Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 04.11.2010

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 27.10.2010)
Protokoll (erschienen am 11.02.2011)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 30.12.2010

NIEDERSCHRIFT

34. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 4. November 2010,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.50 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Klottig (CDU)
Bezirksratsherr Eberhardt (SPD)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Hämke (CDU) ab 18.05 Uhr
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hesse (CDU)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Keil-Süllow (SPD)
Bezirksratsfrau Keinert (CDU)
Bezirksratsherr Loskant (CDU)
Bezirksratsfrau Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mix (WfH)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Porsiel (CDU)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Stecher (SPD)
Bezirksratsherr Sürig (FDP) ab 18.10 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsherr Müller) (SPD)
(Ratsherr Sommerkamp) (CDU)

Verwaltung:
Frau Martinsen (FB Schule und Bibliothek) zu TOP 2 und 3
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Presse:
Frau Schmidt (Stadtanzeiger - Süd)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5.2.1. VERWALTUNGSVORLAGE - ANHÖRUNG
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule
Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 2015/2010 mit 2 Anlagen)

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G

5.1.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1736 - Am Mittelfelde /
Karlsruher Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2130/2010 mit 3 Anlagen)


5.2. A N H Ö R U N G

5.2.2. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2127/2010 mit 3 Anlagen)


6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Parksituation Gleidinger Straße in den Wintermonaten
(Drucks. Nr. 15-2139/2010)

6.1.2. Loccumer Straße : Ergebnisse Verkehrszählungen und Geschwindigkeitskontrollen
(Drucks. Nr. 15-2140/2010)

6.1.3. Wasserkraftanlage "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 15-2141/2010)

6.1.4. Nutzung städtisches Grundstück Hildesheimer Straße / Am Eisenwerk
(Drucks. Nr. 15-2142/2010)

6.1.5. Baumschutz an der Haltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-2143/2010)


7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich Wiehbergstraße 100
(Drucks. Nr. 15-1968/2010)

7.1.1.1. Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich Wiehbergstraße 100
(Drucks. Nr. 15-1968/2010 N1)

7.1.2. Winterdienst in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1969/2010)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Verkehrszählungen Wiehbergstraße und Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 15-2144/2010)

7.2.1.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2144/2010: Verkehrszählungen Wiehbergstraße und Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 15-2290/2010)

7.2.2. Prüfauftrag für einen Anbau an die Grundschulen Kardinal-Bertram-Schule und Heinrich-Wilhem-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2145/2010)

7.2.2.1. Prüfauftrag für einen Anbau an die Grundschulen Kardinal-Bertram-Schule und Heinrich-Wilhem-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2145/2010 N1)

7.3 Interfraktionell

7.3.1. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag:
Betreuungszeit im Kindergarten der Timotheusgemeinde
(Drucks. Nr. 15-2288/2010)

7.3.2. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag:
Zuwendung aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
für die Schulhofumgestaltung der GS Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2289/2010)



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
8. Informationen über Bauvorhaben



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
- TOP 5.2.1 wird nach TOP 3 behandelt - Hierzu wurde Frau Martinsen, Leiterin des
Fachbereiches Bibliothek und Schule, begrüßt.
- TOP 8 wird abgesetzt, da keine Berichtspunkte vorliegen.
- Die Dringlichkeit des interfraktionellen Dringlichkeitsantrages Druck. Nr.15-2288/2010
wurde einstimmig (mit 18 Stimmen) anerkannt und die Tagesordnung um TOP 7.3.1
erweitert.
- Die Dringlichkeit des interfraktionellen Dringlichkeitsantrag Drucks. Nr. 15-2289/2010
wurde anerkannt (16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung). Der Dringlich-
keitsantrag wird unter TOP 7.3.2 behandelt.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Hochbahnsteig Wiehberstraße- Überquerung der Gleise und der Fahrbahn
Ein Vertreter des Seniorenbeirates wies auf die Gefährdung insbesondere für Schulkinder auf dem Weg zur Schule im Bereich des Hochbahnsteiges Wiehbergstraße hin. Die Kinder verlassen die Stadtbahn und Überqueren die Gleise sowie die Fahrbahn in Richtung Marahrensweg / Loccumer Straße. Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erwiderte, dass das Problem bekannt sei und der Stadtbezirksrat in seiner letzten Sitzung einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen habe. Die Schulleitungen der GS Loccumer Straße und der Dietrich-Bonhoeffer-Schule, die Kontaktbeamten der Polizei und die üstra seien informiert.

Elterninitiative für die Betreuung von Kindern zwischen 1 bis 3 Jahren
Eine Einwohnerin berichtete über die Elterninitiative "Döhrener Spatzen e.V.", zu der sich Eltern nach erfolgloser Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder zusammen- gefunden haben und bat den Bezirksrat um Mithilfe. Die Kindertagesstätte soll bis zu
10 Kinder des entsprechenden Alters aufnehmen. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck antwortete, dass sich der Bezirksrat über Elterninitiativen freue, der Bezirk Döhren-Wülfel vergleichsweise mit Betreuungsplätzen gut versorgt sei, aber sehr wohl noch ein Bedarf bestehe, verwies an den FB Jugend und Familie der LH Hannover und wünschte sich weiteren Kontakt mit der Elterninitiative. Bezirksratsfrau Jakob wies auf den Rechtsanspruch für Krabbelkinder auf einen Betreuungsplatz ab 2013 und die unterschiedlichen Bedarfe und die Versorgung in den einzelnen Stadtteilen hin. Weiterhin sagte sie zu, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung der Kleinen Kommission anzusprechen.

Verkehrsversuch Wiehbergstraße
Auf die Frage eines Einwohners nach den entstandenen Kosten verwies Frau Mewes auf die im Bezirksrat Döhren-Wülfel vorgelegte Drucks. Nr. 2854/2008, worin für die Beschilderungsmaßnahmen ca. 2.000,00 € Kosten angegeben waren.
Nahversorger im Bereich Seelhorst
Ein Einwohner monierte, dass nach der Schließung eines Kiosks ab Januar 2011 keine Einkaufsmöglichkeit mehr im Stadtteil Seelhorst vorhanden sei. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte, dass der Bezirksrat bereits beschlossen habe, dass sich die Verwaltung für die Ansiedlung eines Nahversorgers in diesem Bereich einsetzt. Problem sei, dass das hierfür zur Verfügung stehende städtische Grundstück nicht ausreichend groß sei und benachbarte Grundstückseigentümer sich bisher nicht entschließen konnten, ihre Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Frau Topcu berichtete, dass nunmehr aktuell nach mehreren Verhandlungen eine Zusage dieser Grundstückseigentümer für ein Gesamtkonzept erreicht werden konnte und im Januar 2011 eine Ausschreibung für einen Nahversorger mit 700 m² Verkaufsfläche erfolgen werde.

Parksituation in der Algemissener Straße
Ein Einwohner bezeichnete das bisherige Ergebnis und die Bürgerbeteiligung als unbefriedigend und erläuterte, dass der Oberbürgermeister nach einer Ortsbesichtigung vermittelnd tätig werden wollte. Frau Mewes bezog sich auf die Antwort der Verwaltung zu einer Anfrage in der letzten Bezirksratssitzung, wonach die Verwaltung unter Beteiligung des Oberbürgermeisters nach Prüfung der Situation zurzeit keine Maßnahmen veranlassen werde.

Raumsituation der GS Heinrich-Wilhelm-Olbers-Schule (HWOS) und Kardinal-Bertram-Schule
Nachdem ein Vertreter des Schulelternrates der HWOS die bereits bekannte schwierige Raumsituation der beiden Schulen verdeutlichte, wies Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt und aktuelle Informationen hierzu von Frau Martinsen hin.

