Sitzung Ratsversammlung am 19.04.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.04.2012)
Protokoll (erschienen am 21.06.2012)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 07.06.2012

PROTOKOLL

8. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. April 2012,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.12 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
(Ratsfrau Arikoglu) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
(Beigeordneter Förste) (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) 15.00 - 19.05 Uhr
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
(Ratsfrau Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
(Ratsherr Neudahm)
Ratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wallat (SPD)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)


Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Drevermann
(Stadtkämmerer Dr. Hansmann)
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. Februar 2012

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. zur Unfallgefahr an Altkleidercontainern
(Drucks. Nr. 0711/2012)

3.1.2. zu Erzieherinnen und Erzieher in Hannover
(Drucks. Nr. 0745/2012)

3.1.3. zum Wintervergnügen Maschsee
(Drucks. Nr. 0746/2012)

3.2. der FDP-Fraktion

3.2.1. zum QR-Code auf städtischem Infomaterial
(Drucks. Nr. 0799/2012)

3.2.2. zur Tagesbetreuung für Kinder
(Drucks. Nr. 0806/2012)

4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5. Annahme einer Erbschaft
(Drucks. Nr. 0848/2012)

6. Antrag zur Eintrittspreisregelung für das Gesamtensemble Herrenhausen
(Drucks. Nr. 0096/2012 mit 4 Anlagen)

6.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 0096/2012 E1)

6.2. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0349/2012)

6.3. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0364/2012)

6.4. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0659/2012 N1)

6.4.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN
(Drucks. Nr. 0709/2012)

7. Antrag zu Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen Verlängerung der im Jahr 2012 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0247/2012 mit 3 Anlagen)

8. Antrag zur Bildung eines Gleichordnungskonzerns zwischen der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) und der union-boden GmbH
(Drucks. Nr. 0285/2012 mit 2 Anlagen)

9. Antrag zur Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) der Landeshauptstadt Hannover bis zum Ablauf des Jahres 2016
(Drucks. Nr. 0600/2012 mit 1 Anlage)

10. Antrag zu einer Heranziehungsvereinbarung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Berechtigten nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
(Drucks. Nr. 0649/2012 mit 1 Anlage)

11. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

11.1. Bebauungsplan Nr. 906, 2. Änderung, Vinnhorster Weg
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0564/2012 mit 4 Anlagen)

11.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0701/2012 N1 mit 5 Anlagen)

11.3. Bebauungsplan Nr. 1738 - Ottweilerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0849/2012 mit 5 Anlagen)

11.4. Bebauungsplan Nr. 1758 - Erweiterung Sprengel Museum
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0801/2012 mit 3 Anlagen)

11.5. Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Modifizierter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0833/2012 mit 6 Anlagen)

11.5.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 0833/2012, Weltausstellungsgelände
(Drucks. Nr. 0919/2012)

11.5.2. Interfraktioneller Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PIRATEN zu Drucks. Nr. 0833/2012, Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee, modifizierter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0925/2012)

12. Antrag zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0200/2012 N2 mit 2 Anlagen)

12.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN
(Drucks. Nr. 0704/2012)

13. Antrag zur Änderung der Satzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover
(Drucks. Nr. 0740/2012 mit 1 Anlage)

14. Antrag zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Sicherung der ASG-Beratungsstelle für Arbeitslose
(Drucks. Nr. 0585/2012)

15. Antrag zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Resolution zur Aufhebung des Todesurteils gegen Pastor Youcef Nadarkhani
(Drucks. Nr. 0752/2012)

19. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Kongresses Rio +20
(Drucks. Nr. 0920/2012)

16. A N T R Ä G E

16.1. der CDU-Fraktion zum Internationalen Frauentag
(Drucks. Nr. 0756/2012)

16.2. der Fraktion DIE LINKE. zum Erhalt und Ausbau der Stadtbibliothek Limmerstraße
(Drucks. Nr. 0757/2012)

16.3. der FDP-Fraktion zu einem Runden Tisch zum Thema Sucht im Alter
(Drucks. Nr. 0798/2012)

17. Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0818/2012)

18. Teilaufhebung und Verlängerung eines Erbbaurechts
(Drucks. Nr. 0699/2012 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Zudem erläuterte Ratsvorsitzender Strauch (SPD), dass der Punkt 4. zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien von der Tagesordnung abgesetzt worden sei, da keine Veränderungen in den Gremien vorlägen.

Der Rat beschloss, die Punkte 17 und 18 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. Februar 2012
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 16. Februar 2012 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
zur Unfallgefahr an Altkleidercontainern
(Drucks. Nr. 0711/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0711/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Was hat die Stadt durch die von den Altkleidercontainern ausgehenden Gefahren seit Bekanntwerden des Vorfalls unternommen und welche Ergebnisse/Erkenntnisse wurden erzielt?

Die Verwaltung hat nach Bekanntwerden des Unfalls das DEKRA Gutachten vom 29.8.2007 vom Hersteller der Container angefordert. Dieses Gutachten besagt, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen das Einwurf-System bestehen. Die Herstellerfirma ist ein zertifizierter Fachbetrieb für die Herstellung von Altkleidersammelcontainern.

Frage 2:
Wer hat seinerzeit zur Genehmigung die Sicherheit der Container für die Eignung eines Gegenstandes im öffentlichen Raum geprüft und wurden Standards festgelegt, wenn ja, welche?

Die Verwaltung hat im Jahr 2000 im Rahmen des Vertrages zur Aufstellung von Alttextilbehältern den Containertyp und die Bauweise geprüft. In einer Nachprüfung wurde 2007 die Verkehrssicherheit des Einwurf-Systems von der DEKRA bestätigt. Spezielle Vorschriften oder Richtlinien für die Herstellung von Altkleidercontainern gibt es nicht.

Frage 3:
Weichen die Container von einem vorhandenen Baumuster ab? Sind sie eine Sonderanfertigung und wenn ja, inwieweit und wo weichen sie ab?

Die in der Landeshauptstadt Hannover platzierten Container sind mit einem seit 20 Jahren bundesweit im Altkleidersammelbereich gängigen und bewährten Einwurf-System versehen. Die Abweichungen von der üblichen Bauweise betreffen lediglich die Ausmaße, Form und Farbe des Containers selbst, da nur ein Containertyp aufgestellt werden sollte, der sich in das Stadtbild integriert. Das durch das Gutachten bestätigte „Easy-Push“- Einwurf-System wurde unverändert übernommen und eingebaut. Es findet nach wie vor Verwendung an den im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Alttextilcontainern.


Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, in wie weit der Altkleidercontainer in seinen Abmessungen abweiche, ob die Abweichungen ebenso durch das Gutachten überprüft worden wären und wann das im Vorgang erwähnte Gutachten vom Hersteller durch die Stadt Hannover angefordert worden sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Altkleidercontainer in Hannover in ihren Ausmaßen (Länge x Breite) und somit im Fassungsvermögen kleiner als in anderen Städten seien. In Der Technik des Einwurfsystems mit seinen Klappmechanismen weiche dieser von den bundesweit eingeführten Klappensystemen nicht ab. Weiter führte Stadtbaurat Bodemann aus, dass die Verwaltung unmittelbar in der Woche nach dem tragischen Ereignis am 10. Februar 2012, das Gutachten angefordert habe.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, was mit den derzeit im öffentlichen Raum vorhandenen Altkleidercontainern geschehe, falls der Zuschlag für das Aufstellen der Container gemäß Drucksache an den Entsorgungsbetrieb „aha“ vergeben würde.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass die im öffentlichen Raum vorhandenen Container dem aktuellen Betreiber gehörten. Falls der Rat dem Verwaltungsvorschlag folge, würden die alten Container abgeräumt und durch die im Besitz des neuen Betreibers befindlichen Altkleidercontainer ersetzt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Ansicht teile, dass die im öffentlichen Raum vorhandenen Container absolut ungefährlich seien und nur durch technische Manipulationen unsicher werden könnten.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die DEKRA, als anerkannter Prüfer für derartige Einrichtungen, die Unbedenklichkeit der Systeme im Jahr 2007 festgestellt habe.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung Zahlen bekannt seien, in wie vielen Fällen es zu Unfällen mit Verletzungen oder sogar Todesfällen im Zusammenhang mit den im öffentlichen Raum vorhandenen Altkleidercontainern gekommen wäre.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass der Verwaltung dazu aktuell keine Zahlen vorlägen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob der in seinen Ausmaßen geänderte Container, der in Hannover stünde, explizit gutachterlich überprüft worden sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Container selbst nicht überprüft worden wären Da das Einwurfsystem als Aufsatz zertifiziert sei habe die Verwaltung darin keine Notwendigkeit gesehen.

TOP 3.1.2.
zu Erzieherinnen und Erzieher in Hannover
(Drucks. Nr. 0745/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Küßner (CDU) aus Drucks.
Nr. 0745/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Wie kaum ein anderer Beruf im öffentlichen und quasi-öffentlichen Dienst ist der Beruf der „Erzieher/in“ von ideologischen und moralischen, also von normativen Grundeinstellungen über Familie, Beruf und Frauenrolle definiert. Beharrlich hält sich die gesellschaftliche Zuschreibung, dass Frauen qua Geschlecht besonders gut für die Pflege und Erziehung von Kindern geeignet seien. Nicht zuletzt deshalb gilt dieser Beruf jedenfalls „typischerweise“ als Frauenberuf, was es jungen Männern – jedenfalls „so vom Image her“ - nicht einfacher macht, sich für diesen Beruf zu entscheiden.
Dies mag mit ein Grund für das bisher unzureichende Interesse von Männern an diesem Beruf sein. Belastende Arbeitsbedingungen durch z.B. zu große Gruppen, eine mit 4-5 Jahren vergleichsweise lange Ausbildungszeit, geringe gesellschaftliche Anerkennung (z.B. im Verhältnis zu Lehrern), mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten und eine der Bedeutung der Arbeit nicht angemessene Entlohnung, dürften weiterhin Ursachen sein.
Die Höhe der Einstiegsvergütung für Erzieher/innen liegt in Niedersachsen bei durchschnittlich 2.069 Euro brutto; ein Drittel der Berufsanfänger/innen verlässt den Beruf nach Angabe der Gewerkschaft ver.di bereits nach kurzer Zeit.
Beispielhaft für die mangelnde Attraktivität des Berufes gerade für junge Männer sind auch die vielen Teilzeitstellen. Diese Stellen werden - gerade von jungen Kollegen - nicht oder nur als kurzer Einstieg akzeptiert, da von diesem (Teilzeit-) Gehalt der Lebensunterhalt kaum bestritten werden kann. Im Hortbereich gibt es z.B. in der Regel gar keine Ganztagsstellen, weil die Betreuung während der Schulzeit ab Mittag und in den Ferien ganztags erfolgt.
Das Arbeitsfeld Kindertagesstätte ist heute ein ausdifferenziertes Interventionssystem, das hohe, in den letzten Jahren stetig gestiegene Anforderungen an die Arbeit des pädagogischen Personals stellt. Und obwohl die enorme Relevanz früher Bildung für die spätere Biografie eines Menschen unumstritten ist, ist die gesellschaftliche Anerkennung für diejenigen, die diese Bildungsarbeit machen, nicht gleichermaßen gestiegen. Zudem haben sich die Rahmenbedingungen für diese Arbeit z. B. im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (Gruppengröße, Personalschlüssel, etc.) über die Jahre kaum verändert. Hier ist die Kommune nicht Handlungsakteur.

Frage 1:
Wie viele Erzieherinnen und Erzieher gibt es in den städtischen Kinderbetreuungsein-richtungen (bitte eine Darstellung in Prozenten und nach Geschlecht getrennt)? Wie hat sich die Anzahl der männlichen Erzieher im Vergleich zu den weiblichen Erzieherinnen in den letzten 10 Jahren prozentual verändert?

Von den 518 ErzieherInnen, HeilpädagogInnen, SozialassistentInnen und KinderpflegerInnen, die in städtischen Einrichtungen pädagogisch arbeiten, sind aktuell 50 oder 9,7 Prozent männlichen Geschlechts. Dies bedeutet gegenüber der Anzahl von vor 10 Jahren eine Erhöhung um immerhin 108 Prozent - denn 2002 waren von 396 Personen des pädagogischen Personals nur 24 männlich.

Frage 2:
Wie hoch ist zum Vergleich in anderen deutschen Landeshauptstädten die prozentuale Zahl der männlichen Erzieher in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Vergleich zu weiblichen Erzieherinnen?

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ aus der letzten Woche beträgt im Bundesdurchschnitt die Quote männlicher Erzieher nur wenig mehr als 2 Prozent.
Da keine Daten für die städtischen Einrichtungen in anderen Städten vorliegen, können folgende Daten trägerübergreifend von Städten genannt werden:
Der Anteil der Männer bei den pädagogischen Fachkräften – hier wurden Praktikanten, Zivildienstleistende und Absolventen des FSJ eingerechnet - betrug im Jahr 2010 z.B. in Dresden 5,8 Prozent, in Frankfurt am Main 10,8 Prozent, in Kassel 8,6 Prozent und in Kiel
11,9 Prozent. In Berlin 5,4 Prozent, in Hamburg 9,1 Prozent und in Bremen 9,2 Prozent.

Frage 3:
Plant die Stadtverwaltung Programme/Maßnahmen, um den Beruf des Erziehers für Männer attraktiver zu gestalten? Wenn, ja welche, wenn nein, weshalb nicht?

Wie eingangs angeführt, hängt die Attraktivität des Berufes „Erzieher“ von vielen Faktoren ab, die zum größten Teil nicht dem direkten Einfluss der Kommune unterliegen und deshalb auch durch kommunale Programme und Maßnahmen nur bedingt veränderbar sind.

Trotzdem nutzt die LHH ihre Möglichkeiten, um auf das Berufsfeld „Erzieher“ aufmerksam zu machen und die attraktiven Seiten der vorschulischen Bildungsarbeit mit Kindern in den Vordergrund zu stellen. Hierzu zählen u.a. folgende Aktivitäten:
  • Die LHH ist Kooperationspartner der Kinderladeninitiative, die sich am Bundesprogramm „Mehr Männer in Kitas“ beteiligt. Mit diesem seit 1.1.2011 gestarteten ESF-Modellprogramm will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den nächsten drei Jahren die Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Steigerung des Anteils männlicher Fachkräfte in Kindertagesstätten voranbringen.
    Ziel ist es, das Interesse von Jungen und Männern am Beruf des Erziehers zu wecken, Männer bei der Entscheidung zu unterstützen, den Erzieherberuf zu wählen und die Perspektiven für Männer (und Frauen) im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen zu verbessern.
    Durch die Erprobung innovativer Modelle, die Dokumentation und Vermittlung daraus entstehender best-practice-Erfahrungen kann das Programm mittel- und langfristig dazu beitragen, das EU-Ziel von männlichen Erziehern in Kitas in Höhe von 20 Prozent zu erfüllen.
  • Beim Runden Tisch „Ausbildung“ der hannoverschen Fachschulen wirbt die Stadt als sicherer, attraktiver Arbeitgeber, mit einem anerkannt guten Betriebsklima sowie den besonders ausgeprägten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Der städtische Kindertagesstättenbereich nutzt die „Lange Nacht der Berufe“, die als Veranstaltung zur Berufsorientierung regionsweit hohe Anerkennung erfährt. Dort wird offensiv „mit Männern für Männer“ geworben, um die Attraktivität des Berufes direkt an Ausbildung suchende Jungen heranzutragen.
  • Der „Arbeitskreis Männer“ aller hannoverschen Kita-Träger besteht seit vielen Jahren. Hier treffen sich männliche Mitarbeiter zum fachlichen Austausch und planen Aktionen und Veranstaltungen, wie z.B. den „Zukunftstag“, der auch als Boys’ und Girls’Day bekannt ist, um Jungen und junge Männer auf dieses Berufsfeld aufmerksam zu machen. Mit Flyern und dem Bus der Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen (BAGE-Bus) soll auch in diesem Jahr wieder massiv für den Beruf geworben werden. Der Zukunftstag findet in diesem Jahr am 26.4.2012 statt.
  • Bei Bewerbungsgesprächen im Kindertagesstättenbereich werden möglichst viele männliche Bewerber eingeladen, allerdings ist für die konkrete Stellenbesetzung immer entscheidend, ob sich die jeweiligen Bewerber – oder aber die Bewerberinnen – auch fachlich überzeugend präsentieren.
Die LHH wirbt direkt in den Fachschulen für Sozialpädagogik für das Arbeitsfeld Kindertagesstätte und um männliche Mitarbeiter.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass einige Träger von Kindertagesstätten dem Trend folgten und die nach Gehaltsaufwendung günstigeren Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger einstellen würden und fragte, ob auch die Landeshauptstadt diesem Trend folge und weiter, welche Zukunftschancen männliche Erzieher bei der Stadt Hannover hätten.

Stadtrat Walter erklärte, dass die Landeshauptstadt Hannover in der Qualifikation ausdrücklichen Wert auf die Erzieherausbildung legen würde.
TOP 3.1.3.
zum Wintervergnügen Maschsee
(Drucks. Nr. 0746/2012)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 0746/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gab es für den Steg keine Anfragen von Gastronomen? Wenn doch, warum wurde der Steg nicht für den Aufbau von Ständen freigegeben?

Der Steg am Nordufer ist an die dortige Bootsschule vermietet. Eine andere Nutzung (für gastronomische Zwecke) ist im Mietvertrag nicht vorgesehen.

Frage 2:
Wie viele Genehmigungen für Stände wurden erteilt und wie viele Anfragen auf Erteilung einer Genehmigung lagen der Stadtverwaltung insgesamt vor?

Insgesamt werden im Bereich des Nordufers 8 Gastronomiestände zugelassen. Zusätzlich erhält der Betreiber des Kioskes einen Standplatz als Anlieger. Insgesamt lagen der Verwaltung 50 Bewerbungen vor.

Frage 3:
Plant die Stadt – aufgrund des positiven Zulaufs in diesem Jahr – bei der nächsten Freigabe des Maschsees im Winter die Anzahl der Stände zu erhöhen? Wenn ja, auf wie viele, wenn nein, warum nicht?

Die Verwaltung prüft, ob zukünftig in vergleichbaren Situationen eine größere Anzahl von Ständen genehmigt werden kann.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung plane die Genehmigung der immobilen Stände dem Bedarf anzupassen, anstatt an einer dem Ursprung nach nicht mehr nachzuvollziehenden Anzahl von 8 Ständen von vor 15 Jahren festzuhalten und weiter, welcher Zeitraum von der Antragstellung bis zur Genehmigung bzw. Absage vergehen würde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Genehmigungen innerhalb von 24 Stunden erteilt würden. Weiter führte Erster Stadtrat Mönninghoff aus, dass in Bezug auf die Anzahl der Stände der gesamte Zeitraum Berücksichtigung finden müsse. Der Sonntagnachmittag bei Sonnenschein ebenso wie der Donnerstagvormittag bei Nebel. Es sei eine schwierige Frage, die richtige Anzahl an Ständen zu ermitteln, denn wenn man zu viele genehmige, könne es leicht passieren, dass alle Verkäufer insgesamt keinen lohnenden Umsatz erwirtschaften könnten. Trotzdem gäbe es positive Signale aus der Verwaltung heraus über eine Erhöhung der Anzahl an immobilen Ständen nachzudenken.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob der Mieter selbst Stände auf dem Bootssteg hätte aufstellen können und ob diese Stände ebenfalls über die Sondernutzungssatzung abgerechnet würden.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der Mieter des Bootsstegs natürlich Stände hätte aufstellen können. Ferner hätte auch für diese Stände die Sondernutzungssatzung Anwendung finden müssen.


Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung erwäge den Bedarf des Nicht-Nordufer-Nutzers durch „Pingeln“ zu Spitzenbedarfszeiten zu erfüllen.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass Pingeln, das mobile Herumziehen unter Ankündigung beispielsweise einer Klingel, zum Verkauf von Eis bzw. dem Anbieten einer Dienstleistung (Scherenschleifen), mit dem Thema nichts zu tun habe. Es gehe um die Genehmigung von immobilen Ständen bei einem Ereignis, das nicht weit im voraus geplant werden könne. Das Pingeln sei unabhängig davon immer erlaubt.

Ratsherr Küßner (CDU) erläuterte, dass der Mieter des Bootsstegs vor drei Jahren Stände aufgestellt und dies auch in diesem Jahr vorgehabt habe. Dies sei ihm allerdings vom zuständigen Marktamt untersagt worden. Weiter fragte Ratsherr Küßner, ob die Verwaltung die näheren Umstände zu diesem Fall erläutern könne.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die Zusatzfrage schriftlich beantwortet werde.

Anmerkung der Verwaltung:
Die schriftliche Beantwortung der Zusatzfrage ist direkt an die Fraktionsgeschäftsstellen erfolgt.

Ratsherr Dr. Junghänel (DIE PIRATEN) fragte, nach welchen Kriterien die Genehmigungen vergeben würden und weiter, ob die Zulassung von ambulanten Verkäufern zu den Stoßzeiten eine Lösung für die langen Warteschlangen an den Ständen seien könnten.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass die Genehmigungen nach dem Eingang der Anträge erteilt würden. Darüber hinaus achte die Verwaltung auf eine vernünftige Mischung der Angebote, wie z.B. Bratapfel, Glühwein, Bratwurst. Bei gleichem Angebot, verschiedene Bratwurstverkäufer, werde gelost. Die Verwaltung handele nicht vor dem Hintergrund einer maximalen Gewinnsteigerung, sondern im Rahmen der Standgebühr. Weiter führte Erster Stadtrat Mönninghoff aus, dass ambulante Händler immer zugelassen seien. Es sei dabei lediglich auf die Vorgaben für ambulante Verkäufer zu achten.

TOP 3.2.
der FDP-Fraktion

TOP 3.2.1.
zum QR-Code auf städtischem Infomaterial
(Drucks. Nr. 0799/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Engelke (FDP) aus Drucks. Nr. 0799/2012 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Verwendet die Stadt auf den neueren Informationsmaterialien bereits QR-Codes?

Frage 2:
Wenn nicht, ist dies geplant?

Frage 3:
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht?

Beantwortung im Zusammenhang:
Viele Städte und Gemeinden nutzen inzwischen die kleinen Quadrate mit schwarz-weißen Mustern – die so genannte QR-Codes. „QR“ kommt aus dem Englischen und steht für „Quick Response“. Hinter den Schwarz-Weiß-Mustern verbirgt sich verschlüsselt eine Botschaft, die zum Beispiel mit einem entsprechend ausgerüsteten modernen Handy gelesen werden kann und häufig zu einer Internetseite führt. Auch seitens der Landeshauptstadt werden die QR-Codes bereits in einigen Bereichen genutzt.
So enthält beispielsweise die Broschüre „So geht’s mit Familie“ drei unterschiedliche QR-Codes, die auf weitergehende Informationen im Internet verweisen, wie etwa die Seite www.betreuungsboerse-hannover.de. Ebenso sind die Codes bei Einladungen zu einer Reihe von Veranstaltungen (u.a. zu europäischen Themen) eingesetzt worden. Eine geplante Plakataktion zum Thema „Zivilcourage“ wird ebenfalls mit QR-Codes bestückt. Der Bereich „Erinnerungskultur“ bereitet derzeit die Anbringung von QR-Codes auf öffentlichen Informations- und Erinnerungstafeln vor.
Darüberhinaus arbeitet das mobile Stadt-Informationssystem „City2Click“ der Deutsche Stadtmarketing GmbH ebenfalls mit den so genannten 2D-Codes und wird in Hannover auch von der Stadt unterstützt. Am Neuen Rathaus, in den Stadtbibliotheken, im Stadtarchiv oder auch in den Herrenhäuser Gärten können sich Besucherinnen und Besucher in der Regel an den Eingängen informieren.
Die Verwendung der QR-Codes wird künftig seitens der Landeshauptstadt ausgeweitet. Bei der Entwicklung des neuen gemeinsamen Werbeauftritts von Stadt, Region und HMTG ist auch die Platzierung von QR-Codes berücksichtigt worden. So werden QR-Codes nach und nach auf allen städtischen Publikationen erscheinen, wenn auf weitere Informationen im Internet verwiesen werden soll.
Für das gemeinsame Internetportal von Stadt und Region, hannover.de, ist im Zuge des ab Jahresmitte geplanten Neuauftritts ebenfalls ein QR-Bereich vorgesehen. Auch die Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) nutzt QR-Codes bereits seit Ende letzten Jahres verstärkt bei Broschüren, Plakaten, Flyern und Beilagen.
Mit QR-Codes ist auch mobiles Ticketing möglich, wie es beispielsweise die Deutsche Bahn für Online-Tickets oder Fluggesellschaften für das Online-Einchecken einsetzen. Auch das neue Ticketingsystem für Herrenhausen ist für QR-Codes ausgelegt.

Ratsherr Hillbrecht (DIE PIRATEN) fragte in Bezug auf den QR-Bereich des Portals von hannover.de, in wie weit es vorgesehen sei für verschiedene Informationsmaterialien auch verschiedene Einstiegspunkte vorzusehen, über die man auf das Portal gelange, um zielgerichtet von verschiedenen schriftlichen Informationen auf die entsprechenden Informationen im Internet zugreifen zu können.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass die Antwort dem Protokoll beigefügt werde.

Antwort der Verwaltung:
Das Internetportal von LHH und Region Hannover, hannover.de, wird in der neuen Form nach dem für die zweite Jahreshälfte geplanten Relaunch künftig in einem QR-Bereich dieses Informationsmittel erläutern und auf Anwendungssoftware verweisen. Die QR-Codes werden möglichst zielgenau zu den jeweils zugehörigen Materialien zu einem Thema führen. Für die unterschiedlichen Themen wird es also auch unterschiedliche QR-Codes und unterschiedliche Einstiegspunkte. geben.

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob die Verwaltung eine Auswertung zur Nachfrage und Nutzung von QR-Codes im Hinblick auf die Aktion der Feuerwehr „Das ist doch Ehrensache“ aus den 18 vergangenen Monaten erstellen könne.

Oberbürgermeister Weil stellte die Möglichkeit einer Auswertung in Aussicht.

Antwort der Verwaltung:
Die Feuerwehr setzt den QR-Code seit September 2010 bei der Nachwuchswerbung im Rahmen der Kampagne "Das ist doch Ehrensache" ein. Die Resonanz auf die Kampagne ist positiv. Sie ergab mehrere Dutzend direkte Bewerbungen und danach folgende Kontaktaufnahme durch die zuständigen Ortsfeuerwehren. So wurden neue Mitglieder für die aktiven Abteilungen von Ortsfeuerwehren gewonnen.
Auch in dem neuen Banner für die Nachwuchswerbung bei der Berufsfeuerwehr wird der QR-Code wieder genutzt, da diese für das heute bei jungen Leuten übliche Kommunikationsmittel Smartphone verfügbar sind. Mit dem QR-Code werden die Interessenten direkt zur Nachwuchswerbung der Homepage Feuerwehr Hannover geleitet.

Eine exakte Auswertung darüber, wie oft der QR-Code der Kampagne von Interessierten genutzt wurde, ist technisch nicht möglich. Die Umsetzung der QR-Codes in Internetpfade (URLs) erfolgt auf den jeweiligen Smartphones. Der dann angesteuerte Internet-Server erkennt nicht, ob die URL aus einem QR-Code erzeugt wurde oder von einem anderen Link stammt oder per Hand eingetippt wurde.

TOP 3.2.2.
zur Tagesbetreuung für Kinder
(Drucks. Nr. 0806/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Bruns (FDP) aus Drucks. Nr. 0806/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
In der Landeshauptstadt Hannover existieren zurzeit 22.641 Plätze für Kinderbetreuung. Hierfür werden pro Jahr derzeit insgesamt 111 Mio. € ausgegeben. Das ist, übertroffen nur von den Personalkosten und der Regionsumlage, die bei weitem größte sachliche Ausgabeposition im städtischen Haushalt, und macht allein schon von daher ihren Stellenwert deutlich.
Von diesen 22.641 Kinderbetreuungsplätzen entfallen 13.395 auf die Kindergartenbetreuung. Nach den letzten uns vorliegenden statistischen Daten leben in Hannover zurzeit 13.517 Kinder zwischen drei und fünf Jahren.
Das heißt: Hannover hat im Kindergartenbereich eine Versorgungsquote von 99,1 %; und damit einen Wert, der einer Vollversorgung entspricht.
Im Krippenbereich soll ein Rechtsanspruch am 01.08.2013 in Kraft treten. Aktuell verfügt Hannover dafür über 4.162 Plätze. Das entspricht einer Quote von zurzeit 30 % für drei Jahrgänge und 44 % für den rechtsanspruchsrelevanten Bereich von zwei Jahrgängen.
Auf Schulkinderbetreuung gibt es – derzeit und in Sichtweite - keinen Rechtsanspruch. Hannover hat dennoch - auf freiwilliger Basis – in den letzten Jahren weitere 650 neue Hortplätze eingerichtet. Aktuell können in Hannover damit über 5.000 Schulkinder institutionell betreut werden, das ist eine Quote von 30 %. Der niedersächsische Landesdurchschnitt liegt bei etwa 8 %.
Kinderbetreuung ist heute Schlüsselthema für den Erfolg einer Kommune. Bildungs-, integrations-, sozial- und wirtschaftspolitisch. Wir wissen das und Rat und Verwaltung haben deshalb gerade in den letzten Jahren die Anstrengungen zum Ausbau der Kinderbetreuung nochmals erheblich intensiviert:
  • In der Kleinkindbetreuung haben wir in 10 Jahren die Platzzahl verdoppelt und das Ausbauprogramm „5 mal 300“ aufgelegt, mit dem bis 2013 weitere 1500 Krippenplätze neu geschaffen werden. Der Rat hat dieses Ausbauprogramm nochmals um 300 Plätze erweitert.
  • Im Kindergartenbereich haben wir auf Basis der erreichten Vollversorgung den qualitativen Ausbau vorangetrieben. Eine flächendeckende Sprachförderung, die Gründung von inzwischen 23 Familienzentren, „Rucksackmütter“, Ernährungs- und Bewegungsprogramme prägen die inhaltlichen Konzepte. Auch die Betreuungsqualität ist durch die Umwandlung von 950 Halbtagsplätzen in Ganztags- oder Dreiviertelversorgung erheblich ausgebaut worden. 91,1 % aller Kitaplätze in Hannover bieten heute bedarfsgerechte Vollversorgung, ein Wert der absolute Seltenheit genießt in der kommunalen Landschaft.
  • Und um den weiteren Ausbau der Schulkinderbetreuung vorzunehmen, hat die Stadt ein ehrgeiziges Programm zur Schaffung von Ganztagsgrundschulen aufgelegt. Bisher sind 18 Ganztagsgrundschulen eingerichtet; zum Schuljahr 2012/2013 sollen weitere sieben Grundschulen folgen. Hierfür stellt die Stadt im Sanierungsprogramm insgesamt 6,3 Mio. € an Investitionen für neue Räume und Mensen und die entsprechenden Folgekosten bereit.
Diese Handlungsstrategie der Verwaltung ist im übrigen hier im Rat, im Jugendhilfeausschuss und auch öffentlich wiederholt deutlich gemacht und sollte damit auch erkennbar geworden sein.
Dennoch und trotz dieser Anstrengungen ist natürlich festzuhalten, dass auch in Hannover – wie in vielen anderen Orten – Bedarfe in der Kinderbetreuung bestehen, die nicht immer und zu jedem Zeitpunkt mit dem gewünschten Platz befriedet werden können. Sie wissen, dass wir neben dem weiteren Ausbau der Kapazitäten auch damit begonnen haben, ein verändertes Anmeldesystem – gemeinsam mit den Trägern der Einrichtung – aufzubauen, um die Elternwünsche leichter und mit weniger Aufwand für die Betroffenen bearbeiten zu können.
Man darf aber auch nicht unterstellen, dass so etwas wie „Bedarf“ an Kinderbetreuung eine stichtagsmäßig zu ermittelnde, feste Größe abgibt, die dann anschließend Grundlage für die notwendigen mehrjährigen Planungsprozesse sein könnte. Dafür ist insbesondere die tatsächlich aktualisierte Nachfrage viel zu flexibel und unprognostizierbar.
Wenn Sie etwa die erfreuliche Entwicklung unserer Bevölkerung betrachten, dann ist für die Kinderbetreuung von erheblicher Bedeutung, dass allein in den letzten 5 Jahren unsere Einwohnerzahl um über 7.000 Personen gestiegen ist, ein Großteil davon in den letzten drei Jahren. Zudem lebt Hannover – anders als andere Kommunen – mit wachsenden Geburtenzahlen 2011 z. B. mit über 5 % dreimal so stark wie im Bundesdurchschnitt und einem Wert, den es so in den letzten Jahrzehnten nicht gab.
Wir mussten in den letzten Jahren auch erleben, dass sich aufgrund individueller Entscheidungen der Anteil derjenigen Kinder, die zwar sechs Jahre alt sind, aber dennoch weiter den Kindergarten besuchen, um über 10 % erhöht hat und damit rechnerisch freie Kapazitäten blockiert werden. Dies war mit ein Grund, warum wir im vergangenen Jahr durch ein zusätzliches „Sofortprogramm Kindergarten“ mit einem Kraftakt 300 zusätzliche Plätze schneller ans Netz gebracht haben.
Und wir können genau so wenig wie irgend jemand sonst in diesem Land, exakt vorausschätzen, wie viele Plätze denn für den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz tatsächlich genau benötigt werden.
Wir können nicht exakt wissen, wie viele in den nächsten 15 Monaten ein Jahr alt werdende Kinder zu dem jeweiligen Zeitpunkt einen Krippenplatz nachfragen werden. Wir wissen nicht, ob die Mutter vielleicht doch lieber 18 statt 12 Monate Erziehungsurlaub nehmen möchte, wir wissen nicht, ob die „neuen Väter“ nicht doch stärker Teilzeitjobs nachfragen und schließlich wissen wir auch 15 Monate vor dem geplanten Inkrafttreten immer noch nicht, ob denn die Bundesregierung ein Betreuungsgeld einführen wird, das denjenigen zustehen soll, die auf die Inanspruchnahme eines Platzes verzichten und damit natürlich die Nachfrage stark beeinflussen werden.
Trotz dieser Unsicherheiten arbeiten wir im Moment mit Hochdruck daran, auch im Krippenbereich möglichst schnell eine bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen. Bei vollständiger Umsetzung des laufenden Programms werden wir, selbst wenn die sehr positive Geburtenentwicklung der Jahre 2010 und 2011 anhält, eine rechtsanspruchsrelevante Versorgungsquote von etwa 53 % erreichen. Das ist 50 % mehr als das Bundesdurchschnittsziel, das ist aber zum angestrebten Zeitpunkt auch das für uns als Kommune finanziell und organisatorisch maximal Leistbare.


Frage 1:
Ist der Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen (auch in Bezug auf einzelne Stadtbezirke) ermittelt worden?

Frage 2:
Welche konkreten Fehlzahlen für Betreuungsplätze wurden jeweils ermittelt?

Für die bereits mit einem Rechtsanspruch hinterlegte Betreuungsform „Kindergarten“ wird der Bedarf in den Stadtbezirken ermittelt; für die einzelnen Einrichtungen erfolgt darüber hinaus ein Abgleich der ggf. bestehenden Wartelisten. Grundsätzlich besteht eine Vollversorgung.
Für den Krippenbereich wird, insbesondere aufgrund der eben genannten Einflussfaktoren, eine lokale Unterschiede innerhalb des Stadtgebietes berücksichtigende, Bedarfsermittlung erst nach Inkrafttreten zum 01.08.2013 für sinnvoll gehalten. Für den Hortbereich wird auf den Vorspann verwiesen.

Frage 3:
Wie soll dem Problem der noch immer für das kommende Schuljahr fehlenden Betreuungsplätzen begegnet werden?

Die Stadtverwaltung betrachtet die Schulkinderbetreuung nicht isoliert auf den Stichtag zum Beginn des kommenden Schuljahrs, sondern verfolgt eine mittel- und langfristig angelegte Strategie des systematischen Ausbaus des Ganztagsschulwesens.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, ob die Annahme richtig sei, dass die Landeshauptstadt keine weiteren Hortplätze in Hannover einrichten wolle und ob die Stadtverwaltung den Eltern konkret für das Schuljahr 2012/2013 am Kronsberg Alternativen zur Schulkindbetreuung anbieten werde, da die Grundschulen am Kronsberg nicht zu Ganztagsschulen umgewandelt würden.

Stadtrat Walter bejahte den ersten Teil der Fragestellung und verwies im Weiteren auf seine voran gegangenen, ausführlichen Beantwortungen.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass das Land Niedersachsen beschlossen habe den Kommunen 40 Mio. Euro für den Ausbau der U-3-Betreuung zur Verfügung zu stellen und fragte, in welcher Art und Weise die Stadt Hannover an den Fördermitteln partizipieren könne.

Stadtrat Walter bestätigte, dass das Land Niedersachsen entschieden habe dem so genannten RIK I (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) ein RIK II folgen zu lassen. Dafür lägen der Verwaltung seit ca. zwei Wochen die Richtlinien vor. Man prüfe derzeit welche Maßnahmen des Förderprogramms von dem Investitionsprogramm profitieren könnten. Die Förderrichtlinien seien dadurch geprägt, dass die Maßnahmen gefördert würden, die im RIK I nicht zum tragen gekommen wären. Deshalb gehe die Verwaltung davon aus, dass lediglich Projekte in den Genuss einer Förderung kommen könnten, die nach RIK I aufgenommen worden seien. Weiter führte Stadtrat Walter aus, das davon auszugehen sei, dass nicht viele Projekte an den Fördermitteln partizipieren könnten, da die Landeshauptstadt Hannover sehr langfristig geplant habe. Die Verwaltung prüfe diesen Sachverhalt zurzeit und werde in den federführenden Ausschüssen dazu Bericht erstatten.

Ratsfrau Bruns (FDP) fragte, ob sie der Antwort richtig entnommen habe, dass die Verwaltung die versprochenen mobilen Horteinrichtungen an der Feldbuschwende nicht zur Verfügung stellen werde und die Eltern nun darauf hoffen müssten, dass die Grundschule an der Feldbuschwende im nächsten Jahr Ganztagsschule würde.

Stadtrat Walter stellte klar, das die Verwaltung keine mobilen Horteinrichtungen am Kronsberg zugesagt habe. Weiter erläuterte Stadtrat Walter, dass die Stadt in Bezug auf mobile Betreuungseinrichtungen ein Sofortprogramm für den Kindergartenbereich aufgelegt habe. Dies sei erfolgreich abgewickelt worden, beträfe den gesamten Stadtbereich und habe nichts mit der Schulkinderbetreuung am Kronsberg zu tun.

Stadträtin Drevermann ergänzte, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Schulen am Kronsberg eine Lösung auf den Weg gebracht habe. Die Schule am Sandberge, die zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 Ganztagsschule werde, habe signalisiert eine weitere Klasse zu eröffnen. Dies könne wohnortnah zu einer Versorgung in der Schulkinderbetreuung führen. Eltern und Schulen würden aufeinander zugehen und die Verwaltung hoffe, dass dadurch eine in weiten Teilen geschaffene Beseitigung der Probleme am Kronsberg erreicht worden wäre.

Ratsherr Engelke (FDP) verwies auf ein Interview des Oberbürgermeisters in der Tagespresse zu mobilen Betreuungseinrichtungen und fragte, ob der Oberbürgermeister für den Notfall die Einrichtung von mobilen Betreuungseinrichtungen versprochen habe oder ob der Inhalt des Interviews falsch sei.

Stadtrat Walter erklärte, dass ihm in der Tat Äußerungen des Oberbürgermeisters bekannt seien, die zum Gegenstand hätten, dass es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz seit dem Jahr 1996 gäbe. Dieser Rechtsanspruch sei zum Ende des Jahres 2011 durch die in der Antwort erwähnte Geburtenentwicklung in Hannover in Gefahr geraten. In diesem Zusammenhang habe der Oberbürgermeister erklärt, dass alles Notwendige getan werden müsse um den Rechtsanspruch erfüllen zu können und dies auch notfalls unter dem Einsatz von mobilen Einrichtungen. Dies habe immer dem Kindergartenbereich gegolten und nichts mit der Schulkinderbetreuung zu tun.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, ob den Ausführungen der Schuldezernentin entnommen werden könne, dass für den Bereich Kronsberg die Schuleinzugsbezirke flexibler gehalten würden.

Stadträtin Drevermann wies darauf hin, dass im Rahmen eines Schulbezirks die Möglichkeit bestünde Ausnahmeanträge zu stellen. Diese würden von der Verwaltung geprüft und bei einem Betreuungsbedarf genehmigt.

TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 5.
Annahme einer Erbschaft
(Drucks. Nr. 0848/2012)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Erbschaft nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0848/2012.


TOP 6.
Antrag zur Eintrittspreisregelung für das Gesamtensemble Herrenhausen
(Drucks. Nr. 0096/2012 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass die FDP-Fraktion auf die Einbringung des eigenen Antrages verzichtet habe, da man gemeinsam zu der Erkenntnis gelangt sei, dass die vorliegenden Änderungs-, Zusatz- und Ergänzungsanträge zunächst einmal ausreichten und gründlich überprüft werden sollten. Für die FDP-Ratsfraktion sei es besonders wichtig gewesen, dass an verschiedene Personengruppen und deren unterschiedliche Interessen gedacht worden sei. Denn nicht ein jeder der sich im Großen Garten „ergehe“, sei automatisch auch daran interessiert das Schlossmuseum zu besichtigen. Im Weiteren führte Ratsherr Engelke zu den einzelnen Anträgen aus, dass man den CDU-Antrag ablehnen werde, da die Eintrittspreisgestaltung nicht tragbar sei. Denn Kultur koste Geld und man sei nicht bereit das Gesamtensemble Herrenhausen zu verschenken. Der PIRATEN-Antrag habe dafür gesorgt, dass die Verwaltung die Teilnehmer des Freiwilligen-Sozialen-Jahres in die Gruppe der Berechtigten für einen ermäßigten Eintrittspreis aufgenommen würden. Den Antrag der PIRATEN insgesamt werde die FDP-Fraktion ablehnen, da die unterschiedlichen Preiskonstellationen zu den verschiedenen Personengruppen wie Familien, eheähnliche Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften, den Wert an Offenheit und Toleranz an der Kasse übersteige. Dem Antrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD werde man zustimmen, da dieser gut durchdacht und überlegt formuliert sei. Im Besonderen sei die Abendkarte als Schnupperangebot hervorzuheben. Diese könne Besucher dazu animieren wiederzukommen oder sogar den Verkauf von Jahreskarten begünstigen. Der einzige Kritikpunkt sei, dass der freie Eintritt für Kinder bis 12 Jahre gelte. Der FDP-Fraktion hätte der freie Eintritt für Kinder bis zum 6. Lebensjahr gereicht.

Ratsherr Hillbrecht (DIE PIRATEN) bemerkte, dass ihn die Diskussionen zur Preisgestaltung daran erinnert habe, dass er als Kind seinerzeit kostenfrei in den Großen Garten gelangt sei. Aktuell diskutiere man über einen Einlass für bis zu 8 € pro Person. Für die Fraktion DIE PIRATEN sei kulturelle Teilhabe ein Grundbedürfnis des Menschen und dies solle von der Gesellschaft bestmöglich gefördert werden. Die Stadt Hannover lasse sich Kulturförderung viel kosten. Der freie Eintritt in Herrenhausen, der die Stadt nicht einmal etwas kosten würde, sei jedoch nicht möglich. Es sei zudem fraglich, ob eine Kostendeckung mit den angedachten Preiskonstellationen überhaupt erzielt werden könne. Zu den einzelnen Anträgen führte Ratsherr Hillbrecht aus, dass die PIRATEN-Fraktion dem Antrag des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zustimmen werde. Diese Anträge sähen zur Preisgestaltung verschiedene Kartenkombinationen, für die unterschiedlichen Bereiche des Gesamtensembles vor. Ferner werde man auch dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmen, da um das Konstrukt der Preisgestaltung eine Vielzahl von Ergänzungen aufgelistet sei. Allerdings beinhalte der Antrag zwei der Kritik würdige Unschärfen. Im Kreis der Berechtigten für einen ermäßigten Eintrittspreis fehlten die Teilnehmer des Freiwilligen-Wehrdienst-Jahres. Die Verwaltung habe im Rahmen einer Fachausschusssitzung zwar die Korrektur zu Protokoll gegeben, aber in den vorliegenden Anträgen sei davon nichts zu erkennen. Zum zweiten entstünde der Eindruck, dass der Begriff Familie im traditionellen Sinne zu verstehen sei. Die Fraktion DIE PIRATEN wünsche sich ebenso die Berücksichtigung von Patchworkfamilien, Lebens- und Erziehungsgemeinschaften. Abschließend erklärte Ratsherr Hillbrecht, dass man für die beiden Anträge der PIRATEN-Fraktion eine getrennte Abstimmung beantrage.

Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) führte aus, dass die CDU-Fraktion mit der Verwaltung übereinstimme, dass Herrenhausen ein komplexes Gebilde, mit unterschiedlichen Bereichen, am Tage etwas anderes als am Abend, im Winter etwas anderes als im Sommer, mit Schloss etwas anderes als ohne Schloss und für Kinder etwas anderes als für Erwachsene sei. Deshalb sei ein sehr breites Preistableau für die unterschiedlichsten Situationen sinnvoll. Im Weiteren erläuterte Ratsherr Dr. Kiaman die Vorzüge und Verwendungsmöglichkeiten der im CDU-Antrag aufgeführten übertragbaren Streifenkarten. Zudem kritisierte Ratsherr Dr. Kiaman die Aussagen findiger Rechner zu möglichen Einzelpreisen im Streifenkartensystem von 1,60 € pro Person. Dieser Preis sei nicht mit dem Tageseinzelpreis von 8 €, sondern mit dem Wert null in Verbindung zu bringen. Denn null € erwirtschafte man mit den Leuten die erst gar nicht nach Herrenhausen kämen. Mit der im Antrag angebotenen Streifenkarte erleichtere man die Entscheidung für einen Besuch in Herrenhausen. Ferner sei niemand darauf gekommen den Eintrittspreis eines Vielbesuchers, 3 bis 4 Mal die Woche allein in den Sommermonaten, mit Jahreskarte auf 0,60 € zu beziffern. Abschließend erklärte Ratsherr Dr. Kiaman, dass die CDU-Ratsfraktion mit der Streifenkarte genau in das Segment zwischen Tageseinzelkarte und Jahreskarte, mit einem Schwerpunkt Großer Garten, stoße.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) wies darauf hin, dass die 25 € für die Jahreskarte im Verhältnis zum Jahreseinkommen eines jeden einzelnen, der an den Gärten Herrenhausen interessiert sei, einen sehr geringen Prozentsatz ausmachten. Im Weiteren bezeichnete Ratsherr Wruck den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen als sehr differenziert, ausgewogen sowie am besten durchdacht und erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER diesem zustimmen werde. Der Vorschlag aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE., zwei Gartenbereiche für 5 € anzubieten, sei ebenfalls lobend hervorzuheben. Abschließend bemerkte Ratsherr Wruck, dass Kultur Geld koste. Auch wenn die Stadt Kultur zum Nulltarif anbieten würde, müsse diese trotzdem bezahlt werden. Wenn nicht über die Eintrittspreise, dann von denjenigen mit, die an der Kultur unter Umständen überhaupt nicht partizipieren würden.

Beigeordnete Zaman (SPD) tat kund, dass im Herbst 2012 das Schlossmuseum Herrenhausen eröffnet werde. Dadurch werde das Gesamtensemble Herrenhausen um eine Attraktion reicher. Das Schloss werde die Gärten Herrenhausen aufwerten und auch dem Tourismusbereich einen Attraktivitätsschub verleihen können. Weiter konstatierte Beigeordnete Zaman, dass man den Eindruck gewinnen könne, dass die Diskussionen zur Eintrittspreisgestaltung für die Herrenhäuser Gärten interessanter seien als die aufregende Tatsache, dass man bald ein Schloss in Hannover eröffnen dürfe. Zudem betonte Beigeordnete Zaman, dass die Eintrittspreise nicht unumstößlich seien. Dies sei daran zu erkennen, dass die SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage zur Preisgestaltung noch einmal verbessert habe. Die Jahreskarte für 25 € sei ferner ein interessantes Angebot für die Bewohner des unmittelbaren Umfeldes der Herrenhäuser Gärten, damit ihnen diese nicht als Naherholungsgebiet verlorengehen würden. Ergänzend dazu könne man auch das Abendticket und das Einzelticket für den Berggarten hervorheben. Die soziale Komponente spiegele sich deutlich im Angebot der Familienkarte und dem freien Eintritt für Kinder unter 12 Jahren wieder. Im Folgenden kritisierte Beigeordnete Zaman, dass die Diskussionen offensichtlich auch zur politischen Profilierung genutzt würden. Ausgerechnet die CDU-Fraktion, die ansonsten keine Möglichkeit auslasse, um wirtschaftliche Verantwortung vorzutäuschen, wolle den Wiederaufbau des Schlosses dazu nutzen den Eintrittspreis von derzeit 5 € auf 1,60 € zu reduzieren. Die Möglichkeit eine Karte separat nur für den Garten ohne Schloss vorzuhalten sei unnötig, da Herrenhausen als Gesamtensemble zu betrachten sei. Denn Yukon Bay könne ebenso nicht ohne den Zoo besucht werden. Abschließend wies Beigeordnete Zaman darauf hin, dass dem SPD-Antrag zu entnehmen sei, dass nach einem Jahr die Besucherzahlen analysiert würden und gegebenenfalls bei den Eintrittspreisen nachgebessert werden könne.

Ratsherr Borchers (SPD) merkte an, dass in der näheren Vergangenheit immer häufiger Stellungnahmen der Fraktion DIE PIRATEN in den Medien aufgetaucht seien in denen man fordere, dass der Zugang zur kulturellen Bildung sowie die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr kostenfrei angeboten werden sollte. Ratsherr Borchers forderte die Fraktion DIE PIRATEN auf zu berechnen, welchen finanziellen Einsatz die Kommune das kosten würde und verlangte weiter, dass man zu den nächsten Haushaltsplanberatungen Vorschläge unterbreiten sollte, wie ein solches Vorhaben gegenfinanziert werden könne. Das wäre seriöse, verantwortungsbewusste Wirtschaftspolitik.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) erinnerte daran, dass die Fraktion DIE LINKE. sich damals gegen einen Wiederaufbau des Schlosses gewandt habe. Schon damals habe man den Ausführungen nicht vertraut, wonach der Stadt dauerhaft keine Kosten entstehen würden. Die Mittel, die für das Prestigeobjekt von Bündnis 90/Die Grünen und SPD eingesetzt würden, könnten sinnvoller für die Menschen in der Stadt verwandt werden. Weiter führte Ratsfrau Pollok-Jabbi zur Preisstruktur aus, dass die Verwaltung zur Ermittlung der Eintrittsentgelte Zahlen anderer barocker Parkanlagen mit Schloss, wie z.B. Schloss Charlottenburg, herangezogen habe. Dieser Vergleich sei nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. reines Wunschdenken. Es sei nur zu hoffen, dass die Planungen der Verwaltung zu den steigenden Besucherzahlen auch zutreffen würden. Um eine Zwangsvereinnahmung der Besucher zur Finanzierung des Schlossmuseums zu verhindern habe die Fraktion DIE LINKE. einen Antrag zu einer veränderten Preisstruktur eingebracht. Man habe mit dem Antrag den Vorschlag unterbreitet, dass Einzelpreise für alle Teile des Gesamtensembles angeboten werden könnten und bat um Zustimmung für den vorliegenden Antrag.

Ratsherr Hillbrecht (DIE PIRATEN) wies auf die Wichtigkeit der zu beschließenden Preisstruktur hin. Denn die Eintrittspreise würden mit darüber entscheiden, ob Familien oder Einzelpersonen einen Besuch in die Herrenhäuser Gärten unternehmen könnten. Weiter merkte Ratsherr Hillbrecht an, dass der Fraktion DIE PIRATEN durchaus bewusst sei, das die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Geld koste. Die Frage sei nur wer die Kosten tragen sollte. Abschließend fragte Ratsherr Hillbrecht wie hoch der Kostendeckungsgrad für das Gesamtensamble Herrenhausen sei, und wie man zu den Eintrittspreisen für Wehrdienstleistende sowie den Familien, die nicht dem traditionellen Gesellschaftsbild entsprächen, stünde.

Ratsherr Engelke (FDP) hob deutlich hervor, wie wichtig die Entscheidung über eine Preisstruktur im Besonderen für Familien mit Kindern sei. Ferner fasse die FDP-Fraktion die Ankündigung, wonach die Preise nach einem Jahr noch einmal überprüft werden sollten, als potentielle Anhebung der Eintrittsentgelte auf. Man sei vielmehr der Auffassung, dass die zu verabschiedende Preisstruktur für mehrere Jahre Bestand haben sollte. Denn allein schon den vielen Touristikunternehmen sollte eine Planungssicherheit über einen größeren Zeitraum gewährt werden. Abschließend kündigte Ratsherr Engelke an, dass die FDP-Fraktion eine Anhebung der Preise bereits im kommenden Jahr nicht mittragen werde.

Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen) widersprach der Annahme, dass bereits im kommenden Jahr die Preise erhöht werden sollten. Man wolle lediglich überprüfen, ob das System funktioniere. Ferner äußerte Ratsherr Kluck, dass in der Sitzung des Kulturausschusses zu Protokoll gegeben worden sei, dass die Verwaltung zugestimmt habe den Kreis der Berechtigten für einen ermäßigten Eintrittspreis um die Gruppe der Wehrdienstleistenden zu erweitern.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass man gemeinsam mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen eher offenen Begriff von Familie diskutiert habe. Die Familienkarten würden für einen oder zwei Erwachsenen mit Kindern ab 12 bis unter 18 Jahren gelten. Dabei würde sicherlich von niemandem verlangt, Stammbücher oder Meldebescheinigungen über den Wohnsitz an der Kasse vorzulegen.

Ratsherr Hillbrecht (DIE PIRATEN) bat um Aufklärung zur Protokollnotiz in Bezug auf die Wehrdienstleistenden, die sich eigentlich in den Anträgen wiederfinden müssten.

Stadträtin Drevermann stellte klar, das die Verwaltung in der Sitzung des Kulturausschusses deutlich gemacht habe, dass die betreffende Personengruppe zum Kreis der Auszubildenden zu rechnen sei. Dies werde in der Form umgesetzt und an den Kassen realisiert.
Mit 43 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat in Verbindung mit dem Änderungsantrag mit der Drucks. Nr. 0659/2012 N1 unter Berücksichtigung, dass die Ziffer 5 der Anlage 1 der Ursprungsdrucksache bestehen bleibt, die Eintrittspreisregelung für das Gesamtensemble Herrenhausen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0096/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 6.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 0096/2012 E1)
Mit 41 Stimmen gegen 17 Stimmen und 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU Fraktion im Bezirksrat Herrenhausen-Stöcken nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0096/2012 E1 ab.

TOP 6.2.
und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0349/2012)
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0349/2012 ab.

TOP 6.3.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0364/2012)
Mit 43 Stimmen gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0364/2012 ab.

TOP 6.4.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0659/2012 N1)
Mit 43 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0659/2012 N1.
Unter der Berücksichtigung beschlossen, dass die Ziffer 5 der Anlage 1 der Ursprungsdrucksache bestehen bleibt.

TOP 6.4.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN
(Drucks. Nr. 0709/2012)
Getrennte Abstimmung:

Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 1. des Änderungsantrages der Fraktion DIE PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0709/2012 ab.

Mit 37 Stimmen gegen 23 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 2. des Änderungsantrages der Fraktion DIE PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0709/2012 ab.


TOP 7.
Antrag zu Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen Verlängerung der im Jahr 2012 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0247/2012 mit 3 Anlagen)
Mit 41 Stimmen gegen 15 Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Rat zu den Aufwendungszuschüssen für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2012 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0247/2012 mit 3 Anlagen.


TOP 8.
Antrag zur Bildung eines Gleichordnungskonzerns zwischen der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) und der union-boden GmbH
(Drucks. Nr. 0285/2012 mit 2 Anlagen)

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) sagte, dass man relativ zeitnah das Aufgabengebiet und die Stellung der Aufsichtsräte der union-boden GmbH und der Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH (GBH mbH) neu definieren müsse. Denn es würden dringende Themen wie z.B. die D-Linie nicht diskutiert und die Arbeitgeberseite des Aufsichtsrates habe ein Dementi zum Klinikum Hannover anbringen müssen, da das Thema nicht behandelt worden sei. Weiter forderte Ratsfrau Nowak, dass im Rat transparent gemacht werden müsse, wer wie abgestimmt habe. Weiter führte Ratsfrau Nowak zum Verfahren aus, dass es unfair sei, dass den neuen Aufsichtsräten keine ausreichende Gelegenheit gegeben worden sei den Sachverhalt zum Gleichordnungskonzern ordentlich zu prüfen. Die Geschäftsleitung der union-boden GmbH habe fachliche Stellungnahmen vorgelegt, um die Aufsichtsratsmitglieder in die Lage zu versetzen ihre Entscheidung sachlich zu treffen. Die Fraktion DIE LINKE. hätte sich allerdings gewünscht, dass die Verwaltung kooperativ darauf eingehe und fachliche Bedenken begleite und eventuell ausräume. Die Haltung der Verwaltung lediglich auf eine andere Sichtweise bzw. abweichende Rechtsauffassung hinzuweisen sei äußerst unbefriedigend. Ferner sollte die Verwaltung deutlicher hervorheben, warum die Bereiche Parken und Entwicklung Einzelhandel in der Innenstadt sowie Wohnungsverwaltung und -vermietung miteinander vermischt werden sollten, zumal verschiedene Systeme im Bereich Rechnungswesen verwandt würden. An dieser Stelle von Synergieeffekten zu sprechen sei gewagt. Schnittstellen zu anderen Unternehmen wie der üstra oder den Stadtwerken seien ebenfalls vorhanden. Ein Gleichordnungskonzern mit diesen Unternehmen sei jedoch nicht geplant. Abschließend zeigte sich Ratsfrau Nowak verwundert darüber, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass die Geschäftsführung der Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH. (GBHmbH) im Stande sei auch die Geschäftsführung der union-boden zu übernehmen, um 250.000 € einzusparen. Die Fraktion DIE LINKE. bewerte dieses Vorgehen dahin gehend, dass man der derzeitigen Geschäftsführung der union-boden Kompetenz abspreche. Auch im Rahmen der termingerechten Fertigstellung und der im Kostenrahmen gebliebenen Modernisierung der IGS-List. In diesem Zusammenhang seien der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat gleichermaßen Kompetenzmangel zu bescheinigen.

Ratsherr Hermann (SPD) bemerkte, dass sich die SPD-Fraktion gemeinsam mit seinen in den Aufsichtsräten beider Unternehmen vertretenen Fraktionsmitgliedern umfassend mit den vorliegenden Anträgen befasst und mit großer Mehrheit zugestimmt habe.

Ratsherr Borchers (SPD) wies darauf hin, dass in den Fachausschüssen sowie im Rat das Vorhaben eingehend zu diskutieren sei. Dort habe man untersucht, wie diese beiden Gesellschaften aufgestellt seien und welche Aufgaben man ihnen übertragen habe. Dabei habe man feststellen können, dass die beiden Unternehmen eine sehr große Schnittmenge hätten. Der Bereich der Niki de Saint Phalle Promenade sei ureigenes Immobiliengeschäft und die GBH verrichte dasselbe in der Kindertagesstätten- und Schulsanierung. Die union-boden habe gerade erfolgreich die Sanierung der IGS-List abgeschlossen und die GBH stünde kurz davor. Deshalb mache es Sinn über die großen Schnittmengen der beiden Unternehmen zu diskutieren. Ferner stellte Ratsherr Borchers sehr deutlich klar, dass man mit der Geschäftsführung von union-boden in Person von Herrn Richter sehr zufrieden sei. Es habe Reibungspunkte gegeben, die allerdings nicht mit dem Ergebnis der Führung von union-boden in Zusammenhang zu bringen seien. Insofern würde nicht über die Abberufung eines Geschäftsführers diskutiert, um die Gesellschaft in die schützenden Arme eines anderen Unternehmens geben zu können. Es fände altersbedingt ein Geschäftsführerwechsel statt und man nutze diesen gleichzeitig dazu zwei Gesellschaften miteinander zu verbinden. Es gäbe bedauernswerterweise rechtliche Rahmenbedingungen, die es unmöglich machen würden die beiden Gesellschaften auch formal zusammenführen zu können, wie dies auch gewünscht sei. Das Thema steuerliche Wirkung sei in den Fachausschüssen ausgiebig diskutiert worden. Mit dem Instrument eines Gleichordnungskonzerns habe man dennoch die beiden Gesellschaften bündeln können. Zudem hätte man die personelle Entscheidung bei genau gegensätzlichen Vorzeichen in Bezug auf den Ruhestand auch genauso umgekehrt getroffen und Herr Richter hätte die Geschäftsführung beider Gesellschaften übernehmen können. Abschließend erklärte Ratsherr Borchers, dass er zuversichtlich sei, dass die beiden Gesellschaften mit den Bereichen Immobilien, Bau und Dienstleistung im Baubereich ein erfolgreiches Zukunftsmodell darstellen würden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die grünen) widersprach vehement, dass die Zusammenlegung der Geschäftsführung etwas mit der Abrede von Kompetenzen zu tun habe. Herr Richter habe sich um das Unternehmen verdient gemacht und gehe nun in den altersbedingten, wohlverdienten Ruhestand. Zudem bedankte sich Ratsherr Dette bei der Stadtverwaltung für die geduldige und fachlich gute Beratung sowie der Beantwortung der zu recht gestellten Fragen der Geschäftsleitung.

Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Man sei nicht gegen die Zusammenlegung der beiden Gesellschaften. Man würde es allerdings vorziehen, eine Holding mit den beiden Gesellschaften sowie dem Gebäudemanagement und unter Einbezug der städtischen Liegenschaften zu gründen. Weiter führte Beigeordnete Seitz aus, dass die aufgeführten Synergieeffekte in der Drucksache nicht zu erreichen seien. Man könne lediglich ein Geschäftsführergehalt einsparen. Die anderen im Antrag aufgeführten Einsparungen seien nicht belegbar. Zudem sei unter einem Gleichordnungskonzern eine Geschäftsführung für beide Gesellschaften zuständig, aber rechtlich würden es zwei Unternehmen bleiben. Eine erbrachte Leistung z.B. von der GBH müsste von der union-boden abgegolten werden. Die CDU-Ratsfraktion werde sehr genau beobachten welche Synergieeffekte greifen würden und ob ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden könne.

Ratsherr Oppelt (CDU) zitierte aus dem Antragstext und widerlegte damit die voran gegangenen Ausführungen, wonach die Zusammenlegung der Geschäftsführung in keinster Weise etwas mit dem erreichten Geschäftsziel von union-boden zu tun habe. Ferner gehe aus der Drucksache nicht hervor, welche Strategie mit der Zusammenführung von GBH und union-boden verfolgt würde.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) stellte die Intensität der Behandlung mit der Drucksache in den verschiedenen Fraktionen in Frage. Das sei nicht nur eine Frage von fachlicher Kompetenz, sondern der zur Verfügung stehenden Zeit. Im vorliegenden Fall wäre es besonders wichtig gewesen auf steuer- und vergaberechtliche Fragen einzugehen. Denn derzeit gäbe es vergaberechtliche Vorteile der union-boden, die aufgrund der Zusammenführung wegfallen könnten. Zudem würde der Verweis auf die Schnittmengen nicht dadurch gehaltvoller, indem man die Bezeichnung „riesig“ davor setze. Diese müssten aufgezeigt und erläutert werden. Ratsfrau Nowak bezweifelte im Weiteren, dass eine Ertüchtigung zweier Gesellschaften durch Zusammenlegung und gleichzeitiger Verkleinerung der Führungsebene Erfolg versprechend sei. Vielmehr sollte genau hervorgehoben werden, welche gemeinsamen Geschäftsbereiche ertüchtigt werden sollten. Abschließend stellte Ratsfrau Nowak die These auf, die beiden Gesellschaften zunächst einmal zu gezielten Kooperationen zusammenzuführen, um zu ergründen, ob die unterkapitalisierten Gesellschaften überhaupt in der Lage seien sich zu erholen.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkte, dass die Planung der CDU-Fraktion mittelfristig eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung seien könnte. Unverständnis drückte Ratsfrau Wagemann über die Haltung der Fraktion DIE LINKE. im Zusammenhang mit der Einsparung einer Geschäftsführung aus. Es würden keine Mitarbeiter freigestellt, sondern durch die Zusammenlegung der Gesellschaften eine Geschäftsleitung eingespart. Weiter führte Ratsfrau Wagemann aus, dass es auch in der Stadtverwaltung Hannover, durch die Verwaltungsreform, zu Veränderungen in der Führungsspitze gekommen sei. Man habe damit erreichen wollen, dass die Führungsebene nicht unnötig breit gehalten werde, um denjenigen, die arbeiten müssten möglichst wenige Hürden in den Weg zu stellen. Man stelle sich die zukünftige Arbeit von union-boden und GBH dahingehend vor, dass man versuche über eine Geschäftsführung gemeinsame Visionen für beide Unternehmen zu entwickeln. Ferner sei Ratsfrau Wagemann guter Hoffnung, dass die beiden städtischen Töchter zukünftig gemeinsam noch bessere Ergebnisse erzielen könnten.

Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass mit dem Vorhaben beabsichtigt werde, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den städtischen Töchtern öffentliche Gelder effektiver einsetze. Darüber hinaus wolle man Ansatzpunkte liefern, um Verbesserungen herbeizuführen. Man sollte die Chance ergreifen mit diesen beiden Unternehmen, einer Geschäftsführung und zwei Aufsichtsräten, schrittweise Synergiefelder besser zu erschließen. Diese könnten im Bereich Planung, vorbereitende Grundstücks- und Gebäudemaßnahmen, Rechnungswesen und IT liegen. Es sei die Frage, warum man zwei städtische Unternehmen nicht dazu nutzen sollte, wenn man erst vor kurzem über Haushaltskonsolidierung gesprochen habe. Im Weiteren entgegnete Beigeordnete Kastning dem Vorwurf der fehlenden Strategien damit, dass man sich zunächst einmal mit den operativen und funktionellen Themen der beiden Gesellschaften befassen sollte. Eine strategische Ausrichtung, wie man die beiden Unternehmen instrumentell einsetzen könne, sei dann in den Fachausschüssen und im Rat zu behandeln. Abschließend erklärte Beigeordnete Kastning, dass die SPD-Fraktion die Zeit genutzt habe, all ihre aufgekommenen Fragen zu bündeln, von den Gesellschaften bzw. der Beteiligungsverwaltung beantworten zu lassen, um Sachaufklärung zu betreiben, die zu der Entscheidung beigetragen habe dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass die Beteiligungsverwaltung ein Schreiben versandt habe, in dem erläutert worden sei, warum man zu den unterschiedlichen Einschätzungen der steuerrechtlichen Fragen kommen könne. Die Neo-Liberale-These, wonach öffentliche Unternehmen möglichst überhaupt nicht existieren sollten, befördere eine fragwürdige Einschätzung.

Ratsherr Breves (SPD) empfahl die Lektüre des Aktiengesetzes, wonach die Sitzungen der Aufsichtsräte zur Verschwiegenheit verpflichteten. Deshalb könnten Diskussionsinhalte und Abstimmungsergebnisse auch nicht veröffentlicht werden. Zudem obliege dem Aufsichtsrat die Aufgabe das Unternehmen zu kontrollieren. Es sei Sache des Eigentümers was mit dem Unternehmen und seinen Beteiligungen geschehen solle und deshalb entscheide der Rat heute darüber. Zum Abschluss erklärte Ratsherr Breves, dass sich an der Im-Haus-Fähigkeit sowie der vergaberechtlichen Situation der GBH und union-boden nichts ändere, da die Selbstständigkeit der Unternehmen erhalten bliebe. Zudem sei die wichtigste Schnittmenge für die Einrichtung eines Gleichordnungskonzerns die Bündelung des Know-How in der Person des Geschäftsführers.

Ratsherr Emmelmann (CDU) unterstellte, dass der einzige Grund für die Errichtung eines Gleichordnungskonzerns darin begründet sei, dass der Geschäftsführer der union-boden in Rente gehe und man sich die Suche nach einem Nachfolger sparen wolle. Denn weitere Strategien, Visionen oder Zukunftsperspektiven seien bisher nicht genannt worden. Im Weiteren verwies Ratsherr Emmelmann auf den leider nicht zeitgleich vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Dieser enthalte lediglich eine Prüfung des Vorhabens, die es bei einer Zustimmung allen Anwesenden ermögliche die Immobilienthematik im Gesamten und ganzheitlich zu betrachten um ein Meinungsbild von Fachleuten zu bekommen, auf welches sich dann jeder beziehen und in solchen Fachfragen mitdiskutieren könne.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) sagte, dass ihr sehr wohl bekannt sei, dass der Verwaltungsausschuss und der Rat die Anteilseignerschaft regelten und zudem auch die politischen Vorgaben liefere, die vom Aufsichtsrat umzusetzen seien. Das bedeute allerdings nicht, dass der Aufsichtsrat nur den Jahresabschluss abzuliefern habe und an der strategischen Ausrichtung des Unternehmens nicht mit
gestalten sollte. Weiter führte Ratsfrau Nowak aus, dass sich der Haushaltskonsolidierungsertrag allein dadurch relativieren werde, dass Herr Cordes für seinen neuen Wirkungskreis mehr Geld erhalten werde. Man könnte zudem ebenso davon ausgehen, dass ein berenteter Geschäftsführer durch einen neuen ersetzt werden könne. Denn auch Herr Cordes müsse sich in das neue Arbeitsfeld einarbeiten. Zudem sei Herr Cordes nicht so viel jünger als Herr Richter, sodass dieser perspektivisch für die nächsten 10 bis 15 Jahre der Gesellschaft erhalten bleibe. Abschließend erklärte Ratsfrau Nowak, dass unter anderen zeitlichen Voraussetzungen mehr für die beiden Gesellschaften hätte herauskommen können.

Ratsherr Engelke (FDP) legte seiner Vorrednerin nahe, personelle Diskussionen im Aufsichtsrat zu führen. Ferner hob Ratsherr Engelke das Bestreben der FDP-Fraktion zur Privatisierung der GBH und union-boden hervor. Weiter erklärte Ratsherr Engelke, dass man der vorliegenden Drucksache am heutigen Tage zustimmen werde, da die Entwicklung deutlich in die richtige Richtung weise. Den CDU-Antrag werde man ablehnen, da im Rahmen einer Holding keine wirkliche Veränderung eintreten würde. Die Unternehmen würden in kommunaler Hand verbleiben und von der Politik geführt.

Ratsherr Borchers (SPD) erinnerte daran, dass die Drucksache bereits Mitte Januar von der Verwaltung erstellt worden sei und man habe demnach drei Monate Zeit für die Beratungen gehabt. Weiter erläuterte Ratsherr Borchers, dass die Gründung einer Holding, mit den beiden Gesellschaften GBH und union-boden sowie dem Gebäudemanagement und der kompletten Liegenschaftsverwaltung, dem Rat alle Diskussions- und Eingriffsmöglichkeiten nehmen würde. Alle Entscheidungen würden somit dem Aufsichtsrat obliegen. Zudem sei die Privatisierung von union-boden und der GBH keine Option für die SPD-Ratsfraktion. Die Stadtteilentwicklung sowie die städtebauliche Planung betrachte man als kommunale Aufgaben. Im Landesbereich habe man auf Anraten der FDP-Fraktion einige Unternehmen aus diesem Sektor privatisiert und nicht wenige davon würden sich heute die langfristige Planungssicherheit eines öffentlichen Trägers wünschen.
Mit 36 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat zur Bildung eines Gleichordnungskonzerns zwischen der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) und der union-boden GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0285/2012 mit 2 Anlagen.


TOP 9.
Antrag zur Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) der Landeshauptstadt Hannover bis zum Ablauf des Jahres 2016
(Drucks. Nr. 0600/2012 mit 1 Anlage)
Mit 39 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat die Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) der Landeshauptstadt Hannover bis zum Ablauf des Jahres 2016 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0600/2012 mit 1 Anlage.


TOP 10.
Antrag zu einer Heranziehungsvereinbarung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Berechtigten nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
(Drucks. Nr. 0649/2012 mit 1 Anlage)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass man das Bundesgesetz als wenig sinnvoll erachte, da die eingesetzten Mittel z.B. wesentlich effektiver in die Forcierung des Ausbaus von Betreuungsplätzen investieren könnte. Man werde sich zu dem Antrag enthalten, da bekannt sei, dass die Stadt bzw. die Region im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises dem Bundesgesetz folgen müsse.
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Heranziehungsvereinbarung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Berechtigten gemäß § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0649/2012 mit 1 Anlage.

TOP 11.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 11.1.
Bebauungsplan Nr. 906, 2. Änderung, Vinnhorster Weg
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0564/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 906, 2. Änderung - Vinnhorster Weg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0564/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 11.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0701/2012 N1 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0701/2012 N1 mit 5 Anlagen.

TOP 11.3.
Bebauungsplan Nr. 1738 - Ottweilerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0849/2012 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1738 – Ottweilerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0849/2012 mit 5 Anlagen.

TOP 11.4.
Bebauungsplan Nr. 1758 - Erweiterung Sprengel Museum
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0801/2012 mit 3 Anlagen)
Getrennte Abstimmung:

Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat zur Ziffer 1. des Bebauungsplans Nr. 1758 - Erweiterung Sprengel Museum, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0801/2012 mit 3 Anlagen.

Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat zur Ziffer 2. des Bebauungsplans Nr. 1758 - Erweiterung Sprengel Museum, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0801/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 11.5.
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Modifizierter Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0833/2012 mit 6 Anlagen)

Beigeordneter Seidel (CDU) bat um eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) unterbrach die Sitzung bis 18:05 Uhr.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) sagte, dass die überwiegende Mehrheit des Rates für eine Ansiedlung des Distributionszentrums in Hannover sei. Es sei zudem bekannt, dass man den Anwohnern mit dieser Ansiedlung viel zumuten werde. Deshalb habe die CDU-Ratsfraktion in den vergangenen Monaten wiederholt die Klarheit zu den Lastkraftwagen-Verkehren und dem betriebsbedingten Verkehren insgesamt gefordert. Weiter führte Ratsherr Blaschzyk aus, dass der gemeinsam vom Rat beschlossene Änderungsantrag der CDU-Fraktion im Nachgang fehl interpretiert worden sei. Im Antrag habe man eine Zwangszuwegung und bauliche Maßnahmen gefordert. In der Formulierung habe man hinzugefügt, dass dies gegebenenfalls über eine Extra-Ausfahrt geschehen könne. In den Diskussionen der Verwaltung mit der Landes-Straßenbehörde sei man jedoch nur auf das Thema zu einer Extra-Ausfahrt eingegangen. Andere Optionen wie z.B. das Kombinieren mit einer bereits vorhandenen Tankstellen- und Hotelausfahrt seien nicht geprüft worden. Die CDU-Ratsfraktion habe sich mit ihrem neuerlichen Änderungsantrag dazu entschieden, auch weiterhin für die verkehrlichen Interessen der Anwohner zu streiten. Man habe deshalb den Änderungsantrag nicht verändert, sondern konkretisiert. Dies drücke sich in den Forderungen aus, dass die Erschließung durch den Lastkraftwagenverkehr zum Messeschnellweg auf dem kürzesten Wege erfolgen solle z.B. für Verkehrsleitsysteme, die dafür sorgten, dass der Lastkraftwagenverkehr ausschließlich über die Schnellwegausfahrten erfolge. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass der Lastkraftwagenverkehr aus den Wohngebieten herausgehalten werden sollte. Dies läge zudem im Interesse der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Verwaltung und deshalb werde man dem heute vorliegenden Änderungsantrag auch zustimmen können.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass die SPD-Fraktion sich intern und mit dem Bündnispartner Gedanken gemacht habe, wie man die Thematik der Verkehrsführung aufnehmen könne, mit dem Ansinnen zu echten Lösungen zu gelangen, ohne sich rechtlich angreifbar zu machen. Die CDU-Fraktion vergäbe die Möglichkeit, über eine breite Zustimmung, eine Ansiedlung des Distributionszentrums zu begrüßen.

Stadtbaurat Bodemann nahm Stellung zu den Ausführungen der CDU-Fraktion und wies darauf hin, dass die zuständige Landesbehörde weder einer zusätzlichen Abfahrt noch der Option mit der Tankstellenabfahrt, unter Berufung auf das Bundesautobahngesetz, zustimmen könne. Die Verwaltung habe den Änderungsantrag auf seine bauliche, organisatorische und rechtliche Machbarkeit eingehend geprüft. Weiter führte Stadtbaurat Bodemann aus, dass die CDU-Ratsfraktion in ihrem Wortbeitrag nur die Zwangszuwegung für den Lastkraftwagenverkehr gefordert habe. Im Antragstext hingegen beziehe man sich auf den Lastkraftwagen- und Personenkraftwagenverkehr. Diesen deutlichen Diskrepanzen in den Ausführungen fehle die nötige Klarheit, welche die Bürger benötigten, um während der öffentlichen Auslage eine eindeutige Einschätzung vornehmen zu können.

Ratsherr Herrmann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass man für Lastkraftwagen Verkehrslenksysteme einführen könne. Das sei für den Personenkraftverkehr allerdings nicht möglich. Zudem würde man bei der Zustimmung für den vorliegenden Änderungsantrag hinter dem bereits beschlossenen Zusatzantrag von der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD zurückgehen. Denn die CDU-Fraktion fordere ausschließlich eine Anbindung über die Auf- und Abfahrten der Messe-Nord- und Messe-Südschnellwege. Im bereits beschlossenen Zusatzantrag habe man die zusätzliche Auffahrt, welche bereits zur EXPO genutzt worden sei und zu den großen Leitmessen in Hannover geöffnet werde, mit einbezogen um den Knotenpunkt Lissabonner-Allee zu entlasten.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass man den Anwohnern mitgeteilt habe, welche verkehrlichen Veränderungen eintreten könnten. An dieser Stelle eine Personenkraftwagen-Freizügigkeit in Frage zu stellen sei unredlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versuche alles rechtlich Umsetzbare für die Anwohner zu erreichen. Man ziehe es dabei aber trotzdem vor, bei der Wahrheit zu bleiben.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion dem vorliegenden Änderungsantrag zustimmen werde. Im Weiteren unterstellte Ratsherr Engelke der Stadtverwaltung, als auch der zuständigen Landesbehörde, fehlende Kreativität im Zusammenhang mit der Auslegung und Umsetzung des vorliegenden CDU-Antrages. Zum Abschluss machte Ratsherr Engelke deutlich, dass man die Situation des Lastkraftwagen- und des betriebsbedingten Personenkraftwagenverkehrs im Sinne der Anwohner regeln müsse. Es müsse verhindert werden, dass mehrere hundert Lastkraftwagen mit laufenden Motoren in der Abfertigung stünden.

Ratsherr Klapproth (CDU) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und ergänzte, dass man für die Umsetzung eines Antrages mit dem man politisch etwas für die Anwohner erreichen wolle, auch mal ein Normenkontrollverfahren einleiten könnte. Man sollte sich nicht nur mit dem Verweis auf die rechtliche Vorgabe zufrieden geben. Die CDU-Ratsfraktion habe mit der Anpassung des Änderungsantrages die Kreativität gezeigt, welche die Stadtverwaltung und die zuständige Straßenverkehrsbehörde hätten vermissen lassen.

Oberbürgermeister Weil sagte, dass es eine gewisse Symbolik habe, dass an dem Tage an dem man über den vorliegenden Bebauungsplan berate, das Bundesverwaltungsgericht abschließend die Haltung der Stadtverwaltung, im Ansiedlungsverfahren von Boehringer-Ingelheim, bestätigt habe. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, das dieses Beispiel sehr deutlich zeigen sollte, dass man bei einem Bebauungsplanverfahren sehr gut damit beraten sei, die Grenzen des Rechts einzuhalten. Im Besonderen dürfe man nicht das Risiko eingehen, dass durch die Formulierung in der Begründung zur Auslegung, Missverständnisse bei Bürgerinnen und Bürgern entstehen könnten, die wiederum anschließend dazu führen könnten, dass einem Bebauungsplanverfahren insgesamt die Grundlage entzogen werde. Oberbürgermeister Weil machte eindringlich darauf aufmerksam, dass er niemandem ein berechnendes Kalkül unterstelle. Man sollte jedoch Verständnis dafür aufbringen, wenn die Verwaltung deutlich darauf hinweise, dass man davon abraten müsse ein Risiko einzugehen. Dafür sei das Vorhaben zu wichtig. Deshalb sei die Stadtverwaltung sehr gern weiterhin bereit zu diskutieren, zu prüfen und Lösungen zu entwickeln wie mögliche Auswirkungen verkehrlicher Art geregelt werden könnten. Es sei definitiv nicht zu empfehlen, in der Begründung zur Auslegung Dinge zu unterstellen, von denen man heute nicht wisse, von denen man im Gegenteil bezweifeln müsse, ob diese zu realisieren seien. Man habe mit Recht darauf hingewiesen, dass dies der zweite Durchgang in dieser Angelegenheit im Rat sei. Die Verwaltung habe sich dazu einer Manöverkritik hingegeben und erwogen, ob man nicht eventuell den Rat hätte eher warnen müssen, wenn man den Gegenstand und die Reichweite der Drucksache betrachte. Das sei konzediert und die Verwaltung könne daraus die Schlussfolgerung ziehen, den gleichen Fehler nicht ein zweites Mal zu begehen. Die Verwaltung nähme die Haltung der Antragsteller ernst und bitte darum, auch die Haltung der Stadtverwaltung ernst zu nehmen. Abschließend betonte Oberbürgermeister Weil, dass man den Ausführungen von den Fraktionen der CDU und FDP klar entnehmen könne, dass man einer Ansiedlung zustimmen wolle. Man sollte deshalb so viel Vertrauen ineinander haben, die verkehrlichen Auswirkungen miteinander weiter zu diskutieren.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) chronologisierte die Ereignisse zur Anpassung des Änderungsantrages der vergangenen Tage. In diesem Zusammenhang warf Ratsherr Blaschzyk den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen völlige Uneinsichtigkeit zur Kompromissbereitschaft vor. Die CDU-Fraktion habe mehrere Zugeständnisse hingenommen und den Änderungsantrag wiederholt angepasst. Abschließend erklärte Ratsherr Blaschzyk, dass sich die CDU-Fraktion zu der Ursprungsdrucksache enthalten werde, da man im Grundsatz einer Ansiedlung des Distributionszentrums zustimme, aber ebenso die Sorgen und Nöte der Anwohner im Blick habe.

Ratsherr Hermann (SPD) machte deutlich, dass man nur Inhalte in die Begründung zur Auslegung einfügen könne, die auch umsetzbar seien. Man könne den Bürgerinnen und Bürgern keine Versprechungen machen, die dann nicht zu erfüllen wären. Es sei unmöglich ein Verkehrslenkungssystem für Personenkraftwagen durchzusetzen. Zudem könne man dem CDU-Antrag nicht zustimmen, da man durch die Formulierung „ausschließlich“ hinter die Beschlusslage des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen und SPD gehen würde.

Ratsherr Kirci (SPD) wies darauf hin, dass der Stadtbaurat überhaupt keine Veranlassung habe, Argumente vorzubringen, die nicht der Wahrheit entsprächen. Die Verwaltung habe lediglich Bedenken zur rechtlichen Situation und deren Auswirkungen aufgezeigt. Im Weiteren brachte Ratsherr Kirci seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass die Fraktionen von CDU und FDP den Bürgerinnen und Bürgern ganz offensichtlich Versprechungen machten, die in keinster Weise umsetzbar seien. Mit dieser Vorgehensweise entziehe man sich selbst jegliche Kompetenz in Bezug auf verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik.

Ratsfrau Wallat (SPD) erläuterte, dass offenbar alle Anwesenden das gleiche Ziel verfolgten. Die Ansiedlung des Distributionszentrums und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Weiter gab Ratsfrau Wallat zu bedenken, dass derartige Großprojekte immer häufig von Verwaltungsklagen der Betroffenen begleitet würden. In diesem Zusammenhang sollte einzusehen seien, dass Anträge möglichst klar und rechtssicher ausformuliert seien müssten. Da der CDU-Antrag dies nicht sei und kein Kompromiss vorläge, könne man dem Antrag nicht zustimmen.

Beigeordnete Kastning (SPD) widerlegte die Behauptung, wonach bemängelt worden sei, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD sich nicht um die Belange der Bürgerinnen und Bürger kümmern würden. Man habe bereits in der Ratsversammlung am 22. März 2012 einen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, der sich mit der Thematik von Lärmschutz, Fassadenbegrünung, Flächenversiegelung, Wasserschutz, etc. auseinandergesetzt habe. Abschließend erklärte Beigeordnete
Kastning, dass die Ankündigung einer Enthaltung zur Ursprungsdrucksache eine politische Verantwortung vermissen ließe. Wenn man mit den vorliegenden Anträgen nicht einverstanden sei, sollte man auch konsequenter Weise die Ablehnung des Vorhabens zum Ausdruck bringen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ansiedlung zustimmen werde. Darüber hinaus sei allen Anwesenden klar, dass die Bürgerinnen und Bürger jeden Schutz erhielten, der umsetzbar sei. Zudem habe man dem CDU-Änderungsantrag in der vergangenen Ratsversammlung nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass zu einzelnen Punkten nachverhandelt werden müsse. Ein Blick auf eine Straßenkarte hätte genügt um festzustellen, dass eine zusätzliche Auffahrt unmöglich sei. Zudem sei der Punkt der Verkehrslenksysteme für Personenkraftwagen, wie bereits mehrfach ausgeführt, rechtlich schwer umsetzbar.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) unterstellte der CDU-Fraktion, eine Scheindebatte zu führen, um den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, dass allein nur die CDU sich um die Belange der Anwohner kümmere. Weiter sagte Beigeordneter Schlieckau, dass man sich darüber einig sei, dass die Ansiedlung einen Nutzen für die gesamte Bevölkerung, auch in Hinblick auf die Beschäftigung, haben könne. Man sei sich spätestens seit der vergangenen Ratsversammlung einig – reflektierend aus den gemeinsam beschlossenen Anträgen, dass alles Mögliche zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unternommen werden müsse. Die Verwaltung habe nun Bedenken zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion angemeldet und man sei zudem mehrfach auf die Antragsteller zugegangen um Kompromisse auszuhandeln. Beigeordneter Schlieckau zeigte sich zuversichtlich, dass der neu ausgehandelte Antrag interfraktionell eingebracht und seine Zustimmung erhalten werde. Es sei nun an der CDU-Ratsfraktion den richtigen Schritt zu tun. Weiter stellte Beigeordneter Schlieckau klar, das alle Fraktionen und die Verwaltung seit Monaten mit den Anwohnern im Dialog gestanden hätten, um eine minimale Belastung zu erwirken. Die Verwaltung habe dringend darauf hingewiesen, dass Formulierungen in der Begründung zur Auslegung zu vermeiden seien, die rechtlich nicht haltbar seien, um das Vorhaben nicht in Gänze zu gefährden. Abschließend unterstellte Beigeordneter Schlieckau der CDU-Ratsfraktion in dieser Angelegenheit Handlungsunfähigkeit. Durch die Ankündigung zur Enthaltung beim Ursprungsantrag habe man weder die Kraft zur Zustimmung noch den Mut zur Ablehnung einer Ansiedlung des Distributionszentrums in der Landeshauptstadt Hannover.

Ratsherr Engelke (FDP) lobte die gute und schnelle Arbeit der Verwaltung und verlas den kurz vorher zu Ende formulierten, interfraktionellen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE PIRATEN und FDP.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion ihre wirtschaftspolitische Entscheidung mit der Zustimmung für eine Ansiedlung bereits kund getan habe. Damit ende die wirtschaftspolitische Frage zu dem Thema.

Beigeordneter Seidel (CDU) kritisierte die Verwaltung für die im Stunden-Takt erfolgten Erläuterungen zum Änderungsantrag. Die CDU-Ratsfraktion habe viele Veränderungen zum Antrag hingenommen. Aber irgendwann sei das Eingestehen von Kompromissen mal beendet. Abschließend erklärte Beigeordneter Seidel, dass die CDU-Ratsfraktion für eine Ansiedlung des Distributionszentrums sei. Man fordere zum Schutz der Anwohner ein Verkehrslenksystem für Lastkraftwagen und am Ende würden alle Bemühungen am kleinen Wort „ausschließlich“ scheitern.

Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass es nicht die Aufgabe der Verwaltung seien könne, politische Anträge auszuhandeln. Er habe der CDU-Ratsfraktion lediglich beratend zur Verfügung gestanden. Da er kein Volljurist sei, müsse man ihm zugestehen, dass er zu allen neu auftretenden Punkten rechtlichen und fachlichen Rat einhole. Ein Wort könne einen völlig veränderten Sinnverhalt ergeben. In Gerichtsverhandlungen werde auf genaue Formulierungen geachtet und nicht wenige Verfahren seien an einem einzigen Wort gescheitert.
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) konstatierte, dass für die Fraktion DIE PIRATEN der Änderungsantrag nie ein Kriterium dafür gewesen sei, dass man der Ursprungsdrucksache nicht zustimmen würde und erklärte, dass man für die Ansiedlung des Logistikzentrums sei. Im Weiteren stellte sich für Ratsherrn Hillbrecht die Frage, ob der ursprünglich von der CDU ausgearbeitete, von der Verwaltung in den strittigen Punkten spezifizierte, interfraktionell eingebrachte Änderungsantrag nur ausgerechnet von der CDU-Ratsfraktion abgelehnt werde.

Ratsherr Breves (SPD) bedankte sich für die Auskunft, dass bei der CDU-Ratsfraktion die wirtschaftspolitischen Fragen bei der Zustimmung für ein Distributionszentrum endeten. Zudem sei es stillos dem Oberbürgermeister Gleichgültigkeit vorzuwerfen und sich dann bei der Abstimmung zu enthalten.

Ratsherr Klapproth (CDU) erläuterte, dass der § 45 StVO eine Kann-Bestimmung beinhalte. Die vorgeschlagene Formulierung „soweit möglich“ träfe genau den Punkt, den die CDU-Ratsfraktion nicht wünsche, nämlich eine Variable in der Ausschließlichkeit. Nach seiner juristischen Einschätzung lasse der § 45 StVO die Formulierung „ausschließlich" zu.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, wie es sein könne, dass der Stadtbaurat in der vergangenen Ratsversammlung keine Einwände zum CDU-Änderungsantrag habe vorbringen können, aber in der heutigen Sitzung von Beginn an die Einschätzung getroffen habe, dass der neuerliche Antrag rechtlich nicht umzusetzen sei.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Frage bereits vom Oberbürgermeister beantwortet worden sei.
Mit 37 Stimmen gegen 2 Stimmen und 14 Enthaltungen beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1764 - östlich Weltausstellungsallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0833/2012 mit 6 Anlagen in Verbindung mit dem Änderungsantrag Drucks. Nr. 0925/2012.
TOP 11.5.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 0833/2012, Weltausstellungsgelände
(Drucks. Nr. 0919/2012)
Mit 38 Stimmen gegen 14 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 0833/2012 – Weltausstellungsgelände, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0919/2012 ab.
TOP 11.5.2.
Interfraktioneller Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PIRATEN zu Drucks. Nr. 0833/2012, Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee, modifizierter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0925/2012)
Mit 36 Stimmen gegen 16 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat den interfraktionellen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE PIRATEN zu Drucks. Nr. 0833/2012, Bebauungsplan Nr. 1764 - östlich Weltausstellungsallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0925/2012.


TOP 12.
Antrag zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0200/2012 N2 mit 2 Anlagen)
Mit 35 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0200/2012 N2 mit 2 Anlagen.

TOP 12.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN
(Drucks. Nr. 0704/2012)
Getrennte Abstimmung:

Mit 34 Stimmen gegen 16 Stimmen lehnte der rRat die Ziffer 1. des Änderungsantrages der Fraktion DIE PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0704/2012 ab.

Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 2. des Änderungsantrages der Fraktion DIE PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0704/2012 ab.


TOP 13.
Antrag zur Änderung der Satzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover
(Drucks. Nr. 0740/2012 mit 1 Anlage)
Mit Mehrheit beschloss der Rat zur Änderung der Satzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0740/2012 mit 1 Anlage.

TOP 14.
Antrag zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Sicherung der ASG-Beratungsstelle für Arbeitslose
(Drucks. Nr. 0585/2012)
Einstimmig beschloss der Rat zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP und PIRATEN zur Sicherung der ASG-Beratungsstelle für Arbeitslose nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0585/2012.

TOP 15.
Antrag zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Resolution zur Aufhebung des Todesurteils gegen Pastor Youcef Nadarkhani
(Drucks. Nr. 0752/2012)

Ratsherr Lorenz (CDU) erklärte, dass die Meldung über den Tod von Herrn Youcef Nadarkhani falsch sei. Die Gesellschaft für Menschenrechte habe verlauten lassen, dass Pastor Youcef Nadarkhani noch am Leben sei. Wichtig sei deshalb dass der Beschluss nun entsprechend weitergeleitet werde.
Einstimmig beschloss der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu einer Resolution zur Aufhebung des Todesurteils gegen Pastor Youcef Nadarkhani nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0752/2012.

TOP 19.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Kongresses Rio +20
(Drucks. Nr. 0920/2012)

Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Mineur, Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Fischer, Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Drenske, Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Dr. Junghänel (DIE PIRATEN)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Neudahm (WfH)


TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
der CDU-Fraktion zum Internationalen Frauentag
(Drucks. Nr. 0756/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 16.2.
der Fraktion DIE LINKE. zum Erhalt und Ausbau der Stadtbibliothek Limmerstraße
(Drucks. Nr. 0757/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung.

TOP 16.3.
der FDP-Fraktion zu einem Runden Tisch zum Thema Sucht im Alter
(Drucks. Nr. 0798/2012)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für die Niederschrift:





Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter