Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 29.11.2010

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 19.11.2010)
Protokoll (erschienen am 02.02.2011)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.13 - Datum 15.12.2010

NIEDERSCHRIFT

38. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 29. November 2010,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover

Beginn 19.30 Uhr
Ende 22.20 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Geschke) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Nieße (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Briese (FDP)
Bezirksratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Grote (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Gurzan (SPD)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsherr Kalesse (CDU)
Bezirksratsherr Klapproth (CDU)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
(Bezirksratsherr Meyer) (SPD)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Nieße (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain (SPD)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Tonn (CDU)
Bezirksratsherr Wehrung (CDU)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Ebeling (CDU) bis TOP 4.1
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
(Ratsherr Kirci) (SPD)
(Ratsfrau Kuznik) (SPD)
(Ratsherr Putzke) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Herr Gebert Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten
Frau Rabe Bereich Stadtplanung
Herr Wilshusen Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten

Gäste zu TOP 4.1:
Herr Grams UJZ Kornstraße
Herr Hesse UJZ Kornstraße
Herr Wittenberg UJZ Kornstraße


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung am 25.10.2010

4. I N F O R M A T I O N E N

4.1. Erweiterungspläne des UJZ Kornstraße
Eingeladen wurde: Sprecher des Trägervereins

5. S A N I E R U N G

5.1. Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. E N T S C H E I D U N G E N

7.1.1. Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung - Grüne Mitte Hainholz -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2307/2010 mit 3 Anlagen)

7.1.2. Besetzung des Integrationsbeirates Nord

7.2. A N H Ö R U N G E N

7.2.1. Stadtbahnstrecke C-Nord
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Hainhölzer Markt
(Drucks. Nr. 2300/2010 mit 3 Anlagen)

7.2.2. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus für den VfV von 1887 Hainholz
(Drucks. Nr. 2336/2010)

7.2.3. Neubau einer Erschließungs- und Parkplatzanlage in Hainholz
(Drucks. Nr. 2355/2010 mit 1 Anlage)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Gebäude "Beneckeallee 32", Poelzig-Gebäude
(Drucks. Nr. 15-2326/2010)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Altkleidercontainer
(Drucks. Nr. 15-2344/2010)

9. A N T R Ä G E

9.1. Gemeinsam von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Aufstellung eines "Offenen Bücherschrankes"
(Drucks. Nr. 15-2345/2010)

9.2. (Neu) Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag

9.2.1. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2453/2010)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Der TOP 7.1.2 wird abgesetzt. Dem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag Drucks. Nr. 15-2453/2010 wird einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt - wird neuer TOP 9.2.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Von 19.40 bis 19.50 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Grunderneuerung der Wilhelm-Busch-Straße
Ein Anlieger der Wilhelm-Busch-Straße bemängelte die fehlende Beteiligung der Grundstückseigentümer an Planung und Entscheidung über die Grunderneuerung, kritisierte die große Zahl der wegfallenden Parkplätze, machte deutlich, dass die Straße nicht nur dem Anliegerverkehr dient und fragte nach der Kostenumlage zu Lasten der Anlieger.


Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße und Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain machten die vorgeschriebene Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung deutlich und verwiesen darauf, dass beteiligte Leitungsbauverwaltungen entsprechend ihrem Anteil an den Baumaßnahmen beteiligt werden.

Bezirksratsherr Rahabi gab die ergänzende Information, dass aus dem Kreise des Bezirksrates gerade auch für den 2. Bauabschnitt ein - unter Berücksichtigung des Baumschutzes - möglichst geringer Parkplatzwegfall gefordert worden ist.

TOP 3.
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung am 25.10.2010

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 4.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 4.1.
Erweiterungspläne des UJZ Kornstraße
Eingeladen wurde: Sprecher des Trägervereins


