Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 20.03.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.03.2013)
Protokoll (erschienen am 18.04.2013)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 22.03.2013

PROTOKOLL

15. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 20. März 2013,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 14.45 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Arikoglu) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Fischer) (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hermann (SPD) als Vertretung für Ratsfrau Fischer
Ratsfrau Jeschke (CDU) 14.25 - 14.45 Uhr
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Langensiepen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Vertretung für Ratsfrau Arikoglu
Ratsherr Oppelt (CDU) als Vertretung für Ratsfrau Jeschke bis 14.25 Uhr
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Römer (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Herr Erster Stadtrat Mönninghoff
Frau Diers Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Gehrmann Fachbereich Soziales
Frau Glüsenkamp Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Hammann Dezernat III
Herr Härke Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Kallenberg Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Kalmus Büro Oberbürgermeister
Herr Krüger Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Lehmann Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Schrade Gesamtpersonalrat
Frau Siebert Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Yildiz Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste

Frau Ciytak Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Für die Niederschrift

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.02.2013

2. Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung eines Konzeptes für die Nutzung sozialer Netzwerke
(Drucks. Nr. 0103/2013)

2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0103/2013 (Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung eines Konzeptes für die Nutzung sozialer Netzwerke)
(Drucks. Nr. 0634/2013)

3. "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucks. Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

4. Befragung zur Verbesserung des Kundenservices 2012
(Informationsdrucks. Nr. 0570/2013 mit 1 Anlage)

5. Berichtswesen zu Kundenbefragungen in der Landeshauptstadt Hannover
hier: Maßnahmen aus den Befragungsergebnissen 2011
(Informationsdrucks. Nr. 0534/2013)



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 15. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.
Ratsherr Pohl sagte, dass seine Fraktion den Tagesordnungspunkt 7 in die Fraktion ziehen möchte.

TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.02.2013

Einstimmig

TOP 2.
Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung eines Konzeptes für die Nutzung sozialer Netzwerke
(Drucks. Nr. 0103/2013)

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, in welchem aufgezeigt wird, wie die sozialen Netzwerke im Internet zukünftig verstärkt für die Stadt und das Stadtmarketing genutzt werden können.

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, sagte, dass zum Tagesordnungspunkt 2.1 ein Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen - Fraktion als Tischvorlage vorliege. Dem CDU-Antrag wurde mit dem Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90 /Die Grünen-Fraktion zu 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 2.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0103/2013 (Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung eines Konzeptes für die Nutzung sozialer Netzwerke)
(Drucks. Nr. 0634/2013)

Beigeordneter Klie sagte, dass seine Fraktion sich sehr intensiv und lange mit dem Antrag und der Frage von sozialen Netzwerken beschäftigt habe. Er sagte weiter, dass es für soziale Netzwerke typisch sei, sehr personenorientiert und persönlich zu sein. Aus diesem Grund sei seine Fraktion der Auffassung, dass diese sozialen Netzwerke nicht primär für das Stadtmarketing geeignet seien. Gleichwohl könne man auch als Nutzer dieser sozialen Netzwerke durchaus feststellen, dass es Städte oder auch andere Institutionen gebe, die tatsächlich eine Möglichkeit finden, präsent zu seien in diesen Medien. Seine Fraktion möchte nicht ausschließen, dass es auch tatsächlich vernünftig möglich ist, die sozialen Netzwerke umsetzen zu können, obwohl die Struktur dieser Netzwerke dafür eigentlich nicht geeignet sei. Hierzu führte er weiter aus, dass die Nutzung von sozialen Netzwerken für Kommunen mit vielen Fragen verbunden sei, besonders unter den Aspekten „Datenschutz“ und „Urheberrecht“. Deswegen habe seine Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt, damit man unter Einbeziehung der EDV-AG die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung sozialer Netzwerke umgehend beraten und ggfs. ein entsprechendes Konzept erarbeiten könne. Deswegen werde die Verwaltung aufgefordert, unter Einbeziehung der EDV- AG eine Drucksache zu erstellen, in der aufgezeigt werde, ob und wenn ja, wie und welche sozialen Netzwerke zukünftig verstärkt für die Stadt und das Stadtmarketing genutzt werden können.
Ratsherr Oppelt sagte, dass die CDU- Fraktion einen Antrag eingebracht habe, der sich mit der Entwicklung eines Konzeptes für die Nutzung sozialer Netzwerke für die Stadt und das Stadtmarketing befassen solle. Seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass die Landeshauptstadt Hannover sich relativ lange nicht mit der Nutzung von sozialen Netzwerken beschäftigt habe. Andere Städte seien wesentlich weiter, beispielsweise Hamburg, Berlin und München. Diese Städte hätten über 100.000 „Gefällt mir-Button“. Der „Gefällt mir- Klicks“ impliziere ein Abonnement, dass man dauerhaft Informationen sehe bzw. erhalte, welche Aktivitäten in der Stadt stattfinden werden oder allgemeine aktualisierte Informationen über die jeweiligen Städte erhält. Andere Städte haben durch diese Netzwerke nicht nur viele junge Menschen erreicht sondern auch ältere. Viele Menschen seien nicht mehr verstärkt im Internet unterwegs sondern nutzen nur noch die ganzen sozialen Netzwerke, wie beispielsweise „Twitter“ oder „Facebook“, da man hier auch Nachrichten versenden und empfangen könne. Aus diesem Grunde sei seine Fraktion der Meinung, dass eine Institution, die in diesen sozialen Netzwerken nicht vertreten sei, einen Nachteil hierdurch erfahre. Vor allem im Hinblick auf das Stadtmarketing sei es sehr wünschenswert, wenn man in den sozialen Netzwerken als Stadt Hannover vertreten sei. Deswegen habe man diesen Antrag auch eingereicht. Gleichwohl freue sich seine Fraktion über den Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90 /Die Grünen- Fraktion, da dies zeige, dass sich diese mit der Thematik ausführlich auseinandergesetzt hätten. Er führte weiter aus, dass seine Fraktion dem Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen- Fraktion nicht zustimmen könne, weil dieser eine andere Zielrichtung habe. Beigeordneter Klie habe auch bereits deutlich aufgeführt, dass es seiner Fraktion um die Begrenzung und Problematik dieses Konzeptes gehe. Insofern habe er den Eindruck, dass die SPD und Bündnis 90/ Die Grünen- Fraktion eine Drucksache vorgelegt haben möchte, worin erklärt werde, warum man nicht die sozialen Netzwerke für die Stadt und das Stadtmarketing nutzen sollte.
Er betonte nochmal, dass seine Fraktion den politischen Willen dokumentieren will, dass die Stadt Hannover bei den sozialen Netzwerken präsent werden sollte, denn was andere Städte können, sollte die Stadt Hannover auch können. So eine Chance sollte sich die Stadt Hannover nicht entgehen lassen. Weiterhin äußerte er sich in Bezug auf die Aspekte „Datenschutz“ und „Urheberrecht“. Aus Sicht seiner Fraktion sei es selbstverständlich, dass diese Aspekte miteinbezogen werden. Die Verwaltung sei an Recht und Gesetz gebunden. Deswegen setzte seine Fraktion voraus, dass sich die Verwaltung auch mit datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Fragestellungen auseinander setze. Schließlich sagte er, dass seine Fraktion die klare Intention verfolge, dass man letztendlich einen Auftritt der Stadt Hannover in den sozialen Netzwerken habe und dies sei der Unterschied zu dem Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen- Fraktion. Aus diesem Grunde werde man dem Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen- Fraktion nicht zustimmen.

Erster Stadtrat Mönninghoff sagte zu Ratsherrn Oppelt, dass man nach diesen Ausführungen den Eindruck haben könnte, als ob die Landeshauptstadt Hannover die Stadt in diesen Bereichen noch nicht tätig gewesen sei. Hierzu sei zu sagen, dass die Verwaltung in verschiedenen sozialen Netzwerken bereits aktiv, aber auch sehr vorsichtig, sei. Es engagieren sich beispielsweise bereits in diesem Zusammenhang die Herrenhäuser Gärten sowie das Hannover Congress Centrum in sozialen Netzwerken. Die Verwaltung erarbeite zurzeit eine Dienstanweisung, um zu klären, wie man dies flächendeckend in der Gesamtverwaltung einführen könnte. Diese Dienstanweisung sei diese Woche auch im Gesamtpersonalrat Thema. Dieser Prozess laufe seit geraumer Zeit.

Ratsherr Dette sagte, dass es seiner Fraktion mit Ihrem Änderungsantrag tatsächlich um Klasse und nicht um Masse gehe. Die Stadt Hannover zeichne sich vor allem durch Qualität aus und nicht durch eine Massenproduktion. Insofern sagte er, dass es durchaus effektiver sei, wenn die CDU- Fraktion sich dem Änderungsantrag seiner Fraktion anschließen würde, da dieser Änderungsantrag eine sinnvollere Ergänzung zu deren Antrag sei.

Ratsherr Engelke erklärte, dass seine Fraktion dem CDU- Antrag nicht sondern dem Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen zustimmen werde. Der Änderungsantrag habe seine Fraktion überzeugt, da dieser, dass „ob und wenn ja, wie und welche sozialen Netzwerke genutzt werden sollen“, erörtert haben möchte. Grundlage für die Entscheidungsfindung seiner Fraktion sei der Artikel „Facebook gefällt nicht“ aus der Kommune 21 Ausgabe 3/2013. In diesem Artikel werde dargestellt, dass es rechtlich kompliziert sei. Weiter führte er aus, dass er weiß, dass das Hannover Congress Centrum Facebook sehr erfolgreich nutze, aber dies sei aus rein geschäftlichen Gründen auch sehr effektiv. Hier werde auch richtig damit umgegangen. Hier gebe es auch interne Anweisungen, wie man hier Facebook behandeln sollte. Er sagte weiter, dass man nicht jedem Trend bedingungslos folgen müsste sondern zunächst dies sorgfältig abzuwägen habe. Weiterhin sagte er, dass die EDV-AG hier die richtige Ansprechpartnerin sei, da diese ein sachkundiges Gremium sei.

Ratsherr Kluck sagte, dass er dem Vorwurf von Ratsherrn Oppelt entgegen möchte, dass die SPD und Bündnis 90/Die Grünen- Fraktion eine Drucksache haben möchte, um diesen dann letztendlich ablehnen zu können. Er sagte, wenn dass der Fall gewesen wäre, dann hätte seine Fraktion keinen Änderungsantrag gestellt, sondern den Antrag der CDU-Fraktion einfach abgelehnt. Seine Fraktion habe sich Gedanken über den Antrag gemacht und deswegen habe man die Aspekte des Datenschutzes und Urheberrechts miteinbezogen, vor allem weil es hier um ein amerikanisches Unternehmen handele, die andere Rechtsvorstellungen habe. Vor allem betreffe es hier das Urheberrecht, dass bedeute, dass wenn Urhebermaterial in diese sozialen Netzwerke eingestellt werden würden, könnte man hier sein Urheberrecht verlieren. Dies möchte man sicherlich nicht verlieren. Desweiteren sagte er, dass das Drücken eines „Gefällt mir- Buttons“ schnell gehe und wenn dann aber massenhaft Informationen jeden Tag auf der eigenen Facebook-Seite erscheine, dann komme man wieder ganz schnell auf die Idee, auf den „Gefällt mir nicht mehr-Button“ zu drücken, weil man von Informationen erdrückt werde. Er führte weiter aus, dass die Klickzahlen der „Gefällt mir-Button“ nichts über die Attraktivität einer Stadt aussage.

Ratsherr Dr. Junghänel sagte, dass soziale Netzwerke eine sehr schwierige Angelegenheit darstellen. Selbst in seiner Partei sei diese Thematik umstritten, obwohl seiner Partei allgemein nachgesagt werde, dass seine Fraktion süchtig nach sozialen Netzwerken sei. Seine Fraktion sehe dies sehr kritisch vor allem im Hinblick auf Facebook. Wenn man Facebook persönlich nutze, sei dies jedem selber überlassen. Nutze man Facebook als Stadtverwaltung, sei dies heikel. Deswegen unterstütze seine Fraktion den Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen- Fraktion.

Ratsherr Oppelt sagte, dass seine Fraktion nicht bedingungslos und unkontrollierbar etwas einführen möchte, sondern seine Fraktion möchte die Stadtverwaltung einfach nur auffordern zu prüfen, wie die Stadt Hannover letztendlich soziale Netzwerke nutzen kann, aber auch mit der klaren Zielsetzung, dass diese dann die sozialen Netzwerke auch nutze.
Aber wenn man dem Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen- Fraktion zustimmen sollte, könne das am Ende bedeuten, dass die Stadt Hannover die sozialen Netzwerke nicht nutze. Das sei der zu unterscheidende Punkt zwischen den beiden Anträgen. Wenn dies passiere, müssen man auch in Kauf nehmen, dass Städte wie beispielsweise München, der Stadt Hannover meilenweit bzgl. des Stadtmarketings voraus seien.

Ratsherr Oppelt sagte weiterhin in Bezug auf den Wortbeitrag des Ersten Stadtrates Mönninghoff, dass er wisse, dass die Stadt Hannover bereits im Internet agiere. Er wäre heute auf der Seite des Sprengelmuseums gewesen und diese habe über 1000 Anhängerinnen bzw. Anhänger. Dies finde er gut, aber es sei nicht vergleichbar mit anderen Städten. Er führte weiter aus, dass dies typisch für Hannover sei. Dies sei kein Konzept aus Jux. Was man bräuchte sei, die Marke Hannover in vielen Facetten darzustellen. Wenn man eine zentrale Facebook-Seite habe, dann könne man alle hannoverschen Seiten, wie zum Beispiel das Sprengelmuseum, die Herrenhäuser Gärten usw., zu einer Seite zusammenfassen. Er freue sich auch darüber, dass die Stadt Hannover sich bereits Gedanken mache, eine gewisse Richtlinie zu entwerfen. Dies sollte aber unter der zentralen Maßgabe entstehen, dass alles unter einem Dach auffindbar sei und es kein Stückwerk darstelle.

Bürgermeister Scholz sagte, dass er hocherfreut sei, dass die SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sich mit dem Antrag der CDU- Fraktion auseinandergesetzt haben. Er wolle den Wortbeitrag des Ratsherrn Oppelt ergänzen. Seine Fraktion wolle ein Konzept über das „wie“ und die SPD-Fraktion wolle eine Drucksache über das „ob“. Er sagte weiter, dass die SPD- Fraktion mit ihrer Drucksache in Kauf nehmen würde, dass unter dem Begriff „ob“, die Verwaltung zu dem Ergebnis kommen könne, dass man keine sozialen Netzwerke nutzen möchte. Weiterhin sagte er, dass die Miteinbeziehung der EDV-AG ein organisatorischer Aspekt sei, man hätte diesen Punkt an den Antrag der CDU-Fraktion ergänzen können. Dies hätte aus Sicht seiner Fraktion auch kein Problem dargestellt. Weiterhin kritisierte er die Wortbeiträge der SPD und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, worin diese betonten, dass sie den Datenschutz und das Urheberrecht besonders hervorgehoben hätten. Hier wundere er sich, da es in der Begründung nicht besonders hervorgehoben wurde. Seine Fraktion gehe davon aus, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden sei und dass das auch für den Datenschutz und das Urheberrecht gelte.

Ratsherr Engelke sagte in Bezug auf den „Gefällt mir-Button“, dass eine Webseite existiere „hannover blog“ und diese habe zwei „Gefällt mir-Button“. Wenn man dann auf diese „Gefällt mir-Button“ klicke, werde auch jeder Nutzerin/jedem Nutzer automatisch mitgeteilt, dass der „Gefällt mir-Button“ -Nutzerin/dem „Gefällt mir- Button“-Nutzer dies gefalle. Der eine „Gefällt mir-Button“ auf der Webseite „hannover blog“ befand sich unter dem Artikel „ Wie das nicht ansehnliche AOK-Gebäude hoffentlich irgendwann abgerissen werden würde“. Das andere „Gefällt mir-Button“ befand sich unter dem Artikel
„Trinkerei am Raschplatz“. Er finde diese Situationen nicht gut, hier müsste man Regelungen entwerfen, wo vor allem „Gefällt mir-Button“ platziert werden können.

Beigeordneter Klie sagte, dass er nochmal den Eindruck entgegen treten wolle, da es von der CDU- Fraktion zweimal geäußert worden sei, dass seine Fraktion quasi einen Verhinderungsantrag gestellt habe.
Dies sei hier nicht der Fall. Falls seine Fraktion so eine Intention verfolgt hätte, hätte man es viel einfacher gehabt und den Antrag ohne den Vorschlag eines Änderungsantrages bei der Abstimmung abgelehnt.
Er betonte nochmal, dass seine Fraktion Rahmenbedingungen schaffen möchte, die gut beraten werden sollten, damit die sozialen Netzwerke genutzt werden können.
Er ist der Meinung, dass man sich vorher Gedanken machen sollte, bevor man aktiv in den sozialen Netzwerken tätig werde. Dies sei auch primär die Intention seiner Fraktion. Daher bitte er auch darum, zu berücksichtigen, dass dieser Änderungsantrag seiner Fraktion nicht als Ablehnung gegenüber den sozialen Netzwerken zu betrachten sei.

Ratsherr Dr. Junghänel sagte, dass er den Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen- Fraktion vorteilhafter gegenüber dem Antrag der CDU-Fraktion finde, da dieser vor allem hier die Politik in der Vorphase der Entscheidungsphase in der EDV-AG miteinbinde. Es sei vorteilhafter gegenüber dem Antrag der CDU-Fraktion, da diese laut dem Antragstext es der Verwaltung selbst überlassen möchte.

Ratsherr Oppelt sagte, dass er die Webseite, die Ratsherr Engelke nannte, nicht kenne. Er führte weiter aus, dass es jeder Nutzerin oder jedem Nutzer freigestellt sei, den „Gefällt mir-Button“ zu tätigen. Er sagte weiter, jede Nutzerin und jeder Nutzer könne auch frei darüber entscheiden, ob er die sozialen Netzwerke nutze. Insofern seien die Aktivitäten bei sozialen Netzwerken jeder/jedem freigestellt. Außerdem betonte er, dass er die Kritik an den Amerikanern in Zusammenhang mit Facebook nicht teile.
Er sagte weiter in Bezug auf die Äußerung des Beigeordneten Klie, der Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen- Fraktion könne auch als Ablehnung gegenüber den sozialen Netzwerken verstanden werden. Im Antragstext stünde folgender Wortlaut: „Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, unter Einbeziehung der EDV-AG eine Drucksache zu erstellen, in der aufgezeigt wird, ob und wenn ja…“. Das „ob und wenn ja“ zeige auch, dass hier die Nutzung von sozialen Netzwerken abgelehnt werden könne. Die Miteinbeziehung der EDV- AG stelle aus Sicht seiner Fraktion kein Problem dar. Der gravierende Unterschied zum Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen- Fraktion sei, dass die CDU-Fraktion einen Facebook-Auftritt haben möchte, der natürlich auch an Recht und Ordnung gebunden sein sollte und die SPD und Bündnis 90/ Die Grünen- Fraktion möchte eine Abwägung, ob die Stadt Hannover überhaupt in sozialen Netzwerken tätig werden sollte. Weiterhin sagte er, dass seine Fraktion auch Vertrauen in die hannoversche Verwaltung habe, dass diese die Thematik von sozialen Netzwerken professionell und gesetzestreu umsetze.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.
"Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" - Jahresbericht für das Jahr 2012
(Informationsdrucksache Nr. 0553/2013 mit 7 Anlagen)

Beigeordnete Kastning sagte, dass hier eine Informationsdrucksache vorliege. Im Herbst 2011 habe es eine Beschlusslage im Rat gegeben, diesen Weg zu bestreiten. Frau Gehrmann und Frau Hammann seien hier die Autorinnen des Berichtes und bei Rückfragen können sich die Ausschussmitglieder an diese wenden.

Beigeordnete Kastning bat um eine kurze Erklärung, wie das Umgehen der Verwaltung im Weiteren mit dieser Thematik sei. Sie sagte weiter, dass man sich denken könne, dass dies keine Eintagsfliege sei, sondern etwas sei, dass im Weiteren die Politik und die Verwaltung mit einbeziehe und beschäftige.

Frau Gehrmann sagte, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass es sich bei dem inklusiven Prozess um ein längeren Prozess in den nächsten Jahren handeln werde. Der Rat möchte jährlich über diese Thematik einen Bericht erhalten. Der Bericht werde immer mit den Betroffenen, dass heißt vor allem mit dem Runden Tisch für Menschen mit Behinderungen, abgestimmt. Nach den Diskussionsrunden sowohl in den Ausschüssen als auch beim Runden Tisch, erwarte die Verwaltung von diesen natürlich Reaktionen auf den Bericht. In diesem Zusammenhang erhoffe sich die Verwaltung dann auch thematische Schwerpunkte für die darauffolgenden Prozesse. So gehe die Verwaltung davon aus, dass zum Beispiel im Prozess 2013 auf jedenfall das Thema Bildung ein Schwerpunktthema darstellen werde, weil eine inklusive Beschulung dieses Jahr anstehe und die Betreuung in den Kindertagesstätten von besonderem Interesse sei.
Auch solle die Situationen von Studentinnen und Studenten beleuchtet werden.
Weiterhin sagte sie, dass die Themenbereiche, die in dem Bericht Gliederungspunkte seien, gemeinsam mit dem Runden Tisch mit Menschen mit Behinderungen erarbeitet worden seien. Von daher gehe die Verwaltung davon aus, dass dies Handlungsfelder seien, die zu mindestens aus der Sicht der Betroffenen die wichtigsten Handlungsfelder seien. Die Fachverwaltungen werden die getroffenen Maßnahmen weiter controllen und auch darstellen. Man werde sukzessiv den Blick auf die Stadtgesellschaft ausweiten und auch von Aktionen außerhalb der Stadtverwaltung zunehmend berichten.

Frau Hammann sagte, dass sich der Bericht in der Hauptsache auf die Stadtverwaltung beziehe. Daher werde man auch über den Tellerrand schauen. Man koordiniere diesen Prozess, man stimme sich aber immer mit der verwaltungsinternen Gruppe sowie mit den Menschen mit Behinderungen ab.
Alle Anstöße aus den gesamten Ausschüssen werden gesammelt und aufgenommen. Es werde versucht, diese Anstöße auch umzusetzen.

Beigeordnete Kastning bedankte sich für die Wortbeiträge von Frau Hammann und Frau Gehrmann und sagte, dass die Informationsdrucksache zur Kenntnis genommen sei. Sie erklärte weiter, dass es dem Organisations- und Personalausschuss frei stehe, zu unterscheiden, wie man im Ausschuss diese Thematik auch begleiten möchte. Unter Umständen sei dies u.a. auch ein Thema für die Klausurtagung.

Zur Kenntnis genommen

TOP 4.
Befragung zur Verbesserung des Kundenservices 2012
(Informationsdrucksache Nr. 0570/2013 mit 1 Anlage)

Beigeordnete Kastning sagte, dass dies auch eine Informationsdrucksache sei. Frau Yildiz und Herr Krüger stünden für Rückfragen zur Verfügung.

Herr Härke sagte, dass es erstmals in 2012 möglich war, Wiederholungsbefragungen der Fachbereiche durchzuführen, die schon im Jahr 2008 ihre Kundinnen und Kunden befragt hatten: Dazu zählen das Bürgerbüro im Rathaus, die Stadtbibliothek sowie der Bereich Stadterneuerung und Wohnen. Somit können Rückschlüsse gezogen werden, wie sich die Umsetzungsmaßnahmen nach der ersten Befragung auf die Befragungsergebnisse 2012 ausgewirkt haben.

Hier sei hervorzuheben, dass bei den Befragungen bzgl. der Kundenfreundlichkeit im Bürgerbüro Rathaus bei einer Note von 1,7 (im Jahr 2008: Note 1,5), in der Stadtbibliothek bei einer Note von 2,0 (im Jahr 2008: Note 2,0) und beim Bereich Stadterneuerung und Wohnen bei einer Note von 1,9 (im Jahr 2008 Note 1,9) vergeben worden seien. Weiterhin habe man einen Siebenjahresvergleich bei der Kfz-Zulassungsstelle von 2006 bis 2012. Hier habe sich die Kundenzufriedenheit mit den Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde von 2,2 in 2006 auf 1,9 in 2009 und 2012 verbessert. Er führte weiter aus, dass die Verwaltung diesen Vergleich interessant gefunden habe, weil man hier das erste Mal die Möglichkeit gehabt habe, den gleichen Aufgabenbereich nach fünf Jahren zu befragen, wobei es natürlich in der Natur der Sache liege, nicht die gleichen Kundinnen und Kunden befragt zu haben, sondern den gleichen Kundenkreis. In allen drei Bereichen seien dies repräsentative Ergebnisse. Er sagte weiter, dass die Verwaltung mit dieser Vorgehensweise in 2013 fortfahren würde, vor allem auch im Hinblick auf Wiederholungsbefragungen in Bereichen, die vor fünf Jahren befragt worden seien, um dann erneut Vergleichswerten erstellen zu können.

Bürgermeister Scholz fragte nach, wann ein Ergebnis repräsentativ und wann ein Ergebnis nicht repräsentativ sei. Vor allem interessiere ihn hier die Grenze der Repräsentativität bzgl. der Rückläufe, etc..

Frau Yildiz sagte, dass die empirische Marktforschung ein Ergebnis als nicht repräsentativ ansehe, wenn man weniger als 20 Fragebögen als Rücklauf erhalte. Wenn man weniger als 20 Fragebögen habe, dann könne man dies nicht mehr statistisch belasten, d.h. man könne dann keine Aussage darüber treffen. Ausreichend seien über 30 bis 50 Fragebögen. Je mehr Fragebögen vorhanden seien, umso besser sei natürlich die Repräsentativität einzuschätzen.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob Frau Yildiz von Prozentzahlen oder Fragebögen gesprochen habe.

Frau Yildiz sagte, dass sie Fragebögen meinte.

Ratsherr Engelke sagte, dass ihm dies dann nicht klar sei. Er führte folgendes Beispiel aus, er sagte, bei einer Versendung von 100.000 Fragebögen und einem Rücklauf von 20 Fragebögen, stelle dies dann für ihn keine Repräsentativität dar.
Er fragte nach, ob Frau Yildiz dies prozentual darstellen könnte.

Frau Yildiz sagte, dass seine Aussage auch richtig sei. Prozentual gesehen, verneint man auch die Repräsentativität des Ergebnisses bei einer Rücklaufquote von 5 -10%.

Zur Kenntnis genommen

TOP 5.
Berichtswesen zu Kundenbefragungen in der Landeshauptstadt Hannover
hier: Maßnahmen aus den Befragungsergebnissen 2011

(Informationsdrucksache Nr. 0534/2013)

Beigeordneter Klie sagte, dass er auf den Tagesordnungspunkt 4 zurückgreifen möchte, da es sich bei beiden Tagesordnungspunkten um Kundenbefragungen handele. Hier sei festzustellen, dass bei der aktuellen Kundenbefragung die telefonische Erreichbarkeit als nicht uneingeschränkt positiv bewertet wurde, dem aber nunmehr mit der Einrichtung einer Teamschaltung begegnet werde
Bei der Auswertung des Tagesordnungspunktes 5 heißt es auf der Seite 5 im zweiten Absatz ebenfalls: „Die telefonische Erreichbarkeit wurde von den Kundinnen und Kunden nicht uneingeschränkt positiv bewertet. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit während der Funktionszeiten ist eine Teamschaltung eingerichtet.“ Er sagte weiter, dass dieser Passus sich wahrscheinlich nur auf Dezernat VI beziehe. Seine Frage wäre aber allgemein, ob die Teamschaltungen nicht generell ein geeignetes Mittel seien, um die telefonische Erreichbarkeit der gesamten Stadtverwaltung zu verbessern.

Herr Krüger sagte, dass der Passus sich auf das Fazit von vier Jahren Kundenbefragung beziehe. Er führte weiter aus, dass die telefonische Erreichbarkeit immer ein Thema sei. Man sei immer mit den Fachbereichen im regen Kontakt. Vor allem vor dem Hintergrund, welche Maßnahme es zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit gebe. Man habe nunmehr die unterschiedlichsten Maßnahmen angewandt, von veränderten Funktionszeiten über die Teamschaltung oder dass immer eine Person erreichbar ist. Diese Maßnahmen hätten zu unterschiedlichen Erfahrungen geführt.

Die Werte der telefonischen Erreichbarkeiten haben sich nicht in allen Bereichen so verbessert, so dass man eindeutig entsprechend gut geeignete Maßnahmen zur signifikanten Verbesserung der Erreichbarkeit identifizieren könne. Deshalb erwäge die Verwaltung, Verkehrsmessungen der telefonischen Erreichbarkeit wahrzunehmen, um hier weitestgehend zu analysieren.
Weiter führte er aus, dass die Teamschaltungen Mittel seien, die die Fachbereiche sich hätten einfallen lassen. Gleichwohl gebe es auch hier noch Optimierungsbedarf.
Herr Härke sagte, dass die telefonische Erreichbarkeit schlecht in der Kundenbefragung benotet würde, bedeute hier, dass eine Note von 3 bis 3,5 vorliege. Dies stelle keine 4, 5 und 6 dar. Trotzdem sei dieser Notenschnitt eine Abweichung gegenüber dem Notenschnitt der Kundenfreundlichkeit, Öffnungszeiten oder anderen Befragungspunkten, so dass hier die Verwaltung veranlasst ist, auch die telefonische Erreichbarkeit zu optimieren. Sei es durch Teamschaltungen, Funktionszeitanpassungen, mobile Geräteeinsetzungen usw.. Insofern sei dies ein durchgängiges Thema, sodass es in diesem Jahr dazu führe, dies ganz gezielt aufzunehmen.

Weiterhin sagte er, dass in der Bewertung aber auch nicht die Dienstaufsichtsbeschwerden außer Acht gelassen werden sollten. Hier seien im Jahr gefühlt eineinhalb Beschwerden dabei, dass etwas mit der telefonischen Erreichbarkeit nicht gestimmt habe.
Weiterhin erklärte er, wenn er seinen Provider erreichen wolle, weil etwas mit seinem Telefon nicht stimme, dann sei er in der Endlosschleife. Er erklärte weiter, dass man als öffentlicher Arbeitgeber eine andere Verantwortung trage, was auch die Qualität der Erreichbarkeit angehe. Er führte noch aus, dass die Verwaltung eine hohe Qualität der Erreichbarkeit bis 18 Uhr bei der Auskunft (168-0) habe. Dann würden die Anrufe von der Feuerwehr entgegen genommen.

Ratsherr Engelke sagte, dass er als Gewerbetreibender dieser Stadt immer gute Erfahrung habe mit der telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung. Vor allem vor dem Hintergrund der Teamschaltung.
Er führte aus, dass dies anders sei, wenn man freitags ab 16.00 Uhr oder in der Woche ab 20.00 Uhr bei der Auskunft 168-0 anrufe. Dies springe nicht auf die Feuerwehr um. Er habe noch nie die Feuerwehr am Apparat gehabt.

Herr Härke sagte, dass er der Sache nochmal nachgehen würde und in der nächsten Sitzung des Organisations- und Personalausschuss darüber berichten werde.

Die Automatik des Apparates sei aber, dass automatisch nach 18.00 Uhr die Rettungsleitstelle der Feuerwehr das Telefon erhalte.

Zur Kenntnis genommen






Für die Niederschrift:






Mönninghoff Ciytak