Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.06.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.06.2013)
Protokoll (erschienen am 18.09.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 14.06.2013
PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
12. Juni 2013, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:10 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Albrecht (WfH)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Hexelschneider (FDP)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU) 19.30 - 22.10 Uhr
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee(CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Beigeordneter Klie (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Neudahm) (WfH)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Jacobs FB Jugend und Familie

Presse:
Herr Schwarzenberger Stadtanzeiger
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Neuorganisation der Jugendarbeit: Jugendbildungskoordinator

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. Gemeinschaftliches Wohnen
(Drucks. Nr. 15-1345/2013)

4.1.2. Spielplatz Ashwin-von-Roden-Weg
(Drucks. Nr. 15-1346/2013)

4.1.3. Geschwindigkeitsmessungen in der Börgerstraße in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1347/2013)

4.1.4. Hundeführerschein
(Drucks. Nr. 15-1348/2013)

4.1.5. Flachsrottenweg
(Drucks. Nr. 15-1349/2013)

4.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.2.1. Hundeauslaufflächen am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1355/2013)

4.2.2. Wohnkonzept 2025, Planung Tiergarten Straße 125
(Drucks. Nr. 15-1356/2013)

4.2.3. Verkehr in der Elly-Beinhorn-Straße
(Drucks. Nr. 15-1357/2013)

4.3. der SPD-Fraktion

4.3.1. Wohnkonzept 2025 - Auswirkungen auf Kleingärten an der Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-1360/2013)

4.3.2. Rotfichtenreihe am Bemeroder Anger
(Drucks. Nr. 15-1361/2013)

4.3.3. Radwege - innerörtlich auch freigegeben für die Gegenrichtung
(Drucks. Nr. 15-1362/2013)

4.3.4. Herstellung einer Allee über den Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1363/2013)

4.3.5. Wegeschäden - Wann werden sie beseitigt?
(Drucks. Nr. 15-1365/2013)

4.3.6. Fahrräder weg vom Fußweg auf die Fahrbahn
(Drucks. Nr. 15-1366/2013)

4.3.7. Kolonie Gartenheim, zukünftig tatsächlich Wohnbaubläche Büntekamp II?
(Drucks. Nr. 15-1368/2013)

4.3.8. Kronsberg Nord + Süd: Hundeauslaufflächen
(Drucks. Nr. 15-1369/2013)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)

6. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-14.03.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-13.02.2013 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-13.03.2013 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-10.04.2013 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

7. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N:
ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN

9.1. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - Westlich Kaiser-Wilhelm-Straße
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Vereinfachtes Verfahren, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1311/2013 mit 4 Anlagen)

9.2. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Vereinfachtes Verfahren, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1313/2013 mit 4 Anlagen)

9.3. Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)

Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)

9.4. Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 1253/2013 mit 6 Anlagen)

10. A N T R Ä G E

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Hundeauslaufwiesen
(Drucks. Nr. 15-0969/2013)

10.1.2. Vinzenzkrankenhaus - Entschärfung Parkprobleme
(Drucks. Nr. 15-1371/2013)

10.1.3. Am Gutspark
(Drucks. Nr. 15-1372/2013)

10.1.4. Wartehäuschen
(Drucks. Nr. 15-1373/2013)

10.1.5. Prioritätenlisten der FB Gebäudemanagement, Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün
(Drucks. Nr. 15-1374/2013)

10.1.6. Altglas-Container vor dem Wertstoffhof Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-1375/2013)

10.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.2.1. Winterdienst auf dem Radweg Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-1376/2013)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Bebauungsplan nördlich Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-1377/2013)

10.3.2. Kleingartenkonzept
(Drucks. Nr. 15-1378/2013)

10.4. Sauberhaltung der Victor-Schulte-Straße
(Drucks. Nr. 15-1498/2013)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zustimmung zur Planung und Umsetzung des Kinderspielplatzes „Im Büntefelde“ und zur Mitfinanzierung
(Drucks. Nr. 15-1494/2013)

11.2. Interfraktioneller Antrag auf Zuwendung: Öffentlichkeitsarbeit I-Beirat
(Drucks. Nr. 15-1495/2013)

11.3. Zuwendung für die Jugendfeuerwehr Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1496/2013)

11.4. 300 Jahre Tradition in Bemerode –
Unterstützung und Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrats
(Drucks. Nr. 15-1497/2013)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

ZU TOP 4.
Antworten zu den Anfragen
4.1.1.
4.1.5.
4.3.2.
4.3.4.
Liegen nicht vor, werden nachgereicht

ZU TOP 6.
Protokoll Februar vertagt.

Zu TOP 11

TOP 11.1.:
Zustimmung zur Planung und Mitfinanzierung des Kinderspielplatzes im Büntefelde

TOP 11.2.:
Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirates

TOP 11.3.
Zuwendung für Jugendfeuerwehr Wülferode

TOP 11.4.:
300 Jahre Tradition in Bemerode

„Zeltlager in Bad Lauterberg“ 600,-€

DRINGLICHKEITSANTRAG:

TOP 10.4:

“Sauberhaltung der Victor-Schulte-Straße“

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel sprach folgende Themen an:
Hinweis auf Veranstaltungen anlässlich der 125-Jubiläumsfeier der Freiwilligen Feuerwehr Kirchrode am kommenden Wochenende in der Zeit vom 14. - 16.06.2013, die mit einer Kranzniederlegung um 17:00 Uhr am Ehrendenkmal der Jakobi-Kirche beginnen soll und voraussichtlich am Sonntag mit einem Festessen mit Ehrengästen sein Abschluss finden wird.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Frau Lemke berichtet über die Einweihung des Kindergarten Börgerstraße vor 3 Wochen und von der Wettbewerbseröffnungsveranstaltung zu "Gartenlust". Sie richtet in diesem Zusammenhang die Bitte des Fachbereiches aus, dass Bewerbungen gerne gesehen sind und stellt Informationsflyer hierzu zur Verfügung.

Bezirksbürgermeister Rödel führt weiter aus und informierte über den Einsatz der Feuerwehren aus den drei Stadtteilen, die seit einer Woche sich im betroffenen Gebiet aufhalten. Er hatte Kontakt zu den Einsatzkräften. Die dort geleistete Arbeit sei sehr hart, im Schichtbetrieb und daher kräftezehrend. Für die Kollegen der Kirchröder Feuerwehr sei die Belastung in besonderer Weise schlimm aufgrund der Überschneidung mit ihrer Jubiläumsveranstaltung, fügte er hinzu. Vor Ort sei die Anteilnahme und die Wertschätzung für die Feuerwehren sehr groß. Er sei nur ein wenig traurig über das teilweise mangelnde Verständnis bei den Arbeitgebern, betonte Bezirksbürgermeister Rödel und bedankte sich ausdrücklich für den Einsatz der Feuerwehren.

TOP 3.
Neuorganisation der Jugendarbeit: Jugendbildungskoordinator
Herr Jakobs zuständige Jugenbildungskoordinator aus dem Fachbereich Jugend und Familie stellt anhand einer Präsentation seine Arbeit im Stadtbezirk vor.

Im Anschluss an diese Präsentation wurden folgende Themen angesprochen:

Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich, inwieweit zu der Koordinierungsrunde auch Einrichtungen aus dem Stadtbezirk wie z. b. Wülferode und Kirchrode einbezogen seien.
Herr Jakobs erläuterte, die Jugendlichen werden über eine externe Bedarfsermittlung erfasst. Es erfolge eine Expertenabfrage durch strukturierte Stadtteilabfrage.

Bezirksratsherr Konietzny schlug vor in Kirchrode den Kontakt mit der Kirche aufzunehmen. Dies wäre auch auch in für Wülferode hilfreich. Herr Jansen sei bereits im Verfahren enthalten, informierte Herr Jakobs.

Beigeordneter Herr Klie fragte nach, wieso die Einrichtungen, die alle Zuwendungsempfänger seien und daher die Selektion nicht über das Zuwendungscontrolling stattgefunden habe. Das Zuwendungscontrolling enthalte nicht alle Angebote, zudem handele es sich um ein anonymes Verfahren erläuterte Herr Jakobs.

Bezirksratsherr Konietzny informierte sich über die Situation der sog. "Streetworker" und in wieweit sich die Arbeiten überschneiden bei der Erfassung der Einzugsbereiche der jugendlichen, die ja eine sehr wichtige Komponente sei. Der zuständige Streetworker ist in der o. g. Runde beteiligt und die Einzugsbereiche werden über die "Nadelmethode" ermittelt, erläuterte Herr Jakobs.

Bezirksratsfrau Lemke wies darauf hin, dass die Öffnungszeiten der Einrichtungen für Jugendliche nicht ausreichend seien bzw. sehr eng gestaltet sind. Die Jugendbildungskoordination erhoffe sich durch Externe und über die Erfassung von Zeitbudgets hierüber Aufschluss zu erhalten. Dieser Vorgang sei in der Auswertung und das Ergebnis werde aufzeigen wie passend diese Zeiten sind, informierte Herr Jakobs.

Bezirksratsherr Quast betonte wie wichtig es sei den TSV-Kirchrode und auch andere Vereine mit einzubinden. Diese stellen die Schlüsselfiguren der Expertenabfrage dar und werden auch eingebunden, erläuterte Herr Jakobs.

Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich nach dem Ende des Projektes und wann voraussichtlich das Ergebnis vorgestellt werde. Die Ergebnisermittlung befände sich im Verfahren, so dass voraussichtlich im November hiermit gerechnet werden kann.

Bezirksbürgermeister Rödel bedankte sich bei Herrn Jakobs für seine Präsentation.

TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1.
Gemeinschaftliches Wohnen
(Drucks. Nr. 15-1345/2013)

Laut Statistik der Landeshauptstadt Hannover aus Januar 2013 bestehen über 50 % der Haushalte aus einer Person.Ca. ein Drittel der Alleinlebenden ist über 60 Jahre alt .Auf Grund des demographischen Wandels wird die Zahl der alleinlebenden über 60 Jahre alten Personen in den nächsten Jahren voraussichtlich steigen. Bei etlichen Alleinlebenden besteht der Wunsch nach gemeinschaftlichem, generationsübergreifenden Wohnen, nachbarschaftlicher Hilfe im Alltag sowie barrierefreiem Wohnen. Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode besteht bereits eine derartige Initiative am Kronsberg mit dem Namen „ Gemeinsam statt Einsam“. Des Weiteren hat der Verein „Fokus e.V.“ einen Stützpunkt am Kronsberg (Weistfeld). Der Verein hat das Ziel Behinderten eigenständiges Wohnen zu ermöglichen. Dafür werden u.a. rollstuhlgerechte Wohnungen benötigt. Das Grundstück neben dem Medizinischen Zentrum am Kronsberg soll bebaut werden. Im Gespräch ist eine vorwiegende Wohnbebauung. Sowohl die Initiative „ Gemeinsam statt Einsam“ als auch der Verein Fokus e.V. haben Interesse angemeldet weitere oben beschriebene Wohnprojekte auf diesem Grundstück zu verwirklichen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Bestehen bereits Pläne für die Bebauung des Grundstücks neben dem Medizinischen Zentrum am Kronsberg und wann ist mit deren Verwirklichung zu rechnen?
2. Wie hoch ist der Bedarf an behindertengerechten Wohnungen und an gemeinschaftlichem Wohnen im Stadtbezirk?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die oben beschriebenen Wohnprojekte am Kronsberg zu unterstützen?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht

TOP 4.1.2.
Spielplatz Ashwin-von-Roden-Weg
(Drucks. Nr. 15-1346/2013)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee trug folgende Anfrage vor:

Der oben genannte Spielplatz im Bereich der Häuser 3c und 5b besteht aus einem großen Sandkasten mit einem kleinen Holzhaus ohne weitere Spielgeräte. Die im Anschluss an den Sandkasten seinerzeit aufgenommen Betonplatten als Freifläche für Dreirad – und Rollerfahrer sind auch noch nicht mit Rasen eingesät und stellen damit eine Verletzungsgefahr für die Kinder dar.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird die Freifläche der aufgenommen Betonplatten mit Rasen
eingesät?
2. Werden weitere Spielgeräte installiert um den Spielplatz für Kinder attraktiver zu gestalten?
3. Ist es geplant, in diesem Zusammenhang die die Anlage umgebenden unansehnlichen Rabatten gärtnerisch ansehnlicher zu gestalten?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Fläche ist schon einmal mit Rasen eingesät worden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird dort noch einmal nach säen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es sind keine weiteren Spielgeräte vorgesehen, weil der Spielplatz vergleichsweise gering genutzt wird. In der Umgebung gibt es ausrechende Alternativ-Spielplätze.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Zurzeit sind keine verschönernden Maßnahmen geplant und vorgesehen. Ein gärtnerisch aufwendig angelegtes Staudenbeet ist nicht geplant, da es uns personell nicht möglich ist, dies zu unterhalten.

TOP 4.1.3.
Geschwindigkeitsmessungen in der Börgerstraße in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1347/2013)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:

In der Börgerstraße in Bemerode waren, wie angekündigt, Geschwindigkeitsmessgeräte
Zu unterschiedlichen Zeiten für jeweils ca. 1 Woche installiert. Der subjektive Eindruck der
Anwohner war, dass während der Maßnahme langsamer gefahren wurde, nach Beendigung derselben die Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch größtenteils wieder ignoriert wurde.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurden die Messgeräte in verschiedenen Intervallen aufgestellt?
2. Wie sind die Ergebnisse der Messungen und wann werden sie dem Stadtbezirksrat
Kirchrode- Bemerode- Wülferode vorgestellt?
3. Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen um die Geschwindigkeitsbegrenzung,
gerade in Hinblick auf die Eröffnung der Kita Börgestraße, durchzusetzten?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In diesem Fall wurden die Geschwindigkeitsanzeiger mehrfach installiert, da Informationen über die Verkehrsmengen gewonnen werden sollten, um später einen Vergleich vor und nach Inbetriebnahme der Kita Börgerstraße zu haben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der mobile Geschwindigkeitsanzeiger zeigt den Verkehrsteilnehmern die gefahrene Geschwindigkeit an und speichert die gefahrenen Geschwindigkeiten von allen Verkehrsteilnehmern im Zeitraum der Messung.

Die Verwaltung hatte in dem Zeitraum 13.03.2013 bis 26.03.2013 vor Börgerstraße 31 einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger installiert. In dem Zeitraum der Messung wurden in beiden Fahrtrichtungen 2680 Fahrzeuge gemessen. Die Auswertung dieser Daten ergab, dass 85 % der Fahrzeuge langsamer oder maximal 19 km / h fuhren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 14,0 km / h.

Die Verwaltung hatte in dem Zeitraum 09.04.2013 bis 16.04.2013 vor Börgerstraße 25 einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger installiert. In dem Zeitraum der Messung wurden in beiden Fahrtrichtungen 3479 Fahrzeuge gemessen.
Die Auswertung dieser Daten ergab, dass 85 % der Fahrzeuge langsamer oder maximal 24 km / h fuhren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 17,5 km / h.

Die Verwaltung hatte in dem Zeitraum 07.05.2013 bis 14.05.2013 in der Börgerstraße gegenüber Vreesweg einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger installiert. In dem Zeitraum der Messung wurden in beiden Fahrtrichtungen 6761 Fahrzeuge gemessen. Die Auswertung dieser Daten ergab, dass 85 % der Fahrzeuge langsamer oder maximal 34 km / h fuhren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 26,5 km / h.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Börgerstraße ist als unauffällig hinsichtlich der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu betrachten. Die angeordnete Geschwindigkeit von 30 km / h wurde von einer ausreichend großen Anzahl von Fahrzeugen eingehalten.

TOP 4.1.4.
Hundeführerschein
(Drucks. Nr. 15-1348/2013)

Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:

Ab dem 01.07.2013 nimmt das Land Niedersachsen das erste Zentralregister für Hunde in Betrieb. Es soll dazu beitragen, in einem eventuellen Schadensfall den Halter leichter ausfindig zu machen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wer muss in der LHH den „Hundeführerschein“ machen, gibt es Ausnahmeregeln und was kostet der Schein?
2.) Wann und wo müssen Hunde angemeldet werden und wo muss die
Prüfung abgelegt werden?
3.) Gibt es ein Bußgeld, wenn ein Hund nicht angemeldet wird und wie hoch ist
es?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei dem als „Hundeführerschein“ bezeichneten Nachweis, handelt es sich um den Sachkundenachweis nach § 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG). Danach muss den Sachkundenachweis jeder machen, der einen Hund in Niedersachsen hält. Ausnahmen regelt § 3 Abs. 6 NHundG. Als sachkundig gilt auch derjenige, der innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Außerdem gelten als sachkundig z. B. Tierärztinnen und Tierärzte, Jäger, die mit ihrem Hund eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde abgelegt haben und Menschen, die einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund halten. Die vollständige Aufzählung findet sich in § 3 Abs. 6 NHundG.

Zu den Kosten des Sachkundenachweises findet sich auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz folgende Information:

Die theoretische Prüfung als Papierversion und die praktische Prüfung sollten inklusive aller Prüfungsunterlagen und Urkunde jeweils ab 40 € kosten. Die theoretische Prüfung wird 10 € günstiger, wenn sie online abgelegt wird. Die genauen Preise eines Prüfers sollten direkt beim Prüfer erfragt werden.

Vorbereitende Kurse können auf freiwilliger Basis abgelegt werden, sind aber nicht verpflichtend.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register (§ 16 NHundG) anmelden. Mit diesem landesweiten Hunderegister soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.). Anmeldungen sind ab dem 01.07.2013 möglich.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Die Prüfung kann voraussichtlich bereits ab Mitte Juni 2013 abgelegt werden, den genauen Termin teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz noch mit. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden.

Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht unter „www.ml.niedersachsen.de".

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 6 (Mitteilungspflicht an das zentrale Register) Angaben nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig macht. Der Bußgeldrahmen beträgt bis zu 10.000€ (§ 18 Abs. 2 NHundG). Im Regelfall setzen wir ein Verwarngeld in Höhe von 35€ fest.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de und www.hunderegister-nds.de


TOP 4.1.5.
Flachsrottenweg
(Drucks. Nr. 15-1349/2013)

Im März 2011 beantragte die CDU – Fraktion die durch Frost entstandenen Schäden im Flachsrottenweg umgehend zu beseitigen, da dieser Weg von Fußgängern und Fahrradfahrern viel genutzt wird.
Diesem Antrag sollte gefolgt werden und Schäden kurzfristig ausgebessert werden.
Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Flachsrottenweg jedoch immer noch in einem jämmerlichen Zustand. Nach wie vor gibt es viele Mulden und Aufwerfungen die ein erhebliches gefahrenpotenzial darstellen. Einige sind bereits durch Absperrbaken umstellt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird der Flachsrottenweg endlich in einen Verkehrssicheren Zustand versetzt?
2. Warum haben sich die zugesagten Arbeiten bereits seit ca. 2 Jahren verzögert?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht


TOP 4.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.2.1.
Hundeauslaufflächen am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1355/2013)
Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Die beiden Hundeauslaufflächen am Kronsberg sind während der niedersächsischen Brut- und Setzzeit nicht für den Hundeauslauf freigegeben. Viele Hundebesitzer fürchten, dass sie ihre Hunde deswegen in dieser Zeit nicht artgerecht halten können. Auf beiden Flächen ist das Vorkommen schützenswerter Wildtiere unwahrscheinlich.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Da der Begriff der freien Landschaft nach § 2 des Landeswaldgesetzes neben dem bauplanerischen Außenbereich auch den sogenannten unbeplanten Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches, nicht aber den beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB umfasst, kann eine Gemeinde Grünflächen ausweisen und diese dem Auslauf von Hunden widmen. Der Außenbereich wird also zum Innenbereich und bauplanerisch überplant und etwa als Park ausgewiesen. Kann dies eine Möglichkeit sein den Hundeauslauf hier ganzjährig zu ermöglichen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei der Definition und Behandlung einer „freien Landschaft“ i.S. von § 2 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes (NWaldLG) kommt es maßgeblich nicht auf den bauplanungsrechtlichen, sondern auf den tatsächlichen Zustand der Fläche an. Solange eine Fläche nur bauplanungsrechtlich überplant ist, sich nach seinem tatsächlichen Zustand aber noch als „freie Natur“ darstellt, unterliegt sie den Bestimmungen über die „freie Landschaft“ nach Maßgabe des NWaldLG. Hierunter fallen auch nicht bebaute Grundflächen im besiedelten Gebiet, insbesondere auch im gemeindlichen Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB und entsprechend beplante Flächen.

Für die beiden Auslaufflächen am Kronsberg bestehen unter diesen Rahmenbedingungen leider keine Möglichkeiten, eine ganzjährige Freigabe zu erreichen, da sie nach Lage, Umfeld und Ausprägung dem angrenzenden bzw. umliegenden Landschaftsraum zuzurechnen sind.

Bei der Fläche am Kronsberg-Nord kann sich diese Beurteilung allerdings ändern, wenn sich die Bebauung weiter nach Norden bis an den vorhandenen Grünzug heran entwickelt, wie dies im B-Plan 1551 vorgesehen ist. Eine vollständige Umsetzung der Festsetzungen in diesem B-Plan wird aber abschließend dazu führen, dass die Auslauffläche selbst auch überbaut wird, da die Nutzung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist.

TOP 4.2.2.
Wohnkonzept 2025, Planung Tiergarten Straße 125
(Drucks. Nr. 15-1356/2013)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Im Wohnkonzept 2025 werden Flächenpotentiale für den Wohnungsbau 2013-2025 aufgezeigt. Dort findet sich auch die Fläche in der Tiergartenstraße 125, die 2014-2016 verfügbar sein soll. Hier sollen 20 Wohneinheiten entstehen. Die Fläche in der Tiergartenstraße 125 erscheint recht schmal für 20 Wohneinheiten. Gleichzeitig dürfte auch die Nähe zum Tiergarten die Nutzung für Wohnbebauung einschränken.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie könnten die 20 Wohneinheiten aufgeteilt werden? Welche Geschosszahl ist denkbar?

2. Wird hier beabsichtigt einen Mindestabstand von 30 Metern zum Tiergarten eingehalten?

3. Stehen oder standen die Häuser, die jetzt dort vorhanden sind unter Denkmalschutz? Falls es hier Veränderungen gab, wie ist es dazu gekommen?

Stadtplaner Herr Fabich beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 3:
Für das Grundstück bestehen in wesentlichen Teilen Baurechte nach § 34 BauGB. Derzeit werden intensive Gespräche zwischen der Verwaltung und einem Investor über eine Bebauung des Grundstückes Tiergartenstr. 125 mit Wohn- und Bürogebäuden geführt. Ein Bauantrag liegt vor. Abschließend können hinsichtlich der Geschossigkeit, der Anzahl der Wohnungen und ihrer Aufteilung noch keine Aussagen getroffen werden. In Rede stehen derzeit ca. 10 Wohn- und 3 Büroeinheiten. Da es für das Grundstück keinen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen, es muss sich insofern den Anforderungen des Einfügungsgebots stellen.
Daneben sind die denkmalrechtlichen Regelungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der vorliegende Bauantrag sieht einen Abstand zum Waldrand von ca. 19- 28 Metern vor. Auch dieses Maß ist Gegenstand der Gespräche mit dem antragstellenden Architekten.

TOP 4.2.3.
Verkehr in der Elly-Beinhorn-Straße
(Drucks. Nr. 15-1357/2013)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Die Anwohner und Anwohnerinnen der Elly-Beinhorn-Straße klagen über viel Verkehr in ihrer Straße. Offenbar versuchen einige Autofahrer und Autofahrerinnen dort einen Parkplatz zu finden, um das Krankenhaus zu besuchen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten kann es geben die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem Krankenhausbesuchsverkehr zu schützen?

2.Ist es zum Beispiel denkbar ein Schild mit der Aufschrift „Keine Durchfahrt zum Krankenhaus“ an der Einmündung der Elly-Beinhorn-Straße anzubringen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Anwohner der Elly-Beinhorn-Straße beklagen sich immer wieder über Verkehr, der zur Henriettenstiftung fahren möchte und dies über die Elly-Beinhorrn-Straße versucht, was nicht möglich ist, da die Elly-Beinhorn-Straße eine Sackgasse ist.

Daher wird die Verwaltung an der Einmündung Tiergartenstraße / Elly-Beinhorn-Straße eine Hinweistafel „Keine Zufahrt zur Henriettenstiftung“ installieren.