Nachdem Herr Grams eingangs auf die grundsätzlichen Bestrebungen des Jugendzentrums zum Ankauf des Nachbargebäudes Kornstraße 32 hingewiesen hatte, stellte Herr Hesse im Rahmen einer Präsentation zunächst die derzeitigen Nutzungen innerhalb des vorhandenen Gebäudebestandes dar und zeigte sodann den Mangel an Räumlichkeiten für Gruppen-, Arbeits- und Seminarräume, für den Kaffee- und Küchenbereich sowie für Archiv und Lagerräume auf. Begleitend zur Präsentation der Architektenzeichnungen wurden von Herrn Hesse als denkbare Nutzungen im zusätzlichen Gebäude die Erweiterung der "Volxküche" und des Cafés, weitere Büro- und Gruppenräume, zusätzliche Sanitäranlagen, Erweiterung des Veranstaltungsbereiches und evtl. ein Umsonstladen genannt.
Herr Wittenberg informierte bezüglich der Ankaufsverhandlungen mit der Stadt darüber, dass von einem Kaufpreis von rund 200.000,- € zzgl. Steuer und Notarkosten und darüber hinaus noch von einem Mindestaufwand von rund 25.000,- € für Renovierungen ausgegangen wird. Die Finanzierung soll über einen Bankkredit in Höhe von 200.000,- € sowie fünf Privatkrediten über jeweils 5.000,- € für fünf Jahre gesichert werden. Die Rückzahlung dafür ist aus Eigenmitteln, die aus inzwischen abgelösten Krediten frei werden, aus Erlösen von Fremdvermietungen sowie durch eine so genannte 5- Euro-Kampagne geplant, mit der um eine monatliche Spende geworben wird. Derzeitig laufen die Verhandlungen über den Kredit sowie die Planungs- und Umsetzungsdiskussionen mit dem Ziel einer größtmöglichen Beteiligung aller Interessenten, da im Rahmen der praktischen Umsetzung in größerem Umfang Eigenleistungen im Rahmen der Renovierung erforderlich werden. Angesetzt ist eine ca. zweijährige Bau- und Aneignungsphase. Noch offen sind mögliche baurechtliche Anforderungen aufgrund der, wegen fehlender Unterlagen der Stadt, noch nicht geklärten energetischen Situation des Gebäudes sowie auch zu den Themen Barrierefreiheit und Parkraumnachweis. Vom Stadtbezirksrat werde allgemein die Unterstützung zu dem dargestellten Projekt erbeten und außerdem vorbehalten, dass zu gegebener Zeit möglicherweise ein Zuwendungsantrag an den Bezirksrat gerichtet wird.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Nicholls teilte Herr Wittenberg mit, dass zum jetzigen Verfahrensstand des Vorhabens noch kein Förderungsantrag an den Bezirksrat konkretisiert werden könne.

Bezirksratsherr Gurzan äußerte sich befürwortend zu dem präsentierten Vorhaben, bestärkte die Vertreter des Jugendzentrums bezüglich der Umsetzung des Projektes und bot an, sich zu gegebener Zeit an den Bezirksrat um Unterstützung zu wenden.

Herr Grams ergänzte, im Rahmen der genannten 5-Euro-Kampagne würden sich bis jetzt bereits rund 120 Personen mit einer monatlichen Spende beteiligen.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Schön teilte Herr Wittenberg mit, dass mit dem beabsichtigten Gebäudeankauf zu den bisher vorhandenen rund 500 m² noch weitere 300 m² Nutzfläche dazu kommen würden.

Bezirksratsherr Klapproth begrüßte namens der CDU-Bezirksratsfraktion ausdrücklich das dargestellte persönliche Engagement von Nutzern und Förderern der Einrichtung.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße dankte für die Präsentation und fasste zusammen, die Reaktionen aus dem Bezirksrat zu dem vorgestellten Projekt seien grundsätzlich positiv, wobei einbezogen wird, dass seitens des Jugendzentrums auch die nachbarschaftsrechtlichen Interessenlagen bezüglich der von Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelästigungen mitbeachtet werden.

Stellvertretender Bürgermeister Nieße schloss mit dem Angebot, dass die Mitglieder des Stadtbezirksrates für weitergehende Gespräche zur Verfügung stünden.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 5.
S A N I E R U N G

TOP 5.1.
Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Bezirksratsherr Schön berichtete darüber, dass die Sanierungskommission in ihrer letzten Sitzung den auch auf der heutigen Tagesordnung stehenden Drucksachen zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Hainhölzer Markt, zum Bebauungsplan über die Grüne Mitte Hainholz und über den Neubau der Parkplatzanlage in Hainholz jeweils mehrheitlich zugestimmt habe. Außerdem habe die Sanierungskommission einem gemeinsamen Antrag der Gruppen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Inhalt zugestimmt, dass nach Aufgabe der Straßenbahnhaltestelle Bertramstraße auf der Südseite des Kreuzungsbereiches der Schulenburger Landstraße mit der Bertramstraße und der Bömelburgstraße ein signalisierter Fußgängerüberweg eingerichtet werden solle.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Gebert verwies zunächst erläuternd auf die zur Verfügung gestellten Tischvorlagen: Interkultureller Kalender, Broschüre Der Stadt zum Thema "Hannoversche Wege aus der Armut" und zur Neuauflage der Nordstadtbroschüre.

Sodann informierte Herr Gebert über eine von ihm, Sprecher, versandte Einladung zum Erfahrungs- und Ideenaustausch am 13. Dezember 2010, 18:30 Uhr, im Stadtteilzentrum Nordstadt zum Thema "Verkehrssituation am Engelbosteler Damm/Süd" und bedauerte in diesem Zusammenhang eine vorzeitige Berichterstattung dazu in den Printmedien. Aufgrund der in der Vergangenheit immer wieder aus Politik und Öffentlichkeit gegebenen Hinweise zur problematisch empfundenen Situation des Radverkehrs auf dem Engelbosteler Damm und den Bürgersteigen solle ein Gesprächsaustausch unter Einbeziehung lokaler Akteure, Verwaltungs- und Politik-Vertreter stattfinden, wobei dabei zunächst nicht an die Bildung eines Runden Tisches gedacht worden sei.

Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain erinnerte an die in der Vergangenheit mehrfach aus der Politik heraus gegebenen Initiativen, die jedoch nach Abstimmung mit der Verwaltung nicht zu einer Änderung der Situation geführt hatten und bedauerte, von der aktuellen Gesprächsinitiative der Verwaltung vorab aus der Zeitung erfahren zu haben.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße drückte sein Erstaunen über die nunmehr von der Verwaltung selbst ausgehende Initiative zu der genannten Problematik des Radverkehrs auf dem Engelbosteler Damm aus, nachdem die von den Bezirksratsfraktionen in der Vergangenheit mehrfach gemachten Vorschläge nicht akzeptiert worden waren. Er, Sprecher, rufe jedoch ausdrücklich zur Teilnahme an dem beabsichtigten Gesprächstermin verbunden mit der Zielsetzung auf, nach Verbesserungsmöglichkeiten für die derzeitig problematische Situation zu suchen.

Bezirksratsherr Drenske gab ergänzend die Anregung, parallel zu den Überlegungen für den Engelbosteler Damm sollte auch an der Realisierung einer Nord-Süd-Trasse für den Radverkehr im Zuge der baulichen Entwicklung am Weidendamm weitergearbeitet werden.
Herr Gebert verdeutlichte, die Initiative komme nicht von der Verwaltung, sondern sei gerade als Reaktion auf die aus der Politik und der Öffentlichkeit kommenden Hinweise zu verstehen.

Herr Gebert informierte sodann darüber, der Fachbereich Sport und Eventmanagement werde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Leitlinien für einen Sportentwicklungsplan zu Beginn des kommenden Jahres auch für den Stadtbezirk Nord zu einem Sport- und Bewegungsforum einladen. Zielsetzung dieser Foren, mit denen bereits in anderen Stadtbezirken begonnen wurde, sei die Einladung an Sportvereine sowie an Einrichtungen aus dem Kultur-, Freizeit- und Jugendbereich mit dem Ziel, Kooperationen zu fördern und gegebenenfalls gemeinsame Aktivitäten und Sportstättennutzung zu unterstützen.

Folienunterstützt informierte Herr Gebert sodann über den Sachstand zum Umbau der Platzfläche vor dem ehemaligen Hainhölzer Bahnhof und stellte dabei noch die Aufstellung eines Papierkorbes in Aussicht.

Abschließend teilte Herr Gebert mit, dass die vom Stadtbezirksrat unterstützte Umsetzung eines auf dem Christuskirchenplatz stehenden Weidenkokons auf die angrenzende ehemalige Spielplatzfläche nach Beendigung des Frostwetters erledigt werde.

Zur Kenntnis genommen.

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.1.
Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung - Grüne Mitte Hainholz -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2307/2010 mit 3 Anlagen)