III. Bauabschnitt Wiehbergstraße
Auf die entsprechende Nachfrage einer Einwohnerin, erklärte Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass die finanziellen Mittel für den III. Bauabschnitt vorhanden sind und weiterhin zur Verfügung stehen.


TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung zur Raumsituation der beiden Grundschulen Kardinal-Bertram-Schule und Heinrich-Wilhelm-Olbers-Schule


Frau Martinsen, Leiterin des Fachbereiches Bibliothek und Schule, führte aus, dass sich im Stadtbezirk Döhren-Wülfel insgesamt ein ausgesprochen gutes Betreuungsangebot für Kinder im Schulkinderalter befinde. Sie berichtete, dass die räumliche Enge am Schulstandort Olbersstraße seit der Einführung der Orientierungsstufe im Jahr 1978 bestehe. Im Gebäude befinden sich die angestammte und dem Schulbezirk verpflichtete Heinrich-Wilhelm-Olbers-Schule (HWOS), die heute eine sehr gute Zweizügigkeit besitzt, und der nach der dem Stammklassenprinzip acht allgemeine Klassenräume zustehen. Des Weiteren ist die Kardinal-Bertram-Schule (KBS) ansässig, die seit vielen Jahren Kinder mit katholischem Glauben oder aus anderen Gründen einwirbt und ein besonderes Angebot der Wertevermittlung anbietet. Es ist grundsätzlich schwierig, in historisch gewachsenen Räumlichkeiten unter der Maßgabe der Vereinbarung von Familie und Beruf ein Bildungs- angebot anzubieten. Zudem bestand die Sorge, dass sich aufgrund der Schülerzahl eine der beiden Schulen in eine Einzügigkeit entwickle. Beide Schulen haben versucht, durch die Entwicklung guter Schulprofile diesem Schülerschwund zu begegnen. Außerdem legten beide Schulen besonderen Wert auf die Nachmittagsbetreuung, wodurch die Schülerzahlanwahl und die Raumnot gestiegen seien. Beide Schulen sind von der Schulverwaltung auf zwei Züge begrenzt, d.h. es gibt in jeder Schule nicht mehr als zwei Parallelklassen pro Jahrgang, die hinsichtlich der Obergrenze durch den sogenannten Klassenteilungserlass des Landes Niedersachsens begrenzt sind. Die Besetzung der Klassen ist sehr hoch. Momentan werden im Land Überlegungen angestellt, die Klassenfrequenzen herabzusetzen, um die Lernsituation zu verbessern. Dies würde zu einer Entlastung führen, aber die Schulverwaltung nicht davon entheben, den Kinder, die im Schulbezirk wohnen und angemeldet werden, einen Platz zur Verfügung zu stellen. Der Schulverwaltung war nicht daran gelegen, die guten Entwicklungen in beiden Schulen zu stoppen. Dies wäre möglich gewesen, indem man eine Bildung nicht bezuschusst hätte. Aufgrund der Einführung der Verlässlichkeit ergab sich eine andere Berechnung für die zur Verfügung stehenden Schulstunden. Hierdurch sei für beide Schulen eine missliche Situation am Vormittag im Stundenplan entstanden. Mit den Schulleitungen, einzelnen Elternvertretern, einzelnen Gruppen und der Landesschulbehörde werden seit ca. einem Jahr ständig Gespräche geführt. Es erwies sich als hochgradig schwierig, eine Linie von Kommunikation zu vermitteln. In den Lösungsprozess wurden auch Gerüchte und Wunschdenken eingespeist. Als Beispiel nannte Frau Martinsen, dass der Schulleiter der Christian-Andersen-Schule gehört habe, dass seine Schule geschlossen werden solle. Die Auflösung einer Förderschule würde eine Änderung des Schulgesetzes bedingen, indem beispielsweise die angestrebte Inklusion, also die Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schüler/-innen, als Regelform von der Landesregierung festgesetzt würde. Diese Situation liegt nicht vor. Selbst dann wäre nicht gesagt, dass die KBS in das Gebäude der Christian-Andersen-Schule einziehen könnte.
Eine Lösung für die HWOS und die KBS, insbesondere an den Nachmittagen zu finden, sei schwierig. Für die Vormittage sei mit beiden Schulen über die Nutzung der Fachunterrichts- räume eine Absprache gefunden. Inzwischen sei die ehemalige Schulhausmeisterdienst- wohnung entwidmet und wird dem schulischen Angebot zugeschlagen. In ihr sollen ein Verwaltungsraum, eine Stellfläche für Materialien und ein gemeinsamer PC-Raum verwirklicht werden, damit beide Schulen mit der PC-Arbeit fortfahren können.
Um eine räumliche Lösung und eine Einigung für die Schulergänzende Betreuungsmaß- nahme der KBS zu erreichen, werden auch mit den Eltern Gespräche geführt. Frau Martinsen bedankte sich insbesondere auch bei der Bezirksbürgermeisterin und den Fraktionen, die mithelfen, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Die St. Bernward Gemeinde hatte angeboten, Räumlichkeiten im Gemeindehaus anzusehen, die evtl. für die Schuler- gänzende Betreuung der KBS in Betracht kämen. Zurzeit wird geprüft, ob dies eine Lösung sein könnte. Durch die enge Verzahnung der Nachmittagsbetreuung mit der Schule werde sie jedoch als schwierig bewertet. An dem Gespräch mit der Kirche habe auch die Bezirksbürgermeisterin teilgenommen. Falls die Schulergänzende Betreuungsmaßnahme im Gemeindehaus aufgenommen würde, haben sowohl die Kirchengemeinde als auch der zuständige Pfarrer die Sorge, dass die Kirche moralisch und finanziell das Angebot sicherstellen müsste, falls die kommunale Finanzierung eingestellt würde.
Abschließend wünschte sich Frau Martinsen eine Basis für eine Kommunikation, damit mit nicht immer an anderen Stellen und der Öffentlichkeit Irritationen entstehen.

Bezirksratsherr Loskant sah in den Ausführungen noch keine Lösungen, die bis zu den Herbstferien anvisiert waren. Für die HWOS liegt ein Handlungskonzept, aber kein Raumkonzept vor. Gute pädagogische Ideen sollen umgesetzt werden, was auch entsprechende Räumlichkeiten erfordere. Es wäre hilfreich zu wissen, welche Räume die HWOS im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes angemeldet hat und benötigt. Nach zitierten Äußerungen der Schulleitungen in einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitungen soll den Leitungskräften hinsichtlich öffentlicher Äußerungen und Gesprächen mit Politikern ein "Maulkorb" verpasst worden sein, was ihn sehr erstaune. Weiterhin verwies Bezirksratsherr Loskant auf ein Schreiben der Landesschulbehörde von 2008 der von der HWOS auch jetzt noch genutzte Raum 17 offenbar nicht für den Schulbetrieb geeignet sei. Außerdem soll ein Raum hinter dem Lehrerzimmer der HWOS als Durchgangszimmer genutzt werden, was rechtlich fragwürdig ist. Weiterhin gebe es für die gesamte Schule kein separates Krankenzimmer. Die CDU-Bezirksratsfraktion hat einen Antrag gestellt zu prüfen, inwieweit ein Anbau baurechtlich und kostenmäßig möglich sei. Es müsse dringend etwas passieren, evtl. auch ein mobiles Klassenzimmer aufgestellt werden. Nach Zeitungsmeldungen sollen die Schülerzahlen weiter steigen. Es müsse dringend über bauliche Veränderungen nachgedacht werden. Ein Geschiebe innerhalb des Gebäudes sei nicht hilfreich.

Frau Martinsen antwortete, dass die HWOS im Zusammenhang mit dem Ganztags- schulantrag ein Handlungskonzept vorgelegt habe, in dem von täglich max. 50 Kindern ausgegangen werde. Nunmehr werden tatsächlich ca. 80 Schüler/-innen betreut. In einer Drucksache, die der Stadtbezirksrat zur Kenntnis erhalten hat, wird ein Überblick gegeben, wie gut Ganztagsschulangebote ausgewählt werden. Dieser zeige deutlich, dass das Modell Ganztagsschule ein attraktives Angebot ist, was in der Stadt sehr viel nachgefragt werde. Das führe dazu, dass nunmehr mit den vorgesehen 1,5 Mio. Euro zur Verfügung stehenden Mitteln 21 Grundschulen als Ganztagsschule betrieben werden können. Die Besonderheit bei Ganztagsschulen ist, dass es sich um eine vom Land genehmigte Form des Schul- betriebes handelt und das Land sich hieran nur gering an den notwendigen Mitteln beteiligt. Genehmigungen sehen keine zusätzliche Lehrerversorgung vor. Insofern steigt die Stadt in die Versorgung mit ein. Jedes Kind, was für eine offene Ganztagsversorgung angemeldet wird, ist auch aufzunehmen. Es gibt nicht die Möglichkeit wie bei der Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme diese zu deckeln. Insofern hat die Frage des räumlichen Konzeptes keine Auswirkung. Die Stadt Hannover gehe davon aus, dass eine Ganztagsschule mit dem üblichen Standardraumprogramm betrieben werden kann, weil die Räumlichkeiten, die am Vormittag für schulische Zwecke genutzt werden, dann am Nachmittag auch bespielt werden können. Häufiger diskutiert werde auch das Thema, eine Schulanlage an Nachmittagen für eine Nutzung zur Verfügung zu stellen, bis hin zu der Frage, Schulhöfe nachmittags zu öffnen damit Kinder, die nicht an dieser Schule beschult werden, dort spielen können. Dadurch, dass beide Schulen Nachmittagsangebote haben, ca. 40 Kinder aus der Schulergänzenden Maßnahme sich nachmittags aufhalten und eine hohe Zahl der Kinder in der HWOS teilnehmen, entsteht ein Arbeitsgruppen-Angebot, was sehr breit gefächert ist. An einigen Tagen halten sich nachmittags bis zu 7 Gruppen auf. Aufgrund des Angebotes und der Nachfrage sammeln sich diese Angebote überwiegend im Schul- gebäude, was zu räumlichen Engpässen und Reibereien führe. Frau Martinsen betonte, dass sie großen Wert darauf lege mit beiden Schulen Gespräche zu führen. Sie habe vor, eine gemeinsame Elternversammlung in Absprache mit beiden Schulleitungen einzuberufen, um miteinander zu reden. Es gibt andere Schulstandorte, die von der Größenordnung her ähnlich konzipiert sind wie der Schulstandort in der Olbersstraße, wo entweder zwei Grundschulen miteinander arbeiten oder auch eine vierzügige Grundschule beheimatet ist. Häufig sei es eine Frage der Kommunikation und des Umgangs miteinander, wie man sich vereinbart. Wunschvorstellung sei ein räumlich größeres Angebot, aber die Finanzierbarkeit dramatisch. Die öffentliche Äußerung der beiden Schulleitungen, hat die Landesschulbehörde zum Anlass genommen, mit beiden zu sprechen. Auch die Schulverwaltung habe schriftlich dargelegt, dass es wenig hilfreich sei, sich gegenseitig in der Öffentlichkeit Vorwürfe zu machen. Der Raum 17 ist von der Deckenhöhe her begrenzt und kann als Gruppenraum eingesetzt werden. Neben den beiden Fachunterrichtsräumen kann der PC-Raum von sechs Kindern genutzt und einbezogen werden. Hinter dem Lehrerzimmer der HWOS, das hinter der Pausenhalle und Verwaltung liegt, gibt es einen kleinen Raum für PC-Arbeitsplätze der HWOS. Im Zuge der Herrichtung der ehemaligen Schulhausmeisterwohnung soll ein vernünftiger PC-Raum für beide Schulen angeboten und ein Krankenzimmer eingerichtet werden.

Bezirksratsfrau Jakob hob hervor, dass das Raumangebot bei offenen Ganztagsschulen wichtig sei. Die Politik habe die Verwaltung gewarnt, von einer bestimmten Anzahl von Schülern bei Ganztagsschulangeboten auszugehen. Es gibt verzweifelte Eltern, die nach Betreuungsplätzen für ihre Kinder suchen. Aus finanziellen Gründen habe die Stadt seit Jahren keine Hortplätze mehr eingerichtet. Stattdessen wurden Verlässliche Grundschulen, offene Ganztagsschulen und Schulen im Stadtteil angeboten, die von vielen Eltern genutzt werden. In der Betreuung von Kindern ab ca. 2 Jahre darf keine Unterbrechung aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eintreten. Für die Betreuung von Kindern und Einrichtungen von Hortplätzen ist die Kommune zuständig. Das Tagesbetreuungsaus- baugesetz 2005 des Bundes verpflichte Kommunen bedarfsgerechte Betreuung auch für Schulkinder anzubieten. Diese Plätze gibt es nicht. Deshalb nehmen sehr viele Eltern das Schulergänzende Betreuungsprogramm an, für das das Raumkonzept nicht ausreiche und nachgebessert werden müsse. Insoweit sollten Anbauten überlegt werden. Die Schülerzahlen steigen, es bleiben mehr Familien in der Stadt, insbesondere in Döhren, wo es viele große Wohnungen gibt, tritt ein Generationswechsel ein. Der Raumbedarf am Schulstandort Olbersstraße reiche weder für den Schulbetrieb noch für die Betreuung der Kinder von zwei Schulen an Nachmittagen aus. Bisher habe kein Bundesland sein Schulgesetz in Richtung Inklusiv-Schule geändert. Es werde derzeit auf Bundesebene ein Vorschlag erarbeitet. Insoweit müsse eine andere kurzfristige Lösung erzielt werden. Die Räume der ehemaligen Hausmeisterwohnung reichen ebenfalls nicht aus. Bezirksratsfrau Jakob betrachtete die Schülerbetreuung der KBS als nicht gelöst und regte Containerlösungen als zügige Reaktion an. Gespräche seien selbstverständlich und Eltern erwarten kurzfristige Lösungen. Seit Monaten werde sich lediglich im Kreis gedreht.

Bezirksratsherr Oltersdorf sah ebenfalls Probleme hinsichtlich der Raumnutzung und betonte, dass der Standort für beide Schulen erhalten werden solle. Für eine konfessionelle Schule, viele Grundschulen und eine Förderschule im Stadtbezirk lohne es sich zu kämpfen und einzustehen. Die vorhandenen Räumlichkeiten hin und her zu schieben, sei keine besonders glückliche Lösung. Weitere Probleme seien, dass der Schulstandort über keine Aula verfüge und nur eine Sporthalle vorhanden ist. Für das Nachmittagsangebot auch werde eine große Räumlichkeit benötigt. In diesem Zusammenhang fragte er, Sprecher, ob in Betracht gezogen werde, einen großen Verfügungsraum zu schaffen.

Bezirksratsfrau Hartmann beruhigte, dass die Schließung der Christian-Andersen-Schule nicht in Planung ist, da sie sehr gute Arbeit leiste und im Stadtbezirk erhalten bleiben sollte. Solange kein umfassendes gut durchdachtes Konzept vorhanden ist, Kindern mit speziellem Bedarf an den Regelschulen zu unterrichten, riet sie von der Auflösung von Förderschulen ab, zumal die Regelschulen auch schon mit schwierigen Kindern belastet sind. Das Eltern offene Ganztagsschulangebote bevorzugen sei verständlich, da sie kostengünstiger seien als eine Hortenbringung und die Kinder in der Schule bleiben. Insoweit sei nachvollziehbar, dass die Eltern diese Betreuungsform vorziehen, obwohl keine kontinuierliche pädagogische Betreuung, wie in anderen europäischen Ländern, vorgehalten werde. Es müsse geschaut werden, wie man dem Konzept gerecht wird und sich auch Kinder darin wohl fühlen. Bezirksratsfrau Hartmann vertrat die Ansicht, dass Kinder sich in Lerncontainern nicht wohl fühlen, da es keine Atmosphäre sei in der Kinder motiviert werden sich kreativ am Unterricht zu beteiligen, wodurch der Lernprozess beeinträchtigt werde. Insofern riet sie hiervon ab und meinte, dass die Erweiterung der Räumlichkeiten gut durchdacht und gestaltet werden müsste, damit sie den Lernbedürfnissen der Kinder entsprechen.

Frau Martinsen betonte, dass auf die starke Nachfrage reagiert werden musste. Um den Eltern entgegenzukommen habe sich die Stadt Hannover für ein Ganztagskonzept über den Umweg der Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme entschieden. Eine pädagogische Verknüpfung, dass Unterrichtssituationen bis in den Nachmittag hinein gezogen werden und Zeiten des Unterrichts mit Freispiel und anderen Beschäftigungen genutzt werden, wie sie die Schule im Stadtteil anbietet, ist ein guter Weg. In Vorbereitung einer geplanten Schulgesetzänderung müssen mit der Schulbehörde Gespräche geführt und die Frage der Inklusion mit angesprochen werden. Problem sei, dass Schulplanung momentan lediglich Halbwertzeit hat, Umsetzungen nicht zu Ende gebracht werden können, da Vorschriften sich ändern, was eine Planung ausgesprochen schwierig gestaltet. Vorschläge aus dem Bezirksrat, hinsichtlich eines Anbaus oder mobiler Klassenräume, die eine andere Qualität als frühere Container haben, und deren Finanzierungsmöglichkeiten würden geprüft. Es müssten anschließend Prioritäten gesetzt werden. Die Verwaltung kann lediglich Vorschläge unterbreiten, wo sie Prioritäten sehe, aber der Souverän sind die politischen Gremien, insbesondere der Rat, der auch die finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stellt.
Sie, Sprecherin, habe vor, viele Gespräche mit der Katholischen Kirche in Hildesheim und der Landesschulbehörde zu führen, um einen evtl. anderen Standort für die KBS wählen zu können. Die KBS drohte vor etwa 3 Jahren in die Einzügigkeit abzusinken, was mit der Kirchenbehörde besprochen wurde. Die KBS hat es geschafft auch mit dem Schulergänzenden Angebot, welches die Eltern aufgebaut haben, Kinder nicht nur aus dem eigentlichen Einzugsgebiet anzuwerben. Die Schüler/-innen kommen aus der Stadt Hannover, der Region Hannover und dem Umland, weil die KBS ein attraktives Angebot darstellt. Um Betreuungsangebote für Eltern anzubieten, habe man den Betreuungs- angeboten beider Schulen zugestimmt. Für viele Eltern sei es auch finanziell attraktiv, auf die Ganztagsschule zurückzugreifen, zumal dort ein sehr individuelles Angebot an Betreuung wie z.B. an 2 oder 4 Tagen in der Woche möglich ist. Hiermit wurde ein flexibles Betreuungsangebot geschaffen, das letztendlich auch zu einem effizienten Umgang mit finanziellen Mitteln führe. Diese Erkenntnis sei auch für eine weitere Beratung im Stadtbezirksrat wichtig, wie zukünftig mit den verschiedenen Betreuungsangeboten, wie Hort, Ganztagsplätze, Elterninitiativen und andere Formen von Betreuung umgegangen werden solle. Des Weiteren führte Frau Martinsen aus, dass derzeit die Sporthalle der Dietrich-Bonhoeffer-Schule insbesondere für das Nachmittagsangebot in den Wintermonaten mit genutzt werde. Im Nachmittagsangebot stellen Kooperationspartner auch pädagogisch geschulte Kräfte zur Verfügung.

Bezirksratsherr Mix wies auf ein Gebäude im Stadtbezirk hin, das dem Interfraktionellen Kreis des Bezirksrates bekannt sei, er aber nicht öffentlich benennen wollte, um Gerüchte zu schüren. Dieses sei geeignet nach einer Umwidmung die KBS aufzunehmen und damit zu einer Entflechtung an diesem Schulstandort beizutragen. Dort wären alle Möglichkeiten für diese Schule gegeben.

Frau Martinsen erläuterte, dass sie seit Jahrzehnten in diesem Bereich tätig sei und alle Schulen genau kenne. Es wurden bereits Alternativen, auch nicht schulische Gebäude, geprüft. Die KBS war ursprünglich in der Thurnithistraße untergebracht, wo 1978 die OS Döhren und nach deren Auflösung das Hannover Kolleg eingerichtet wurde Ein Gebäudetausch müsse Sinn machen, da mit einem Umzug zu hohe Kosten verbunden seien. Im Zuge der Einrichtung der Außenstelle für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule, die in der Loccumer Straße untergebracht wurde, gab es hitzige Diskussionen. Der Vorschlag der Verwaltung lautete damals, die KBS mit am Standort Loccumer Straße zusammenzuführen und der Dietrich-Bonhoeffer-Schule damit einen nahen Zugang zu einer Außenstelle zu ermöglichen. Dies wurde nicht weiter verfolgt, da der Wunsch bestand, die KBS in dem Gebäude zu lassen. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl die KBS als auch die HWOS sich weiterhin die Schulanlagen teilen wollen, sei dies eine gute Basis und Grundlage für den Standort Olbersstraße in Bezug auf Kinderbetreuung und Nachmittagsgebote. Es bestehe dadurch die Hoffung, dies zu optimieren. Sie, Sprecherin, arbeite weiter daran und komme auch gern wieder in die Stadtbezirksratssitzung, um über die weiteren Entwicklungen zu berichten.

Bezirskratsherr Hämke wies auf steigende Einwohnerzahlen und höhere Schülerzahlen hin und fragte, welche Bedarfe in den Planungen berücksichtigt werden.

Frau Martinsen hob hervor, dass die Schulverwaltung bereits vor ungefähr vier Jahren steigende Schülerzahlen festgestellt habe. Nunmehr sei dies amtlich. Es gebe eine Steigerung von etwa 700 Kindern im Gesamtstadtgebiet zwischen Einjährigen und Zehnjährigen. Die Schulplanung sei in den letzten Jahren schwieriger geworden, weil das Einschulungsalter flexibel nach unten korrigiert worden ist und Eltern in die Lage versetzt wurden, ihr Kind bereits mit 5 1/2 Jahren anzumelden. Dadurch stellen sich die Jahrgangs- stärken anders dar. Erschwerend käme hinzu, dass Eltern aufgrund der guten Angebote in der Gesamtstadt sich häufig auch entscheiden, ein anderes Schulangebot in Anspruch zu nehmen als das, was sie vor Ort vorfinden. Das Angebot der KBS werde z.B. für Kinder aus der Südstadt und Vahrenwald genutzt, was ihnen auch zusteht. Insgesamt gebe es im Stadtgebiet vier katholische Grundschulen.

Abschließend bedankte sich Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bei Frau Martinsen über die ausführliche Berichterstattung.


TOP 5.2.1. Verwaltungsvorlage - Anhörung
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 2015/2010 mit 2 Anlagen)

Antrag,
zu beschließen, das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Loccumer Straße gemäß § 23 Absatz 4 NSchG zum 01.08.2011 herzustellen.
Einstimmig


TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es lagen keine Berichtspunkte vor. Stattdessen wurden Fragen zu Themen zugelassen und beantwortet.
Bezirksratsherr Mix wies auf erhebliche Probleme auf dem Lehrter Platz mit Menschen die Alkohol konsumieren hin, und fragte nach unternommenen Maßnahmen. Weiterhin interessierte ihn ein Grünstreifen zwischen der Mauer des Geländes des Seelhorster Friedhofes und dem Hohen Weg, der nicht gepflegt und gereinigt werde und wie eine Müllhalde aussehe.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies zu dem Thema Alkoholkonsum auf dem Lehrter Platz auf den Wortbeitrag in der Einwohnerfragestunde der letzten Bezirksratssitzung hin, wonach eine Einwohnerin die Entfernung der Bänke angeregt habe. Es hatten sich eine sehr engagierte Anwohnerin mit Geschäftsleuten und anderen Bürgern zusammengesetzt, um ein Konzept zu erarbeiten und Einfluss auf den Kioskbesitzer zu nehmen, der die alkoholischen Getränke an den besagten Personenkreis verkauft. Mittlerweile existiere der Kiosk nicht mehr und die Situation habe sich beruhigt. Da viele ältere Menschen die Bänke nutzen, sollen sie an dem derzeitigen Standort verbleiben.

Herr Prauser sagte zu, die Situation hinsichtlich des ungepflegten Grünstreifens zu klären.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 5.1.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1736 - Am Mittelfelde / Karlsruher Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2130/2010 mit 3 Anlagen)

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
    Nr. 1736
    - Festsetzung eines Lebensmittelvollversorgers mit Getränkemarkt und Backshop mit maximal 1400 m² Verkaufsfläche -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.2.
A N H Ö R U N G



TOP 5.2.2.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2127/2010 mit 3 Anlagen)

Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraßen zuzustimmen.
Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Parksituation Gleidinger Straße in den Wintermonaten
(Drucks. Nr. 15-2139/2010)

Bezirksratsfrau Jakob trug folgende Anfrage vor:
Die Gleidinger Straße ist sehr schmal und die Bürgersteige sind nicht zum halbseitigen Parken vorgesehen. Die Pkws müssen daher am Bordsteinrand auf der Straße abgestellt werden. Dies führt dazu, dass die Straße durch die parkenden Pkws am Straßenrand so sehr geschmälert wird, dass beispielsweise Rettungswagen oder große Fahrzeuge der Feuerwehr die Gleidinger Straße nur schwer passieren können.
Sollte es in diesem Jahr wieder einen harten Winter mit viel Schnee und Eis sowie lange andauernden Temperaturen unter Null Grad Celsius geben, könnte es zu zusätzlichen Behinderungen, insb. durch gefrorene Schneehaufen am Fahrbahnrand, kommen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wird der Räumung der Gleidinger Straße im Winter eine höhere Priorität erteilt als anderen Wohnstraßen, die breiter sind bzw. auf denen das halbseitige Parken auf dem Bürgersteig erlaubt ist?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wie wird beispielsweise die Zufahrt von Krankenwagen oder Fahrzeugen der Feuerwehr in Notsituationen im Winter zu den Grundstücken gewährleistet, wenn ein Umfahren der abgestellten Pkws aufgrund gefrorener Schneehaufen nicht möglich ist?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
zu Frage 1:
Eine Änderung der Priorität für die Gleidinger Straße in die Dringlichkeitsstufe 1 (siehe Drucks. Nr. 1167/2010) ist nicht vorgesehen. Diese Dringlichkeitsstufe ist grundsätzlich Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit ÖPNV, vor Krankenhäusern, vor Feuerwehren etc. vorgesehen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die eingeschränkte Befahrbarkeit von öffentlichen Straßen kann zu Zeitverzögerungen beim Einsatz des Rettungsdienstes und/oder der Feuerwehr führen. Auch wenn die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes (Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge) mit einer transportablen medizinischen Ausstattung für die Behandlung von Notfallpatienten ausgestattet sind, kann sich die Hilfsfrist bis zum Einleiten wirksamer Maßnahmen erhöhen. Gleiches gilt für den Einsatz der Feuerwehr, wo sich die Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen zeitlich verzögern können, wenn Blockaden erst entfernt oder sich die Distanz für die Nutzung von tragbaren Einsatzmittel erhöht.
Bezogen auf die Gleidinger Straße werden mögliche Zeitverzögerungen als gering eingestuft, da die Straße über zwei Richtungen angefahren werden kann und es sich zudem über einen kürzeren Straßenzug handelt.
Protokollhinweis:
Aha bestätigte die Zugehörigkeit der Gleidinger Straße zur Dringlichkeitsstufe 2.


TOP 6.1.2.
Loccumer Straße: Ergebnisse Verkehrszählungen und Geschwindigkeitskontrollen
(Drucks. Nr. 15-2140/2010)

Bezirksratsherr Hämke trug die Fragen aus der Anfrage vor.
Mit den Drucksachen 15-1894/2009 (Verkehrssituation Loccumer Straße) sowie 15-1770/2009 N1 (Verkehrszählung Loccumer Straße) wurde in der Sitzung des Stadtbezirkrates Döhren-Wülfel am 03.09.2009 beschlossen, nach Fertigstellung der Hochbahnsteige Peiner Straße und Wiehbergstraße an der Loccumer Straße Verkehrszählungen sowie Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Der Bezirksrat sowie die Anwohnerinnen und Anwohner der Loccumer Straße und Thurnitistraße sollten anschließend in einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse unterrichtet werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. In welchem Zeitraum haben die Verkehrszählungen sowie die Geschwindigkeitskontrollen in der Loccumer Straße stattgefunden?
2. Welche Ergebnisse waren festzustellen?
3. Wann wird die Informationsveranstaltung zur Präsentation der erhobenen Daten zur Verkehrssituation in der Loccumer Straße durchgeführt bzw. für wann ist eine geplant?

Herr Prauser beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Verkehrszählungen und Geschwindigkeitskontrollen in der Loccumer Straße haben
im Februar 2010 und im Juni 2010 stattgefunden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Straßenzug Loccumer Straße / Thurnithistraße weist in seinem Verlauf unterschiedliche Belastungen auf. Den höchsten Wert verzeichnet der Abschnitt zwischen der Garkenburgstraße und der Straße An der Wollebahn mit ca. 7.400 bis 7.700 Kfz/24 h während des Verkehrsversuches mit nahezu keiner Veränderung gegenüber der Bestandssituation. Deutlich niedriger ist das Belastungsniveau im Bestand im weiteren nördlichen Verlauf, im Abschnitt der Thurnithistraße bis zur Peiner Straße, mit ca. 5.500 bis 5.850 Kfz/24 h, ebenso wie auf dem kurzen, südlich der Garkenburgstraße anschließenden Abschnitt der Loccumer Straße bis zur Einmündung der Erythropestraße (nördlicher Abschnitt) mit ca. 5.550 Kfz/h. Im nördlichen Abschnitt der Thurnithistraße hat sich die Verkehrsbelastung um 300 bis 450 Kfz/24 h etwas erhöht (entspricht ca. 6 - 8%), im Abschnitt der Loccumer Straße südlich der Garkenburgstraße dagegen etwas abgenommen (um ca. 250 Kfz/24 h, entspricht ca. 4%). Im südlichen Abschnitt der Loccumer Straße liegt die Querschnittsbelastung zwischen den Einmündungen des südlichen und nördlichen Abschnittes der Erythropestraße wie schon bei der Bestandserfassung bei ca.4.000 Kfz/24 h. Das Ergebnis der automatischen Querschnittszählung im Abschnitt zwischen den Einmündungen der Straßen Im Wölpfelde“ und „Amelungshof zeigt eine etwas geringere Belastung von ca. 3.400 bis 3.730 Kfz/24 h an den Werktagen im Wochenverlauf.
Insgesamt sind die Verkehrsveränderungen während des Verkehrsversuches gegenüber dem Bestand als unerheblich einzustufen.
Die charakteristische Geschwindigkeit v85 liegt in der Loccumer Straße unter 40km/h, das ist die Geschwindigkeit die von 85% aller Autofahrer eingehalten wird.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Ergebnisse des Verkehrsversuches "Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen" bei der auch die Loccumer Straße untersucht wurde, ist bereits in der Bezirksratssitzung Döhren-Wülfel am 07.10.10 präsentiert worden. Weitere Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht vorgesehen.

Bezirksratsfrau Jakob wies auf einen gesonderten Bezirksratsbeschluss zur Loccumer Straße, unabhängig von der Wiehbergstraße hin, und bat darum, Verkehrszählungs- ergebnisse dem Bezirksrat mitzuteilen. Da die Verwaltung keine Informationsveranstaltung plane, sollte hierüber parteiübergreifend gesprochen werden.
Nachdem Herr Prauser ergänzte, dass während der Diskussion um die Loccumer Straße gesagt wurde, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrserhebungen in der Wiehbergstraße durchgeführt werden, wandte Bezirksratsfrau Jakob ein, dass lediglich Rücksicht auf den Bau der Hochbahn- steige genommen wurde und die Wiehbergstraße von Seiten des Bezirksrates nicht einbezogen war. Sie, Sprecherin, bat darum, künftig anders mit Bezirksratsbeschlüssen zu verfahren.


TOP 6.1.3.
Wasserkraftanlage "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 15-2141/2010)

Bezirksratsherr Porsiel trug folgende Anfrage vor.
In der Ratsversammlung am 11.02.2010 haben SPD und Grüne zugestimmt, dass „die Landeshauptstadt (…) den Bau einer Wasserkraftanlage im Turbinenkanal an der Döhrener Leineinsel gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Vorvertrag [unterstützt]. Der endgültige Vertrag kann von der Verwaltung auf dieser Basis dann abgeschlossen werden, wenn es für die Wasserkraftanlage einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt“ (Drucksache Nr. 2038/2009 „Wasserkraftanlage an der ‚Döhrener Wolle’“, S. 1).
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der Vertragsverhandlungen und des Planfeststellungsverfahrens?
2. Wurde die Bonität des Investors überprüft und gibt es außer der Anschubfinanzierung von 300.000 € weitere finanzielle Vorleistungen wie etwa Bürgschaftszusagen?
3. Wurde der Wortlaut des Vorvertrages in der Fassung vom 11.02.2010 (Tag der Beschlussfassung) unverändert übernommen oder hat es Änderungen besonders in Bezug auf die Drucksache 2620/2009 gegeben?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die vom Investor beauftragte Ingenieurgesellschaft bereitet die Eröffnung der Plan- feststellung vor. Vertragsverhandlungen stehen zurzeit nicht an, es gilt der Vorvertrag vom 11.05.2010.
Das offizielle Planfeststellungsverfahren wird erst mit der Einreichung der Planunterlagen (Antragstellung) bei der Region Hannover beginnen. Zuvor sind diese Unterlagen zu erarbeiten. Dazu sind eine Antragskonferenz und insbesondere eine förmliche Festlegung des Untersuchungsrahmens(Scoping) für die durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Erste Kontakte zwischen Vorhabenträger und Wasserbehörde haben stattgefunden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Bonität wurde geprüft. Bürgschaftszusagen oder weitere finanzielle Vorleistungen sind nicht vereinbart oder anderweitig zugesagt.
Lediglich in dem Fall, dass die Landeshauptstadt Hannover ihrer Verpflichtung aus dem Vorvertrag, nach bestandskräftiger Planfeststellung den vereinbarten Nutzungsvertrag abzuschließen, nicht nachkäme, wären dem Investor die nachgewiesenen Planungskosten zu erstatten.
Protokollhinweis zu Frage 2:
Die Firma erhält den Zuschuss in Höhe von 300.000 Euro erst, wenn eine rechtskräftige Planfeststellung vorliegt und mit Bau begonnen wurde.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der entsprechende Absatz im Vorvertrag lautet:
„Die AUF Eberlein sichert der Stadt Hannover zu, in Abstimmung mit der Fischereibehörde beim LAVES die auf die Wasserkraftanlage abgestimmten, fischverträglichsten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Hinsichtlich der technischen Vorrichtungen werden auch Lösungen wie Rollrechen, Horizontalrechen und Fischschutzgitter mit geringer Maschen­weite (15 x 8 mm) in Betracht gezogen. Dabei ist dem Lärmschutz für die Anlieger Rechnung zu tragen, z. B. durch eine Abdeckung.“
Damit ist der Sinn der Drucksache Nr. 2620/2009 bestmöglich umgesetzt. Der Antragstext „im Einvernehmen mit der Fischereibehörde beim LAVES“ hätte so verstanden werden können, dass die Festlegung auf eine bestimmte Technik zwischen AUF Eberlein und dem LAVES (Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) ent-schieden werden kann. Da die Entscheidung aber nach Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde erfolgt, musste die Formulierung „in Abstimmung mit…“ gewählt werden.
Zwei weitere inhaltliche Ergänzungen wurden vorgenommen:
- Die AUF Eberlein wird für den Fall, dass die Anlage aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (Einspeisevergütungen, Bauvorschriften etc.) nicht mehr wirtschaftlich zu errichten oder zu betreiben sein sollte, von der Pflicht zum Bau der Anlage entbunden.
- Im späteren Nutzungsvertrag ist für den Fall einer Betriebsaufgabe das Recht zum Eigentumsübergang auf die Stadt zu regeln.

TOP 6.1.4.
Nutzung städtisches Grundstück Hildesheimer Straße / Am Eisenwerk
(Drucks. Nr. 15-2142/2010)

Bezirksratsherr Hämke trug die Anfrage vor.
Die auf dem Grundstück illegal aufgestellten Müllcontainer und Fahrradständer bringen dem städtischen Grundstück keine Mieteinnahmen und sollen laut der Stadtverwaltung (Antwort zur Drucksache 15-1633/2010 vom 3. September 2010) entfernt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wenn das Grundstück laut Antwort vom 03.09.10 nicht vermietet ist, wie kann die Verwaltung dann bei einem Eigentümer die Entfernung Müllcontainer und
Fahrradständer anmahnen und wer trägt die Kosten zur Entsorgung?
2. Wann wird die versprochene Bepflanzung durchgeführt und wie werden diese durch Vandalismus geschützt?
3. Wieso ist die Bepflanzung mit Stieleichen wegen zu geringen Abstands zur Hauswand abgelehnt worden, wo an der städtischen Bauverwaltung Culemannstraße ebenso kleine Abstände offensichtlich kein Problem bei Neupflanzungen darstellen?

Frau Mewes beantwortete die Fragen sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Eigentümer der Gegenstände wurde ermittelt. Er trägt die Kosten der Entsorgung.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Staudenbepflanzung wird im kommenden Frühjahr erfolgen. Der Zeitpunkt ist gewählt, damit die Neupflanzung durch einen möglicherweise ähnlich harten Winter wie im vergangenen Jahr keinen Schaden nimmt. Nach einem Jahr Standzeit ist die Bepflanzung ausreichend frostbeständig, so dass in Folgewintern keine wesentlichen Ausfälle zu erwarten sein werden.
Die Pflanzfläche wird gegen ein Betreten mit einem Rabattengeländer geschützt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Bäume an der Bauverwaltung haben in der Regel einen deutlich größeren Abstand zur Fassade, als es im Fall der Fläche Hildesheimer Straße/Am Eisenwerk sein würde. Die Gründe dafür, dass ein Baum aus heutiger Sicht eventuell zu nah am Gebäude steht, sind nicht mehr belegbar.

TOP 6.1.5.
Baumschutz an der Haltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-2143/2010)

Bezirksratsherr Hämke trug folgende Anfrage vor:
Die Verwaltung hat erklärt, dass der Baumschutz an der Peiner Straße im Zuge der Bestandssicherung sowie nicht im Wurzelbereich geschützter Bäume stehen bleiben darf. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die üstra im Bereich von Haltestellen keine Bäume mehr dulde.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Seit wann entscheidet die üstra über Baumpflanzungen?
2. Wieso stören zusätzliche Fahrradständer zwischen den Baumeinfassungen an der Haltestelle Peiner Straße nicht, wohl aber auf der Hildesheimer Straße?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Hierzu wird auf die in der Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 02. September 2010 unter TOP 8.2.2 gegebene Antwort zu der Anfrage Drucks. Nr. 15-1634/2010 und insbesondere auf die Protokollantwort in der Niederschrift zu dieser Anfrage verwiesen. Zwischen den beteiligten Stellen der Stadt Hannover und den Verkehrsbetrieben findet hinsichtlich der Neupflanzung von Bäumen in Haltestellenbereichen ein Abstimmungs- prozess statt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im direkten Haltestellenbereich werden keine Fahrradbügel installiert, da sie die bei den verschiedenen Bustypen unterschiedlich positionierten Ein- und Ausstiegsbereiche beeinträchtigen könnten.
Fahrradbügel (Ständer) befinden sich oft im direkten Anschluss an einen Haltestellen- bereich, wie z.B. an den stadteinwärts führenden Bushaltestellen am Hochbahnsteig Peiner Straße nach Süden zwischen den Bäumen.

Nachdem Bezirksratsherr Hämke unter Einbeziehung der Situation an der Bushaltestelle Hildesheimer Straße verdeutlichte, dass nach seiner Ansicht die Fahrradständer im Ein- und Ausstiegsbereich stehen, ergänzte Bezirksratsherr Mix, dass oftmals mehrere Busse hintereinander halten, wodurch insbesondere Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollator beeinträchtigt werden.

Bezirksbürgermeistern Ranke-Heck regte zur Klärung eine Ortsbesichtigung mit der Verwaltung an.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich Wiehbergstraße 100
(Drucks. Nr. 15-1968/2010)
Siehe Neufassung Drucks. Nr. 15-1968/2010 N 1 - TOP 7.1.1.1.

TOP 7.1.1.1.
Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich Wiehbergstraße 100
(Drucks. Nr. 15-1968/2010 N1)

Bezirksratsherr Schade trug den Antrag aus der Drucksache vor.

Bezirksfrau Hartmann regte die Änderung in einen Prüfauftrag an.

Bezirksratsfrau Jakob begründete, warum aus Sicht ihrer Fraktion eine Bebauungsplanänderung nicht zielführend sei und den Vereinen nicht helfen würde. Das zuständige Bundesamt beabsichtige, alle Bunker zu verkaufen. Die Vereine haben kurzfristige Mietverträge geschlossen und Investitionen getätigt. Der Antrag könnte den Eindruck erwecken, dass hierdurch die Vereine dauerhaft im Bunker bleiben können. Ihre Fraktion befürchte eher eine Gegenreaktion, z. B. durch eine Mieterhöhung. Aus den genannten Gründen lehne ihre Fraktion den Antrag ab.

Mit Blick auf eine Bunkeranlage im Bereich des Niedersachsenringes, in dessen Umfeld ein städtebaulich hervorragendes Gebiet ohne große Bebauungsplanänderungen entstanden ist und die Nutzung des Bunkers hierdurch nicht in Frage gestellt sei, warnte Bezirksratsherr Mix davor, mit dem vorliegenden Antrag erst Begehrlichkeiten zum Nachteil der Vereine zu wecken.

Bezirksratsherr Schade sagte, dass er mit der Neufassung in einen Prüfauftrag einverstanden sei und bezeichnete als Ziel des Antrages, dass Grundstück für private Investoren durch den Ausschluss von Änderungsmöglichkeiten unattraktiv zu machen.
Bezirksratsherr Schade befürchtete eher eine Preissteigerung für Vereine, wenn das Grundstück nicht mehr dem Bund sondern einem privaten Investor gehöre.

Bezirksratsherr Milkereit sah ebenfalls die vorgetragenen Probleme und unterstütze die Anregung, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln und damit die Verwaltung zu bitten, Möglichkeiten zu klären, die den Verkauf des Bunkers verhindern.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung trug Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Neufassung des Antrages - Drucks. Nr. 15-1968/2010 N1 - vor. Der Bezirksrat beschloss:

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob für den Bereich des Bunkers an der Wiehbergstraße Nr. 100 einen B-Plan mit dem Ziel aufzustellen aufgestellt werden kann, damitdass auf dem Bunkergrundstück neben dem Bunker keine weitere Bebauung möglich ist.
Einstimmig


TOP 7.1.2.
Winterdienst in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1969/2010)

Bezirksratsherr Milkereit regte einen Prüfauftrag an und schlug folgende Ergänzung des Antragstextes vor, um den Einsatz von Ein-Euro-Kräften für zusätzliche Räummaßnahmen der Straßen der Dringlichkeitsstufen 2 und 3 zu verhindern: „unter Einbeziehung zusätzlicher personeller Kapazitäten mit kurzfristigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen oder Mini-Jobs“.

Bezirksratsfrau Jakob hob hervor, dass bereits alles geregelt sei. In diesem Zusammenhang sprach sie zwei Anfang des Jahres im Bezirksrat Döhren-Wülfel behandelte Anträge sowie die Anhörung und Beschlussfassung im Rat der Stadt Hannover zum Thema Winterdienst an. Künftig beabsichtige aha bei Bedarf 100 Mitarbeiter der Abfallentsorgung für Räumdienste einzusetzen und nehme dann ggfs. sogar Leistungseinschränkungen bei der Abfallentsorgung in Kauf. Unter anderem sei festgelegt, dass mehr Salz eingesetzt werde, wenn es notwendig sei. Auch die Situationen vor Schulen und Kindergärten und Probleme für Mobilitätseingeschränkte seien einbezogen. Insofern bedürfe es keines weiteren Beschlusses. Abschließend wies Bezirksratsfrau Jakob auf den zwischen der Stadt Hannover und aha bestehenden Vertrag und die abschließende Beschlussfassung durch die Region Hannover hin.

Bezirksratsherr Mix sagte, dass das Thema den Bezirksrat seit vielen Jahren beschäftige, im letzten Sommer eine Einigung erzielt wurde und nunmehr erst einmal abgewartet werden sollte, was im Winter aufgrund der neuen Sachlage passiere. Hiernach könne erneut debattiert werden.

Bezirksratsherr Oltersdorf erläuterte, dass die Diskussion im Bezirksrat beinhaltete, dass ein neues Konzept erarbeitet und vorgestellt werde. Im neuen Konzept vom 19. Mai 2010 sei nach Ansicht seiner Fraktion hingegen nicht alles geregelt. So gehe auf Seite 3 hervor, dass erst in die Dringlichkeitsstufe 2 gewechselt werde, wenn die Dringlichkeitsstufe 1 vollständig bearbeitet und gesichert ist und keine neuen witterungsbedingten Änderungen vorliegen. Genau hier liege das Problem.

Bezirksratsfrau Hartmann vertrat die Auffassung, dass die Umsetzung des neuen Konzeptes abgewartet werden sollte und der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist.

Im Prinzip wurde die Diskussion um die Abarbeitung der Dringlichkeitsstufen 1- 3 bereits im letzten Winter geführt, erinnerte Bezirksratsherr Milkereit. Seine vorgeschlagene Ergänzung gehe hierüber hinaus, da auch die Straßen der Dringlichkeitsstufen 2 und 3 in Angriff genommen würden. Auch nach dem momentanen Konzept würden lediglich die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 geräumt, wenn es am nächsten Tag wieder schneit.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf die Aussagen auf Seite 15 des neuen Konzeptes zum Einsatz von täglich bis zu 100 aha-Mitarbeitern bei besonderen Wetterlagen in Straßen der Dringlichkeitsstufen 1 und 2. Sie begrüßte, dass zugunsten der Sicherheit der Müll womöglich erst später abgeholt werde. Der antragstellenden Fraktion empfahl sie, Sprecherin, den Antrag zurückzuziehen.

Nachdem Bezirksratsherr Oltersdorf einen Prüfauftrag in Aussicht stellte, unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung für drei Minuten. Hiernach erklärte Bezirksratsherr Oltersdorf dem neuen Konzept eine Chance zu geben und zog den Antrag zurück.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass in dem neuen Konzept „Winterdienst in der Landeshauptstadt Hannover“ Vorkehrungsmaßnahmen aufgenommen werden, die sicherstellen, dass Straßen der Dringlichkeitsstufen II und III mit großen Mengen Neuschnee ebenfalls alsbald geräumt werden. Der Einsatz von Rettungsfahrzeugen, sowie das Befahren von Fahrzeugen wie z.B. Lieferdienste für Speisen und Getränke für Senioren und pflegebedürftige Personen muss sichergestellt werden.
Zurückgezogen


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Verkehrszählungen Wiehbergstraße und Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 15-2144/2010)
Siehe TOP 7.2.1.1.- interfraktionellen Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-2290/2010 beschlossen.

TOP 7.2.1.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2144/2010: Verkehrszählungen Wiehbergstraße und Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 15-2290/2010)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den interfraktionellen Änderungsantrag ein.

Bezirksratsherr Loskant äußerte, dass noch keine Schlussrechnung über die entstandenen Kosten vorliege, Zweifel darüber bestehen, ob die Kosten eingehalten worden sind und eine Akteneinsicht hierüber Aufschluss bringen könnte.

Frau Mewes wies auf die Drucksache hin, in der die Kosten für die Umsetzung des Verkehrsversuches mit 2.000,00 Euro beziffert waren. Es handelte sich überwiegend um Beschilderungsmaßnahmen. Weitere Angaben hierzu müssten erfragt werden. Abrechnungen werden den Bezirksräten grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Ein Akteneinsichtrecht stehe lediglich dem Rat zu.
Protokollhinweis: Die Kostenangabe der provisorischen Umsetzung der Ergebnisse aus dem Verkehrsforum Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen enthält die Drucks. Nr. 2854/2008.

Weiterhin interessierte Bezirksratsherrn Loskant, ob Bürger/-innen bereits Nachricht auf ihre Schreiben zu einer Rechtsabbiegespur von der Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße erhalten hätten.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck antwortete, dass eine Drucksache von der Verwaltung vorbereitet werde.
Herr Prauser ergänzte, dass Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt werden und es noch keinen endgültigen Standpunkt gebe.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte, dass die Verwaltung erst verbindlich auch gegenüber Bürger/-innen argumentieren könne, wenn über die Drucksache in den politischen Gremien abgestimmt wurde.

Bezirksratsfrau Jakob meinte, dass die Gesamtkosten der Maßnahme nach ihrer Kenntnis ca. 25.000,00 Euro betragen. Des Weiteren bat sie, die Ergebnisse der erst kürzlich im Bereich der Wiehbergstraße erfolgten Geschwindigkeitskontrollen bzw. -messungen dem Bezirksrat mitzuteilen.

Bezirksratsherr Mix berichtete von Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Neckarstraße und Bothmerstraße.

Sodann brachte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den interfraktionellen Änderungsantrag zur Abstimmung.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten:
1. unmittelbar vor Beginn des 3. Bauabschnittes der Wiehbergstraße Verkehrszählungen in der Wiehbergstraße und der Abelmannstraße durchzuführen
2. zusätzliche Verkehrszählungen nach Abschluss der Umbaumaßnahme im gesamten Quartier Wiehbergstraße/ Abelmannstraße (Vergleichbar mit Zählungsstandorten während des Verkehrsversuches Wiehbergstraße) mit Kennzeichenerfassung durchzuführen.
3. Die Ergebnisse der Verkehrszählungen sollen dem Stadtbezirksrat in einer Sitzung vorgestellt werden.
Einstimmig





TOP 7.2.2.
Prüfauftrag für einen Anbau an die Grundschulen Kardinal-Bertram-Schule und Heinrich-Wilhem-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2145/2010)
Siehe Neufassung Drucks. Nr. 15-2145/2010 N1 - TOP 7.2.2.1.

TOP 7.2.2.1.
Prüfauftrag für einen Anbau an die Grundschulen Kardinal-Bertram-Schule und Heinrich-Wilhem-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2145/2010 N1)

Bezirksratsherr Loskant trug den Antrag aus der Drucks. Nr. 2145/2010 vor und bot aufgrund der Diskussion in heutigen Sitzung zu dem Thema an, den Antragstext zu ergänzen.

Bezirksratsherr Milkereit regte an, hierbei eine Räumlichkeit für die Andacht mit einzubeziehen.

Nach einer vierminütigen Sitzungsunterbrechung durch Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck trug Bezirksratsherr Loskant den durch einen dritten Absatz ergänzten Antragstext vor.
Der Bezirksrat beschloss folgende Neufassung - Drucks. Nr. 15-2145/2010 N1 - :

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit sich ein Schulanbau auf dem Schulgelände der Kardinal-Bertram-Schule und Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule baurechtlich realisieren lässt.
Die Verwaltung wird ferner gebeten den Kostenrahmen zu ermitteln für einen Anbau von zwei Klassenräumen, vier Klassenräumen und jeweils zuzüglich eines Raumes für den Musikunterricht.
Die Verwaltung wird ferner gebeten, den Anbau einer Mehrzweckhalle, die sowohl für Sport als auch für Veranstaltungen genutzt werden kann, zu prüfen und den Kostenrahmen darzustellen.
Einstimmig


TOP 7.3
Interfraktionell

TOP 7.3.1.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag:
Betreuungszeit im Kindergarten der Timotheusgemeinde
(Drucks. Nr. 15-2288/2010)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck trug den interfraktionellen Antrag vor und begründete ihn.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine

Ganztagsbetreuung in beiden Kindergartengruppen der Timotheusgemeinde möglich ist.
Einstimmig


TOP 7.3.2.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag:
Zuwendung aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel für die Schulhofumgestaltung der GS Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2289/2010)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck trug den interfraktionellen Antrag vor.
Antrag
Der Grundschule Loccumer Straße, wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates ein Betrag in Höhe bis zu 15.000 € für die Umgestaltung des Schulhofes zur Verfügung gestellt.
Die Mittel für diese Maßnahme werden sofort bereitgestellt.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung um
20.50 Uhr.

Für die Niederschrift:





Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin