Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 05.05.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.04.2014)
Protokoll (erschienen am 03.06.2014)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 67 - 05.05.2014

PROTOKOLL

27. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Montag, 5. Mai 2014,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.30 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 15.00 - 16.00 Uhr
Ratsherr Hellmann (CDU)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Beigeordnete Seitz (CDU)

Beratende Mitglieder:
Herr Battefeld
Herr Dirscherl
(Herr Elsner)
Frau Dr. Frech
Herr Kruse
(Frau Sandkühler)
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Rohde-Olding (Dez V)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Plöger (Fachbereich Tiefbau)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Garnatz (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Bettin (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Barske (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau van der Velde (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 31.03.2014

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz

3.1.1. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz
(Drucks. Nr. 0613/2014 mit 1 Anlage)

3.1.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0613/2014 (Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz)
(Drucks. Nr. 0979/2014)

3.1.2. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz:
Ergebnisse der Strategiegruppen
(Informationsdrucks. Nr. 0614/2014 mit 1 Anlage)

3.2. Forstbetriebswerk 2012 - 2022
(Drucks. Nr. 0289/2014 N1 mit 1 Anlage)

3.3. Satzung zur Änderung der „Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0801/2014 mit 1 Anlage)

3.4. Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten“ der Strecke 1750 / Wunstorf-Lehrte in den Gemarkungen Kirchrode und Anderten mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Wülferode und Wettmar/Stadt Burgwedel
(Drucks. Nr. 0713/2014 mit 22 Anlagen)

3.4.1. Änderungsanträge Drucksachen-Nr. 15-0765/2014, 15-0815/2014, 15-0816/2014,
15-0817/2014 und eine Stellungnahme des Eilenriedebeirates
Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten
(Drucks. Nr. 0713/2014 E1 mit 9 Anlagen)

4. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

4.1. 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0760/2014 mit 2 Anlagen)

5. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

5.1. Bebauungsplan Nr. 1729 - östlich Lathusenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0769/2014 mit 3 Anlagen)

5.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1732
- Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder -,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0849/2014 mit 4 Anlagen)

6. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

7. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

Der TOP 3.2. (DS Nr. 0289/2014) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.

Der TOP 3.3. (DS Nr. 0801/2014) wurde auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

Für die TOPs 3.4. und 3.4.1. (DS Nr. 0713/2014 und 0713/2014 E1) wurde von der CDU eine formale Behandlung beantragt.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung des Protokolls über die 26. Sitzung am 31.03.2014
Ratsherr Fischer merkte an, auf der Seite 5 des Protokolls sei der dritte Satz seines ersten Wortbeitrages zum Punkt 3.1. aufgrund eines fehlenden "k"´s sinngemäß falsch dargestellt worden. Der Satz hätte bei korrekter Wiedergabe eigentlich "Die Steigerung von CO2-Werten habe nach überwiegender, weltweiter Meinung keine Klimaverschlechterung zur Folge" heißen müssen. Er bat darum, das Protokoll entsprechend zu korrigieren.
Mit Änderungen genehmigt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz

3.1.1. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz
(Drucks. Nr. 0613/2014 mit 1 Anlage)
Ratsherr Hellmann bat um Zustimmung für den kurzfristig eingereichten Zusatzantrag DS Nr. 0979/2014 der CDU, da aus den bislang vorgelegten Drucksachen Nr. 0613/2014 und Nr. 0614/2014 zum Masterplan nicht ausreichend zu erkennen sei, wie die Verwaltung die dort gesetzten, ambitionierten Klimaschutzziele erreichen wolle.

Ratsherr Drenske bemerkte dazu, aus Sicht seiner Fraktion stelle der Zusatzantrag eine Verzögerung dar; die Verwaltung habe bei dieser Thematik bislang seiner Meinung nach ausreichend vorgearbeitet und informiert.

Ratsherr Engelke befürwortete den Zusatzantrag, da dieser in einigen Punkten ausführlicher sei als die Originaldrucksache, z. B. im Rahmen der zum Masterplan vorzulegenden Sachstandsberichte, die der Dokumentation des Entwicklungsprozesses und des Standes der Kostenentwicklung dienen würden.
Zur den in der Drucksache Nr. 0613/2014 gesetzten Klimaschutz-Zielen befürchtete er, dass diese zu hoch angesetzt sein könnten, was damit ihre Erreichbarkeit erschwere, wie es bereits bei der Drucksache aus 2012 (Nr. 1153/2012) der Fall gewesen sei. Die jetzige Zusammenarbeit für den Klimaschutz zwischen Stadt und Region entwickle sich gut.
Dies sei auch an der bisherigen, breiten Beteiligung von Bürgern und praxisnahen Fachleuten an der Masterplan-Entwicklung zu sehen.

Ratsherr Mineur erwähnte dazu, dass der Masterplan von der Region Hannover bereits beschlossen worden sei. Zudem habe die Verwaltung immer wieder im Rahmen der vergangenen Sitzungen Sachstandsberichte zum Masterplan abgegeben, auch zu den Kostenentwicklungen. Er sehe daher keinen Sinn in weiteren Verzögerungen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erinnerte daran, dass im Protokoll der 24. AUG-Sitzung vom 03.02.2014 bereits auf Wunsch von Herrn Fischer eine Kostenaufstellung zu den Ausgaben der Stadt für den Klimaschutz erfolgt sei, womit sich ein Teil des Zusatzantrages erledigt haben könne. Zudem weise sie darauf hin, dass das Klimaschutzziel des Masterplans noch von der alten ("schwarz-gelben") Bundesregierung vorgegeben worden sei, weshalb sie an dieser Stelle die CDU-Fraktion um Unterstützung der Drucksache Nr. 0613/2014 bitte.

Ratsherr Blaschzyk gab zu bedenken, dass sich zwar alle über das Ziel des Masterplans weitgehend einig seien, jedoch noch keine Einigkeit über den Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele bestehe. Allein die Infodrucksache Nr. 0614/2014 sei mit vielen Widersprüchen und Fehlern versehen.
Beispielsweise werde dort beim Thema Wohnen von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahr 2030 ausgegangen; jedoch sei vor kurzem erst im Bauausschuss ein millionenschweres Wohnraumförderprogramm beschlossen worden, da das Baudezernat von steigenden Bevölkerungszahlen ausgehe.
Beim Thema Verkehr würde in der "Vision" der Infodrucksache von einer weitgehend autofreien Innenstadt gesprochen, während in derselben Drucksache gleichzeitig von einem Anstieg der PKW-Zulassungen ausgegangen werde.
Beim Thema Nahversorgung ginge die Drucksache in der "Vision" im Rahmen des demographischen Wandels von möglichst vielen kleinen Nahversorgern aus, während in der aktuellen Praxis eher die großen Versorger (Großhandelsketten) gefördert und die kleinen Nahversorger (Einzelhandel) vernachlässigt würden. Als Beispiel dazu nannte er den Stadtteil Lahe, in dem genau das der Fall sei.
Während auf der Seite 40 der Drucksache festgestellt werde, dass bei einigen Themen in den Strategiegruppen zur Entwicklung des Masterplans keine Einigung erzielt werden konnte, sei aber auf den vorherigen Seiten der Eindruck erweckt worden, die Visionen wären unter dem gemeinsamen Einverständnis der Teilnehmer entwickelt worden. Der Zusatzantrag der CDU hinterfrage insgesamt genau diese Widersprüche.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass die Informationsdrucksache ein Bericht bzw. eine Dokumentation der Strategiegruppen sei und eine Sammlung von Ideen darstelle. Diese seien während der ersten Projektphase in den Strategiegruppen zwar diskutiert, aber noch nicht zu Ende entwickelt worden, weshalb sie noch nicht reif für den Beschluss zur Umsetzung wären. Die Bewertung und Verbesserung der Ideen solle erst in der noch folgenden, zweiten Phase der Entwicklung stattfinden.
Die Prämissen, die als Grundlagen für die in der Drucksache vorgelegten Berechnungen gedient hätten, könne man nicht als starre und unveränderbare Voraussetzungen ansehen, denn zuverlässige Aussagen über einen Zeitraum von über 35 Jahren seien in der Regel nicht möglich. Stattdessen sei alle fünf Jahre zur Kontrolle von Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des Programms eine Bewertung der jeweiligen Entwicklungen und Grundlagen-Prämissen geplant; dadurch seien die Planungen und Maßnahmen zum Erreichen der gesetzten Klimaschutzziele entsprechend veränder- und verbesserbar.

Ratsherr Drenske war der Meinung, es werde im Rahmen der Kritik der CDU an der Drucksache Nr. 0614/2014 von zu unterschiedlichen Maßstäben und Voraussetzungen ausgegangen; Frau Tegtmeyer-Dette habe ja soeben einen großen Teil der Kritik mit ihrer Erklärung entlastet. Seiner Meinung nach seien demnach in der Drucksache keine Widersprüche mehr erkennbar.

Ratsherr Kelich stellte die Frage, wo der Widerspruch bei einem Anstieg der PKW-Zulassungen und der Vision einer autofreien Innenstadt zu sehen sei, denn der Verkehr könne ja auch um die Innenstadt herum geleitet werden.

Ratsherr Engelke war der Meinung, dass der PKW-Verkehr vor allem im Dienstleistungsbereich sicherlich in den folgenden Jahren weiter ansteigen werde, jedoch werde in vielen Bereichen bereits auf Elektromobilität umgerüstet. Im Rahmen der Bevölkerungsentwicklung seien die vorliegenden Statistiken seiner Meinung nach bislang nicht zuverlässig.

Ratsfrau Seitz stellte klar, es solle mit dem Zusatzantrag geklärt werden, wie weit der Stand der Masterplan-Projekte und des Programms im Allgemeinen sei, insbesondere was die bisherigen Investitionen und deren Ergebnisse beträfe. Weiterhin solle damit geklärt werden, ob bestimmte Programme und deren weitere Fortführung sinnvoll seien. Sie stellte die Frage an die Verwaltung, ob die im Protokoll zur 24. AUG-Sitzung vom 03.02.2014 aufgeführte Kostenaufstellung endlich sei oder ob es bereits Ergänzungen dazu gäbe.

Ratsherr Blaschzyk erklärte, dass mit dem Zusatzantrag nur hinterfragt und geprüft werden solle, ob die vorgelegten Daten in der Drucksache verlässlich seien. Sollten bei den genutzten Grundlagen zur Masterplanentwicklung eine Unzuverlässigkeit vorliegen, bestehe das Risiko, dass dies später zu falschen Maßnahmen führe.

Ratsherr Bindert war der Meinung, der Zusatzantrag würde die Fortentwicklung des Masterplan-Programms eher aufhalten. Alle nötigen Zahlen und Fakten seien von der Verwaltung vorgelegt worden. Der Klimaschutz sei als Gesamtaufgabe zu betrachten, nicht der Fokus auf einzelne Programme.

Ratsherr Kelich meinte, er sehe nicht unbedingt einen Widerspruch in steigenden PKW-Zulassungen und sinkender Nutzung von PKWs im Stadtbereich. Viele Menschen würden in der Stadt eher auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder zurückgreifen, während sie den PKW zum Teil nur für Fahrten außerhalb der Stadt nutzten - was aber nicht als Gegensatz zu der Vision einer autofreien Innenstadt zu setzen sei.

Ratsherr Mineur stellte klar, dass die Steigerung der Attraktivität von öffentlichen Verkehrsmitteln oder des Radverkehrs keine Benachteiligung des PKW-Verkehrs beinhalte.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verwies aufgrund der Bitte von Ratsfrau Seitz nach Informationen über die Klimaschutzaktivitäten der Landeshauptstadt auf die Seiten 6 bis 8 der Drucksache 0613/2014, in denen stichwortartig die bisherigen Aktivitäten seit 1986 aufgelistet sind.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.1.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0613/2014 (Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz)
(Drucks. Nr. 0979/2014)

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.1.2. Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz:
Ergebnisse der Strategiegruppen
(Informationsdrucksache Nr. 0614/2014 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


3.2. Forstbetriebswerk 2012 - 2022
(Drucks. Nr. 0289/2014 N1 mit 1 Anlage)
Ratsherr Engelke bat um Erklärung, warum im Jahr 2014 der Titel der Drucksache noch das Jahr 2012 erfasse. Weiterhin frage er sich aufgrund der in der Drucksache Nr. 0289/2014 N1 angegebenen Punkte drei und vier, ob
aufgrund dieser Vorgaben eine zukünftige Bewirtschaftung des Wirtschaftswaldes Eilenriede nur noch zu Übungs- und Ausbildungszwecken vorgenommen werden dürfe.
Er befürchte, dass bei einem übermäßigen Alt- bzw. Totholzbestand die Gefahr einer erhöhten Borkenkäfer-Population bestehe, was das Aufstellen von Käferfallen nötig machen könne.
Weiterhin werde in der Neufassung der Drucksache unter Punkt 1 ein Erntefestmetersatz von 2.300 festgelegt, während weiter unten im Text davon die Rede sei, diesem Nutzungssatz könne gegengesteuert werden, sollte er sich als zu niedrig erweisen. Er stellte die Frage, ob diese Regelung in die Drucksache aufgenommen worden sei, weil davon ausgegangen werde, dass der neu festgelegte Nutzungssatz von vornherein als nicht praktikabel eingestuft werde.

Herr Garnatz gab dazu an, dass die Erstellung eines Betriebswerkes in der Regel bis zu zwei Jahren dauere. Dies beinhalte auch eine intensive Diskussion zwischen Verwaltung, Öffentlichkeit, Eilenriedebeirat und Naturschutzverbänden, die auch hier der Erstellung vorangegangen sei.
Die Eilenriede sei nicht immer ein Wirtschaftswald gewesen. Das Betriebswerk mache zudem Aussagen über den gesamten Stadtwald, von dem die Eilenriede nur ein Teil sei. Das Gesamtziel sei ein naturnah bewirtschafteter Erholungswald in der Betriebsklasse 1 (siehe Punkt 3.2: Betriebsklassen auf S. 9 des Forstbetriebswerks); die derzeit 5 vorhandenen Betriebsklassen stellten unterschiedliche "Waldbehandlungs-Strategien" für unterschiedliche Flächen dar.
Was die Borkenkäfer betreffe, bestünde eher bei Fichten- und Douglasienbeständen die Gefahr einer massiven Schädlingsvermehrung, was in Hannover aufgrund der nadelbaumarmen Baumbestände nicht der Fall sei.
Zu den in der Drucksache festgelegten 2.300 Erntefestmetern pro Jahr und der Angabe, diese Anzahl könne in der nächsten Forsteinrichtungsperiode erhöht werden, führte er aus, diese zusätzliche Angabe beziehe sich auf die in den hannoverschen Baumbeständen bestehende Konkurrenzsituation zwischen der Stieleiche und der Rotbuche, die ein Eingreifen zugunsten der Stieleiche erfordere. Sollte der jetzt festgelegte Satz von 2.300 Festmetern Einschlag pro Jahr im Lauf der Zeit nicht ausreichen, könne diese Zahl im nächsten Forstbetriebswerk ab 2022 wieder erhöht werden, jedoch nicht vorher.

Herr Dirscherl stellte die Frage, ob die Stadt wie auf Seite 9 des Forstbetriebswerks (siehe Tabelle oben) angegeben tatsächlich Flächen in Ahlem habe oder ob es eigentlich "Ahlten" heißen müsste.

Herr Garnatz erwiderte, die Fläche in Ahlten sei bereits vor einigen Jahren an Privat veräußert worden, gemeint sei hier tatsächlich die Fläche in Ahlem.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

3.3. Satzung zur Änderung der „Friedhofssatzung der Landeshauptstadt
Hannover“
(Drucks. Nr. 0801/2014 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

3.4. Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten“ der Strecke 1750 / Wunstorf-Lehrte in den
Gemarkungen Kirchrode und Anderten mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Wülferode und Wettmar/Stadt Burgwedel
(Drucks. Nr. 0713/2014 mit 22 Anlagen)

Ratsfrau Seitz stellte die Frage, ob das in der Drucksache Nr. 0713/2014 E1 erwähnte Pappelwäldchen in städtischem oder privatem Besitz sei.

Herr Plöger antwortete, das Wäldchen befände sich in Privatbesitz, nicht im Bereich der städtischen Zuständigkeit.

Ratsfrau Seitz fragte, ob der Besitzer des Wäldchens über die aktuellen Planungen informiert und damit einverstanden sei, z. B. falls die Ausgleichsmaßnahmen für die geplanten Fällungen später an einem anderen Ort vorgenommen würden.

Herr Plöger gab an, dass der Vorhabensträger (die Deutsche Bahn) über alle geplanten Maßnahmen mit den Privateigentümern der betroffenen Flächen entsprechendes Einvernehmen hergestellt habe.

Herr Dirscherl merkte an, dass sich in direktem Anschluss an das Baugrundstück bei der Eisenbahnüberführung (EÜ) Tiergarten der Landwehrgraben Richtung Osten anschließe. Er schlug für die geplanten Baumfällungen auf den Bauflächen Ersatzpflanzungen mit Kopfweiden entlang des Grabens vor.

Ratsfrau Seitz fragte, ob die Anwohner an der betroffenen Strecken in Anderten über Ab- bzw. Durchtransporte mit eventuell belasteten Bodenaushüben aus den Baustellen informiert seien, wie hoch das Risiko für die Anwohner eingeschätzt werde und ob im Vorfeld Absicherungsmaßnahmen für die geplanten Transporte abgesprochen wurden.

Herr Plöger gab dazu an, dass in den Jahren 2011 und 2012 für alle drei Brückenbaustellen bereits Proben an den Herkunftsorten von der Unteren Abfallbehörde der Region genommen worden waren (von z. B. Gleisschotter) und diese laut bisherigen Ergebnissen als unbedenklich bzw. nicht gefährlich eingestuft wurden. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden die Transportwege sowie die endgültige Analyse der Aushübe auf der Bereitstellungsfläche am Lohweg genehmigt. Es bestünde daher bisher kein Anlass zu besonderen Schutzmaßnahmen für die Transporte.

Ratsfrau Seitz gab zu bedenken, dass die geplante Vorgehensweise, eine gründlichere Analyse der Aushübe erst an der Endtransportstelle Lohweg vornehmen zu lassen, Risiken berge, falls bei den bisherigen Proben etwas übersehen worden sei.

Herr Plöger erklärte dazu, dass in diesem Fall die Aushübe aufgrund des hohen Platzbedarfs nicht an den Baustellen direkt gelagert werden könnten und infolgedessen die genauen Analysen direkt am Ort der Entnahme nicht möglich seien. Stattdessen habe man sich für die Variante entschieden, die Analysen erst an der Zwischenlagerstelle im Lohweg vorzunehmen. Der Transportweg zum Lohweg erfordere nach derzeitigem Kenntnisstand keine besonderen Auflagen.

Ratsfrau Seitz kritisierte, dass laut Erläuterung und Begründung der geplanten Entsorgung (siehe Anlage 6 zur DS Nr. 0713/2014 E1) keine Proben vom Asphalt genommen worden seien. Man könne einen Asbestgehalt im Asphalt ohne eingehende Untersuchung nicht von vornherein ausschließen, weshalb sie sich seitens der Verwaltung ein stärkeres Drängen auf genauere Analysen gewünscht hätte.

Herr Plöger erläuterte, diese Angabe zum Asphalt beziehe sich nur auf die Lange-Feld-Straße, da nur dort eine asphalthaltige Straße vorliege. Eine Gefahr bei asbesthaltigem Asphalt bestünde auch nur bei Sägeschnitten in die Straßendecke, während von normalen Aufbrüchen der Asphaltdecke, wie sie bei Bauarbeiten üblich und auch für die anfallenden Arbeiten geplant sei, keine Gefahr ausgehe. Ebenso wie bei allen anderen Straßenbauarbeiten liege auch hier kein Sonderfall bezüglich der Schadstoffbelastung vor.

Ratsfrau Seitz gab zu bedenken, für die geplanten Transportwege des Schwerlastverkehrs mit den Baustoffen und Aushüben seien kaum oder keine Alternativ-Routen geprüft worden. Im davon betroffenen Stadtteil Anderten gäbe es immerhin einen Kindergarten, eine Schule, Sportvereine etc., zudem würden zahlreiche Fahrten für die Transporte durchgeführt werden.

Herr Plöger erklärte dazu, im ersten Konzept bzw. Entwurf der Planung wäre der Entsorgungsverkehr durch das Zentrum von Kirchrode vorgesehen gewesen.
Auf Wunsch des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode jedoch sei von der Verwaltung dann eine Neufassung der Transportroute vorgelegt worden, welche nicht mehr allein durch das Zentrum von Kirchrode verlaufen würde. Alle Routen, die zu den Baustellen führten, würden in unterschiedlicher Frequenz benutzt werden. Alle vorhandenen und nötigen Routen sei in der Drucksache erläutert worden; alternative Wege seien leider schlichtweg nicht vorhanden.

Ratsfrau Seitz war der Meinung, dass zumindest einige der Routen auf andere Wege geführt werden könnten. Beispielsweise sei ein möglicher Transportweg wegen seiner Lage an einem Landschaftsschutzgebiet ausgeschlossen worden, obwohl dieser Weg nur an der Grenze des Schutzgebiets entlang und nicht hindurch führen würde.

Ratsherr Mineur stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Verlegung der weiteren Diskussion zu diesem Thema in den Bauausschuss am 07.05.2014.
Formal behandelt

3.4.1. Änderungsanträge Drucksachen-Nr. 15-0765/2014, 15-0815/2014, 15-0816/2014, 15-0817/2014 und eine Stellungnahme des Eilenriedebeirates
Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten"
(Drucks. Nr. 0713/2014 E1 mit 9 Anlagen)
Formal behandelt

4. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

4.1. 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0760/2014 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Engelke fragte zum auf der Seite 2 der Drucksache aufgeführten Satz "Gegenüber der Vorentwurfs-Fassung der Drucksache Nr. 2583/2013 wurden das Planungsziel und das Plangebiet um die Darstellung der "Gärten im Wandel" als "Allgemeine Grünfläche", und damit zur dauerhaften Sicherung, erweitert.", ob die dort benutzte Bezeichnung "Allgemeine Grünfläche" zum Schutz bzw. zur Sicherung der Gärten ausreichend sei.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete dazu, der Flächennutzungsplan stelle nur die Grundzüge der Planung dar. Auf dieser Ebene werde noch nicht zwischen privater und öffentlicher Grünfläche unterschieden, die Kategorie "Grünfläche" werde dort nur zur Abgrenzung von den Siedlungsflächen genutzt.

Ratsherr Engelke fragte, wo genau auf der betroffenen Fläche der in der Drucksache genannte Möbel-Anbieter (Gartenmöbel-Ludwig) seine Geschäftsräume ansiedeln dürfe; auf den in der Anlage 1 aufgeführten Plänen könne er keine dafür vorgesehen Fläche entdecken.

Frau Malkus-Wittenberg gab dazu an, die genaue Fläche dafür werde später noch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geregelt. Der Anbieter wolle sich im Bereich des Sondergebietes "Möbelfachmärkte" ansiedeln (s. neue Darstellung auf Seite 18 der Anlage 1 zur DS Nr. 0760/2014).

Einstimmig

5. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

5.1. Bebauungsplan Nr. 1729 - östlich Lathusenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0769/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

5.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1732
- Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder -,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0849/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

6. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

7. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Ratsherr Fischer bat um Auskunft dazu, wer für die Organisation und Durchführung des Autofreien Sonntags zuständig sei, was das alles koste und ob es hypothetisch möglich sei, einen Stand auf der Veranstaltung zu beantragen, der thematisch darlege, dass die Veranstaltung unsinnig bzw. überflüssig sei.

Frau van Schwartzenberg gab dazu an, die Stadt habe eine Veranstaltungs-Agentur mit der Planung und Durchführung von Teilen des Autofreien Sonntags beauftragt. Das Anmelden von Ständen sei über das Internet noch möglich. Im städtischen Haushalt seien 150.000 Euro für die Veranstaltung eingestellt, dazu kämen noch Gelder von Sponsoring-Partnern. Thematisch gesehen herrsche bei den Ständen Meinungsfreiheit.

Ratsherr Fischer verdeutlichte, er hätte wissen wollen, ob eine Anmeldung bzw. das Thema eines Standes an bestimmte Bedingungen gebunden sei.

Frau van Schwartzenberg legte dar, dass es auf der Veranstaltung bestimmte Themenmeilen geben werde, zu denen die Standthemen passen sollten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette trug dazu bei, bisher sei noch nie ein Stand aus inhaltlichen Gründen abgelehnt worden, es finde keine Zensur statt.


Herr Dirscherl stellte die Frage, ob der Einflug von Staubwolken (aus z. B. Sahara-Wüstensand) oder starke Blütenpollenflüge Einfluss auf die Messwerte von Feinstaub aus Autoabgasen hätten bzw. ob solche Einflüsse aus den Statistiken herausgerechnet würden.

Protokollantwort:

Nach Auskunft des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim - Zentrale Unterstützungsstelle für Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) -, das für das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) zuständig ist, werden an den Messstationen alle Feinstäube gemessen, einschließlich Blütenpollen und Staub aus der Sahara.


Es ist möglich, die Feinstäube aus Naturereignissen (wie die nach Niedersachsen verfrachteten Saharastäube) zu analysieren und aus den Messwerten herauszurechnen. Das hat das Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen in den vergangenen Jahren allerdings nicht für notwendig erachtet, da die Feinstaubgrenzwerte an allen Messstationen eingehalten wurden.


Herr Dirscherl gab weiterhin an, er habe aus einem Presseartikel erfahren, dass zahlreiche Brücken erneuert werden müssten, weil deren Unterzüge aus Holz verfault seien. Aus Umweltschutzgründen sei in den vergangenen Jahren auf die Imprägnierung mit Holzschutzmitteln verzichtet worden, wodurch das Faulen des Holzes vorangetrieben worden sei.


Er schlug vor, zukünftig beim Schutz des Baumaterials gerade an Brücken vorausschauender zu verfahren, da die Kosten und Häufigkeit von fällig werdenden Sanierungsarbeiten durch eine Vernachlässigung, wie sie hier geschehen sei, stark ansteigen würden.
Behandelt


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 16:30 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach


Erste Stadträtin Für das Protokoll