Auf Nachfragen des Bezirksratsherrn Drenske und von Bezirksratsfrau Nieße zum letzten Absatz der in der Drucksache enthaltenen Drucksachenbegründung sagte Frau Rabe zu, die erläuternde Begründung für den vorgeschlagenen Verzicht auf eine förmliche Umweltprüfung und einen förmlichen Umweltbericht als Protokollhinweis nachzuliefern.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Nieße bezüglich der in der Anlage 3 zur Drucksache enthaltenen Formulierung wonach Gehölzverluste im südlichen Bereich nicht auszuschließen sind, falls die Grünplanung dort noch andere Schwerpunkte setzt, äußerte Frau Rabe die Vermutung, dass damit die Rahmenplanung zur Grünen Mitte Hainholz gemeint sei.
Protokollhinweise:
Es handelt sich hier um einen B-Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Bisher ist im gesamten Änderungsbereich öffentliche Verkehrsfläche als Teilstück des ehemals geplan- ten Niedersachsenringes festgesetzt. Mit dem Änderungsverfahren wird die Straßenplanung nicht weiter verfolgt und nun eine bestandsorientierte Planung, mit der auch eine Flächen- entsiegelung einhergeht, planungsrechttlich vorbereitet. Die sich aufdrängende Einschät- zung, dass hier kein Eingriff in den Naturhaushalt vorbereitet wird, führte dazu auf die Um- weltprüfung zu verzichten.
 Die in der Drucksache erwähnten Baumfällungen beziehen sich auf Flächen, die außerhalb des Änderungsbereiches liegen. Diese Fällungen ergeben sich aus der unveränderten Planung für die Grüne Mitte, die der VA am 06.05.2010 (DS 2815/2009) beschlossen hat. Mit dem gesonderten Verfahren ist das in der Baumschutzsatzung vorgeschriebene Genehmigungsverfahren gemeint.

Bezirksratsherr Kalesse beanstandete, dass das grünplanerische Konzept von der Landschaftsarchitektin erst wenige Stunden vor der heutigen Bezirksratssitzung erstmalig vorgestellt worden sei. Wegen des beabsichtigten erheblichen Umfanges an Baumfällungen und des Rückschnittes von Hecken und Sträuchern stelle sich die Frage nach der Angemessenheit dieses Eingriffes, zumal die dazu angekündigten Ersatzpflanzungen erst nach mehrjährigem Aufwuchs wieder deutlich sichtbar werden würden. Aufgrund des im letzten Absatz der Anlage 3 zur Drucksache enthaltenen Hinweises müsse seitens der Verwaltung Auskunft darüber gegeben werden, ob die Entscheidung über die beantragten Baumfällungen im Rahmen der gesonderten Verfahren nach der Baumschutzsatzung schon getroffen seien.

Herr Gebert berichtete aus dem am heutigen Tage stattgefundenen Informationsrundgang dahingehend, dass 16 Bäume zur Fällung vorgesehen seien, wovon einige als krank eingestuft würden. Demgegenüber seien 28 Neupflanzungen geplant. Die beantragten Fällungen unterlägen einem Prüfungsverfahren auf der Grundlage der Baumschutzsatzung.

Bezirksratsherr Kalesse verlangte eine Information des Bezirksrates nach Abschluss der genannten Genehmigungsverfahren, da die evtl. Versagung von Fällgenehmigungen gegebenenfalls eine Änderung der vorgestellten Grünplanung nach sich ziehen könnte.

Bezirksratsherr Winter erinnerte an die umfassende Beteiligung zur Grünen Mitte Hainholz und die dazu letztlich beschlossene Rahmenplanung. Die Eingriffe in den Gehölzbestand bezögen sich auf die Gesamtfläche einschließlich des zukünftigen Standortes für das Familienzentrum; demgegenüber betreffe der aktuell zum Beschluss anstehende Bebauungsplanänderungsbereich nur einen Teilbereich davon.

Bezirksratsherr Grote kündigte namens seiner Fraktion die Enthaltung zur vorliegenden Drucksache an, da das beabsichtigte Parkraumkonzept im Gesamtbereich unter Berücksichtigung der Bedarfe für den Sportverein und das Naturbad nicht für auskömmlich gehalten werde.

Bezirksratsherr Kalesse machte deutlich, seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung über die Drucksache enthalten, da der Umfang der Baumfällungen für unangemessen gehalten werde. Darüber hinaus werde eine Information des Bezirksrates über die Entscheidungen im Rahmen der Verfahren nach der Baumschutzsatzung erwartet.

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 695, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 7.1.2.
Besetzung des Integrationsbeirates Nord

Abgesetzt.


TOP 7.2.
A N H Ö R U N G E N


TOP 7.2.1.
Stadtbahnstrecke C-Nord
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Hainhölzer Markt

(Drucks. Nr. 2300/2010 mit 3 Anlagen)

Auf den Hinweis des Bezirksratsherrn Kalesse zu der in der Sanierungskommissionssitzung behandelten Fußgängersignalanlage im Kreuzungsbereich Schulenburger Landstraße/Bertramstraße erläuterte Bezirksratsherr Winter, die Sanierungskommission habe die genannte Fußgängersignalanlage unabhängig von der vorliegenden Drucksache über den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Hainhölzer Markt empfohlen, da diese Fußgängeranlage einer Maßnahme der Stadt selbst wäre und nicht den Baumaßnahmen der Üstra zugerechnet werden könne.

Bezirksratsherr Kalesse bat die Verwaltung, den Bezirksrat frühzeitig über den Umleitungsverkehr während der Bauphase für den Hochbahnsteig zu informieren.

Antrag,

zuzustimmen, dass

1. die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Hainhölzer Markt gemäß den als Anlagen beigefügten Plan-
unterlagen die erforderlichen planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schafft und die Maßnahme anschließend realisiert.

2. die Stadt Hannover die nicht stadtbahnbedingten Kosten für den Ausbau des Knotens und der Seitenanlagen in Höhe von ca. 270.000 € übernimmt und der infra eine entsprechende Zusicherung erteilt.

Einstimmig.


TOP 7.2.2.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus für den VfV von 1887 Hainholz

(Drucks. Nr. 2336/2010)

Antrag,

zu beschließen, dem VfV von 1887 Hainholz e.V. für die Sanierung und Erweiterung seines Vereinshauses an der Voltmerstraße eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

300.000 €

zu bewilligen.

Mittel zur Deckung diese Betrages stehen im Vermögenshaushalt 2010 bei der HMK 5520.025-988000 - Vereinssportanlagen, Sportanlage VfV Hainholz; Investitionszuschüsse an übrige Bereiche - zur Verfügung.

Einstimmig.


TOP 7.2.3.
Neubau einer Erschließungs- und Parkplatzanlage in Hainholz
(Drucks. Nr. 2355/2010 mit 1 Anlage)

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Kalesse zur voraussichtlichen Bauzeit der Parkplatzanlage teilte Herr Gebert mit, mit Blick auf die vom VfV Hainholz für die Erweiterung des Vereinsheims vorgesehenen Bauabschnitte sei für den Parkplatz eine Bauzeit von August bis November kommenden Jahres vorgesehen.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Nicholls zu den Auswirkungen der vom Bund vorgesehenen Kürzung der Mittel zum Programm Soziale Stadt verwies Herr Gebert auf die von der Fachverwaltung in der letzten Sanierungskommissionssitzung gemachten Ausführungen dahingehend, dass die Mittelzusagen für die schon jetzt genehmigten Projekte weiterhin kommen würden. Unsicherheiten bestünden jedoch hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung, was insbesondere das Projekt "Hainhölzer Markt" betreffe.

Bezirksratsherr Klapproth erinnerte an die bereits anlässlich der Rahmenplanung zur Grünen Mitte geäußerten Bedenken hinsichtlich der Auskömmlichkeit der beabsichtigten Parkplatzanlage und ergänzte, aufgrund der auch an dieser Stelle wieder notwendigen Baumfällungen könne die CDU-Bezirksratsfraktion die Drucksache nicht unterstützen.

Hinweise des Bezirksratsherrn Wehrung auf Möglichkeiten zur Verringerung des Eingriffs in den Baumbestand und Verbesserung der Parkplatzsituation durch beispielsweise in Rasengitterstein angelegten Parkflächen südlich des Schulgrundstückes begegnete Bezirksratsherr Schön damit, dass die zur Beschlussfassung anstehende Parkplatzanlage einen Kompromiss zwischen Umweltaspekten und Parkraumbedarf darstelle. Gerade durch die Erstellung des neuen Parkplatzes werde es möglich, die Grüne Mitte Hainholz vollständig vom ruhenden Verkehr freizuhalten.

Bezirksratsherr Winter wies unter Bezug auf Sitzung der Sanierungskommission darauf hin, dass die Verwaltung aus fachtechnischen Gründen die angeregte Verwendung von Rasengittersteinen verworfen habe.

Antrag,

dem Bau einer Erschließungs- und Parkplatzanlage in Hainholz, wie in Anlage 1
dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2011 und der Zusage der beantragten EFRE-Mittel, zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element: I51106.013 78720000 528.000 € im Jahr 2011
Bezeichnung: Programm Soz. Stadterneuerung Hainholz, Tiefbau

und

PSP-Element: I51106.013 68110000 264.000 € im Jahr 2011
Bezeichnung: Programm Soz. Stadterneuerung Hainholz, Investitionszuschuss vom Land

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen.


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Gebäude "Beneckeallee 32", Poelzig-Gebäude
(Drucks. Nr. 15-2326/2010)

Es ist festzustellen, dass das Gebäude, welches durch den Architekten Hans Poelzig in der „Beneckeallee 32, 1923 entworfen und gebaut wurde, immer mehr verfällt. Im Rahmen von Bauvorhaben in der unmittelbaren Nähe zu diesem Gebäude wird von den Bauherren je- doch verlangt, den Neubau und das dazugehörige Gelände dem Gebäude „Beneckeallee 32 baulich und gestalterisch anzupassen. Dies hat erhebliche bauliche und kostenintensive Einschränkungen für den Bauherren zur Folge.
Insofern fragen wir die Verwaltung:

1. Handelt es sich bei dem sog. „Poeltzig-Gebäude“ in der Beneckeallee in
Vinnhorst um ein Baudenkmal i.S.d. § 3 Abs. 1 Nieders. Denkmalschutz-
gesetz?
2. Wenn ja, wird es gem. § 6 Abs. 1 NDSchG ordnungsgemäß erhalten?
3. Wenn aus wirtschaftlichen Gründen nicht nach § 6 Abs. 1 NDSCHG verfahren wird, können dann in der Umgebung dieses Gebäudes Anlagen errichtet oder geändert werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird?

Nachdem Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße die vorliegende Anfrage verlesen hatte, gab Frau Rabe sinngemäß die nachfolgende Antwort.

Zu 1.:
Es handelt sich um ein Einzel-Baudenkmal i.S.d. des § 3 Abs. 2 NDSchG.

 Zu 2.:
 Der sog. Pölzig-Bau ist einer von wenigen Bauten der klassischen Moderne der frühen zwanziger Jahre; es handelt sich um eine Besonderheit, von der es im Stadtgebiet nur sehr wenige gibt. Diese hohe Bedeutung des Bauwerks ist in den vergangenen Jahren im Rahmen verschiedenster Untersuchungs- und Forschungsarbeiten bestätigt worden.
 Es handelt sich um ein städtisches Gebäude. Die Unterhaltung obliegt der Liegenschafts- verwaltung. Diese versucht seit einiger Zeit die Immobilie zu veräußern, was sich vor allem aus planungsrechtlichen Gründen als schwierig erweist. Das ehemalige Verwaltungsge- bäude der Firma Gebrüder Mayer ist aufgrund seiner Lage innerhalb des Industriegebietes Brinker Hafen nur für ein eingeschränktes Nutzungsspektrum nachnutzbar. Derzeit wird das Gebäude als Wohnraum von 2 Mietparteien genutzt. Dieses wird zukünftig nicht weiter angestrebt. Es ist jedoch anzumerken, dass die Nutzer derzeit auf eigenen Wunsch im Gebäude verbleiben und alle Angebote für Ersatzwohnraum ausgeschlagen haben.
 
Die Liegenschaftsverwaltung ist sich ihrer Erhaltungspflicht bewusst. Soweit sich in absehbarer Zeit die Veräußerung weiter als schwierig erweist, erwägt die Liegenschafts- verwaltung ein Büro zu beauftragen, ein Konzept für die dringend erforderlichen Erhaltungs- maßnahmen, deren Kosten sowie Nachnutzungsmöglichkeiten auszuarbeiten.
  
Zu 3.:
 Für die angrenzenden Gebäude des Einzel-Baudenkmals gilt Umgebungsschutz, gem. NDSchG, was bedeutet, dass angrenzende Baumaßnahmen auf den geschützten Bau Rücksicht nehmen müssen. Aus diesen Gründen wurde bspw. in jüngerer Zeit der kleine Bäckerei-Imbiss-Neubau entsprechend in Lage und Material angepasst, um in der Umgebung des markanten Ziegelbaus angemessen zu reagieren.  

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Schmidt-Lamontain erläuterte Bezirksratsherr Klapproth zum Hintergrund der gestellten Anfrage, dass einem Antragsteller, der vor Ort eine größere Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen habe, die Genehmigung zum Aufstellen von drei Fahnenmasten versagt worden sei.

Auf die konkrete Nachfrage des Bezirksratsherrn Drenske inwieweit eine Genehmigungsfähigkeit für die Fahnenmasten auch unter Berücksichtigung des Umgebungsschutzes für das Einzelbaudenkmal möglich wäre, sagte Frau Rabe zu, in Kontakt zum Antragsteller nach möglichen Alternativstandorten zu suchen.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Altkleidercontainer
(Drucks. Nr. 15-2344/2010)

Auf die Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Altkleidercontainer hat die Ver- waltung am 30.08.2010 geantwortet, dass im Stadtbezirk Nord 20 und im ganzen Stadtge- biet ca. 500 Alttextilcontainer stehen und die Stadt hierfür 100.000 € Sondernutzungsge- bühren einnimmt. Die privaten Entsorger sind kommerziell tätig. Die Menschen gehen allerdings davon aus, dass ihre Altkleider oder deren Erlös karitativen Zwecken zugute kommt.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Rahmenvertrag mit dem Alttexilentsorgungsverband Hannover zeitlich befristet? Wie lange läuft der Vertrag noch?
2. Ist von Seiten der Stadtverwaltung bei einer Neuausschreibung der
Standortplätze zur Altkleidersammlung angedacht, soziale Aspekte und Gewinnabführungen an soziale Einrichtungen in das Vertragswerk mit aufzunehmen?
3. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Verwaltung für den Bürger seine Altkleider direkt sozialen Organisationen zu übergeben?

Nachdem stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße den Text der vorliegenden Anfrage verlesen hatte, gab Herr Wilshusen sinngemäß die nachfolgenden Antworten:

Zu 1:
Der Vertrag mit dem Alttextilentsorgungsverband Hannover und Umgebung ist mit Ablauf der Jahres 2010 gekündigt worden.
Zu 2:
Die Textilsammlung in Containern im öffentlichen Raum der LHH stellt eine antrags- bedingte Sondernutzung gemäß der Sondernutzungssatzung dar. Bei der Entscheidung sind daher lediglich straßenrechtliche Aspekte zu berücksichtigen: Die Gebühren sind im Rahmen der Sondernutzungsgebührensatzung festzusetzen.
Zu 3:
Soziale Organisationen führen ihre Sammlungen in eigener Regie auf Privatgelände durch. Informationen zu den Sammlungsterminen und -orten liegen der Verwaltung nicht vor.

Auf die Nachfrage des Bezirksratsherrn Rahabi zum weiteren Verfahren nach Auslaufen des Vertrages erläuterte Herr Wilshusen, die Verwaltung führe Gespräche mit den ihr bekannten Interessenten an einer entsprechenden Sondernutzung. Bei der Entscheidung über die Sondernutzungen dürften jedoch lediglich straßenrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Inhaltliche Bewertungen bei einzelnen Organisationen und der mit den Alttextilsammlungen bezweckten Ziele könnten und dürften von der Verwaltung nicht durchgeführt und auch nicht zum Gegenstand der Bewilligung von Sondernutzungen gemacht werden.

Auf Nachfrage der Bezirksratsfrau Nieße zu konkretisierenden Hinweisen auf den einzelnen Alttextilien-Sammelcontainern teilte Herr Wilshusen mit, die Container würden mit einem Hinweis darauf versehen, dass für den jeweiligen Container an diesem Standort eine Genehmigung der Landeshauptstadt Hannover vorliege. Inwieweit einzelne Sondernutzungsinhaber ihre Container mit weiteren Hinweisen versehen würden, bleibe abzuwarten.

Bezirksratsherr Drenske kündigte weitere Initiativen zu dieser Thematik u.a. auch in Absprache mit Oxfam und dem Sozialkaufhaus an und fragte abschließend, ob bereits Aussagen zu den beabsichtigten Laufzeiten für die Containeraufstellungen genannt werden könnten.

Herr Wilshusen teilte dazu mit, dass zeitliche Befristungen der Sondernutzungsge- nehmigung noch nicht feststünden, da die Gespräche mit den antragstellenden Interessenten noch liefen.

Herr Wilshusen verneinte auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Winter, dass innerhalb einer Sondernutzungsgenehmigung eine anteilige Weiterleitung der Alttextil-Verwertungserlöse zu caritativen Zwecken vorgeschrieben werden kann und begründete dies damit, dass lediglich straßenrechtliche Aspekte zugrunde gelegt werden dürften und die Verwaltung außerdem eine derartige Verpflichtung weder inhaltlich beurteilen noch vollständig überprüfen könne.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Gemeinsam von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Aufstellung eines "Offenen Bücherschrankes"
(Drucks. Nr. 15-2345/2010)

Nachdem stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße über den Inhalt des vorliegenden Antrages informiert hatte, ergänzte Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain noch, dass sich als mögliche Standorte der Einmündungsbereich der Hahnenstraße in Richtung Welfengarten, die Platzfläche an der Einmündung der Marschnerstraße zum Engelbosteler Damm sowie auch der Engelbosteler Damm in Höhe der Einmündung Lilienstraße in der Diskussion befänden. Zu allen genannten Standorten würde es auch potenzielle Paten geben.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, in der Nordstadt einen sog. „Offenen Bücherschrank“ aufzustellen.
Der genaue Standort ist dabei mit Vertretern des Stadtbezirksrates, den potentiellen Bücherschrankpaten und anderen, notwendigen Beteiligten örtlich zu klären.
Die Bekanntgabe der Funktion und der Nutzung dieses „Offenen Bücherschrankes“ ist durch geeignete und in Hannover schon erprobte Mittel und Verfahren (Schild mit der Benutzungsordnung und Flyer) der Öffentlichkeit vor Ort – auch rechtzeitig vor der eigentlichen Aufstellung und Einweihung – mitzuteilen. Zur Einweihung mit einer Erstbestückung von Büchern lädt die Bezirksbürgermeisterin in Abstimmung mit der Stadtteilkulturarbeit ein.
Die Kosten für die Lieferung, die Aufstellung und die Erstbekanntgabe trägt der Stadtbezirksrat aus seinen Verfügungsmitteln bis zu einer Höhe von 1.800 €.
Die Stadtteilkulturarbeit übernimmt den „Offenen Bücherschrank“ auf Dauer in ihre Verantwortung und bemüht sich im Bedarfsfalle um die Schrankpatenschaften.

Einstimmig.


TOP 9.2.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag



TOP 9.2.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2453/2010)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße informierte über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten interfraktionellen Dringlichkeitsantrages und ließ über den Antrag sodann wie folgt abstimmen.

Antrag

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Antrag vom: Antragsteller : Projekt: Zuwendungen:
_________________________________________________________________________
29.11.2010 Stadtbezirksrat Nord Stadtteilkulturarbeit/ Werkstatttreff Bücherschrank 1.800,- €
Spokusa Investive Maßnahme
Callinsaal 5.000,- €

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Spielplatz Karl-König-Platz/Helmkestr.

Unter Bezug auf die in der letzten Bezirksratssitzung erbetene Information teilte Frau Rabe sinngemäß folgendes mit:
Der Spielplatz ist bis auf kleine Restarbeiten fertig gestellt. Allerdings kann er im Moment noch nicht geöffnet werden, da es durch die Witterungsbedingungen nicht möglich ist die Rasenfläche herzustellen. Der neu eingebrachte Boden kann nicht abtrocknen und man versinkt im Boden. Sobald der Boden sich stabilisiert hat, wird der Spielplatz geöffnet.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 11.
M I T T E I L U N G E N

Herr Gebert machte auf die bereits übersandte Einladung zur Eröffnung der Ausstellung Hainholz an 7. Dezember 2010, 18:00 Uhr, im Gebäude der VHS Hannover, Theodor-Lessing-Platz 1, aufmerksam. Im Rahmen der Ausstellung werde eine Bilanz der seit 2001 in Hainholz laufenden Sanierung gezogen und die Vielzahl der bisherigen Themen und Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. Die Ausstellung werde ab Frühjahr nächsten Jahres dann auch noch einmal im Kulturhaus Hainholz selbst gezeigt.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße bezog sich auf das an alle Bezirksratsmitglieder übersandte Schreiben bezüglich der Freischaltung des neuen Bezirksratsportals und kündigte an, unmittelbar vor der Bezirksratssitzung am 31.01.2011 werde um 18:00 Uhr die Einführungs- bzw. Informationsveranstaltung zu dem neuen Bezirksratsportal angeboten.


Sodann machte stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße noch einmal auf den bereits angekündigten Erfahrungs- und Ideenaustausch zum Thema "Verkehrssituation am Engelbosteler Damm/ Süd" am 13. Dezember 2010, 18:30 Uhr im Stadtteilzentrum Nordstadt, Bürgerschule, aufmerksam.
Die nächste Sitzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz werde am
19. Januar 2011, 19:30 Uhr, stattfinden; die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Nord finde am 20. Dezember 2010 im Kulturhaus Hainholz statt

Sodann schloss stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:10 Uhr.

Zur Kenntnis genommen.

Für das Protokoll:

Nieße Wilshusen
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Sachbearbeiter


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L