TOP 4.3.
der SPD-Fraktion

TOP 4.3.1.
Wohnkonzept 2025 - Auswirkungen auf Kleingärten an der Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-1360/2013)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Im zur Beschlussfassung anstehenden Wohnkonzept 2025 sind zwei Flächen ausgewiesen, „Büntekamp II“, die zum großen Teil die Kleingartenanlage „Gartenheim“, und „Büntekamp III“, die u. a. die Kleingartenanlage „Rosengrund“ – jeweils in Kirchrode an der Lange-Feld-Straße gelegen – örtlich umfassen. Die Flächen sollen zwischen 2014 und 2016 bzw. 2016 und 2025 als Flächenpotenzial für Wohnbauaktivitäten zur Verfügung stehen. Da es sich um Dauerkleingärten handelt, sind aus der Sicht der Fragenden nur einvernehmliche Lösungen mit den Beteiligten, insbesondere dem als Generalpächter auftretenden Bezirksverband Hannover der Kleingärtner, vernunftgeboten denkbar.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche (handfesten) Regelungen werden / sind auf den Weg gebracht, um die für die Gartenpächter insgesamt einschneidenden Veränderungen verträglich zu gestalten – um sie mitzunehmen beim Prozess einer bevölkerungsmäßig wachsenden Stadt mit den Herausforderungen einer Vergrößerung der Wohnbaufläche?
2. Wie wird seitens der Stadt auf Veränderung im zuständigen Kleingartenverein reagiert, auch in Bezug auf Gemeinschaftsanlagen?
3. Welche Informationen über die beabsichtigte Entwicklung sind an die letztendlicher Nutzer (Gartenpächter) auf welchem Weg an sie herangetragen?

Stadtplaner Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Mit dem Bezirksverband der Kleingärtner wurde bereits eine Reihe von Gesprächen in der Angelegenheit geführt. Der Vorstand der betroffenen Kleingartenanlage wurde bisher seitens des Bezirksverbandes eingebunden. Abschließende Ergebnisse wurden noch nicht erzielt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Veränderungen innerhalb der betroffenen Vereine sind im Rahmen der Gespräche zwischen dem Bezirksverband der Kleingärtner und der Stadt Hannover zu erörtern.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ansprechpartner der Gartenpächter ist zunächst der Vorstand der betroffenen Anlage. Darauf weist auch die Verwaltung im Rahmen der Beantwortung telefonischer Anfragen einzelner Pächter hin.
Im Bereich Rosengrund wurden die Nutzer durch die Eigentümerin vor dem Verkauf an die Stadt über die Tatsache an sich und die anstehende Kündigung des Pachtvertrages informiert.

TOP 4.3.2.
Rotfichtenreihe am Bemeroder Anger
(Drucks. Nr. 15-1361/2013)

Der Bemeroder Anger weist auf der Nordseite zwischen Hartestraße und Anecampstraße eine lückenhafte Rotfichtenreihe als straßenbegleitende, aber nicht standortgerechte Pflanzung auf. Ersatz für gefällte Bäume soll allerdings erst dann geleistet werden, wenn die Maßnahme in einem zusammenhängenden Stück erfolgen kann. – AnliegerInnen haben sich ehedem wohl beteiligt an der Pflanzaktion der Rotfichten, maßgeblich zum Sichtschutz gegenüber dem neu erbauten Südschnellweg (Bundesstraße 65). Überdies wurde in einem Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 19. März 2013 unter dem Titel „Vom Leid der hannoverschen Bäume“ klargelegt, dass Bäume einen hohen Identifikationsgrad für Menschen besitzen und zum Wohlbefinden beitragen, so die inhaltliche Wiedergabe des zitierten Stadtmitarbeiters.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann kann unter den oben, den in der Drucksache 15-0841/2013 F1 genannten und anderen Gesichtspunkten damit gerechnet werden, dass die Ersatzpflanzungen entgegen der Ankündigung auch zeitnah erfolgen können?
2. Wie können die AnliegerInnen in die wohl beabsichtigte, aber noch nicht terminierte Ersatzmaßnahme eingebunden werden?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht


TOP 4.3.3.
Radwege - innerörtlich auch freigegeben für die Gegenrichtung
(Drucks. Nr. 15-1362/2013)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Die Freigabe von Radwegen für die Fahrt in der Gegenrichtung ist nach den einschlägigen – auch im Internet aufzufindenden – Regelungen für öffentliche Straßen die Ausnahme. Sie ist an bestimmte Kriterien gebunden – allerdings nicht an solche, die die Kraft des Faktischen legalisieren sollen. In Hannover wird die Regelung – auch ausweislich der Radwege- und Freizeitkarte – sehr häufig angewendet, ohne dass eine Sinnfälligkeit und Notwendigkeit dafür erkennbar wird. Um die Radwegesituation gesamtstädtisch im Stadtbezirk gedanklich einpassen, das Leitbild Radverkehr auf den Stadtbezirk umlegen zu können – bei den verschiedensten Gegebenheiten, ist eine Kongruenz zwischen Radwegeplanung und –ausweisung herzustellen, die nach hiesiger Beobachtung noch nicht zur Zufriedenheit gelungen ist. An den Beispielen der Straßenachsen Bockmerholzstraße – Wülferoder Straße – Wülfeler Straße und Lange-Feld-Straße wünschen wir deshalb eine Klärung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Begründung gibt es bei der Straßenachse Bockmerholzstraße – Wülferoder Straße – Wülfeler Straße bei zumeist beidseitig angelegtem / baulich vorhandenem Radweg für die Ausweisung eines Radweges auch für die Benutzung in der Gegenrichtung, auch mit Seitenwechsel und teilweise ohne Regelung der Fahrbahnquerung?
2. Welche Begründung gibt es für die Ausweisung für den östlichen Teil der Lange-Feld-Straße mit jeweils beidseitig angelegten Radwegen auch für die Benutzung in der Gegenrichtung?
3. Welche Wertigkeit besitzt bei der Ausweisung von Radwegen auch für die Benutzung in der Gegenrichtung die Ein-/Ausfädelung in die Fahrbahn / einen Einrichtungsradweg?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1-3 im Zusammenhang:
Radwege und gemeinsame Geh- und Radwege werden als Ermessensentscheidung für die Benutzung in Gegenrichtung freigegeben, wenn hierfür ein Bedarf besteht und die erforderlichen Breiten gegeben sind.

Es gibt keine speziellen Regelungen für Radfahrer, die die Fahrbahn queren oder von einem Radweg auf die Fahrbahn fahren. In diesen Fällen müssen Radfahrer die Grundregeln des § 1 der StVO berücksichtigen, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

In den angesprochenen Straßen gibt es folgende Ausweisungen und Begründungen für die Benutzung von Radwege und gemeinsame Geh- und Radwege in Gegenrichtung:

1. Bockmerholzstraße:
· Fehlanzeige.
2. Wülferoder Straße, zwischen Wülferode und Wasseler Straße, Nord-Ost-Seite, gemeinsamer Geh- und Radweg:
· Nur einseitig ausgebauter Geh- und Radweg außerorts zwischen Wülferode und Bemerode.
3. Wülferoder Straße, zwischen Wasseler Straße und Brabeckstraße, Nord-Ost-Seite, getrennter Geh- und Radweg:
· Hinführung auf den nur einseitig ausgebauten Geh- und Radweg außerorts zwischen Wülferode und Bemerode.
4. Wülfeler Straße, zwischen Brabeckstraße und Hinter dem Dorfe, Südseite, gemeinsamer Geh- und Radweg:
· Angebot, da auf der Nordseite die Nebenanlage (Gehweg) zu schmal ist.
5. Wülfeler Straße, zwischen Hinter dem Dorfe und Laatzener Straße, Südseite, gemeinsamer Geh- und Radweg:
· Weiterführung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Brabeckstraße und Hinter dem Dorfe.
6. Wülfeler Straße, zwischen Laatzener Straße und Garkenburgstraße, Südseite, getrennter Geh- und Radweg:
· Weiterführung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Hinter dem Dorfe und Laatzener Straße.
· Angebot, da auf der Nordseite zwischen Bemerode und Mittelfeld keine durchgehende Radwegverbindung besteht.
· Angebot für Radfahrer aus den Seitenstraße Raupertstraße, Schwarze Worth, Im Wolfskampe, Mirabellengarten, Lerchenfeldstraße, Apfelgarten, Kückstraße, die eine andere Seitenstraße im Wohnquartier erreichen wollen, ohne dabei die stark befahrene Wülfeler Straße queren zu müssen.
7. Lange-Feld-Straße, zwischen Lange-Hop-Straße und Homburgweg, Südseite, getrennter Geh- und Radweg:
· Angebot für Radfahrer aus dem umliegenden Wohnquartier, die eine andere Seitenstraße im Wohnquartier erreichen wollen, ohne dabei die stark befahrene Lange-Feld-Straße queren zu müssen.

TOP 4.3.4.
Herstellung einer Allee über den Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1363/2013)
In Verbindung mit der Neubewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und der damit verbundenen Kenntlichmachung der Flurstücke nördlich der außerörtlichen Landesstraße (L) 388 zwischen Wülferode und Bemerode konnte beobachtet werden, dass die wohl um die Jahrtausendwende nordöstlich der Straße einseitig angepflanzten Bäume zum Teil wohl nicht auf Straßengrund stehen. Dennoch hat die Baumreihe eine prägende Struktur und ist aus dem Landschaftsbild nicht wegzudenken. Das Gegenstück, die südliche Baumreihe, fehlt, um zu einer vollwertigen Allee zu gelangen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Aktivitäten – ggf. auch im Rahmen des Landschaftsplans Kronsberg – können hier in Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung entwickelt werden, um die außerörtliche L 388 zur vollständigen Allee werden zu lassen und Wülferode „richtig“ mit dem übrigen Siedlungsbereich Hannovers durch ein weiteres, natürliches Element über den Kronsberg, z T. mit dem angrenzenden Kammwald, zu verbinden?
2. Kann sich zu diesen Aktivitäten auch die Wiederbepflanzung der Mittelinsel im Zuge des querenden, blau markierten Radweges „Grüner Ring“ mit Bäumen gesellen, bei denen die zuvor gepflanzten Bäumen u. E. an Trockenstress eingegangen sind?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht


TOP 4.3.5.
Wegeschäden - Wann werden sie beseitigt?
(Drucks. Nr. 15-1365/2013)
Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:

Zwischen dem Messeschnellweg und der Kleingartenanlage Waldesgrün 2 – nordöstlich des Messeschnellweges gelegen – ist ein asphaltierter Weg angelegt, der an verschiedenen Stellen durch flach wurzelnde Bäume – im vergangenen Winter entfernt, wohl Pappeln – erheblich beschädigt worden ist – durch zumeist quer verlaufende um die 10 cm hohe und abrupte Aufbrüche des Asphalts – praktisch unregelmäßige Bodenwellen. Zudem ist die Entwässerung nicht mehr reguliert. Der Weg überstaut bei Regen und vermatscht. – Der Weg erschließt nicht nur die Kleingärten, sondern dient auch anderen Erholungssuchenden in dem hier als solchem ausgewiesenen Freiraum und ist deshalb auch in der Radwege- und Freizeitkarte (13. Auflage) ausgewiesen. Die Wegeschäden sind verkehrsgefährdend für Fußgänger, Radfahrer und auch für Benutzer mit Rollatoren und Rollstuhlfahrer. Für den letzteren Personenkreis ist aus eigener Kraft ein Passieren der Stelle zum Teil nicht möglich. Die Situation muss mindestens seit Monaten, wenn nicht gar seit Jahren bekannt sein, stammt nämlich schon aus der Zeit vor der Veränderung der Stadtteilgrenze / Stadtbezirksgrenze zum 1. November 2011 (Wechsel der Zugehörigkeit der Grundfläche vom Stadtteil Waldheim zum Stadtteil Bemerode).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird der Weg wie nun frei von Verkehrsgefährdungen wieder für jedermann passierbar – auch bei und insbesondere nach Regen – gemacht?
2. Welche Hinderungsgründe mit ihrer jeweiligen zeitlichen Komponente standen und stehen der Wiederherstellung – einschl. des Fällens der vermutlich die Ursache bildenden Bäume – bisher im Wege?
3. In welcher Zuständigkeit liegt dieser Weg in der Baulast und damit in der Unterhaltung auf Grund welcher Regelung?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Wegeparzelle mit begleitender Versickerungsmulde ist im Eigentum des Fachbereichs Wirtschaft und in der Verwaltung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün. Die beschriebene Situation ist zutreffend.

Der Weg ist verschmutzt, die Verwaltung (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) wird den Weg reinigen lassen.

Die Sickermulde nimmt das Oberflächenwasser des Weges und des Messeschnellweges auf. Die Sickermulde ist nicht an den Regenwasserkanal der Stadtentwässerung angeschlossen. Die Verwaltung wird nach der Brut- und Setzzeit die Sickermulde ausmähen und säubern lassen, so dass sie ihre Funktion erfüllen kann. Bei Starkregen oder Dauerregen kann es aber auch danach zu Überschwemmungen des Weges kommen.

Der Weg ist durch das Wurzelwachstum an drei Stellen beschädigt. Die Stellen sind mit rotweißen Barken gekennzeichnet. Zwei der verursachenden Bäume sind entfernt. Die Verwaltung wird sich um die Reparatur kümmern. Ein Zeitpunkt für die Durchführung der Arbeiten kann im Moment nicht benannt werden. Die Verwaltung wird den Termin schnellst möglich nachreichen.

TOP 4.3.6.
Fahrräder weg vom Fußweg auf die Fahrbahn
(Drucks. Nr. 15-1366/2013)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Die erst vor wenigen Jahren eingerichtete Regelungen, dass auf die Fußwege in der Lange-Hop-Straße für die Radbenutzung freigegeben wurden, ist nun widerrufen, d. h., die entsprechenden Verkehrszeichen sind zurückgebaut. Für die Straßenachse Emslandstraße – Lange-Hop-Straße ist damit bei einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Fahrbahn der Straßenteil, der von Radfahrern durchgängig benutzt werden kann und darf. Ungereimtheiten verbleiben mit der Ausweisung des östlichen Fußweges in der Lange-Hop-Straße zwischen der Alten Bemeroder Straße und der Straße Am Sandberge. Hier wird der Fußweg über die Umlaufsperre des dortigen Bahnübergangs für den Radverkehr freigegeben, aber nur hier auf nur auf einer Seite. Überdies weisen Signaloptiken an den Lichtsignalanlagen z. T. Radfahrersymbole aus, die nicht im Zuge von tatsächlichen Radverkehrswegen liegen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Begründung hat der nun erfolgte Rückbau der Verkehrszeichen auf der Lange-Hop-Straße, die eine Mitbenutzung für RadfahrerInnen erlaubten?
2. Wie wird mit den als „Ungereimtheiten“ bezeichneten Regelungen verfahren?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Jahr 2007 sind die Gehwege in der Lange Hop-Straße zwischen der Kreuzung Bemeroder Straße / Am Sandberge und der Kreuzung Döhrbruch beidseitig mit Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO mit Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) StVO beschildert worden.

Dadurch sollte für Radfahrer die Lücke zwischen der Emslandstraße, die zwischen Wülfeler Straße und Alte Bemeroder Straße in jeder Fahrtrichtung über einen nicht benutzungspflichtigen Radweg verfügt, und der Lange-Hop-Straße, die zwischen der Kreuzung am Döhrbruch und der Kreuzung Großer Hillen / Lange-Feld-Straße in jeder Fahrtrichtung über einen nicht benutzungspflichtigen Radweg verfügt, geschlossen werden.

Da die Gehwege in der Lange Hop-Straße zwischen der Kreuzung Bemeroder Straße / Am Sandberge und der Kreuzung Döhrbruch relativ schmal sind (in Fahrtrichtung Norden 2,0 m, in Fahrtrichtung Süden 2,5 m), kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Dies wird durch das Neubaugebiet Erna-Blencke-Weg mit vielen Kleinkindern noch verstärkt.

Da sich die Freigabe der Gehwege für Radfahrer nicht bewährt hat und dort darüber hinaus Tempo 30 durch Zeichen 274-53 StVO gilt, sind in der Lange-Hop-Straße zwischen der Kreuzung Bemeroder Straße / Am Sandberge und der Kreuzung Döhrbruch beidseitig die Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO mit Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) StVO demontiert worden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In der Emslandstraße ist die Nebenanlage auf der Ostseite zwischen Alte Bemeroder Straße und Am Am Sandberge mit Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO mit Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) StVO beschildert, da dies die Fortführung des baulich angelegten Radweges in der Emslandstraße zwischen Laatzener Straße und Alte Bemeroder ist.

In der Gegenrichtung auf der Westseite ist dies nicht der Fall. Hier wird zwischen Am Sandberge und Alte Bemeroder Straße kein baulich angelegter Radweg fort geführt. Vielmehr beginnt auf der Westseite der baulich angelegte Radweg erst hinter dem Übergang der Stadtbahn.

Die Verwaltung wird in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde diejenigen Radfahrersymbole entfernen, die nicht im Zuge von tatsächlichen Radverkehrswegen liegen.

TOP 4.3.7.
Kolonie Gartenheim, zukünftig tatsächlich Wohnbaubläche Büntekamp II?
(Drucks. Nr. 15-1368/2013)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Im zur Beschlussfassung anstehenden Wohnkonzept 2025 ist eine Fläche „Büntekamp II“ ausgewiesen, die zum großen Teil die Kleingartenanlage „Gartenheim“ mit wohl 79 Dauerkleingärten in Kirchrode an der Lange-Feld-Straße örtlich umfasst. Die Fläche soll zwischen 2014 und 2016 als Flächenpotenzial für 200 Wohnungen, davon 75 in Einfamilienhäusern und 125 im Geschosswohnungsbau zur Verfügung stehen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Weg wird die Umwandlung der Dauerkleingärten in ein Wohngebiet im gewöhnlichen Verfahrensablauf (alle notwendigen Schritte, ggf. auch solche mit nur Behördenbeteiligung) sowohl formal als auch voraussichtlich zeitlich nehmen?
2. Welche Regelungen bezüglich der Umwandlung, aber auch der Entschädigung werden nach Baugesetzbuch, Bundeskleingartengesetz und ggf. weiteren Vorgaben bzw. Vorschriften hier wie greifen?
3. Welche Ersatzlandflächen (örtlich benannt) für wegfallende Dauerkleingärten werden in diesem Zusammenhang von wem mit welchem gleichwertigen Status (Dauerkleingarten) angeboten?
Stadtplaner Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Aufgrund des derzeitigen planungsrechtlichen Status der Flächen sind die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms durch die Region Hannover, die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Rat der Stadt Hannover Voraussetzung für die Umsetzung des im Wohnkonzept 2025 für die Fläche Büntekamp II definierten Zieles einer Wohnungsbauentwicklung.
Der Zeitbedarf der Umwandlung von Dauerkleingärten in Wohnbauflächen im Bereich Büntekamp II lässt sich derzeit noch nicht konkret fassen, da zunächst eine Einigung mit dem Bezirksverband der Kleingärtner erfolgen soll.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Entschädigungsfragen sowie Fragen der konkreten Umwandlung sind im Einzelnen mit dem Bezirksverband der Kleingärtner abzuklären.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Über Ersatzflächen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.


TOP 4.3.8.
Kronsberg Nord + Süd: Hundeauslaufflächen
(Drucks. Nr. 15-1369/2013)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:

Auf dem nördlichen Kronsberg befindet sich in einer bereits als Wohngebiet ausgewiesenen Fläche eine Hundeauslauffläche unmittelbar am Rand landwirtschaftlich genutzter Flächen (Freiraum), nach Norden hin getrennt nur durch einen bereits erstellten Grünzug nördlich der Planstraße „Von-Escherte-Straße“, nach Osten hin durch einen noch bestehenden Feldweg. Jenseits des Feldweges wird weiterhin Ackerbau betrieben. Bislang hat sich die Hundeauslauffläche tatsächlich als Freifläche ohne ackerbauliche Nutzung weiterentwickelt, noch liegt sie aber abseits von tatsächlicher Wohnbebauung.
Der südliche Aussichtshügel auf dem Kronsberg ist als Hundeauslauffläche von der umgebenden östlich des Hugo-Knappworst-Weges ausgenommen.
Beide Hundeauslaufflächen werden auch in der Radwege- und Freizeitkarte 2011 dargestellt, für den südlichen Kronsberg jedoch über seine im Internetauftritt der Stadt Hannover dargestellten (amtlichen) Umriss hinaus.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb wird die Hundeauslauffläche auf dem nördlichen Kronsberg als der (übrigen) freien Landschaft nach dem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung zugeordnet?
2. Welche Regelungen begründen die Festsetzung einer Hundeauslauffläche auf dem südlichen Kronsberg ohne den Aussichtshügel, dafür aber unter Einschluss einer Weide und Ackerflächen und die Abweichung zur tatsächlich örtlich ausgewiesenen, Letzteres auch im Hinblick auf die Aussagen in der Freizeitkarte?
3. Welche weiteren Hundeauslaufflächen und -wege könnten im Stadtbezirk mit und ohne Schutz zur Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (1. April bis 15. Juli) noch ausgewiesen werden?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Hundeauslauffläche liegt im örtlichen Zusammenhang der freien Landschaft und unterliegt somit den Bestimmungen über die „freie Landschaft“ nach Maßgabe des NWaldLG.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Aussichtshügel wurde aus der Hundeauslauffläche ausgespart, da auf den herauf- und herabführenden Wegen Konflikte zwischen frei laufenden Hunden und Spaziergängern und Radfahrern durchaus absehbar sind und insbesondere im Zusammenhang mit Radfahrern ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.

Die umfangreichere Darstellung der Hundeauslaufflächen im Internet geht auf einen Ratsbeschluss vom Dezember 2007 (Antrag Nr. 3003/2007) zurück. Dabei wurden Flächenbereiche nicht im Einzelnen differenziert. Allgemein sollte jedoch klar sein, dass Ackerflächen nicht geeignet sind, Hunde frei laufen zu lassen. Für die Praktikabilität vor Ort haben wir die Beschilderung auf einen Bereich konzentriert. Um Nutzungskonflikte mit anderen Nutzern auf der ausgewiesenen Fläche zu minimieren, waren dort weitere Hinweisschilder (zur Schafhaltung und Rücksichtnahme von Fahrradfahrern) nötig. Die Menge an Schildern und Regelungen vor Ort sollte auf ausgesuchte Bereiche beschränkt bleiben. Somit ist die Kennzeichnung von Flächen im Internet und in der Örtlichkeit nicht ganz deckungsgleich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Durch die umfangreichen Auslaufmöglichkeiten am Kronsberg ist der Stadtbezirk insgesamt sehr gut mit Angeboten zum Hundeauslauf versorgt. Einschränkungen bestehen lediglich während der allg. Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, da die Wege und Flächen am Kronsberg überwiegend der sog. Freien Landschaft zugeordnet werden müssen.

Das Potenzial für weitere Auslaufmöglichkeiten im Stadtbezirk lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Das Angebot im Bereich Kronsberg ist sehr gut, der zweite große Landschaftsraum Mardalwiesen/Tiergarten ist nicht für Hundefreilauf geeignet, da hier entweder Regelungen zum Hundeverbot (Tiergarten) oder zur ganzjährigen Leinenpflicht (LSG Mardalwiesen) bestehen. Im dazwischen liegenden Siedlungsraum, der nicht von den Regelungen zur allg. Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit betroffen ist, beschränkt sich das Angebot auf einige meist kleinflächige Grünanlagen und Grünverbindungen. Eine Überlagerung der hier vorhandenen Freiraumfunktionen mit einem attraktiven Angebot zum Hundefreilauf ist aus unserer Sicht nicht konfliktfrei möglich.

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Zahlreiche Kleingartenpächter aus der Kolonie Gartenheim erkundigten sich nach der Situation Ihrer Anlage

Durchgeführt von 20:03 -20:40 Uhr

TOP 6.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-14.03.2012 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-13.02.2013 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-13.03.2013 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-10.04.2013 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

Protokoll 13.2.2013 vertagt
Protokolle
14.3.2012
13.3.2013
10.4.2013
genehmigt

TOP 7.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

entfällt keine Berichtspunkte

TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just sprach folgende Themen an:

Halbjahresprogramm Seniorenbüro
Vorstellung des Halbjahresprogrammes des Seniorenbüros am 18.6.2013, ab 10:00 Uhr im Ratssaal

100 Jahre Neues Rathaus 20. - 23. Juni
Anlässlich der 100-Jahr-Feier des neuen Rathauses finden im Zeitraum vom 20. - 23. Juni zahlreiche Veranstaltungen statt. Die Veranstaltungsreihe beginnt mit einem Konzert am 20.6.20013 der Gruppe Silbermond auf dem Trammplatz und wird kostenlos sein. Zeitgleich wird auf NDR 1 ein Bericht mit verschiedenen Interviews über das Rathaus ausgestrahlt.
Das Fest der Kulturen startet am 21.6.2013 mit der "Fete de la Musique" in der ganzen Innenstadt und der Mittsommernachts-Chorveranstaltung.
Der Tag der offenen Tür erfolgt am 22.6.2013 im und um das Rathaus herum mit zahlreichen Ständen, Ausstellungen und vielen Auftritten. Unter anderem wird der Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode im Gobelinsaal des Rathauses mit einem Stand vertreten sein. Die Mitglieder des Integrationsbeirates werden in der Zeit von 12:00 - 18:00 Uhr am Stand zur Verfügung stehen.


TOP 9.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N:
ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN


TOP 9.1.
Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - Westlich Kaiser-Wilhelm-Straße
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Vereinfachtes Verfahren, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1311/2013 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,
2. auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten
und
3. die Auslegung des Bebauungsplanes 454, 1. Änderung zu beschließen.

Einstimmig


TOP 9.2.
Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Vereinfachtes Verfahren, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1313/2013 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,
2. auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten
und
3. die Auslegung des Bebauungsplanes 1054, 1. Änderung zu beschließen.

Einstimmig


TOP 9.3.
Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren (FZ)

Teilhaushalt: 51 Fachbereich Jugend und Familie
Produkt: Kindertagesbetreuung

(Drucks. Nr. 1107/2013 N1 mit 1 Anlage)

Antrag zu beschließen:

Die Förderung für alle Familienzentren ab dem 01.08.2013 zukünftig abhängig nach Anzahl der betreuten Gruppen durchzuführen. Eine Mindestförderung von jährlich 40.000 € bleibt bestehen. Ab der fünften Gruppe soll die Förderung zusätzlich um 5.000 € pro Gruppe aufgestockt werden (s. Anlage). Die Höchstförderung wird auf maximal 55.000 € jährlich begrenzt.

Die Mittel sollen unter anderem für:

- Anmietungen von zusätzlichen Raumkapazitäten für familienunterstützende Angebote
- Personalkosten zur Erhöhung der Stunden für die Koordination in FZ zwischen mindestens
einer halben Stelle bis maximal 30 Wochenstunden analog TVÖD E 09/S 13,
- kleine bauliche Maßnahmen in Abstimmung mit der LHH, Fachbereich Jugend und Familie
verwandt werden.

Einstimmig


TOP 9.4.
Standorte für Mountainbikeparcours
(Drucks. Nr. 1253/2013 mit 6 Anlagen)

Antrag,
1. der Herrichtung eines Mountainbikeparcours am Rodelhügel an der Adolf-Ey-Straße in der Südlichen Eilenriede zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
- Anhörungsrecht des Eilenriedebeirats
- Entscheidungsrecht des VA
2. der Sicherung der fünf weiteren u. g. Standorte als potentielle Mountainbikeparcours, die planerisch für die Freizeitnutzung vorgehalten werden sollen und die in den Folgejahren je nach Bedarf hergerichtet werden sollen, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte für die Standorte in ihrem Stadtbezirk
- Entscheidungsrecht des VA

Mit dem Antrag Nr. 2357/2012 beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Einrichtung eines Mountainbikeparcours in der Eilenriede und darüber hinaus mit der Suche nach weiteren geeigneten Flächen für den Mountainbikesport im Stadtgebiet der Landeshauptstadt.
Anlass ist die weiterhin große Beliebtheit des Mountainbikesports bei unterschiedlichen Altersgruppen sowie die Nutzungskonflikte, die durch die bisherige Nutzung in der Eilenriede aufgetreten sind.

Beteiligung
Die Fachbereiche Jugend und Familie, Sport und Eventmanagement und Umwelt und Stadtgrün haben gemeinsam zu bisher drei Gesprächsrunden Jugendliche und junge Erwachsene aus verschiedenen Gruppierungen des Mountainbikesports eingeladen. Die SportlerInnen sind sehr interessiert an einer konstruktiven Zusammenarbeit und würden einen für ihren Sport eingerichteten Ort in der Eilenriede sehr begrüßen. In den Gesprächen wurde zum einen festgelegt, welche Arten von Anlagen gewünscht sind und im Stadtgebiet realisiert werden können, zum anderen wurden in der Eilenriede und darüber hinaus mögliche Standorte vorgeschlagen, von der Verwaltung geprüft und Prioritäten festgelegt.
Nach dem Beschluss durch die Politik soll mit den MountainbikesportlerInnen ein Planungs- und anschließend ein Bauworkshop an dem von ihnen favorisierten Standort durchgeführt werden. Die beteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen möchten gerne an der Anlage mit bauen und sind auch bereit, sich in Kooperation mit den Fachbereichen Jugend und Familie und Umwelt und Stadtgrün in Zukunft, um einen befahrbaren Zustand zu kümmern. Als positives Beispiel einer solch gelungenen Koordination wurde auf eine Anlage in Hemmingen verwiesen, die dort angeleitet durch die Jugendpflege in Eigenarbeit von Jugendlichen gebaut worden ist.

Arten von Mountainbikeparcours
Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt lassen sich aufgrund der Topographie zwei Arten von Anlagen realisieren. Alle Anlagen sollen aus bindigem Lehmboden gebaut werden. Einbauten aus anderem Material sind nicht vorgesehen.

1. Pumptrack: Rundkurs auf mindestens 20 x 10 m aus verschiedenen Erdhügeln als Trainingskurs für verschiedene Bike-Sportarten geeignet. Die Erdhügel sind i. d. R. 20 – 50 cm hoch. Den Reiz der Anlage macht die Kombination von ausgefeilten Kurven und Radien aus. Der Pumptrack wird ohne treten, sondern nur mit Pumpbewegungen des Rades gefahren. Die Bewegungsabläufe trainieren in relativ ebenem Terrain die Fertigkeiten, die auch im hügeligen Gelände benötigt werden.
2. Dirtline: kleine Anlage mit Anfahrtshügel und verschiedenen Erdrampen zum Springen. Von einem Anfahrtshügel können z. B. zwei oder drei unterschiedlich schwere Parcours angefahren werden, so dass auch für Anfängerinnen, Anfänger und Kinder ein Angebot dabei ist.

Standorte
Die aufgelisteten Standorte 1. – 4. geben die Reihenfolge des Abstimmungsergebnisses der Beteiligung wieder. Die Standorte 5. und 6. wurden nachträglich ergänzt.
Alle genannten Standorte sind aus Sicht der Verwaltung geeignet.
1. Rodelhügel Adolf-Ey-Straße (Eilenriede-Süd) / Waldhausen
(Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel)
Der bereits in der Vergangenheit von den MountainbikerInnen genutzte Ort wird nach wie vor bevorzugt, da er im Wald und zentral liegt.
Standort für einen Pumptrack
2. Lindener Volkspark / Linden-Süd
(Stadtbezirk 10 Linden-Limmer)
Grünfläche mit einzelnen Gehölzen an der Straße Im Spielfelde/Ecke Bornumer Straße am Fuß des Lindener Berges
Nach Entfernung der Tischtennisplatte kann die gesamte Fläche genutzt werden, Einschränkungen bestehen bei Aufschüttungen im Wurzelbereich der großen Kastanien am nördlichen Rand der Fläche.
Standort für einen Pumptrack, evtl. kleine Dirtline
3. Grünfläche Lohfeld (westl. der Bezirkssportanlage) / Mühlenberg
(Stadtbezirk 9 Ricklingen)
Größere, ebene Grünfläche mit Rasen. Bau unter Erhalt der Bolzplätze auf dem Rasen möglich.
Standort für Pumptrack und Dirtline(s)
4. Stadtteilpark Bemerode / Bemerode
(Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode)
Grünfläche mit Rasen und einzelnen Bäumen sowie kleinen Hügeln. Schutzhütte vorhanden.
Standort für Pumptrack und Dirtline(s)
5. Grünfläche Fischerhof und Hochstraße Göttinger Straße / Linden-Süd
(Stadtbezirk 10 Linden-Limmer)
Grünfläche mit Rasen und einzelnen Bäumen/Sträuchern, Fläche unter der Hochstraße ohne Nutzung.
Unter der Hochstraße könnte ein Pumptrack gebaut werden, wetterunabhängiges Fahren ist möglich. Auf der Grünfläche ist die Anlage einer Dirtline möglich.
Standort für Pumptrack und Dirtline(s)
6. Grünfläche Empelder Straße/Hermann-Ehlers-Allee / Badenstedt
(Stadtbezirk 11 Ahlem-Badenstedt-Davenstedt)
Grünfläche mit Rodelhügel, Rasen und einzelnen Bäumen.
Standort für Pumptrack und Dirtline
Als erstes soll der Standort in der Eilenriede realisiert werden. Zur Herrichtung dieser Anlage soll ein Planungs- und ein Bauworkshop mit den beteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Zusammenarbeit der Fachbereiche Umwelt und Stadtgrün und Jugend und Familie durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Vegetation wird ein Erdhügelparcours auf der in der Karte gekennzeichneten Fläche mit entsprechenden Abständen im Wurzelbereich der großen Bäume integriert.
Um Konflikte mit den SpaziergängerInnen zu verhindern, erhält der querende Weg am Fuße des Rodelhügels an beiden Zugängen zusätzlich zu Hinweisschildern, die auf die MountainbikefahrerInnen im Sommer und die RodlerInnen im Winter hinweisen, eine Barriere aus zwei versetzten Holzelementen. An den Zugängen wird außerdem die Benutzungsordnung für die Mountainbikerinnen aufgestellt, die u. a. auf die Verwendung von Schutzausrüstung und die Benutzung auf eigene Gefahr hinweist.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
Hundeauslaufwiesen
(Drucks. Nr. 15-0969/2013)

Bezirksratsfrau Kuscher verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die zwei auf dem Kronsberg befindlichen Hundeauslaufwiesen werden ganzjährig, d. h. auch während der Brut-und Setzzeit, freigegeben. Die Hundeauslaufwiesen befin­den sich an der Feldbuschwende und am Hugo-Knappworst-Weg hinter der Schaf­wie­de am 2. Kronsberghügel.

13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.1.2.
Vinzenzkrankenhaus - Entschärfung Parkprobleme
(Drucks. Nr. 15-1371/2013)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Entschärfung der Parkprobleme im Einzugsbereich des Vinzenzkrankenhauses in Kirchrode zu entwickeln.

Hierdurch ist zum einen zu unterbinden, dass Fahrzeuge in der Vinzenzstraße außerhalb der vorgesehenen Parkbuchten parken und den Durchgangsverkehr behindern. Zum anderen ist – z. B. durch Anlieger-Parkzonen – sicherzustellen, dass die Anwohner in den umliegenden Straßen ausreichend Parkraum finden.

Einstimmig mit Änderung


TOP 10.1.3.
Am Gutspark
(Drucks. Nr. 15-1372/2013)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Am Gutspark
Der Bezirksrat möge beschließen:
In der Straße am Gutspark /am Übergang über die Stadtbahnlinie 6 in die Berkelmannstraße in Bemerode das Hinweisschild 240 gemeinsamer Geh-und Radweg in beide Richtungen aufzustellen.

Einstimmig mit Änderungen


TOP 10.1.4.
Wartehäuschen
(Drucks. Nr. 15-1373/2013)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Wartehäuschen

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Üstra Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, dass die Bushaltestelle auf der Ostseite der Brabeckstraße gegenüber der Einmündung der Straße Kleiner Hillen mit einem Wartehäuschen versehen wird.

Einstimmig

TOP 10.1.5.
Prioritätenlisten der FB Gebäudemanagement, Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün
(Drucks. Nr. 15-1374/2013)

Bezirksratsfrau Heesen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung legt dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum 31.08. des jeweiligen Jahres die aktualisierte Prioritätenliste der Fachbereiche Gebäudemanagement, Tiefbau sowie Umwelt und Stadtgrün über die Mittelverwendung bei den planbaren als auch der getätigten Maßnahmen des laufenden Jahres zum Stand 31.06. vor.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 10.1.6.
Altglas-Container vor dem Wertstoffhof Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-1375/2013)

Bezirksratsher Schröder-Hohensee verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt zu veranlassen, dass die im Döhrbruch am Fahrbahnrand aufgestellten Container an die Außenmauer des Wertstoffhofes zurückgestellt werden.

Einstimmig

TOP 10.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.2.1.
Winterdienst auf dem Radweg Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 15-1376/2013)

Bezirksratsfrau Lemke verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der aha Region Hannover
den Radweg Bemeroder Straße als Radweg erster Priorität zu benennen, der vorrangig von Schnee und Eis geräumt wird.

Einstimmig


TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Bebauungsplan nördlich Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-1377/2013)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat und die Verwaltung werden aufgefordert, einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Tiergartenstraße zwischen den Grundstücken mit den ungeraden Hausnummern 117 bis 149 aufzustellen und zu beschließen, bevor das Grundstück mit den Hausnummern 125 und 125A für eine evtl. Bebauung (insbesondere nach dem Wohnkonzept 2025) zur Verfügung steht.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 10.3.2.
Kleingartenkonzept
(Drucks. Nr. 15-1378/2013)

Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat und die Verwaltung werden aufgefordert, umgehend ein Kleingartenkonzept vernunftgeboten für die gesamte Stadt, mindestens jedoch für den Stadtbezirk aufzustellen. Dabei sind auch Vorstellungen in Abstimmung mit den Kleingärtnerorganisationen zu entwickeln, welche Kleingärten als Dauerkleingärten in Bebauungsplänen noch festzusetzen sind.

Mit Änderungen einstimmig


TOP 10.4.
Sauberhaltung der Victor-Schulte-Straße
(Drucks. Nr. 15-1498/2013)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen bzw. ggf. die zuständige Stelle anzuhalten zu veranlassen, dass die Reinigungspflichtigen der Victor-Schulte-Straße für die Sauberhaltung der öffentlichen Straße und ihrer Randstreifen verordnungsgemäß einstehen und dass zu ihrer Unterstützung zwei Abfallbehälter entlang des Weges aufgestellt werden.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zustimmung zur Planung und Umsetzung des Kinderspielplatzes „Im Büntefelde“ und zur Mitfinanzierung
(Drucks. Nr. 15-1494/2013)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat stimmt der Planung und Umsetzung des Kinderspielplatzes „Im Büntefelde“ zu, wie sie in der Hausmitteilung vom 6. Mai 2013 zum Thema „Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen“ für das Jahr 2012 und für den benannten Spielplatz dargelegt wurden, und finanziert den dort genannten, fehlenden Betrag in Höhe von
2.000,00 Euro
aus seinen Verfügungsmittel mit.

Einstimmig


TOP 11.2.
Interfraktioneller Antrag auf Zuwendung: Öffentlichkeitsarbeit I-Beirat
(Drucks. Nr. 15-1495/2013)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der AG „Öffentlichkeitsarbeit“ des Integrationsbeirates aus den Mittels des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode eine Zuschuß in Höhe von 300,00€ zu gewähren.

Einstimmig


TOP 11.3.
Zuwendung für die Jugendfeuerwehr Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1496/2013)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Jugendabteilung der Ortsfeuerwehr Wülferode erhält auf den Antrag vom 10. Mai 2013 und die Ergänzung vom 11. Juni 2013 (E-Mail) hin aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrats eine
Zuwendung in Höhe von 600,00 Euro
für das Zeltlager in Bad Lauterberg vom 1. bis zum 11. Juli 2013. Mit dem Bewilligungsbescheid ist dem Zuwendungsempfänger aufzugeben, alsbald nach Abschluss des Projekts einen Bericht an den Stadtbezirksrat über den Bezirksbürgermeister abzugeben, in dem auch die tatsächliche Finanzierung auf Basis der Original-Abrechnungsbelege (Verwendungsnachweis) für das Projekt beschrieben wird. Die dabei einzureichenden Unterlagen sind kurz zu fassen, notwendige und auch sinnfällige Erläuterungen (z. B. mit Fotos) sind ggf. in Anlagen beizufügen.

Einstimmig

TOP 11.4.
300 Jahre Tradition in Bemerode –
Unterstützung und Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrats

(Drucks. Nr. 15-1497/2013)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat unterstützt die gemeinsame Veranstaltung der Schützengesellschaft Bemerode (175-jähriges Bestehen) und der Ortsfeuerwehr Bemerode (125-jähriges Bestehen) unter dem Titel „300 Jahre Tradition in Bemerode“ am 30. August bis zum 1. September 2013 nicht nur ideell als eine solche der Heimatpflege und des Brauchtums (§ 93 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG), sondern auch finanziell
mit bis zu 3.700,00 Euro abzüglich eines Eigenanteils von 30 %
aus seinen Verfügungsmitteln – auf der Basis eines undatierten Schreibens (vorliegend seit dem 11. Juni 2013) und weiterer mündlicher Informationen. Die tatsächlichen Mehraufwendungen für einen Elektroanschluss und für eine höhere Anzahl von Musikzügen gegenüber den ehedem geplanten sind mit der Abrechnung zu ermitteln und ins Verhältnis zu setzen mit den kalkulierten und den tatsächlichen Einnahmen der Veranstaltung. Es findet nur ein Defizitausgleich in den beiden genannten Positionen bis zur genannten Bewilligungshöhe statt. Die Rechnung ist zu testieren durch drei externe, fachkundige Revisoren. Mit dem Bewilligungsbescheid ist der Schützengesellschaft Bemerode als der benannten Zuwendungsempfängerin aufzugeben, alsbald nach Abschluss des Projekts einen Bericht an den Stadtbezirksrat über den Bezirksbürgermeister abzugeben, in dem auch die tatsächliche Finanzierung auf Basis der Original-Abrechnungsbelege (Verwendungsnachweis) für das Projekt beschrieben wird. Die dabei einzureichenden Unterlagen sind kurz zu fassen, notwendige und auch sinnfällige Erläuterungen (z. B. mit Illustrationen) sind ggf. in Anlagen beizufügen und in den Kontext mit der Gesamtveranstaltung zu stellen.

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 22:10 Uhr die Sitzung.

für die Niederschrift:



Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin