzusparen (ca. 200.000 €)" die Anzahl von 1% genannt. Er wollte wissen, ob diese Prozentzahl hier in der angegebenen Höhe richtig sei.

Protokollantwort:

Diese Prozentzahl ist in der genannten Höhe von 1% tatsächlich richtig.


Im Fachbereich Gebäudemanagement (und seinen Vorgänger-Ämtern) wird seit ca. 20 Jahren ein manuelles, EDV-gestütztes Controlling betrieben, wodurch bereits beträchtliche Einsparungen ermöglicht werden konnten.
Da Erfahrungen anderer Kommunen nicht vorliegen oder wegen anderer Ausgangssituationen nicht übertragbar sind, wurde das Einsparpotential vorsichtig geschätzt.
Trotzdem wird in den nächsten Jahren mit ca. 200.000 €/a Einsparungen gerechnet, die einen deutlichen Teil der zu erwartenden Energiekostensteigerung durch höhere Preise und Nutzungsausweitung auffangen können. Das Projekt ist trotz der vorsichtigen Schätzung der Einsparung rentabel.

Ratsherr Fischer war zu der Angabe in der Drucksache, dass eine vollständige Einführung des Erfassungssystems ab 2017 geplant ist, der Meinung, dass bereits Ende 2014 durch erste durchgeführte Maßnahmen an Gebäuden mit hohen Verbrauchswerten auch erste Einschätzungen darüber getroffen werden könnten, wie hoch die Kosten der Maßnahmen ausfallen würden und ob das Vorhaben dem entsprechend relevant sei oder nicht.
Er warnte vor hohen Kosten und dass die geplanten Maßnahmen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen stehen könnten.

Ratsherr Engelke gab an, anhand der Angaben in der Drucksache sei er der Meinung, dass die Maßnahmen sich trotz der Kosten durchaus lohnen würden. Immerhin würden dadurch Energiekosten eingespart und der CO2-Ausstoß gesenkt. Rechnen würden sich die Maßnahmen langfristig auf jeden Fall bei steigenden Energiepreisen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, es gehe hier vor allem um den Entwurf eines Systems, das die tatsächlichen Energieverbräuche und damit auch deren Ursachen lokalisieren und feststellen könne, damit zukünftig Fehlerquellen (z. B. undichte Fenster, defekte Schalter, tropfende Wasserhähne u.ä.) ermittelt und behoben werden könnten.

Ratsherr Fischer fragte, ob die Verwaltung Ende 2014 die ersten Ergebnisse der begonnenen Maßnahmen bekannt geben würde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab dazu an, ein Erfahrungsbericht könne nach erfolgter Auswertung der Ende 2014 vorliegenden Daten gerne erfolgen.
Einstimmig
4. A N T R Ä G E

Keine Anträge

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

5.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0836/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

5.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0834/2014 mit 4 Anlagen)

Abgesetzt

5.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0851/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

5.3.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0851/2014 E1 mit 3 Anlagen)

6 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

5.4. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 755, 2. Änderung - Am Nordfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0423/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

5.4.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 755, 2. Änderung - Am Nordfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0423/2014 E1 mit 1 Anlage)

Einstimmig

5.5. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1805 - Trautenauer Hof
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellung- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0837/2014 mit 5 Anlagen)

Einstimmig

5.6. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1790, Altenbekener Damm
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1076/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

5.7. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Abgesetzt

5.8. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"
Entwurfs- und Auslegungsbeschlus
(Drucks. Nr. 1110/2014 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

Keine Anträge

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1032/2014 mit 4 Anlagen)

Abgesetzt
7.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800 - Hainhölzer Markt Süd,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss,
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0740/2014 mit 5 Anlagen)

Einstimmig
7.3. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0424/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7.3.1. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschlus
(Drucks. Nr. 0424/2014 E1 mit 1 Anlage)

Einstimmig

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Ratsherr Hellmann stellte die Frage, wie sich das im Jahr 2013 vom Klagesmarkt zum Parkplatz des Sportleistungszentrums und zum Schützenplatz umgesiedelte Ritzengrün inzwischen entwickelt habe.

Protokollantwort:

Die Verwaltung beabsichtigt für August/ September 2014 die Beauftragung eines Monitorings zu den Flächen, auf denen die Ritzenvegetation ausgebracht wurde. Die Ergebnisse werden - sobald sie vorliegen - den Mitgliedern des AUG mitgeteilt.


Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 16:55 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach


Erste Stadträtin Für das Protokoll